(0,7kB)    (0,7 kB)

VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur


(26 kB)

G.   AUF PROBE AUSGESETZTE KEUSCHHEIT IN VERHALTENSWEISEN
DER JUNGEN

(6.9 kB)

Bevorstehende Aufgaben

Im gerade erst beendeten Paragraf des hiesigen Kapitels – über die Jugendlichkeit angesichts der Wahl einer anderen Person in Perspektive der Ehe – des Sakraments der Ehe, haben wir noch einmal versucht, die in die Tiefen der ‘bräutlichen Liebe’ hinreichenden Erwägungen des Erzbischofs Karol Wojtyła, des Metropoliten von Kraków, des späteren Papstes, des Heiligen Johannes Paul II, frisch in Erinnerung zu bringen. Diese Erwägungen setzen ein besonders aufmerksames, wiederholt unternommenes Lesen voraus. Dennoch sie lassen die verantwortliche, tief begründete Wirklichkeit der ‘erotischen’ Liebe, die nur Trüge-Anschein der ‘Liebe’ ist (ob bei Brautpaaren, oder schon in der Ehe) – von Liebe der Vereinigung, die der menschlichen Person, und umso mehr der bräutlichen Liebe würdig ist, zu unterscheiden.

So konnten wir zum Schluss kommen, dass ohne die eigentlich verstandene, bewusst erarbeitete Tugend der Keuschheit bei einem Brautpaar, und daselbst auch in der Ehe, keine „... Liebe aufkeimt, diese schöpferische Macht im Menschen” (DiM 7), dank der die gegenseitigen Beziehungen solcher zweien, die aufgrund ihrer beiderseitigen Begegnungen als Mann und Frau entstehen, sich mit einer – für die personale Liebe charakteristischen „Durchscheinbarkeit”  ihrer Gefühle, Absichten und Betätigungen kennzeichnen.

Wir stehen vor dem nächsten Abschnitt unserer Erwägungen dieses Kapitels: „Junge Leute auf dem Weg zur Ehe: dem Sakrament der Ehe”. Es sollen ein paar mehr praktische Anwendungen vom schon erörterten reichlichen Material erwogen werden, das übrigens daselbst auch schon die Rolle eines eigenartigen Wegweisers erfüllt.

Hier wird nicht mehr über die Berufung zur Keuschheit im geweihten Leben gesprochen – sei es hinsichtlich eines Mädchens oder eines Jungen (Ordensleben in seinen vielfältigen Abänderungen des Charismas der einzelnen Orden und Ordenskongregationen), noch zum priesterlichen Zölibat. An diese Frage haben wir schon ausführlicher in einem der vorigen Teile unserer Homepage angeknüpft (siehe: Teil III, 2. Kapitel: Vielleicht Priester werden? Oder Leben im Orden?).
– Wir sind uns wohl dauernd gut bewusst, dass sowohl der junge Mann, wie das Mädchen beständig auf die Stimme Gottes hinhören sollen. Diese kann nämlich jemandem von ihnen deutlich eine ganzheitliche Hingabe an Gott, als Angebot, vorschlagen. Die Stimme Gottes darf nicht zum Schweigen genötigt werden, noch soll man sich von ihr drücken. Gott weiß allzu gut, was Er jemandem vorschlägt, auch wenn Er immer auf die Einwilligung des freien Willens des betreffenden Berufenen wartet.

Greift der junge Mann, oder im gegenteiligen Fall das Mädchen, die Stimme des berufenden Jesus Christus auf, erhalten sie dafür außer Zweifel die verwundernde Gabe: der Elternschaft im Heiligen Geist. Auf solchem Wege wurde in erster Reihe Maria, die Jungfräuliche Mutter des Gottes Mensch-Gewordenen Wortes, ... Mutter aller Menschen in Ordnung der Gnade.
– Dennoch hier schränken wir uns nur noch auf junge Leute, die zur Ehe: zum Sakrament der Ehe, berufen werden.

Im laufenden Fragment dieses Kapitels möchten wir auf der Stufe der seriösen Suche einander in Hinsicht der künftigen Ehe anhalten, oder selbst der Zeit, wo diese zweien tatsächlich schon ‘miteinander gehen’ und konkret über das Thema der schon in Kürze geplanten gegenseitigen Verbindung im Ehebund sprechen.

Dieser Lebensabschnitt löst zweifellos eine ganze Reihe personaler und ethischer Fragen aus. Sie sind anders, als die Problematik allein der geschlechtlichen Unterschiedlichkeit in Phase der Kinderzeit und der Zeit der frühen Jugendlichkeit.
– Aus praktischen Gründen wird es wohl gut sein, diese Stufe des vor-ehelichen Lebens gesondert mit Bezug auf Jungen anzuschauen (§ G-H), und gesondert auf Mädchen (§ I, und die darauffolgenden §), trotzdem eigentlich alle erörterten Aspekte immer sowohl die einen, wie die anderen – zusammen, und dennoch auf eigenartige Weise getrennt, betreffen.

Im Anschluss an ein paar einführende Bemerkungen – über die Bitte an den Herrn der Ernte um mutige, opferwillige und ergebene Hirten seiner Herde, haben wir vor, über weitere insbesondere Anwendungen der bisherigen Überlegungen nachzudenken – zuerst hinsichtlich der männlichen Jugend (§ G-H). Wir möchten dabei ein paar charakteristische Unterpunkte aussondern:

(0,13 kB) 1. An der Schwelle der Frage
(0,2 kB) 2. Von der Lehre der Kirche über Erziehung zur Liebe
(0,2 kB) 3. Männliche erotische Versuchung in Rolle einer heißen Liebe
(0,13 kB) 4. Lichtbilder der Treue in Keuschheit
(0,2 kB) 5. Wenn aber ‘Liebe’ doch erst über ‘Sexus’ zur Wirklichkeit wird?
(0,13 kB) 6. Noch einmal: Oral-Sex

(3.5 kB)

1. An der Schwelle der Frage

(2.8 kB)

Eingeschaltet ins Gebet um unerschrockene, getreue Hirten

Wie gut kann man bei jungen Leuten den natürlichen Drang verstehen, eine tiefere Freundschaft mit jemand andersgeschlechtlichem einzugehen! Ein junger Mensch möchte sich mit jemandem in solcher Freundschaft verbinden, die nicht nur auf Kameradschaft, noch selbst nur auf Sympathie beschränkt wäre, sondern sich perspektivistisch in Richtung des Ehebundes entfalten könnte – als Grundlage für eine künftige Familie.

Dennoch bei aller Bezauberung mit der ersehnten Ehe, sollen im Herzen und Ohren des jungen Menschen auch die ungemein und eindringlich formulierten Worte Jesu Christi mit tiefstem Echo widerhallen, die Jesus zweifelsohne nicht umsonst gesagt hat:

„... Die Ernte ist groß, aber es gibt nur wenig Arbeiter.
Bittet also den Herrn der Ernte,
Arbeiter für seine Ernte auszusenden” (Lk 10,2; siehe: Mt 9,37f.).

Wir haben gerade erst erwähnt, dass wir Jetztzeit das Thema der Berufung irgendjemandes weder zum Stand des geweihten Lebens, noch zum Priestertum, zu unternehmen beabsichtigen. So wird es auch werden. Dennoch es wäre schwierig sich um die fortbestehend dringende Notwendigkeit nicht bewusst zu werden, den „Herrn der Ernte”  sehr deutlich zu bitten, Er möge seine fortwährend vielfältig irregeführte ‘Herde’ mit Hirten „nach seinem Herzen”  bereichern (Jer 3,15).
(Siehe die Apostolische Adhortation Johannes Paul II.: „Pastores dabo vobis” – 25.III.1992)
.

(8.3 kB)
Attentat auf das Passagierflugzeug: die versteckte Bombe wurde über Lockerbie gesprungen, ein bisher friedsames Städtchen, das damit ganz schockiert war, dass auf einmal von der Höhe von 11 km ein zerbrochenes Flugzeug gefallen ist. Als Attentäter hat sich nach Jahren ein Mensch aus Libyen gezeigt.

Wir erlauben uns in diesem Moment eine Abweichung einzuschalten und übergehen für einen Moment die Berufung eines betreffenden Jungen, bzw. eines Mädchens zur Ehe – auf schon Berufene entweder zum Priestertum, oder zum Ordensleben – als Ordensmänner oder Ordensschwester in ihrem Dienst dort, wo sie vom Herrn der Ernte „gesandt”  werden.

Es ist klar, dass diese schon Berufenen und Gesandten, die vielleicht mit maximaler Opferwilligkeit auf einem bisweilen ungemein schweren und tödlich gefährlichen, ihnen zugeteilten Abschnitt des Gottes Weinbergs tätig sind, die Stimme des sie Berufenden Gottes – damals, am Anfang der Berufung ... nicht annehmen konnten. Jeder von ihnen konnte sich das Leben nach seinem eigenen Gutdünken einrichten. Dessen Folge wäre nur dieses:

Der Altar, bei welchem der heutige doch Priester, die Heilige Messe zelebrieren sollte, bliebe ... leer.
Der Beichtstuhl, bei dem sich Schlangen dieser bilden sollten, die sehr nach Gottes Vergebung gewartet haben – wäre nicht besetzt.
Das Wort Gottes ... würde nicht erschallen.

Selbst Jesus Christus, der diesen konkreten Jüngling mit der Gabe der Berufung zu seiner Nähe beschenkt hat, hatte damals gehofft, dass dieser vonseiten des Menschen-Sohnes mit der Gnade der Berufung ausgezeichnete – sich wegen dieser Berufung erfreut und sie offenen Herzens unternimmt, ohne auf die ihn wartenden Mühen zu achten, sollten sie manchmal täuschend ähnlich sein wie diese, die es z.B. dem Paulus, dem Völkerapostel, und so vielen anderen – zu bestehen gegeben wurde.
Indessen Jesus würde sich an diesem Berufenen ... äußerst tiefgreifend getäuscht haben: zu untröstlichem Schmerz seines Herzens.

Anderseits ist es nicht schwer solche Situation zu erfahren, wenn einer, der auf den Posten des ‘Hirten’ für das Volk Gottes berufen war, sich mit der Zeit in jemanden solchen umwandelt, von dem Jesus Christus selbst mit traurigen Worten gesagt hat, es wäre ein „... Lohnknecht, der ... wenn er den Wolf kommen sieht, die Schafe im Stich lässt und flieht – und der Wolf raubt und versprengt sie ...” (vgl. Joh 10,12).
(Vgl. auch Ez 34: Das Wort Gottes über die ‘Hirten Israels’)
.
– Es können Hirten vorkommen, die mit dem Wort Gottes „Handel treiben”, wenn Worte des Hl. Paulus zu dieser Bezeichnung angewandt werden sollten.
(vgl. 2 Kor 2,16f: im griech. Originaltext: kapeleúontes = indem sie sich vor dem ‘Ehebruch’ am Wort Gottes ... um des Geldes willen nicht drücken).
– Oder, in anderem Fall, sie „... verfälschen das Wort Gottes”
(2 Kor 4,2: griech.: doloúntes ton logon tou Theoú = sie verunstellen, arglistig das Wort Gottes),
wenn der ‘Hirte’ das Gottes-Geschriebene-Wort zu verwässern beginnt und die Forderungen der Gebote Gottes auf eigene Faust verdünnt, indem er das Volk Gottes in Irrtum führt: in Irrtum im Glauben und sittlichen Verhaltensweisen.
– So geschieht es gewöhnlich, wenn bei dem betreffenden ‘Hirten’ ... der Glaube abschwächt. Und noch öfter, wenn er allmählich aufhört, „Mann des Gebetes”  zu sein ...
(siehe dazu: P-1979,7) (S. zu diesem Aspekt der Wirklichkeit auch die längere, intrigierende Bearbeitung – PORTAL-Seite, Abteil B-10: Treue des Beichtvaters zum Apostolischen Glauben: mit Petrus und unter Petrus).

Solchen ‘Glaubens-Lehrern’ kann man zu jeder Zeitepoche und in aller Welt begegnen, in der eigenen Heimat nicht ausgenommen. Es kommt vor, dass das Wort Gottes und die „gesunde” moralische Lehre
(2 Tim 4,3; siehe: VSp 5.28ff.116)
unter solchen Umständen verschwiegen und übergegangen wird, oder auch wenn die Überschreitung seiner Erfordernisse vom jemanden der Diener des Gottes Wortes eigenartig ‘gerechtfertigt’, eventuell minimalisiert wird .

So was kommt vor allem vor, wenn die klare Verkündung der Wahrheit der Offenbarung mit Aussetzung auf einflussreiche Stimmen der Gegner und der gegenteiligen öffentlichen Meinung verbunden ist, oder andermal wenn die Verkündung des Wortes Gottes gleichbedeutend sein sollte mit Aussetzung vor die öffentliche Macht, die dem Hirten Christi mit Gewaltmitteln droht, oder selbst dass er ums Leben gebracht wird, falls er nicht aufhört im Namen Jesu Christi zu sprechen und die eindeutigen Forderungen des Lebens nach dem Evangelium auszupunkten.
(meistens wird dann ein Justizmord vollbracht unter dem Decknamen so genanter ‘nicht erklärter Umstände ...’).

Ist es demnach in dieser Lage nicht etwa auch heute angewiesen, dass gerade sowohl die männlichen, wie die weiblichen Jugendlichen, darunter auch diese, die nach einem Lebensbegleiter für die Ehe umschauen, sich mit Herzen und Seele dieser Bitte und diesem Gebet anschließen, um die selbst der Erlöser des Menschen, Jesus Christus, in so dringenden Worte gebeten hat?

Gott muss nämlich gebeten werden, dass er als Herr der Ernte auf die heranreifenden Gefilde mutige Hirten sendet, die nicht nach eigenem Nutzen suchen, sondern bereit sind dem Muster Christi ohne zu zögern nachzufolgen, auch dann, wenn es bedeutete, wie Jesus Christus selbst „sein Leben für die Schafe” zu geben (vgl. Joh 10,11) bereit sein – in Spuren des Sohnes Gottes, der „Werkzeug der Sühne” am Kreuz der Erlösung geworden ist (vgl. Röm 3,25; 1 Joh 2,2).

Werden gerade nicht etwa die jungen Leute – Jungen und Mädchen, Gott dankbar sein, wenn sie in der Situation schwieriger Wahlen und im Herzen aufkommender Zweifel – im strikten Anschluss u.a. an die jugendliche Lebensphase, des Lebens in der Brautzeit, und dann des ehelichen Lebens, einen geistigen Führer finden werden, der mutig und fähig sein wird, ihnen den klaren Weg zu zeigen, sollte auch das Weitergehen in der hingewiesenen Richtung die Mühe kosten, in ... wahrer Liebe heranzuwachsen?

Wie kostbar kann sich gerade solche Form einer Vorbereitung zu künftigen Aufgaben und zur ehelich-familiären Verantwortlichkeit erweisen, wie sie z.B. von einem jungen Mädchen in ihrem Brief aus der Vorbereitungszeit zur Ehe zum Ausdruck gebracht wurde. Sie hat nämlich eines Tages zutiefst verstanden, voller Dank für die Gabe auf dieser ihrer Lebensstufe der zum ersten Mal ungemein tief erlebten klaren geistigen Führung, wie auch der dank dem Priestertum erfahrenen Vergebung der ewigen Schuld und Strafen, dass auf ihr eine bisher niemals sich zum Bewusstsein gebrachte besondere Verpflichtung lastet, um zu Gottes Güte und zur Unbefleckten Mutter des Erlösers um die Gnade der Berufungen zum Priestertum für weitere Bedürfnisse der Kirche und der Heimat zu beten, und mehr präzise: dass Gott in ihrer künftigen Ehe bei ihren, das heißt ihrer beiden künftigen Kindern wenigstens eine Berufung zum Leben im Priestertum, oder im Ordensleben wecken möchte.

Als sie dieses ihr inneres Verständnis und diese Erleuchtung ihrem geliebten Jungen mitgeteilt hat, hat dieser dieses ihr Nachdenken sofort angenommen und schloss sich von nun an zum gemeinsamen Gebet mit seiner Braut um diese zusätzliche Gabe, dass nämlich Gott eines ihrer Kinder in der künftigen Ehe mit der Gabe der Berufung zu seiner unmittelbaren Nähe als Priesters, Ordensmannes oder Ordensfrau auszeichnen möchte.

Wie sehr die Welt, die Heimat und jeder einzelne Mensch – heilige, unbedingt Gott und der Kirche treue, mutige, einsatzbereite Ordensmänner und Ordensfrauen, und dazu heilige, unerschrockene Priester benötigt!

Sollte es geschehen, dass irgendein Diener des Altars wirklich versagt, oder selbst er verübt vielfältiges Übel, hat Jesus Christus die Gültigkeit der von ihm verrichteten heiligen Funktionen so gesichert, dass sooft ein seiner Berufung nicht gewachsener Priester irgendwelche Handlungen gemäß seiner Berufung verrichtet, bedient sich weiter Jesus Christus selbst Seiner, indem Er seine Gottes Person bei den von ihm verrichteten Handlungen vergegenwärtigt.

Daher: sollte auch der Priester, der sich gerade selbst im Zustand einer schweren Sünde finden würde, doch jetzt die Handlungen irgendeines der heiligen Sakramente verrichten, bleiben diese heiligen Tätigkeiten vollgültig, und Jesus Christus verschenkt durch jenen unwürdigen seinen Diener weiter reichlich die Schätze der von Ihm vollbrachten Erlösung. Jesus vergegenwärtigt auch weiter in dieser Zeit durch seinen Dienst – seine eigene Gottes Person. Nur dass dieser Priester, der die heiligen Sakramente und Handlungen in diesem Zustand verrichtet, dann selbst eine sehr schwere Sünde und ein Sakrileg begeht.
– Wie sehr benötigt solcher Priester das Gebet vonseiten aller Gläubigen!


