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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

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Rozmiar: 6.891 bajtów

Dritter Teil

JUGENDLICHE   ZEIT
UND LIEBE
*       *       *
Berufung    zur    Liebe
ob in Konsekration – ob in Ehe


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Einführung in den dritten Teil

In unseren Erwägungen im Zusammenhang mit ethischen Aspekten des Lebens in Ehe, kann unmöglich die Stufe der Jugendlichkeit übergesprungen werden. Auf dieser Lebensstufe wird die unmittelbare Vorbereitung zum Leben in Ehe und Familie unternommen, beziehungsweise zum Leben in anderen Lebensberufungen, die vor dem jungen Menschen stehen bleiben können. Noch mehr, das jugendliche Alter – mit seiner typischen Suche nach neuen Wegen, seiner kritischen Haltung den bisher führenden Autoritäten gegenüber, seinem sprühend engagierten Idealismus, seiner Bereitschaft selbst schwierige Entscheidungen zu unternehmen, wenn das bevorstehende Ideal mit Tiefe einer durchscheinenden Motivation und Authentie heranzieht – stellt diese gesegnete Lebensstufe dar, die auch in hier berührten Fragen in jungen Menschen eine aufgeschlossene Entschiedenheit für alles, was echt gut und wahr ist, auszulösen imstande ist. Selbst dann, wenn der Junge Mensch mittlerweile schon trügerischen Leitvorstellungen nachgegangen ist und seine eigene Herabwürdigung auf das Niveau von Tiefen erlebt hat, aus denen jemand nicht leicht herauskommen kann.

Im bevorstehenden dritten Teil: „Jugendliche Zeit und Liebe” – möchten wir folgende fünf Kapitel zur Erwägung anbieten:

Um der Klarheit willen ist es angemessen den hier angenommenen Standpunkt wiederholt in Erinnerung zu bringen. Wir setzen alles voraus, was bisher gesagt wurde: sei es im ersten Teil, sei es umso mehr im zweiten Teil unserer Homepage. Wir bleiben auf dem Grundboden der Ethik stehen, die dringend und zugleich ernst – mit Verweis auf die übrigens unvermeidbaren letztlichen Dinge, von der Katholischen Kirche, oder mehr präzise: von Gott selbst, dem Schöpfer und Erlöser – vorgeschlagen wird.

Diese Ethik wurde nicht erst von der Kirche ersonnen: sie ist im Herzen eines jeden Menschen unabwischbar eingeprägt. Die Kirche erfüllt nur die ihr aufgetragene Aufgabe, von der sie sich auf keinen Fall entwinden kann: den Menschen aller Epochen und Kulturen die „Gute Botschaft” zu verkünden, dass der Mensch: Mann und Frau – zum dauernden Herauswachsen außerhalb und oberhalb von sich berufen ist, um in immer volleren Maß „an der Göttlichen Natur Anteil (zu) erlangen” (vgl. 2 Petr 1,4; s. auch: Mt 28,19f.; Apg 1,8; usw.).

Jesus Christus, der persönlich Gott und Mensch ist, Er – der „Treue Zeuge” (Offb 1,5) „ für jene endgültigen Bestimmungen, die der Mensch in Gott selbst hat (...), Er ... der Zeuge für die Unsterblichkeit” (J-1985,5), hat den Weg hingewiesen und ist ihn als erster durchgewandert, diesen Weg, der zur ‘Gewonnenen’ im „Haus des Vaters” führt.

Gerade in dieses „Haus des Vaters” lädt Jesus Christus ermutigend jedes seiner Schafe ein. Jedes ist mit dem Siegel des um seinetwegen vergossenem Blut gekennzeichnet (vgl. Joh 10,3.11.14f.; 14,4; 17,24; Offb 1,5). Jesu Christi Worte und seine Erlösungswerke waren niemals ‘Wort-Manipulation’. Er wird auch weiterhin niemanden täuschen! Jesus Christus ist unabänderlich „derselbe – gestern und heute und in Ewigkeit” (Hebr 13,8).

Aber auch die Kirche, diese Seine einzige, auf Petrus errichtete Kirche, täuscht niemanden. Die Kirche lässt sich vor allem durch den erhitzten Widerspruch angesichts der moralischen Tatkraft, zu der sie aufruft, nicht entmutigen. Im Gegenteil, die Kirche löst beharrlich innere Kräfte aus, indem sie die Schätze Jesu Christi Erlösung reichlich ausspendet. Diese kennzeichnen sich mit der „Kraft vom Heiligen Geist” (vgl. Apg 1,8) aus. Es ist dieser Heilige Geist, den Jesus Christus als schon Auferstandener am Tage selbst seiner Auferstehung gleichsam von den Wunden seiner Kreuzigung her den Jüngern übermittelt (vgl. DeV 24). Dank dessen werden die Schafe, die ihrem Guten Hirten nachfolgen, fähig als „Kinder des Lichtes” (Eph 5,8; vgl. Joh 12,36; 1 Thess 5,5) zu wandeln.

Die Kirche erinnert im Rahmen ihrer Erlösungssendung u.a. daran, wie die Forderungen sind, die der Göttliche Hirte der Schafe im Bereich der Ethik der geschlechtlichen Beziehungen stellt – sei es für die vor-eheliche Stufe, sei es für das Leben schon in Ehe und Familie.
– Die Kirche nötigt ihre Annahme keinesfalls auf. Allerdings sie wiederholt nachdrücklich die Worte ihres Göttlichen Meisters: „Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der Mich liebt; wer Mich aber liebt, wird von meinem Vater geliebt werden, und auch Ich werde ihn lieben und Mich ihm offenbaren ...” (Joh 14,21).

In diesen Worten erblickt auch der junge Mensch das, worauf das Herz jedes Menschen empfindsam ist, sooft jemand vor seinen Augen eine nicht leicht zu erfüllende Aufgabe aufstellt. Und zwar noch bevor Jesus Christus heißt, dass seine „Gebote” gehalten werden, weist Er auf sich selber hin: als den Lebenden, der bis „zum Letzten” (vgl. Joh 13,1), d.h. bis zur letztlichen Möglichkeit geliebt hat. Paulus der Apostel, der Jesus Christus dauernd vor seinen Augen bewahrt und auf Ihn ständig hinblickt, kann nur dieses Bekenntnis aus sich herausholen:

„Nicht mehr ich lebe, sondern Christus lebt in mir.
Soweit ich aber jetzt noch in dieser Welt lebe,
lebe ich im Glauben an den Sohn Gottes,
der mich geliebt und sich für mich hingegeben hat ...” (Gal 2,20).

Auch uns ist es gegeben: nicht zuerst das ‘Gesetz’ (d.h. die Gebote) zu sehen, sondern die lebendige ‘Person’ – Jesus Christus selbst, den Schöpfer – diesen, der, indem Er liebt, blutiges Sühne-Geld um der Sünden willen ausnahmslos jedes Menschen geworden ist.

So hat es Paulus, der ehemalige Saulus, erlebt und es von der Tiefe aus seiner Überzeugung zum Ausdruck gebracht. Er ließ sich eigenartig von Jesus Christus „ergreifen-einfangen”. Jesus hat ihn nämlich im erhabensten Sinn dieses Wortes bezaubert: zu Gutem hin – diesem eigenen, und diesem der anderen. So findet sich Paulus gedrängt von sich selbst zu schreiben: „... Weil auch ich von Christus Jesus ergriffen worden bin ...” (vgl. Phil 3,12). Dieses Bewusstsein heißt ihn von nun an Jesus Christus – auf Leben und Tod – nachzufolgen: „Denn für mich zu leben bedeutet: Christus” (Phil 1,21).

Vielleicht versuchst auch Du, Du junger Mensch: Mädchen – Junge, dich selbst, oder besser: euch beide – Jesus Christus zu anvertrauen, diesem Menschen-Sohn – wie Er sich selbst bezeichnete, als er 2000 Jahre her sein „Zelt unter uns” aufgeschlagen hat, um „unter uns zu wohnen” (vgl. Joh 1,14). Er ist es, der Dich, oder eher euch beide – ruft, (Ihm zuversichtsvoll) nachzufolgen” (Mt 16,24; Mk 8,34).
– Scheue dich nicht Ihm zu anvertrauen und mit der Gestaltung deiner konkreten Verhaltensweisen „Ihm zu gefallen” (2 Kor 5,9). Unabhängig davon, auf welches gleichsam ‘Beet’ ein und desselben seines Weinbergs der Himmlische Vater die Blume Deines, bzw. Eures weiteren Lebens „einpflanzt” (vgl. Joh 15,1ff.), wenn Du es Ihm ... erlaubst: Ihr es Ihm erlaubt. Auf diesem Weg und auf diesem Beet wirst Du nicht nur nicht untergehen, sondern umgekehrt: außer Zweifel gewinnst Du – werdet ihr beide – den Sieg davontragen (s. Joh 16,33).

