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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur


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Drittes Kapitel

BETÄTIGUNGEN ‘CONTRA’:
WAS  SAGT  DIE  MEDIZIN DAZU?
*       *       *
Medizinische
Bewertung

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Plan der weiteren Erwägungen

Die bisherigen Erwägungen (1.Kap: Innere Friedensordnung der ehelichen Vereinigung; 2.Kap.: VI.-IX. Gebot als verpflichtender Wegweiser und Jesus Christus der in seinem Stellvertreter weiter lehrt) lassen uns an die weitere Folge des eigentlichen Gegenstandes unserer zeitweiligen Erwägungen herantreten. Wir sprechen über eine ethisch möglich anzunehmende Einteilungsweise der Empfängniszeiten im Lauf des Ehelebens. Es geht somit um den ehelichen Verkehr, der die Ehegatten: Mann und Frau – zu einem Zwei-in-Einem-Fleisch verbindet und daselbst zu einem der grundlegenden Erweise ihrer ehelichen Liebe wird. Die sich vollziehende Vereinigung führt aber die in diesen Akt selbst eingeprägte Dynamik herbei, die ihrer Natur nach zum Grundboden für ein neues Menschenleben werden kann.

Unleugbar ist, dass Ehegatten – aber auch nicht-eheliche Geschlechtspartner in solchen Zeiten dahin streben, um dabei zu einem Zwei-zu-Einem-Fleisch zu werden. Und doch gar nicht selten wollen sie sich in dieser Zeit entschieden keineswegs auf Weitergabe des Lebens einstellen. Da aber diese beiden Hinordnungen des Aktes: Vereinigung und elterliche Potentialität – eine untrennbare und als solche vorgefundene Wirklichkeit bilden, greifen Geschlechtspartner des Öfteren letztlich nach immer anderen Arten und Weisen, um die elterliche Möglichkeit des Aktes vereiteln.

Elterlich-widrige Betätigungen können von tiefgehender ethischer Beurteilung nicht befreit werden. Anderseits ist es einsichtlich, dass die Bewertung von Fall zu Fall unterschiedlich werden wird: abhängig nicht nur von der diese Betätigungen begleitenden Absicht: die Elternschaft zu vereiteln, sondern auch von den dabei angewandten Mitteln, deren spezifisches Gewicht sich als sehr unterschiedlich erweisen kann.
– Unsere WEB-Site zielt dahin ab, einiges zur Erwägung vorzuschieben, um die besprochene Problematik tiefer ergreifen zu können und so mit offenerer Aufgeschlossenheit die unbeugsame Haltung der Kirche in diesem Bereich zu verstehen und annehmen imstande zu sein. Offenbar immer als dringendes Angebot – nicht als aufgezwungene Nötigung.

Deswegen möchten wir die Verehrten Leser mit einer Handvoll unterschiedlicher Beweisführungen wappnen. Um der Einordnung willen des aufkommenden reichhaltigen Stoffes mit Bezug auf elterlich-widrige Betätigungen, werden sie hier in aufeinanderfolgenden weiteren fünf Kapiteln des ablaufenden zweiten Teiles unserer WEB-Site dargestellt.

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A.
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH

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1. Stimme
des Magisteriums der Kirche

Die die Gewissen der ganzen Menschen-Familie bindende, also nicht nur die Gewissen der Christen (sollte auch jemand diese Lehr-Autorität nicht zur Kenntnis annehmen wollen) ethisch-doktrinäre Äußerung zum Thema der in Göttlicher und menschlicher Sicht betrachteten Friedensordnung des Geschlechtsaktes und – der Reihe nach – aller elterlich-widrigen Betätigungen in diesem Bereich, bringt Papst, der Hl. Paul VI. in der Enzyklika „Humanae Vitae Tradendae(1968) zum Ausdruck, vor allem in ihrer Nr.14. Indem der Papst auf die Besprechung der elterlich-widrigen Verhaltensweisen eingeht, teilt er sie in ein paar Gruppen ein. Wir folgen der von ihm vorgeschlagenen Einordnung und teilen seine angeführten Worte in drei gesonderte ‘Sätze-Abschnitte’ ein.

Zuallererst spricht der Heilige Vater von ‘Verletzung schon begonnenen Lebensvorganges’. Diese teilt er noch in zwei Untergruppen ein.
Hier die Worte des Stellvertreter Christi betreffs der Verletzung des Lebens eines empfangenen, noch nicht geborenen Kindes:


Humanae Vitae – Nr. 14a

„Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung [innere Friedensordnung des Verkehrs: Hinordnung auf  Liebe-Einheit – und  Offenbleiben auf Elternschaft] finden wir uns in der Pflicht noch einmal zu erklären:
– Es soll als rechtmäßige Weise der zu mäßigenden Zahl der Kinder durchaus unbedingt verworfen werden [lat.: omnino respuendum esse]
– der direkte Abbruch einer schon begonnenen Zeugung [lat.: directam generationis iam coeptae interruptionem],
– und vor allem die direkte Schwangerschafts-Abtreibung [lat.: ac praesertim abortum directum],
auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen [lat.: quamvis curationis causa factum](HV 14a; s. auch: FC 32; VSp 80; BF 12; EV 62).

ANMERKUNG. Der Text dieser Enzyklika kann von unserer Homepage downloaded werden: PORTAL (lp33.de), unten: INHALTSSVERZEICHNIS: B-4a. Finde dort „Humanae Vitae”.
Oder unmittelbar: Humanae Vitae – in Deutsch.

2. Entscheidung
auf Schwangerschaftsabbruch ...

Ein absolut Unschuldiger ...

Es gehört sich an die in diesem Abschnitt unseres Kapitels gerade erörterte angeschwollene Problematik: die direkte Abtreibung – anzuknüpfen, sollte es auch nur in ganz allgemeinem Sinn erfolgen. In Welt-Skala werden jährlich – wer weiß es außer Gott, doch bestimmt ca. 50 Millionen, wenn nicht wesentlich mehr – Schwangerschaftsunterbrechungen unternommen. Eigentlich werden die Zahlenangaben verlegen verheimlicht, besonders diese, die die private gynäkologische Praxis betreffen. Ganz oft wird die Tatsache der Abtreibung vertuscht – mittels absichtlich verkehrt dargestellter „Krankheitsgeschichte” und Diagnose, und der folglich angewandten ‘nur’ sog. „Krankheitsbehandlung”. Erst das Jüngste Gericht enthüllt öffentlich und ohne Zweideutigkeiten die Wahrheit auch in diesem Bereich.

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Der Heilige Schutzengel, als Geschenk vom Himmlischen Vater jedem Menschen einzeln gegeben, tut alles, dass sein Schützling in das ewige Leben kommen kann. Wie betrübt ist er, wenn jemand seine Stimme nicht hört, dagegen sich fügig für den BÖSEN, Satan erweist!

Die moderne Menschheit zeichnet sich mit immer tiefer werdender Gleichgültigkeit angesichts des Lebens der nicht Geborenen aus. Es ist aber nicht einmal Frage der ‘Gleichgültigkeit’, sondern mit Kraftaufwand aufgenötigten Zwangs der Verfügung über einen lebenden Empfangenen Menschen nach Willkür dieser, die sich das schaffen können, dass infolge des lärmenden Geschreis – ihre Stellung in diesem Bereich auf Lands- und internationalen Foren durchgesetzt wird. Umso mehr, dass der getötete Kleine Mensch nicht allzu sehr gesehen, und sein verzweifelter Schrei nicht gehört werden kann.

Die Stellung derjenigen, die die Freiheit für den Schwangerschaftsabbruch abfordern (dasselbe gilt offenbar auch für das Gegen-Anrecht zur Anwendung aller anderen gegen-elterlichen Mittel) wird letzten Endes vom Götzen des ‘Sexus-über-alles’ aufgezwungen. Auch wenn die betreffenden Befürworter gerade dieses Argument entschieden schalldicht verheimlichen, indem sie die Aufmerksamkeit von ihm abzulenken suchen, um ihn schamhaft unter Parolen hochtrabend verkündeter Argumente zugunsten des ‘Fortschritts’ für das allgemeinmenschliche ‘Wohl’ zu verstecken. Nur dass dieses ‘Wohl’ auf leidenschaftlich erhitztem Anrecht des ‘Faust-Rechts ihrer als der Starken und laut Sprechenden’ beruhen soll – gegenüber diesen ‘Nicht-Starken: Stummen und Schwachen’. Denn diese Letzten werden in dieser Lage als ‘entschiedenes Hindernis betrachtet für ein freies sexuelles Ausleben’ – ihrer – als der ‘Starken-Wohlhabenden’ angesichts derer, die sich zu verteidigen nicht imstande sind, noch ihre menschliche Würde, wie auch die mit ihr zusammenhängenden ihre unveräußerlichen Rechte abfordern können – diese irdischen Rechte, die aber notgedrungen mit unmittelbaren Folgen für das ewige Leben aller daran beteiligten ‘Seiten’ verbunden sind.

