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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

Verzierung

C.
 „VORBEHALTEN”
UND „EIGEN”
DER EHE

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Liebe als Gebot der Liebe zu Gott und zum Nächsten bildet eine einzige Realität. Sie ist Teilhabe an dieser Liebe, die ihrem Wesen nach der Dreieinige ist: Gott-die-Gabe. Sie kennzeichnet sich nur mit in gewissem Sinn unterschiedlichen Eigenschaften abhängig vom gewählten Lebensstand.

Das gilt vor allem von Mann und Frau, wenn sie sich durch den Akt ihres Willens mit dem Ehebund binden und sich verpflichten, „in guten und bösen Tagen” (Vermählungsspruch) ihr „ganzes Lebensprogramm zu teilen: das, was sie haben und das, was sie sind” (FC 19). Sie schenken einander ihre Person, indem sie zugleich die Person dieses anderen annehmen – mit Ausrichtung auf Übergabe des Lebens und zur Erziehung der Nachkommenschaft. Die so weit vorgeschobene Zugehörigkeit sich einander muss sich mit Merkmalen kennzeichnen, die über ihre Spezifizität entscheiden.

Es sollte noch einmal an die Lehre der Kirche betreffs des Geschlechtslebens in Ehe – und Geschlechtsbetätigungen außerhalb von ihr angeknüpft werden. Wir haben schon ein paarmal, in verschiedenem Zusammenhang die Worte der Humanae vitae und ihrer Wiederholungen in späteren Äußerungen der Kirche angeführt, die die gegenseitige Hingabe der Ehegatten als Wirklichkeit bezeichnen., die nur ihnen „eigen und ausschließlich” ist (HV 8; FC 11; s. ob., z.B.: Gabe allein für die Ehe erschaffen; s. auch: Für die Ehe „eigener und vorbehaltener” Akt).

Es wurde wiederholt zur Aufmerksamkeit gebracht, dass der Mensch nur Verwalter seiner Geschlechtlichkeit ist (s. ob., z.B.: Niemand ist Eigentümer seiner Selbst). Ferner, niemand ist berechtigt, die moralische Norm des geschlechtlichen Verkehrs zu modifizieren (s. ob., z.B.: Eheakt als vorgefundene Wirklichkeit). Das Einsetzen der Geschlechtsorgane kann nicht als Frage allein der Biologie angesehen werden. Als geistig-körperliche Erfahrung umfängt es alle Stufen der Person, samt den unabdingbaren Eigenschaften des Geistes: die Fähigkeit nach Wahrheit (Vernunft) und nach dem Guten (freier Wille) zu suchen, zugleich aber auch die vielfältige Verantwortung für eigene Taten zu teilen (s. ob., z.B.: Anforderungen an die menschliche Natur ; s. auch: Verkehr – Hingabe der Person ; samt dem ganzen Zusammenhang).

Erinnerungshalber stellen wir noch einmal die Graphik über die unabtrittbaren Eigenschaften jeder menschlichen Person dar.

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Unabwendbare und unabtrittbare Eigenschaften des Menschen als Person. Es gibt keinen Menschen, selbst auch den Behinderten, der nicht mit diesen Eigenschaften ausgestattet wäre: Selbst-Bewusstsein, Selbst-Bestimmung, Verantwortung. Diese Eigenschaften betreffen aber nur die natürlichen Merkmale des Menschen. Parallel dazu läuft für jeden Menschen ausnahmslos seine Berufung und Befähigung zum ewigen Leben – in Liebe-Verbundenheit zum Drei-Einigen Gott, samt allem, was damit verbunden ist.

Die Vereinigung zu unternehmen heißt, dass diese beiden zu den „Quellen selbst des Lebens” (HV 8) und der Liebe hinabsteigen, deren Eigentümer – gleichsam mehr als anderer Lebensbereiche – allein Gott ist. Er selbst ist es, der „Freund des Lebens” (Weish 11,26), der diese beiden auf das Terrain ihrer Geschlechtlichkeit einmal hineinführt und dann die Ganzheitlichkeit ihrer gegenseitigen Hingabe segnet, die sich jedes Mal weit für die Elternschaft aufschließt.

Allerdings Bedingung, dass dieser Segen erhalten werden kann, ist, dass diese beiden die hier maßgebenden seine, d.h. die Gottes Festsetzungen annehmen und ihr Eheleben nach ihnen gestalten.

Aber gerade deswegen wird solche Form des gegenseitigen Gabe-Seins-für-einander einzig und erst im Fall derjenigen zur Wirklichkeit, die für sie „eigen” und „ausschließlich” ist, die mit lebenslangem Ehe-Bund schon verbunden sind. Gott behält die Unternehmung des Geschlechtsverkehrs allein für rechtmäßige Eheleute vor.

Dabei ist aber die Unternehmung des Verkehrs in der Ehe selbst in keinem Fall Befehl, noch Nötigung, sondern allein Gabe, die diesen beiden geradeaus als Möglichkeit – um ihrer Ermutigung willen, vom Schöpfer selbst geschenkt wird. Grundlegender Beweggrund, dass sich Mann und Frau als Ehepaar ihr Eins-Sein-in-Liebe in so weit vorgeschobener Intimität ausdrücken, soll Aufbau und Stärkung ihrer Personen-Kommunion sein, die ihre gegenseitige Vervollkommnung ermöglich. Diese beiden sollen sich zugleich beharrlich um den Vorrang des Geistes bewusst bleiben und nach den sie zusammenbindenden Personen-Werten suchen. Anderseits müssen sie in Gottes Augen beständig ihre Bereitwilligkeit auf die Lebensweitergabe, zusammen mit Gott, bekunden.

Diesen Festsetzungen kommt fundamentale Bedeutung zu. Niemand, der mit der Ehe nicht gebunden ist, keiner der Brautleute, noch derjenigen die zwar mit dem Ehebund verbunden sind, allerdings betreffs einer Person von außerhalb der eigenen Ehe – kann sich auf arbiträre Art und Weise, unabhängig von Gott, die Macht aneignen, das Terrain der geschlechtlichen Intimität – der eigenen oder fremden – betreten zu dürfen. Jede Willkür in diesem Bereich spiegelt jedes Mal die Haltung der aufständischen gefallenen Engel ab: „Ich werde Dir nicht dienen” (Jer 2,20)! Sünden in diesem Bereich sind nicht so sehr Sünden gegen die ‘Keuschheit-Reinheit’ allein! Sie sind immer Aufstand gegen Gott in dem, was es bei Ihm am meisten sein Selbst darstellt: Liebe und Leben.

Das Zustandekommen einer Ehe deckt sich in keinem Fall mit dieser Zeit und Stunde, ab wann diese Zweien sich von ‘Liebe’ getragen finden. Gott hat die Ehe als dauerhafte Institution gegründet, wobei sie im Fall der Getauften zugleich Sakrament ist.

Gott hat ebenfalls die Gültigkeit der Ehe gesichert, indem Er sie der von Ihm gegründeten geistlichen Autorität unterworfen hat. Die Gültigkeit der eingegangenen Ehe kann nicht allein von einem aufrichtigsten Wunsch dieser beiden abhängig sein, noch von der Intensität der Gefühle ihrer Liebe. Sie muss ihrem Wesen nach – nach bestimmter Form, und bei Assistenz von Zeugen geschlossen werden, die rechtsgültig bezeugen können, dass diese Zweien öffentlich in den Ehestatus eingetreten sind
– Es genügt nicht unter dem Einfluss von ‘Liebe’ zu handeln, um das ‘Recht’ zu erwerben, geschlechtlich verkehren zu dürfen. Hier beginnt die strikt Gottes Zuständigkeit, die Gott allein vorbehalten ist.

Wir können zugleich voller Staunen die Geduld bewundern, die Gott zurückhält, ein weiteres, neuerliches Übergehen seiner Gebote nicht sofort zu ahnden. Zum Zeitpunkt, wann Gott Mann und Frau ihre Intimität auf eheliche Art und Weise zu verwalten darbietet, wird erst die öffentliche Trauung dieser beiden.

D.
 UNUMGÄNGLICHE MERKMALE
DER EHELICHEN LIEBE

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Eheliche Liebe:
„Menschliche” Liebe

Nach Paul VI. möchten wir unsere Aufmerksamkeit noch auf den grundlegenden Merkmalen sammeln, die untrennbar mit der für die Ehe eigenen Liebe einhergehen. Der Papst zählt in Humanae vitae (HV 9) fünf solche Merkmale auf. Sie sprudeln gleichsam von den anthropologischen und Göttlichen Grundlagen des ehelichen Bundes hervor.

Somit werden sie zu Kennzeichen für die ethische Wertung der ehelichen Liebe. Und zwar die eheliche Liebe soll folgender sein: menschlich – vollständig – treu – ausschließlich – fruchtbar. Diese Kennzeichen werden zur Konkretisierung der Tatsache, die an der Wurzel selbst des Konsenses zwischen zwei Personen steht. Diese Zweien entscheiden sich nämlich in ihrer Freiheit, sich einander ihre Person als Gabe zu schenken. Sie soll Zeugnis des unwiderrufbaren Bundes ihrer ehelichen Liebe sein, die zugleich für’s Leben aufgeschlossen bereitsteht.

