Drittes Kapitel |
WIR LIEBEN UNS! |
In zwei ersten Kapiteln dieses dritten Teiles: „Jugendliche Zeit und Liebe” – haben wir versucht, die Frage der Berufung: sei es zum Leben in Ehe und Familie (1.Kap.), sei es im Priestertum bzw. im Ordensleben (2.Kap.) zu ergründen. Jetzt haben wir vor, die eigentliche Thematik unserer Homepage von neuem aufzugreifen. Es geht um moralische Aspekte der gelebten gegenseitigen Nähe in Ehe: im Sakrament der Ehe. Es wäre aber schwer, nicht auch an die Stufe der unmittelbaren Vorbereitung zur Ehe anzuknüpfen, zumal an die einzigartige Zeitspanne im Leben: die Zeit des Verlobung.
Gemäß dem Profil unserer WEB-Site kreisen die Erwägungen dauernd um ethische Aspekte der beiderseitigen Verhaltensweisen – in diesem Fall unter zwei Leuten, die ihre Brautzeit erleben. Im vorangegangenen Teil (dem zweiten Teil) haben wir die Begründung des Glaubens dargestellt, die tief mit der Würde des Menschen als Person zusammengekoppelt ist. Der Glaube heißt uns die Zehn Gebote Gottes anzunehmen – und sie mit Liebe umfangen. Wir haben zu verstehen gelernt, dass hinter den Geboten nicht die ‘Kirche’ steht, sondern Gott selbst.
Umso mehr konnten wir feststellen, dass die ‘Gebote’ keine blinde, seelenlose Vorschriften eines ‘Sitten-Gesetzes’ darstellen! Hinter ihnen ist Gott verborgen, der also Person, und umso mehr Vater ist. Als geradezu Vater ist Gott ‘ontologisch’ unfähig irgendeinem Geschöpf Schaden anzutun. Umso mehr dem Geschöpf seiner besonderen Vorliebe.
– Allerdings dieser Vater dynamisiert dauernd sein ‘lebendiges Ebenbild’: Mann und Frau, dass es über sich selbst hinauswächst und die ‘Ähnlichkeit’ – nicht zur ‘Materie’ annimmt, sondern zu Dem, dessen Größe und Heiligkeit der Mensch dauernd widerspiegeln kann und soll – als Ebenbild des Dreieinigen.
Tieferes Nachdenken über den Menschen als Person in seiner Berufung zum ewigen Leben – auch in Ehe und Brautzeit, lässt jetzt an ganz praktische Aspekte umzuschalten: die ethische Bewertung der gegenseitigen Beziehungen unter Brautleuten unter dem Gesichtspunkt des VI. bzw. IX. Gebotes Gottes.
– Eines ist dabei klar: wird an die Beurteilung der Verhältnisse zwischen zwei Leuten mit Bezug auf ‘Fleisch und Geschlecht’ – der Maßstab der Gebote Gottes angelegt, bekommt die ethische Bewertung daselbst den Siegel der Gewissheit des Glaubens. Allerdings sollten selbst die hier in Bedacht kommenden zwei Gebote: das VI. und IX. weiter noch nicht ihre Niederschreibung erfahren haben (Gott hat die Zehn Gebote über Mose erst ca. 1250 vor Chr. übermittelt), würde hier vollends diese ethische Bewertung reichen, inwiefern sie aufgrund der Würde von Mann und Frau als Personen hervorspringt, also allein aufgrund der anthropologischen Wirklichkeit, wie sie der Mensch als Person darstellt (genauer s. ob. : Betätigungen ‘CONTRA’: Wo ist hier der Mensch? Anthropologische Bewertung – dieses ganze Kapitel). Sie wird außer Zweifel ganz mit Gottes Bewertung der menschlichen Taten übereinstimmen.
Nach den zwei ersten Kapiteln des vorliegenden Teiles drängt sich also der folgende Plan der insbesonderen Fragen und Erwägungen auf:
In diesem, vorliegenden Kapitel: Geschlechtsverkehr vor der Ehe und die reale Empfängnismöglichkeit – haben wir vor, von einem gewissen Abstand her die üblich vorgebrachten Argumente anzublicken, die den Anschein haben, das vielerorts erforderte ‘für’ – für geschlechtlichen Verkehr schon in der Brautzeit zu anempfehlen. Es gehört sich die unterschiedlichen Aspekte dieser Frage zu berücksichtigen, vor allem Gründe psychologischer und psychologisch-physiologischer Natur, die dafür zu sprechen scheinen, dass der Körper und das Geschlecht auf dieser Stufe: des ‘Miteinandergehens’ – voll engagiert werde.
– Der angesammelte Stoff möchte dazu beitragen, dass dem Wort Gottes anvertraut wird, indem sich doch ihm die entscheidende Stimme gehört. Die Stimme Gottes mag anspruchsvoll klingen, und doch man muss Gott das Recht zugeben als dem, was es unter dem Blickpunkt des wirklich menschlichen Wohls aller hier Angesprochenen – als das einzig Mögliche zu akzeptieren gilt.
Wir treten somit an die typisch jugendliche Problematik heran, die ganz ‘heiß’ zu sein pflegt. Sie wird in der Regel folgender formuliert: Ist es ‘erlaubt’, oder weiter ‘nicht erlaubt’ – vor der Ehe zu verkehren? Diese Problematik taucht bisweilen in Form ungemein scharfer Diskussionen hervor, nicht selten voller Aggressivität, oder zumindest einer Wehklage gegen die Kirche (genauer: ... gegen Gott), samt einem ganzen Arsenal von Anklagungen und Widerspruch gegen die ‘Vorschriften der Geistlichen und des Papstes’ im Bereich der Sexualität, die den Bedürfnissen des heutigen erweckten Jungen oder Mädchens unmöglich die Stirn zu bieten imstande sind.
Es gehört sich dem hier Schreibenden, dass er sich an die Verehrten Leser einmal mehr mit inniger Bitte wendet. Es schreibt hier ein Geistlicher: ein katholischer Priester. Wenn ihm der Herr die Kraft verleiht, wird er seinen Geliebten Meister und Herrn – Jesus Christus, den Gott-Menschen, nicht leugnen. Dieser Geistliche (Priester und Ordensmann zugleich) stellt hier selbstverständlich die Gottes – und daselbst die der Katholischen Kirche eigene Wertung der dargestellten Fragen dar.
Er meint es jedoch bestimmt nicht so, als ob er irgendjemanden zum Katholizismus ‘mit Kraft’ bekehren möchte.
– Dagegen es ist zweifelsohne seine weiterhin von Herzen fließende und irgendwie mit Liebe getragene Bitte, dass auch der Verehrte Leser – zu dem hier einigermaßen doch durchscheinenden personalen Gott, der Liebe – IST, sich wenn´s möglich mit einigermaßen offenem, zuversichtsvollem Lächeln zu beziehen versucht. Um so von der hier dargestellten Lektüre doch ein wenig Gutes erfahren zu können: erstens für sich selbst, aber anderseits darüber hinaus auch für viele andere.
A. |
Heißt es |
Jedes ‘Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werden’ hängt in Struktur und Dynamik untrennbar mit seiner doppelten Zweckmäßigkeit zusammen:
1. Mit der Verschmelzung der sich einander dahinschenkenden Personen in ein ‘Eins-(in-Liebe)’ (Hinordnung auf Vereinigung: es sollte ... Liebe sein);
2. Die Vereinigung zweier Leuten vermittels ihrer Geschlechtsorgane kann unmöglich ohne die sich dann auslösende Dynamik des Aktes erfolgen. Im Erleben des Mannes, des Gatten – schafft es dann den Grundboden, auf dem neues Menschen-Leben aufkommen kann.
Wir führen hier noch einmal die schon früher erörterten Worte der Humanae vitae Paul VI. an (s. ob.: Vereinigung in Liebe offen auf Elternschaft – samt dem weiteren Zusammenhang); und noch: Selbsthingabe der Person eingeprägt in die Struktur und Dynamik des Aktes – samt dem Zusammenhang). Hier die Worte Paul VI.:
„Diese Lehre (die innere Friedensordnung des Aktes: es muss sowohl die Liebe, als auch das Offenbleiben für Elternschaft respektiert werden) ...
gründet in einer von Gott festgelegten, unlösbaren Verknüpfung, die es dem Menschen eigenwillig zu zerreißen nicht erlaubt ist – zwischen
dem Sinngehalt der Einheit, und
dem Sinngehalt der Zeugungskraft,
die beide dem ehelichen Akt innewohnen.
– Denn der eheliche Akt, indem er aufgrund seines tiefsten Wesens, mit engstem Band Ehemann und Ehefrau verbindet, befähigt sie auch zur Zeugung neuen Lebens – entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind” (HV 12; vgl. FC 32).
Der Heilige Vater spricht vom Geschlechtsverkehr in schon bestehender Ehe. Dagegen wir erwägen zurzeit die Frage des Geschlechtsverkehrs auf der Stufe der vor-ehelichen Zeit. Wir suchen nach einer unvoreingenommenen Antwort auf die angeschnittene Frage, ob der geschlechtliche Verkehr unter diesen Umständen die gegenseitige Liebe zum Ausdruck zu bringen imstande ist.
Die vor-ehelichen Partner haben zweifelsohne die erste der Zweckmäßigkeiten des Geschlechtsaktes vor: sie möchten bestimmt zumindest in einigem Sinn ‘Zwei-zu-Einem-Fleisch’ werden. Übergehen wir zunächst die Frage, ob diese beiden wirklich nach Einheit in Liebe im Sinn der ganzheitlichen Dahingabe sich einander bestrebt sind: mit Leib und Seele – mit restlosem Blick auf das vielschichtige Wohl und Gut dieses anderen – aber auch dieses eigenen. Liebe müsste von Natur aus unauflöslich und dauerhaft sein, d.h. sie müsste unwiderruflich besiegelt sein: es müsste eheliche Liebe sein. Diese beiden bilden aber noch keine Ehe, sollte es ihnen auch scheinen, sie werden sie in Kürze für immer darstellen.
