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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur



Es folgen zwei Hirtenbriefe der Bischofskonferenz Polens und eine Erwägung zum Thema des ‘InVitro’.
1) „UNANTASTBARKEIT DES LEBENS”.
2) Hirtenbrief Polens zum Sonntag der Heiligen Familie 2013: die GENDER-Ideologie.
3) Zwei Erwägungen im Zusammenhang mit dem Thema InVitro:
!empt (0 kB)a) Allgemeine ethische Fragen im Zusammenhang mit Handlungen des ‘InVitro’
!empt (0 kB)b) „Und ich lebe ... dank dem InVitro ...”.

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Private Übersetzung des Dokumentes
der Bischöfe Polens: 5.III.2013

A.

Bischofs-Konferenz Polens

Bio-ethische Herausforderungen
die vor dem Menschen von heute stehen bleiben

Dokument angenommen bei der 361. Vollversammlung
der Bischofs-Konferenz Polens
Warszawa, 5.III.2013 r.

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Text von der Internetseite der Kirche in Polen – ‘OPOKA.PL’:
http://www.opoka.org.pl/biblioteka/W/WE/kep/bioetyczny_05032013.html

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„Über das Leben des Menschen fordere Ich
Rechenschaft – von jedem seiner Brüder” (Gen 9,5)

1. Der Mensch guten Willens angesichts der Zivilisation des Todes
und für die Kultur des Lebens

Das Anrecht auf Leben ist fundamentales Recht des Menschen, auf dessen Grund alle übrigen Rechte heraufwachsen. Dieses Anrecht bildet auch den Grundboden aller anderen Güter, die Anteil des Menschen werden. Das Panorama der Stellungnahmen ist hier eindrucksvoll ausgebaut, demzufolge die erste Aufgabe des Christen auf der Gestaltung seines Gewissens in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche beruht, wie auch auf Erwerbung eines korrekten und redlichen Wissens hinsichtlich des Themas des Anbeginns des Menschen. Man darf nicht auf vereinfachten Informationen der Massenmedien beruhen. Die Ehrlichkeit und Bedachtsamkeit – unumgänglich zur Entscheidung der allergrundlegendsten Fragen – kann nur auf moralischer Empfindsamkeit und Wissen aufgebaut werden. Diese Empfindsamkeit wird mittels der Vertiefung des religiösen Lebens in Kommunion zu Gott gewonnen. Dagegen dem Wissen ist nicht nur ausschließlich die religiöse Beschaffenheit inne, sondern es stützt im Ausgangspunkt auf wissenschaftlichen Errungenschaften. Daher wurde in der Erklärung der Kongregation der Glaubenslehre „Quaestio de abortu procurato” (Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung: ‘Quaestio de abortu procurato’ – 1974), und nachher in der Enzyklika „Evangelium vitae” folgendes zur Erinnerung gebracht:

„Zu dieser Evidenz, die schon immer bestand (ganz unabhängig von den Diskussionen über den Zeitpunkt der Beseelung), liefert die moderne genetische Wissenschaft wertvolle Bestätigungen. Sie hat gezeigt, dass vom ersten Augenblick an das Programm feststeht, was dieses Lebewesen sein wird: ein Mensch, dieser individuelle Mensch mit seinen charakteristischen und schon bestimmten Eigenschaften. Seit der Befruchtung hat das Abenteuer eines menschlichen Lebens begonnen, für das jede der großen Anlagen Zeit braucht, eine hinreichend lange Zeit, um ihren Platz einzunehmen und um aktionsfähig zu werden
– In dem Augenblick, wo das Ei befruchtet wird, beginnt ein Leben, das nicht das des Vaters oder der Mutter, sondern eines neuen menschlichen Geschöpfes ist, das sich eigenständig entwickelt. Es wird nie menschlich werden, wenn es das nicht von dem Augenblick an gewesen ist. Für die Augenfälligkeit dieser alten Einsicht ... liefert die moderne genetische Forschung wertvolle Bestätigungen. Sie hat gezeigt, dass vom ersten Augenblick an das Programm für das, was dieses Lebewesen sein wird, festgelegt ist: eine festgelegte Struktur, also die genetische Information (...). Samt der Befruchtung beginnt der wunderbare Lauf eines jeden Menschenlebens, von dessen alle großen Fähigkeiten jede einzelne Zeit braucht, um sich zu einzuordnen und zur Betätigung vorbereitet zu werden” (QAb 12-13; sieh auch: EV 60).

Im Widerspruch zu diesen Feststellungen bleiben Meinungen, die sich mit ihrer extremen subjektiven Beschaffenheit auszeichnen, nach denen vorgeschoben wird, das Leben des Menschen sollte erst ab einem Zeitpunkt an seiner Entwicklung beginnen. Indessen schon die biologischen Lehren lassen feststellen, dass es bei der Entwicklung des Menschen keine sprungweisen noch qualitativen Veränderungen gibt. Die ganze Entwicklung erfolgt kontinuierlich. Es kann auch keine Phase festgestellt werden, die wichtiger wäre als die anderen. Jeder Zeitpunkt bei dieser Entwicklung setzt den vorangegangenen voraus, der zeitweilige aber bildet die unentbehrliche Bedingung für den nächsten. Dagegen das einzige Ereignis seiner Art bildet gerade die Empfängnis des Menschen. Alle weiteren Weilen seines Lebens sind Folge dieser ersten, wichtigsten. Letztlich aber müssen alle Zweifel, was das Existieren des Menschen angeht, zugunsten des Lebens entschieden werden. Man muss entschlossen diesen Betätigungen widerstehen, die den Menschen bedrohen. Johannes Paul II. formuliert diese Norm auf eindeutige Weise: „Im übrigen ist der Einsatz, der auf dem Spiel steht, so groß, dass unter dem Gesichtspunkt der moralischen Verpflichtung schon die bloße Wahrscheinlichkeit, eine menschliche Person vor sich zu haben, genügen würde, dass ein allermeist kategorisches Verbot für jeden Eingriff vorgenommen wird, der die Tötung des menschlichen Embryos beabsichtigte” (EV 60).

Für den gläubigen Menschen fließt die grundlegende Hinweisung vom rücksichtslosen Verbot Gottes her, das im fünften Gebot des Dekalogs ausgedrückt wird: „Du sollst nicht töten(Ex 20,13). Dessen Begründung befindet sich in der Wahrheit, dass „das Menschenleben von Anbeginn an die Tätigkeit Gottes des Schöpfers voraussetzt” (Enziklika ‘Mater et Magistra’, 194) und ausschließlich Gott zugehört, wie auch im wichtigsten Gebot der Liebe zu Gott und dem Nächsten (vgl. Mt 22,36-40). Demzufolge, wer das Menschenleben zerstört, widersetzt sich direkt Gott und seinen Gesetzen. Von hier kommt geradeaus die Vorwarnung Gottes, die am Anfang selbst der Bibel an Personen gerichtet ist, die das Leben des Menschen zerstören: „Über das Leben des Menschen fordere Ich Rechenschaft – von jedem seiner Brüder” (Gen 9, 5). Auch Johannes Paul II. hat in Kraft der Apostolischen Macht hervorgehoben, dass die „direkte, das heißt als Ziel oder Mittel gewollte Abtreibung immer eine schwere moralische Unordnung darstellt, weil sie die vorsätzliche Tötung eines unschuldigen menschlichen Wesens darstellt” (EV 62). Der Papst fügt nachher hinzu: „Die moralische Bewertung der Abtreibung muss auch auf die neuen Formen des Eingriffs auf menschliche Embryonen angewandt werden, die wiewohl sie Ziele beabsichtigen, die von Natur aus erlaubt sind, unausbleiblich zur Tötung der Embryos führen” (EV 63). Dem Heiligen Vater ging es dabei um: Experimente an Embryos, die als zu verwertendes „biologisches Material”, als Lieferanten von Organen oder Geweben zur Transplantation, für die Behandlung bestimmter Krankheiten, als vorgeburtliche diagnostische Techniken betrachtet werden, wenn sie mit eugenischen Gründen motiviert werden (EV 63).

2. Das Wesen der Bedrohungen des Menschenlebens in vorgeburtlicher Phase

Papst Johannes II. vermutete die Gefahren für das Menschenleben in pränataler Phase: „Darum muss jede Bedrohung der Würde und des Lebens des Menschen eine Reaktion im Herzen der Kirche auslösen. Heute erweist sich diese Verkündigung als besonders dringend angesichts der erschütternden Vermehrung und Verschärfung der Bedrohungen des Lebens von Personen und Völkern, vor allem dann, wenn es schwach und wehrlos ist” (EV 3). Das menschliche Leben stellt den grundlegenden Wert dar und ist unabtrittbares Gut. Es fordert unbedingten Schutz, also unabhängig von der Phase und Qualität des Lebens des Menschen. Die Infragestellung dieses Gebotes führt zur allmählichen Abschwächung des Schutzes Nicht-Geborener Kinder, der unheilbar Kranken oder älteren Leuten. Es verfälscht auch die Wirklicheit, indem der Wert des Lebens bedingt und davon abhängig gemacht wird, ob die Geburt schon tatgeworden ist, oder ob dieser Mensch über die Fähigkeit verfügt, über sich selbst bestimmen zu können. Indessen das Leben ist da, oder auch es ist nicht da: sein Wert braucht nicht erst begründet werden, man soll ihn dagegen erklären und die eigene Empfindung darauf wecken, wie auch diese bei den anderen.

Die Tatsache darf auch nicht übergegangen werden, dass Gott Geber des Lebens ist, woraus die Heiligkeit des Lebens und die Würde eines jeden Menschen folgt. Die Kirche findet sich zur Pflicht, dass es verteidigt wird ab dem Anbeginn bis zum natürlichen Tod, und dass die Erfordernisse sowohl des Gottes Gesetzes, wie auch des natürlichen Rechtes beachtet werden. Über sie wird ein Strich gezogen, zumal Prozeduren angewandt werden, die die Tötung des Kindes im pränatalen Zeitabschnitt, das heißt vor seiner Geburt, zulassen.

Heutzutage geht eine radikale Veränderung bei der Sicht betreffs der Elternschaft vor. Es fehlt die Empfindsamkeit vor der Außergewöhnlichkeit und dem Wert jedes menschlichen Lebens. Solche Haltung ist Folge der übermäßig hervorgebrachten Ermächtigungen des Individuums in Gebieten, die traditionsmäßig für allgemein verpflichtende Rechte vorbehalten sind, die im Einklang sind mit der Natur und Würde des Menschen, und so die Grundlage für seine weiteren Rechte und Pflichten darstellen. Praktisch gesehen nehmen diese Berechtigungen die Gestalt an eines rücksichtslosen Herrschens der Kräftigeren über die Schwächeren, der Erwachsenen über die Nicht-Geborene, der Gesunden über die Kranken.

Der Relativismus beruht in Praxis darauf, dass grundlegende Begriffe unter Diskussion gezogen werden: die Würde, das Leben, die Gesundheit und das Mensch-Sein überhaupt. Indessen diesen Begriffen, deren Wurzeln in der griechischen, römischen und christlichen Kultur eingankert sind, gebührt in unserer Zivilisation eine universale Bedeutung. Der Sukzess des Relativisierung beruht darin, dass die Begründung ihrer Bedeutung von uns gefordert wird, und zuletzt selbst die verpflichtende Kraft der grundsätzlichen moralischen Prinzipien verteidigt werden muss. Indessen es muss in Bedacht genommen werden, dass die Triftigkeit dieser Begriffe für jeden Menschen guten Willens von allein verständlich ist, wenn er in die Stimme seines Gewissens hinhört, so dass sie keiner weiteren Entfaltung noch fortwährende Begründung benötigen.

Im modernen Katalog der Rechte des Menschen erscheint ab einiger Zeit das Konzept jedem von uns zustehender sogenannter Reproduktionsrechte. Allein schon das Wort „Reproduktion” weist auf gegenständlichen Zusammenhang hin, wogegen die Prokreation ihre Aufmerksamkeit auf Subjekte hinlenkt. Reproduktionsrechte bezeichnen im eigentlichen Sinne die Anerkennung als grundlegenden Rechtes, dass alle Paare, wie auch jede individuelle Person, Zugang hat zur Verhütung der Empfängnis, zu Frühabortivmitteln und Abtreibung, um über die Anzahl, Zeitabstände und die Stunde frei entscheiden zu können, wann Kinder in die Welt gebracht werden sollen, wie auch das Anrecht auf Information hinsichtlich dieser Mittel. Im ähnlichen Geist werden Meinungen formuliert, die die Aufmerksamkeit auf Leiden unfruchtbarer Paare lenken, oder anderseits auf zahlreiche Fälle persönlicher Tragödien von Muttern, die vereinsamt zu Müttern kranker oder mit Behinderung belasteter Kinder werden. Es wird dann das Argument hervorgehoben, dass die „Nötigung” dieser Mütter zum Gebären des Kindes der Forderung eines Heroismus ihrerseits gleicht, wofür niemandem das Recht zusteht, wobei es darüber hinaus eine unmenschliche Betätigung darstellt, die der Empfindsamkeit entbehrt. Auf solchem Grund soll die Begründung für das Recht hervorkommen, ein Kind zu bekommen, das mit Hilfe künstlicher Methoden empfangen wird oder anderenfalls – das Recht auf Schwangerschaftsabbruch im Fall einer seriösen Krankheit, einer bedrohten Entwicklung oder des genetischen Fehlers beim Kind, das empfangen, aber noch nicht geboren wurde. Noch mehr, die Ärzte mit gerechtem Gewissen, die die Teilnahme an pränataler Diagnostik verweigern, falls sie eugenische Zwecke abzielt, werden öffentlich gebrandmarkt, sie werden wegen des Verstoßes gegen das Recht angeklagt, manchmal selbst bestraft, es werden gegen sie disziplinäre, berufsmäßige oder strafmäßige Sanktionen angewandt, bisweilen aber werden sie zur zivilen Verantwortung gezogen wegen der sog. fehlerhaften Geburt. Denn in diesem letzten Fall wird die Geburt eines kranken, bzw. nicht gewollten Kindes als Quelle des Schadens getrachtet, den die Mutter oder die Familie tragen muss, und für den der Arzt schuldhaft bleibt.

