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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur


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Zentri-FUGALE Ausrichtung: unfehlbares Merkmal der Liebe

Das Merkmal der zentri-FUGALEN Dynamik ist folgerichtig wesentliches Kennzeichen aller wahren Liebe. Der Ausdruck: zentri-FUGALE Dynamik – bezeichnet fortwährend das eine: unwichtig ist mein verwundetes ‘ICH’ (zentri-PETALE Dynamik; Egoismus), dagegen ich schaue dauernd dahin, dass ich mein schmerzvolles ‘ICH’ überrage – um dafür umso mehr bei anderen, die Schädigenden nicht ausgeschlossen, das GUTE aufbauen zu suchen (Ausrichtung und Dynamik: zentri-FUGAL).

Umgekehrt, jede Gegen-Liebe, das heißt der-Egoismus-die-Selbstsucht, ist mit Sorge ausschließlich um sich selbst eingenommen, sollte es selbst gleichsam um den Preis des Zu-Tode-Niedertretens des vergossenen ‘fremden Blutes’ geschehen (d.i: absolut NICHT des eigenen Blutes). So verrät sich jedesmalig alle GEGEN-Liebe: ihr von weitem erkennbares Anzeichen ist ihre zentri-PETALE Dynamik. Beim rücksichtslosen Streben danach, um ein Maximum eigener Annehmlichkeit und des eigenen Nutzens zu erreichen, nimmt sie keine Rechte jemandes anderen in Bedacht. Ungemein leicht ‘weiht sie’ den anderen Menschen, oder sie tritt ihn selbst zu Tode, um um diesen Preis die Selbst-Zufriedenheit für sich zu gewinnen.

Gerade so präsentiert sich vor allem „der Große Drache, die Alte Schlange, der Vater der Lüge und Mörder von Anfang an” (Offb 12,9f.; Joh 8,44). Im totalen Gegensatz zum „Guten Hirt”, der „SEIN Leben für die Schafe hingibt” (Joh 10,11) – nährt sich Satan immer an fremdem Blut. Er verschlingt rücksichtslos diese alle, die sich mit seinen perfiden Künstlereien täuschen gelassen haben und ließen sich auf den Leim seiner täuschenden Versprechungen einfangen.

So hat ihn der hl. Petrus der Apostel bezeichnet:

„Seid nüchtern und wachsam!
Euer Widersacher, der TEUFEL – geht wie ein brüllender Löwe umher
und sucht, wen er verschlingen kann.
Leistet ihm Widerstand in der Kraft des Glaubens” (1 Petr 5,8).

So ist die typische zentri-PETALE Dynamik, die dem allen eigen ist, was GEGEN-Liebe heißt.

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Moderne Erziehung der Kinder mit Hörern,
dass sie möglichst auf wirksamste Weise
das Gehör verlieren

Also noch einmal: Die wahre Liebe verzeiht immer in diesem Sinn, dass sie niemals an irgendwelche Rache dem Beschädiger gegenüber denkt. Sie wünscht ihm dagegen aufrichtig – die Barmherzigkeit Gottes, die Gnade der Bekehrung – und dass auch er sich unter den Erlösten im Himmel findet. Das heißt, sie wünscht dem Beschädigenden den Himmel genau auf selbe Art und Weise, wie sie es auch für sich selbst und für jeden, der auf die Stimme des Guten Hirten hört, wünscht.

Denn so ist der Wille des Himmlischen Vaters: dass jeder Mensch, erlöst mit dem Blut Seines Sohnes-des-Gottes, sich im Reich Gottes, im Himmel – findet. Daher sucht der Jünger Christi den Grundsatz des WORTES Gottes ins Leben umzuschmieden:

„Lass dich nicht vom BÖSEN besiegen (von Diesem Bösen: Satan),
sondern besiege das BÖSE (Diesen BÖSEN: Satan)
durch das GUTE (mit umso größerer Liebe: Liebe des Wohlwollens)(Röm 12,21).

Verzeihung und Ermittlung der Gerechtigkeit

Im Anschluss an die Frage der ‘Verzeihung’ muss noch dazugesagt werden, dass man im Fall des erfahrenen Schadens nach der Ermittlung der Gerechtigkeit suchen darf, oder selbst soll. Wenn es anders nicht geht, soll die Ermittlung seiner Rechte selbst über die Institution der Gerechtigkeit ermittelt werden. Es geht dann meistens um ungemein schwierige Fragen: wegen erfahrenen sowohl physischen, wie geistigen Schadens; wegen persönlichen Schäden, Schäden der ganzen Familie, des Öfteren ganzer Nationen.
– Wichtig ist, dass dann im Herzen keine Regung irgendwelcher ‘Rache’, noch das Gefühl eines ‘Hasses”  zugelassen wird.

Es ist dann manchmal sehr schwer anders mit erfahrenen Schäden, Ungerechtigkeit und Verwundungen fertig zu werden, als nur mit Gebet um Gottes Hilfe beim Verharren in innerer Haltung eines fortwährenden Erhebens zur Verzeihung allen Schächern, wie es der Erlöser-vom-Kreuz getan hat und Er es von seinen Jüngern erwartet. Er hat doch für seine Schächer, die letztlich nur eigenartige ‘Vertreter’ jedes Menschen-in-Sünde waren, seinen Vater mit verzeihender Liebe gebeten:

„Vater, vergib ihnen,
denn sie wissen nicht,
was sie tun” (Lk 23,34).

Für solche, ungemein schwierige Situationen, wäre es gut die Worte des Hl. Johannes Paul II. aus seiner Zweiten Pilgerreise in die Heimat – von seinem ‘Jasna-Gora-Appell’ zur Erinnerung zu bringen. Am besten führen wir hier ein längeres Fragment dieses ‘Appels’ an. Es betrifft die Fähigkeit des Verzeihens im engen Anschluss an die Endworte des Vater-Unser-Gebets:

„In diesem Jahr, das das Außergewöhnliche Jubiläum der Erlösung ist (Jahr 1983: 1950 seit dem Kreuzestod Jesu Christi auf dem Kalvarienberg), ist dieses Wort (das Wort: VERSÖHNUNG) mit neuer Kraft zurückgekehrt. Das Kreuz Christi ruft uns zur Versöhnung mit Gott, schließt zu ihm den Zutritt für alle Menschen auf. Zu gleicher Zeit führt der Weg zur Versöhnung mit Gott – durch die Versöhnung mit Menschen. ‘Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern’.
– Diese Worte bilden einen mächtigen Stau gegen die Zunahme von Hass und Rache. Diese Worte des Gebetes des Herrn bilden die Versicherung für die zwischenmenschliche Einheit an ihren Wurzeln selbst.
– Mutter unserer Herzen! Schaffe es, dass diese Worte die Macht der Vergebung überall dort gestalten, wo wir uns ohne die Verzeihung unmöglich von Fesseln des Hasses entwinden können. Denn der Hass ist zerstörerische Macht, wir aber können weder zerstören. noch uns zerstören lassen. Wir müssen an der Schwelle der Worte des Gebets des Herrn Halt machen, wir müssen immer an der Grenze der Versöhnungsmöglichket stehen bleiben.

– Außerdem zeugt das Verzeihen von der Größe des menschlichen Geistes, es zeigt, dass er für das Wirken des Heiligen Geistes durchdringlich ist. Wie viele Menschen auf der Polnischen Erde haben dessen Zeugnis in letzten Zeiten abgelegt ...
– Die Verzeihung ist stark an Stärke der Liebe. Das Verzeihen bedeutet keinesfalls Schwäche. Zu verzeihen-vergeben – bedeutet keinesfalls auf die Wahrheit und Gerechtigkeit zu verzichten.
Es bedeutet: zur Wahrheit und Gerechtigkeit auf dem Weg des Evangeliums zu streben.
– O Mutter, erbitte uns in diesem Heiligen Jahr der Erlösung die Bereitschaft zur Verzeihung. Lehre uns beharrlich nach der Wahrheit und Gerechtigkeit zu streben, wie es uns Dein Sohn gelehrt hat ...” (Zweite Pilgerreise nach Polen: 1983, Jasnogórski-Appel, 18.VI.1983,6).

3. Gültigkeit der Beichte:
wichtige Fragen

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Allgemeine Absolution – General-Absolution

Im Anschluss an das Sakrament der Versöhnung, der Heiligen Beichte wird es gut sein, wenn wir noch die eine oder andere Bemerkung hinzufügen. Von der Perspektive aus kann sie sich erwünscht erweisen.

Viele Polen begeben sich ins Ausland – des Öfteren in Suche nach einer Arbeit, vielleicht nach einem besseren Lohn u.dgl. In vielen Ländern können sie Kirchen begegnen ... scheinbar: katholischen, wo sie aber auf Praktiken stoßen, die in der Kirche in Polen unbekannt sind. Dies kann u.a. hier und da in Mittel- und West-Europa, aber auch in Ländern anderer Kontinente – verbreitete Praxis betreffen, dass vor allem im Zeitraum der Fastenzeit ‘Buß-Andachten” organisiert werden, die mit sog. ‘General-Absolution” enden, d.h. es wird allen Teilnehmern insgesamt der Bußandacht die Lossprechung erteilt – ANSTELLE des Hinzutretens zur individuellen Heiligen Beichte.

Zum Thema der tatsächlich bestehenden Möglichkeit, dass in außergewöhnlichen, ungemein selten vorkommenden Fällen die Möglichkeit besteht, die ‘Allgemeine Lossprechung’ zu spenden und empfangen, also ohne zur individuellen Heiligen Beichte herangetreten zu haben, können auf unserer Homepage autoritative, das Gewissen verbindende Aussagen des Heiligen Stuhls gefunden werden (s. ob. die Links: Generalabsolution nach dem Dokument von 1984 – samt dem folgenden Kontext; es geht vor allem um die wichtigen genaueren Bestimmungen des Heiligen Vaters im Jahr 2002. s. ebd. ein wenig weiter). Mit Herzensschmerz muss festgestellt werden, dass in manchen Ländern die Sitte unter Priestern angenommen wurde, und selbst bei vielen Bischöfen, um weniger oder mehr ostentativ den Gehorsam zum Magisterium der Kirche ‘mit’ Petrus und ‘unter’ Petrus abzusagen (vgl. VSp 116).

Das betrifft vor allem den seit ein paar Jahrzehnten andauernden entschiedenen Widerspruch eines Teiles der Priester, und selbst einiger Lands-Episkopate zur – Enzyklika des Hl. Paul VI. „Humanae vitae” (diese Enzyklika stellt die ethischen Grundsätze hinsichtlich der ethischen Norm der Empfängnisplanung dar: 1968).

Zur weiteren Folge wurde die Annahme einer täuschenden ‘Erleichterung’ zum Erlangen der Lossprechung von Sünden durch die erwähnten ‘Bußandachten’.

Noch anderer Abfall von der deutlichen Lehre des Apostolischen Stuhles betrifft den Empfang der Heiligen Kommunion vonseiten der Ehen der Geschiedenen und der Misch-Ehen.

Wir werden hier nicht das wiederholen, was ausführlich schon früher besprochen wurde. Es ziemt sich aber diese zu warnen, die aufrichtigen Herzens die Vergebung Gottes erwarten, vor einer hier und da praktizierten großen Willkürlichkeit in dieser Hinsicht. Gott verleiht die Gabe der Vergebung ungemein leicht, dennoch niemals um jeden Preis. Es müssen nämlich mit Fülle der Gehorsamkeit dem Glauben die Bedingungen zum Erlangen der Gottesvergebung angenommen werden, die Gott selbst eingesetzt hat und deren irgendwelche Modifikationen die Bevollmächtigungen, mit denen der Sohn Gottes die SEINE Kirche ausgestattet hat, völlig überragen.

Der Erlöser-vom-Kreuz hat am Tag seiner Auferstehung den Aposteln und ihren Nachfolgern die Macht der Lossprechung übermittelt. Sie soll in Form des individuellen Gerichts verrichtet werden. So ist die Bedingung, dass Gott die Vergebung verleiht, beziehungsweise die Vergebung verweigert, wie wir schon früher daran erinnert haben (s. ob.: Beichte: der gewöhnliche Weg um die Sündenvergebung zu erlangen).

Daselbst gehört es sich eindeutig festzustellen, dass die Anteilnahme an den erwähnten ‘Buß-Andachten’ in keinem Fall irgendetwas mit ‘ERSATZ-Wert’ anstelle der individuellen Heiligen Beichte zu tun hat, samt dem Erlangen der tatsächlichen Vergebung der Sünden. Für jeden Fall führen wir hier noch einmal den betreffenden Eintrag des Codex des Kanonischen Rechts an:

Can. 960. – Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewusst ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden.

Can. 988
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Der Gläubige ist verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewusst ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat.

Folgerichtig muss festgestellt werden, dass die Gläubigen vonseiten ihrer Hirten, die in Unabhängigkeit und auf ‘eigene Faust handeln’, oder genauer: im ostentativen Widerspruch zur Jurisdiktion des ‘PETRUS’ – in Irrtum des Glaubens geführt werden. Die Gläubigen täuschen sich vor, dass sie in solchen Umständen die Gnade der Sündenvergebung empfangen. In Wirklichkeit ist jede Buß-Andacht an sich niemals Verrichtung des Sakraments der Buße. Eine Bußandacht erfüllt allein die Rolle der Vorbereitung zur Heiligen Beichte, das heißt sie soll zum mehr fruchtbaren Erleben der individuellen Heiligen Beichte an sich beitragen. Sie ist dagegen in keinem Fall Ersatzmittel anstelle der individuellen, integralen Heiligen Beichte.

Wir übergehen hier den deutlich formulierten wesentlichen Vorbehalt des Heiligen Stuhls, dass falls die ungemein ungewöhnlichen Umstände erscheinen sollten, wann auf Gutheißung des Apostolischen Stuhls die einmalige Anwendung eine General-Absolution begründet wäre, soll der Priester deutlich zur Erinnerung bringen, dass einer neuerlichen Erlangung der General-Absolution die individuelle Heilige Beichte von allen Sünden vorangehen soll, die seit der Zeit der letzten gültig verrichteten individuellen Beichte begangen wurden (s. CIC, can. 962, § 1).

Wir unternehmen hier das Thema des Kommunionempfangens vonseiten der Geschiedenen nicht, noch der Fälle von Misch-Ehen. Verbindliche diesbezügliche Aussagen des Heiligen Stuhls finden sich u.a. in der Apostolischen Adhortation Familiaris Consortio Johannes Paul II. (s. FC 84).

Priester der ein Sakrament selbst im Sünde-Zustand spendet

Als eine andere schmerzende Frage im Zusammenhang mit dem Herantritt zum Sakrament der Versöhnung kann sich die Person selbst eines betreffenden Priesters zeigen, dessen moralisches Leben bisweilen weit von dem abweicht, was Inhalt des von ihm verkündeten Wortes Gottes darstellt. Hier stoßen wir daselbst auf eine schmerzende, sehr in Verlegenheit versetzende, und den guten Namen der Kirche Christi sehr verwundende Frage mancher Diener der Altäre: der Priester oder manchmal selbst mancher Bischöfe, ob in den Diözesen oder im Orden, und anderseits mancher Ordensschwestern – im Talar oder ohne Talar.

Es gehört sich nicht allzu sehr in Ärgernis wegen der Tatsache an sich zu geraten, dass in der Kirche Christi alle Sünder sind, trotzdem die Sünden und Verhaltensweisen derjenigen, die den Gläubigen zum Vorbild im zutiefsten Glauben und ausschließlicher Hingabe an Christus dienen sollten als gleichsam ‘Uniform-Diener’ – üblich nach Ordensgelübden oder zumindest feierlicher Verpflichtung zum Leben im bewusst gewählten Zölibat, sich besonders tief greifend auf die Gesamtheit der Kirche auswirken. Solche Verhaltensweisen tragen unwillkürlich zum Abfall vieler vom Glauben bei, und erschweren zugleich den Zugang zu den Quellen der Wahrheit der Offenbarung vieler, die es verspüren, dass sie in der Katholischen Kirche lauter die kristallische Quelle Gottes als der Wahrheit finden sollten.

Zur Beruhigung der Gewissen gehört es sich die grundlegenden Prinzipien zur Erinnerung zu bringen, die mit der Verrichtung irgendwelches der Heiligen Sakramente zusammenhängen. Die Sakramente an sich, mit denen der Sohn Gottes Jesus Christus seine Kirche bereichert hat, sind fortwährend Sein Eigentum. Die Macht der ‘Kirche’ dehnt sich allein auf die Bedingungen ihrer gültigen Verrichtung aus.

Der Sohn Gottes Jesus Christus hat von vornherein die Gültigkeit jedes der verrichteten Heiligen Sakramente gesichert. Und zwar ihre Gültigkeit wird niemals von der moralischen Würde des Spenders des Sakraments abhängig sein. Sie fließt dagegen direkt vom betreffenden Sakrament an sich. Christus hat es sei es am Beispiel des Simon-Petrus zum Verstehen gegeben. Zu seiner Lebenszeit hat er ihm den Posten des ‘Felsen’ versprochen (lat. ‘petrus-petra: Petrus-FELS; aram.: kephá), auf dem Er die ‘SEINE’ Kirche aufbauen wird. Zu gleicher Zeit hat er ihm die Macht der ‘Schlüssel’ des Bindens und Lösens im Namen Gottes versprochen.

Derselbe Petrus hat aber am Groß-Donnerstag am späten Abend irgendwelche Bindung zu Jesus dreimal schändlich unter Eid verleugnet. Es geschah ... nach dem Empfang des Sakraments des Priestertums und der Eucharistie von Händen des Sohnes Gottes selbst Jesus Christus ...
– Kurz vor diesem Grün-Donnerstag-Ereignis hat Christus demselben Petrus die Aufgabe aufgetragen – es geschah in Kraft seines allmächtigen, wirksamen Gebetes, dass er „seine Brüder stärke” (Lk 22,32). Zu gleicher Zeit hat Er deutlich zu verstehen gegeben, dass das alles unter Umständen, in denen „Satan verlangt, euch im Sieb zu schütteln wie Weizen” (Lk 22,31) geschehen wird.

Mittlerweile wurde Jesus im Rahmen des Schauprozesses zu Tode verurteilt. Allerdings der eigentliche Todesurteil gegen Jesus ist schon wesentlich früher gefällt worden. Und zwar diejenigen, die damals die geistige Macht gehalten haben, haben das Urteil schon früher bereitgestellt. Sie lauerten nur auf ‘günstigere Umstände’, um ihn zu vollbringen (Joh 11,53).
– Der zu Tode verurteilte Jesus hat es noch geschafft, seinen Gottes Anblick nach der 3-fachen Verleugnung Petri seines Meisters – mit dem Blick des Petrus zu kreuzen (Lk 22,61).
– Der Hl. Lukas, dessen Evangelium immer wieder mit hervorgegebener Barmherzigkeit Gottes weht, deutet diese Besonderheit sehr charakteristisch an:

„Da wandte sich der Herr um und blickte Petrus an.
Und Petrus erinnerte sich an das Wort des Herrn, wie Er zu ihm gesagt hatte:
‘Ehe heute der Hahn kräht, wirst du Mich dreimal verleugnen’.
Und er ging hinaus und weinte bitterlich ...” (Lk 22,61f.).

Am Tag der Auferstehung hat sich Jesus dem Petrus als einem der ersten gezeigt (Lk 24,34). In seiner Gottes Feinheit hat Jesus dem Petrus mit geringstem Wort die Tatsache jener schändlichen Verleugnung des Geliebten Meisters vorgehalten.

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Es ist uns gelungen eine so große ... ‘Sprotte’ zu fangen !

Dagegen eines Males, es war schon wohl mehrere Tage NACH seiner Auferstehung, hat sich Jesus einer ganzen Gruppe des Petrus und ein paar übriger Apostel, der früheren berufsmäßigen Fischer – als ein Fremder, der am Ufer des Sees Tiberias stand, gezeigt. Jesus rief zu ihnen, ob sie was zur Speise haben (Joh 21,1-19). Ihnen aber ist es in dieser Nacht nicht gelungen irgendeinen Fisch zu fangen. Jesus hat sie ermutigt, dass sie den Netz auf die rechte Seite des Bootes herauswerfen. Sie haben ihn gehorcht – und zu ihrer unbegreiflichen Verwunderung fingen sie 153 große Fische (Joh 21,11).

Johannes hat intuitiv verstanden, dass es Jesus sein muss! Auf diese Worte ist Petrus, den der Verrat, den er verübt hatte, unmöglich nicht wehtun konnte, sofort ins Wasser gesprungen, schwimmte zum Ufer und warf sich zu Füßen des Meisters. Nach dem Mahl hat Jesus einen wunderbaren Dialog eingeleitet, den Er direkt an Petrus richtete:

„Simon, Sohn des Johannes,
liebst du Mich mehr als diese?” (Joh 21,15ff.).

Mit welch einer verwundernden Subtilität, die die schmerzende Wunde berührt, wird sie doch mit Balsam der verzeihenden Liebe berührt! Jesus wiederholt dreimal die Frage, um – immer leiser, das ausgesprochene Bekenntnis des zutiefst zerschmetterten, und doch zur Hoffnung emporgehobenen Petrus zu hören:

„Ja, Herr, Du weißt,
dass ich Dich liebe” (Joh 21,17).