Wir kehren aber zum Priestertum der Jesus Christus treu ergebenen Diener des Altars zurück. Was wäre es da, sollte Jesus Christus das Sakrament der Buße, das Sakrament der Eucharistie und des Priestertums selbst nicht gegründet haben! Bei jedem geweihten Priester muss es die Gewissheit geben, dass sein Priestertum an ihn auf dem Weg der Sukzession von den Aposteln selbst herkommt! (= Apostolische Sukzession: Nachfolge der Bischofsweihe und daselbst des Priestertums von den Aposteln)! Nirgends außerhalb der Katholischen Kirche gibt es das Sakrament des Priestertums.
– Folgerichtig auch nirgends woanders gibt es die Eucharistie, noch gibt es die Gewissheit um die Vergebung der Sünden vonseiten Gottes ...!

Daher braucht sich auch z.B. der Pönitent, der zum Sakrament der Versöhnung herantritt, zu diesem schwierigen, und doch so auserlesenen Tribunal der Barmherzigkeit, durch das an den Sünder das Blut und Wasser der Erlösung von der durchbohrten Seite Christi des Erlösers vom Kreuz herabfließt, um sich danach mit Ihm über das Sakrament der Eucharistie vereinigen zu können – niemals erst erkundigen, ob selbst dieser Priester gerade im Zustand der heiligmachenden Gnade bleibt, oder nicht. Jesus Christus hat die Gültigkeit eines jeden der von Ihm gegründeten, und der von Ihm errichteten Kirche anvertrauten heiligen Sakramente gut und schon im Voraus gesichert – ganz unabhängig von der Würde oder Unwürde ihrer Ausspender selbst.

Vielleicht hat Gott auch gerade deswegen die so schwer zu verstehende Verleugnung Christi, die Petrus im kritischen Zeitpunkt des Gerichts über Ihn vor dem Synedrium verübt hat, zugelassen (sieh: Mk 14,66-72; Lk 22,54-62).
– Und doch, derselbe Jesus Christus, hat dieser entsetzenden Sünde des Petrus zuwider, den von Ihm zu seinem Stellvertreter-auf-Erden gewählten nicht nur nicht zurückgewiesen, sondern diese seine früher vorhergesagte Wahl mit Nachdruck völlig bestätigt (Mt 16,18f; und nach der Auferstehung: Joh 21,15ff.).

Und ähnlich: Jesus hat nur allzu gut gewusst, dass Judas Ihn verrät und Ihn ausliefert. Und doch, Er hat ihm den Vorrang der Berufung zu seinem Apostel nicht zurückgezogen. Dabei hat Jesus bis zum Ende hin Judas mit höchst möglicher Feinheit die Gabe der Besinnung und Vergebung angeboten (Lk 22,48; Joh 13,18-30). Allerdings Judas hat diese ihm viele Male und auf immer andere Arten und Weisen angebotene Chance ... nicht aufgegriffen.

(2.2 kB)

Darstellung der ethischen Norm im Bereich der Geschlechtlichkeit

Wir treten an den bevorstehenden eigentlichen Faden heran: der jungen Leute, die nach sich gegenseitig suchen und sich auch zu finden verstehen. Diese Thematik versucht hier jemand aufzugreifen, der ... Priester ist, und außerdem Ordensmann.
– Steht ihm das Recht zu, dass er sich zu Themen äußert, die die Jugendlichkeit auf der Stufe des Miteinandergehens vor der Ehe, und nachher in der Ehe selbst betrifft? Woher soll er einen Begriff darüber erreicht haben, was sich in der Seele und im Leib solcher beiden Personen ereignet, die sich ‘lieben’ ?
– Und doch, er darf darüber unmöglich keinen Begriff haben ...!

Wie viele Male werden Stimmen eines lauten Schreiens hörbar – schon nicht nur gegen einen betreffenden Priester, der den Mut fasst, sich über das Thema der bräutlichen, und nachher ehelichen Keuschheit auszudrücken, beziehungsweise mehr allgemein: über das Thema der Gebote Gottes, dieser Gabe Gottes Liebe und Gottes unwahrscheinlichen Vertrauens ... seinem lebendigen Bild: Mann und Frau gegenüber. Wie leicht ist es, unter solchen Umständen bedrohliches Gebrumme zu vernehmen, oder auch Aufschrei gegen die ganze Kirche, und selbst gegen Gott überhaupt.

Eine ganz besondere Entrüstung rufen zweifellos die Aussagen der Kirche hervor, und dann selbstverständlich Worte eines bestimmten Priesters, wenn sie die Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Gebiet der Geschlechtlichkeit zu betreffen beginnen.

Ist aber solches Geschrei nicht etwa eigenartiger Ausdruck und Abreagierung eines verzweifelten Kampfes gegen die Stimme des Gewissens, das danach strebt, sich um jeden Preis von der erfahrenen eigenen Schuld zu befreien, nur dass dieses Gewissen – die ‘Schuldigen’ wegen des schwer zu ertragenden seines Zustandes: des beständig verletzten und unterdrückten Gewissens – überall woanders sucht, nur nicht in sich selbst?

Es ist wohl Schade um die Energie und die Zeit, um auf solche Proteste überhaupt eine Antwort geben zu versuchen. Sie sind grundsätzlich Ausdruck eines undurchsichtigen Gewissens. Die Kirche – wie auch sein Vertreter in der Person eines Priesters usw., wird notgedrungen zur Erinnerung daran, dass Gott ... DA IST; dass Gott – Liebe ist; Liebe, die leicht, und sofort zu vergeben imstande ist, allerdings niemals um jeden Preis.

Diese Hinsicht der ‘Kirche’, und folgerichtig die Sicht selbst eines ‘Priesters’, einer Ordensfrau oder eines Ordensmannes – wirkt manchmal ganz beirrend: als fortbestehender, mit seiner Erscheinung selbst provozierender Vorwurf für das Gewissen. Wie leicht ist es dann, gemäß dem schon seit langem in Wortformel gefassten psychologischen ‘Gesetz’ – verzweifelte Bemühungen zu unternehmen, um nur die systematisch gedämpften Gewissensbisse und die Empfindung wegen eigener vielfältiger Schulden gegenüber den Nächsten und Gott – von sich abzuschütteln und sie auf alle anderen außerhalb von seinem Selbst abzuschieben, angefangen von denen, die an ‘Gott’ allein schon mit ihrem Existieren erinnern!

Indessen niemand und nichts ist imstande an einer Feststellung ‘ontologischer’ Art zu rütteln, das heißt die von Grundlagen selbst des ‘Seins’ herkommt, dass nämlich Gott
(und aufgrund seiner Bevollmächtigung die Kirche ... und der Priester)
außerstande ist, dem Menschen: Mann und Frau irgendein ‘Übel’ zu wünschen. Auch dann, wenn derselbe Gott dringend vorschlägt – und niemals etwas erzwingt, dass seine angebotene Gabe: in diesem Fall seine Zehn Gebote – liebend angenommen und in die Praxis umgewandelt werden.

Sie waren niemals und werden es auch niemals Ausdruck sein irgendeines ‘Auslebens’ Gottes am Menschen, noch einer dem Menschen mit Kraftaufwand aufgenötigten Unterwürfigkeit. Der Ausklang der Gebote Gottes ist durch und durch positiv und promovierend.
– In der Gabe der Gebote bezeugt Gott feierlich, dass Er den Menschen: Mann und Frau als „Subjekt des Bundes”  betrachtet, das heißt Gott bietet ihm einen seriösen und beide Seiten verpflichtenden Bund an, gemäß seinem Vorhaben: seiner urewigen bräutlichen Liebe mit Ihm selbst.
(sieh dazu genauer ob.: Wie Ich so Du: Partner des Absoluten – Subjekt des Bundes – und die ganze weitere Folge dieses Kapitels: IV. Teil, 1. Kapitel).
Gott stellt daselbst den Menschen über das ganze Weltall und die übrige Schöpfung. Er lässt ihn – ihn, und nur ihn – „Partner des Absoluten”  zu sein.

Wir erinnern uns an diese diesbezüglichen Worte Johannes Paul II.:

„Dieser Mensch, von dem der Priesterliche Text [Gen 1,26] sagt, dass er als ‘Gottes Ebenbild’ [Gen 1,27] erschaffen worden ist, erweist sich im zweiten Bericht [= Gen 2,ff.] als Subjekt des Bundes – das heißt als personhaft konstituiertes Subjekt, konstituiert nach dem Maß des ‘Partners des Absoluten’, insofern er bewusst zwischen Gut und Böse, unterscheiden, und zwischen Leben und Tod wählen soll.
– Die Worte des ersten Gebotes Gottes-Jahwé [Gen 2, 16f.], die unmittelbar und direkt von der Unterwerfung und Abhängigkeit des Menschen-des-Geschöpfes vom Schöpfer sprechen, weisen mittelbar auf eben solches Maß des Mensch-Seins: Subjekt des Bundes und ‘Partner des Absoluten’. Der Mensch ist allein – das heißt: durch sein Mensch-Sein, dadurch Wer er ist, zugleich in einer einzigen, ausschließlichen und unwiederholbaren Beziehung zu Gott selbst konstituiert” (ML 76f.; s. dazu ob.: Erstes Gebot: Erweis der Liebe).

Das in der Welt bestehende ‘Übel’ – dieses sittliche, aber nicht selten auch das mit ihm verbundene physische Übel, ist in wenigstem Maß Zeugnis der Tätigkeit Gottes des Schöpfers. Es kommt von einer der drei Begehrlichkeiten des Menschen der Sünde, wie es der Mensch nach dem Sündenfall der Ur-Eltern im Paradies geworden ist.

So hat es in seinem Brief Johannes der Apostel, der Geliebte Jünger Jesu Christ, zusammengefasst. Er ist dabei in die Tiefe der „Gedanken des Herzens” seines Göttlichen Meisters eingedrungen:

„Wer die Welt liebt
[= alle Mächte der Welt: die Gefallenen Engel; und die menschlichen Mächte, die das Vorhaben Gottes der Erlösungs-Liebe zunichte machen möchten],
hat nicht die Liebe zum Vater
[Gott-der-Vater: Gott der Dreieinige].
Denn alles, was in der Welt ist:
die Begierde der Augen und die Prunksucht
[= in diesen 3 Begehrlichkeiten sammelt sich das ganze Übel in der Welt und im Menschen; vgl. Dan 13,56; Röm 6,12; Gal 5,24; Kol 3,5; Jak 1,14f.; 4,1ff.; 2 Petr 2,10],
stammt nicht vom Vater, sondern von der Welt.
Die Welt aber und ihre Begierde vergeht;
wer aber den Willen Gottes tut, bleibt in Ewigkeit” (1 Joh 2,15ff.).

(6 kB)
Dieses Mädchenkind schaut mit voller Zuversicht, aber umso mehr ganz verwundert angesichts der Frage: was soll es da hier werden? Gottes Güte, behüte dieses unschuldige Schauen das ganze Leben lang dieses Gottes Kindes.

Der Einmarsch des ‘Übels’, zumal dieses ethischen, samt seinem Finale in Form des Todes – ob des natürlichen, oder versetzten, samt seinen Resultanten: Hass, Kriege, Tötung der Kinder und Völker, usw., ist Betätigung nicht Gottes, sondern Satans:

„Gott hat ja den Menschen zur Unsterblichkeit erschaffen –
und ihn zum Abbild seines eigenen Wesens gemacht
[= seiner eigenen, Gottes Natur als Person].
Durch den Neid des Teufels aber ist der Tod in die Welt gekommen
[= es geht um den Tod: sowohl diesen biologischen, wie umso mehr diesen geistigen: der heiligmachenden Gnade; sieh: Offb 20,6.14]
und die ihm angehören, werden ihn erfahren” (Weish 2,23f.).

Es ziemt sich auch nur noch einmal eindeutig hinzuzufügen: Satan – kann den Menschen nur versuchen: verlocken. Dagegen die Sünde des Menschen wird nicht vom Satan begangen, sondern es sündigt jedes Mal persönlich und auf un-abtrittbare Weise dieser betreffende Mensch, der anstatt Gott zu hören ... sein Gehör dem Satan bietet und schenkt.

(3.5 kB)

2. Von der Lehre der Kirche über
die Erziehung zur Liebe

(2.8 kB)

Geschichtlicher Hintergrund

Es ist wohl angewiesen wenigstens eine flüchtige Übersicht zu unternehmen hinsichtlich der Haltung und Weisungen des Magisteriums der Kirche bezüglich der empfindlichen Frage: Erziehung der Kinder auf immer weiteren Stufen ihrer physischen und geistigen Entwicklung – zum Verständnis des Sinnes um die geschlechtliche Unterschiedlichkeit des Menschen, ihrer ‘sexuellen Aufklärung’ und Erziehung zur Liebe: dieser bräutlichen, wie auch dieser ehelichen.
– Es gibt hinsichtlich dieses Themas viele Aussagen der Kirche. Sie sind immer mehrere – im Maß, wie die letzten Jahres-Dekaden zunehmen.

In den vergangenen Jahrhunderten waren solche Aussagen eigentlich nicht einmal nötig. Die Familien waren meistens kinderreich und bestanden aus mehreren Generationen zusammen. Ehescheidungen und Separation in Ehe hat es seltestens gegeben. Es hielt die elterliche Autorität an, und die Kinder haben diese festgesetzte Ordnung als Selbstverständlichkeit angesehen.
– Niemand bezweifelte die Richtigkeit und die verpflichtende Beschaffenheit der Gebote Gottes – darunter auch des VI. und IX. Gebotes. Die diesbezüglichen vorkommenden Vergehen wurden entschieden negativ beurteilt und in öffentlicher Meinung verurteilt.

Weil die Familien kinderreich waren, gab es keine Not betreffs besonderer ‘Regulierungen’ zur sexuellen Erziehung der Kinder und Jugendlichen. Das physische und psychische Heranreifen zu Fragen im Zusammenhang mit der Geschlechtlichkeit, Liebe und Verantwortung lief grundsätzlich störungslos ab, im Rahmen des einträchtigen Wachsens der Kinder von ihrer Kinderzeit bis zum Reifwerden auf Ehe und Familie.

Niemand trug seine Geschlechtlichkeit provozierend herum, und die Bekleidungsweise entsprach den allgemein angenommenen Prinzipien der Schlichtheit und Nicht-Provozierung zur Auslösung der Begehrlichkeit des Fleisches. Die Ehegatten und Eltern haben es verstanden, ihre gegenseitigen Beziehungen trotz der engen Wohnungen in einer Art und Weise zu gestalten, die der Ehre des Bereiches der Intimität entsprach.
– Es ist aber bekannt, dass wenn die Kinder die Beziehungen zwischen Vater und Mutter für den Alltag in Form voller gegenseitiger Hochschätzung erleben, entwickeln sich auch die Kinder friedsam und geborgen: physisch und psychisch, und stärken ihre moralische Haltung, indem sie sich zueinander im Klima der inneren Geborgenheit und gegenseitiger Ehre verhalten.

Die Art und Weise, wie die Eltern sich zueinander verhalten, wurde zur wortlos veranschaulichter Stunde, wie ‘dieser andere’ in der Ehe getrachtet werden soll, und daselbst wie es die gegenseitigen Verhaltensweisen hinsichtlich des Menschen des gegenteiligen Geschlechts zu gestalten gilt. Es waren grundsätzlich vorbildliche Stunden der nicht einmal bewusst gewordenen, und doch angewandten personalistischen Norm, was die gegenseitigen Beziehungen von Mann und Frau betrifft.

Gründliche Störungen im Stil der sexuellen Erziehung waren vor allem mit den Welt-Kriegen des vergangen XX. Jahrhunderts verbunden. Zu ihrer weiteren Folge wird das immer weiter voranschreitende XXI. Jahrhundert. Eine der Folgen der Kriege, besonders am Maß der Gräueltaten und der Extermination ganzer Völker, deren Schauplatz das vergangene Jahrhundert war, ist die unbeschreibliche Verwilderung der Sitten und die allgemeine Herabsetzung des Wertes menschlichen Lebens geworden.
– Damit geht leicht die Verwilderung der sexuellen Sittlichkeit einher. Die Gräueltaten des Krieges werden zum sperrangelweit offenen Weg zur Verübung einer entarteten Sexualität, was leicht die Tötung der zuvor sexuell ausgenutzten Opfer nach sich zieht – in erster Reihe der Mädchen und Frauen.

Die Zeiten zwischen den Kriegen, also des relativen Friedens des XX. Jahrhunderts, haben dann eine üppige Entwicklung zuerst der Verhütungsindustrie gebracht, parallel mit Schwangerschaftsabbruch auf immer größerer Skala, zusammen mit Sterilisierung der Frauen und Männer, und endlich die riesenhafte Entwicklung der frühabortiven Technologie.
– Der sich dauernd ausweitende theoretische und praktische Atheismus, die zunehmend aggressive Zurückweisung der Autorität der Kirche und die sich verallgemeinernde Laizisation des individuellen, familiären und öffentlichen Lebens, beunruhigende statistische Befunde hinsichtlich der Ehescheidungen, nicht eheliche Partnerschaften – parallel mit der Lebensgestaltung „als ob es keinen Gott gäbe” – all das hat den gewaltigen Ausbruch der ‘Sex-Revolution’ in den 60-ger Endejahre des vergangenen Jahrhunderts herbeigeführt. Die Lawine dieser Revolution, deren Funke in Ländern von Mittel-Europa ausgebrochen ist, begann im steigenden Tempo Land nach Land zu überkommen und zog nach sich immer weitere Länder und nächste Kontinente. Dieser Vorgang hält immer noch weiter an.

Mit immer größer werdender Kühnheit, oder eher Dreistheit – begannen sich zwar schon im tiefen Altertum gut bekannte, entartete Formen des Sex-Betreibens – Wege in der Rechtsordnung zu bahnen: die Homosexualität und die lesbische Liebe, bis zur mit Kraftaufwand aufgenötigter Anerkennung der Annahme von ‘Gender-Ideologie’.
(s. dazu auf unserer Seite: In der Gender-Ideologie: des allumfassenden Gender-Queer-Mainstreaming; und auch: Homosexualität und freie hetero-sexuelle Partnerschaften: Bedauerliche Nachahmung der Ehe).

