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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur
Abkürzungen zur Literat. ‘Gender’ – s.: Grundlegende Literatur. Abkürzungen
Terminologie zu Ausdrücken ‘Gender’ – s.: Quellen zu Wörterbüchern-Stichwörtern


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G.   SEX-Erziehung IN SCHULE
UND KINDERGARTEN

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1.Staat und die Kinder

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a. Recht zur Erziehung

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Wer die Verantwortung für das zeitliche und letztliche Geschick der Kinder und Jugendlichen trägt, kann nicht leugnen, dass die Problematik der ‘Gender’-Ideologie und ihrer weiteren Abänderungen, bis zum ‘Gender Mainstreaming’ und ‘Queer’ einschließlich – auf besonders dramatische Art und Weise erscheint, wenn Kinder und Jugendliche dieser Indoktrination unterzogen werden sollen, und nach vielen Protagonisten des ‘LGBTI’ – auch schon Kinder in Kindergärten, und sogar Babies.

Europa wurde geistig bisher durch die monogame Ehe und die Familie gestaltet. Sowohl die Ehe, wie die Familie entwickelten sich auf Grundlagen der christlichen Tradition. Die gegenseitigen Verhaltensweisen gestaltete man gemäß dem grundsätzlichen, undiskutabel angenommenen ‘Wegweiser’, den das Gesetz Gottes darstellte, das dabei bündig in Form der Zehn Gebote Gottes allgemein bekannt ist. In Ihnen wird u.a. die Gestaltungsweise der gegenseitigen Beziehungen von Mann und Frau dargelegt.

Kein Vernünftiger und denkender nach Kategorien der personalen, familiären und nationalen Verantwortung hat die Tatsache beanstandet, dass die Befolgung des Dekalogs, d.h. der Zehn Gebote Gottes, der schöpferischen Entwicklung sowohl jedes Einzelnen, wie der Familie und Gesellschaft gedient hat. Die Forderungen, die aus dem Gottes VI. und IX.Gebot herkamen, widersetzten sich nicht nur dem vielfältigen individuellen und sozialen Wohl keineswegs, sondern umgekehrt, sie galten immer als Grundbedingung für die schöpferische Gestaltung und Kanalisierung u.a. der vitalen Kräfte, die mit der menschlichen Geschlechtlichkeit verbunden sind.

Auf diesem Hintergrund erscheint in ganzer Schärfe die Frage der kulturellen Kontinuität und Verantwortung für die Vermittlung des Schatzes des kulturellen Gutes an die nächste – und die nächsten Generationen. Man kann leicht voraussehen, dass es infolge des aufgedrängten ‘Genders’ zu einem in seinen Auswirkungen dramatischen Zusammenbruch in der kulturellen Tradition kommen wird, wenn in das Bewusstsein der aufkommenden Generation ein unverantwortlich verstandener Begriff der ‘Freiheit’ – im Sinn der totalen Ausgelassenheit eingesickert wird.

Als Frucht erscheint dann eine geistige Verwesung der Gesellschaft und die praktische Löschung der bisherigen Zivilisation. Gabriele Kuby hebt mit Recht hervor: „Ein Haus zu bauen, dauert lang, es abzubrennen – ein paar Stunden” (KG-GlobR, 293).

In immer weiteren Ländern von Europa, und genauer: auch der anderen Kontinente, wurde in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die ‘Sex-Erziehung’ als pflichtmäßiges Fach eingeführt. Diese ‘Erziehung’ wurde in Kürze praktisch gesehen nur noch Programm einer völligen Demoralisation der Kinder und Jugendlichen im Bereich der Sexualität. Als einziger Sinn der bestehenden Geschlechtlichkeit wird die Nachsuche und Sicherung für sich einer Annehmlichkeit dank sexuellen Erlebnissen dargestellt, ihre ganz und gar entarteten Formen nicht ausgenommen.

Parallel damit zerstört die Sex-Erziehung wirksam, oder eher merzt aus und tötet die untrennbar mit der Dynamik der aktivierten Sexualität einhergehende elterliche Potentialität. Sie geht nämlich völlig hinweg und überschweigt die Zweckmäßigkeit der unterschiedlichen Geschlechtlichkeit: die allmähliche Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen zur Ehe auf dem Grundboden der gegenseitigen personalen Liebe – im lebenslangen, treuen Bund von Mann und Frau.

Der Ehebund ist seinem Wesen nach auf Übertragung des Lebens an die Nachkommenschaft ausgerichtet. Mann und Frau – als schon Eltern, gehen jetzt mit der Entwicklung ihres jeden einzelnen Kindes einher. Sie suchen, die Erziehung des Kindes an den Vorgang und die Gestaltung seines Charakters und seiner Personalität individuell anzupassen.

Die von oben her aufgedrängten Standards gehen vom Prinzip aus, dass die ‘Sex-Erziehung’ mit der Geburt selbst des Menschen beginnt. Gabriele Kuby schreibt (KG-GlobR, 286):

„Kinder werden zur Masturbation angeregt, bekommen Kuschelecken für ‘Doktorspiele’ im Kindergarten, alle Zerfallsformen der Familie werden bereits in Bilderbüchern als gleichwertig dargestellt, Homosexualität wird als normale Option angeboten.
– Dabei kommen immer aggressivere Techniken der irreversiblen Prägung der Kinder und Jugendlichen zum Einsatz, welche die Zerstörung des Schamgefühls, die Aktivierung sexueller Begierden ab dem Kleinkindalter und die Blockierung des Gewissens bewirken.
– Unter der Flagge des ‘verantwortlichen Umgangs’ mit der eigenen Sexualität soll nur noch eine Norm Geltung haben: Tu nur das, womit deine Sexualpartner einverstanden sind.
– Dies ist eine Quadratur des Kreises, denn diese ‘Grenze’ kann nur halten, wer Selbstbeherrschung gelernt hat. Der grassierende sexuelle Missbrauch von Kindern durch Erwachsene und zunehmend auch durch Jugendliche zeigt, dass diese letzte Norm in einer hypersexualisierten Gesellschaft nicht eingehalten werden kann ...”.

Es ist dabei bekannt, dass jeder, der einen Posten auf der Stufe u.a. des Ministeriums antritt, sich unter Eid dazu verpflichtet, „dem Wohle des ... Volkes zu widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm zu wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes zu wahren und verteidigen, die angetretenen Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben” (in Deutschland ist die Ablegung des Eides mit diesem Inhalt in der Stunde des Amtsantritts pflichtgemäß; s.: KG-GlobR, 294).
– Im Fall der Einführung ins Leben der aufgedrängten ‘Sex-Erziehung’, wirken die dafür verantwortlichen staatlichen Organe zum Schaden des Volks. Sie begehen Ungerechtigkeit gegenüber den Eltern, den Familien und Kindern, die zum Himmel um Rache ruft. Dieses Personal betätigt sich offen gegen das Erziehungsrecht der Eltern. Trotzdem dieses von allen Erklärungen der Menschenrechte garantiert wird (KG-GlobR, 295f.).

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Guss eines neugeborenen Kindes in der Hand. Symbol des Eintritts für das LEBEN: hier und da gibt ein solches Symbol in der Vorhalle der Geburtshilfen-Kliniken. - Gottes Wort an Jeremia, am Anfang selbst des Buches dieses Propheten (umbruch des 7.-6.Jh. vor Chr.): „Das Wort des Herrn erging an mich: Bevor Ich dich im Mutterleib bildete, habe Ich dich erwählt; bevor du aus dem Mutterschoß hervorgingst, habe Ich dich geheiligt. Zum Völkerpropheten habe Ich dich bestellt. - Da sagte ich: Mein Gott, mein Herr, ich kann doch nicht reden, ich bin noch so jung! - Da sprach der Herr zu mir: Sag nicht: Ich bin noch so jung. Nein, wohin immer Ich dich sende, dahin wirst du gehen, und was immer Ich dir auftrage, das wirst du reden. Fürchte dich nicht vor ihnen; denn Ich bin mit dir, um dich zu retten - Spruch des Herrn” (Jer 1,4-8).

Die Eltern sind sich bewusst, dass das Kind niemals ihr Eigentum ist: es wird ihnen von Gottes Vorsehung als Verwaltern der Gaben Gottes nur anvertraut, nicht aber als Besitztum gegeben. Umso mehr ist ‘Besitzer’ der Kinder in keinem Fall der ‘Staat’. Seine Rolle – auch im Bereich der Bildung und Erziehung der Jugendlichen – ist und muss allein als ‘Subsidiär-Aushilfe’  bleiben. Der Staat übernimmt allein diese Aufgaben, die nicht mit voller Zuständigkeit und Verantwortung von Eltern erfüllt werden können. Diese Tatsache wurde auf unserer Internetseite schon mehrmals eindeutig hervorgehoben (s. z.B. auch unt.: Neuerlich gestellte Anfrage: Besitzer und Verwalter – und noch z.B.: Von der Lehre der Kirche über die Erziehung zur Liebe – diesen ganzen Abschnitt).

Kein Wunder, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Art. 16,3), die Europäische Menschenrechtskonvention, und in Deutschland das Deutsche Grundgesetz (Art. 6, Abs. 2.1) die Erziehungsautorität in die Hände der Eltern legen, weil Eltern normalerweise die Kinder, die sie gezeugt haben, lieben, dauerhaft Verantwortung für sie übernehmen und bereit sind, Opfer für sie zu bringen (KG-GlobR, 295).

Im Gegensatz zu Kunden der Sperma-Banks und Surrogat-Müttern, sind sich die Gläubigen Eltern bewusst, dass das Kind ihnen von Gott anvertraut wird, und dass sie daselbst die Verpflichtung auf sich genommen haben, das Kind zur Person zu erziehen, dass es zur Liebe und Unternahme von Bemühungen fähig wird. Diese Pflicht ist ihr natürliches Recht, das sie nicht dem Staat verdanken, das ihnen demnach von Organen des Staates nicht weggenommen werden darf.

Deswegen heißt es im Ersten Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), im ‘Art. 2’ (KG-GlobR, 295):

„Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen”.

Indessen diesen so eindeutigen internationalen Einträgen zuwider, haben sich die staatlichen Organe beinahe aller Länder u.a. des ganzen Bereiches der Sex-Erziehung der Kinder bemächtigt. In Praxis bedeutet das, dass den Schulkindern, und selbst auch Kindern in Kindergärten das Begreifen und Erleben der Sexualität allein als eines rein Konsumptionsgutes eingeprägt wird, das einzig zur unbeschränkten Befriedigung der hedonistischen Triebe bestimmt ist, um damit die sexuelle Annehmlichkeit zu erreichen (KG-GlobR, 295f.).

Das alles geschieht mit unmöglich zu rechtfertigender Verletzung der Erziehungsrechte der Eltern in demokratischen Systemen. Wie Gabriele Kuby angibt, 50% der Ehepaare wird nicht geschieden. Im Jahr 2008 lebten in der ganzen EU 75% der Kinder mit ihren Eltern, die ein Ehepaar bildeten – gegen die Überflutung von Medien, die meistens zerrüttete Ehen und Familien sehen lassen.
– Der entscheidend größte Teil der jungen Leute will eine Familie gründen, nicht aber als Homo-Ehe leben. Leider das von immer weiteren Staaten angenommene System der Sex-Erziehung lehrt alles andere, nicht aber die ‘Liebe’ im Sinn des lebenslangen, unaufhörlich festen Bundes zweier Menschen, die das Leben weiter zu geben bereit sind in einer Familie, in die sich ihre Ehe allmählich umwandelt (KG-GlobR, 296).