Wesentliches Kennzeichen der Brautzeit ist die Freiheit, sich auf die Ehe entscheiden – oder nicht entscheiden zu können. Erst samt dem feierlich sich gegenseitig ausgedrückten ehelichen Einverständnis angesichts Gottes und der Menschen – erhält das Band dieser beiden den Siegel der unwiderruflichen und unlöslichen Wirklichkeit.
Unabhängig davon muss festgestellt werden: von tatsächlichem Guten kann erst gesprochen werden, wenn es sich im Band befindet, das mit Licht der Gebote Gottes bestrahlt bleibt. Wir berufen uns von neuem auf die Worte des Stellvertreters Jesu Christi, der dem modernen Menschen, diesem im Trubel des herrschenden Konsums oft Verlorenen, die Grundlagen selbst der moralischen Bewertung der Taten annähert:
„Über die moralische Qualität der Handlungen entscheidet das Verhältnis zwischen der Freiheit des Menschen und dem wahren Guten. Dieses Gut ist, als ewiges Gesetz, durch Gottes Weisheit gegründet, die jedes Wesen auf sein Ziel zu streben heißt ...
Das Handeln ist moralisch gut, wenn die Wahlen, die von der Freiheit getroffen werden, mit dem wahren Gut des Menschen übereinstimmen und daselbst die freiwillige Unterordnung der Person auf ihr letztliches Ziel zum Ausdruck bringen, das heißt Gott selber: das höchste Gut, in dem der Mensch das volle und vollkommene Glück findet ...
– Die Antwort Jesu (auf die Frage von: Mt 19,16: ‘Was soll ich gutes tun, um das ewige Leben zu erlangen’) und der Hinweis auf die Gebote bedeutet auch, dass der Weg zum Ziel auf der Befolgung Gottes Gesetze beruht, die das Gut des Menschen schützen. Nur eine Handlung, die mit dem Guten übereinstimmt, kann Weg sein, der zum Leben führt ...
– Das Handeln ist moralisch gut, wenn es die freiwillige Unterordnung der Person unter ihr letztliches Ziel bestätigt und zum Ausdruck bringt, wie auch die Übereinstimmung der konkreten Handlung mit dem Gut des Menschen, das von der Vernunft in seiner Wahrheit erkannt worden ist.
– Wenn dieser Gegenstand der Handlung mit dem wahren Gut der Person nicht in Einklang steht, macht die Wahl dieser Handlung, dass unser Wille und wir selbst moralisch schlecht werden, das heißt, dass wir uns unserem letztlichen Ziel und dem höchsten Gut – also Gott selbst – widersetzen” (VSp 72).
Auf diesem Hintergrund sollte daran erinnert werden, dass es Handlungen gibt, deren Gegenstand seiner Natur nach, d.h. von sich selbst aus und ‘innerlich’ – immer übel sind. Deswegen sind keine irgendwelche Umstände, noch eine bestangelegene Meinung der handelnden Person imstande, das objektive ‘Übel’ dieser Handlung als in sich selbst schlecht zu modifizieren:
„Das erste und maßgebliche Element für die moralische Bewertung ist der Gegenstand (das Objekt) der menschlichen Tat, der darüber entscheidet, ob sie auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden kann ...” (VSp 79).
„Dank dem Zeugnis der Vernunft wissen wir aber, dass es Gegenstände (Objekte) menschlicher Handlungen gibt, die nicht auf Gott hingeordnet werden können, weil sie dem Gut der Person, die nach seinem Ebenbild erschaffen worden ist, radikal widersprechen. Die traditionelle moralische Lehre der Kirche spricht von Handlungen, die ‘innerlich übel’ sind (intrinsece malum): die übel sind immer und von selbst aus, d.h. aufgrund ihres Gegenstandes, und nicht abhängig von eventuellen Absichten der handelnden Person, noch von den Umständen” (VSp 80).
Hier kommt Johannes Paul II. in der angeführten Enzyklika Veritatis Splendor (1993) direkt auf Beziehungen im Bereich der Geschlechtlichkeit, von denen gerade gesprochen wird:
„Über die innerlich schlechten Handlungen, die mit Praktiken der Kontrazeption verbunden sind, mittels derer der eheliche Akt vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.:
– ‘Wenn es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein geringeres moralisches Übel zu dulden um ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres Gut zu erreichen, ist es doch niemals erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe (vgl. Röm 3,8). Mit anderen Worten es ist nicht erlaubt etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was seinem Wesen nach die moralische Ordnung verletzt und was es daher als der menschlichen Person unwürdig anzusehen gilt, sollte es auch mit der Absicht verrichtet werden, Güter der einzelnen Menschen, der Familien oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern’ ...” (VSp 80; vgl. HV 14).
Der Heilige Vater endet dieses Stück der Enzyklika mit dem Verweis auf das Gottes-Geschriebene-Wort, d.h. die Heilige Schrift, in der Gott eine Reihe solcher „innerlich üblen Taten” aufzählt und dieser Aufzählung die folgende kurze Zusammenfassung hinzufügt:
„... ‘Täuscht euch nicht ! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben (1 Kor 6,9f.)’.
– Wenn die Akte innerlich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihr Übel zwar abschwächen, aber sie können es nicht aufheben: Es sind ‘irreparabel’ üble Handlungen, die sich aus sich selbst und in sich selbst nicht dazu eignen, Gott und dem Guten der Person zugeordnet werden zu können ...” (VSp 81).
Liebe |
Sollten die Brautleute bei ihren Bekenntnissen aufrichtig sein, sagen sie zu, dass der Anspruch nach „Anrecht auf Verkehren-Dürfen” infolge des nötigenden Zwangs des Fleisches – einzig und allein nach der vorverlegten Wahrnehmung von Erlebnissen strebt, die erst für die Ehe bestimmt sind. Vor-eheliche Partner müssten bekennen, dass sie bei diesen Erlebnissen nicht nach dem uneigennützigen Wohlwollen um des Guten willen dieses anderen suchen – dieses irdischen und ewigen Wohls (zentri-fugale-Ausrichtung), sondern nach der Wahrnehmung der eigenen Annehmlichkeit, die dank dieses anderen erreicht werden kann (zentri-petale Dynamik).
– Dieser ‘andere’ wird in diesem Fall als Werkzeug-Instrument betrachtet, um die egoistisch angestrebte Befriedigung dank seines Leibes zu erlangen.
Diese beiden werden mit ihrem sexuellen Erlebnis verbunden, nicht aber mit Kommunion-in-Liebe. Denn diese würde dahin führen, dass beide sich gegenseitig dahinschenken und sich dabei bewusst bleiben, sich-selbst zu besitzen, inwiefern das Selbst-Besitzen Vorbedingung für die Freiheit des Gabe-Werdens darstellt.
– Allem Anschein zuwider, wird hier dieser andere nicht ‘um-seines-Selbst-willen’ gesucht: als Er-sein-Herz, als Sie-ihr-Herz. Intrigierend wirkt das allumfassende Geschlecht – genauer: der Zwang des Fleisches, der ein attraktives Erlebnis, und zwar die Masturbation-zu-zweit anbietet.
Mit anderen Worten, diese beiden streben in dieser Zeit nicht dahin, ein ‘Eins-in-Liebe’ als Kommunion-von-Personen zu werden, sollten sie auch gefühlsgemäß aneinander gebunden sein. Die wahre Liebe und der Wunsch nach tatsächlichem, letztlichem Wohl, das für die Kommunion mit Gott-des-Bundes offen wäre, wird auf sekundären Hintergrund abgeschoben. Auf den Vordergrund tritt die Möglichkeit, sich schon jetzt die sexuelle Annehmlichkeit zu sichern, die aber als beiderseitige Befriedigung-(nur)-seines-Selbst gesucht und erlebt wird.
In dieser Stunde nehmen es die beiden nicht zur Kenntnis, dass der Akt aufgrund des Gottes Schöpfungswerkes noch mit einer zweiten, mit der ersten untrennbar verbundenen Zweckmäßigkeit einhergeht: seiner Dynamik, die sich weit auf Elternschaft hin aufschließt. Ihre Liebe möchte jetzt nichts von der Krönung ihres Einswerdens in Form der Bereitschaft, die Nachkommenschaft aufzunehmen, hören.
Daselbst streben sie in dieser Zeit auf keinen Fall die Ganzheitlichkeit des Gabe-Seins füreinander an (zentri-fugale-Ausrichtung).
– Indessen die Dynamik des Aktes der geschlechtlichen Vereinigung, die sich als elterliche Potentialität äußert, ist in ihn als eine Wirklichkeit eingeprägt, die die Zuständigkeit ihrer beiden überragt. Sie beiden erleben die Zeugungspotentialität des in dieser Stunde von ihnen nur ‘eingeräumten’ Aktes, weil er doch ‘gestohlen’ wurde – als unerwünschte Hinsicht ihres angestrebten Erlebnisses ...
Diese Feststellung wirft zugleich von allein das Licht auf die Qualität ihrer Liebe. Die erfahrene geschlechtliche Kopulation hat nichts mit Gabe-Sein zu tun: sie bleibt Aneignung des fremden, und zwar ... Gottes Eigentums ...
Ob person-haftes |
Die Partner, die sich dem Zwang des Fleisches fügen und ihm letztlich freiwillig erliegen, sind sich um die reale Möglichkeit einer Empfängnis infolge des unternommenen Aktes ganz gut bewusst. Die elterliche Potentialität, die in den Geschlechtsakt eingeprägt ist, kommt nicht vom Menschen her, noch von der Medizin, sondern ist Äußerung der Schöpfung Gottes, Ausdruck der „liebenden Allmacht des Schöpfers” (DeV 33). Diese aber – weiß besten Bescheid darüber, was das heißt: Liebe.