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Erstes Kapitel

WAHL DES LEBENS
IN EHE
*       *       *
Vater, rufst Du mich zur Ehe?

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Zum Thema

Im Maß, wie junge Leute physisch und geistig heranreifen, denken sie meistenteils immer mehr seriöse daran, sich von bisheriger elterlicher Sorge unabhängig zu machen und ein selbständiges Leben einzuschlagen. Der Junge Mensch möchte sich selbst verwirklichen und die angesammelten physischen und geistigen Energien aktivieren.

Am meisten sucht er dann nach einem Lebensgefährten: einer Person, mit der er sich mit dem Ehe-Band verbinden kann. Die Ehe ist aber von Natur aus auf Gründung einer Familie ausgerichtet. Dieser Frage möchten wir das erste Kapitel dieses dritten Teiles widmen.

In zweiter Reihe gehört es sich eine andere Alternative anzublicken, wie der Sinn des eigenen Daseins erfüllt werden kann, und zwar im gottgeweihten Leben – sei es im Priestertum, sei es in einer der Ordensgemeinschaften, bzw. ähnlichen Instituten. Denn auch solche Möglichkeit kann vor dem jungen Menschen stehen bleiben. Darüber möchten wir im zweiten Kapitel dieses Teiles nachdenken.

Im Allgemeinen gibt es nur wenige Personen, die vorsätzlich das Leben in Einsamkeit wählen – ohne sich mit jemandem in Ehe zu binden, noch das konsekrierte Leben gewählt zu haben. Solche Wahl kann mit verschiedenen Beweggründen veranlasst werden. Manchmal geht es um ganz ernste Motive, die nichts mit gemeiner Eigennützigkeit zu tun haben.

Wie in den ersten zwei Teilen unserer Homepage, benützen wir mit aufrichtigem Dank die reichliche Lehre des Heiligen Vaters Johannes Paul II., wiewohl er mittlerweile schon in das „Haus des Vaters” (+ 2. April 2005) heimgekehrt ist und darüber hinaus sowohl Selig-, wie auch Heiliggesprochen wurde (Selig: 2011; Heilig: 2014).

Gerade er – nach dem Vorbild seines Herrn und Meisters, hat die jungen Leute auf ganz innige Art und Weise lieb gewonnen. Diese aber, indem sie die Echtheit dieser Liebe herausgespürt haben, bedankten sich für sie mit ihrem in Weltskala einzigen, ruhmvollen Bekenntnis, mit dem sie ihn ganz spontan, ohne irgendwelchen Druck, als erwiderte Liebe-Gabe beschenkt haben:

„John Paul Two    –    we love You” !
Johannes Paul II. – wir lieben Dich ” !

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A.
 TRANSPARENZ DES GEWISSENS
AN DER SCHWELLE
DER ERWACHSENENHEIT

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Auf Suche nach dem Lebenssinn

In seinem „Brief an die Jugendlichen in der Welt”, geschrieben als eigenartige Antwort der Kirche angesichts des von der ONU ausgerufenen ‘Internationalen Jahres der Jugendlichen’ – 1985, schlägt Johannes Paul II. den jungen Leuten der ganzen Welt, also nicht nur diesen, die mit dem Christentum verbunden sind, eine sinnvoll durchgesonnene Programmierung des eigenen „Lebens-Projekts”  vor.

Der Papst führt seine Vorschläge auf die im Evangelium geschilderte spannende Begegnung Jesu Christi mit einem jungen Mann zurück. Im erwähnten „Brief” knüpft Johannes Paul II. gelegentlich selbstverständlich auch an die Wahl des Lebensstandes an. Junge Männer und Mädchen stehen auf dieser Stufe ihres Erwachsenenwerdens angesichts zu unternehmenden, weit auslaufenden Entscheidungen. Einerseits geht es um die Wahl einer Berufsarbeit, anderseits des Lebenstandes: des Lebens in Ehe? Oder vielleicht im Zölibat „um des Gottesreiches willen”?

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Siehe das Training der künftigen Mutterschaft: die allmählich größer werdende Schwester schaut und löst ein Freudelächeln und erwiderte Liebe bei ihrem jungen Geschwister aus. Wie wunderbar sind Deine Werke, o Herr, Gott der Heerscharen!'

Der junge Mann vom Evangelium, der zu hören vor hatte, was ihm diesbezüglich der Meister von Nazaret sagen würde, wandte sich an Jesus mit einer ungemein scharf gezielt formulierten Anfrage: „Guter Meister, was muss ich tun, um das ewige Leben zu gewinnen” (Mk 10,17; vgl. Mt 19,16; Lk 18,18)?

Der Heilige Vater bemerkt, dass der heutige junge Mensch denselben Inhalt wahrscheinlich charakteristisch anders formulieren würde, und zwar:

„Wie muss ich handeln, dass mein Leben einen Sinn,
einen vollen Sinn und Wert
hat?
Wir würden seine Frage in die Sprache unserer Epoche wohl so übersetzen ...” (J-1985, 4)

Und zwar:

„Was muss ich tun, damit mein Leben seinen vollen Wert
und vollen Sinn erfährt” (J-1985 3.5)?

Der Papst hebt hervor, dass Jesus auf die Frage als lebendiger „Zeuge jener endgültigen Bestimmungen (antwortet), die der Mensch in Gott selbst hat. Er ist (Jesus) Zeuge der Unsterblichkeit des Menschen”(J-1985, 5) .

Kommt doch Jesus Christus bewusst von außerhalb der Welt her (vgl. Joh 16,28; 17,14; 18,36f.), um in dieser „Welt” die Ihm vom Vater ganz bestimmte, äußerst schwierige Sendung zu erfüllen: den Menschen zu erlösen (vgl. Joh 3,16.19) – und dann wieder zum Vater zurückzukehren (vgl. Joh 17,11.13). Wobei Er zu gleicher Zeit mit seinen Jüngern weiter verbleibt – „alle Tage, bis zur Vollendung der Zeiten” (Mt 28,20; eigene Übersetzung).

Die Antwort selbst verfasst Jesus – im Anschluss an den damals angenommenen Stil aller Diskussion, in Frageform, die – wie es bei Jesus immer geschah – in den innersten Kern selbst dieses jungen Gewissens gezielt war:

„... ‘Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote’.
Darauf fragte er Ihn: ‘Welche’?
Jesus antwortete: ‘Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen ...
Und: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst’ ... ” (Mt 19,17ff.).

Stand des Gewissens als Null-Punkt

Beachtenswert, dass Jesus in Antwort auf die Frage nach dem Sinn des Lebens, wovon es abhängen soll, „was ich Gutes tun muss, um das ewige Leben zu gewinnen”, auf die Gebote verweist. Mit anderen Worten, Jesus provoziert den jungen Mann, dass er selbst den Stand seines Gewissens diagnosiert. So führt also Johannes Paul II. seinen beeindruckenden Dialog jetzt mit jungen Menschen aus aller Welt weiter:

„Christus fragt nach dem Stand eures moralischen Bewusstseins. Er fragt zugleich nach dem Stand eurer Gewissen. Für den Menschen ist das die Schlüsselfrage. Schlüssel-Frage für eure Jugendlichkeit. Für den gesamten Lebens-Entwurf, der sich ja gerade in der Jugend herausbilden soll.
– Der Wert dieses Entwurfs ist aufs engste mit der Beziehung eines jeden und einer jeden zum moralischen Gut und Böse verbunden. Der Wert dieses Entwurfs hängt prinzipiell von der Wahrhaftigkeit und von der Rechtschaffenheit eures Gewissens ab. Ebenso hängt er auch von seiner Empfindsamkeit ab” (J-1985,6).

Hier schließt sich Johannes Paul II. sofort als dieser auf, der die jungen Leute so innigst geliebt hat – unabhängig von ihrer nationalen Zugehörigkeit, von Hautfarbe, Bekenntnis bzw. ihrer Weltanschauung:

„Wie sehr wünsche ich euch ..., dass die Jugendzeit euch mit einer
festen Anlage gesunder Prinzipien ausstattet,
dass euer Gewissen schon in diesen jugendlichen Jahren jene reife Durchschaubarkeit erreicht,
die es euch erlaubt im Leben immer ‘Mensch des Gewissens’ zu bleiben,
Mensch von Grundsätzen’, ... der Vertrauen erweckt; der glaubwürdig ist” (J-1985,7).