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b. Aufgedrängte Sex-Erziehung

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In unseren Erwägungen über das ‘Gender’ benutzen wir dauernd die tiefen Analysen und die Dokumentation des hier angeführten Werks von Gabriele Kuby. Sie stellt eine ausschöpfliche Dokumentation dar vor allem vom Vormarsch des ‘Genders’ in Deutschland, dennoch sie führt immer wieder auch die diesbezügliche internationale Dokumentation an, angefangen von den UN, WHO, EU. Was aber in Deutschland vorgeht, wird zur eigenartigen ‘Norm’, die gewöhnlich mit verwunderndem Eifer von Regierungen immer weiterer Länder der EU nachgeahmt wird, Polen ... nicht ausgenommen. Daher lohnt es sich, sich dessen bewusst zu werden, wie die Geschichte des ‘Gender Maintsreaming’ gerade in Deutschland ablief – und weiter entwickelt wird.

Aufruf zum Antreten an die Sexual-Erziehung wurde die schon mehrmals erwähnte Studenten-Revolte 1968. Ihr offen beabsichtigtes Ziel war doch die „Sexuelle Befreiung”, und genauer gesagt: Umsturz der christlichen Traditions-Werte und des Dekalogs.

Im selben Jahr hat leider die Deutsche Bischofskonferenz dem Apostolischen Stuhl ihren Gehorsam dem Glauben gekündigt. Zum unmittelbaren Brennpunkt wurde die Ethik der Lebensweitergabe. Und zwar, die Deutsche Bischofskonferenz wies die Päpstliche Lehre zurück, die in der damals vom Papst Paul VI. veröffentlichten Enzyklika „Humanae vitae tradendae – Über die Weitergabe Menschlichen Lebens” (1968) enthalten war. Die Deutschen Bischöfe haben ihre Stellungnahme angenommen, die mit der Kündigung des „Gehorsams dem Glauben” (s. Röm 1,5; 16,26) gleichbedeutend war. Es geschah in der berühmten ‘Königsteiner Erklärung’, die sie übrigens bis heute nicht zurückgerufen haben (zz.: 2017).

Diese Tatsache lag sehr ermutigend auf der Hand der sexuellen Studentenrevolte. Beinahe blitzschnell ist es den Revoltierenden gelungen an die höchsten Machthaber der Gesetzgebung des Staates zu gelangen. Schon 1969 erschien eine Empfehlung von der Kultusministerkonferenz zur Einführung der schulischen Sexualerziehung – samt dem Aufruf, dass die Bundesländer entsprechende gesetzliche Regelungen dafür schaffen. Diese Empfehlung wurde bereits bis 1974 in alle Bundesländer als Verpflichtendes eingetragen.

Trotzdem parallel dazu gleich auch ein starker gesellschaftlicher Widerstand in Verteidigung der Elternrechte entstand, erlag das mittlerweile gegründete Bundesverfassungsgericht dem Druck der Zeiten und anerkannte letztlich, dass die vom Staat eingeführte Sex-Erziehung dem staatlichen Recht entspricht (21.XII.1977). Das Bundesverfassungsgericht kam den Eltern nur insofern zuvor, indem es forderte, dass die Schule für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen bleibt. Und dass sie allgemein Rücksicht nimmt auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind. Die Schule muss insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen. Und zuletzt, die Eltern haben einen Anspruch auf rechtzeitige Information über den Inhalt und den methodisch-didaktischen Weg der Sexualerziehung in der Schule.
– Leider, als die Eltern 1992 neuerlich mit ihren Forderungen in diesem Bereich aufgetreten sind, wurden ihre Proteste von staatlichen Organen im Keim erstickt (KG-GlobR, 298).

Anders gesagt, die Sex-Indoktrination wurde in Deutschland mutmaßlich legalisiert. Von nun an wurde den Eltern ihr Sorgerecht um ihre Kinder entzogen, sooft sie ihr Kind aus Glaubens- und Gewissensgründen von sexuellen Indoktrinationsveranstaltungen fernhalten wollten (KG-GlobR, 298f.). Man könnte dazu viele schmerzhafte Tatsachen anführen (dieser Frage, mit genauer, fortwährend aktualisierter Dokumentation, ist vor allem die wertvolle Monatschrift „Information Freundeskreis Maria Goretti” – gewidmet).

Die sexuelle Aufklärung der Kinder schaltete bald in Abschaffung aller sittlichen Normen um – sowohl für die Erwachsenen, wie für die Kinder. Indem aber parallel dazu die ‘Gender’-Ideologie und die Sexualisierung der Kinder – schon ab der Wiege an, immer stärker aufgedrängt wurde, wechselte das Lehrfach ‘Sex-Erziehung’ in vortreffliches Mittel zur allgemeinen Überschwemmung mit ‘Gender Mainstreaming’ in all seinen Abwandlungen des ‘LGBTIQ’ um.

Es ist Tatsache, dass die „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung” (BZgA) 2004 für sich selbst feststellen musste, dass dem Grundgesetz zuwider, aufgrund der Analyse der Schulischen Sex-Erziehung „... in den Richtlinien keine Zielführung der Sexualerziehung im Hinblick auf Ehe und Familie auszumachen ist” (KG-GlobR, 299). Unabhängig davon, Mitte der 80er Jahre kam es zu einer weitgehenden Stagnation der Sexual-Erziehung. Das hing mit der damals epidemisch sich verbreitenden AIDS-Krankheit zusammen. Es wurde bemerkt, dass die wirksamste Art und Weise, wie man sich vor dieser des Öfteren tödlichen Krankheit wehren kann, die vor-eheliche Enthaltsamkeit und die gegenseitige Treue unter den Ehegatten darstellt.

Doch bald wurde diese negative Folge der Sex-Indoktrination beherrscht – nicht mit Ermutigung zur Enthaltsamkeit und Keuschheit, sondern ... mit umso mehr intensiver Sex-Edukation: dieses Mal über die Anwendung von Mitteln zum ‘sichereren Sex’ (safer sex; den wissenschaftlichen Beweisgründen zuwider, dass z.B. das Präservativ keineswegs vor Krankheiten, die auf geschlechtlichem Weg übertragen werden; noch vor der Schwangerschaft schützt).

Zur allgemeinen Praxis wurde zugleich die Anwendung von Hormonalmitteln und mechanischen Einlagen. In Schulen erschienen regelmäßig ‘Sex-Aufklärer’, die mit Koffern voller „Verhütungsmittel” in die Schule kamen. Sie veranstalteten mit gemischten Klassenverbund Schau-Stunden mit Benutzung des Kondoms mit Plastikpenissen. Parallel dazu gab es dabei grafische und Film-Darstellungen. Die Schüler wurden gezwungen ihre sexuellen Vorgänge und Rollenspiele sprachlich zu artikulieren, um auf diese Weise das Schamgefühl zu brechen und es abzuschaffen. Die Kinder wurden zugleich über sexuelle Praktiken aller Art belehrt, insbesondere zur Masturbation angeleitet – angefangen von jüngsten Jahren (KG-GlobR, 300).

Vervollständigt wurde die voranschreitende, mit Kraftaufwand aufgedrängte totale Demoralisation der Schulkinder durch Medienmittel, Zeitschriften, Fernsehen, Video, Internet, Handys. Die Eltern wurden eigentlich ihrer elterlicher Rechte total beraubt: sie durften ihre Stimme nicht erheben, was den Bereich der Einführung in die Welt der geschlechtlichen Intimität angeht, des Begriffs der Liebe, der Ehe und Elternschaft.

Stimmen die zur Ernüchterung vor allem der Eltern und der Gesellschaft aufriefen, erschallen fast ausschließlich nur von wenigen einzelnen Personen. Dazu gehörte u.a. die Kindertherapeutin Christa Meves und Wolfgang Brezinka. Die Bücher und Broschüren der Christa Meves erreichten Millionenauflagen und wurden fast momentan unter verantwortlichen Familien vergriffen.

Dennoch die von oben kommende Sex-Indoktrination ließ keine bedeutende Veränderung im eingeschlagenen Kursus zu. Dieser bezweckte deutlich die völlige Abschaffung der christlichen Tradition (KG-GlobR, 301).

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c. Institutionelle Instrumente
der Sex-Erziehung

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Es sollen ein paar hauptsächliche Institutionen in Deutschland genannt werden, die die Sex-Erziehung in Schulen berufsmäßig zustande bringen. Hier gehören vor allem die folgenden offiziellen Organisationen (KG-GlobR, 301-310):

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Oberes Fragment Jesu Christi, des Gott-Menschen: Erlösers der Welt. - WORT GOTTES: „Gott aber beweist seine Liebe zu uns dadurch, dass Christus für uns starb, als wir noch Sünder waren. Um wie viel mehr werden wir, da wir jetzt durch sein Blut gerechtfertigt sind, durch Ihn vor dem Zorn Gottes gerettet werden. Denn wenn wir, als wir noch Feinde waren, mit Gott durch den Tod seines Sohnes versöhnt wurden, um wie viel mehr werden wir als Versöhnte gerettet werden durch sein Leben” (Röm 5,8ff.).

1) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Es ist eine staatliche Institution, die weisungsgebunden ist, der Regierung untersteht und von ihr reichlich finanziert wird.
„Seit 1967 überzieht die BZgA das Land mit massenmedialen Kampagnen, welche keine Zielführung im Hinblick auf Ehe und Familie erkennen lassen” (KG-GlobR, 302).

Die Zentrale verbreitet in hunderttausendfach an Lehrer, Erzieher, Kinder Jugendliche, Erzieher, Schulen und individuelle Anschriften kostenlos Stoffe und illustrierte Broschüren usw. Es gibt in ihnen ausführliche Präsentationen mit Einleitungen über die Homosexualität, über Gruppen und Verbände, in denen der Lebensstil der Schwulen bzw. Lesben gefördert wird.
– Die Broschüren erklären die Vorteile des Anal-Sexes, belehren über sicheren Sex, es werden konkrete Anleitungen gegeben, wie in der Schule ein sexualfreundliches Klima geschaffen werden kann, Anschriften werden angegeben an Internet-Portale, wo es ins Einzelne Belehrungen gibt zur Gestaltung des Sexlebens. Da bekommt man genaue Informationen über erogene Zonen, über Petting, Stelllungen beim Geschlechtsverkehr, Oralsex, Analsex. Homo- und Bisexualität werden als normale Optionen dargestellt. Es gibt in Fülle Hinweise zu Filmen, Pornos, Arten und Weisen um sich zur Erregung zu bringen. Alles gilt als ‘völlig normal’.

