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HEILIGE BEICHTE DER EHELEUTE,
BRAUTPAARE
UND PARTNERSCHAFTEN
mit Sünden bei Intimität

  Aktualisierung: 7.I.2023.  


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Geschichtliches ...


N.B.: Zu Begründungen dieser Beichthilfe s. ganz unten etliche LINKS zu anderen Stellen der hiesigen Internet-Seite, wo die betreffenden Themen ausführlicher erörtert werden.

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Heilige Beichte der Eheleute und Partnerschaften
von Sünden im Bereich ihrer Intimität

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Rach (7.5 kB)
Ich verspreche ...! Dir, Jesu Christe, verspreche ich die Treue! Und dass ich Deine Gebote im Leben treu zu befolgen vor habe ...! Allerdings ich bin schwach. So bitte ich Dich: Lass, Jesu, nicht zu, wie auch Du, Maria – dass ich mich von Euch je einmal trenne ...!

Verehrter Leser! – Die unterhalb stehenden Bemerkungen über die ‘heilige Beichte’ können den Anschein wecken, sie wären ganz trocken, fast seelenlos verfasst. Es wird hier aber dahin gestrebt, so manche Missverständnisse, die mit dem erörterten Thema verbunden sind, klazulegen.
– Verstehe Dich zum Frühlingsanhauch dieses Sakraments durchzuringen: zum Tribunal der Barmherzigkeit Gottes. Fürchte Dich vor ihm nicht! Das Beichtsakrament ist Christi Geschenk, das dich mit Erlösungswärme umhüllt. Es weckt die Zuversicht zur Barmherzigkeit Gottes, löst ein Übermaß von Danksinn für die Vergebung aus, die vom schmachvoll behandelten diesem Gott erwartet wird. Der Erlöser spendet sie der durch die Vermittlung – und sei es auch seiner sündigenden Diener-Priester. Das Blut der Erlösung des Sohnes Gottes weckt jeden zur Hoffnung und zum Heil, die vom durchgestochenen Herzen Jesu am Kreuz der Erlösung hervorströmt. So offenbart sich die überschwengliche Liebe Jesu Christi, des Gott-Menschen..
– Nur aber: die Verzeihung Gottes setzt die Eröffnung für die von allein verständlichen ihre Vorbedingungen voraus. Die Mühe, wie sie mit ihrer Annahme verbunden ist, ist ein großes Nichts im Vergleich zu den Schätzen, die dank diesem Sakrament geliefert werden.
– Ihre Zurückweisung bedeutete den Durchfluss der Barmherzigkeit Gottes für sich abzusperren.


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A. HEILIGE BEICHTE: DAS SAKRAMENT DER VERSÖHNUNG

Beichte’: Das Sakrament der Heiligen Beichte

Die Heilige Beichte ist keine Sprechstunde beim Psychologen-Psychiater. Sie ist eines der Sakramente der Kirche, die von Jesus Christus, dem Sohn Gottes, eingesetzt wurden. Der Kirche steht keine ‘Macht’ über die Sakramente an sich zu. Sie wurde dagegen zu ihrem zuständigen Verwalter eingesetzt. Daher äußert sich die Kirche, vereint „mit” Petrus und „unter” Petrus (s. VSp 116) im Namen Jesu Christi selbst, des einzigen Herrn und Eigentümers der „seinen Kirche” (s. Mt 16,18), u.a. über die Bedingungen für eine gültige heilige Beichte.

Die sakramentale Beichte beruht auf dem Bekenntnis seiner Sünden in Gottes Angesicht – samt der deutlich geäußerten Bitte um ihre Vergebung und Lossprechung. Aufgrund des Willens Gottes geschieht es durch den Vermittlungsdienst eines Priesters, der sich zu dieser Stunde im Namen und in Ermächtigung des Sohnes Gottes, Jesus Christus betätigt.

Der Priester, ohne den es unter gewöhnlichen Umständen keine Lossprechung gibt, vergegenwärtigt bei der Ausspendung des Sakraments der heiligen Beichte auf sakramentale Art und Weise Jesus Christus, den Erlöser des Menschen. Er ist es, der einzige Herr und Besitzer ’seiner’ Kirche, der sie u.a. mit dem Sakrament der Beichte, d.h. der Versöhnung mit Gott und den Menschen, ausgestattet hat:

Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben;
wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert”
(Joh 20,23) .

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Die Heilige Beichte beruht vonseiten des Beichtenden auf seiner Hinwendung an die Barmherzigkeit des Dreieinigen Gottes mit deutlich geäußerter Bitte: um Verzeihung der von ihm begangenen Sünden – mit Berufung auf die erlösende Macht des Blutes des Sohnes Gottes. Für Christus gibt es keine größere Freude, als wenn Ihm jemand ‘erlaubt’, Erlöser für sich sein zu dürfen.
– Derselbe Erlöser hat aber beschlossen, dass die Lossprechung in gewöhnlichen Umständen ausschließlich über die Vermittlung der Kirche erfolgen wird – und zwar über das zu diesem Zweck eingesetzte Sakrament der Beichte: der Versöhnung. Es wird auch ‘Tribunal der Barmherzigkeit Gottes’ genannt.

Ausspender dieses Sakramentes ist aufgrund des Willens Jesu Christi ein Priester. Er muss gültig als Priester geweiht sein und daselbst sich mit dem Siegel der Apostolischen Sukzession auszeichnen.
– Außerdem muss er über die Jurisdiktion zur Ausübung des Versöhnungs-Sakramentes auf dem bestimmten Gebiet der Kirche verfügen.

Bedingungen zum Erlangen der Vergebung der Sünden

Gott verleiht die Lossprechung sofort und leicht, allerdings niemals um jeden Preis. Derjenige, der an das Sakrament der Versöhnung-Beichte herantritt, muss ein paar grundlegende Bedingungen erfüllen. Die Bedingungen einer guten, gültigen, sakramentalen heiligen Beichte werden nicht von der ‘Kirche’ ersonnen. Sie hängen mit dem Wesen selbst dieses Sakraments zusammen als Gottes Gesetzes und spiegeln die Natur selbst dieses Sakraments ab.

Der Beichtende ist verpflichtet, die fünf Bedingungen einer gültigen Heiligen Beichte zu erfüllen. Wir kommen auf ihre Aufzählung gleich im Folgenden zurück.

Selbst das Bekenntnis der begangenen Sünden muss sich in Kraft des Gesetzes Gottes (d.h. nicht infolge der Verfügung der Kirche) mit einigen Eigenschaften kennzeichnen.
– Und zwar: das Bekenntnis muss vollständig sein (auch ‘integral’ genannt), das heißt es muss alle begangenen schweren Sünden umfangen, die ab der letzten gültigen Beichte begangen wurden.
– Kraft des Gesetzes Gottes muss das Bekenntnis die Umstände der begangenen Sünde betreffen, die eine Veränderung-Modifikation der Qualität der Grundsünde nach sich ziehen können.
– Es handelt sich um solche Umstände, wie: die Anzahl der begangenen Sünden (zumindest was ihre Häufigkeit betrifft).
– Dasselbe gilt für die Zeitspanne, ab wann die betreffende Sünde begangen wurde.
– Unentbehrlich ist das Bekenntnis, ob die Sünde einsam oder mit jemanden anderen begangen wurde (zusätzlich ‘fremde’ Sünde).
– Der Umstand muss bekannt werden, ob jemand mit dem Ehegelöbnis verbunden war, mit priesterlichem Zölibat oder der Ordensprofess.
– Dasselbe Erfordernis betrifft alle anderen Umstände, die die Grundsünde in zusätzlich sich hinzufügende Sünden, manchmal geradeaus Verbrechen, umwandeln können, wie z.B. falls jemand nach Abortivmitteln bei der Schwangerschaftsverhütung gegriffen hat (alle gegen-elterliche Mittel wirken immer abortierend; das gilt ebenfalls vom Präservativ).

Fünf Bedingungen einer gültigen heiligen Beichte

Hier zur Erinnerung die fünf Voraussetzungen, dass die Beichte gültige sakramentale Beichte wird:

1. Gewissenserforschung. Ich muss mich vor der Wahrheit meines Gewissens stellen. Es geht um eine angesichts Jesu Christi und des Himmlischen Vaters unternommene, aufrichtige Konfrontation mit dem inneren moralischen Gesetz (Stimme des Gewissens) und den Normen des Evangeliums, wie sie in Gottes Namen vom Magisterium der Kirche dargestellt werden.

2. Reue für die Sünden. Es handelt sich um eine aufrichtige Reumut des Herzens, die mit der Entscheidung des Willens einhergeht, die Sünde nicht mehr zu begehen – um der Liebe zu Gott und dem Nächsten willen.

3. Starker Vorsatz der Verbesserung. Es soll eine Entscheidung getroffen werden, das heißt nicht nur ein Wunsch. Samt der Abwägung der Umstände, die zur Sünde zu führen pflegen und dementsprechend um unternommene Mittel zur tatsächlichen Absage der Sünde.

4. Aufrichtiges, integrales Sündenbekenntnis. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört das Bekenntnis aller schweren Sünden, was ihre Anzahl und die Umstände angeht, die ihre Grundqualität ändern können.
– Es muss beim Pönitenten das Bewusstwerden sich selbst gegenüber und das Bekenntnis aufkommen, dass die Sünde „ich” selbst – ich persönlich – begangen habe, also nicht nur, dass es in der Welt viel ‘Übel’ gibt.
– Daher soll das Bekenntnis niemals un-persönlich formuliert werden, z.B. folgender: „Es passierte mir, die Messe zu vermissen; es hat Fluchworte gegeben ...”. Die Sünde wäre von einem „irgend-ETWAS” begangen, nicht aber persönlich von „mir” selbst. Deutlicher gesagt: die Sünde würde von einem „ES” begangen, jedenfalls nicht „von mir selbst”.

5. Genugtuung Gott und dem Nächsten gegenüber. Gott verlangt, dass zuerst der dem Nächsten zugefügte Schaden beglichen wird, wonach dann Gott um Vergebung gebeten werden darf. Das gilt nicht nur vom zugefügten materiellen Schaden, der wieder gut gemacht werden muss (z.B. Diebstahl: die Zurückerstattung ...), sondern umso mehr vom moralisch-geistigen Schaden, z.B. der systematisch zerstörten und niedergetretenen Liebe und des Friedens in Ehe und Familie, Demütigung des Nächsten, Unterwühlung seines guten Namens u.dgl.
– Sollte es keine andere Art und Weise geben, wie der Schaden ersetzt werden kann, bleibt immer noch schlechterdings die ... Bitte, der Nächste möge den ihm zugefügten Schaden um des Namens Gottes willen ... verzeihen. Damit muss offenbar die Entscheidung einhergehen betreffs der Veränderung der bisherigen Verhaltensweise dem Beschädigten gegenüber, samt dem Gebet in Anliegen dieses Beschädigten.

Sollte es die Aussöhnung mit den Beschädigten nicht gegeben haben und sollte der Beichtende in sich den Willen nicht herausarbeiten, das zugefügte Unrecht und die Beleidigungen tatsächlich wieder gut zu machen – samt der Entscheidung, dass dieses Übel nicht mehr begangen wird, wäre es zwecklos zur heiligen Beichte herantreten zu versuchen. Die Vergebung der Sünde ist jedes Mal ungemein seriöse Angelegenheit. Preis der vergebenen selbst geringsten ‘lässlichen’ Sünde ist jedes Mal das schauderhafte Leiden des Sohnes Gottes Jesus Christus: sein Blut der Erlösung.
– Im Fall einer Todsünde ist das Gewissen des Pönitenten mit ewiger Schuld und der – der betreffenden Person gehörigen ewigen Strafe belastet. Die eine, wie die andere Wirklichkeit soll in Kraft des Erlösungsblutes des Sohnes Gottes Jesus Christus vergeben-getilgt werden: dieses Gekreuzigten und Auferstandenen. Der Erlöser vergibt das eine und andere ungemein leicht und sofort, allerdings niemals ‘um jeden Preis’. Das Beichtkind muss die erwähnten Voraussetzungen erfüllen.

Falls der Pönitent eine aufständische Haltung gegen die erwähnten Bedingungen einer guten und gültigen Beichte zutage bringen würde, nötigte es den Beichtvater ihm die Lossprechung zu verweigern. Es sind nämlich Bedingungen nicht der ‘Kirche’, sondern sie kommen vom Gesetz Gottes.
– Falls das Beichtkind in seinem Willen vor hätte, die Umstände, die zur Sünde führen, weiter zu unterhalten, bedeutete es, dass er die Lossprechung als Segen für weiteres Begehen der Sünde aufnötigen möchte. So was ist aber unmöglich. Es bedeutete, dass das Blut der Erlösung zum Spott und in Satans Hände ausgeliefert werden sollte.

Sollte der Priester in solcher Lage die Lossprechung dennoch erteilen (z.B. aus ‘Mitleid’ wegen der schwierigen ehelichen Lage o.dgl.), würde er selbst als Priester-Beichtvater ein Sakrileg begehen. Die Absolution würde an den Pönitenten in dieser Situation sowieso nicht gelangen (Blockade für die heiligmachende Gnade anseiten des Pönitenten, der auf die Bedingungen Gottes für die Lossprechung nicht einwilligte). Höchstens der Beichtvater wüsste nicht, dass der Beichtende keinen Vorsatz vornimmt mit der Sünde abzubrechen. In solcher Lage würde das Sakrileg und die ungültige Beichte allein den Pönitenten belasten, nicht aber den Priester, den Beichtvater.

6. Verzeihung dem Schädiger – Voraussetzung für Gottes Vergebung

Sollte der Pönitent ein Unrecht von jemanden erleidet haben und wäre er selbst grausig behandelt worden, soll er doch in seinem Herzen das zugefügte Übel verzeihen, indem er Gott selbst die Vergeltung für das sich zugefügte Übel überlässt. Das bedeutet keinesfalls, dass das Unrecht gutgeheißen werden soll, noch dass man vortäuschte, die erfahrene Missetat tue nicht weh. Die Gerechtigkeit darf abgefordert werden – nötigenfalls auch gerichtlich, allerdings immer auf dem Weg des Evangeliums.

Das heißt also, dass man bei sich keinen Reflex eines Hasses zum Beschädiger zulassen darf. Man soll dagegen für ihn beten, dass auch an ihn die Barmherzigkeit Gottes und Gnade der Erlösung gelangt. Dies ist die entschiedene Unumgänglichkeit des Evangeliums Christi und die Voraussetzung für die Vergebung Gottes und Barmherzigkeit für sich selbst:

„Betrübt nicht den Heiligen Geist Gottes,
mit dem ihr für den Tag der Erlösung besiegelt seid.
Fern von euch sei jede Art von Bitterkeit, Zorn,
Wut, Geschrei, Lästerung und alle Bosheit.
Seid vielmehr gütig zueinander und barmherzig.
Vergebt einander, wie auch Gott euch durch Christus vergeben hat.” (Eph 4,30ff.).

„Euch, die ihr zuhört, sage Ich: Liebt euere Feinde,
tut Gutes denen, die euch hassen,
Segnet die, die auch verfluchen,
und betet für die, die euch verleumden ...” (Lk 6,27).

„Als sie an den Ort kamen, der ‘Schädelstätte’ genannt wird,
kreuzigten sie dort Ihn und die Verbrecher ...
Jesus aber betete: ‘Vater, vergib ihnen,
denn sie wissen nicht, was sie tun’ ...” (Lk 23,33f.).

„... Vergeltet nicht Böses mit Bösem oder Schmähung mit Schmähung!
Im Gegenteil, segnet; denn dazu seid ihr berufen,
damit ihr Segen erlangt” (1 Petr 3,9).

„Lass dich nicht vom Bösen [diesem Bösen: Satan] überwinden,
sondern überwinde das Böse [diesen Bösen: Satan]
durch das Gute” [mit umso größerer Liebe-Wohlwollen: der Gottes Erlösung für den Beschädiger] (Röm 12,21).

[Gebet: „Vater unser ...] „... Und vergib uns unsere Schuld,
WIE auch wir unseren Schuldnern vergeben haben
[so nach dem griech. Originaltext: wir haben schon alles vergeben!].
Und führe uns nicht in Versuchung,
sondern erlöse uns von dem BÖSEN [diesem, der der Böse ist: Satan].
Wenn ihr nämlich den Menschen ihre Verfehlungen vergebt,
wird euer Himmlische Vater auch euch vergeben.
Wenn ihr aber den Menschen nicht vergebt,
dann wird euer Vater auch euere Verfehlungen nicht vergeben” (Mt 6,12-15).
– Sieh dazu ausführlicher: Gebet der Verzeihung)

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B. GOTTES SICHT DER GESCHLECHTLICHKEIT
UND DES SAKRAMENTS DER EHE

Die dem Menschen und Eheleuten
zur Verwaltung anvertraute Geschlechtlichkeit

Wir beschränken unsere Erwägung auf Sünden, die von Eheleuten begangen werden, indem sie sich beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe Gottes Festsetzungen widersetzen. Es handelt sich um die Annahme der inneren Friedensordnung beim Erleben der ehelichen Intimität so, wie sie im Gewissen jedes Menschen eingeprägt ist. Zu ihrem Ausdruck ist der Wortlaut des VI. und IX.Gebotes Gottes geworden.

Das betrifft selbstverständlich umso mehr Brautleute und Partnerschaften, sooft sie das Gebiet der Intimität beschreiten – dieser eigenen, eventuell jemandes anderen: desselben Geschlechts, oder des gegenteiligen. Erst Gott führt zwei Leute: einen Mann und eine Frau auf das Gebiet ihrer Intimität ein. Es geschieht zur Stunde, wann diese zweien angesichts des bevollmächtigten Vertreters Gottes und der zuständigen Zeugen ihr Ehegeständnis zum Ausdruck bringen.

In Gottes Sicht der Schöpfung gibt es keine andere ‘Ehe’ außer die Ehe-das-Sakrament (für Nicht-Christen und Heiden gilt weiter die Ehe als Ur-Sakrament der Schöpfung). Alle anderen Bände stellen in Gottes Augen eine Reihe von Ehebruch dar.
– Von vornherein unmöglich ist die ‘Ehe’ zweier Personen desselben Geschlechts. Es bedeutete Entartung der Menschennatur, die mit der Last ihrer Schuld nach einer ganz besonderen Intervention Gottes forderte (Gen 18,20f.).

Jedes der sieben Sakramente der Kirche ist deswegen Sakrament, weil es ein vom Erlöser gegründetes, an bestimmte Bedingungen und die Lebensart angepasstes Mittel darstellt, um „... von Generation zu Generation” das Werk der Erlösung zu übermitteln, d.h. das Geheimnis der Menschwerdung des Sohnes Gottes – samt seiner Vollendung in seinem Erlösungstod am Kreuz und seiner Auferstehung „zu unserer Rechtfertigung” (Röm 4,25).

Man muss in sich einkodieren, dass niemand ‘Eigentümer’ seiner Selbst ist. Der Mensch wird sich selbst zur verantwortlichen Verwaltung geschenkt – im Rahmen der Bestimmungen, die von seinem Besitzer festgesetzt wurden. Es kommt einmal die Stunde, da jedermann vor diesem Eigentümer abgerechnet werden wird.
– Der einzige ‘Eigentümer und Besitzer’ des Menschen ist Gott. Die Annahme dieser Feststellung setzt keinen ‘Glauben’ voraus: es geht um Tatsache der ‘Natur’ (ontologische Tatsache; sie wächst vom Sein selbst hervor), die für das natürliche Erkenntnis leicht zugänglich ist.

Ganz besonders betrifft diese Feststellung die menschliche Geschlechtlichkeit. Die Geschlechtlichkeit hängt direkt mit dem Geheimnis des Lebens und der Liebe zusammen. Diese aber stellen mehr denn irgendetwas anderes ausschließliche Domäne Gottes dar, des einzigen Herrn und Eigentümers dieser beiden Geheimnisse (s. u.a. HV 13).
– Sowohl das ‘Leben’, wie die ‘Liebe’ gibt es zwar auf Erden, doch mit ihren Wurzeln stecken sie außerhalb dieser Welt. Gott allein ist „Liebe” (1 Joh 4,8.16). Ihr anderer Name ist immer „Leben” (Gen 1-2; Ez 33,11; Joh 5,21-29; 6,40; 14,6; usw.). Satan kann leicht daran identifiziert werden, dass er sowohl die Liebe, wie das Leben ... tötet (s. z.B. Weish 2,24; Joh 5,42; Röm 6,23; EV 53).

Was die Tatsache des Verstands betrifft, dass niemand Eigentümer seiner Selbst ist, noch umso mehr seiner Geschlechtlichkeit, wird auf den Spalten der Homepage (https://lp33.de), deren Teilchen die hiesige Erwägung darstellt, des Öfteren erörtert. Es genügt beim Denken ehrlich zu bleiben, dass man die unbestreitbaren Argumente für diese Feststellung samt ihren Folgen annimmt, und folgerichtig samt der entschiedenen Zurückweisung u.a. des laut geschrienen Slogans: „Mein Bauch ist mein Besitztum ...”. Denn der einzige Besitzer des Menschen und auch ... seines ‘Bauches’  bleibt allein Gott. Vor Ihm wird auch jedermann abgerechnet werden:

Denn wir alle müssen vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden,
damit jeder seinen Lohn empfängt für das,
was er durch den Leib getan hat, sei es Gutes oder Böses”
(2 Kor 5,10; s. Hebr 9,27.
(Auswahl der erwähnten Stellen aus dieser Internet-Seite, s. u.a.: a) Niemand ist Eigentümer seiner Selbst;   b) Kein Einfluss auf grundsätzliche Tatsachen des Daseins,   c) Wer hat Euch das erlaubt?   d) Neuerlich gestellte Anfrage: Besitzer und Verwalter
.

Die Ehe wird niemals zur laischen Institution. Sie ist vorbehaltenes und heiliges Gebiet, das der Erlöser zum Rang des heiligen Sakraments erhoben hat. Die Ehe ist kein Land einer ‘legalisierten Sex-Betreibung’. Sie ist Sakrament, wo das Zwei-zu-Einem-Fleisch-Person zustande kommt, in ihm an Stärke zunimmt und sich in diesem Zwei-zu-Einem-Fleisch sperrangelweit für elterliche Potentialität aufschließt.

Die: ‘Vereinigung zweier Personen’ (a) – und: das ‘Sex-Erleben’ (b) stellen zwei total gegensätzliche Größen dar.

(b) Im zweiten der genannten Fälle engen diese Zweien ihre Aufmerksamkeit dahin ein, dass sie sich als anonyme ‘Sache’: als ‘Sex-Instrument’ anblicken. Daselbst verlieren sie die Sicht ihrer Selbst als Personen, die sich im Bund der Leben-Liebe-Kommunion verbunden haben – samt der damit verbundenen abzurechnenden Verantwortung angesichts des Berufenwerdens zum ewigen Leben.

(a) Dagegen im ersten genannten Fall ringen sich diese beiden beharrlich über ihre Männlichkeit und Weiblichkeit zur darunter sich offenbarenden dieser einzigen, unwiderruflich gewählten und geliebten Person durch: dieses seines sakramentalen Mitgatten.
– Das Erleben der gegenseitigen Intimität wird zu ihnen von Gottes Seiten geschenktem Mittel zur mächtigen Stärkung ihrer eingegangenen Kommunion.
– Zugleich wird dieses Erlebnis zum Beweggrund des weiteren Verharrens in unabänderlich bestätigter ehelich-elterlicher Berufung. Diese aber wurde für sie beiden und die von ihnen herkommende Familie zur dauernden Verpflichtung, dass sie sich gegenseitig – wie auch ihrer Nachkommenschaft die Schätze der Erlösung Christi fortwährend übermitteln, um dereinst mit ganzer Familie glücklich im „Haus des Vaters” gefunden werden zu können (Joh 14,2n).

Daher heißt die Heilige Schrift die Ehe „im Herrn” zu schließen (1 Kor 7,39):

„Die Ehe sei bei allen geachtet und unbefleckt das Ehebett,
denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten” (Hebr 13,4).

„... Was GOTT verbunden hat
(Gott besiegelt der erste das irreversible eheliche Geständnis dieser beiden),
das soll der Mensch nicht trennen” (Mt 19,6).

Gott, der Schöpfer und einzige Besitzer des Menschen, der Ehe und der menschlichen Geschlechtlichkeit – hat in seiner Sorge, dass die „Liebe – LIEBE”  sei, auch die innere Friedensordnung für Zeiten der gegenseitigen Intimität gegründet. Die genannte Friedensordnung hängt von keinem Menschen ab, sondern von Gott allein. Wir sind uns dabei bewusst, dass keineswegs jede intime Verhaltensweise ebenfalls bei Eheleuten sich dazu eignen kann, das sie „... auf das letztliche Gut und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden” kann (VSp 79)(s. dazu genauer.: Noch einmal: die gute Tat)

Verwässerte’ Version des VI. Gebotes für Brautleute?

Dasselbe betrifft umso mehr Braut-Paare und irgendwelche Partnerschaften. Es besteht KEIN VI.Gebot Gottes („Du sollst nicht die Ehe brechen”: Ex 20,14; Mt 19,18) in eigenartig ‘verdünnter’ Version, die nämlich für die Zeitspanne des ‘Miteinander-Gehens’ es genehmigte, mit Gottes Segen immer weiter vorangeschobene Genital-Liebkosungen zu unternehmen, beziehungsweise nicht genitale, tiefe Küsse, den Oral-Sexus usw. Das VI.Gebot (und dieses IX.) ist Gebot nicht der Kirche, noch des Papstes und nicht des Beichtvaters, sondern dieses Gottes, der als der einzig Gute (Mt 19,17) – „Liebe” ist (1 Joh 4,8.16). Diese Feststellung kann außerstande von irgendwelchen ‘statistischen’ Daten gerüttelt werden, was die faktische Anpassung irgendjemandes an den wörtlichen Wortlaut eben dieses Gebotes angeht (vgl. FC 5).

Allerdings Gott nötigt die Gebote niemals als seelenlose ‘Verwaltungs-Vorschriften’ auf. Zuerst offenbart Er sich immer als PERSON, die LIEBE – IST. Erst nachher schlägt Er innigst vor und gebietet selbst irgendein Gebot.
– Dennoch Gott zieht der Person (eines Menschen – und eines Engels) nie und nimmer die Freiheit zurück, eine bewusste Wahl treffen imstande zu sein. Gott bringt nur deutlich zum Bewusstsein, wie die eventuelle Endfolge sein wird, falls jemand sich an seinen dringenden Vorschlag nicht anpasst, der immer nur das GUTE anstrebt.

Dessen Zeugnis kann sei es in Worten Jesu Christi beobachtet werden, die Er in Antwort auf die Ihm von einem Jüngling gestellte Frage gegeben hat:

„... ‘Meister, was muss ich GUTES tun, um das ewige Leben zu erlangen?’ ...
... Er antwortete: ... ‘WILLST du aber das Leben erlangen, so halte die Gebote ...’.
Da fragte er Ihn: ‘Welche?’ – Jesus antwortete: ‘Du sollst nicht töten; du sollst nicht ehebrechen; du sollst nicht stehlen ...’ ...” (Mt 19,16-19. – S. dazu: Gebote: zuerst die Person-die-Liebe – nachher Empfehlungen).

Gott ist seiner Natur nach unfähig, seinem lebendigen Ebenbild angesichts des Weltalls: dem Menschen, irgendwelchen Schaden zuzufügen. Er weiß allzu guten Bescheid, was das bedeutet: ‘Liebe’ in seiner Gottes – und erst so menschlichen Bedeutung. Umso mehr weiß Er Bescheid, was das heißt: die ‘verlogene Liebe’, die als ‘entbrannte Liebe’ von diesem vorgeschoben wird, der der „BÖSE” ist (Mt 6,13; 13.19.38; Joh 17,15; 2 Thes 3,3; 1 Joh 2,13f.; 3,12) und der mit seinem ganzen Selbst „die ganze Welt verführt” (Offb 12,9), um als „Vater der Lüge und und Menschenmörder von Anfang an” (Joh 8,44) – den betörten Menschen von Gott abzusperren und ihn in die Ewigkeit der Verdammnung zu werfen.

Nur deswegen versichert Gott das Geheimnis der Liebe und des Lebens mit einem Gebot (dem VI. und IX.). Dieses Gebot ist aber ein und dasselbe sowohl für diese Personen, die mit dem Bund des Ehesakraments gebunden sind, wie auch für jeden anderen Mann und Frau, zwei Personen als schon Brautpaars nicht ausgenommen. Gott schützt den Bereich der Geschlechtlichkeit mit einem gesonderten Gebot in zutiefster Besorgtheit, dass – wie schon gesagt – die „Liebe – LIEBE sei” (Titel der hiesigen Homepage): Weg zum „Haus des Vaters” (s. Joh 14,2f.). Dass ihre Gestaltungsarten, leicht vom BÖSEN manipuliert, nicht ‘von Gott’ abbringen, noch sie ‘gegen’ Gott, und daselbst unentwegt gegen den Menschen, das lebendige Ebenbild dieses Gottes, unterziehen. Denn solche – nicht mehr Liebe, würde den Menschen auf zurechnungsfähige Art und Weise vom Status der Person zum Status eines nur noch Instruments-Sache zur sexuellen Ausbeutung herabsetzen.

Solche Schändung der Würde der Menschen-Person führte nur zum ewigen ... Untergang, da doch der Mensch, Gottes „Ebenbild und Ähnlichkeit” – niemals ‘Sache-Instrument’ war und ‘Sache-zu-werden’ es ihm verboten ist (s. z.B. VSp 64: die „... Freiheit des Gewissens ist niemals Freiheit ‘von’ der Wahrheit, sondern immer und ausschließlich ’in’ der Wahrheit”).
– Das heißt, dass Gott niemals gegen die Liebe vorkommt, sondern immer ‘um’ die Liebe kämpft: dass sie ihres Namens würdig sei.

Niemand im Himmel und auf Erden ist bevollmächtigt, das VI.Gebot als seine ‘veränderte, zweite-verbesserte’  Version z.B. zunutze der Verlobten oder Partnerschaften in ‘modifizierter’ Ausgabe zu erlassen. Ihr zufolge sollte es zweien Verliebten erlaubt sein, das VI.Gebot auf umsichtigere Art und Weise zu trachten – infolge des ‘Bedarfs’, dass sie sich in dieser Lage ihr gegenseitiges Band mittels immer weiter vorangeschobenen Arten und Weisen erweisen dürften, einschließlich ihrer sich gegenseitig immer weiter zugänglich bereitgestellter Intimität. Das sollte heißen, dass der Wortlaut des Gebotes Gottes: „Du sollt nicht die Ehe brechen”  in ihrem Fall nicht mehr streng verpflichtete, indem sie doch eigentlich Ehe SCHON bilden, wiewohl sie Ehe weiter ... (noch) ... NICHT sind.

Die Macht über die wesentlichen Eigenschaften der Ehe steht niemandem der Menschen zu: weder dem Staat, noch der Kirche mit dem Papst an der Spitze. Gott, nicht aber die Natur, die ‘Kultur’ beziehungsweise der ‘Evolutionismus’, ist Schöpfer und Erlöser der Ehe, wie auch der Geschlechtlichkeit. Er allein ist auch Quelle der Bedingungen der inneren Friedensordnung der Liebe selbst. Diese soll immer auf die Person-als-Person ausgerichtet bleiben – samt ihrem vielschichtigen Gut, nicht aber auf ihrer Herabsetzung zum Rang des ‘Fleisches-des-Geschlechts’, um sich an ihm als anonymem ‘Sex-Instrument’ sexuell ausleben zu können (s. z.B. Mt 19,4; Mk 10,6).

Demzufolge muss noch einmal betont werden: die einzig gültige Ehe ist im Fall der Christen die-Ehe-das-Sakrament. Für alle übrigen besteht weiter die Ehe als das Ur-Sakrament der Schöpfung – samt genau denselben Gottes Festsetzungen, wie sie hinsichtlich der Christen gültig sind (s. genauer: Ehe als UR-Sakrament der Schöpfung).
– Alle ‘partnerschaftliche Bände’ (Zivil-Ehe; ‘freie’ Partnerschaften) sind einzig Reihenfolge des dauerhaften Ehebruchs. Dagegen jedes Homo-Band stellt eine grauenvolle, abrechnungsbereite Entartung der Natur als Natur dar. Es hilft wörtlichst ‘nichts’, wenn sich einer als ‘Atheist’, bzw. Bekenner irgendeiner der Religionen erklärt, oder anderseits sich auf irgendwelche nationale oder internationale gottwidrige Verordnungen beruft.

Nicht Sex, sondern Vereinigung würdig der inneren Friedensordnung

Personen, die im Ehebund leben (und selbstverständlich nicht nur in Ehe) sollen sich einkodieren, dass Gott, der sie zur Stunde, wann sie sich ihr eheliches Einverständnis zum Ausdruck bringen, auf das Gebiet ihrer geschlechtlichen Intimität einführt, ihnen die Gabe einhändigt:

a) Nicht des ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’, sondern:
b) die Möglichkeit, die Vereinigung ihrer beiden PERSONEN zu unternehmen – als von nun an miteinander verbunden mit sakramentaler Liebe-Leben-Kommunion in ihrem Gottes Verständnis, samt der völligen Annahme der Friedensordnung Gottes beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe.

Indem Gott Person ist, oder eher Drei Personen der ein und selben Gottes Natur, sind ebenfalls Mann und Frau – „Gottes Ebenbild und Ähnlichkeit” (Gen 1,26f.) dieses – solchen Gottes, „Personen”. Gott wird sich für ihre Würde als ‘Personen’ einsetzen, wenn sei es sie sich selbst, oder sie irgendjemand anderer – auf den Rang eines nur noch un-personalen ‘Instruments-Sache’ herabzuführen versuchte (z.B. zum sexuellen austoben daran).