Die Liebe zwischen Ehemann und Ehefrau muss sich vor allem mit dem Merkmal charakterisieren, die für eine schlechterdings ‘menschliche’ Liebe eigen ist. Daran haben wir in unseren bisherigen Erwägungen schon des Öfteren, unter immer anderem Blickpunkt, angeknüpft. Liebe kann erst dort entstehen, wo eine Person erscheint. Das Tier ist seinem Wesen nach unfähig, ‘lieben’ zu können. Die Liebe kann erst auf dem Grundboden der Freiheit beim Wählen entstehen, was im Fall des Tieres nicht in Rede kommen kann.
– Wievielmal wird diese Tatsache vom Johannes Paul II. betont, indem er unabänderlich mit Nachdruck hervorhebt: „Nur die Person kann lieben – und nur die Person kann geliebt werden ...” (MuD 29).

Demzufolge ist es aber leichter, den Ruf Paul VI. zu verstehen, wenn er als erstes Merkmal der ehelichen Liebe ihre menschliche Beschaffenheit hervorhebt. Wir sind uns bewusst, dass es ontologisch gesehen unmöglich ist – als der Wahrheit des Seins zuwiderstehend, die menschliche Person auf die Stufe eines nur Gegenstandes-Sklaven herabzuführen.

Der Mensch, darunter auch dieser nicht vollständig entwickelte und behinderte – bleibt unabänderlich Person: ein Jemand, und nicht ein ‘Etwas’. Und doch es kommt nicht so selten zu Situationen, wo ein Mensch den anderen einschüchtert und ihn – der Ordnung der Natur zuwider, als nur ‘Nutznießungs-Gegenstand’  behandelt.
– Im Fall der Ehe müsste solche Beziehung nicht nur als Verhaltensweise qualifiziert werden, die einen Strich über den Inhalt selbst des Ehe-Bundes zieht, sondern als schlechterdings nicht-menschliche Wirklichkeit, die der Würde des Menschen als Person widerspricht und aufs äußerste der ehelichen Liebe unwürdig ist.

Wir möchten hier aber dieses von Paul VI. erwähnte Merkmal vor allem von seiner positiven Seite her erwägen, und zwar die eheliche Liebe als ‘menschliche’ Liebe. Soll die Liebe zwischen diesen beiden: Ehemann und Ehefrau „menschlich” sein, muss sie sich nicht nur mit beiderseitiger Achtung vor der menschlichen Würde eines jeden von ihnen beiden auszeichnen, sondern darüber hinaus mit der für dieses Band eigenartigen Wärme, wie sie einzig unter Mann und Frau entstehen kann. Diese beiden haben sich doch mit dem Akt ihrer freien Wahl entschieden, ein Eins-in-Liebe zu bilden – für „gute und schlechte Tage, bis sie der Tod trennt”.

Es würde der Liebe als ‘menschlicher’ Wirklichkeit widersprechen, sollten sich die Beziehungen allein auf kalte, geistlose Kontakte für den Alltag beschränken, bei denen sie zueinander nur nach der Amtssprache reden würden. Das Band, das Ehemann und Ehefrau zusammenfügt, soll sich dauernd auf allen Ebenen ihres Menschseins festigen, wie es der Nachfolger Paul VI. ausgedrückt hat, Papst Johannes Paul II.:

„Die Liebe [zwischen Ehemann und Ehefrau] strebt eine zutiefst personale Einheit an,
die nicht nur in einen Körper zusammenfügt, sondern auch dahin führt,
dass es nur ein Herz und eine Seele wird” (FC 13).

Erst solche Liebe kann als ‘menschliche’ Liebe bezeichnet werden.

Früher wurde schon ein paarmal aufmerksam gemacht, dass es natürlich viele Formen gibt, sich einander das Liebe-Band, auch in der Ehe, zu äußern, wobei aber die Geschlechtsorgane nicht eingesetzt werden (s. ob., z.B.: Bezeugung allein des Bandes – und Liebkosungen die die Geschlechtsorgane einsetzen – samt dem Zusammenhang).

(0,2 kB)  So können es Liebe-Erweise vor allem geistiger Natur sein, z.B. in Form eines lieben Wortes, beiderseitiger Entzückung vor der Kunst, Natur, bei kulturellen Erlebnissen, gemeinsamer Lektüre, Bereicherung des Geistes indem sich diese beiden für die Welt und Gott aufschließen, u.a. z.B. in Form als Familie erlebter Exerzitien, die für Ehepaare, und selbst ganze Familien organisiert werden.

(0,2 kB)  In anderem Fall setzen Erweise der ehelichen Liebe in höherem Grad auch schon die Unterschiedlichkeit des Leibes und Geschlechts ein. Hier zählt eine warme Umarmung, Streicheln, ein Kuss, Liebkosung, die aber die Geschlechtsorgane selbst nicht engagiert.

(0,18 kB)  Es besteht aber kein Zweifel, dass die eheliche Liebe ein völlig neues Ausmaß im Fall annimmt, wenn diese beiden sie in Form der Zusammenschmelzung in ein Eins-in-Liebe in ihrer geschlechtlichen Vereinigung zum Ausdruck bringen möchten. Im Unterschied zu allen anderen Ausdrucksformen allein des Liebe-Bandes, wird im Fall des geschlechtlichen Zusammenwerdens – der „Leib und das Geschlecht” ihrer beiden auf extreme Art und Weise eingesetzt. Mann und Frau bleiben in dieser Stunde in ihrer ganzen Männlichkeit und Weiblichkeit sich gegenüber stehen, indem sie füreinander Gabe zu werden vorhaben, die sich aufs weiteste für die Möglichkeit aufschließt, sich in Ewigkeit zu verlängern, falls es – der Vereinigung zufolge – zu einer Empfängnis kommen sollte.

Johannes Paul II., der den Eheleuten – und früher noch den Jugendlichen, die Wirklichkeit so tief und zugleich so lauter zu betrachten hilft, wie sie einerseits vom „bräutlichen” und anderseits dem „elterlichen” Sinn des Leibes zutage gebracht wird, drückt sich u.a. auf sehr eigenartige Art und Weise über die Würde des so aufgefassten und erlebten Aktes der ehelichen Liebe aus – man sollte sagen: in gerade ihrem „menschlichen”, obwohl zugleich Göttlichen Ausmaß:

„Diese Gabe der Ehrfurcht [vor dem, was das Werk Gottes darstellt: donum pietatis = der religiöse Aspekt der Ehe: Bewusstsein um die Nähe Gottes im Geheimnis seiner Liebe und seines Lebens], verbunden mit Liebe und Keuschheit [menschliche Antwort der Eheleute auf Gottes Berufung zur ehelichen Liebe] hilft – unter allen möglichen ‘Zeichen der Liebe’ die besondere, ja die außergewöhnliche Bedeutung jenes Aktes zu verstehen: ... seine Würde und seine verantwortliche Tragweite” (EL 348).

Dieselbe Außergewöhnlichkeit des Aktes der Vereinigung als völlig ‘menschlicher’ Wirklichkeit der ehelichen Liebe betont Johannes Paul II. ebenfalls im Brief an die Familien:

„... Der Augenblick der ehelichen Vereinigung stellt für die Eheleute eine ganz besondere Erfahrung geradezu dieser Hingabe dar [der Uneigennützigkeit und des Gabe-Seins seiner Selbst]. Da werden der Mann und die Frau in dieser Weile in ganzer ‘Wahrheit’ ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit zur gegenseitigen Hingabe.
– Das ganze Leben in der Ehe ist Hingabe; in einzigartiger Weise gilt das aber gerade für diese Zeit, indem sie sich in Liebe einander darbringen, jene Begegnung verwirklichen, die aus ihnen beiden ein ‘Ein Fleisch’ macht [Gen 2,24] ...” (BF 12).

Beim Erleben des Geschlechtsverkehrs hören die Gatten keineswegs auf – Gottes Ebenbild zu bleiben: Person. Der Verkehr ist zurechnungsfähiges Tun. Auch in diesen Zeiten, die ungestüm das ganze Menschsein umfangen, können diese beiden ihr Berufensein zum Selbstbewusstsein, zur Selbstbestimmung und Verantwortung nicht loswerden. Beide bleiben weiter Personen, auch wenn die „Liebe den menschlichen Leib umfängt, und der Leib an der geistigen Liebe Anteil hat” (FC 11). Ist doch der Mensch gerade „in dieser seinen vereinigten Gesamtheit zur Liebe berufen..." (ebd.): als gleichzeitig Leib und unsterblicher Geist.

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Ich gelobe dir Liebe, Treue, und Redlichkeit, und dass ich dich nicht verlasse bis zum Tod! In der Stunde wenn dieser Ausdruck des freien Willen geäußert wird, wird die Ehe zur Tat: sie wird zugleich zum Sakrament der Ehe, das vom Dreieinigen als solches angenommen und gesegnet wird. Erst in dieser Stunde führt der Dreieinige diese Zweien auf das Terrain ihrer ehelichen Intimität ein.

Sollte auch das geistige Leben dieser beiden un-entwickelt sein und sollten diese beiden nicht allzu sehr an der Gestaltung der menschlich und Göttlich tiefer werdenden Erlebnisweise ihrer ehelichen Intimität bemüht sein, spielt sich doch jede Liebkosung, und umso mehr selbst der Geschlechtsverkehr, niemals unter nur zwei ‘Körpern’ ab. Der Leib und das Geschlecht, die in ihrer Struktur und Dynamik an der Vereinigung dieser beiden teilhaben, „spricht”, oder präziser gesagt: „schreit voller Freude” laut im Namen ihrer Personen und verlangt nach völliger Begleichung auf Ebene des Herzens und des Leibes dieser Wahrheit, die diese „Sprache” zum Ausdruck bringt (FC 11.32; EL 254f.262f.312f.).