Ergänzungshalber werden Links angegeben an zumindest neun Organisationen, wo Hilfe und Beratung bekommen werden kann.
– Außerdem werden 13 reichlich finanzierte (mit Steuergeldern) Institute aufgezählt, die Träger von Weiterbildungsangeboten zu Sexualberatung und -pädagogik sind (s. alles: KG-GlobR, 303f.).

2) Die Ausbildung der Sex-Aufklärer erfolgt im ‘Institut für Sexualpädagogik’ (ISP) in Dortmund.

Aufgrund der Definition des Bundesfamilienministeriums ist es das „Modellprojekt zur Entwicklung und Erprobung sexualpädagogischer Materialien für Jugendarbeit in Freizeit und Schule” (KG-GlobR, 304).
– Das Institut hat Kooperationspartner in Österreich und in der Schweiz.

Die Gesellschaft versteht sich selbst als internationaler Berufsverband der Sexualpädagogen.
– Sie beschäftigt sich mit: Sexualisierung von der Wiege bis zur Bahre, Pluralisierung von Beziehungs-, Liebes- und Lebensformen mit Ausschaltung der Ehe und Familie, Auflösung verbindlicher Werte der unterschiedlichen Kulturen, Auflösung der Geschlechtsidentität von Mann und Frau, Propagierung ‘sexueller Vielfalt’, Einführung in alle Arten von Sexualtechniken, Sexualisierung von Kindern und Jugendlichen zum Schutz vor Missbrauch, interaktiver Sex im Internet (KG-GlobR, 305).

Seit 2008 vergibt dieses Institut Qualitätssiegel ‘Q’, das in ganz Europa als Bezeichnung eines berufsmäßigen ‘Sexualpädagogen’ anerkannt wird. Dieses ‘Q’ bedeutet selbstverständlich nicht die ‘Qualität’ (= engl.: quality) einer Ware, sondern ‘Queer’: berufsmäßiger Fachmann im All-Sex.
– Die sexualrevolutionären Ziele werden unter dem Mantel von Professionalität und Experten-Kompetenz verborgen und so politisch und gesellschaftlich durchsetzungsfähig: ‘Sex-aller-mit-allen’.

3) Eine andere Organisation, Partner des Staates bei Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen ist die „Pro familia”. Sie wird ebenfalls vom Staat reichlich finanziell dotiert (KG-GlobR, 306f.).

Es ist einer der wichtigsten Partner des Staates bei den Sexualisierungsprogrammen. Die Pro familia unterhält in Deutschland ca. 200 Beratungsstellen, zahlreiche Internetseiten und Online-Beratungsdienste.

Durch die Sexualisierung der Jugendlichen schafft sich Pro Familia immer neue Kunden für die hauseigenen Abtreibungsunternehmen. All das geschieht im Rahmen der ‘öffentlichen Dienste’ (ca. 77% aller Abtreibungen in Deutschland erfolgen in diesen ‘Betrieben’: KG-GlobR, 306).
– ‘Pro familia’ ist der deutsche Arm der International Planned Parenthood Federation (IPPF.), deren Strategie sie auf nationale und lokale Ebene umsetzt.
Ihr Ziel besteht u.a. auf ‘Rassenhygieniker’ : minderwertige Erbmasse im Volk soll reduziert werden, um eine Aufartung staatstragender, wertvoller Erbmasse zu bewirken.

4) Eine weitere Organisation mit dem Ziel der sexuellen De-Regulation ist die berühmte „International Planned Parenthood Federation” (IPPF; s.: KG-GlobR, 308ff.).

Sie verfügt über Filial-Organisationen in 179 Ländern. Hier erfolgt die Spezialisation im Fach Abtreibung, Sterilisierung, es werden Präservativen verteilt, und ‘Dienstleistungen’ für junge Leute vorgenommen.

Im Rapport für das Jahr 2007-2008 wird vonseiten der IPPF festgestellt:
Zugang zu sicherer legaler Abtreibung ist ein Imperativ der öffentlichen Gesundheit und der Menschenrechte” (KG-GlobR, 308). Es ist offensichtlich eine krasse Unwahrheit.
– Ihr Rapport im Jahresbericht 2010 hebt hervor:

„Die Europäische Union ist der größte Geldgeber für internationale Entwicklung und ist historisch die Speerspitze für sexuelle und reproduktive Rechte.
– Das europäische Netzwerk der IPPF setzt sich dafür ein, dass die sexuellen und reproduktiven Rechte das Herz der Entwicklungspolitik der Europäischen Union bleiben” (KG-GlobR, 308).

Gabriele Kuby bemerkt, dass die Projekte der IPPF und verwandter Organisationen in Entwicklungsländern vonseiten der EU finanziert werden, trotzdem es dafür keinerlei rechtliche Grundlagen gibt (KG-GlobR, 308f.).

Die wichtigste Zielgruppe von IPPF ist die Jugend. Hier das von IPPF realisierte Programm (KG-GlobR, 309):

„Die IPPF arbeitet mit der Jugend, sie ist eine Organisation, welche sich beim Angebot sexueller und reproduktiver Gesundheitsdienste auf die Jugend konzentriert.
– Die sexuellen Rechte der Jugend sollen weder durch Gesetze, noch soziale oder religiöse Normen eingeschränkt werden”.

So ist es der IPPF binnen 5 Jahren gelungen, in 119 Ländern 283 Gesetzesänderungen zu Gunsten von reproduktiven und sexuellen Rechten durchzusetzen, davon 52 Liberalisierungen des Abtreibungsrechts. Die IPPF konnte daselbst 3,9 Millionen Abtreibungsdienste leisten, davon 41,7 % für junge Leute: ein Anstieg um 22 %.

Und hier einzelne sexuelle Anweisungen der IPPF für Teenager (KG-GlobR, 309f.):

Mythen und Tatsachen über Sex.

1. Zählt oraler Sex als Sex? Der Mythos besagt, nur vaginaler Sex zähle als Sex. Tatsache ist, dass es keine Definition von ‘Sex haben’ gibt.

(0.6 kB)Für manche Leute ist es Penis-in-Vagina-Geschlechtsverkehr.
(0.6 kB)Für andere Penis-in- Anus.
(0.6 kB)Wieder für andere bedeutet Sex Geschlechtsverkehr mit einem Spielzeug.
(0.6 kB)Für manche ist Sex Reiben ohne Geschlechtsverkehr.
(0.6 kB)Für andere gehört zum Sex der orale-genitale Kontakt.
(0.6 kB)Für andere gehört Masturbation dazu.
(0.6 kB)Es gibt viele Möglichkeiten.
(0.6 kB)Für die meisten Experten (wie uns), gehört alles oben Genannte dazu.
(0.6 kB)Jede sexuelle Orientierung, sei sie lesbisch, schwul, bisexuell, queer oder straight
(0.6 kB)ist völlig normal.

2. Wenn du schwanger wirst, hast du drei Optionen:
(0.6 kB)Abtreibung – Adoption – oder Parenting.

Abtreibung ist legal und sicher. Ernste und lang anhaltende Probleme sind selten. Die meisten Frauen fühlen sich erleichtert ...
Viele Teenager möchten vor einer Abtreibung mit ihren Eltern sprechen. Aber es ist nicht in allen Staaten nötig, den Eltern etwas zu sagen..
Hier kannst du dich über die Gesetze informieren [es werden Links angegeben]”.

5) Radikale Minderheiten und die politische Macht.

Alle oben genannten Organisationen freuen sich der staatlichen Förderung.
– Auf Bundes-, Länder-, Städte- und Gemeindeebene gibt es Fachreferate für ‘gleichgeschlechtliche Lebensweisen’, welche insbesondere im Bildungsbereich aktiv sind (KG-GlobR, 310).

Die ganze innere Politik wird unter dem Blickpunkt des ‘Nationalen Aktionsplans gegen Homophobie’ gebildet, in dem die Jugendarbeit einen zentralen Platz einnimmt.
In vielen Schulen werden die „Lehrprogramme immer deutlicher auf Veränderung der moralischen Einstellungen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet, sie werden in ihrer Geschlechtsidentität verunsichert, die ganze Vielfalt der sexuellen Orientierungen werden als gleichwertig vermittelt, es wird ihnen verholfen bei Kontaktknüpfung mit Schwulen- und Lesben.
Die Queere Pädagogik soll die heteronormative Sozialisation der Kinder und Jugendlichen überwinden (KG-GlobR, 310f.).

Die Zentral-Organe Deutschlands bestimmen in Millionen € laufende Finanzmittel für die Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt ... Diese Finanzen werden zum Abbau von Diskriminierung und für die Akzeptanzförderung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verwendet vor allem durch Weiterbildung von Schuldirektoren und Lehrern und auch für die Überprüfung der Unterrichtsinhalte und ob tatsächlich LGBTI-Themen im Unterricht vermittelt werden, samt besonderer Instruktion über die queere Pädagogik (KG-GlobR, 311).

„Es kommen noch gedruckte, grafisch hochwertige Darstellungen dazu – mit allen vorstellbaren Darstellungen über die möglichen Künstlereien beim Sexbetreiben und bei Auslösung eines maximalen Orgasmus: jedes mit jedem – unabhängig vom Alter und Geschlecht” (KG-GlobR, 311f.).

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d. Einige einzelne Befürworter

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In diesem Zusammenhang erwähnt Gabriele Kuby noch einige Namen der besonders bekannten Promotoren und Autoritäten im Bereich der Sex-Erziehung. Es gehören hier vor allem die folgenden Personen:

1) Der Professor an der Universität Hannover Helmut Kentler, bekennender Homosexuelle (KG-GlobR, 312f.). Er war vor allem in Jahren 1976-2008 tätig. Seiner Meinung nach, „päderastische Verhältnisse können sich sehr positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Jungen auswirken...”.
– Vor allem dann, wenn der Päderast ein regelrechter Mentor des Jungen ist, zumal in Eliteinternats Odenwaldschulen (KG-GlobR, 313).

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Händchen des Säuglings, das die Hand seiner Mutter voller Gefühle hält. - Vom WORT GOTTES: „Jauchzt, ihr Himmel, und freue dich, du Erde, brecht in Jubel aus, ihr Berge! Denn der Herr hat sein Volk getröstet und seiner Armen hat Er sich erbarmt. Zion aber sagt: Der Herr hat mich verlassen, der Herr hat mich vergessen. - Vergisst wohl eine Frau das Kind, das sie nährt? Hört sie auf, ihren leiblichen Sohn zu lieben? Und wenn sie es vergäße, Ich vergesse dich nicht. Siehe, Ich habe dich auf meine Hände gezeichnet; deine Mauern sind immer vor meinen Augen ...” (Jes 49,13-16).

Die Ziele der Sexualpädagogik formulierte Helmut Kentler bereits 1970 folgender:

a. Onanieren ab der Kleinkindzeit, weil ein ‘gesundes Kleinkind’ ein Bedürfnis nach Onanie hat;
b. Aufweichung des Inzesttabus zwischen Eltern und Kindern;
c. Unterstützen von sexuellen Spielen im Kindergarten und Schulalter, um die Koituserfahrung zu erleichtern;
d. Geschlechtsverkehr ab der Geschlechtsreife;
e. Vermittlung von Verhütungsmethoden durch die Schule.