Die Befürworter dieser Ideologien stellen sich entschieden, voller Dreistheit, zum Zweikampf mit ‘Gott dem Schöpfer’. Sie haben vor, selbst das von sich – nicht aber von Gott – abhängig zu machen, ob jemand z.B. Mann oder Frau ist.

Krönung der Erpressung an der Gesellschaft und Vertretern der Staatsmacht immer weiterer Länder – einer völligen Akzeptation aller möglichen, total entarteten ‘sexuellen Verhaltensweisen’ werden die systematisch in immer anderen Ländern und Städten des Landes organisierte internationale und nationale große ‘Paraden der Gleichheit’. Sie werden grundsätzlich mit laut angelegtem Medial-Geschrei begleitet und verkehrten Anklagen aller übrigen Bürger wegen ihrer sogenannten ‘Nicht-Normalität’ – im Gegensatz zu ihrer ‘Normalität’ : ihrer bedauerlichen Gegen-Imitation der Größe und Heiligkeit der ‘Ehe und Familie’.

Zum Höhepunkt und Absurdität bei der Widersetzung der Ordnung der Natur und des im Herzen-Gewissen eines jeden Menschen von Gott eingeprägten natürlichen moralischen Gesetzes führt in immer weiteren Ländern die Erscheinung – zur Verwunderung der Menschen, die bei gesunden Sinnen bleiben, dass es nicht mehr erlaubt wird, solche Bezeichnungen im Familien- und Staatleben zu gebrauchen, wie: Vater – Mutter; Mann – Frau, Mädchen – Knabe, u.dgl.

Es kommt immer häufiger vor, dass der Höchste Gerichtshof in einem Land das Erziehungsrecht der Kinder solchen Eheleuten wegnimmt, die schon viele Kinder großgezogen haben – mit Begründung, dass „diese Eheleute die Annahme der Homosexualität entschieden zurückweisen”.
– Solches Urteil wurde u.a. in England gegen das Ehepaar Owen und Eunice Johns, Ortschaft Derby erlassen. Sie haben opferwillig 15 angenommene Kinder erzogen. Das Gericht wies ihre Appellation zum Recht zur Erziehung zurück – mit Begründung, dass dem Gesetz betreffs der Diskrimination homosexueller Personen die Priorität gebührt vor der Sorge um religiöse Diskrimination.
(sieh dazu: ‘Kurier der Christlichen Mitte’, Oktober 2011, Nr. 10, S. 4).

Ähnliche ‘Geschichten’ gibt es immer mehrere, sie sind auch immer mehr total absurd (z.B. in England, aber nicht nur). Und so, es treffen z.B. immer mehrere ganz kleine Schulkinder in England auf die ‘Schwarze Liste’
(sie soll nach Verordnungen des Ministeriums für die Edukation von Lehrern geführt werden)
u.a. wegen der ‘Sprache des Hasses’. Es geht dabei u.a. um unbedachtes Hersagen irgendeines Wortes, das als ‘politisch unkorrekt lautet’, was die Sexualität angeht.
– Konkretes Beispiel: ein 3-jähriges Kind, das kaum erst die Aussprache lernt und die Bedeutung der Worte noch nicht gut zu unterscheiden fähig ist, trifft leicht auf solche Liste, wenn der Lehrer bei ihm ein solches Wort hört, das von Homo-Phobie der betreffenden Familie zu zeugen scheint.
Vor solchem Kind und Schüler wird nicht lange danach die Chance überhaupt blockiert, irgendwelche Studien fortführen zu dürfen – wegen des verfehlten Gebrauchs im Kindergarten u.dgl. eines Ausdrucks, das ‘politisch – inkorrekt’ zu sein schien, z.B. das Kind sagte unversehens von jemandem, er wäre ‘Homo’, ‘Lesbe’, ‘Gay’, ‘Stinker’, ‘Schwarzer’ u.dgl.
(sieh z.B. ‘Nasz Dziennik’ (= ‘Unser Tagesblatt, poln.), Dienstag 20.IX.2011, Nr. 219 [4150], Art.: Marta Zientek, „Der dreijährige Rassist und Homophobe” – http://www.naszdziennik.pl/index.php?dat=20110920&typ=sw&id=sw03.txt).
Ähnliche Beispiele könnten viele angeführt werden.

(2.2 kB)

Die Enzyklika Piusa XI. „Divini illius Magistri” über die Christliche Erziehung der Jungend

Wir haben nicht vor, die ganze Geschichte der Äußerungen des Heiligen Stuhls betreffs der Thematik der Erziehung der Kinder und Jugend zu bearbeiten – vor allem in Frage ihrer stufenweisen Einführung zum verantwortlichen Verständnis der menschlichen Geschlechtlichkeit und Erziehung zu ehelicher Liebe. Wir führen nur die Titel einiger wichtiger Dokumente an und ermutigen zugleich, dass man sich mit ihrem Inhalt vertraut macht. Mehrere von ihnen wurden in den Sammlungen solcher Dokumente in unserer Homepage zugänglich gemacht. Sie befinden sich in ‘Taschen’ der Dokumente der aufeinanderfolgenden Päpste
(im ‘WORD’-Format: zum Lesen oder Drucken; sieh: ‘INHALTSVERZEICHNIS’ unserer Seite (= lp33.de - unten: B-4a-b-c-d): Dokumente der Pontifikate der betreffenden Päpste).

Besonders gilt es an die weiter vollgültige Enzyklika über die Erziehung der Jungend des Papstes Pius XI. zu erinnern, unter dem Titel: „Divini Illius Magistri – Als Stellvertreter Christi hienieden ...” (31.XII.1929). Der Papst bespricht in dieser Enzyklika solche Fragen wie:

Zu wem gehört die Erziehung, Das Recht der Kirche zur Erziehung.
Das Recht der Familie, Recht des Staates.
Gegenstand der Erziehung, d.h. der gefallene aber erlöste Mensch,
falsche pädagogische Methoden, sexuelle Erziehung.
Das Milieu der Erziehung: Familie, Kirche, Schule, Katholische Aktion.
Ziel und Formen der christlichen Erziehung
.

Der Text der Enzyklika „Divini Illius Magistri” Pius XI. kann in deutsch von unserer Seite geholt werden (sieh: „Divini Illius Magistri” ).
– Außerdem kann von unserer Homepage die noch andere Enzyklika Papst Pius XI. downloadet werden: – über das unbefleckte Ehebett, unter dem Titel: „Casti Connubii” (1930 r.) (sieh: „Casti Connubii – Der reinen Ehe Hoheit und Würde” )

(2.2 kB)

Wichtigere neuere Dokumente des Apostolischen Stuhls über die Erziehung zur Keuschheit

Das Thema der Art und Weise der sexuellen Aufklärung der Kinder und Jugendlichen, und mehr allgemein: der geschlechtlichen Unterschiedlichkeit des Menschen und damit zusammenhängenden ethischen Herausforderungen – war Gegenstand vieler weiterer Eingriffe des Apostolischen Stuhles im Ablauf der letzten Jahrzehnte. Eine dieser Dokumente wurden von Päpstlichen Hilfs-Dikasterien im Auftrag der aufeinanderfolgenden Päpste und mit seinen deutlichen Bestätigungen erarbeitet. Manche solche Dokumenten wurden von der Kongregation der Glaubenslehre erarbeitet, andere vom Päpstlichen Rat für die Familie, noch andere von der Kongregation für die Katholische Erziehung.

Wir besprechen hier diese Dokumente nicht, sondern erwähnen nur die wichtigeren von ihnen, samt dem Hinweis zu ihrer deutschen Ausgabe.
Es gehört sich besonders die folgenden doktrinellen Dokumente und Hinweise des Apostolischen Stuhls in Frage der Erziehung der Kinder und Jugend hinsichtlich der Geschlechtlichkeit zu erwähnen:

1) Apostolische Adhortation „Familiaris Consortio” Johannes Paul II. (22.XI.1981):
„Aufgaben der christlichen Familie in der Welt von heute”
Von der Vatikan-Seite:
http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_19811122_familiaris-consortio_ge.html
Von unserer Seite: https://lp33.de/seite-lp33/ind8.htm#famc


2) Kongregation für das Katholische Erziehungswesen – Pontifikat Johannes Paul II. (1.XI.1983):
„Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe. Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung”
Von der Vatikan-Seite:
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccatheduc/documents/rc_con_ccatheduc_doc_19831101_sexual-education_ge.html


3) Kongregation für die Glaubenslehre – Pontifikat Paul VI. (29.XII.1975):
„Erklärung ‘Persona Humana’ : zu einigen Fragen der Sexualethik”
Von der Vatican-Seite:
http://www.doctrinafidei.va/documents/rc_con_cfaith_doc_19751229_persona-humana_ge.html
Von unserer Seite:
https://lp33.de/downl-de/pershum-de.zip
oder:
https://lp33.de/seite-lp33/ind9.htm#ph


4) Päpstlicher Rat für die Familie – Pontifikat Johannes Paul II. (8.XII.1995):
Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung”
Von der Vatikan-Seite:
http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/family/documents/rc_pc_family_doc_08121995_human-sexuality_ge.html
Von unserer Seite:
„Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung”
https://lp33.de/JP2-de/sex-hum-de.zip
oder:
https://lp33.de/seite-lp33/ind8.htm#sxhum


5) Päpstlicher Rat für die Familie – Pontifikat Johannes Paul II. (13.V.1996):
„Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe”
Von der Vatikan-Seite:
http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/family/documents/rc_pc_family_doc_13051996_preparation-for-marriage_ge.html
Von unserer Seite:
„Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe” – sieh ganz unten;
https://lp33.de/JP2-de/sex-hum-de.zip
oder:
https://lp33.de/seite-lp33/ind8.htm#sxhum – sieh ganz unten;


6) Kongregation für die Glaubenslehre – Pontifikat Johannes Paul II. (31.V.2004):
„Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt”
Aus der Vatican-Seite:
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_20040731_collaboration_ge.html .

‘Familiaris Consortio’ über die Erziehung zur Liebe und Keuschheit

Einen besonderen Platz unter Dokumenten des zeitgemäßigen Magisteriums der Kirche betreffs der Erziehung zur Liebe und Familie nimmt wohl, neben zahlreichen anderen Dokumenten von Johannes Paul II., seinen vielen Erwägungen bei Mittwochsansprachen und anderen Ansprachen – die Apostolische Adhortation „Familiaris Consortio” (1981) ein. Sie ist eigenartige Frucht und schöpferische Zusammenfassung der VI. Bischofssynode (Umbruch September-Oktober 1980). Der Heilige Vater hat diese Adhortation mit Verspätung veröffentlicht: es waren Monate, die auf das Attentat auf sein Leben folgten (Attentat: Mittwoch, 13.V.1981).

Der Thematik: Erziehung zur Liebe, Ehe, weiterer und näherer Vorbereitung zur Ehe, wird in dieser Adhortation viel Platz gewidmet. Wir kopieren hier – ohne zusätzlichen Kommentar – ein paar Fragmente der Adhortation, die unmittelbar an die Erziehung zur Keuschheit und Liebe anknüpfen.

Wenn wir die erwähnte Adhortation „Familiaris Consortio” unter dem erörterten Blickpunkt blättern, bemerken wir leicht die charakteristischen Bemerkungen des Heiligen Vaters in unmittelbarem Anschluss an den Erziehungsstil der Kinder in der Familie zu ihren künftigen Lebensaufgaben und der Berufung des Menschen – ob zur Ehe, oder zum geweihten Leben.

Wie sehr zeitgemäß lauten die Päpstlichen Bemerkungen, oder vielleicht selbst sein eigenartig prophetisches Flehen betreffs des Vorgangs der ‘geschlechtlichen Aufklärung’  der Kinder. In Weltskala nimmt in immer anderen Ländern eine unzulässige Zerstörung der sich erst entfaltenden, sensiblen kinderlichen Psyche zu, indem vonseiten der staatlichen Machthabern aufgedrängte Programme der sog. ‘Sexual-Erziehung’ der Kinder und Jugend realisiert werden.

Sie beruhen grundsätzlich auf systematischer Einprägung selbst ganz jungen Kindern (es kommt vor, dass damit schon Kinder im Kindergarten und Babyalter umfangen werden), bei denen die Problematik der intimen geschlechtlichen Beziehungen noch überhaupt nicht im Horizont ihres Bewusstseins erscheint – des Wissens über Arten und Weisen eines verrichteten ‘sicheren Sexus’, der mit der – der menschlichen Person würdigen Liebe nichts zu tun hat. Solcher ‘Sexus’ soll darauf beruhen, dass man möglich ein Maximum sexuelle Wahrnehmung erlebt – bei gleichzeitiger maximaler Absicherung vor eventueller Schwangerschaft.
– Die den Kindern dargestellten Bilder und sexuellen Praktiken stören außer Zweifel ihren inneren Frieden. Solche Bilder werden von nun an ihre unschuldige Seele innerlich bohren und können leicht Quelle ihrer so manchen Sünden und vielfältigen moralischen Niederlagen sein, bis sie zum tieferen Begreifen des Sinnes der ihnen mit Kraftaufwand übermittelten Inhalte überhaupt reif werden.

An sich beruht die Darstellung von Bildern und Inhalte, wie die Sexualität und ihre Gestaltung nach der Richtschnur des ‘sicheren Sexus’ unternommen werden soll, auf Vermittlung den Kindern aller Details, die mit ‘wirksamer’ Verhütung vor der Entwicklung der sog. ‘ungewünschten’ Schwangerschaft zusammenhängen. Jede Prägnanz wird von vornherein als besonderes ‘Übel’ qualifiziert, wenn nicht selbst als ‘Erkrankung’, die um jeden Preis abgeschafft werden soll: entweder mit Verhütungstechnik, oder auch – falls es anders nicht gehen sollte, mit einem ‘unschuldigen’ Eingriff, und zwar mit dem Abbruch der Schwangerschaft.

Gemäß so mancher Empfehlung eines solchen Programms, geht dann der Lehrer nach einführenden Erklärungen auf den praktischen Teil über, indem er mit den Kindern ‘praktische Übungen’ einschaltet. Sie betreffen die Arten und Weisen, wie zugängliche Verhütungsmittel angewandt werden sollen – nicht Verhütung der Empfängnis, sondern der Schwangerschaft, und danach noch weiter: wie die dargestellten Mittel in praktischer Anwendung im Leben der Kameradschaft und Jugendlichkeit angewandt werden sollen.

Den Kindern und der Jugend wird selbstverständlich nichts darüber gesagt, dass es praktisch keine Arten und Weisen einer ‘Absicherung’ vor der Empfängnis gibt, außer der völligen geschlechtlichen Enthaltsamkeit und einem Leben in Keuschheit. Alle elterlich-widrigen Techniken sind typische Mittel, die auf Tötung des Empfangenen Kindes berechnet sind.

Der Vorlesende fügt noch manchmal hinzu, dass sein Vortrag die ‘Vorbereitung der Kinder zum Leben in ... Ehe und Familie’ darstellt. Allerdings über die Liebe und Keuschheit selbst, ihr Wesen, ihre Würde, über die personale Würde des Menschen, seine Zurechnungsfähigkeit und Verantwortung, und zuletzt über die Ehe und Familie an sich – gibt es bei solchen Vorlesungen eigentlich keinen geringsten Platz.

(2.2 kB)

‘Familiars Consortio’: Liebe-Keuschheit-Kultur des geschlechtlichen Lebens

In diesem Zusammenhang sollten die warnenden Worte Johannes Paul II. angeführt werden, die an Eltern und Erzieher der ganzen Welt gerichtet sind. Es geht um ein längeres Fragment der erwähnten Päpstlichen „Adhortation”. Das betreffende Fragment besteht aus ein paar Segmenten. Der Papst greift da deutlich ebenfalls die Frage der Erziehung der Jugend zur Keuschheit auf. Seine Worte sind zugleich durchaus schöpferisch.

a) Der Heilige Vater weist die Eheleute auf den engen Zusammenhang hin zwischen ihrer Liebe als Ehegatten – und der Liebe Gottes. Er hebt zugleich die besondere Verantwortung hervor, die vom Schöpfer den Ehegatten samt ihrer Berufung zur Elternschaft anvertraut wird.

(8.1 kB)
Indien - die vernichtende Überflutung - Januar 2008. Dieser Knabe wurde von der alles vernichtenden Hochwasser-katastrophe, Januar 2008, gerettet. So viele Hunderte und Tausende andere ... sind umgekommen. Jetzt schläft er vor Erschöpfung auf bloßer Erde.