Es gehört sich in sich dauernd dieses Bewusstsein zu unterhalten, dass – wie es schon wiederholt hervorgehoben wurde – niemand Besitzer seines Selbst ist, noch um so mehr seiner Geschlechtlichkeit. Der Mensch, darunter ebenfalls Brautpaare und nachher Ehegatten usw., wird von Gott, dem einzigen Eigentümer und Herrn der Liebe und des Lebens, einzig zum verantwortlichen, vollkommen zurechnungsfähigen Verwalter berufen – über die ihm zeitweise zur Verwaltung angebotene seine Geschlechtlichkeit (s. dazu auf vielen Stellen unserer WEB-Seite, u.a.: Niemand ist Eigentümer seiner Selbst – Kein Einfluss auf grundsätzliche Tatsachen des Daseins – Geschlechtlichkeit den Eheleuten allein zur Verwaltung anvertraut – Verwaltung über die sich geschenkte Geschlechtlichkeit – Wer hat Euch das erlaubt ? – Neuerlich gestellte Anfrage: Besitzer und Verwalter).
Da aber diese zweien – nehmen wir an: Brautpaar (des Öfteren ist es keineswegs gewiss ...!) – sich auf die Elternschaft zurzeit keineswegs einstellen, dagegen sie möchten sich die Wahrnehmung des ‘Sexus’ aneignen, fliehen sie sich gewöhnlich auf elterlich-widrige Manipulationen.
– Unternehmen sie einen vollen Verkehr – ohne Verhütungsmittel, geschieht es entweder infolge zutiefster Unwissenheit, oder ihres äußersten Mangels an Verantwortung;
– oder ihre Verhaltensweise zeugt letztlich von so weitgegangener Domination des Zwangs des Fleisches, die schlechterdings jedes Denken überhaupt nicht zulässt. Diese beiden wurden aus freiem Willen ... zu Knechten nicht einmal des ‘Sexus’, sondern Dieses, der der BÖSE ist. Sie reden sich aber ein, dass es ihnen in so begriffener und gelebter Knechtschaft ... gut ist.
Ihre ‘Liebe’ – sollten sie auch sich selbst und den anderen einreden, sie würden sich ‘lieben’, beruht darauf, dass sie sich den „Instant-Sex” sichern, das heißt sie sichern sich gegenseitig Zugang nicht zu ihren (die Person würde Distanz fordern, wie auch Ehre vor der eigenen Würde als berufen zum ewigen Leben) Personen, sondern Zugang zu Geschlechtsorganen (als ‘Sache, an der man sich austoben-ausleben kann’) – schon jetzt, sofort.
Nichts weist hier darauf, dass es diesen zweien um ... wahrhafte, friedsame Vereinigung ihrer Personen gehen sollte. Drastisches dessen Zeugnis ist in solchen Umständen das leicht angewandte Greifen nach einem der sog. ‘Verhütungsmittel’. Wenn z.B. die Wand des Präservativs gleichsam schreit : ‘Ich liebe dich absolut nicht und habe auf keinen Fall vor, ein Eins-mit-dir bilden. Es ist mir an der ... Masturbation mit Hilfe deines Geschlechtskörpers gelegen’ ...
Gottes Gabe |
Indessen Gott beschert mit der Möglichkeit, dass ein Akt der Vereinigung der Person des Ehemannes – mit der Person seiner Ehefrau unternommen werden darf, allein und erst die Ehe. Es geht dann um eine völlig andere Wirklichkeit, als allein Aktivierung der Sex-Potentialität solcher zweien.
Brautpaaren (wenn wir schon allerlei andere Sex-Partnerschaften übergehen sollten), die auf ‘Sex’ umschalten (nicht selten pflegen solche Partner gerade so – präzise ihre Verhaltensweisen bezeichnen) geht es keinesfalls darum, dass ihre zwei Personen zu einer gleichsam Einen-Person werden. Ihr Streben legt sich in sich völlig widersetzender Gegensätzlichkeit im Verhältnis zu dieser Gabe, die der Schöpfer und Erlöser der Ehe anbietet: dem Sakrament der Ehe.
– Partner, und auch Brautleute, die Geschlechtsverkehr unternehmen, suchen einander als zwei Sexus. Deutlicher gesagt: ihnen geht es um beiderseitiges Erleben der ... Selbstbefriedigung. Es verbindet sie ihr beiderseitig sich bereitgestellter Zugang zu ihrem Geschlechtskörper: Gemeinschaft in Sünde. Sie suchen diese Verhaltensweise zu ‘heiligen’ mittels des manipulierten Inhalts des großen Wortes ‘Liebe’.
Dagegen Gott händigt den Ehepaaren – und nur rechtmäßigen Eheleuten – die Möglichkeit ein, dass sie den Akt unternehmen dürfen des ‘zwei-zu-einem-Fleisch-Werdens’ – als Wirklichkeit, die sich auf hochgestiegener Ebene ereignet: ihrer beiden Personen. Die Person ist samt ihrer Würde auf geheimnisvolle Art und Weise im menschlichen Gewissen und Herzen kondensiert. Hier sammelt sich das personhafte und persönliche ‘Ich’ und ‘Du’. Die erfolgende Vereinigung der Ehegatten wird zwar zu dieser Stunde in friedsamer Vereinigung in ihrem Geschlecht vollbracht, dennoch die Aufmerksamkeit ihrer beiden und die Absichten ihrer Verhaltensweisen sollen sich möglich ganz bewusst auf Vereinigung ihrer beiden Personen sammeln.
Die Eheleute (das heißt nicht Partnerschaften, noch Brautpaare, die zurzeit noch kein Ehe-Sakrament bilden) werden in ihrer Berufung zur Ehe dazu aufgefordert, dass sie beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe nicht das Dominieren des Sex-als-Sex über sich zulassen – um den Preis, dass die Person ihrer beiden von ihrem Horizont schwindet. Mann und Frau werden im Sakrament unwiderruflich dazu berufen, füreinander Erlösungs-Gabe zu sein (so ist jedes der heiligen Sakramente) – zum Leben-für-immer im „Haus des Vaters” (Joh 14,2f.).
Daher mobilisiert Gott in diesen Zeiten ihre Würde und Berufung als Gebundensein mit dem einmal Gott und den Menschen gelobenen Bund der treuen, unauflöslich dauerhaften Kommunion von Leben-Liebe. In Sorge dafür, dass die ‘Liebe – LIEBE sei’, sichert Gott in seiner Schöpfer-Liebe die innere Friedensordung der ehelichen Vereinigung: ihre Struktur und die mit ihr untrennbar verkoppelte ihre Dynamik. Gott prägt sie auf unabwischbare Art und Weise in die Tiefe des Menschen-Gewissens ein.
Auf solche Art und Weise erhebt Gott auch die intimen Beziehungen der Ehegatten zur Ebene ihres Menschseins und des von ihnen empfangenen Sakraments. Wenn diese zweien offenen Herzens auf die Stimme des Gewissens hinhören werden, dieser „verborgensten Mitte und des Sanktuars im Menschen, wo er allein mit Gott verweilt, dessen Stimme in seinem Innersten erklingt und klar in den Ohren des Herzens tönt: Tu dies, meide jenes” (s. DeV 43), und daselbst mit der Gnade des Sakraments mitarbeiten, unterstützt Gott ihre Empfindsamkeit für diese Gnade, dass sie auch in Zeiten der gerade gelebten Intimität „... heilig und tadellos vor seinem Angesicht seien” (Eph 1,4).
Erst dem so gelebten ehelichen Akt gebührt die Chance der wahrhaften Vereinigung dieser beiden auf Ebene ihrer beiden Personen – im sie vereinigenden Heiligen Geist. Die Unternehmung der Vereinigung wird sich dann des Segens Gottes erfreuen können, indem es bewusste Aktivierung der Gnade des Sakraments werden wird – als solcher Teilhabe am Erlösungswerk-vom-Kreuz, das ihnen der Erlöser zum Geschenk einhändigt.
Das Erleben der Stunde der Vereinigung wird als Fülle einer beiderseitigen Feinfühligkeit ablaufen – mit Ausschluss irgendwelcher Betätigungen, die ihrer Kindschaft Gottes und ihrer Selbst als Personen unwürdig wären.
– Die Vereinigung wird möglich lange anhalten – mit Aufmerksamkeit, die sich am beiderseitigen Suchen und Finden ihres ‘Herzens’ sammelt: des Tempels des Heiligen Geistes (1 Kor 6,15; 3,16).
Das Erleben einer so begriffenen personhaften Vereinigung wird spontan zum Dankerweis führen sowohl sich beiderseitig, wie umso mehr Gott: für die Möglichkeit des so engen ‘Eins-in-Liebe-Seins’. Es schließt sich sperrangelweit u.a. für das Gebet auf – sowohl in strikt ehelichen Anliegen, wie auch diesen der Familie. Diese erwachsen spontan aufgrund der angenommenen Verpflichtungen zu sich gegenseitig, wie zur entstehenden Familie, der Kirche und der ganzen Gesellschaft (ausführlicher über das sakramentale Erleben der gegenseitigen ehelichen Nähe s. die Erwägungen im VI.Teil, besonders in seinem letzten Kapitel, also VI.Teil, 6.Kapitel: „Sakrament der Ehe: Zeichen des Geheimnisses der Fleischwerdung und Erlösung”).
Sollte es aber |
Unter normalen Umständen stellt sich niemand von Braut-Partnern auf ein Kind ein. Meistens verfügen diese beide über keine Wohnung, noch haben sie Bedingungen, um sich der Nachkommenschaft anzunehmen. Ihr partnerschaftliches Band ist des Öfteren nicht stabilisiert. Beide behalten die Freiheit, zu jeder Zeit weggehen zu können.