Die Wirklichkeit der signalisierten, sich gegenseitig widersetzenden Einstellungen zur ‘Ehe’ und der Geschlechtlichkeit kann unmöglich auf gemeinsamen Nenner herabgeführt werden. Sie weisen auf total gegensätzliche Richtungen hin.

a) SEX-Geschlechtlichkeit: Nicht-Liebe

Beim Betreiben des ‘Sexus’ (also nicht angestrebter Personen-Vereinigung) schwindet die Person vom Horizont: diese eigene, wie auch diese des anderen – gegen alle erklärten Worte über die ‘lodernde Liebe’. Die Aufmerksamkeit sammelt sich nicht auf der Person, sondern darauf, ein Maximum von Lust am Sex-Leib auszulösen, wobei das Geschlecht zurzeit als ‘Instrument’ begriffen wird, das es auszubeuten gilt. Selbst die Person ihrer beiden spielt zurzeit nur ‘nebensächliche’ Rolle: als bequemer Zugang zum anonym betrachteten ‘Sexus’.

Das angestrebte sexuelle Sich-Ausleben (nicht aber die friedsam erfolgende Vereinigung ihrer Personen) heißt dann meistens unter Druck der Begehrlichkeit nach zwei Sachen zu greifen:

1. Einerseits nach Dopingmitteln zur Auslösung eines Maximum an Lust (chemische Mittel zur Erhitzung der ‘Potenz’; Training des vielmaligen Orgasmus; angewandte, immer mehr entartete Sex-Verhaltensweisen);
2. Und anderseits nach ‘wirksamen’ Mitteln, um die Schwangerschafts-Perspektive abzuschalten.

Vom Schwangerwerden heben sich nämlich Partner, die nach ‘Sex’ suchen, um jeden Preis ab. Am ‘Schlachtfeld soll allein die Masturbation bleiben: diese zu zweit, oder wenigstens diese einseitige.
– Zu diesem Zweck sollen ‘Verhütungs-Techniken’ gegen die Schwangerschaft dienen. Die Partner greifen nach Mitteln, deren Betätigungsmechanismus den absichtlich angestrebten Tod des Empfangenen nach sich zieht (Pille; Spirale-Schleife; Pflaster; usw.). Andere technische elterlich-widrige Mittel gibt es schlechterdings nicht.

Das betrifft ebenfalls die angewandte Kopulation (nicht aber Vereinigung) mit Hilfe des Präservativs. Das Präservativ ist eines der Mittel, die mittelbar abortierend wirken (trotzdem beinahe niemand darüber zu sprechen wagt). Die Firmen schöpfen eine Unmenge Einkommen vom menschlichen Unwissen und Blut der Empfangenen, die binnen ein paar darauffolgenden Tagen nach ihrem Lebensanbeginn ... dieses vom Gott empfangenen Lebens beraubt werden.

Die angewandte ‘Absicherung’ gegen die Prägnanz strebt das eine Ziel an:
‘Sex – offenbar: um JEDEN Preis;
Kind – entschieden: NEIN’
.
Dieses Ziel zu erreichen (Untergang des Kindes) wird von ihnen von vornherein akzeptiert. Zu gleicher Zeit möchten sie nichs darüber hören (oder sie drücken sich sofort vor betreffendem Wissen), um welchen Preis dieses Ziel erreicht wird.

Übrigens es pflegt so zu sein, dass auch wenn sie sich gut bewusst sind, ihr Kind werde von Zyklus zu Zyklus getötet, spricht dieses Wissen weder die Ehegatten, noch irgendwelche ‘Partnerschaften’ an. Solcher Schluss scheint sich aufgrund einer immer wieder bestätigten Erfahrung aufzudrängen.

Der Empfangene geht binnen ein paar ersten Tagen im Anschluss an solches ‘Verhältnis’ um. Dies geschieht also in der Situation, wenn weder die ‘Schwangerschaft’, noch das ‘Kind’ ... bemerkt-gesehen werden kann. Demzufolge kann die Information betreffs der abortierenden Wirkung der angewandten Techniken umso leichter in die Sphäre nur einer Einschüchterung heruntergeladen werden. Gegen die zurechnungsfähige Wirklichkeit, von der es sich den betreffenden abzurechnen werden wird: vor Gott, vor diesem Empfangenen (meistens vielen Empfangenen), vor dem eigenen Gewissen, vor der Gesellschaft.

Ihre Absicht ist in diesem Fall klar: ein möglichst tolles Erlebnis der Masturbation (nicht aber der Vereinigung ihrer Personen) einzufangen. Dieses Erlebnis wird offenbar mehr attraktiv, wenn es über den ‘Sex-Leib’ des Partners, der Partnerin – geschieht, also nicht infolge der Ipsation (Selbst-Befriedigung).

Besonders einleuchtend wird die dann zu Tode zertretene irgendwelche ‘Liebe’, falls als Verhütungsmittel ... das Präservativ angewandt wird (dasselbe betrifft aber gleichbedeutend jedes andere elterlich-widrige Mittel). Sollten wir in diesem Moment die abortierende Wirkung des Präservativs übergehen, muss doch bekannt werden, dass die ‘Wand’ des Präservativs, dessen deutliches Zweck es ist, die Vereinigung dieser zweien total abzusperren, nicht ‘niedergerissen’ werden kann. Die Scheidewand-Sperre zwischen Frau und Mann wird hier demonstrativ ‘beabsichtigt’. Die Betätigungsweise dieser zweien ist also schreiende Nicht-Liebe: eine große Nicht-Vereinigung! Der Mann spricht dann zu seiner Ehegattin (? eventuell zur nur Partnerin?) mit seiner Verhaltensweise etwa folgender:

Ich habe mit dir nichts zu tun. Ein ‘Eins’ mit dir strebe ich auf keinem Fall an! Es geht mir um keine ‘Liebe’ ! Ich möchte mich nur an deinem Körper masturbieren. Du stellst ihn mir zur ‘Nutznießung’ bereit, so masturbiere ich mich demnach ‘for free – umsonst’! Wozu noch irgendwelche ‘Liebe’!? Es reicht, dass ich mich an deinem Geschlecht ... austobe. Verstehst du also, wie sehr ich ... ‘mich’ ... liebe ...?”

Die Liebe zur Person (zentri-fugale Dynamik) wird hier auf wirksame Art und Weise zu Tode getreten. Sollten Ehefrauen, Mädchen – diese sie äußerst demütigende Lage nicht erblicken können? Oder auch ... sie suchen gerade nach ihrer solcher ... Schändung!?

Schlimmer, dass diese beiden alsdann parallel dazu von vornherein ihre Zusage zutage bringen: und zwar auf Umbringen-Abschlachten ihres Empfangenen Kindleins (sollte es selbst nur potentiell empfangen werden). Das Präservativ schützt nämlich vor der Empfängnis nicht (noch umso mehr vor Geschlechtskrankheiten), sondern vermittelt nur das Zu-Tode-Bringen des Empfangenen. Diese zweien nehmen in diesem Fall kaltblütig die Zurechnungsfähigkeit und Verantwortung wegen des Verbrechens der von Zyklus zu Zyklus getöteten ‘Frucht’ ihres betriebenen ‘SEX-Selbstliebe-Sexus’ an.

Das NICHT-Nachdenken über den todbringenden Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels ist nicht nur außerstande die herbeigezogene Zurechnungsfähigkeit zu vermindern, sondern es verdoppelt sie. Es geht doch um Taten, die in Gottes Augen „an sich selbst böse” sind. Die ‘Sex-Lust’ dieser beiden ist durch und durch mit Blut der Unschuldigen bespritzt. Das eventuelle ‘UN’-Wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht, wird vonseiten dieser beiden bewusst beabsichtigt („... Es ist bequemer, betreffs des Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels nichts Genaueres zu wissen. Wozu sollte man sich noch den sich eingepressten Gewissens-Frieden trübe machen”). Solches UN-Wissen zieht einen Zuwachs an ethischer Verantwortung für die unternommene Betätigung nach sich. Diese beiden bleiben wegen des Blutes des Unschuldigen schuldig selbst falls es im betreffenden Zyklus zu keiner Empfängnis kommen sollte.

b) Geschlechtlichkeit als Weg zur Vereinigung im Personen-Bund

Das alles legt sich im völligen Gegensatz zum Vorhaben der Liebe, mit dem Gott am Tag des Sakraments dem jungen Paar entgegentritt, wobei Er diese beiden auf das Gebiet der von nun an ihnen zugänglich gemachten ihrer Intimität einführt. Gott händigt den Neuvermählten (in keinem Fall Brautpaaren, noch irgendwelcher ‘Partnerschaft’) die Bevollmächtigung ein, dass sie sich von nun an ihr Band u.a. mittels der gegenseitigen Anschmiegung erweisen können, und auch mit unternommenem Akt einer friedvoll erlebten Vereinigung ihrer beiden Personen – als Besiegelung ihres gesegneten „Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werdens” in Kommunion der Liebe, die sich jedesmalig sperrangelweit für potentielle Elternschaft aufschließt.

Das Sakrament wird Quelle und Beweggrund, dass sie eine immer engere Einheit ihrer beiden als Mann und Frau werden. Die empfangene Gabe des Heiligen Geistes wird zu ihrem „... Lebens-Gebot und zugleich Antrieb, mit jedem Tag zu einer immer tieferen Verbindung untereinander auf jeder Ebene fortzuschreiten: auf dem Niveau ihrer Körper, der Charaktere, der Herzen, des Geistes und der Anstrebungen, der Verbundenheit der Seelen, indem sie so der Kirche und der Welt eine neue Kommunion der Liebe als Gabe der Gnade Christi offenbaren” (FC 19).
– Sooft es ihnen gegeben wird, ihre gegenseitige intime Nähe zu erleben, bleiben sie angesichts sich einander nicht als zwei anonyme ‘Sexus’ stehen, sondern sie unternehmen eine wahrhafte Vereinigung ihrer beiden Personen, die sie mit ihrer friedsamen, nicht verlogenen Zusammenschmelzung vermittels der Organe ihrer geschlechtlichen Kontaktnahme vollenden (als Möglichkeit, niemals als Muss).

Die Vereinigung der Ehegatten im Geschlechtsakt soll wahrhafte Vereinigung (keine nur fiktive Vereinigung) ihrer beiden Personen werden. Ihre Aufmerksamkeit sammelt sich dann auf sich gegenseitig – als Zeugnis der bewusst lebenslang gewählten Person des Ehemannes, der treu geliebten Person der Ehegattin. Das setzt die Unternehmung des Aktes im Zustand der heiligmachenden Gnade voraus, indem er Erweis des dieses Mal auf solche Art und Weise aktivierten, mit Fülle von Feinfühligkeit gelebten Sakraments ihrer Leben-Liebe-Kommunion darstellt.

Wenn sie so angesichts ihrer Selbst in der Unterschiedlichkeit ihres Menschseins in seiner Männlichkeit und Fraulichkeit stehen bleiben, lassen sie nicht zu, dass ihre Aufmerksamkeit sich auf die magische Macht ihres ‘Geschlechts’ einengt. Im Gegenteil, sie beiden ringen sich bewusst – über sie durch – zu den gleichsam von außerhalb von ihm blinkenden – zu ehelichem Bund ihrer beiden erwählten ihren Personen durch. Diese aber haben sich auf das unlösbare, lebenslange Band der Leben-Liebe-Kommunion entschieden. Jetztzeit, über den Weg nicht selten schwieriger Erfüllung ihrer Berufung als Ehegatten und Eltern, streben sie beide entschieden in Richtung des auf sie wartenden Erlösers im „Haus des Vaters”, wenn sie mit Seiner Hilfe und auf Fürsprache der Unbefleckten die Treue bis zu Ende bewahren zum einmal Gott und den Menschen gegebenen Wort: „ ... ich gelobe dir Liebe ...”

Ehemann und Ehefrau sind sich bewusst, dass der unsichtbare Urheber ihres „Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werdens” unabänderlich der Heilige Geist ist. Er wurde ihnen auf ganz besondere Art und Weise samt dem empfangenen und sich gegenseitig gespendeten Sakrament der Ehe verliehen. Er ist es, der Heilige Geist, der der Gottes Meister bei der Zusammenschmelzung in ein Eins all dessen ist, was – wie es scheinen könnte, unmöglich zu vereinigen gemacht werden kann – in diesem Fall so verschiedener zwei Charaktere der Person von Mann und Frau, und in weiterer Reihe der von ihnen herkommenden ihrer Nachkommenschaft.
– Das Bewusstsein um die andauernde Anwesenheit des Heiligen Geistes bewirkt es, dass die gegenseitigen Beziehungen der Ehegatten zumal in Stunden ihrer Intimität, sich mit Fülle von Feinfühligkeit und Ehrachtung angesichts ihrer Würde als Gottes Kinder kennzeichnen sollen.

Das gegenseitige, mit Sehnsucht nacheinander unterfärbte Anhangen von Ehemann und Ehefrau sollte ihnen spontan das Geheimnis dieser anderen, untröstlichen Sehnsucht hervorrufen, die sich urewig auf der ‘Vertikalen’ abspielt: Gott – und Mensch, das lebendige Ebenbild Gottes angesichts des ganzen Weltalls. Gott wendet sich zu jedem Menschen zur Stunde, wann er vom Nicht-Existieren zum Existieren hervorgerufen wird, in Entzückung seiner erfreuten schöpferischen Liebe, mit dem schwindelerregenden Angebot, dass dieser Neue Mensch den Ruf annimmt, ‘Braut’ werden zu können seines Schöpfers, indem er zur Kommunion in seinem Gottes Leben und seiner Gottes Liebe eingeladen wird.

Angesichts des nach dem Sündenfall mit ewigem Verlorengehen bedrohten Menschen, konnte die Liebe Gottes gleichsam nicht länger aushalten. Der Sohn Gottes ist vom Himmel herabgestiegen und nahm zu seiner Gottes Natur – die zweite Natur an: die menschliche – vermittels Maria, seiner Jungfräulichen Mutter.

Das Werk der Vereinigung dieser beiden Naturen in einer einzigen, Gottes Person Jesu Christi – wurde vom Heiligen Geist vollbracht. Demzufolge wird Jesus Christus Erlöser des Menschen werden können. Tatsächlich, Jesus Christus hat das sich von seinem Vater empfohlene Werk auf sich genommen: für seine menschlichen Brüder und Schwestern zu werden „... Sühnung für unsere Sünden, und nicht nur für unsere, sondern auch für die der ganzen Welt” (1 Joh 2,2). Dieses Werk hat Er vollbracht in der Gabe seines Leibes und seines Blutes „für das Leben der Welt” (Joh 6,51).

Gerade damals, am Kreuz, ist der Sohn Gottes Bräutigam-vom-Kreuz geworden. Hier hat Er sich – in höchstmöglicher Gabe, die Er ‘als Gott zu unternehmen imstande war’, mit seiner Mystischen Braut vermählt. Es ist sie – die Kirche, oder eher die ganze Menschen-Familie, die durch den Heiligen Geist vereinigt wird in „jemanden EINEN” (Gal 3,28): die von Jesus Christus ersehnte seine Braut. Der Sohn Gottes bewirkt von der Höhe des Kreuzes ihre „Reinigung mit Waschung des Wassers” im Sakrament der Taufe, und nährt sie mit seinem Leib, tränkt sie mit seinem Blut, dass Er sie „für sich persönlich voll Herrlichkeit zuführt, ohne Flecken, Runzeln oder andere Fehler: heilig soll sie sein und makellos” (Eph 5,26f.).

Siehe da die höchstmögliche, schwindelerregende Gabe Gottes, des Bräutigams-vom-Kreuz – für die von Ihm gegründete – seine Kirche. In ihrem Rahmen befindet sich jedes einzelne sein lebendiges Ebenbild: Mann und Frau, darunter auch diese zweien: Ehemann und Ehefrau, die die ‘Kleine Kirche, die HAUS-Kirche’ bilden, ohne die die ‘GROSSE Kirche’ nicht bestehen könnte.
– Das geschieht selbstverständlich dauernd unter der Voraussetzung, dass der Mensch, vonseiten des Sohnes Gottes als seine ‘Braut’ betrachtet, dieses Angebot freiwillig annimmt und die Treue den Erwartungen hält, wie sie in der Liebe und Befolgung seiner Gebote bezeugt werden können (Joh 14,21.23).

Die ‘Bräutlichkeit’ Gottes hat selbstverständlich nichts mit ‘Sex’ zu tun. Und doch, die Gesamtheit der Offenbarung Gottes ertönt mit verwundernden Tönen der Bräutlichkeit Gottes zum Volk Gottes und einem jeden einzelnen Menschen, dem Gott schon „vor der Gründung der Welt” (Eph 1,4) mit sehnsuchtsvollem Angebot entgegengeht: der Bräutlichen Leben-Liebe-Kommunion zu Sich.
– Mit gleichem Akzent: der Einladung zur Teilhabe am Hochzeits-Mahl des Lammes, ist noch das letzte Buch des Neuen Testamentes durchtränkt:

Halleluja! Denn König geworden ist der Herr, unser Gott, der Allherrscher.
Lasst uns jubeln und fröhlich sein und Ihm die Ehre geben,
denn die HOCHZEIT des Lammes ist gekommen
(des Bräutigams-vom-Kreuz),
und seine Frau (die Kirche: diese, die die Einladung zur Bräutlichkeit mit Gott angenommen haben)
hat sich geschmückt ...
Und er sagte zu mir: ‘Schreibe!
Selig, die zum HOCHZEITSMAHL des Lammes geladen sind !’
...” (Offb 19,6f.9).

Gerade dieser, um der menschlichen Sünden willen geopferte Lamm-Bräutigam, bekennt vom Offenbarungsbuch:

Ich bin es, der Erste und der Letzte und der Lebendige.
Ein Toter bin ich gewesen, doch nun bin ich lebendig in alle Ewigkeit
und Ich habe die Schlüssel des Todes und der Unterwelt”
(Offb 1,17f.)

Er ist es zugleich, als das Geschriebene und Menschgewordene WORT-GOTTES, der seine Schöpfer-Erlöserische SEHNSUCHT noch im letzten Satz gerade dieses Offenbarungbuches offenbart:

Der GEIST (der Heilige Geist) und die Braut (die Kirche) aber sagen: ‘Komm !’ ...
Wer Durst hat, der komme.
Wer WILL, empfange das lebendige Wasser des Lebens umsonst. ...
Er, der dies bezeugt, spricht:
(Jesus Christus, der Bräutigam-vom-Kreuz):
Ja, Ich komme bald ’. Amen!
Komm, Herr Jesus ! ...”
(Offb 22,17.20).

Johannes Paul II. erklärt die in Gottes Offenbarung immer wieder vorkommende Sprache der Analogie mit Bezug auf die ‘Bräutlichkeit’ Gottes – mit aller Schlichtheit und Tiefe seiner Gebetskontemplation, die auf das Antlitz des Bräutigams-vom-Kreuz hinschaut:

(19 kB)
Wie es im Schoß der Mutter war, als sich diese Dreien gegenseitig geliebt und enge beisammen gehalten haben, so ist es nachdem sie zur Welt gekommen sind: ihr gegenseitiges Geschick im Leben möchte irgendwie immer gemeinsam und untrennbar erlebt werden.

„... Die Art, wie die Liebe Gottes ausgedrückt wird, ist ‘menschlich’,
aber die Liebe selbst ist Göttlich.
Als Liebe Gottes hat sie selbst dann eine ‘auf Göttliche Weise’ bräutliche Beschaffenheit,
wenn sie nach Ähnlichkeit der Liebe des Mannes zur Frau ausgedrückt wird”
(MuD 23).

Johannes Paul II. hebt des Öfteren hervor, dass Jesus deswegen „Bräutigam” ist, weil Er Erlöser des Menschen geworden ist. In seiner ‘Bräutlichkeit’ hat Er seine Mystische Braut: die Kirche und jeden der Erlösten – so sehr geliebt, dass Er sie mit seinem Leib, der um unserer Sünden willen dahingegeben wurde, nährt, und sie mit seinem Blut, das „zur Vergebung (ihrer) Sünden” (Mt 26,28) vergossen wurde – seine Braut: die Kirche und einen jeden der Erlösten tränkt, wodurch Er das ewige Leben schenkt:

Meine Schafe hören auf Meine Stimme, und ich kenne sie.
Sie folgen Mir nach und Ich gebe ihnen ewiges – Leben.
Sie werden in Ewigkeit nicht verloren gehen,
und niemand wird sie Meiner Hand entreißen”
(Joh 10,27f.).

Wir befinden uns hier im Mittelpunkt selbst des Pascha-Geheimnisses,
das die BRÄUTLICHE Liebe Gottes bis zum letzten offenbart.
Christus ist BRÄUTIGAM, weil Er ‘sich selbst hingegeben’  hat:
Sein Leib wurde ‘hingegeben’, sein Blut wurde ‘vergossen’ ...
SO hat Er ‘bis zum ... Letzten geliebt’ ...
– Die im Opfer des Kreuzes enthaltene ‘uneigennützige GABE’
hebt in endgültiger Weise den Sinn der BRÄUTLICHEN Liebe Gottes hervor.
Christus ist BRÄUTIGAM der Kirche als ERLÖSER der Welt ...”
(MuD 26).

Das alles hat im Opfer Christi seines „Blutes und Wassers von seiner durchbohrten Seite am Kreuz” der Erlösung stattgefunden, wo der Sohn Gottes sein Leben „für das Leben der Welt” (Joh 6,51) dahingegeben hat. Von der Höhe des Kreuzes nährt Er immerwährend seine Mystische Braut, seine Kirche und jeden der Erlösten um so großen Preis: seines Göttlichen Leibes, und tränkt sie getreu mit dem Blut der Erlösung ... „zur Vergebung der Sünden” (Mt 26,28).

Das Geheimnis der unlösbaren Vereinigung Christi als des Bräutigams-vom-Kreuz mit seiner Kirche – dieser GROSS-Kirche – findet fortwährend seine geheimnisvolle Vergegenwärtigung in der sakramentalen Vereinigung desselben Bräutigams-vom-Kreuz mit der Person des Ehegatten und Ehefrau, die in ihrem „Zwei-zu-Einem-Fleisch” auf dem Gebiet des Ehesakraments das Geheimnis der Vereinigung Christi mit der Kirche-in-Miniatur erleben – in Beschaffenheit der „HAUS-Kirche”. Ohne diese ‘Haus-Kirche’ – würde es die ‘GROSS-Kirche’ nicht geben können. Die sich hier ereignende Vereinigung der zwei Personen zu gleichsam „Einer Person”, ähnlich wie dies bezüglich der GROSS-Kirche als der Mystischen Braut Christi geschieht – ist unabänderlich geheimnisvolles Werk des mit Wärme der Liebe umfangenden Heiligen Geistes.

Der Hl. Johannes Paul II. ermutigt:

... So wird die Ehe der Getauften wirkliches ZEICHEN
des Neuen und Ewigen BUNDES, der im BLUT Christi geschlossen worden ist
.
Der Heilige Geist ... gibt das neue Herz und befähigt Mann und Frau,
einander zu lieben, SO WIE Christus uns geliebt hat

(s. Joh 15,12; Eph 5,2.21.25f.28.32).
Die eheliche Liebe erreicht dadurch jene Fülle (der Liebe) ...
in welcher die Vermählten auf die ihnen eigene und spezifische Art
an der sich am Kreuz schenkenden Liebe Christi teilnehmen
und sie zu leben berufen sind
...
Die Eheleute sind daher
eine ständige ERINNERUNG für die Kirche dessen, was am KREUZ geschehen ist;
füreinander und für die Kinder sind sie Zeugen der ERLÖSUNG,
deren Teilnehmer sie durch das SAKRAMENT geworden sind
...” (FC 13)

c) Schlüsse: innere Friedensordnung der gelebten Intimität.

Die obigen Erinnerungen hinsichtlich der Ehe als Sakraments, das heißt der Berufung und des Gerufenwerdens zur Übermittlung in Wirklichkeit des Lebens in Ehe und Familie der Gaben der Erlösung, die der Sohn Gottes, der Bräutigam-vom-Kreuz vollbracht hat, bestimmen von sich selbst den Stil der gegenseitigen Verhältnisse der Eheleute zur Stunde, in der es ihnen gegeben ist, ihre Intimität zu leben. Dieser Stil muss sich mit Gottes und des Menschen Frieden auszeichnen, wie er den großen Werken Gottes eigen ist.

Wenn sich die Gatten schicken ihre intime Nähe zu erleben, sollen sie vor allem mit Schlichtheit und dankbarer Liebe die Gabe Gottes sowohl der Struktur des unternommenen Aktes annehmen (tatsächliche Vereinigung; mit Ausschluss irgendwelcher Blockade), wie auch seiner sich allmählich entwicklenden seiner Dynamik (steigendes Erleben des Aktes – bis zu seinem spontanen Abklingen) – so wie sie der Ehe vom Schöpfer selbst gegeben werden. Die Dynamik der erfolgenden Vereinigung schließt sich im Erlebnis des Mannes (sein Höchsterlebnis) spontan in Ablage im Schoß der ihn annehmenden seiner Ehefrau eines Teilchens seiner Person auf. Dieses Teilchen kann aufgrund Gottes Einsetzung zur Grundlage einer Neuen Menschen-Person: des Kindes ihrer beiden werden.

An sich ist der Verkehr offenbar keinesfalls gleichbedeutend mit der Empfängnis eines Neuen Menschen. Kein Geschöpf ist imstande den Funken des Lebens von der Materie auszulösen. Die Bescherung mit ‘Leben’ ist ausschließliche Domäne Gottes – in diesem Fall eines unmittelbaren Erschaffungs-Eingriffs Gottes. Derselbe Gott hat aber bestimmte biologische Gesetze und Umstände eingesetzt, die vonseiten der Natur, in diesem Fall der intimen Betätigungen der hier handelnden zweien Personen – zur Grundlage werden können, auf der Gott den Funken des Lebens legt.

Allerdings im Gegensatz zu biologischen Regelmäßigkeiten in der ganzen Welt der Pflanzen oder Tiere, im Fall des Menschen übersteigt der Eingriff Gottes, der sich als Gabe Neuen Menschen-Lebens äußert, seinem Wesen nach alle anderen Formen des entstehenden ‘Lebens’. Der da-zu-sein beginnende Neue Mensch wird nämlich zur Zeit, da er vom Nicht-Existieren zum Existieren gerufen wird, mit einer Gabe beschert, die die Gesamtheit des übrigen Weltalls überragt. Und zwar Gott impft in jedes Menschenwesen sein „Ebenbild und seine Ähnlichkeit ein.

Wie Gott – PERSON ist, so wird auch jeder Empfangene zur selben Stunde zur Würde der Person erhöht – samt ihren unabdingbaren und unabtrittbaren Eigenschaften. Zugleich beruft Er diese Kleine Neue Person zur bräutlichen Vereinigung mit Gott selbst im ewigen Leben.
– Selbstverständlich vorausgesetzt, dass indem Gott jeden Empfangenen u.a. mit der Gabe der Selbst-Bestimmung begabt hat, wird das tatsächliche Erlangen des ewigen Lebens in ewiger Glückseligkeit von der Verhaltenweise seines freien Willens abhängen. Das Vermögen der Selbst-Bestimmung wird dem Menschen dazu gegeben, dass dank seines die Liebe aufkommen kann – in Antwort auf erfahrene Liebe vonseiten Gottes, des Schöpfers und Erlösers.

Diese Tatsache wird vom Hl. Johannes Paul II. mit der ihm eigenen Einfachheit und Kontemplations-Tiefe in seinem „Brief an die Familien” zum Ausdruck gebracht:

Wenn wir sagen, dass die Ehegatten als Eltern Mitarbeiter Gottes-des-Schöpfers in der Empfängnis und Zeugung des Neuen Menschen sind, beziehen wir uns mit dieser Formulierung nicht nur auf die Gesetze der Biologie, sondern darauf, dass in der menschlichen Elternschaft Gott selber gegenwärtig ist – gegenwärtig in noch anderer Weise, als es in jeder anderen Zeugung in der sichtbaren Welt ‘auf Erden’ geschieht.
– Es kann doch allein von Ihm die ‘Ebenbildlichkeit und Ähnlichkeit’ stammen, wie sie dem menschlichen Wesen eigen ist, wie es bei der Schöpfung war ...”
(BF 9).

Die erfolgende Empfängnis wird aufgrund des Willens Gottes von nun an zur schon unabwischbaren, ewigen Besiegelung der zuvor zustande gekommenen Vereinigung-zu-einem-Fleisch seines Vaters und seiner Mutter. Sie haben den Ruf Gottes angenommen, Eltern zu werden, indem sie daselbst, aufgrund der sie beiden total übersteigenden Gabe, gleichsam Mit-Schöpfer zusammen mit Gott ihrer Nachkommenschaft geworden sind:

Während sich die Eheleute also einander dahinschenken, geben sie aus sich eine neue Wirklichkeit heraus: das Kind – lebende Abspiegelung ihrer Liebe, bleibendes Zeichen ihrer ehelichen Einheit und lebendige und untrennbare Synthese ihres Vater- und Mutterseins” (FC 14).

Kehren wir jetzt noch einmal zur Qualität der gelebten ehelichen Intimität zurück, so bemerken wir, dass um den Akt sakramental – und folglich auch ‘menschlich’ zu erleben, es vorausgesetzt wird, dass ihm die volle Freiheit gelassen sein soll zum natürlichen Ablauf der hier zustande kommenden Vereinigung – so, wie sie den Eheleuten vom Schöpfer und Erlöser des Menschen „gegeben” wird und wie er im unabwischbaren Zeugnis des Gewissens eingeprägt ist.
– Sollte irgendwelcher Damm aufgestellt werden sei es für die Struktur des Aktes, sei es für seine Dynamik, würde es sich als Strich über die beabsichtigte Vereinigung der betreffenden Zweien auswirken, demzufolge es daselbst einen Todesstoß der ... ‘Liebe’ selbst versetzte.

Die Tatsache, dass dem Akt des ehelichen Verkehrs der jedesmalig ungestört freie Ablauf – samt seiner völligen elterlichen Aufgeschlossenheit gesichert wird, steigt somit zur grundlegenden Voraussetzung hoch angesichts der Ehre, die sich der im Gewissen des Menschen eingeprägten inneren Friedensordnung der ehelichen Intimität gehört.
– Um alle eventuellen Zweifel in dieser Hinsicht endgültig zu zerstreuen, hat diese Wirklichkeit in autoritative Worte – als Proklamation des Gesetzes Gottes – der hl. Paul VI. in der Enzyklika „Humanae vitae” geschmiedet:

Indem die Kirche die Menschen zur Befolgung der Gebote
des natürlichen Gesetzes ermahnt,
das sie in ihrer beständigen Lehre auslegt, lehrt sie, dass es notwendig ist,
dass jeder Gebrauch der Ehe auf die Erzeugung menschlichen Lebens
von sich aus hingeordnet bleiben soll”
(HV 11; eigene genauere Übersetzung vom lat. Original).

Die obigen päpstlichen Worte freuen sich des Siegels der Wahrheit der Offenbarung Gottes. Paul VI. stellt nämlich gegen das Ende der Einführung zu dieser Enzyklika unzweideutig fest, dass er in dieser Stunde in Kraft des empfangenen Mandats Christi spricht – als Nachfolgers PETRI:

Daher wollen Wir nun nach genauer Überprüfung der Uns zugesandten Akten, nach sehr sorfältiger Erörterung dieses Themas im Geist und Seele, nach inständigen zu Gott erhobenen Gebeten, in Kraft des uns von Christus aufgetragenen MANDATES auf dieser Art schwerwiegende Fragen Unsere Antwort geben ...” (HV 6).

Gegen das Ende der Enzyklika sagt der Papst noch einmal dazu, indem er weiter in Kraft des Mandats Christi spricht, dass die in der Enzyklika dargestellten Erklärungen einzig deutlich formulierte „Promulgation des Gesetzes Gottes” darstellen:

Die Lehre der Kirche über die ordentliche Regelung des Zuwachses der Kinder, die die PROMULGATION das Göttlichen Gesetzes selbst darstellt, wird vielen zweifellos als solche erscheinen, die nur schwierig, ja sogar ganz unmöglich gehalten werden kann ...” (HV 20; und: HV 18; FC 33).

Es müsste hinzugefügt werden, dass die genannten Päpstlichen Worte, die mit dem Siegel der authentischen und autoritativen Erklärung des Gesetzes Gottes ausgesprochen werden (FC 33; HV 18.20) – zugleich eine eindeutige, entscheidende Antwort für Anhänger sei es des ‘Oral-Sexus’, oder selbst ‘des Anal-Sexus’, beziehungsweise noch anderer Formen der betriebenen nicht ‘Liebe’, sondern des ‘Sexus’ darstellen. Es gibt keine Möglichkeit, dass die Aktivierung der Genitalorgane im Mund und vermittels des Mundes (oder irgendwo anders außerhalb der Scheide) die Deckung findet in der Wahrheit der dann ausgelösten „Sprache des Leibes”, die sich mit ihrem ganzen Wesen dahin hinausreißt, Grundlage für eine mögliche Empfängnis werden zu können.

Sowohl der Mund, wie auch irgendwelcher anderer Ort des menschlichen Körpers – sind außerstande weder die Struktur des ehelichen Aktes, noch umso mehr die mit ihr zuengst verbundene Dynamik des Aktes in seiner Aufschließung für die elterliche Potentialität anzunehmen.
– Der einzige Ort, der imstande ist, die ausgelöste Dynamik des gerade erlebten geschlechtlichen Aktes zu erfüllen, ist die zu diesem Zweck erschaffene Scheide. Daher findet das Erleben des Mannes nur hier das natürliche Milieu, auf dem der Akt Vorbedingungen findet für ein möglich zu werdendes Aufkeimen Neuen Menschlichen Lebens.
– Dieselbe Begründigung: der Widerspruch zur inneren Friedensordnung des unternommenen Aktes, betrifft alle Formen eines betriebenen ‘Pettings’, das heißt die Auslösung des sexuellen Erlebnisses irgendwo anders – außerhalb der Scheide.