2) An der Hauptposition der Sexualisierung der Jugendlichen steht auch Prof. Rüdiger Lautman (KG-GlobR, 313f.).

Sein Buch „Die Lust am Kind. Porträt des Pädophilen” hat eine Schlüsselrolle in der pädophilen Bewegung gespielt. Er promoviert entschieden Sexbetreiben schon mit kleinen Kindern.

3) Zu derselben Gruppe gehört Prof. Uwe Sielert (KG-GlobR, 314f.).

Sein Buch über die ‘sexuelle Aufklärung’ ist bis heute erhältlich. Es ist reichlich mit großen, bunten, naturalistischen Zeichnungen illustriert – sowohl wie Kinder untereinander Sex betreiben, wie auch Erwachsene in Augen der Kinder.
– Im beiliegenden Heft zur Elterninformation, das Teil seines Handbuches über die sexuelle Aufklärung darstellt, werden im Ton wissenschaftlicher Erziehungsautorität u.a. folgende Ratschläge gegeben (KG-GlobR, 315):

„Kinder sollen von Anfang an sexualfreundlich begleitet werden.

Ab zwei bis drei Jahren kommt es bei ungestörter Gesamtentwicklung zu gezielteren Formen der Selbstbefriedigung, die bis zum Orgasmus führen können.

Häufiges Onanieren ist zu fördern, Wundreiben mit Salbe zu behandeln. ...

Beim Geschlechtsverkehr der Eltern soll das Kind dabei sein dürfen.

Die ‘Normalfamilie’ sei nicht normal, sondern eine ‘Interpretationsgemeinschaft’.

Die Geschlechtsrollen von Junge und Mädchen sollen aufgelöst werden.

Kinder seien ‘SexualforscherInnen’. Kinder müssen von den Erwachsenen angeleitet werden, sich allein oder mit anderen Lust zu bereiten.

Kinder entdecken diese Lust selbstverständlich an sich selbst, wenn sie auch zuvor [!] von den Eltern [!] lustvoll gestreichelt wurden.

Wenn sie gar nicht wissen, was Lust ist, werden auch die sexuellen Spielereien fehlen”.

Anders gesagt: Pädophile Übergriffe der Eltern sind die Voraussetzung für das sexuelle Interesse von Kindern (KG-GlobR, 315).

4) Weitere Personalität bei der Sex-Edukation ist die Ina-Maria Philipps.

Sie ist Autorin von zwei Ratgebern für Eltern über die sexuelle Entwicklung der Kinder im Alter 0-3, und 4-6 Jahren.
Beide Ratgeber wurden von der BZgA gutgeheißen.

Hier ein paar Ihre Räte. Es ist ersichtlich, dass auch sie die Eltern ermutigt, ihre Kinder sexuell zu erregen (KG-GlobR, 315f.). Ina-Maria Philipps schreibt u.a.:

Vom Ratgeber für Kinder 0-3 Jahre alt:

(0.6 kB)Sie empfiehlt, das Notwendige mit dem Angenehmen zu verbinden: mit Kitzeln, Streicheln, Liebkosung, an verschiedenen Stellen das Kind beim Saubermachen küssen.

(0.6 kB)Der Scheide und vor allem Klitoris wird kaum Beachtung durch Benennung und zärtliche Berührung (weder seitens des Vaters noch der Mutter) geschenkt. Das erschwert für das Mädchen, Stolz auf seine Geschlechtlichkeit zu entwickeln.

(0.6 kB)Kindliche Erkundungen der Genitalien Erwachsener können manchmal Erregungsgefühle bei den Erwachsenen auslösen. Es ist ein Zeichen der gesunden Entwicklung des Kindes, wenn es die Möglichkeit ausgiebig nutzt, sich selbst Lust und Befriedigung zu verschaffen.

(0.6 kB)Wenn Mädchen (1–3 Jahre) dabei eher Gegenstände zur Hilfe nehmen, dann soll man das nicht als Vorwand benutzen, um die Masturbation zu verhindern;

Vom Ratgeber für Kinder 4-6 Jahre alt:

(0.6 kB)Die Autorin klärt die Eltern auf, dass Genitalspiele in diesem Alter Zeichen einer gut verlaufenden psychosexuellen Entwicklung sind, dass Selbstbefriedigung unterstützt werden soll, wie auch alle anderen Formen von sexuellen Spielen, etwa die Imitation des Geschlechtsaktes und der Wunsch nach Rückzug in Heimlichkeit.

Die Broschüren der Autorin haben Proteste vonseiten der Eltern hervorgerufen. Eine diesbezügliche Stellungnahme musste selbst das Ministerium aufgreifen. Dennoch das ‘LGBTI’-Lobby ließ sich nicht einschüchtern. Die Reaktion der Eltern wurde nur mit solcher schroffen Notiz beantwortet (KG-GlobR, 316):

„Wer meint, es handle sich bei diesen Broschüren um Ausrutscher, der irrt. Die Sexualisierung vom Babyalter an ist die durchgängige Strategie der Sexualpädagogik und des Standards der Sexualerziehung von WHO und BZgA”.

Die ‘Macht’ hat einmal mehr den ‘Sieg’ – dank Kraftaufwand, davongetragen. Sie spürt allzu gut die mächtige finanzielle Unterstützung ihr zugunsten (gewonnen auf den schlichtesten Steuerbezahlern), und auch die ‘Unterstützung’ vonseiten des WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) und der staatlichen Organisation BZgA (Bundeszentrale der gesundheitlichen Aufklärung).
– Die Eltern, um dessen Kinder es geht, wurden einmal mehr zum Stillschweigen genötigt. Das geschieht im Rahmen der demokratischen ‘Freiheit’. Gewohnt an den blinden Gehorsam, selbst gegen das Gottes Gesetz und gegen den Verstand, haben die Eltern die weiteren Formen des dramatisch begründeten Protests aufgegeben (KG-GlobR, 316).

5) Eine andere Hauptgestalt in diesem Bereich ist Dr. Karlheinz Valtl.

Gabriele Kuby führt eines der Beispiele der Sprache voller Wort-Manipulationen, mit denen Valtl die von ihm geförderten Sex-Praktiken begründet, wobei er zugleich die Wahrheit seiner Absichten verheimlicht (KG-GlobR, 317f.):

„Sexualpädagogik kann – wie jede Form der Erziehung – nicht wertfrei sein …
Eine solche Wertbasis ist in einer pluralistischen Gesellschaft nicht mehr als selbstverständliche Tradition gegeben, und sie kann auch nicht aus den moralischen Überzeugungen einzelner weltanschaulicher Gruppen gewonnen werden.

Die gelegentlichen Versuche von Kirchen und anderen religiösen und sozialen Gruppierungen, die eigenen sexualmoralischen Überzeugungen und sexuellen Verhaltensstandards zu verbreiten, die Vielfalt der Lebensmöglichkeiten einzuschränken und eine sexuelle Monokultur zu etablieren, stellt keine Lösung dar.

Der Pluralismus im Bereich des Sexuellen bedeutet für die Gesellschaft nicht einen bedauerlichen Umstand, sondern stellt gerade die Grundlage der Entfaltung unserer humanen Lebensmöglichkeiten dar.

Sexualpädagogik darf sich in dieser Situation nicht zum Erfüllungsgehilfen sozialer Kontrolle und Normierung machen lassen.

Dies gilt insbesondere für die Sexualpädagogik an Schulen, für die durch die Erziehungsgesetze der einzelnen Bundesländer und durch das Bundesverfassungsgericht-Urteil von 1977 das Gebot einer pluralistischen Behandlung von Sexualität bzw. Verbot von Indoktrination ausgesprochen wurde”.

Gabriele Kuby bemerkt dazu, dass es hier nicht gesagt wird, wie die Ziele der sexuellen Bildung sind. Diese bestehen doch auf Luststimulation beim Kind, Anleitung zur Masturbation, Erziehung zur Akzeptanz jeder sexuellen Orientierung, Geschlechtsverkehr sobald wie möglich, Initiation in Oral- und Analsex in Wort und Bild.

Die Mehrheit der Bevölkerung dürfte solche Ziele nicht teilen. Diese ‘Mehrheit’ wird aber als ‘Minderheit’ dargestellt: sie wird wegen ‘totalitärer’ Tendenzen verdächtigt (Vielfalt einschränken, sexuelle Monokultur, Erfüllungsgehilfe sozialer Kontrolle und Normierung). Gerade deswegen soll sie eliminiert werden – samt ihren moralischen Prinzipien. Erst so kann die „Grundlage der Entfaltung unserer humanen Lebensmöglichkeiten angeboten” werden.

Die Manipulation wird hier folgender angewandt: die moralische Normierung der Sexualität, auf der die Ehe, die europäische Kultur und jede Kultur beruht, wird hier als ‘totalitäre Beraubung der Freiheit des Menschen dargestellt, wogegen die De-Regulation der Sexualität als Pluralismus und Freiheitsvermehrung des Individuums” angesehen werden soll (KG-GlobR, 318).

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2. Anleitung der sexuellen Inhalte

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Gabriele Kuby geht jetzt an die Präsentation einiger gewählter Führer bei der sexuellen Aufklärung der Kinder und Jugendlicher. Hier eine Auswahl von ihnen (KG-GlobR, 320).

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a. „Das ABC
des Körpers – Lexikon” (BZgA)

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Dieses Lexikon stellt ein grafisch schön und geschickt gedrucktes Büchlein dar, wo die beabsichtigte Demoralisierung der Kinder und Jugendlichen unter scheinbar objektiven Sachinformationen präsentiert wird (KG-GlobR, 319).

Im ‘Lexikon’ wird von Berührungen der Geschlechtsorgane – der männlichen und weiblichen gesprochen, was lustvoll und schön sein kann. Es werden die erogenen Zonen dargestellt.
Man erfährt vom ‘ersten Mal’, vom Gebrauch des Präservativs in seinen verschiedenen Farben und Größen, von Verhütungsmitteln gegen die Schwangerschaft.
Rede ist von AIDS und Geschlechtskrankheiten.

Das Lexikon zeigt den Lebensstil als Schwule oder Lesbe als etwas völlig normales.
Es informiert, wie der Orgasmus ausgelöst werden kann – bei sich selbst, oder mit jemandem anderen.
Es belehrt, wie die Lust bereitet werden kann, z.B. bei gegenseitigem Petting.
Es kommen Hinweise über das Streicheln und Erregung der erogenen Stellen – ohne dass man sich deswegen schämen müsste: geht es doch um ganz normale Sachen.

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b. Film und Handbuch: „Sex, we can?!”

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Hier geht es um den im Auftrag des ‘Bundesministeriums für Unterricht und Kunst’  vorbereiteten Film und Berater für Erzieher des österreichischen ‘Instituts für Sexualpädagogik’ unter dem Titel: „Sex, we can?!” (‘Sex: können wir das?!’) (KG-GlobR, 320f.).

Die Spezifik dieses Filmes beruht darauf, dass hier Jugendliche als schon ‘Erfahrene’ in der Rolle der Berater von anderen Jugendliche auftreten (peer education).
Im Film wird in Fülle Erotik gezeigt. Es werden zur Auswahl verschiedene ‘Eingänge’ nach Gefallen dargestellt, mit folgenden Abteilungen: ‘Heterosexuell’, ‘Homosexuell’, ‘Metrosexuell’.