In der ethischen und juristischen Debatte wird das Problem dahin herabgeführt, ob ein empfangenes Kind in subjektiven Kategorien betrachtet werden soll (ob es ein Jemand ist): wie jeder andere Mensch, dem seine Rechte zustehen, oder auch ob er gegenständig betrachtet sein soll (er ist ein Etwas), das heißt er ist nur irgendeine kostbare Sache, wegen der man sich Sorge nur in bestimmten Grenzen zu machen braucht. Nehmen wir diese zweite Alternative an, wird im Fall der Wahl zwischen dem Wohl der Mutter (z.B. wenn auch nur ihrer physischen oder psychischen Gesundheit) und der Unterhaltung der Schwangerschaft – immer der Bedarf der Mutter überwiegen. Betrachten wir aber das empfangene Kind als Subjekt – darf in ähnlichen Situationen sein Wohl, darunter das Anrecht zur Geburt, nicht bestritten werden.

Es nimmt auch die oben erwähnte Tendenz zur Relativisierung des Wertes des Lebens zu. Eine Person mit intellektueller bzw. physischer Behinderung, oder schlechterdings mit niedriger Lebensqualität – weckt Emotionen und Mitleid. Diese drücken sich des Öfteren in der Überzeugung aus, es wäre für diesen Menschen besser, wenn er nicht geboren wäre. Es wird angenommen, dass solange die Eltern des Kindes am Leben sind, wird es eine entsprechende Betreuung genießen. Dagegen nach ihrem Tod – wird es Vergessen und Verlassung erfahren. Es kommt vor, dass selbst gläubige Menschen sich nicht zum Bewusstsein bringen werden können, dass diese Personen in der Tat ein besonderes Gut darstellen – denn in ihnen offenbart sich das Leben an sich und um dessen willen sollen sie aufgenommen und mit Ehrerbietung umgeben werden, und nicht nur wegen irgendwelcher berufsmäßigen oder sozialen Errungenschaften, die ihre Teilnahme werden sollen. Die Erfahrung seitens der Nächsten dieser Personen beweist zugleich, dass sie von ihrer Seite eine ungemeine selbstlose Liebe empfinden, eine riesige Empathie und erleben besonders tiefe Bände mit ihnen. Diese Personen sind für uns Zeugen des Wertes des menschlichen Existierens und der Zugegenheit Jesu Christi im anderen Menschen. Gleichgültigkeit angesichts ihrer Lage, ihr Lassensein ohne entsprechende Fürsorge und Stütze belasten zum Teil das Gewissen eines jeden von uns.

Infolge der dargestellten moralischen Verworrenheit wird allgemein die Ansicht angenommen, dass zulässige Mittel bei der Lösung der Situation einer nicht gewollten Schwangerschaft oder eines Kindes, das mit Behinderung empfangen wurde, das vermeintliche Anrecht zur Abtreibung ist (es wird als Anrecht zum Verzicht auf die Schwangerschaft genannt), oder auch das Anrecht des Zugangs an preiswerte Verhütung und frühabortive Mittel (diese werden nach dem Verkehr angewandt). Für kinderlose Paare wird dagegen – als Alternative bei weiteren Bestrebungen um ein Kind – die Prozedur der Empfängnis außerhalb des Körpers der Mutter zugelassen. Diese wird allgemein als Prozedur „In Vitro” genannt. Diese Prozedur, bekannt bei der Züchtung von Pflanzen und Tieren, wurde in die Medizin eingeführt und ist in der Tat keine Genesungsprozedur. Ihr Ziel ist die Erzeugung eines Menschen im Labor, wonach er mechanisch in den Organismus der Mutter versetzt wird. In dieser Prozedur wird eine größere Anzahl von Keimen produziert, wonach sie selektioniert werden. Ein Teil von ihnen wird auf vorauszusehende Art und Weise auf Vernichtung ausgesetzt, bzw. zur Einfrierung bestimmt. Um die Chance für den Erfolg dieser Maßnahme zu steigern, werden in den Organismus der Mutter ein paar Embryos transferiert. In einiger Zeit wird ihre Entwicklung überprüft. Es wird dabei meistens ein Embryo von diesen anderen beibehalten – dieser, der als der beste gewertet wird. Die übrigen werden für die selektive Abtreibung bestimmt, um das Risiko, das mit der Mehrlingsschwangerschaft zusammenhängt, einzuschränken. Angesichts der großen Beliebtheit dieses Weges in manchen Milieus, wie man sich bei Unfruchtbarkeit Rat holen kann, weckt die Tatsache Verwunderung, dass die Wirksamkeit der Methode „In Vitro”, abgemessen mit der Anzahl der Geburten im Verhältnis zur Anzahl der Versuche solcher Befruchtung, kaum ein paar Prozent beträgt.

Unmöglich können bei der ethischen Bewertung der Methode „In Vitro” die gesundheitlichen Bedrohungen übergesehen werden. Die genetische Information, die die Entwicklungsmöglichkeiten des Menschen bestimmt, wird schon in der Stunde der Empfängnis angeordnet. Sie entscheidet über die individuellen Eigenschaften der Person, wie auch die Zugehörigkeit zur Menschenart. In den ersten Tagen des Keimlebens des Menschen finden Vorgänge statt der Anpassung des neu entstandenen Organismus an die Bedürfnisse des weiteren Existierens. Die Methoden der künstlichen Prokreation stören diesen Vorgang – infolge des veränderten Milieus, in dem die Verbindung der Zeugungszellen im Labor erfolgt – im Vergleich zu natürlichen Bedingungen des Organismus der Mutter.

Die Hormone, die der Frau appliziert werden, um zu gleicher Zeit ein paar Eizellen zu erlangen (um sie „In Vitro” zu befruchten), beeinflussen die genetischen Kennzeichen sowohl dieser Zellen, wie auch die Gesundheit selbst der Frau. Bisweilen wird so das Syndrom der sog. Hyperstimulation der Eierstöcke hervorgerufen, mit samt ihnen einhergehenden Störungen der Blutgerinnung, Anschwellungen, Depressivsyndrom, samt der Lebensgefährdung einschließlich.

Die fehlende natürliche biologische Barriere, die die Vereinigung unreifer, oder genetisch beschädigter Zellen sichert, begünstigt zusätzlich die Entstehung weiterer Störungen beim Kind. Nicht selten müssen nächstfolgende Reparationsvorgänge unternommen werden, in Form von verschiedenen, kostspieligen Therapien, die dann vonseiten der ganzen Gesellschaft getragen werden müssen, nicht aber durch die Zentren, die für die Wirkungen der unternommenen Praktiken verantwortlich sind. Im Fall dieser Eingriffe wird eine gestiegene Anzahl spontaner Fehlgeburten und genetischer Veränderungen notiert, wie auch häufigere Geburten von Kindern mit Entwicklungsfehlern.

Diese Bedrohungen setzen die Anwendung der Vor-Implantations-Diagnostik voraus, die genetische Veränderungen beim Keim entdecken sollen, der infolge des „In Vitro” zustande gekommen ist. Auf diesem Grund wird die Selektion der Menschen in der Keimphase unternommen: die bemerkten oder vermuteten genetischen Veränderungen bilden den Grund für die Entscheidung der Zerstörung des Lebens des Kindes – als geradeaus nicht gewollten infolge genetischer Störungen. Nicht selten werden Kinder auf der Stufe dieser ihrer Entwicklung auch daher zurückgewiesen, weil sie nicht diesem Geschlecht entsprechen, der vonseiten der Eltern erwünscht wird. So wird die Methode des „In Vitro” einmal mehr zum Experimentieren am Menschen. Es geht dann um „Produktion” eines Menschen, die ihrem Wesen nach eine Form der Herrscherbleibens über das Leben des Menschen bleibt.

Die überzähligen Embryonen werden eingefriert, um sie so zu aufbewahren und eventuell weiter benutzen zu können bei weiteren Versuchen, die Schwangerschaft zu erreichen, falls die früheren Versuche sich als unwirksam erweisen sollten. Dieser Vorgang verunglimpft schon an sich die Würde des Menschen. Übrigens der größte Teil der eingefrorenen und entfrorenen Embryonen stirbt in diesem Vorgang, oder auch sie werden unfähig, sich weiter gesund entwickeln zu können. Indessen der Embryo ist Mensch, und jeder der Embryonen offenbart sich als ratloses Mitglied der Menschenfamilie, dessen Würde und Rechte rücksichtslos niedergetreten werden.

3. Wahrheit um die menschliche Sexualität und Verantwortung um das Kind

Die Geschlechtlichkeit des Menschen bestimmt seine menschliche Identität und gestaltet sein ganzes Leben. Es geht nicht nur um die Befähigung, verkehren zu können, die biologische Prokreation, die Persönlichkeit, die Psyche, Emotionalität, sondern auch um die Beschaffenheit der Beziehungen zwischen Frau und Mann, wobei in dieser Beziehung die Geschlechtlichkeit die Einheit unter ihnen aufbaut, die Empfindung von Nähe und Geborgenheit. Die Sexualität macht es auch möglich, dass auf eine mit natürlichen Zeitphasen der Fruchtbarkeit der Frau übereinstimmende Art und Weise – über die eigene Nachkommenschaft verantwortlich entschieden werden kann, samt der Bereitschaft, ein jedes Kind aufzunehmen. Mit diesem Zusammenhang der menschlichen Prokreation kontrastiert die Technik des „In Vitro”, wo diese Einheit und die Vereinigung zwischen den Eheleuten vom Akt der Empfängnis getrennt wird: die Samenfäden werden vom Vater im Rahmen des Aktes einer Masturbation erreicht, der Organismus der Mutter wird viele Male manipuliert, und das Kind wird auf den Rang eines „Produktes” herabgeführt.

Indem wir das eigentliche Verständnis der Natur der Beziehungen zwischen Eheleuten beachten, soll in Übereinstimmung mit dem Vorhaben des II. Vatikanischen Konzils festgestellt werden, dass die Ehe und die eheliche Liebe von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten und auf die Empfängnis, Geburt und Erziehung der Nachkommenschaft ausgerichtet ist. Kinder sind die kostbarste Gabe der Ehe und tragen im höchsten Grad zum Wohl der Eltern selbst bei. Daher strebt die wahre Achtung vor der ehelichen Liebe und der ganze Sinn des Familienlebens gerade danach, dass die Gatten, die übrigen Ziele der Ehe nicht übergehend, geneigt bleiben tapfer mit der Liebe Gottes des Vaters zusammenzuwirken, der durch sie die Menschenfamilie immerwährend vergrößert und bereichert. Die christlichen Ehegatten sollen sich bewusst bleiben, dass sie in ihrer Verhaltensweise nicht nach eigener Willkür handeln dürfen. Sie sollen immer in Übereinstimmung mit dem gut geformten, an das Recht Gottes angepassten Gewissen handeln. Indem sie sich auf eine größere Anzahl der Kinder entscheiden und in sich den Geist der Opferwilligkeit erarbeiten, erlangen sie die edle, menschliche und christliche Verantwortung, wie auch gewinnen sie an ihrer Großherzigkeit (vgl. Gaudium et Spes 50).

Das gerade dargestellte Vorhaben Gottes angesichts der menschlichen Geschlechtlichkeit wurde, auch bei Leuten der Kirche, mit der immer weiter sich ausweitenden Kontrazeptions-Mentalität verhüllt. Ihr zufolge verlieren selbst die Katholiken die Lust, Eltern weiterer Kinder zu werden, sie verschließen sich vor dem Leben – mit Hilfe unmoralischer kontrazeptiven oder frühabortiven Mitteln – oder auch sie erliegen geradeaus der „Versuchung nur eines Kindes”. Auf solche Art und Weise tragen sie nicht nur zur sich vertiefenden demographischen Krise bei, sondern sie schränken damit die eigene geistig-moralische Entwicklung ein, sie vergessen von der Zukunft der eigenen Familie, und riskieren ihre alten Jahre, die sie in Vereinsamung erleben werden werden.

Der Widerspruch angesichts der Kontrazeptions-Mentalität, die die Wahrheit hinsichtlich der menschlichen Sexualität verfälscht, setzt vor allem eine persönliche, tiefgehende Bekehrung voraus. Sie heißt die in heutzeitiger Kultur dominierende Denkweise zurückzuweisen, was das Kind als Bedrohung und unnötige Last angeht, um auf das Kind als die Chance und kostbare Gabe zu schauen. Zwar kann das Sich-Öffnen für Leben mit dem Kreuz verbunden sein, es kann mit persönlichen und finanziellen Entsagungen einhergehen – dennoch ohne das ist es schwer von wahrhaft christlicher Haltung zu sprechen und zu denken.

Nicht nur die Verhütung, sondern auch die Abforderung des Anrechts auf Abtreibung sind Ausdruck derselben Mentalität, die im Menschen die Empfindung aufkommen lässt, er könne über seinen Körper willkürlich verfügen, als ob er nicht an der Würde seiner Person Anteil hätte, und über die Folgen der eigenen Fruchtbarkeit anders entscheiden, als indem er mit der natürlichen Ordnung des Frauenzyklus mitwirkt und die zeitweilige Enthaltsamkeit akzeptiert. Die Verhütung und die Abtreibung stellen zwei Extremitäten derselben Haltung dar, die sich kurz in der Feststellung äußert: „Ich will kein Kind haben”.
– Ausdruck dieser Haltung ist auch das Greifen nach der Methode „In Vitro” als Art und Weise einer Empfängnis. Dieses Mal lautet die Anspruchsforderung: „Ich will ein Kind haben” – selbst um den Preis, dass es ins Leben durch fremde Leute berufen wird unter Laborbedingungen, Tötung oder Einfrierung seiner Geschwister in der frühesten Phase seines Existierens. Man braucht nur die Aufmerksamkeit auf die Konstruktion der angeführten Sätze zu lenken: sie bringen den Sinn der schlecht verstandenen Elternschaft zum Ausdruck – als des Rechtes über das eigene Kind zu entscheiden, als Rechtes das Kind als Gegenstand eines eigenartigen Eigentums zu betrachten.

Besonders gefährlich ist die Formulation des Anrechts zur Abtreibung wegen eines Entwicklungsfehlers beim Kind. Solchem Kind gebührt das unbedingte Anrecht dazu, es hat das Recht zu lieben und geliebt zu werden. Die Abforderung des Anrechts auf Abtreibung stellt den Ausdruck einer hoch unwürdigen Verhaltungsweise dar, selbst falls zu ihrem Ursprung die Befürchtung wird oder die Empfindung um eine schlecht begriffene Verantwortung wegen des Kindes, die sich in Worten offenbart: „Ich werde diese Last nicht ertragen können”.