Der Heilige Vater hebt zugleich vor, dass es – um eine „volle und zutiefste Echtheit ... in der Entwicklung der menschlichen Personalität – dieser fraulichen bzw. männlichen” (J-1985,7) zu erreichen, unbedingt ihres inneren und äußeren Ausdrucks benötigt. Es ist also Frage sowohl des Inneren des Menschen, d.h. seines Gewissens, wie auch seiner – bei dem Einsatz am eigenen Charakter bewusst gestalteter eigener Beziehungen zu den anderen:

„Der Mensch liest sich selber ab: sein Mensch-Sein –
zu gleicher Zeit als seine eigene innere Welt,
wie auch als eigenartiges
Daseins-Feld ‘mit-den-anderen’: ‘für-andere’ ...” (J-1985,7).


Zum Fundament, auf dem sich die Beziehungen des jungen Menschen zu den anderen zuverlässig aufbauen und schöpferisch entfalten werden können, einschließlich mit allmählich gegründeten Gemeinschaften in ihren vielfältigen Abwandlungen, werden gleichsam mehr als in der Kindeszeit die Gebote dieses Gottes, der Liebe – IST und mit dem der junge Mann vom Evangelium gerade sein Gespräch weiterführt:

„Gerade hier bekommen die Gebote des Dekalogs und das Evangelium
die entscheidende Bedeutung,
insbesondere aber das Gebot der Liebe,
das den Menschen für Gott und den Nächsten öffnet” (J-1985,7).

Die erwähnte ‘Eröffnung-Aufschließung ... für Gott und den Nächsten’ hängt enge mit den Merkmalen zusammen, mit denen sich jede moralische Norm kennzeichnen muss. Auf den Vordergrund rückt die Eigenschaft der Objektivität aller moralischen Norm. Dank dieses Merkmals steht die moralische Norm an der Wurzel selbst der Bewertung jeder zwischen-menschlichen Beziehung. Alle diese Beziehungen sollen aufgrund des Prinzips der Achtung vor der Würde der menschlichen Person gebildet werden. Diesem Prinzip zufolge darf der Mensch nicht auf das Niveau eines „Objekts-Dinges” herabgesetzt werden, das als In-Besitznahme und zur Nutznießung gebraucht werden sollte:

„Von ältesten Zeiten an lenkt die Stimme des Gewissens jedes menschliche Subjekt auf die objektive moralische Norm hin, die ihren konkreten Ausdruck in der Achtung vor der Person des Nächsten findet, wie auch im Grundprinzip, nach dem – dem Nächsten das nicht zugefügt werden soll, was wir möchten, dass die anderen uns nicht antun” (J-1985, 7).

Die Befolgung allein dieser Norm – als grundlegender Botschaft des Evangeliums, lässt zugleich die Gewissheit pflegen – auf den Weg gekommen zu sein, der den Sinn des Lebens aufschließt – bis einschließlich zum Erlangen seines Endziels: des ewigen Lebens.

Lebens-Entwurf und Angebot des Himmlischen Vaters

Die Frage nach dem Sinn des Lebens stellt der Mensch – zumal dieser Junge Mensch – vor allem sich selber und den Umgebenden. Parallel dazu richtet er sie aber auch – wenn er über ein wenig Glauben-Hoffnung-Liebe verfügt, beim Gebet an Gott. Gott aber – ist vor allem Vater. Als Vater hat Er aber „die Welt (den Menschen; aufs äußerste) geliebt (Joh 3,16) – noch bevor Er sich an das Geschöpf seiner Vorliebe: Mann und Frau – mit irgendeinem Vorschlag bzw. Gebot gewandt hat.

Gerade als Vater schlägt Gott jedem Menschen einen für ihn passenden, unwiederholbaren Lebens-Weg vor, der ganz mit seiner Liebe durchtränkt ist. Selbst wenn diese Tatsache dem betreffenden Menschen zuerst nicht einmal durchschaubar und verständlich vorkommen sollte. Dieser Weg, der bei Gott das Vorhaben seiner väterlichen Liebe darstellt, wird für den einzelnen Menschen zu seiner Berufung – und seiner Lebens-Aufgabe.

In diesem Geist hören wir auf die weiteren Worte des Stellvertreters Jesu Christi auf Erden:

„Der Mensch ist Geschöpf – und zugleich Adoptivkind Gottes in Christus: Gottes Kind. Daher stellt der Mensch in seiner Jugendzeit die Frage: ‘Was soll ich tun?’ – nicht nur sich selber und den anderen Menschen ... – sondern er stellt sie auch Gott als dem Schöpfer und Vater. Er stellt sie in jenem besonderen inneren Gelände, in dem er mit Gott zu verkehren gelernt hat, vor allem im Gebet. Er fragt also Gott: ‘... Welches ist dein Plan in Bezug auf mein Leben? Dein Plan: schöpferischer und Väterlicher? Wie ist Dein Wille? Ich möchte ihn erfüllen’.
– In solcher Beziehung gewinnt der ‘Entwurf des Lebens’ die Bedeutung der Lebens-Berufung – als etwas, was dem Menschen von Gott aufgetragen wird ...
– Der (junge Mensch) möchte diesen urewigen Gedanken gleichsam ablesen, nach dem sich ihm gegenüber Gott richtet ...
– Er überzeugt sich dabei, dass die Aufgabe, die ihm von Gott angeboten wird, ganz seiner Freiheit überlassen bleibt und zugleich doch mit einer Reihe von Umständen – innerer und äußerer Natur, bestimmt ist. Indem der junge Mann oder das Mädchen über sie nachdenkt, ... baut er seinen Lebens-Entwurf auf und erkennt diesen Entwurf als seine Berufung, zu der ihn Gott einlädt” (J-1985,9).

Vorherbestimmung oder Vorschlag?

Die Worte Johannes Paul II. halten an der bunten ‘Oberfläche’ des Lebens nicht an, sondern greifen in die tiefsten Schichten des menschlichen Seins. Sie holen dabei gleichsam die Frage nach oben, die als ‘Vorherbestimmung-Gerufenwerden’ des einzelnen Menschen bezeichnet werden könnte, sollte man es so formulieren dürfen.
– Es geht hier nämlich in keinem Fall um einen ‘Determinismus-Fatalismus’, der das blinde Geschick des Menschen, Sekunde auf Sekunde, von vornherein vorherbestimmte. Demzufolge wäre der Mensch ihm gegenüber ganz machtlos, von einer ihm aufgezwungenen unpersonalen ‘Prädestination’ in Fesseln eingenommen – samt der ‘endgültigen’ Vorherbestimmung, im schlimmsten Fall zur ewigen Verdammnis.

Im Gegenteil, es geht hier um Gottes, voller Väterlicher Liebe – Angebot, und gleichsam dieses Vaters innigste Bitte, mit der sich Gott in seinem Vertrauen – einzeln an jeden Jungen, an jedes Mädchen wendet, dass dieser für ihn, bzw. für sie – von ewig her ganz besonders ausgesuchte Vorschlag und dieses Angebot von ihnen als jungen Leuten angenommen werde, dass sie also darauf in ihrer Freiheit zustimmen und zur Verwirklichung dieses für sie ausgewählten Lebens-Entwurfs mutig antreten möchten.

Dass ein solches Väterliches Vorhaben besteht, einzeln für jedes lebendige „Gottes Ebenbild”, braucht kein Zweifel aufkommen. Hier und da erwähnt darüber das Gottes-Geschriebene-Wort (die Heilige Schrift), sollte es auch z.B. in diesem sehr charakteristischen Spruch des Jeremia-Buches gefunden werden können (er lebte und wirkte am Umbruch des 7.-6. Jh. vor Chr.):

„Bevor Ich dich im Mutter-Leib bildete, habe Ich dich erkannt;
Bevor du aus dem Mutterschoß hervorgingst, habe Ich dich geheiligt.
Zum Völker-Propheten habe Ich dich gemacht ...” (Jer 1,5; JB).

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Wie viel Geduld holt dieser große Hund aus sich, und wie viel Einfühlungsliebe löst dieses Mädchen aus, das diesen riesigen Hund bereit ist ohne große Hemmungen zu küssen: als Erweise ihres herzlichen Bandes mit diesem Hund.

Oder mögen es die Anfangsworte des Epheser-Briefes des Hl. Paulus sein:

„Gepriesen sei der Gott und Vater unseres Herrn Jesus Christus ...
Denn in Ihm (in Christus) hat Er uns auserwählt – vor der Grundlegung der Welt,
auf dass wir heilig seien vor seinem Angesicht und makellos.
– Er hat uns aus Liebe im Voraus dazu bestimmt, seine Söhne zu werden durch Jesus Christus und nach seinem gnädigen Willen zu Ihm zu gelangen, zum Lob seiner herrlichen Gnade. Er hat sie uns geschenkt in seinem Geliebten Sohn (in Christus) ...” (Eph 1,3-6).