Die jungen Experten dienen mit Beratung bei der Auswahl eines passenden Präservativs, bzw. der Verhütungsmittel.
Sie belehren, dass das alles die Eltern nichts angeht, was sie tun, jeder kann mit jedem schlafen, mit wem er nur will.
Und dass ab dem 14. Geburtstag das Sexleben in eigene Verantwortung fällt.

Dazu kommt die Information, dass 95% Jugendliche unter 16 schon Sexerfahrungen gehabt haben.
– Indessen in Wirklichkeit geht es höchstens um ca. 50% dieser Jugendlichen (KG-GlobR, 321).

Ein dazu gehörendes ‘Manual’ stellt mit anscheinend wissenschaftlicher und professioneller Sprache Hinweise dar über die sexuelle Bildung von Kindern ab null Jahren bis zur Volljährigkeit. Denn schon Babies sollen gezielt dabei unterstützt werden, Lustgefühle zu erzeugen.
– Ab dem Kindergarten soll die sexuelle Aktivität zwischen den Kindern ganz ohne ‘moralische Vorgaben’ gefördert werden, da es doch nach den Autoren keine ‘Latenzzeit’ gäbe.
– Dagegen ab dem 12. Jahr beginnt die Vorbereitung auf das ‘erste Mal’, wonach die verschiedenen Sexformen initiiert werden sollen.
– Geistig und körperlich behinderte Kinder sollen einbezogen werden (KG-GlobR, 321)

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c. „Vielfalt: Wo könnte man noch ...?”

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Es wurde schon erwähnt, dass die ‘Gesellschaft für Sexualpädagogik’ (GSP) ihre Absolventen mit dem Qualitätssiegel ‘Q’ (Queer) versorgt (s. ob.: Gesellschaft für Sexualpädagogik). Dieses Logo bedeutet den Berufstitel eines berufsmäßigen Sex-Experten. Es erschien ein Buch: „Sexualpädagogik der Vielfalt” des Geschlechtslebens (KG-GlobR, 321f.). Es enthält viele obszöne Darstellungen, ist aber Handbuch für Erzieher und Jugendleiter. Sein Inhalt betrifft Belehrungen im Typus einer neo-emanzipativen Sexualpädagogik.

Zurzeit sollen nicht mehr die negativen Seiten bzw. Schattenseiten der Sexualität genannt werden, sondern es geht jetzt darum, die Vielfalt zu zeigen, die Auflösung der Polarisierung von ‘Norm-Abnorm, bzw. von positiv-negativ, und die Überwindung eines streng polaren und hierarchischen Denkens.
– Daher die Hinweise (KG-GlobR, 322f.):

„Erzogen werden sollen die Kinder und Jugendlichen zur Freiheit der Wahl oder Multioptionalität, unter der sich Diskriminierungen und Benachteiligungen auflösen, wie sie etwa die Dichotomisierung und Hierarchisierung durch die Pole Frau oder Mann bewirken.

Es soll ein konsequentes Mitdenken und -benennen von vielfältigen Möglichkeiten der sexuellen Präferenzen (hetero-, homo-, bi-, poly- und pansexuell), sowie der verschiedenen Lebensweisen (Paar, Single, Familie, Wahlfamilie, Wohngemeinschaft etc.) praktiziert werden.

Da Sexualkunde in Deutschland fächerübergreifend zu unterrichten ist, sind auch die Lehrer scheinbar a-sexueller Fächer wie Mathematik, Chemie, Informatik oder Physik aufgefordert, sexualpädagogisch zu handeln.

Wo das nicht genügt, sollen externe Expertinnen und Experten einbezogen werden, z. B. Mitarbeitende von Beratungseinrichtungen wie AIDS-Hilfen, Pro Familia, Caritas, schwul-lesbische Aufklärungsprojekte, u.dgl.”.

Es folgen praktische Anleitungen zur pädagogischen Umsetzung der Erziehung zur Vielfalt, und zwar (KG-GlobR, 323):

Sensibilisieren;
Empowerment (Ermächtigung von Benachteiligten);
Veruneindeutigung;
Verwirrung;
Umbewertung einer nachteilig zugewiesenen Position.

Es fehlen auch Hinwese nicht für den Fall ‘Überwindung der Blockadehaltung’.
– Daher die weiteren praktischen Hinweise (KG-GlobR, 323):

„Moralische Ansprüche und Vorhaltungen müssen zurückgewiesen werden, denn ‘Meinungen, Einstellungen und Entscheidungen im Bereich des Sexuellen sind individuell und als solche müssen sie respektiert werden’.

Die Grenzen der Toleranz liegen auch bezüglich der Meinungsfreiheit dort, wo grundsätzliche Bedürfnisse einer anderen Person und damit ihre Würde oder die Menschenrechte verletzt werden.

Damit wollen wir jeder ideologisch gefärbten Debatte eine ‘ABSAGE’ erteilen und für einen gelassenen Umgang mit jeder Art von Fundamentalismen seitens der Jugendlichen, Eltern, professionell Tätigen sowie politisch Verantwortlichen plädieren.

Auch bei knapper Zeit muss vermieden werden, dass ‘Normen’ vorausgesetzt werden, indem z.B. beim Thema Sexualpraktiken der ‘Aspekt der Vielfalt’ wenigstens vom Ansatz her bewusst gemacht wird, etwa durch die Frage: ‘Wo könnte der Penis sonst noch stecken’?

Nach solcher Einführung folgen praktische Hinweise über die Realisation der ‘Erziehung zur Vielfalt’, und zwar: Gruppengespräche, Fragebögen, Arbeitsblätter, Übungen, auch Körperübungen. Der Raum soll mit Stoffen gestaltet werden (Lampen, Plüsch und Sofa). Altersstufe ab 12 oder 14 Jahren (KG-GlobR, 323).

Gabriele Kuby führt hier zwei im Buch beschriebene einzelne Beispiele des Sexbetreibens (KG-GlobR, 324f.) an. ‘Nichts wird ausgelassen: Sadomasochistische Performance mit drag queen-king, Swingerclub, Latexhandschuhen, Vibrator, Herren-Tanga, Bibel, Lederpeitsche, Taschenmuschi, gang-bang und Fragen wie diesen: Warum werden Menschen heterosexuell? oder Warum gibt es in Pornofilmen immer so viel Sperma? (KG-GlobR, 324).

Es drängt sich der Schluss von Gabriele Kuby auf (KG-GlobR, 316):

„Das Buch müsste den Titel tragen: Praxismethoden zur Verführung von Kindern und Jugendlichen zu allen Arten perverser, krankhafter und persönlichkeitszerstörender sexueller Aktivität in Schule und Jugendarbeit.
– Ziel ist es, auf die Kinder zuzugreifen, ohne dass Eltern noch ein Mitsprache-, Kontroll- oder Verweigerungsrecht haben. Dies geschieht durch fächerübergreifenden Unterricht in allen Jahrgangsstufen und die Zulassung externer Sexualpädagogen in der Schule.

Schulen sollen sich gegenüber den Eltern dadurch absichern, dass diese bei der Anmeldung das ‘Diskriminierungsverbot und das Leitbild der sexuellen Vielfalt’ unterschreiben’.
– Es ist leicht vorzustellen, dass der Text mit gefälligen Vokabeln geschmückt ist und die Eltern nicht ahnen, dass sie der Initiation in krankhafte Sexualpraktiken zugestimmt haben ...”.

Im Endschluss stellt Gabriele Kuby fest, dass es reichte, wenn die Frage der ‘sexuellen Identität’ nur noch im Grundgesetz verankert wird, da wird auch jede rechtliche Intervention schon unmöglich. Die Eltern, die sich dann der Erziehung zur Vielfalt widersetzen werden, wird man zum Gericht anklagen können mit der Folge, dass sie zu Geld und Haftstrafen verurteilt werden, ihnen das Sorgerecht entzogen wird und die Kinder ins Heim kommen. Dies geschieht bereits unter geltendem Recht, wenn Eltern die Teilnahme am obligatorischen Sexunterricht verweigern (KG-GlobR, 325).

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d. ‘Lesbische und schwule Lebensweisen’

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Unter solchem Titel ließ 2007 die Berliner Senatsverwaltung für Bildung und Forschung allen Schulleitern und Lehrkräften der Berliner Schulen der Sekundarstufe I und II eine 198 Seiten starke Handreichung zukommen, welche zum Ziel hat, den Unterricht aller Fächer und aller Jahrgangsstufen auf ‘emanzipative sexuelle Bildung’ auszurichten (KG-GlobR, 325f.). Die Schulen haben 16 Hinweise bekommen. Hier einige von ihnen:

1) Denken Sie die Möglichkeit der Homosexualität anwesender Jugendlicher immer mit und vermeiden Sie Formulierungen, die Heterosexualität als das Selbstverständliche, Homosexualität aber als die randständige Ausnahme erscheinen lassen.

2) Legen Sie an gut sichtbaren Stellen Broschüren zum Thema lesbisch-schwule Lebensweisen aus! Hängen Sie an gut sichtbaren Stellen Plakate auf, die auf Lesben- und Schwulenprojekte oder -Beratungsstellen hinweisen (Nr.6).

3) Laden Sie Vertreterinnen-Vertreter von Lesben- und Schwulenprojekten in den Unterricht zu Projekttagen ein (Nr.7. – Z.B. ABqueer, Adressen siehe Anhang).

4) Nehmen Sie Fragen der sexuellen Orientierung und verschiedener Lebensformen als Unterrichtsthemen auf. Anknüpfungspunkte ergeben sich in verschiedenen Fächern (Nr.10).

5) Sorgen sie dafür, dass in der Schulbibliothek Sachbücher und Romane über Homosexualität, Coming-out, (berühmte) Lesben und Schwule vorhanden sind und dass sie allen Schülerinnen und Schülern zugänglich sind ... (Nr.12)

6) Nehmen Sie Texte, die sich mit Lesben und Schwulen auseinandersetzen, in die Listen von Pflicht- und empfohlener Lektüre auf! Nehmen Sie Schwulen- und Lesbenfragen in eine Liste möglicher Themen für schriftliche Arbeiten oder Referate für die Klasse auf (Nr.13)”.

In ‘Rollenspielen’ sollen pubertierende Jugendliche homosexuelles Verhalten einüben und mit der Szene verlinkt werden und Schwulenmagazin lesen, samt der Zeitplanung zusammen mit Lesben bzw. mit Schwulen.

Die Handreichung ist letztlich Beispiel für Indoktrination und Manipulation, die aber für die ‘emanzipative sexuelle Bildung’  typisch ist (KG-GlobR, 327). Hier ihre Kennzeichen:

(0,2 kB)  Instrumentalisierung politischer Macht durch radikale Interessengruppen kleiner Minderheiten, die aber vom Berliner Senat finanziert werden. Es gibt keine Fachaufsicht und keine politische Kontrolle.