„Gerade weil die Liebe der Ehegatten eine einzigartige Teilhabe am Geheimnis des Lebens und der Liebe selbst ist, ist sich die Kirche bewusst, dass sie die besondere Sendung empfangen hat, die so hohe Würde der Ehe und die so große Verantwortung für die Weitergabe des menschlichen Lebens zu hüten und schützen” (FC 29).

b) Worte, die die Erziehung zur Liebe betreffen, begriffen als uneigennützige Gabe seiner selbst. Bei Gelegenheit knüpft Johannes Paul II. an die Problematik der sexuellen Erziehung an:

„Die Erziehung zur Liebe in ihrer Auffassung als Hingabe seiner selbst ist die unerlässliche Prämisse für die Eltern, die dazu berufen sind, den Kindern eine klare und taktvolle sexuelle Erziehung zu vermitteln.
Angesichts der Kultur, die die menschliche Geschlechtlichkeit im allgemeinen ‘banalisiert’, weil sie diese in verkürzter und verarmter Weise deutet und lebt, indem sie sie einzig auf den Leib und die selbstsüchtige Lust bezieht,
muss sich der erzieherische Dienst der Eltern entschieden auf der Kultur des Geschlechtslebens sammeln, dass sie wahrhaft und vollständig personal sei:
– ist doch die Geschlechtlichkeit ihrem Wesen nach Reichtum der ganzen Person – des Leibes, der Gefühle und der Seele – das seine tiefe Bedeutung darin offenbart, die Person zur Hingabe ihrer selbst in Liebe zu führen ...” (FC 37).

c) Im Anschluss an diesen Aspekt der Erziehungsarbeit dürfte ein Fragment aus derselben „Apostolischen Adhortation” von einer anderen Stelle angeführt werden. Der Papst knüpft dort einerseits an die Notwendigkeit an, die eigene Leibhaftigkeit gut kennen zu lernen, und zugleich an die bewusste Pflege der Tugend der Keuschheit. Hier die Worte des Papstes:

„Zu den notwendigen Voraussetzungen zählt aber auch die Kenntnis des Körpers und der Zyklen seiner Fruchtbarkeit.
– In diesem Sinn muss alles getan werden, dass alle Eheleute und vorher schon die Jugendlichen, mit Hilfe einer klaren, rechtzeitigen und soliden Information und Erziehung – bei Teilnahme von Ehepaaren, Ärzten und sonstigen Fachleuten, zu einer solchen Kenntnis gelangen können.
– Diese Kenntnis muss dann in eine Erziehung zur Selbstbeherrschung einmünden.
Von hier aus ergibt sich die absolute Notwendigkeit der Tugend der Keuschheit und der ständigen Erziehung zu ihr.
– In christlicher Sicht besagt Keuschheit keineswegs eine Verdrängung oder Missachtung der menschlichen Geschlechtlichkeit. Sie bedeutet vielmehr eine geistige Energie, die die Liebe gegen die Gefahren von Egoismus und Aggressivität zu schützen und zu ihrer vollen Entfaltung zu führen versteht” (FC 33).

d) Der Papst geht dann zur Problematik der Erziehung der sexuellen Aufklärung der Kinder über. Er hebt stark das prioritäre Recht der Eltern hervor, dieses Wissen zu übermitteln:

„Die Geschlechtserziehung, die das Grundrecht und -pflicht der Eltern darstellt, muss immer unter ihrer sorgsamen Leitung erfolgen, sei es zu Hause, sei es in den von ihnen für ihre Kinder gewählten Bildungsstätten, deren Kontrolle ihnen zusteht.
In diesem Sinn betont die Kirche das Prinzip der Subsidiarität, das die Schule beobachten muss, wenn sie sich an der Geschlechtserziehung beteiligt; sie hat sich dabei vom gleichen Geist leiten zu lassen, wie die Eltern” (FC 37).

e) Diese Hinsicht der Erziehung der Kinder hängt unmittelbar mit dem Dienst den Kindern gegenüber bei der Erarbeitung der Tugend der Keuschheit zusammen:

„In solchem Zusammenhang ist unverzichtbar notwendig die Erziehung zur Keuschheit als Tugend, die die Person zur wahren Reife führt und sie befähigt, den ‘bräutlichen Sinn’ des Leibes zu achten und entfalten.
– Noch mehr, sollten die christlichen Eltern bei den Kindern Anzeichen einer Göttlichen Berufung erkennen, werden sie alle Sorge und Bemühungen widmen, um zur Jungfräulichkeit zu erziehen, als der höchsten Form jener Hingabe seiner selbst, die den wesentlichen Sinn der menschlichen Geschlechtlichkeit bildet” (FC 37).

f) Die Erarbeitung bei sich der Tugend der Keuschheit hängt direkt mit der moralischen Beurteilung der Betätigungen im Bereich der Geschlechtlichkeit zusammen. Daher führt Johannes Paul II. seine Erwägungen weiter:

„Aufgrund der engen Verbindungen zwischen der geschlechtlichen Dimension der Person und ihren ethischen Werten muss die Erziehung die Kinder dazu führen, die sittlichen Normen als notwendige und wertvolle Garantie für ein verantwortliches personales Wachsen in der menschlichen Geschlechtlichkeit zu erkennen und zu schätzen.
Deshalb wendet sich die Kirche entschieden gegen eine gewisse, vielfach verbreitete Art sexueller Information; losgelöst von sittlichen Grundsätzen, ist sie nichts anderes als eine Einführung in die Erfahrung des Vergnügens und ein Anreiz, der den Kindern – schon in den Jahren der Unschuld – ihre Unbefangenheit nimmt und den Weg des Lasters öffnet” (FC 37).

(2.2 kB)

Recht der Eltern als prioritäres bei Erziehung der Kinder

Es besteht offenbar kein Zweifel, wie die Haltung des Apostolischen Stuhls ist betreffs des prioritär berechtigten Subjekts bei Unternehmung der Erziehungstätigkeit. Die Kirche hat in dieser Hinsicht nie irgendwelche Zweifel gehegt. Die Kirche verteidigt auch weiter mit aller Macht das Recht der Priorität der Eltern zur Erziehung ihrer Nachkommenschaft in diesem Geist, mit welchem sie selbst leben. Die Schule und der Staat erfüllen hier eine nur unterordnete und dienstliche Rolle – nach dem Prinzip der Subsidiarität.
– Hier die Worte der „Adhortation”:

„Die Aufgabe der Erziehung hat ihre Wurzeln in der Urberufung der Eheleute zur Teilnahme am schöpferischen Wirken Gottes: Wenn die Eltern in Liebe und aus Liebe eine neue Person zeugen, die in sich die Berufung zu Wachstum und Entwicklung hat, übernehmen sie eben dadurch die Aufgabe, ihr auch wirksam zu helfen, ein vollmenschliches Leben zu führen.
– Daran hat das II. Vatikanische Konzil erinnert: ‘Da die Eltern ihren Kindern das Leben schenkten, haben sie die überaus schwere Verpflichtung zur Kindererziehung. Daher müssen sie als die ersten und bevorzugten Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden. Ihr Erziehungswirken ist so entscheidend, dass es dort, wo es fehlt, kaum zu ersetzen ist. Den Eltern obliegt es, die Familie derart zu einer Heimstätte der Frömmigkeit und Liebe zu Gott und den Menschen zu machen, dass die gesamte Erziehung der Kinder nach der persönlichen wie der gesellschaftlichen Seite hin davon getragen wird. So ist die Familie die erste Schule der sozialen Tugenden, deren kein gesellschaftliches Gebilde entraten kann’ ...” [Erklärung: Gravissimum educationis, 3] (FC 36).

Johannes Paul II. führt die tiefste Begründung an zur Stütze der Rechte der Eltern bei ihrer Erziehungstätigkeit:

„Das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung sind als wesentlich zu bezeichnen, da sie mit der Weitergabe des menschlichen Lebens verbunden sind; als unabgeleitet und ursprünglich, verglichen mit der Erziehungsaufgabe anderer, aufgrund der Einzigartigkeit der Beziehung, die zwischen Eltern und Kindern besteht; als unersetzlich und unveräußerlich, weshalb sie anderen nicht völlig übertragen noch von anderen in Beschlag genommen werden können.
– Außer diesen grundlegenden Merkmalen darf nicht vergessen werden, dass das entscheidendste Element, welches die Erziehungsaufgabe der Eltern schlechthin prägt, die väterliche und mütterliche Liebe ist, die im Werk der Erziehung ihre Vollendung zum vollen und vollkommenen Dienst am Leben findet. Die Liebe der Eltern bleibt nicht nur Quelle, sie wird die Seele und somit die Norm, die das gesamte konkrete erzieherische Wirken prägt und leitet und mit jenen Werten wie Verständnis, Beständigkeit, Güte, Dienen, Selbstlosigkeit und Opferbereitschaft bereichert, die die kostbarsten Früchte der Liebe sind” (FC 36).

(2.2 kB)

Die Eltern und andere Erziehungs-Subjekte nach „Familiaris Consortio”

Johannes Paul II. kehrt in seinem „Familiaris Consortio” noch an anderen Stellen zur Frage des unbedingten Rechts der Ehegatten-Eltern zur Erziehung ihrer Kinder gemäß den von ihnen bekannten Prinzipien. Dieser Frage ist u.a. das Fragment FC 40 gewidmet: „Mitarbeit mit anderen Subjekten der Erziehung”.
– Hier ein paar markante Aussagen dieses Fragmentes:

„Die Familie ist die erste, aber nicht die einzige und ausschließliche Erziehungsgemeinschaft ...
... Das Recht der Eltern auf die freie Wahl einer Erziehung, die mit ihrem religiösen Glauben in Einklang steht, muss unbedingt gewährleistet sein.
Der Staat und die Kirche haben die Pflicht, den Familien alle möglichen Hilfen zu geben, damit sie ihre Erziehungsaufgaben in angemessener Weise wahrnehmen können.
Dafür müssen beide jene Institutionen und Aktivitäten schaffen und fördern, die die Familien berechtigterweise fordern; die Hilfe muss der Hilfsbedürftigkeit der Familien entsprechen. Dabei dürfen all jene, denen in der Gesellschaft die Schulen anvertraut sind, niemals vergessen, dass die Eltern von Gott selbst als die ersten und hauptsächlichen Erzieher der Kinder bestellt sind und dass ihr Recht ganz und gar unveräußerlich ist.
– Diesem Recht aber entspricht bei den Eltern die schwere Pflicht, mit ganzem Einsatz ein herzliches und aktives Verhältnis zu den Lehrern und Schulleitern zu pflegen” (FC 40).

In diesem Zusammenhang erinnert Johannes Paul II. die Eltern auf ihre Pflicht, die Kinder vor dem ihnen manchmal aufgedrängtem Unglauben zu schützen:

„Wenn in den Schulen Ideologien gelehrt werden, die zum christlichen Glauben in Widerspruch stehen, muss die Familie zusammen mit anderen Familien, wenn möglich durch Familienvereinigungen, mit allen Kräften und mit Klugheit den Jugendlichen helfen, sich nicht dem Glauben zu entfremden. In diesem Fall hat die Familie besondere Hilfen vonseiten der Seelsorger nötig, die nicht vergessen dürfen, dass die Eltern das unverletzliche Recht haben, ihre Kinder der kirchlichen Gemeinschaft anzuvertrauen” (FC 40).

(2.2 kB)

Aus der „Charta der Familienrechte” – Art. 5 – des Heiligen Stuhles

Die erwähnten Rechte und Pflichten der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder haben den ihnen gehörigen Platz in der „Charta der Familienrechte” gefunden, die der Heilige Stuhl 1983 veröffentlicht hat – im Anschluss an die Propositionen der Päpstlichen Adhortation „Familiaris Consortio” (sieh FC 46: ‘Die Charta der Familienrechte’). Wir führen hier den Artikel 5 dieser „Charta der Familienrechte” an. Er betrifft die Rechte der Familie zur Erziehung (Deutsche Version der „Charta der Familienrechte”, sieh von der Vatikan-Seite:
http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/family/documents/rc_pc_family_doc_19831022_family-rights_ge.html
.

Hier das Lautwort dieses Artikels:

Charta der Familienrechte” – Artikel 5:

„Weil sie ihren Kindern das Leben geschenkt haben, besitzen die Eltern das ursprüngliche, erste und unveräußerliche Recht sie zu erziehen; darum müssen sie als die ersten und vorrangigen Erzieher ihrer Kinder anerkannt werden”
(Fußnote 34: Divini magistri, 27-34; Gravissimum educationis, 3; FC 36; CIC, c. 793, 1136).

a. „Eltern haben das Recht, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen und dabei die kulturellen Traditionen ihrer Familie zu berücksichtigen, die Wohl und Würde des Kindes fördern; sie sollten auch die notwendige Hilfe und Unterstützung der Gesellschaft erhalten, um ihre Erziehungsaufgabe richtig zu erfüllen” (Fußnote 35: FC 46).

b. „Eltern haben das Recht, Schulen und andere Hilfsmittel frei zu wählen, die notwendig sind, um die Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen. Staatliche Autoritäten müssen sicherstellen, dass die staatlichen Unterstützungen so zugeteilt werden, dass die Eltern dieses Recht wirklich frei ausüben können, ohne ungerechtfertigte Lasten tragen zu müssen. Es dürfte nicht sein, dass Eltern direkt oder indirekt Sonderlasten tragen müssen, die die Ausübung dieser Freiheit unmöglich machen oder in ungerechter Weise einschränken würden”
(Fußnote 36: Gravissimum educationis, 7; Dignitatis humanae, 5; Johannes Paul II.: Botschaft an die Regierungschefs der Unterzeichnerstaaten der Schlussakte von Helsinki, 4 b; FC 40; CIC, c. 797) .

c. „Eltern haben das Recht auf Gewähr, dass ihre Kinder nicht gezwungen werden, Schulklassen zu besuchen, die nicht in Übereinstimmung stehen mit ihren eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen. Insbesondere die Geschlechtserziehung – die ein Grundrecht der Eltern darstellt – muss immer unter ihrer aufmerksamen Führung geschehen, ob zu Hause oder in Erziehungseinrichtungen, die von ihnen ausgewählt und kontrolliert werden”.
(Fußnote 37: Dignitatis humanae, 5; FC 37.40).

d. „Die Elternrechte werden verletzt, wenn der Staat eine verpflichtende Erziehungsform auferlegt, bei der alle religiöse Bildung ausgeschlossen ist” (Fußnote 38: Dignitatis humanae, 5; FC 40).

e. „Das vorrangige Recht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, muss in allen Formen des Zusammenwirkens zwischen Eltern, Lehrern und Schulleitung gewahrt bleiben, insbesondere bei Mitwirkungsformen, die den Bürgern in praktischen Schulfragen und in der Formulierung und Konkretisierung von Erziehungsprogrammen eine Stimme geben wollen” (Fußnote 39: FC 40; CIC, c. 796).

f. „Die Familie hat das Recht zu erwarten, dass die Kommunikationsmittel als positive Instrumente für den Aufbau der Gesellschaft wirken und die grundlegenden Werte der Familie stärken. Zugleich hat die Familie das Recht, vor allem im Hinblick auf ihre jüngsten Mitglieder, vor den negativen Einflüssen und den Missbräuchen der Massenkommunikationsmittel angemessen beschützt zu werden”
(Fußnote 40: Paul VI., Botschaft zum III. Welttag der sozialen Kommunikationsmittel, 1969; FC 76).

Die angeführten Aussagen des Lehramtes der Kirche weisen die gesunde Richtung, in welcher der Vorgang der Erziehung des Kindes zu Hause, in der Schule und anderen Erziehungsinstituten unternommen und ins Leben umgeschmieden werden soll.

Die Äußerungen der Kirche haben diesbezüglich nichts von irgendeiner Aggression, noch eines Eingriffs in nicht eigene Zuständigkeit. Der Kirche wurde von Gott die unabtrittbare Sendung auferlegt, die Gewissen zu formen (vgl. FC 29ff.86). Alle Initiativen vonseiten der Kirche sind lauter gesunde Vorschläge, die zugleich die grundsätzlichen Rechte zur Erziehung der Kinder vonseiten der Ehegatten-Eltern verteidigen – im Klima der ihnen eigentlichen ehelichen und familiären Liebe. Alle übrigen Erziehungs-Subjekte erfüllen in dieser Hinsicht eine nur Hilfsrolle – nach dem Prinzip der Subsidiarität und mit der grundlegenden Ehre vor den Wünschen der Eltern, wenn es um die Beachtung ihrer religiösen Überzeugungen und sittlichen Verpflichtungen geht.

(2.2 kB)

Seelsorgliche Sorge um die Vorbereitung zur Ehe

(12 kB)
Haiti - das grauenhafte Erdbeben, das ein paar Hunderte Tausend Menschenopfer gekostet und nach sich Ruinen hinterlassen hat, die nicht mehr wiedergebaut, noch von neuem bewirtschaften werden können. Die Hilfe nach Haiti brachte mit dem Flugzeug u.a. aus Polen auch der Pilot Protasiuk, der nicht lange nachher Pilot des Flugzeugs TU-154 von Warszawa nach Smolensk war und die höchste Elite Polens nach Smolensk bringen sollte, zum 70. Gedenktags des Mordes der Polen 1941 ... in Katyn und an vielen anderen Orten: 11.IV.2010 r. Dieses Flugzeug wurde aber ... vollbewusst abgestürzt ...!

Es gehört sich auch noch daran zu erwähnen, dass es nicht wenige Aussagen gibt, in denen sich die Sorge des Magisteriums der Kirche um die Vorbereitung junger Leute zum Sakrament der Ehe, offenbart.

Wenn wir schon frühere Dokumente übergehen, sollte in diesem Zusammenhang vor allem die schon viel angeführte Apostolische Adhortation „Familiaris Consortio” (1981) vermerkt werden. Johannes Paul II. widmet einen ganzen Teil dieser Adhortation der Frage der Sorge der Kirche um die Seelsorge der Ehe samt allem, was damit zusammenhängt. Diesem Thema ist vor allem der IV. Teil der Adhortation gewidmet, unter dem Titel: Seelsorge der Familie, „Familienpastoral, Zeiten für die Familienpastoral, Strukturen der Familienpastoral, Mitwirkende in der Familienpastoral, Familienpastoral für schwierige Situationen” (FC Nr. 65-85).

Am Anfang dieses Teiles stellt Johannes Paul II. einige Weisungen dar betreffs der Frage nach der Vorbereitung zur Ehe. Zuerst hebt er das Klima des Lebens in Familie hervor, wo das physische, psychische und religiöse Wachstum der Kinder und der Jugend abläuft. Dieses Klima stellt zugleich das beste Milieu für eine ausgeglichene weitere Vorbereitung zum Leben in Ehe und Familie dar (FC 65).
Wonach geht der Heilige Vater auf Weisungen über hinsichtlich der besonderen Vorbereitung der Jugend zur Ehe. Er teilt sie in ein paar Unterstufen ein:

(0,13 kB)  Die entferntere Vorbereitung. Sie gilt für die Stufe der Kinderzeit und der klugen familiären Pädagogik.
(0,13 kB)  Die nähere Vorbereitung. Sie soll sich auszeichnen mit: vertieftem Katechumenat und einer vertieften religiösen Formation.
(0,13 kB)  Die unmittelbare Vorbereitung. Hier zählt Johannes Paul II. ein paar schöpferische Weisungen auf, die diese Vorbereitungsstufe zum Leben des Sakramentes der Ehe betreffen. (FC 66).