Denkt der junge Mensch an Gott nicht und es kommt ihm nicht einmal in den Kopf, sich an Gott mit der Frage betreffs des vor ihm stehenden „Lebens-Entwurfes” zu wenden, kann das nicht bedeuten, dass es so ein Väterliches Gottes Vorhaben ihm gegenüber trotz allem nicht gibt. Und dass es Gott eigenartig „nicht weh tun sollte”, wenn der betreffende Mensch mit dem Himmlischen Vater diesbezüglich praktisch überhaupt keinen Kontakt knüpft.
– Beziehungsweise noch schlimmer: der Junge Mann oder das Fräulein können von vornherein nicht dazulassen wollen, dass Gott ihnen überhaupt irgendetwas als ihre Aufgabe und ihre Lebensberufung vorschlagen dürfte.

Im Gegenteil, gesegnet sind diejenigen jungen Leute, die bevor sie in so wichtiger Zeit irgendeine Entscheidung fällen, aufrichtigen und für jede Eventualität bereitstehenden Herzens nach „Gottes Angesicht suchen” (vgl. Ps 26 (27), 8; Dan 3,41). Ist es denkbar, dass die Wahl, die einem jungen Menschen auf diesem Scheideweg: zwischen der zu Ende gehenden Jugendlichkeit und dem Erwachsenensein – der Himmlische Vater anbietet, nicht das Beste unter dem möglichen darstellen sollte – sowohl zum eigenen Glück des betreffenden jungen Menschen, wie auch für vielleicht ganze Millionen, auf die ein besonderer Gottes Segen herabfließt, weil dieser junge Mensch die Gottes Stimme angenommen hat und ihr gefolgt ist?

Die meisten jungen Leute entscheiden sich auf dieser Lebensstufe auf die Ehe. Dies ist der vom Himmlischen Vater vorbereitete gewöhnliche Weg, auf dem junge Leute „sich selber wiederfinden, indem sie zur selbstlosen Gabe ‘für’ die anderen” (GS 24) werden.
– Manche anderen werden vom Herrn im selben ‘seinem Weinberg’ auf das einigermaßen bevorzugte Beet gerufen, indem Er ihnen eine besondere Gabe anbietet: der priesterlichen Berufung, oder auch Berufung zum Ordensleben, samt der damit zusammenhängenden Annahme des Zölibates – „um des Gottesreiches willen”.

B.
INSTITUTION
DER EHE

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Nicht des Menschen
sondern Gottes Werk

Seine humanistischen Merkmale

Die Ehe galt niemals als Frage, die sich allein unter zwei betreffenden Leuten abspielte. Alle Völker und Kulturen haben die Ehe immer als öffentliche Institution angesehen, die vielfältig mit Festsetzungen des religiösen und zivilen Rechts gesichert ist – sei es des Gewohnheits-Rechts, oder auch in Gesellschaften mit entwickeltem Organisationssystem – mit mittlerweile beschlossener Gesetzgebung. Die Menschheit hat immer allzu gut gespürt, dass Liebe und Elternschaft Gottes Domäne darstellen, die der menschlichen Willkür entzogen sind.

Konstitutives Element, Bedingung dass die Ehe zustande kommen kann, ist der öffentlich gesicherte Akt des beiderseitig sich einander ausgedrückten Willens, von nun an eine Kommunion von Leben und Liebe zu bilden, die auf Entstehung der Familie ausgerichtet ist.

Die wesentlichen Elemente dieses Willensaktes werden bündig in der Formulierung des Kodexes des Katholischen Kirchenrechts dargestellt, das in erneuerter Form von Papst Johannes Paul II. proklamiert wurde (1983):

„Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen” (CIC, can. 1057, § 2).

Mit dem unwiderruflichen Konsens, der die eheliche Einheit, Treue und Unlösbarkeit voraussetzt (CIC, can.1056), wird im Fall der Getauften zugleich die Ehe als Sakrament geschlossen. Daselbst unterliegt die Ehe als Sakrament sowohl Gottes Gesetz, wie auch dem Gesetz der Kirche, sollte auch nur eine der Seiten katholisch sein (CIC, can. 1055.1059; HV 8; FC 13).

Der Kodex des Kanonischen Rechts (der Katholischen Kirche) stellt die Ehe als Sakrament folgender dar:

Der Ehe-Bund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben” (CIC, can.1055,1).

Diese Definition zeichnet sich mit durchaus humanistischem Ausklang aus. Wie niemals zuvor in Dokumenten der Kirche, hebt sie in erster Reihe das Wohl der Ehegatten hervor. Dieses ‘Wohl’ stellt zugleich das menschliche Ziel des ehelichen Bundes dar: er soll für diese beiden zur Kommunion des ganzen Lebens werden.
– Die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft wird erst in zweiter Reihe erwähnt. Die vertiefte Reflexion über die Wirklichkeit der Ehe lässt sich bewusst werden, dass die Elternschaft Frucht einer ursprünglicheren Wirklichkeit werden soll: der Liebe, die Gabe sein soll (FC 14).

Es ist nicht ausgeschlossen, dass zu dieser durchaus personalistisch begriffenen Auffassung des Wesens selbst der Ehe in den zeitgemäßen Dokumenten der Katholischen Kirche entscheidend Wojtyła, noch als Erzbischof von Kraków, beigetragen hat. Am Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) war er einer der wichtigen Mitschaffenden bei einigen besonders durchbrechenden Konzilsdokumenten, u.a. der ‘Pastoralen Konstitution über die Kirche in der Welt von heute: Gaudium et Spes’ (s. ebd, ausführliche, der Ehe gewidmete Fragmente: Nr. 48-51). Ohne Schwierigkeit können gerade in dieser Pastoralen Konstitution typisch im ‘Wojtyła’-Stil gebildete Bezeichnungen erkannt werden, sei es z.B. im folgenden Satz:

„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe,
vom Schöpfer gegründet und mit seinen Gesetzen geschützt,
wird durch den Ehe-Bund, d.h. durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet ...” (GS 48).


BEMERKUNG zur Übersetzung GS 48: Die offizielle Deutsche Übersetzung lautet hier: „...vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt ...”. Indessen der lateinische Originaltext lautet anders: „...a Creatore condita suisque legibus instructa”. Die Ehe soll sich nach Gottes Gesetzen richten. Das hier in offizieller Übersetzung angewandte Eigenschaftswort: ‘... mit eigenen Gesetzen (nach latein.: seinen = Gottes Gesetzen) geschützt’ ist schlechterdings Fehler bei der Übersetzung einer wesentlichen Frage. Demzufolge ist der offizielle Text sehr zweideutig und verführerisch!


Umso mehr durchbricht die ‘Wojtyła’-Sprache im weiteren Satz:

„So entsteht durch den personal freien Akt,
in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen
,
eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft” (GS 48).

Ein wenig weiter finden wir nochmals die vollends personalistische Auffassung der ehelichen Liebe als personale Gabe:

„Diese Liebe (zwischen Ehemann und Ehefrau), die hervorragend menschlich ist,
indem sie sich von Person zu Person infolge der freiwilligen Willens-Neigung hinwendet,
umgreift das Wohl der ganzen Person ...” (GS 49).

Und noch die weiteren Worte desselben Dokument-Abschnitts:

„Eine solche Liebe (Grundlage für die Würde der leiblichen und geistigen Ausdrucksformen des beiderseitigen Bandes),
die Menschliches und Göttliches in sich eint,
führt die Gatten zur freien gegenseitigen Übereignung ihrer selbst,
die sich in zarter Gefühls-Zuneigung und in Akten bewährt und ihr ganzes Leben durchdringt” (GS 49).

Institutionelle Eigenschaft

Die angeführte Konstitutions-Bezeichnung des Zweiten Vatikanischen Konzils hebt zugleich entschieden die institutionelle Beschaffenheit der Ehe hervor – den entgegengesetzten Tendenzen zuwider, die sich besonders in manchen Milieus und in Konsumländern verbreiten. Es kommt vor, dass es dort immer seltener von Eheschließung im eigentlichen Wortsinn gehört werden kann. Es gibt Länder, in denen sich beinahe als ‘Prinzip’ die Gewohnheit eingewurzelt hat, dass zwei Leute schlechterdings miteinander leben – als Freund mit Freundin, da sie es miteinander so ‘abgesprochen’ und sich dazu (zeitweilig) ‘angepasst’ haben. Sie haben keinesfalls vor, sich mit irgendwelchen Festsetzungen angesichts der religiösen und zivilen Gesellschaft einzuengen. Sie behalten für sich ein bequemes ‘Alibi’ für eine Entscheidungsänderung, d.h. für den Wechsel des Partners, falls sich das Zusammensein mit diesem bisherigen langweilen sollte, bzw. sollten Schwierigkeiten bei gegenseitiger Verständigung zutage kommen.