In beiden Situationen – beim Drama der Unfruchtbarkeit, Furcht im Zusammenhang mit der Schwangerschaft – bleibt die Kirche aufseiten des Menschen stehen. Sie verurteilt niemanden, sie sucht dagegen gute Lösungen zuzuflüstern, darunter die tatsächliche Behandlung der Ursachen der Unfruchtbarkeit, und in den Gewissen das Bewusstsein um die Würde des Menschenlebens zu jeder Zeitphase seiner Entwicklung zu wecken. Die Kirche versteht die Wünsche und Befürchtungen, sie erinnert aber auch daran, dass das Gute niemals mit unerlaubten Methoden erreicht werden kann und dass es moralische Grundsätze gibt, deren verpflichtende Beschaffenheit niemals eingestellt werden dürfen. In der Lage, wenn die Gatten das Leben weiterzuverleiten unfähig sind (im physischen Ausmaß), kann das Ziel der Ehe im geistigen und zugleich praktischen Ausmaß erfüllt werden. Es geht nämlich darum, dass sich unfruchtbare Paare den anderen zugute widmen, oder auch in die Familie großherzig eines der riesigen Anzahl der Kinder annehmen, die auf Adoption warten.

4. Unsere Haltung

Der Widerspruch angesichts aller Praktiken, die gegen das Menschenleben ausgerichtet sind, drückt sich zuerst in der eindeutigen Erklärung aufseiten des Lebens. Das bedeutet Verbot einer Tatenlosigkeit, Nicht-Annahme einer deutlichen Haltung. Nötig ist das Engagement in aktive Verteidigung des Menschenlebens ab der Stunde seiner Empfängnis. Im weiteren sozialen und politischen Ausmaß soll gesorgt werden um Nicht-Diskriminierung der Familien und die pro-familiäre Politik, das Umgeben mit besonderer Sorge der kinderreichen Familien. Zum praktischen Ausdruck solcher Haltung werden: die Sensibilisierung der menschlichen Gewissen für das Anrecht zum Leben jedes menschlichen Wesens unabhängig von der Qualität seines Lebens; Hilfe den schwangeren Müttern gegenüber, die sich in schwieriger Lebenssituation befinden, zumal sie zur Abtreibung geneigt werden; Erhaltung der Fenster des Lebens; geistige Adoption eines empfangenen Kindes; Gebet um Entwicklung der Kultur des Lebens in der Welt von heute, angefangen von unserer Heimat. Gleichgültigkeit um das Geschick bedrohter Kinder ist keine Haltung, die dem Christen eigen wäre, weil sie die wehrlosen in Händen dieser sein lassen würde, deren Gewissen für ihr Anrecht zum Leben unsensibel ist. Dagegen der eindeutigen Haltung der Achtung und Beschützung jedes Menschenlebens, auch dieses kranken und schwachen, ist das Ausmaß des christlichen Zeugnisses inne – des Liebhaben des Lebens, der Liebe zum Nächsten, und über alles der Liebe zu Gott, dem Urheber und „Liebhaber des Lebens” (Weish 11,26).

Man darf nicht nur bei Erklärungen stehen bleiben. Viele Christen stehen angesichts der dramatischen Entscheidungen, dass dem Nicht-Geborenen sein Leben genommen wird. Es muss eindeutig wiederholt werden: Man darf nicht Böses tun, um das Gute zu erreichen. Keine Betätigung, die zur Bedrohung des Lebens des Menschen führt (ebenfalls in frühen Stadien seiner Entwicklung) oder selbst direkt zur Tötung, kann selbst mit höchst erhabenen Zwecken gerechtfertigt werden. Ein schlecht verwirklichter Wunsch, Eltern zu werden – mit Einwilligung auf „Hinopferung” zu diesem Zweck ein paar aufeinanderfolgender Menschenwesen (überzählige Kinder, „defektierte” Kinder, abgeschaffene, weil sie nach ihrer Implantation in die Gebärmutter sich „zu viele” entwickelt haben) – belastet das Gewissen mit Schuld wegen ihres Todes.

Der Christ muss um die Wahrheit besorgt sein. Somit ist es auch seine Aufgabe die Lügen zu entlarven, unter denen besonders viel Schaden die Suggestionen verschaffen, als ob die außerkörperliche Befruchtung eine Genesung der Unfruchtbarkeit bildete. Sie heilt überhaupt nichts – die Unfruchtbaren bleiben weiter so, wogegen die „Produktion” eines Kindes Fremden anvertraut wird.

5. Engagement der Katholiken in öffentliches Leben

Die Katholiken-Laien können auf das Engagement in öffentliches Leben nicht verzichten: wegen der Sorge um das weit verstandene gemeinsame Wohl, auf Teilnahme an Wahlen, aktive Unterstützung solcher sozialen und juristischen Lösungen, die mit dem christlichen Gewissen im Einklang stehen. Ihre Aufgabe besteht auf „Durchdringung mit christlichem Geist der irdischen Ordnung” mit dem Bewusstsein, dass es sich nach eigenen Gesetzen regiert (vgl. doktrinelle Note der Kongregation für die Glaubenslehre mit Bezug auf einige Fragen die mit der Teilnahme und Haltung der Katholiken im politischen Leben zusammenhängen, Pkt 1, weiter: Note). Diese Aufgabe umfängt unter anderen die Verteidigung des Menschenlebens. Es ist besonders heutzutage wichtig, wann es versucht wird die Meinung aufzuzwingen, dass es keine unveränderlichen universellen Werte gibt, das Gesetz nur Ausdruck des Willens der Mehrzahl sein soll, indem es für den weltanschaulichen, kulturellen und politischen Pluralismus offen bleibt. Um des falsch begriffenen Begriffs willen einer Toleranz wird erwartet, oder geradeaus – es wird vonseiten der Katholiken gefordert, dass sie auf den Eintrag ins sozial-politische Leben dessen verzichten, was sie als mit dem Glauben für wahr und gerecht übereinstimmend ansehen. Die Erfahrung erweist, dass die Überzeugungen der Katholiken heute auf das Marginale der sozialen Diskussionen als Anachronisches abgeschoben werden. Es ist den Katholiken beinahe nicht erlaubt, dass sie sich öffentlich dem verkündeten Recht widersetzen, über die Elternschaft entscheiden zu können. Das betrifft vor allem die Fragen, die mit dem Übel der Verhütung der Schwangerschaft zusammenhängen, der Prozedur des „In Vitro”, der Abtreibung, der Ideologie des Gender, der Institutilisation der Bände von Personen des gleichen Geschlechts, der Promovierung von Mustern sozialer Verhaltensweisen, die mit dem traditionellen Modell der Familie im Widerspruch stehen. Indessen die Katholiken sollen wegen ihrer Überzeugungen stolz bleiben, weil im Zentrum ihres Glaubens nicht nur die universelle Vaterschaft Gottes steht, des Schöpfers und Erlösers des Menschen, sondern ebenfalls die personale Würde ausnahmslos jedes Menschen, wie auch die Würde seines Gewissens, der mit dem Kanon der universellen und unabänderlichen Werte erschallt, zumal der Wahrheit, der Liebe, Gerechtigkeit und Solidarität.

Es ist Pflicht jedes Katholiken, der am öffentlichen Leben teilnimmt, die Treue gegen die Lehre der Katholischen Kirche und Jesus Christus selbst zu bewahren. Es kann keine Rede von irgendwelchem Kompromiss in Fragen des Glaubens und der Moral geben. Grundlegende Pflicht einer Person, die in Tätigkeit für das gemeinsame Wohl engagiert ist, ist die Sorge um Eindeutigkeit, wobei ihre Haltensweise für die anderen lesbar sein muss. Ein Katholik soll in jeder Situation Zeuge Christi sein. Das kann für ihn mit großer sozialer Verantwortung verbunden sein, mit persönlichen Entsagungen, er kann Gegenstand öffentlicher Kritik werden, manche werden sich von ihm distanzieren, oder ihn selbst zurückweisen. Unannehmbar für den Katholik ist die Haltung eines Dualismus, das heißt andere Grundsätze im Privatleben zu bekennen, und andere beim öffentlichen Engagement, und die Erklärung nach Lösungen, die im Widerspruch zum bekannten Glauben leiben. Im Rahmen, die von der christlichen Besonnenheit bestimmt werden, besteht die Möglichkeit, der „diplomatische Prozedur” zu folgen. Sie soll als Gewandtheit einer klugen Verhaltensweise im Leben verstanden werden, die die Grundsätze der Funktionierung der demokratischen Institutionen anerkennt, und zugleich die verantwortungsvolle Teilnahme in sozialer und politischer Diskussion ermöglicht. Das besonnene Engagement des Katholiken im öffentlichen Leben bedeutet somit die Klugheit und Rechtschaffenheit beim Erreichen der Ziele. Eines unter ihnen betrifft den Aufbau einer ehrlichen Autorität und die Zugegenheit an Posten, wo über das Schaffen und die Anwendung der Gesetze entschieden wird. Deswegen scheint es nötig zu sein, dass eine Strategie der Verhaltensweise angenommen wird für den Fall, wenn die meist erwarteten Lösungen unmöglich erreicht werden können. Johannes Paul II. hat im Anschluss an die Situation, wo die Zurückweisung oder eine völlige Abolition des Rechtes hinsichtlich der Abtreibung unmöglich erreicht werden kann – indem es schon ins Leben eingegangen ist oder es wurde unter die Abstimmung untergeben – gezeigt, „dass es einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klargestellt und allen bekannt wäre, dann, wenn die Abwendung oder vollständige Aufhebung eines Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre, gestattet sein könnte, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegrenzung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern” (EV 73). Daher ist auch die Teilnahem am politischen Kompromiss möglich, allerdings nur dann, wenn er zur Erreichung eines größeren Guten dient, nicht aber als Methode, um die ethischen Probleme zu lösen oder Kriterien für das Gute zu bestimmen. Im Fall der Abtreibung gilt als Ziellösung u.a. das Gesetz, das eugenische Indikationen zur Tötung des Kindes nicht annimmt, und im Fall des „In Vitro” – das diese Prozedur als Bedrohung der Würde und des Lebens oder der Gesundheit des Kindes in frühen Stadien seiner Entwicklung zurückweist.

Eine ungemeine Gefährdung für die Katholiken, die bei der Gestaltung des öffentlichen Lebens engagiert sind, sowohl im allgemein staatlichen Ausmaß, wie bei lokalen Selbstverwaltungen, und anderseits in Tätigkeiten außerhalb der Regierung, scheint ihre Vereinsamung zu sein. Es kommt des Öfteren vor, dass sie selbst keine ausreichende geistige Stütze erfahren, keine Hilfe bei der Gestaltung ihres Gewissens, noch Vorsage hinsichtlich der Verhaltensweise in Übereinstimmung mit dem Katholischen Glauben. In öffentlicher Beurteilung ihrer politischen Tätigkeit – was verständlich ist – erscheint manchmal die Tendenz zur Kritik und Misstrauen vonseiten anderer Mitglieder der Kirche. Es kommt der Vorwurf zur Sprache wegen Mangel an Radikalismus oder Teilnahme bei Gremien, die keine Akzeptation vonseiten einiger Katholiken finden. Es muss aber auch gemerkt werden, dass die grundlegende Aufgabe der Leute des Glaubens darin besteht – lassen wir es nochmals wiederholen – in der Welt der Politik gegenwärtig zu sein. Ihre Mitarbeit bei Erreichung der politischen Kompromisse soll es sichern, dass der Schutz der Werte, diktiert vom christlichen Gewissen, möglich völlig sei – unter bestimmten Bedingungen und Gegebenheiten ihrer Tätigkeit. Die Kirche und jeder Gläubige ist für die korrekte Formation des Gewissens verantwortlich. Man muss die Bedingungen der Tätigkeit in öffentlicher Sphäre kennen und verstehen, die eine fortdauernde Bedrohung für die Treue bei unternommenen moralischen Wahlen entstehen lassen.

Die Politiker und Abgeordneten bleiben angesichts einer besonderen Verantwortung stehen, sooft sie Entscheidungen unternehmen, die Sachen des Lebens und der Würde des Menschen betreffen. Sooft sie gemäß des gerechten und gut formierten Gewissens handeln, gehört sich ihnen ein besonderer Dank und Anerkennung, die auch bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck gebracht werden soll. In Übereinstimmung mit seinen Überzeugungen zu leben, sie zu begründen und verteidigen verstehen – selbst wenn man sich dabei auf Folgen aussetzen muss, die ihnen dosiert werden beim konjunkturellen Kampf um die Macht – ist Titel zur Anerkennung ihrer Größe und Treue zu bekannten Idealen.

Dieses Dokument wurde bei der 361. Vollversammlung
der Bischofs-Konferenz Polens angenommen
Warszawa, den 5. März 2013.

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Bio-ethische Herausforderungen
die vor dem Menschen von heute stehen bleiben



Falls Fragen hinsichtlich der künstlichen Maßnahmen zur erzwungenen Empfängnis dem Gottes Vorhaben der Liebe zum Trotz – sieh die zwei Dokumente des Apostolischen Stuhles zu dieser Frage:
1) Aus der Zeit des Pontifikates Johannes Paul II., Dokument das von der Kongregation der Glaubenslehre erarbeitet worden ist: „Donum Vitae: Instruktion über die Achtung vor dem Beginnenden Menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung” (22.II.1987). Sieh von unserer Internet-Seite diese wichtigen Dokumente des Apostolischen Stuhles: „Donum Vitae”;
2) Und das zweite Dokument, von derselben Kongregation der Glaubenslehre als Aktualisierung derselben Problematik aus der Zeit des Pontifikates Benedikt XVI.: „Dignitas Personae” (8.IX.2008).


Stadniki, 23.IV.2013.

.

B.
Hirtenbrief der Bischofskonferenz Polens
zum pastoralen Nutzen
zum Sonntag der Heiligen Familie

29.Dezember 2013

BEDROHUNGEN DER FAMILIE
DURCH DIE GENDER-IDEOLOGIE


Voller Text

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Polnische Ausgabe: http://episkopat.pl/dokumenty/5545.List_pasterski_na_Niedziele_Swietej_Rodziny_2013_roku.html
Übersetzung ins Deutsch, s. Freundeskreis Maria Gorett (FMG-Information) e.V.: April 2014 (???)