Wie tief dringend ist die Erwägung, die Johannes Paul II. diesem Dialog zwischen dem Auferstandenen Jesus und dem Petrus gewidmet hat:

Simon, Sohn des Johannes, liebst du mich? Dreimal stellt der Herr die Frage, dreimal erfolgt die Antwort: ‘Herr, du weißt, dass ich dich liebe!’ (vgl. Joh 21,15ff.). Über die spezifische Bedeutung dieses Abschnitts für die Sendung des Petrus hinaus, kann niemandem die Schönheit dieser dreifachen Wiederholung entgehen, in der sich die drängende Frage und die entsprechende Antwort in einer Weise ausdrücken, die die allgemeine Erfahrung menschlicher Liebe widerspiegeln ...” (RVM 26).

Der Heilige Vater hat diese Erwägung in sein Schreiben „Rosarium Virginis Mariae – Rosenkranz der Jungfrau Maria” eingeflochten.

Uns aber geht es in dieser Stunde um die Frage der Gültigkeit der verrichteten Heiligen Sakramente. Jesus stellt in diesem Ereignis selbst eindeutig fest, dass die Gültigkeit der verrichteten Macht und daselbst der Ausspendung der Heiligen Sakramente in seiner Kirche nicht von der moralischen Würde des Dieners des Altars abhängig sein wird. Jesus hat die Worte seiner früher geäußerten Verheißung nicht nur nicht zurückgezogen: dass Er den Simon-Petrus mit der ‘Macht der Schlüssel’ beschenken wird samt der Würde-Funktion des ‘Felsen’, auf dem Er die ‘SEINE’ Kirche bauen wird und den die „Pforten der Hölle nicht überwältigen werden” (Mt 16,18), sondern Er hat zu dieser Stunde – nach dem 3-fachen Bekenntnis der Liebe des Petrus – diese Wahl unabruflich bestätigt: „Weide MEINE Lämmer, Weide MEINE Schafe” (Joh 21,15.16.17).

So sehen wir, dass allen Enttäuschungen der Gläubigen zuwider infolge der vorkommenden unwürdigen Verrichtung der Priesterlichen oder selbst Bischöflichen Funktionen, allem Ärgernis zuwider wegen den unwürdigen Verhaltensweisen dieses oder jenes Dieners des Altars – selbst der HERR die Gültigkeit der verrichteten Sakramente vortrefflich selbst bei ganz und gar unwürdigen Dienern, die dem sie berufenden Meister eine tiefe Enttäuschung und Versagung bereitet haben, gesichert hat, trotzdem sie für die Gläubigen zu großem Ärgernis geworden sind.

Sollte etwa ein betreffender Diener des Altars – eines der Sakramente spenden, wobei er selbst im Zustand einer schweren Sünde wäre, wird das von ihm verrichtete Sakrament über allen Zweifel gültig sein. Auf die Person, die dieses Sakrament empfängt, fließen dann die Gnaden Gottes, die die eigenen dieses Sakraments sind – in reiner, nicht infizierter Form herab. Nur jener Ausspender des Sakraments würde eine Sünde des Sakrilegiums begehen, indem er das Sakrament im Zustand der schweren Sünde verrichtete.

Das betrifft u.a. den Dienst des Priesters im Beichtstuhl. Die vom Beichtvater-in-Todsünde gespendete Lossprechung wird außer jedem Zweifel gültig sein, der Pönitent geht vom Beichtstuhl mit ihm vergebenen Sünden weg. Nur jener Diener des Altars würde eine Sünde des Sakrilegiums begehen, indem er den priesterlichen Dienst im Zustand der Sünde verrichtet hätte.

Ähnliches gilt für den Fall, wenn ein Priester die Heilige Messe im Zustand der Todsünde zelebrieren würde. Jesus Christus, als Gott-Mensch, wird seine Empfehlung hören und infolge der von jenem unwürdigen Diener ausgesprochenen Worten die Konsekration erfüllen: die Gestalt des Brotes und Weines werden infolge der Konsekrationsworte zu wahrem Leib und Blut Jesu Christi verwandelt werden. Anders gesagt, die Heilige Messe und die Eucharistie werden in diesem Fall voll gültig zelebriert. Nur dass jener Diener des Altars eine große Sünde begehen würde: des Sakrilegiums, indem er die Eucharistie im Zustand der Todsünde verrichten würde.

So sieht vonseiten des Erlösers und Gründers der Kirche – dieser SEINEN Kirche – die verwundende ‘Absicherung’ aus, die zuengst mit der Gültigkeit der verrichteten sakramentalen Funktionen verbunden ist.

I.
TRIBUNAL DER BARMHERZIGKEIT
UND BRAUTPAARE

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1. Verlobte angesichts
des Tribunals der Barmherzigkeit

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Keusche Verlobte

Im hiesigen Kapitel berücksichtigen wir die ganze Zeit hindurch Partnerschaften und umso mehr Brautpaare. An sie richtet sich das laufende Kapitel – mit herzlicher Ermutigung, sie mögen beide zum zwar ‘Tribunal’ hintreten, das aber von vornherein ... vor allem Tribunal der Barmherzigkeit Gottes darstellt. Trotzdem das hiesige Kapitel mit seinem Inhalt ebenfalls auch schon voll rechtmäßige Eheleute umfängt, die also miteinander schon mit dem Ehe-Sakrament verbunden sind. Denn viele in diesem Kapitel erörterte Aspekte betreffen direkt ebenfalls auch schon Eheleute – und überhaupt alle möglichen Lebensstände.

Gebenedeit sind diese Paare, die eine kristallische Keuschheit im Angesicht des Herrn bewahren. In dieser Haltung bleiben sie ungeachtet den weniger oder mehr intensiv an Stärke zunehmenden Versuchungen treu. So hören sie auf alle Versuchungen des Bösen nicht, um auf irgendwelche physische Gebärden zu übergehen, die ihre Verbundenheit miteinander in dieser Phase stärken würden. Sie warten schlechterdings auf die Stunde, wann sie sich gegenseitig die Gabe des Sakraments der Ehe spenden werden. Sie ‘bleiben beide fest’, voller Tapferkeit – und helfen sich gegenseitig bei unbeugsam treuem Verharren in solchem Stil der gegenseitig gelebten Nähe, wie es von ihnen vom einzigen HERRN und Eigentümer jeder menschlichen Person und zugleich der jedem geschenkten ihm eigenen Geschlechtlichkeit erwartet wird.

Beide suchen fortwährend das lebendige Bewusstsein in sich zu unterhalten, dass das ihnen geschenkte Mensch-Sein, bei ihm: diesem in männlicher, bei ihr: in weiblicher ‘Ausgabe’ – eine Gabe Gottes darstellt, die ihnen einzig und allein zu ihrer weisen, verantwortlichen Verwaltung geschenkt wurde, von der sie sich einmal abrechnen werden müssen. Beide haben sich seit dem Anfang ihrer näheren Freundschaft verabredet, dass sie sich gegenseitig bei dem getreuem Verharren in Keuschheit, wie sie von ihnen von ihrem einzigen Meister und Herrn, Jesus Christus, erwartet wird, tatsächlich behilflich sein werden.

Daher sichern sie sich behutsam vor Zeiten einer eventuellen Schwäche, die doch immer erscheinen kann, bisweilen ganz plötzlich und unerwartet, um Gott, den einzigen Herrn und Eigentümer ihrer beiden, mit einer vielleicht nur spontanen Gebärde mit der Hand, oder einer Berührung u.dgl. nicht zu enttäuschen. Folgerichtig sind sie sich bewusst, dass sie sich keine irgendwelche Berührungen erlauben, die dem „Herrn nicht gefallen würde” (vgl. 2 Kor 5,9).
– Demzufolge kommt es bei ihnen zu keinem Küssen, noch einer Umarmung, beziehungsweise zum Anschmiegen zueinander. Es gibt kein Streicheln, noch kein Heranschieben der Hand Richtung so sehr intrigierender Intimität. Trotzdem doch beide ‘nicht aus Eisen’ sind und in ihren Adern keinesfalls nur ‘Himbeeren Saft’ fließt.

Parallel zur systematisch an Stärke zunehmenden Freundschaft pflegen sie beide eine bewusst unterhaltene Entwicklung des sakramentalen Lebens. Beide trachten danach, möglich häufig zur Heiligen Kommunion heranzutreten. Wie viel Freude im Geist erfahren sie, wenn es ihnen gelingt in der Kirche beisammen zu sein und die Eucharistie zusammen zu empfangen – zu innerer Stärkung ihrer bräutlichen Liebe mit dem Heiligsten Leib und Blut des Erlösers, der auch sie beiden „geliebt hat bis zur Letztlichkeit’ (Joh 13,1). Sie sind überzeugt, dass es die beste Art und Weise der geistigen und physischen Vorbereitung ist zum Empfang und zur gegenseitigen Ausspendung der Ehe: des Sakraments der Ehe. Sie leben schon im Voraus mit dem Inhalt der Lehre Johannes Paul II. zur Ehe als dem Sakrament:

„Die eigentliche Quelle und das ursprüngliche Mittel der Heiligung der Ehe und der christlichen Familie ist das Sakrament der Ehe, das die heiligmachende Gnade der Taufe unternimmt und sie entfaltet.
– In Kraft des Geheimnisses von Christi Tod und Auferstehung, in das die christliche Ehe sich von neuem einschließt, wird die eheliche Liebe geläutert und geheiligt: ‘Diese Liebe hat der Herr durch eine besondere Gabe seiner Gnade und Liebe geheiligt, vollendet und erhöht’ (GS 49)” ...
– Jesus Christus ... ‘bleibt mit ihnen (den Ehegatten) weiter, damit die Gatten sich in gegenseitiger Hingabe und ständiger Treue lieben ... So werden die christlichen Gatten in den Pflichten und der Würde ihres Standes durch ein eigenes Sakrament gestärkt und gleichsam geweiht.
– In der Kraft dieses Sakramentes erfüllen sie ihre Aufgabe in Ehe und Familie. Im Geist Christi, durch den ihr ganzes Leben von Glaube, Hoffnung und Liebe durchdrungen wird, gelangen sie mehr und mehr zu ihrer eigenen Vervollkommnung, zur gegenseitigen Heiligung und so gemeinsam zur Verherrlichung Gottes’ (GS 48) ...” (FC 56).

Zuletzt spricht Johannes Paul II. auf ganz eindeutige Weise von der Gnade der Heiligen Taufe, die nach dem Durchdringen der Gesamtheit des Lebens mit der Gnade der Eucharistie als der Quelle selbst der Ehe als des Sakraments strebt:

„Die Aufgabe der Heiligung der christlichen Familie hat ihre erste Quelle in der Heiligen Taufe. Sie findet dabei ihren höchsten Ausdruck in der Eucharistie, mit der die christliche Ehe innerlich verbunden ist ...
– Die Eucharistie ist die Quelle selbst der christlichen Ehe. Das eucharistische Opfer vergegenwärtigt doch den Bund der Liebe Christi mit der Kirche, der mit seinem Blut am Kreuz besiegelt wurde (Joh 19,34: die Seite Christi wurde durchbohrt: es floss Blut und Wasser hervor).
– In gerade diesem Opfer des Neuen und Ewigen Bundes finden die christlichen Eheleute die Wurzel, aus der ihr Ehebund seinen Ursprung empfängt, sich fortdauernd erneuert und dauernde Belebung erfährt.
– Als Vergegenwärtigung des Opfers der Liebe Christi zur Kirche ist die Eucharistie die Quelle der Liebe. In der Eucharistischen Gabe der Liebe, findet die christliche Familie das Fundament und den Geist, der ihre ‘Kommunion’ und ihre ‘Sendung’ belebt: das Eucharistische Brot macht aus den verschiedenen Gliedern der Familiengemeinschaft einen Leib, was die umfassendere Einheit der Kirche und die Teilnahme an ihr offenbart.
– Die Teilnahme am ‘hingegebenen’ Leib und am ‘vergossenen’ Blut Christi wird unerschöpfliche Quelle für die missionarische und apostolische Dynamik der christlichen Familie” (FC 57).

Brautpaare die mit Sünden gegen das VI.Gebot befleckt sind

Es ist aber keinesfalls schwer anderen Partnerschaften und Brautpaaren zu begegnen, die vielleicht von der von ihnen erwarteten Keuschheit ihrer gegenseitigen Beziehungen hinsichtlich des VI., oder selbst IX. Gebotes weit abgewichen sind. Daher die an sie so dringend, gerade an sie gerichtete herzliche Einladung zur Reinigung der Gewissen von belastend empfundener moralischer Schuld. Solche Zweien sind sich üblich vortrefflich um ihre beinahe belähmende moralische Schwäche im Bereich der sich bezeugten ‘Liebe’ bewusst. Diese gestaltet sich doch systematisch leider als ... Gegen-Liebe. Zu gleicher Zeit erfahren sie beide ihre moralische Machtlosigkeit. Die Zeiten der gegenseitigen Begegnungen enden mit weiter ... begangenen Sünden: schweren Sünden. Anstelle des Wachsens in menschlicher und Gottes Liebe, erliegen sie beide systematisch den billigen Versprechungen des ‘BÖSEN’.

Dieser aber nötigt sie beinahe, dass sie auf die Stimme Gottes nicht Acht geben, sooft sie in ihrem Gewissen klangvoll ertönt. Der urewige Verführer redet ihnen ein, dass dieser Stimme Gottes zuwider, ihnen das ‘angeborene Anrecht’ zusteht, dass sie sich so lieben, wie es ihnen gerade gefallen wird. Er erpresst an ihrem freien Willen einen blinden Gehorsam zu dem, was er ihnen vorschiebt. Er verführt sie mit verheißener Stunde einer ersehnten sinnlichen Wollust: dass sie sich wieder ein wenig Behaglichkeit von erfahrener ‘Liebe’ sichern, die doch ihnen der sie vermeintlich liebende ihr Gott ... nicht verbieten kann.

Das Ergebnis des zurückgezogenen Anvertrauens, das sie bisher auf Gott gelegt haben, und seiner Übertragung auf den ‘Vater der Lüge’ ist aber grundsätzlich nur allzu gut bekannt. Es gilt von jedes Mal bitter erfahrener Empfindung um die neuerlich gelebte Niederlage des eigenen Menschseins. Diese Empfindung bringt als Gegen-Frucht der begangenen Sünde – eine erschütternde Erfahrung um die eigene Unwürdigkeit, der schnöden gegenseitigen Misshandlung und Verabscheuung seines Selbst – parallel zur heimlichen Furcht-vor-Gott, vor dem man sich früher oder später abrechnen muss. Die Begegnungen, die die gegenseitigen Liebe stärken sollten (das müsste sich als Schaffen des GUTEN erweisen; als das GUTE müsste es sich auf den Weg legen, der zum Erlangen des definitiven Guten führte: der ewigen Freude im „HAUS des VATERS”), werden systematisch zur Niederlage und Verrat der Würde seines Selbst als Personen.

Die Zeiten der ersehnten Begegnungen gestalten sich beinahe jedes Mal in bewusst und freiwillig getroffene Wahl um – auf ... Reduzierung sich gegenseitig zum Rang eines nur noch zufällig lebendigen Leibes-Instruments. Sie beiden benutzen dieses ‘lebendige Instrument’ zur Auslösung und Erfahrung einer sinnlichen Annehmlichkeit. Aber diese wird niemals irgendwas mit Liebe die dieses Namens würdig wäre, zu tun haben. Das sinnliche Erlebnis schafft keine Vereinigung dieser Zweien auf der Ebene ihrer Größe als zweier Personen.

So ist aber das Ziel dieses Gottes, der erst eine gültig eingegangene Ehe mit der Möglichkeit beschenkt, dass auch der Akt des Verkehrs unternommen werden darf. Das Ziel aber, das von Gott für die Ehe beabsichtigt wird, besteht nicht auf Sicherung für die Ehegatten des Erlebnisses eines Sexus-um-des-Sexus willen, sondern dass sich diese beiden zur Ebene ihres EINS-Werdens-in-ihren-ZWEI-Personen durchringen, wobei sie zugleich jedesmalig sperrangelweit voll offen für ihre elterliche Potentialität bleiben sollen. So soll sich jedes Mal die tatsächliche, immer nur volle Erfahrung ihres EINS-in-Liebe-Werdens und gleichzeitig sich einander hingebender Personen nach der inneren FRIEDENS-Ordnung der ehelichen Intimität gestalten.

Indessen, wenn diese Zweien, die erst die Stufe allein der Partnerschaft beziehungsweise Brautzeit erleben, in erster Reihe nach Erleben des Sexus suchen, also nicht als Vereinigung ihrer Personen, werden sie nur zur Gemeinsammenheit in Sünde der beiderseitigen Masturbation – um den Preis des Strichs über die Vereinigung auf der Ebene ihrer Personen. Die Ausrichtung ihrer Betätigung kennzeichnet sich dann typisch als Gemeinschaft von Zweien ‘EGO-Zentriken’. Sie Beiden suchen allein nach sexueller Selbst-Befriedigung, wobei sie sich einreden, es wäre Gipfelausdruck des tollen Erweisens einander ihrer beiderseitigen ‘Liebe’. Es geschieht aber im totalen Gegensatz zur authentischen Liebe. Diese muss nämlich die ihr eigene zentri-FUGALE Dynamik kennzeichnen: das Herauswachsen über und außerhalb von sich selbst, um diesem Geliebten solches Gut zu sichern, das auf dem Weg zum Erlangen des ewigen Lebens zählen wird.

Triumph Dieses BÖSEN

Eine höchst mögliche, wilde Gegen-Freude erlebt dann nur Dieser ‘BÖSE’. Es ist ihm nämlich so leicht gelungen diese Zweien auf den allerprimitivsten unter primitiven Haken der ihnen verheißenen kurzfristigen sinnlichen Annehmlichkeit zu fangen. Diese Annehmlichkeit soll deutlich ungeachtet und zum Trotz der Erwartung Gottes erfahren werden. Diese Erwartung selbst war im Lautwort des Gebotes Gottes eingetragen: „Du sollst nicht die Ehe brechen”. Sie war und bleibt weiter zwar ein ‘Gebot’. Jedes ‘Gebot’ Gottes ist aber allein als dringender Appell an den freien Willen des einzelnen Menschen formuliert – hier: an diese Zweien als Partnerschaft, oder auch schon als Brautpaar ...

Dieser Appell war und bleibt immer dringender Vorschlag Gottes, dass die Wahl nach dem Leben: diesem ewigen Leben, getroffen wird, in diesem Fall eine Bitte Gottes, und selbst ein Gebot, dass die solchen Zweien angebotene Gottes Lösung geliebt werde, wie die gegenseitigen Beziehungen unter Brautpaaren gestaltet werden sollen.
– Ein Gebot Gottes ist zugleich dringende Bitte an den Menschen als EBENBILD Gottes, dass er den tückischen, verlogenen Versprechungen nicht erliegt, die verkehrt vonseiten des urewigen Gegners sowohl Gottes, wie auch solcher Zweien unterschoben werden. Dieser ‘BÖSE’, der sich gern als der allerbeste Ratgeber zeigen lässt, der die Gestalt des „Engels des Lichts” (2 Kor 11,14) angibt, ist in Wirklichkeit „Wolf in Schafshaut” (Mt 7,15), der „... geht wie ein brüllender Löwe umher und sucht, wen er verschlingen kann” (1 Petr 5,8).

Wie schwer ist es sich nach dem Sündenfall ‘aufzuraffen’ und genau dasselbe, vielleicht schon so manches Mal, zu erfahren, was die ersten Zweien nach ihrem Fall im Paradies an sich bezeugen mussten: dass die ganze ‘Gewonnene’ um den Preis der Herausweisung Gottes vom Herzen-Gewissen sich in der Feststellung zusammenfassen lässt, dass sie „nackt ... sind” (Gen 3,5.7).
– Offenbar, die physische Nacktheit ist hier nicht wichtig. Diese Zweien sind sich dagegen bewusst geworden, dass von ihnen – auf eigenen Wunsch – die sie bisher hüllende und gleichsam umschmiegende „Hochzeitskleidung: die heiligmachende Gnade” herabgefallen ist (vgl. Mt 22,11f.; s. ob.: Gewand der Ehre Gottes – Petersons Erwägung). So sieht die ganze ‘Gewonnene’ nach der begangenen Sünde aus, hier: nach der doch begangenen ... Todsünde.
– Braucht man sich wundern, dass diese Zweien vor dem Antlitz Gottes stehen zu bleiben fürchten, wiewohl außer Zweifel Gott auf dem Schlachtfeld ihrer moralischen Niederlage sofort erscheint?

Wiederholt ein Handvoll von Fragmenten des Tagebuches der Hl. Faustyna:

Kann man nicht in heilsvolle Furcht verfallen, aber umso mehr in Verwunderung, dass Gott gewöhnlich den Sünder nicht mit sofortigem Tod bestraft, sondern gleichsam auf eine günstigere Stunde wartet, wann die Gnade Gottes, die zur Bekehrung ruft und zur Bitte um Vergebung der Schuld und Strafe für die begangene Sünde bei ihm einen gleichsam günstigeren Grund für die Umkehr zum VATER (s. 2 Petr 3,9) antrifft? Gott wurde vom Sünder und in der Sünde so grausam betrachtet. Der Sünder – nur und nur ‘Geschöpf’ – hat Gott den Unendlichen von seinem Herzen unwiderruflich herausgewiesen, obwohl es auf Einrede des ‘BÖSEN’, geschah. ER – Gott-die-Liebe-das-Leben, der alles als nur das GUTE erschafft, wurde vonseiten des Menschen als sein schlimmster Feind betrachtet.