In vielen Ländern Europas und anderer Kontinenten hat die Abtreibung eine gesetzliche Legalisierung erlebt. In übrigen Ländern steigt der gesellschaftliche Druck, der die Legalisierung der Praxis der Abortion abfordert. Meistens geschieht das im Klima einer schreienden Werbung, die von laut sprechenden legislatorischen internationalen Gremien aufgedrungen wird. Frauen und selbst Mädchen werden in Schulen komfortable Bedingungen für den Eingriff geschaffen, um ein ‘unerwünscht’ empfangenes Kind ‘abzuschaffen’ – selbst ohne die Eltern deswegen zu benachrichtigen, noch ihre Zustimmung abfragen zu müssen. Die Gesellschaft, die immer mehr daran gewöhnt wird, angesichts des überströmenden unschuldigen Blutes nicht einmal zu reagieren, verlangt von ihren Parlamenten, dass diese Mordtaten ... ‘gratis’ unternommen werden! „Statistisch genommen, wurde der Schoß der Frau zum allerbedrohtesten Platz für den Menschen auf Erden” – haben Bischöfe Australiens 1980 geschrieben (Erklärung der Bischofskonferenz Australiens bezüglich der Schwangerschaftsunterbrechung: 13.VI.1980; NFP 7 [1980/4] 17).

Ärzte werden genötigt, die ihre Berufung schändende Rolle von Vollstreckern der Todesurteile zu spielen, die von Frauen-Müttern und bestimmten Männern gegen das Leben ihrer eigenen Kinder gefällt werden. Das Gesundheits-Wesen soll dabei die ‘aseptische’ Mord-Vollstreckung im Schoß der Mutter-der-Frau sichern – mit aufs Minimum herabgeführter Schädlichkeit des Mord-Eingriffs für die sog. ‘Patientin’ selbst. Es gibt Ärzte, die solche Mordtaten routinemäßig ausüben – mit beinahe total stummgewordener Stimme ihres Gewissens. Eventuell sie antworten dem Kollegen-Arzt, der ihr Gewissen anzusprechen sucht: „Herr Kollege, Skrupeln erscheinen beim ersten Mal. Dann ‘läuft’s schon hemmungslos ...” (Gespräch zwischen einem Schächer-Gynäkologen und einem Arzt anderer Spezialität im selben Krankenhaus – 1990; Großstadt).

Ärzte, die sich wehren, ihre Hand zur Tötung der Nicht-Geborenen anzulegen, werden in der Regel diskriminiert und gekündigt. Des Öfteren wird ihnen deswegen der Weg zur Spezialisation im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe abgesperrt. Es gibt Länder, wo das staatlich zugelassene ‘Limit’ einer Familie nur Ein Kind betragen darf (z.B. Volks-Republik China, bis zu letzten Jahren, und einigermaßen noch weiter). Eine nächste Schwangerschaft wird zwangsmäßig unterbrochen. In Weltskala tritt siegreich der schauderhafte „Skandal der Abtreibung” (CA 47) voran. Die Familie, die die „Kultur des Lebens” strahlen sollte, wurde zum Zentrum der „Kultur des Todes” (CA 39):

„... Die Frage des Pilatus: ‘Was ist Wahrheit’? wird auch heute an der trostlosen Ratlosigkeit eines Menschen sichtbar, der häufig nicht mehr weiß, oder auch nicht wissen will: wer er ist, woher er kommt und wohin er geht. Und so erleben wir nicht selten das erschreckende Abgleiten der menschlichen Person in Situationen einer fortschreitenden Selbstzerstörung. Wollte man gewissen Stimmen Gehör schenken, so scheint man nicht mehr die unzerstörbare Absolutheit auch nur eines einzigen moralischen Wertes anerkennen zu dürfen.
Allen Augen offenkundig ist die Verachtung des empfangenen und noch ungeborenen menschlichen Lebens ...” (VSp 84).

Vom medizinischen und humanitären Blickpunkt her, und auch der rechenschaftlichen Verantwortung des Menschen, ist der Schwangerschafts-Abbruch – brutale Mordtat, die an einem anderswo absolut unschuldigen und wehrlosen Menschen begangen wird. Das Kind ist infolge eines freiwillig vollzogenen ‘Liebe’-Aktes (angeblich !) zweier Partner empfangen worden. Diese beiden – konnten den Verkehr unternehmen, mussten es zugleich aber nicht. Siehe die Frucht einer Gegen-Liebe, wenn ‘Liebe’, gelebt als zwei Sex-Egoismen, eingenommen mit Befriedigung der Begehrlichkeit des Fleisches, zur Gegen-Liebe entartet und so zu Zugrunderichten der Frucht jener ‘Liebe’ wird: zum Zutodetreten des lebendigen Menschen.

Solche Haltung bringt offenbar keinen Ruhm: weder den Eltern, noch diesen, die solche Haltung unterstützen. Kein Wunder, wenn das Zweite Vatikanische Konzil 1965 nach kräftigen Worten gegriffen hat:

„Gott, der Herr des Lebens, hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen ...
Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen. Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen [nefanda sunt crimina] ...” (GS 51).

Die Tötung eines nicht-gewollten Kindes ist immer Kennzeichen der Herrschaft des „Stärkeren” über den „Schwachen”. Sie ist Zeichen der Anti-Zivilisation, für die das Kind, das als „gebenedeite Frucht des Leibes” (Lk 1,42) angenommen werden sollte, infolge des Aktes des freien Willens seiner Gegen-Eltern in gewissem Sinn zu einer „Frucht, die verflucht ist” (BF 21) umbenannt wird. In solcher Lage bestätigt sich in höchst wörtlichem Sinn unter irdischen Bedingungen die Charakteristik der vom Völkerapostel dargestellten Bezeichnung der Sünde als Sünde: „Denn der Lohn der Sünde ist ... der Tod” (Röm 6,23).


Der Frage der Tötung der Unschuldigen in ihren verschiedenen Abänderungen, besonders in Form des Schwangerschaftsabbruchs, der Anwendung von Abortivmitteln, Experimenten an Embryos, pränatalen Untersuchungen zur ‘Beseitigung’ von Kindern, die mit Behinderungen, Krankheiten oder Missbildungen betroffen sind, und in weiterer Folge der Problematik der Euthanasie – hat Johannes Paul II. einen bedeutenden Teil seiner Enzyklika „Evangelium Vitae” (‘Frohe Botschaft vom Leben’: 1995) gewidmet. Der Heilige Vater zeigt diese Frage in ihrer ganzen menschlichen und übernatürlichen Ernsthaftigkeit, wobei er die in der Enzyklika besprochene biblische Erzählung von der Tötung des Abels durch Kain zum Ausgangspunkt nimmt (Gen 4,2-16; EV 7-25). Er übergeht übrigens auch Anknüpfungen an den Mörder selbst in seinen Verhältnissen zu Gott nach der begangenen Mordtat nicht:

„Nicht einmal der Mörder verliert seine Personen-Würde, und Gott selber leistet dafür Gewähr.
Tatsächlich offenbart sich hier das paradoxe Geheimnis von der Barmherzigen Gerechtigkeit Gottes ...
Doch Gott wollte den Mörder nicht durch einen Mord bestrafen, da Er mehr die Reue des Sünders will als seinen Tod" (EV 9).

Rechtswidrige ‘Gesetzgebung’ ...

Der Heilige Vater bringt dem Menschen von heute den Verlust der sittlichen Empfindsamkeit im Bereich der Achtung vor der Heiligkeit des Lebens zum Bewusstsein. Er knüpft an die medizinische Terminologie an, die nur allzu oft trügerisch wirken möchte:

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Wie im Schoß der Mutter die Zwillinge krampfartig sich einander halten, so möchten sie nach ihrer Niederkunft in der Welt die Trennung nicht zulassen. Auch im weiteren Leben bleiben ihre Geschicke in der Regel sehr dicht miteinander verflochten.