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Ihr Geliebten in CHRISTUS dem HERRN! Schwestern und Brüder!

Jedes Jahr erleben wir in der Oktav der Geburt des HERRN den Sonntag der Heiligen Familie. Unsere Gedanken richten wir auf unsere Familien und greifen die Reflexion über das Thema der Lage der modernen Familie auf. Das heutige Evangelium zeigt, wie die Familie von Nazareth den Willen GOTTES unter schwierigen Situationen abzulesen und ihn zu erfüllen bemüht war. Diese Haltung wurde für sie zum Quell neuer Kräfte. Dies ist für uns ein wichtiger Hinweis, dass der Gehorsam GOTT und Seinem Willen gegenüber auch heute Unterpfand für das Glück der Familie darstellt.

Der selige Johannes Paul II., auf dessen Heiligsprechung wir uns vorbereiten, erinnert uns daran, dass die Wahrheit über die Ehe "über den Willen der Einzelnen, über die Willkürlichkeit der einzelnen Ehepaare, über die Entscheidungen der gesellschaftlichen und politischen Organismen" steht. Diese Wahrheit soll bei GOTT gesucht werden, weil "GOTT selbst Urheber der Ehe ist" (GS 48; HV 8) . GOTT ist es, der den Menschen als Mann und Frau erschaffen hat, indem Er sie zu einer unersetzbaren Gabe füreinander befähigte. Die Familie hat Er auf das Fundament der Ehe gegründet, die für das ganze Leben mit untrennbarer und exklusiver Liebe verbunden ist. Er hat bestimmt, dass gerade eine solche Familie das richtige Milieu für die Entwicklung der Kinder sein soll, denen sie das Leben übermitteln und ihnen die materielle und geistige Entfaltung sichern wird.

Die christliche Sicht offenbart den tiefsten, inneren Sinn der Ehe und Familie. Die Zurückweisung einer solchen Sicht führt unausweichlich zur Zersetzung der Familie und zur Niederlage des Menschen. Die Geschichte beweist, dass die Missachtung des Schöpfers immer bedrohlich ist und die glückliche Zukunft des Menschen und der Welt gefährdet. Die Missachtung des Willens GOTTES in der Familie zieht die Schwächung der Beziehungen ihrer Glieder nach sich, fördert die Bildung verschiedener Pathologien im Zuhause, trägt zur Plage der Scheidungen bei, führt zur Bildung sogenannter "loser" oder "freier" Verbindungen, die schon ab der Jugendzeit praktiziert werden, des Öfteren mit zustimmender oder schweigender Akzeptanz der Eltern. Dies wird auch zum Grund, dass sich die Eheleute für die Gabe des Lebens nicht offen sind, was sich in negativen demographischen Folgen auswirkt. Mit Besorgnis beobachten wir eine immer größer werdende gesellschaftliche Akzeptanz dieser Erscheinungen.

So ist es verständlich, dass uns die Versuche einer Veränderung des Begriffs der Ehe und Familie in höchste Unruhe versetzen. Sie werden gegenwärtig vor allem von Anhängern der Gender-Ideologie auferlegt und von den Massenmedien lautstark vertreten. Angesichts der zunehmenden Angriffe, die gegen verschiedene Bereiche des Lebens in Familie und Gesellschaft gerichtet sind, sehen wir uns gedrängt, einerseits entschieden und eindeutig für die Verteidigung der Ehe und Familie und ihrer grundlegenden Werte zu sprechen und anderseits vor Bedrohungen zu warnen, die aus der Förderung dieser neuen Sicht erwachsen.

Wir begegnen verschiedenen Haltungen gegenüber den Tätigkeiten der Anhänger der Gender-Ideologie. Die große Mehrheit ist sich nicht einmal bewusst, was diese Ideologie ist, so dass sie auch keine Gefahr bemerkt. Ein kleiner Kreis von Personen - zumal die Lehrer, Eltern und Erzieher, darunter auch Katecheten und Seelsorger - sucht nach konstruktiven Wegen von Gegenmaßnahmen. Es gibt schließlich auch solche, die - indem sie die Absurdität dieser Ideologie sehen - meinen, dass die Polen von selbst die ihnen angebotenen utopischen Sichten zurückweisen werden. Indessen wird die Gender-Ideologie ohne Wissen und Zustimmung der polnischen Gesellschaft seit vielen Monaten in die verschiedenen Strukturen des sozialen Lebens eingeführt: die Erziehung, das Gesundheitswesen, die Tätigkeit der Kultur- und Bildungszentren, wie auch in nicht von der Regierung verwaltete Organisationen. Ihre Übermittlung von Seiten der Massenmedien konzentriert sich hauptsächlich auf die Förderung der Gleichstellung und auf Maßnahmen gegen Gewalttätigkeit - bei gleichzeitig damit einhergehender Verheimlichung der gefährlichen, weit auslaufenden Auswirkungen dieser Ideologie.

1. Was ist die Gender-Ideologie und warum ist sie so bedrohlich?

Die Ideologie des Gender ist Auswirkung der jahrzehntelangen ideologisch-kulturellen Veränderungen, die im Marxismus und Neo-Marxismus fest verankert sind, und die durch die sich immer mehr radikalisierenden feministischen Bewegungen wie auch durch die 1968 begonnene Sex-Revolution gefördert werden. Gender fördert Prinzipien, die im völligen Widerspruch zur Wirklichkeit und zum traditionellen Verständnis der Menschennatur stehen. Es wird behauptet, dem biologischen Geschlecht komme nur eine kulturelle Beschaffenheit zu, und man könne es sich im Lauf der Zeit selbst wählen, wobei die traditionelle Familie ein Überbleibsel und eine gesellschaftliche Belastung darstelle. Nach Gender ist die Homosexualität angeboren, und den Schwulen und Lesben stehe das Recht zu, Verbindungen einzugehen, die die Grundlage eines neuen Familien-Typus bildeten, mit dem Recht auf Adoption und Erziehung der Kinder. Die Befürworter dieser Ideologie argumentieren, dass jedem Menschen sogenannte reproduktive Rechte zuständen, darunter der Rechte auf Änderung des Geschlechts, auf ‚In-Vitro'-Fertilisation, Verhütung und selbst Abtreibung.

In der radikalsten Form betrachtet Gender das biologische Geschlecht als Vergewaltigung der menschlichen Natur. Der Mensch ist nach ihm "in das Geschlecht verwickelt" und muss sich davon befreien. Indem der Mensch das biologische Geschlecht verneine, gewinne er die "wahre, durch nichts gefesselte Freiheit" und könne ein sogenanntes kulturelles Geschlecht wählen, das ausschließlich in äußeren Verhaltensweisen ersichtlich werde. Dem Menschen stehe außerdem das Recht zu, eine spontane Änderung der in diesem Bereich schon getroffenen Wahl zu treffen im Bereich der zur Verfügung stehenden fünf Geschlechter: schwul, lesbisch, bisexuell, transsexuell und heterosexuell.

Die Gefahr der Gender-Ideologie ergibt sich im Grunde aus der zutiefst destruktiven Beschaffenheit sowohl gegen die Person wie auch gegen die zwischenmenschlichen Beziehungen, also gegen das gesamte soziale Leben. Der Mensch, seiner festen geschlechtlichen Identität beraubt, verliert nämlich auch den Sinn seines Daseins und ist nicht imstande, die vor ihm stehenden Aufgaben in seiner persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Entwicklung, wie auch im Bereich der Fortpflanzung zu entdecken und sie zu erfüllen.

2. In welche Bereiche wird die Gender-Ideologie eingeführt?

Die Gender-Ideologie wird in Polen in verschiedene Ebenen des sozialen Lebens eingeführt. In erster Reihe geschieht das durch die Gesetzgebung. Es werden Dokumente geschaffen, die scheinbar dem Schutz, der Sicherheit und dem Wohl der Bürger dienen, sich allerdings durch ausgeprägt destruktive Elemente auszeichnen. Als Beispiel sei genannt die Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen die Frauen, die - auch wenn sie der wesentlichen Frage der Gewaltanwendung gegen Frauen gewidmet ist - zugleich sogenannte "nicht stereotypische Geschlechterrollen" propagiert und tief in das Erziehungssystem eingreift, indem sie unter anderem die Pflicht zu einer entsprechenden Erziehung und Förderung der Homosexualität und des Transsexualismus auferlegt. Im letzten Halbjahr entstand sogar der Entwurf des sogenannten "Gleichheitsgesetzes", das den Katalog der Diskriminierungsverbote ausweitet u. a. mit Bezug auf die "sexuelle Identität und ihren Ausdruck". Die Annahme dieses Entwurfs beschränkt folgerichtig die Freiheit des Wortes und die Möglichkeit, die eigenen religiösen Auffassungen zu äußern. Sollte jemand in Zukunft wagen, die homosexuelle Propaganda zu beanstanden, wird er sich strafbar machen. Das bedeutet auch die Bedrohung für das Wirken der katholischen Medien und legt eigentlich die Notwendigkeit auf, eine Selbstzensur einzuführen.

Im April 2013 wurden Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Bezug auf Sexualerziehung veröffentlicht, die zu einer tiefen Verkommenheit von Kindern und Jugendlichen führen. Sie fördern unter anderem die Masturbation bei Kindern im Vorschulalter, indem sie auf diese Weise Freude und Lust durch die Berührung sowohl des eigenen Leibes wie des Leibes der Gleichaltrigen entdecken. Elemente dieser sog. Standards werden derzeit umgesetzt - wir wiederholen: meistens ohne Wissen und Zustimmung der Eltern - z. B. im Projekt "Gleichstellungskindergarten", das von der Europäischen Union mitfinanziert wird. Die Autorinnen des "Gleichstellungskindergartens" schlagen unter anderen vor, dass sich Knaben im Rahmen des Spieles als Mädchen verkleiden sollen und die Mädchen als Buben, wobei die übrigen Kinder erraten sollen, wer sie sind und erklären, warum sie es so beurteilen. Dieses Projekt enthält mehrere andere ähnlich umstrittene Vorschläge.

Solche Standards werden auch in den Schulungen gefördert, bei Workshops für Lehrer und Erzieher, bei Projekten, die in Schulen, Bildungseinrichtungen und Hochschulen umgesetzt werden. An vielen Universitäten Polens entstanden plötzlich Studiengänge über Gender (Gender Studies) . Es werden dort neue Propagandisten dieser Ideologie ausgebildet, wobei verkündet wird, dass die Familie schon einen Anachronismus darstelle und es keine Bedeutung mehr habe, ob das Kind von zwei Schwulen oder Lesben erzogen werde, weil es in solchen Strukturen ebenso glücklich sei und sich ebenso gut entwickle wie Kinder, die in einer traditionellen Familie erzogen werden. Es werden dabei Untersuchungen verschwiegen, deren Ergebnisse negative oder sogar tragische Folgen im Leben der Menschen beweisen, die in Milieus solcher Art heranwachsen: Selbstmordneigung, Störungen im Empfinden der eigenen Identität, Depressionen, sexueller Missbrauch oder sexuelle Belästigung.

Gender dringt auch in den Bereich der Kultur ein. Gemäß der Voraussetzungen ihrer Ideologen sollen auch in die Inhalte von Filmen, populären Serien, Theaterstücken, Fernsehprogrammen oder Ausstellungen – durch die Anwendung neuester Manipulationstechniken – Gestalten und Bilder eingeschoben werden, die der Veränderung des gesellschaftlichen Bewusstseins in Richtung Annahme der Gender-Ideologie dienen sollen.

Im Bereich des Gesundheitswesens haben wir mit Aktivitäten zu tun, die das Recht auf Abtreibung, Verhütung, ‘In-Vitro’-Befruchtung, chirurgische oder hormonale Geschlechtsumwandlung fördern, und auch eine allmähliche Einführung des „Rechts” auf Euthanasie oder Eugenik, das heißt der Möglichkeit, kranke, schwache, behinderte Personen zu beseitigen, die – nach Ansicht der Gender-Ideologen – „nicht vollwertige Individuen” darstellen. Daraus geht hervor, dass der Mensch überhaupt nicht mehr zählt. Der verheimlichte Beweggrund dafür offenbart sich letztlich als der ökonomische Vorteil.

Ganz hinterlistig wird dabei die Tatsache umgangen, dass das Endziel der Gender-Erziehung im Grund genommen die Sexualisierung der Kinder und Jugend ist. Das sexuelle Aufwecken schon ab dem allerjüngsten Alter führt zu Abhängigkeiten in der sexuellen Sphäre und in späteren Lebensphasen zur Versklavung (Abhängigkeit) des Menschen. Die Kultur des ‘Ausnutzens’ der anderen Person, um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, führt zur Erniedrigung des Menschen, der Ehe, der Familie – und folgerichtig des sozialen Lebens. Infolge solcher Erziehung, durchgeführt durch die Jugend-Sexualpädagogik, wird der junge Mensch zum Kunden von Pharma-, Erotik-, Pornografie-, Pädophilie- und Abtreibungskonzernen. Außerdem geht die sexuelle Versklavung des Öfteren mit anderen Abhängigkeiten einher (Alkohol-, Rauschgift- und Spielsucht), wie auch mit Schädigung, die man sich selbst und anderen antut (Pädophilie, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung). Eine solche Erziehung stellt nichts anderes dar als die Zerstörung der Familie. Die Entartung der Tätigkeit von Sexualpädagogen, die sich der Manipulation bedient, ist möglich, weil die Mehrheit der Eltern, Erzieher und Lehrer nichts über die Tätigkeit dieser Gruppen gehört hat beziehungsweise über die von ihnen verwendeten Unterrichtsmaterialien nicht Bescheid weiß.

3. Was soll angesichts der Gender-Ideologie unternommen werden?

Im Hinblick auf die Gender-Ideologie ist es eine ungemein wichtige Aufgabe, hinsichtlich der Bedrohungen aufzuklären, die sich aus ihr ergeben, wie auch die Erinnerung an die grundlegenden und unveräußerlichen Rechte der Familie wachzuhalten, die unter anderem vor 30 Jahren vom Apostolischen Stuhl in der Charta der Familienrechte festgehalten worden sind. Es ist notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um Ehe und Familie ihre rechtmäßige Stellung wiederzugeben und um den Eltern zu ermöglichen, ihr Recht auf Erziehung der Kinder im Einklang mit ihren eigenen Überzeugungen und Werten auszuüben, die es sicherstellen, dass die Kinder sich zu Hause und in der Schule auf integrale Weise entwickeln können. Und so den Vertretern der Wissenschaft zu erlauben, frei von ideologischem Druck zuverlässige Untersuchungen durchzuführen und frei zu veröffentlichen.