Die volle, normale eheliche Vereinigung wird zugleich zur besonderen, solchen Aktivierung der Ehe als des von ihnen empfangenen Sakraments: ihres „Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werdens” angesichts des Dreieinigen. Es soll Erlebnis sein, das die Gnade Gottes strahlt, den Frieden Gottes, Segen und Dankbarkeit.
– Der Akt der Vereinigung, ähnlich wie jede andere Art und Weise, wann diese beiden ihre gegenseitige eheliche Nähe erleben können, soll somit Wahrnehmung werden, die jedes Mal mit möglich bewusst zu dieser Stunde aktivierter Sakramentsgnade einhergeht. Sie führt nämlich spontan zum Dankbarkeitserweis Gott gegenüber, zur Anbetung, Freude, Demut, aber auch Zuversicht auf weitere Gottes Hilfe und Gottes Segen für die bestmögliche Erfüllung der Berufung zum Leben in Ehe und Familie.

Als besonders festliches, intensives Ereignis ihres Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werdens sollte es ein Erlebnis werden, das zeitlich möglich verlängert wahrgenommen werden soll. Die Gatten sollen aber ihr eins-in-Liebe auf solche Art und Weise erleben, dass es ihnen nicht nur die Empfindung um ihre Würde und Freiheit ihrer beiden als Personen, die sich mit dem eingegangenen Bund verbunden haben, verhüllt, sondern sie spontan auf die lebendige Anwesenheit in ihrem Herz der ganzen Allerheiligsten Dreifaltigkeit empfindsam macht, deren sie lebendiger, mit dem Heiligen Geist gefüllter Tempel geworden sind (1 Kor 3,16f.; 6,19f.). So wird ihnen der spontane Durchfluss der Gnade des Sakraments vom Herz zu Herz erleichtert.

Zu gleicher Zeit lässt es ihnen die in Ehe unternommene ihre sakramentale Sendung erneuern: der Vergegenwärtigung – ebenfalls in dieser intimen Vereinigung ihrer Herzen und Leiber – des Ziels und Preises der Erlösung, die vom Sohn Gottes vollbracht wurde, dem Bräutigam-vom-Kreuz. Jesus Christus wünscht „sehnsüchtigst” (Lk 22,15) danach, für die Dauer mit ihnen zugegen zu sein – als der Gottes „Bräutigam-unter-Brautleuten”.
– Er zeigt ihnen beiden, angefangen vom Ehegatten hinsichtlich seiner Ehegattin-der-Braut, dass eine ‘Liebe’ sich die Beschaffenheit der „Liebe” erst dann aneignet, wenn sie sich gegenseitig lieben werden „SO – WIE Er geliebt hat” (Joh 15,12), das heißt indem er, der Ehegatte – WIE Jesus Christus – um ihretwillen Bräutigam-vom-Kreuz geworden ist.
– Jesus Christus hat niemals nach Annehmlichkeit für sich gesucht! Im Gegenteil, Er hat „seinen Leib dahingegeben, sein Blut vergossen” – alles unter Foltern, und dabei doch unentwegt weiter geliebt ... und vergeben. Dass seine Braut: die Kirche, also auch diese beiden als KLEIN- und HAUS-Kirche – weiter wird seine „heilige und makellose” Braut (s. Eph 5,25.27f.32).

Dies wurde des Öfteren vom Hl. Johannes Paul II. hervorgehoben, u.a. in besonders warmen Worten seines „Briefes an die Familien” (1994). Dem Titel seines zweiten Teiles hat Er dort die Worte Christi selbst gegeben: „Der Bräutigam ist mit euch” (BF 18; s. Mt 9.15). Gerade dieser Bräutigam-unter-Brautleuten hat auf solche Weise geliebt: darunter auch sie als Ehepaar, ihre Familie nicht ausgeschlossen, dass Er sein Leben und die Gabe seines Erlösungsblutes nicht geschont hat. Er ist es, der:

... mit raubgierigen Wölfen ringt, ... bereit ist ihrem Rachen
jedes Schaf aus seiner Herde zu entreißen, jeden Mann und Frau,
jeden Sohn und Tochter, jedes Mitglied eurer Familien ...”
(BF 18).

d) Mitarbeit mit der Gnade des Sakraments

Das so gelebte Sakrament der Ehe – auch zur Stunde der ehelichen Intimität, fällt vom Himmel als Automat nicht herab. Die Eheleute sind Tag für Tag zur bewusst unternommenen Mitarbeit mit der Gnade des Sakraments eingeladen. Die Entscheidung in den Stand der Ehe zu treten gleicht der Entscheidung auf getreue Gestaltung seines Inneren in Strahlen der empfangenen, gelebten und beharrlich vertieften Größe des Sakraments. Die Eheleute beleben sie, indem sie Christus-dem-Erlöser sehnsüchtig anhangen und Ihn im Sakrament der Eucharistie immer wieder empfangen. Parallel dazu treten sie öfter, je nach Bedarf, an das Sakrament der Versöhnung: das Tribunal Gottes Barmherzigkeit, heran.

Gerade hier: in der Eucharistie, überzeugen sich Mann und Frau lebendig, was die eindrucksvollen Worte des Hl. Johannes Paul II. bedeuten, die doch für sie als Eheleute-Sakrament zum führenden Wegweiser geworden sind:

Christus ist BRÄUTIGAM der Kirche als ERLÖSER der Welt.
Die EUCHARISTIE ist Sakrament unserer Erlösung.
Sie ist Sakrament des BRÄUTIGAMS und der Braut.
Die Eucharistie vergegenwärtigt und verwirklicht von neuem
– auf sakramentale Art –
die Erlösungs-TAT Christi, die ‘die Kirche, seinen Leib, ‘bildet’.
Mit diesem ‘Leib’ ist Christus vereinigt wie der Bräutigam mit der Braut”
(MuD 26).

Die Eheleute kommen zugleich spontan zu immer tieferem Verständnis des Stiles ihrer gegenseitigen Verhältnisse – u.a. für die Zeiten, wann es ihnen gegeben wird in ihrer ehelichen Intimität verbleiben zu können.
– Das bedeutet konkret gesagt unter anderen: es kann im Eheleben, zumal in Zeiten der ehelichen Nähe, keine irgendwelche Einschüchterung geben, noch umso mehr keine Erpressung vonseiten des Mannes. Unmöglich mit der inneren Friedensordnung der Intimität könnte vonseiten des Mannes irgendein Versuch vereinbart werden, der es versuchte, gegen die Wahrheit des abgelegten sakramentalen Gelöbnisses der Liebe – sich selbst und der Umgebung einzureden, manchmal mit zusätzlicher Berufung auf selektiv und verdreht gedeutete Worte der Heiligen Schrift, dass die Frau zur Stunde der Trauung sein ‘Besitztum’ geworden wäre – im Sinn, dass sie sich von nun an fügig jederzeit zu Diensten seiner selbstsüchtig begriffenen sexuellen Begierde stellen muss.

Und zwar es gibt Männer, die geistig zur Größe des Ehesakraments und seines Menschseins nicht gewachsen sind, die hartnäckig bei der von sich aus ausgedachten Behauptung verharren, dass sie zur Stunde der ehelichen Trauung die Gattin-die-Frau von Gott in ihrer Beschaffenheit als ‘lebendige Sache’ zum Geschenk bekommen haben. Es wurde ihnen vor allem dazu dargereicht, dass sie ihre männlichen ‘sexuellen Bedürfnisse’ mit Hilfe ihres fraulichen Leibes jederzeit sündenlos zu befriedigen imstande sind.
– Sie sind der Meinung, d.h. sie suchen sich einzureden, es wäre heilige ‘Pflicht-unter-Sünde’  vonseiten der Gattin-der-Frau, dass sie sich zu seinem jeden Bedarf gehorsam zu seiner Verfügung stellt.
– Wie gesagt, berufen sie sich gern auf ein paar verkehrt interpretierte Aussagen der Heiligen Schrift betreffs der vermeintlichen „Untergabe der Frauen – unter ihre Männer”.

In Antwort darauf sollte bekannt werden, dass es zwar tatsächlich im Eintrag der Neuen Testaments ein paar Sprüche gibt, die gerade solchen Ausklang zu haben scheinen, wenn sie vom Zusammenhang herausgerissen werden:

Ihr Frauen, ordnet euch den Männern unter,
wie es sich im Herrn gehört ...”
(Kol 3,18; Tit 2,5; 1 Kor 11,3).

Man muss sich allerdings bewusst sein, dass die Heilige Schrift Besitztum niemandes der Menschen ist (so wird sie leider u.a. von Zeugen Jehovas getrachtet), sondern allein Gottes. Gott hat aber nur allzu gut dafür gesorgt, dass das Wort Gottes nicht verfälscht werde, noch der Deutung nach dem Schlüssel eines willkürlichen Gutdünkens jemandes Privaten zum Opfer verfalle. Gerade dazu hat Jesus Christus, der als der Sohn Gottes zugleich das „WORT Gottes” IST, d.h. die Zweite Person der Allerheiligsten Trinität, die seine Kirche gegründet hat, indem Er ihr zugleich das Mandat aufgetrug, die Heilige Schrift und die Gesamtheit der Offenbarung Gottes authentisch und autoritativ zu deuten.

Es genügt die Endworte des Evangeliums des Hl. Lukas anzuführen, wo der Evangelist die Abschiedsstunde Jesu direkt vor seiner Himmelfahrt schildert:

Dies sind meine Worte, die Ich zu euch gesprochen habe, als ich noch mit euch war:
Alles muss erfüllt werden, was im Gesetz des Mose, bei den Propheten
und in den Psalmen von Mir geschrieben steht.
– Dann öffnete Er ihnen den Sinn für das Verständnis der Schriften
und sagte zu ihnen ...”
(Lk 24,44f.).

Die Frage des eigentlichen Verständnisses der ein paar Aussagen des Neuen Testaments über die ‘Untergebung der Frauen unter die Männer’ hat auf autoritative Art und Weise der Hl. Johannes Paul II. in seinem „Apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem – Über die Berufung und Würde der Frau” (1988) dargelegt. Alle diesbezüglich aufkommenden Zweifel müssen auf die eindeutige Aussage des Hl.Paulus, des Völkerapostels herabgeführt werden – von seinem Brief an die Epheser Eph 5,21ff. betreffs der „gegenseitigen Unterordnung in der Ehrfurcht vor Christus”. Hier die Päpstlichen Worte:

Der Verfasser des Epheserbriefes sieht keinen Widerspruch zwischen einer so formulierten Aufforderung und der Feststellung: ‘Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter, wie dem Herrn ...’. Er weiß nämlich, dass diese Anlage ... in NEUER Weise verstanden und verwirklicht werden muss als ein ‘GEGENSEITIGES Sich-Unterordnen in der Ehrfurcht vor CHRISTUS’. Zumal der Ehemann ‘Haupt’ der Frau genannt wird, SO WIE CHRISTUS Haupt der Kirche ist, weil Er ‘sich selbst für sie hingegeben hat’. Sich für sie hinzugeben bedeutet sogar das eigene Leben hinzugeben.
– Aber während die Unterordnung in der Beziehung Christus-Kirche NUR die Kirche betrifft, ist diese ‘Unterordnung’ in der Beziehung Ehemann-Ehefrau nicht einseitig, sondern GEGENSEITIG!
– Das stellt eben im Verhältnis zum ‘Alten’ deutlich ein ‘NEUES’ dar: Es ist die Neuheit des Evangeliums ...
– Zugleich aber muss sich das Bewusstsein, dass in der Ehe die GEGENSEITIGE ‘Unterordnung der Eheleute in der Ehrfurcht vor Christus’ besteht, und nicht nur die ‘Unterordnung’ der Frau gegenüber dem Mann, allmählich den Weg in den Herzen und Gewissen, im Verhalten und den Sitten bahnen. Es ist ein Ruf, der sich von nun an auf alle Generationen bezieht, ein Ruf, den die Menschen immer wieder von neuem aufnehmen müssen ...
– Sämtliche Gründe für die ‘Unterordnung’ der Frau gegenüber dem Mann in der Ehe müssen im Sinne einer GEGENSEITIGEN Unterordnung der beiden in der Ehrfurcht vor Christus gedeutet werden. ...”
(MuD 24).

Die Herabwürdigung der Ehefrau auf die Rolle einer Sex-Sklavin zu Diensten des Ehegatten bedeutete Verhöhnung des Vorhabens der Liebe Gottes, der den Ehebund zum Rang des Sakraments der Kirche erhoben hat – in Angleichung des Verbundenseins Christi-des-Erlösers in seiner Bräutlichen Liebe zur Kirche. Solche Stellung stünde im völligen Widerspruch zum Willen des Schöpfers der Ehe als heiligen Weges zu zweit, samt der Familie – zum ewigen Leben.
– Die Ehefrau wird niemals ‘Besitztum’ des Ehemanns; noch umgekehrt. Ähnlich wie auch Kinder niemals Eigentum weder der Mutter, noch des Vaters darstellen. Die Nachkommenschaft wird den Eheleuten von Gottes Vorsehung einzig zeitweise anvertraut. Auf gleiche Weise wird auch die Ehefrau ihrem Ehemann einzig anvertraut, und der Ehemann – der Ehefrau. Sie beiden sollen aber „sich gegenseitig untertan bleiben in der Ehrfurcht vor Christus” (Eph 5,21f.).

Das bedeutet, dass sie beiden in der Hierarchie der Liebe auf die erste Stelle unbedingt immer Gott und das Gesetz Gottes stellen – gemäß der Anordnung Christi:

Sucht vielmehr zuerst das Reich Gottes und seine Gerechtigkeit,
und dies alles wird euch hinzugegeben werden”
(Mt 6,33).

Und noch:

Wer Vater oder Mutter mehr liebt als Mich, ist Meiner nicht würdig.
Und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als Mich, ist Meiner nicht würdig ...”
(Mt 10,37f.).
(Genauer dazu sieh: Zerstörung der Liebe beim normalen Verkehr. – Und: Gegenseitige Unterordnung von Mann und Frau).

Unabhängig davon müsste noch einmal hervorgehoben werden: der einzige Besitzer des Menschen bleibt Gott allein. Umso mehr ist Gott der einzige Besitzer des ganzen Bereichs der geschlechtlichen Intimität, das heißt des Geheimnisses sowohl der Liebe, wie des Lebens. Daher beruht auch das einzige ‘Anrecht’ der Eheleute sich gegenüber, dass sie zur Zeit des sich zum Ausdruck gebrachten ehelichen Einverständnisses das ‘Anrecht’ erwerben, sich in feinfühliger, an Gott starker – Nächstenliebe entwickeln zu sollen, mit Anpassung an Bedingungen der Ehe und Familie.

Es drängt sich noch ein weiterer Schluss auf hinsichtlich der Erfordernisse betreffs der inneren Friedensordnung beim Erleben der ehelichen Intimität. Und zwar die sakramentale Erlebensweise der gegenseitigen Nähe kann nicht Betätigung nach dem Grundsatz einer ‘ruck-zuck-Betätigung’ werden. In solcher Lage würde es vor allem zur hastigen Befriedigung der sexuellen Begierde, nicht aber Suche nach Vereinigung-auf-Ebene-der-Würde ihrer Personen. Hier steckt die Begründung u.a. des erwähnten, voller Feinfühligkeit, friedsam verlängerten Verharrens in erreichter ehelicher Vereinigung.

Solche Vereinigung soll immer mit bezeugtem Ausdruck eines Dankes beendet werden – sich gegenseitig, und umso mehr Gott gegenüber, der es ihnen erlaubt in so intimem „Zwei-zu-Einem-Fleisch” zu verharren. Ihm gehört es sich, d.h. Gott selbst, der immerwährende innige Dank für die Gabe der Ehe und die erfahrene Freude, voller Gottes Frieden und Beruhigung. Dank dem können diese beiden Gott mit Leichtigkeit ihre Schwierigkeiten vorstellen, ihre Sorgen und Gebete, wie sie in Fülle in Ereignissen der Ehe und Familie im Alltag erfahren werden.

e) Vereinigung der zweien – oder Artserhaltung?

Zugleich müsste man sich zum Bewusstsein bringen, dass demzufolge Sinn und Zweck des unternommenen sakramentalen Aktes des ehelichen Verkehrs auf keinen Fall irgendetwas wie ‘Besamung’ der Frau, der Ehegattin ist, noch es werden darf. Niemals auch darf die Ehefrau auf instrumentale Art und Weise benutzt werden – gleichsam eine ‘Fabrik-Maschine-zum-Gebären-der-Kinder’.

Aufgrund der gelebten Zeiten der ehelichen Intimität folgert es eindeutig, dass Wesen des unternommenen Aktes in Übereinstimmung mit seiner inneren Friedensordnung – die tatsächliche, wahrhafte Vereinigung der beiden Personen bleibt, und zwar von Mann und Frau, nicht aber die aufgereizte Befriedigung eines anonym gesuchten ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’. Solches Tun wäre Zeugnis einer Betätigung infolge der Begierde und des Zwangs des ‘Fleisches’, wo die Würde und Berufung des Menschen als Person zum ewigen Leben völlig vom Horizont der Aufmerksamkeit herabfallen müsste.

Nicht umsonst gilt als das erste und grundsätzliche WORT des ehelichen Einverständnisses, das bei der Trauung vorgebracht wird, das nicht fiktive, sondern ernst angenommene Wort in seiner vollen, feierlichen und heiligen Verpflichtung, von der man sich einst abrechnen werden muss: „Ich gelobe dir LIEBE, Treue und die eheliche Ehrlichkeit ...”

Inhalt des hier erwähnten dritten Gliedes der ehelichen Gelobung: „... und die eheliche Ehrlichkeit” – ist genau diese Wirklichkeit, die ab der Zeitepoche des Hl. Johannes Paul II. mit dem Ausdruck bezeichnet wird: „innere Friedensordnung der gelebten ehelichen Intimität”. Das heißt also, dass der eheliche Verkehr allein dann ehelicher Verkehr darstellt, wenn er zur wahrhaften und vollen Vereinigung wird, die also die Aufstellung irgendwelchen Hindernisses sei es für die Struktur, sei es für die Dynamik des intimen Aktes von vornherein ausschließt. Jede andere Form, die zur so begriffenen inneren Friedensordnung der ehelichen Vereinigung im Widerspruch steht, ist Betreiben von ‘Sex’, nicht aber unternommener Akt der sakramentalen ehelichen Vereinigung. Folgerichtig müsste sie vom ethischen Gesichtspunkt aus als schwere Sünde, also als Todsünde qualifiziert werden – in erster Reihe gegen das Gelübde der Liebe, also gegen das Erste Gebot, und erst sekundär auch gegen das Sechste Gebot Gottes: „Du sollst nicht die Ehe brechen”.

Zweck und Sinn der Einführung dieser zweien von Gottes Seiten auf das Gebiet ihrer geschlechtlichen Intimität zur Stunde, wenn sie sich ihr eheliches Einverständnis zum Ausdruck bringen, – ist also die sich einander erwiesene Christi eheliche Nächstenliebe unter anderen gerade auf solche Art und Weise: in diesem Fall in Form des für die Ehe allein vorbehaltenen Erlebnisses des biblischen „Zwei-zu-Einem-Fleisch-Person”. Die Absicht, ein Kind-zu-zeugen, kann nicht zum erstrangigen und ausschließlichem Ziel des unternommenen Aktes werden. Die Absicht und das Anliegen, die Nachkommenschaft zu bekommen, kann einzig als sekundärer Wunsch hinzukommen, eventuell als zu Gott gerichtete Bitte, Er möge diese zweien mit ... ersehntem Kind bescheren. Grundsätzliches Ziel des Verkehrs muss aber die Vereinigung-dieser-beiden-in-eine-Person bleiben (Vereinigung in Liebe, die um das Gute, dieses definitive, bestrebt ist).

So bleiben wir angesichts eines der grundsätzlichen Aspekte stehen, die den Abgrund zwischen der Welt des Menschen bestimmen, d.h. der Person, die ausgestattet ist mit unabtrittbaren Eigenschaften des Geistes, wie sie für die menschliche Person eigen sind: dem Vermögen des Selbst-Bewusstseins, der Selbst-Bestimmung, der Befähigung die Verantwortung auf sich zu nehmen – und der Welt der übrigen Natur, darunter vor allem der Welt der Tiere, der Säugetiere.
– Zweck der Kopulation bei Tieren besteht auf Erhaltung der ‘Art’, nicht aber einer ‘Vereinigung’, noch einer ‘Liebe’. Das Tier ist zur Liebe unfähig, da diese das Vermögen des Geistes voraussetzt: den freien Willen. Über diesen aber verfügt seinem Wesen nach kein Tier. Daher unternehmen die Tiere ihre Kopulation grundsätzlich nur in der Zeitphase ihrer Brunst, wann bei weiblichen Individuen die Zeugungsbereitschaft erscheint. Im Gegenteil zu Tieren kann der Mensch zu jederzeit verkehren.

Im Fall des Menschen, das heißt der Person (sich einander durchdringenden Leibes und Geistes-der-Seele: FC 11), besteht der erstrangige Zweck und Sinn des Geschlechtsaktes nicht auf Erhaltung der ‘Art’, sondern einer Wirklichkeit, die der Größe seines Geistes entspricht. Er besteht nämlich auf Vereinigung der betreffenden zweien als Ehegatten – auf Ebene ihrer personalen Würde, indem sich diese beiden mit einem freiwilligen, lebenslangen Bund der Leben-Liebe-Kommunion verbunden haben.

Eingangsbedingung, die die Verwirklichung eines so hehren Zieles, nach dem urewigen „Vorhaben der Liebe” Gottes ermöglichte, wurde die Erschaffung überhaupt der Ehe. Dies geschah gleich am Anfang, als Gott zusammen mit dem Menschen die Ehe als das Ur-Sakrament der Schöpfung erschaffen hat. Gott hat nämlich den Menschen samt seiner Erschaffung befähigt, eine Ehe schließen zu können. Zu gleicher Stunde hat Er die ihr eigenen Ziele und die Bedingungen ihrer Gestaltung nach seinem Gottes Vorhaben eingesetzt, darunter vor allem die des-Menschen-der-Person würdige Erlebnisweise der ehelichen Vereinigung (s. GS 48ff.).

Diese Bedingungen hat Gott im unabwischbaren Eintrag des Gewissens jedes Menschen eingeprägt. Dessen Ausdruck beruht auf der immer wieder erwähnten „inneren Friedensordnung der geschlechtlichen Intimität” der Eheleute. Der Eintrag des Gewissens fand nachher seine schriftliche Niedersetzung im Dekalog, den Gott der Menschen-Familie durch Mose übermittelt hat (etwa Hälfte des 13 Jh. vor Chr.).
– Inhalt dieser Gottes Verordnungen, die mit der Ehe und der Geschlechtlichkeit verbunden sind, haben im Eintrag des Dekalogs seinen Ausdruck in seinem VI. und IX.Gebot gefunden. Genauer wurden dann diese Gebote vom Sohn Gottes Jesus Christus erklärt, und zwar in seiner „Bergpredigt” und der Gesamtheit seiner Lehre (s. Mt 5,28: lüsternes Anblicken der Frau; Mt 19,1-12; usw.).

Über die erwähnte Befähigung, eine Gemeinschaft schaffen zu können, samt der Unternehmung der Verantwortung für Berufung und Liebe – spricht der Hl. Johannes Paul II. in folgenden Worten:

Indem Gott den Menschen nach Seinem Ebenbild erschaffen hat und ihn immerwährend im Dasein unterhält, prägt Er in das Menschsein von Mann und Frau die Berufung, also die Befähigung und die Verantwortung für Liebe und Gemeinschaft ein ...” (FC 11).

So hat also Gott selbst die zur Ehe berufenen befähigt, dass sie u.a. ihre gegenseitige eheliche Nähe erleben können als Zusammenschmelzung ihrer beiden als Ehegatten in gleichsam EINE Person (in Kraft der Heiligen Geistes, der dieses Einswerden vollbringt).
– Indem aber Gott LIEBE ist, deren anderer Name LEBEN heißt, hat Er das zustande kommende eheliche Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werden der Ehegatten mit so mächtiger Liebe-Energie ausgestattet, dass sie zum Grundboden eines Neuen Menschlichen Lebens werden kann.
– Die elterliche Potentialität wächst daselbst als eine gleichsam nicht einmal allzu sehr beabsichtigte, noch allzu bewusst gewordene Folge der Liebe, die die „schöpferische Macht im Menschen” (DiM 7p) darstellt, indem sie zu einer verewigten, ‘am Weg ihrer ehelichen Liebe’ hervorwachsenden Frucht wird, in die Gott selbst die Gabe des Lebens einimpft – in Form einer Neuen Menschlichen Person, seines nächsten lebendigen Ebenbildes und Ähnlichkeit.

Siehe da Gott – und siehe da Ehemann-und-Ehefrau: sie beiden als Gottes Ebenbild und Ähnlichkeit dieses Gottes, der LIEBE – ist, nur dass der zweite ‘Name’ dieser Liebe immer ... das LEBEN ist! Siehe da die Freude der Vereinigungs-Liebe, die sich auf Pfaden Gottes an Freude eines neuen, sie beiden überragenden Lebens frohlocken kann, da es doch Frucht des von nun an unabwischbaren Zeugnisses ihres zuvor stattgefundenen Zwei-zu-Einem-Fleisch geworden ist.

f) Weitere Schlüsse im Anschluss an die Friedensordnung der Intimität

Die dargestellten Eigenschaften, mit denen sich die Anpassung von Mann und Frau an die Friedensordnung der Zeiten ehelicher Intimität kennzeichnen sollen, erklären von selbst, dass jedes Experimentieren am Geschlechtskörper, das die Vereinigung verfälscht, und zwar eine Unternehmung des Aktes als ‘Sexus’, der nicht in der Scheide ausgelöst wird, sondern irgendwo anders, jedesmalig sich dieser Gabe Gottes widersetzt, wie sie Gott den Eheleuten eingehändigt hat – als Möglichkeit, ihr „Zwei-zu-Einem-Fleisch” zu stärken. Diese zweien würden in solchem Fall eine schwere Veruntreuung gegen das Wesen der Ehe als Bundes von Personen und Sakraments begehen.
– Solche Handlungsweise würde zugleich Vergehen gegen die eheliche gelobene Liebe. Diese aber ist im Fall der Eheleute kein nicht allzu verpflichtender ‘Wunsch’, um zu lieben, sondern sie ist Gegenstand des Gott und den Menschen von ihnen beiden abgelegten Gelöbnisses der Liebe. Am Spiel ist dann demnach das erste Gebot: das erste und größte Gebot (Mt 22,36-40).

Für den Fall der in Gottes Augen begründeten Nicht-Einstellung zurzeit auf die Empfängnis, hat Gott von vornherein die Eheleute mit der von Ihm erschaffenen (also nicht von der ‘Medizin’; noch einem ‘blinden Evolutionismus’) weiteren, wunderbaren, besonderen Gabe: des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus. Sein Lernen auf solche Weise, dass er falls nötig auch tatsächlich gebraucht werden kann mit empfundener Gewissheit, wird für Eheleute im Zeugungsalter zur Gewissenspflicht.

Der Wille, um dieses Wissen zu erreichen, wird dann nicht selten Voraussetzung, um zur gültigen Heiligen Beichte herantreten zu dürfen, falls die Gatten mittlerweile auf irgendwelche Praktiken übergegangen sind, die im Widerspruch zur inneren Friedensordnung der sakramentalen Intimität stehen. Das Herantreten zum Tribunal der Barmherzigkeit Gottes setzt nämlich seinem Wesen nach die Entscheidung voraus, dass die Sünden und ihre Quellen wirksam beseitigt werden. Das würde also eine solche Situation betreffen, wenn diese zweien sich in dieser Zeit um begangene Sünden beim Erleben ihrer gegenseitigen Intimität bewusst wären, und zu gleicher Zeit keine Mühe unternehmen würden in der gewordenen Lage des Bedarfs, oder selbst der Notwendigkeit der zur Zeit bestehenden Nicht-Einstellung auf eine Empfängnis, das unumgängliche Wissen im betreffenden Bereich nicht erlangen wollten.

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C. BELEIDIGUNG DER LIEBE MIT SÜNDE

Hier insbesondere Voraussetzungen für eine gültige heilige Beichte für den Fall der Eheleute, die sich wegen einer beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe begangenen Sünde schuldig finden:
– Dieselben Voraussetzungen betreffen umso mehr jedes Brautpaar und andere Partnerschaften, falls sich jemand von ihnen zu mittlerweile begangenen Sünden beim Erleben der Intimität schuldig finden sollte.

1. Unterbrochener Verkehr. Notwendig für den Fall zwar nicht angewandter technischer Verhütungsmittel gegen die Empfängnis bzw. die Schwangerschaft selbst, dennoch aber unternommener elterlich-widriger Betätigungen, ist das Bekenntnis des unterbrochenen Verkehrs und aller naturwidriger Abänderungsformen des Verkehrs.

Zu dieser Betätigungsgruppe gehören alle Ersatzformen anstelle der geschlechtlichen Vereinigung, das heißt das unternommene Petting (genauere Erörterung zum Thema: Petting, Küsse, Oral-Sex – sieh unten, unter ‘E’).

Sowohl der unterbrochene Verkehr, wie das Petting sind objektiv genommen jedesmalig Todsünde. Daher gilt als Voraussetzung, dass die Lossprechung erlangt werden kann – unabhängig von der Entscheidung, mit der Sünde abzubrechen, das Bekenntnis sowohl der Anzahl, wie der Qualität der begangenen Sünde (der Art und Weise der Sünde).
– Diese Gruppe betrifft auch einige Abänderungen des Kusses.
– Umso mehr gilt das für betriebenen Oral-Sex, bzw. den Anal-Sex.

2. Wider-natürliche Sünden. Notwendig zur Gültigkeit der Lossprechung ist das Bekenntnis der Sünden, die ‘gegen die Natur’ begangen wurden. Es handelt sich um Ersatzformen der Kopulation außerhalb der Scheide – diesem einzigen Ort, den Gott geschaffen und Ehepaaren zum Erleben ihres Vereinigungsaktes geschenkt hat. Es geht u.a. um den weltweit beworbenen, entarteten Akt, der im Mund vollzogen wird, eventuell in anderen Körperteilen. Solche Akte sind objektiv genommen jedes Mal schwerwiegende Beleidigung des Schöpfungswerkes Gottes und der gelobenen ehelichen Liebe.

3. Gegen-elterliche Techniken. Notwendig ist das vollständige Bekenntnis falls angewandter irgendwelcher technischer gegen-elterlicher Mittel. Es geht dann jedes Mal um schwere Sünde, zu der sich außerdem der Umstand gesellt, der die grundlegende Qualität der Sünde sehr belastet, und zwar der Auftritt gegen das Leben.

Das Bekenntnis muss selbstverständlich die genau vorgestellte Art und Weise des betreffenden Mittels enthalten (ein Hormonalmittel in seinen unterschiedlichen Arten; Spirale; Präservativ), also die Anzahl der begangenen Sünden-Verbrechen (zumindest ungefähr) und den Zeitraum des angewandten Mittels. Außerdem gilt das selbstverständlich für alle anderen wichtigen Umstände, wie z.B. das Verbundensein mit eingegangener Ehe, der Konsekration, usw. – des einen, wie des anderen der Teilnehmer der Sünde. Der Beichtvater muss genauen Bescheid wissen, von was für einer Sündenart er im betreffenden Fall lossprecht.

4. Tötung des Empfangenen. Die Anwendung irgendwelcher Technik zur ‘Absicherung-Verhütung’ bedeutet jedesmalig die von vornherein geäußerte Zustimmung-Akzeptation auf Zutodebringen des Empfangenen. Ganz unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis gekommen ist, oder nicht. In Gottes Antlitz zählt die mit Tat bestätigte innere Haltung: „Sex soll es geben (Selbstbefriedigung-Masturbation)! Ein Kind – um keinen Preis”. Der so eingestellte Akt des freien Willens gleicht in Augen Gottes der von vornherein geäußerten Zustimmung auf ‘wirksame Tilgung’ des eventuell Empfangenen: alles egal – wie es erfolgen sollte.

5. Unkenntnis betreffs der Sünde. Die Ehegatten (und nicht nur sie) können sich niemals mit Hilfe der Ausrede entschuldigen, sie hätten bisher nie gehört, der unterbrochene Verkehr, das Petting, ein entartetes Verhältnis, die Anwendung eines elterlich-widrigen Mittels – wäre objektiv genommen jedes Mal schwere Sünde, und im Fall eines Abortivmittels außerdem Verbrechen. Im Fall solcher Verhaltensweise protestiert Gott und ruft laut im Gewissen (vgl. Röm 2,15). Jeder Mensch ist auf gleiche Art und Weise lebendiges Gottes Ebenbild. Unabhängig davon, ob er darüber Bescheid weiß, oder nicht. Gott unterhält dauernden Dialog mit seinem lebendigen Ebenbild: Mann und Frau. Auch wenn dieses Gewissen bewusst abgedämpft wird und im Bösen verstockt bleiben will.
– Es kommt nämlich vor, dass der Mensch mit Entscheidungen seines freien Willens die Stimme des laut rufenden Gottes .... vorsätzlich und wirksam ... zum Stillschweigen nötigt.

Sucht jemand nach autoritativer Information (falls ein Zweifel vorliegt, was die ethische Bewertung der betreffenden Handlung angeht) bei einer in Gottes Anliegen zuständigen Person nicht, weil solche Nachfrage genierend ist, oder schlimmer: wenn das Gewissen klar vorgibt, hier handelt es sich um eine schwere Sünde oder selbst um Verbrechen, wobei aber diese Stimme vorsätzlich abgedämpft und niedergetreten wird – bewirkt es, dass die Zurechnungsfähigkeit in Gottes Augen nicht nur nicht geringer wird, sondern sie nimmt umso mehr zu. Es geht dann um beabsichtigtes Nicht-Wissen. Der Betreffende hat nicht vor nachzufragen, weil er besten Bescheid verspürt, er müsste sich von der bestimmten Handlung zurückziehen, was er aber gerade nicht möchte. Gemäß des grundsätzlichen Prinzips der Ethik: Keine Handlung darf vorgenommen werden falls des vorliegenden ‘zweifelnden’ Gewissens, was die ethische Qualität der Tat angeht.