Diese Wirklichkeit meint Paul VI., wenn er von ehelicher Liebe besagt, sie müsse „menschlich” sein:

„An erster Stelle müssen wir sie als vollmenschliche Liebe sehen; das heißt als sinnenhaft und geistig zugleich. Sie entspringt darum nicht nur dem Trieb-Impuls und Gefühlen, sondern auch und vor allem einem Entscheid des freien Willens, der darauf hindrängt, in Freud und Leid des Alltags durchzuhalten, ja dadurch stärker zu werden: so werden dann die Gatten gleichsam Ein Herz und Eine Seele, und kommen gemeinsam zu ihrer menschlichen Vollendung” (HV 9).

Es wäre unwürdig der Würde der menschlichen ehelichen Liebe sich darüber flach zu unterhalten: als von nur „Koitus”, von ‘Sex-Betreiben’, von ‘Kopulation’ u.dgl. So kann man von Tieren reden, die tatsächlich ‘kopulieren’, indem sie dazu vom Artinstinkt getrieben werden.

Im Fall des Menschen besteht der grundsätzliche Sinn der Vereinigung nicht auf Arterhaltung, sondern auf gegenseitig erwiesener menschlicher Liebe, die ihrer Natur nach zugleich geistig-körperlich ist (psycho-leiblich), indem sie auf so dramatische Art und Weise die Personen dieser beiden zusammenfügt.

Selbstverständlich, über die menschliche Gestaltung der ehelichen Vereinigung entscheidet der Geist. Er bestimmt die Grundlage der Würde des Menschen als Person, indem er ihn zur Anteilnahme am Leben Gottes selbst befähigt. Dank ihrem Geist, d.h. der unsterblichen Seele, überragen die Eheleute wesentlich die sexuellen Beziehungen bei Tieren, wobei das eheliche Leben – die Zeiten wann diese beiden ihre Intimität erleben nicht ausgeschlossen – zu dem ihnen vom Himmlischen Vater vorgeschlagenen „Weg-zum-Himmel” wird.

„Vollständige” Liebe

Das zweite Merkmal der ehelichen Liebe und zugleich ihr Erfordernis beruht darauf, dass es eine „vollständige” Liebe sein soll. Paul VI. stellt es folgender dar:

„Weiterhin ist es die volle Liebe (Agitur deinde de amore pleno), d.h. jene besondere Form der Personen-Freundschaft, in der die Gatten alles großherzig miteinander teilen, ohne ungerechte Vorbehalte zuzulassen, noch ihren eigenen Vorteil zu suchen.
– Wer seinen Gatten wahrhaft liebt, liebt ihn nicht nur wegen dessen, was er von ihm empfängt, sondern um seiner Selbst willen. Es ist seine Freude, dass er ihn durch die Gabe seiner Selbst bereichern kann” (HV 9).

Diese Worte berühren die wesentlichen Anforderungen der personalen Liebe. Der Papst will hier das geistige Ausmaß der gegenseitigen Beziehungen zum Ausdruck bringen.
– Er knüpft an den freiwilligen Akt des Willens dieser beiden an: die unbeugsame Entscheidung, sich einander Gutes zu erweisen. Das Wohlwollen des Guten für diesen anderen ist grundlegendes Kennzeichen der Liebe, die danach strebt, Person-Gabe zu werden.

Das Kennzeichen der ehelichen Liebe – und überhaupt aller Liebe – ist ihre zentri-fugale Ausrichtung. Die Aufmerksamkeit soll sich um das vielfältige Wohl dieses anderen sammeln – bis zu seinem letztlichen Wohl in Gottes Angesicht einschließlich.
– Allein solche Liebe ist auch volle – vollständige Liebe. Sie umfängt nämlich nicht nur den Leib, sondern die Gesamtheit der Person – sowohl der eigenen Person, wie auch der Person dieses anderen.

Um der vollständigen Liebe willen trachten die Gatten danach, dass ihr Band immer tiefer ihre beiderseitige Freundschaft zum Ausdruck bringt. Beide streben danach, tatsächlich keine irgendwelche ‘Geheimnisse’ sich gegenüber zu haben. Beide bewahren zugleich die Wachsamkeit angesichts allem, was ihre volle Liebe gefährden könnte: ihr leibliches und ethisches Wohl.

Die vollständige Liebe heißt manchmal dem einen oder anderen ihrer beiden die Haltung eines entschiedenen ‘NEIN’ anzunehmen. So wird es dann sein, wenn der Sinn des Glaubens, aber ebenfalls der Sinn der Würde signalisieren sollte, dass eine bestimmte Verhaltensweise, die sich in ihre Kommunion hineinzuschleichen sucht, Versuchung ist, sie beiden vom eigens begriffenem zeitlichen und ewigen Wohl abzubringen.

Jenes ‘Nein’-Wort, das gleichsam eine Alarm-Signalisierung wirken kann, wird dann Ausdruckszeichen einer geradeaus vollständigen Liebe. Diese Liebe heißt den Mitgatten immer über das Prisma des Herzens Gottes zu lieben. Gottes Liebe kann anspruchsvoll werden und trügt mit scheinbarem Gut nicht. In kritischer Lage versteht sie entschieden einzuschreiten – in Form der „inneren Disziplin der Gabe” (BF 14). Aber gerade dann wird sie umso mehr Ausdruck und Zeugnis der vollen Liebe, die zuallererst die Person sieht und sich mit allein dem Ausmaß des ‘Leibes und Geschlechts’ nicht täuschen lässt:

„Hingabe ist – natürlich – Hingabe für den anderen, 'für die anderen':
das ist das wichtigste Ausmaß der Zivilisation der Liebe.
– Wir betreten somit das Herzstück selbst der evangelischen Wahrheit über die Freiheit. Die Person offenbart sich durch die Freiheit in Wahrheit.
– Die Freiheit kann nicht als Frei-Sein verstanden werden, alles Beliebige zu tun. Freiheit bedeutet nicht nur Hingabe seiner Selbst, sondern sie bedeutet auch die innere Disziplin der Hingabe.
– In den Begriff der Hingabe ist nicht nur eine beliebige Initiative des Subjektes eingeschrieben, sondern auch das Ausmaß der Verpflichtung. Das alles wird dann aber in der ‘Personen-Kommunion’ verwirklicht. Somit befinden wir uns im Herzen selbst jeder Familie” (BF 14).

Die wahre und vollständige Liebe erwirkt keine Betätigung. Zu gleicher Zeit aber bittet sie unbeugsam, dass solche Wahl angenommen werde, sollte sie auch schwierig sein – um des Preises willen, der der gefundenen kostbaren „Perle” (Mt 13,44f.) zukommt, die es wert ist, dass – um sie zu erwerben, die ganze Habe investiert wird. Im Namen der so begriffenen vollen Liebe suchen die Gatten sich zueinander und der Familie gegenüber solche Haltung anzunehmen, die der erste Stellvertreter Jesu Christi den Jüngern einzuprägen suchte: „Ob es vor Gott recht ist, mehr auf euch zu hören, als auf Gott, das entscheidet selbst” (Apg 4,19; 5,29).

Die so gestalteten Beziehungen werden zum Zeugnis für die volle Liebe. Die Bewertung des Menschen muss nämlich immer den ganzen Menschen in Bedacht ziehen, d.h. ebenfalls sein Gerufenwerden zur Teilhabe am Gottes Leben:

„Man muss vielmehr den ganzen Menschen im Auge behalten, die gesamte Aufgabe, zu der er berufen ist;
nicht nur seine natürliche und irdische Existenz, sondern auch seine übernatürliche und ewige” (HV 7; FC 32; GS 52: am Ende).

Solche Haltung wird auch zu „besonderer Form der Personen-Freundschaft” (HV 9). Daran knüpft Johannes Paul II. an, indem er dem Mann die Notwendigkeit zum Bewusstsein bringt, sich für das eheliche und familiäre Leben einzusetzen:

„Die echte eheliche Liebe setzt voraus und fordert, dass der Mann hohe Achtung vor der gleichen Würde der Frau habe ...
– Mit seiner Gattin muss der Mann in einer ‘ganz besonderen Form der Personen-Freundschaft leben’. Als Christ ist er sodann berufen, eine neue Haltung der Liebe zu entwickeln und seiner Gattin jene zarte und zugleich kraftvolle übernatürliche Liebe zu erweisen, die Christus zu seiner Kirche hat” (FC 25).

Die päpstliche Lehre hebt also hinsichtlich der ehelichen Liebe als der vollen-vollständigen Liebe – ihre Eigenschaft als selbstlose Gabe hervor, gemäß des Hoheliedes von der Liebe bei Paulus (1 Kor 13; vgl. BF 13f.). Diese Liebe soll sich als Feinfühligkeit für den Alltag äußern, Ehrerbietung und Hingabe, die den formulierten Wünschen zuvorzukommen versteht. Sie soll ununterbrochen Nicht-Egoismus sein, weit davon, einmal die Stimme zu erheben und irgendetwas zu erwirken.

Das Erfordernis der vollen-vollständigen Liebe bezieht sich offenbar auf beide Ehegatten, genau wie die übrigen Merkmale der ehelichen Liebe. Trotzdem gilt sie als besondere Anforderung für Ehemänner. Es heißt die Schwerfälligkeit zu überwinden, wie auch die Familien- und Erziehungsangelegenheiten nicht allein der Opferwilligkeit der Ehegattin zu überlassen und beständig die Mühe zu unternehmen, dass die „Personen-Freundschaft” aufgebaut und sich entfalten kann – nach dem Muster der Liebe Jesu Christi zu seiner Braut – der Kirche. Die so gelebte Liebe hat Jesus Christus bis zum Kreuz hingeführt, auf dem Er die Gabe seines Lebens – um des Lebens willen seiner Braut, der Kirche, hingegeben hat.