Nicht selten sind beide noch jung. Junge Leute verkehren schon des Öfteren seit langem, wobei sie kein einziges Mal über die Möglichkeit selbst einer Ehe gesprochen haben! So manchmal kann weder der eine, noch der andere von ihnen die Antwort geben, ob er diesen anderen eigentlich liebt, noch umso mehr, was das eigentlich bedeutet: zu ‘lieben’ ?
Sie möchten alles andere, nur nicht ein Kind. Sie beanspruchen einander für sich den Zugang zur Genitalsphäre (Bereich der Geschlechtsorgane), die als übermächtig sich aufnötigende Magie und Attraktion wirkt.
– Allerdings auch wenn sie sich radikal vom Gedanken trennen, es dürfte zur Empfängnis kommen, erfolgt doch immer wieder gerade vor der Vermählung eine Empfängnis. Auch bei diesen, die behaupteten, sie finden sich hier ganz ‘sicher’ und bei ihnen wird es niemals eine Überraschung geben ...
Das Zustandekommen eines Kindes in vor-ehelicher Lage wird zur Perspektive einer vielfältigen Niederlage: für das Kind, für die Mutter und seiner Art für den männlichen Partner. Diese beiden können auf einmal vor dem radikalen Wechsel ihres bisherigen Lebens-Status stehen bleiben. Vom ungebundenen Junggesellen-Dasein und einem lustigen Mädel, die sich gegenseitig nur als ‘Liebchen’ gekannt und gesucht haben, können sie zu eigenem Entsetzen auf einmal jungfräuliche ... Eltern werden!
Es kann schwierig geleugnet werden, dass dem Kind das Anrecht zusteht, in einer stabilen Ehe empfangen und geboren zu werden. Wird dieses Recht gebrochen, kann es unmöglich als keine schwere moralische Verschuldung gegen seine Würde angesehen werden. Das Kind soll von seinen Eltern ‘um seiner Selbst’ willen geliebt werden.
Indessen diese beiden möchten zurzeit nur ein wenig ‘sich ihre heiße Liebe’ erweisen: etwas Liebeleien miteinander erfahren. Der Gedanke an ein Kind ist dabei absolut ausgeschlossen.
Unmöglich, dass das Schock des Fräuleins, nachdem sie sich bewusst wird empfangen zu haben – sich nicht höchst ungünstig auf der Biophysik des Empfangenen ausprägt. Das Baby würde von der Mutter und vom Vater alles andere erfahren, nur nicht – Liebe.
Für das Fräulein wird die jungfräuliche Mutterschaft zum ungemein schwierigen Stress, den es zu meistern gilt. Welches Mädel möchte in solcher Lage – nicht wegen des Verkehrs gebrandmarkt werden? Demzufolge wünscht sie herzensvoll, dass es bei ihr das Kind Jetztzeit schlechterdings ... nicht gäbe. Der Einfluss der Psyche auf ihre ganze Physiologie strebt in dieser Lage ganz und gar in Richtung eines ‘nein’ ihrem Kind gegenüber. Das drückt sich unwillkürlich mit Aggression ihm gegenüber aus – als diesem ganz und gar ‘NICHT-Erwünschten’!
– Trotzdem glückliche Tatsachen vorkommen, dass wenn sich das Mädchen um ihre Schwangerschaft bewusst wird, selbst einer Schwangerschaft infolge einer Gewalttat, sie das empfangene Kind mit aller Liebe ihres Mädchenherzens lieb hat, sie bringt es in die Welt und ... erzieht mit aller Liebe.
Sollte also nur das Wohl und Anrecht des Kindes, das unter solchen Umständen empfangen werden kann, berücksichtigt werden, kann der Schluss schwer unterwühlt werden, dass der vor-eheliche Verkehr allein diesem Titel zufolge nicht als schweres Vergehen gegen die Liebe zu einer selbst nur potentiellen Nachkommenschaft sein sollte. Die Partner bereiteten ihrem Kind ein Kommen in die Welt unter Bedingungen seiner Nicht-Liebe.
Diese Feststellung kann nicht als Ausdruck nur oratorischer Übertreibung angesehen werden. Allein die Rücksicht auf die Empfängnismöglichkeit infolge des ausgelösten Mechanismus von Betätigungen in Richtung Elternschaft heißt festzustellen, dass es keine Chance gibt, auch nur einen einzigen Akt des geschlechtlichen Verkehrs vor der Ehe als Erweis der Liebe im Sinn der uneigennützigen Hingabe-‘für’ bezeichnen zu können. Kennzeichen der Liebe ist: Jemandem das Gut „um seines Selbst willen”, d.h. dieses Geliebten, zu wünschen. Ein vor-eheliches Verhältnis ist jedes Mal Zeugnis der Haltung einer Gegen-Liebe.
Indem also die Handlungsweise dieser beiden – die Liebe nicht aufbaut, heißt das, dass sie die Liebe ... zerstören. Selbst wenn diese Feststellung jemanden empören sollte – als Eingreifen in ihren strikt „privaten-intimen” Lebensbereich.
Daher drängt sich also der Schluss in psychologischer, anthropologischer, biologischer und humanitärer Sicht auf: die Unternehmung des Verkehrs kann nicht als erlaubt angesehen werden, solange das Band zweier Personen nicht mit dem Siegel ihres eingegangenen formalen ehelichen Bundes anerkannt und bestätigt wurde. Es kann in der Tat auch nicht anders sein. Es gibt keine Chance, den geschlechtlichen Verkehr auf der Stufe der Verlobung in Zeugnis der Liebe-Gabe umzuschmieden. Objektiv genommen kann er unmöglich nicht jedesmalig Übel sein – sei es auch nur wegen der feindlichen Haltung angesichts der potentiellen Nachkommenschaft.
Das weitere Reden vom Verkehr trotz allem als gelebte ‘Liebe’ ist in diesen Umständen nur Sophistik, hinter der es nicht schwer ist, den Bösen zu erkennen. Satan gelingt es oft ungemein leicht jemanden, der dieses Gebiet betritt, zu beirren und „täuschen” (Offb 12,9): Junge Leute, aber auch Ältere, sowohl Männer, wie ganz leicht auch ... Frauen.
Es gibt offenbar in Fülle auch solche Partner, die miteinander verkehren – zum vorsätzlichen Zeugnis ihres Zynismus aller Ethik gegenüber, den Geboten Gottes nicht ausgenommen. Es geht ihnen unverhehlt allein um ‘Instant-Sex’, sollte er auch über ‘Leichen’ der dabei gezeugten – Kinder nach Kinder – ihres betriebenen Sexus, d.h. ihrer Nicht-Liebe erreicht werden ...!
Das-Mädchen-die-Mutter |
Hängt die Empfängnismöglichkeit mit dem Drama des Kindes zusammen, betrifft sie ganz besonders das Mädchen: die Mutter. Ihre nicht-gewollte Mutterschaft kommt in Kürze zum Vorschein. Sie wird zur Quelle ihrer äußerst schwierigen Erlebnisse. Es gibt wohl solche, die vielleicht selbst nicht ohne Schuld, ein schwangeres Mädchen hämisch mit dem Finger anzeigen. Sie finden böswillig Schadenfreude wegen ihres ‘Reinfallens’: dass sie jetzt ihre verdiente ‘Strafe’ abbüßen muss! Vielleicht ist es auch wahr. Aber nur als Zutagekommen ihrer sexuellen Beziehungen: die Sünde des Partners schlummert dahinter leider nur latent ...
In der Türkei und anderen Islamländern kommt es ganz leicht zur Steinigung eines schwangeren Mädchens, selbst falls es infolge einer Vergewaltigung schwanger geworden ist (s. z.B. ‘Kurier der Christlichen Mitte’ , März 2004/3, 3: ‘Frauen-Morde in der Türkei’: die 15-jährige Kadriye Demirel von ihrem Bruder wegen ihrer Schwangerschaft infolge ihrer Vergewaltigung zu Tode gesteinigt; viele Frauen begehen in solchem Fall ... Selbstmord).
Die Lage der Frau zeugt dann einmal mehr schreiend ungerecht von der Domination des männlichen Sexualismus. Der Mann führt die Frau auf das Niveau eines lebendigen Werkzeugs herab, um ihre sexuelle Potentialität zugunsten der eigenen Annehmlichkeit auszubeuten. Diese seine Sex-Wahrnehmungen, die er sich vermittels ihres Leibes verschafft, bezeichnet er um der Beirrung ihrer Wachsamkeit willen, mit dem Namen ‘Liebe’. Dann kann er aber ganz leicht der erste werden, der bereit ist sie zu steinigen ...!
Johannes Paul II. stellt diese Ungerechtigkeit bloß im Anschluss an den Bericht des Evangeliums über die Frau, die auf frischer Sünde ertappt wurde (Joh 8):
„Zuletzt sagt Jesus selbst zu ihr: ‘Sündige von jetzt an nicht mehr’ ; vorher aber weckt Er das Schuldbewusstsein in den Männern, die sie anklagen, um sie zu steinigen; und offenbart so seine tiefe Fähigkeit, das Gewissen und die Handlungen der Menschen der Wahrheit gemäß zu sehen. Jesus scheint den Anklägern sagen zu wollen: Ist diese Frau mit ihrer ganzen Sünde nicht vielleicht auch und vor allem eine Bestätigung eurer Vergehen, eurer ‘männlichen’ Ungerechtigkeit, eurer Missbräuche?
– Es ist Wahrheit, deren Bereich allgemeinmenschlich ist. Die im Johannesevangelium berichtete Begebenheit kann sich in unzähligen ähnlichen Situationen in jeder Geschichtsepoche wiederholen. Die Frau wird allein gelassen und mit ‘ihrer Sünde’ an den Pranger der öffentlichen Meinung ausgesetzt, während sich hinter dieser ‘ihrer’ Sünde der Mann als Sünder verbirgt, der ‘an fremder Sünde’ schuld ist, und noch mehr: als für sie verantwortlich ist. Nur seine Sünde entzieht sich der Aufmerksamkeit, sie wird stillschweigend übergegangen: Er scheint für die ‘fremde Sünde’ die Verantwortung nicht zu tragen! Manchmal wird er geradezu zum Ankläger, wie in dem geschilderten Fall, wobei er die eigene Sünde vergisst.