6. Vom Mann oder der Frau angewandte Technik. Möchten Eheleute (und offenbar umso mehr jeder der Nicht-Eheleute) die Vergebung von Gott durch die sakramentale Vermittlung der Kirche erlangen, müssen sie zur Gültigkeit der heiligen Beichte bekennen (im Fall irgendwelchen angewandten gegen-elterlichen Mittels; falls des unterbrochenen Verkehrs oder des Pettings – s. ob. die Erklärung unter ‘C-1’): ob dieses Mittel vom Mann – oder von der Frau angewandt wurde, eventuell ob sich beide entsprechend auf eigene Faust gegen die Schwangerschaft ‘abgesichert’ haben. Es geht dann um die Qualität der Sünde; und außerdem in jedem Fall zusätzlich um eine ‘fremde’ Sünde, u.zw. um die aufgenötigte Sünde, bzw. Verführung dieses anderen zur Sünde.

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Verzeiht mir Gott? Ich habe Ihn schon so viele Male ... zurückgewiesen! Und dabei ... Schauderhaftes verübt ...! Erbarme Dich meiner, Jesus Du Sühneopfer - auch für meine Sünden und Verbrechen! Maria, bitte für mich, Sünder, JETZT, und umso mehr in der Stunde - dereinst - meines Todes!

7. Es gibt keine Kontrazeption. Früher wurde geglaubt, es gäbe mechanische oder chemische strikt nur kontrazeptive Mittel, d.h. mit denen der Empfängnisvorgang verhindert werden sollte; angewandt sei es vom Mann (das Präservativ), sei es von der Frau (verschiedene Arten von Membranen; einige intravaginale chemische Mittel: Zäpfchen, Globuli, Paste, Creame, Sprays, usw.).

Neuere, gewissenhaft unternommene wissenschaftliche Untersuchungen (Schlüsse seit den 80 Jahren des vorigen Jh. bekannt) weisen immer mehr eindeutig nach, dass auch diesen vermeintlich nur samentötenden Mitteln (mit ihnen wird das Präservativ, Häutchen usw. ausgepolstert ...), letztlich ebenfalls eine abortierende Wirkung eigen ist. Es ist somit ein Umstand, der die ethische Bewertung des angewandten Präservativs, des Scheiden- oder Zervixpessars, bzw. anderer chemischer, angeblich nur ‘samentötender’ Präparate total verändert.

Die tatgewordene Empfängnis kann in diesem Fall von ‘niemandem gesehen’ werden, trotzdem die Empfängnis stattgeworden hat. Das angewandte Mittel führt den Tod des Kleinen Menschen binnen eines der direkt darauffolgenden Tagen nach seiner Empfängnis herbei. Es bleibt die Verantwortung in Gottes – und offenbar auch der Menschen Augen.
– Diese beiden, und ebenfalls alle, die hier auf irgendwelche Art und Weise mitgearbeitet haben: der Arzt, die Angestellten in Apotheken, die Personen, die diese Präparate herstellen; diese die z.B. Präservative in Kiosks verkaufen; in Warenhäusern usw. – begegnen einst diesen Empfangenen, wenn sie selbst die Schwelle der Ewigkeit überschreiten werden ...

8. Zurechnungsfähigkeit wegen der Mitarbeit an der Sünde, dem Verbrechen. Für die Personen, die bei der Sünde, oder selbst dem Verbrechen als ‘fremder’ Sünde mitarbeiten (Verschreiben dieser Mittel; ihr Verkauf; ihre Aussetzung-Verkauf bei der Kasse in Warenhäusern, usw.) gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung wegen der Mitarbeit bei fremdem Verbrechen, z.B. in solcher Art:

„Ich muss diese Präparate verkaufen! Das ist meine Berufsarbeit.
Der Kiosk usw. ist nicht mein Eigentum; ich habe keinen Einfluss darauf,
was für Ware hier bereitstehen muss;
Es ist meine Berufsarbeit. Ich habe eine Familie, mit Kindern:
ich muss für ihren Unterhalt verdienen ...”
  u.dgl.

Es ist jedes Mal Frage der persönlichen letztlichen Wahl: ob ich nach meinem Tod in das Haus des Vaters gelangen möchte – um den Preis des Elends und Verfolgung wegen der bewahrenen Treue zu Gott; oder auch es ist mir Jetztzeit alles egal (so wird es bestimmt nicht ... dereinst sein!), wohin ich nach meinem Tode hinkomme: in den Himmel – oder die ewige ... Verdammnis ...?

Ganz gegenstandslos ist die Berufung auf die allgemeine diesbezügliche ‘Praxis’: dass niemand, absolut niemand ‘solche Sünde’: der Mitarbeit bei fremder Sünde, oder selbst Verbrechen – bei der Beichte bekennt. Noch die Berufung auf die Ausrede, dass der Verkauf, die Lieferung dieses Artikels – meine ‘Berufspflicht’ darstellt !
– Es hilft hier nicht sich nach dem Slogan leiten zu lassen: „Befehl – ist Befehl” ...! In Gottes Augen zählt diese Haltung, die die Apostel beim Verhör zutage gebracht haben: „Ob es vor Gott recht ist, mehr auf euch zu hören, als auf Gott, das entscheidet selbst ...” ! (Apg 4,19; s. auch: Apg 5,29: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen ...”)

Der Beichtende kann sich auch auf sein Unwissen betreffs des medizinischen Wirkungsmechanismus des vom Arzt verordneten ‘Arzneimittels’-gegen-die-Schwangerschaft nicht berufen. Umso mehr gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung bei etwa solcher Deklaration, wie es schon oben gesagt wurde:

„Ich muss betreffs der vom Arzt verordneten ‘Arznei’ gegen die Schwangerschaft um keine wissenschaftlichen Besonderheiten Bescheid wissen. Ich bin kein Arzt. Mich geht die Frage nicht an, WIE es werden wird, wichtig dass es kein Kind gibt. Denn wir können uns zurzeit auf kein weiteres ‘Kind’ einstellen ...”.

Alle derartigen Entschuldigungen zeugen von vornherein vom bösen Willen und verschuldigtem Un-Wissen, das daselbst beabsichtigt wird. Dieses aber verdoppelt immer die herbeigezogene moralische Zurechnungsfähigkeit und Schuld.

Bekennt jemand diese Sünde nicht: seiner Mitarbeit bei fremden Sünde, geht es ganz deutlich um vorsätzliche Verschweigung schwerer Sünden, wenn nicht geradeaus ... Verbrechen (abortierende Wirkung ebenfalls des Präservativs; usw.). Zu dessen Folge wird nur das eine: solche Beichten sind von vornherein ungültig. Außerdem werden sowohl diese Beichten selbst, wie die danach empfangenen Heiligen Kommunionen zu einer Reihe von Sakrilegien.

– Anderseits wenn jemand bei der Heiligen Beichte selbst bekennt, dass er solche Artikel verkauft hat, allerdings er nimmt keine zählende Entscheidung vor, dass er sich von dieser Sünde wirksam zurückzieht, wird seine Beichte ungültig ... infolge der nicht erarbeiteten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen, das heißt infolge des Mangels an Reumut und Lostrennung von der Sünde.

Die hier dargestellte Bewertung (es geht um die Mitwirkung bei fremder Sünde, oder selbst bei Verbrechen) ist unabhängig vom einzelnen Beichtvater: diesem rigoristischen, wogegen ein ‘anderer’ Beichtvater mehr Nachsicht zutage kommen lässt. Es geht um Verletzung des eindeutigen Gebotes Gottes und die Erfüllung der grundlegenden Bedingungen für eine gültige, sakramentale heilige Beichte.

9. Alle Verhütungstechniken sind Abortivmittel. Wie schon erwähnt, es muss zur Kenntnis genommen werden, dass ALLE elterlich-widrigen Techniken zugleich Abortiv-Mittel darstellen. Hierzu zählen sowohl mechanische Mittel: die intrauterine Einlage: ‘Spirale’ (IUD, genauer: IUAD: intra-uterine-abortifiant-device; bei Einlagen neuerer Generationen wird die mechanische und hormonale Wirkung zusammengekoppelt), wie umso mehr alle Hormonal-Chemie (Oral-Tabletten-Pillen, EllaOne, Injektionen, Subkutanpräparate, Pflaster u.dgl.). Die so handelnde Person (hier: sowohl der Mann, wie die Frau; bzw. beide Partner) nimmt dann auf ihr Gewissen von Zyklus zu Zyklus die Verantwortung für das Leben eines Neuen Menschen. Unabhängig davon, ob die Empfängnis im betreffenden Zyklus eintritt, oder nicht.
– Diese Mittel wirken nämlich immer zumindest ‘unter anderen’ abortierend. Der Untergang des Empfangenen wird auch von den Produzenten deutlich beabsichtigt. Dagegen die Werbungsinformationen, es handelte sich hier einzig und allein z.B. um ein ‘Ovulation-hemmendes-blockierendes’ Mittel [sog. Ovulationshemmer], stellen Werbungs-Lug-und-Trug dar, der darauf abzielt, die Wachsamkeit der potentiellen Kunden zu täuschen (s. dazu u.a.: EV 11.58).

Das bedeutet also, dass der Geschlechtsverkehr mit gleichzeitiger ‘Absicherung’ mit irgendeinem der Abortivmittel jedes Mal Nachsuche nach Sex um den Preis der Bereitschaft darstellt, das unter solchen Umständen empfangene eigene Kind umzubringen.

10. Bekenntnis der Umstände. Es ist selbstverständlich, dass im Fall eines beliebigen angewandten Abortivmittels – das betreffende Mittel bei der heiligen Beichte so dargestellt werden muss, dass der Beichtvater Bescheid bekommt, um was für eine Sünde es im betreffenden Fall geht. Sollte der Beichtvater nicht besten Bescheid wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht (was ziemlich leicht vorkommen kann), obliegt dem Pönitenten die Pflicht, ihn bei der Beichte aufzuklären. Der Beichtvater muss Bescheid wissen, um was für eine Sündenart es im betreffenden Fall geht und die Umstände kennen lernen, die auf sehr prinzipielle Weise die Qualität der Grundsünde modifizieren können.
– Der Beichtvater erfüllt im Tribunal der Barmherzigkeit Gottes in Kraft des Gesetzes Gottes u.a. die Rolle des sakramentalen Richters. Als ‘Richter’ muss er sowohl die Schwere der Sünde beurteilen, wie auch den Grad der Reumut, und endlich die Entscheidung vonseiten des Pönitenten, die Sünde nicht mehr zu begehen.

Das sind alles von allein verständliche grundlegende Bedingungen, die es dem Beichtvater möglich machen – nach gehöriger Unterscheidung – die Gabe der Lossprechung Gottes zu gewähren, oder sie im anderen Fall zu verweigern, falls ihn die Haltung des Pönitenten dazu nötigte.
– Daher erscheint u.a. auch die Notwendigkeit, dass das Beichtkind den Umstand der Zeit bekennt, ab wann diese zweien das gegen-elterliche Mittel angewandt haben. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Pönitent die Entscheidung äußert, jene Sünden und Verbrechen definitiv abzustellen, d.h. alle irgendwelchen gegen-elterlichen Mittel von nun an tatsächlich aufzugeben.

Dasselbe betrifft u.a. den Umstand der Häufigkeit des Schwangerschafts-Abbruchs. Falls dieses Verbrechen schon früher stattgefunden hat, und es wurde bei der Heiligen Beichte auch schon vergeben, aber es wird jetzt von neuem wiederholt, soll doch bei der Heiligen Beichte von selbst bekannt werden, dass dieses Verbrechen schon sovielmal früher begangen wurde ... Hier kann es keinen Zweifel geben, dass das wiederholt begangene Verbrechen die Qualität des Reuaktes und den Vorsatz widerspiegeln kann, die Sünde nicht mehr zu begehen.

11. Zeitraum der angewandten Verhütungstechnik. Soeben wurde der Umstand der ‘Zeit’ erwähnt, in dem diese beiden die betreffende Art ihres Sündigens unternehmen. Und zwar zur Gültigkeit der Beichte muss bekannt werden, wie lange diese beiden dieses betreffende Abortivmittel anwenden (s. ob., C-9). Die Anwendung des Abortivmittels 1 Jahr hindurch gleicht der potentiellen Tötung 12 Empfangener Personen (ca. 12 Zyklen binnen 1 Jahr). Ein Abortivmittel, das 5 Jahre hindurch angewandt wird, bedeutet die Bereitschaft und Zurechnungsfähigkeit in Gottes Angesicht für Tötung ca. 60 Empfangener (5 Jahre x 12 Zyklen = 60 Kinder). Sollte es letztlich selbst in keinem Zyklus zur Empfängnis gekommen sein. In Gottes Augen zählt nämlich die Haltung des freien Willens: die Anwendung des Mittels, dessen Wirkungsweise abortierend ist.

Selbst der ‘Empfangene’ kann selbstverständlich noch ‘nicht gesehen’ werden. Die angewandten Pillen, die Spirale, das Präservativ, Pflaster, Injektionen u.dgl. – all das führt zur Tötung des Empfangenen zu früh, so dass selbst die Mutter außerstande ist zu erfahren, dass es – und ob es in diesem Zyklus eine Empfängnis gegeben hat. Allerdings die Tatsache an sich, dass die Schwangerschaft ‘nicht sichtbar’ zum Vorschein kommt, bedeutet auf keinen Fall, dass die Empfängnis in diesem Zyklus nicht eingetreten ist ...
– Die Wahrheit in ihrer ganzen Fülle wird bei der Überschreitung der Ewigkeitsschwelle offenbar werden. Dagegen in der Stunde der Betätigung selbst entscheidet über die moralische Verantwortung – die Haltung des Willens, dem es auf der ‘Wirksamkeit’ des angewandten Mittels gelegen ist – egal, um welchen Preis sie erreicht wird. Wichtig, dass die Schwangerschaft nicht da ist (d.h.: dass sie nicht ‘bemerkt werden kann’).

12. Abstellung der angewandten Verhütungstechnik. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört die Entscheidung, die Tablette-Pille u.dgl. sofort abzustellen.
Medizinische ANMERKUNG: Die in ein paar Tagen nach Abstellung der Pille einsetzende Blutung ist keine Periode! Sie kann mit dem gerade erfolgenden Eisprung einhergehen. Genauer darüber sieh von unserer Internet-Seite: I.Teil, 1.Kapitel – Einführung in die Billings-Methode.

Eine ähnliche Entscheidung wird betreffs der eingesetzten Spirale (Einlage) gefordert. Hier kommt aber ein gewisser Unterschied zutage, der strikt mit der Physiologie des Zyklus zusammenhängt. Und zwar die intra-uterine Spirale wird erst gegen das Ende der nächstfolgenden Blutung entfernt. Medizinischer Grund dafür beruht auf der Tatsache, dass keine Eingriffe an der Zervix in der Phase der ausgewachsenen Schleimhaut vorgenommen werden dürfen.

Entscheidet sich der Beichtende auf die Erfüllung dieser Voraussetzung nicht (d.h. auf definitive Absetzung aller gegen-elterlicher Mittel), kann die Lossprechung unmöglich erteilt werden. Das Blut Gottes der Erlösung müsste dann Bitte um Segen zum weiteren Verguss unschuldigen Menschenblutes werden. Die beichtende Person würde dann die Gabe der Lossprechung empfangen wollen, wobei sie sie aber zu selber Zeit von vornherein wirksam blockieren würde. Daher kann die Lossprechung in solchem Fall unmöglich gespendet werden, solange der Entschluss des Beichtenden: sowohl des Mannes wie seiner Frau, nicht erfolgt, jede gegen-elterliche Technik definitiv abzusetzen.

Ein paar weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit der ehelichen Intimität vor der Entfernung der Spirale in solcher Lage – sieh auf unserer Internet-Seite bei der Erörterung des Wirkungsmechanismus der Einlage (Sieh ob.: Ratschläge für den Fall der sakramentalen Beichte).

13. Genugtuung. Die fünfte Bedingung für eine gültige heilige Beichte lautet: Genugtuung ‘Gott und dem Nächsten’ gegenüber.
– Und zwar noch bevor die Lossprechung erlangt wird, muss der Empfangene-Getötete (bzw. die Empfangenen; sollte es sich selbst nur um ‘potenziell’ Umgebrachte handeln) deutlich um Verzeihung dieser Mordtat an ihnen gebeten werden. Man muss diese Kinder bitten, sie mögen die an ihnen vollbrachte Tötung ... verzeihen. Wie auch dass sie zu Gott – für die Mutter, den Vater, den Arzt beten; für die Angestellten in Apotheken, wo diese Mittel verkauft werden; für diese, die diese Mittel erzeugen, und die alle dabei vielleicht ihre ‘fremden Sünden’, noch ihre Mitarbeit beim Vollbringen des fremden Verbrechens nicht beichten. Sie täuschen sich vor, sie können ruhigen Gewissens zur Eucharistie herantreten. Ihre scheinbare Ruhe kommt zu Ende, wenn sie sich selbst vor Christus dem Richter stellen werden müssen ...

Erst dann, nach solchem – freilich nicht allzu leichtem Gespräch mit seinen Getöteten, darf jetzt auch der Erlöser, die ganze Allerheiligste Trinität, um Verzeihung gebeten werden.
– Der Beichtvater wird wohl beim Knüpfen eines solchen Dialogs der Verzeihung mit seinen Getöteten Hilfe leisten, samt der an diese Getöteten gerichteten Bitte um Vergebung dem Beichtkind „um des Namens Gottes willen” ... usw. (s. u.a.: Evangelium Vitae, 99).

Um sich das Binden eines solchen ‘Dialogs’ mit seinen Getöteten Kindern zu erleichtern, schlagen wir vor, ein weiteres Fragment von unserer Internet-Seite im Gebetsklima zu erwägen, und zwar: V.Teil, zweite Hälfte des 6.Kapitels (Die sterbenden Kleinen Kinder – Behinderte – Jeder)>.

14. Den Fruchtbarkeits-Rhythmus lernen. Dies ist die weitere Bedingung, um die tatsächliche Lossprechung erlangen zu können. Es geht um die tatsächlich ins Leben umgeschmiedete Entscheidung, die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus insofern kennen zu lernen, dass er auch wirklich ins eheliche Leben eingeführt und nach Gottes Willen gebraucht werden kann. Es genügt nicht darüber nur ein ‘Gehör’ vernommen zu haben, dass es den sog. ‘biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus’ gibt. Noch dass die Frau z.B. einen nicht allzu sehr sich daran auskennenden Beichtvater etwa mit folgenden Worten zu überschütten sucht: „Jawohl, ich weiß darüber besten Bescheid ! Gerade Frucht dieser ‘Methode’ ist das weitere Kind geworden...”. Solchem Wort einer Frau steht absolut kein Sachwert zu, solange sie nicht die diesbezügliche Aufschreibung des Anbeginns ihrer Schwangerschaft niederlegt, samt dem vorangegangenen Zyklus, an dem jedes ihrer ehelichen Verhältnisse um diese Zeit aufrichtig und ohne Verfälschungen aufgetragen wurden.

Es geht also um solches Lernen einer klug gewählten ‘Methode’, dass die Gatten diese Gottes Gabe bei der Gestaltung ihrer ehelichen Intimität tatsächlich schöpferisch benutzen können – offenbar falls und inwiefern in Gottes Augen zählende Gründe bestehen, die Empfängnis ‘zurzeit’ für später zu verschieben.
– Selbstverständlich immer mit diesem grundsätzlichen Vorbehalt: dass falls es aus irgendwelchem Grund trotz allem zu einer nicht allzu sehr geplanten Empfängnis gekommen wäre, bleibt dann die Gewissenspflicht, auf dem Standpunkt des Schutzes des Lebens zu verharren – selbst um den Preis des eigenen Lebens.

Parallel dazu muss umso mehr hervorgehoben werden, dass sich die Ehegatten von ihrer Verpflichtung nicht drücken können, um sich immer wieder die grundlegende Frage zu stellen, die mit dem Ziel selbst des Sakraments der Ehe zusammenhängt, und zwar, dass sie am Tag ihrer ehelichen Trauung – Gott ihre Aufgeschlossenheit und Bereitschaft für die Elternschaft angeboten haben:

Gott, Du Vater: Wie ist Deine Erwartung für die Jetztzeit
– hinsichtlich unserer elterlichen Potentialität” ?

Und noch gemäß der Antwort, die GOTT, sich selbst und den Menschen zur Stunde des eingegangen Ehesakraments gegeben wurde:

Wollt ihr mit Liebe annehmen und katholisch die Nachkommenschaft erziehen,
mit der Gott euch beschenken wird” ?
(BF 8).

15. Verantwortung für echte Anleitung in die Natürliche Familien-Planung. Gott ist allzu ehrlich, um die Empfängnis eines Neuen Kindes irgendjemandem aufzuzwingen. Er hat Mann und Frau so erschaffen, dass Er jedes Mal auf präzise Art und Weise informiert – mit Genauigkeit beinahe zur Minute, ob die Empfängnis heutzutage eintreten kann, oder sie heute ausgeschlossen ist. Frage des Menschen, also eine der Aufgaben für diese beiden als Ehepaars, bleibt auch dieses: die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus muss schlechterdings in der Tat zu erlernen gewollt werden. Zu diesem Zweck soll nach Wissen in diesem Bereich dort gegriffen werden, wo es ohne Entstellungen geschöpft werden kann.

Der durchschnittliche Leser, und selbst diejenigen, die das Studium in Instituten für Familie absolviert haben, können sich nicht einmal bewusst bleiben, inwieweit die Inhalte selbst in diesen, scheinbar zuständigen Milieus manipuliert und arbitral verunstaltet werden können. Das geschieht nicht selten unter bestem guten Willen vonseiten des dort angestellten Personals. Es dürfte nur hervorgehoben und daran erinnert werden, dass in so wichtigem Bereich die Einführung irgendwelcher willkürlicher Veränderungen in die Anleitung einer bestimmten ‘Methode’, die jemand nicht selbst erarbeitet, noch sie dokumentiert hat, als geradeaus Unzulässigkeit, wenn nicht als schlechterdings Verbrechen gewertet werden muss.
– In der Lage einer in diesem Bereich bestehenden, unwahrscheinlichen Verwirrung gibt es keinen anderen Ausweg, als Bemühungen anzutreten, dass die authentische und autoritative Information an ihrer Quelle selbst geschöpft werden wird.

Der Ehemann passt sich an den Fruchtbarkeitsrhythmus seiner Frau außer Zweifel an, wenn diese ihn in diesem Bereich mit Gewissheitsempfinden zu bescheren imstande ist. Sooft die Frau selbst nicht Bescheid weiß, ob die Empfängnis heutzutage erfolgen kann oder nicht, kommt es beinahe 100% sicher zum Sündenfall ihrer beiden. Die größere Verantwortung lastet dann allerdings auf der Ehefrau, die es nicht gern zu ‘wollen’ mag, ihren Fruchtbarkeitsrhythmus tatsächlich zu lernen.

Die Frau pflegt manchmal immer andere Pseudo-Gründe zum Unterbau ihres eingeborenen Abscheus gegen die Unternehmung der Beobachtungen und deren Notizführung zu unternehmen, um nur die erwartete Entscheidung auf eine ‘unbekannte, weit entfernte Zukunft’ zu verschieben.
– In solchen Verhältnissen soll aber der Mann seiner Ehefrau gerade als ihr Ehemann mit wahrhaft ehelicher Ermutigung beistehen: dass sie die Natürliche Methode (d.h. die der Würde der Ehegatten als zum ewigen Leben berufenen Personen entspricht) versteht und dann ihre Beobachtungen tatsächlich, systematisch im Zyklusablauf treu notiert.

16. Die „Billings-Methode” (BOM: Billings-Ovulations-Methode). Der Autor des hiesigen Textes empfiehlt mit aller Überzeugung und gemäß seines Wissens (internationale Mitarbeit in diesem Bereich ab 1956) das Lernen zu diesem Zweck und die Anwendung beim Eheleben der „Ovulations-Methode (nach Prof. John) Billings(BOM). Diese Methode ist perspektivistisch und setzt – den Meinungen zuwider derjenigen, die sie nicht gut kennen, keine Regelmäßigkeit der Zyklen, noch gynäkologische Gesundheit voraus. Diese Methode ist an einen bedeutenden Teil der Europaländer, samt ihrer strikt wissenschaftlichen Dokumentation, über den Verfasser des hiesigen Textes gekommen (im Jahr 1972-73 – samt dem vieljährigen intensiven Briefaustausch und persönlichem Kontakt mit dem Autor der Methode, Herrn Prof. John Billings aus Melbourne, und seiner Ehefrau, Dr. Evelyn Billings. Nach ihrem Tod: + John Billings 2007; + Evelyn Billings: 2013 – wird dieser Kontakt mit der WOOMB: Welt-Organisation der Billings Ovulations-Methode weiter unterhalten).

Voraussetzung, dass die BOM tatsächlich benutzt werden kann, ist offenbar ihre Anwendung in ihrer echten Form – mit entschiedenem Ausschluss irgendwelcher Elemente, die von anderen Methoden vorgeschoben werden können. Im Fall ihrer willkürlichen ‘Bereicherung’ mit Elementen anderer Methoden soll ehrlich bekannt werden, es wird sich nicht mehr um die ‘BOM’ handeln, sondern um eine neue Methode, die von einer individuellen, nicht bevollmächtigten Person erdacht wäre. Diese Person wäre außerstande, irgendwelche wissenschaftliche Dokumentation für dieses von ihr willkürlich gebastelte ‘Flickwerk’ aufgrund anderer Methoden vorzulegen.
– Eine so gebastelte ‘Methode’ darf selbstverständlich nicht mit dem Namen Prof. John Billings verbunden werden. Die Ehrlichkeit und Verantwortung heißt es, dass jede ‘modifizierte Methode’, die vermeintlich die ‘Billings-Methode’ sein sollte, unter einem anderen Namen: dem eigenen Namen des neuen Individuums, vermittelt werde.

Diese Bemerkungen gelten u.a. für die von den USA (von der Creighton University; prof. Thomas Hilgers) nach Europa umgepflanzte, vermeintlich ‘verbesserte’, ‘leichter’ dargestellte Billings-Methode in Form der vom Prof. Thomas Hilgers erarbeiteten, so genannten „CrMS”-Methode. Sie ist aber leider nur eine stark überarbeitete ‘Plagiat-Methode’ der eigentlichen ‘Billings-Methode’. Diese Methode wird bei der Anfangs-Diagnostik der Ursachen bei ehelicher Unfruchtbarkeit und ihrer Behandlung benutzt. Allerdings die Hilgers-Methode stellt in Wirklichkeit eine völlige Verunstaltung und einen Regress dar im Verhältnis zur authentischen BOM.

BEMERKUNG. Sieh dazu unterhalb den Link zur zuständigen Vergleichs-Bearbeitung, die von Prof. John Billings selbst und seiner Ehefrau Dr.Evelyn Billings verfasst wurde – im Anschluss an unwahrscheinliche Entstellungen der von ihm und seinem Team durchgeführten wissenschaftlichen Forschungen und seiner tiefen, unrüttelbaren Dokumentation der BOM durch Prof. Thomas Hilgers, seinem ehemaligen Mitarbeiter in der Anfangszeit der BOM, vollbracht wurden. Hier der Link zu diesem Artikel – von unserer Homepage – englisch:
Some Clarifications Concerning NaProTECHNOLOGY and the Billings Ovulation Method - Dr Evelyn Billings and Dr John J Billings, 2006).

Zurzeit lautet die offizielle WEB-Seite, wo die Billings-Methode International, samt den mit ihr zusammenhängenden Stoffen an der reinen Quelle geschöpft werden kann, folgender:
(0.6 kB) 1) http://billings.life/en
Und hier die Anschrift der internationalen Internet-Seite, die von ein paar Direktoren der vom +Prof. John Billings gegründeten Welt-Organisation-der-Ovulations-Metode im Laufenden zuständig überwacht wird:
(0.6 kB) 2) http://www.woomb.org.

Dagegen der Text, der vom hier schreibenden Pater (P.Pawel Leks) mittlerweile veröffentlicht wurde als Einführung in die Billings-Methode, und der die echte Version der Billings-Methode darstellt, ist auf unserer Homepage im ‘PDF-Format’ in 3 Sprachen erreichbar: in polnischer-deutscher-englischer Fassung. Sieh diesen Text von unserer Seite:
– PORTAL-Seite (lp33.de), im Inhaltsverzeichnis unten – Anteil: B-9a-b-c. – Oder unmittelbare Links:

(0.6 kB)a) Polnisch:
„Małżeństwu ku pomocy”
(0.6 kB)b) Deutsch:
„Der Ehe zum Angebot”
(0.6 kB)c) Englisch:
„Helping Married People”.

(7.2 kB)

D. NICHT BEFUGTE AUSSAGEN ÜBER ETHISCHE VERHALTENSWEISEN IM BEREICH DER INTIMITÄT – UND WEITERE BEMERKUNGEN

Nicht befugte Aussagen ...

17. Die Aussagen mancher Ärzte usw. über die Ehe-Ethik, und selbst strikt medizinische Wirkungsweise der von ihnen empfohlenen oder selbst verordneten Mittel zur ‘Schwangerschaftsverhütung’, können sich als entschieden nicht maßgebend erweisen. Es kommt vor, dass ein Arzt die Eheleute vorsätzlich in Irrtum führt – sowohl was den ethischen, als auch medizinischen Blickpunkt angeht. Diese Feststellung kann offenbar nicht verallgemeinert werden, dennoch so kommt es gar nicht selten vor ...

Im schlimmsten Fall müsste festgestellt werden, dass keinem Arzt, noch selbst keinem Professor in Medizin die Macht zusteht über eines der Gottes Gebote zu verfügen.

Dasselbe gilt für ‘Meinungen’ im Bereich der Intim-Ethik, die hauptsächlich bei manchen Freunden-Freundinnen geholt werden, die die Gebote Gottes vielleicht selbst gemein übersehen, wobei sie über die Lehre der Kirche (die sie im Prinzip nicht kennen) nur Zynismus und Hohn zutage zu bringen verstehen.

Keine Macht im Himmel und auf Erden, noch irgendwelcher Gremien der Staaten, Völker und Internationaler Gesetzgebungen ist ermächtigt, das moralische „Gut oder Böse” einzusetzen bzw. zu bestimmen. Alle Gesetze und Verordnungen der Autoritäten, die im Widerspruch zu irgendeinem der Gottes Gebote stehen, sind von vornherein ungültig und bevollmächtigen zu keiner Betätigung, die mit dem Wortlaut der Gebote Gottes nicht übereinstimmen würde.
– Die Zuständigkeit, das moralische „Gut und Böse” festzulegen, gehört ausschließlich der „Liebenden Allmacht Gottes” (DeV 33; VSp 35): des Schöpfers und Erlösers des Menschen.
(Dokumentation zu dieser Feststellung s. u.a. von unserer Seite – den umfangreichen Artikel: Treue des Beichtvaters zum Apostolischen Glauben: mit Petrus und unter Petrus – ebd., zumal den ganzen § A u. B).

Ungültige und sakrilege Beichten

18. Die heilige Beichte wird aus zwei Gründen ungültig und sakrileg:

a) Wenn eine schwere Sünde verschwiegen wird, eventuell ihre wichtigen Umstände nicht offengelegt werden, die eine wesentlich andere ethische Bewertung der begangenen Tat zutage bringen würden.
b) Falls das Bekenntnis des Beichtenden zwar integral ist, allerdings er nimmt keine Entscheidung vor, die Sünde von nun an nicht mehr zu begehen.

In solchem Fall erreicht die Lossprechung den Beichtenden nicht, sollte auch der Beichtvater selbst – unkundig um die Verschweigung der Sünde usw. – die Lossprechungsformel hergesagt haben. Solange der Pönitent dann keine ‘General-Beichte’ ablegt, d.h. solche, bei der noch einmal alle Todsünden bekannt werden, die er ab der letzten gültigen Beichte begangen hat, bleiben alle nächstfolgenden Beichten und heilige Kommunionen folgerichtig ungültig und sakrileg.

Anders gesagt, der Beichtende erhält kein einziges Mal mehr die Lossprechung (ab der Zeit der letzten gültigen heiligen Beichte). Dagegen belästigt ihn ab diesem Datum an die Verantwortung für jedesmalige weitere ungültige-sakrilege heilige Beichte, wie auch wegen der ab dieser Zeit an sakrileg empfangenen heiligen Kommunionen infolge der verschwiegenen schweren Sünden, bzw. ihrer Umstände.

Der Wille nicht mehr zu sündigen

19. Es gibt keine Lossprechung von einer Todsünde ‘ausnahmsweise nur für dieses eine einzige Mal’, z.B. wegen eines Feiertages, wann es ‘sich gehört’ zur heiligen Kommunion heranzutreten (z.B. gelegentlich der Ersten Heiligen Kommunion, bei Beerdigung, Trauung, u.dgl.). Die Entscheidung, nicht mehr zu sündigen, muss zur Gültigkeit jeder heiligen Beichte als definitiver Akt vorgenommen werden. Sollte auch der Beichtende um seine moralische Schwäche guten Bescheid gewusst haben und vermutete er, dass er in der gewählten Haltung wahrscheinlich nicht lange aushält.