„Das alles [die zuvor dargelegten Realien] erklärt wenigstens zum Teil, dass der Wert des Lebens heute eine Art ‘Verfinsterung’ erleiden kann, mag auch das Gewissen nicht aufhören, ihn als heiligen und unantastbaren Wert anzuführen, wie die Tatsache beweist, dass man geneigt ist, manche Verbrechen gegen das aufkeimende oder zu Ende gehende Leben mit medizinischen Formulierungen zu bemänteln, die den Blick von der Tatsache ablenken, dass das Existenz-Recht eines konkreten Menschen bedroht ist” (EV 11; vgl. ebd. 58).

Um die massenhaft unternommenen Mordtaten an nicht Geborenen Kindern zu rechtfertigen, suchen manche Fachleute vom Abortions-Business sich selbst und anderen einzureden, der ‘Fötus’ wäre noch nicht Mensch, oder wenigstens er wäre noch nicht vollwertiger Mensch – vor dem Ablauf einer bestimmten Entwicklungsstufe. Die Wortmanipulation zielt in diesem Fall ab, die Wachsamkeit der Gesellschaft irrezuführen. Demzufolge würden sie ihren Beruf der „Henker-im-Kittel”  ruhig weiterführen können.

Man muss sich selbstverständlich bewusst sein, dass es nicht zur Zuständigkeit der Biologie-Wissenschaft zu bestimmen gehört, ob man im betreffenden Fall schon mit einer menschlichen Person zu tun hat, oder noch nicht. Das ‘ABC’ der Ethik heißt, dass man sich selbst angesichts allein der Möglichkeit zurückzieht, das empfangene Wesen könne sich in eine menschliche Person entwickeln.
– In diesem Sinn äußert sich die Erklärung über den Schwangerschaftsabbruch – ein Dokument der Kongregation der Glaubenslehre vom 1974:

„Übrigens nicht zu den biologischen Wissenschaften in Bezug auf strikt philosophische und moralische Fragen gehört es ein entschiedenes Gutachten zu fällen; und derart ist die Frage betreffs des Zeitpunktes, wann die menschliche Person entsteht und was die gesetzliche Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruches anbetrifft.
– Vom moralischen Standpunkt aus weiß man – sollte auch jemand zufällig zweifeln, ob infolge der Empfängnis auch schon die menschliche Person entsteht –, dass die Aussetzung selbst auf die Gefahr, eine Tötung zu begehen, objektiv schwere Sünde ist. ‘Mensch ist derjenige, der es sein soll’ ...” (ESA 13).


Johannes Paul II. erwähnt auch den absurden Anspruch so mancher, dass der Schwangerschaftsabbruch und andere derartige ‘Dienste’ „mit dem sicheren und unentgeltlichen Beistand der Ärzte und des Pflegepersonals” (EV 68; ebd. 11) unternommen werden solle.

Ferner, er entlarvt entschieden die entstehenden bedrohlichen „ausgesprochenen Strukturen der Sünde,... die sich in vielen Fällen als wahre ‘Kultur des Todes’ herausstellt” (EV 12). Eine deren Erscheinungsformen ist die Tötung insuffizienter menschlicher Fötusse:

„Die vorgeburtlichen Untersuchungen ... werden allzu oft zum Anlass, die Abtreibung anzuraten oder vorzunehmen. Die angebliche Rechtmäßigkeit der eugenischen Abtreibung entsteht in der öffentlichen Meinung aus einer Mentalität – sie wird zu Unrecht für kohärent mit den Ansprüchen der ‘Behandelbarkeit mit Aussicht auf Heilung’ gehalten –, die das Leben nur unter bestimmten Bedingungen annimmt und Begrenztheit, Behinderung und Krankheit ablehnt” (EV 14).

Die erwähnte Mentalität heißt Kinder zu töten, die mit „schweren Schäden oder Krankheiten” geboren wurden:

„Noch bestürzender wird das moderne Szenarium darüber hinaus durch da und dort auftauchende Vorschläge, auf derselben Linie wie das Recht auf Abtreibung sogar die Kindestötung für rechtmäßig zu erklären: damit würde man in ein Stadium der Barbarei zurückfallen ...” (EV 14; ebd. 15).

Mit Recht sagte Johannes Paul II. in Denver (1993) bei dem Welt-Jungend-Treffen:

„... Es handelt sich um wissenschaftlich und systematisch geplante Bedrohungen. Das 20. Jahrhundert wird als eine Epoche massiver Angriffe auf das Leben, als endlose Serie von Kriegen und andauernde Vernichtung unschuldiger Menschenleben gelten” (EV 17).

Vielleicht ist es ein ‘Angreifer’ ... ?

Das empfangene Kind kann keinesfalls als ‘Angreifer’ angesehen werden, der – gleichsam ein Dieb oder Übeltäter – verfolgt und getötet werden sollte:

„Die sittliche Schwere der vorsätzlichen Abtreibung wird in ihrer ganzen Wahrheit deutlich, wenn man erkennt, dass es sich um einen Mord handelt, und insbesondere, wenn man die spezifischen Umstände bedenkt, die ihn kennzeichnen.
– Getötet wird hier ein Menschliches Geschöpf, das gerade erst dem Leben entgegengeht, das heißt das absolut unschuldigste Wesen, das man sich vorstellen kann; es könnte niemals als Angreifer und schon gar nicht als ungerechter Angreifer angesehen werden!
– Es ist schwach, wehrlos, so dass es selbst ohne jenes Minimum an Verteidigung ist, wie sie die flehende Kraft der Schreie und des Weinens des Neugeborenen darstellt. Es ist voll und ganz dem Schutz und der Sorge derjenigen anvertraut, die es im Schoß trägt ...” (EV 58; vgl. ebd. 19).

‘Genehmigungen’ vonseiten der Gesetzgebung

Kein Wunder, dass alle parlamentarische Beschlüsse, die die Freigabe des Schwangerschaftsabbruches als rechtmäßig erklären, von totaler Verkehrtheit derjenigen zeugen, die über ‘Kraft’ verfügen – und „das Gute – böse und das Böse – gut” (Jes 5,20; EV 24) nennen:

„Das Recht auf Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie zu fördern und es gesetzlich anzuerkennen heißt, der menschlichen Freiheit eine perverse, abscheuliche Bedeutung zuzuschreiben: nämlich die einer absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen. Aber das ist der Tod der wahren Freiheit ...” (EV 20).

Daselbst sind aber alle staatlichen ‘Genehmigungen’ in diesem Bereich von der Sicht Gottes aus, aber auch des Menschen – von vornherein ungültig und berechtigen niemanden zu Handlungen, die dem Gebot Gottes zuwider – ‘gesetzmäßig’ [nach staatlicher Rechtsgebung] sein sollten:

„Jedoch ‘kann in keinem Lebensbereich das staatliche Gesetz das Gewissen ersetzen, noch kann es Normen über das vorschreiben, was über seine Zuständigkeit hinausgeht’, die darin besteht, das Gemeinwohl der Menschen durch die Anerkennung und den Schutz ihrer Grundrechte ... sicherzustellen.
– Erstes und grundlegendes aller Rechte ist das unverletzliche Recht auf Leben eines jeden unschuldigen Menschen ...
– Die gesetzliche Tolerierung von Abtreibung oder Euthanasie kann sich gerade deshalb keinesfalls auf die Respektierung des Gewissens der anderen berufen, weil die Gesellschaft das Recht und die Pflicht hat, sich vor den Missbräuchen zu schützen, die im Namen des Gewissens und unter dem Vorwand der Freiheit zustande kommen können ...
– Wenn deshalb Behörden die Rechte des Menschen entweder nicht anerkennen oder verletzen, so weichen sie nicht nur selbst von ihrer Pflicht ab, sondern es entbehrt auch das, was von ihnen befohlen wurde, jeder Verbindlichkeit” (EV 71).

„Tatsächlich ist es die Nicht-Anerkennung des Rechts auf Leben, die sich, gerade weil sie zur Tötung des Menschen führt – in dessen Dienst zu stehen die Gesellschaft ja den Grund ihres Bestehens hat –, am frontalsten und irreparabel der Möglichkeit einer Verwirklichung des Gemeinwohls entgegenstellt. Daraus folgt, dass ein staatliches Gesetz, wenn es Abtreibung und Euthanasie billigt, eben darum kein wahres, sittlich verpflichtendes staatliches Gesetz mehr ist” (EV 72).