(0,2 kB)  Instrumentalisierung der Schule zur Durchsetzung der LGBTI-Agenda. Alle Lehrer, alle Fächer, der gesamte Schulalltag aller Altersstufen, die Bibliothek werden in den Dienst der moralischen De-Regulierung der Sexualität im Interesse nicht-heterosexueller Minderheiten gestellt. Eltern haben keinerlei Einfluss- und Kontrollmöglichkeit.

(0,3 kB)  Direkte Einflussnahme auf die Bildung der Geschlechtsidentität der Schüler als Mann und Frau und ihre heterosexuelle Orientierung durch bewusste Verunsicherung und Dekonstruktion der Identität als Mann oder Frau.

(0,2 kB)  Keine oder falsche Informationen über:
(0.6 kB)Ehe und Familie,
(0.6 kB)physische und psychische Risiken des homosexuellen Lebensstils;
(0.6 kB)pubertäre Entwicklungshomosexualität und die Risiken eines Coming out in der pubertären
(0.6 kB)Bildungsphase der Geschlechtsidentität;
(0.6 kB)Veränderbarkeit der sexuellen Orientierung;
(0.6 kB)psychische und gesundheitliche Vorzüge der Heterosexualität.

Gabriele Kuby fügt noch im Anschluss an den Missbrauch staatlicher und schulischer Macht zur Umpolung der Einstellungen der Schüler hinzu, was mit ‘Kampf gegen Diskriminierung’ gerechtfertigt wird. Es ist merkwürdig, dass jeder Widerspruch eines andersartigen Denkens sofort mit Kraftaufwand eliminiert wird nicht so sehr selbst deswegen, weil die Schüler keine nicht-heterosexuelle Neigungen erweisen, sondern weil sie sich unter dem Druck der beständigen Bedrängung mit dieser Thematik und diesen Verhaltensweisen nicht beugen lassen, und sei es z.B. indem sie ein Kreuz als Anhänger tragen. Indessen niemand soll diskriminiert werden aufgrund persönlicher Eigenheiten und Merkmale.

In Zusammenfassung muss festgestellt werden: Wenn der gesamte Schulunterricht darauf ausgerichtet wird, die ‘Vielfalt’ sexueller Präferenzen ständig als normal und gleichwertig zu propagieren, dann geschieht dies, weil es ein Weg ist, das normative ‘Betriebssystem’ der Gesellschaft irreversibel zu verändern (KG-GlobR, 319n).

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3. Standards der Sex-Education
der WHO und BZgA

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a. Richtlinien der BZgA (nach WHO)

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Man muss sich bewusst sein, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen der Sexualpädagogik der Kinder und Jugendlichen in Europa auf der hohen Stufe der ‘WHO’ (Welt-Organisation der Gesundheit) bearbeitet werden – bei strikter Mitarbeit mit der Deutschen ‘BZgA’ (Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung). Diese sind im Dokument vom 2010 enthalten (KG-GlobR, 326).

Für die ‘WHO’ gilt Folgendes als Voraussetzung und Ausgangspunkt:

„Der Mensch hat ab der Geburt ein Bedürfnis nach sexueller Betätigung und ein ‘Recht’ darauf. Die Erwachsenen sollen diese Bedürfnisse von Anfang an stimulieren, mit dem Kind in jeder Altersstufe über die sexuellen Vorgänge im Detail sprechen und ihnen Gelegenheit geben, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben” (KG-GlobR, 335).

Hier eine übersichtliche Tabelle dieses Dokuments, mit Unterteilung nach einzelnen Altersgruppen (KG-GlobR, 335f.):

1) Das unter vierjährige Kind hat ein Recht, Nacktheit zu erforschen und neugierig zu sein.

2) Ab vier Jahren wird das Kind in gleichgeschlechtliche Beziehungen eingeführt. Es wird mit den verschiedenen Zerfallsformen von Familie vertraut gemacht.

3) Zwischen 6 und 9 Jahren wird es über Sex in den Medien aufgeklärt, weiter zur Masturbation angehalten und über die sexuellen Rechte von Kindern aufgeklärt.

4) Zwischen 9 und 12 Jahren macht es die ersten (?) sexuellen Erfahrungen, wird über Verhütungsmethoden unterrichtet, über Lust, Masturbation und Orgasmus, über den Unterschied zwischen gender identity und dem biologischen Geschlecht, über sexuell übertragbaren Krankheiten und die nationalen Gesetze bezüglich der sexuellen Rechte des Jugendlichen.

5) Zwischen 12 und 15 Jahren wird das Kind auf das ‘erste Mal’ vorbereitet, weiter über Lust, Masturbation und Orgasmus aufgeklärt und über das Recht auf Abtreibung.

6) Im Anex wird eine ausführliche Liste von Organisationen gezeigt, Zentren, Stiftungen, Jugendorganisationen, welche in Europa und den USA die ‘sexuelle Bildung’ von Kindern und Jugendlichen vorantreiben.

Dieses Dokument, ausgegeben von der Organisation, von der wissenschaftlich unterbaute Richtlinien zu Diensten einer besseren Menschheit, zumal der Kinder und Jugendlichen erhofft werden sollten, macht hiermit einen Strich über den tiefsten Sinn der eigenen Existenz.
– Es beginnt deutlich der politische Druck, verstärkt mit der bisherigen hohen Autorität der ‘WHO’. Diese Diktatur ignoriert, oder selbst sie führt einen Strich über das Bestehen irgendwelcher ‘ethischer Werte’.

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Dr. Gabriele Kuby - während einer ihrer zahlreichen Vorlesungen, vor allem außerhalb von Deutschland. In Deutschland selbst ist sie sehr vereinsamt, ohne Unterstützung selbst vonseiten dieser, die ihre Aktivitäten unterstützen sollten, indem sie doch zum Aufwachen der empfundenen Verantwortung führen für die Gestaltung des Gewissens der Kinder, Jugendlichen und der ganzen Gesellschaft - des Öfteren infolge des deswegen gefürchteten Ostrazismus vonseiten der Machtherrscher. Die Tätigkeit von Dr. Kuby ist fortwährend auf seriöse Folgen ausgesetzt der ungerechten gesetzgeberischen Vorschriften betreffs der Diskriminierung und Aktivitäten, die vom Staat als Rede des Hasses qualifiziert werden.

Kurz danach erschienen in Deutschland verschiedene ins Einzelne gehende Bearbeitungen, vorläufig für Lehrer für Jahrgangsstufen 5-13, hinsichtlich der „umfassenden Sexualaufklärung” – in Form von 9 Heften, angefangen vom ersten Band: „Sexualität und Sexualerziehung – Grundlagen” (KG-GlobR, 336).

Es geht um ein „einheitliches Konzept, abgestimmt mit allen Kultusministerien der ‘Länder’ Deutschlands.
– Die Einführungsworte wecken den Eindruck, es handelte sich hiermit um ein nun in allen Schulcurricula verbindliches Erziehungsbuch. Indessen in der Broschüre selbst findet sich keinerlei Autorisierung durch die Kultusminister.
– Das Dokument sagt auch zweimal im Jahr veranstaltete kostenlose Bildungskurse für Lehrer an (KG-GlobR, 337).

Das vom Deutschen ‘BZgA’ veröffentlichte Buch erörtert die folgenden Themen:

a) Die biologische Funktion von Sexualität;
b) Lustgewin;
c) Sexualität als Energiequelle.

Kein einziges Mal erscheint das Wort ‘Ehe’. Nur ein paarmal wird die ‘Liebe’ erwähnt– mit Begründung: „Zur Liebe kann man nicht erziehen. Liebe lässt sich nicht allgemeinverbindlich definieren. Die Fähigkeit selbst zu lieben, muss individuell erprobt werden” (KG-GlobR, 337).
– Es wird zwar anerkannt, dass es nur zwei Geschlechter gibt, allerdings den „Geschlechtsstereotypen” soll entgegengewirkt werden.

Nach BZgA soll das folgender geschehen (KG-GlobR, 337f.):

a. Durch die Thematisierung von Trans- und Intersexualität.

b. Durch Vermeidung des Begriffs ‘normal-Normalität’, auch wenn sexuelle Vorlieben nicht dem statistischen Durchschnittsfall entsprechen.

c. Um bi- oder homosexuell empfindende Jugendliche nicht von vornherein von bestimmten Lernangeboten auszuschließen, ist die Fixierung auf heterosexuelle Beziehungen zu vermeiden. Deswegen soll eine ‘überwiegend geschlechtsneutrale Formulierung’ gewählt werden. So kann die De-Konstruktion der Geschlechtsidentität umso mehr wirksam durchgeführt werden.

Der weitere Hinweis heißt, dass eine Antwort betreffs der sexuellen Verhaltensweise in Hinsicht auf muslimische Kinder unterlassen werden darf. Es gibt dagegen „kein Recht auf Abwesenheit vom Unterricht über die Sex-Erziehung” (KG-GlobR, 338).

Den Eltern wird diskussionslos das Eingriffsrecht in die Sex-Edukation beschnitten. So lesen wir (KG-GlobR, 338):

„Das Elternrecht wird durch die Sexualerziehung in der Schule nicht beschnitten” ...

„Eltern haben kein Recht, Sexualerziehung in der Schule zu verhindern oder ihr Kind vom Unterricht fernzuhalten. Zu dieser Frage haben die Gerichte schon früh klar Position bezogen.
– Kürzlich erklärte der Europäische Gerichtshof die Klagen von fünf Elternpaaren gegen die obligatorische Sexualerziehung für unzulässig. Dieses Urteil ist endgültig”.

Am Ende des Heftes wird die Sexualität als eine Energiequelle – wie die Sonne, erklärt. Sie ist unterschiedlich für ein Kind, für Jugendliche, die Erwachsenen. Es wird die Verantwortung für ihren Gebrauch erwähnt.

Es gibt auch eine Vorschau über die Themen der weiteren Hefte, und zwar:

„Es wird um Inter-Sexualität und Trans-Sexualität gehen, um die Vielfalt der Familienformen, um medizinisch assistierte Elternschaft, um Sex mit sich allein (Selbstbefriedigung und Orgasmus), um Petting und das erste Mal, um die Vielfalt der sexuellen Vorlieben, um dargestellte Sexualität in Text und Bild, um Pornografie – kurzum das ganze Programm zur Sexualisierung des Kindes”.

In Zusammenfassung muss festgestellt werden, dass hier Professionelle am Werk sind. Aufgrund ihrer Erfahrung über vier Jahrzehnte wenden sie jetzt gut überprüfte Methoden an, wie die Normen des Geschlechtslebens zur Unterstützung der Ehe und Familie von Herzen der Kinder wirksam ausgeräumt werden können.

Das eine wird eingeprägt: wie die Aufmerksamkeit auf der hedonistisch erlebten Sexualität gesammelt werden soll, um ein Maximum von Annehmlichkeit zu erreichen.
– Den Eltern wurde klar zu verstehen gegeben, dass ihr irgendwelcher Widerstand von vornherein zwecklos ist (KG-GlobR, 339).

Es gehört sich aber auch klar zu sagen, dass die erwähnte Abweisung der Beschwerde einiger Eltern vonseiten des ‘EGMR’ (Europäische Gerichtshofs der Menschenrechte), wobei 120.000 andere Fälle überhaupt nicht einmal angesehen wurden, eine Alltagspraxis dieses sog. ‘Gerichts-Tribunals’ darstellt. Das betrifft u.a. das Recht der Eltern, ihr Kind von der Stunde der Sex-Edukation fernzuhalten.