Die „treue”
und „ausschließliche”
eheliche Liebe

Weitere zwei Kennzeichen und zugleich Fordernisse jeder ehelichen Liebe stellen zwei nächste Eigenschaften dar, deren eine sie von positiver Seite zeigt – und zwar als die treue Liebe, dagegen die andere sie im Kontrastlicht von negativer Sicht aus erscheinen lässt: als ausschließliche Liebe. Diese beiden Merkmale betreffen die Entscheidung, den einmal geschlossenen Bund „bis zum Tod” fortzusetzen.

Paul VI. stellt im Anschluss an die eheliche Treue und die Unauflöslichkeit fest, dass allen Schwierigkeiten zuwider, die die eheliche Treue zu erschüttern suchen, sie nicht als unmöglich angesehen werden darf. Davon zeugen unzählbare Beispiele aus der Vergangenheit und Gegenwart. Diese Treue – im leiblichen und geistigen Sinn – „entspricht nicht nur dem Wesen der Ehe, ... sondern sie ist darüber hinaus eine Quelle, aus der ein tiefes und beständiges Glück fließt” (HV 9).

Der Nachfolger Paul VI. greift nach dem noch tieferen Ausmaß der Treue, als allein das gegenseitige Nicht-Verraten dieser beiden. Die freiwillig unternommene Kommunion wird Herausforderung zur bewusst unternommenen Entwicklung, manchmal aber zur Rettung der Ehe, sollte es dazu kommen, dass einige Faktoren sie zu töten gefährdeten.
– Die Liebe ist ein nicht leichtes Anliegen – selbst in der Ehe. Allerdings vom Augenblick an, an dem das eheliche Gelöbnis gefällt worden ist, wird sie zum ‘Befehl’ und neuem Gebot Gottes:

„Ihre erste Aufgabe (der Familie als Gemeinschaft von Personen, gegründet und belebt mit der Liebe)
ist es, die Wirklichkeit ihrer Kommunion treu zu leben in ständigem Wirken
für die Entwicklung hin einer wahren Gemeinschaft von Personen” (FC 18).

Dieses Wort des Stellvertreters Christi betont die Wirklichkeit, für die sich die Eheleute freiwillig entscheiden. Diese beiden bringen sich gegenseitig, der Gesellschaft und Gott – ihren Willen zum Ausdruck, eine tatsächliche – und nicht nur fiktive – Personen-Kommunion aufzubauen. Dies soll auf „ständigem Wirken für die Entwicklung hin einer wahren Gemeinschaft von Personen beruhen”.

Der Inhalt dieser Worte betrifft offenbar auch schon die Brautleute. Die Frage der Liebe als Aufgabe-Verpflichtung stellt für sie ein Anliegen dar, das sie bis zu den weitesten Tiefen ihres Gewissens erforschen sollen. Sollte es einmal zum Scheitern der Ehe kommen, steht niemandem der Eheleute das Recht zu, sich zu beklagen, diese Ehe wäre ihr „Lebensfehler”, dass es unmöglich ist, solchen Partner – einen Brutalo, Luder, der das Haus zur Hölle macht – zu lieben, und dass es sich „mir auch etwas vom Leben” gehört, o.dgl.

Das Gelöbnis bleibt Gelöbnis. Gott hält nichts für so ernst, als das einmal gegebene WORT. Der Eid: „Ich gelobe dir Liebe, ... und dass ich dich nicht verlasse bis zum Tod”, wird von Gott einzig und allein unwiderruflich fixiert (vgl. BF 7.10). Nichts taugt die Scheidung und ein Zivilkontrakt mit irgendjemandem anderen. Sollte auch das erste Band – dieses sakramentale – ein Leben voller Pein und Kampf um die eigene Sicherheit sein, dauert es unbeugsam weiter fort, indem es von beiden nach getreuer Umsetzung ins Leben der Worte verlangt: „Ich gelobe dir Liebe ...”. Das Gelöbnis der Liebe kann nicht mit irgendwelchen Vorbedingungen verklauselt werden, z.B. ungefähr folgender: „Wenn und solange dieser andere gesund bleibt, lieb, schön aussieht und gesund ist ...” ! Die Ehe setzt eine bedingungs-lose Liebe voraus!

Liebe bedeutet das ‘Für’-Sein: zu Gutem – diesem eigenen und dieses des anderen – im Sinn der Sachverhalte, die die letztlich wichtigen sind. Solche Liebe kennzeichnet sich mit ihrer zentri-fugalen Dynamik. Es kann keine Liebe zum „Lohn” bedeuten. Diese bedeutete einen Strich über sie, indem sie ‘Liebe’ in Eigensucht wechselte. Liebe bedeutet Entscheidung auf „ständiges Wirken für die Entwicklung hin einer wahren Gemeinschaft von Personen” (FC 18).

Die Treue zur Frage der Willenseinstellung: zu lieben, kann nicht vom guten Benehmen des Partners abhängig sein, noch von seiner Haltung angesichts der in gleicher Art und Weise angenommenen Verpflichtung: ein „ständiges Wirken für die Entwicklung hin einer wahren Gemeinschaft von Personen” unternommen zu haben. Erst das bedeutet Liebe: Gabe der Treue in ihrer ganzen Seriosität. Es kann sein: diese Wirklichkeit so zu leben pflegt nicht immer leicht zu sein. Allerdings anders geht es nicht, wenn Liebe – Liebe sein soll !

Johannes Paul II. wendet an die so begriffene Liebe – Worte aus seiner ersten Enzyklika an: „Der Mensch kann nicht ohne Liebe leben. Er bleibt für sich selbst ein unbegreifliches Wesen ..., wenn ihm nicht die Liebe geoffenbart wird ...” (RH 10). Er fügt aber hinzu:

„Die Liebe zwischen Mann und Frau in der Ehe ...
ist von einer inneren, beständigen Dynamik beseelt,
die die Familie zu einer immer tieferen und stärkeren Kommunion führt ...” (FC 18).

Dann knüpft er an die Verpflichtung der Ehegatten an, den Willen zur Entwicklung hin ihrer Kommunion zu pflegen:

„In Kraft des ehelichen Liebe-Bundes sind Mann und Frau ‘nicht mehr zwei, sondern Ein Fleisch’ und berufen, in dieser Kommunion ständig zu wachsen durch die tägliche Treue zu ihrem ehelichen Versprechen einer beiderseitigen ganzheitlichen Gabe” (FC 19).

Die Verpflichtung, die Kommunion tatsächlich aufzubauen, wächst aus der ethisch aufgefassten Liebe hervor – als der Entscheidung, das Gesamte des Lebens zu teilen:

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Norwegen, Heilige Messe in der Kirche der Polnischen Mission. Dieses Mädchen ist in der Kirche dauernd sehr lebendig, und doch ziemlich artig. Sie bringt mit ihrer Haltung Ehre Gott – und Freude den Eltern.

„Diese eheliche Kommunion wurzelt in der natürlichen Ergänzung von Mann und Frau und wird vom persönlichen Willen der Gatten gestärkt, das Ganze Lebensprogramm zu teilen – das, was sie haben und das, was sie sind. Deshalb ist eine solche Kommunion Frucht und Zeichen eines tief menschlichen Bedürfnisses” (FC 19).

Ein wenig weiter spricht der Heilige Vater von der Gabe des Heiligen Geistes, die die Gatten im Sakrament empfangen. Es ist die Gabe einer neuen Kommunion: Kommunion der Liebe. Diese Kommunion ist :

„... ein ... lebendiges und wirkliches Bild jener einzigartigen Einheit,
die die Kirche zum unteilbaren Mystischen Leib des Herrn Christus macht” (FC 33).

Die erlebte Unteilbarkeit der Kirche als Mystischen Leibes Christi stört es nicht, aus Vielheit von Personen zu bestehen, die zu diesem Mystischen Leib beitragen. Alle sind in einen „Jemanden” (Ga 3,28) vereint – dank der zusammenfügenden Gnade des Heiligen Geistes, derzufolge sie so den „ganzen” Christus bilden (Eph 4,13). Der Heilige Geist ist hier ‘Meister’: Er versteht es, eine Vielheit von Personen in einen Jemanden Einen zu bilden. Die Vereinigung in ein Eins-in-Liebe ist immer Sein Werk.
– So erscheint noch einmal der tiefe Grund, warum die Liebe – Gebot ist:

„Die Gabe des Geistes ist für die christlichen Ehegatten Lebens-Gebot und zugleich Antrieb, mit jedem Tag zu einer immer tieferen Verbindung miteinander auf jeder Ebene fortzuschreiten: einer Verbindung der Körper, der Charaktere, der Herzen, der Gedanken und Anstrebungen, der Verbundenheit der Seelen, indem sie so der Kirche und der Welt die neue Kommunion der Liebe offenbaren, die durch die Gabe der Gnade Christi geschenkt wird” (FC 19).

Der Heilige Vater beendet dieses Fragment mit der Erwähnung der Polygamie, die über Gottes Vorhaben genau einen Strich führt. Diesem Vorhaben gemäß hat Gott Mann und Frau mit gleicher Würde beschenkt. Die beiden sollen sich „gegenseitig in Ganzheitlichkeit der Liebe dahinschenken”. Daselbst soll es eine Liebe sein, die „eine einzige und ausschließliche ist” (FC 19).