Gott der Dreieinige bleibt unabänderlich derselbe: „Er will den Tod des Sünders nicht (den ewigen Tod), sondern dass der Sünder umkehrt und lebt” (Ez 18,21-28; 33,11). Einzig deswegen hat Gott der Vater seinen Eingeborenen Sohn in die Welt der Sünder gesandt, dass Er sie zur Hoffnung erhebt und ihnen die Möglichkeit anbietet, die Vergebung der begangenen Sünden zu erlangen. Einzig auch deswegen hat der Sohn Gottes auf sich – anstelle seiner sündigen Brüder und Schwestern – die tödlich schwierige Aufgabe angenommen: Erlöser des gefallenen Menschen zu werden. Daran erinnert u.a. der Hl. Johannes der Apostel, der geliebte Jünger Jesu:

„Er ist (= Jesus Christus) die Sühnung für unsere Sünden,
und nicht nur für unsere, sondern auch für die der ganzen Welt” (1 Joh 2,2).

Sollte man wiederholt hinweisen (s. u.a.: V.Teil, das ganze 8.Kap: geordnete Fragmente des Tagebuches der Hl. Faustyna), wie viel Mühe Jesus Christus, der Erlöser des Menschen, unternimmt, damit der Sünder, versunken in der Sünde, auch nur ein wenig die Tür seines Herzens öffnet und der Gnade des an ihn pochenden Gottes nicht widersteht, wenn dieser Gott auf immer andere Arten und Weisen mit Angebot seiner Vergebung ihm entgegengeht?

Zur Ermutigung der hinfallenden Sünder, darunter auch der Brautpaare, führen wir wiederholt eine Handvoll Fragmente vom Tagebuch der Hl. Faustyna Kowalska an. Jesus lässt sich durch diese Heilige für die ganze Seine Kirche zur Erinnerung bringen, und durch sie zur ganzen Welt, dass Er wahrhaft Gott der Barmherzigkeit ist, der innigst wünscht, dass ausnahmslos alle Sünder zu Erlösung gelangen.

Hier ein wenig Stichproben der Ermutigungen, die von Jesus selbst herkommen und für die Sünder bestimmt sind. Diese sollen sich nicht fürchten mit der Bitte um Gottes Vergebung zu kommen, indem es doch für den Erlöser keine größere Freude gibt als diese, wenn sein BLUT der Erlösung vom Kreuz auf die Erde nicht umsonst herabfließt:

„Schreibe: Ich bin dreimal Heilig und verabscheue die kleinste Sünde. Ich kann eine Seele nicht lieben, die mit Sünde befleckt ist,
aber sobald sie bereut, sind Meiner Großzügigkeit ihr gegenüber keine Grenzen gesetzt. Meine Barmherzigkeit umfängt und rechtfertigt sie.

– Mit Meiner Barmherzigkeit verfolge Ich die Sünder auf all ihren Wegen
und es freut sich Mein Herz, wenn sie zu Mir zurückkehren. Ich vergesse die Bitterkeiten, mit denen sie Mein Herz getränkt haben, und freue Mich über ihre Rückkehr.
– Sage den Sündern, dass keiner vor Meiner Hand entflieht. Wenn sie vor Meinem Barmherzigen Herzen fliehen, fallen sie in Meine gerechten Hände.

– Sage den Sündern, dass Ich immerfort auf sie warte, Ich horche am Pulsschlag ihres Herzens, wann es für Mich zu schlagen beginnt.
– Schreibe, dass Ich zu ihnen durch Gewissensbisse spreche, durch Misserfolg und Leiden, durch Gewitter und Blitze, Ich spreche sie durch die Stimme der Kirche an.
– Wenn sie aber alle Meine Gnaden zunichtewerden lassen, beginne Ich ihnen zu zürnen, indem Ich sie sich selbst überlasse und gebe ihnen, wonach sie begehren” (TgF 1728).

Mögen auch die Worte Jesu Christi über seine fast verzweifelten Proben ermutigen, die Er ganz besonders zur Stunde unternimmt, wann der Mensch-in-Sünde am Sterben ist, dass er wenigstens zu dieser letztlichen Stunde sich hinneigt und sein zugeblocktes Herz aufschließt, so dass ein Strahl der Barmherzigkeit Gottes hineinschlüpfen kann:

„Alle Gnade fließt aus der Barmherzigkeit und die letzte Stunde ist voller Barmherzigkeit für uns. Möge an Gottes Güte niemand zweifeln, auch wenn seine Sünden schwarz wären wie die Nacht, Gottes Barmherzigkeit ist stärker als unser Elend.
– Eines ist notwendig, und zwar dass der Sünder seine Herzenstür für den Strahl der Barmherzigkeit Gottes ein wenig lüftet, das übrige wird dann von Gott erfüllt.
– Allerdings unglücklich die Seele, die die Tür Gottes Barmherzigkeit verschlossen hat, selbst auch in der letzten Stunde. Diese Seelen versenkten Jesus im Ölgarten in Todestrauer, ist doch die Barmherzigkeit Gottes aus seinem Mitleidigsten Herzen hervorgeflossen” (TgF 1507).

– Für die Bestrafung habe Ich die Ewigkeit
und jetzt verlängere Ich ihnen die Zeit der Barmherzigkeit,
– doch wehe, wenn sie die Zeit Meiner Heimsuchung nicht erkennen
(s. dazu: Mt 23,37).(TgF 1160; s. auch: TgF 1588).
(sieh auch ebd.: TgF 1698: bewusste-freiwillige Zurückweisung solcher ‘letztlichen Gnade’ !)
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Rio de Janeiro, Brasilien. Ansicht vom Berg mit dem Anblick vom mächtigen Monumenten des Herrn Jesus, des Sohnes Gottes, Erlösers des Menschen

Und noch einmal – um den Sündern Mut einzuflößen, dass sie sich für die Vergebung Gottes aufschließen, allen immer wieder erfahrenen geistigen Niederlagen und neuerlichen Fällen zuwider und trotz wiederholt vorgenommenen Vorsätzen, nicht mehr zu sündigen:

„Mögen die größten Sünder ihre Hoffnung in Meiner Barmherzigkeit [legen].
Sie haben vor den anderen das Anrecht zum Vertrauen auf den Abgrund Meiner Barmherzigkeit.
Meine Tochter, schreibe von Meiner Barmherzigkeit für die geplagten Seelen. Wonne bereiten mir die Seelen, die sich auf Meine Barmherzigkeit berufen. Solchen Seelen erteile Ich Gnaden über ihre Wünsche.

– Ich kann nicht strafen, sollte auch jemand der größte Sünder sein, wenn er sich auf Mein Erbarmen beruft, sondern Ich rechtfertige ihn in Meiner unergründlichen und unerforschten Barmherzigkeit.

– Schreibe: Ehe Ich als gerechter Richter komme (Letztes-Jüngstes Gericht: Ende der Zeiten; aber auch Ende des irdischen Lebens eines jeden Menschen), öffne ich zuerst sperrangelweit die Tür Meiner Barmherzigkeit (vorletzte Stufe vor dem Weltende, bzw. vor dem individuellen Tod).
– Wer nicht durch die Tür der Barmherzigkeit durchgehen will,
der muss durchgehen durch die Tür Meiner Gerechtigkeit ...” (TgF 1146).

„Schreibe, spreche über Meine Barmherzigkeit. Sage den Seelen, wo sie Trost suchen sollen. das ist im Tribunal der Barmherzigkeit, dort sind die größten Wunder, die sich ununterbrochen wiederholen. Um dieses Wunder zu erlangen, bedarf es keiner weiten Pilgerfahrt, noch irgendwelche äußeren Zeremonien zu verrichten, sondern es genügt, zu Füßen Meines Stellvertreters mit Glauben hinzutreten und ihm sein Elend auszusprechen, und das Wunder der Barmherzigkeit Gottes zeigt sich in seiner ganzen Fülle.

– Sollte auch die Seele wie eine verwesende Leiche sein und sollte es, menschlich gesehen, keine Auferstehung geben und wäre schon alles verloren – ist es nicht so auf Gottes Art, das Wunder der Barmherzigkeit Gottes bewirkt die Auferstehung dieser Seele in ganzer Fülle.
– O Armseligen diejenigen, die von diesem Wunder der Barmherzigkeit den Nutzen nicht ziehen; ihr werdet vergeblich rufen, aber es wird schon zu spät” (TgF 1448).

– Schreibe, Meine Tochter, dass je größer das Elend, desto größer hat es das Anrecht auf Meine Barmherzigkeit, und [überrede] alle Seelen zum Anvertrauen auf den unbegreiflichen Abgrund Meiner Barmherzigkeit, denn Ich wünsche sie alle zu erlösen.
– Der Sprudel Meiner Barmherzigkeit ist mit der Lanze am Kreuz für alle Seelen sperrangelweit geöffnet worden: niemanden habe Ich ausgeschlossen’ ...” (TgF 1182).

‘Du siehst , Mein Kind, was du aus dir selbst bist – und der Grund deiner Niederlagen ist der, dass du zu viel auf dich selbst zählst und dich zu wenig auf Mich stützt. Möge dich das aber nicht übermäßig traurig stimmen. Du hast es mit dem Gott der Barmherzigkeit zu tun. Dein Elend wird sie nicht erschöpfen:
„Die Anzahl der Vergebung
habe Ich doch nicht bestimmt’ ...”
(TgF 1488).

„... Gott hat große Gnade versprochen, besonders ... allen, die von Meiner großen Barmherzigkeit künden werden.
– Ich selbst werde sie in der Stunde des Todes verteidigen wie Meine Ehre. Wären auch die Sünden der Seelen schwarz wie die Nacht – wenn der Sünder sich an Meine Barmherzigkeit wendet, erweist er Mir die größte Ehre und wird zum Ruhm Meines Leidens.
– Wenn eine Seele Meine Güte preist, erzittert der Satan vor ihr und flieht bis auf den Grund der Hölle ...” (TgF 378).

Herzensvolle Warnung der Nupturienten vor voreiliger Wahl dieses ‘anderen’

Wenn das hiesige Kapitel der Situation vor allem der Partnerschaften und Brautpaaren gewidmet ist, ist es angeraten wenn auch nur im Allgemeinen einige insbesondere Umstände aufzugreifen, die weniger oder mehr oft gerade auf dieser Stufe des Lebens zweier Personen vorkommen können. Der Autor der hiesigen Internetseite, der selbst schon nicht wenige Jahre durchgemacht hat (geb. 1933; Priesterweihe: 1956; zurzeit: Jahr 2023 = 90 Jahre alt) möchte von neuem ganz herzlich warnen, u.a. die Fräuleins, vor vorkommender, nicht bis zum Ende erwogener ‘Eroberung’ eines ersten besten ‘Jungen’, um nur für jetzt, in diesem konkreten Milieu, nicht als ‘Jungfer’ zu gelten, deren sich weiter noch kein ‘Junge’ interessiert hat.
– Möge anderseits die männliche Jugend dem hier schreibenden Autor die zurzeit vorkommenden Bemerkungen nicht allzu übel nehmen.

Mögen nämlich sowohl die Mädchen, wie auch die Jungen gnädig sein und in der hiesigen umfangreichen Homepage manches nachzusuchen und dem Autor so manche verdrießliche, schwierige Bemerkung, beziehungsweise Vorwarnung verzeihen. Der Autor schreibt von nicht geringer Perspektive des Lebens, ein paar Zehnten Jahren des Dienstes im Beichtstuhl, und ab ein paar Jahren ... eines intensiven Engagements im ‘Geistigen Bereitschaftsdienst per Email’. Seine Bemerkungen sind ganz gewiss nicht leichtsinnig konstruiert. Außer Zweifel streben sie niemals irgendwelche Demütigung irgendjemandes an, sie möchten dagegen einzig wenn auch nur zur Herabminderung der Dramen beibringen, die infolge einer nicht bis zu Ende gut überlegten Entscheidung auf Verbindung mit der Ehe, dem Sakrament der Ehe mit gerade dieser erwählten Person erscheinen können.

Eine ganze Reihe Warnungen hinsichtlich der Wahl eines Kandidaten zur Ehe können auf unserer Homepage hier und da gefunden werden, u.a.:

1) S. ob.: I.Teil, Kap. 3da:Die Rolle der BOM in der Vorbereitungszeit zur Ehe” (a).
Ebenda – ein wenig weiter s. den Untertitel:Unausbleibliche Fragen um das Geschlechtsleben in künftiger Ehe”.
Die weiteren § sind im Fall der geplanten Ehe dauernd sehr zeitgemäß.

2) Sieh: III.Teil, besonders Kap. 3-4: Verkehr in der Zeit der Brautphase – mit Berücksichtigung der Empfängnismöglichkeit – und unabhängig davon, ob es zur Empfängnis kommen wird oder nicht.

3) Studiere unbedingt sehr genau: III.Teil, Kap.5: „Alkohol – Rauchen”. Mögen die trächtigen von dem einen und zweiten beigebrachte Folgen nicht leichtsinnig übergegangen werden. Wenn die Ehe zur Tatsache wird, nach dem schon geäußerten ehelichen Eingeständnis, wird es schon kein ‘Anrecht’ zur Klage wegen dem Alkoholismus sei es des Mannes, sei es – Gott bewahre – der Frau geben.
– Dasselbe betrifft die lästige Gewohnheit des Rauchens in seinen noch mehr perfiden Auswirkungen, oder – Gott bewahre – der Anwendung der Narkotika in ihren immer anderen Abänderungen.

4) Im Anschluss an Alkohol, Rauchen: – studiere – mit Gebet – und denke verantwortlich nach, notwendig das folgende:
VII.Teil, Kap. 3-§.J: https://lp33.de/seite-lp33/p7_3j.htm#expr = „Persönliche Würde in Probe auf die Treue zum WORT: Alkohol und Rauchen”. Es betrifft das WORT, das gewöhnlich Gott gelegentlich der Ersten Heiligen Kommunion gegeben wird: des NICHT-Rauchens, NICHT-Trinkens bis zum 18. Lebensjahr. Dieses WORT – wird manchmal ganz leicht ... niedergetreten! Trotzdem die Brautpaare ihr 18.Lebensjahr schon lange her überschritten haben, ist diese Frage weiter ungemein zeitgemäß.

5) Sieh unbedingt und mit begleitendem Gebet: VII.Teil, Kap. 3-§-K:Mädchen-Frau und ihre Bekleidungsweise”. Dieses Thema ist fortwährend ungemein zeitgemäß. Betrifft die Schuld, ganz leicht vieler chronisch begangener ‘fremden Sünden’; die vielleicht niemals bei der Heiligen Beichte bekannt wurden. Infolgedessen kann es leicht selbst zu ungültigen Beichten und niemals erlangter Lossprechung wegen vieler fremder Sünden kommen.

6) Sünden gegen die Keuschheit – Besprechung im Anschluss an Jungen-Männer (dasselbe betrifft selbstverständlich die Mädchen-Frauen), s.: VII.Teil, Kap. 3-§-G, besonders angefangen von ‘Nr. 5’:Wenn aber ‘Liebe’ doch erst über den ‘Sexus’ wird? ...”.

7) Sünden gegen die Keuschheit – Erörterung im Anschluss an Mädchen-Frauen (dasselbe betrifft offenbar auch die Jungen und Männer), s.: VII.Teil,Kap. 3-§-L, besonders ab: ‘Nr. 2-5’:

8) Gemeinsame Wohnung der Brautpaare, s.: VII.Teil, Kap. 3-§-L, ad ‘Nr. 4’.

9) Das Lernen der ‘Billings-Methode’ hinsichtlich der künftigen Ehe – samt der Bewahrung einer Kristall-Keuschheit bis zur Ehe selbst: I.Teil, besonders Kap. 1.
– Eventuell die ‘Billings-Methode’ aufgrund der Veröffentlichung des hier schreibenden Autors gründlich lernen: „Der Ehe zum Angebot. Billings Ovulations-Methode” – s. oder lade es von der hiesigen Homepage herab:
https://lp33.de/pdf/bill-pl.pdf = „Der Ehe zum Angebot”.

10) Besprechung des Wirkungs-Mechanismus aller Verhütungs-Mittel gegen die Schwangerschaft. Dieses Kapitel soll unbedingt tief studiert werden. Es betrifft ebenfalls das Präservativ. Seine Wirkung ist letztlich ebenfalls immer abortierend. S. dazu: II.Teil, Kap. 3 a-b-c.

11) Besprechung der Homosexualität, s.: VI.Teil, Kap. 2.

12) Ausführliche Präsentation der Problematik der Gender-Ideologie, s.: VI.Teil, Kap.3.

2. Wiederholt: Allgemeine Bedingungen der gültigen Heiligen Beichte
bei Brautleuten

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Es wäre schwierig nicht noch einmal zumindest einige Aspekte im Anschluss an Sünden zu erörtern, die beinahe auf charakteristische Weise im Leben der Brautzeit vorkommen können oder pflegen. Hier zur Erinnerung ein paar Einzelheiten im Anschluss an das Beichtbekenntnis, trotzdem diese Themen auch schon früher erörtert wurden:

Wichtige Umstände der Sünde

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Befreundung im großen Klima des gegenseitigen Verständnisses mit dem Hund einer anderen ... Rasse

Zur Gültigkeit der Heiligen Beichte gehört das Bekenntnis der Anzahl der begangenen Sünden, und auch ihrer insbesonderen Qualität, samt dem Bekenntnis der wichtigen Umstände, die die Qualität der Grundsünde ändern können. Dieses Erfordernis, es könnte den Anschein nahe bringen: sehr streng, fließt von der Natur selbst des Sakraments, das vom Sohn Gottes eingesetzt worden ist. Es ist also auf keinen Fall Einbildung der ‘Kirche’.

Zur Erinnerung – hier noch einmal das Lautwort des betreffenden Eintrags vom Codex des Kanonischen Rechts:

Can. 988 – § 1. Der Gläubige ist verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewusst ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat.

Johannes Paul II. hat denselben Inhalt noch einmal, doch etwas bündiger in seiner Adhortation „Reconciliatio et Paenitentia – Versöhnung und Buße”  ausgedrückt:

„... jede schwere Sünde stets in individueller Beichte
unter Angabe ihrer wichtigen Umstände bekannt werden muss” (RP 33).

Ausführliche Erklärung zu hier vorkommenden Ausdrücken: „... wichtige Umstände” wurde oben dargestellt s.: IV.Teil, Kap.4-§-B. Dort wird auch eine ganze Reihe ‘wichtiger Umstände’ erörtert, die die Qualität der Grundsünde ändern und bewirken, dass die Grundsünde zu gleicher Zeit auch noch Sünde gegen ein anderes Gebot Gottes wird, dass daselbst zur vervielfältigten Sünde wird. Sollten diese Umstände verheimlicht werden, würde es nach sich die Ungültigkeit der Beichte selbst nach sich ziehen, das heißt der Pönitent würde die Lossprechung nicht erlangen, sollte selbst der Beichtvater, unbewusst um die Verheimlichung der wichtigen Umstände, die Absolutionsworte ausgesagt haben.

Anzahl der Sünden

Dasselbe gilt für das Bekenntnis der ‘Anzahl’ der begangenen Sünden. Sollte es sich um sehr viele Sünden handeln, genügt es allgemein zu bekennen, dass es so z.B. so viele Male in der Woche, im Monat u.dgl. geworden ist. Der Beichtvater, der im Namen Gottes zu dieser Stunde u.a. die Rolle des Richters erfüllt, muss einen genauen Blick in das Gewissen des Pönitenten gewinnen.

Zeitraum der begangenen Sünden

Einen anderen wichtigen Umstand stellt die Frage des Zeitraums der begangenen betreffenden Sünden dar. Dies ist besonders u.a. im Anschluss an die Praktiken der Schwangerschaft-Verhütung wichtig. Der Beichtvater muss aufgrund des Bekenntnisses kennen lernen, in wie langer Zeit der Pönitent den Verkehr mit diesem oder jenem Mittel der Schwangerschafts-Verhütung unternommen hat. Indem der Wirkungsmechanismus aller künstlicher Mittel auf Lebensberaubung des Empfangenen berechnet ist, wirkt sich ihre Anwendung z.B. im Lauf eines Jahre als Bereitschaft zur Tötung zumindest 12 eigener Kinder; usw.

Das Bekenntnis dieses Umstandes kann leicht mit der Aufrichtigkeit des geweckten Reueakts für die Sünden zusammenhängen und folglich mit dem Vorsatz der Absage von dieser Sünde. Jeder kann es auch gut verstehen.

Im Fall des Schwangerschafts-Abbruchs

Es besteht keine Pflicht zum Bekenntnis bei der Beichte schon vergebener Sünden, selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Pönitent bei den früheren Beichten tatsächlich die Lossprechung erhalten hat.

Sollte es aber um z.B. einen neuerlichen Schwangerschafts-Abbruch gehen, ist es selbstverständlich, dass dieser Umstand doch trotz allem bekannt werden sollte: dass nämlich der Pönitent schon – so viele Male dieselbe Sünde begangen hat. Der Beichtvater muss zum Schluss kommen, ob der Pönitent einen Reueakt aufrichtig weckt, samt dem Vorsatz des tatsächlichen Abbruchs mit der betreffenden Sünde, in diesem Fall der Bereitschaft das eigene Kind zu töten, falls es zur neuerlichen Empfängnis kommen sollte.