Der Kirche, die über das Wohl eines jedes Menschen wacht, hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, für das natürliche Recht GOTTES im sozialen Leben einzutreten. Sie kann also nicht schweigen, wenn Versuche unternommen werden, eine Ideologie einzuführen, die die christliche Anthropologie zerstört und sie mit zutiefst destruktiven Utopien ersetzt, die nicht nur den einzelnen Menschen zugrunde richten, sondern auch die ganze Gesellschaft. Die Christen, die in der Politik engagiert sind, können hier auch nicht tatenlos bleiben.

So wenden wir uns mit einem dringenden Appell an die Vertreter religiöser Bewegungen und kirchlicher Verbände, mutig tätig zu werden, um der Verbreitung der Wahrheit über Ehe und Familie zu dienen. Mehr denn je ist heute eine entsprechende Formung des Erziehungsmilieus notwendig. Man muss unbedingt den Eltern und Lehrern und den für die Prägung der polnischen Schule Verantwortlichen zum Bewusstsein bringen, wie groß die Bedrohung ist, die mit der Gender-Ideologie einhergeht. Dies muss umso mehr getan werden, weil den Eltern oft nicht direkt gesagt wird, dass diese Ideologie in die betreffende Bildungseinrichtung eingeführt wird, während aber die damit zusammenhängenden Inhalte in scheinbar harmlose und interessante Methoden und Formen ‘verkleidet’ werden, als handle es sich nur um Spielerei.

Wir appellieren auch an Institutionen, die für die polnische Bildung verantwortlich sind, dass sie dem Druck nicht erliegen, den die wenigen, aber sehr lauten und über nicht geringe finanzielle Mittel verfügenden Gruppierungen (Lobbys) ausüben, die der modernen Erziehung wegen mit den Kindern und Jugendlichen experimentieren. Wir rufen die Bildungsinstitutionen auf, sich in die Förderung einer integralen Sicht des Menschen einzusetzen.

Alle Gläubigen bitten wir um das inbrünstige Gebet in den Anliegen der Ehen und Familien und der von ihnen zu erziehenden Kinder. Wir bitten den HEILIGEN GEIST, dass Er uns allezeit das Licht verleihe, um die Gefahren und Bedrohungen zu verstehen und wahrzunehmen, denen die Familie heute ausgesetzt ist. Beten wir auch um den Mut, Menschen des Glaubens und mutige Verteidiger der Wahrheit zu sein. Möge uns bei dieser Bemühung die Heilige Familie von Nazareth, in der der SOHN GOTTES, JESUS CHRISTUS, erzogen wurde, Vorbild zum Nachahmen und geistige Hilfe sein.

In diesem Geist erteilen wir allen den Hirtensegen.

Unterschrieben: Die Hirten der katholischen Kirche in Polen
Für die Übereinstimmung: + Wojciech Polak, General-Sekretär der KEP.

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C.
Gottes Sicht
betreffs der Eingriffe
in die
Weitergabe des Lebens

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Wort zur Einführung

Wir stellen hiermit ein Dokument dar, in dem die Bischöfe der Kirche in Polen die Frage aufgreifen (März 2013), aus der von vielen Politikern – und in ihren Pfaden ihre dienstlichen Medien, gleichsam eine ‘Versteigerungskarte’ tun, um die ihnen eigenen Ziele zu erreichen. Ethische Prinzipien hinsichtlich der Ehrachtung vor dem Menschenleben und der Würde der menschlichen Person, ferner jeder Eingriff in die vorgefundene, von Gott ins Menschenherz eingeprägte Friedensordnung des ehelichen Aktes – mit Hilfe von Verhütungsmitteln gegen die Schwangerschaft (zurzeit werden von der Industrie zu Diensten des Sexus ausschließlich Abortivmittel erzeugt; gilt auch für das Präservativ), und zuletzt die Frage, wie die Nachkommenschaft in die Welt herbeigebracht werden kann mit Hilfe irgendeines Eingriffs dritter Personen in die ehelichen Beziehung von Mann zur Frau – sind in der unabänderlichen Lehre der Kirche enthalten. Sie erwächst aufgrund der dogmatischen und moralischen Überlieferung der Apostolischen Lehre, die sich des Siegels Gottes Einsetzung und Offenbarung freut. Daselbst wird sie niemals irgendwelchen Modifikationen erliegen, keiner Verwässerung, noch wird sie irgendwann Einbuße an Aktualität erleiden, als ob die Festlegungen Gottes nur an bestimmte kulturelle, geographische oder geschichtliche Milieus gebunden sein sollten.

In Frage nach der Würde und den Grenzen irgendeines Eingriffs in beginnendes Menschenleben hat das Magisterium der Kirche oftmals das Wort aufgegriffen. Unmittelbar mit der Frage eines technologischen Eingriffs in entstehendes Menschenleben hängen in letzten Zeiten zwei wichtige Verlautbarungen zusammen. Es sind autoritative Dokumente, die im Auftrag der betreffenden Päpste von der Kongregation der Glaubenslehre erarbeitet wurden, und zwar:

1) Donum vitae. Instruktion über die Achtung vor dem Beginnenden Menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung. Antworten auf einige aktuelle Fragen” – Kongregation für die Glaubenslehre (22.II.1987).
2) Dignitas personae. Instruktion über einige Fragen der Bio-Ethik” – Kongregation für die Glaubenslehre (8.IX.2008).

ANMERKUNG. Beide Dokumente des Magisteriums der Kirche, die den Siegel der Lehre „cum Petro et sub Petro” (‘unter Petrus und mit Petrus’ – VSp 116) tragen, können leicht u.a. von unserer Homepage heruntergeladen werden (Links dazu sieh unter dem unten angeführten Dokument der Bischöfe Polens).

Auch in diesem Bereich gibt es keine Zweideutigkeit hinsichtlich sowohl der doktrinären, wie ethischen Verhaltungsweise. Keine menschliche Gewalt ist mächtig das Gebot Gottes zu ändern: „Du sollst nicht töten(Ex 20,13; Mt 19,18; usw.), noch die Gottes Friedensordnung des unternommenen Aktes der ehelichen Vereinigung zu revidieren. In ihre Struktur und Dynamik hat Gott unabänderlich die elterliche Potentialität eingetragen. Gott hat den Menschen-die-Frau nicht als Werkzeug zur ‘Besamung’ erschaffen (solche Prozedur ist im Fall der Pflanzen und Tiere erlaubt). Das Kind soll gleichsam ‘unterwegs’ der ehelichen ganzheitlichen Hingabe aneinander von Mann und Frau als zweier Personen-Eheleuten erscheinen. Sie sind miteinander mit dem Band ihrer ehelichen Kommunion im Leben und Liebe verbunden. Diese Wirklichkeit wird auf wunderbare, schöpferische Weise mit Worten des Sel. Johannes Paul II. belichtet:

„Während sich die Eheleute also einander dahinschenken, geben sie aus sich eine neue Wirklichkeit heraus: das Kind,
lebende Abspiegelung ihrer Liebe,
bleibendes Zeichen ihrer ehelichen Einheit
und lebendige und untrennbare Synthese ihres Vater- und Mutterseins” (FC 14).

Das Kind wird so, gleichsam zur freudevollen Überraschung der Ehegatten selbst, von nun an eine schon unabwischbar bestehende Frucht der Ganzheitlichkeit ihrer gegenseitigen Hingabe aneinander.
– Zu gleicher Zeit ist aber in das Zur-Existieren-Kommen des Kindes – außer den Ehegatten – selbst die „Liebende Allmacht des Schöpfers” (DeV 33) engagiert. Und zwar Gott der Dreieinige impft zur Stunde der Empfängnis des Zur-Existenz gekommenen Neuen Menschen sein Lebendiges „Ebenbild und seine Ähnlichkeit” ein:

„Wenn wir sagen, dass die Ehegatten als Eltern Mitarbeiter Gottes-des-Schöpfers in der Empfängnis und Zeugung des Neuen Menschen sind, beziehen wir uns mit dieser Formulierung nicht nur auf die Gesetze der Biologie, sondern darauf, dass in der menschlichen Elternschaft Gott selber gegenwärtig ist – gegenwärtig in noch anderer Weise, als es in jeder anderen Zeugung in der sichtbaren Welt ‘auf Erden’ geschieht.
– Es kann doch allein von Ihm die ‘Ebenbildlichkeit und Ähnlichkeit’, stammen, wie sie dem menschlichen Wesen eigen ist, wie es bei der Schöpfung war. Die Zeugung ist die Fortführung der Schöpfung” (BF 9).


Es bleibt an die Frage irgendwelcher Eingriffe vonseiten dritter Personen darin, was Ausdruck der völligen ehelichen Hingabe sein soll, und sollte es auch mit bester Absicht unternommen werden, in diesem Fall um Eheleute mit einem Kind zu beglücken – einmal mehr die Kriterien anzuwenden, die der Sel. Johannes Paul II. zur Unterscheidung einer guten und schlechten Tat aufgezählt hat. Diese Kriterien sind übrigens nur Weiterfolge der dogmatischen und moralischen Tradition der Apostolischen Lehre. Der Heilige Vater stellt sie in seiner Enzyklika „Veritatis Splendor(1993) dar (siehe dazu auch mehrmals auf unserer Homepage, z.B.: ‘Gute-schlechte’ Tat: ‘Absicht’ und Gegenstand der Tat – im ganzen weiteren Zusammenhang):

„... Der Grund, warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der ordnungsgemäßen Wahl der Taten bedarf, ist die Tatsache, dass die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand abhängt, das heißt davon, ob er auf Gott, auf Den, der ‘allein der Gute ist’ hingeordnet werden kann und ob er die Person so zur Vollkommenheit führt.
– Eine Handlung ist gut, wenn ihr Gegenstand (das Objekt) dem Gut der Person entspricht – dadurch, dass sie die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind ...
– Die menschliche Handlung, die ihrem Gegenstand nach gut ist, ist zugleich auch dem letztlichen Ziel untergeordnet. Dieselbe Tat erreicht dann ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit, wenn sie vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird ...” (VSp 78).

Gleich welchen Aspekt der vom Heiligen Vater erwähnten Kriterien wir in Bedacht ziehen möchten, bemerken wir bei Anwendung der Technologie der Labor-Produktion eines Menschen eine fortgeführte Reihe von anmaßender Missachtung Gottes und usurpatorischer Aneignung strikt Gottes Zuständigkeit, die Gott seinem Wesen nach niemandem abzutreten imstande ist.

Um die Prozedur des ‘In Vitro’ zu rechtfertigen, oder sie umso mehr zu anempfehlen, genügt auf keinen Fall selbst die heiligste gute ‘Absicht’ – in diesem Fall: um die bisher unfruchtbaren Eheleute endlich mit eigenem ‘Kind’ glücklich zu machen. Bei solcher Empfängnis wird dieses Neue Kind zu gleicher Zeit – ihr Kind, und nicht ganz ihr Kind. Alle Stufen der Labor-Maßnahmen, die den positiven Effekt anstreben, das heißt die Besamung-Befruchtung einer Eizelle, sind mit usurpatorischem Einschreiten in strikt Gottes Zuständigkeit vermerkt. Es sind Bestrebungen, die eine vollständige Auschaltung der Wirklichkeit des Personalen Gottes überhaupt abzielen.
– Parallel dazu wird diese Prozedur zum brutalen Einschreiten in die Intimität der gegenseitigen Beziehungen zwischen Mann und Frau – als Personen, die mit dem Bund ihrer eingegangenen Ehe verbunden sind.

Es kann dabei unmöglich die Tatsache übergegangen werden, dass untrennbarer Bestandteil der ‘laboratorischen Menschen-Produktion’ die ... unmittelbare oder mittelbare Vernichtung – in der Regel vieler zur Empfängnis gebrachter Zygoten-Embryonen darstellt. Es geht um Lebendige Menschen, die ihres Lebens gnadenlos beraubt werden, wenn der ‘Techniker’, der die Prozedur in Gang gebracht hat, zum Schluss kommt, dass der betreffende Embryo – und dann noch viele andere weitere – infolge dieses oder anderes Grundes insuffizient ist, nicht ‘gelungen’, eventuell er scheint sich von vornherein mit Entwicklungsfehlern auszuzeichnen.

Die Technik des ‘In Vitro’ setzt auf diese Weise programmweise die Tötung Lebender, schon empfangener Menschen voraus. Sollte demzufolge die ‘gute Absicht’: der Übertragung in den Leib der Mutter eines besser ‘gelungenen Embryos’ die Tatsache rechtfertigen, dass ‘unterwegs’ soundso viele ‘nicht allzu gelungene’ Kinder umgebracht werden sollen? Weitere solche Tötungen werden vorausgesetzt, wenn die zumindest ein paar anderen Embryonen, die sich in der Gebärmutter schon entwickeln, selektioniert werden müssen, dass letztlich nur einem ausgewählten von ihnen – und nicht allen vielen insgesamt – die Chance der erfolgreichen weiteren Entwicklung gegeben wird.

Schon der Heilige Paulus, der Völkerapostel, hat den ethischen Grundsatz in Worte geschmieden mit Bezug auf die gute Absicht bei einer Betätigung – doch um den Preis, dass das beabsichtigte Ziel über Taten erreicht wird, das heißt wenn der ‘Gegenstand’ dieser Betätigung – ihrem Wesen nach böse ist. So geschieht es aber im Fall der angewandten Technik ‘In Vitro’. Und zwar, indem Paulus die ihm aufgestellten Vorwürfe widerlegte, hat er die rhetorische Frage formuliert:

„... Sollte es etwa so sein ... : ‘Lasst uns Böses tun, damit Gutes daraus entspringt?’ – Solche erwartet die gerechte Strafe!” (Röm 3,8).

Gerade auf dieses Argument aller ethischen Verhaltensweise beruft sich Papst Paul VI. in der Enzyklika „Humanae Vitae(sieh: HV 14, Fußnote Nr. 18).