Unauflösliche
eheliche Liebe

Gesondert erwähnt Johannes Paul II. die Unauflöslichkeit der ehelichen Kommunion. Es ist das weitere Kennzeichen, das von treuer Liebe gefordert wird. In Kraft dieser ehelichen Liebe verpflichten sich die Gatten, „in ständigem Wirken für die Entwicklung hin einer wahren Gemeinschaft von Personen”  beizutragen (FC 18). Diese Verpflichtung bedeutet, dass bei beiden Gatten der Wille besteht, die einmal gegründete Kommunion bis zum Tod fortzusetzen – unabhängig von Schwierigkeiten, die mit der Aufrechterhaltung und Entfaltung eines „immer tieferen Bandes miteinander auf allen Ebenen” verbunden sind (vgl. FC 19). Die Gatten, für die das: „Ich gelobe Liebe, Treue ... und dass ich dich nicht verlasse bis uns der Tod trennt”  ein Wort bedeutet, das ein für allemal gegeben worden ist, verpflichten sich – beide auf gleiche Art und Weise – den unauflösbaren Bund gegenseitig fortzuführen. Der Papst sagt:

„Charakteristisch für die eheliche Kommunion ist nicht nur ihre Einheit, sondern auch ihre Unauflöslichkeit ...
– Diese tiefgehende Vereinigung, die auf gegenseitiger Hingabe sich einander ihrer Personen beruht, wie auch das Wohl der Kinder beansprucht eine volle Treue der Ehegatten und drängt zur unauflöslichen Einheit ihres Zusammenlebens” (FC 20; GS 48).

Die wiederholte, entschlossene Wiedererinnerung an die Unauflöslichkeit der Ehe gehört zur Sendung der Kirche. Im Anvertrauen an die Allmacht der Göttlichen Gnade gibt die Kirche den Eheleuten Mut und sucht sie kraftvoll in der Gewissheit aufrechterhalten, dass das Verharren in ihr möglich ist, sollte es auch manchmal mit Schwierigkeiten verbunden sein. Die Kirche hält an dieser Haltung fest, den Trenden ihres Blamierens und dem sozial-kulturellen Druck zuwider, der das Ideal ehelicher Polygone und freier Bindungen aufzudrängen sucht, bzw. immer anderer zivilen Ehekontrakten – unter dem Scheingrund, jedermann stünde das ‘Recht’ zu, etwas vom Leben zu genießen:

„Denen, die es in unseren Tagen für schwierig oder geradezu unmöglich halten, sich für das ganze Leben an eine Person zu binden, und denen, deren Meinungen entstellt wurden von einer Kultur, die die Unauflöslichkeit der Ehe zurückweist und die Verpflichtung der Gatten zur Treue geradezu offen verlacht, soll von neuem die freudige Botschaft von der unbedingt verbindlichen Kraft jener ehelichen Liebe in Erinnerung gebracht werden, die ihr Fundament und ihre Kraft in Jesus Christus findet” (FC 20).

Manchmal kann es keinesfalls leicht sein, in der unauflöslichen Treue der Ehe zu verharren, zumal dieser andere weggegangen ist und eine neue Familie gegründet hat, indem er der preisgegebenen Seite einen zutiefsten Schaden zugefügt hat, der unmöglich wieder gutgemacht werden kann. Es ist dann wahrhaft nicht leicht, in Treue dem weiter unbeugsam gültigen Gelöbnis, ohne zutiefsten Blick auf Gottes Treue zu seiner Liebe zum Menschen zu verharren. Der Stellvertreter Jesu Christi kann aber unmöglich – nicht geradezu den Willen Gottes in so wesentlicher Frage, die direkt mit ewigem Heil zusammenhängt, zum Ausdruck bringen:

„Gott will die Unauflöslichkeit der Ehe und schenkt sie als Frucht,
als Zeichen und Anspruch der absolut treuen Liebe,
mit der Er den Menschen beschenkt und die Christus der Herr zu seiner Kirche
hegt” (FC 20).

Der ständige Beziehungspunkt für diesen Beschädigten, oder auch für diese beiden, die zur Auflösung ihres Bundes versucht werden, ist Jesus Christus. Er bleibt dem einmal dem Menschen gegebenen Wort: „Ich liebe Dich”! – bis zu seinem Zutode-Quälen am Kreuz – treu. Der Erlöser setzt sein Treu-Sein im Lieben „bis zum Letzten” (J 13,1) fort – allem menschlichen Verrat dieser Liebe – und selbst dem Tod zuwider, den Ihm seine ... Braut zubereitet hat:

„Wie Christus der ‘Treue Zeuge’ ist, wie Er jenes ‘Ja’ Gottes Verheißung ist und damit die höchste Verwirklichung der bedingungslosen Treue, mit der Gott sein Volk liebt, so sind die christlichen Ehegatten berufen, tatsächlich an der unwiderruflichen Unauflöslichkeit Anteil zu haben, die Christus mit der Kirche verbindet, mit seiner Braut, die von Ihm bis zum Letzten geliebt worden ist” (FC 20).

Die Worte des Stellvertreters Jesu Christi lassen das Seriöse der Liebe bewusst werden als dauernden Anspruchs, das Gott den Ehegatten aufstellt. Es geht um den bedingungslosen Vorrang des Geistes – des Heiligen Geistes – über Fleisch und seine zentri-petalen, d.h. selbstsüchtigen Tendenzen. Liebe ist in der Tat Gabe seines Selbst. Darüber hinaus ist sie aber für Eheleute auch noch Gebot:

„Die Gabe des Sakraments ist für die christlichen Eheleute zu gleicher Zeit Berufung und Gebot, dass sie einander für immer treu bleiben, über alle Prüfungen und Schwierigkeiten hinweg, in hochherzigem Gehorsam gegen den heiligen Willen des Herrn: ‘Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen’ ...” (FC 20).

Eine eigenartige Zusammenfassung dieser zumal schwierigen Frage sind Worte Johannes Paul II. aus seinem Brief an die Familien:

„Die Worte des ehelichen Gelöbnisses sagen das aus, was das gemeinsame Wohl  ist – zuerst der Ehe, dann der Reihe nach der Familie. Gemeinsames Wohl der Gatten ist Liebe, Treue und eheliche Redlichkeit und auch die Dauerhaftigkeit ihres Verbundenseins ‘bis zum Tod’. Dieses Wohl ihrer beiden ist zugleich Wohl eines jeden von ihnen. Es soll dann zum Wohl ihrer Kinder werden.
– Es gehört zum Wesen des gemeinsamen Wohles, dass indem es die einzelnen Menschen verbindet, zugleich das wahre Wohl eines jeden von ihnen bildet.
– Wenn die Kirche, wie auch der Staat ... den Eid der Ehegatten entgegennimmt, so tut sie das in Kraft dessen, dass das gerade ‘ihnen ins Herz geschrieben ist’ [Röm 2,15]. Es sind sie selbst, die sich gegenseitig schwören, indem sie den Eid ablegen, das heißt die Wahrheit ihrer Gelöbnisse vor Gott bestätigen. Sie selbst, als Getaufte, sind in der Kirche Ausspender des Sakramentes der Ehe. Der hl. Paulus lehrt, dass dieses ihr gegenseitiges Gelöbnis ‘Großes Geheimnis’ ist [Eph 5,32] ...” (BF 10).

An die Frage der Unauflöslichkeit kehrt der Papst noch einmal zurück, als er seelsorgliche Weisungen für inkorrekte Situationen besprechen wird (FC 79-84).
– Die Frage der Treue und Unauflöslichkeit der Ehe heißt auch noch an das weitere Prinzip erinnern: Eheleute sind verpflichtet, beim ehelichen Verkehr die ethische Norm zu wahren. Denn auch sie kommt von „Christi Gebot” her (FC 34) und setzt die Haltung der „Radikalität und Vollkommenheit”  voraus (FC 32; s. RP 21).

Die fruchtbare
eheliche Liebe

Das weitere Merkmal, das die eheliche Liebe kennzeichnen soll, besteht in ihrer Ausrichtung auf Weitergabe des Lebens. Mit anderen Worten, die eheliche Liebe muss fruchtbar sein. Hier die diesbezüglichen Worte der Humanae vitae:

„Diese Liebe ist schließlich fruchtbar,
sie beschränkt sich nämlich nicht ganz auf die eheliche Vereinigung,
sondern strebt über sich hinaus, um fortzubestehen
und neues Leben zu wecken” (HV 9).

Es ist von allein aus verständlich, dass die „Ehe und eheliche Liebe ihrem Wesen nach auf die ‘Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft’ ausgerichtet ist” (GS 50). In seinem Brief an die Familien gelegentlich des Internationalen Jahres der Familie (1994) knüpft Johannes Paul II. an diese Hinsicht der ehelichen Liebe in folgenden Worten an:

„Die Einheit der Zweien setzt sich in den Kindern fort. ‘Wollt ihr mit Liebe annehmen und katholisch die Nachkommenschaft erziehen (so im Originaltext!), mit der Gott euch beschenken wird?’ – fragt der Zelebrant während des Trauungsritus.
– Die Bestätigung vonseiten der Brautleute entspricht der inneren Wahrheit der Liebe, die sie verbindet. Die Einheit der Zweien verschließt die Gatten nicht, sie ist nicht für sie selbst. Sie ist in Richtung hin neuen Lebens und einer neuen Person aufgeschlossen ...
Als Eltern werden die Gatten fähig, mit Leben ein Wesen zu beschenken, das ihnen selbst ähnlich ist, nicht nur ‘Fleisch von ihrem Fleisch und Bein von ihrem Gebein’ [Gen 2,23], sondern Abbild und Gleichnis Gottes – das heißt Person ...” (BF 8).