Diese Frage greifen wir hier aber nicht auf, sondern sie wird hier nur signalisiert.

Es soll allerdings vermerkt werden, dass auf Verordnung Johannes Paul II, der Päpstliche Rat für die Familie ein gesondertes Dokument bereitgestellt hat unter dem Titel: „Vorbereitung zum Sakrament der Ehe”
(13.V.1996; deutsche Version, von unserer Homepage: „Vorbereitung zum Sakrament der Ehe” ).
– Dagegen die Konferenzen der Episkopate verschiedener Länder haben eigene Institute und Zentren gegründet, die der Frage der Ehe und der mit ihr zusammenhängenden Problematik verbunden sind. Außerdem haben die einzelnen Episkopate wertvolle Dokumente erarbeitet, die der seelsorglichen Vorbereitung zur Ehe, mit Anwendung an lokale Bedingungen, gewidmet sind.

(3.5 kB)

3. Männliche erotische Versuchung
in Rolle einer heißen Liebe

(2.8 kB)

Anknüpfung und Erinnerung an die Schlüsse

Es ist an der Zeit, zu praktischen Schlüssen umzuschalten, zu diesen die bisherigen Erwägungen im Anschluss an die Stufen der Jugend führen. Viele junge Leute bleiben in dieser Zeit vor der Wahl des Gefährten des Lebens stehen mit der Absicht, dass sie sich einmal als lebenslange Ehe verbinden – genauer: Sakrament der Ehe.

Zum Anbeginn wird es angewiesen, sich wiederholt die tiefen, wohl nicht leichten Erwägungen zum Bewusstsein zu bringen vom reichlich angeführten „Ethischen Studium” des Erzbischofs Karol Wojtyła über die ‘Liebe und Verantwortung’, die Gegenstand des vorigen Abschnitts des hiesigen Kapitels waren (VII. Teil, 3. Kapitel, § f.). Schon als Stellvertreter Jesu Christi hat er dieser Thematik viel Platz in seiner Mittwochs-Katechese gewidmet. Er besprach dabei ein paar Jahre hindurch die Frage der „Erlösung und Theologie des Leibes”


ANMERKUNG. Sieh die polnische Edition: „Mann und Frau hat Er sie erschaffen ...” (Mężczyzną i niewiastą stworzył ich), Rom, Libreria Editrice Vaticana, 1986.
Deutsche Übersetzung, die leider als Übersetzung ... viel zu wünschen heißt:
1) Johannes Paul II., Die menschliche Liebe im göttlichen Heilsplan. Katechese 1977-1981, Herausgegeben und eingeleitet von Norbert und Renate Martin, Patris Verlag, Vallendar-Schönstatt, Band 1: 1985;
2) Johannes Paul II., Die Erlösung des Leibes und die Sakramentalität der Ehe, Katechese 1981-1984, Herausgegeben von Norbert und Renate Martin, Patris Verlag, Vallendar-Schönstatt, Band 2: 1985.
Praktisch genommen werden hier beinahe alle Anführungen eigens vom hier schreibenden Pater übesetzt.


Auf der Stufe der Jugendzeit, wenn zwei junge Leute schon tatsächlich ‘miteinander gehen’, stellt für sie eine der wesentlichen Fragen die moralische Beurteilung der gegenseitigen Beziehungen im Hinblick auf das VI. Gebot Gottes. Es geht offenbar um solche zweien, die sich zu Jesus Christus bekennen und alles tun, dass sie auf dieser Lebensstufe „... den Heiligen Geist Gottes nicht beleidigen, dessen Siegel ihr trägt für den Tag der Erlösung” (Eph 4,30).
NB. Die von uns angeführten Zitate sind letztlich meistens eigene Übersetzungen des hier schreibenden Autors)
.

Der Völkerapostel Paulus knüpft mit diesen Worten an die Gabe des Heiligen Geistes an, den die Gläubigen samt dem Sakrament der Firmung empfangen. Dieses Sakrament ist aber – wie es Johannes Paul II. gern bezeichnete, das Sakrament der „Probe des Charakters”, das heißt der tatsächlichen Treue und Qualität jener Treue zum „Wort”, das der Junge, und auch dieses Mädchen Gott am Tage gegeben hat, da sie das Sakrament der Firmung empfangen haben – im Gegensatz zum Sakrament der Heiligen Taufe, das das Sakrament erst des Anfangs im Glauben und seiner Bekennung darstellt.
(so hat Johannes Paul II. das Stanislaus-Jahr 1979 bezeichnet – es waren die 900 Jahre seit dem Märtyrertod des Hl. Stanislaus von Szczepanów, des damaligen Krakauer Bischofs (1079-1979. Johannes Paul II. sagte diese Worte bei der Abschiedsfeier auf den Krakauer Wiesen – seiner Ersten Pilgerfahrt in die Heimat: am 10.VI.1979).

Es kann schwierig geleugnet werden, dass die Zeit des ‘Miteinander-Gehens’, wann diese beiden immer mehr in der Beschaffenheit eines schon Brautpaars erscheinen, die vielleicht schon tatsächlich verlobt sind, die Zeit des besonderen Bestehens einer solchen Prüfung darstellt: der Qualität des erwähnten, Gott gegebenen „Wortes”.
– Dieses Wort wurde dem Dreieinigen gegeben – zuerst bei dem Empfang des Sakraments der Heiligen Taufe. Jeder und jede haben dieses Wort nachher des Öfteren wiederholt und bei verschiedenen wichtigeren Umständen bestätigt, besonders bei so feierlichen Anliegen, wie das Herantreten zur Ersten Heiligen Beichte, dann zur Ersten Heiligen Kommunion.
– Dieses Wort wurde zusätzlich feierlich beim Empfang des Sakraments der Firmung bestätigt und besiegelt.

Dieses Sakrament hat das zweite Siegel auf der Seele der Person eingeprägt – nach diesem ersten bei der Heiligen Taufe. Die betreffende Person hat sich daselbst als entschiedener Jünger, bzw. Jüngerin Jesu Christi erklärt – samt allen damit zusammenhängenden Folgen, angefangen von der Befolgung der von neuem, bewusst und beabsichtigt angenommenen Zehn Gebote Gottes.

Die jetzige Lebensstufe der jungen Leute: die Stufe der Brautzeit, wurde zur „gesegneten Gabe der heißen Probe” beim Bestehen der Prüfung auf die Qualität des Gott feierlich gegebenen „Wortes”.
(sieh den Titel des ersten Kapitels des Sechsten Teiles unserer Homepage: Tage der Brautzeit: gesegnete Gabe der heißen Probe. – Jesu, Erlöser! Verweilst Du in dieser Zeit in uns – und mit uns?).

Es wird wohl angewiesen sein, zuerst ein paar ausgewählte Beispiele anzuführen: sowohl positive, wie seiner Art negative, um besser und leichter beurteilen imstande zu sein, wie diese ‘heiße Probe des Charakters’ in Praxis aussehen kann und soll.


Der Hinsicht der ethisch-moralischen gegenseitigen Beziehungen der reifwerdenden männlichen und weiblichen Jugend wurde auf unserer Homepage wiederholt schon nicht wenig Platz gewidmet. Erinnerungshalber dürften hier ein paar innere Links zu solchen Stellen zur Erinnerung gebracht werden:

a) Erster Teil, 3. Kapitel (Die Rolle der BOM in der Vorbereitungszeit zur Ehe – ‘a’ ),
b) Im dritten Teil: das 3. Kapitel (Wir lieben uns! Nur ... dieses Kind. Vater! Was wird´s weiter ...!?),
Im selben dritten Teil, das 4. Kapitel (Vorehelicher Verkehr: Ist´s wirklich Liebe?),
Und auf eigene Art ebenda – das 5. Kapitel (Wir lieben uns! Aber: ich rauche – trinke – nehme ...).
c) Und weiter, im sechsten Teil: das 1. Kapitel (Tage der Brautzeit: Gesegnete Gabe der heißen Probe),
und auf eigenartige Art und Weise ebenda, das 2. Kapitel (Homosexualität und freie hetero-sexuelle Partnerschaften: bedauerliche Nachahmung der Ehe).
Und noch das 3.Kapitel desselben VI.Teiles (In der Gender-Ideologie: des allumfassenden Gender-Queer-Mainstreaming).

Daselbst besteht keine größere Not an diese Fragen zurückzukehren, die schon ausführlich und unter immer anderem Blickpunkt Gegenstand unserer Erwägungen gewesen waren. Das erlaubt uns unsere Aufmerksamkeit auf mehr konkrete Anwendungen einzuengen, die mit der Stufe der seriösen Einstellung auf Ehe verbunden sind.

Wir beschränken uns somit auf zwei Personen, die schon mit vorangeschrittener Freundschaft verbunden sind, oder vielleicht auch schon wahrer Liebe, die ausdrücklich die gegenseitige Verbindung im Ehebund anstrebt: im Sakrament der Ehe.
– Wir schließen dabei viele Fragen aus, die für diese zweien in Kürze engagierender Gegenstand ihrer ehelichen, und bald danach elterlichen Sorge sein werden, wie: die Frage nach der Wohnung, der Unterhaltung des Lebens der Ehe und Familie, Fragen der Gesundheit, des Kinderreichtums, der Beziehungen zu Eltern, Schwiegereltern, zur Nachbarschaft, und so viele anderen Fragen, die mit der Ehe und Familie für den Alltag verbunden sind.
Gemäß dem allgemeinen Profil unserer Web-Site sammeln wir uns auf Erweisen der beiderseitigen Liebe und Zärte in ethischer Hinsicht.

Wie erwähnt, im vorigen ‘Paragraf’ des laufenden Kapitels (VII.Teil, 3.Kapitel, § f.) sind wir auf das „Ethische Studium” von Erzbischof Karol Wojtyła, Kraków, des späteren Papstes, des Hl. Johannes Paul II., unter dem Titel: „Liebe und Verantwortung” zurückgekehrt. Wir haben dieses Studium irgendwie eigentlich noch einmal zurückverfolgt: unter dem Blickpunkt der sich entfaltenden Liebe, die auf Ehe ausgerichtet ist. Es geht um Liebe, die der bräutlichen Liebe würdig wäre.

Solche Liebe ist von Natur aus herausfordernd. Sie kann sich daselbst nicht alles erlauben, ‘was nun die Phantasie aufzudrängen suchte’. Soll die sich erwiesene Liebe dem Niveau der personalistischen Norm gewachsen sein, gilt es für diese zweien, ihre Forderungen in ihr Leben im Alltag umzuschmieden. Diese Liebe entspricht in ihrer mobilisierenden Berufung völlig dem Inhalt des Gottes Gebotes der Liebe zu Gott und dem Nächsten. Als Epoche der Guten Botschaft des Evangeliums erklärte dieses Gebot feierlich als das „Neue Gebot” – der Sohn Gottes Jesus Christus.
(sieh: Joh 13,34f.; 15,12; 1 Kor 13,13).


Grundlegende Voraussetzung beim Gebot der Nächstenliebe, das völlig mit der ethischen personalistischen Norm übereinstimmt, wie sie vom Erzbischof Wojtyła gründlich analysiert worden ist,
(sieh ob.: Noch einmal Erwägungen Papst Wojtyła’s zum Thema ‘Liebe’),
ist die Anerkennung der Tatsache – samt den daraus gezogenen tatsächlichen Schlüssen, dass der Mensch nicht ‘Sache-Ding’ ist, sondern Person. Die Person darf niemals als Nutznießungsmittel betrachtet werden, um irgendein Ziel zu erreichen – in unserem Fall um durch die Benutzung, d.h. die Nutznießung des Leibes irgendjemandes – sich die eigennützig gesuchte sexuelle Befriedigung zu sichern.

Den Ausgangspunkt zur gerade formulierten ethischen personalistischen Norm bildet unabänderlich das Wort des Gebotes Gottes: „Du sollst nicht die Ehe brechen” (Ex 20,14; Mt 5,27;19,18; usw.). Niemand und nichts ändert die Tatsache, dass solange diese zweien durch den feierlich eingegangenen Ehe-Konsens als Sakraments der Ehe – zum Ehepaar nicht geworden sind, ist weder sie, noch er – Ehemann, noch Ehefrau; mit all dessen Folgen für das ewige Leben.

Die erwähnte personalistische Voraussetzung
(= der Mensch ist Person: er ist keine Sache, kein Ding, das nutznießerisch behandelt werden darf.)
wird zur Grundlage für die ethische Wertung der Qualität der Beziehungen u.a. zwischen zwei Brautleuten. Dasselbe wird nachher die Eheleute betreffen.
– Erscheint die bräutliche Liebe, wird sie zum Grundboden, auf dem die Entwicklung der besonderen Beziehungen zwischen diesen beiden gegenseitig stattfindet, allerdings auf gleiche Art ebenfalls der ethischen Bewertung zwischen ihnen beiden. Die bräutliche Liebe soll den Erweis darstellen der beiderseitigen freien Erwählung, die getroffen wird infolge gut überlegter, gegenseitiger Anerkennung des Wertes ihrer beiden Personen in ihrer unterschiedlichen Geschlechtlichkeit. Erst so kann diese Wahl zur Grundlage ihrer Entscheidung werden, die Ausrichtung auf Ehe einzuschlagen zu einem ‘eine-Person-in-zwei-Personen’.

Um die Schlüsse zusammenzufassen, die von den vorigen, zur Erinnerung gebrachten Analysen Erzbischofs Wojtyła fließen, sollte aufmerksam gemacht werden, dass weder die aufkeimende sexuelle Begehrlichkeit an sich hinsichtlich dieses anderen, noch, der Reihe nach, die sich entfaltende Gefühlserfahrung an sich – weitaus nicht die im Personalismus geforderte Affirmation ihrer beiden Personen darstellt. Solche Affirmation muss zur Bestätigung dieser konkreten Person werden, als dieses einzigen in seiner Art Wertes, der die Liebe zu ihr „um ihrer Selbst willen” ausgelöst hat – in einigem Sinn selbst unabhängig von der Attraktivität, die mit ihrer Männlichkeit, beziehungsweise Fraulichkeit verbunden ist.
– Denn diese wird mit der Zeit zweifellos verbleichen und schwächt ab. Dann zeigt es sich in der Lebenspraxis für den Alltag, ob die getroffene Wahl diese Person betraf, oder auch nur einige Merkmale an ihr, z.B. ihren Leib als des Mannes oder der Frau (sieh: LuV 197f.).

Das bedeutet in keinem Fall, dass die bräutliche Liebe eine künstliche Abdämpfung des Bewusstseins selbst bedeutet, das mit der Männlichkeit oder Fraulichkeit ihrer beiden Personen verbunden ist. Anderes ist die spontan sich meldende Reaktion des Leibes angesichts des männlichen oder fraulichen Leibes dieser anderen Person, und anderes das bewusst beabsichtigte Streben nach Befriedigung der in solcher Situation aufkommenden Begehrlichkeit – um den Preis der Verhüllung der Würde der eigenen Person, wie auch dieser des anderen, samt der beabsichtigten Nicht-Beachtung der vielfältigen Verantwortung für die dann verrichteten – inneren oder äußeren Betätigungen.
– Der Leib und das Geschlecht spielen in der beiderseitigen bräutlichen Begegnung ihre unersetzliche Rolle. Die Sinne ihrer beiden reagieren dann entsprechend angesichts der Männlichkeit oder Fraulichkeit.
(solche spontanen Reaktionen unterliegen der ethischen Bewertung nicht: sie erscheinen nämlich VOR dem Einbezug des Willens).

Dennoch nicht jene spontanen Reaktionen des Leibes und der Sinne werden zum Mittelpunkt, um den sich die gestaltende beiderseitige Liebe sammelt. Die Liebe ist immer Frage vor allem des Inneren dieser beiden und ihres inneren Lebens. Hier aber spielt die entscheidende Rolle die Freiheit des Willens – samt der Wahrheit ihrer beiden, zusammen mit der sie beiden begleitenden unabtrittbaren Verantwortung für die Würde und die Ehrachtung der eigenen Person, wie auch dieser des anderen.
– Wir erinnern uns an die bündige Formulierung des Erzbischofs Wojtyla:

„Die Liebe ist immer irgendeine Angelegenheit des Inneren
und Sache des Geistes.
Im Maß, wie sie aufhört, Angelegenheit des Inneren
und Sache des Geistes zu sein, hört sie auf, Liebe zu sein ...”
(LuV 172; sieh ob.: Liebe – Frage des Inneren: der Freiheit-Wahrheit).

Die würdige Liebe: diese bräutliche, muss sich zuerst gleichsam einen eigenen Platz auf der Ebene des Wertes der Person selbst – dieser eigenen und der dieses anderen – erkämpfen. Es soll ‘Liebe’ sein nicht zuerst und vor allem um der sinnlichen Aspekte der Männlichkeit und Fraulichkeit willen, noch der zwischen diesen beiden sich weckenden Gefühle, sondern um des Anblicks an sich gegenseitig und in ihr Inneres als Personen, die sich in ihrer Freiheit und ihrem Selbst-Besitzen auf ein dauerhaftes „Eins-in-Liebe” zu werden entschieden haben. Sie wünschen sich gegenseitig in ihrer Freiheit dahinzugeben, um sich einander mit dem möglich höchsten Gut-ohne-Grenzen zu beschenken. Dieses Gut wird für sie beiden letztlich das Erreichen – „auf dem Weg der ehelich-familiären Berufung”, des ewigen Lebens in Glückseligkeit für die Ewigkeit im „Haus des Vaters”.

Daher die hier noch einmal wiederholten Worte von Erzbischof Wojtyla:

„... Es geht nämlich ... keineswegs darum, um den ‘sexuellen’ Wert, angesichts dessen die Sinne und das Gefühl reagieren, zu verwischen oder sie zu übergehen. Es geht nur darum, um diesen Wert stark mit dem Wert der Person zu binden, da sich doch die Liebe nicht auf ‘den Leib’, allein ausrichtet, noch selbst auf ‘einen Menschen des anderen Geschlechts’, sondern geradeaus auf die Person” (LuV 182f.).
(Sieh ob.: Liebe-Tugend: Verbindung der Wahrnehmungen mit der Person)
.