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Liebe Familie: Kinder als Frühling für das Ehepaar, für die Familie und die Welt. – Kann ich fragen: Für wie viel kann ich so getragen werden – am Arm, und auf dem Hals des Vaters, oder der Mama? – Wird aber ein jeder von uns nicht etwa umso mehr in Händen der Liebenden Allmacht des Schöpfers und Erlösers getragen?

Solche Verhaltensweise zeugt offenbar unzweideutig davon, dass das Band, mit dem diese zweien sich zeitweise irgendwie verbunden haben, nichts mit Liebe in ihrem eigentlichen Sinn zu tun hat. Es gibt Länder, deren Gesetzgebung solche ‘Partnerschaften’ nicht nur toleriert, sondern im Gegenteil: sie deutlich fördert, indem sie daselbst ihre Unterstützung der sittlichen Dekadenz der Gesellschaft gewährt. Dessen Zeichen sind auch gesetzliche Begünstigungen, die solchen ‘Paaren’ geschaffen werden, z.B. dass sie leicht eine eigenständige Wohnung bekommen können. Mancherorts wird dem heranwachsenden Kind das ‘Anrecht’ gesichert, an seinen Eltern gesetzlich erwirken zu dürfen, dass sie einen von sich vermieteten Raum bezahlen müssen, in dem ihr Sohn oder die erwachsende Tochter ihr ‘partnerschaftliches’ Verhältnis in vollständiger Unabhängigkeit von den Eltern, ohne ihr Wissen noch ihre Zuwilligung, frei betreiben kann.

Indessen die Ehe kann unmöglich als ‘private’ Geschichte betrachtet werden, die sich allein zwischen diesen zwei Leuten abspielt. Solche zeitweiligen ‘Paare’ geraten in heftigen Groll oft allein schon angesichts des Gedankens, jemand sollte den Mut gefasst haben, in die Sphäre ihrer freundpartnerischen ‘Intimität’ einzuschreiten.

Dennoch, die Ehe kann unmöglich in Verselbständigung von Gott gedacht werden. Ähnlich wie es keine Welt in Unabhängigkeit von Gott gibt: dem „Gott, dem Vater, dem Allmächtigen, der alles geschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt” (Großes Glaubensbekenntnis). Diese Feststellung ist völlig unabhängig davon, ob jemand das Dasein Gottes annimmt oder auch die Existenz Gottes, und umso mehr: die Verantwortung vor Ihm von seinem Bewusstsein gern wegwischen möchte.
– Denn auch an der Quelle der Ehe steht das erschaffende Wort des Vaters, in dem sich die „liebende Allmacht des Schöpfers abspiegelt: die Allmacht und zugleich die Liebe ‘Gottes des Vaters, des Schöpfers des Himmels und der Erde’ ...” (DeV 33).

Einmal mehr ziemt es sich darauf aufmerksam zu machen, dass auch in diesem Bereich der menschlichen Beziehungen, in den Äußerungen des Magisteriums der Kirche zuerst die Person dieses Gottes dargestellt wird, der unmöglich – nicht Liebe sein kann. Erst nachher, gleichsam im Hintergrund, erscheinen auch ethische Festsetzungen, die aber gerade von diesem Gott vorgeschlagen werden, der dauernd und weiter Liebe – ist. Das heißt, dass die moralische Norm, die Gott dem Menschen – in diesem Fall den Ehegatten, und früher Brautleuten – vorschlägt, in sich nichts mit einem ‘blinden’, fatalistischen, un-personalen und geist-losen „Gesetz” zu tun hat! Von hinterher dieses Gesetzes, also der „Zehn Gottes Gebote”, blickt unabänderlich Gott, der Vater ist. Er aber ist außer Zweifel unfähig dazu, dem Geschöpf seiner Vorliebe irgendeinen Schaden zuzufügen.

So besteht es also mit Gewissheit, dass das Gesetz Gottes, in diesem Fall hinsichtlich der Ehe, nicht irgendein Übel anstrebt, sondern das eigens verstandene Wohl in erster Linie dieser beiden: Mann und Frau, und ihrer Kinder. Wird doch die Ehe systematisch in eine sich erweiternde Familie umgebildet, was alles immer weitere und neue Anforderungen sowohl für die Ehegatten-Eltern, wie die Gesellschaft auslöst.

Zwei Ausrichtungs-Verpflichtungen angesichts der Ehe

Vor dem lebendigen „Gottes Ebenbild”: Mann und Frau, bleibt also einmal mehr Gott stehen. Er ist ein Jemand: Person. Es kann nicht anders sein. Er ist es, der die Ehe erschaffen und sie mit seinen, Gottes Gesetzen ausgestattet hat. Gott weiß offenbar allzu gut, was Er tut – und warum Er etwas so, und nicht anders erschafft und einrichtet.
– Ziel Gottes ethischer Festlegungen für die Ehe und Familie, d.h. Gottes Gesetzes im Bereich der Ehe, ist das ihr eigene Wohl: dass nämlich ihr Wesen, ihre Zweckmäßigkeit und die Beständigkeit der Institution der Ehe – gleichsam zuerst von seinem, Gottes ‘Blickpunkt’ her, gesichert wird. An diesen Aspekt knüpfen die Worte des ersten Teiles der Bezeichnung der Ehe an, die der Text der gerade besprochenen Pastoralen Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils darlegt. Es wird hier von der Ehe als Gemeinschaft gesprochen, die von Gott gegründet wurde und vom Gesetz Gottes normiert wird:

„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe,
vom Schöpfer gegründet und mit seinen Gesetzen geschützt,
wird durch den Ehe-Bund, d.h.
durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet ...” (GS 48).

Gerade dieser Gott vertraut jetzt die Ehe, die Er so erschaffen hat, der menschlichen Gesellschaft an. Gott selbst gründet vor allem auch die in doppelter Richtung sich ausbildenden Verpflichtungen und Aufgaben der Ehe als Ehe.

Indem zwei Leute die Ehe eingehen, nehmen sie daselbst bestimmte Verpflichtungen nicht nur sich einander gegenüber auf sich, sondern auch mit Bezug auf die Gesellschaft: sowohl diese zivile, wie auch die religiöse.
– Anderseits muss aber die menschliche Gesellschaft eine vielfältige Sorge auf sich nehmen, mit der es gilt, diese kleinste, und dabei grundlegende Lebenszelle, wie sie die Ehe und Familie darstellt, zu schützen. Eheleute ringen nicht selten unter Problemen, die ihre Kräfte und Möglichkeiten überragen. Es geht um Fragen der Unterkunft und Wohnung, der Mittel zum Leben und Überleben, Fragen der Gesundheit, Erziehung und vieles andere. Die Gesellschaft muss Eheleuten und Familien mit entsprechender Gesetzgebung zu Hilfe kommen, die die Ehe und Familie nach dem ‘gemeinsamen Wohl’ der ganzen Gesellschaft förderte.

In diesem Geist spricht über die Ehe der zweite Teil des besprochenen Textes der Pastoralen Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils:

„So entsteht durch den personal freien Akt,
in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen,
eine nach Göttlicher Ordnung feste Institution,
und zwar auch gegenüber der Gesellschaft” (GS 48).

Vielleicht nur Frucht einzig des Evolutionismus ?

Besonders prägnant hat Gottes Initiative betreffs der Ehe der Vorgänger Johannes Paul II. ausgedrückt – der Heilige Papst Paul VI. Er greift dieses Thema vor allem in seiner bahnbrechenden Enzyklika Humanae vitae (1968) auf. Die Worte Paul VI. ordnen sich selbstverständlich in die Linie der strikten Verlängerung der Konzilslehre ein (1965), die daselbst die Apostolische Lehre der Kirche darlegt.

Viele Leute haben in dieser Zeit – kurz nach der Beendung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965), immer andere Formen von Pression und Druck angewandt, um am Magisterium der Kirche die ‘Grünampel’ für die Anwendung einer immer mehr raffinierten Technologie der Schwangerschaftsverhütung herauszunötigen. Infolge der immer weiter durchdringenden Sexualisierung der Gesellschaft aufgrund der Entwicklung von Massen-Medien, die die niedrigen Neigungen des Menschen und seine angeborene Schwäche ausbeuteten, begann sich der Vorgang einer immer weiter voranschreitenden Verdrängung, und selbst totalen Beseitigung der sakralen Beschaffenheit von Leben und Liebe abzuzeichnen. Promoteure der ‘neuen Ethik’ und der zuengst mit ihr einhergehenden „Todes-Kultur”, haben immer aufdringlicher eine Sicht von ‘Leib und Geschlecht’ aufgezwungen, die diesen Bereich als Frage einzig und allein der ‘Biologie-Physiologie’ anzusehen heißt, bei der jedenfalls kein ‘irgendwelcher’ Gott, noch umso mehr die ‘Kirche’ etwas zu sagen hätte.