Zwar streben die Gatten mit ihrer Vermählung im ersten Grad die eigene Erfüllung an, indem sie die beiderseitige Kommunion als „Frucht und Zeichen eines tief menschlichen Bedürfnisses” (FC 19) erleben.
– Daselbst gebührt ihnen das Recht, die Familie zu planen, inwiefern dafür solche Umstände sprechen wie: die ‘gesundheitlichen, wirtschaftlichen, seelischen und sozialen’ (HV 10), worüber schon gesprochen wurde (s. ob.: Ethisch zählende Gründe zum Verlegen der Empfängnis).

Das bedeutet, dass die Entscheidung auf eine Empfängnisplanung, und umso mehr die dazu angewandten Mittel immer in erster Linie ethische Frage darstellt: der Verantwortung im Gewissen angesichts Gottes.

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Dasselbe Mädchen in der Kirche der Polnischen Mission in Norwegen. Hier singt das Mädchen nach ihrer Art zusammen mit dem Gottesvolk gesammelt bei der Heiligen Messe. Das Lied wird schon meistens beendet, aber das Kindlein singt auf eigene Weise noch weiter ... zur Freude ihrer Eltern.

Daher soll dieses Ziel, möge es noch so dramatisch begründet sein, auf ethisch korrekte Art und Weise erreicht werden: mit Berücksichtigung der „objektiven moralischen Ordnung, die von Gott gegründet worden ist und deren wahre Deuterin das rechte Gewissen ist” (HV 10).
– Die Haltung der Gatten ist dann Zeugnis ihrer Glaubens-Überzeugung, dass authentischer und autoritativer Deuter des vom Heiligen Vater erwähnten „rechten Gewissens” nicht die arbiträre Meinung eines einzelnen Menschen sein kann, sondern es besteht in diesem Fall die Pflicht des „Glaubens-Gehorsams” (FC 51; Diese Frage – mit vielfältiger Begründung, wurde oberhalb ausführlich in den 6 Kapiteln des zweiten Teiles unserer WEB-Site besprochen; s.: Intimität angesichts der Wahl von „Gut” oder „Böse”  und die folgenden Kapitel dieses Teiles).

Die Entscheidung betreffs der Anzahl von Nachkommenschaft ist zweifelsohne Frage selbst der Gatten, die „in einer auf Gott hinhörenden Ehrfurcht durch gemeinsame Überlegung versuchen, sich ein sachgerechtes Urteil zu bilden” (GS 50). Abhängig von Umständen ihres Lebens in Ehe und Familie, treffen sie eine Wahl, dass sie sich zurzeit auf eine Empfängnis nicht einstellen – manchmal überhaupt nicht mehr; oder auch sie nehmen die Haltung der Bereitschaft auf Vergrößerung ihrer Familie an – „nach Kriterien der Klugheit” (EL 307). Wichtig, dass sie sich dessen bewusst bleiben:

„... dass sie nicht nach eigener Willkür vorgehen können; sie müssen sich vielmehr leiten lassen von einem Gewissen, das sich auszurichten hat am Göttlichen Gesetz; sie müssen hören auf das Lehramt der Kirche, das dieses Göttliche Gesetz im Licht des Evangeliums authentisch auslegt” (GS 50; vgl. EV 97).

Die Kirche zerstört die Liebe nicht nur nicht, sondern verteidigt sie vor Aggression vonseiten der sexuellen Selbstsucht. Sie tut es mit ihrer Unnachgiebigkeit, mit der sie auf die moralische diesbezügliche Norm hinweist. Die Kirche „ist dabei nicht überrascht, dass sie ebenso wie ihr Göttlicher Gründer – gesetzt ist ‘zum Zeichen, dem widersprochen wird’ ...” (HV 18).

Wie seine Vorgänger, betont auch Johannes Paul II. mit vollem Nachdruck die diesbezüglich anzunehmende notwendige Haltung. Es genügt nicht hier sich nur von guter Absicht leiten zu lassen. Die sittliche Qualität der Handlungsweise muss in diesem Fall abgewogen werden:

„... im Licht von objektiven Kriterien, die sich aus der Natur der menschlichen Person und ihrer Akte ergeben und die im Kontext der wahren Liebe den vollen Sinn der gegenseitigen Hingabe und die menschliche Weitergabe des Lebens wahren” (FC 32).

Das Offenbleiben für Leben in Ehe stellt eine so sehr wesentliche Angelegenheit dar, dass falls bei einem der Partner bei der Schließung der Ehe – die Absicht bestehen sollte, die Annahme von Nachkommenschaft auszuschließen, die Ehe daselbst von vornherein ungültig wäre (CIC, can. 1101, 2; can. 1102, 1).

Anderseits nimmt die Zahl solcher Ehepaare zu, die auf eigene Nachkommenschaft umsonst warten. Die Unfruchtbarkeit kann peinliche Folgen für die Kommunion dieser beiden herbeiziehen (vgl. EV 44).

Zu gleicher Zeit wird aber eine sich verlängernde Unfruchtbarkeit des Ehepaars zu vielleicht immer lauter werdendem Gottes Ruf, dass sich die Gatten für fremde Kinder öffnen und eine Ersatz-Familie bilden (FC 14.41; EV 93). Der grundlegende Sinn der Ehe bleibt derselbe: Verlängerung der Liebe der Gatten in ihren Kindern, die „lebenden Widerschein ihrer Liebe, bleibendes Zeichen ihrer ehelichen Einheit und lebendige und unlöschliche Synthese ihres Vater- und Mutterseins”  darstellen (FC 14).

Die Erziehung bildet die Familie – mehr als die physische Zeugung – in eine „Schule reicherer Menschlichkeit” (GS 52) um, dank des immerwährenden „erzieherischen Austausches zwischen den Eltern und Kindern, bei dem jeder gibt und empfängt” (FC 21). So gestaltet sich in der Familie die „Zivilisation der Liebe”, um sich dann von ihr aus auf die Welt auszubreiten (vgl. BF 13-16).

E.
  GROSSES JUBILÄUM
DER FAMILIEN

Rom: 12.-15. X. 2000

Verzierung

1. Römisches Jubiläum
der Familien

Zur Beendung dieses Kapitel, in dem wir eine Handvoll Gedanken für den Fall der Wahl des Lebensstandes: der Ehe und folgerichtig: der Familie angeboten haben, möchten wir noch in Form einer eigenartigen Illustration zu diesen ‘trockenen’ Erwägungen ein paar Einzelheiten des in Rom besonders freudig erlebten Jubiläums der Familien am Ende des „Großen Jubiläum-Jahres 2000” anführen. Auch dieses Jubiläum wurde unter dem Vorsitz und der Führung des Heiligen Vaters Johannes Paul II. gefeiert (12.-15.X.2000).

Es haben sich dazu in Rom ein paar hunderttausend Leute angesammelt: Ehepaare, Brautpaare und ganze Familien von allen Kontinenten. Der Heilige Vater assistierte bei der Trauung von 8 Paaren aus verschiedenen Kontinenten. Die Versammelten harrten samt ihren Kindern durch, trotzdem es am letzten Tag selbst dieses Jubiläums in Strömen regnete (Aufgrund: Wiadomości: Katolickiej Agencji Informacyjnej (KAI; poln.) [Nachrichten der Katholischen Informations-Agentur], [447] Donnerstag, 19.X.2000, Nr. 43, S. 20-25).

Vorbereitungstage zum Jubiläum

Die Veranstaltungen des Jubiläums der Familien dauerten einige Tage hindurch. Die Vorbereitungen wurden parallel in verschiedenen Basiliken in Rom gehalten – großenteils wegen den nicht endenden Pilgern aus aller Welt und selbstverständlich den vielen Sprachen, die in Bedacht gezogen werden mussten. Die Ehen und Familien wollten auch die Gelegenheit benutzen, zum Sakrament der Versöhnung heranzutreten, was doch eine der Voraussetzungen war, um den Ablass, der mit den Feierlichkeiten des Jubiläums zusammenhing, zu gewinnen.

Zu besonders tiefem Erlebnis für die Ehen und Familien wurde die zentrale Andacht des Kreuzwegs am Donnerstag der Jubiläumswoche, die schon in der Basilika selbst des Hl. Petrus im Vatikan stattfand.
Die zentrale Freitags-Andacht sammelte sich um die Gewissens-Erforschung.
Alle diese ‘weiteren Vorbereitungen’ sollten den Weg für die Eucharistie am Sonntag ebnen, die unter der Führung des Heiligen Vaters zelebriert werden sollte. Wie erwähnt, der Heilige Vater selbst assistierte bei der Trauung von acht Ehepaaren aus verschiedenen Kontinenten.

Autor der Betrachtungen zur Kreuzweg-Andacht am Donnerstag war ein belgischer Geistlicher – P. Michel Schooyans. Die Andacht wurde bei faszinierender Illumination der Basilika des Hl. Petrus gehalten. Es wurde für die Andacht ein wahres Kreuz vorbereitet. Dieses Kreuz wurde an eine immer andere Gruppe von Ehen und Familien weiterverleitet. Die Betrachtungen waren so zusammengestellt, um anschaulich darstellen zu können, wie das ‘Geschick’ Jesu Christi beim Aufstieg auf den Kalvarienberg mit untrennbaren Leiden vieler Ehen und Familien verflochten ist, darunter auch an der Schwelle des XXI. Jahrhunderts. Beim Umzug mit dem Kreuz folgten u.a. Familien mit Behinderten Kindern.