Man müsste Gott sein, um die innere Friedensordnung des Aktes – nicht einer Kopulation-Insemination, sondern des von Gott geschenkten Aktes der ehelichen Vereinigung zweier Personen (also nicht zweier Werkzeuge der Labor-Technik, die zur Produzierung der menschlichen Zygote-Embryos bestimmt werden) zu ändern. Der ‘Techniker’, der im Labor die Technologie des „In Vitro” durchführt, ist weder Ehemann, noch Ehefrau des betreffenden Ehepaars. Die Ehegatten sind miteinander mit lebenslangem ehelichen Bund verbunden. Im Fall der Getauften wird die Ehe daselbst Sakrament der Ehe. Der ‘Techniker-für-In-Vitro’ an sich ist im geringsten Maß an der Frage der Würde des menschlichen Embryos interessiert, an seiner personalen Würde, seinem Gerufenwerden zum Leben in Ewigkeit ab der Stunde, da die Empfängnis stattfindet. Es interessiert ihn auch die Frage des Zu-Tode-Bringens einer ‘nicht allzu gelungenen’, von ihm erzeugen Zygote nicht: des vollberechtigten, zum ewigen Leben berufenen Lebendigen Menschen ...

Alle Betätigungen, die im Labor der ‘Produzierung des menschlichen Embryos’ unternommen werden, sind anmaßendes Hinwerfen eines Handschuhs Gott dem Schöpfer gegenüber und seine Herausforderung zur Abrechnung mit ihm als dem ‘Techniker-des-In-Vitro’, um mit Ihm ein Duell auszutragen ...! (sieh zu dieser Frage von unserer Seite: Betätigungen ‘Contra’: Was sagt Gott dazu? – dieses ganze Kapitel).

Mit anderen Worten: nicht hier darf die Lösung des Problems einer bisweilen sehr tiefschneidend erlebten ehelichen Kinderlosigkeit gesucht werden. Anderswo vom Kinderreichtum, bzw. Kinderlosigkeit allein hängt die Gültigkeit der eingegangenen Ehe keinesfalls ab.
– Die Kirche weist den Eheleuten urewig die positive Lösung einer sich verlängernden ehelichen Kinderlosigkeit. Die einen Eheleute können ihre Elternschaft in geistiger Art und Weise verwirklichen, indem sie in immer anderem Bereich ihre schöpferische Liebe – als reale Hilfe für viele Bedürftige geltend tun.
– In anderen Fällen erscheint die positive Lösung darin, dass eine Ersatz-Familie für eine andauernd riesige Anzahl von verwaisten und obdachlosen Kindern geschaffen wird. Leider, viele Eheleute sind angesichts solcher Lösung nicht allzu sehr entzückt, trotzdem sie ganz und gar ‘Göttlich’ ist und die Verheißung vonseiten Jesu Christi für sich hat:

„Und wer ein solches Kind um Meinetwillen aufnimmt, der nimmt Mich auf ...” (Mt 18,5).

Anders gesagt, Eheleute, die ihr Haus und ihre Herzen für fremde Kinder aufzuschließen nicht vorhaben, um ihnen die Erziehung zu schenken, sie zu nähren und auszubilden, verkapseln sich des Öfteren allein in eigener Gemütlichkeit und Selbstsucht. Es gibt offenbar wohl solche Situationen, dass kinderlose Gatten infolge ernster Gründe tatsächlich kein fremdes Kind aufzunehmen imstande sind – und sie glauben, Gott kennt und nimmt ihre Gründe an. Daher soll man sich immer vor vorzeitigen Urteilen über den Nächsten am besten ... ganz zurückziehen.

Dagegen angesichts irgendwelcher Eingriffe in den Akt der ehelichen Vereinigung über die Technologie des „In Vitro” muss nach der Richtschnur des Gebotes Gottes ausdrücklich ein eindeutiges „Non possumus – Darauf können wir nicht einstimmen” gesagt werden. Solche Haltung nehmen die Jünger Jesu Christi im Laufe der Jahrhunderte der Kirchengeschichte in immer anderen Situationen an. Es ist eigenartige weitere Folge der strikt Apostolischen Überlieferung. Der erste, der gerade eine solche Haltung angenommen hat: einer entschiedenen Erklärung für das Recht Gottes – allen Androhungen vonseiten der politischen, bzw. religiösen Machtträger gegenüber, war Petrus, der erste Papst, das heißt der erste sichtbare Stellvertreter des Gott-Menschen Jesus Christus. Im Angesicht der damaligen politischen und religiösen Führer des Volkes fand er sich verpflichtet, seine entschiedene, selbst angesichts der vorauszusehenden Foltern und des befürchteten Lebensverlustes – unbeugsame, auf dem Wort Gottes stützende Haltung zum Ausdruck zu bringen:

„Ob es vor Gott recht ist, mehr auf euch zu hören, als auf Gott, das entscheidet selbst” (Apg 4,19).

Und noch – unter anderen, ähnlichen Begebenheiten, eine selbe zum Ausdruck gebrachte Haltung aller Apostel insgesamt:

„Petrus und die Apostel antworteten: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen ...!” (Apg 5,29).

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D.
Ich aber lebe dank dem
... „In Vitro” ...

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Immer wieder kommt es vor, dass jemand z.B. dem Priester im Beichtstuhl bekennt: „Ich bin ganz gegen die Lehre der Kirche in Frage des ‘In Vitro’. Mein Leben verdanke ich gerade dem ‘In Vitro’. Es tut mich weh, sooft ich zu hören bekomme, wie die Kirche die Idee selbst des ‘In Vitro’ bekämpft. Diese Worte sind für mich wie ein Stich, der direkt in mein Herz zugesetzt wird ...”!

Man kann den Jungen, das Mädchen verstehen, die sich bewusst sind, ihr Zu-Existieren-Gekommen-zu-sein verdanken sie den Eltern, die sich dem Eingriff des ‘In Vitro’ unterzogen haben. Das Gespräch mit solchen schon stark Heranwachsenden – Mädchen oder jungen Männern, pflegt ungemein schwierig zu sein, wird aber gerade deswegen umso nötiger!

Die Kirche wendet sich in keinem Fall gegen sie, als die schon Lebenden – unabhängig davon, wie es zu ihrem Erscheinen in der Welt gekommen ist.
– In anderem Fall, auch wenn er unvergleichlich anders ist, kann ein ähnliches Bewusstsein ein Kind oder auch schon einen Erwachsenen betreffen, die infolge einer verbrecherischen Nötigung empfangen wurden, die ihrer Mutter zugefügt wurde.
– Eine noch andere Situation taucht bei der Empfängnis eines außer-ehelichen Kindes auf. Solches Kind kann im Leben vielartiger Verachtung vonseiten der Umgebung begegnen, die es ihm bei beliebigem Anlass vorhält, es wäre ... un-ehelich geboren. Wie viel zusätzliche Schwierigkeiten kann das manchmal wenn auch nur auf der Lebensstufe der Suche nach einem ‘jemanden zweiten’ im Blickpunkt auf die Ehe schaffen!

Dieser ‘Jemand’, empfangen in solcher Lage, trägt offenbar absolut keine moralische Schuld wegen seines Kommens-in-die-Welt unter solchen oder anderen Begebenheiten. Diese konnten voller Sünden sein, der zugefügten Notzucht, und selbst eines Verbrechens. Die Schuld liegt nicht aufseiten des Empfangenen, sondern der Täter ... der Sünde, eventuell bisweilen aller verbrecherischer Verhaltensweisen der Betreffenden. Diese Schuld, oder selbst viele Schulden – erwarten früher oder später auf ihre ... Abrechnung vor dem einzigen Richter der „Lebenden und Verstorbenen” (vgl. Apg 10,42) – unabhängig davon, ob sich jemand als Gläubiger erklärt, oder nicht.



Dem Kind, das sei es infolge des technologischen Eingriffs „In Vitro” empfangen wurde, oder auch unter anderen sündhaften Begebenheiten, soll geholfen werden, dass es sich nicht im Bewusstsein verkapseln lässt des erfahrenen, ihm zugefügten Schadens-als-Schadens, der ihm ohne seine geringste Anteilnahme zugekommen ist. Solcher Mensch muss sich immerwährend in Kraft seines Bewusstseins und Willens von dieser seiner stattgefundenen Vergangenheit lostrennen, indem er sie doch sowieso nicht ändern kann. Er soll dagegen seine ganze Aufmerksamkeit bewusst und immerwährend darauf lenken, was es ‘hier und jetzt’ Gutes zu tun gilt, und worauf er Einfluss ausüben kann, um die gerade sich abspielende Wirklichkeit in etwas Schönes zu gestalten.

Vor allem aber geht es um voller Dankbarkeit, fortdauernd bestehenden Ausdruck seiner zutiefsten Freude Gott gegenüber, dem Liebenden Schöpfer, für die Gabe des Herausgerufen-Werdens vom Nicht-Existieren zum Existieren – ganz unabhängig von allen Begebenheiten, unter welchen es stattgefunden hat, was diese Personen betrifft, die in seine Erscheinung damals engagiert waren. Die Tatsache des Existierens ist und bleibt immer Gottes ganz fundamentale Gabe. Gott, der die Sünde in all ihren Gestalten niemals bejahen kann, ist immer letztlich der ausschließliche Urheber des Lebens, und umso mehr der Liebe. Erst auf diesem Fundament und dieser Grundlage kann jetzt der Aufbau des Lebens erfolgen, und erst auf dieser Tatsache beginnen alle weiteren Gottes Gaben und ‘Talente’ heraufzuwachsen und Frucht zu bringen. Sie warten nur auf Mitarbeit mit Gott vonseiten der betreffenden Menschen-Person, samt aller schöpferischen Aktivierung der ihm zusammen mit dem Leben angebotenen wunderbaren Gott-menschlichen Möglichkeiten.

Der Mensch ist nicht Sache-Gegenstand, sondern einmal empfangen, ist er und bleibt schon für die Ewigkeit – „Person”. Kein ‘Tod’ hat hier was zu sagen! Auch wenn dieser konkrete Mensch bei seiner Empfängnis total seelenlos behandelt wurde: allein als ... ‘biologischer Rohstoff’. Den dabei beschäftigten ‘Techniker’ rührt es wahrscheinlich nicht allzu sehr, ob dieses konkrete Experiment des ‘Überlebens’ der von ihm erzeugten Zygote gelingt oder nicht, demzufolge man mit ‘ihr’ – das heißt mit der empfangenen Menschen-PERSON – ‘was machen’ muss. Klarer gesagt: diese nicht allzu gut ‘gelungene’ Experiment-Zygote ... muss in diesem Fall in den Müll rausgeschmissen werden ...

Es geht dann um diesen ‘nicht-gelungenen’ ... Lebendigen Menschen: um seine nicht mehr vergehende, für die Ewigkeit weiter, für immer bestehende Person. So schaltet der ‘Techniker’ ganz von neuem auf ein anderes, ähnliches, nächstfolgendes Experiment an menschlichen Gameten um. Allerdings diese bisher ... nicht-gelungenen Zygoten leben weiter! Sie leben mit einem Leben, das nicht von ihm, diesem Techniker, herkommt, sondern vom einzigen Ur-Heber allen Lebens und aller Liebe: Gott dem Dreieinigen. Dieser Gott hat ein ausdrücklichstes Gebot-Verbot auch in das Innere dieses ‘Technikers’ eingeprägt: „Du sollst nicht ... töten” ...!

Jede ‘Zygote’ ... ist ab ihrer Besamung-Befruchtung an nicht nur menschlicher ‘Gamet’, sondern im wahrhaftesten Sinn dieser Wirklichkeit ... ‘Voll-Person eines Neuen Menschen’. Sie ist demnach nicht ein ‘Etwas: Ding-Sache-Gegenstand’, sondern ein Jemand. Es ist jemand völlig außergewöhnlicher in Zusammenstellung mit ganzem übrigen Rest des von Gott erschaffenen Weltalls. Als Person wird dieser Kleine Mensch, und sollte er erst auf der Stufe der Zygote existieren – im selben Moment zum Existieren-Leben in Unsterblichkeit gerufen. Gott beschert jede Person einzeln mit unveräußerlichen und unabtrittbaren Eigenschaften, die erschaffene Abspiegelung seiner Selbst als Gottes-der-PERSON – der Dreifaltigkeit der Gottes Personen, darstellen, und zwar: mit Selbst-Bewusstsein (Verstand), Selbst-Bestimmung (freier Wille), und der Befähigung, Verantwortung unternehmen zu vermögen.

Diese Befähigungen sind unveräußerlich und unabtrittbar. Dank ihnen überragt der Mensch, darunter auch dieser kaum erst empfangene Embryo, die ganze übrige Schöpfung. Der Neue Kleine Mensch wird daselbst ihm selbst dargegeben. Es geschieht offenbar in Gottes Angesicht: der Mensch bekommt sich selber ausschließlich zur zeitweiligen Verwaltung der ihm geschenkten Gabe seines Mensch-Seins. Von der Verwaltung dieser ihm in die Hände eingereichten Gabe seiner Selbst wird er früher oder später abgerechnet werden – im Angesicht des Urhebers selbst allen Lebens und aller Liebe: vor Gott dem Dreieinigen.
– Mit den erwähnten, grundlegenden Eigenschaften jedes Menschen wird ausschließlich der Mensch ausgestattet: seine Menschen-Person. Solche Eigenschaften werden in der Welt der Tiere, selbst der allermeist mensch-ähnlichen Tiere, nie begegnet.

Aber auch hier sind wir noch in keinem Fall nicht am Ende des Mensch-Seins und seines Wesens – im Unterschied zum ganzen Weltall. Und zwar Gott beschenkt jede Person einzeln mit noch weiterer, verwundernder Gabe: mit „seinem Ebenbild und seiner Ähnlichkeit” (Gen 1,26f.). Als mit seinem Lebendigen Ebenbild angesichts des Weltalls ist Gott wegen jedes der Empfangenen in höchstem Grade erfreut – darunter selbstverständlich auch wegen dieses, der unter verbrecherischen Begebenheiten empfangen wird, wie es im Fall der Menschen-Produktion ‘In Vitro’ geschieht. Gott, der um keinen Preis das Verbrechen und die Sünde segnen noch annehmen kann, liebt zu gleicher Zeit jenen Empfangenen mit seinem ganzen „Selbst”. Daher schenkt Er sich ihm ganzen und befähigt ihn zur ‘Bräutlichkeit’ mit seinem Selbst – indem Er ihm den Bund der Liebe und des Lebens mit Sich anbietet. Jede Menschen-Person wird in der Stunde ihres Herausgerufen-Seins vom Nicht-Existieren zum Exstieren berufen, Subjekt des Bundes und Partner des Absoluten zu sein (vgl. ML 76). Es stellt schlechterdings eine schwindelerregende Berufung vonseiten des Schöpfers ... gegen sein Geschöpf dar. So ist das Angebot Gottes seinem Lebendigen Ebenbild gegenüber!