Bei der Bitte um die Lossprechung und ihrem Empfang zählt die aufrichtige Haltung des Willens zu dieser Stunde: des gerade vollbrachten Sündenbekenntnisses und der jetzt geweckten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen.
– Das Bewusstsein um die eigene moralische Schwäche und beinahe die Gewissheit, was das neuerliche Begehen der Sünde, vielleicht in sehr naher Zukunft angeht, schafft kein Hindernis dafür, dass der Wille Jetztzeit mit aller Aufrichtigkeit entschlossen bleibt, definitiv nicht mehr zu sündigen. Die Wahrnehmung um das eigene moralische Elend in Gottes Angesicht heißt nur mit umso größerer Glut und Zuversicht um Hilfe zu bitten, u.a. um die Fürsprache der Unbefleckten Gottesmutter Maria und seines heiligen Schutzengels beim wirksamen Verbleiben in guten Vorsätzen.

Sterilisierung ...

20. Sich vorsätzlich sterilisieren lassen zu diesem Zweck, dass es keine Empfängnis mehr gibt, bleibt immer schwere Sünde. Sowohl wenn es um den Mann, wie die Frau geht. Gott allein ist Eigentümer des Lebens des einzelnen Menschen: es ist niemandem erlaubt sich zur Verstümmlung zu bringen (sich selbst, und jemanden anderen).

Die Frau darf ihre Zustimmung auf Sterilisierung u.a. gelegentlich einer nächsten Entbindung mit dem Kaiserschnitt – in Gottes Angesicht nicht geben, sollten auch die Umstände in Ehe und Familie, die Verhältnisse ihrer Gesundheit und Wohnungsbedingungen – noch so dramatisch aussehen.

Die einzige Ausnahme, dass auf Sterilisierung eingewilligt werden kann, gilt für den Fall, wenn infolge z.B. eines sich ausbildenden Neugebildes – die inneren Geschlechtsorgane überhaupt entfernt werden müssen. Der Eingriff wird dann aber nicht mit der Absicht unternommen, dass das Schwangerwerden nicht mehr möglich wird, sondern es gilt dann um Rettung der Gesundheit und des Lebens der Frau (sieh dazu: HV 15; auch auf unserer Homepage zugänglich – Portalseite, Verzeichnisteil: ‘B-4-a’: die Enzyklika ‘Humanae vitae’).

Die sterilisierte Frau (z.B. mit dem Schnitt über die Eileiter und ihrer Unterbindung) soll Bescheid wissen, dass in einiger Zeit nach dem unternommenen Eingriff eine Empfängnis in 3-5% Fällen von neuem eintreten kann (statistisch genommen in so vielen Prozentsätzen der Fälle bildet sich von neuem die Durchgängigkeit der geschnittenen und unterbundenen Eileiter, demzufolge eine neuerliche Empfängnis erfolgen kann). In solcher Lage entwickelt sich oft eine Eileiter-Prägnanz, die meistens dramatisch endet: mit plötzlichen heftigen Schmerzen und Blutsturz. In solchem Fall muss meistens ein operatorischer Eingriff stattfinden, um das bedrohte Leben der Mutter zu retten.

Beim sterilisierten Mann hält die Empfängnismöglichkeit zumindest etwa ein halbes Jahr nachher weiter an.

Die Tatsache der Unterziehung unter solche Operation muss zur Gültigkeit der Heiligen Beichte bekannt werden.

Die Ehegatten, die die Lossprechung empfangen haben, nachdem sie sterilisiert wurden, sollen sich bei ihrer ehelichen Nähe weiter nach dem biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus leiten (offenbar: wenn die Zyklizität noch weiter besteht), falls in ihrem Fall in Gottes Beurteilung zählende Gründe bestehen, die die weitere Empfängnis zu verlegen heißen.

Ethische Bemerkungen zur Gametenabgabe

21. Im Anschluss an so genannte ‘Behandlung’ der ehelichen Unfruchtbarkeit (in der Regel wird dann kein Heilungsverfahren unternommen – allen proklamierten Bezeichnungen zuwider. Es geht dann fast immer um sofortige Zustimmung auf technischen Eingriff im Typus der Tierarzt-Technik in das Zeugungssystem des Menschen, mit völligem Übergehen der Tatsache, dass der Mensch nicht allein Biologie darstellt, sondern Person ist, die dank ihrer unsterblichen Seele zum ewigen Leben berufen ist) soll vom ethischen Gesichtspunkt aus folgendes zur Erinnerung gebracht werden:

Die Abgabe des Samens zur Untersuchung über vorgenommene Masturbation o.dgl. ist objektiv genommen immer Todsünde gegen das VI.Gebot. Kein Arzt, und sollte es noch in so lobenswerter Absicht geschehen, ist bevollmächtigt, irgendeines der Gebote Gottes umzustoßen. Das gute Ziel ist nicht imstande, das angewandte Mittel: die Masturbation bezwecks der Samenerhaltung – zu ‘heiligen’.

Dasselbe betrifft Frauen-Mädchen. Manche stimmen zu kommerziellen Zwecken auf artifizielle hormonale Stimulation zu, um eine größere Anzahl Eizellen zu erhalten und für ihre Abgabe etwas ‘Kleingeld’ zu verdienen (dasselbe tun mancherorts in gleicher Art und Weise ... junge Männer, um kommerziell dank der Samenabgabe Geld zu verdienen ...). Solche Praxis bedeutet nutznießerische Behandlung des Leibes, der nicht Eigentum des Menschen, sondern Gottes bleibt. Daselbst hängen solche Eingriffe jedes Mal mit Begehen einer schweren Sünde zusammen.

Von strikt medizinischer Hinsicht aus ziehen solche Eingriffe: einer hormonalen Stimulation, bei der Frau nicht selten weit gehende, schwer zu behandelnde gesundheitliche Verwicklungen nach sich.

Technologie des ‘In Vitro’

22. Befruchtung ‘In Vitro’. Beim Vorgang der Technologie einer künstlichen Befruchtung „In Vitro” (im Gläschen) wird beinahe in der Regel Samen benutzt, der aus verschiedenartigen ‘Quellen’ herkommt (d.h. er kann keinesfalls vom Mann jener Frau herkommen, die sich diesem Eingriff unterzieht; allen solennen Beteuerungen der Techniker des ‘In Vitro’ zuwider. Diese ‘Techniker’ sind des Öfteren keine Ärzte, sondern ... Tierärzte). Der Samen – vom Innenland und Ausland – wird in einer ‘Samen-Bank’ aufbewahrt.

Der Eingriff selbst einer Befruchtung ‘In Vitro’ und Zusammenfügung der Gameten wird des Öfteren nicht von Ärzten vorgenommen, sondern von Tier-Technikern. Auch in Polen wird solche Vorgangsweise vom Ministerium vollwertig, mit ‘Grünlicht’ genehmigt (7.VI.2010, poln.: Gesundheits-Ministerium. S. dazu: http://www.contrainvitro.pl/index.php?option=com_content&view=article&id=198:ministerstwo-zdrowia-weterynarz-moze-zajmowac-sie-ludzmi&catid=12:newsy&Itemid=10 ).
Falls ‘fremde’ Gameten zu diesem Eingriff benutzt werden sollten, wird der ‘Eingriff’ zusätzlich ... Ehebruch.

Für die Frau, die Ehegattin, hängen die Prozeduren und Techniken, die bei künstlicher Befruchtung angewandt werden, nicht nur mit Todsünden, sondern vielfältigen Verbrechen zusammen. Die Inbetriebsetzung des Harmonograms solchen Eingriffs setzt standardmäßig die ‘Beseitigung’, deutlicher gesagt: Tötung der ‘übrigen’, zurzeit nicht mehr nötigen Embryos voraus, das heißt zuvor empfangener Kinder – falls es gelingt einen von ihnen ‘aufzuzüchten’ und ihn mit Erfolg in das Innere der Gebärmutter der betreffenden Frau einzuimpfen (gewöhnlich werden etwa 30-40 Gameten zusammengefügt, das heißt es werden so viele Kinder zur Existenz gebracht). Der angestellte ‘Techniker’ für ‘In Vitro’ muss über mehrere Zygoten verfügen, mit denen er Experimente unternimmt, bis es ihm endlich gelingt, irgendeine Zygote, d.h. ein Kind, einen unter den mehreren Empfangenen ‘heranzuzüchten’. Es ist diese Zygote-dieser-Mensch, die die vielfältigen, extrem riskanten technologischen Schwellen überlebt hat, wogegen sie von anderen, ebenfalls entstandenen Zygoten, nicht bewältigt werden konnten (Zygote: erste Lebenszelle des Menschen nach der Vereinigung des Chromosomgefüges des Samenfadens mit der Eizelle; Mensch-Person auf der Stufe vor seiner Nidation in der Gebärmutter).
– Erst diese Zygote wird jetzt in die Schleimhaut der Gebärmutter eingeimpft – in Hoffnung, sie wird vielleicht ... weiter überleben und sich erfolgreich weiter entwickeln. All das geschieht also um den Preis der anderen ‘unterwegs’ entstandenen zuvor empfangenen, jetzt ‘nicht mehr nötigen’ Kleinen Menschen.
– Indessen der einmal empfangene Mensch – hört zu existieren niemals mehr auf: seine Seele ist unsterblich. Der biologische Tod stellt nur die Ewigkeitsschwelle dar – für das jetzt nicht mehr endende Leben in Ewigkeit.

Die Verantwortung und Zurechnung in Gottes Augen für das ‘In Vitro’ betrifft offenbar nicht nur die Ehefrau, sondern im gleichen Maß ihren Mann, der auf diesen Eingriff zustimmt. Und umso mehr und selbstverständlich alle zoologischen und medizinischen ‘Techniker’, ohne deren Anteilnahme der Eingriff nicht unternommen werden könnte. Und was erst soll über die Verantwortung aller gesagt werden, die in Parlamenten diese Experimente zu unternehmen verabreden, sie bestimmen, ‘Grünlicht’ für diese Technik schaffen, indem sie deutlich gegen das Gesetz Gottes und die Würde des Menschen als Person, die zum ewigen Leben berufen ist, vorkommen!
(S. von unserer Homepage: Teilnahme an der Pro-Abortion-Manifestation und Chance der Sakramentalen Lossprechung. – und noch u.a.: Unantastbarkeit des Lebens – In Vitro – Verwandte Fragen, Gender, usw.).

Das will besagen, dass es vom Gottes Gesichtspunkt aus keine Möglichkeit gibt, sich auf ‘technologische’ Herbeiführung einer Schwangerschaft zu fliehen, um die erwünschte Nachkommenschaft dem Gottes Weg zuwider zu erwirken. Das Zustandekommen eines Kindes soll Frucht sein, die gleichsam aufgrund ‘nebenbei’, unterwegs der gegenseitigen Hingabe von Mann und Frau als Personen aufhellt, die sich miteinander mit dem Band einer lebenslangen Liebe verbunden haben und die für das Leben aufgeschlossen ist.
– Dagegen bei der Flucht auf zoologische Technologie des ‘In Vitro’ – kommt die eheliche Liebe überhaupt nicht zur Frage. Der Neue Mensche wird zwangsmäßig in die Welt dank des angewandten, kalten Eingriffs eines ‘Technikers vom InVitro’  herbeigeführt.

Unabhängig von den erwähnten Eingriffen: eines Versuches, die Befruchtung künstlich herbeizuführen, darf ein Kind nicht als ‘Mittel’ betrachtet werden, um dank seiner ein anderes Ziel zu erreichen, z.B. die Selbstzufriedenheit des Ehepaars, endlich Eltern geworden zu sein. Ein Kind soll „um seiner Selbst willen gewollt werden”, wie auch Gott jeden Menschen um seiner Selbst willen will:

Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert;
dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will”
(BF 9).

Die Eheleute sorgen meistens nicht allzu sehr um die Läuterung ihrer eigentlichsten Absicht beim Herbeiführen eines Kindes mit Kraftaufwand – gegen die Wege Gottes und gegen das Gottes „Wollen des Menschen um seiner Selbst willen”. Hauptbeweggrund ihrer verzweifelten Bemühungen um ein ‘Kind’ ist sehr oft vor allem die Tatsache, dass sie endlich ihr Verlangen nach Selbst-Befriedigung wegen des ‘Kindes’ stillen können.
– Gelingt es aber letztlich, dass einer der künstlich, zoologisch ‘gezüchteten’ Embryos zum Überleben gebracht wird, und wird dieser Embryo erfolgvoll in die Gebärmutter der Frau, der Gattin, eingetragen, können sich diese zweien, Ehegatten, mächtig täuschen, dass dieses Kind Zeugnis der zusammengefügten Zeugungszellen von ihr und von ihm als Ehegatten, darstellt. Die Techniker vom ‘In Vitro’ verhüllen sich bei den unternommenen Eingriffen wirksam mit dem für sie bequemem ‘Dienst-Geheimnis’, bzw. um sich mit Berufung auf solches Dienst-Geheimnis bei ihrer ‘Menschen-Zucht’ zu entschuldigen ... !


BEMERKUNG. Sollten Anfragen erscheinen betreffs der künstlichen Eingriffe, dass die Empfängnis mit Kraftaufwand gegen das Vorhaben der Liebe Gottes erwirkt wird, sieh vor allem zwei Dokumente des Apostolischen Stuhls zu dieser Thematik:
1) In der Zeit des Pontifikats Johannes Paul II. erschien das auf Päpstliche Verordnung vorbereitete Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre: „Donum Vitae: Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung” (22.II.1987);
2) Ein zweites, ähnliches Dokument, ausgegeben von selber Kongregation für die Glaubenslehre, ist in der Zeit des Pontifikats Benedikt XVI. erschienen. Es stellt eine eigenartige Aktualisierung derselben Problematik aus der Zeit seines Vorgängers, Papst Johannes Paul II. dar. Sein Titel lautet: „Dignitas Personae – Würde der Person” (8.IX.2008).
Sieh diese beiden Dokumente von unserer Homepage:
„Donum Vitae”.
Und:
„Dignitas Personae”.
3) In Polen erschien Frühling 2013 ein wichtiges Dokument der Polnischen Bischofskonferenz, das im Prinzip vom Erzbischof Henryk Franciszek Hoser erarbeitet worden ist. Er ist berufsmäßig Arzt, danach wurde er Priester und Ordensmann (SAC), arbeitete viele Jahre als Arzt-Priester-Missionar in Ruanda. Wonach er zum Erzbischof der Diözese Warszawa-Ost ernannt wurde. Auch dieses Dokument kann von unserer Homepage heruntergeladen werden – in polnischer Sprache. Sieh das:
Unantastbarkeit des Lebens – In Vitro – Verwandte Fragen – Dokument der Polnischen Bischofskonferenz: 5.III.2013).
4) Sieh zu diesem Thema außerdem das neuerliche Dokument des Apostolischen Stuhls: „Neue Chatza der Angestellten des Gesundheits-Dienstes”, 2016. Päpstlicher Rat für Seelsorge des Gesundheits-Dienstes. Sieh aus unserer Homepage, leider nur polnisch, oder italienisch: „Nuova Carta degli operatori Sanitari, 2016”, vatican.va, und dort u.a. Nr. 23: ‘Medizinische Antworten betreffs der ehelichen Unfruchtbarkeit’ usw. – Und noch von unserer Seite: 2.Teil, 7.Kap., § E.

Ehe und Blättern in ‘Porno’

23. Enge mit der sakramentalen Beichte für Eheleute, und offenbar ebenfalls für Brautleute und andere Partnerschaften – im Zusammenhang mit dem VI. und IX.Gebot, hängt die Besichtigung vonseiten ob des Ehegatten oder der Ehefrau, bzw. irgendjemandes anderen – erotischer Inhalte, wenn nicht geradeaus Pornografie. Solche Inhalte können heutzutage in Fülle leichtestens erreicht werden vor allem über immer neuere Massenmedien-Technik, wie Fernsehen, Video, Illustrierte ‘Porno’-Magazine, ‘Porno’ im Internet, und parallel in immer mehr modernen tragbaren Einrichtungen, wie Handy, iPod, iPad, Smartphone, Tablets, usw. usw.

Es muss klar festgestellt werden, dass in Kraft des Gebotes Gottes und der eindeutigen Aussagen des Sohnes Gottes Jesus Christus, wie sie im Evangelium eingetragen sind (sei es nur Mt 5,28: „... Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen”) – das Blättern erotischer-pornografischer Stoffe jedes Mal Sünde – objektiv genommen schwere Sünde (Todsünde) darstellt. Das gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, die bisweilen gierig nach allem was mit ‘Sexus’ zusammenhängt, nachsuchen, sondern auf gleiche Art und Weise für ältere Leute, Männer und Frauen in der Ehe nicht ausgenommen, und selbst noch Omas und Opas.

Das Angucken von ‘Porno’-Stoff führt sehr leicht zur Abhängigkeit davon, ohne das man schwer leben kann. Ein Porno-Beglotzer nimmt in seinem Mensch-Sein immer mehr ab: er wird immer weniger ... Mensch. Satan richtet die Menschenwürde ‘ratenmäßig – aber systematisch zugrunde, indem er seine destruktive Tätigkeit zugleich mit vergiftetem, gut versüßtem Geschmack anzuziehen versteht. Es ist beständig dieselbe Verführungs-‘Methode’, die Satan schon im Paradies bei den Ureltern angewandt hat.

Jedes Blättern von ‘Porno’-Bildern und Erotik endet fast in der Regel mit aufgepeitschter Erregung, die beinahe unausbleiblich zur Masturbation führt, begleitet mit tiefer Demütigung des Menschen in eigenem Selbst-Bewusstsein und Selbst-Befinden.

Voraussetzungen für die Lossprechung von der Sünde ‘Porno’-Anschauen sind genau dieselben, wie bei jeder anderen schweren Sünde. Der Pönitent muss in seinem Herzen den Vorsatz eines entschlossenen ‘NEIN’ ab diesem Moment an – angesichts jeder Erotik und jedes Porno erarbeiten. Die Heilige Beichte ist nicht integral-vollständig, und bleibt vielleicht deswegen ungültig, solange die betreffende Person im eigenen Inneren die Haltung und den Willen nicht erarbeitet eines nicht nur hergesagten, sondern in die Tat umgeschmiedeten: „Ich klicke NIEMALS mehr eine Ikone an, hinter der Porno bzw. Erotik dahintersteckt”, falls meine Sündenfälle in diesem Bereich mit dem Internet-Zugang zu solcher Art Inhalt zusammenhängen sollte. Die Erarbeitung in sich solcher Haltung wird zur Notwendigkeit. Sollte sich auch die Versuchung nach wiederholtem, neuerlichem Anblicken immer mehr raffinierter Sex-Entartungen noch so unwiderstehlich aufdrängen.

Gegen die Wahrheit des Seins und die Würde des Geheimnisses des Lebens und der Liebe, werden solche Inhalte und unvorstellbare ethische Entartungen auf betreffenden Internetseiten u.dgl. als völlig normale und selbstverständliche Ausdrucksweisen einer ‘Liebe’ dargestellt. Den Anschauenden wird eingeprägt, ihnen gegenüber hätte ‘Gott’ und die ‘Kirche’ absolut nichts zu sagen.
– Solange jemand die oben erwähnte Haltung in sich nicht erarbeitet, kann er nicht sagen, er hebe sich von der Sünde aufrichtig ab, d.h. er würde ehrlich um die Lossprechung bitten. Jede Unentschiedenheit bei der Erarbeitung eines unentbehrlichen Vorsatzes der Besserung bleibt Spielbetreiben mit der Gültigkeit des Herantretens zum Sakrament der Versöhnung, d.h. zum Preis des Erlösungsblutes Christi.

Niemand auch von Männern, und wechselweise keine Ehefrau – kann sich auf ‘geschlechtliche Frigidität’, noch auf Schwierigkeiten berufen, was die Potenz angeht – als Argument, sie müssten sich zuerst mit ‘Porno’-Bildern entsprechend sättigen, um in gewissen Erregungszustand zu geraten, dass sie die Chance gewinnen, die eheliche Intimität irgendwie erleben imstande zu werden.
– Zur Sünde gegen das VI., bzw. das IX.Gebot (Sünden des Begehrens, die zuerst im Herzen begangen werden) würde sich dann die typische Sünde dazugesellen der niedergetretenen gelobenen Nächstenliebe diesem anderen in der Ehe gegenüber. Einer, der sich mit Hilfe von ‘Pornobildern’ sättigt, schaut dann diesen anderen in der Ehe völlig ehrenlos an: nur noch als (zufällig) lebendiges Porno-Objekt, um damit auf mehr intrigierende Art und Weise seine Masturbation zu erreichen.
– Dies wäre offenbar eine Tatsächlichkeit, die sich dem Vorhaben der Liebe Gottes total widersetzte: der gegenseitigen personalen Hingabe dieser beiden als ihres „Zwei-zu-Einem-Fleisch”, das sich auf dem Weg ihrer ehelichen Kommunion zu zweit, samt ihren Kindern als ihre gemeinsame Wanderung zum „Haus des Vaters”  legt.

Sollte jemand zum Schluss gekommen sein, er ist auf zwar ‘Porno-’ oder ‘Erotikbilder’ gekommen, doch das Kennenlernen des gerade dort enthaltenen Inhalts o.dgl. könne sich als nützlich erweisen zur allgemeinen Ausbildung, bzw. um eine mehr verantwortungsvolle Stimme falls Diskussion erheben imstande zu sein, sollte er das weitere Blättern des angetroffenen Textes bzw. der Bilder zuerst ruhig ablegen.
– Erst nachher, nachdem er seinen Leib und Geist völlig zur Beruhigung gebracht hat, und umso mehr seine Absicht reinigte, kann er auf die betreffenden Inhalte noch einmal zurückgreifen – dieses Mal nicht mehr um der Begehrlichkeit willen, sondern zur Ausweitung seines allgemeinen Wissens, nachdem er sich im Gebet z.B. an die Unbefleckte Gottesmutter Maria gewandt hat, wie auch an den hl. Erzengel Michael, mit Bitte um Hilfe bei Bewahrung einer lauteren Absicht und um in Treue zum Gebot Gottes zu verharren. Das erlaubt ihm die ganze Frage auf vertiefte Art und Weise zu studieren – dieses Mal mit gereinigter Absicht und unterhaltener Entscheidung, in Treue zu Gottes Erwartungen zu verbleiben.


ANMERKUNG. Wir ermutigen, die Problematik im Zusammenhang mit ‘Porno’ tiefer zu studieren, u.a. mit Hilfe des wertvollen Hirtenbriefes von Bisch. Robert William Finn, des Ordinars der Diözese Kansas-City, USA, mit dem Titel: „Selig die reinen Herzens sind. Über die Würde des Menschen und die Gefahren der Pornografie” (2007). Bisch. Finn hat diesen Hirtenbrief in enger Mitarbeit mit vielen Fachleuten im Bereich des Kampfes mit der Plage der Pornographie erarbeitet.
Sieh diesen ‘Hirtenbrief’ von unserer Homepage: Pornografie. Herausfordernde Frage)Sieh außerdem von unserer Seite vom Kapitel über das „Gender” – vor allem das Fragment: Pornografie: Verknechtung mit Sucht – dieses ganze längere Fragment; – und noch: Anleitung der Kinder in ‘Gender’ – dieses ganze Fragment.

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E. ZUSÄTZLICHES

1. Kontradiktorische Meinungen einiger Glaubens-Lehrer betreffs ethischer intimer Verhaltensweisen

Die oben dargestellten Bemerkungen hinsichtlich der sündhaften Aktivierung der Gabe Gottes der Intimität löst bei einem Teil der P.T. Leser eine Welle heftiger Entrüstung, Widerspruch und Anklagen aus.

Zur Erklärung und Verständnis der Gewaltsamkeit solcher Reaktionen gehört es sich sofort eine allgemeine Anmerkung darzustellen:
– Die Leser begegnen verhältnismäßig leicht Meinungen zum Thema der ‘Intimität’, die im völligen Widerspruch zum Inhalt stehen, wie sie auf unserer Internet-Seite gezeigt werden. Man kann das ohne Schwierigkeit selbst im Gespräch mit manchen Geistlichen bemerken. Noch mehr, diese Bemerkung betrifft selbst manche Geistlichen dann, wenn sie ihre sakramentale Funktion erfüllen, das heißt im Beichtstuhl.

Es ist bekannt, dass der Priester im Beichtstuhl nicht sich selber vorstellt, noch ist er dann Vertreter einer solchen oder anderen sog. ‘theologischen Schule’, sondern er vergegenwärtigt zu dieser Stunde auf sakramentale Art und Weise den Gott-Menschen, Jesus Christus. Daselbst steht ihm dann kein Recht zu, irgendwelche private Meinungen zu verkünden, sondern er soll dann allein die authentische und autoritative Lehre der Kirche übermitteln – immer ‘mit’  Petrus und ‘unter’  Petrus.
(VSp 116; sieh dazu genauer – die verbindlichen Äußerungen Johannes Paul II., von unserer Homepage: Integralität des Beicht-Bekenntnisses – das Gesamte dieses §, und vor allem – im Anschluss an die ‘Meinungen’ eines Priesters-Beichtvaters: Nicht eigene Meinungen sondern die Lehre des Magisteriums).
Umso mehr dringend bietet sich die längere Erörterung, die genau diesem Aspekt gewidmet ist, wie schon oben angedeutet: Treue des Beichtvaters zum Apostolischen Glauben: mit Petrus und unter Petrus – ebd., zumal den ganzen § A u. B)
.

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Ehebrecherin, die von Schriftgelehrten und Pharisäern zu Jesus herbeigeschleppt wurde (Joh 8,3-11): „Mose hat uns im Gesetz vorgeschrieben, solche Frauen zu steinigen. Was sagst Du dazu? Das sagten sie, um Ihn auf die Probe zu stellen, damit sie eine Anklage gegen Ihn hätten. Jesus aber bückte sich und schrieb mit dem Finger auf die Erde ... - Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie. . ... - Als sie das gehört hatten, gingen sie weg, einer nach dem anderen, von den Ältesten angefangen ... - Hat keiner dich verurteilt? ... Keiner, Herr! ... Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!”

Unabhängig davon ist es nicht schwer einige Handbücher über die eheliche Ethik anzutreffen, die selbst mit dem ‘Imprimatur’ der Kirchlichen Autorität versehen sind, deren hoch diplomierte Autoren, vielleicht selbst Professoren der Moral-Theologie in Diözesan-Seminarien u.dgl. sich über das Thema der geschlechtlichen Intimität keinesfalls immer in völliger Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche äußern. Was aber von der betreffenden Kirchlichen Autorität nicht einmal bemerkt werden konnte, indem z.B. dem betreffenden Handbuch – wegen des Posten der Person selbst seines Autors, von vornherein das ‘Imprimatur’ verliehen wurde.

Kein Wunder, dass ein Teil der Gläubigen die Äußerungen solcher Autoren ganz gern anführt, zumal sie leicht auf betreffenden Internet-Seiten zugänglich sind, trotzdem sich diese angeführten Meinungen bisweilen entschieden von den oben dargestellten unterscheiden, u.a. im Vergleich mit den oben beschriebenen Erfordernissen einer ‘integralen (vollständigen) heiligen Beichte’, beziehungsweise sie stellen die Lehre der Kirche auf eine sehr verschwommene und zweideutige Art und Weise dar.

Solche Situation führt offensichtlich unausbleiblich zur Entstehung einer grundsätzlichen Verwirrung bei den Gläubigen, was die ethische Bewertung ihrer intimen Verhaltensweisen angeht – ob in Ehe, oder unabhängig von der Ehe. Denn dahin führen die teilweise sich widersprechenden Äußerungen selbst der Geistlichen, der Professoren, und selbst mancher Beichtväter. Trotzdem den Gläubigen das unveräußerliche „Anrecht” zusteht, aus ihrem Mund und ihren Schriften allein die authentische Lehre der Kirche zu gewinnen.
– Übrigens jeder Lehrer eines Katholischen Lehrinstituts legt den Eid ab, dass seine Vorträge eine getreue Abspiegelung des Inhalts und des Geistes der Offenbarung Gottes, wie auch der Lehre Jesu Christi sein werden.
– Umso mehr soll sich die Lehre sowohl jedes Bischofs, des Hirten einer Diözese, wie auch jedes Priesters, und was erst eines Priesters-Beichtvaters, mit maximaler Treue und Einheit bei der Darlegung sowohl des Dogmas, wie der ethischen Forderungen ‘mit’ Petrus und ‘unter’ Petrus, dem zeitweiligen Sichtbaren Stellvertreter Jesu Christi kennzeichnen (s. VSp 116).

In diesem Geist gehört es sich hier wenn auch nur die folgende lehramtliche Äußerung Johannes Paul II. im Anschluss an diese Frage anzuführen:

„... Deshalb lastet auf den Moraltheologen, die den Auftrag zur Unterweisung in der Lehre der Kirche annehmen, die seriöse Pflicht solcher Erziehung der Gläubigen, dass sie zur moralischen Unterscheidung fähig werden, das wahre Gute anstreben und mit Zuversicht die Hilfe in Gottes Gnade suchen.
– Indem die Übereinstimmung und Meinungsunterschiede die normale Ausdrucksform des öffentlichen Lebens im System der repräsentativen Demokratie bilden können, kann die Morallehre gewiss nicht von der Befolgung eines bestimmten Verfahrens abhängen: Ihr Inhalt wird nämlich keineswegs nach Prinzipien und Formen festgelegt, die den Entscheidungen eines demokratischen Verfahrens eigen sind.
– Die Meinungsverschiedenheit, die durch Kontestation und Polemiken in Massenmedien zum Ausdruck gebracht wird, steht im Widerspruch zur ekklesialen Kommunion und rechtmäßigen Sicht der hierarchischen Struktur des Volkes Gottes.
– Der Widerstand gegen die Lehre der Hirten kann nicht als rechtmäßiger Ausdruck der christlichen Freiheit anerkannt werden, noch der Unterschiedlichkeit der Gaben des Heiligen Geistes.
– Den Hirten obliegt also die Pflicht, darauf auf eine mit ihrer Apostolischen Sendung übereinstimmende Weise zu reagieren, das heißt, sie sollen darauf bestehen, dass das Recht der Gläubigen geehrt wird, die nicht infizierte und integrale Katholische Doktrin kennen lernen imstande zu sein:
– ‘Da er nie vergessen wird, dass auch er ein Glied des Volkes Gottes ist, muss der Theologe dieses achten und sich bemühen, ihm eine Lehre vorzutragen, die in keiner Weise der Glaubenslehre Schaden zufügt’ [Kongregation für die Glaubenslehre, Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen ‘Donum veritatis’, 1: 24.Mai 1990](VSp 113).

2. Meinungen des P. Knotz zum Thema einiger ‘sexueller’ Praktiken

In Polen – und weit außerhalb von Polen verbreiten sich ab mehreren Jahren verwundernde Meinungen mit Bezug auf ‘sexuelle’ Praktiken (‘Sex, sexuell, Sexualismus’, usw. – überaus häufig angewandte Bezeichnungen und Ausdrücke bei P. Knotz!) der Eheleute, deren Promoter der Kapuzinerpater, Ksawery Knotz wurde. Sie werden von ihm verbreitet über immer weitere seine Bücherveröffentlichungen, Zeitschriften und die von ihm geführte Internet-Seite. Ernste Fragezeichen weckt allein schon der weitangelegte Widerhall seiner Ansichten und ihre brennenden Anempfehlungen in Massenmedien der öffentlichen Vermittlung (TV, Radio, offizielle Portale der öffentlichen Servers, Interviews. Auf denselben Werbungsleim lassen sich selbst einige Kirchliche Internet-Seiten fangen, deren Verfasser nicht immer über eine gehörige Erkenntnis der betreffenden ethischen Meinungen verfügen, wie sie von P. Knotz repräsentiert werden).

Angesichts der gründlichen Entstellung der Lehre der Kirche im erörterten Bereich hat der Autor der hiesigen Internet-Seite (P. Pawel Leks, SCJ: Polen) die Aufgabe auf sich genommen, die Aufmerksamkeit der Personen, die ihre Verantwortung für das geistige Antlitz des Volks Gottes des Vaterlands tragen, auf die zustandegebrachte Situation zu lenken. Mehrere der Ansichten von P.Knotz bedeuten ihrem Wesen nach, das Volk Gottes in programmierten Weggang von Gott anzuleiten, indem die deutliche Lehre des Magisteriums ignoriert wird, und daselbst ein Strich gezogen wird über das VI.Gebot Gottes, samt seinem geistigen Zusammenhang, den Jesus Christus in seiner charakteristischen Aussage bei der Bergpredigt hervorgehoben hat – mit Bezug auf „lüsternes Anschauen der Frau” (s. das: „Ich aber sage euch: Jeder, der eine Frau begehrlich anblickt, hat in seinem Herzen schon die Ehe mit ihr gebrochen” – Mt 5,28).

In dieser Lage drängen sich unwiderstehlich die entsetzenden Worte des Barmherzigen Jesus hinsichtlich dieser, die „Ärgernis” bei Kindern bereiten, das heißt die die Abtrünnigkeit und Apostasie vom Gott der Wahrheit einprägen:

„Wer einen von diesen Kleinen, die an Mich glauben, zur Sünde verführt,
für den wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein um den Hals gehängt
und er in die Tiefe des Meeres versenkt würde.
– Wehe wegen der Verführungen! Es müssen ja Verführungen kommen,
doch wehe dem Menschen, der die Verführung verschuldet ...” (Mt 18,6f.).
(s. zum Thema der Versuchung zur Apostasie von Jahwéh – Worte des Alten Testaments u.a. in einem ganzen Kapitel des Deuteronomiumbuches: Dtn 13). Sieh auch noch einmal: Anleitung der Kinder und Jugendlichen in das ‘Gender’ – dieses ganze Fragment. Es ist Bruchteil des Kapitels von unserer Seite über das ‘Gender’).