Hier ein paar Schnappschüsse aus dieser Andacht.

Bei der Station, die an den ersten Fall Jesu erinnerte, hat das Kreuz auf den Schultern eines Knaben geruht, dessen Hände von unheilbarer Krankheit verzerrt waren. Das Kreuz hielt seine Mutter fest.
– Bei der weiteren Station wanderte das Kreuz an einen Knaben über, der weder Hände, noch Füße gehabt hat. Neben dem Knaben, diesem Körperbehinderten, stand sein Vater. Hier ein Fragment der Betrachtung:

„Die Familie ist der Ort, wo es leider viel Leiden gibt,
wo das Leiden Jesu Christi zugegen ist.
Zugleich ist sie aber Ort der Auferstehung ...”.

Die Station, bei der Jesus zum Tod verurteilt wurde, diente zur Gelegenheit, um für Politiker zu beten, die die Verantwortung für die Gesetzgebung im Bereich der Anschläge auf menschliches Leben tragen.

Der Autor der Betrachtungen hat in den Kreuzweg auch Stationen eingeflochten, die im traditionellen Kreuzweg nicht vorkommen. Solche Station war z.B. die Verleugnung durch Petrus und die Verzeihung, die ihm von Jesus gewährt wurde. Der Autor der Betrachtungen hat die Frage gestellt:

„Gibt es da eine Familie, die wegen der Sünde nicht zu leiden hätte? Es kommt vor, dass es die Sünde des Ehebruchs ist, ein andermal die Sünde ständiger Missverständnisse und Streitigkeiten, die letztlich zur Zerstörung der Familie führen.
– Die Familie wird aber eingeladen, dass sie, indem sie dem Weg des Petrus nachfolgt, die Reue weckt, sich versöhnt und den inneren Frieden wiederfindet ...”

Von Zeugnissen der Liebe in Ehe und Familie

In unmittelbarer Vorbereitung zur Eucharistiefeier sind ein paar Ehen und Familien aus immer anderen Kontinenten vorgetreten. Voller Schlichtheit haben sie von ihren Schwierigkeiten und Freuden erzählt, die aber mit Gnade des empfangenen und gelebten Sakraments durchleuchtet werden. Hier zwei von diesen lebendigen ‘Zeugnissen’:

1. Es kam ein Ehepaar aus Italien vor. Sie beiden erzählten, dass sie im Laufe der 25 Jahre ihrer Ehe zwei Töchter bekommen haben und drei behinderte Kinder adoptierten. Sie haben diesen Kindern die Wärme des Familienherdes gesichert, aber auch nach dem Maß der eigenen und ihrer Möglichkeiten ihnen die Ausbildung geschenkt. Die Liebe, mit der sie sich gegenseitig und die fünf Kinder beschenken, und auch das opferwillige Engagement in ihre Erziehung, was sie alles mit tiefem Glauben an Gottes Güte und Gottes Barmherzigkeit durchzutränken suchten, konnte sie die schmerzvolle Fügung nicht in Erschütterung bringen, die der plötzliche Tod im Autounfall ihrer ältesten Tochter bedeutete.

Als die genannten Gatten samt ihren adoptierten Kindern und der lebenden natürlichen Tochter zum Heiligen Vater herangekommen waren, hat er die zwei besonders behinderten Kinder auf eigene Hände genommen, sie herzlich geküsst und gesegnet.

2. Und hier das Zeugnis eines anderen Ehepaars – ebenfalls aus Italien: Giovanni i Elena. Diese beiden haben bekannt, dass sie eines Tages in der Zeitung, die zum Anfachen des Feuers im Kamin dienen sollte, zufällig von Simone, einem 7-jährigen Mädchen, gelesen haben. Es war ein Appell ihretwegen, die von ihrer Mutter im Krankenhaus seingelassen worden war. Der Chirurg, der die Herzoperation durchgeführt hat, sagte nur: ‘Wir haben alles getan, was in unserer Kraft war. Allerdings nur die Liebe einer Familie kann Simone den Lebenswillen zurückgeben’. Die beiden Gatten haben bekannt: „Ja, die Simone, zu unserer Freude, ist unsere dritte Tochter geworden. Vor kurzem wurde sie 21 Jahre, sie ist ein sehr freudiges und wohlwollendes Wesen und zugleich Schwester für unsere übrigen Kinder”.
– Damit ist es aber die Geschichte noch nicht zu Ende. Denn in einer Zeit nachher haben diese beiden, wieder in der Presse, vom Franziskus erfahren. Er hatte weder Hände noch Füße. Giovanni und Elisa haben ihre Bereitschaft bekannt gemacht, ihn zur Adoption anzunehmen. Und sagten nur noch dazu: „Jetzt ist Franziskus Schüler in der dritten Gymnasialklasse ... Er bewegt sich mit einem elektrischen Wagen-Stuhl, er hat vieles lernen können. Er kann mit dem Mund malen und ersinnt wunderbare Märchen.
– Aber auch diese Familie wurde vom schweren Schicksal getroffen. Im Autounfall ist ihre natürliche Tochter umgekommen: die 18-jährige Cäcilia. Doch nicht lange nachher – wie sie weiter erzählten – „ist in unser Haus von neuem Leben zurückgekommen: wir haben jetzt den Andreas angenommen, der mit Down-Syndrom belastet war. Andreas hat mit Hilfe des Bruders und der Schwester zu gehen gelernt ... Er liebt sehr Ball zu spielen, spielt mit Franziskus mit kleinen Autos, tanzt auch mit seiner Schwester, spielt mit dem Hund und der Katze und liest Märchen ...” (s. die angeführte Zeitschriftnummer : Nachrichten der KAI, S. 20-21).

2. Von der End-Homilie Johannes Paul II.
(15. X. 2000)

Gottes Segen für die Ehe

Hier ein paar Fragmente aus der Homilie der End-Eucharistie des Familien-Jubiläums, die Johannes Paul II. gehalten hat (15. X. 2000). Wir führen nur einige der dabei gepredigten Sätze an (s. die angeführte KAI-Nummer: NACHRICHTEN der KAI, S. 24-25).

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Mama! Tata! Wie groß ist meine Freude, dass ich lebe! Ich danke euch, dass ihr mich angenommen habt! Könnt ihr mich weiter lieben? Auch wenn ich Down-Behindert bin? – Es ist Martin, vielseitig behindert. Er kann nicht sprechen, benötigt eine NON-STOPP-Pflege. Was für eine Freude dieser Bube erlebt, sooft er Besuch bekommt!

(Pkt. 1) „... Von Anfang an der Schöpfung ruht Gottes segnender Blick auf der Familie. Gott hat Mann und Frau als sein Ebenbild erschaffen und trug ihnen die besondere Aufgabe auf, die Menschen-Familie zu entwickeln ...
– Euer Jubiläum ist Lob-Gesang für diesen ursprünglichen Segen. Er ist auf euch herabgekommen, o Christlichen Eheleute, als ihr bei der Vermählung euch gegenseitig in Gottes Angesicht die treue Liebe geloben habt ... Öffnet euch auf den immerwährend erneuerten Strom dieses Segens. Er bringt mit sich die erschaffende, die wiedererneuernde Kraft, die jede Ermüdung zu lindern und die unvergängliche Frische eurer Gabe zu sichern imstande ist”.

„Ein Fleisch ...”

(Pkt. 3) ‘Ein Fleisch’. Die biblische Bezeichnung ‘Fleisch’ bezieht sich nicht nur auf die Körperlichkeit des Menschen, sondern auf seine gesamtheitliche Identität von Geist und Leib. Die Gatten verwirklichen nicht nur die körperliche Begegnung, sondern die wahre Einheit ihrer Personen. Eine so tiefe Einheit, dass sie sie in gewisser Art und Weise Wiederspiegelung in Geschichte – jenes ‘Wir’ der Drei Gottes Personen schafft (...).
– Jesus weist noch einmal ohne es zu befürchten auf das ursprüngliche Vorhaben hin (es geht um die Diskussion Jesu mit den Pharisäern betreffs der Scheidungsbriefe: Mk 10,6).

Gottes Wille: Die unauflöslich treue Liebe

(Pkt. 4) (...) Die Kirche, die in Seinen (Jesu Christi) Spuren wandelt, hat die Pflicht im Laufe der Geschichte, Zeugnis von diesem ursprünglichen Vorhaben (Gottes) zu geben, dass es wahr und zu verwirklichen möglich ist. Indem die Kirche das tut, verhehlt sie die Schwierigkeiten und Dramas nicht, die die konkrete geschichtliche Erfahrung im Leben der Familien vermerken muss. Sie weiß aber auch, dass Gottes Wille, angenommen und mit ganzem Herzen erfüllt, keine Fesseln darstellt, die verknechten würden, sondern Bedingung für die wahre Freiheit darstellt, die ihre Fülle in Liebe erreicht. (...) – In der Sakramentalen Ehe (...) verpflichten sich die Eheleute, dass sie sich füreinander aufschließen und vor der Welt die starke und unauflösliche Liebe bezeugen werden, mit der Jesus Christus die Kirche geliebt hat ...

Kinder – der Frühling der Familie und Gesellschaft

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Heilige Messe in der Gemeinde der Polnischen Mission in Norwegen. Predigt. Man sieht hier zwei andere Kinder, die den Predigenden Zelebranten wohl verbessern möchten.