– Wie oft büßt in ähnlicher Weise die Frau für ihre Sünde (vielleicht ist auch sie manchmal schuld an der Sünde des Mannes als ‘fremder Sünde’) – doch nur sie selbst büßt sie und büßt sie verlassen! Wie oft bleibt sie mit ihrer Mutterschaft verlassen zurück, wenn der Mann, der Vater des Kindes, die Verantwortung dafür nicht übernehmen will?...” (MuD 14).
Es dürfte hier auch noch ein anderes Bruchstück von Johannes Paul II. angeführt werden – aus seinem Brief an die Familien. Zwar betrifft es die Ehe, aber doch umso mehr die Lage der vor-ehelichen, bzw. der außer-ehelichen Partner. Der Heilige Vater knüpft gerade an den Akt der geschlechtlichen Vereinigung an:
„Doch der Augenblick der ehelichen Vereinigung stellt (für die Eheleute) eine ganz besondere Erfahrung geradezu dieser Hingabe dar (der Uneigennützigkeit und des Gabe-Seins). Da werden der Mann und die Frau in dieser Weile in ganzer ‘Wahrheit’ ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit zur gegenseitigen Hingabe. Das ganze Leben in der Ehe ist Hingabe; in einzigartiger Weise gilt das gerade für diese Zeit, wenn die Ehegatten, indem sie sich in Liebe einander darbringen, jene Begegnung verwirklichen, die aus ihnen beiden ein ‘Ein Fleisch’ macht (Gen 2,24).
– Es ist zugleich ... der Augenblick der besonderen Verantwortung – wegen der potentiellen Elternschaft, die mit dem ehelichen Akt verbunden ist. Siehe da, gerade in diesem Zeitpunkt können die Ehegatten Vater und Mutter werden, indem sie den Anfang dem Vorgang der neuen menschlichen Existenz geben, der sich jetzt allein in der Frau ereignet.
– Sie ist die erste, die erfährt, dass sie Mutter geworden ist, und durch ihr Zeugnis wird sich jetzt der Mann, mit dem sie in der ‘Einheit im Fleisch’ verbunden war, bewusst, dass er Vater geworden ist.
– Für diese potentielle, und nachher tatgewordene Elternschaft, ist er gemeinsam mit ihr verantwortlich. Er kann unmöglich nicht anerkennen, bzw. das nicht annehmen, wozu auch er selbst beigetragen hat. Er kann nicht sagen: ‘Ich weiß nichts’, ‘Ich habe nicht gewollt’, ‘Du hast gewollt’.
– Die eheliche Vereinigung setzt jedes Mal die Verantwortung ihrer beiden ein. Es ist eine potentielle Verantwortung, es bedarf aber, dass sie sich in konkreten Umständen als tatsächliche bestätigt. Das gilt vor allem für den Mann – deswegen, weil er, obwohl auch er der Urheber der Elternschaft ist, zugleich doch biologisch davon Abstand hat. Dieser Vorgang erfolgt ganz in der Frau. Könnte aber der Mann ihm gegenüber gleichgültig bleiben? Für das neue, durch sie geweckte Leben, sind Mann und Frau gemeinsam verantwortlich: sich selbst und anderen Leuten gegenüber” (BF 12).
Erleben die Partner in der Zeit ihrer intimen Sexualität irgendwelche Beängstigung, betrifft sie oft, leider, nicht so sehr ihre Verantwortung angesichts Gottes, die sie des Öfteren zurückschieben und sie abzudämpfen suchen, als eher vor den menschlichen Folgen der Sünde. Gerade darauf weist der biblische Verfasser hin:
„Der Mensch, der Ehebruch treibt auf seinem Lager,
der bei sich denkt: ‘Wer sieht mich?
Dunkel umgibt mich, Wände verbergen mich,
keiner sieht mich, warum sollte ich mich fürchten zu sündigen?
Er denkt nicht an den Höchsten,
nur die Augen der Menschen fürchtet er.
Er bedenkt nicht, dass die Augen des Herrn
zehntausendmal heller sind als die Sonne,
dass sie alle Wege des Menschen sehen
und die geheimsten Winkel durchdringen ...” (Sir 23,18f.).
Das Betreiben der Sexualität auf dieser Lebensstufe kann von Gott keinen Segen erwarten. Gott hat die beiden als Personen erschaffen und möchte in ihren Herzen für die Dauer verweilen. Wenn sie sich aber nicht wünschen Personen zu sein und sich selbst auf die Stufe eines Nutznieß-Gegenstandes herabführen, geht Gott von ihren Herzen weg – gemäß ihrem mit Tat zum Ausdruck gebrachten Verlangen.
– Gott verlässt ihre Herzen grundsätzlich unwiederkehrbar. Beide bleiben selbstverständlich unabtrittbar weiter Personen. Samt ihrer unabtrittbaren zurechnungsfähigen Verantwortung, u.a. wegen des unbefugten Einschreitens auf das Terrain, das weiter strikt Gottes Domäne bleibt.
Selbst die Schwangerschaft ist offenbar niemals ‘Strafe’! Gott fügt sich nur gehorsam den Handlungen dieser beiden, dieses Mal: ihrer schwer sündhaften Taten. Und bereichert außer Zweifel mit personalem Leben den neu entstandenen Menschen.
– Er selbst, der Schöpfer, liebt selbstverständlich diesen Neuen Menschen – „um seiner selbst willen” – der Verhaltensweise seiner unwürdigen Eltern zuwider, die das Kind entschieden nicht mögen. Das Leben ist immer Gottes Gabe, obwohl Gott in diesem Fall angesichts der Anmaßung betreffs der Verfügbarkeit über die Quellen selbst von Leben und Liebe, seinem Willen zu Trotz, zutiefst entrüstet ist.
Es drängt sich wieder die subsumierende Frage: Kann die Preisgabe des Mädchens an die Perspektive einer Schwangerschaft mit dem Namen Liebe bezeichnet werden – wenn nicht mehr angesichts des potentiellen Kindes, so jetzt ihr, der potentiellen Mutter gegenüber?
Es bleibt der Junge, der Mann. Auch er kann sich unerwartet der Tatsache bewusst werden, die auf ihn wie ein Blitz vom heiteren Himmel herkommt: dass er ... Vater geworden ist! Weil er nicht Herr-seines-Selbst gewesen war, oder auch infolge der verächtlichen Haltung angesichts seiner unveräußerlichen Verantwortung. Es bestürzt die psychische Unreife so manchen Jünglings im Anblick eines Mädchens. Ihr Äußeres wirkt auf ihn nicht als Offenbarung ihrer Person, sondern als Objekt: als (nur) Geschlecht. Er blickt sie auf grenzend eingeengte Art und Weise an, ohne darüber zu denken, dass sie in ihrer Gesamtheit mit zarter Liebe umfangen werden soll. Indessen er engt seine Aufmerksamkeit auf ihren Körper – als magische Sex-Macht ein, deren Suche er mit dem Deckname ‘Liebe-Beweise’ tarnieren möchte.
Der Junge – meistens öfter als das Mädchen, hat es nicht lieb über die Empfängnismöglichkeit überhaupt nachzudenken. Er möchte seine Leidenschaftlichkeit befriedigen, die in der Nähe des Mädchens erhitzt. Sein Herz und seine Absicht sind mit allem anderen beherrscht, nicht aber mit Liebe.
– Wenn er sie vergewissert, es wären „Beweise seiner Liebe”, wenn er darauf drängt, sie möge sich ihm zugänglich machen, so ist es nur Ausdruck seines – oder vielleicht auch ihres (zurechnungsfähigen) psychischen Ungereift-Seins und der ignorierten Verantwortung, wenn nicht schlechterdings ehrenlosen Verlogenheit direkt ins Gesicht – mit scheinbarer Liebe.
Er liebt in diesem Augenblick weder sich selbst, noch sie, noch die potentielle Nachkommenschaft. Indem er sich selbst einredet, er könne sich mit Empfinden um seine Autonomie das leisten, das unbequeme Joch der ‘Gebote’ hinunterzustoßen, stimmt er freiwillig darauf ein, dass er vom Zwang des Fleisches und Geschlechts verknechtet wird.
– Wenn sich diese beiden entscheiden, ihre Intimität auf dieser Lebensphase zu aktivieren, drücken sie damit nur ihre Nicht-Freiheit aus. Wären sie frei, wären sie sich darum bewusst, verkehren zu können, aber es keineswegs zu müssen. Sie würden sich demnach auch entsprechend zueinander verhalten.
Provozierende |
Es gehört sich aber auch, den Fräuleins und Frauen ihre vielfältige Verantwortung zum Bewusstsein zu bringen, die u.a. mit solcher oder anderer ihrer Bekleidung und Verhaltensweise unter dem Sex-Aspekt zusammenhängt (sieh zum Thema der Bekleidung gründlicher, VII.Teil, 3.Kap., § K: Mädchen-Frau und ihre Bekleidungsweise). Sowohl jüngere, wie ältere Frauen pflegen sich oft sehr provozierend anzuziehen, wenn schon nicht geradezu ganz unverschämt. Fräuleins und Frauen wissen allzu guten Bescheid, warum sie solches und nicht jenes Detail ihrer Tracht einkaufen. Sollte aber auch irgendeine bestimmte Super-Mode herrschen, sind doch die Einkäufe der Kleidung nicht Folge eines ‘Zwanges’, sondern bewusst und freiwillig gefällter Wahl. Sollte etwa die Frau geradeaus in diesem Bereich frei zu sein ... aufgehört haben? Sollte sie also „mit dem Strom der Mode wie ein nicht mehr lebender, fauler Fisch ...” sich willenlos hinschwimmen lassen??