Angesichts dieser kulturell-ethischen Entstellungen und Kampagnen, Gott von dieser Welt wegzuschaffen, was der Wahrheit des Seins und folgegemäß: dem Gut selbst des Menschen zuwiderläuft, erhebt voller Mut seine Stimme der damalige Stellvertreter Jesu Christi – der Hl. Paul VI. Er greift die Apostolische Überlieferung der Kirche betreffs in diesem Fall der Ehe auf und lenkt den Blick des modernen Menschen und der Eheleute selbst auf die Quelle aller Liebe hin: auf Gott. Und dieser IST – „Liebe”. Gott ist zugleich auch der voller Zärte „Vater” (HV 8). Hier die Worte Paul VI.:

„Die eheliche Liebe zeigt uns ihre wahre Natur und ihren Adel zuallererst dann, wenn wir nachdenken, dass sie von Gott aus, gleichsam ihrem höchsten Quell herfließt, der ‘Liebe’ ist, und der ‘Vater ist’, ‘nach dem alle Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen trägt’ ...” (HV 8a).

Wir können wiederholt den eigenartigen ‘Stil’ aller Apostolischen Lehre beachten. Die Kirche richtet den Anblick zuerst auf Gott als Person hin. Es ist dieser Gott, der den Menschen liebt und seinen eigenen Sohn gesandt hat, um den Menschen zu erlösen und für diese Erlösung einen unwahrscheinlich hohen Preis gegeben hat (vgl. 1 Petr 1,18). Wie Gott – ganz und gar Gabe ist, indem Er sich selber dahinschenkt in Einladung zur Anteilhabe an seiner „Göttlichen Natur” (2 Petr 1,4), so wird jetzt, der Reihe nach, die Liebe der Eheleute dahin berufen, Gabe zu werden. Dieses gegenseitige Gabe-Sein der Ehegatten soll jetzt – ähnlich wie es in Gott ist – geradezu mit Leben beschenken, das aus seinem Göttlichen Urquell geschöpft wird und zugleich zu diesem Urquell hinführt. So ist das letztliche Endziel des Menschen überhaupt, also daselbst auch das Endziel allen Lebens in Ehe und Familie. Der Stellvertreter Jesu Christi erinnert schlechterdings daran, dass es keine Liebe gibt, die mit Leben in Verselbständigung von Gott zu beschenken imstande wäre.

Folgegemäß müsste als blasphemische Leugnung der Wahrheit des Seins, oder selbst der Versuch um Gott als Gott zu dethronisieren – als Sünde in Art ‘Satans als Satans’ qualifiziert werden, und somit sich selber oder anderen einzureden, die Ehe wäre Frage eines zufälligen Zusammentreffens von Umständen, bzw. ‘Finale’ eines allmählich ablaufenden ‘Evolutionismus’: von niedrigen Formen zu höheren gegenseitigen Beziehungen männlicher und weiblicher Individuen der ‘Menschenart’, bis es zur Entstehung der gegenwärtig bestehenden Institution der ‘Ehe’ gekommen ist.

In Antwort auf diese philosophischen und sozialen Deviationen führt Paul VI. alle diesbezüglichen Diskussionen auf den unrüttelbaren Ausgangspunkt herab, und zwar auf das Werk Gottes der Schöpfung und Erlösung. Hier seine Worte:

„Weit davon entfernt, das Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist Ehe in Wirklichkeit vom Gott dem Schöpfer zu diesem Zweck gegründet, dass sie in den Menschen sein Vorhaben der Liebe verwirklicht ...” (HV 8b).

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Der Ehering: Zeichen des Bundes der ehelichen Würde. Du siehst es, Gott der Liebe und des Lebens! Du nimmst in dieser Stunde unwiederruflich das Wort dieser Zweien an. Gewähre es, Gott Du Schöpfer und Erlöser, dass wir niemals irgendwelcher gegenseitigen Enttäuschung erliegen, noch – Gott bewahre – einer Untreue. Sondern dass wir beide, allen eigenen Schwächen und Sünden zum Trotz, die Komunion des Bundes der-Liebe-des Lebens aufbauen, und die gegenseitige Liebe immer nur im Zustand der heiligmachenden Gnade erleben: des Sakraments der Ehe, als unseren Weg in das Haus des Vaters, und nicht woanders: zusammen mit der Familie, mit der Du uns im Laufe der Zeit zu bescheren möchtest.

Das päpstliche Wort ist gewagt, es ist aber auch das einzig akzeptable. Die Lehre der Kirche weist daselbst von vornherein jede Versuche ab, die die modernen sexuellen Entartungen aufzudrängen vorhaben, z.B. in Form sog. homosexueller bzw. lesbischer ‘Ehen’, wie auch aller ‘freien’ Beziehungen. Die Ehe ist Kommunion von Leben und Liebe, die auf das Wohl dieser Zweien hingeordnet ist, die sich mit dem Ehebund binden und zugleich die Ausrichtung auf Elternschaft und Erziehung von Nachkommenschaft einschlagen.

Indem der Heilige Vater von der Position aus des Stellvertreters Jesu Christi spricht, schließt er zugleich von vornherein sowohl den Zufall aus, wie auch den Evolutionismus der Naturkräfte, die zur Entstehung der ‘Ehe’-Institution führen sollten. Auch wenn der Papst in diesem Fall nicht auf die Ausspruchsweise „ex cathedra” überschlägt (unfehlbare Äußerung; er tut es am Ende der Einführung – und am Ende der Enzyklika), gibt es keinen Zweifel, dass seinen Worten die bindende Macht zusteht als des höchsten Lehrers des Glaubens, demzufolge sie sich mit der Garantie der Wahrheit der Offenbarung freuen. Die ganze päpstliche Lehre fügt sich doch in die Linie der Apostolischen Überlieferung ein, die für die Kirche aller Zeiten normativ bleibt.

Solcher Sinn kommt in der angeführten Äußerung vor allem den Worten zu, dass die Ehe von „Gott dem Schöpfer zu diesem Zweck gegründet (worden ist), dass sie in den Menschen sein Vorhaben der Liebe verwirklicht” (HV 8). Die Ehe war niemals rein zivil-weltliche Institution, und sie wird es auch niemals so werden. Sie wurde von der „liebevollen Allmacht” (DeV 33) Gottes gegründet – als freiwillig unternommener, für die Dauer bestehender Bund zwischen zwei Leuten: Mann und Frau.

Indem Gott ausnahmslos alle Menschen zur intimsten Vereinigung mit dem Dreieinigen beruft – so ist das allgemeine Vorhaben und der Plan Gottes Liebe betreffs des Menschen: Mann und Frau, bleibt Er mit gerade diesem Angebot auf ganz besondere Art und Weise vor jedem Ehepaar stehen. Ihre Berufung soll auf solcher personalen gegenseitigen ganzheitlichen Hingabe aneinander beruhen, die zur ununterbrochenen Lebens-Weitergabe in seinen vielfältigen Formen wird, und daselbst zum „Weg zum Himmel”  für diese beiden – samt ihren Nachkommen.

Die Ehegatten nehmen somit bei ihrem ehelichen Gelöbnis die Würde und die Pflicht der Mitarbeiter der Liebevollen Allmacht Gottes an. So wird in der Enzyklika die Ehe unmittelbar nach der Erwähnung erklärt, dass nämlich die Ehe keine Folge eines Zufalls, noch Frucht des Evolutionismus ist:

„Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach solcher Personen-Kommunion, in der sie sich gegenseitig vervollkommnen sollen, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuer Menschen” (HV 8).

So aufgefasst, heißt es die Liebe in der Ehe in ihrem ethischen Ausmaß folgender zu verstehen: Es ist eine freiwillig unternommene Verpflichtung seines Selbst, personale Hingabe ‘für’ diesen anderen und die Familie – für die Dauer, bis zum Tod, zu werden. Diese Liebe erfährt ihre Entwicklung um den Preis, dass jeder der Beteiligten „seinem Selbst gegenüber herrscht”, indem der Vorrang des Geistes über den Leib dauernd in Tat umgesetzt wird.

Die so begriffene Liebe lässt die Ehegatten auch ihren eigenen Platz in der Hierarchie der Gesellschaft bewusst erleben. Die Berufung zur Ehe ist personaler Ruf an diese beiden zur Mitarbeit mit Gott bei der Erschaffung neuer Personen.

Diese neuen Personen werden zwar ihre Kinder sein, allerdings umso mehr sind es Gottes Kinder. Da aber die Elternschaft niemals allein Biologie ist, wird sie der Reihe nach dringender Ruf zur Erziehung der Kinder: dieser neuen Personen. Die Erziehung selbst besteht letzten Endes darauf, dass die neue Generation in das Werk der Erlösung, des Kreuzes angeleitet wird.