Frühling 2009 veröffentlichte P.Knotz eines seiner weiteren, diesbezüglichen klassischen Bücher. Es ist dieses Mal ein eigenartiges Handbuch der ‘Sex-Gestaltung’, zugedacht für Eheleute (es wird aber nicht nur von Eheleuten gelesen, sondern ... höchst gierig und aufmerksam von vielen Jugendlichen, die alles an ihre Lage anpassen: außer dem eindeutigen Gebot Gottes ...!). Dieses Buch stellt eine Präsentation dar der typischen Anschauungen von P.Knotz. Es hat weitangelegten Widerhall in der Gesellschaft des Volks Gottes in Polen gefunden – wie auch in immer anderen Ländern außerhalb von Polen, wo nach ihren Übersetzungen gesucht wird.
– Hier der vollständige Titel dieses Buches:

Polnisch:

O. Ksawery KNOTZ
„Seks jakiego nie znacie. Dla małżonków  kochających Boga”
Imprimatur: Bp Jan Wątroba
Wydawnictwo: Święty Paweł, Częstochowa 2009.

Deutsch:

P. Ksawery KNOTZ
„Sex den ihr nicht kennt. Für Eheleute die Gott lieben”
Imprimatur: Bisch. Jan Wątroba
Verlag: Święty Paweł (Heiliger Paulus), Częstochowa 2009.

Indem dieses Buch noch vor seiner Veröffentlichung schon weit und breit bewerbt und von weltlichen, nicht selten gegen-kirchlichen Medien und dem Fernsehen, Radio usw. heiß anempfohlen wurde, entstand von vornherein eine Verdächtigung hinsichtlich der Authentizität der Lehre der Kirche Jesu Christi in der Belehrung, die in jenem Buch dargestellt werden sollte.
– Gleich nachdem das erwähnte Buch auf den Regalen der Buchläden erschien, hat der Autor der hiesigen Homepage die Mühe auf sich genommen, zu diesem Buch eine ziemlich ausführliche ‘Privat’-Rezension zu verfassen (niemand hat ihm solche Aufgabe aufgetragen; allerdings der dargestellten Problematik begegnet der hier schreibende Autor beinahe für den Alltag: im Beichtstuhl, und in reichlicher, in der Regel schwieriger Emails-Korrespondenz).

Sollte jemand an vertieftem Studium der Vorschläge von P. Knotz interessiert sein, ermutigen wir, dass er gebetsmäßig die gerade erwähnte ‘Privat-Rezension’ durchblättert. Sie trägt vielleicht bei, dass ein besser begründeter Anblick hinsichtlich des hier erörterten Inhaltes erarbeitet werden kann. Es handelt sich um die Rückkehr mit Leib und Seele zur echten, authentischen Lehre der Kirche in Frage der ehelich-bräutlichen Intimität. Der Zugang zur erwähnten Rezension steht in Handweite da – von unserer Internet-Seite aus (sie ist ziemlich ausführlich: im Format A-5 beträgt sie etwa 50 Seiten. Leider ... nur polnisch!): ks. Pawel Leks, SCJ: Private Rezension des Buches: P.Ksawery Knotz, OFMCap., Seks jakiego nie znacie ... [Sex, den ihr nicht kennt ...].

Die Schreibarbeit über die Ethik der intimen Beziehungen (in Ehe und unabhängig von Ehe) hat den Autor der hiesigen Homepage (ks. PL) genötigt, auf so mancher Stelle dieser Homepage eine eindeutige Haltung bei insbesonderen Aspekten jener Beziehungen anzunehmen – gegenüber den Ansichten von P. Knotz, falls sie sich der Lehre der Kirche widersetzten. So ist es sowohl im Artikel des hier schreibenden Autors (ks. PL) über die „Heilige Beichte der Eheleute und Brautpaare ...”, wie auch an so manchen anderen Stellen unserer Homepage.

Die erörterte ethische Problematik hat den hier Schreibenden genötigt, dass er eine weit angelegene Korrespondenz mit mehreren offiziellen Vertretern der Kirche in Polen entwickeln musste. Diese Fragen stehen weiter im Lauf, ohne bisher die verantwortliche Lösung zutage gebracht zu haben (es geht um die Bitte, dass das irgendwie hinterlistig erreichte ‘Imprimatur’ im Bischofsamt der Diözese Czestochowa für das erwähnte Buch von P. Knotz: „Sex, den ihr nicht kennt ...” zurückgezogen werde).

Ungeachtet einiger, von der Päpstlichen Lehre deutlich verworfenen Angeboten von P.Knotz (u.a. in Frage der sog. ‘Pastoralen Lösungen’), wie auch in Irrtum führenden einigen seinen Äußerungen z.B: in Frage der ‘Absicherung’ mit gegen-elterlichen Mitteln, kann das von P. Knotz empfohlene Betreiben des ‘Oral-Sexus’ unmöglich angenommen werden. Diese Praxis steht jedes Mal in totalem Widerspruch mit der inneren Friedensordnung der gelebten geschlechtlichen Intimität und der authentischen Lehre des Magisteriums der Kirche. Es genügte nur die Worte der Enzyklika Paul VI. anzuführen:

Indem die Kirche die Menschen
zur Befolgung der Gebote des natürlichen Gesetzes ermahnt,
das sie in ihrer beständigen Lehre auslegt, lehrt sie, dass es notwendig ist,
dass jeder Gebrauch der Ehe auf die Erzeugung menschlichen Lebens
von sich aus hingeordnet bleiben soll”
(HV 11; eigene genauere Übersetzung vom lat. Original).

Daraus ergibt es sich, dass das Erleben der geschlechtlichen Vereinigung ausschließlich in der Scheide unternommen werden kann, niemals aber im Mund oder woanders.

Nur in der Scheide kann die von Gott geschaffene und allein den Eheleuten geschenkte sowohl Struktur, wie auch Dynamik des Aktes der Vereinigung, wie sich Johannes Paul II. äußern würde, völlig zum Ausdruck kommen. Die Unternehmung des ‘Sexus im Mund’  ist Zeugnis einer zutiefsten Entartung beim Betreiben des Sexus-um-den-Sexus-willen. Er hat nichts mit Unternehmung der von Gott beabsichtigten, von Ihm den Ehegatten geschenkten Möglichkeit zu tun, die personale Vereinigung von Ehemann und Ehefrau zu vollbringen. Die Unternehmung der Vereinigung dieser Art ist ausschließlich bei der vollständigen, friedsam und sakramental erlebten Vereinigung der beiden Eheleute in der Scheide der Ehefrau möglich.

Im dritten Kapitel des VII.Teiles unserer Homepage („Jugendlichkeit angesichts der Ehe: des Sakraments der Ehe”), wo die gerade erörterte Frage des ‘Oral-Sexus’ noch einmal aufgegriffen werden musste, haben wir ein Fragment der Antwort von Seiner Exzellenz angeführt, dem Erzbisch. Jozef Michalik, dem damaligen Vorsitzenden der Bischofskonferenz Polens. Er hat nämlich den Brief des hier schreibenden im Zusammenhang mit Anschauungen von P.Knotz – zur meritorischen Bewertung einem Theologen-Moralisten-Zensor übermittelt. Hier seine Beurteilung, die in der Rückantwort Seiner Exzellenz, des Erzbisch. Michalik, enthalten war. Wir kopieren hier dieses Fragment wegen seiner eindeutigen Aussagekraft noch einmal:

„... Indem es dagegen um das Buch von P.Knotz geht: ‘Sex, den ihr nicht kennt’, scheint die Sache ganz einfach und selbstverständlich zu sein.
P.Knotz stellt eine eigene, mit der Lehre der Kirche nicht übereinstimmende Meinung mit Bezug auf die Frage des sog. Oral-Sexus dar. Er verwahrt sich zwar, dass es ihm einzig um das sog. Einführungs-Spiel geht, das nachher zur vollen Vereinigung der Ehegatten führen soll, allerdings er irrt sowieso, weil:
– erstens, das vom technischen Gesichtspunkt aus praktisch unerfüllbar ist, es kommt nämlich beim Mann zum Orgasmus des Öfteren früher, als der geplante Verkehr,
– und zweitens, wie Sie, Herr Pater Professor, richtig bemerken, der Oral-Sex, unabhängig von der Absicht derjenigen Personen, die ihn anwenden, widerspricht der Lehre des Magisteriums der Kirche und dem Gesetz Gottes! Er stellt eine Entartung dar!

Das Imprimatur, das für diese Buch-Position erlangt worden ist, scheint ein fataler Fehler zu sein, für den die Leser um Entschuldigung gebeten werden sollen. Den P.Knotz können wir aber nur bitten, er möge sich einer anderen Beschäftigung annehmen, einer mehr nützlichen Aufgabe, an der er sich tatsächlich gut auskennt!
– Es ist Sache seiner Ordensautoritäten, die entsprechende Schritte unternehmen können und es sollen, auch zum geistigen Wohl von P. Knotz. Ich glaube, dass es dabei kein Problem mit dem Gehorsam sein sollte, den er dem Herrgott und den Oberen geloben hat! ...” .
(Fragment des genannten Briefes mit dem Datum: 11.X.2011. – Sieh auch dieses Fragment in seinem Kontext unt.: VII.Teil, 3.Kapitel, § G-6: „ANMERKUNG: Von der Korrespondenz des Erzbisch. Michalik an ks. PL betreffs P.Knotz).

3. Zuständigkeit der Theologen-Moralisten aufgrund Äußerungen von Johannes Paul II.

Im Anschluss an die Meinungsverschiedenheiten bei moralischen Bewertungen, die zur schmerzhaften Verwirrung führt und viele Gläubigen und P.T. Leser einer Unsicherheit im Gewissen anheimgibt (s. dazu u.a.: HV 28; FC 34), möchte der hier schreibende Autor (ks. PL) zur Erinnerung bringen, dass im Gewissen verbindlich nicht irgendwelche Meinungen dieser oder jener ‘theologischen Schule’ sind (auf diese beruft sich gern u.a. P.Knotz), sondern die Aussagen des offiziellen Magisteriums der Kirche.

Hier ein paar maßgebende Fragmente von der Lehre Johannes Paul II über die Verpflichtungen, die auf Theologen lasten. Jeder Theologe, der die Theologiewissenschaft auslegt, ist mit dem ‘Bekenntnis des Glaubens’  gebunden, das er bevor er das Amt an der Katholischen Hochschule antritt, ablegen muss. Daselbst soll er nicht seine eigenen Meinungen auslegen, sondern die reine Apostolische Lehre im Bereich des Glaubens und der Sitten.
– Hier einige diesbezügliche lehramtliche Aussagen des hl. Johannes Paul II.:

„Für die Identitätsbestimmung der Theologie... ist es wesentlich, ihre tiefes Band mit der Kirche,
mit ihrem Geheimnis, ihrem Leben und ihrer Sendung anzuerkennen ...” (VSp 109).

„Nicht nur der Bereich der Glaubens-Wahrheiten, sondern auch der untrennbar mit ihm verbundene Bereich der Moral ist Objekt, worin das Magisterium der Kirche eingreift, dessen Aufgabe es ist ‘zu entscheiden, durch normative Urteile, die das Gewissen der Gläubigen binden, welche Handlungen ihrer Natur nach mit den Forderungen des Glaubens übereinstimmen und dazu beitragen, ihn ins Leben umzusetzen, und welche ihnen widersprechen, weil sie ihrem Wesen nach schlecht sind ...” (VSp 110).

„Die Moraltheologen sollen die Doktrin der Kirche darlegen und so ihren Dienst erfüllen, dass sie das Beispiel einer loyalen – inneren und äußeren – Annahme der Lehre des Magisteriums – sowohl auf dem Gebiet des Dogmas, wie auf dem der Moral, geben ...” (VSp 110).

„Die Tatsache, dass sich manche Gläubige in ihrer Verhaltensweise an die Lehren des Magisteriums nicht fügen oder falsch ansehen, manche ihre Betätigungen wären moralisch korrekt, die ihre Hirten als dem Gottes Gesetz widersprechend erklärt haben, kann keine Begründung bilden, dass die Wahrheit der moralischen Normen, die von der Kirche gelehrt werden, zurückgewiesen werden kann.
– Die Formulierung der moralischen Prinzipien fällt nicht in die Zuständigkeit der Methoden, die den insbesonderen Wissenschaften eigen sind. Ohne den Wert dieser Methoden zu verneinen, aber auch ohne die eigene Perspektive auf sie zu beschränken, erörtert die Moraltheologie – in Treue zum übernatürlichen Sinn des Glaubens – vor allem das geistige Ausmaß des menschlichen Herzens und seine Berufung zur Göttlichen Liebe ...” (VSp 112).

„Indem die Übereinstimmung und Meinungsunterschiede die normale Ausdrucksform des öffentlichen Lebens im System der repräsentativen Demokratie bilden können, kann die Morallehre gewiss nicht von der Befolgung eines bestimmten Verfahrens abhängen: Ihr Inhalt wird nämlich keineswegs nach Prinzipien und Formen festgelegt, die den Entscheidungen eines demokratischen Verfahrens eigen sind.
– Die Meinungsverschiedenheit, die durch Kontestation und Polemiken in Massenmedien zum Ausdruck gebracht wird, steht im Widerspruch zur ekklesialen Kommunion und rechtmäßigen Sicht der hierarchischen Struktur des Volkes Gottes. Der Widerstand gegen die Lehre der Hirten kann nicht als rechtmäßiger Ausdruck der christlichen Freiheit anerkannt werden, noch der Unterschiedlichkeit der Gaben des Heiligen Geistes. ...” (VSp 113).

„... In diesem Werk benützen wir alle die Hilfe der Theologen; die theologischen Meinungen bilden jedoch weder die Regel noch die Norm für unsere Lehre. Quelle ihrer Autorität [des Magisteriums der Kirche], kommt – mit dem Beistand des Heiligen Geistes und eingewurzelt in der Kommunion [= Einheit-Gemeinschaft] ‘cum Petro et sub Petro’ [= mit Petrus und unter Petrus], von unserer Treue zu dem Katholischen Glauben, den wir von den Aposteln empfangen haben.
– Auf uns, als Bischöfen, lastet die schwerwiegende Pflicht, persönlich darüber zu wachen, dass in unseren Diözesen die ‘gesunde Lehre’ (1 Tim 1,10) des Glaubens und der Moral gelehrt wird ...” (VSp 116)..

„... Dabei können die Theologen und anderen Fachleute, die mit Familienproblemen vertraut sind, große Hilfe leisten [in diesem Dialog zwischen Seelsorgern und Familien] indem sie den Inhalt des Magisteriums der Kirche und den Inhalt der sich aus der Erfahrung des Familienlebens ergibt genau erklären. ...
– Doch ist es gut, daran zu erinnern, dass die Festlegung der näheren und verpflichtenden Norm in der Glaubenslehre – auch für die Probleme der Familie – in die Zuständigkeit des hierarchischen Lehramtes gehört. Freie von Unklarheiten Beziehungen zwischen Theologen, Fachleuten in Familienfragen und Lehramt tragen in beträchtlichem Grad bei zum korrekten Verständnis des Glaubens und zur Entfaltung – in deren Grenzen – eines berechtigten Pluralismus” (FC 73).

4. Kriterien zur Bewertung einer Tat als „gut”

Es taucht die einigermaßen schwierige Frage hervor, die aber wesentlich mit der erörterten Thematik zusammenhängt. Es geht um Kriterien, die es erlauben, eine Tat als moralisch korrekt und gut zu anerkennen. In seiner Enzyklika „Veritatis Splendor” stellt Johannes Paul II. maßgebend und eindeutig drei solche Kriterien dar. Sie lassen eine Tat als ethisch ‘gut’, bzw. ‘schlecht’ qualifizieren. Hier die wesentliche Äußerung des Papstes:

„... Der Grund, warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der ordnungsgemäßen Wahl der Taten bedarf, ist die Tatsache, dass die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand abhängt, das heißt davon, ob er auf Gott, auf Den, der ‘allein der Gute ist’ hingeordnet werden kann und ob er die Person so zur Vollkommenheit führt.
– Eine Handlung ist gut, wenn ihr Gegenstand (das Objekt) dem Gut der Person entspricht – dadurch, dass sie die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind ...
– Die menschliche Handlung, die ihrem Gegenstand nach gut ist, ist auch dem letztlichen Ziel untergeordnet.
– Dieselbe Tat erreicht dann ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit, wenn sie vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird ...” (VSp 78).

5. Gegenstand der Intimitätsbetätigung: Sexus oder Vereinigung?

Der hier schreibende Autor (ks. PL) geht entschieden von der Voraussetzung aus, dass Gott, der in der Stunde des zum Ausdruck gebrachten ehelichen Konsenses zwei Leute auf das Terrain ihrer Intimität einführt (immer nur als ihre Verwalter, nicht Besitzer), die Neuvermählten nicht mit der Möglichkeit beschenkt, von nun an ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’ zu betreiben, sondern Er händigt ihnen die Möglichkeit ein, dass sie dank dem Akt des geschlechtlichen Verkehrs die Vereinigung ihrer beiden Personen verwirklichen können – also ihrer Personen als Ehemann und Ehefrau, die miteinander mit dem eingegangenen und von nun an fortwährend aktivierten Sakrament verbunden sind.

Es ist eine völlig entgegengesetzte Wirklichkeit als der sich blindlings kennzeichnende typische Eroberungsdrang einer Betätigung unter Einfluss der selbstsüchtigen Befriedigung der Begehrlichkeit. Die Begehrlichkeit ist niemals an Vereinigung-in-Liebe interessiert. Ihr Streben ist allein auf sexuellen Ausklang ihres Leibes eingeengt. Dieser aber verhüllt die Sicht der sich darunter offenbarenden Person.

Wie erwähnt (Nicht Sexus, sondern Personen-Vereinigung gemäß der Friedensordnung des Aktes), wenn Eheleute den Akt der Vereinigung gemäß seiner inneren Friedensordnung unternehmen (bei völliger Beachtung ihrer Struktur und Dynamik), bleibt Ziel und Gegenstand ihrer Handlungsweise – das sich tatsächlich, friedlich, möglich feinfühlig verlängerte Erleben der Vereinigung ihrer beider Personen. Voraussetzung für die Friedensordnung der Liebe, als des zu dieser Stunde aktivierten Sakraments der Ehe, ist die gegenseitige Beziehung zueinander zu dieser Stunde mit Fülle von Feinfühligkeit und Aufmerksamkeit, die um die Würde und die eigene Berufung, wie auch diese des anderen bedacht ist – zu Gutem, das für das ewige Leben zählen kann.

Daher das Erfordernis, dass die Vereinigung im Zustand der heiligmachenden Gnade unternommen wird, wie auch im Geist der „Ehrfurcht vor Christus” (Eph 5,21), d.h. dass Christus unbedingt den ersten Platz auch zu Stunden ihrer Intimität einnimmt (s. z.B. Mt 10,37-40; Lk 14,26). Erst ein solcher Akt – nicht einer blindlings funktionierenden ‘Kopulation’, sondern der tatsächlichen Vereinigung der beiden Ehegatten wird des Menschen würdig, würdig des Sakraments und des Gerufenwerdens dieser beiden zum ewigen Leben.

Falls des betriebenen ‘Sexus’, zielt die Absicht der unternommenen Handlungen nicht die Person dieser beiden ab, sondern das sexuelle Ausleben – üblich mit einer dem Leib aufgezwungenen möglich starken Erfahrung. Würde man an die alsdann unternommenen Betätigungen die gerade erst angeführten Kriterien einer ‘guten Tat’ anlegen, die so klar von Johannes Paul II. ausgepunkt wurden, zeigte es sich, dass es allein schon mit Rücksicht auf die Qualität des dann angewandten ‘Gegenstandes’ der Betätigung (einerseits des angewandten gegen-elterlichen Mittels; anderseits der angewandten Formen des ‘Sexus’, die im Widerspruch zur Gottes Friedensordnung der Liebe stehen) keine Chance gibt, dass sie dem „letztlichen Ziel untergeordnet”, noch umso mehr dass sie „auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet”  werden kann (s. ob.: VSp 78; Gegenstand der Tat).

Die ‘Absicht’ solcher zweien zielt dann ganz sicher nicht das ‘Eins’-Werden ihrer beiden Personen ab. Gerade aber das sollte die ‘Liebe’ in ihrem eigentlichen Sinn werden (Liebe = Strich durch sein ‘ich’ – mit Aufmerksamkeit konzentriert um das Wohl, dieses definitive: dieses eigene, und dieses des anderen). Wichtig wird dann das Ausleben, d.h. die Erfahrung der Masturbation:Hauptsache, dass ICH die Befriedigung erfahre”. Zusätzliche Attraktivität gesellt sich hinzu, wenn sie über den Partner ausgelöst wird, nur dass er auf aufgeengte Weise erblickt wird: als Sex-Körper. Die Person – diese eigene, wie diese des anderen, schwindet vom Horizont als nur Anonymität. Wichtig wird der namen-lose ‘Körper’ der Frau-als-Weibes, bzw. umgekehrt: des Mannes-als-Männchen. Beim sexuellen Sündigen zählt die Selbst-Befriedigung, eventuell die Selbst-Befriedigung zu zweit. Das perspektivische ‘Gut’ kommt nicht zur Rechnung.
– Indessen es wird keine ‘Liebe’ geben, solange nicht die sie kennzeichnende ‘zentri-fugale’ Dynamik auftaucht (Betätigung, die auf das Gut bedacht ist, das in der Perspektive des ‘Hauses des Vaters’ zählt: eine Dynamik von mir aus zu ‘Gutem’).

Das Betreiben des ‘Sexus’ wird auf solche Art und Weise zur egoistischen Sicherung für sich selbst der Befriedigung der Begehrlichkeit: einseitig, eventuell beiderseitig, als beiderseitiger Masturbation. Solche zweien schaffen dann ein beiderseitiges Eins-in-Sünde – um den Preis des Strichs über irgendwelche Liebe. Es gibt hier keine Spur eines von Gott den Eheleuten geschenkten Eins-in-Liebe, mit Ausrichtung auf Stärkung des bewusst entwickelten Bundes von Liebe-Leben als Sakraments der Ehe, das zu solcher Stunde immer sperrangelweit für elterliche Potentialität, und umso mehr für das ewige ... Leben offenbleiben sollte.

Hierin beruht der Grund, warum die Unternehmung nicht einer Vereinigung, sondern Betreiben von ‘Sexus’ – Sünde ist. Es ist objektiv genommen immer schwere Sünde, und falls dann nach irgendeinem gegen-elterlichen Mittel gegriffen wird – außerdem ein Verbrechen: der ‘auf Zuwachs’ bejahten Zustimmung auf Umbringen des eventuell empfangenen Kindes, sollte selbst die Empfängnis in diesem Zyklus letztlich nicht erfolgt sein.

Das Betreiben von ‘Sexus’ bedeutet also jedesmalig Niedertretung zu Tode des feierlich Gott abgelegten Gelöbnisses der ehelichen Liebe. Wesen der Liebe sollte es sein, eine solche beiderseitige Gabe-Person zu werden, die in Weiterführung des empfangenen Sakraments – mit Segen zum ewigen Leben führen würde. Dieses Leben sollte Wanderung zu zweit sein, eventuell im Maß wie sich die Ehe in Familie umgestaltetet, samt den Kindern – auf dem Weg zum Himmel: im Hinblick auf den dort auf jeden der Erlösten wartenden Erlöser – zusammen mit seiner Mutter Maria.

Die Gestaltung der Intimität als ‘Sexus’ steuert leider in genau entgegengesetzter Richtung: zum NICHT-Werden eines Eins-in-Liebe. Bei diesen zweien erfolgt einzig und allein eine Verkümmerung in der dem Menschen geschenkten Personen-Würde: als Gottes Kindes und Gottes Ebenbildes. Die Dynamik des ‘Sexus’ strebt blindlings die Eroberung-zum-Eigentum der ‘Körperlichkeit’ an: nicht mehr als Offenbarung der lebendigen Person, deren ‘Botschafter’ der Leib in seiner Männlichkeit oder Fraulichkeit ist, sondern als Sache-Ding zu seinem unwürdigen Gebrauch. Finales Ziel solchen Lebens kann nicht das „Haus des Vaters” werden, sondern ein ... bewusst gewählter Weggang von diesem „Haus des Vaters”. Bis zum ... – Gott bewahre: Gelangen in ewige Verdammung. Nicht aus Gottes Wahl, sondern des Menschen, manchmal dieser beiden.

Konnte Jesus noch mehr eindeutig zum Ausdruck bringen, als Er das in seiner liebenden, mit Liebe einer Besorgtheit vibrierenden Verwarnung getan hat:

Denn was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber sein Leben verliert?
Oder was kann ein Mensch als Lösegeld geben für sein Leben?
Denn der Menschen-Sohn wird mit seinen Engeln in der Herrlichkeit seines Vaters kommen.
Dann wird er jedem nach seinen Taten vergelten ...”
(Mt 16,26f.).

6. Kriterium des Gegenstandes der Tat – und Oral-Sex, Tief-Kuss

Unmöglich, dass die Praxis des ‘Oral-Sexus’ nicht total der Struktur und Dynamik des Aktes einer Intim-Vereinigung der Ehegatten widersprechen sollte – so wie er vom Schöpfer und Erlöser der Ehe: des Sakraments der Ehe, erschaffen und den Ehegatten voller Liebe eingehändigt wurde.

Wir haben das schon oben sehen können (sieh genauer: Jeder Akt muss fürs Leben aufgeschlossen sein). Beim Betreiben des ‘Oral-Sexus’ ist Ziel der unternommenen Betätigung nicht die Vereinigung, die für das Leben offen sein sollte, noch besteht die Möglichkeit, dass sie es dort, im Mund, für das Leben aufgeschlossen werden kann. Es geht hier – im Mund – einzig darum, auf raffinierte Art und Weise das Erlebnis der Lust zu erwirken. Selbstverständlich mit totalem Strich über die Dynamik des Aktes, die ihn für die elterliche Potentialität aufschließen sollte. Diese kann doch einzig in der Scheide vollbracht werden.

Daher qualifiziert sich der ‘Oral-Sexus’ jedes Mal als ausnahmsweise total entartete Form des ‘Sexus-um-des-Sexus-willen-Betreibens’. Somit kann diese Form auf keine Art und Weise dem „letztlichen Ziel untergeordnet” werden, noch umso mehr vom „Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe” hingerichtet werden (vgl. VSp 78). Gerade aber erst solche Merkmale könnten die Chance schaffen, dass eine Tat als moralisch ‘gut’ anerkannt werden könnte (sieh auch genauer: VII.Teil, 3.Kapitel, § G: „Noch einmal: der Oral-Sex”).

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Die auf unserer Homepage und der hiesigen Erwägung dargestellten Gedanken über den ‘Tief-Kuss’ (s. unten: Küsse) lösen bei manchen Lesern eine gewaltige Entrüstung aus. Indessen man kann unmöglich nicht anerkennen, dass der sog. ‘Tief-Kuss’ wahrlich überhaupt nichts mit irgendwelchem „Küssen”, und umso mehr mit ‘Liebe’ zu tun hat. Ein ‘Kuss’ stellt seiner Definition, wie auch seiner Bestimmung nach eine total andere Realität dar.

Gemäß den Kriterien, die Johannes Paul II. zur Qualifizierung einer Tat als ‘gut’ dargestellt hat (s. ob.:  Gute Tat infolge ihres Gegenstandes) müsste zuallererst die grundlegende Frage gestellt werden, und zwar:

Wie könnte gerade solche Tat: nicht mehr eines Küssens, sondern im Mund mechanisch unternommener Bewegungen mit der Zunge, die nicht selten deutlich die Erregung herauslösen möchten,
in „Ehrfurcht vor Christus(Eph 5,21) unternommen werden?

Und weiter: Wie sollte sich der Tiefkuss vor Gott an der Tatsache freuen, dass diese Handlungsweise (diese Tat), deren „Gegenstand dem Gut der Person entspricht – dadurch, dass sie die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind”, und daselbst dem „letztlichen Ziel untergeordnet” sind, wie auch

dass diese Tat ihre „letztliche und wesentliche Vollkommenheit erreicht”,
wenn sie vom „Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird” (VSp 78),

– wenn hier alle Komponenten dieser Handlungsweise-Tat geradeaus gegen die vom Johannes Paul II. aufgezählten Kriterien einer guten Tat infolge seines ‘Gegenstandes’ sprechen?

Um die Frage abzuschließen, müsste man sich an die Gruppe der Verehrten Leser – dieser ‘Entrüsteten’ mit der Bitte wenden, dass sie an die Lektüre der hiesigen Erwägungen niemals im Affekt antreten. Zuerst gehört es sich in diesem Bereich um die innere Beruhigung und den Frieden des Herzens zu sorgen, um erst nachher an die Lektüre im Gebetsklima anzutreten. Dann kommt das Bewusstsein zum Herzen und dem Gemüt wird es leichter, dass die Ehe ... heiliges Sakrament, das heiligt, darstellt. Wie jedes andere Sakrament, das zuengst vom Kreuz her und dem Blut der Erlösung Jesu Christi hervorwächst. Diese Erlösung, die um einen so unvorstellbaren Preis: des Blutes des Gottes Sohnes und Menschen-Sohnes Jesus Christus vollbracht wurde, wird auch den Eheleuten angeboten.

Kein Wunder, dass die Erlösung dazu verpflichtet, dass Mann und Frau die Gaben des Sakraments, das mit dem Kreuz gekennzeichnet ist, sich gegenseitig, ihren Kindern, der Kirche und der ganzen Welt – reichlich ausspenden. Unter anderen auch in der Stunde ihrer gelebten Intimität.

Unabhängig davon, im Klima einer inneren Beruhigung kann es leichter werden, dass man bei der Lektüre dieser Erwägungen doch aufmerksam wird, dass hier und da eine ein wenig unterschiedliche ethische Bewertungsweise der dargestellten Betätigungen und Handlungsweisen erscheint. Das betrifft auch die heikle Frage der ‘Küsse’. Und zwar hier und da erscheint z.B. ein Zeitwort: ‘es ziemt sich, es sollte ...’ u.dgl. Es bedeutet daselbst, dass hier eine unterschiedliche Bewertung dargestellt wird, als die andernfalls entschiedene Qualifikation einer Handlungsweise, die dieses Mal offenbar im Widerspruch zum Gebot Gottes und der inneren Friedensordnung des Vereinigungsaktes steht.

Das Erleben der gegenseitigen ehelichen Intimität soll in der Tat jedes Mal im Zustand der heiligmachenden Gnade unternommen werden. Die Ehe bedeutet wahrhaft in keinem Fall die Haltung eines ‘Sex-über-alles’. Sie stellt den Weg zu zweit dar ihrer Wanderung zum „Haus des Vaters”, samt der immerwährend erfolgenden gegenseitigen Übermittlung des Schatzes der blutig vollbrachten Erlösung-von-Sünden.

Dabei gehört es sich auch noch zum Bewusstsein zu bringen, dass die im hiesigen Artikel angesammelten Bemerkungen einzig eine Zusammenfassung in ‘Punkten’ der hier erörterten Fragen darstellen. Alle hier besprochenen Fragen betreffen eine weit angelegte Thematik. Die hier enthaltenen Bemerkungen stellen einzig eine Ansammlung von ‘Unterpunkten’ dar, die infolge der Situation, von der der Autor in der ‘geschichtlichen’ Einführung oberhalb spricht, fast erzwungen wurde. Die hier erörterten Fragen erscheinen immer wieder auf den nächstfolgenden Spalten unserer Homepage als Homepage, die es schwer ist, mit einem Blickpunkt zu umfangen.
– Wer nach vertiefter Bewertung der hier dargestellten Erwägungen sucht, wird herzlich zur systematischen Lektüre der Gesamtheit der hiesigen Internet-Seite eingeladen. Es wäre auch gut, zu diesem Zweck zumindest von den ganz unten angezeigten wichtigsten inneren Links Gebrauch zu machen. Es sind Links zu solchen Stellen, wo die im hiesigen Artikel über die Beichthilfe erörterten Themen – mit vollständigerer Dokumentation angeboten werden.

7. „Eheleuten ist ‘alles’ erlaubt, nur dass sie zuletzt Verkehr haben ...”

Wir kommen zum weiteren Aspekt der Problematik des Intimitäts-Erlebens hin, wo es nicht schwer grundsätzliche Missverständnisse geben kann. Solche Missverständnisse werden manchmal selbst von unausreichend vorbereiteten Priestern und Beichtvätern wiederholt, trotzdem sie ... Lehrer des Glaubens sein sollen.

Und zwar es hat sich in manchen Milieus ein kritikloses Schlagwort als ‘Moral-Prinzip’ eingebürgert, dass es Ehegatten alle Liebkosungen und Sexpraktiken nach aller ihrer ausgedichteten Fantasie zu unternehmen erlaubt ist, nur dass es am Ende die volle, normale geschlechtliche Vereinigung gibt.
– Indessen selbst schon die oben angeführten Fragmente des Magisteriums der Kirche heißen dieses ‘Schlagwort’ stark durchzusieben, u.a. mit Bezug auf das oben erwähnte Kriterium des Gegenstandes der guten oder schlechten Taten.

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Relief des Gekreuzigten Gottes-Sohnes Jesus Christus. Es wurde von Eltern eines kranken Kindes, das im Pädiatrischen Krankenhaus behandelt wurde, der Krankenhaus-Kapelle gewidmet. Gott hat aber dieses Kind ... zu sich gerufen. Das Krankenhaus hat dieses Relif weitergeschenkt - dem Höheren Missions-Seminar der Herz-Jesu-Prierster in Stadniki, etwa 35 km südlich von Krakow, Polen.

Der hier schreibende Autor (ks. PL) tut alles mögliche, um in keiner Einzelheit der hier überwiesenen Inhalte von der Lehre des Glaubens und der sittlichen Handelsweise „cum Petro et sub Petro: mit Petrus und unter Petrus(VSp 116) abzuweichen.
– Es erscheinen aber immer wieder Stimmen mancher P.T. entrüsteten Leser, die ihm vorwerfen, dass indem er sich einigen Autoren, Moralisten widersetzt, deren Schriften mit kirchlicher Gutheißung in Form des ‘Imprimatur’ versorgt sind, widersetzt sich gerade er (ks. PL), nicht aber die erwähnten Autoren einer ‘verwässerten Moral-Theologie’ – der moralischen Lehre des „Petrus”.