Die Entscheidung nicht mehr zu sündigen ...

Es ist nicht schwierig solcher Situation zu begegnen: die Partner, bzw. das Brautpaar beendet grundsätzlich beinahe jede Begegnung mit der Sünde gegen das VI. Gebot. Mittlerweile möchten sie jedoch das Sakrament der Versöhnung benutzen (z.B. vor einem liturgischen Festtag, u.dgl.). Sie treten zur Heiligen Beichte heran, wobei sie sich allzu gut bewusst sind, dass sie bei nächster Begegnung wieder verkehren werden. Dennoch legen sie die Beichte ab – bei weniger oder mehr bewusst gewordener Überzeugung, dass der Herrgott uns in seiner Barmherzigkeit sowieso alles verzeiht.

Die innere Haltung solcher Art grenzt leicht an die Sünde gegen den Heiligen Geist. Solche Haltung ist ungemein riskant. Anderes bedeutet die Überzeugung, dass trotz den aufrichtigsten Vorsätzen des Abbruchs mit der Sünde bin ich mich um meine und unsere moralische Schwäche bewusst, das heißt dass ich und wir ganz wahrscheinlich im Zustand der heiligmachenden Gnade nicht lange aushalten. Solches Bewusstsein um die eigene moralische Schwäche schafft kein Hindernis bei dem Wecken eines aufrichtigen Reueaktes, der mit demütigem Gebet zur Barmherzigkeit Gottes einhergeht, dass Gott mich und uns in der Haltung des NICHT-Sündigens stärke, wiewohl wir so schrecklich unbeständig sind.

Dagegen ganz anders sieht die folgende Haltung aus: ‘ich WILL die Sünde begehen, weil Gott mir und uns sowieso alles verzeihen wird’. Möge solche Situation niemals erscheinen. Sie grenzte nämlich, wie erwähnt, an Sünden gegen den Heiligen Geist, die schwer verziehen werden können „in diesem und künftigem Leben” (s. DeV 46-48: Mt 12,31f.; Mk 3,28f.; Lk 12,10).

Dennoch sollte der Pönitent sich bei der Beichte bewusst geworden sein, dass beinahe genau solche ‘Absicht’ in seinem Bewusstsein oder Unterbewusstsein gekreist hat, muss es bei der Heiligen Beichte deutlich bekannt werden. Der Pönitent müsste dann die Barmherzigkeit Gottes umso inniger um Verzeihung mit Berufung auf das Mitleid und Erbarmen Gottes bitten, und zugleich eine Entscheidung unternehmen – dieses Mal tatsächlich als Entscheidung: einer tatsächlichen Absage der begangenen Sünden, ungeachtet der fortwährend sich bewusst bleibenden eigenen unwahrscheinlichen Schwäche und Unbeharrlichkeit.

J.
EINIGE INSBESONDERE SÜNDEN
UNTER BRAUTPAAREN

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Wir möchten nicht wiederholt in die Problematik des Gebrauchs von Alkohol, Rauchen, Anwendung von Narkotika usw. eintauchen. Mögen die Bemerkungen zu diesen Themen genügen, die ausführlicher an oben hingewiesenen Stellen unserer reichhaltigen Homepage erörtert waren. Da aber dieses Kapitel doch besonders der strikt vorehelichen Thematik gewidmet ist (und doch zugleich ... der Ehe-Thematik), kann es sich nützlich zeigen, wenn wir die Aufmerksamkeit auf manche charakteristische Einzelheiten der vorkommenden Sünden wenden, die hauptsächlich mit dem VI. Gebot der gelebten Brautzeit, oder nur Partnerschaft, verbunden sind.

1. Petting: Masturbation zu zweit

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Petting

So manche Brautpaare machen sich keinen größeren Kummer mit den Geboten Gottes. Sie geben an, sie wüssten keinen Bescheid darüber, haben von ihnen niemals gehört. Oder öfter: dass die Gebote in ihrem Fall, wenn sie doch schon Brautpaar geworden sind, nicht verpflichten können. Demzufolge gehen sie ohne größeren Widerstand auf Liebkosungen über – vielleicht anfangs nur äußere, vermeintlich ganz und gar unschuldige: am Busen. Und doch: sie bilden auf keinen Fall eine ... Ehe !

Die Liebkosung am Busen stellt außer Zweifel eine weit vorangeschobene Intimität dar. Jeder versteht es, dass solche Liebkosung unmöglich gerechtfertigt werden könnte bei einem beliebigen Mann mit einer anderen zufällig begegneten Frau – um der rein menschlichen Ethik der Verhaltensweisen willen. Dass aber in unserem Fall diese Zweien die Stufe ihrer Brautzeit erleben? Der Schöpfer des Menschen und der Ehe hat alle Geste der intimen Zärte für die gültig eingegangene Ehe vorbehalten. Den Gott braucht man aber nicht erst darüber belehren, was das heißt: Erweise der ‘Liebe’.

Wenn es dem ‘Geist der Verkehrtheit’, der die „ganze bewohnte Erde verführt”, gelingt, diese Zweien auf die Angel des Widerspruchs angesichts der Erwartung Gottes einzufangen – dank der Infragestellung der Triftigkeit des bisher Gott erwiesenen Anvertrauens, öffnen sich vor ihnen daselbst immer weitere Schwellen der Intimität. Es beginnt damit, dass sie sich in ihrer Nacktheit zugänglich machen – nicht zur Vereinigung ihrer beiden als Personen, noch zu ihrem letztlichen GUT, sondern als ‘... Fleisch und Geschlecht’.

Beide reden sich ein, dass die immer weiter voranschreitenden Liebkosungen Erweise der sich gegenseitig bezeugten ‘Liebe’ sind. Üblich ist es das Mädchen, mehr als ihr ‘Junge’, die sich um die steigende Möglichkeit des Schwanger Werdens bewusst wird, auf das sie sich aber zurzeit auf keinen Fall einstellen möchte. Deswegen ‘befriedigen sie sich’ beide vorläufig nur mit dem Petting allein: der beiderseitigen Masturbation.

Unwahrscheinlich, dass Frucht solchen an seinem Leib erzwungenen Erlebnisses des ‘Sexus’, nicht aber der Liebe, die dieses Namens würdig wäre – eine stille Freude und die Empfindung werden sollte, dass sie sich in Strahlen dieser Liebe befinden, deren authentische Wurzeln ausschließlich von Gott hervorwachsen. Allein ER ist doch fähig mit dem Glück des Friedens zu beschenken. Der Erlöser hat doch gesagt:

„FRIEDEN hinterlasse Ich euch,
Meinen FRIEDEN gebe Ich euch.
NICHT einen Frieden, wie die Welt ihn gibt, gebe Ich euch” (Joh 14,27).

Sie beiden erfahren ganz wahrscheinlich in Kürze eine Verabscheuung zu sich gegenseitig nach so verrichtetem ‘Sexus’.
– Allerdings Dieser ‘BÖSE’ wird sie in einer Weile danach mit sich ganzem bewegen, dass sie sich wegen der zeitweisen ‘Gewissensbissen’, nicht allzu sehr bewegen lassen, weil diese doch bald vorbeigehen und nur scheinbare, typisch priesterliche Erscheinung darstellen. So dass man ihnen keine besondere Aufmerksamkeit widmen soll. Der BÖSE ermutigt, und selbst nötigt sie zum wiederholten Erleben dieser sehr erwünschten sinnlichen Lust.

Es werden selbstverständlich Gewissensbisse entstehen. Sie sind die Stimme Gottes, der zur Umkehr ruft und zum Wegwerfen der Sünde ein pro allemal. Aber diese Frage zu erfüllen wird immer schwierigeres Problem.
– Diese beiden begeben sich zuletzt zum Sakrament der Versöhnung. Die Heilige Beichte wird für sie zu immer schwierigerem Erlebnis, weil sie mit viel Ungelegenheit verbunden ist. Sie beiden sind sich bewusst, dass Bedingung für die gültige Heilige Beichte das aufrichtige Bekenntnis der Qualität und Anzahl der begangenen Todsünden ist. Und noch, dass es nichts taugt, das Bekenntnis so zu formulieren, dass man in Augen des Priesters-Beichtvaters möglich nicht allzu negativ auskommt.
– Soll die Beichte gültig sein, mit erlangter Vergebung vonseiten Gottes, muss es eine integrale Beichte sein; das Bekenntnis kann nicht manipuliert sein: es muss alles schlechterdings vollständig und aufrichtig gesagt werden.

In diesem Fall beruht der wesentliche Umstand auf der Tatsache, dass es um eine Sünde geht, die zu zweit begangen wurde – in Form des verrichteten Pettings.
– Es ist klar: sollte diese andere Person mit ehelichem Band verbunden sein, würde noch ein weiterer, zusätzlicher Umstand dazukommen, der wegen der Gültigkeit der Heiligen Beichte auf keinen Fall überschwiegen werden darf. Es wäre außer der Sünde gegen das VI. Gebot – noch Sünde des Ehebruchs: gegen das IX. Gebot; und dazu Sünde, die nicht einsam, sondern zu zweit begangen wurde.
– Noch schwieriger, falls solche Sünde mit einer ... konsekrierten Person begangen werden sollte. Es wäre ein besonders schwerwiegendes Sakrileg. Dieser Umstand dürfte bei der Heiligen Beichte auf keinen Fall verschwiegen werden.

Erneuter Angriff des BÖSEN mit Hilfe ‘Sieben Geister böserer als er selbst’

Zuletzt aber haben sich diese Zweien trotz allem überwunden und es ist ihnen gelungen das Gewissen dank der Vergebung vonseiten Gottes zu reinigen. Sie haben den starken Vorsatz unternommen, zu dieser Sünde nicht mehr zu wiederkehren.

Allerdings man kann leicht vermuten, dass der BÖSE nicht nachlässt. Er kommt mit fast 100% Gewissheit zurück, um mit erneuerter, umso stärkerer Energie seinen Angriff gegen seinen bisherigen Knechten-Sklaven fortzuführen. Davon spricht und warnt schon der Erlöser:

„Ein unreiner Geist, der einen Menschen verlassen hat,
wandert durch die Wüste und sucht einen Ort, wo er bleiben kann.
Wenn er aber keinen findet, dann sagt er:
Ich will in mein Haus zurückkehren, das ich verlassen habe’.
Und wenn er es bei seiner Rückkehr leer antrifft, sauber und geschmückt, dann geht er und holt sieben andere Geister, die noch schlimmer sind als er selbst.
Sie ziehen dort ein und lassen sich nieder.
So wird es mit diesem Menschen am Ende
schlimmer werden als vorher” (Mt 12,43ff.; vgl. Lk 11,24ff.).

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Hier wohnen Menschen in Felsen: Zimmer und Wohnungsorte haben sie im Stein ausgehöhlt

Dieser ‘BÖSE’ macht sich zu diesen Zweien von neuem sehr lieb und zeichnet vor ihren Augen von neuem die verlogene Lust, die so überaus leicht erreicht werden kann. Sie müssen nur wirksam ‘das ihnen gehörige ANRECHT’ für sich erkämpfen, sollte es selbst um den Preis des Streits mit Gott geschehen.

Der „Vater der Lüge” redet solchen Zweien mit nicht schwach werdender Beharrlichkeit, dass sich Gott ganz offenbar mit keiner Ahnung auszeichnen kann, was das heißt: verliebt zu sein.

Wenn diese Zweien nicht „stark im Glauben” (1 Petr 5,8) sind, kann sich bei ihrem Betreiben einer ‘Liebe’ genau das alles wiederholen, vor dem Jesus, der Erlöser des Menschen, gewarnt hat.

2. Oral-Sexus

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Verkehrte Entartung ...

Im anderen Fall erliegt das Mädchen – vielleicht schon die ‘Verlobte’, in solchen Umständen der Überredung ihres ‘Jungen’, dass die beste Art und Weise zur Vermeidung der Empfängnis, die doch in ihrer Situation sehr ‘un-gewünscht’ wäre, der Umschlag auf Bezeugen der gegenseitigen Liebe mit dem Oral-Sexus sein wird.

Wie zutiefst widersetzt sich solche Entartung des Sex-Betreibens der Würde der Liebe überhaupt: der Würde sowohl des handelnden Mannes, wie umso mehr der Frau, dieses Mädchens, vielleicht .. der Verlobten! Von so betriebenem ‘Sexus’ wenden sich wohl mit Abscheu selbst die Satane ab, ähnlich wie von Praktiken aller Homosexualität in ihrer männlichen und weiblichen Ausgabe (s. vielleicht gilt solche Feststellung im Anschluss an jede Homosexualität für eine der Offenbarungen der Hl. Katharina von Siena; s. dazu: Lev 18,22).

Niedertreten des Sinnes der ehelichen Vereinigung

Die untrennbare Einheit des geschlechtlichen Verkehrs mit seiner gleichzeitig sich entwickelnden Ausrichtung: auf Vereinigung – und daselbst auf elterliche Potentialität, ist keine Erfindung der ‘Natur’, noch umso mehr der ‘Kirche’, sondern Zeugnis des so – und nicht anders von Gott erschaffenen Aktes der ehelichen Vereinigung.

Kein Geschöpf hat irgendwelchen Einfluss auf solchen, und nicht anderen Ablauf des Geschlechts-Aktes. Die Auslösung des Erlebnisses im Mund der Frau steht im totalen Widerspruch zur Natur des Geschlechtsaktes. Der Mund, noch irgendein anderer Teil des Leibes, ermöglicht auf keinen Fall die Verwirklichung der Struktur und Dynamik des Geschlechtsaktes. Die Nötigung der Frau, dass sie mit ihrem Mund die Genitalien des Mannes umfängt, samt der Zustimmung auf Orgasmus in ihrem Mund – wird jedes Mal zur unvorstellbaren Erniedrigung der Frau in ihrer Würde als Menschen und als Frau.

Es ist typischer Akt der Domination eines Mannes als ... ‘Männchen’, der die Frau zur Erfüllung einer Sklavenrolle herabwürdigt, um dank ihrer als ‘Weibchens’ die Sex-Befriedigung für sich einzuräumen.
– Schlimmer, wenn solche Rolle die ... Verlobte erfüllen sollte! Die Menschen-PERSON wäre in derartiger Lage zur Rolle selbstverständlich nur eines anonymen, zufällig lebendigen Instruments herabgeführt, um für sich selbst die Gipfel-Erfahrung des Sexus im ... Mund eines Weibchens erfahren zu können.
– Der Mann redet sich nicht heraus, dass es ihm in solchem Fall alles gleich ist, was für eine Frau es gerade ist, nur dass es gerade eine ... Frau wäre. Ihre Personalität kommt zu dieser Stunde überhaupt in keine Rechnung .

Man könnte schon die immer eindringender ertönenden Stimmen eines Alarms vonseiten der Ärzte übergehen, dass der so verrichtete ‘Sexus’ seine Frucht nicht selten mit dem Aufkommen von Neugebilden im Bereich des Schlundes und Halses der betreffenden Frau bringt ...

Die Bewertung des Oral-Sexus in seiner ethischen Hinsicht kann auf ein paar Stellen unserer Homepage gefunden werden (s. u.a.: Noch einmal: der Oral-Sex. – Sieh auch die ausführliche Besprechung-Rezension des Handbuchs von P.Knotz: PORTAL: lp33.de, B-11: „Private Rezension des Buches: ‘Sexus den ihr nicht kennt’ ...”).

3. Kopulation mit Absicherung

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Gegen-elterliche Mittel

Noch andere Brautpaare – und sie sind wahrscheinlich keineswegs wenig – gehen weniger oder mehr systematisch auf ... geschlechtlichen Verkehr über. Indem sie sich aber beide bewusst sind, dass der Verkehr unabwendbar mit der Empfängnismöglichkeit einhergeht, auf die sie sich aber auf keinen Fall einstellen wollen, entscheiden sie sich auf die Anwendung ... der ‘Mittel, die sie gegen die Schwangerschaft’ absichern sollen.

Wie schwer pflegt es zu sein, dass man sich auf den Vorsatz der völligen Absage von Unternehmung des Geschlechtsverkehrs entscheidet, wenn diese ‘Schwelle’, die von Gott selbst festgesetzt wurde, schon einmal überschritten wurde!
– Um die Frau, das Mädchen vor voreiligem Übergang auf den Geschlechtsverkehr zu wehren, hat sie der Schöpfer mit dem nur beim Menschen-der-Frau vorkommenden (im Gegensatz zu allen weiblichen Individuen bei Tieren-Saugtieren) besonderen Jungfern-Häutchen versorgt. Es wird selbstverständlich unwiederkehrbar bei dem ersten Koitus abgebrochen (s. ausführlicher über die Jungfräulichkeit ob.: Jungfräulichkeit – die weitere Gabe Gottes).

Sollten wir schon den Verlust dieses einmaligen Schatzes: der ‘Jungfräulichkeit’ übergehen, und ferner unabhängig davon, dass diese Zweien sich nur allzu gut um das Lautwort des Gebotes Gottes bewusst sind; und noch darüber hinaus: sie sind sich allzu gut um ihren Status bewusst: erst eine Partnerschaft, vielleicht schon ein Brautpaar zu bilden, jedenfalls noch keine gültig geschlossene Ehe: das Ehe-Sakrament, für das der Schöpfer selbst und Erlöser die Möglichkeit vorbehalten hat, das Gebiet der Intimität beschreiten zu dürfen – schiebt sich doch jetzt auf den ersten Platz die in ihren Auswirkungen trächtige Frage auf: diese Zweien entscheiden sich nach irgendwelchem künstlichen Mittel zur Ausschaltung der ‘Bedrohung mit Schwangerschaft’  zu greifen.

Die daran Interessierten Teuren Lesern erbitten wir von Herzen, sie mögen gnädig sein und langsam, gebetsmäßig, nicht emotionell, in empfundener voller Verantwortung und unvermeidlicher vielfältiger Zurechnungsfähigkeit – von unserer Homepage das Gesamte des: zweiten Teils, 3.Kapitels zu studieren, unter dem Titel: „Was sagt die Medizin dazu” (s.: Betätigungen CONTRA: Was sagt die Medizin dazu?). Es ist eine nicht flach, aufgrund eines der führenden wissenschaftlichen Sammelwerks dargelegte Präsentation betreffs des Wirkungsmechanismus immer anderer Technologien der Schwangerschaftsverhütung.

Es gehört sich eine allgemeine, mit voller Verantwortung für die gebrauchten Worte, Zusammenfassung der in diesem Kapitel dargestellten Erwägungen anzubieten:

1. Es besteht keine GEGEN-Konzeption in strenger Bedeutung dieses Wortes
(es bestehen keine Techniken, die den Vorgang selbst der EMPFÄNGNIS unmöglich machen sollten. Erst das wäre in strikter Bedeutung die eigentliche anti-conceptio = Mittel gegen die Empfängnis).

2. ALLE Techniken der Schwangerschafts-Verhütung wirken abortierend. Trotzdem es in immer anderer, immer mehr sophistisch geplanter Art und Weise geschieht.

3. Auch das PRÄSERVATIV, in Welt-Skala mit riesigem Druck, als vermeintlich ‘unschuldige’, preiswerte Art und Weise zur Vermeidung der Schwangerschaft aufgenötigt, wirkt sich letztlich als abortierendes Mittel aus. Das wird mit eingehenden biochemischen Untersuchungen bestätigt (s. ob.: R. Ehmann, in: R. Süßmuth: Empfängnisverhütung).

Bekenntnis der Ivone

Möge bei niemanden der vor-ehelichen, noch nach-ehelichen Partnern ein Bekenntnis in Art dieser aufrichtigen Worte – in diesem Fall einer vieljährigen Ehefrau und Mutter erscheinen, der wir für jeden Fall den Namen Ivona geben. Wir ändern zweckgemäß die Umstände und das Datum des Briefaustausches, dass man nicht darauf kommt, wer die Autorin ist, die sich an den hier schreibenden Pater mit konkreten Fragen gewandt hat:

(Brief 1: 5. Mai 2018) „Ich bitte sehr um eine Information, weil mir das keine Ruhe gibt. Ich bin 34 Jahre alt. Wegen dermatologischen Problemen habe ich den Arzt um Verhütungs-Pillen gebeten, die die hormonalen Vorgänge regeln und das Gesicht heilen.
– Der Arzt hat mir eine Therapie für 3 Monate vorgeschrieben. Nach dieser Zeit soll ich zur Kontrolle wiederkommen und er wird entscheiden, wie die weitere Behandlung aussehen soll, beziehungsweise ob diese Mittel abgestellt werden sollen.
– Es geht mir nicht um den Verhütungs-Effekt, sondern um den Einfluss auf meine Haut. Ob ich in solcher Lage die Heilige Kommunion empfangen darf? Heute bei der Heiligen Messe ist mir dieses Dilemma scharf ins Herz gekommen. Letztlich bin ich doch zur Heiligen Kommunion gegangen. Ich werde für die Antwort dankbar sein. Ivone”.

Nachdem Frau Ivona die Antwort erhalten hat, fragte sie weiter:

(Brief 2: 6. Mai 2018) „Zählt das Präservativ ebenfalls zu frühabortierenden Mitteln?”

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Mit was für einer Feinheit nimmt die Löwe-Mutter, oder der Löwe-Vater – ihr Kleines und trägt es woanders,
um nur mit den scharfen Zähnen ihrem Kleinen
keinen Schaden zu bereiten !