(Pkt. 5) Der Segen Gottes steht an der Quelle nicht nur der ehelichen Kommunion, sondern auch der verantwortlichen und großzügigen Aufgeschlossenheit auf Leben. Kinder sind in der Tat ‘Frühling der Familie und Gesellschaft’ ... In Kindern erreicht die Ehe ihre Blüte: in ihnen ereignet sich die Krönung jenes ganzheitlichen Teilens des Lebens (vgl. lat.: totius vitae consortium: CIC, can. 1055 § 1), das aus den Eheleuten ‘Ein Fleisch’ tut. Das geschieht sowohl im Fall gesunder Kinder infolge des natürlichen Eins-Werdens der beiden Eheleute, wie auch im Fall adoptierter Kinder. Kinder sind kein ‘Zusatz’, sondern ‘unschätzbare Gabe’, (GS 50), die in die Struktur selbst des ehelichen Bandes eingeprägt ist. (...).

Wie die Familie von Nazaret ...

(Pkt. 7) Nimmt also mit Zuversicht ... die Jubiläums-Gnade an, die in dieser Eucharistie reichlich ausgegossen worden ist. Nimmt sie an, indem ihr als Muster die Familie von Nazaret nimmt.
– Auch wenn diese zur unvergleichlichen Mission berufen worden war, ging sie den gleichen Weg, inmitten von Freuden und Leiden, unter Gebet und Arbeit, Hoffnung und bedrückenden Prüfungen. Sie verharrte immer im Gehorsam zu Gottes Willen.
– Mögen eure Familien in immer größerem Maß ‘Hauskirchen’ bilden, aus denen sich jeden Tag ein Gesang Gottes Lobes erhebt und auf die Gesellschaft der wohltuende erneuernde Einfluss der Liebe strahlt (...)
Möge Maria, die Königin der Familie, euch immer mit ihrer mütterlichen Hand stützen”.

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GEBETSANHANG

Gebet um einen guten Jungen – ein gutes Mädchen

Vielleicht nimmt jemand der Jungen Leute offenen Herzens das Angebot einiger sich meldender Gebetsanliegen an: der junge Mann um ein gutes Mädchen als künftige Ehefrau und Mutter; ein Mädchen um einen guten Jungen, den künftigen Ehemann und Vater. Ein solches Gebet kann man sich selbstverständlich selbst verfassen, bzw. man kann ein schon bestehendes Gebet modifizieren – abhängig von individuellem Gefallen und persönlichen Bedürfnissen.
– Hier ein solches Gebetsprojekt:


Gebet um eine gute Ehefrau

O Gott! Du bist Vater! Du hast mich geliebt, noch ehe die Welt entstanden ist. Ist es Dein Wunsch, dass ich einen Ehebund schließe, zeige mir, bitte, das Mädchen, das Du für mich als Ehefrau und Mutter unserer Kinder vorbereitet hast. Bilde ihr Herz, dass es voller Liebe wird, Reinheit und Fürsorge, dass es auf die Nöte des Nächsten hinschaut. Möge sie immer um die Gesundheit und das Wohl unser beiden und unserer Kinder besorgt sein. Möge sie das Muttersein liebhaben – als die erhabenste Berufung der Ehefrau, das sie über die persönliche Karriere vorzieht. Möge von ihrem Herzen immer Dein Zugegensein durchschimmern, durch das auf mich und unsere künftige Familie immerwährend Dein Segen herabfließen werden kann.

Gebet um einen guten Ehemann

O Gott! Du bist Vater! Du hast mich geliebt, noch ehe die Welt entstanden ist. Ist es Dein Wunsch, dass ich einen Ehebund schließe, zeige mir, bitte, den Jungen, den Du mir als Ehemann und Vater unserer Kinder vorbereitet hast. Bilde sein Herz, dass es voller Liebe wird, Reinheit und Verantwortung. Möge mein Junge immer Dich, o Gott, und Deine Liebe über alle Werte vorziehen. Möge es in seinem und unserem Leben kein Alkohol geben, kein Rauchen und keine Einstellung zur egoistisch begriffenen Befriedigung eigener Bedürfnisse. Gib, dass er zu einem Mann nach Deinem Göttlichen Herzen wachse. Dass er wie Josef – über das Leben Gottes in Tagen der Brautzeit und der künftigen Ehe wacht.

Gemeinsames Gebet des Brautpaars

Ich bitte voller Zuversicht, Du Bester Vater! Gib, dass unser künftiges Leben – in der Brautzeit, und nachher in Ehe und Familie, eine dauernde Folge auf Jesu Christi Pfaden wird. Er ist unser einziger „Weg und die Wahrheit und das Leben”.
– Möge mein eigenes, und einmal unser beiden – physisches und geistiges Leben dauernd unter dem Anblick der Unbefleckten Mutter Jesu und unserer Mutter heranwachsen. Amen.

Jesu, Maria, heiliger Josef! Euch geben wir unser Herz, unseren Leib und unsere Seele. Amen.


Gemeinsames Gebet des Brautpaars

Sollte dir der Herr einen Jungen, bzw. ein Mädchen schon geschickt haben und alles scheint darauf zu weisen, dass ihr wahres Brautpaar geworden seid, wechselt daselbst euer Gebet von allein seine Beschaffenheit. Eure Begegnungen – Erfüllung Eurer innigsten Sehnsüchte und voller Freude – bleiben zugleich eine ständig abgelegte Prüfung, was die Qualität eurer Liebe angeht.
– Es gehört sich, dass beide gemeinsam beten und mit dem Gebet für sich die grundlegenden Gottes Kräfte erbitten, um in der Entscheidung für die bräutliche Keuschheit zu verharren, wie auch anderer Ansprüche dieser Lebensphase – der unmittelbaren Vorbereitung zur dauerhaften Verbindung im vielleicht schon in Kürze einzugehendem Sakrament der Ehe. Das Leben mit Fülle dieses Sakramentes für den Alltag soll für diese beiden und ihre Nachkommenschaft zu ihrem Weg zum Himmel werden.

Blume 3 kB BLume 3 kB Gebet des Brautpaars

Unbefleckte Mutter Maria und Du, Heiliger Josef! Ihr wisst, was das heißt: Liebe und Brauzeit. Hilft uns so zu lieben, dass unser jeder Kuss, jede Berührung, jeder Erweis von Zärte und Liebe sich des Segens des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes freuen kann.
Wir behalten die einmal unternommene Entscheidung: Wir betreten das Terrain der Intimität nicht. Wir warten mit liebender Liebe, bis uns dahin ER: unser Gott und Herr, hineinführt.
Hält, o Maria und Josef – und Ihr, Ihr Lieben Schutzengel – unsere Hände, Augen und Gefühle! Dass wir den Heiligen Geist nicht betrüben (Eph 4,30). Dass wir mit der Reinheit unserer Leiber und Herzen dem „Herrn gefallen” (2 Kor 5,9) und uns auch nur ein wenig Gnaden erbitten können für dieses Sakrament, zu dem uns der Herr ruft.
Möge das Bewusstsein, dass Jesus Christus diese Reinheit von uns erwartet, uns helfen immer mehr der Liebe vom Kreuz zu anvertrauen, als dem Wirrwar der Gefühle zu erliegen, wodurch unsere Liebe eine Schändung erfahren müsste.

Anvertrauen an Gottes Barmherzigkeit

Barmherziger Jesus! Wir vertrauen auf Dich!
Wir vertrauen uns Dir an: im Leben – im Sterben – und nach
dem Tode!
Maria – nimm uns an: mit Deinem Sohn, und dem Heiligen Josef!



Verzierung

RE-Lektüre: III.Teil, Kapit. 1b.
Stadniki, 9.XI.2013.
Tarnów, 14.VIII.2023.

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C. „VOREBEHALTEN” UND „EIGEN” DER EHE
!empt (0 kB)‘Vorbehalten’ und ‘eigen’ der Ehe

D. UNUMGÄNGLICHE MERKMALE DER EHELICHEN LIEBE
!empt (0 kB)Eheliche Liebe: „Menschliche” Liebe
!empt (0 kB)„Vollständige” Liebe
!empt (0 kB)Die „treue” und „ausschließliche” eheliche Liebe
!empt (0 kB)Unauflösliche eheliche Liebe
!empt (0 kB)Die fruchtbare eheliche Liebe

E. GROSSES JUBILÄUM DER FAMILIEN Rom (12-15. X. 2000)
!empt (0 kB)1. Römisches Jubiläum der Familien
!empt (0 kB)Vorbereitungstage zum Jubiläum
!empt (0 kB)Von Zeugnissen der Liebe in Ehe und Familie
!empt (0 kB)2. Aus der End-Homilie Johannes Paul II. (15. X. 2000)
!empt (0 kB)Gottes Segen für die Ehe
!empt (0 kB)„Ein Fleisch ...”
!empt (0 kB)Gottes Wille: Die unaufslöslich treue Liebe
!empt (0 kB)Kinder – der Frühling der Familie und Gesellschaft
!empt (0 kB)Wie die Familie von Nazareth ...

GEBETSANHANG
!empt (0 kB)Gebete um einen guten Jungen – ein gutes Mädchen
!empt (0 kB)Gemeinsames Gebet des Brautpaars


Bilder-Fotos

Abb.0: Unabwendbare Eigenschaften des Menschen als PERSON
Abb.1: Eheschließung-Vermählung
Abb.2. Heilige Messe in Polnischer Mission, Norwegien (a)
Abb.3: Heilige Messe in Polnischer Mission, Norwegien (b)
Abb.4. Martin: vielfältig behindert sehr froh sooft er Besuch bekommt
Abb.5. Heilige Messe in Polnischer Mission, Norwegien (c)