Mit anderen Worten: Gott ist einerseits zum äußersten auf die Techniker ‘entrüstet’, die an menschlichen Gameten manipulieren. Sie suchen deutlich den Posten Gottes-des-Schöpfers einzunehmen und Ihn zu entthronen, indem sie Gott beweisen, sie würden einen neuen Menschen ‘besser erschaffen’, als Er – der Schöpfer. Ungeachtet dessen, dass sie doch einen lebenden Gamet des einen und anderen der Eltern ... zu erschaffen nicht imstande sind! Die Gameten werden schon als fertig-bereite und lebende entnommen: sowohl vom Mann, wie von der Frau – nur dass es in einer Art und Weise geschieht, die die Gottes Friedensordnung beleidigt, wie sie in die gegenseitigen Beziehungen von Mann und Frau als Personen und Ehegatten, die sich untereinander aufgrund der Berufung Gottes mit dem Bund der Kommunion in Liebe und Leben verbinden, eingeprägt ist.

Sowohl die Ehe an sich, wie umso mehr das Geheimnis der Liebe und des Lebens, und dabei selbst der Mann und die Frau, darunter auch diese, die miteinander mit ehelichem Bund verbunden sind – bleiben weiterhin unveräußerliches Eigentum allein Gottes selbst. Niemand ist Eigentümer seiner Selbst, noch umso mehr irgendjemandes anderen der Menschen, noch auch seiner eigenen Geschlechtlichkeit. Der Mensch wird nur sich selber zur zeitweiligen Verwaltung dargeschenkt. Es ist dabei selbstverständlich, dass der Verwalter nur im Rahmen der Befugnisse zu tun ermächtigt wird, die vom Eigentümer bestimmt werden, und dass er sich demnach einmal von dieser Verwaltung vor seinem eigentlichen Eigentümer abrechnen werden muss.

Hier suchen diese zweien, in diesem Fall die Ehegatten, eine Nachkommenschaft in die Welt herbeizuschaffen zum Trotz der Gottes Friedensordnung der ehelichen Hingabe beim Akt ihrer ehelichen Vereinigung. Mit ihrer Haltung sagen sie Gott, dem einzigen Eigentümer und Urheber von Leben und Liebe – wortlos, aber gleichbedeutend – folgendes:

„Wenn Du uns ein Kind nicht schenkst, schaffen wir uns Rat ohne Dich, Du Gott!
Wir tun es selbst besser, als Du es tun würdest, Du Gott !”

Zu diesem Zweck vermieten sie einen ... ‘Techniker’ für die künstliche, laboratorische ‘Produktion’ menschlicher Embryonen. Dieser künstlich produzierte Mensch beginnt also zu existieren – ... nach vielen anderen, ‘unterwegs’ umgebrachten menschlichen Embryonen im Rahmen der Experimentierung an immer anderen Gameten (bekannter, eventuell willkürlich erwählter Herkunft aus der Gameten-Bank: ... so kommt es leicht zum Ehebruch !). Also alles geschieht hier nicht auf dem Weg des Aktes einer „humanen: d.h. menschlichen Lebensübertragung” (GS 51; latein: „Moralis ... indoles rationis agendi... non a sola sincera intentione et aestimatione motivorum pendet, sed obiectivis criteriis, ex personae eiusdemque actuum natura desumptis, determinari debet, quae integrum sensum mutuae donationis ac humanae procreationis in contextu veri amoris observant”): der Liebe-Gabe der „Person des Mannes für die Person der Ehefrau” (vgl. BF 11.15), sondern unter Bedingungen angewandter Labor-Prozeduren, wo der Vorgang selbst der Besamung-Befruchtung in Hände übertragen wird, die mit Blut der Unschuldigen triefen ...

Gott der Schöpfer, der sein verwunderndes Vertrauen gegen sein Lebendiges Ebenbild: den Menschen, menschlich gesagt – bis zur unmöglichen Extremität vorschiebt, tut sich selbst gehorsam angesichts seiner äußerst riskanten Gabe, mit der Er ausnahmslos jede Person ausgestattet hat. Und zwar Gott bleibt immer mit Distanz vor dem menschlichen freien Willen stehen. Er erpresst am freien Willen des Menschen außer Zweifel niemals, dass er sich z.B. den Geboten Gottes unterordnet, noch selbst ... dass er ... in den Himmel kommen ‘muss’. Gott fragt den Menschen jedes Mal von neuem: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote ...” (Mt 19,17).

Gott zieht also die Gabe des freien Willens seinem personalen Geschöpf nie und nimmer zurück! Selbst dann, wenn der betreffende Mensch, im Rahmen gerade dieses freien Willens, Verbrechen begehen wird, das Verbrechen der Tötung-Ermordung eines Unschuldigen nicht ausgenommen, und anderenfalls wenn er seinem Nächsten grauenvolle Folter zufügt. Noch mehr, es wird sich einmal so ergeben, da Gott selbst, persönlich – im Sohn Gottes und zugleich dem Menschen-Sohn Jesus Christus, an Sich erfahren wird, was das heißt der menschliche freie Wille, benommen von Hass zum „Urheber des Lebens” (Apg 3,15). Dieser, mit Hass und Aufruhr benommene freie Wille wird aus vollem Hals, wie besessen, stürmisch schreien: „Ans Kreuz mit Ihm! Ans Kreuz mit Ihm!” (Joh 19,6)Ans Kreuz mit Ihm!” (Mt 27,22f). ... „Wir haben keinen ‘König’, nur den ... Kaiser ...!” (Joh 19,15).

Jedes Mal, wenn sich der freie Wille ... des „Ebenbildes Gottes” auf Weggang von Gottes Friedensordnung der Liebe entscheidet – mündet sein Finale im ... Tod. Der Völkerapostel Paulus sagt einmal in Gottes Namen: „Denn der Lohn der Sünde ist ... der Tod, die Gabe Gottes aber ist das – ewige Leben in Christus Jesus, unserem Herrn(Röm 6,23). Es ist dieser „Tod”, den Gott nicht erschaffen hat. Er trat in die Welt hinein ... samt der Sünde: zuerst des ersten unter den Engeln, und zusammen mit ihm den anderen aufrührerischen Engeln, die sich ab dem Ur-Anfang von Gott getrennt haben (vgl. Offb 12,7f). Dann aber sind auch unsere Ur-Eltern im Paradies ... nicht der Stimme Gottes, sondern des gefallenen Erz-Engels gefolgt:

„Doch durch den Neid des Teufels kam der Tod in die Welt –
und ihn erfahren alle, die ihm ... angehören” (Weish 2,24).

Das Geschrei eines Menschen-in-Sünde, das heißt des zu dieser Stunde verunstalteten „Gottes Ebenbildes”, der den Tod Gottes herabfordert – nur deswegen, weil Gott den Mut hat, ihn zu bitten (also: NICHT nötigen!), er möge mit Liebe und aus Liebe den Geboten Gottes folgen, indem sie doch nur zu seinem vielfältigen Wohl – direkt von der „Liebenden Allmacht des Schöpfers” (DeV 33) herkommen, wird für das ganze Weltall unbegreiflicher Ausdruck der Aufruhr des Menschen gegen gerade diese „Liebende Allmacht des Schöpfers(DeV 33). Hat doch eben dieser Gott seinerzeit einen jeden einzelnen Menschen erschaffen, darunter auch diesen ‘Techniker-Häscher’, der das Verfahren ‘In Vitro’ antritt. Wie jede andere Menschen-Person, hat Gott auch diesen mit allen Eigenschaften ausgestattet, dank denen der Mensch ... eben Mensch-Person ist: über das irdische Leben – zum ewigen Leben berufen.

Trotzdem bleibt Gott unbeugsam weiter folgerichtig gegen das eigene Vorhaben seines Schöpfungs-Stils und seiner Liebe. Das betrifft auch den Fall, wenn verbrecherische Betätigungen in Gang gesetzt werden – in diesem Fall der ‘Techniker-für-In-Vitro’, wie anderenfalls die Produktion und Distribution immer anderer, bis zur Besessenheit entwickelter todbringender Abortiv-Mittel – mit ihrem Hauptziel: dass Partner den ‘Sex’ in Überfluss genießen, ohne sich mit Empfangenem Menschen belastet gehabt zu haben, da doch diese – dank gerade dieser Abortivmittel, längst nicht mehr leben. Somit sind sie auch für das Auge ... Jetztzeit nicht sichtbar. Bis die Stunde kommt, die Ewigkeitsschwelle einmal selbst zu überschreiten, wo all diese so Getöteten ... ihren Schächern entgegenkommen werden ...

Wenn es zur Vereinigung-Zusammenschmelzung der Chromosom-Garnituren des Samenfadens mit der Eizelle kommt, beschert Gott außer Zweifel in selber Stunde – gemäß seiner von vornherein angenommenen Schöpfer-Verpflichtung, die bis zum Äußersten die Wahl des freien Willens respektiert – selbst wenn dieser Wille eine verbrecherische Tat wählt – die zu existieren begonnene menschliche Zygote mit seinem Lebendigen „Ebenbild und Ähnlichkeit”. Gott erhebt sie im selben Moment ganz hoch – zur Würde einer Person. Und beruft sie daselbst zum ewigen Leben – im „Haus des Vaters” (Joh 14,2f.).

Das Erlangen dieses ganz ernst, mit zärtlichster Liebe angebotenen Rufes bleibt offenbar immer nur bedingte Gabe: falls diese Neu Empfangene Mensch-Person die von Gott angebotenen Bedingungen zur Erreichung dieses Rufes mit seinem freien Willen anzunehmen bereit ist. Sie sind nämlich unentbehrlich, um gerade dieses von Gott angebotene und versprochene ewige Leben zu erlangen – in Glückseligkeit des ewigen „Hochzeitsmahls mit dem Bräutigam-vom-Kreuz” (vgl. Offb 19,7). Jesus Christus, der Sohn Gottes, selbst Gott und Mensch zugleich, ist es, der „... uns liebt und uns von unseren Sünden erlöst hat von unseren Sünden durch sein Blut(Offb 1,5). Er ist auch der einzige, der von sich Selbst sagen kann als zugleich unser Schöpfer und Erlöser: „Ich war tot, doch nun lebe Ich in alle Ewigkeit, und Ich habe die Schlüssel zum Tod und zur Unterwelt ...” (Offb 1,18).

Das bedeutet, dass derselbe Gott, in seinem tiefsten Wesen als Schöpfer und einziger Urheber von Liebe und Leben zutiefst entrüstet und zum äußersten empört, vonseiten der erwähnten ‘Techniker’ der Menschen-Produktion um den Preis vieler unterwegs getöteter Unschuldiger – total ignoriert und beleidigt, in selber Stunde diesen neu entstandenen Kleinen Menschen in seine Gottes Hände mit höchster Zärtlichkeit als „Liebende Allmacht des Schöpfers” (DeV 33) aufnimmt. In seiner Schöpfer-Freude im Anblick (vgl. Gen 1,31) der neu-entstandenen Menschen-Person entzückt, ruft Er ihn in seiner Gottes Ekstase an – gleichsam auch eine jede Mutter und ein jeder Vater beim Anblick ihres Neugeborenen bezaubert frohlocken würden:

„Du Mein Kleiner, Du Mein Lebendiges Ebenbild, Kindlein meiner Liebe und meines Lebens! Ich liebe Dich! Ich liebe Dich über mein eigenes Leben!

– Merkst Du es? Deine Mutter und Dein Vater ... lieben Dich eigentlich nicht! Sie spielen nur vor, dass sie Dich lieben! Sie haben sich nach Dir gesehnt – nicht so sehr ‘um deiner Selbst willen’, als eher ‘für sich selber’. Sie betrachten Dich ... beinahe ganz instrumental: zur Befriedigung ihres Ehrgeizes als Ehegatten, die endlich auch irgendein Kind ‘haben’, sollten sie auch selbst ... NICHT-Eltern dieses Kindes ... geworden sein!

– Du mein Kindlein! Du bist für sie – gegen ihre, vielleicht nicht einmal vollbewusste, nicht völlig aufrichtige Beteuerungen, zum lebendigen Spielzeug geworden: als Kind-Sache!
– Aber ICH habe Dich geliebt. Nicht um Meinetwegen, sondern ‘um Deiner Selbst willen’ (GS 24). Ich liebe Dich mit meiner ‘urewigen Liebe’ (vgl. Jer 31,3). Du bist in meinem Herzen eingetragen schon ‘vor der Erschaffung der Welt’. Ich wünsche Dir so sehr: dass Du ‘heilig und untadelig lebst vor Gott ...’ (vgl. Eph 1,4).
Bleibe tapfer, Du meine Liebe! Ich beschere Dich mit der Würde des Menschen-der-Person, und berufe Dich im selben Augenblick zum Leben-für-immer, im ‘Haus des Vaters’! (Joh 14,2ff.).

– Es ist verständlich, Du Kindlein meiner Vorliebe: die Qualität Deiner entgegen kommenden Liebe zu Mir und den Nächsten – muss der Probe unterzogen werden. Es werden vielfältige Erprobungen dieser Liebe stattfinden müssen. Du musst Meine Berufung zur ewigen Glückseligkeit ... mit Deinem freien Willen annehmen und sie immer wieder bestätigen. Du musst sie liebhaben, um Meine Erwartungen Dir gegenüber ins Leben umzuschmieden – nach der Richtlinie der Gebote, die ganz und gar ‘ewiges Leben’ (Joh 12,50) sind.

– Das alles lege Ich Dir vor als dringendes, voller Liebe zu Dir – Angebot. Ich bitte Dich innigst, mögest Du dieses Angebot annehmen und es niemals zurückweisen.
– Allerdings: über seine Annahme musst Du selbst entscheiden, nicht Ich. Aber auch: wenn Du es nur wünschst, komme Ich Dir ganz bestimmt zur Hilfe. Und außerdem schenke Ich Dir die Meine – und zugleich Deine Mutter Maria. Ich schenke Dir einen besonderen Schutzengel. Und dazu noch die brüderlich-schwesterliche Hilfe so vieler anderen Heiligen!