Erzbischof Wojtyła leugnet nicht, dass die erwähnte Integrierung der Reflexe der Begehrlichkeit, Sinnlichkeit, Gefühle – mit der eigenen und dieses des anderen Person selbst, wie auch ihre beständige Emporhebung auf das Niveau der Affirmation der Person selbst „um ihrer Selbst willen”, was erst Liebe ihrer Person in wahrem Sinn darstellt: Liebe nicht wegen der in ihrer Nähe erfahrenen Annehmlichkeit, sondern gerade „um ihrer selbst willen”, das allerleichteste in Jetztzeit zu erfüllen ist. Dennoch gerade das alles wird für diese beiden von nun an die vor ihnen erscheinende Aufgabe, die es jeden Tag von neuem zur erarbeiten gilt. Es kann bisweilen schwierige Zeiten geben. Alle Umstände setzen ein wachsames Ringen voraus mit der leicht aufkeimenden Suche nach spontan sich weckenden angenehmen Wahrnehmungen, die fast von allein in nutznießerische Beziehung zum Geschlechtskörper dieser anderen Person umschalten können.

Das aber wäre weithin noch keine Liebe der Person selbst und umgekehrt, könnte sich leicht in nur vorgetäuschte sog. ‘heiße Liebe’ umgestalten. Die erotische Liebe an sich bemäntelt ganz leicht die Suche nach Befriedigung der eigenen sexuellen Selbstsucht, die aber darauf eingestellt ist, ein Gleichheitszeichen zwischen der selbstsüchtigen sinnlichen Annehmlichkeit – und der Liebe selbst aufzustellen. In solcher Situation werden alle zugänglichen ‘Eigenschaften’ und Anreize dieses anderen bei der Gestaltung der gegenseitigen Beziehungen lauter Verleugnung der eigentlich begriffenen Liebe.

Wir hören von neuem die Warnungen von Erzbischof Wojtyla:

„... All diese objektiven Werte: sowohl die Person, wie auch ‘der Leib und das Geschlecht’, beziehungsweise die ‘Fraulichkeit oder die Männlichkeit’, werden nur und allein als Gelegenheit angesehen,
um dadurch die Annehmlichkeit
zu erreichen, oder auch verschiedene Abschattungen von Lust.
Die Annehmlichkeit wird zum einzigen Wert und grundlegenden Maßstab bei aller Wertschätzung ...” (LuV 226).
(Sieh ob.: Fleisch-Geschlecht: Gelegenheit die Annehmlichkeit zu erfahren)
.

Rach (7.5 kB)
Dieses Mädchen, so aufrichtig lächelnd, ist wohl auf alle Einflüsse ausgesetzt; zweifellos sowohl diese guten, wie auch nicht ganz guten. Gott, bewahre die Unschuld und diesen reinen Blick der Tage ihrer Jugendlichkeit!

Das bedeutet, dass wie sich einerseits die Liebe zwischen den Brautleuten, oder auch schon Ehegatten, allmählich vertieft und diese beiden arbeiten in ihrem Inneren an der ‘Durchscheinbarkeit’ ihrer Absichten und Betätigungen, müssen sie anderseits fortwährend wachsam bleiben, um die sich weckenden Reflexe des Leibes und der Gefühle in eine immer reifer werdende Ehrachtung und Würde miteinbeziehen, die ihren Personen gebührt. Sie beiden sind in ihrer gegenseitigen leiblich-geistigen Durchdringung zur beiderseitigen Liebe gerufen als dem Weg ihrer Lebensberufung, deren letztlicher Hafen das „Haus des Vaters” sein soll.

Daran hat Erzbischof Wojtyła, der spätere Johannes Paul II., erinnert:

„... Alle Leute ... müssen erst innerlich und äußerlich zu solchem keuschen ‘Lieben’ heranwachsen, sie müssen zu seinem ‘Geschmack’ heranreifen, da doch jeder Mensch von Natur aus mit der Begehrlichkeit des Fleisches belastet ist, und daher den ‘Geschmack’ der Liebe vor allem in ihrer Befriedigung zu erblicken hinneigt.
– Aus diesem Grund ist die Keuschheit eine schwierige und langangelegene Aufgabe. Es muss auf ihre Früchte gewartet werden: auf die Freude des Liebens, die sie hervorbringen soll.
Zugleich aber ist gerade die Keuschheit der untrügliche Weg zu diesem Ziel” (LuV 253).
(Sieh ob.: Heranreifen zur Keuschheit und Freude des Liebens)
.

(2.2 kB)

Schnappschüsse von Verhaltensweisen ‘Verliebter’ an öffentlichen Orten

Es wäre gut ein paar Situationen anzuschauen, wo zwei verliebte Personen gerade gut beobachtet werden können. Solche Paare können des Öfteren ohne große Mühe gesehen werden – und dies wird als völlig normale Erscheinung angenommen.

Der Anblick zweier Verliebten zeugt davon, dass Gott selbst in den Menschen, in diesem Fall in die Person eines Jungen und eines Mädchens, das Streben eingeprägt hat, sich mit der Person des gegenteiligen Geschlechts zu verbinden. Das Miteinandergehen in der Zeit des gegenseitigen Kennenlernens, das Anschauen des Lebensstiles bei diesem anderen, seiner Anschauungen auf immer andere – wesentliche und weniger wesentliche Sachen und Ereignisse, samt der spontan sich aufdrängenden Erfahrung des Stiles seiner Beziehungen zu anderen Leuten, angefangen von den Verhaltensweisen den eigenen Eltern gegenüber, den künftigen Schwiegereltern, zu seinen Geschwistern, Kollegen, Kameraden, zu Armen, usw., dann aber die aufmerksame Beachtung seiner Beziehungen zu Gottes Anliegen, zur Kirche, Gottes Geboten, zum Leben in der Kirche, das Hinschauen auf die Qualität seines Gebetes und des sakramentalen Lebens –
– all das wird zum weiteren Bestandteil für die Entscheidung hinsichtlich der Erwählung gerade dieser Person als des eventuellen Kandidaten oder der Kandidatin, um mit ihr den lebenslangen Bund der Liebe und des Lebens in Ehe: im Sakrament der Ehe, einzugehen.

Die Zeit des ‘Miteinandergehens’ ist zugleich die geeignete Zeit, um sich eventuell von weiterer Gestaltung der schon irgendwie gewordenen innigeren Bande zurückzuziehen, falls dieses oder jenes der bemerkten Kennzeichen bei der gewählten Person von einer weiteren Fortführung dieser Bekanntschaft abstoßen sollten. Es kommt doch vor, dass das ‘Miteinandergehen’ allmählich bisher nicht bemerkte Fragen enthüllt, die zum entschiedenen Beweggrund werden, um jede engere Bekanntschaft völlig abzubrechen.

Es kann sich zeigen, dass immer andere Verhaltensweisen der bisher geliebten Person – für eine längere Perspektive unmöglich angenommen werden können.
– So pflegt es sein falls der sich zeigenden Neigung zum Trinken, Zigarettenrauchen, eventuell wenn im Laufe der Wochen und Monate immer andere drastische Merkmale des Charakters zutage kommen sollten, die die Vorhersage auf glückliche Weiterverfolgung der Kommunion in künftiger Ehe von vornherein zu vereiteln scheinen.
– In anderen Fällen kann zu solchem Beweggrund die Haltung dieses anderen gegenüber Gott werden, wenn er nämlich Gott von seinem Leben entschieden zurückzuweisen beabsichtigte. Das alles kann die bisher liebende Person mit immer klarer werdender Offensichtlichkeit bei der bisher geliebten Person beobachten. Unmöglich, dass das alles nicht die Entscheidung beeinflusst, ob es sich mit gerade dieser Person dennoch zu verbinden gilt, oder es ist wesentlich besser, selbst die schon weit entwickelten Vertrautheiten und innigen Bande eher entschieden abzubrechen.

Es wurde auf unserer Homepage schon nicht wenig über die wesentlichen Aspekte des Lebens in Ehe gesprochen. Es können hier reichliche Weisungen gefunden werden hinsichtlich der ethischen Verhaltensweisen, die das Leben in Ehe und Brautzeit betreffen.
– Die Lebensstufe von zwei Personen, die sich auf die Ehe einstellen, ist die geeignete Zeit, wann sie all diese Sachen, samt der Ehe als des Sakraments (sieh von unserer Seite: den ganzen VI. Teil) – von neuem und wiederholt tief überdenken müssen. Vieles muss wohl erst jetzt völlig ganz von neuem gelernt werden.

Vor allem aber müssen sich diese zweien geistig auf das vertiefte Verständnis der Ehe als besonderer, deutlicher Lebens-Berufung vorbereiten, zu der sie vom Himmlischen Vater selbst berufen werden. Er ist es auch, der auf diesen zweien seinen Siegel einprägen wird, und ihnen in der Stunde, wenn sie sich gegenseitig das Sakrament der Ehe spenden werden, die unentbehrlichen Bevollmächtigungen einhändigen wird, dass sie diese Berufung verantwortlich verrichten und leben können.

Gott wird zugleich in der Stunde, wenn das Sakrament der Ehe geschlossen wird, zum Zeugen des eingegangen ehelichen Versprechens und des feierlich geäußerten „Wortes”, das diese zweien sich gegenseitig, aber auch Gott in dieser Stunde geben werden. Sichtbarer Zeuge der geschlossenen Ehe im Auftrag Gottes ist der bevollmächtigte Priester, dagegen zu Zeugen des geschlossenen Ehekonsensus vonseiten des Volks Gottes wählen sich die beiden jungen Brautleute, meistens jemanden unter zwei sich bekannten Personen.

Die Ehe ist und bleibt für das ganze Leben dieser beiden Sache in erster Reihe Gottes selbst. Sie kreist immerwährend um das Geheimnis der Liebe und des Lebens. Sowohl das eine, wie das andere Geheimnis stellt die strikt Gottes Domäne dar, das heißt ganz sicher nicht Satans Domäne, noch ihrer beiden allein. Sie beiden werden nur zur Aktivierung des einmal empfangenen und sich gegenseitig gespendeten Sakraments berufen – als von nun an bevollmächtigte, verantwortliche Verwalter der Gabe der Liebe und des Lebens bei ihren beiderseitigen Beziehungen. Ihr einziger Besitzer bleibt dagegen weiter beständig Gott allein.


Man kann im Leben für den Alltag eher leicht Liebes-Paaren begegnen. Es können viele solche Verliebten gesehen werden – zumal in späteren Abendstunden bei gutem Wetter, nach der Arbeit, und besonders in beliebten Orten, die manchmal spitzzüngig als ‘Kälbeallee’, ‘Äffehain’, u.dgl. benannt werden. Meistens kann schon von weitem erkannt werden, dass diese zweien – ein Liebespaar bilden. Das erkennt man an ihren Gebärden, Bewegungen, ihren beiderseitigen Beziehungen.

Es kommt die Frage auf: wie sich solche zweien als gerade Brautpaar vor der Öffentlichkeit verhalten sollen? Es kann schwierig geleugnet werden, dass ihr Auftreten an öffentlichen Orten Abspiegelung und zugleich Veräußerung ihres Inneren wird: ihrer Anschauungen, und umso mehr ihres Gewissens.

(1) Es gibt Kameradschaften und selbst Brautpaare, die ihren Statuts des ‘Verliebt-Werdens’ nicht zur Schau tragen. Sie gehen miteinander, weilen nebeneinander, allerdings man kann schwer unterscheiden, ob es nur Kameradschaften sind, oder auch ... sie stellen doch schon ... ein Brautpaar dar. Erst die längere Beobachtung lässt den Schluss aufkommen, dass diese zweien sehr wahrscheinlich doch ein Liebespaar bilden. Aber sie haben es absichtlich vor, in ihren gegenseitigen Beziehungen eine Schlichtheit zu bewahren – zu sich gegeneinander, wie zu anderen. Sie verhalten sich würdig, und zu gleicher Zeit keineswegs unecht oder künstlich. Ihrer Verhaltensweise kann nichts Unangemessenes vorgeworfen werden.

Wer diese beiden einigermaßen gerade als Verliebtes Paar kennt, befestigt sich in Überzeugung, dass diese zweien sich allzu gut bewusst sind, wohin sie nachstreben. Sie verstehen die Ehe, auf die sie sich vorbereiten, mit aller Seriosität als lebenslangen Bund, der im Maß wie die Tage der Vorbereitung zu ihm ablaufen, immer tiefer das Empfinden der Verantwortung für sich gegenseitig zutage bringt. Es soll doch eine Kommunion von zwei Personen in lebenslanger Verwirklichung des Inhalts des ehelichen Gelöbnisses: Liebe-Treue-ehelicher-Ehrlichkeit darstellen. Wer sie so anblickt, kommt leicht zum Schluss: diese zweien wecken das Gespür von Ehre und drängen den unwiderstehlichen Schluss: es scheint, diesen zweien stehen wohl alle Anlagen zu, dass sie ein gutes und glückliches Ehepaar werden, das alle Proben in der künftigen Ehe und Familie gut zu bestehen imstande werden wird.

(2) Anderseits es können nicht selten Paare gesehen werden, die ihre Verliebtheit sehr aufdringlich wo nur möglich, öffentlich herumschleppen. Wie leicht kann man solchen Paaren z.B. in Parkanlagen begegnen, das heißt an anderswo regen Stellen und Straßen, auf Bahnsteigen und in so vielen anderen Situationen, wo es fortwährend viel Leute in jedem Lebensalter gibt. Es fehlen dabei niemals gemeine Dusselköpfe, die sehr gern nach solchen Ereignissen herumschauen.

Aber diese zweien unternehmen ohne Beschämtheit noch Verlegenheit – in Augen aller Leute immer andere Liebeleien, solche nicht ausgenommen, die geradeaus das grundsätzliche ‘ABC’ einer Ordentlichkeit an öffentlichen Orten beleidigen. Wenn sie zur Vorführung der Glut ihrer beiderseitigen ‘Liebe’ übergehen, beginnen sich die Leute abzukehren, weil solche Ansicht abstoßend, oder bisweilen selbst beinahe ekelerregend wirkt.

Die Küsse dieser zweien sind alles andere, nicht aber ‘Küsse’. Ein Kuss soll die Liebe voller Ehrachtung sich gegenseitig zum Ausdruck bringen. Indessen diese zweien demonstrieren ein Schauspiel gegenseitiger Vergewaltigung mit dem Mund und den Lippen: ihr Verhalten ist Erweis keiner Liebe, die der menschlichen Person würdig wäre, noch umso mehr der Liebe, die zur Verbindung mit dem Sakrament führen sollte. Die gegenseitigen Beziehungen wecken nur ekelige Empfindungen und Missbehagen.

a. – Bei einem solchen betreffenden Fall kam diese unappetitliche Vorstellung endlich zum Finale, als ein kleiner Bursche-Kind mit seinem kleinen Fahrrad angefahren war. Er wollte den vielen Leuten zeigen, wie ausgezeichnet er dieses sein Fahrzeug beherrscht hat. Er begann nämlich hin und her fahren, oder eigentlich zu sausen – in Form kleinerer oder größerer ‘Achter’. Er trainierte so zwischen den Menschengruppen ganz flink.
– Auf einmal erblickte er diese zweien, die so toll Verliebte vorgespielt haben. Diesem Knirps machte es Spaß, immer wieder ganz dicht an ihnen beiden mit seinen Achtern heranzufahren und dabei schnell und laut mit einer Spielzeug-Pistole zu zeigen, dass er sie anschießt, wobei er nur lachte und ihnen schnell zuschrie: ‘Trach-Trach-Trach’, um sein akrobatisches Fahrradfahren vor diesen Verliebten unermüdlich weiter zu vorführen, wobei er diese jedes Mal beinahe überfahren würde.
– Das lustige Spiel dieses kleinen Burschen dauerte mehrere Minuten hindurch. Niemand der Erwachsenen hätte den Mut gefasst, diesen zwei Verliebten, die sich so unschamhaft vor der Öffentlichkeit als ‘Liebes-Liebelei-Paar’ gezeigt haben, irgendein Wort zu sagen. Es wäre übrigens sowieso umsonst, da als Antwort fast ganz sicher nur ein freches Gegenwort erwartet werden konnte.
– Erst diesem kleinen Knirps ist es gelungen, mit seinem kleinen Fahrrad und der Spiel-Pistole ihr kleines ‘Gehirn’ endlich anzusprechen, dass „allzu viel ist – ungesund” ! Diese beiden konnten miteinander wegen des kleinen Knirpsen nicht weiter aushalten, und sind langsam von diesem öffentlichen Ort ... verschwunden.

b. – Hier eine andere, ebenfalls echte Geschichte. Es geht dieses Mal um ein Ereignis auf dem Korridor einer Lizealschule einer gewissen großen Stadt. Es war gerade Pause zwischen den Stunden. Alles war voll von laut sich unterhaltender Schülern. Da gab es auf einmal zwei solche von ihnen zu sehen – es war ein ‘Er ’ und eine ‘Sie’.
– Sie begannen in Augen aller anwesenden ... Sex-Verkehr zu betreiben! Es sollte Erweis ihrer heißgewordenen Liebe sein. Allerdings hier wurde alles genau zur ... Gegen-Liebe. Ihre Aufmerksamkeit sammelte sich nicht auf ‘Liebe’, sondern allein auf Möglichkeiten des Sexes-um-des-Sexus-willen-Betreibens. Einer zufällig vorbeikommenden Lehrerin ist es erst mit höchstmöglicher Schwierigkeit gelungen, diese zweien voneinander zu trennen. Wie viel verunglimpfende Worte von ihnen sie – und alle neugierig dieses Schauspiel anschauenden hören mussten, samt ihren schlimmsten Verwünschungen! Diese zweien möchten die Lehrerin wegen ihrer Intervention und der vereitelten Ausführung ‘ihres Anrechts’ auf sexuelles Austoben wie es ihnen gefällt – beinahe zerfetzt und zu Tode geschlagen haben. Zuletzt haben sie diese Lehrerin noch seriöse angedroht, sie werden sie noch einmal finden, um sich mit ihr entsprechend ‘abzurechnen’!

c. – Im anderen Fall begannen mit Aufführung einer riesigen Zärte-Vorschau und ihres ‘Liebe’-Geschehens zwei Verliebte – in einem D-Zug vorzutreten. Würde es nur ein paar Minuten dauern – und es wäre damit zu Ende gekommen, könnte man es noch verstehen und es in Stille annehmen. Indessen diese beiden demonstrierten in Augen aller Mitreisenden des ganz offenen Eisenbahnwagens immer andere Arten und Weisen ihrer ‘hochglutvollen Liebe’ und ließen sich mit keinen Bemerkungen und Bitten rühren um ein ruhiges Verhalten, so dass die übrigen Passagiere die Fahrt ohne Störungen weiter zu verfolgen imstande blieben.