In Antwort auf die erhaltene Erklärung bekennt Frau Ivona ganz aufrichtig:

(Brief 3: 7. Mai 2018) „Herr Pater, wir haben mit dem Mann das Präservativ gebraucht.
Allerdings ich habe das Bewusstsein nicht gehabt, dass die Verhütung überhaupt eine Sünde darstellt. Das Gewissen hat mir das nicht vorgerufen. In den Gewissenserforschungen, die ich aufgrund verschiedener Gebetsbücher gemacht habe, wird diese Frage nicht berührt. In den Geboten Gottes wird darüber nicht gesprochen. Sollten die früheren Beichten und Kommunionen wirklich ungültig gewesen sein??”

Es folgte die nächste Email – die Antwort zur Erklärung vonseiten des Paters. Frau Ivona kapituliert letztlich entwaffnend:

(Brief 4: 8. Mai 2018) „Sie haben Recht. Sie haben eine Mischung in meinem Gewissen bereitet. Ich werde selbstverständlich das alles beichten. Aber ich weiß nicht, wann es sein wird ...
– Aber noch eine Frage. Wenn wir – im Lauf der von mir angewandten Verhütungs-Pillen mit meinem Mann keinen Verkehr unternehmen, ob es dann auch Sünde sein wird (das Schlucken der Pillen)?”

Argumente für notwendig anzuwendende ‘Verhütung’

Wir kehren zum unterbrochenen Faden zurück: zur Unternehmung des Verkehrs in vor-ehelicher Situation, wobei diese Zweien nach einem der Mittel zur ‘Schwangerschafts-Verhütung’ greifen. Sie sind sich bewusst, dass sie noch keine Ehe bilden. Sie unternehmen den Verkehr, aber tun es so, dass sie von vornherein die Erscheinung eines Kindes ausschließen. Den Verkehr praktizieren sie schon vielleicht seit Jahren ihres ‘Miteinander-Gehens ...’. Sie treten vielleicht zur Heiligen Beichte heran – was eher selten vorkommt; und wissen von vornherein, dass sie auch weiter verkehren werden ... Ob es also um .... gültige Beichten geht? Oder sind sie von vornherein ... Sakrileg?

Für die Angemessenheit, oder eher selbst Notwendigkeit des Verkehrens – dazu mit Anwendung irgendwelcher ‘Verhütung’ – wie sie es sagen, führen sie unumgängliche Argument an: sowohl für sich selbst, wie auch angesichts vieler anderer (s. zu diesen ‘Argumenten’ die Erwägungen ob., III.Teil, Kap. 3-4). Sie behaupten nämlich:

a. Als Verlobten kommt uns das augenscheinliche ‘Anrecht’ zu, den Verkehr zu unternehmen.

b. Dank dem Verkehr können wir uns gegenseitig immer besser kennen lernen.

c. Bei unternommenem Verkehr können wir uns unsere innige Zugehörigkeit erweisen.

d. Der Verkehr führt zu immer engerer Stärkung der beiderseitigen Liebe. Ihre Krönung wird der eheliche Eid werden.

e. Wenn wir verkehren, schmieden wir in die Tat das Gebot Gottes um. Gott selbst befiehlt doch, dass wir den ‘Nächsten lieben sollen wie sich selbst’. Wer ist der nähere Nächste, wenn nicht die beiden Verlobten? (sieh zu DIESEM Argument ob.: Von der stürmischen Korrespondenz der Frau Cälina).

Im Anschluss an die Erwägungen der Gesamtheit des hiesigen Kapitels dürfte man nur ein paar Fragen aufstellen mit der Bitte, dass man sich zur vollen, aufrichtigen Antwort darauf nötigt. Es müsste eine Antwort sein, die fähig wäre sich angesichts Gottes Antlitz-zu-Antlitz behaupten zu können.

Sollte es nämlich etwa eine solche Antwort sein, wie z.B. dieses Mädchens, die das Sakrament der Heiligen Firmung schon-schon empfangen sollte. Gelegentlich – in Antwort auf die ihr vom Priester mit aller Feinheit gestellte Frage, eine Frage ‘für jeden Fall’: ob sie sich nicht etwa zu irgendwelcher Sünde im Bereich des sechsten Gebotes Gottes findet, bekannte sie endlich im Affekt, dass: „Selbstverständlich! Ich verkehre mit meinem Jungen! Ich kann doch unmöglich mit ihm nicht verkehren ...” ! Der Klang dieser Antwort hat von vornherein die Frage nach der Gültigkeit aller früherer Beichten offen gestellt. Sie zeugte von systematisch verschwiegenen diesen Sünden, und offenbar von Mangel an irgendwelchem Vorsatz, um mit dieser Sünde abzubrechen ...

Auf unserer Homepage erscheinen des Öfteren Stellen, wo an die P.T. Leser unvermeidliche Fragen gestellt werden, die nach einer Antwort gemäß der Wahrheit des ‘Seins’, also die von der Tatsache selbst des Existierens herauskommt, warten.

Indem das Zustandekommen in das Existieren eine Tatsache darstellt, die einen engagierten Schöpfer-Akt Gottes selbst voraussetzt, der in diesem Fall die Menschen-PERSON von NICHT-Existieren zum Existieren hervorruft, wobei Er sie mit der Gabe des Lebens und zugleich mit ewigem Leben beschenkt, das unabhängig vom Willen und vom Wissen irgendjemanden besteht – samt dem Gerufenwerden zur Teilhabe am LEBEN und an LIEBE Gottes selbst,
– muss folgerichtig bekannt werden, dass NIEMAND Besitzer seines Selbst ist. Der Mensch wird zur Stunde der Empfängnis für sich selbst einzig – und mehr: bis so weit selbst: zur verantwortlichem, zurechnungsfähigem VERWALTUNG anvertraut.

Die einzig zur Verwaltung geschenkte Geschlechtlichkeit und die begangene Sünde

Die gerade erst dargestellten Erwägungen betreffen auf ganz besondere Art und Weise die dem zu bestehen beginnenden Menschen zur verantwortlichen Verwaltung geschenkte – Geschlechtlichkeit seines Mensch-Seins: sei es dieses männlichen, beziehungsweise dieses weiblichen (sieh zu diesem Thema ob. z.B.: Besitzer – und Verwalter . Und: Neuerlich gestellte Anfrage: Besitzer und Verwalter).

Wenn also die mir vom Schöpfer geschenkte Geschlechtlichkeit allein zur verantwortlichen Verwaltung anvertraut wurde, darf ich über sie nicht den Festsetzungen zuwider oder ihnen zum Trotz verfügen, die in das Gewissen jeder menschlichen Person auf unabwaschbare Weise dieser Schöpfer eingeprägt hat, der zugleich aus Liebe zu mir und in Besorgtheit um mein ewiges Leben – mein Erlöser geworden ist .

Die Brautpaare, oder mehr allgemein: die Partnerschaften – kennen nur allzu gut den Wortlaut des VI. Gebotes Gottes (und dieses IX.): „Du sollst nicht die Ehe brechen”. Es ist klar: Gott wird die Menschen-Person nie und niemals nötigen, dass sie den Dekalog, das heißt die Zehn Gebote Gottes auch ins Leben umschmiedet. Gott ist allzu fein angesichts des von Ihm erschaffenen freien Willens – des Geschöpfes seiner besonderen Vorliebe. Gott wartet immer auf die Antwort der Liebe – als Gabe der Gegenseitigkeit für die umsonst erhaltenen Gaben Gottes.
– Dennoch der erwartete Gehorsam des Kindes, das seinen Schöpfer und Erlöser liebt, ist Bedingung für das Aufwachsen im Mensch-Sein, das jedem geschenkt wurde, und zugleich Bedingung, um das Leben im ‘HAUS des VATERS’ einmal zu erlangen. Die Wahl nach der einen oder anderen Option – wird NICHT Gott überlassen, sondern jedem einzelnen der Kinder Gottes ...!

Die Gebote Gottes an sich werden im Herzen jeder Menschen-Person zur Stunde seiner Empfängnis eingeprägt. Dieser Schöpfungs-Eintrag ist unabwischbar. Jeder wird einmal nach den Taten dieser Gebote abgerechnet werden:

„Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi
stehen bleiben, damit jeder seinen Lohn empfängt
für das, was er in seinem Leib getan hat:
sei es Gutes oder Böses” (2 Kor 5,10).

Und noch erinnerungshalber:

„Es ist dem Menschen bestimmt, einmal zu sterben,
worauf dann das Gericht folgt,
so wurde auch Christus ein einziges Mal geopfert,
um die Sünden vieler hinweg zunehmen;
beim zweiten Mal wird Er nicht wegen der Sünde erscheinen,
sondern um die zu erlösen, die Ihn erwarten” (Hebr 9,27f.).

Das bedeutet also: ich kann selbstverständlich das Gebot Gottes halten. Aber ich kann das Gebot Gottes auch nicht in die Tat umschmieden. Und selbst, ich kann Gott ins Gesicht folgendes zuwerfen:

Ich liebe Dich nicht, o Gott ! Raus aus meinem Herzen! Ich mag hundertmal mehr eher dem ‘Großen Drachen, der Alten Schlange, die Teufel und Satan heißt, und die ganze bewohnte Erde verführt’ ... (Offb 12,9) anvertrauen.
Denn er ‘versteht mich’ wenigstens und erlaubt mir auf alles, was mir ein wenig Behaglichkeit bereitet und mir die Erfahrung von ein wenig Liebe ermöglicht”.

Der vom Herzen herausgewiesene Gott, dieser ‘arme, demütige, stille, gehorsame Gott’ – unterwirft sich sofort der stolzen Anordnung des freien Willens seines ... nur ...Geschöpfes. Und doch, ohne auf die eigenartige ‘Schande’ angesichts des ganzen erschaffenen Weltalls Acht zu geben, pocht dieser Gott weiter – behutsam und beharrlich – an dieses Herz, das Ihn gerade erst herausgewiesen hat (s. Offb 3,20).
– Es ist doch das Herz ... seines lebendigen EBENBILDES, das zu dieser Stunde, in der Sünde, nur schauderhaft misshandelte und gedemütigte Herz geworden ist. Dieses Herz wurde ‘auf eigenen Wunsch’ auf die Rolle nur noch eines Knechts-Sklaven-auf-der-Leine des Satan herabgeführt, der „wie ein Löwe umhergeht und sucht, wen er verschlingen kann” (1 Petr 5,8).

Gott, der zur Stunde der Sünde des Menschen sofort die Gestalt eines Jemanden annimmt, der bereit ist, sich zu seiner Errettung von den Krallen dieses BÖSEN – als sein ERLÖSER hinzugeben, pocht jetzt an das Herz des Sünders, dieses verlorenen Sohnes, der mit dem Verlust des ewigen Lebens bedroht ist – in stiller Hoffnung, dass sich dieses Herz trotz allem aufschließt – nach dem Auskosten der Proben, die ihm von der ‘Freiheit der Hölle’ beschert wurden. Vielleicht denkt doch dieses Herz einmal an die Rückkehr zum VATER, mit bitterem, und doch voller Hoffnung Bekenntnis:

„Vater. ich habe mich gegen den Himmel und gegen dich versündigt.
Ich bin nicht mehr würdig dein Sohn zu sein.
Mach mich zu einem deiner Tagelöhner” (Lk 15,18f.)

4. Verkehr mit dem ... Präservativ

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Diese Zweien haben nach dem ... Präservativ gegriffen

Diese Zweien, die sich in ihrer schlecht gebrauchten Freiheit entschlossen haben, das Gebot Gottes zu niedertreten, anstelle sich dafür mit höchster Liebe voller Dankbarkeit zu öffnen – haben außerdem nach einem Mittel gegriffen, dessen Anwendung Verbrechen des Blutes der getilgten ihrer potentiellen empfangenen eigenen Kinder wird ...

Was erreichen solche Zweien, wenn sie – geben wir an: das PRÄSERVATIV zum Coitus gebrauchen (also nicht zum Akt der VEREINIGUNG ihrer Personen)? Sie haben eine Schwelle der Intimität nach der anderen überschritten. Sie waren sich bewusst, dass sie die Erwartung Gottes zurückweisen: sie wollen den Vorschlag Gottes NICHT annehmen – die dringende Bitte Gottes, dass sie mit der Intimität bis zur gültig eingegangenen Ehe, dem Sakrament, abwarten.

Das Präservativ musste ... gekauft werden. Es musste die entsprechende Sorte gewählt werden. Die Betätigung unter Einfluss der Leidenschaft kommt hier nicht in Rechnung. Alles musste von vornherein geplant werden. Es gab schon keinen ‘guten Willen’, um zuerst eine verantwortliche Auskunft zum Thema des Wirkungsmechanismus – in diesem Fall des Präservativs zu erreichen ...

Diese beiden haben es lieb gehabt, dem ‘Vater der Lüge’ Gehör zu leisten. Dieser aber hat sie dazu beschleunigt, dass sie das DENKEN ausschalten, also NICHT nachdenken, sondern sofort zur Betätigung übergehen: möglichst schon-schon, um auf maximale Weise die erweckte Begehrlichkeit zu befriedigen, die aber nichts mit dieses Namens würdiger Liebe zu tun hat: mit Liebe der Person-zur-Person – mit Berücksichtigung ihrer unwiderruflichen Berufung zum Leben in ganzer Ewigkeit, im HAUS des VATERS.
– Der urewige ‘Verführer’ strengt alle Mühe an, um nur zur Betätigung der Befähigung des Selbst-Bewusstseins NICHT zuzulassen. Er spornt zur Betätigung sofort an, dass der Sexus-als-Sexus möglich ganz toll erfahren werden kann, sollte es auch um den Preis des Zu-Tode-Niedertritts der Würde: dieser eigenen, und umso mehr dieses anderen, vermeintlich ...‘Geliebten’ geschehen!

Das Präservativ muss zuletzt ... aktiviert werden: es musste angelegt werden, es musste aufgepasst werden, dass es nicht beschädigt ist. Es kann sein, dass es nicht einmal die ‘Zeit’ gereicht hat, um die ‘Instruktion betreffs ihrer Anwendung’ zu lesen. Allerdings ... es ist doch letztlich zur ... Kopulation gekommen. Die Kopulation an sich ist scheinbar ganz gut und voll ... ‘abgelaufen’. Diese Zweien konnten einander beliebig ‘... lieb haben’ !

Neuerlich: Voraussetzungen für eine gute Tat

Es taucht sofort die grundsätzliche Frage: ob sie sich wirklich ... lieb gehabt haben? Soll ‘Liebe’ tatsächlich ‘Liebe’ sein, muss sie ... GUTES SCHAFFEN. Erinnert sich der Werte Leser an die Bezeichnung des Hl. Johannes Paul II. über die Bedingungen, wie sie irgendeine Tat erfüllen muss, dass sie als gut qualifiziert werden kann? Für jeden Fall hier noch einmal seine Worte – eines Mystikers, Wissenschaftlers, Theologen, Mannes des Gebets, des Stellvertreters des Sohnes Gottes Jesus Christus. Hier von neuem seine Worte hinsichtlich der Bedingungen, die eine Tat erfüllen muss, um als ‘gute’ Tat genannt werden können:

„Nur eine Handlung, die mit dem Guten übereinstimmt,
kann Weg sein, der zum LEBEN führt.
(Anknüpfung an Worte Jesu: Mt 19,17 – Gespräch mit dem jungen Mann).
... Das Handeln ist moralisch gut, wenn es die freiwillige Unterordnung der Person ihrem letztlichen Ziel bestätigt und zum Ausdruck bringt,
wie auch die Übereinstimmung der konkreten Handlung mit dem Gut des Menschen, das von der Vernunft in seiner Wahrheit erkannt worden ist.
– Wenn dieser Gegenstand der Handlung mit dem wahren Gut der Person nicht in Einklang steht, bewirkt die Wahl solcher Handlung, dass unser Wille und wir selbst moralisch Böse werden, das heißt dass wir uns unserem letztlichen Ziel und dem höchsten Gut – also Gott selbst – widersetzen” (VSp 72).

Die Partner berufen sich auf ihre Intention: sie haben doch vor, einander zu ... lieb haben ! Und fragen: Sollte etwa ‘Liebe’ ...Sünde sein?
– Der Hl. Johannes Paul II. greift gerade dieses Postulat auf: die ‘beste Absicht’ solcher Zweien. Möchte der Teure Leser die weiteren päpstlichen Worte hören:

„Der Grund, warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der richtigen Wahl der Werke bedarf, liegt darin, dass die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand, das heißt davon abhängt, ob dieser Gegenstand auf Gott, also den, der ‘allein der Gute ist’, hingeordnet werden kann oder nicht und so zur Vollkommenheit der menschlichen Person führt.
– Eine Handlung ist gut, wenn ihr Gegenstand (Objekt) dem Gut der Person entspricht – dadurch, dass sie die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind ...
– Die menschliche Handlung, die ihrem Gegenstand nach gut ist, ist zugleich auch dem letztlichen Ziel untergeordnet.
Dieselbe Tat erreicht dann ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit, wenn sie vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird ...
– In diesem Sinne lehrt der Patron der Moraltheologen und Beichtväter: ‘Es genügt nicht, gute Werke zu tun, sie müssen gut getan werden, ... dass sie Gott gefallen’ [Hl. Alfons] ...” (VSp 78).

Die päpstliche Antwort kann nicht allzu leicht verstanden werden. Und doch jeder muss zugeben, dass sie Ausdruck der tiefen Ergründungen ist, die zweifellos in keinen Irrtum führen, was die letztliche Berufung und den Ruf an jeden Menschen angeht.

Sollten wir sowohl die Absicht solcher Zweien gleichsam ‘unter die Lupe’ nehmen, wenn sie die Kopulation in der Zeit vor der eingegangenen Ehe, dem Sakrament, unternehmen, und ferner berücksichtigen wir das angewandte Mittel an sich: ‘gegen die Schwangerschaft’ (in diesem Fall geht es gerade um das Präservativ), erscheinen sofort grundsätzliche Zweifel sowohl was die durchscheinende Absicht dieser Zweien angeht, wie umso mehr das angewandte Mittel zur ‘Verhütung der Schwangerschaft’.

Die Absicht dieser Beiden

Es wird gefragt: ob diese Zweien tatsächlich sich einander ‘Liebe’ erweisen möchten? Wir haben schon viele Male erwähnt, dass unabtrittbare Eigenschaft der wirklichen Liebe ihre zentri-FUGALE Dynamik sein muss: das Wohlwollen um das grundsätzliche GUT für die Geliebte Person (Betätigung VON MIR AUS zu grundsätzlichem Gut dieses jemanden). Nur dass ein solches ‘GUT’ – tatsächlich ‘GUT’ erst dann wird, wenn es sich auf dem Weg zum Erreichen des ewigen Lebens im HAUS des VATERS legt, und nicht anders.

Ob sowohl ER, wie diese SIE, also diese, die eine Kopulation unternehmen (= diese Bezeichnung ist schrecklich und hässlich; und doch in diesem Fall die einzig treffende), zu dieser Stunde auf Erweis sich gegenseitig (Dynamik zentri-FUGAL: von mir ‘zu’ diesem Geliebten) des GUTEN übergehen? Eines Guten, das zur Erreichung des ewigen ... Lebens zählen könnte?

Gott schenkt erst der gültig eingegangenen Ehe-dem-Sakrament – NICHT den Akt des ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’, sondern den Akt des ‘Zwei-zu-EINEM-Fleisch-Werdens’ (s. Gen 2,24; Mt 19,5f.). Auch die Dokumente des Magisteriums der Kirche heben unabänderlich die zwei untrennbaren ‘Bedeutungen’ (significatio) und ‘Bestimmungen’ (destinatio) des ehelichen Aktes hervor: NICHT als Betreiben des ‘Sexus’, sondern deutlich als Akt der ‘Vereinigung” (unitas, Einheit, Eins-Werden) und Elternschaft (procreatio):

„Diese Lehre
(Weisungen des natürlichen Gesetzes, erklärt von der ständigen Doktrin der Kirche) ...
gründet in einer von Gott festgelegten, unlösbaren Verknüpfung, die es dem Menschen eigenwillig zu zerreißen nicht erlaubt ist –
zwischen dem Sinngehalt der Einheit und dem Sinngehalt der Zeugungskraft :
(lat.: inter significationem UNITATIS et significationem PROCREATIONIS, quae ambae in actu coniugali insunt).
– Denn der eheliche Akt, indem er aufgrund seines tiefsten Wesens, mit engstem Band Ehemann und Ehefrau verbindet, befähigt er sie auch zur Zeugung neuen Lebens, entsprechend den Gesetzen, die in die Natur des Mannes und der Frau eingeschrieben sind ..” (HV 12).

Es gehört sich an dieser Stelle ebenfalls den Endsatz derselben Enzyklika des Hl. Paul VI. zur Erinnerung zu bringen – es geht zurzeit vom unmittelbar vorangehenden Fragment:

„Indem die Kirche die Menschen zur Befolgung der Gebote des natürlichen Gesetzes ermahnt
(der Ausdruck: ‘natürliches Gesetz’ muss fortwährend so verstanden werden, wie diese Bezeichnung vom Magisterium der Kirche verstanden wird: Natur des Menschen als Person die ab ihrer Empfängnis an zum Leben in Vereinigung zu Gott berufen wird),
das sie in ihrer beständigen Lehre auslegt,
lehrt sie, dass es notwendig ist,
dass jeder eheliche Akt von sich aus
auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet sein muss
(lat.: ... ut quilibet matrimonii usus ad vitam humanam procreandam per se destinatus permaneat)(HV 11).