Es wurde schon oben auf die vorkommende Tatsache aufmerksam gemacht, dass ein ‘Imprimatur’ vom Bischofsamt manchmal allzu voreilig erteilt werden kann, ohne ein vertieftes Studium der betreffenden Schrift unternommen zu haben. Es kommt auch vor, dass das ‘Imprimatur’ leider einigermaßen hinterlistig erworben werden kann. Wonach, wenn solche Tatsache letztlich zum Bewusstsein der Verantwortlichen hinsichtlich der vollen Wahrheit kommt, es ungemein schwer ist sich zurückzuziehen und den tatgewordenen Fehler zu bekennen – in diesem Fall in Frage der authentischen Lehre des Glaubens und der ethischen Verhaltensweisen (sieh dazu ob.: die Äußerung des ‘Theologen-Moralisten’ betreffs des Imprimatur für das Buch von P.Knotz, s. ob.: P.Knotz: ‘Sex, den ihr nicht kennt ...’: Kurze Bewertung des Oral-Sexus).

Es ist dabei klar: weder Gott, noch umso mehr die Kirche erzwingt jemals an irgendjemandem, dass er sich nach dem Gottes Gesetz richtet. Die Evangelisation spricht den freien Willen der menschlichen Person an (ihre Befähigung zur Selbst-Bestimmung). Das bedeutet offenbar nicht, dass die Frage, ob man sich nach den Gottes Geboten richtet oder nicht, irgendetwas wäre, das ebenso gut angenommen, wie auch ebenso gut übergegangen werden kann. Die Lehre der Kirche „cum Petro et sub Petro”  freut sich der Gewissheit der Wahrheit, dass hinter ihr Jesus Christus selbst steht und dass Er sie mit sich als Wahrheit der Offenbarung besiegelt.

Das von Jesus Christus, dem Sohn Gottes, vollbrachte Werk der Erlösung ist für jede menschliche Person dringendes Angebot, dass er sich für die Vergebung der Sünden aufschließt. Diese kann „durch sein Blut” (Eph 1,7) (Jesu Christi, des Sohnes Gottes) erlangt werden. Aber auch hier gibt es keine Nötigung, die Gabe der Erlösung anzunehmen. Es bleibt immerwährend der Ruf an den freien Willen der menschlichen Person, sie möge sich für die Erlösung öffnen.

Wir möchten im Folgenden das oben angeführte, nicht selten allzu schnell verkündete moralische Schlagwort hinsichtlich dessen, was es den „Ehegatten zu tun ... erlaubt” ist, ein wenig präzisieren.
ANMERKUNG. das hiesige Fragment dieser Erörterung über die ‘Heilige Beichte ...’ wurde schöpferisch mit dem mittlerweile verstorbenen Prof. ks. Jerzy Bajda, einem hochrangenden Professor in Moral-Theologie an der Universität Kard. Wyszyński in Warszawa, konsultiert. (ks. Prof. Bajda ist 12.X.2012 gestorben).


a) Entartete Formen In der Ehe müssen von vornherein alle entarteten Formen des ‘Sex’-Betreibens ausgeschlossen werden. Es geht hier vor allem um ‘Anal-Sex’ [im After]. Sollten selbst diese zwei verschwört haben, sie würden dann zusätzlich einen normalen Verkehr ... in der Scheide, unternehmen.
– Schon ungeachtet, dass die Unternehmung der Anal-Kopulation sich total der Struktur und Dynamik des Aktes widersetzt, die der Schöpfer der Ehe zur Vereinigung ihrer Personen zum Geschenk gegeben hat, die sich in selber Zeit sperrangelweit für die elterliche Potentialität aufschließen, gibt es in diesem Fall keine Möglichkeit, diese „Tat” als solche zu bewerten, die „dem Gut der Person dadurch entspricht, dass sie ihrem letztlichen Ziel untergeordnet ist, und die vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet werden kann(vgl. VSp 78; Text s. ob.: „Kriterien zur Einschätzung einer Tat als gut”).

b) Oral-Sexus. Aufgrund desselben Prinzips: Strich über die Struktur und Dynamik des Aktes, muss von vornherein der Gedanke selbst an die Unternehmung des ‘Oral-Sexus’ abgelehnt werden. Die Begründung wurde oben dargestellt – samt dem Link zu mehr ausführlicher Argumentation im dritte Kapitel des siebenten Teils der hiesigen Homepage (s.: „Noch einmal: Oral-Sexus”).
– Möglich zur Annahme könnte ein mit voller Feinfühligkeit und Ehrachtung unternommener Kuss werden an Geschlechtsorganen – ohne sie mit dem Mund und in den Mund hineinzuholen (genauer s.: Oral-Sexus – und noch: Küsse).

c) Tief-Kuss. Vieles wurde auch vom ‘Tief-Kuss’ gesagt, d.h. mit der Zunge im Mund. Trotzdem viele fast in Wut geraten, wenn sich ein Priester gegen diese Praxis zu äußern wagt, ist es schwer sie anders zu bewerten, als alles, was schon genügend klar im hiesigen Artikel dargestellt wurde (genauer s.: ‘Tief-Kuss’ – und noch: Küsse).

d) Elterlich-widrige Praktiken. Es ist offensichtlich klar, dass Ehegatten, die ihr eheliches Leben als Schüler Christi vorleben möchten, auf keine irgendwelche Formen elterlich-widriger Praktiken überschlagen können.
– Es ist übrigens Frage nicht so sehr selbst des ‘Glaubens’, sondern eines ‘A-B-C’ irgendwelcher ehelicher Ehrlichkeit: es wäre jedes Mal Niedertreten der gelobenen-versprochenen ‘Liebe’.

Es gehört sich noch einmal zur Erinnerung zu bringen: es bestehen keine Mittel-Präparate-Techniken, die einzig gegen die Empfängnis ausgerichtet wären (Kontrazeption im strikten Sinn). Alle im Verkauf zugänglichen gegen-elterliche Techniken sind zugleich Abortiv-Techniken.

Die völlige Zurechnungsfähigkeit und Verantwortung für das Blut des unter solchen Umständen zu Tode gebrachten Kindes [üblich: so mancher Kinder: von Zyklus zu Zyklus] umfängt ebenfalls nur potentielle Empfängnisse, d.h.: sollte es auch im betreffenden Zyklus zu keiner Empfängnis gekommen sein. Ab der Stunde, wenn diese zwei nach einem Mittel greifen, dessen Betätigungs-Mechanismus u.a. diese Richtung anstrebt: das Umbringen des Kindes, nehmen sie auf ihr Gewissen daselbst, d.h. sie bejahen alle seine Wirkungen vom biologischen Gesichtspunkt aus, sollten es selbst nur potentielle Auswirkungen sein.

Der Tod des Empfangenen erfolgt gewöhnlich höchstens binnen einer Woche nach der Empfängnis. Dies geschieht also in einer Zeit, wo selbst die Mutter außerstande erkennen kann, ob und dass bei ihr eine Empfängnis zutage gekommen ist.

Diese Bemerkungen gelten nicht nur von der eingeführten Intrauterin-Spirale, noch den Hormonal-Mitteln in ihren immer anderen Abänderungen (Pflaster, Injektionen, Implante, usw.), bzw. Prostaglandinen, sondern ebenfalls – auch wenn niemand darüber spricht – vom gemeinen „Präservativ”. Die Abortiv-Wirkung des Präservativs ist zumindest seit den 80.Jahren des vergangenen Jahrhunderts wissenschaftlich bestätigt (Betätigungs-Mechanismus immer anderer Verhütungs-Mittel s. genauer: „Betätigungen ‘contra’: Was sagt die Medizin dazu? Medizinische Bewertung” – bis zum Ende dieses Kapitels).


e) Unterbrochener Verkehr. Die Unternehmung des unterbrochenen Verkehrs ist jedesmalig schwere Sünde – vor allem gegen die gelobene eheliche Liebe. Im Unterschied zur Anwendung beim Verkehr elterlich-widriger Techniken, wird beim unterbrochenen Verkehr das Empfangene Leben an sich selbstverständlich nicht beschädigt.

Die Kopulation in Form des unterbrochenen Verkehrs widersetzt sich total dem Akt der Vereinigung der Person von Ehemann und Ehefrau, mit dem der Schöpfer die Eheleute beschert hat, als Er sie in den Bereich ihrer Intimität eingeführt hat.
– Der unterbrochene Verkehr ist nichts anderes als Betreiben der ... ‘Masturbation’. Der Mann sichert dann für sich selbst, selbstsüchtig-utilitaristisch das Erleben des Sexus-um-des-Sexus willen. Zu diesem Zweck gebraucht er den Geschlechtskörper seiner Ehefrau. Indem er sich von seiner Frau vor seinem Höchsterlebnis zurückzieht, das heißt mit dem Erguss am Außen (wie sehr es die Würde des Ehemannes und Mannes überhaupt beleidigt! Und umso mehr der ... Ehefrau, die er so unwürdig behandelt!), gibt er ihr ganz grell zu kennenlernen:

Ich habe dich niemals geliebt – und liebe dich weiter nicht! Ich nutznieße nur deinen Leib, den du mir doch zugänglich machst. Die Erfahrung der Masturbation wird für mich dank deinem ‘Sex’ wesentlich mehr interessant. Die sexuelle Lust muss ICH erleben! Ich ‘habe’ dich doch gerade ‘dazu als Weib-zu-benutzen bei der Hochzeit erworben’ !
– In Kraft der eingegangenen Ehe bist du verpflichtet, mir mit deinem Körper zu Diensten zu stehen, sooft ich dazu Lust verspüre. Was du dabei erlebst, rührt mich in keinem Fall. Nach Liebe suche ich nicht, sie ist mir nicht nötig. Du existierst auf dieser Gottes Erde nur dafür, dass dein Mann ... dank deines Körpers seinen eigenen Sexus beliebig befriedigen und sich daran austoben kann!”

Wie sehr soll man u.a. die Erlebnisqualität der Zeiten der ehelicher Intimität in allen ihren Details vor der Eheschließung festsetzen! Stimmt die Ehefrau ihrem Ehemann vor der Hochzeit auf ‘alles’ zu und diese beiden wissen selbst eigentlich keinen Bescheid darüber, was das heißt: Ehe besteht nur als Ehe-SAKRAMENT, bereiten sie sich von vornherein eine Hölle-auf-Erden vor. Indessen Gott betrachtet nichts so sehr seriöse, wie das einmal Ihm selbst gegebene Wort – in der Stunde, wenn diese beiden sich ihren ehelichen Konsens beim Altar zum Ausdruck bringen: „Ich gelobe Dir ... LIEBE ...”.

f) Zuerst noch Petting. Es gibt Eheleute, die zwar vor haben, die Intimitäts-Session ihres Verkehrs mit dem ordentlichen Vereinigungs-Akt zu beenden. Dennoch sie planen noch zuvor den Orgasmus zu erleben, einmal oder selbst ein paarmal, unabhängig von der beabsichtigten Beendung ihrer Liebeleien mit normaler, ordentlicher Vereinigung. Zu diesem Zweck erregen sie sich zuerst und führen sich zum Vollerlebnis über vorgeschobenes Pettingbetreiben – nicht als einführende Liebkosungen, die ihre Vereinigung vorbereiten sollten, sondern als ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’. Erst nachher, nachdem sie die Lust schon einmal oder ein paarmal erfahren haben, treten sie zuletzt auch noch die ordentliche, volle geschlechtliche Vereinigung an.

Man kann leicht verstehen, dass das so betriebene ‘Petting-als-Petting’ eine Todsünde darstellt. Diese beiden haben vor, zuerst das Höchsterlebnis als typisches ‘Petting’ herauszuzwingen, also als völlig selbständige Sex-Form – und daselbst als sündige Sex-Spielerei. Die Absicht, später auch noch die ordentliche geschlechtliche Vereinigung zu erleben, nachdem sie zuvor schon ein paar Orgasmen erfahren haben, ist außer Stande, diese Lustspiele in ‘moralische Einheit’ mit der vollen Vereinigung am Ende zu einbeziehen.

g) Orgasmus-Training. Zweifellos zutiefst unsittlich sind allerlei sexuelle ‘Trainings’, die von manchen Jugendlichen, aber ebenfalls schon Ehemännern gepflogen werden (auf ihre Art und Weise betreiben ein ähnliches Training hier und da manche Mädchen und Frauen; selbst in besonders dazu gestifteten Orgasmus-Schulen). Mit Hilfe immer anderer Künstlereien und außerdem chemischen Präparaten – erpressen sie an ihrem Leib die Fähigkeit, den Orgasmus auf vielfältige Male zu erleben. Sie möchten so ihre Ehefrau beeindrucken, oder auch erst ihre Braut, ihr ‘Mädchen’, und zwar mit ihrer ... unglaublichen ‘Potenz’.
– Alle Trainings dieser Art sind jedesmalig schwere Sünde der Masturbation – samt der ihr eigenen ethischen Qualifikation.

Ein junger Mann, bzw. schon ein Ehemann, der solcher Art ‘Orgasmus-Übungen’ unternimmt, weist in dieser Lage seine weit vorgeschobene geistige und psychische Unreife bei seinem Streben nach Ehe. Ehe ist in erster Reihe nicht ‘Sexus’, sondern Vereinigung zweier „Personen” – als Weg zu zweit ihrer Lebensberufung: durch die Zeitlichkeit zum „Haus des Vaters”.

Dagegen für solche Jungs oder schon Männer besteht das Ziel der Ehe nicht auf irgendwelchem Eins-in-Liebe, sondern in erster Reihe auf ‘Sex-um-des-Sexus-willen’, wie auch auf einer erstaunenswerten ‘Potenz’. Diese aber kann wahrscheinlich eher bald und völlig schwinden, zumal die Auslösung des Orgasmus immer wieder von Anwendung hormonaler Dopings-Mittel abhängig geworden ist. Die Frage des Geistes und der ‘Person’ kommt für solche Ehekandidaten beinahe überhaupt nicht zur Rechnung.


h) Impotenz. Im Fall der Impotenz, die mit verschiedenen Faktoren bedingt sein kann, sollte man diesen Zustand nicht für ein so großes ‘Übel’ betrachten, dass es die Sichtbarkeit selbst Gottes und der eigenen personalen Würde verhüllen sollte. Männer, die ihre sexuelle Impotenz erfahren, unternehmen in solcher Lage nicht selten ganz nicht proportionelle Bemühungen, um diesen peinlichen Zustand um jeden Preis zu beseitigen. Sie erzwingen an seinem Leib um jeden Preis die Möglichkeit die Gipfellust zu erleben und wenden zu diesem Zweck immer andere Chemie nach Chemie an.

Ähnlich wie bei jeder anderen Insuffizienz, beziehungsweise einer tatsächlichen Krankheit, soll auch dieser Zustand als nicht allzu leicht zu bewältigende Stufe im Eheleben angenommen werden. Beide Eheleute sollen sich bei der Annahme dieser Schwäche gegenseitig verhelfen, ohne irgendeinen Schatten von Demütigung deswegen anzuwenden. Zu gleicher Zeit sollen sie ihr personales Band umso mehr zu vertiefen suchen. Es kann u.a. in Form der gegenseitigen Anschmiegung zum Ausdruck kommen mit umso größerer, warmer Herzlichkeit und Feinfühligkeit. Die Ehefrau wird ihren Mann an ihr Herz anschmiegen, als ob er ihr Kleinkind am Herzen seiner Mutter da wäre.

All das wird möglich, wenn auch ihr Bei-Einander-Sein und ihr Mit-Einander-Sein von ihnen beiden gebetsmäßig erlebt wird – jedesmalig mit großer Dankbarkeit zu sich einander, und umso mehr Gott gegenüber, dem Schöpfer und ihrem Erlöser.

8. Ehe: das Heilige Sakrament der Ehe

Dem Priester ziemt es sich nicht in noch weitere, insbesondere Arten und Weisen einzudringen, wie die Ehegatten sich einander ihre Zärtlichkeiten erweisen können. Trotzdem es selbst in hiesiger Erörterung an ganz mutig dargestellten Situationen nicht fehlt, die seinen Ausklang für die Qualität des Herantretens zum Sakrament der Beichte-Versöhnung haben können. Der Geistliche beruft sich dauernd vor allem auf grundsätzliche Prinzipien für die moralische Bewertung der Erweise der ehelichen Intimität.
– Es möge dennoch gut sein, auf noch ein paar weitere Einzelheiten im Anschluss an die eheliche Intimität hinzuweisen.

a) Sakrament der Weitergabe der Schätze der Erlösung

Die Ehe ist eines der heiligen Sakramente der Kirche. Unmöglich, dass sie eine Institution wäre, deren prinzipieller Zweck darin bestehen sollte, dass sich zwei Leute auf maximale Art und Weise ‘sexuell ausleben’, und deswegen immer mehr fantastische, intrigierende Einfälle in Bewegung bringen, um an ihrem Leib den Orgasmus-um-des-Orgasmus-willen zu erpressen.

Zweck der Ehe als Gottes Einrichtung ist die Vereinigung der beiden Eheleute auf Ebene ihres Geistes und ihrer Person. Es sollen keine zwei ‘Sexus’ sein, sondern Einheit zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts, die sich auf dem Weg ihrer ehelichen und familiären Berufung zum „Haus des Vaters” schicken.

Indem diese zweien eines der Sakramente der Kirche werden, muss ihr „Zwei-zu-EINEM-Fleisch” zuengst mit der Weitergabe des Erlösungs-Werkes zusammenhängen: sich gegenseitig, wie auch ihrer Nachkommenschaft. Diese Tatsache setzt das Erleben der Ehe immerwährend im Zustand der heiligmachenden Gnade und das dauernde Hinhören auf Gottes Stimme voraus.

b) Gottes Mäßigkeit bei Erweisen der Zärtlichkeit

Diese grundsätzliche Tatsache: die Ehe als in erster Reihe Gottes Institution, die also heilig ist, wird zur Determinante für den Stil, wie alle unternommenen Ausdrucksformen der ehelichen Zärtlichkeit und Liebe gestaltet werden sollten. Dieses Bewusstsein, das beständige Entwicklung des inneren Lebens und Vertiefung seines lebendigen Bandes zu Christus voraussetzt, legt den Gatten als Kindern Gottes eine bewusst unternommene Mäßigung auf. Das betrifft selbstverständlich auch die Stunden ihrer gegenseitigen Intimität, wenn sie im betreffenden Fall auf solche Art und Weise die Heiligkeit des empfangenen Sakraments aktivieren möchten.

Gott führt die Eheleute in den Bereich ihrer Intimität ein und schenkt ihnen die Vollmacht, auch ihre geschlechtliche Vereinigung erleben zu dürfen – nicht dazu, dass sie sich vom ‘Sexus-als-Sexus’ überwältigen lassen. Gott fördert dauernd und regt die Entwicklung der Liebe an – als personale gegenseitige Hingabe, die auf das Finale des Lebens als Menschen hinschaut, im tiefen Bewusstsein, dass sie um den Preis des Blutes Jesu Christi erlöst worden sind. Deswegen möchten die beiden in der Ehe zum Weg der Weitergabe füreinander der Gnaden der Erlösung werden – gerade auch zu Zeiten ihrer zuengsten Vereinigung. Sie möchten nicht zwei ‘Sexus’ bilden, sondern zwei Personen, die ihre gegenseitige Hingabe wachsam in heiligmachender Gnade zu erleben vorhaben, indem sie füreinander zu Ausspendern des Sakraments der Ehe geworden sind.

c) Tage der Enthaltsamkeit

Das Leben in ehelicher Nähe, mit Berücksichtigung ihrer Befähigung das Leben von Zyklus zu Zyklus weiter geben zu können, heißt die Gatten in ganz vielen Zyklen den Akt ihrer geschlechtlichen Vereinigung an Tagen der Empfängnismöglichkeit zu unterlassen und ihn zu verschieben.
– In solcher Lage wird es zur Gewissensforderung, dass auch Liebkosungen an Geschlechtsorganen unterlassen bleiben – im Gegenteil zum Anschmiegen aneinander allein am Herzen.

Für solche Situationen wird es zum Segen, dass man z.B. die ‘Billings-Methode’ schöpferisch kennen lernt. Sie lässt unabhängig von gynäkologischer Gesundheit und Regelmäßigkeit der Zyklen – die Tage der möglich, bzw. unmöglich werdenden Empfängnis nicht zu bestimmen, noch zu errechnen, sondern sie im Laufenden zu identifizieren. Die Eheleute müssen lernen, diese ihnen von Gott selbst eingehändigte Gabe: des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus – heiteren Herzens zu handhaben, sollte sich auch der Wunsch des Herzens und Leibes sehr danach sehnen, gerade an diesem Tag die Vereinigung zu erleben, obwohl der Verstand dann gerade heißt, alle genitale Intimität Jetztzeit aufzuheben.

Die Gatten tun zugleich alles, dass sie in Frage der Anzahl der Nachkommenschaft wachsam auf den Wunsch und die Erwartung des Himmlischen Vaters in dieser Hinsicht hinhören. Sie sind sich bewusst, dass Determinante hier nicht die egoistische eheliche oder familiäre Bequemlichkeit sein darf, noch die Rücksicht auf die gerade in diesem Milieu herrschende ‘Mode’, sondern die Erwartungen des Himmlischen Vaters ihnen gegenüber.

d) Liebkosung am Tag ohne Verkehr

Sollte man in dieser Lage auf insbesondere Vorschläge hinabsteigen, dürfte hinzugesagt werden, dass in dieser Situation: der Entscheidung auf Nicht-Unternehmung der ehelichen Vereinigung an diesem betreffenden Tag, alle mehr intensive Genitalliebkosungen ausgeschlossen bleiben müssten. Denn diese würden ganz leicht eine Erregung herbeiführen, die dann schwer abgebremst werden kann. Die Genitalliebkosung endete an Petting als ‘Ersatz-Form’, bzw. sie führte zu anderen Arten und Weisen einer Selbstbefriedigung – und daselbst: zur Sünde.

Die Gatten wissen aber augrund ihrer eigenen Erfahrung guten Bescheid, dass sie an solchem Tag: wenn der Akt der Vereinigung auf einen anderen Tag verschoben werden sollte, dennoch einen Ausdruck ihrer feinfühligen geschlechtlichen intimen Zärtlichkeit zu unternehmen wissen – ohne sich zur Erregung zu bringen, indem sie schlechterdings ganz ruhig, ohne irgendwelche Bewegungen dazuzusetzen, in ihrer intimen Nähe ganz still zu verweilen verstehen.

9. „Unbeflecktes Ehebett ...” (Hebr 13,4)

Zu Ende noch ein paar Aussagen vom Gottes-Geschriebenen-Wort – im Anschluss an die Ehe und Sexualität der menschlichen Person. Sie bleiben dauernder Hintergrund bei der Bearbeitung und Einwurzelung der Christi, Gottes Sicht hinsichtlich der Ehe und der geschlechtlichen Unterschiedlichkeit des Menschen.

1. Immer zeitgemäß, auch im Fall der Eheleute zu sich gegenseitig, bleibt das ernste Wort des Erlösers selbst, Jesus Christus:

Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: ‘Du sollst nicht die Ehe brechen’.
Ich aber sage euch:
Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen
schon Ehebruch mit ihr begangen”
(Mt 5,27f).

2. Am Ende des ‘Briefes an die Hebräer’ stehen lehrreiche Worte über die Ehe, aber daselbst auch über die ehelichen Beziehungen:

Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden,
und das Ehebett bleibe unbefleckt;
denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten ...”
(Hebr 13,4).

3. In seinem ‘Brief an die Epheser’, wo der Hl. Paulus Jesus Christus darstellt als den Bräutigam-vom-Kreuz, indem er Ihn zugleich als den Lehrer aller ehelichen Liebe schildert, die sich selbst zum Opfer um des Erlösungsgutes der Braut willen dahingibt, lehrt der Völkerapostel in selber Zeit, dass die Eheleute sich gegenüber nach dem Prinzip der „Ehrfurcht vor Christus” verhalten sollen, also so, dass sie mit dem Stil ihrer gegenseitigen Beziehungen beständig die Liebe zu Christus zum Ausdruck bringen:

Ordnet euch einander unter
in der Ehrfurcht vor Christus ...”
(Eph 5,21).

Und weiter:

Ihr Männer liebt eure Frauen, WIE Christus die Kirche geliebt,
und sich selbst für sie hingegeben hat,
um sie heilig zu machen, sie reinigend mit Waschung des Wassers, begleitet mit Wort.
So will Er die Kirche für sich persönlich voll Herrlichkeit zuführen,
ohne Flecken, Runzeln oder andere Fehler.
Heilig soll sie sein und makellos.

So sollen auch die Männer ihre Frauen lieben, wie ihren eigenen Leib.
Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst.
Kein Mensch hat je sein eigenes Fleisch gehasst,
vielmehr er nährt und pflegt es, WIE auch der Christus – die Kirche,
weil wir Glieder seines Leibes sind”
(Eph 5,25-30).

(Ausführlichere Besprechung dieses Fragmentes des Briefes an die Epheser s. von unserer Homepage unt.: Sakramentalität der Ehe abgelesen von Eph 5 – und ebd., der ganze § ‘D’).

4. Und wie dürften in diesem Zusammenhang die starken Wort des Völkerapostels Paulus übergegangen werden – aus seinem ‘Ersten Brief an die Korinther’, die wir auf unserer Homepage schon mehrmals angeführt haben:

Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener,
weder Ehebrecher, noch Lustknaben, noch Knabenschänder ...
werden das Reich Gottes erben”
(1 Kor 6,9f.; s. auch: Röm 1,21-32).

Der Hl. Paulus weist hier auf die Gottes, aber auch die menschliche, weiterhin völlig zeitgemäße Bewertung hin – u.a. der Homosexualität und lesbischer Beziehungen. Das moralische natürliche Gesetz Gottes, d.h. das der Würde des Menschen als Person entspricht, ist unabänderlich, universal und unabhängig von kulturellen Veränderungen. Unwandelbar ist auch Gott, dessen Ebenbild und Ähnlichkeit jede menschliche Person darstellt. Nur dass der Mensch sich in dieser seinen Gott-Ebenbildlichkeit entweder entwickeln kann, oder auch sie ganz zu erniedrigen und beflecken imstande ist.

10. Das ‘Kreuz’ das mit der Ehe und Familie einhergeht

Hier noch das Wort des hl. Johannes Paul II an Eheleute – über ihr Leben für den Alltag. Das Leben in Ehe und Familie kann vom ‘Kreuz’ nicht befreit werden. Denn auch selbst der Sohn Gottes, der Unschuldigste Erlöser des Menschen, hat sein Leben als Sühneopfer ... am Holz des Kreuzes, dem Holz unserer Erlösung vollbracht.
– Daher schreibt der hl. Papst Wojtyła in seiner Apostolischen Adhortation „Familiaris Consortio”  u.a.:

„... Dementsprechend gehört es zur pastoralen Führung der Kirche, dass die Eheleute vor allem die Lehre der Enzyklika ‘Humanae vitae’ als normativ für die Ausübung ihrer Geschlechtlichkeit klar anerkennen und sich aufrichtig darum bemühen, die für die Beobachtung dieser Norm notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
– Diese pastorale Führung betrifft ... das ganze eheliche Leben. Deshalb muss die Aufgabe der Weitergabe des Lebens in die umfassende Sendung des ganzen christlichen Lebens integriert sein, das ohne das Kreuz nicht zur Auferstehung gelangen kann.
– In solchem Zusammenhang begreift man, warum man das Opfer nicht aus dem Familienleben verbannen kann, sondern vielmehr mit bereitem Herzen annehmen muss, soll die eheliche Liebe sich vertiefen und Quelle inniger Freude werden ...” (FC 34).

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F. SECHS INSBESONDERE THEMEN

1. Petting

Wegen immer wieder ankommenden Anfragen in diesem Bereich – greifen wir den Versuch auf, ihre Erklärung eingehender anzubieten.

a) Das Petting betrifft Liebeleien, die eine sexuelle Erregung abzielen und meistens an Geschlechtsorganen selbst unternommen werden. Sie werden von Ehegatten (bzw. von Brautleuten, von anderen Partnern) zur Erregung gebracht – im Prinzip als Ersatzform anstatt des normalen Geschlechtsverkehrs, oder auch überhaupt als Hervorrufung der Erregung-um-der-Erregung-willen. Es geschieht also gewöhnlich an einem Tag, an dem Signale der Empfängnismöglichkeit erscheinen, wobei sich aber diese beiden zurzeit auf keine Empfängnis einstellen.
– Das so verstandene ‘Petting’, d.i. die Masturbation ohne die Geschlechtsvereinigung selbst, ist objektiv jedes Mal Todsünde. Sowohl in Ehe, wie umso mehr unter Partnern, die mit dem Eheband nicht verbunden sind.

Es kommt vor, dass das Petting mit der Ehefrau von ihrem Mann betrieben wird, wobei die Gattin sich gegen diese Sünde mit ihrem ganzen Selbst wehrt. In solcher Lage kann es so sein, dass die Sünde des Pettings allein den Mann belastet, wogegen sie ihr Gewissen mit dieser Sünde nicht befleckt. Die Sünde kann unmöglich ohne die Anteilnahme des freien Willens und dem entsprechendem Bewusstsein begangen werden.

Sollte es in solcher Situation bei der Frau trotzdem zur Erregung kommen, oder selbst zum Höchsterlebnis, wobei sie aber diesen Zustand fortwährend kraft ihres freien Willens nicht akzeptiert, trägt sie vor Gott selbstverständlich keine Schuld. Diese Situation wird dann zur ausgeübten Vergewaltigung in der Ehe selbst.

Solche Fälle fordern einen immer wieder unternommenen ehelichen Dialog und die Hilfe dem Mann gegenüber, dass auch er es versteht, was das heißt zu ‘lieben’, und was die Ehe, das Sakrament der Ehe bedeutet, dass die intimen Beziehungen entsprechend gestaltet werden können.

b) Sehr leicht kann zur raffinierten Form eines Pettings der sog. ‘Tief-Kuss’ werden. Zumal er mit erregenden Bewegungen und Berührungen einhergeht. Darüber wird gleich noch unterhalb gesondert gesprochen (sieh unten, zu Nr. ‘2’).

c) Eine ganz andere Rolle erfüllt die genitale Liebkosung in der Einführungsphase zum Akt, wenn also diese beiden ihr Band mit einer vollständigen geschlechtlichen Vereinigung zu besiegeln vor haben. In solcher Lage steht der Liebkosung an Geschlechtsorganen nicht die Beschaffenheit des Pettings zu, sondern sie bereitet die allmählich erfolgende, volle Vereinigung ihrer beiden.

1a. Ergänzung des Erlebnisses der Ehegattin falls seines Ausbleibens bei voller Vereinigung

Es sollte hier die nicht selten vorkommende Situation erwähnt werden, wenn die Ehegattin zum vollwertigen Erlebnis der stattgefundenen Vereinigung nicht kommen kann. Sie bleibt die ganze Zeit ganz gespannt, was allerdings sein natürliches Finale mit ihrem Orgasmus erfolglos erreichen kann.
– Für derartigen Umstand wurde in der Moral-Theologie ab immer angenommen, dass die Ehefrau sich selbst zum Höchsterlebnis bringen darf, oder auch ihr kann vonseiten ihres Ehemannes dazu geholfen werden. Solchen Betätigungen gebührt dann keine Beschaffenheit des ‘Pettings, noch einer Masturbation’, weil sie zuengst ein EINS mit der gerade erst erlebten vollen ehelichen VEREINIGUNG bilden, nur dass diese keine natürliche Erfüllung gefunden hat.
– Vorausgesetzt ist offenbar die Beendung der gerade erst unternommenen vollen ehelichen Vereinigung samt ihrer vollwertigen Eröffnung für die elterliche Potentialität.
– Es wäre erwünscht, dass das noch im Rahmen der weiter noch andauernden geschlechtlichen Vereinigung dieser beiden geschehen würde, trotzdem diese Voraussetzung nicht mehr erfordert wird. In diesem Fall soll es aber umso mehr als die natürliche Beendung der gerade erst vollbrachten vollen geschlechtlichen Vereinigung geschehen.

Erwünscht wäre dabei, dass in solcher Lage die Suggestionen von Frau Dr. Ingrid Trobisch benutzt werden – von der Übertragung des völligen Erlebnisses von Außen (Stimulierung der Clitoris) in die Tiefe der Scheide – im Rahmen der vollreifen ehelichen Intimität. Genauer darüber im abgedruckten Fragment des Büchleins von Dr. Trobisch: „Frau sein ...” – s. unt., II.Teil, Endteil des 1.Kapitels. Eventuell unmittelbarer Link: „Nützliche Suggestionen einiger Autoren zu friedsamerem Erleben der Intimität”.

2. Küsse

Küsse pflegen sehr unterschiedlich zu sein. Andere Beschaffenheit gebührt einem Kuss, der tatsächlich Kuss bleibt, und eine andere, wenn dabei die Auslösung der Erregung angestrebt wird, nicht selten zusätzlich gesteigert mit reizendem Betasten und Berührungen. Von ethischer Unterschiedlichkeit der ‘Küsse’ zeugen so manches Mal Aussagen der Jugendlichen, wenn die Art und Weise des Küssens bei ihnen Gewissensbisse hervorgerufen hat ...

a) Das Umfangen der Geschlechtsorgane direkt mit dem Mund, um sie zur Erregung zu bringen, wirkt im Prinzip stark reizend. Solches Küssen, das übrigens nicht mehr ‘Küssen’ ist, sondern Auslösung einer steigernden sexuellen Erregung, stellt daselbst nur eine andere Form des ‘Pettings’ dar, das dieses Mal mit dem Mund unternommen wird – als besonders raffiniertes Sex-Betreiben. Das hängt daselbst mit seiner ganzen ethischen Qualifikation mit dem Petting zusammen – zusätzlich belästigt mit hinzukommender Raffiniertheit in Entartung.
– Dieselbe ethische Qualifikation gilt auch für die Praxis, dass die Erregung mittels des ‘Leckens-Lutschens-Saugens’ der Genitalien ausgelöst wird, beziehungsweise mit noch anderen Arten und Weisen, dass der Reiz noch mehr gesteigert werden kann.