Aus der Art und Weise, wie sich solches Fräulein und eine solche Frau anzieht, fließt die eindeutige Folgerung: „Bitte sehr! Ich bin bereit! Ich stehe ... offen! Ich warte ... ”! Keine ihre scheinbar gerechtfertigte Erklärung ist imstande diesen lauten, auch wenn nicht in Worte geschmiedeten Schluss zu trügen.
– Die Wirklichkeit, von der sie mit ihrem ganzen Aussehen zeugt, sollte mit dem treffenden lateinischen Ausdruck bezeichnet werden – in seiner vollen philologischen (sprachlichen) Wurzelbedeutung: diese Frau tritt als ‘Pro-sti-tuierte’ auf. So ist die Grundbedeutung des lateinischen Zeitwortes: prostítuo: pro = ich bin ‘für, zu, dazu’; prô-sto, oder mehr präzise: pro-stí-tuo bedeutet: ich gebe mich preis zum Kauf-Verkauf; ich bin fertig, zur Unzucht benutzt werden zu ... dürfen.
Die Frauen finden in Gottes Augen keine Entschuldigung für ihre ‘fremden Sünden’, deren sie wegen allein ihrer Tracht und folglich der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen – Ursache in Sex-Sicht geworden sind (sieh dazu auch unt.: Argument der ‘Fremden Sünden’). Es sind Sünden, die mit bewusst gewählt, provozierender Art und Weise, wie sie sich anziehen, ausgelöst werden – Ergebnis der perfide ausgesucht bloßgedeckten und charakteristisch bedacht – verhüllten Merkmale ihrer Weiblichkeit.
Solche Sünden können in dieser Lage zu Hunderten, Tausenden und Millionen werden, sooft sich die Frau als ‘lebendiges Objekt’ auf Bildschirmen, in Magazinen illustrierter Zeitschriften und in gesellschaftlichen Kontakten zum Anblicken preisstellt. Die Frau verspürt intuitiv und mit Leichtigkeit, wie sie die Sinnlichkeit des männlichen Sexualismus anzuheizen vermag, indem sie beabsichtigt auf seiner moralischen Schwäche spielt, seinen begehrlichen Anblick provoziert, süchtige Vorstellungen aufdrängt, wenn nicht sogar Berührungen und erwartete Betätigungen anleitet.
Sollte etwa das Nicht-Denken ihrerseits an all diese Folgen der ‘fremden Sünden’ die Zurechnung, die das Gewissen unzählbarer Frauenmengen in Gottes Augen, aber auch in Augen der Menschen selbst, belastet, sie herabzusetzen imstande sein?
– Das findet seinen Niederschlag offenbar auch auf der Gültigkeit so mancher heiligen Beichte – sei es auch nur wegen der dabei ‘verheimlichten’ Sünden.
Das kann unmöglich nicht auch die so oft widerwärtig anstößige Art und Weise betreffen, wie manche Frauen angezogen zu sein pflegen, wenn sie sich in die Kirche begeben. Für den Geistlichen ist eine öffentliche Vorhaltung über die Tracht der Frauen in der Kirche ungemein genierend und verdrießlich. Die Frauen sollen selbst Bescheid wissen, was in der Kirche angebracht ist, und was sich hier nicht ziemt. Bleibt doch hier der Mensch im Angesicht der tiefsten Geheimnisse der Schöpfung stehen, wie auch seiner Erlösung „um einen großen Preis: des Blutes des Gottes Sohnes – zur Vergebung der Sünden”.
Die Tracht so mancher Frauen in der Kirche ist echt unschamhaft. Sollte es in der Basilika des Hl. Petrus in Rom sein, würde der Schweizergarde eine Frau in solcher Bekleidung in die Basilika einfach nicht hineinlassen. Ist der Rock gerade mit der Leiste zugeschnitten, hilft es nicht ihn beim Sitzen auf der Bank immer wieder anzuspannen. Dasselbe gilt für zwar lange Röcke – bis zum Boden, aber mit einem Schnitt beinahe bis zum Mittelpunkt selbst des Schoßes. Ähnliches müsste von Demonstrierung des Busens in der Kirche, und umso mehr beim Herantreten zur Allerheiligsten Eucharistie gesagt werden.
Es gibt Frauen, die überaus ‘leicht’ sind, oder sie streben eigentlich vielleicht ganz gern danach, als Objekt zum Anschauen, oder selbst zum Abtasten gelten zu können. Hier ist auch der Grund der wahnsinnigen Veranstaltungen mit Konkursen und Eliminationen der ‘Miss-der-Schönheit’. Viele Ärzte bestätigen dabei eindeutig, dass solche ‘Miss-Fräuleins’ das beste, vollbereit stehende ‘Material’ zur Prostitution darstellen – mit all dessen Folgen.
Anrecht auf |
Wir suchen die erörterte Beweisgründung möglich auf die hauptsächlich anthropologisch-psychologischen Aspekte einzuschränken: der Liebe – als Ausdruck des gewünschten Guten dem Geliebten gegenüber. Wir übergehen grundsätzlich die schon früher besprochenen, unvermeidlichen theologischen Ausklänge der besprochenen Thematik (s. ob.: Friedensordnung des Vereinigungsaktes – das ganze 1.Kap. des II.Teiles; und weiter: Betätigungen ‘CONTRA’: Wo ist hier der Mensch? Anthropologische Bewertung – dieses ganze Kap.; aber außerdem im VII.Teil, 3.Kap, § F: Noch einmal Erwägungen Papst Wojtyla’s zum Thema ‘Liebe’).
Nichts ändert aber die Tatsache, dass beide Partner unabänderlich zum Aufgeschlossen-Sein auf den Bund mit Gott hin gerufen sind. Eigentümer der dem Menschen dargeschenkten Geschlechtlichkeit bleibt weiter unentwegt Gott allein. Niemandem nicht Gerufenem ist es erlaubt, auf dieses Terrain, das vorbehalten ist, einzuschreiten.
Dauernd schwebt die unumgängliche Frage: Ist die Berücksichtigung der Empfängnis-Möglichkeit infolge des unternommenen Verkehrs in der Zeit vor der Ehe – imstande, den Verkehr in Ausdruck der Liebe umzuschmieden? Gleich von welchem Gesichtspunkt her man ihn erwägen möchte, kommt man zur Feststellung: Geschlechtsakte vor der Ehe stellen Handlungen dar, die direkt gegen die Liebe ausgeordnet sind, soll die Liebe als Hingabe begriffen sein. Sie zerstören die Liebe – sowohl in vertikalem Sinn: Gott und diese beiden, wie auch in horizontalem Sinn: der Liebe ihrer beiden zueinander und zu ihrer Nachkommenschaft.
Zu bisherigen Reflexionen kommt noch eine weitere Hinsicht hinzu. Dem Kind, darunter auch diesem nur potentiellen, steht das Recht zu auf unbescholtene Vergangenheit seiner Eltern. Können voreheliche Partner ohne ihre Augen zusammenzukneifen behaupten, dass das, was sich unter ihnen beiden abspielt, ihre private Angelegenheit bildet und es könne niemanden angehen, ihre künftigen Kinder nicht ausgenommen, was sie tun? Unmöglich, dass das Kind einmal keine zutiefste Zerrissenheit erlebt, wenn es sich bewusst wird, dass es vor-eheliches Kind ist, d.h. dass es außer-eheliches Kind darstellt, sollten es selbst seine Eltern nachher als das ihre Kind anerkannt haben. Das Kind wird einmal angesichts dieser Tatsache als beißender Demütigung seiner Würde und eines ihm zugefügten Schadens stehen bleiben, den es artgemäß zweifelsohne als schweres Unrecht zu bewerten gilt. Es möchte keine solche Eltern haben: die unwürdig ihrer Berufung zur Elternschaft sind; und ihm steht auch das Anrecht dazu zu. Dem Kind wird einst Röte ins Gesicht steigen, dass es unter Bedingungen empfangen wurde, die unwürdig waren sowohl seiner Eltern selbst, als auch Seiner, der Frucht ihrer damaligen Nicht-Liebe. Es hat sich dieses Unrecht nicht verdient.
– So was kommt doch früher oder später zum Vorschein, zumal es seine Papiere vor wichtigen Lebensentscheidungen zu sammeln beginnt, wenn nicht schon wesentlich früher.
Die besprochenen Gründe führen unentwegt zum Schluss: Es ist unmöglich ruhigen Gewissens an der Behauptung festzuhalten, dass voreheliche Geschlechtskontakte keine schwere Verschuldung gegen die Nächstenliebe sein sollten, sollte man selbst als diesen Nächsten nur die potentielle Nachkommenschaft ansehen. Zumindest aus diesem Grund soll aller ‘Sex-Betrieb’ auf dieser Lebensstufe seinem Namen nach bezeichnet werden: es ist in vielfältiger Hinsicht Zeugnis einer Gegen-Liebe.
B. |
Ganzheitlichkeit |
Viele verweisen beharrlich weiter auf die Meinung, vor der Ehe müssten sie sich doch sexuell ‘kennen lernen’. Sie müssen doch die Gewissheit gewinnen, ob der Verkehr in künftiger Ehe ihnen Befriedigung bringt oder nicht. Was würde es da sein, falls es sich dann ergibt, dass die Kopulierung mit diesem Partner überhaupt nicht gelingt! Besser zeitig genug den Partner wechseln, als dann in festgewordener Unangepassenheit zu leben.
Demgemäß können mit Leichtigkeit Jungs und Fräuleins begegnet werden, die sich in immer andere Paare fügen. Sie fliegen von Blume zur Blume und experimentieren die Intimität an immer anderen Personen. Es kommt vor, dass sie einmal selbst die Aussicht auf Ehe vorschlagen, um bald wieder an jemanden anderen zu übergehen, den sie wieder betrügen und mit ähnlicher Zumutung täuschen.