Das Merkmal des Berufenwerdens der Ehegatten zur „Mitwirkung” mit Gott dem Schöpfer wird besonders warm vom Nachfolger Paul VI. – Papst Johannes Paul II., in seinem „Brief an die Familien” – hervorgehoben. Der Heilige Vater betont dort mit markantem Nachdruck u.a. die Tatsache, dass die Übermittlung menschlichen Lebens der Überweisung an die Nachkommenschaft des „Ebenbildes Gottes” gleichkommt.

Dieses ‘Ebenbild’ ist aber in keinem Fall Eigentum – weder des Mannes noch der Frau, sondern allein Gottes (s. BF 6.9f.). Das Bewusstbleiben um diese Tatsache heißt die Gatten dauernd ihre „Knie vor dem Vater beugen, nach dessen Namen jedes Geschlecht im Himmel und auf der Erde benannt wird” (Eph 3,15). Die Ehegatten können unmöglich – nicht ihre nur dienstliche Rolle erfassen, indem sie Zeugen eines, sich ununterbrochen in ihren Augen ereignenden Wunders des Lebens bleiben, das ihre menschlichen Vermögen überragt und sie in ergriffener Demut einen ununterbrochenen Lobgesang zu singen heißt, um die „liebevolle Allmacht”  Gottes zu ehren:

„Das ‘Wir’ der Eltern, des Ehemannes und der Ehefrau, entfaltet sich durch das Zeugen von Nachkommenschaft und die Erziehung im ‘Wir’ der Familie. Es ist zuerst eine Familie von zwei Generationen, sie bleibt aber offen dafür, allmählich Familie mehrerer Generationen zu werden. Seinen Anteil haben in diesem Ausmaß einerseits die Eltern der Eltern, und anderseits die Kinder ihrer Kinder.
– Inwiefern die Eltern, indem sie mit Leben beschenken, am Schöpfungs-Werk Gottes teilnehmen, insofern werden sie beide vermittels der Erziehung Teilnehmer an seiner väterlichen, und zugleich mütterlichen Pädagogik ...
– Über die Göttliche Pädagogik hat uns auf vollkommene Weise das Ewige Wort des Vaters belehrt (Gottes Sohn Jesus Christus), das – indem es Mensch geworden ist, dem Menschen das ihm eigene Menschsein und sein vollständiges Ausmaß, d.h. seine Gottes Kindschaft offenbart hat.
– Es hat ihm auch offenbart, wie die eigentliche Bedeutung der Erziehung des Menschen ist. Durch Christus wird jede Erziehung in der Familie und außerhalb von der Familie in das Erlösungs-Ausmaß der Göttlichen Pädagogik hineingeführt, die auf alle Menschen und alle Familien ausgerichtet ist und ihre Fülle im Pascha-Geheimnis des Todes und der Auferstehung (Werk der Erlösung) erreicht. In diesem Gipfelpunkt unserer Erlösung beginnt der ganze und jede Vorgang der christlichen Erziehung, die zugleich Erziehung zur Fülle des Menschseins bildet” (BF 16; s. auch daselbst: 13-15; usw.).

Gottes Gesetz
in der Ehe

Solche Sicht der Ehe weicht entschieden von der Auffassung ab, wie sie von der modernen Zivilisation des Konsums und Utilitarismus der heranwachsenden Generation aufzudrungen gesucht wird. Diese Zivilisation bezieht sich zur Religion, insbesondere zu den ethischen Normen mit nicht verheimlichter Feindseligkeit. Man kann mit Leichtigkeit solchen ihren Vertretern begegnen, die davon nichts hören wollen, dass im Bereich der Geschlechtlichkeit – Gott und die Kirche, bzw. anderseits eine Ethik, die sich auf objektive Normen beriefe – irgendwas zu sagen hätte.

Viele reden sich ein – aufgrund einer usurpatorisch eingenommenen trügerischen Autonomie, im Sexualleben solle eine völlige Ungebundenheit herrschen, da hier doch – ihrer Ansicht nach – allein die Physiologie auf dem Spiel ist – samt ihrem Bedarf: die sich ansammelnden physiologischen Stoffe regelmäßig entladen zu müssen. Nur die ‘Geistlichen’ machen davon großes Aufsehen. Ihrer Meinung nach ist die Kirche daran ‘schuld’, dass in diesem Bereich, wo als Grundprinzip die Spontaneität walten sollte, unzulässige Einschränkungen eingeführt wurden.

Kein Wunder, dass junge Leute hier und da protestieren, wenn angesichts des Staates und der Kirche für die Beziehung von Frau und Mann die Form einer öffentlich anerkannten Institution auferlegt wurde. Sie halten alle Gebote und Verbote in diesem Bereich als unzulässigen Einbruch in privaten Sektor des Lebens und Vergewaltigung der grundlegenden ‘Rechte’ des einzelnen Menschen. Um des eigenen Selbstgebrauches willen schaffen sie sich nun ‘Ehen auf Probe’, leben in ‘freien’ Verhältnissen, scheiden sich und gehen eine zweite und dritte Ehe als Zivilvertrag ein (s. dazu u.a. FC 80-85) ...

Angesichts dieser Erscheinungen schreibt Johannes Paul II. in seinem Brief an die Familien :

„ ... (Ich) möchte ein besonderes Wort der Ermutigung ... an euch, Liebe Eheleute, und an alle jene richten, die euch helfen, die Lehre der Kirche über die Ehe und über die ‘verantwortliche Elternschaft’ zu verstehen und in die Praxis umzusetzen. Ich denke insbesondere an die Seelsorger, und auch an die vielen Gelehrten, Theologen, Philosophen, Schriftsteller und Publizisten, die sich in dieser Problematik nicht dem herrschenden Zivilisations-Konformismus anpassen, sondern mutig bereit sind, ‘gegen den Strom zu schwimmen’. Darüber hinaus betrifft diese Ermutigung eine ständig wachsende Gruppe von Experten, Ärzten und Erziehern, wahren Laienaposteln, für die die Förderung der Würde der Ehe und Familie zum Lebensziel geworden ist ...
Was könnten ohne sie die Seelsorger, die Priester, die Bischöfe, ja selbst der Nachfolger des hl. Petrus? Davon überzeuge ich mich immer wieder, und der Anfang dieser Überzeugung reicht die ersten Jahre meines Priestertums, seitdem ich mich in den Beichtstuhl zu setzen begann ... Ich bin schwierigen Fällen von Auflehnung und Verweigerung begegnet, gleichzeitig aber so vielen in großartiger Weise verantwortlichen und großzügigen Personen! ...” (BF 12).

Trotz allem ist die Ehe als Institution keine Angelegenheit, die einer willkürlichen Annahme oder Abweisung überlassen werden dürfte. Es geht um die allzu grundlegende Zelle des individuellen und gesellschaftlichen Lebens, von der das Dasein sowohl der religiösen, wie zivilen Gesellschaft abhängen wird.
– Daher muss hier jede Beliebigkeit von vornherein ausgeschlossen werden. Nur eine rechtmäßig konstituierte Ehe bietet die Bedingungen und garantiert die Ganzheitlichkeit in beiderseitiger Hingabe aneinander denjenigen, die sich entschließen, eine seriös verstandene Gemeinschaft von Liebe und Leben zu bilden, samt ihrem untrennbaren Merkmal: der Liebe die treu ist „bis zum Tod”. Alle andersartigen Gewohnheiten, sollten sie selbst in alter sozialer Sitte tief eingewurzelt und von der Gesellschaft akzeptiert sein, sind nicht imstande an der Tatsache zu rütteln, dass die Ehe Gottes Eigentum ist und dass daselbst in erster Reihe Er – Gott – die Bedingungen für die Friedensordnung und ihre Normen festlegt, nach denen es sich der Ehe und der Familien zu richten gilt.
– Daher stellt der Heilige Vater fest:

„Der einzige ‘Raum’, der eine solche Hingabe in der ganzen Wahrheit möglich macht (Ganzheitlichkeit der ehelichen Liebe, die den Forderungen der verantwortlichen Elternschaft entspricht), ist die Ehe, d.h. der Bund der ehelichen Liebe oder die bewusste und freie Wahl, in deren Kraft Mann und Frau die innere Gemeinschaft des Lebens und der Liebe annehmen, die von Gott selbst beabsichtigt ist, und die nur in diesem Licht ihre wahre Bedeutung enthüllt” (FC 11).