Bis endlich einer der Mitreisenden den Mut gefasst hat und den Zugleiter herbeiholte: das Verhalten dieser beiden konnte man nicht länger aushalten. Aber auch dem Zugleiter ist es nicht gelungen, diese zweien zur Ruhe zu bringen. Ihre einzige Antwort lautete beständig so, dass ihnen das Anrecht zusteht, so zu handeln wie es ihnen gefällt, und sie brauchen sich darüber nicht kümmern, was die anderen Leute dazu zu sagen haben.

Das Schauspiel endete letztlich folgender, dass der Zugleiter genötigt war, den D-Zug am nächstliegenden Bahnhof zum Anhalten zu bringen. Per Telefon rief er die Schützer der öffentlichen Ordnung herbei, die diese zweien mit Kraftaufwand herauszusteigen hießen, wonach der Zug die Fahrt weiter verfolgen konnte. Diese zweien, diese Verliebten, blieben auf dem leeren Bahnhof eines kleinen Dorfes in leerer Gegend ... ihrem eigenen Geschick überlassen. Dabei wurde ihnen von der Polizei nur noch ein gnädiges ‘Strafmandat’ eingehändigt – wegen der erpressten Unterbrechung des D-Zuges auf einem nicht vorgesehenen Bahnhof, wie auch wegen der anstößigen Verhaltenweise im öffentlichen Verkehrsmittel.

d. – In diesem Zusammenhang dürfte auch noch die allgemeinen vorkommende schlechte Sitte erwähnt werden, die sowohl bei jüngeren, wie selbst älteren Leuten an öffentlichen Stellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln u.dgl. zutage kommen kann. Es geht um Anwendung ohne Verlegenheit und auf Voll-Stimme der Handy-Geräte, mit denen sich viele hemmungslos – auf ein ‘Randezvous’ verabreden, manchmal auf andere heiße Begegnungen, wobei manchmal ganz intime Einzelheiten der geplanten Liebeleien und Sex-Praktiken bei Namen laut genannt und besprochen werden – zum Unbehagen aller zufälliger Herumstehenden, die das alles notgedrungen hören müssen.

e. – Und noch andere Tatsachen. Es ist nichts merkwürdiges dabei, dass auch Brautpaare und andere Verliebten an organisierten, mehrere Tage zählenden Pilgerwanderungen zu Wallfahrtsorten teilnehmen. Die Leiter der betreffenden Gruppen bitten dabei die Teilnehmer der Pilgerschaft gleich am Anfang unter anderen, dass Verliebten- und Brautpaare an diesen Tagen ihren Status als Verliebten nicht demonstrativ verraten, sondern ruhig nebeneinander, oder selbst getrennt in verschiedenen Gruppen gehen, um diese gesegnete Zeit dem Gebet zu widmen, beziehungsweise verschiedenen wichtigen Überlegungen und Entscheidungen, zumal sie mit der gründlichen Vorbereitung zum Sakrament der Versöhnung und Eucharistie verbunden sind. Ist es doch die ganz besonders günstige Zeit, in der man sich gebetsmäßig viele unentbehrliche Gnaden erbitten kann – für sich selbst und die Nächsten der Familie und Freunde. Das alles ist auch allen Verliebten in der bevorliegenden Zeit ihrer künftigen Ehe und Familie ganz besonders nötig.

Dennoch erfahrungsgemäß ist es bekannt, dass keinesfalls alle Paare sich in solchen Umständen mit williger Unterordnung den allgemeinen, gut begründeten Weisungen des Leiters der Pilgergruppe auszeichnen. Es ist dann für niemanden aufbauend, wenn auf dem Pilgerweg diese ‘Sie’ immer wieder auf dem ‘Ihm’ wörtlich ‘hängen bleibt’ – oder umgekehrt. Und was erst, wenn solche zweien sich dauernd Arm in Arm halten, oder sie umarmen sich immer wieder ganz unanständig und verrichten verschiedene Liebkosungen, oder sie hören damit nicht einmal bei gerade gehaltenen Vorlesungen und z.B. beim Rosenkranzgebet auf.

Wie leicht schiebt sich dann der Gedanke auf: „Möge Gott geben, dass diese zweien in ihrer vielleicht schon in Kürze geplanten Ehe bei sich so verharren, wie sie es Jetztzeit angesichts aller – so unverlegen ihre ‘heiße Liebe’ demonstrieren!” Es kann nämlich so leicht werden, dass so öffentlich demonstriertes, ‘gegenseitiges Sich-Halten’ nur Ausdruck einer eigenartigen Verknechtung und Nötigung sein kann, wenn der eine diesen anderen von nun an als seinen Sklaven-Diener betrachtet, dem es nicht erlaubt ist sich vom Ort zu rühren, es ist ihm nicht erlaubt, irgendjemanden der bisherigen Bekannten anzusprechen. In ihr beiderseitges Band schleicht sich immer deutlicher ein krankhafter Argwohn und Eifersucht ein. Solche Merkmale des Charakters können in kurzer Zeit das ganze bisherige gegenseitige Anvertrauen völlig zu Tode niedertreten.
– Die bisherigen Liebeerweise werden zum Gift, das die Ehe in Alptraum einer Verknechtung umwandelt, so dass der andere dauernd nur in der Zange der Verdächtigkeit gehalten wird, die aber die ganze Liebe in beständiges Nachlauern der Verhaltensweise des anderen umwandelt.

Leider, wenn der eine von ihnen beiden sich das vor der Heirat nicht sagen lässt und diese Situation wird von ihm nicht zeitig genug zum Bewusstsein gebracht, wird er die Früchte solchen Verständnisses der Liebe das ganze Leben lang tragen müssen: als Erweis einer nur trügerischen Liebe. Es hat vor der Heirat die Mühe nicht gegeben hinsichtlich der Unterscheidung zwischen einer heißen erotischen Liebe – und der wahren Liebe samt der wahren Akzeptation der Person an sich, ungeachtet aller Sex-Anliegen.

Wer wird in solchem Fall wegen des falsch gemachten Lebensschritts schuldig sein? Dann hilft nämlich überhaupt nichts, wenn die Entscheidung auf ... ‘eheliche Scheidung’ getroffen wird. Die einmal gültig geschlossene Ehe: das Sakrament der Ehe – eine andere Ehe außer dem Gottes Sakrament der Ehe gibt es doch nicht – wird zur Wirklichkeit, die im Himmel und auf Erden unabrufbar weiter besteht.

(2.2 kB)

Ob es über die Stimme des Gewissens hinwegzusehen gilt

Eine öffentliche Vorführung seiner Verliebtheit, des Öfteren mit einhergehenden tiefen Unangemessenheiten, die bei den Zeugen Entrüstung hervorrufen, löst immer nicht wenige Fragen aus. Wenn nämlich diesen zweien das Gespür fehlt, was es sich in Öffentlichkeit zu tun ziemt, und was nicht; wenn manche Paare so weit ihre Liebeleien vorstoßen, dass sie sich öffentlich und in aller Augen selbst ausziehen und hemmungslos auf ‘Sexbetreiben’ umschalten, was tatsächlich hie und da vorkommt – als Provokation selbst an heiligen Orten, zeugt jedes Mal sehr negativ von diesen beiden.

Indem sie allzu gut ‘wissen’, wissen sie letztlich dennoch nicht, was sie tun (vgl. die Worte Jesu von der Höhe des Kreuzes: Lk 23,34). Sie haben sich – in ihrem Selbst-Bewusstsein und ihrer Selbst-Bestimmung – in den Dienst des Bösen zur Verfügung gestellt. Ob sie an Satan ... auch glauben? Oder auch ist ihre Verhaltensweise Ausdruck nur ihres Wunsches, dass die sichtbare und unsichtbare Wirklichkeit sich nach ihrem Wunsch gestaltet, das heißt ihrem Wunsch, dass es ... weder Satan, noch die ewige Verdammung ... gäbe?

Leider, solche ‘Wünsche’ stehen im Widerspruch zur Wirklichkeit, das heißt zur Wahrheit des Seins! Satan ... ist offensichtlich da! Aber auch Gott – ist da! Gott, der alle Mühe unternimmt, dass sich der Mensch in seiner Freiheit und Vernunft an Ihn wendet.
– Allerdings, Gott nimmt dem Menschen niemals seinen freien Willen weg!

Wie es auch sein mag, solche zweien können sich unmöglich nicht bewusst sein, dass sie mit ihrem ganzen Selbst dem Bösen selbst ganz eifrig ... dienen. Dieser aber, nachdem er den Menschen besonders leicht auf die Angel des ... ‘Sexus’ fängt, nimmt ihm zuerst die ‘Vernunft’, wonach er ihn diesen Weg zu schreiten heißt, den er ermutigend beleuchtet, indem er das schon dumm gemachte, von nun an gewöhnlich beinahe willenslose ‘Opfer’ von Niederlage zur Niederlage leitet – bis er den Menschen vollständig zermalmt und ihn in moralische Fäulnis zugrunde richtet.

Diesen Zustand stellt als Gottes-Geschriebene-Wort der Völkerapostel, der Hl. Paulus in seiner Digression dar über die sexuellen Entartungen im Typus des ‘Homo’ und ‘Lesbe’. Diese Worte wurden von uns schon mehrere Male angeführt:

„... sie verfielen doch in ihren Gedanken auf Nichtigkeiten
und ihr unverständiges Herz wurde verfinstert.
Sie behaupten, weise zu sein, und sind zu Toren geworden ...
Darum überließ sie Gott der Unreinheit, nach der ihr Herz begehrte,
sodass sie gegenseitig ihre Leiber schändeten ...
Deshalb überließt sie Gott den schändlichsten Leidenschaften.
Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Geschlechtsverkehr mit dem widernatürlichen.
Ebenso gaben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf
und erbrannten in Begierde zueinander.
Männer trieben mit Männern Unzucht
und empfingen so den gebührenden Lohn für ihre Verirrung.
– Weil sie es verschmähten, Gott in der Erkenntnis festzuhalten,
überließ sie Gott einer verworfenen Gesinnung,
so dass sie taten, was nicht recht ist ...” (Röm 1,21.24.26ff.).

Das Fragment des angeführten Gottes-Geschriebenen-Wortes, das vor 2000 Jahren geschrieben wurde, bleibt für alle Jahrhunderte weiter zeitgemäß. Es wurde gleichsam für unsere Zeiten geschrieben: einer entschiedenen Überschreitung des Maßes aller unvorstellbaren Entartungen – vor allem im Bereich der Sexualität.

Mit diesen Entartungen geht gleichsam als ununausbleibliches Gesetz der Satans-Mühle – der Tod einher. Es gilt für immer mehr raffinierte Verbrechen, die gegen das Leben begangen werden.
– So können wir nur einmal mehr in Gedanken versinken über die Berechtigkeit der strikten Nähe des V. und VI. Gebotes auf der Tafel der Zehn Gebote Gottes: „Du sollst nicht töten”! – „Du sollst nicht die Ehe brechen”. Dies sind die unmittelbaren, unzertrennlich miteinander verbundenen Folgen der ostentativen Übertretung der Gebote Gottes, oder selbst einer deutlichen Zurückweisung und aufständischen Widersetzung angesichts der Gebote Gottes, die lauter Gabe der Liebe und des Lebens Gottes darstellen
(sieh auch schon ob., z.B.: Metastasen der Sünden gegen das VI. Gebot auf das V. Gebot Gottes).

Beispielsweise dürfte wenn auch nur eine erschütternde Statistik zum Gebot Gottes angeführt werden: diesem V. und VI. Diese Statistik betrifft dieses Mal die Volks-Republik-China. Wenn auch das Christentum dort nur ein geringes Prozent mitten im Buddhismus und anderen Religionen des Ostens bleibt, ist doch im Gewissen jedes Menschen genau das eine und selbe Natürliche Moralische Gottes Gesetz eingeprägt.

Der Sprecher der Regierung der Volks-Republik China hat Ende September 2011 festgestellt (Information von: 28.IX.2011: rv/zenit-gs), dass im Zeitraum der vergangenen 30 Jahre (1980-2010) mit dem Eingriff des Schwangerschaftsabbruchs ca. 400 Millionen Kinder getötet worden sind.
[= strikter Zusammenhang des VI. und V. Gebotes].
Das gleicht ca. 4/5 Bewohner der ganzen UE (Europäischen Union).

Und zwar seit 1980 erpresst Peking an Ehepaaren, höchstens nur ein Kind zu haben. Zu Opfern der Sex-Abortion werden besonders empfangene Mädchen. Diese Politik hat schon eine unvorstellbare Erschütterung des demographischen Gleichgewichtes nach sich gezogen, und zugleich eine Erniedrigung des Wertes und der Ehre, die Frauen gebührt.
(sieh auch: www.jugend-fuer-das-leben.at, Pro-Life-Information am 5.X.2011).

Und hier noch eine andere Nachricht vom selben China: Im Dezember 2011 ist es herausgekommen, dass eine gewisse reiche Familie dem staatlichen Verbot zuwider – acht Kinder zählt: 4 Buben, 4 Mädchen. Das bisher im Verborgenen gehaltene Familiengeheimnis kam zufällig heraus, als die Eltern einen Fotografen bestellt haben, dass er ihnen ein Familienbild macht. Dieser hat über diese Tatsache sofort die Behörden benachrichtigt. Die Familie wurde genötigt, ihre Wohnung zu verlassen um des ‘Grolls der Nachbarn willen’. Die Machthaber haben eine Kommission berufen: infolge ihrer Schlüsse sollte zumindest eine sehr große Geldstrafe auf dieses Ehepaar auferlegt werden.
(http://wiadomosci.onet.pl/ciekawostki/chiny-maja-osmioro-dzieci-w-kraju-gdzie-wolno-miec,1,4982010,wiadomosc.html – 25.XII.2011, um 19.53 h).


Es könnte gefragt werden: Wie zwei Leute in ihren gegenseitigen Beziehungen auf der Stufe der vorangestiegenen Kameradschaft, und nachher ihrer Brautzeit – das ihnen gut bekannte VI. Gebot (eventuell außerdem dieses IX. Gebot) ins Leben umschmieden sollten: „Du sollst nicht die Ehe brechen”? (Ex 20,14; Dtn 5,18; Mt 5,27; 19,18 usw.)?

(9 kB)
Und ... ich gelobe Liebe - Treue - eheliche Ehrlichkeit, und dass ich dich nicht verlasse bis uns der Tod trennt ...!

Man braucht sich nicht täuschen. Es gibt viele solche, die beinahe tollwütig werden, wenn es von einem ‘Gebot’ Gottes gesprochen werden soll, zumal gerade das VI. und IX. Gebot auf dem Spiel ist.
– Allerdings eines ist von vornherein offenbar: ein Aufstand gegen Gott (und die Kirche) taugt überhaupt zu nichts ... !

Es könnte noch eine weitere Frage gestellt werden: Wer sind letztlich diejenigen, die Gott so entschieden zurückweisen? Diesen Gott, der in keinem Fall dazu fähig ist, irgendjemandem einen Schaden zuzufügen, und ganz besonders gerade dem Menschen – dem Geschöpf seiner besonderen Vorliebe als Schöpfers?

Es erscheint eine noch weitere, strikt mit der vorigen verbundene Frage: Wie ist der Beweggrund nach diesem Gut, nach dem sich diese leiten lassen, die als Reaktion auf eine Erwähnung Gottes und der Gebote Gottes nur einen gewaltigen, zornigen Widerspruch hervorzubringen imstande sind, der ans Hinwerfen des ‘Fehdehandschuhs’ grenzt – als Zeichen der Herausforderung Gottes zum Duell mit sich, dem aufständischen Menschen? Es geht in diesem Fall immer um das eine: um die Qualität und Gestalt der ‘Liebe’!
(sieh dazu ob.: Gottes Liebe infragegestellt – und ebenda am Ende: ‘ANTI-Gebet zu Satan-dem-Vater...’).

Wenn Satan, dieser „Böse” (Mt 6,13; 13,19; Joh 17,15), den Menschen gegen Gott aufwiegelt, verrät er sich gerade als ‘Satan’ schon allein mit der Tatsache, dass er gemäß seinem Wesen als „dieses Bösen” – den Menschen nicht nur nicht liebt, sondern dass er dieses eine als Endziel beabsichtigt: den Menschen zugrunde zu machen und ihn für ewig von dieser Liebe und diesem Leben abzuschneiden, das der Dreieinige IST.

Der Mensch wird beim Satan, das heißt bei diesem Bösen – ‘Liebe’ auf keinen Fall finden. Aber leider, der Mensch zieht sein Anvertrauen, das er bisher auf Gott gelegt hat, ungemein leicht zurück, und überträgt es, so oft ohne irgendwelchen Widerstand, auf den „Vater der Lüge und Mörder von Anfang an” (vgl. Joh 8,44; und: DeV 37).
– Die erwähnte Überweisung seines Anvertrauens, das jemand bisher auf Gott gelegt hat – auf das Vertrauen von nun an auf Satan – bildet den genauen Gegenteil zum „Akt des Anvertrauens an Gottes Barmherzigkeit”, von dem es auf unserer Homepage mit so viel Ermutigung und Wärme gesprochen wird.
(sieh ob.: Dokument des Anvertrauens an Gottes Barmherzigkeit).