– Wenn Du in deiner Freiheit es wünschst, verspürst Du von vornherein, dass dieses Mein liebevolles Angebot, samt Meinen Geboten – der einzige Weg ist, auf dem Du, wenn Du auf ihm wandelst, in Fülle Dein ‘Selbst’ werden wirst: würdig Deiner Emporhebung zur Kindschaft Gottes und des Person-Seins. Denn einzig dadurch, dass Du ganz nach Gott bist – erlangst Du die Fülle Deiner eigenen Erfüllung und Deines Glücks in der Dir angebotenen ‘Bräutlichkeit’ mit dem ‘Bräutigam-vom-Kreuz’.

– Also: glaube auf Mich, vertraue auf Meine Liebe! Wenn Du es nur wünschst ‘in Mir zu bleiben, und Ich in Dir’ (Joh 15,4f), trägst Du den Sieg davon und erreichst die Stufe, wann „Ich dem, der siegt, einen weißen Stein gebe, und auf dem Stein steht ein neuer Name, den nur der kennt, der ihn empfängt(Offb 2,17).

So heißt es also: möge das Mädchen, oder anderenfalls der Junge Mann, die den Anbeginn ihres Existierens z.B. der Prozedur der „Befruchtung In Vitro” verdanken, oder im anderen Fall sie wurden empfangen unter anderen, vielleicht ganz und gar verbrecherischen Begebenheiten – nicht dazu zulassen, dass sie sich in irgendwelcher Frustration aufgrund dieses Titels verkapseln.

Man muss um jeden Preis, täglich von neuem, auf dem harten Grundboden des tatgewordenen Anbeginns seines Existierens stehen bleiben. Die Tatsache allein des Da-Seins stellt immer eine unwahrscheinlich besondere und entzückende Gabe dar. Das einmal empfangene Leben besteht von nun an schon in Unsterblichkeit des ewigen Existierens, das also niemals mehr ein Ende haben wird.

Daselbst müssen sich alle Bemühungen nicht um das alles sammeln, was in irgendwelcher Weise vonseiten dritter Personen „in-Gottes-Augen-übel” war und worüber Jetztzeit niemand irgendwelche Macht ausüben kann, sondern man muss seine Aufmerksamkeit und alle seine Bemühungen ausschließlich nach all dem richten, „was im Himmel ist, wo Christus zur Rechten Gottes sitzt(Kol 3,1). Also nicht nach ‘hinten’ schauen, sondern sein Augemerk dauernd darauf hinlenken, was ‘vorne’ auf mich wartet.

Man muss um jeden Preis getreu das alles in die Tat umschmieden – Weile auf Weile, womit wir Jetztzeit „Ihm gefallen können: ob wir daheim oder in der Fremde sind(2 Kor 5,9). Die Treue bis zum letzten Odem hier auf Erden bewahren, mit Fülle des immerwährend bestätigten Anvertrauens auf Jesus den Gekreuzigten, und doch Auferstandenen. Dann werden wir einmal mit vertrauensvollem Frieden im Herzen, zu entsprechender Stunde, flüstern können: „Vater, in Deine Hände lege ich meinen Geist(Lk 23,46). Und noch: „Es ist vollbracht(Joh 19,30).


Es kommt aber die Stunde eines tieferen Nachdenkens über sein Leben, wie auch über den Anbeginn seines eigenen Lebens. Es kann sein, dass jemand zum Schluss kommt, dass der Beginn seines Existierens letztlich seine persönliche, dramatische ‘Gewonnene’ darstellt. Zwar kann er jetzt leben – doch es geschah um den Preis man weiß nicht wie vieler (es ist weder ihm bekannt, noch seiner Mutter und seinem Vater) zu Tode gerichteter seiner Brüder und Schwestern, die genauso wie er oder sie empfangen waren, aber bald nachher umgebracht wurden, weil das Experiment den ... „Technikern der künstlichen Produktion des Menschen” nicht allzu gut ... gelungen ist...

Eines ist aber immer sicher – und unterliegt keiner Diskussion: ein einmal empfangener Mensch hört niemals mehr auf zu existieren! Die Tatsache selbst, dass man ihn Jetztzeit unter den Lebenden ‘nicht sieht’ bedeutet keinesfalls, dass er ... annihiliert worden ist. Gottes Wille, der die menschliche Person vom Nicht-Existieren zum Existieren hervorruft, ist so ‘stark’, dass keine Macht im Himmel und auf Erden diese Person zur Annihilation zu bringen imstande ist. Demzufolge: alle diese, die einmal empfangen worden sind, wonach sie ... getilgt wurden, vielleicht wurden sie in den Müll herausgeworfen, oder auch sie sind irgendwie anders ‘zusammengeschaufelt’ worden, sind nur vom irdischen Leben zum definitiven Leben: diesem ewigen – hinübergekommen. „Ewige Ruhe, gib ihnen, o Herr ...”!

Für diesen, der von Gott die Gnade erhalten hat, dass er jene schwierigen, riskanten Stufen der allmählichen erfolglosen Entwicklung des Embryos überlebt hat, und zuletzt von seiner Mutter geboren werden konnte (wiewohl es in keinem Fall sicher ist, ob die Eizelle wahrhaft von ihr stammte, noch umso mehr, ob das Spermium, das die Besamung-Befruchtung initiiert hat, wirklich vom Vater herkam: wer ist imstande, die Tätigkeiten der Techniker-von-‘In Vitro’ zu überprüfen?), bleibt die eigenartige Verpflichtung im Gewissen, dass er innigst, mit brüderlich-schwesterlichem Gebet für diese alle betet, die in diese ganze Prozedur engagiert gewesen waren: um ihre Bekehrung, ihre Erlösung und Genugtuung der zugefügten, vielleicht vielfach tödlichen Schäden.

Es bleibt dann aber in weiterer Folge auch noch das Gebet für diese seinen, jene ... Getöteten, höchst wahrscheinlich zahlreichen Brüder und Schwestern, die die riskanten Stufen nach der künstlichen Besamung-Befruchtung nicht überlebt haben.
– Dieses Gebet kann dann z.B. in solcher Gebetsmeinung zu Gott gerichtet sein: dass die letztliche Wahl dieser aller Getöteten, dieser in aller Welt nicht ausgenommen – ein großes ‘für’ den Erlöser sei.
– Jesus, der Erlöser, ist ihnen in der Stunde ihres Sterbens außer Zweifel erschienen. Um aus ihrem freien Willen die letztliche WAHL herauszulösen: für – oder Gott bewahre – gegen den Erlöser des Menschen! ...
– Oder auch es kann vielleicht ein Gebet sein – sehr wahrscheinlich – nur noch ‘zu ihnen’, also nicht ‘für’ sie. Und zwar, dass sie ihm, diesem Übergelebten, die Gnade der Beharrlichkeit in Gutem und einst den Himmel erflehen, wie auch umso mehr die gute Bestehung der Prüfung betreffs der Qualität seiner Liebe zu Gott und den Nächsten in der Zeitspanne des längeren, als sie es erhalten haben, Lebens in der irdischen Zeit.


Auf diesem Hintergrund kann bei vielen leicht die wunderliche Frage auftauchen: Wo – konkret genommen – befinden sich zurzeit diese NICHT-geborenen seine Brüder und Schwestern? Sie haben doch nicht einmal die Chance gehabt, getauft geworden zu sein ...!

Genau dieses Thema wurde auf unserer Internetseite einmal aufgegriffen – schöpferisch, und zugleich mit voller Ermutigung. Es war im V. Teil (= über die Barmherzigkeit Gottes. Er besteht aus 8 Kapiteln), in den Enderwägungen seines 6. Kapitels. Wir ermutigen, dass diese Erwägung aufgesucht wird, damit man sich vielleicht auch mit ihrer Hilfe liebend, mit Fülle von Dank zu Jesus den Erlöser und Maria, die Mutter des Erlösers – zu erfreuen vermag.

Hier der unmittelbare Link zum Anfang jener Erwägung:
„Die sterbenden Kleinen Kinder – die Behinderten – Jeder”

Um aber diese Erwägung vollkommen gut zu verstehen, gehört es sich außerdem nach der unmittelbar vorangeganen Erwägung zu greifen. Bitte hier klicken:
„An die Tür ... jedes Menschen” .

Man muss nämlich beten, beten mit höchst möglichem Wohlwollen. Und zugleich im Geist einer selbstlosen, aufrichtigen Verzeihung, ungeachtet der voll bewusstgewordenen, vielleicht vielfältigen, sehr tiefschneidenden und schwer zu vergessenden Schäden. Beten für jeden derjenigen, die daran beteiligt waren:

– Beten für die Getöteten Brüder-Schwestern, die die an ihnen durchgeführten Experimente ... nicht überlebt haben. Dass ihre Entscheidung, diese letztliche vor ihrem Tod (und zugleich doch auch für die vielen anderen in aller Welt, die ebenfalls im Labor-Verfahren der ‘Produzierung-Erzeugung lebendiger Menschen’ gelegentlich umgebracht werden ...), doch völlig als das vertrauensvolle Wort lautete:

„Ja, o Jesus, Du Erlöser: ich LIEBE Dich! Ich verzeihe von Herzen einem jeden der meinen ... Töter.
Wie auch Du, Jesu, vom Kreuz her ... verziehen hast, und trotz allem weiter, bis zum Letztlichen, alle geliebt hast”!

– Man muss beten, ferner, für seine Mutter und seinen Vater. Sie haben Dich doch letztlich angenommen. Die Mutter hat Dich getragen, ausgetragen und geboren. Die Eltern haben Dich betreut und Dich erzogen.
– Beten muss man, mit aller Aufrichtigkeit, für alle Techniker-Häscher: um ihre Bekehrung. Und umso mehr um ihre ewige Erlösung.
– Zuletzt muss man beten für sich selbst. Dass man im Leben niemals von der Liebe Christi und eines entschiedenen Stehenbleibens an seiner Seite abrückt:
im Leben – möge es leicht oder schwer sein;
dereinst im Sterben, wann doch niemand anderer zu Hilfe kommt, als nicht gerade Gottes Barmherzigkeit;
und für das alles, was nach dem Tod folgt, also was in der Stunde des Todes, von nun an für ewig – beginnt. Selbstverständlich nicht woanders, sondern ... im Himmel!

Das heißt also: Du Kind der Vorliebe Gottes! Verkapsle dich in den erfahrenen eigenen Schäden und in Erkrankungen nicht! Noch in immer anderen Insuffizienzen, die vielleicht im Laufe der Zeit auftauchen können, und die ursächlich strikt mit der Tatsache zusammenhängen können, dass deine Empfängnis nicht infolge der ehelichen Vereinigung der Person deines Vaters mit deiner Mutter stattgefunden hat, sondern unter Labor-Bedingungen einer ... eher seelenlosen ‘Menschen-Produktion’. Verzeihe von Herzen ihnen allen – um Christi willen. Bete für alle, die die „Schuld” dafür tragen, dass Dein ‘Lebens-Geschick’ vielleicht nicht allzu leicht ist.

Als schöpferische Hilfe zu solcher inneren und äußeren Haltung nimmst Du vielleicht, Du Kind Gottes, das folgende Angebot an. Es kann sein, dass Du es auf dieser Internet-Seite schon selbst, bei anderer Gelegenheit, gefunden bist. Es geht um „Zwei Gebetchen der Barmherzigkeit”, die hier sehr anempfohlen werden. Ein Link zu ihnen steht auf der Mitte selbst der PORTAL-Seite unserer Homepage – rechts unter den drei Bildern mit Kindern-im-Oval.
Wir stellen diese zwei Gebetchen hier gesondert vor – hier in deutscher Sprachversion:


Tägliches Sich Anvertrauen an Gottes Barmherzigkeit:

(0.58 kB)„Barmherziger Jesus, ich vertraue (wir vertrauen) auf Dich!
(0.58 kB)Ich vertraue mich (wir vertrauen uns) Dir an: im Leben, im Sterben, und nach dem Tod!
(0.58 kB)Maria, nimm mich an (nimm uns an) – mit Deinem Sohn, und dem Heiligen Josef!”
Gebet der Vergebung:

(0.58 kB)„Jesus und Maria, ich verzeihe von Herzen (diesem/dieser ... diesem ... und ...) allen, die mir irgendein Übel zugefügt haben!
(0.58 kB)Ich will nicht mehr darauf zurückkommen: weder in Gedanken, noch mit Worten, es sei denn durch Verzeihen”!

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Sieh den vollen Link zu diesen zwei Gebetchen der Barmherzigkeit in mehreren Sprachen:
„Zwei Gebetchen der Barmherzigkeit in mehreren Sprachen”.


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Das Gesamte der hier geöffneten Seite, d.h.: das Dokument der Bischöfe Polens (5.III.2013)
samt der Einführung und Erwägung „Und ich lebe dank dem Vitro”

kann heruntergeladen werden, im WORD-Format (*.doc; A-5)

Klicke:
Empfangenes Leben, InVitro

ks. Pawel Leks, SCJ
+

Stadniki, 23.IV.2013
RE-Lektüre: 10.IV.2019.

Kontakt-Anschrift an den Autor der hiesigen Internetseite, sieh:
Anschrift des Autors



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A. BIO-ETHISCHE HERAUSFORDERUNGEN die vor dem Meschen von heute stehen bleiben

1. Der Mensch guten Willens angesichts der Zivilisation des Todes und für die Kultur des Lebens
2. Das Wesen der Bedrohungen des Menschenlebens in vorgeburtlicher Phase
3. Wahrheit um die menschliche Sexualität und Verantwortung um das Kind
4. Unsere Haltung
5. Engagement der Katholiken in öffentliches Leben
Das hiesige Dokument der Bischofskonferenz Polens - im WORD-Format
Links zu zwei Dokumenten des Apostolischen Stuhls: a) Donum Vitae; b) Dignitas Personae

B. HIRTENBRIEF der Polnischen Bischöfe zum Sonntag der Hl.Familie (28.XII.2013)– GENDER

C. Gottes Sicht betreffs der Eingriffe in die Weitergabe des Lebens– GENDER

D. „Und ich lebe dank dem ‘In Vitro’ ...”
Zwei Gebete der Barmherzigkeit
Anschrift des Autors dieser Internet-Seite


Bilder-Fotos

Abb. Papst Benedikt XVI
Abb. Papst Franziskus
Abb. Das Bild Jesus ich vertraue auf DICH, mit eingeschriebenem
Quader des Gekreuzigten-von-Krakow-MOGILA