„Abtreibung und Euthanasie sind also Verbrechen, die für rechtmäßig zu erklären sich kein menschliches Gesetz anmaßen kann. Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. Seit den Anfangszeiten der Kirche hat die Verkündigung der Apostel ... entschlossen ermahnt, dass ‘man Gott mehr gehorchen muss als den Menschen’ ... [Apg 5,29](EV 73).

3. Angesichts des getöteten
Kleinen Menschen

Der letztliche Ursacher des Mordes

Das vom getöteten Kleinen Menschen wallende, unschuldige Blut ist unfehlbare Spur, die auf den letztlichen Ursacher des Verbrechens hinweist: diesen, der der Böse ist, und der durch den eigenen Aufstand gegen Gott „Beherrscher dieser finsteren Welt” geworden ist (Eph 6,12). Daher belustigt sich nur dieser Böse wegen des Todes eines Unschuldigen (EV 53). Satan strebt immer nur nach dem einen: Gott zugrunde zu bringen – aber daselbst auch das Gottes Ebenbild auf Erden: Mann und Frau. Der Böse wurde zwar in der Kreuzigung Jesu Christi besiegt:

„Jetzt wird Gericht gehalten über diese Welt;
Jetzt wird der Herrscher dieser Welt hinausgeworfen werden” (Joh 12,31).

Allerdings, Gott hat ihm – zeitweilig – weder seine große Macht, noch seine große Intelligenz genommen. Satan benützt sie ausschließlich zum Übel. Zugleich intensiviert er seine verbissenen Bemühungen, bewusst darum, dass die Zeit seiner Tätigkeit unerbittlich zu Ende läuft:

„Weh aber euch, Land und Meer!
Denn der Teufel ist zu euch hinabgekommen;
seine Wut ist groß,
weil er weiß, dass ihm nur noch kurze Frist bleibt ...” (Offb 12,12).

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Die Muttergottes in der Pfarrkirche Kraków-Płaszów: verehrt im Geheimnis der Göttlichen Mutterschaft und Beschützerin kinderreicher Familien, und ebenfalls ... nicht erfüllter Elternschaft. Ihr vertrauen besonders die Herz-Jesu-Priester an: hier liegt ihr Mutterhaus in Polen.

Der biologisch-physische Tod ist noch nicht das größtmögliche Übel, das es gibt. Das wahre Übel wäre „zugrunde gehen für ewig” (Joh 3,16). Von diesem Übel: dem Tod der ewigen Verdammung – mit beibehaltenem Existieren und der Fähigkeit leiden zu können, ist Jesus Christus gekommen, den Menschen zu befreien: zu erlösen.
– Der Kleine Mensch, der sich bei dem ‘Eingriff’ zuerst verteidigt, ist von vornherein infolge der angewandten physischen Übergewalt auf Vernichtung verurteilt.
– Freilich, nach dem ihm zugefügten Tod lebt er weiter: aber diesmal schon im ewigen Leben! Er begegnet dereinst offenbar allen, die ihn zu diesem Verhängnis verurteilt haben: seiner Mutter, seinem Vater, dem Herrn Doktor, der Krankenschwester; denen die die Abschaffung einer sog. nur ‘Schwangerschaft’ angeraten haben, um nicht direkt das eigentliche Wort gebrauchen zu müssen: Mord des Kindes ! Das umgebrachte Kind begegnet einmal den Produzenten der Mittel zum Umbringen des Lebens Nicht-Geborener; denen, die diese Mittel verkaufen, die Stimme zu ihrer Anwendung abgeben, sie verbreiten – in Werbung und anderswie ...

Dank der modernen Ultra-Schall-Apparatur (USG) kann am Bildschirm das entsetzte Aussehen des Gesichts des Kleinen bei dem ‘Eingriff’ beobachtet werden, wenn das todbringende Instrument in die Gebärmutter eingeführt wird, das das Kind gleich zerquetschen, durchzustechen und zerschneiden beginnt, um es dann Teil nach Teil herauszuholen. Das Kind schrumpft zusammen und zieht sich in die weitesten Ecken des Mutterkuchens zurück. In seiner Hilflosigkeit ist es aber auf die Überlegenheit derjenigen ausgesetzt, die nur ‘Liebe’ üben möchten und das ‘Anrecht’ haben, ‘auch etwas vom Leben zu genießen ...’ Das Kind wird dem Terror dieser Schwadronen des ‘Gesundheits-Wesens’ preisgegeben, die sich mit dem Eid des Hippokrates verpflichtet und gebunden haben, Leben zu schützen und nur solche Heilmittel anzuwenden, die vor allem keinen Schaden zufügen (lat.: „Primum non nocére ... – Hauptsache keinen Schaden zuzufügen” – vgl. EV 89).

Kein Wunder, dass diese Ärzte, die ihren Posten verantwortlich als ‘Ärzte’ auffassen, sich von der Rolle, die ihnen von Parlamenten verschiedener Länder aufzubürden versucht wird, entschieden trennen. Sie sollen nämlich ärztliche Henker bei der Ermordung Unschuldiger werden, die im Schoß der eigenen Mutter aufgrund ihres Urteils: als ihrer Mutter – vollzogen werden soll. Ihre Aufgabe soll also auf die Rolle der Vollstrecker dieser Urteile herabgeführt werden – nur dass es unter aseptischen Bedingungen stattfinden soll: nicht des getöteten Kindes, sondern der Mutter-Mörderin ...


ADNOTATION. SCHUTZ des LEBENS
– Es könnten zahlreiche Beispiele heldenhafter Ärzte und Krankenschwestern angeführt werden, u.a. der polnischen Kandidatin zur Ehre der Altäre, Häftling des Konzentrations-Lagers in Auschwitz, Hebamme, Dienerin Gottes Stanisława Leszczyńska.
– Es gibt heldenhafte Mütter, die das empfangene Leben verteidigt haben – allen Versuchungen der Umgebung zuwider, um das schwer gefährdete eigene Leben mit dem ‘Eingriff der Abortion’ – zu ‘retten’. Es genügt hier u.a. die von Johannes Paul II. – 2004 heiliggesprochene Ärztin, die bald nachdem sie ihr viertes Kind in die Welt gebracht hat, gestorben ist: die Hl. Gianna Beretta-Molla (Italien). An ihrer Selig- und Heiligsprechung hat ihre ganze Familie teilgenommen: ihr Ehemann und ihre 4 Kinder (Heiligsprechung: 16.V.2004, Rom. – Sieh unt.:  Die Hl. Gianna Beretta-Molla: Arzt und Ehefrau).
– Zu solchen Müttern gehört auch Emilia, die Mutter des Karol Wojtyla, der später... Papst Johannes Paul II. geworden ist. Karol kam in die Welt in 10 Jahren nach dem Tod seiner kleinen Schwester, die in ein paar Wochen nach ihrer Geburt gestorben ist. Es lebte damals nur noch sein Bruder – Edmund, der spätere Arzt (er starb in seinem 24. Lebensjahr: angesteckt von Kranken, denen er geholfen hat...!). Die Emilia war mit Karol schwanger, aber zugleich selbst ernst krank an Nieren und Herz. Es wurde ihr der Abbruch der Schwangerschaft angeraten – und es gab solche, die ihr darin ‘zu Hilfe kommen wollten’. Die Emilia ... hat aber für den Karol: ... das Leben gewählt!
– Zu besonderem Zeugnis für die Achtung vor dem Leben des Menschen und der geistigen Lebendigkeit der Ehe und Familie wurde die Seligsprechung des Ehepaars, gelegentlich der 20 Jahre der Apostolischen Exhortation Johannes Paul II. Familiaris Consortio, u.zw. zu gleicher Zeit des ganzen Ehepaars Maria und Luigi Beltrame-Quattrocchi (21. X. 2001). Sieh dazu unt.:  Seliges Ehepaar: Maria und Alois Beltrame Quattrocchi).
– Ein ganz laut sprechendes Zeugnis bildet auch der ehemalige führende Promoteur der Abtreibung, der ab einem gewissen Zeitpunkt an seine Aufmerksamkeit nicht allein der Frau gewidmet hat, die um den ‘Eingriff’ der Abortion gebeten hat, sondern auch der Verhaltensweise des gerade getöteten Kindes. Das wurde zum Umbruch in seiner Tätigkeit. Daraufhin ist er entschiedener Beschützer des Lebens Nicht-Geborener geworden. Es handelt sich um: Prof. Bernhard Nathanson. – Sieh sein Buch: „Die Hand Gottes. Eine Reise vom Tod zum Leben. Die Geschichte des Abtreibungsarztes, der sich bekehrte. Dr. med. Bernard N. Nathanson” – Regnery Publishing, Inc., Washington, D.C., 1996; Deutsche Erstausgabe: 13. Mai 1997; Deutsche Ausgabe: HLI-Österreich, Berger-Druck, A-3580 HORN: hli-aut@magnet.at ; Polnische Ausg.: „Prof. Bernard Nathanson w Polsce”, Warszawa, Wyd. SS. Loretanek 1997; und: „Pozwólcie mi zyc”, Warszawa, Wyd. SS. Loretanek, 1997.
– Sieh auch auf unserer WEB-Site, auf der PORTAL-Seite, B-12: Bericht und Botschaft der Gianna Jessen aus Kalifornien, die die an ihr verübte Abtreibungmit Einsalzung überlebt hat. Oder unmittelbar: „Sie hat ihre Abtreibung mittels der Salzlösung überlebt”.