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Diese Kleinkinder sind mit der Sicht dieses ‘heiligen Nikolaus’ total entsetzt:
in ihrer Ohnmacht angesichts der ihnen zugefügten Gewalt bleibt ihnen nur ein spasmatisches, schreiendes Weinen

Die Unternehmung des geschlechtlichen Verkehrs hat GOTT – es ziemt sich das noch einmal ganz eindeutig hervorzuheben – allein auf die schon eingegangene gültige Ehe: das Sakrament der Ehe VORBEHALTEN (für die Zeiten VOR Christus und für diese, die Christus nicht kennen gelernt haben: auf das UR-Sakrament der Schöpfung). Jede andere Unternehmung des geschlechtlichen Verkehrs ist in Augen Gottes jedes Mal Ehebruch. Unabhängig davon, ob jemand Gläubiger oder Ungläubiger ist: der Dekalog ist auf unabwischbare Weise im Gewissen jedes Menschen eingeprägt. Er bleibt auch die ständige Grundlage, nach dieser jeder Mensch gerichtet wird: „damit jeder seinen Lohn empfängt für das, was er in seinem Leib getan hat, sei es Gutes oder Böses” (2 Kor 5,10).

So sehen wir, dass die Aktivierung allein des Bereichs der Geschlechtlichkeit, die übrigens allein zur Verwaltung nicht zum Eigentum gegeben wurde – in der deutlich NICHT bevollmächtigten Lage, weil es doch in Unabhängigkeit von der gültig eingegangenen Ehe-dem-Sakrament geschieht, ist der erste Titel der hier begangenen Todsünde. Es ist jedes Mal eine Doppeltsünde, weil sie mit einer noch anderen Person begangen wird. Wie aber schon mehrere Male auf unserer Homepage unterzeichnet wurde:
– Es besteht KEINE ‘leichtere Version des VI. Gebotes, die an die Lage der Zweien Verlobten angepasst wäre, also an die Situation von zweien Brautleuten’.

Ob Akt der VEREINIGUNG

Wir fragen weiter: ob solche Zweien, die auf die Unternehmung der Kopulation übergegangen sind und sich zu gleicher Zeit ‘für jeden Fall’ mit irgendwelcher ‘Verhütung gegen die Schwangerschaft’ absichern, wahrhaft ihre gegenseitige Vereinigung anstreben?

Im erörterten Fall sind diese Zweien auf die Anwendung des Präservativs übergegangen. Sie möchten glauben, dass gemäß dessen, was den ‘Klienten’ von Firmen eingeredet wird, die diesen Artikel: das Präservativ produzieren, lässt sie die Empfängnis und die Schwangerschaft wirksam vermeiden. Sollten wir in diesem Augenblick völlig seinen Wirkungsmechanismus übergehen, der mit dem Tod des Empfangenen endet, genügte es zumindest mit ganz weniger Ehrlichkeit NACHZUDENKEN (aber gerade hier beginnt die mächtige Nötigung vonseiten des Satans: Die Alte Schlange unternimmt jede Mühe, damit die höchste Etage der Eigenschaften des Menschen, und zwar sein Selbst-Bewusstsein, das heißt also die Fähigkeit DENKEN zu können – ABGEBLOCKT wird).

Man muss sich das klar sagen lassen: das Präservativ ist eine bewusst und freiwillig aufgestellte WAND, um nur zur tatsächlichen VEREINIGUNG dieses ‘ER’ mit dieser ‘IHR’ NICHT ZUZULASSEN.
– Es fragt sich: Ist es wirklich so, dass sich diese Zweien so weit vom „Vater der Lüge” betören gelassen haben, das sie das ... nicht erblicken können? Ist doch die Kopulation mit aufgezogenem Präservativ alles andere, jedenfalls KEINE irgendwelche ‘Vereinigung’.

Diese Feststellung wird – sollte es erlaubt sein, hier solche Worte zu gebrauchen, zumindest zu herzensvoller Bitte an solche Zweien: Lasst euch gegenseitig NICHT belügen, dass ihr in dieser Lage ... noch eine ‘Liebe pflegt’! Habt den Mut und bekennt offen:

Wir streben absolut KEINE irgendwelche VEREINIGUNG unser beiden an !’
– Also: ‘Wir suchen nach KEINER LIEBE ! Das einzige unser Ziel unserer Betätigungen besteht auf Erleben der sexuellen Lust – als parallel von seiner und ihrer Seite erfahrene beiderseitige ... Masturbation. Mit ‘Liebe-der-Vereinigung-dieser-Zweien-Personen’ hat eine so betriebene Kopulation im geringsten Maß etwas zu tun !”

Koitus in gültiger Ehe ... mit Präservativ u.dgl.

Es ist angeraten im Anschluss an die schon zustande gekommene gültige Ehe, des Ehe-SAKRAMENTS, dasselbe zum Bewusstsein zu bringen. Sollten die schon wirklichen Eheleute den ehelichen Verkehr unternehmen, aber mit dem sog. ‘Schutz’ in Form des Präservativs (dasselbe gilt für alle anderen beliebigen gegen-elterlichen Mittel), ihr Verkehr würde schon allein aufgrund der ehelichen GELOBUNG zur Tod-Sünde:Ich gelobe dir Liebe, Treue, eheliche Ehrlichkeit ... und dass ich Dich nicht verlasse ...”. Das angewandte Mittel zur Verhütung der Schwangerschaft (alles egal, ob es nun das Präservativ sein sollte, oder irgendwelche Pillen, die intra-uterine Einlage, Pflaster usw.) hat jedes Mal das eine zum Ziel: dass es zufällig nicht etwa zur VEREINIGUNG ihrer beiden Personen kommt. Daselbst wird jeder Koitus in solchem Fall zur schweren Sünde gegen das einmal abgelegte Gelöbnis – in diesem Fall: das Gelöbnis der LIEBE.

Weiterer Titel der in solchem Fall begangenen schweren Sünde ist das alsdann niedergetretene Gelöbnis der TREUE. Der Mann würde in solchem Fall seine Ehegatten, der er geloben hat, dass er sie lieben wird, die Treue ihr gegenüber halten wird usw. – als nur noch zufällig lebendiges ... Instrument benutzen-gebrauchen, um dank diesem ‘Gerät’: ihrem Geschlechtskörper – die EIGENE sexuelle Begehrlichkeit zu befriedigen. Er würde seine Ehefrau auf die Stufe NICHT-mehr einer PERSON herabführen, der er die TREUE geloben hat. Er würde sie behandeln nur noch als Weib-weiblichen-Sexus: total anonym, nicht mehr als diese einzige PERSON, die er vermeintlich als geliebte Ehefrau ... gewählt hat.
– Dasselbe betrifft die Frau, falls sie auf solches Koitus-Betreiben zustimmen sollte: mit Anwendung irgendwelchem ‘Verhütungs-Mittel’. Sie würde ihren Mann nicht mehr als diese einzige PERSON anerkennen, die sie kennen gelernt hat, die sie vermeintlich zur lebenslangen Treue gewählt hat. Sie würde ihn zu dieser Stunde einzig als anonymen Mann-Männchen halten – alles gleich, welchen Mann, nur dass er seinen Sexus zur Verfügung bereitstellt.

Und endlich das Erleben geschlechtlicher Verhältnisse schon in der Ehe, allerdings mit Gebrauch irgendwelcher ‘gegen-elterlicher Verhütung’ wäre Tod-Sünde infolge der niedergetretenen gelobenen ehelichen EHRLICHKEIT. Die ‘eheliche Ehrlichkeit’ betrifft im Verständnis des Magisteriums der Kirche immer die eheliche Vereinigung jedes Mal einzig in völliger Übereinstimmung mit der inneren FRIEDENS-ORDNUNG der intimen Beziehungen. So wie diesen Akt der Schöpfer selbst des Menschen und der Ehe geschaffen und ihn der Ehe eingehändet hat.

Mit anderen Worte: sollte es überhaupt in der Ehe zum Akt des geschlechtlichen Verkehrs kommen, soll er immer nur als Akt der tatsächlichen VEREINIGUNG unternommen werden, der zugleich sperrangelweit für die elterliche Potentialität aufgeschlossen bleibt. So wurde es auch gemäß der oben dargestellten Lehre des Magisteriums der Kirche in Gottes Namen für alle Ehepaare erklärt:

„Indem die Kirche die Menschen zur Befolgung
der Gebote des natürlichen Gesetzes ermahnt,
das sie in ihrer beständigen Lehre auslegt,
lehrt sie, dass es notwendig ist,
dass jeder eheliche Akt von sich aus
auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet sein muss (HV 11).

Verlobte: Kopulation mit dem Präservativ

Es bleibt der dritte Hinblick, wenn Partner nach irgendwelchem Mittel zur ‘Absicherung vor dem Schwanger Werden’: auf seine abortive ... Wirkung greifen. Wir berücksichtigen weiter die Partnerschaften-Verlobte, wenn sie bei ihrem Verkehr z.B. nach diesem ‘einzig und allein ganz unschuldigen Mittel’ greifen: dem Präservativ, u.dgl.
– Wie oben schon viele Male bemerkt, erst in den 80. Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde mit genaueren Untersuchungen mit Bezug auf eine genauere Feststellung des eigentlichen Wirkungs-Mechanismus ... u.a. dieses ‘unschuldigen’ Mittels: des Präservativs begonnen, das früher als ‘Kondom’ benannt wurde (s. noch einmal: R.Ehmann, w: R.Süßmuth: Empfängnisverhütung).

5. Präservativ
und die samentötende Chemie

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Noch einmal: Wirkungs-Mechanismus

Die Präservativen sind von innen mit samentötender Chemie ausgepolstert. Allerdings den Firmen, in denen Präservative produziert werden, gelingt es allen Bemühungen zu immer mehr vollkommenerem Latex, aus dem gewöhnlich Präservative bereitet werden zum Trotz nicht zu verhindern, dass die Präservative doch weniger oder mehr für Samenfäden porös sind (Größe des Samenfadens: Köpfchen 2 µm; Flagelle-Schwänzchen: ca 48 µm;), schon ungeachtet der Bakterien, und umso mehr der krankheitserregenden Viren, für die das Präservativ praktisch genommen kein irgendwelches Hindernis zum beinahe freien Durchdringen durch seine ‘Wände’ darstellt.
– Wir erwähnen hier nicht einmal die massenhaft vorkommenden Produktions-Fehler der Präservative, Fehler bei der Lagerung dieses Artikels in den Magazinen, bei dem Kunden selbst, die Nicht-Beachtung der ausführlichen Bedienungsanweisungen und das Datum der Gültigkeit dieses Artikels usw.

Es ist klar, dass die Empfängnismöglichkeit nur in dieser fraulichen Zyklusphase erscheint, wenn die Drüschen des oberen Zervixteils infolge der dorthin zu dieser Zeit im Blutkreislauf gelangenden, schnell zunehmenden Niveaus des Östradiols vom Eierstock wirksam angeregt werden. Die Zervixkrypten tröpfeln dann eine sehr flüssige Schleimaussonderung, die nur in dieser Zyklusphase für Samenfäden durchdringbar ist und die sich fast sofort in äußeren Geschlechtsorganen der Frau kennen gibt (als Feuchtigkeit-Schlüpfrigkeit der Vulva).

Die samentötende Chemie, mit der das Präservativ von innen her ausgepolstert ist, ist nicht imstande, alle Samenfäden zu töten (im Erguss gelangt in die Geschlechtswege der Frau ein paar Millionen Spermien!). Die Samenfäden werden mit ihr nur seriöse geschädigt, allerdings zumindest ein Teil von ihnen überlebt alle Schädigungen.
– Wenn der geschlechtliche Koitus auf einen der Tage der Empfängnismöglichkeit trifft, also der gerade dann erscheinenden Schleimaussonderung der Östrogenen-Herkunft auf der Vulva, und wenn einige Samenfäden, obwohl biologisch geschädigt, doch durch den Latex durchdringen, gelangen sie ziemlich leicht in der Schleimaussonderung von der Zervix der Frau – samt dem Samenerguss – über die Zervix-Gebärmutter-Eileiter zur trompetenartigen Endung des Eileiters. Hier kann gerade die Eizelle erscheinen, befreit zu dieser Zeit vom Eierstocks Bläschen, in dem der Eisprung erfolgt war.

Die Samenflüssigkeit, die im Präservativ mit der samentötenden Chemie – beschädigt wurde, gelangt jetzt, der Reihe nach, an die Eizelle.
– Ungeachtet aller biologischen Beschädigungen, sowohl des Samenfadens, wie jetzt der Eizelle – kann es zur Befruchtung und Vereinigung des Chromosom-Gefüges der beiden Partner kommen, wie es aufgrund der wissenschaftlichen Untersuchungen erwiesen wurde.

Die Stunde der Vereinigung des Spermiums mit der Eizelle – allen erfahrenen biologischen Schäden vonseiten der angewandten samentötenden Chemie zum Trotz – wird zur ersten Weile des zustande gekommenen Neuen Menschen: der NEUEN menschlichen PERSON. In ihre Entstehung tritt selbstverständlich ein völlig besonderer, individualisierter Eingriff Gottes des Schöpfers ein.

Gott stattet zu dieser Stunde den neu zu existierenden Menschen mit allen unabtrittbaren Eigenschaften der menschlichen Natur aus und prägt in ihn sein EBENBILD und seine ÄHNLICHKEIT ein. Zu gleicher Zeit beschenkt Er diese Person mit unzerstörbarer Unsterblichkeit. Aber offenbar: das Erlangen der Unsterblichkeit im HAUS des VATERS wird von der persönlichen Entscheidung der betreffenden menschlichen Person abhängig sein. Diese kann sich in ihrer Freiheit für Gott aufschließen, aber ebenfalls sich Gott widersetzen: in Ähnlichkeit zum Teil der gefallenen Engel und nicht wenigen Scharen der menschlichen Wesen.

Es lohnt sich hier noch einmal die merkanten Worte des Hl.Johannes Paul II. aus seinem Brief an die Familien anzuführen:

„Wenn wir sagen, dass die Ehegatten als ELTERN Mitarbeiter Gottes-des-Schöpfers in der Empfängnis und Zeugung des NEUEN Menschen sind, beziehen wir uns mit dieser Formulierung NICHT nur auf die Gesetze der BIOLOGIE, sondern darauf, dass in der MENSCHLICHEN Elternschaft GOTT selber GEGENWÄRTIG ist – gegenwärtig in noch ANDERER Weise, als es in jeder anderen Zeugung in der sichtbaren Welt, ‘auf Erden’ geschieht.
– Es kann doch allein von Ihm die ‘Ebenbildlichkeit und Ähnlichkeit’ stammen, wie sie dem menschlichen Wesen eigen ist, wie es bei der Schöpfung war.
In die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben” (BF 9).

Es besteht kein Zweifel, dass der Unendliche Gott ... sich der menschliche Betätigung bei der Überweisung des LEBENS ... unterwirft. Er hat sich dazu schon bei der Herausrufung des ersten Menschen vom NICHT-Existieren zur Existenz verpflichtet. In seiner Gottes ‘Demut’ hat Er entschieden, dass Er jedes Mal mit menschlicher Würde beschenkt, sooft der freie Wille irgendeines Menschen, dieses einzigen Geschöpfs in der Welt, das Gott „um seines Selbst willen gewollt hat” (GS 24; s. genauer ob.: V.Teil, Kapt. 1c; und noch: BF 9.11ff.15), zur Vereinigung von zweien Gameten bringt – ganz unabhängig davon, ob es auf ethisch gerechter Art und Weise geschehen wird, oder über selbst verbrecherische Betätigungen (z.B. im Fall der künstlichen Befruchtung über das InVitro; beziehungsweise infolge der Anwendung von gegen-elterlichen Mittel).

Daher beschenkt Gott die entstehende Zygote mit menschlicher personaler Würde selbst dann, wenn die menschlichen Betätigungen sich mit Verbrechen, Gewalttätigkeit kennzeichnen, wenn sie selbst im Blut Unschuldiger baden. Wie u.a. im Fall, wenn es zur Empfängnis kommt den angewandten alles gleich welchen Mitteln gegen die Schwangerschaft zum Trotz.
– So geschieht es im Fall – es kann sein: bei Millionen der täglich Empfangenen und in Kürze umgebrachten, wenn die Partner einzig das eine vorhaben: um ‘sich zu lieben’, indem sie die Kopulation mit gleichzeitigen Absicherungen, also mit irgendwelcher ‘gegen-elterlichen’ Technik unternehmen

So kehren wir zu diesen Zweien auf der Stufe ihrer Partnerschaft, beziehungsweise ihrer Verlobung zurück. Sie haben sich daran gewöhnt, den Koitus mit Anwendung eines Verhütungsmittels zu unternehmen – geben wir an, mit dem Präservativ, beziehungsweise irgendwelchem anderen gegen-elterlichen Mittel. Wir haben es schon erklärt:

Mit Liebe hat solche Kopulation nichts zu tun. Sollen wir selbst ihren Status übergehen – sie bilden doch keine Ehe (auch wenn sie die Ehe in Kürze schließen sollten). Wenn diese beiden also bei ihrer geschlechtlicher Vereinigung das Präservativ anwenden (dasselbe geschieht bei Anwendung irgendwelcher anderer Verhütungs-Absicherung), streben sie auf keinen Fall nach irgendwelchem ‘Zwei-zu-EIN-Fleisch-Werden”. Es kann ihnen um nichts anderes gehen, als nur um die Erfahrung des Sexus-um-des-Sexus-willen – und nichts darüber hinaus. Die Liebe wird in solcher Lage total – eigentlich zu-Tode niedergetreten. Es intrigiert NICHT die Person des einen und des anderen, sondern nur das Entfachen der Erregung und der Zugang zum ‘Fleisch und Geschlecht’, das heißt zu Geschlechtsorganen und den übrigen intrigierenden Merkmalen der Geschlechtlichkeit.

Das diese beiden verbindende Band lässt sich in der Tatsache zusammenfassen, dass die Partner ihre ‘sexuellen Dienste’ ... ganz umsonst benutzen. Dabei erfahren sie die sinnliche Annehmlichkeit. Die ‘Liebe’ an sich als das Wohlwollen und Schaffen des Guten im Blick auf die „endgültigen Bestimmungen, die der Mensch in Gott selbst hat” (BJ 1985,5), was der Weg-zu-Zweit bei dem Streben über die Ehe-das-Sakrament zum „HAUS des VATERS” (Joh 14,2n) sein soll – bleibt in ihrem Fall fruchtloses Land, das ganz brach liegt. Wenn sie sich letztlich entscheiden dennoch in die Ehe einzugehen, wissen sie überhaupt keinen Bescheid um die wesentliche Frage: wohin sie sich begeben und wofür sie sich eigentlich entscheiden.

Sollte man auf solche Paare die Worte des Hl. Johannes Paul II. beziehen, die er in seinem inhaltlich reichhaltendem Brief an die Familien eingetragen hat? Die unterhalb angeführten Worte sollten tief durchgedacht werden, um nach ihnen das eigene Innere samt den zurzeit praktizierten gegenseitigen Braut-Verhältnissen zu gestalten, weil sie doch einmal vom „Gott-dem-Bräutigam-vom-Kreuz” abgerechnet werden:

„Die FAMILIE selbst ist das große GEHEIMNIS Gottes.
Selbst die Familie ist als die ‘Haus-Kirche’ – die BRAUT Christi.
– Die ganze Universalkirche, und in ihr die Teilkirche
wird BRAUT Christi DURCH die ‘Haus-Kirche’,
durch diese Liebe, die in ihr gelebt wird: die eheliche Liebe,
elterliche Liebe, Liebe unter Schwestern und Brüdern, LIEBE, die Gemeinschaft von PERSONEN und GENERATIONEN ist,
die menschliche Liebe, die undenkbar OHNE den BRÄUTIGAM ist,
ohne diese Liebe, mit der Er der ERSTE bis zur VOLLENDUNG geliebt hat.
– Auch die Eheleute können TEILNEHMER dieser Liebe sein, dieses ‘großen GEHEIMNISSES’ – nur wenn sie ‘bis zur Vollendung lieben’,
Entweder werden sie zu ihren Teilhabern, dieses ‘großen Geheimnisses’.
oder auch sie wissen überhaupt NICHT, was das LIEBE ist.
Sie wissen nicht was sie sich einander GELOBEN haben,
wozu sie sich gegenseitig VERPFLICHTET haben,
sie wissen nicht, wofür sie gemeinsam VERANTWORTLICH sind.
Und das stellt für sie immer eine große Bedrohung dar” (BF 19).