Und zwar nach einem früheren Urteil des Gerichtshofs Deutschlands vom 1997, haben Eltern in allen Bundesländern ein Informationsrecht über die Unterrichtsinhalte und über die Materialien, die verwendet werden.
– Die Absage den Eltern dieses Rechts vonseiten des erörterten Dokuments ist ein gemeiner Missbrauch des Rechtes, das die Experten der sexuellen Pädagogik nicht haben (KG-GlobR, 339f.).

Leider gibt es grundsätzlich bei den regelmäßig eingeschüchterten Eltern nur wenige Stimmen eines Widerspruchs. Gabriele Kuby führt in diesem Zusammenhang die Richtlinie des Landes Baden-Württemberg (vom 1995; s.: KG-GlobR, 340) an:

„... Sollte sich jedoch aus religiösen Gründen ein Dissens zwischen Elternhaus und Schule ergeben, muss ein klärendes Gespräch zwischen den betroffenen Eltern, dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung geführt werden.
– Kommt es in einem Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, so ist ein Fernbleiben einzelner Kinder von den Unterrichtsstunden bzw. Unterrichtssequenzen, in denen Inhalte der Geschlechtserziehung behandelt werden, seitens der Schule nicht zu ahnden ...”.

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b. Perverse Manipulationsmethoden
bei der Sexualisierung der Kinder

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Mit Recht hebt Gabriele Kuby ihre beunruhigende Bemerkung hervor, dass die Ausmerzung eines Wertesystems von der Erziehung der Kinder und Jugend im Bereich der Sexualität – bei gleichzeitigem Ausbleiben eines bedeutenderen Widerstands, die Anwendung perfide durchgedachter Manipulationsmethoden voraussetzt. Übrigens, die Sex-Edukatoren verheimlichen diesen Aspekt der Sex-Indoktrination in keinem Fall.

Hier die von Gabriele Kuby zusammengestellte ihre Liste (KG-GlobR, 341):

(0,2 kB)  Auftritt gegenüber der Erwachsenenwelt als ‘wissenschaftliche Experten’.

(0,2 kB)  Auftritt gegenüber den Jugendlichen als kompetenter, verständnisvoller Freund und Anwalt gegen die verständnislosen, strengen Eltern.

(0,13 kB)  Anpassung von Sprache und Grafik an Jugendjargon.

(0,13 kB)  Darstellung permissiver Sexualität als Mainstreaming: des Jetztzeit angenommenen Lebensstils.

(0,13 kB)  Erzeugung von Anpassungsdruck.

(0,13 kB)  Ausblendung von Ehe und Familie durch Nicht-Erwähnen.

(0,2 kB)  Darstellung von Zerfallsformen der Familie (Alleinerziehende-, Patchwork-, Regenbogen-Familien) – als gleichwertig.

(0,2 kB)  Brechung des Schamgefühls durch Hantieren mit Plastik-Penissen, Plüsch-Vagina, Kondom.

(0,13 kB)  Detaillierte Darstellungen sexueller Handlungen in Wort, Bild und Film.

(0,13 kB)  Erzwungene Verbalisierung sexueller Vorgänge im Klassenverband.

(0,13 kB)  Sexuell ausgerichtete Rollenspiele und Körperübungen.

(0,13 kB)  ‘Peer’-education: Ausbildung und Einsatz von Gleichaltrigen zur Sexualaufklärung.
(Pro Familia trainiert Schüler und Schülerinnen ab 15 Jahren zu ‘peer educators’ oder ‘Sexperten’, welche dann in den Schulen eigenständig Sexualkundeunterricht abhalten. Dazu die Anleitung bei der BZgA: Peer Education – a manual for practitioners: Youth peer education Network (Y-Peer): www.youthpeer.org/web/guest/ypeer-toolkit. – S.: KG-GlobR, 341,*).

(0,13 kB)  Bündnis zwischen dem sexuellen Trieb des Jugendlichen und den kulturrevolutionären Zielen der erwachsenen Sexualpädagogen durch ständige Stimulation des Sexualtriebes von Kindern und Jugendlichen.

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4. Folgen der Sexualisierung
der Jugendlichen

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a. Schwangerschaften-Abtreibungen-Zyklenstörungen

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Dies ist ein nächster Aspekt der mit Kraft aufgedrängten Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen. Die staatlichen Instanzen sind sich nur allzu gut bewusst um die leicht vorauszusehenden, sehr negativen Auswirkungen der programmierten Sexualisierung der Jugendlichen und der Gesellschaft. Trotzdem wird die Frage ihrerseits systematisch und banal übergegangen.

Gabriele Kuby fasst diese Auswirkungen in ein paar ausführlicher besprochenen Unterpunkten zusammen (KG-GlobR, 342-347).

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Touristin am Hintergrund großen Felsengebirges und Gebirgsleutehäuser. - WORT Gottes: „Ich throne in der Höhe als Heiliger. Dennoch bin Ich bei den Zerknirschten und Demütigen, um den Mut der Gebeugten zu beleben, zu beleben das Herz der Zerschlagenen. Denn nicht auf ewig will ich anklagen, und nicht endlos will Ich zürnen, weil sonst der Geist vor mir verschmachtet und der Atem, den Ich doch erschaffen habe. ... Für die Gottlosen gibt es keinen Frieden, spricht mein Gott” ! (Jes 57,15-21).

Unausweichliche Folge einer ständigen, planmäßigen Stimulierung der Geschlechtssphäre werden Schwangerschaften bei Mädchen – und folglich ... die Zunahme von Abtreibungen.

Die Anwendung von elterlich-widrigen Mittel zieht nicht nur keine Herabminderung der Schwangerschaften, sondern umgekehrt, führt zu ihrer weiteren gewaltigen Zunahme.
– Statistisch über die Hälfte der Minderjährigen Mädchen fällt zum Opfer der ... Abtreibung (KG-GlobR, 342f.).

Junge Leute, die nicht völlig das Schamgefühl verloren haben, verfügen über eine natürliche Barriere, mit der sie vor sexueller Aktivität geschützt werden.
Im Fall der aufgenötigten, ko-edukativen Sexualisierung wird diese natürliche Empfindung der Schamhaftigkeit und der Intimität erstickt und getötet. Die Autorität des ‘Lehrers’ erhöht die Kraft des Nachdrucks, der die einzelnen Schüler und Schülerinnen heißt, dass sie sich an die übrigen Schüler anpassen. Wenn die Schule das anleitet, was man lernen soll, ist es kein Wunder, dass die Schüler die Edukation ins Leben umzuschmieden suchen. Dazu bieten sich dann ganz viele Gelegenheiten (KG-GlobR, 343f.).

Unmittelbar mit Anwendung der elterlich-widrigen Hormonalmitteln, zu den die Mädchen leichten Zugang haben, hängen seriöse Verwicklungen ihres Zyklus zusammen, samt manchmal sehr seriösen Nebenwirkungen ihres vielfältigen Wirkungsmechanismus, darunter vor allem der krebsartigen Folgen.
– Diese Hinsicht der angewandten Hormonalmittel wird aber von Sex-Edukatoren in der Regel ganz überschwiegen.
Es wird auch über den abortiven Wirkungsmechanismus der Hormonalmittel, noch von der abortiven Wirkung des ... Präservativs nichts gesagt.
– Dieser Frage wurde auf unserer Homepage ein ganzes Kapitel gewidmet. Daher gehen wir hier über das insbesondere Eindringen in diesen Aspekt der erörterten Frage hinweg (s. dazu: Betätigungen ‘Contra’: was sagt die Medizin dazu? Medizinische Bewertung).

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b. Geschlechtskrankheiten

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Samt der Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen sind beinahe sofort Geschlechtskrankheiten zurückgekommen, die scheinbar schon Vergangenheit geworden sind. Diese Krankheiten begannen sich epidemisch zu verbreiten (KG-GlobR, 345).

Die dafür verantwortlichen Instruktoren der Sexualisierung der Jugendlichen sollten es von allein voraussehen. Wie fast immer, haben sie als ‘Arznei’ für diese Erscheinung nur das eine zu sagen gehabt: Es muss eine noch intensivere sexuelle Indoktrination in Gang gebracht werden! Sie reden den Jugendlichen in solchem Fall den täuschenden Begriff ein betreffs des sog. ‘safer sex’ (‘sicherere Verhütung’) dank des angewandten Präservativs.

Besonders arglistig haben sich die schwer nachzuweisenden und schwer zu behandelnden Infektionen mit Chlamydien erwiesen, parallel zu Trichomonas und dem Papillomavirus des ‘großen Risiko’, was leicht zum Krebs der Zervix führt (s. dazu ob., Nebenwirkungen der angewandten elterlich-widrigen Mittel, und Infektionen u.a. mit Chlamydien: Betätigungen ‘Contra’: was sagt die Medizin dazu? Medizinische Bewertung – besonders die Datei: ‘b’ und ‘c’).

Gabriele Kuby führt zu diesem Thema Statistiken aus den letzten Jahren in den USA an. Und zwar in den USA kommt es jedes Jahr zu 19 Millionen Neuinfektionen mit STD (sexually transmitted diseases = Krankheiten über Geschlechtskontakte), davon sind die Hälfte der Betroffenen zwischen 15 und 24 Jahre alt.
– „Die STD- Infektionen kosten das U.S-Gesundheitssystem jedes Jahr 16,4 Milliarden, und die erkrankten Personen noch weit mehr, was die akuten und langfristigen Konsequenzen angeht” (KG-GlobR, 345).
– Jedes Jahr werden in den USA 24.000 Frauen auf Grund von STDs unfruchtbar, meistens infolge der Infektion mit Chlamydien. Diese erhöhen außerdem das Ansteckungsrisiko für andere Geschlechtskrankheiten, wie HIV und Syphilis.

Ferner, immer häufiger alarmieren Ärzte in den USA und in Kanada über den Anstieg von Krebs im Hals- und Mundbereich. Untersuchungen zeigen, dass die häufigste Ursache das Humane Papillomavirus (HPV) ist. Des Öfteren führt dazu die Betreibung des Oralsexus. Es spricht Dr. Anthony Nichols vom London Health Sciences Center in Ontario (zit. nach: KG-GlobR, 345):

„Junge Leute, die gesund sind, nicht rauchen und nicht trinken, haben Krebs an den Mandeln oder der Zunge ... Sie sind dem Irrtum aufgesessen, Oralsex sei weniger riskant ...”.

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c. Depression – Suizid
– Bindungsfähigkeit

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Aufgrund langdauernder nationaler Untersuchungen in den USA konnte 1996 ein bedeutender Anstieg erwiesen werden des Verfalls einer Depression, und auch des Suicides bei sexuell aktiven Jugendlichen – im Vergleich zu sexuell nicht aktiven Jugendlichen (KG-GlobR, 346).
– Sexuell aktive Mädchen erfahren in 25.3% depressive Zustände fortwährend, im Vergleich zu 7,7 % der sexuell nicht aktiven Mädchen.
– Bei Jungen sind es 8,3 % im Vergleich zu 3,4 %.