DEUTSCHLAND. Beschützer des Lebens:
Rozmiar: 58 bajtówIn Deutschland zeichnen sich unter Beschützern des Menschen-Lebens aus: Die Vereinigung ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle). Sie wirkt u.a. über ihre Homepage: http://www.lebensrecht.de. Leiter der Vereinigung: LEBENSRECHT.De – ist Prof. Ingolf Schmid-Tannwald – München.
S. die Quartalschrift: „Lebens-Forum ALfA”.
Und ihre Sammelschriften, u.a.: Red. Ingolf Schmid-Tannwald, „Gestern ‘lebensunwert’ – heute ‘unzumutbar’. Wiederholt sich die Geschichte doch?”, Zuckschwerdt Verlag München-Bern-Wien-New York 1998.
– Schriftenreihe der Iuristen-VereinigungLebensrecht”: „Ius iuvat iuventutem”. Zeitweise erscheinen dort Vorlesungen der verschiedenen Symposien unter dem Titel: „Schriftenreihe der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V. zu Köln”, z.B.: Nr. 16 – thematisch der „Todespille RU 486” gewidmet – mit großem Beitrag vom Prof. Gyn. Ingolf Schmid-Tannwald.
– Und noch: http://www.aerzte-fuer-das-leben.de
– S. auch die herrliche WEB-Site„Jugend für das Leben”, Redaktion: Norbert Steinacher, A-4020 Linz, Starhembergstraße 66/20, Telefon: 0664 / 342 08 04, Fax: 0732 / 78 81 16, Mail: office@youthforlife.net, URL: http://www.jugendfuerdasleben.at
– Und noch die das Denken auslösende, anschauliche WEB-Site: http://www.babycaust.de/index.htm

POLEN. Lebensschutz.
Rozmiar: 58 bajtówS. vor allem den Verein: KSLP. Es ist die Ärzte-Vereinigung solcher Ärzte, die sich verpflichten, konsequent den Eid des Hippokrates zu befolgen und keine unethische Eingriffe zu unternehmen. Kontakt-Anschrift: „Katolickie Stowarzyszenie Lekarzy Polskich” (KSLP) [Katholische Vereinigung der Polnischen Ärzte]. Hauptverwaltung: KSLP, ul. Radna 14, 00-341 Warszawa. – Präses der Hauptverwaltung: (Zarząd Główny: ZG KSLP) – Dr. Marek Kosmicki, ul. Wspólna 57/9, 00-678 Warszawa, Tel./Fax. (022) 621-61-00. – Kirchlicher Assistent: Ks. Józef Jachimczak, ul. Radna 14, 00-341 Warszawa, tel. (048) (022) 8267395.
Sekretariat des ZG KSLP in Kraków: ul. Sławkowska 1/4, 31-014 Kraków, Tel./Fax (048) (012) 422-53-38. Anschrift des URL: www.kslp.org.pl; Email: info@kslp.org.pl. Hier wird auch über die Bedingungen betreffs des Antritts an die Vereinigung informiert, wie auch über Regionale Zellen der Vereinigung.


Die Kirchliche Strafe der Exkommunikation

Die Kirche kann hier unmöglich stillschweigen. Angesichts der gefühlskalt gemordeten Millionen unschuldiger Kleinkinder auferlegt die Kirche, die „über keine anderen Waffen [verfügt] als nur über die Waffen des Geistes, über Waffen des Wortes und der Liebe” (RH 16), auf diejenigen, die dieses Verbrechen begehen, die harte geistige Strafe der Exkommunikation (CIC, Kan. 1398; vgl. EV 62), worüber schon im ersten Teil unserer Homepage gesprochen wurde (s. ob.: Exkommunikation). Trotzdem die daran Beteiligten diese Strafe meistens keinesfalls ernst nehmen und weiter verlogene, lästerliche Parolen der Protagonisten feministischer Bewegungen nachreden: „Mein Bauch ist mein Eigentum ...” ! – „Mögen sich die Geistlichen das Kind ... [mein Kind!?!] nehmen und es erziehen...”; u.dgl.

Die Befreiung von der kirchlichen Strafe der Exkommunikation ist normalerweise dem Bischof vorbehalten. Einem Exkommunizierten ist es nicht erlaubt, u.a. die Eucharistie, noch andere Kultriten zu zelebrieren. Er darf nicht Zeuge bei der Eheschließung sein, noch Pate-Patin bei der Heiligen Taufe. Vor allem aber darf jemand Exkommunizierter die heiligen Sakramente nicht empfangen – ohne sich zuvor mit Gott im Bußsakrament versöhnt zu haben.

Die Lossprechung von dieser Sünde benötigt eine besondere Vollmacht vom Bischof (CIC Kan. 1331, § 1 1355, § 2). Die Exkommunikation wird sowohl vom Täter, wie auch von allen anderen, die am begangenen Verbrechen aufgrund ihrer Mitarbeit verantwortlich sind (CIC, Kan 1329, § 2) erst im Moment zugezogen, wenn die Wirkung: die Tötung – Tatsache wird (CIC, Kan. 1398), ohne dass diesbezüglich ein Verfahren unternommen, noch das Urteil verkündigt zu werden braucht.
BEMERKUNG. Papst Franziskus hat in seinem Apostolischen Schreiben „Misericordia et misera” zum Ende des Außergewöhnlichen Jahres der Barmherzigkeit (2015-2016) am 20.XI.2016 alle Priester bevollmächtigt, die Lossprechung sowohl von der Sünde wie der Exkommunikation zu gewähren – denjenigen, die mit der Schuld der Abtreibung belastet sind, das heißt ohne sich in diesem Fall zuvor um eine besondere Vollmacht zur Lossprechung von diesem Verbrechen bemüht zu haben. Es bleiben offenbar vollgültig die unabwendbaren Voraussetzungen, um die Vergebung von dieser Sünde und diesem Verbrechen erlangen zu können – s. von unserer Homepage: Teil IV, Kap. 3-5, wie auch die diesbezüglichen Fragmente vom 7-c Kapitel dieses IV.Teiles: über das Sakrament der Versöhnung-Beichte. Sieh auch genauer: Apostolisches Schreiben „Misericordia et Misera” (20.XI.2016), Nr. 12; von unserer Homepage: https://lp33.de/seite-lp33/ind7a.htm#m-mis . (Sieh auch unterhalb „Im Fall des zugefügten Todes ...”, – samt dem ganzen Vor- und Nach-Kontext des Kapitels: Gesegnetes Tribunal der Barmherzigkeit).

4. Verlautbarung
des ‘Petrus als Petrus’

In der Enzyklika Evangelium Vitae (1995) hat Johannes Paul II. mit seiner Autorität als Papstes, d.h. die Gewissen bindend, die Tötung eines Unschuldigen u.a. bei der Schwangerschaftsunterbrechung, als Verbrechen bezeichnet.
– Hier die Worte zuerst mit Bezug auf überhaupt jede Tötung einer Unschuldigen Person. Diesmal gilt es also nicht direkt von der Abortion. Gelegentlich kann die Art und Weise, wie solche Verlautbarungen vom Papst als dem zeitweiligen ‘Petrus’ formuliert werden, gleichsam greifbar ‘berührt’ werden:

‘PETRUS’: Tötung einer Unschuldigen Person

„Mit der PETRUS und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Macht bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte und freiwillige Tötung eines Unschuldigen Menschen immer ein zutiefst unmoralischer Akt ist ...” (EV 57).
„Die bewusste und freiwillige Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her, immer ein Übel und kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck gestattet werden.
Sie ist in der Tat ein schwerer Ungehorsam gegen das moralische Gesetz, ja gegen Gott selber, seinen Urheber und Garanten;
sie widerspricht den Grundtugenden der Gerechtigkeit und der Liebe.
Niemand und nichts kann das Recht geben, dass ein Unschuldiges menschliches Wesen getötet wird, sei es ein Embryo oder ein Fötus, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher.
– Außerdem niemand kann fordern, dass diese todbringende Handlung für sich oder für eine andere Person, die seiner Fürsorge anvertraut ist, vollbracht wird, er darf auch weder unmittelbar noch mittelbar darauf seine Zustimmung geben.
– Auch hat keine Macht das Recht dazu zu nötigen, noch die Genehmigung dafür zu geben’ ...” (EV 57).