Solche Partner sind nicht gnädig zur Kenntnis anzunehmen, dass nicht Geschlechtsakte, sondern Zärte, die die Genitalsphäre nicht einsetzt, einen Einblick in die erotische ‘Angepassenheit’ in künftiger Ehe in Übermaß auftut.
Die Lage der Verlobten ist in dieser Hinsicht einigermaßen ähnlich wie die der Ehegatten an Zyklentagen, wann sie – und sei es nur wegen der Not, die Empfängnisse zu distanzieren, nicht verkehren sollten, indem sie sich also zueinander enthaltsam beziehen – ohne auf irgendwelche ‘Ersatzformen’ zu greifen.
Daran knüpft Johannes Paul II. an. Seine Worte betreffen zwar die Ehe, aber umso mehr die Zeit der Verlobung. Der Heilige Vater weist auf positive Wirkungen hin, die die zeitweise Aufhebung des Verkehrs auf Entwicklung der gegenseitigen Zärte ausübt:
„Die Wahl des natürlichen Rhythmus (d.h. der zeitweiligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit – im Gegenteil zur Verhütung), setzt nämlich die Akzeptation des Zyklus der Person voraus, das heißt der Frau, und demzufolge die Akzeptation des Dialoges, der gegenseitigen Achtung, der gemeinsamen Verantwortung, des Herrschens seiner Selbst ...
– Das Ehepaar nimmt wahr, dass ihre eheliche Gemeinschaft mit solchen Werten bereichert wird, wie Zärtlichkeit und Herzensbegegnung, die Faktoren bilden, mit denen die menschliche Geschlechtlichkeit tief belebt wird, selbst auch im körperlichen Ausmaß. So wird die Geschlechtlichkeit in ihrem wahrhaft und voll menschlichen Ausmaß geachtet und gefördert, sie wird dagegen nicht als ‘Gegenstand’ – ‘gebraucht’, das – indem es die personale Einheit von Seele und Leib zerstört, in das Erschaffungswerk Gottes selbst in seiner tiefsten Zusammenknüpfung von Natur und Person schlagen würde” (FC 32).
Die Kopulationen allein sind nicht imstande eine Gewissheit über die gegenseitige sexuelle Anpassung zu liefern. Die Lage der Verlobten wechselt radikal, ab wann sie Ehepaar werden. Erst nach der Eheschließung erfahren sie, wie wesentlich die Andersheit ist, was das Erleben des geschlechtlichen Ausmaßes in der Ehe angeht – im Verhältnis zu vielleicht vor der Ehe unternommenen Geschlechtsakten.
Es drängt sich aber die Frage auf: Worum geht es den jungen Leuten, die dringend nach sexuellem Ausprobieren fordern? Gelten diese Experimente in der Tat als Art und Weise, einen würdigen Partner für das ganze Leben lang zu finden? In der Stunde der Aufrichtigkeit würden sie wahrscheinlich bekennen, es gehe dann letzten Endes darum, um – solange noch Zeit ist und sich die Gelegenheit dazu bietet – sich sexuelle Wahrnehmungen zu sichern, mit deutlich betontem Ausweichen vor irgendwelcher elterlicher Verantwortung.
Das Sammeln der Aufmerksamkeit an Annehmlichkeiten, samt Nachgabe dem Zwang des Fleisches, deckt die egoistische Tendenz des Triebes auf: seine zentri-petale Dynamik (wichtig, dass mein ‘Ich’ das Erlebnis wahrnimmt. Dir obliegt es, dass Du dieses mein Sex-Streben (Masturbation) als Ausdruck meiner glühenden ‘Liebe’ zu Dir ... ansiehst!).
– Der so gebrauchte Körper schafft keine Personen-Kommunion, sondern zieht das Voneinandergehen dieser beiden auf dem Niveau des Herzens nach sich. Es bleibt allein das Fleisch und Geschlecht – als Sache zur Exploatation um der ‘Nutzung-bis-zur-Ausnutzung’ willen, nicht aber um die Kommunion zu bilden. Auf der Ebene der Person erfolgt die Zerstörung, nicht aber das Aufbauen des Bandes, sollten es die beiden auch nicht sofort bemerken mögen.
Das gegenseitige sexuelle Ausprobieren vor der Ehe ändert sich plötzlich in Bezeugung der Liebe nicht. Ihr wesentliches Kennzeichen bleibt doch das Hingabe-Werden, das das Gute anstrebt – bis zu diesem endgültigen einschließlich. Dagegen hier beruht die Absicht der unternommenen Betätigungen auf anonymer Ausprobierung des Leibes als „Objekts”-Werkzeugs zum sexuellen Ausleben, nicht aber zum Aufbau eines Bandes auf dem Niveau der Person. Die Aufmerksamkeit sammelt sich im Prinzip ... auf den Genitalien und ihren Exploatationsmöglichkeiten, das heißt bestimmt nicht – auf der Person: dieser eigenen, noch dieser des anderen.
Die grundsätzliche Frage, falls jemand von der notwendig zuvor ‘ausprobierenden’ Sex-Beschaffenhaut reden sollte, lautet doch: Kann es etwa eine ‘Liebe nur um der Probe willen’ geben? Ist es möglich, dass man sich beim Geschlechtsakt einander in Ganzheitlichkeit der Hingabe seiner Selbst darschenkt – allerdings vorläufig nur ‘... probeweise’?
Die geschlechtliche Vereinigung zielt gemäß ihrer Natur, also „gemäß ihrer ursprünglichen Dynamik (auf) ‘ganzheitliches’ Sich-Schenken, ohne Manipulation und Entstellung” (FC 32). Ihr Wesen beruht auf unwiderruflicher gegenseitiger Hingabe ihrer Personen ab. Es gibt keine Ehe als Gemeinschaft von Leben und Liebe, aber nur ‘auf Probe’. Umso mehr gibt es kein Gelöbnis der Liebe, allerdings nur ‘als Probe’. Das Gelöbnis stellt eine bedingungslose und unwiderrufliche Wirklichkeit dar, die mit einer bestimmten – offenbar nur einer einzigen Person des anderen Geschlechts geschlossen wird. Es kann nicht anders sein. Mit ganzem Risiko des Geschicks jener Liebe, die im schlimmsten Fall dem Zynismus begegnen kann, und selbst sadistischer Tötung der anfangs proklamierten Liebe.
Eheschließungen „auf Probe” werden in einigen Milieus, und selbst einigen Ländern, fast zur Plage. Freilich, bei Gott schlägt die ‘Anzahl’ der Sünden der nicht-in-Bedacht-gezogenen Gebote Gottes niemals in ihre gewechselte ‘Qualität’ um: als ob die Sünde, infolge ihres Übermaßes und ihres allgemeinen Vorkommens, demzufolge letztlich Sünde-zu-sein aufgehört hätte.
– Unmöglich, dass der Stellvertreter Christi Johannes Paul II. nicht daran anknüpfen sollte:
„Die erste inkorrekte Situation wird von der sog. ‘Ehe auf Probe’ gebildet. Viele Leuten möchten sie heute rechtfertigen, indem sie ihr gewisse Vorteile zuschreiben.
– Schon die bloße menschliche Vernunft zieht den Schluss nahe, dass sie unmöglich angenommen werden kann und beweist, wie wenig überzeugend es ist, an menschlichen Personen zu ‘experimentieren’, deren Würde verlangt, dass sie immer und ausschließlich das Ziel der Liebe der Hingabe sind, ohne irgendwelche Beschränkungen der Zeit, oder anderer Gegebenheiten” (FC 80).
Der Heilige Vater entfaltet seine Ausführung im Licht der Botschaft des Evangeliums:
„Die Kirche ihrerseits kann derartige Bände – infolge der letztlichen, ursprünglichen, vom Glauben herkommenden Prinzipien nicht zulassen.
– Denn einerseits ist die Hingabe des Leibes in der geschlechtlichen Vereinigung – reales Symbol der tiefen Hingabe der ganzen Person; eine solche Hingabe kann im gegenwärtigen Zustand des Menschen in ihrer ganzen Wahrheit nicht ohne Mitwirkung der Liebe mit der ‘caritas’ (mit der Liebe als ganzheitlicher Gabe) verwirklicht werden, die von Jesus Christus gegeben wird (Liebe ist Gabe, die letztlich von Gott dargegeben wird).
– Anderseits ist die Ehe zwischen zwei Getauften reales Symbol der Vereinigung Christi mit der Kirche, der Vereinigung die nicht zeitlich begrenzt ist oder ‘auf Probe’ gilt, sondern für die ganze Ewigkeit treu bleibt. Deshalb kann zwischen zwei Getauften keine andere Ehe bestehen, als nur eine unauflösliche” (FC 80).
Die Liebe ist nicht sie-selbst, wenn sie sich nicht als ganzheitliche Hingabe ihrer Selbst kundgibt. Die wahre Liebe kennzeichnet sich mit ihrer zentri-fugalen Dynamik: sie beschenkt die geliebte Person „um ihrer Selbst willen” (GS 24; RH 13; FC 32.37; usw.). Die Aufrichtigkeit der „uneigennützigen Hingabe seines Selbst” beginnt an einem langsam voranschreitenden Absterben seiner Selbst geprüft zu werden. Es ist Prüfung der Liebe, ob sie zu verzeihen und zu lieben fähig ist, selbst der vielleicht vielfältigen eigenen Kreuzigung zuwider.