Da aber Gott die Aktivierung der Geschlechtlichkeit, die Er als Gabe ausschließlich für die Ehe vorhergesehen hat, mit einer dabei erfahrenen Annehmlichkeit verbunden hat, nur dass Er ihre Nachsuche den weiteren unabtrittbaren Befähigungen des Menschen untergeordnet hat: seinem Selbst-Bewusstsein, Selbst-Entscheidung, Zurechnungsfähigkeit-Verantwortung angesichts der Berufung zum ewigen Leben, findet der Böse in jener sinnlichen Annehmlichkeit des Menschen einen leicht auszunutzenden Verbündeten, um die ‘Angel’ seiner verkehrten verführerischen Künsteleien auszuwerfen (1 Tim 3,7; 2 Tim 2,26).

Es ist bekannt: die Sinnlichkeit und Begehrlichkeit des Fleisches an sich ist ‘blinde’ Macht. Gott heißt den Menschen über sie zu herrschen. Es soll dank den Vermögen seines Geistes geschehen. Diese bestimmen zugleich den Abgrund zwischen der Macht des Triebes bei einem Tier – und beim Menschen.
(sieh dazu ob., die Worte vom Erzbischof Wojtyła: Integration der Sinnlichkeit in reife Beziehung zur Person).

Dessen ungeachtet, übertreten sehr viele junge Leute: Jungen und Mädchen
(wenn man schon die übrigen Menschen übergeht: einerseits die Kinder, und umso mehr die schon Erwachsenen – bis ins späte Alter einschließlich)
– durchgängig das VI. Gebot Gottes. Sie täuschen sich gegenseitig vor, die Wahrnehmung der sexuellen Annehmlichkeit und die erotischen Liebeleien wären unumstößliches Zeugnis ihrer beiderseitigen ‘heißen Liebe’.
(sieh dazu ob.: Integration der Sinnlichkeit in reife Beziehung zur Person).

Indessen – wie es der künftige Papst, der Hl. Johannes Paul II. markant darstellt:

„... Die Begehrlichkeit des Fleisches drängt – und sie tut es mit großer Macht, zur leiblichen Annäherung, zum sexuellem Verkehr, allerdings diese Annäherung und dieser Verkehr, der allein infolge der Begehrlichkeit des Fleisches hervorgerufen wird, vereinigt Mann und Frau als Personen nicht, ihm ist kein Wert einer personalen Vereinigung inne, er ist nicht Liebe im ihr eigentlichen (das heißt: ethischen) Sinn.
– Im Gegenteil: die Annäherung und der sexuelle Verkehr, der aufgrund allein der Begehrlichkeit des Fleisches aufwächst, stellt Gegenerklärung der Liebe der Personen dar. Denn zu seinem Grundboden dient hier die für die bloße Sinnlichkeit kennzeichnende Reaktion, die auf ‘Nutznießung’ ausgerichtet ist ...” (LuV 219).
(Sieh genauer ob.: Sinnliche Liebe – Verleugnung der Liebe der Person)
.

(2.2 kB)

Soll also das Gebot Gottes ... gestrichen werden?

Das geschilderte Einführungsbild der Realien im erörterten Bereich, denen beinahe für den Alltag ohne Mühe begegnet werden kann – mag deprimierende Wirkung ausüben. Man kann ohne Schwierigkeit solchen Personen begegnen, deren Meinung nach – die Rücksicht allein auf die fast allgemeine Nicht-Beachtung des VI. Gebotes – die ‘Kirche’ dahin führen sollte, dass sie das bestehende ‘Verbot’ überdenkt und daraus den folgenden Schluss zieht, dass nämlich:
Wenn also ein ‘Gesetz’ allgemein nicht beobachtet wird, muss es entweder überhaupt aboliert, oder annulliert werden, oder es soll zumindest stark ‘verwässert’ werden.

Wir sind uns allzu gut bewusst, dass solche Auffassung unmöglich angenommen werden kann. Autor der Gebote ist nicht die Kirche, noch irgendeiner der Päpste, noch umso mehr ein einzelner Bischof oder ein Priester-Geistlicher, sondern Gott allein. Jede irgendwelche ‘Modifizierung’ eines der Gebote Gottes setzte als Eintrittsbedingung voraus, dass jemand zuerst ... ‘GOTT’ werden müsste.

Das bedeutet also, dass die Einführung irgendwelcher Modifikation, und umso mehr eine völlige Abolition (= Strich darüber) des eindeutig lautenden Gebotes Gottes: „Du sollst die Ehe nicht brechen” – völlig außerhalb aller Zuständigkeiten der Kirche hinausragte, schon ungeachtet die Zuständigkeit irgendeines gesetzgeberischen Kollegiums in aller Welt, und umso mehr – falls solche Zuständigkeit sich ein einzelner Mensch, z.B. ein bestimmtes Brautpaar, und nachher: ein Ehepaar anzueignen versuchte.

Der Mensch ist dazu gerufen, dass er Gott ... glaubt, dass dieser Liebe ist und dass er demzufolge auf Gott ... vertrauen soll. Als Liebe ist Gott völlig unfähig, dem Menschen irgendeinen Schaden zuzufügen.
– Das betrifft auch die Situation, wenn Gott den Menschen, sein lebendiges Ebenbild angesichts des Weltalls, deutlich mobilisiert, dass er die charakteristische personale Ausstattung seiner Menschen-Natur aktiviert, in deren Kraft der Mensch die Mühe unternehmen kann und soll, die spontan aufkeimenden Reaktionen des sinnlichen Leibes zu diesen seinen Eigenschaften emporzuziehen
[= Forderung die an den freien Willen ausgerichtet ist, also es bedeutet in keinem Fall irgendwelche ‘Erpressung’ eines Tuns!],
die über seine Würde als Person entscheiden, das heißt: seine Ausstattung mit Selbst-Bewusstsein, Selbst-Bestimmung, Verantwortung.
– Erst das zeugt von Gottes befördernender Liebe zum Menschen: die fortbestehende Emporhebung des Geschöpfes seiner Vorliebe ‘in die Höhe’, dass das Kind der Vorliebe Gottes würdig wird, die Entzückung des Glücks und Lebens für immer – im „Haus des Vaters” dereinst anzunehmen.

Anders gesagt: indem Gott mich eben liebt, provoziert Er mich immerwährend dazu, dass ich Ihm anvertraue und meine Zuversicht auf seine Liebe auch in dieser Situation lege: eine Betätigung nach dem Maßstab der personalen Würde und Verantwortung unternehmen zu können.

Diese ‘Stellungnahme Gottes’ mir gegenüber besteht darauf, dass Gott sich fortwährend auf die mir von Ihm geschenkte Befähigung zur Selbst-Bestimmung beruft (auf den mir geschenkten freien Willen). Diese Gabe stellt vonseiten Gottes keine Gabe-nur-um-der-Gabe-willen selbst dar, sondern sie ist ‘funktionelle’ Gabe. Das heißt – dank der Befähigung der Selbst-Bestimmung wird es erst möglich, dass in der Welt eine echte, wahre Liebe erscheinen kann: Liebe zu Gott, und auch zum Nächsten.
(sieh genauer:  Freiheit – Gottes Gabe: funktionell-instrumentale Gabe).

Dank der so begriffenen Liebe steht dem Menschen: Mann und Frau, die Möglichkeit zu – wenn er es nur will, dass er sich emporheben kann über das an sich blinde Streben des Triebes allein, um die eigenen Beziehungen, darunter auch diese im Bereich der geschlechtlichen Intimität – nach dem Maßstab seiner personalen Würde zu gestalten. Erst unter solchen Umständen kann endlich, also erst so: auch die wahre Liebe aufkeimen, die Liebe, die ihres Namens würdig ist.

Das alles hängt zugleich direkt mit der Zuständigkeit zusammen, irgendeine Betätigung als „gut”, beziehungsweise „schlecht” in ethischer Hinsicht qualifizieren zu dürfen. Die Festsetzung von moralischem ‘Gut’ oder ethischem ‘Böse’ überragt alle Zuständigkeiten irgendeines der Geschöpfe. Wir erinnern uns immer noch an die grundlegende Tatsache, die auf den Spalten unserer Homepage schon an so mancher Stelle aufgefrischt wurde.
(sieh genauer: Das Gut und Böse zu ‘bestimmen’ ... – und: „Wie Gott” zu sein ...).

Wir führen hier noch einmal die Worte des Hl. Johannes Paul II. an – aus seiner Enzyklika „Veritatis Splendor – Glanz der Wahrheit”, im Anschluss eben an diese Hinsicht:

„... Die Offenbarung lehrt uns, dass die Macht, über Gut und Böse zu entscheiden nicht dem Menschen, sondern ausschließlich Gott gehört.
Der Mensch ist offenbar ... frei... Er freut sich einer ungemein weitgehenden Freiheit, denn er darf ‘von allen Bäumen des Gartens’ [Gen 2,16] essen.
Es ist aber keine unbegrenzte Freiheit: Sie muss vor dem ‘Baum der Erkenntnis von Gut und Böse’ haltmachen, sie wurde nämlich dazu berufen [= die menschliche Freiheit], das moralische Gesetz anzunehmen, das Gott dem Menschen gibt.
– In Wirklichkeit verwirklicht sich die menschliche Freiheit wahrhaft und in Fülle geradeaus in dieser Annahme des moralischen Gesetzes. Denn ‘der Eine, der Gute’ weiß vortrefflich, was für den Menschen das Gute ist und daher befiehlt er ihm dieses Gute aus Liebe in Geboten” (VSp 35).

(13 kB)
Gott hat so viel Schönes erschaffen!

Wer unter den Menschen es will, wird diese Festsetzung Gottes auch mit Liebe annehmen. Er wird zugleich Gott umso mehr lieben, je höhere Aufgaben Gott vor ihm aufstellt. Ihr Zweck ist doch geradeaus die Promovierung der dem Menschen eigenen Würde als Person. Denn erst das, nicht aber das Erliegen der Gravitation der Leidenschaft und des Triebes, gerät dem Menschen am besten zu seinem eigenen Gut. Es wird Erfüllung des innigen Angebotes, mit dem sich Gott – mit Fülle der Ehrachtung vor seiner Menschen-Würde – an seinen freien Willen wendet, das heißt an das ihm geschenkte Vermögen der Selbst-Bestimmung, samt seiner Befähigung zur Unternahme der Verantwortung.

Es dürfte hier auch noch das Wort von Johannes Paul II. zur Erinnerung gebracht werden, an das wir uns auch schon auf unserer Internet-Seite berufen haben. Es geht um die statistischen Daten – u.a. hinsichtlich des Themas der Häufigkeit bei Überschreitung des VI. Gebotes. Es gibt viele, die die ‘Kirche’ damit beinahe zuzuschütten versuchen, um so die totale Unnützlichkeit des VI. Gebotes Gottes zu beweisen, das von den Menschen schlechterdings ganz allgemein übergegangen wird.

Wie Johannes Paul II. zur Erinnerung bringt, die quantitativen Daten aufgrund soziologischer Untersuchungen stellen sich als völlig nicht-adäquat aus, einerseits hinsichtlich der Zuständigkeit der Kirche, und anderseits angesichts Gottes selbst, der den Menschen beständig zum Niveau seiner Selbst emporhebt – als „Subjekt des Bundes und Partner des Absoluten” (ML 76f.). Der Hl. Johannes Paul II. schreibt nämlich in der Enzyklika „Veritatis Splendor” (1993 r.) u.a.:

„...die Moraltheologie – auch wenn sie offenbar die humanistischen und Naturwissenschaften benützen muss – kann jedoch nicht restlos Ergebnissen der wissenschaftlichen Observation oder der phänomenologischen Analyse untergeordnet sein. Tatsächlich muss die Nützlichkeit der humanistischen Wissenschaften für die Moraltheologie stets im Licht der Frage beurteilt werden:
Was ist Gut, und was ist Böse? Was muss getan werden, dass das ewige Leben gewinnen werden kann?” (VSpl 111).

Denselben Inhalt hat Johannes Paul II. auch schon früher – in anderen Umständen, in Worte gefasst. Diese bleiben weiterhin völlig zeitgemäß:

[Die Kirche] horcht auf die Stimme des Gewissens, und nicht auf die ‘Macht’, und verteidigt so die Armen und Verachteten.
– Die Kirche weiß auch die soziologischen und statistischen Forschungen zu schätzen, wenn diese sich zur Erfassung des geschichtlichen Umfeldes, in dem sich das pastorale Wirken vollziehen muss, nützlich erweisen und wenn sie zu einer besseren Erkenntnis der Wahrheit verhelfen;
– diese Forschungen allein können jedoch nicht ohne weiteres als Ausdruck des Glaubenssinnes betrachtet werden” (FC 5).

Als Konklusion gehört es sich, diese einführende Erwägung mit möglichst ganz warmer Ermutigung zusammen zu fassen:

„Du, Lieber Junge – Du Bräutigam! Und Du, Liebes Mädchen: ihr beiden, vielleicht schon wahrhaft Brautpaar: ihr Verlobten! Fürchtet euch nicht Gott als LIEBE zu anvertrauen! Gott kann unmöglich betrügen! Wagt den Entschluss auf die wahrhafte Reinheit des Herzens wörtlich zu bewahren – gemäß des Lautwortes des Gottes innigen Angebotes: „Du sollt nicht die Ehe brechen” – gerade auf der Stufe, wenn ihr ‘miteinander geht’ und sich in euch auf intensive Weise eure bräutlich-verlobene Liebe entwickelt.
– Werdet ihr Gott euren Gehorsam des Glaubens und der Liebe erweisen, werdet ihr damit nur ... gewinnen! Die Liebe beginnt sich immer mehr bewusst um eure Personen zu sammeln, und nicht um die leibliche Attraktion allein, die sich übrigens mit der Zeit sehr verändern, oder selbst ... nicht attraktiv zeigen kann.

Dann zeigt sich vielleicht augenscheinlich, dass die Liebe zur Person – jede Probe glücklich besteht. Es wird die beiderseitige Liebe sein, die ihr beharrlich entwickelt, und euer Band immer enger schließt – mit dem Dreieinigen – im Herzen von ihm, im Herzen von ihr.

Solche Liebe des Ehegatten zu seiner Gattin, der Ehefrau zu ihrem Gatten, ihrer beiden als Eltern zueinander – wird zum schönsten lebendigen Schatz und Erbgut, das ihr als Erbschaft euren Kindern übermitteln und überlassen könnt. Eure Liebe wird Frucht bringen und Freude bereiten Jesus Christus, der euch zur Größe der Ehe berufen hat – als dem Sakrament der Ehe. Dies wird zugleich das schönste Geschenk für Maria werden, die Ihr Göttlicher Sohn – als ‘Mutter der schönen Liebe’ bestellt hat”.

(8.5 kB)

RE-Lektüre: VII.Teil, Kapitel 3, ad ‘g’.
Stadniki, 20.IX.2015.
Tarnów, 5.VI.2022.


(0,7kB)        (0,7 kB)      (0,7 kB)

Zurück: INHALTSVERZEICHNIS



G. AUF PROBE AUSGESETZTE KEUSCHHEIT IN VERHALTENSWEISEN DER JUNGEN

Bevorstehende Aufgaben

1. An der Schwelle der Frage
Eingeschaltet ins Gebet um unerschrockene, getreue
Hirten

Darstellung der ethischen Norm im Bereich der
Geschlechtlichkeit


2. Von der Lehre der Kirche über die Erziehung zur Liebe
Geschichtlicher Hintergrund
Die Enzyklika Pius XI. „Divini illius Magistri” über die
Christliche Erziehung der Jungend

Wichtigere neuere Dokumente des Apostolischen Stuhls
über die Erziehung zur Keuschheit

‘Familiaris Consortio’ über die Erziehung zur Liebe und
Keuschheit

‘Familiars Consortio’: Liebe-Keuschheit-Kultur des
geschlechtlichen Lebens

Text. Die Kirche hütet die eheliche Liebe - die Gottes
Liebe

Text. Die Eltern bei Übermittlung einer klaren-feinfühligen
sexuellen Erziehung
Text. Kenntnis des Körpers – Keuschheit als geistige
Energie

Prioritäres Recht der Eltern zur Erziehung der Kinder
Text. Erziehung zur Keuschheit als Tugend
Text. Zusammenhang der Keuschheit und Ethik
Recht der Eltern als prioritäres bei Erziehung der Kinder
Text. Unbedingt prioritäres Recht der Eltern zur Erziehung
Die Eltern und andere Erziehungs-Subjekte nach
„Familiaris Consortio”

Text. Familie als erste, aber nicht einzige
Erziehungsgemeinschaft

Aus der „Charta der Familienrechte” – Art. 5 – des
Heiligen Stuhles

Seelsorgliche Sorge um die Vorbereitung zur Ehe

3. Männliche erotische Versuchung in Rolle einer heißen
Liebe

Anknüpfung und Erinnerung an die Schlüsse
Links an Stellen unserer Homepage über die ethischen
Beziehungen in der Brautzeit

Schnappschüsse von Verhaltensweisen ‘Verliebter’ an
öffentlichen Orten

Ob es über die Stimme des Gewissens hinwegzusehen
gilt

Soll also das Gebot Gottes ... gestrichen werden?


Bilder-Fotos

Abb.1. Bombenattentat auf das Passagierflugzeug über
Lockerbie 1988

Abb.2. Dieses Mädchen schaut voller Verwunderung
Abb.3. Indien - Überflutung 2008 r.: Junge schläft auf bloßem
Boden

Abb.4. Haiti schreckliches Erdbeben - Februar 2010
Abb.5. Beinahe Miss der Schönheit: lächelndes Fräulein offen für
Gutes

Abb.6. Und ich gelobe dir: Liebe-Treue-Ehrlichkeit und dass ich
dich nicht verlasse ...

Abb.7. Blumenfeld in untergehendem Sonnenglanz