Verbrechen der Schwangerschaftsabtreibung

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Tieren hat Gott in ihre Natur den elterlichen Instinkt eingeprägt. Zu seinem Ausdruck wird u.a. die Ernährung und ihrerartige Erziehung.

In der weiteren Folge derselben gerade angeführten Enzyklika Evangelium Vitae formuliert dann aber Johannes Paul II., mit Einsatz des ihm verliehenen Charismas der Wahrheit in Fragen, die sich im Blickpunkt des Heils des Menschen in Jesus Christus befinden, die Lehre betreffs der Unterbrechung der Schwangerschaft. Zuerst knüpft er an wissentlich eingeführte, zweideutige medizinische Bezeichnungen in diesem Bereich an:

„Unter allen Verbrechen, die der Mensch gegen das Leben begehen kann, weist die Vornahme der Abtreibung auf, die sie besonders schwerwiegend und verwerflich machen ...
– Die Billigung der Abtreibung in Gesinnung, Gewohnheit und selbst im Gesetz ist ein beredtes Zeichen für eine sehr gefährliche Krise des moralischen Sinnes, der immer weniger imstande ist, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden, selbst dann, wenn das Grundrecht auf Leben auf dem Spiel steht. Angesichts einer so ernsten Situation bedarf es mehr denn je des Mutes, der Wahrheit ins Gesicht zu schauen und die Dinge bei Namen zu nennen, ohne bequemen Kompromissen oder der Versuchung zur Selbsttäuschung nachzugeben ...
– Gerade in Bezug auf die Abtreibung ist die Verbreitung eines zweideutigen Sprachgebrauchs festzustellen, wie die Formulierung ‘Unterbrechung der Schwangerschaft’, die darauf abzielt, deren wirkliche Natur zu verbergen und ihre Schwere in der öffentlichen Meinung abzuschwächen. Vielleicht ist dieses sprachliche Phänomen selber Symptom für ein Unbehagen des Gewissens.
– Doch kein Wort vermag die Realität der Dinge zu ändern: die Abtreibung ist, wie auch immer sie vorgenommen werden mag, die beabsichtigte und direkte Tötung eines menschlichen Geschöpfes in dem zwischen Empfängnis und Geburt liegenden Anfangsstadium seiner Existenz ...” (EV 58).

Nach diesen Worten fügt Johannes Paul II. – als ‘Petrus’, d.h. mit Siegel der Wahrheit der Göttlichen Offenbarung hinzu:

‘PETRUS’: Unterbrechung der Schwangerschaft

„Daher erkläre ich mit der Macht, die Christus Petrus und seinen Nachfolgern verliehen hat, in Kommunion mit den Bischöfen ..., dass die direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer eine schwere moralische Unordnung darstellt, weil sie vorsätzliche Tötung eines Unschuldigen menschlichen Wesens darstellt” (EV 62).
„Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem Geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Magisterium der Kirche gelehrt.
– Kein Umstand, kein Zweck, kein Gesetz in der Welt wird jemals eine Handlung statthaft machen können, die in sich frevelhaft ist, weil sie dem Gesetz Gottes widerspricht, das im Herzen jedes Menschen eingeschrieben, und mit Hilfe der Vernunft selbst erkennbar und von der Kirche verkündet wird” (EV 62).

Die Worte des Heiligen Vaters benötigen keinen Kommentar. Der Stellvertreter Christi drückt in ihnen eindeutig die ethische Bewertung aus, die er in Kraft des ihm anvertrauten Mandats unternimmt – im Licht der Überlieferung und der Apostolischen Praxis, der also der Siegel der Wahrheit der Offenbarung zusteht.
– Die Unterbrechung der Schwangerschaft – egal mit welcher Methode unternommen, kann mit keinem mildernden Umstand gerechtfertigt werden. Sie kann nicht mit einem guten Ziel geheiligt werden. Auch keine irgendwelche menschliche Gesetzgebung ist imstande, sie zu sanktionieren. Und endlich keine andersartige Meinung, wie a>uch keine vertretene andere Weltanschauung ist fähig, eine Tat als ‘Gute’ zu anerkennen, die in sich selbst Böse ist.

5. Nebenwirkungen
der Abtreibung bei der Mutter

Es ziemt sich noch klar zu sagen, dass es keine Abtreibung gibt, die sich unabhängig von aller angewandten Aseptik früher oder später nicht mit bedrohlichen Nebenwirkungen für die Mutter äußern sollte.

– Zu sofortigen Verwicklungen infolge des Eingriffes zählt der Durchbruch und Reißen der Gebärmutterwände, was einen Blutsturz auslösen kann, der in gewissen Fällen fast unmöglich beherrscht werden kann. Die Mutter geht dann unter im Anschluss an ihr – infolge ihres Urteiles getöteten Kindes. Die häufigsten Todesfälle der Mütter um die Geburt erfolgen im Zusammenhang mit der Abtreibung (s. Schlüsse einer vergleichenden Studie über die Reproduktionssterblichkeit: „Reproductive Mortality” – in: NFP 7 [1980/3] 13).
– Unter anderen unmittelbaren Verwicklungen muss die akute Gebärmutterentzündung und Entzündung der Annexe (d.h.: Eileiter, Eierstöcke) erwähnt werden.

Es dringen sich dagegen der Aufmerksamkeit nicht so sehr die sog. verdeckten Verwicklungen im Anschluss an den Schwangerschaftsabbruch auf.

– Diese erscheinen nach Wochen, Monaten und selbst erst Jahren nach der Interruption, z.B. als unerwartete chronische Gebärmutter- und Annexe-Entzündung, die in gewissen Zeitabständen akut werden und üblich schlecht behandelt werden können.
– Es sollen auch Störungen in der Zyklizität und Menstruation erwähnt werden – infolge der lokalen Veränderungen im Bereich der Gebärmutter.
– Eine andere Folge der Abtreibung ist oft die Unfähigkeit, eine Schwangerschaft auszutragen. Das hängt mit vom Arzt nicht bloßgelegten Schädigungen der Zervix zusammen, die ihre Dichte infolge ihrer mechanischen Erweiterung einbüßt.
– Zur peinlichen Nebenwirkung des Abbruches vor allem der ersten Schwangerschaft kann die sekundäre Unfruchtbarkeit werden. Als akutes Problem taucht die Frage auf, wenn die bisherigen Partner die Ehe schließen und jetzt Nachkommenschaft haben möchten – und diese können sie niemals mehr bekommen.

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Wie artig dieses Wesen auf einen Wink seines Herrn, des Menschen, wartet! Solcher Hund spielt sehr gern besonders mit Kindern.

Folge der unternommenen Abtreibung auf Ebene des Gewissens und der Psyche werden gewöhnlich im Laufe der Jahre zunehmende Gewissensbisse und der Geist unschuldigen Blutes. Diese Erlebnisse kommen unabhängig davon auf, ob jemand Gläubiger oder Ungläubiger ist. Es gibt darüber eine reiche Literatur, in der diese Wirkungen eingehend beschrieben werden – gewöhnlich als „Post-Abortiv-Syndrom”, d.h. Zusammengebundene ‘Krankheits’-Symptome nach erlebter Abtreibung. Das gilt nicht nur für Frauen, die die Schwangerschaft unterbrochen haben, sondern auch für Männer, die die Abortion der Ehefrau, bzw. der Partnerin – aufgenötigt, dazu überredet haben, oder eine Klinik hingewiesen haben, wo solche Eingriffe praktiziert werden u.dgl.