Das Gewissen verpflichtet zur Nachsuche der Wahrheit

Zu betriebenem ‘Sexus’ als einer NICHT-Liebe, weil systematisch niedergetretener Liebe (indem der Koitus zur systematisch gestempelter SCHEIDUNG infolge des angewandten Präservativs wird ‘als der un-umstößlichen Wand’, die zur tatsächlichen Vereinigung nicht zulassen soll)
– fügen diese Zweien das Präservativ hinzu (oder irgendwelche andere gegen-elterliche Technik)
der Reihe nach einzig und allein zu diesem Zweck, dass es ... ‘zu keinem ... Kind’  kommt.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Zweien niemals tiefer über den Wirkungsmechanismus des Präservativs nachgedacht haben. Sie lassen sich der allgemeinen Werbung treiben, die sich um ihre scheinbare Wirksamkeit belobigt als einem rein anti-konzeptionellen Mittel (Mittel das vor der Empfängnis verhüten soll, das heißt nicht vor Schwangerschaft !).
– Allerdings das menschliche Gewissen ist verpflichtet aufgrund des natürlichen Gesetzes nach der Wahrheit auf positive Art und Weise zu suchen, sie zu finden und in ihr zu verharren. Zu diesem Thema hat sich das Zweite Vatikanische Konzil in der Deklaration über die religiöse Freiheit (1965) geäußert:

„... Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle – ihrer Würde gemäß – von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft. Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen” (DH 2).

Die NICHT-Ergründung der vollen Wahrheit betreffs des wahren Wirkungsmechanismus des Präservativs (und irgendwelche anderer gegen-elterlicher Technik) kann leicht in beabsichtigtes Unwissen wechseln. Dies würde sich etwa in der folgenden Haltung äußern:

„Mir ist es lieber nicht nachzuforschen, worin letztlich der Wirkungsmechanismus – in diesem Fall des Präservativs, beruht, weil ich mir keine unnötige Gewissensbisse bereiten möchte. Mögen dafür die Wissenschaftler sorgen. Mir und uns beiden geht es ausschließlich daran, dass es KEIN KIND gibt. Dagegen die Frage: WIE dies geschehen sollte – kommt in mein Interessen-Kreis nicht in Frage”.

Solche moralische Haltung kann aber unmöglich angenommen werden. Die Verantwortung und Zurechnungsfähigkeit für Betätigungen, die in solcher Lage unternommen wären, würden die gelegentlich herabgezogene Schuld nicht nur nicht herabmindern, sondern würden sie nur multiplizieren. Solche Haltung gliche nämlich in diesem Fall der bewusst nicht unternommener Nachsuche nach der Wahrheit, um sich von schlechter Betätigung, hinsichtlich derer ich aber ethische begründete Zweifel erfahre, nicht zurückziehen zu müssen. Dennoch ich unternehme die Mühe der Nachforschung nach der Wahrheit nicht, weil ich – aufrichtig gesagt – mich vom Begehen des BÖSEN-in-Gottes-Augen nicht zurückzuziehen vorhabe.

6. Die samentötende Chemie:
weitere Folge

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Empfängnis den Gameten-Beschädigungen zuwider

Wir kehren noch einmal zum Wirkungsmechanismus des Präservativs und aller samentötenden Chemie zurück. Vorherig sind wir zur Feststellung gekommen, dass trotz biologischen Beschädigungen sowohl des Spermiums, wie der Eizelle – es leicht zur Besamung und Befruchtung kommen kann, also zur Entstehung der ZYGOTE: der ersten Zelle der NEUEN Menschen-PERSON, die daselbst als Gottes EBENBILD und Ähnlichkeit unwiderruflich zum ewigen Leben gerufen wird. Kein biologischer Tod ist imstande die unsterbliche Seele zu zerstören, eventuell zu annihilieren. Der einmal empfangene Mensch – hört schon niemals auf zu leben.

Dennoch von bio-chemischer Seite ist die da zu sein begonnene Zygote wesentlich geschwächt: sie wurde infolge der angewandten samentötenden Mittel schwer geschädigt.
– Nachdem die Hülle der Eizelle mit dem zwar biologisch geschädigten Samenfaden durchdrungen wurde, ist es im betreffenden Fall dennoch zur Vereinigung des Chromosom-Gefüges des Samenfadens und der Eizelle gekommen, trotzdem jetzt auch die Eizelle selbst in ihrer biologischen Struktur seriöse geschädigt wurde. Dennoch – es ist zur Empfängnis gekommen: es erschien die NEUE MENSCHEN-PERSON, ein neues lebendiges EBENBILD Gottes.

Man kann sich ohne Schwierigkeit vorstellen, dass diese ‘Zygote’, das heißt dieser neu zu bestehende Kleine Mensch – ab Anfang an sehr geringe Chancen hat, sich am Leben zu erhalten. Es ist wahr, diese Zygote entwickelt sich, wie üblich, verwundernd dynamisch. Die Zellen vermehren sich, wachsen heran.
– Die Zygote ist zur allmählichen Wanderung bereit gekommen, um durch den Eileiter in Richtung der auf sie wartenden Gebärmutterhöhle zu gelangen. Die Schleimhaut der Gebärmutter ist in dieser Phase stark ausgebaut – in Erwartung auf die zu ankommende Zygote. Diese Zygote, die von nun an mit dem Namen Embryo genannt wird, sollte sich jetzt gut in der Schleimhaut der Gebärmutter einnisten, um über das stark ausgewachsene System der Blutgefäße die ‘Zufuhr von Sauerstoff und Nahrung’ benutzen zu können. Diese bedingen doch die physische Entwicklung des Embryo in diesem, dafür eigentlichem, speziell dazu vorbereiteten Wohnungsmilieu der Gebärmutter.

Das alles geschieht in der Lage, wenn keine gewöhnlichen diagnostischen Mittel imstande sind die Tatsache der zustande gekommene Empfängnis, noch umso mehr des Todes dieses Empfangenen zu bestätigen. Dennoch unternommene sehr spezialistische Untersuchungen erweisen unrüttelbar, dass es zu Empfängnissen trotz des angewandtem Präservativs, beziehungsweise anderer samentötender Chemie kommt, nur die Zygote, das heißt der Empfangene, ist außerstande sich infolge der erfahrenen wesentlichen bio-chemischen Beschädigungen normal zu entwickeln.

Der Kleine Mensch – üblich schon ein paar Tage alt, stirbt und wird nach Außen ausgeschieden – zusammen mit der sich abschälenden, nicht benutzten Schleimhaut der Gebärmutter.
– Normalerweise ist selbst die betreffende Mutter nicht imstande Bescheid zu bekommen, dass es bei ihr zur Empfängnis gekommen ist – und danach: zur Mikro-Abortion.

Indessen die gerade erst dargestellten seriöse Beschädigungen sowohl des Samenfadens, wie der Eizelle werden in diesem Fall zur immer mehr bedrohlich wirkenden Blockade sowohl für die weitere Entwicklung der Zygote, wie auch schon auf der Stufe ihrer allmählichen Wanderung Richtung Gebärmutter. Diese Wanderung dauert gewöhnlich eine nicht ganze Woche. Im Fall der biologischen Schäden infolge der samentötenden Chemie wird die Zygote immer mehr insuffizient und erlebt in der Regel nicht einmal die Zeit, um die Gebärmutter zu erreichen. Der gerade erst empfangene Neue Mensch stirbt vorzeitigen Todes.

Dieser Tod war sehr gut vonseiten der Produzenten des Präservativs beabsichtigt und geplant. Selbst dieses Todesurteil wurde aber angenommen – und vollbracht vonseiten dieser Zweien. Sie haben für sich behagliche Weilen gesichert, indem sie sich ‘gegenseitig geliebt’  haben. Doch es geschah um den Preis des Blutes ihres Unschuldigen Kindlein.

Es ist klar: sie haben die Stunde des Sterbens ihres Kindlein nicht gesehen. Und doch sie haben auf ihren Empfangenen den Todesurteil über die Entscheidung der Kopulation mit dem angelegten Präservativ verabschiedet. Sie haben besten Bescheid gewusst, worauf sie sich entscheiden. Für sie galt es: ‘Sexus: JAWOHL; Kind: entschieden NEIN’ !

Es bleibt für sie nur das ‘unbedeutende’ Problem: wegen der Zurechnung infolge des angewandten durch und durch ganz ‘unschuldigen’ Mittels: des Präservativs. An sich kann doch das Präservativ überhaupt kein Hindernis für die Empfängnis darstellen. Es führt den Empfangenen nur sehr bald zum vorzeitigen Tod, den aber diese Zweien ... nicht sehen, nicht bemerken können ...

Vom Blickpunkt der ethisch-moralischen Verantwortung zählt das Greifen selbst nach einem Abortiv-Mittel allein – unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis kommt, oder nicht. Anders gesagt: allein schon die Planung und die Unternehmung einer Kopulation mit angewandtem Präservativ belastet das Gewissen dieser BEIDEN schon nicht nur mit Tod-Sünde, sondern mit dem VERBRECHEN des Blutes: des Kindesmords. Die Zweien drücken in diesem Fall von vornherein ihre volle Zustimmung auf alle Auswirkungen der angewandten Technik aus. Nichts und niemand ist imstande die ethische Qualifikation einer so unternommenen Kopulation herabzusenken: der Koitus mit dem Präservativ wird Verbrechen des BLUTES wegen der Tötung des Unschuldigen KINDES: dieses EIGENEN Kindes – Kindes dieser konkreten Mutter, dieses bestimmten Vaters.

Wirkungsmechanismus aller samentötenden Chemie

Wichtige Dazusage zu allem, was gerade erst von der letztlich abortierenden Wirkung des Präservativs gesagt wurde, ist die Feststellung, dass genau dasselbe die Anwendung aller Arten irgendwelcher sog. samentötender Mittel betrifft. Hier gehören unter immer anderen Formen und Gestalten allerlei Tabellen-Pillen, Globuli, Salben, Creme, Sprays u.dgl., die meistens intra-vaginal angewandt werden. Ihr Ziel besteht auf der Tötung der Spermien.
– Die chemischen Bestandteile dieser Mittel führen zu unwiederkehrbaren Beschädigungen der plasmatischen Haut der Samenfäden, beeinflussen schädigend auf die Mitochondrien und verändern den chromatischen Kern, was Veränderungen in der Struktur des DNA nach sich zieht.

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Panoramasicht vom felsenartigen Gebirge

Trotz allem besteht kein Zweifel, dass es zumindest einem Teil unter den ein paar Millionen Samenfäden, die in die Geschlechtswege der Frau bei einem einmaligen Koitus gelangen, zu überleben gelingt und allen Bedrohungen infolge der angewandten tödlichen Chemie zu widerstehen: das LEBEN ist stark ! Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Schaden, der an den Spermien vollbracht wurde, nur relativ wurde.

Wenn solche Spermien den alkalen Schleimausfluss der Fruchtbarkeitstage bei der Frau antreffen, finden sie daselbst dieses Milieu, das sie schützt und ernährt und ihre weitere Wanderung in das Innere der Geschlechtswege der Frau ermöglicht.
– Allerdings der Samenausfluss, der seriöse von der samentötenden Chemie infiziert ist, gelangt jetzt der Reihe nach an die gerade erst befreite Eizelle vom Eierstock. Er führt jetzt ähnlich wie im Fall des Präservativs, zu schweren biochemischen Schäden der Eizelle. Trotz allem kann es auch in solchen Umständen zur Zusammenfügung des Spermiums mit der Eizelle kommen, das heißt zur Besamung und Befruchtung. So kommt es zur Entstehung der ZYGOTE – der ersten Zelle der NEUEN, zu bestehenden menschlichen PERSON. Sie wird in selber Stunde zur Unsterblichkeit berufen und zur Vereinigung mit Gott-für-immer.

Indem aber sowohl das Spermium, wie anderseits die Eizelle schon schwer geschädigt wurden, braucht man sich nicht wundern, dass das Leben des Kleinen Menschen von vornherein auf baldigen Tode verurteil ist. Dieser Tod wurde verantwortlich und zurechnungsfähig vonseiten der Produzenten dieser betreffenden – vermeintlich nur ‘Gegen-Konzeption’ geplant. In Wirklichkeit hat sie sich nicht als ‘Anti-Konzeption” (Mittel das die Empfängnis verhindern sollte) gezeigt, sondern als Mittel zum geplanten – und vonseiten der Partner der Kopulation mit Anwendung dieser betreffenden Chemie wirksam vollbrachten Todesurteil.

Sollten noch einmal die uns wohl auswendig bekannten Worte Johannes Paul II. aus seiner Adhortation „Reconciliatio et Paenitentia – Versöhnung und Buße” (1984) angeführt werden? Hier wiederholt seine inhaltsreichen Worte:

„... Darum gibt es in jedem Menschen nichts mehr
persönliches und unübertragbares,
wie das Verdienst der Tugend
oder die Verantwortung für die Schuld” (RP 16).

Schlüsse

Es gehört sich festzustellen, dass es nichts nutzt, dem hier schreibenden Pater vorzuwerfen, dass alles, was er hier darstellt, seine persönliche Erfindung darstellt. Es geht nicht um irgendwelche Einschüchterung irgendjemandes mit der ‘Hölle’, sondern um die sich aufbergende persönliche Verantwortung und Zurechnungsfähigkeit.
– Es wäre WEHE, wenn der Pater die daran Interessierten Brautpaare, und wahrscheinlich gar nicht selten auch ... Ehepaare, nicht über die Skala der Verbrechen warnen sollte, die sehr oft ‘leicht angenommenen Herzens’ begangen werden, sooft die Partnerschaften, und auch Ehepaare, sich vor der Schwangerschaft mit dem Präservativ, beziehungsweise irgendwelcher anderen – vermeintlich allein samentötenden Chemie ‘sicherstellen’ möchten. Solche ‘Chemie’ gibt es schlechterdings nicht.

Aller ‘Hoffnung’ zum Trotz, jede ‘samentötende Chemie’ kann ganz leicht zur nicht geplanten Empfängnis führen, allen zuvor gewirkten, unwiederkehrbaren Beschädigungen sowohl des Spermiums, wie der Eizelle zuwider. Der Neue KLEINE MENSCH wird in solchen Umständen von vornherein auf seinen baldigen Tod verurteilt. Solcher Tod wird aber jedes Mal von vornherein vonseiten der Produzenten der ‘Anti-life-Industrie, die also GEGEN das Leben gezielt wird, nur allzu gut geplant. So ist das letztliche Ziel dieses Produktes: die Tötung des Kindes, falls die totale Zerstörung ausnahmslos aller Millionen Spermien, die in die Geschlechtswerge der Frau bei jedem Koitus hineingelangen, ‘versagen sollte’.

Die Anzahl der untergegangenen Kinder infolge des angewandten Präservativs – und genau dasselbe gilt von jeder anderen ‘samentötenden Chemie’ – nimmt im Maß zu, wenn die Partnerschaften sei es das Präservativ, oder irgendwelche andere samentötende Chemie usw. – im Rahmen eines bestimmten Zeitraums anwenden. Und so, wenn sie den Verkehr mit dem Präservativ 1 Jahr hindurch unternehmen, können die potentiellen Tötungen der Kleinen ... EIGENEN Kinder zumindest 12 betragen. Die Anwendung des Präservativs binnen 5 Jahre kann ganz leicht mit der Blut-Schuld von zumindest 60 eigenen Kindern lauten.
– Sollten diese ‘Todesurteile’ und ihre Vollstreckung nur ‘gelegentliche Folge’ darstellen, da doch diese Zweien keineswegs jemanden des Lebens berauben vor hatten, sie versuchten sich nur und nur ein wenig „unschuldig lieb haben, genauer: ... ein wenig gegenseitig ‘masturbieren’, allerdings es sollte SO geschehen, dass es dabei zu KEINEM Kind käme?

Tatsächlich – nach dem Präservativ, wie auch nach irgendwelchem anderen Abortiv-Mittel – gibt es im Grund genommen ... KEIN KIND! Sollte es etwa bezeugen, dass das Präservativ demzufolge als vortreffliches Mittel angesehen werden sollte, dabei so außergewöhnlich einfach, und doch wirksam, das vortrefflich das ‘Sex-Betreiben’ sein lässt – ohne ein weiteres ‘Kind’ befürchten zu müssen ?

Wie gesehen werden konnte, die Wahrheit ist anders: sie ist dramatisch, oder genauer gesagt: blutig. Infolge des Präservativ wird tatsächlich ‘keine Schwangerschaft erblickt’. Aber auch: es ist so einzig deswegen, dass die Empfängnis zwar leicht stattgefunden werden konnte, nur das ... angewandte ‘allerunschuldigste von unschuldigen Mitteln: das angewandte Präservativ’ hat ‘wirksam’ seine eigentliche Wirkung in Gang gebracht: das Kind – wurde empfangen, es hat vielleicht ein paar Tage lang gelebt, es begann sich zu entwickeln, allerdings es war von Anfang an mit seriösen Insuffizienzen belastet. Diese Beschädigungen haben letztlich die Kräfte dieses kaum empfangenen Kleinen Menschen überragt: es ist gestorben infolge des von vornherein vom Produzenten erlassenen Todesurteils.

Dieses Urteil wurde danach nur bestätigt und wirksam vollbracht ... dieses Mal vonseiten der ... ‘LIEBENDEN (sich selbst!)  Mama und Papi des Empfangenen.

Niemand hat das Kindlein gesehen. Wohin ist es gekommen? Es zeigt sich: es ist schon lange her ... ‘auf dem zweiten Ufer’ ! Aber nur: in der Stunde seines Sterbens musste dieses Kleinchen – so äußerst nicht entwickelt, und doch die vollwertige Menschen-Person, befähigt zur Unternehmung der Verantwortung und Zurechnungsfähigkeit für seine Entscheidungen – eine voll MENSCHLICHE: bewusst-freiwillige WAHL für das Leben in Vereinigung mit Gott, oder auch – Gott bewahre, für die Zurückweisung für immer, der „liebenden Allmacht des Schöpfers” (DeV 33) treffen.

Es besteht kein Zweifel, dass das Kindlein – bei dem Übergang selbst ‘auf den zweiten Ufer: des ewigen Lebens’ – solche Wahl, in Fülle seiner persönlichen Verantwortung und Zurechnungsfähigkeit ... trifft. Darüber wurde schon früher gesprochen (s. genauer: „Die sterbenden Kleinen Kinder – die Behinderten – Jeder”).
– Einerseits kann sich Gott nicht erlauben, dass Er irgendjemanden nötigen sollte, die Wahl für den Himmel oder die Hölle zu treffen.
– Anderseits jeder menschlichen Person gebührt das Anrecht, die Wahl für das ewige Leben in Glückseligkeit – oder in Verdammung ganz selbständig zu treffen.

Die Tatsache allein, dass dieser Kleine Mensch erst z.B. als EIN-Zelliger existiert, stellt für Gott als den Schöpfer keine geringste Frage. Gott ist doch Herr u.a. über die ‘ZEIT’. Er ist schlechterdings Schöpfer u.a. auch der ‘Zeit’ in ihren verschiedenen Abänderungen. Es gibt keine ‘Zeit’, die unabhängig, ‘größer’ als Gott wäre!
– Gott kann sich das leisten, dass er dieses KLEINCHEN mit der Gabe einer gleichsam Blitz-Erleuchtung beschenkt, die es ihm erlaubt, eine voll menschliche Wahl zu treffen – möge es nur in Übereinstimmung mit der innigen Erwartung mit der „liebenden Allmacht des Schöpfers” (DeV 33) geschehen.

7. Gott und gegen-elterliche Mittel

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Gegen-elterliche Mittel und Gott: LIEBE-LEBEN

Wir haben uns bisher hauptsächlich auf der Anwendung des Präservativs zur Verhütung der Schwangerschaft gesammelt. Früher oder später gelangt an das Bewusstsein solcher Zweien der faktische Zustand, in dem sie eingesenkt sind. Die Erweise der ‘Liebe’  die sie sich gegenseitig bereitet haben, indem sie sich weniger oder mehr regelmäßig bei ihren ‘Sex-Praktiken’ auf die Anwendung solcher oder anderer Technik zur Schwangerschaftsverhütung entschieden haben, waren eine einzige Kette der gegenseitigen schauderhaften Selbst-Betrogenheit. Der geschlechtliche Koitus mit Gebrauch irgendwelcher gegen-elterlicher Technik ist jedes Mal Akt der NICHT-Liebe: der Scheidung beim unternommenen solchen Verkehr selbst.

Jede der hier erwähnten Sünden, sei es auf der Stufe der Partnerschaft, oder auch schon Verlobung, beziehungsweise später schon in der Ehe, wird Vergehen, das direkt gegen Gott-als-Gott ausgerichtet ist. Alle gegen-elterlichen Mittel werden doch bewusst unternommener und vollbrachter Angriff gegen Gott in seinen wesentlichsten Eigenschaften: als Gottes-der-LIEBE, als Gottes-des-LEBENS.

Wir besprechen hier nicht den Wirkungsmechanismus der vielfältigen anderen Technik der Schwangerschafts-Verhütung. Diese Frage wurde ziemlich genau auf zumindest populär-wissenschaftlichem Niveau schon oben besprochen (s. PORTAL: lp33.de - II.Teil, Kapit.3: „Was sagt die Medizin dazu?”). Wenn schon das Präservativ, also dieses scheinbar ‘unschuldige Kontrazeptionsmittel’ abortierend wirkt, das in Weltskala täuschend als belobigtes und äußerst empfohlenes Mittel zur Vermeidung der Prägnanz angenommen wird, das dabei unverantwortlich selbst Kindern im Rahmen der mit Kraftaufwand aufgenötigten ‘Sex-Edukation’ in ihre Hände gelegt wird, was sollte erst von der Anwendung anderer elterlich-widriger Mittel gesagt werden, deren eigentlichstes Ziel: die Tötung des Empfangenen – niemand verheimlicht?