Die „Sprache des Leibes” der aktivierten Geschlechtsorgane kann in ihrer ganzen Wahrheit ausschließlich über die friedsam erlebte Vereinigung dieser beiden in der Scheide zustande kommen. Nur hier findet die eheliche Vereinigung ihre volle Deckung und Wahrheit in der sich zu dieser Stunde entwickelnden Eröffnung für ihre elterliche Potentialität – unabhängig von der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit einer Empfängnis am betreffenden Zyklustag.

b) Es gehört sich, dass das Küssen zum Ausdruck des Liebe-Bandes vorbehalten bleibt, das nicht von Begehrlichkeit aufgenötigt wird, sondern von Fülle einer Feinfühligkeit und Achtung vor der eigenen, wie auch dieses anderen Würde als Personen, die auf dem Niveau des Herzens voller Frieden und Wahrheit ein Eins bilden. Der Kuss bleibt dann das, was er definitionsgemäß sein soll: feinfühliges Küssen von auswärts, voller Freude und Liebe, das zwei Personen in ein ‘Eins’ zusammenfügt und das bestimmt nicht auf Auslösung der Erregung berechnet wird.

So wird das Küssen zum Kuss der Liebe dieser beiden, die miteinander auf der Ebene der heiligmachenden Gnade vereinigt bleiben. Die Ehe ist wahrlich heiliges Sakrament. Sie setzt solche Betätigungen voraus – auch wenn diese beiden sich ihre Zärte gegenseitig erweisen, die in Gottes Angesicht durchscheinend bleiben.

c) Tief-Küssen. Folgerichtig ziemt es sich die Haltung eines deutlichen ‘Nein’ anzunehmen angesichts der weit verbreiteten Praxis des Tief-Küssens: mit der in den Mund eingeschobenen Zunge. Solche Art und Weise des Küssens sollte ausgeschaltet werden – sowohl in Ehe, wie umso mehr unter Partnerschaften, die mit keinem ehelichem Gelöbnis verbunden sind. Solches Küssen, das nicht mehr Küssen heißt, sondern betätigte Bewegungen mit Hilfe der Zunge im Mund, hängt im Prinzip mit beabsichtigter Reizung zusammen, des Öfteren zusätzlich gesteigert mit erregenden Berührungen.
– Zeugnis der dabei entstehenden Gewissensunruhe sind Aussagen junger Leute bei der heiligen Beichte, sooft sie gerade an solche Praktiken anknüpfen: eines tief angelegten ‘Küssens’.

d) Der Verzicht auf Tief-Küssen kann anfangs eigenartig ‘wehtun’. Allerdings der ‘Kuss’ kehrt so auf seine eigentliche Rolle zurück: auf Feingefühl beim Ausdruck des Verbundenseins u.a. eben mittels äußerem Küssen, voller Ehrachtung vor der personalen Würde, nicht aber mit Verhaltensweisen der Zunge, die von ungesättigter Begehrlichkeit bestimmt wären.

Man kann schwer die Praktik als ‘Küssen’ bezeichnen, wenn immer andere Teile entweder des Gesichts oder anderer Körperteile mit dem Mund umfangen werden, beziehungsweise sie werden schlechterdings in den Mund beinahe hineingesaugt. Solche Praktiken werden zu eigenartiger Vergewaltigung mit Hilfe des Mundes. Sie haben nichts damit zu tun, was ein Kuss darstellen soll: Zeugnis voller Hochachtung und Feinfühligkeit.

Muster für das Küssen in seiner ursprünglichen Form und Bedeutung bleiben Küsse, wie sie unter Mutter und Kind, oder Vater und Kind ausgetauscht werden. Solche Küsse drücken eine Fülle von Liebe und Freude aus. Sie hängen in keinem Fall mit irgendwelchen Gedanken vom Bereich der Sexualität zusammen, die jedenfalls niemandem der daran Beteiligten in den Kopf kommen würden.
– Unabhängig davon, Küsse zwischen Mutter und Kind, bzw. Vater und Kind, entarten niemals in Nötigung des Kindes mittels der Kussweise.

e) Vorspiel und der Mund. Es erscheint die weitere Frage: es geht diesmalig um die Beurteilung des Anfangsspieles mit dem Mund, wenn die beiden ehrlich ihre vollständige geschlechtliche Vereinigung abzielen. In solcher Situation: der beabsichtigten vollen ehelichen Vereinigung, wäre es möglich diese Liebkosungsform irgendwie anzunehmen. Allerdings mit deutlichem Vorbehalt, dass sie als Vorbereitungsphase vor dem vollständigen Geschlechtsverkehr gilt und dass das Höchsterlebnis nicht im Mund beabsichtigt wird (das wäre nämlich objektiv immer Todsünde).

Anderes gilt es nämlich allein vom Kuss zu sprechen, auch an intimen Körperteilen, aber ausschließlich von außen. Und anderes die Intimorgane selbst in den Mund einzuziehen, um sich an ihnen auszuleben und die Erregung auf solche Art und Weise herauszunötigen. Wie schon erwähnt – wobei dieses Thema gleich noch unterhalb aufgegriffen werden wird (s. gleich unterhalb: Oral-Sex), es ist schwierig das Umfangen der Geschlechtsorgane mit dem Mund und ihr Aufreizen im Mund, bzw. ihr Lecken-Lutschen – nicht als stark raffiniertes, und dabei entartetes „Petting”  zu qualifizieren.
– Daher sollen diese Formen selbst in der Vorbereitungsphase zum vollständigen geschlechtlichen Verkehr nicht in Rechnung genommen werden.

Möglich wäre es anzunehmen, allein äußeres Küssen der Geschlechtsorgane zu unternehmen, voller Achtung und Feinfühligkeit. So ein Küssen darf selbstverständlich nicht in Erpressung-Nötigung mit Hilfe des Mundes entarten.

f) Das völlige Aufgeben der genitalen Liebkosungen mit dem Mund führt dahin, dass die Erweise einer Zärtlichkeit wohl schlichter gestaltet werden. Zugleich aber kann die wahrhafte Liebe wesentlich an Innigkeit und Tiefe zunehmen.

Wenn solche Liebkosungen bisher eine beinahe Standard-Praxis gewesen waren, können die hiesigen Bemerkungen heftigen Aufruhr und Groll auslösen. Hört aber jemand trotzdem ein wenig wachsamer auf die Stimme Gottes hin, kommt er in Kürze zum Schluss, dass dank der völlig abgeschalteten mündlichen Form von Liebkosungen an Geschlechtsorganen – das eheliche Band eine umso größere Durchscheinbarkeit und Reinheit zu erfahren beginnt. Sie offenbart sich mit Frieden im Herzen und bringt die Wahrnehmung von Fülle und Vertiefung der Sicht ihrer gegenseitig als Personen nahe. Diese beiden erfahren die positiven Wirkungen einer zutage kommenden Läuterung der inneren Absichten und ihrer „Taten und Beziehungen” an sich – von leicht von neuem auflebenden Reflexen einer Begehrlichkeit.

Jene, ein wenig ‘schlichterere’ Formen, wie die gegenseitige Liebe zum Ausdruck gebracht werden wird, bringen letztlich Frucht als tiefer werdende Ehrachtung vor ihrer beiderseitigen personalen Würde. Folgerichtig tragen sie zu deutlicher Vertiefung des beiderseitigen inneren Bandes ihrer personalen Liebe bei, die nicht dazulässt, dass sie von Begehrlichkeit des Leibes verknechtet wird. Sie beiden werden zunehmend gegenseitige Gabe: „Gabe von Person für die Person(BF 11) auf dem ihnen beiden angebotenen, allmählich immer tiefer erlebten Weg zum „Haus des Vaters” – über das Sakrament ihrer Ehe.
ANMERKUNG. Sieh auch die vertiefte Erwägung über den ‘Tief-Kuss’ unt., im VII.Teil, 3.Kapitel: „Küsse ...”).

3. Oral-Sex

a) Wie schon erwähnt, vom ethischen Gesichtspunkt aus muss die Auslösung des Orgasmus im Munde ausgeschlossen werden (dasselbe gilt von Herbeiführung des Lusterlebnisses an irgendeinem anderen Teil des Leibes). Als grundsätzliche Begründung für eine so formulierte ethische Bewertung gilt die Tatsache der unmittelbaren Aktivierung der Geschlechtsorgane. Der einzige ‘Ort’, wo die Wahrheit der „Sprache des Leibes”  in der Struktur und Dynamik der Geschlechtsorgane zum Ausdruck kommen kann, ist die Scheide. Nur hier kann die Dynamik der Vereinigung ihre Erfüllung finden. Sie schließt sich zu dieser Stunde sperrangelweit für elterliche Potentialität auf.

Die Aktivierung allein der Geschlechtsorgane an sich bedeutet jedes Mal Auslösung der elterlichen Potentialität. Diese ist aber Domäne, die direkt allein Gott unterliegt, nicht aber dem Menschen.

b) Daher steht der Orgasmus im Mund, wie auch alle irgendwelche Arten und Weisen, dass die Geschlechtsorgane mit dem Mund oder auch im Mund zur Erregung gebracht werden (mittels ihres Umfangens mit dem Mund, mit erregendem Lutschen-Saugen o.dgl.), immer im Widerspruch zum Gottes Erschaffungswerk des Aktes, so wie er aus Gottes Hand hervorgegangen ist und wie ihn Gott allein den Ehegatten einhändigt.

Der ‘Oral-Sexus’ (d.h.: unternommen im Mund) stellt eine besonders entartete Art und Weise dar, wie der ‘Sexus-als-Sexus’ betrieben werden kann. Er hat mit Streben von Mann und Frau nach ihrem „Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werden” nichts zu tun. Er ist Zeugnis der Geistes-Entartung. Diese beiden (bzw. der Mann der seine Frau zu solcher Praxis nötigt: die Frau darf auf sie nicht einwilligen) suchen dann danach, sich selber zur Stufe ‘einer-nur-noch-Sache”  herabzusetzen, die allein ‘Sexus’ sein soll, nicht mehr ‘Person’.

Zu gleicher Zeit werfen dann diese zweien Gott aufständisch direkt ins Antlitz – die ihnen mit höchster Liebe von Ihm dargeschenkte, unabdingbare und unabtrittbare ihre Ausstattung als zwei ‘Personen’ zurück, dank der sie über den Kosmos emporgehoben wurden, weil berufen zum ewigen Leben – im beglückenden Eins-mit-Gott-selbst, für immer.

Allerdings, wie auf unserer Homepage des Öfteren hervorgehoben, die Herabführung seiner Selbst auf die Stufe eines ‘nur-noch-Sache-Instruments’ ist ontologisch genommen ganz unmöglich. Niemandem steht die Macht noch die Möglichkeit zu, sich selber zu annihilieren, noch der Umgestaltung seiner Selbst von Größe der ‘Person’ – zum Rang nur noch einer ‘Sache-die-einst-Person-gewesen’ war. Die Person bleibt unabänderlich und unsterblich ... ‘Person’; selbst auch in ewiger Verdammnis.

c) Das Streben danach, dass das Gipfelerlebnis im Mund erfolgt, und allein schon der Nachdruck darauf (vonseiten des Mannes), dass die Ehefrau das Geschlechtsorgan ihres Mannes in ihrem Mund zur Erregung bringt, es leckt-lutscht, und außerdem die sich dabei auslösende Samenflüssigkeit ‘um der Liebe willen zu ihm’ ... schluckt, wird zutiefste Demütigung der Menschen-Würde ihrer beiden, und umso mehr der Person der Ehefrau. Solche Betätigungen stellen eine grausige, unverzeihbare Entartung dar und das Zu-Tode-Treten des Inhalts der gelobenen ehelichen Liebe und Ehrlichkeit.

Die eheliche ‘Ehrlichkeit’ betrifft gerade diese Hinsicht: die Unternehmung der Vereinigung auf solche Art und Weise, wie sie den Eheleuten vom Schöpfer selbst der Ehe eingehändigt und geschenkt wurde. Sie setzt jedesmalig eine völlige Aufgeschlossenheit auf elterliche Potentialität voraus, wie auch das Erleben eines jeden Aktes einzig und allein in der Scheide – nicht woanders.

d) Daher wird jede Form des ‘Oral-Sexus’ objektiv genommen Todsünde: schwere Sünde.
Zusätzlicher Titel (Umstand) der Sündhaftigkeit des ‘Oral-Sexus’ wird die weitere Tatsache, dass solches Tun Zeugnis einer zutiefsten Erniedrigung, Versklavung und Schändung der Menschenwürde der Ehefrau darstellt.

e) Das alles betrifft vor allem den Mann, der seine Ehefrau zu solchen Verhaltensweisen ihm gegenüber vielleicht nötigt. Es kommt offenbar auch umgekehrt vor.

Sexuelle Betätigungen mit dem Mund und im Mund selbst stellen in keinem Fall Ausdruck irgendeiner ‘Liebe’ dar. Sie zeugen von beinahe Besessenheit mit Begierde nach Befriedigung der Lüsternheit mit Hilfe immer weiter vorangeschobener Raffiniertheit. Bei solchem Menschen geht die Fähigkeit immer mehr verloren, einen noch anderen Gedanken entwickeln imstande zu sein, außer der ungestümen Nachsuche nach jeder Gelegenheit, um seinen sexuellen Egoismus satt zu befriedigen. Zu gleicher Zeit will er nichts vom Wesen der Liebe hören als einem Gabe-Werden (zentri-fugale Ausrichtung!) – zu Gutem, das das ewige Leben nahezubringen imstande wäre: für sich, und umso mehr für die Ehefrau.

f) Es muss festgestellt werden, dass eine ganz prinzipielle Rolle bei der Versuchung sowohl Jugendlicher, wie auch schon Eheleute zum Betreiben von ‘Oral-Sexus’ in seinen immer mehr raffinierten Abänderungen die audio-visuellen ‘Massenmedien’ spielen. Sie sind es, wo Fotos und Filme voller ‘Porno-Erotik’ überreichlich dargestellt werden. Alle diese Stoffe sind leichtestens erreichbar, fast zu Händen – im Komputer-Internet, wie in Handys mit immer weiter entwickelter visueller Technik.
– Unabhängig davon erscheinen immer weitere Handbücher mit konkreten Hinweisen, wie die Genitalsphäre zu maximal tollen Erfahrungen-Erlebnissen aufgepeitscht werden kann (in Ehe, und umso mehr im außer-ehelichen Sexus: bei Kindern, Jugendlichen, bei fortgeschrittenen in ihrem Alter ...).

g) Es muss offensichtlich ganz klar festgestellt werden, dass keine Überschwemmung mit verlockenden, verführenden Bildern und ermutigenden Hinweisen, die das Betreiben allen raffiniertesten Sexualismus empfiehlt, je einmal mächtig sein wird, die Gottes ethische Bewertung jener Entartungen beim Praktizieren des Sexus-um-des-Sexus-willen irgendwie zu verändern oder sie zu modifizieren.

4. Verfangenwerden in ‘Gender’

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Der ganz abgespannte Vater schläft mit seinen zwei Kindlein, die sich an ihn herzensvoll angeschmiegen haben. Die Mutter musste ins Krankenhaus eingeliefert werden, der Vater muss mit den Kindern allein fertig werden.

Es ist schwierig nicht auch ein nächstes, in manchen Milieus vielleicht heiß zeitgemäßes und heikles Problem zu erwähnen, das im Anschluss an die mit Kraftaufwand, jetzt auch ganz draufgängerisch Polen aufgenötigte ‘Gender’-Ideologie erscheint – in ihren immer weiteren Aufzügen, die final das ‘LGBTIQ’, eventuell mehr allgemein – das immer mehr allumfassende ‘Gender Queer Mainstreaming’ abzielt. Unmittelbar können in diese Problematik nicht wenige Eheleute einbezogen bleiben – z.B. wegen den von ihnen erfüllten Funktionen, zumal im Bereich der Edukation (Lehrer, Instruktoren, usw.).

Diese Frage kann vom Gesichtspunkt aus der Bemühungen um Gottes Verzeihung im Sakrament der Versöhnung-Buße zur folgenschweren Frage werden wegen den Aktivitäten, die das Gewissen belasten sowohl infolge der betriebenen entarteten sexuellen Praktiken nach Weisungen des ‘Genders’ – mit Personen desselben, oder des gegenteiligen Geschlechts, wie auch umso mehr wegen den ganz leicht vervielfältigten ‘fremden Sünden’, falls jemand die anderen, vor allem die junge Generation, in diese perverse Ideologie und ihre entarteten Praktiken anleiten sollte.

Die Frage des ‘Genders’ wird auf unserer Internet-Seite ausführlich im VI. Teil, in ihrem 3. Kapitel erörtert. Im vorangegangenen Kapitel desselben Teiles (also: VI.Teil, 2.Kapitel) wird die Homosexualität eingehend besprochen.

Das erwähnte 3.Kapitel des VI.Teiles stellt die ethische und vielfältige andere Bewertung der ‘Gender’-Problematik dar – mit stark hervorgehobener Hinsicht Polens als des Vaterlands des Polnischen Volks, das Christus samt Maria, und daselbst die von Christus selbst gegründete und geleitete seine Kirche, vor über Tausend Jahren, im Rahmen der Polnischen Gastfreundlichkeit, auf „DIESE Erde” eingeladen hat. So hat der hl. Johannes Paul II. Polen als die Christi Erde und Reich genannt.

Daselbst verpflichtet das Pole-Sein zur Kontinuation der christlichen Tradition und Kultur, von der das Polnische Volk alle diese Jahrhunderte hindurch gestaltet wurde. Besiegelung des unbeugsamen Verharrens des Vaterlandes bei Christus, und daselbst beim Volk selbst als diesem ‘Polonia semper fidelis – Polen beständig treu”  wurde die Millenniums-Hingabe des Polnischen Volks in Knechtschaft der Mütterlichen Liebe Mariens, um so die Freiheit der Verkündigung des Evangeliums sowohl für die ganze Welt, wie für Polen selbst zu erflehen.

Das alles wird dargestellt und begründet in diesem gerade erst erwähnten Kapitel unserer Homepage (s. unt.: „In der Gender-Ideologie: des allumfassenden Gender-Queer-Mainstreaming” – das Gesamte dieses Kapitels, in 11 Dateien: a-k).
– Gegen das Ende dieses Kapitels werden die nicht allzu leicht zu erfüllenden, und dennoch unentbehrlichen Bedingungen dargestellt, die zum Erlangen der Lossprechung Gottes und Versöhnung sowohl mit der Kirche, wie mit sich selbst und seinem Milieu notwendig sind, falls jemand in die ‘Gender’-Ideologie verwickelt sein sollte.

Grundsätzliche Vorbedingung wird in diesem Fall ein ganz von neuem unternommenes Glaubensbekenntnis, weil das ‘Gender’ in Praxis eine völlige Absage Gottes bedeutet, Zurückweisung des Rechts Gottes und Gottes Gebote, wie überhaupt irendwelcher Moralität.
– Notwendige Bedingung wird dann die Ersatzleistung des vielfältigen, schwer zu berechnenden und erwiegenden Übels, das sowohl Gott, wie auch Menschen zugefügt wurde. Ganz besonders betrifft das die Kinder und Jungendlichen, die von jemandem der in diesem Artikel besprochenen Personen in die ‘Gender’-Ideologie angeleitet wurde, vielleicht selbst in ihre weiterentwickelten Entartungen als ‘Queer-LGBTIQ-Mainstreaming’.
– Einige Vorschläge hinsichtlich der Art und Weise, wie diese Ungerechtigkeiten ersetzt werden können, werden gegen das Ende des erwähnten Kapitels unserer Homepage über das ‘Gender’ besprochen (s.unt.: Das Tribunal der Barmherzigkeit – und die Situation des ‘Genders’ – den ganzen Abschnitt unter Nr. ‘5’, wie auch schon den vorigen Abschnitt, s. ‘Gender’ und die nicht leichten Chancen der Versöhnung mit Gott).

5. Aktivitäten gegen das Kreuz – Abstimmungen auf eine Partei oder Personen die programmartig gegen das Gesetz Gottes auftreten

Eine ähnliche Situation, was die Chance der Versöhnung mit Gott angeht, kann im Fall auftauchen, wenn:
a) Wenn jemand an irgendeiner Aktion teilgenommen hat, die z.B. gegen das Kreuz ausgerichtet war;
b) Wenn jemand seine Stimme auf die Person, beziehungsweise eine Partei abgegeben hat, in deren Programm das Auftreten gegen irgendeines der Gebote Gottes enthalten ist (z.B. in Frage des Schwangerschaftsabbruchs, des technologischen Herabführens des Menschlebens dank dem ‘InVitro’ u.dgl.).
– In diesem Fall verweisen wir auf den von unserer Homepage herunterzuladenden Artikel des hier schreibenden Autors zu gerade diesem Thema. Hier sein Titel:
„Kann ich auf die Lossprechung zählen ... ? (s.: „Kann ich auf die Lossprechung zählen ... ? Teilnahme im Kampf gegen das Kreuz – Anteilnahme bei Abstimmungen für eine Person deren Programm sich irgendwelchem der Gebote Gottes widersetzt”).
Dort werden auch die Bedingungen besprochen, die zum Erlangen der Vergebung Gottes unbedingt nötig sind [NB. Dieser Artikel ist leider nur polnisch erhältlich].

6. Pro-Abtreibungs-Manifestationen und Chance auf sakramentale Lossprechung

Weitere Frage im Blickpunkt der heiligen Beichte stellt die Teilnahme an Pro-Abtreibungs-Manifestationen, eventuell diesbezügliche Agitationsaktionen, Unterschriftssammlung u.dgl. betreffs Legalisierung der Abtreibung und anderer Betätigungen im Widerspruch zum V. und VI.Gebot. Die Teilnahme an solchen Aktionen gleicht der Apostasie von Gott, da sie die Abolition des Gebotes Gottes anstrebt in Angleichung an den Aufstand der gefallenen Engel: „Ich werde Dir, Gott, nicht dienen”.
– Folgerichtig ist solche Handlungsweise erst um den Preis möglich, dass zugleich die Abberufung und Strich über die Taufversprechungen gezogen wird, es erfolgt daselbst also der ... Austritt von der Kirche. Das Erlangen der sakramentalen Lossprechung wird dann schwierige Frage. Vorausgesetzt ist ein neuerlicher Eintrag in die Kirche, und parallel ein neues Glaubensbekenntnis.
– Sieh zur Frage die ausführlichere Reflexion: (s.: „Teilnahme an der Pro-Abortion-Manifestation und Chance der sakramentalen Lossprechung”).

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LINKS zur Dokumentation

Genauer, mit unentbehrlicher Dokumentation hinsichtlich der erörterten Aspekte der heiligen Beichte, s. u.a. auf der Homepage des hier schreibenden Autors:

https://lp33.de   (zur Auswahl: polnische und deutsche Sprachversion).

Betätige diese Internet-Adresse, klicke auf das START-Bild, wähle die Sprachversion (polnisch-deutsch), nachher unten zur Tabelle: INHALTSVERZEICHNIS, wähle das ‘A’. Hier findest du den Inhalt der einzelnen Teile samt ihren Kapiteln.
– Dagegen eben auch dort, aber unter ‘B’, findest du verschiedene andere wertvolle, lose mit dem Inhalt der Homepage verbundene Stoffe.
Dagegen unter ‘C’ können noch andere Stoffe gefunden werden, die vor allem mit der Struktur dieser Homepage verbunden sind.

– Um ein besseres, vertieftes Bild über die im hiesigen Artikel, samt seiner Argumentation enthaltenen Begründungen zu gewinnen, ermutigen wir die folgenden Stellen der Homepage an sich (lp33.de) zu öffnen und sie genauer zu studieren:

Teil II, Kap. 3-4-5-6: Dokumentation-Bewertung, samt Begründungen im Zusammenhang u.a. mit gegen-elterlichen Betätigungen. Erörtert wird die Argumentation: medizinisch gesehen, anthropologisch, psychologisch, theologisch.

Teil II, ebd.: studiere genau vor allem das 3.Kap.: „Betätigungen ‘contra’: Was sagt die Medizin dazu? Medizinische Bewertung. In diesem Kapitel wird der Wirkungs-Mechanismus der unterschiedlichen elterlich-widrigen Techniken auf populär-wissenschaftlichem Niveau besprochen, u.a. des Präservativs.

Teil IV, Kap. 3-4: Individuelle Absolution und Generalabsolution; Voraussetzungen für die heilige Beichte; Inhalt des Bekenntnisses; wichtige Umstände, Integralität des Bekenntnisses; usw.
Teil IV, Kap.7: Praktische Bemerkungen usw., wie die Beichte ablaufen soll, samt der Vorbereitung zur heiligen Beichte, Danksagung nachher, Gebete usw.

Teil VI, 1.Kap.: Brautzeit; 2.Kap.: Homosexualität und Partnerschaften; 3.Kap.: GENDER.

Teil VII: 1.Kap.: Christus als Bräutigam-vom-Kreuz;

Teil VII, 3.Kap.: „Junge Leute am Weg zur Ehe: zum Sakrament der Ehe”.
In diesem langen Kapitel wird eine weite Skala von heißen Themen hinsichtlich der Ehe und der Brautzeit erörtert.

Sieh ferner insbesondere im
VI.Teil, 9.Kap., die Dateien: ‘g-h’ u.a.:
https://lp33.de/seite-lp33/p6_9h.htm#cogtHerzensgedanken bei Mann und Frau in der Stunde ihres Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werdens.

Lese auch aufmerksam – zu Gutem:

1) Empfehlenswerte Bemerkungen von Frau Dr. Ingrid Trobisch mit Bezug auf die eheliche Vereinigung – s.:
https://lp33.de/seite-lp33/p2_1b.htm#trob

2) Wie auch die Bemerkungen von P. Dr. Karol Meissner:
https://lp33.de/seite-lp33/ind3.htm#m2

3) Hirtenbrief von Bischof Finn (USA) über die ‘Pornografie’:
https://lp33.de/seite-lp33/ind15.htm

4) Private Rezension des Buches: P.Ksawery Knotz: „Sex den ihr nicht kennt ...” [nur polnisch]:

https://lp33.de/strona-lp33/ind18.htm#kno

5) Broschüre über die ‘Billings-Ovulations-Methode’ – im ‘PDF-Format’, in deutsch-polnisch-englisch, mit internationaler Gutheißung betreffs der Echtheit der dargestellten ‘Methode’, sieh diese Broschüre in Deutsch:
https://lp33.de/pdf/bill-de.pdf
samt der Datei zum Auschreiben nach der Billings-Methode, ebd.: https://lp33.de/pdf/szabl12cykl.xlt )



(8.3)

P. Paweł Leks, SCJ
+

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RE-Lektüre:
Tarnów, 7.I.2023.
RE-Lektüre: Tarnów, 6.III.2022.

Email an den Verfasser:
ks. Paweł Leks, SCJ
pawel.leks@lp33.de
https://lp33.de
https://lp33.de/bereitschaft
https://lp33.de/pogotowie

Vollständige Anschrift an den Autor:
Anschrift an den Autor

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HEILIGE BEICHTE DER EHELEUTE, BRAUTPAARE UND
(0.5 kB)PARTNERRSCHAFTEN mit Sünden bei Intimität


Geschichtliches ...

A. HEILIGE BEICHTE: DAS SAKRAMENT DER VERSÖHNUNG
(0.5 kB)Beichte’: Das Sakrament der Heiligen Beichte
(0.5 kB)Bedingungen zum Erlangen der Vergebung der Sünden
(0.5 kB)Fünf Bedingungen einer gültigen heiligen Beichte
(0.5 kB)Verzeihung dem Schädiger – Voraussetzung für Gottes Vergebung

B. GOTTES SICHT DER GESCHLECHTLICHKEIT UND DES SAKRAMENTS
(0.5 kB)DER EHE

(0.5 kB)Die dem Menschen und Eheleuten zu Verwaltung anvertraute
(0.5 kB)Geschlechtlichkeit

(0.5 kB)‘Verwässerte Version des VI. Gebotes für Brautleute?
(0.5 kB)Nicht Sex, sondern Vereinigung würdig der inneren Friedensordnung
a) SEX-Geschlechtlichkeit: Nicht-Liebe
(0.5 kB)Präservativ: verheimlichte abortierende Wirkungsweise
(0.5 kB)Präservativ: Masturbation attraktiver dank dem Frauengeschlecht
b) Geschlechtlichkeit als Weg zur Vereinigung im Personen-Bund
c) Schlüsse: innere Friedensordnung der gelebten Intimität
(0.5 kB)Text: Humanae vitae 11
d) Mitarbeit mit der Gnade des Sakraments
e) Vereinigung der zweien – oder Artserhaltung?
f) Weitere Schlüsse im Anschluss an die Friedensordnung der Intimität

C. BELEIDIGUNG DER LIEBE MIT SÜNDE
1. Unterbrochener Verkehr
2. Wider-natürliche Sünden
3. Gegen-elterliche Techniken
4. Tötung des Empfangenen
5. Unkenntnis betreffs der Sünde
6. Vom Mann oder der Frau angewandte Technik
7. Es gibt keine Kontrazeption
8. Zurechnungsfähigkeit wegen der Mitarbeit an der Sünde, dem Verbrechen
9. Alle Verhütungstechniken sind Abortivmittel
10. Bekenntnis der Umstände
11. Zeitraum der angewandten Verhütungstechnik
12. Abstellung der angewandten Verhütungstechnik
13. Genugtuung
14. Den Fruchtbarkeits-Rhythmus lernen
15. Verantwortung für echte Anleitung in die NFP
16. Die „Billings-Methode” (BOM)

D. NICHT BEFUGTE AUSSAGEN ÜBER ETHISCHE VERHALTENSWEISEN
(0.5 kB)IM BEREICH DER INTIMITÄT – UND WEITERE BEMERKUNGEN

17. Nicht befugte Aussagen ...
18. Ungültige und sakrilege Beichten
19. Der Wille nicht mehr zu sündigen
20. Sterilisierung ...
21. Ethische Bemerkungen zur Gametenabgabe
22. Technologie des ‘In Vitro’
(0.5 kB)Links zu zwei Dokumenten des Heiligen Stuhls betreffs des ‘In-Vitro’
23. Ehe und Blättern in ‘Porno’

E. ZUSÄTZLICHES
1. Kontradiktorische Meinungen einiger Glaubens-Lehrer betreffs
(0.5 kB)ethischer intimer Verhaltensweisen

2. Meinungen des P. Knotz zum Thema einiger ‘sexueller’ Praktiken
(0.5 kB)Von der Enzyklika „Humanae vitae”: Jeder Akt soll für Lebensweitergabe
(0.5 kB)offenbleiben

(0.5 kB)Fragment des Briefaustauschs mit dem Vorsitzenden der
(0.5 kB)Bischofskonferenz

3. Zuständigkeit der Theologen-Moralisten aufgrund Äußerungen Johannes
(0.5 kB)Paul II.

4. Kriterien zur Berwertung einer Tat als „gut”
(0.5 kB)Johannes Paul II. – Gegenstand der Tat (VSp 78)
5. Gegenstand der Intimitätsbetätigung: Sexus oder Vereinigung?
6. Kriterium des Gegenstandes der Tat – und Oral-Sex, Tief-Kuss
(0.5 kB)Oral-Sex
(0.5 kB)‘Tief-Kuss’
(0.5 kB)Um aufmerksame Lektüre und Gebetsklima
7. „Eheleuten ist ‘alles’ erlaubt, nur dass sie zuletzt Verkehr haben ...”
(0.5 kB)a) Entartete Formen
(0.5 kB)b) Oral-Sexus
(0.5 kB)c) Tief-Kuss
(0.5 kB)d) Elterlich-widrige Praktiken
(0.5 kB)e) Unterbrochener Verkehr
(0.5 kB)f) Zuerst noch Petting
(0.5 kB)g) Orgasmus-Training
(0.5 kB)h) Impotenz
8. Ehe: das Heilige Sakrament der Ehe
(0.5 kB)a) Sakrament der Weitergabe der Schätze der Erlösung
(0.5 kB)b) Gottes Mäßigkeit bei Erweisen der Zärtlichkeit
(0.5 kB)c) Tage der Enthaltsamkeit
(0.5 kB)d) Liebkosung am Tag ohne Verkehr
9. „Unbeflecktes Ehebett ...” (Hebr 13,4)
10. Das ‘Kreuz’ das mit der Ehe und Familie einhergeht

F. SECHS INSBESONDERE THEMEN
1. Das Petting
1a. Ergänzung des Erlebnisses der Ehegattin falls seines Ausbleibens
(0.5 kB)bei voller Vereinigung

2. Küsse
(0.5 kB)a. Das Umfangen der Geschlechtsorgane direkt mit dem Mund
(0.5 kB)b. Das Küssen
(0.5 kB)c. Tief-Küssen
(0.5 kB)d. Der Verzicht auf Tief-Küssen
(0.5 kB)e. Vorspiel und der Mund
(0.5 kB)f. Das völlige Aufgeben der genitalen Liebkosungen mit dem Mund
3. Oral-Sex
4. Verfangenwerden in ‘Gender’
5. Aktivitäten gegen das Kreuz – Abstimmungen auf Partei oder Personen
(0.5 kB)programmartig gegen das Gesetz Gottes

6. Pro-Abtreibungs-Manifestationen und Chance auf sakramentale
(0.5 kB)Lossprechung


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Abb.1. Ich gelobe Dir, Jesu Christe, Treue ...!
Abb.2. Jesus Christus: Eucharistie: Kelch des Kostbaren Blutes
Abb.3. Blume
Abb.4. Drillinge möchten immer beisammen sein
Abb.5. Kann mir Gott noch verzeihen?
Abb.6. Jesus angesichts der Ehebrecherin
Abb.7. Relief des Gekreuzigten
Abb.8. Schlafender Vater mit zwei angeschmiegenen Kleinkindern