Sollte jemand der Verehrten Lesern sich mit dem in diesem Abschnitt erörterten Inhalt beunruhigt finden, ermutigen wir die weitere Folge unserer WEB-Site sich zu Nutze zu machen, u.zw. im IV.Teil (besteht aus 7 Kapiteln). Dort wird u.a. die Art und Weise besprochen, wie die Versöhnung zwischen Gott und dem Menschen angetreten werden kann (Sakrament der heiligen Beichte und Eucharistie, Frage des Gebetes, u.a. Vorbereitung zu diesen Heiligen Sakramenten). Daraufhin kann noch vieles vom V.Teil, über Gottes Barmherzigkeit, gefunden werden, um zur neuerlichen Hoffnung auf Gottes Barmherzigkeit zu gelangen (dieser Teil besteht aus 8 Kapiteln). Sieh dort besonders das 8.Kapitel – mit verschiedenen Fragmenten vom Tagebuch der Hl. Schw. Faustyna Kowalska über das Tribunal der Barmherzigkeit (sieh ebd., in der zweiten Hälfte des 6.Kapitels dieses V.Teiles – über den Tod solcher Nicht-Geborener: wo sie sich Jetztzeit befinden, und wie sie selbst die endgültige Entscheidung treffen mussten – für oder gegen Gott, in der Stunde ihres Sterbens; und wie sie jetzt für ihre Mutter, den Vater, den Arzt ... beten (s. unt.: Die sterbenden Kleinen Kinder – die Behinderten – Jeder – allerdings auch noch den unmittelbaren Zusammenhang, der dieser Erwägung vorangeht – in voriger Datei).
Papst Franziskus hat am Ende des Jahres Gottes Barmherzigkeit: 2015-2016 – allen Priestern die Apostolische Jurisdiktion verliehen, von der Exkommunikation und der Sünde der Abtreibung lossprechen zu dürfen)
.

Verzierung

B.
  VERLETZUNG
BEGONNENEN LEBENSVORGANGES

Verzierung

1. Wiederholt Stimme
des Magisteriums der Kirche

Wir hören weiter der Stimme der Kirche zu, wie sie im ersten Satz des Fragments der Humanae Vitae – Nr.14, über die „Verletzung ... des Lebensvorganges” dargestellt wird. Wir bemerken vor allem, dass der Heilige Vater Paul VI. vom Schwangerschaftsabbruch, worüber gerade gesprochen wurde, erst in zweiter Reihe des angeführten Fragments spricht. Dagegen in unmittelbar vorangehenden Worten weist Paul VI. ungemein ausdrücklich auf eine ähnliche, und doch offenbar ganz andere Art und Weise hin, wie der Kleine Mensch getötet zu werden pflegt. Besinnt man sich eingehender um diese Worte, wird man in die frühesten Stadien des gerade erst gebundenen Lebens vorverlegt – im Gegenteil zum Schwangerschaftsabbruch, der auf chirurgischer Intervention einer schon gut entwickelten Schwangerschaft beruht.

Es bestehen zwei verschiedene Tötungsweisen eines empfangenen Menschen in seiner frühesten Entwicklungsphase, über die es sich jetzt zu beugen gilt. Sowohl die eine, wie die andere Weise der „Verletzung schon begonnenen Lebensvorganges” wird mit den gemeinten Worten des Stellvertreters Christi betroffen (s. zur Erinnerung gleich unterhalb, das nochmals wiederholte Fragment: HV 14a). Der Unterschied zwischen dem Abbruch einer schon entwickelten Schwangerschaft – und diesen zwei Arten und Weisen der tödlichen ‘Beseitigung’ des Kleinen Menschen, an die wir zurzeit übergehen, besteht einerseits darauf, dass die jetzt besprochenen Mittel die Lage der ungefähr ersten-zweiten Woche seit der Empfängnis betreffen; und dass die Tötung selbst des Menschen hier mit einigermaßen etwas geringerem Grad an angewandter Brutalität erfolgt.

Wir lesen noch einmal – dieses Mal die mittleren Worte des besprochenen Fragments der Humanae Vitae Nr.14a:

Humanae Vitae – Nr. 14a

„Gemäß diesen fundamentalen Grundsätzen menschlicher und christlicher Eheauffassung [innere Friedensordnung des Verkehrs: Hinordnung auf Liebe-Einheit, und Offenbleiben auf Elternschaft] finden wir uns in der Pflicht noch einmal zu erklären:
Es soll als rechtmäßige Weise der zu mäßigenden Zahl der Kinder durchaus unbedingt verworfen werden [... omnino respuendum esse]
der direkte Abbruch einer schon begonnenen Zeugung [directam generationis iam coeptae interruptionem],
und vor allem die direkte Abtreibung [ac praesertim abortum directum],
auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen [quamvis curationis causa factum](HV 14a; s. auch: FC 32; VSp 80; BF 12; EV 62)

Es geht hier um die Worte: „... der direkte Abbruch einer schon begonnenen Zeugung ...”. Der Heilige Vater bezieht sich auf zwei unterschiedliche Arten und Weisen des „direkten Abbruchs einer schon begonnenen Zeugung”:
(0,6 kB)a. die intra-uterin eingesetzte Spirale
(0,6 kB)b. und die Hormonal-Tablette, eventuell gleich bewertet: Prostaglandine und ihre Abgeleiteten.
– Sowohl das eine, wie das andere dieser zwei Untergruppen der gegen-elterlichen Mittel wirken abortierend. Indem bezüglich gerade dieser zwei elterlich-widrigen Mittel viel Unwissenheit herrscht, oder eher: manipulierte gesellschaftliche Desinformation bei gleichzeitigem fast massenhaftem ‘Gebrauch’ in aller Welt sowohl dieses einen, wie anderen ‘Mittels’ zur ‘wirksamen Lösung der Schwangerschaftsfrage’, soll doch bündig wenigstens auf populär-wissenschaftliche Art und Weise ihr Wirkungsmechanismus dargestellt werden. So kann die unbeugsame Haltung der Kirche in dieser Hinsicht wohl besser eingeschätzt und verstanden werden.

2. Spirale:
Ihr Wirkungsmechanismus

Der Neue Mensch

Die internationale Abkürzung, mit der die Gebärmutter-Einlagen bezeichnet werden, lautet: ‘IUD’. Leider, diese Abkürzung drückt nur die Halbwahrheit aus. Die richtige Abkürzung müsste lauten: ‘IU-A-D’, d.h.: intra-uterine-[abortifiant]-device, übersetzt: Abortiv-Mittel-eingeführt-in-das-Innere-der-Gebärmutter. Es geht um verschiedene Typen von Einlagen, gleichbedeutend genannt als: Spirale, Feder, Schleife – aus Metall oder Plastik, die vom Arzt in die Gebärmutterhöhle eingeführt werden, um die Entwicklung der Schwangerschaft zu vereiteln. Die immer neueren Generationen der Spirale, auf immer mehr raffinierte Weise konstruiert, erleben eine eigenartige Renaissance.
– Sie werden nämlich zusätzlich mit bio-chemischen Hormonalstoffen imprägniert, die außer der mechanischen Wirkung als Fremdkörpers in der Gebärmutter – noch ihre Schleimhaut zerstörend beeinflussen. Nicht bis zu letztem aufgeklärte Frauen mit eingesetzter Spirale, oder deutlicher gesagt: Frauen denen es lieber ist über ihren Wirkungsmechanismus besser nicht nachdenken zu müssen, äußern sich zufrieden, sie wären ‘sichergestellt’...! Es fragt sich nur unter dem Gesichtspunkt der letztichen Dinge: ‘abgesichert’ ... in Richtung welcher der zwei Optionen des ewigen – Lebens ...?

Auch viele ‘Diener’ des Gesundheits-Wesens schieben in ihrem Bewusstsein die Frage nach dem Wirkungsmechanismus dieses Mittels ab, bzw. sie minimalisieren das Problem. Den darüber Nachfragenden werden dabei sehr ausweichend-verlogene Antworten erteilt, bzw. Antworten die der eigentlichen Wahrheit deutlich widersprechen. Offenbar, das Abschieben der Frage auf Peripherien kann die ethische Frage nicht lösen, noch kann das Blutgeschrei massenhaft ermordeter Kinder damit zum Schweigen genötigt werden.

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Das Kind entwickelt sich allmählich im Schoß seiner Mutter. – Mutti und Vati, kann ich euch gefallen? Wird ihr mich annehmen?

Die Einführung der Spirale – ob aus Metall oder Plastik – in das Innere der Gebärmutter setzt qualifizierte Intervention eines ... ‘Arztes’ voraus. Schon hier kann es seriöse Probleme strikt medizinischer Natur geben.
– Die modernisierten Generationen der Spirale enthalten gewöhnlich einen Behälter, aus dem täglich portionenweise biochemische Hormonalstoffe entlassen werden. Daselbst zeichnet sich die Spirale außer ihrer mechanischen Wirkungsweise als Fremdkörpers in der Gebärmutterhöhle – in diesem Fall noch damit aus, dass sie ihre Schleimhaut zerstört, demzufolge der Einnistungs-Nidations-Vorgang unmöglich erfolgen kann.