Jede Stimmen, die die Bildung freier Beziehungen, bzw. einer Ehe nur ‘auf Probe’ begünstigen, sind unverantwortlich und verunglimpfen die Liebe, die der menschlichen Person würdig wäre. Solche Ansprüche haben nichts mit Liebe der ganzheitlichen Gabe-seines-Selbst – um des eigens begriffenen Wohls dieses anderen zu tun. Ihre nicht allzu verhehlte Quelle steckt im Begehren des Fleisches, das auf bequeme Nutznießung des genussmäßigen partnerschaftlichen Ausmaßes des ‘Leibes und Geschlechts’ eingestellt ist – mit von vornherein vorausgesetzter Eventualität, den Partner unter jedem Vorwand wechseln zu können.

Solche Auffassung der ‘Liebe’ sucht danach, ihre wesentlichen Merkmale zu übergehen. Die wahre Liebe muss sich doch u.a. als elterliche Bereitschaft äußern (sieh zu diesem Thema genauer unt., VI.Teil, 2.Kapit.: Homosexualität und freie hetero-sexuelle Partnerschaften: Bedauerliche Nachahmung der Ehe; und ebd., das folgende Kapitel: In der Gender-Ideologie: des allumfassenden Gender-Queer-Mainstreaming).

Angesichts dieser Manipulationen betreffs der Liebe und Ehe ist es nicht schwer, die weiteren Worte der päpstlichen Lehre zu verstehen:

„Die Institution der Ehe ist weder Folge eines ungebührlichen Eingreifens der Gesellschaft oder der Autorität, noch ein von außen kommendes Aufnötigen einer Form, sondern sie stellt ein inneres Erfordernis des Bundes der ehelichen Liebe dar, der sich öffentlich als etwas Einmaliges und ausschließliches bestätigt, um so die Treue zum Vorhaben des Schöpfers voll zu bewahren” (FC 11).

Der Heilige Vater hebt das letztliche Fundament der Ehe hervor: das Gottes Vorhaben der Liebe, das Gott in die Tat umzusetzen vor hat, indem Er die Ehegatten zulässt, dass sie zusammenm mit Ihm beim Erschaffungswerk zusammenwirken, um die Erlösungs-Liebe von Generation zu Generation zu übermitteln.

Es gehört sich, dass der Mensch seine Treue gegenüber dem Vorhaben Gottes erweist. Ihm gemäß soll die Ehe und Familie eine „heilige und heiligende Stätte” bilden. Selbst die Treue gegenüber dem Gesetz Gottes dient dazu, dass die Würde des ehelichen Bundes gesichert bleibt. Gottes Gesetz ist nämlich nicht etwas, was das „Leben des Menschen erschwert”, sondern es dient seinem Mensch-Sein (FC 34).

Dauernd zeitgemäß ist die ursprüngliche Feststellung: noch bevor Gott irgendein Gesetz ‘auferlegt’, bleibt Er vor seinem Geschöpf als Person stehen: als Gott-die-Liebe, der außer jeden Zweifel – Schaden zuzufügen nicht imstande ist.

Wir verstehen die Worte des Heiligen Vaters, der diesen Abschnitt, der der Institution der Ehe gewidmet, mit Worten beendet:

„Eine solche Treue (Gottes Vorhaben für die Ehe), weit davon, die Freiheit der Person zu beeinträchtigen, schützt sie vor jedem Subjektivismus und Relativismus und lässt sie an der erschaffenden Weisheit teilnehmen” (FC 11).

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Wie viel wunderbare Sichten schafft die Betrachtung sei es nur dieser Felsengebirge mit seinen raschen Wasserfällen und Grünes ringsherum! O Herr, wundererregend ist Dein Name!

Nichts ist imstande, die Wahrheit des Seins über den Menschen zu ändern. Der Mensch ist Gottes Ebenbild – unabhängig davon, ob er davon weiß oder nicht, noch ob er daran glaubt. Daselbst ist jeder Mensch unabwendbar mit den grundlegenden Befähigungen ausgestattet, die über seine Größe und Würde als Menschen entscheiden:

Niemand kann seine Würde als Gottes Ebenbildes loswerden; noch seine Berufung zum ewigen Leben. Umsonst sind auch die Bemühungen, um die rechenschaftliche Verantwortung vor Gott, u.a. für jedesmaliges Betreten des Intimbereiches abzutun.

Eigentümer ist hier allein Gott. Er ist es, der diesen Bereich Mann und Frau zur verantwortlichen Verwaltung anvertraut. Leib und Geschlecht verflechten sich unabrufbar mit „Quellen des Lebens” (HV 13) und der Liebe, die strikt Gottes Domäne bilden. Es ist irreal, dass Gott diesen Bereich zur ausgelassenen Exploatation preisgeben kann. Allzu teuer hat es Gott „gekostet”, sein Ebenbild dazu berufen zu haben, dass sich Mann und Frau „in Wahrheit und in Liebe” – „zusammenfügen” (BF 8)!

Allerdings, wie es hier immer wieder hervorgehoben wird: Gott-die-Liebe erzwingt unabänderlich den Gehorsam am Geschöpf seiner Vorliebe: am Menschen – nicht. Er wartet auf die Entscheidung seiner freien Wahl – in Antwort der Liebe – auf seine Gottes Liebe. Nur dass dieses Gottes Warten – Zeit der Gnade zur Bekehrung bedeutet, die eines Tages definitiv zu Ende geht.

Es soll noch einmal daran erinnert werden, dass keine menschliche Macht zuständig ist, irgendwelche Änderung im Bereich des Wesens der Ehe einzuführen. Die zivile Gesetzgebung ist nur dazu berufen, die gesetzlichen Folgen des Ehegelöbnisses nach dem gemeinsamen Wohl zu regeln: mit Bezug auf die Eheleute, die Kinder, auf Eigentumsfragen usw. Dagegen Fragen des Zwecks der Ehe und der ethischen Normen betreffs der gegenseitigen Beziehungen, einschließlich der Frage der Familienplanung, unterliegen unabtrittbar Gottes Gesetz und geraten niemals in die Zuständigkeit irgendwelcher zivilen Autorität.

Das gilt auch für Eheleute, die an Gott nicht glauben und sein Gesetz nicht anerkennen. Offenbar, man kann Gottes Gesetz im eigenen Benehmen nicht in Bedacht ziehen – und so pflegt es auch in der Tat zu sein. Man kann bewusst den Geboten zu Trotze handeln. Gott nimmt niemandem die Macht zurück, über sich selbst bestimmen zu können.
– Wie aber gerade erst betont, jedes Nicht-in-Bedacht-Nehmen Gottes muss in gewissen Moment vor einem weiter nicht mehr überschreitbaren ‘Stopp’  Halt machen. Darüber spricht das Wort Gottes u.a. im Hebräerbrief:

„Es ist dem Menschen bestimmt, ein einziges Mal zu sterben,
worauf dann das Gericht folgt ...” (Hebr 9,27; vgl. J-1985, 5).

Verzierung

RE-Lektüre: III.Teil, Kapit. 1a.
Stadniki, 9.XI.2013.
Tanów, 14.VIII.2023.

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Dritter Teil. JUGENDLICHE ZEIT UND LIEBE.
Berufung zur Liebe ob in Konsekration, ob in der Ehe


!empt (0 kB)Einführung in den dritten Teil

Erstes Kap. WAHL DES LEBENS IN EHE. Vater,
!empt (0 kB)rufst Du mich zur Ehe?


!empt (0 kB)Zum Thema

A. TRANSPRANENZ DES GEWISSENS AN DER SCHWELLE
!empt (0 kB)DER ERWACHSENENHEIT

!empt (0 kB)Auf Suche nach dem Lebenssinn
!empt (0 kB)Stand des Gewissens als Null-Punkt
!empt (0 kB)Lebens-Entwurf und Angebot des Himmlischen Vaters
!empt (0 kB)Vorherbestimmung oder Vorschlag?

B. INSTITUTION DER EHE
!empt (0 kB)Nicht des Menschen sondern Gottes Werk
!empt (0 kB)Seine humanistischen Merkmale
!empt (0 kB)Ehekonsens. Tabelle
!empt (0 kB)Der Ehebund. Tabelle
!empt (0 kB)Vermerk. Bemerkung zur Übersetzung GS 48
!empt (0 kB)Institutionelle Eigenschaft
!empt (0 kB)Zwei Ausrichtungs-Verpflichtungen angesichts der Ehe
!empt (0 kB)Vielleicht nur Frucht eines Evolutionismus?
!empt (0 kB)Gottes Gesetz in der Ehe


Bilder-Fotos

Abb.1. Mädchen betrachtet ihr kleines Geschwister
Abb.2. Das Mädchen küsst beinahe ihren rieisgen Hunds-Freund
Abb.3. Junge Familie mit drei Kindern
Abb.4. Der Ehering: Ich gelobe dir ... Liebe ...
Abb.5. Sturzbach im Gebirge