Wie wörtlich bestätigt sich die Richtigkeit, dass Gott das V. Gebot: „Du sollst nicht töten” mit dem unmittelbar grenzenden VI. Gebot verbunden hat: „Du sollst nicht die Ehe brechen”!, schon ungeachtet das IX.Gebot: „Du sollst die Frau deines Nächsten nicht begehren” !

Jede Sünde gegen das VI. Gebot ist zugleich Ehebruch

Jede Sünde, die gegen das VI. oder IX.Gebot begangen wird, ist im wörtlichsten Sinn zugleich ‘Ehebruch’. Die Person, die diese Sünde begeht, bezieht sich in solcher Lage – sei es zu sich selber (Masturbation), oder zu jemanden anderen (im Rahmen der Partnerschaft, oder Verlobung, bei aller Homosexualität, genau dasselbe gilt aber auch für die Ehe) – einzig auf anonyme Art und Weise.

In solchem Fall ist der Mensch als diese konkrete PERSON, mit diesem eigentlichen Namen, die vielleicht auch schon mit dem Ehebund verbunden ist, unwichtig. Wichtig sind im Bewusstsein und der Betätigung der sündigenden Person – alles egal ob einsam, zu zweit, eventuell zu zweit beim gleichgeschlechtlichen Sexus – die Geschlechtsorgane, eventuell außerdem die übrigen Merkmale des Geschlechtsleibes. Die Person wird zum hundert-rangingen Rang herabgeführt: sie fällt ganz auf den Rand irgendwelcher Aufmerksamkeit. Die ganze Aufmerksamkeit sammelt sich ausschließlich auf dem Zugang zum Leib als ‘Sexus’, um ihn zu maximaler Erfahrung eines tollen Erlebnisses aufzuschwingen. Der Name sowohl der sich betätigenden Person, wie dieser der anderen Person, kommt zu dieser Stunde nicht in die Rechnung. Wichtig, dass es eine ‘Frau-ein-Weib’ ist, beziehungsweise ein ‘Mann-ein-Männchen’, der über den ihm eigenen ‘Sexus’ verfügt.

In diesem Sinn sind alle Sünden, die gegen das VI. oder IX. Gebot begangen werden, immer ‘Ehebruch’ im striktesten Sinn dieses Wortes. Folgerichtig werden diese Sünden jedes Mal zum Akt einer GEGEN-Liebe. Denn wesentliches Kennzeichen und Eigenschaft der Betätigungen, die als Erweis der ‘Liebe’ qualifiziert werden könnten, muss ihre Ausrichtung auf Schaffen des GUTEN sein, wobei das ‘Gute’ erst dann zu wahrhaft GUTEM wird, wenn es auf dem Weg stehen bleibt, der zum ewigen Leben führt.

Man kann in solchem Fall erahnen, was unter solchen Umständen Gott erleben kann, der Schöpfer und Erlöser des Menschen. Gott erschafft jeden Menschen, Mann und Frau, als PERSON. Wird eine Sünde gegen das VI.-IX. Gebot begangen, führt die sündigende Person (beziehungsweise die sündigenden Personen) sich selber, eventuell diesen anderen – auf den Rang nur noch einer (zufällig) lebendigen Sache-Instrument zum Sexieren herab. Die Unwiederholbare, unabtrittbare Würde und Größe der PERSON, dank derer jeder Mensch die ganze Größe des Welt-Alls überragt, wird hier niedergetreten und zum Rang einer nur intrigierenden, zufällig lebendigen Sache herabgeführt. Zu keinem ‘Gut’, sondern allein um daran eine EGOISTISCH-selbstsüchtig (zentri-PETALE Dynamik) begriffene Selbst-Befriedigung beim Sattwerden mit diesem lebendigen Instrument-Sache zur Befriedigung für die eigene sinnliche Begehrlichkeit zu erfahren.

Gerade das muss Gott den Schöpfer auf ganz untröstliche Art und Weise ‘wehtun’. Gott hat doch gleichsam seine ganze ‘Schöpfer-Kunst’ engagiert, damit der Mensch, dieses „einzige in der Welt Geschöpf, das Gott gewollt hat (beabsichtigte) um seiner Selbst willen”, gerade als PERSON an Dem Anteil hat, WER – „die liebende Allmacht des Schöpfers” (DeV 33) IST. Denn einzig den Menschen, diese verwundernde Einheit des Leibes-Geistes auf einmal, hat Er mit unabtrittbaren Eigenschaften ausgestattet, die IHM als Gott eigen sind.

Indem aber Gott in jeden erschaffenen Menschen sein EBENBILD und seine ÄHNLICHKEIT einimpft, kann verstanden werden, dass Er daselbst den Menschen: Mann und Frau mit Eigenschaften ausgestattet hat, die Ihm selbst als Gott eigen sind: Unsterblichkeit, Selbst-Bewusstsein (Verstand-Vernunft), Selbst-Bestimmung (freier Wille), wobei Er ihn zugleich zur Unternehmung der Verantwortung-Zurechrechnungsfähigkeit befähigt hat samt der Macht, einen Kontakt der Liebe und Gegenseitigkeit mit dem Schöpfer selbst und Erlöser anknüpfen zu können.

In der Sünde gegen das VI.-IX. Gebot tritt die sündigende Person die eigene Würde als Person nieder, und umso mehr die Personen-Würde dieses anderen. Sie will bewusst und freiwillig nichts hören: weder betreffs sich selber, noch den anderen Menschen – als die GESAMTHEIT: als Leib-Geist zu gleicher Zeit. Dagegen sie reduziert sich selber und diesen anderen nur noch auf die Rolle eines Instruments, beziehungsweise einer SACHE, mit der die Dynamik der GEGEN-Liebe und des GEGEN-Lebens ausgelöst werden kann.

Was für einen Schmerz muss dann Gott der Dreieinige erleben! Es ist Schmerz, der infolge der aufständischen Zurückweisung der verwundernden Gabe Gottes für den Menschen als dieses „einzigen Geschöpfs in der Welt ausgelöst wird, das Gott um seines Selbst willen” (GS 24) gewollt hat.

Dem über den Kosmos zur Würde des ‘Königs’ über die ganze Welt erhöhten Menschen hat diese große Würde in bestimmter Stunde ... nicht gefallen. Er begann auf die verkehrten Einflüsterungen und Versuchungen des „Großen Drachen zu hören, der Alten Schlange, die Teufel und Satan heißt und die ganze bewohnte Welt verführt ” (Offb 12,9). Demzufolge zieht er sein bisheriges Anvertrauen und die Liebe, die bisher auf Gott gelegt wurde, zurück, und trägt sie ohne sich tiefer darüber zu besinnen auf den ‘Vater der Lüge’ über. Es ist ihm lieber Knecht-Sklave der ‘Sache’, oder eher genauer: Sklave dieses BÖSEN zu werden, der „wie ein brüllender Löwe geht umher und sucht, wen der verschlingen kann” (1 Petr 5,8), als Gott zu lieben und Ihn zu hören; Ihn, der Liebe-Leben IST. Nur dass Gott sich nie und niemals erlaubt, irgendjemanden zum Lieben Gottes zu nötigen. Gott bittet nur und fragt nach liebender gegenseitiger Liebe für so viele umsonst empfangene Gaben.

Und was erst, wenn Gott sieht, wie der zutiefst vom BÖSEN getäuschte Mensch, beziehungsweise irgendein Partnerschaftspaar, ein Brautpaar, oder selbst schon ein Ehepaar – beim Geschlechtsverkehr auf GEGEN-Liebe umschalten. Gott hat sich deutlich diesen Bereich für die gültig eingegangene Ehe vorbehalten. Er hat die Unternehmung des ehelichen Aktes als Möglichkeit (nicht als Zwang!) – erst für die gültig geschlossene Ehe als Gabe geschenkt.

Sooft die Partner, die KEINE Ehe darstellen, das Gebot Gottes überschreiten und auf Einrede dieses BÖSEN auf Betreiben des ‘Sexus’ übergehen, treten sie tödlich die ihnen geschenkte unabtrittbare Würde als PERSONEN nieder. Sie reduzieren sich auf das Niveau unterhalb allen Geschöpfes und wählen zum Trotz der Gabe des Schöpfers – ihren Platz als schon nur eines Dinges-zum-sündhaften-Nutzen.

Allerdings indem die Gabe Gottes der Würde der PERSON niemand und nichts zu annihilieren imstande ist, bleiben diese Zweien weiter (im schlimmsten Fall als Verdammte selbst in der Hölle) PERSON – nur mit diesem Vorbehalt, dass sie ‘solche Person’, bleiben, die aufgrund der eigenen bewussten und freiwilligen Entscheidung eine völlig verunstaltete Person ist und auf das Niveau unterhalb jedes Geschöpfes gedemütigt wurde. Demzufolge wird die Welt nicht mehr von diesem Menschen als des ‘Königs über die Welt’ der ‘Sachen’ regiert werden, sondern umgekehrt: die ‘Sachen’ werden den ‘EX-König der Welt’ regieren und an ihm blinden Gehorsam erpressen, so dass er ihre Befehle, und sei es ‘mit Zähneknirschen’, erfüllen muss ...

Sollten aber diese Zweien bei dem ‘Sex-Betreiben’ nach irgendwelchem gegen-elterlichen Mittel gegriffen haben – einem anderen, als die ausführlicher besprochene tötende Wirkung des Präservativs, müssten sie sich umso klarer zum Bewusstsein gebracht haben, wie die Aussaat des eindeutig beabsichtigten und wirksam vollbrachten Todesurteils aussieht, je nach dem immer anderen reichen Arsenal der gegen-prägnativen Technologie. An der oben angezeigten Stelle unserer Homepage wurde ihr unterschiedlicher Wirkungsmechanismus genügend klar dargestellt (noch einmal: II,Teil, Kap.3).

Es muss noch einmal hervorgehoben werden: es besteht KEINE Technologie gegen die Empfängnis als solche. Alle künstlichen gegen-elterlichen Arten und Weisen ziehen nach sich jedesmalig den Tod des Empfangenen.
– Das betrifft also einerseits die immer sophistischer konstruierten Einlagen in die Gebärmutter (IUAD: intra-uterine-abortifiant-devices). Alle neueren ‘Generationen’ der Einlagen-Spiralen enthalten Behälter, von denen in bestimmten Zeitabständen außerdem abortierende hormonale Mittel ausgeschieden werden, so dass die Spiralen letztlich ein mechanisch-hormonales Mittel darstellt. Diese Technologie macht den Einnistungsvorgang des Embryo in der Gebärmutterhöhle unmöglich: der Kleine Mensch stirbt verhungert und erstickt – infolge des unmöglich erfolgenden Anschlusses an das Blutkreislauf-System der Mutter.

Anders legt sich der tötend-abortive Wirkungs-Mechanismus der Hormonal-Mittel. Der Tod erfolgt hier infolge solcher Kombination der künstlich geschaffenen Eierstocks Hormone, dass ihnen zufolge der Empfangene das für sich unentbehrliche hormonale Milieu verliert, so dass er gewöhnlich binnen höchstens ein paar ersten Lebenstagen seit seiner Empfängnis stirbt.

Gott im Erleben des Unterganges der Empfangenen infolge der Abortiv-Mittel

Man kann ohne Schwierigkeit verstehen, was in solcher Situation der Dreieinige Gott erlebt. Er hat den Menschen: Mann und Frau zur „Teilhabe an seiner Gottes Natur” (2 Petr 1,4) zugelassen. Autor des LEBENS ist und bleibt ausschließlich ER, der Schöpfer:

„Denn den Tod hat NICHT Gott gemacht
und Er hat KEINE Freude an dem Untergang der Lebenden.
Zum Dasein hat Er alles geschaffen ...” (Weish 1,13f.).

Gott erlaubt den Eheleuten den Akt der Vereinigung ihrer beiden PERSONEN unternehmen, nicht aber den ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’ zu betreiben. Bei der Unternehmung des ehelichen Verkehrs sollen sich diese Zweien, die Ehe-Sakrament geworden sind, jedes Mal zur Vereinigung ihrer Personen in Ganzheitlichkeit der gegenseitigen Hingabe aneinander durchringen, immer bei sperrangelweiter Bereitschaft für die elterliche Potentialität. So hat die ganze Struktur, samt der sie begleitenden ihrer Dynamik des ehelichen Aktes der Schöpfer allein den Ehegatten erschaffen und ihnen eingehändigt.

Indessen diese Zweien – keineswegs Eheleute, sondern nur Partner, brechen nicht nur das VI. oder IX. Gebot, sondern wenden außerdem bewusst und freiwillig Mittel an, die ihnen erlaubten die sinnliche Begehrlichkeit, die blind funktioniert, zu befriedigen, nur dass sie dieses Ziel um den Preis des BLUTES ihrer empfangenen KLEINELCHEN erreichen.

Gott erpresst zwar nie und niemals den Gehorsam eines irgendjemanden zu seinen Geboten. Gott bittet nur sehr dringend, dass die Wahl immer nach dem getroffen wird, was zum Leben und Guten dient. Zugleich warnt Er aber, dass im Fall des Ungehorsams gegen die Stimme Gottes, die im unabwischbaren Eintrag des Gewissens eingeprägt ist, der Sünder den Verlust des ewigen Lebens riskiert.
– Wenn aber der Sünder die Stimme Gottes zurückweist, geht Gott demütig weg, entsetzt wegen des Geschicks, das sich der Sünder bewusst und freiwillig bereitet hat:

„Geht durch das enge Tor.
Denn das Tor ist weit, das ins Verderben führt,
und der Weg dahin ist breit, und viele gehen auf ihm.
Aber das Tor, das zum Leben führt, ist eng,
und der Weg dahin ist schmal, und nur wenige finden ihn” (Mt 7,13f.).

Gott hört nicht auf, den Sünder anzuflehen, dass er umkehrt. Gott schlägt ihm die Versöhnung mit Sich selbst dann vor, wenn dieser ein Verbrechen des BLUTES nach dem anderen begeht. So war es schon im Fall des Kain, wenn dieser – nach der Tötung des Bruders Abel, dem fragenden Gott:

„Wo ist dein Bruder Abel !?” (Gen 4,9).

auf ganz arrogante Art und Weise geantwortet hat. Solche Antwort hat dem Kain offenbar dieser BÖSE unterschoben. Und zwar der BÖSE hat sich in der Sünde sofort im Herzen des Kains eingenistet:

„Ich weiß es nicht.
Bin ich der Hüter meines Bruders?”

Gott, der so entsetzend unwürdig vonseiten des Kain, der mit Blut des Bruders besudelt war, betrachtet wurde, unterbricht dennoch den Dialog mit dem Verbrecher nicht. Er sucht ihn zur Besinnung und zur Bekehrung zu bringen. Daher enthüllt Gott dieses Mal dem Kain direkt sein Verbrechen – nicht um ihn der Verzweiflung preiszugeben, sondern den Weg zur Bekehrung zu ebnen:

„Der Herr sprach: ‘Was hast du getan?
Das Blut deines Bruders schreit zu Mir vom Ackerboden’ ... (Gen 4,10).

Sollte etwa Gott zu Partnern (und seinerseits ... auch schon zu Eheleuten), die die Kopulation betreiben, aber mit Abortiv-Mitteln, sich nicht genau auf selbe Art und Weise – in der Stimme ihres Gewissens wenden, wiewohl es schon vielleicht beinahe völlig verstockt geworden ist und schon keinen Strahlen der an das Herz pochenden Gnade Gottes durchlässt?

Sollten hier nicht noch einmal die Worte Jesu wiederholt werden, die Er an die Hl. Faustyna von Sündern gesagt hat, die auf die Stimme Gottes beinahe völlig stumm geworden sind:

„Schreibe: Ich bin dreimal Heilig und verabscheue die kleinste Sünde.
Ich kann eine Seele nicht lieben, die mit Sünde befleckt ist,
aber sobald sie bereut, sind Meiner Großzügigkeit ihr gegenüber keine Grenzen gesetzt. Meine Barmherzigkeit umfängt und rechtfertigt sie.
– Mit Meiner Barmherzigkeit verfolge Ich die Sünder auf all ihren Wegen
und es freut sich Mein Herz, wenn sie zu Mir zurückkehren.
Ich vergesse die Bitterkeiten, mit denen sie Mein Herz getränkt haben,
und freue Mich über ihre Rückkehr.

– Sage den Sündern, dass keiner vor Meiner Hand entflieht.
Wenn sie vor Meinem Barmherzigen Herzen fliehen,
fallen sie in Meine gerechten Hände.

– Sage den Sündern, dass Ich immerfort auf sie warte.
Ich horche am Pulsschlag ihres Herzens, wann es für Mich zu schlagen beginnt.
– Schreibe, dass Ich zu ihnen durch Gewissensbisse spreche,
durch Misserfolg und Leiden, durch Gewitter und Blitze,
Ich spreche sie durch die Stimme der Kirche an.
– Wenn sie aber alle Meine Gnaden zunichte werden lassen,
beginne Ich ihnen zu zürnen, indem Ich sie sich selbst überlasse
und gebe ihnen, wonach sie begehren”” (s. TgF 1728).

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Übersetzt: VII.Teil, Kap. 4f.
Tarnów, 22.IV.2020.
RE-Lektüre:
Tarnów, 1.I.2023.


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Zentri-FUGALE Ausrichtung: unfehlbares Merkmal der Liebe
Lass dich nicht vom BÖSEN besiegen: Röm 12,21
Verzeihung und Ermittlung der Gerechtigkeit
Verzeihung: Jasnogórski-Appel: Johannes Paul II.

3. Gültigkeit der Beichte: wichtige Fragen
Allgemeine Absolution – General-Absolution
Priester der ein Sakrament selbst im Sünde-Zustand spendet

I. TRIBUNAL DER BARMHERZIGKEIT UND BRAUTPAARE

1. Verlobte angesichts des Tribunals der Barmherzigkeit
Keusche Verlobte
Brautpaare die mit Sünden gegen das VI.Gebot befleckt sind
Triumph Dieses BÖSEN
Wiederholt ein Handvoll von Fragmenten des Tagebuches
der Hl. Faustyna

Herzensvolle Warnung der Nupturienten vor voreiliger Wahl
!empt (0 kB)dieses anderen


2. Wiederholt: Allgemeine Bedingungen der gültigen Heiligen
Beichte bei Brautleuten

Wichtige Umstände der Sünde
Anzahl der Sünden
Zeitraum der begangenen Sünden
Im Fall des Schwangerschafts-Abbruchs
Die Entscheidung nicht mehr zu sündigen ...

J. EINIGE INSBESONDERE SÜNDEN UNTER
BRAUTPAAREN


1. Petting: Masturbation zu zweit
Petting
Erneuter Angriff des BÖSEN mit Hilfe Sieben Geister
böserer als er selbst


2. Oral-Sexus
Verkehrte Entartung ...
Niedertretung des Sinnes der ehelichen Vereinigung

3. Kopulation mit Absicherung
Gegen-elterliche Mittel
Bekenntnis der Ivone
Argumente für notwendig anzuwendende Verhütung
Die einzig zur Verwaltung geschenkte Geschlechtlichkeit
!empt (0 kB)und die begangene Sünde


4. Verkehr mit dem ... Präservativ
Diese Zweien haben nach dem ... Präservativ gegriffen
Neuerlich: Voraussetzungen für eine gute Tat
Die Absicht dieser Beiden
Ob Akt der VEREINIGUNG
Koitus in gültiger Ehe ... mit Präservativ u.dgl.
Verlobte: Kopulation mit dem Präservativ

5. Präservativ und die samentötende Chemie
Noch einmal: Wirkungs-Mechanismus
Präservativ und spermizide Chemie: Wirkungsmechanismus
Das Gewissen verpflichtet zur Nachsuche der Wahrheit

6. Die samentötende Chemie: weitere Folge
Empfängnis den Gameten-Beschädigungen zuwider
Wirkungsmechanismus aller samentötenden Chemie
Schlüsse

7. Gott und gegen-elterliche Mittel
Gegen-elterliche Mittel und Gott: LIEBE-LEBEN
Jede Sünde gegen das VI. Gebot ist zugleich Ehebruch
Gott im Erleben des Unterganges der Empfangenen infolge
!empt (0 kB)der Abortiv-Mittel


Fotos-Bilder

Abb.1. Moderne Erziehung der Kinder mit Hörern, dass sie
möglichst auf wirksamste Weise das Gehör verlieren

Abb.2. Es ist uns gelungen eine so große ... Sprotte zu fangen !
Abb.3. Rio de Janeiro, Brasilien. Ansicht vom Berg mit dem Anblick
vom mächtigen Monument des Herrn Jesus, des Sohnes Gottes,
Erlösers des Menschen

Abb.4. Befreundung im großen Klima des gegenseitigen
Verständnisses mit dem Hund einer anderen ... Rasse

Abb.5. Hier wohnen Menschen in Felsen: Zimmer und
Wohnungsorte haben sie im Stein ausgehöhlt

Abb.6. Mit was für einer Feinheit nimmt die Löwe-Mutter, oder der
Löwe-Vater – ihr Kleines und trägt es woanders, um nur mit den
scharfen Zähnen ihrem Kleinen keinen Schaden zu bereiten !

Abb.7. Diese Kleinkinder sind mit der Sicht dieses ‘heiligen
Nikolaus’ total entsetzt: in ihrer Ohnmacht angesichts der ihnen
zugefügten Gewalt bleibt ihnen nur ein spasmatisches,
schreiendes Weinen

Abb.8. Panoramasicht vom felsenartigen Gebirge