Die Samenfäden, die beim Verkehr in die Scheide gelangen, sind nur in einer zeitlich begrenzten Zyklusphase fähig weiter zu wandern: wenn die Frau in ihren Äußeren Geschlechtsorganen einen Schleimausfluss mit Merkmalen bemerkt, die auf die Fruchtbarkeitszeit hinweisen (Feuchtigkeit die sich zur Schlüpfrigkeit entwickelt + erste 3 volle Tage nach schlüpfrig; s. ausführlicher ob.: Tage der Fruchtbarkeit). Der genannte Ausfluss, in dieser Zeit molekulär verändert – mit alkaler Reagenz (im Gegenteil zum säurigen Scheidenmilieu an Tagen, wenn es auswärts ‘trocken’ ist), ermöglicht den Samenfäden eine schnelle weitere Migration. Er schützt zugleich die Spermien, nährt sie und nimmt am Befruchtungsvorgang teil. Ab der Besamung-Befruchtung an besteht schon ein Neuer Mensch: mit einem vollen, von seinen Eltern unterschiedlichen genetischen Kode, der dann schon derselbe bis zum Tod bleiben wird (s. dazu auch: EV 60).

Der Kleine Mensch, auf dieser Entwicklungsstufe seines Lebens in biologischer Terminologie als ‘Zygote’ genannt, beginnt zwar dank seinem Vater und seiner Mutter zu existieren. Allerdings diese zweien bereiten einzig den Grundboden für die Saat des eigentlichen Lebens vor, das Gabe ausschließlich Gottes allein ist. Die Zygote lässt von Anfang an ihrer Existenz erkennen, dass sie kein ‘Teil’ des Organismus ihrer Mutter ist, sondern als jemand Gesonderter betrachtet werden muss. Der berühmte Genetiker – Prof. Jérôme Léjeune, hat aufgrund seiner strikt wissenschaftlichen Untersuchungen unumstößlich u.a. die Wirkung des neuentdeckten Hormons bewiesen, das in den ersten Lebensstunden die biologischen Reaktionen der Mutter insofern modifiziert, dass der Kleine Mensch vom Körper der Mutter angenommen werden kann und mit seiner unglaublichen Vitalitätskraft sich selbst seine Nidation [Einnistung] im Geburtstrakt seiner Mutter sichert (s. Dr. Wanda Półtawska, Triumph des Geistes. Nachruf nach dem Tod des Prof. J. Léjeune [poln.], in: ŹRÓDŁO 21 (125) [1994, 22.V.],7). Das wird selbst von Johannes Paul II. hervorgehoben:

„Manche versuchen die Abtreibung durch die Behauptung zu rechtfertigen, die Frucht der Empfängnis könne, wenigstens bis zu einer bestimmten Zahl von Tagen, noch nicht als ein personales menschliches Leben angesehen werden. In Wirklichkeit ‘beginnt in dem Augenblick, wo das Ei befruchtet wird, ein Leben, das nicht das des Vaters oder der Mutter, sondern eines Neuen menschlichen Geschöpfes ist, das sich eigenständig entwickelt. Es wird nie menschlich werden, wenn es das nicht von diesem Augenblick an gewesen ist’ ...” (EV 60).

Selbst das Leben kommt offenbar nicht von den Eltern her, sondern ist Gabe des individualisierten Erschaffungsaktes vonseiten des einzigen Herrn und Besitzers von Leben und Liebe: Gottes, „... für den alle leben” (Lk 20,38; Röm 14,7ff.; Beerdigungs-Liturgie; und: EV 52-55). Daher spricht Johannes Paul II. weiter – im Anschluss an die modernen, künstlich angefertigten Zweifel, um so die in bestimmten Kreisen geförderte Freiheit bei der Selektionierung der menschlichen Fötusse in ihren frühesten Existenzstadien aufzunötigen:

„Für die Augenfälligkeit dieser alten Einsicht ... liefert die moderne genetische Forschung wertvolle Bestätigungen. Sie hat gezeigt, dass vom ersten Augenblick an das Programm für das, was dieses Lebewesen sein wird, festgelegt ist: eine Person, diese individuelle Person mit ihren bekannten, schon genau festgelegten Wesensmerkmalen ...
– Bereits mit der Befruchtung beginnt die Geschichte eines Menschen, von dessen großen potentiellen Fähigkeiten jede einzelne Zeit braucht, um sich voll zu organisieren und funktionsbereit zu sein’. Auch wenn das Vorhandensein einer Geistseele von keiner experimentellen Beobachtung ausgemacht werden kann, liefern die Schlussfolgerungen der Wissenschaft über den menschlichen Embryo ‘einen wertvollen Hinweis, um das Vorhandensein einer Person von diesem ersten Erscheinen eines menschlichen Lebens an rational zu erkennen: sollte ein menschliches Individuum etwa nicht eine menschliche Person sein?’
– Im übrigen ist der Einsatz, der auf dem Spiel ist, so groß, dass unter dem Gesichtspunkt der moralischen Verpflichtung schon die bloße Wahrscheinlichkeit, eine menschliche Person vor sich zu haben, genügen würde, um das strikteste Verbot jedes Eingriffs zu rechtfertigen, der zur Tötung des menschlichen Embryos vorgenommen wird. Eben deshalb hat die Kirche jenseits der wissenschaftlichen Auseinandersetzungen und selbst der philosophischen Aussagen, auf die sich das Magisterium nicht unmittelbar eingelassen hat, stets gelehrt und lehrt noch immer, dass der Frucht der menschlichen Zeugung vom ersten Augenblick ihrer Existenz an das Recht zu jener unbedingten Achtung zu gewährleisten ist, die dem Menschen in seiner leiblichen und geistigen Integralität und Einheit moralisch geschuldet wird: ‘Ein menschliches Geschöpf ist von seiner Empfängnis an als Person zu achten und zu behandeln, und deshalb sind ihm von jenem Augenblick an die Rechte einer Person zuzuerkennen, als deren erstes das unverletzliche Recht auf Leben angesehen wird, dessen sich jedwedes unschuldige menschliche Geschöpf erfreut’ ...” (EV 60).

Verzierung

RE-Lektüre: II.Teil, Kapit. 3a.
Stadniki, 8.XI.2013.
Tarnów, 19.V.2023.

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Drittes Kapitel. BETÄTIGUNGEN ‘CONTRA’: WAS SAGT DIE MEDIZIN DAZU ?
Medizinische Bewertung


Plan der weiteren Erwägungen

A. SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
1. Stimme des Magisteriums der Kirche
Text: Humanae Vitae Nr 14a
2. Entscheidung auf Schwangerschaftsabbruch ...
Ein absolut Unschuldiger ...
Rechtswidrige ‘Gesetzgebung’ ...
Vielleicht ist es ein ‘Angreifer’ ... ?
‘Genehmigungen’ vonseiten der Gesetzgebung.
3. Angesichts des getöteten Kleinen Menschen
Der letztliche Ursacher des Mordes
Adnotation: Schutz des Lebens
Deutschland: Beschützer des Lebens
Polen – Lebensschutz: Vereinigung KSLP; Anschriften
Die Kirchliche Strafe der Exkommunikation
Papst Franziskus: Jeder Priester kann von Exkommunikation lossprechen
4. Verlautbarung des ‘Petrus als Petrus’
‘PETRUS’: Tötung einer unschuldigen Person
Verbrechen der Schwangerschaftsabtreibung
‘PETRUS’: Unterbrechung der Schwangerschaft
5. Nebenwirkungen der Abtreibung bei der Mutter

B. VERLETZUNG BEGONNENEN LEBENSVORGANGES
1. Wiederholt Stimme des Magisteriums der Kirche
Text: Humanae Vitae Nr. 14a
2. Spirale – Ihr Wirkungsmechanismus
Der Neue Mensch

Bilder-Fotos

Abb.1. Heiliger Schutzengel beim Baby
Abb.2. Die Zwillinge wollen nach der Geburt nicht getrennt werden
Abb.3. Muttergottes in Krakow-Płaszów (Herz-Jesu-Priester)
Abb.4. Papagei mit Nahrung für die Kleinen
Abb.5. Hündchen-Teufel: Bin zu Diensten!
Abb.6. Kind im Entwicklungsstadium im Schoß der Mutter