So hat das Geheimnis dessen, was Liebe ist, Jesus Christus geoffenbart, der „wusste, was im Menschen ist” (Joh 2,25). Am Kreuze zu Tode zugerichtet – liebt Er unbeugsam weiter, und selbst entschuldigt die untreue Braut vor seinem Vater. Er liebt „bis zu Ende” (Joh 13,1), wann seine Geliebte Ihn tötet und kreuzigt (Hebr 6,6). Das ganze Volk Gottes – der Mensch als Mann und Frau, Kinder seiner Liebe als Schöpfers und ... Erlösers, bildet doch im sie alle vereinigenden Heiligen Geist einen „Jemand Einen” (sieh: Gal 3,28) – die Mystische „Braut” Christi (sieh: Eph 5,25; 2 Kor 11,2; Offb 212ff.; 22,17; genauer sieh: VI.Teil, 4.-9.Kap.; VII.Teil, 1.Kap.).
Sie ist es doch, die ... Ihn, ihren Schöpfer und Erlöser, mit ihren Sünden ... kreuzigt. Er aber ... – liebt weiter, und wünscht Ihre Erlösung, wenn sie sie nur ... anzunehmen mag. Im Höchstpunkt der Begegnung – Auge zu Auge – der Liebe mit der Sünde, ruft Jesus Christus von der Höhe des Gekreuzigtwerdens: „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tunc” (Lk 23,34).
Der Erlöser knüpft an die Treue-im-Lieben u.a. in seinen vertrauten Schilderungen an, mit denen die Hl. Schw. Faustyna Kowalska geehrt worden ist:
„Die reine Liebe verleiht der Seele die Kraft im Sterben selbst.
Als Ich am Kreuz beim Sterben war, dachte Ich nicht an Mich,
sondern an die armen Sünder
und betete für sie zum Vater (vgl. Lk 23,34)” (TgF 324).
Diese Worte machen uns bewusst, dass Jesus Christus, dieser „Zeuge jener endgültigen Bestimmungen, die der Mensch in Gott selbst hat” (J-1985, 5), die Erlösten nicht nur „probeweise” geliebt hat. Er verbleibt dieser Liebe getreu in der Tat „bis zu Ende” (Joh 13,1), oder eher ‘bis außerhalb des Endes’. Diese Probe hat Ihn ungeahnt teuer gekostet, wie es der Hl. Johannes in seiner schon mehrmals angeführten Charakteristik schildert:
„Er ist Sühne für unsere Sünden
aber nicht nur für unsere Sünden, sondern auch für die der ganzen Welt” (1 Joh 2,2).
„Wir wollen lieben, weil Er uns zuerst geliebt hat” (1 Joh 4,19).
Das bedeutet Liebe! Sie opfert niemals einen Jemanden hin, sondern sie gibt als Gabe zugunsten der Geliebten sich selber dar. Die Ehe ist eine allzu seriöse Institution, dass man sie ‘auf Probe’ eingehen dürfte, bzw. dass man in Form der höchsten Hingabe lieben könnte – allerdings nur ‘zur Probe’.
Empfängnis |
Dasselbe gilt für die – sei es nur einmalige Betätigung des bisher für diese beiden noch nicht funktionierenden Fruchtbarkeits-Rhythmus. Unternehmen diese zweien eine geschlechtliche Kopulation, lösen sie notgedrungen die Energie aus, die bisher als verborgene Kraft schlummerte.
Jedesmaliger Geschlechtsakt wird zur Bewilligung, dass seine elterlichen Folgen ausgelöst werden. Folgt dann die Befruchtung, entsteht daselbst ein Mensch, auch wenn es zuerst ein Ein-zelliger Mensch wird. Es ist eine Individualität für sich, gesondert von der Person des Vaters und der Mutter.
– Dieser Jemand ist von Anfang an mit vollständigem genetischen Kode ausgestattet, der schon zu dieser Stunde alles bezeichnet, was sich erst mit der Zeit entwickeln wird: sein äußeres Aussehen, Farbe seiner Augen, seine psycho-somatische Konstitution, seine Körpergröße und andere physische und psychische Kennzeichen, und selbst charakterologische Merkmale. Bei seiner ganzen Entwicklungsdynamik im Fötalleben – bis zum späten Greisenalter, wird der bei der Befruchtung entstandene genetische Kode immer dieselbe Individualität äußern, die ab sofort vollständig und ausschließlich menschliche Individualität ist. Vor und nach der Geburt entfaltet sich nur allmählich das, was in dieser ersten Weile als Mensch begonnen hat und Mensch bleiben wird (s. hier einiges vom Film der Entwicklung des Kleinen Menschen im Schoß seiner Mutter, klick hier: In der 11.Lebenswoche – wie auch die ein paar nächsten Film-Bilder ebd. – Leider, die Bilder werden auf der genannten Seite im Laufe der Zeit ... gewechselt und geändert ...).
Jesus Christus, der Sohn des Urewigen Vaters, der im Schoß seiner jungfräulichen Mutter Maria Mensch geworden ist, wurde Mensch nicht erst nachdem Er geboren wurde, sondern gleich im ersten Augenblick seines Dasein-Werdens: wann „das WORT (= die Zweite Gottes Person) Fleisch geworden ist” (Joh 1,14). Nur dass in diesem einzigen Fall die Empfängnis ohne Anteilnahme des Mannes stattgefunden hat. Gottes WORT ist doch nur vom Himmel herabgestiegen ! Die Empfängnis aber wurde in einer Gott bekannten Art und Weise vom Heiligen Geist zustande gebracht:
„Der Heilige Geist wird über Dich kommen, und die Kraft des Höchsten wird Dich überschatten.
Deshalb wird auch das Kind Heilig und Sohn Gottes genannt werden” (Lk 1,35; vgl. MuD 17).
Unabhängig davon, ob die Partner das zur Kenntnis annehmen, gilt es das folgende zum Bewusstsein zu nehmen: beginnen diese zweien geschlechtlich zu verkehren, wird daselbst das Band durchschnitten und die Energie ausgelöst, die mit ihrer ganzen Dynamik das Erwecken des Menschen-Lebens abzielt. In selber Stunde beginnt für diese zweien ihr Fruchtbarkeits-Rhythmus zu schlagen. Er äußert sich als zusammengekoppelte Fruchtbarkeit: diese seine und diese von ihr.
Das Kind erwartet von seinen Eltern, dass sie die Möglichkeit seiner Entstehung in Bedacht nehmen. Es möchte in ihnen Eltern zu sehen bekommen, die ein tatsächliches Nest gegründet haben – mit stabilisiertem eigenem Ehe-Band. Es möchte feststellen können, dass Mutter und Vater einander wahrhaft lieben, und nicht nur ihren Leib gegenseitig ‘benutzen’; und auch, dass sie beide Ihn, dieses ihr potentielle Kind, lieben. Es möchte einst den wirklichen Tag seiner Herkunft auf der Observationskarte der Zyklen seiner Mutter anschauen können. Diese Aufschreibung lässt ihn den Fruchtbarkeitsrhythmus der Mutter und des Vaters abzulesen. Daraus wird es auch erfahren können, wie sich die Qualität ihres ehelich-elterlichen Bandes gestaltet hat. Schon dieses nur potentielle Kind möchte ihnen die Frage stellen, ob sie es mit Liebe empfangen, also ob sie – indem sie sich einander dahinschenken, auch für die Möglichkeit seines Aufkommens aufgeschlossen sind.
Die Kirche tritt niemals ‘gegen’ den Menschen auf, bzw. gegen die ‘Liebe’, sooft sie darüber sprechen und daran erinnern wird. Übrigens nicht einmal die Kirche ist hier die erste am Ort, die um Besinnung und Verantwortung ruft. Dasselbe tut doch das „rechte Gewissen”: das moralische natürliche Gesetz, das tief ins Bewusstsein eines jeden und einer jeden eingeprägt ist. Die Liebe bleibt nur dann ‘sie-selbst’, wenn sie der Wahrheit entspricht: wenn sie jemanden um „seiner Selbst willen” lieben wird. Denn so und nicht anders, „will” einen jeden im einzelnen selbst der Schöpfer:
„In die eheliche und elterliche Liebe ist die Wahrheit vom Menschen eingeprägt, die so bündig ... vom Konzil (dem Zweiten Vatikanischen Konzil: 1962-1965) mit der Feststellung ausgedrückt worden ist, dass Gott den ‘Menschen um seiner Selbst willen – will’. Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert; dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will. Das menschliche Wollen unterliegt dem Gesetz der Zeit, dem Gesetz der Vergänglichkeit. Das Göttliche – ist urewig” (BF 9).
Auf diesem Hintergrund enthüllt die Tatsache ihre ganze Schärfe, vor der die Partner nicht gleichgültig bleiben können, wenn sie sich auch nur auf einen einmaligen Verkehr entscheiden. Das Kind entsteht nicht ‘auf Probe’! Erfolgt die Empfängnis, wischt diesen Menschen schon keine Macht im Himmel noch auf Erden von der Geschichte weg.
Aber daselbst löst die vor-ehelichen Partner kein Umstand von der Erarbeitung einer ausführlichen Antwort auf die Frage los: Ob es ihnen erlaubt ist mit ihrer Intimität zum Geschlechtsakt voranzutreten, oder eher selbst nur bis zu einem unvollständigen Akt? Denn dann kann die Empfängnis erfolgen – bestimmt nicht als ‘Probe-Empfängnis’.
Übergehen diese beiden diese Möglichkeit – allen offensichtlichen Beweisgründen zum Trotz, und betätigen sie zugleich ihren ab jetzt an zusammengekoppelt funktionierenden Fruchtbarkeits-Rhythmus, ist es schwer anzunehmen, dass ihr Geschlechtsverkehr nicht moralisch übel sein kann. Er kann unmöglich keine – objektiv genommen – schwere Sünde darstellen, weil er gegen die Liebe zu sich einander ausgerichtet ist, zur potentiellen Nachkommenschaft, und offenbar sich Gott selbst widersetzt.
RE-Lektüre. III.Teil, Kapit. 3a:
Stadniki, 9.XI.2013.
Tarnów, 21.VIII.2023.