Anders ausgedrückt: 60,2 % der sexuell nicht aktiven Mädchen sind nie oder selten depressiv, aber nur 36,8 % der sexuell aktiven Mädchen.
Für beide Geschlechter gilt der Schluss: Jugendliche, die nicht sexuell aktiv sind, sind bedeutend glücklicher als die sexuell aktiven (KG-GlobR, 346).

Dann aber: 14.3% Mädchen, die sexuell aktiv sind, haben 14,3 % einen Selbstmordversuch hinter sich, von den sexuell nicht aktiven nur 5,1.
– Bei den Jungen sind es 6 % der sexuell aktiven, aber nur 0,7 % der sexuell nicht aktiven.
– Andere Untersuchungen (aus 2006) zeigen einen strikten Zusammenhang zwischen der erfahrenen Depression und oft erfolgendem sexuellem Partnerwechsel.

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Adler im Licht der untergehenden Sonne. - Vom WORT Gottes: „Wenn ihr also mit Christus auferweckt seid, strebt nach dem, was oben ist, wo Christus zur Rechten Gottes sitzt. Denkt an das, was oben ist, nicht an das Irdische! Ihr seid ja gestorben und euer Leben ist mit Christus in Gott verborgen. Wenn Christus, unser Leben, offenbar wird, dann werdet auch ihr mit Ihm offenbar werden in Herrlichkeit” (Kol 3,1-4).

Eine weitere negative Folge der Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen ist der Strich über die Fähigkeit, eine dauerhafte, feste Bindung zu knüpfen. Man kann schwer einen Menschen finden, der sich nicht nach einer wahrhaften Liebe sehnte: dieser treuen, festhaltenden. Die unternommenen Untersuchungen zeigen, dass gerade solcher Wunsch mit steigender Tendenz bei 80-90% jungen Leuten beobachtet wird (KG-GlobR, 347).

Früh begonnene sexuelle Kontakte verhindern sehr die Gestaltung einer Personalität und ziehen nach sich gewöhnlich eine Enttäuschung nach der anderen, womit unwiderruflich eine zutiefste psychische Verwundung einher geht. Das vermindert aber sehr die Bereitschaft, ein dauerhaftes Band mit jemandem anderen, neuen, zu knüpfen.

Gabriele Kuby bemerkt mit Recht: „Wer einmal von der Liebe so tief getroffen wurde, dass er oder sie sich zu einer tiefen Hingabe bereit fühlte, und dann verlassen wurde, wird dieses Wagnis vielleicht nie wieder eingehen” (KG-GlobR, 347).

Diese Tatsache kann von physiologischer Sicht mit dem beim Erleben der gegenseitigen Hingabe erscheinenden ‘Oxytozin’ erklärt werden. Es ist das Hormon des gefühlsgeladenen Bandes. Der Organismus erzeugt es besonders bei der Geburt, beim Stillen, beim Orgasmus, bei zarter physischer Nähe. Das Oxytozin erleichtert das Erleben des gegenseitigen Vertrauens, schwächt die Befürchtungen ab ...

Wenn es immer wieder zum Bruch des Bandes kommt, zum Partnerwechsel, erfährt das Oxytozin eine steigende Reduktion. Wenn die Partner ‘Sex’ betreiben mit systematisch jemandem anderen, und außerdem ist es einmal schwulischer oder lesbischer Sex, ein andermal ein heterosexueller, fällt die Sehnsucht nach einem tieferen, treuen Band einer wahren Liebe der ganzheitlicher Hingabe immer tiefer hinab. Zuletzt erfolgt eine völlige Separation-Trennung von Leib und Seele, und der Sex steigt auf die Stufe nur noch physischer Befriedigung hinab, was schon nichts mit gemeinsamer Bildung irgendwelchen geistigen Bandes zu tun hat (KG-GlobR, 347).

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d. Widerspruch auf Widerspruch
bei Sex-Ideologen

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In Zusammenfassung dieses Abschnitts weist Gabriele Kuby noch einmal auf die immer wieder zutage kommenden Widersprüche bei Befürwortern der Sex-Erziehung. Wir führen sie hier in folgender Tabelle (KG-GlobR, 358f.) an.

(0,2 kB)  „Die Sexualrevolutionäre reden von Liebe,
(0.6 kB)verführen aber zu schrankenloser Triebbefriedigung.

(0,2 kB)  Sie versprechen Freiheit,
(0.6 kB)erzeugen aber Sexsüchtige.

(0,2 kB)  Sie reden von Verantwortung,
(0.6 kB)treiben aber in sexuelle Verwahrlosung.

(0,2 kB)  Sie propagieren die freie Wahl des Geschlechts und der sexuellen Identität,
(0.6 kB)leugnen und bekämpfen aber den Wandel
(0.6 kB)von der Homo- zur Heterosexualität.

(0,2 kB)  Sie wollen vor AIDS schützen,
(0.6 kB)propagieren aber Analsex mit wechselnden Partnern.

(0,3 kB)  Sie propagieren safe(r) sex durch Kondome,
(0.6 kB)können aber die Explosion der Geschlechtskrankheiten
(0.6 kB)nicht eindämmen und keine Senkung der
(0.6 kB)Neuansteckungen mit HIV/AIDS bei MSM (Männer, die
(0.6 kB)Sex mit Männern haben) bewirken.

(0,2 kB)  Sie behaupten, Kinder vor Missbrauch schützen zu wollen,
(0.6 kB)zerstören aber ihr Schamgefühl und verführen sie
(0.6 kB)zu sexuellen Handlungen.

(0,2 kB)  Sie wollen das Selbstwertgefühl der Kinder durch sexuelle Lusterfahrungen stärken,
(0.6 kB)
(0.6 kB)zerstören aber ihre Unschuld, ihr Kindsein, ihre
(0.6 kB)Kindheit.

(0,2 kB)  Sie treten für die ‘Rechte von Kindern’ ein,
(0.6 kB)machen sie aber schutzlos durch Zerstörung der
(0.6 kB)familiären Bindung an die Eltern’.

Gabriele Kuby setzt die unvermeidlichen erscheinenden Feststellungen fort. Es drängt sich nämlich ein eindeutiger Schluss auf. Die genannten destruktiven Wirkungen der sexuellen Indoktrination sind keinesfalls nur Nebenwirkungen, die keiner ernsteren Beachtung benötigten. Im Gegenteil, diese Wirkungen werden ganz deutlich vom ganzen System der schreiend aufgedrängten Mentalität nach den Richtlinien des ‘LGBTIQ’ bewusst beabsichtigt.

Diese Bemerkung drängt unumstößlich den grundsätzlichen Schluss:
Es steckt ganz augenschaulich ein JEMAND dahinter, dem es auf der dargestellten Sexualisierung der Kinder und der Jugendlichen, samt ihrer Erziehung in der sog. ‘Vielfältigkeit’ sehr gelegen ist.

Die Absichten dieses ‘JEMANDEN’, oder auch einer ganzen Gruppe von Personen, die ihm untertan sind, könnten einigermaßen genauer in der nächstfolgenden Bemerkung ein wenig mehr präzise dargestellt werden (KG-GlobR, 360):

(0,36 kB)  Es sind Jene, die ein Interesse daran haben, dass die Menschen durch die Zerstörung der Familie entwurzelt und dadurch für globale strategische Ziele manipulierbar werden;

(0,35 kB)  Es sind Jene, die ein Interesse daran haben, das Bevölkerungswachstum global zu reduzieren, ohne an der globalen Verteilung des Reichtums etwas zu verändern.

(0,36 kB)  Es sind Jene, die ein Interesse daran haben, dass Europa in einen ‘demografischen Winter’ gerät.

(0,37 kB)  Es sind Jene, die ein Interesse daran haben, die Religion zu eliminieren, insbesondere die christliche.

(0,37 kB)  Es sind Jene, die unter der ‘Normativität der Heterosexualität’  leiden und sich durch deren Auflösung soziale Anerkennung verschaffen wollen.

(9.5)

RE-Lektüre der Übersetzung: VI.Teil, 3.Kapitel – Datei: 3d.
Stadniki, 26.XI.2014.
Tarnów, 28.V.2022.


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G. SEX-Erziehung IN SCHULE UND KINDERGARTEN

1.Staat und die Kinder
a. Recht zur Erziehung
Eingeführte Sex-Erziehung. Tabelle
Erziehungsrecht der Eltern. Konvention. Tabelle
b. Aufgedrängte Sex-Erziehung
c. Institutionelle Instrumente der Sex-Erziehung
1) Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
2) Das Institut für Sexualpädagogik
3) Pro Familia
4) Die International Planned Parenthood Federation
Rapport des IPPF 2010. Tabelle
Sexualisierung der Jugend nach IPPF. Tabelle
Sexuelle Richtlinien des IPPF für Teenager. Tabelle
5) Radikale Minderheiten und die politische Macht
d. Einige einzelne Befürworter
Vom Informator für die Eltern. Tabelle
Räte für Eltern empfohlen von Ina-Maria Philipps. Tabelle
Antwort von Ina-Maria Phillips auf Proteste der Eltern. Tabelle
Karlheinz Valtl: Beispiel für Wort-Manipulation. Tabelle

2. Anleitung der sexuellen Inhalte
a. „Das ABC des Körpers – Lexikon
b. Film und Handbuch „Sex, we can?!”
c. „Vielfalt: Wo könnte man noch ...?”
Empfehlungen nach ‘Queer’. Tabelle
Empfehlungen falls blockierter Freiheit. Tabelle
Handbuch aller Perversitäten ... Tabelle
d. ‘Lesbische und schwule Lebensweisen’
Interdisziplinäre Hinweise vom Leben der Lesben-Schwulen. Tabelle

3. Standards der Sex-Education der WHO und BZgA
a. Richtlinien der BZgA (nach WHO)
Praktische Richtlinien der Sex-Erziehung nach BZgA. Tabelle
Gegen sexuellen Stereotypen – nach BZgA. Tabelle
Entzug der Elternrechte im Bereich der Sex-Erziehung. Tabelle
Und doch das Elternrecht: Baden-Wirtemberg. Tabelle
b. Perverse Manipulationsmethoden bei der Sexualisierung der Kinder

4. Folgen der Sexualisierung der Jugendlichen
a. Schwangerschaften-Abtreibungen-Zyklenstörungen
b. Geschlechtskrankheiten
Krebs an der Zunge, Mandeln: Lohn des Oralsexus. Tabelle
c. Depression – Suizid – Bindungsfähigkeit
d. Widerspruch auf Widerspruch bei Sex-Ideologen
Widersprüche der Sex-Revolutionäre. Tabelle
Tiefste Absichten der Globalisten. Tabelle


Bilder-Fotos

Abb.1. Gussbild eines Babys auf der Hand
Abb.2. Jesus Christus, Sohn Gottes – am Kreuz der Erlösung
Abb.3. Mit dem Händchen des Babys in der Hand
Abb.4. Dr. Gabriele Kuby – bei einer ihrer Vorlesungen
Abb.5. Touristin am Hintergrund großen Felsengebirges
Abb.6. Adler im Licht der untergehenden Sonne