(0,7kB)    (0,7 kB)

VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur
Abkürzungen zur Literat. ‘Gender’ – s.: Grundlegende Literatur. Abkürzungen
Terminologie zu Ausdrücken ‘Gender’ – s.: Quellen zu Wörterbüchern-Stichwörtern


(8.9 kB)

D.   ALLGEGENWÄRTIGE
„GENDER”-DIKTATUR

(3 kB)

1. Nach „Gender” ausgerichtete Politik

(4.3 kB)

a. Anleitung der ‘Gender’-Ideologie

(3 kB)

Mehrere Regierungen der EU fingen an, alle Prioritäten ihrer inneren Politik voller Eifer nach den Forderungen der ‘Gender’-Ideologie einzustellen. Dieser Stil wurde in immer höherem Maß ab den endenden 90er Jahren und in den Jahren nach dem Umbruch des Tausendjahrs 2000 sichtbar. Es war Folge der vielerlei geprüften Taktik der positiv lautenden Parolen, und zwar der sog. „Abschaffung jeder Benachteiligung der Frauen und Einführung einer Gleichstellungspolitik” (s. KG-GlobR 149).
– Dennoch wurde dabei beständig deutlich hervorgehoben, dass das eigentliche Ziel auf „Gender Mainstreaming”  beruht, das es in all seinen Ausmaßen zu berücksichtigen gilt. Die Tatsache verwundert aber, dass in selber Zeit in diesen demokratischen Systemen der Staaten Europas beinahe niemand Bescheid wusste, was diese Bezeichnung eigentlich bedeutete.

Besonders durchschaubar können diese Aktivitäten am Beispiel Deutschlands beobachtet werden, trotzdem es auf ähnliche Art und Weise auch in übrigen Staaten der EU vorgeht. In der ersten Dekade nach 2000 wurden auf allen Ebenen des sozialen Lebens amtlich Beauftragte für die Frage der Gleichstellung eingesetzt. Ihre Aufgabe bestand darauf, ‘stereotype und sexistische’ Rollen für Mann und Frau aufzulösen und zugleich für die ‘Ermächtigung’ zugunsten der Frauen zu kämpfen, indem Quotenregelungen bei Arbeitsanstellungen geschafft werden sollten. Die einzelnen Institutionen und Betriebe bekamen Vorschriften, dass es bei der Beschäftigungsanstellung eine gewisse Quotenbeteiligung der Frauen auch in den Aufsichtsräten und Vorständen einzuhalten gilt, um auf diese Art und Weise eine ‘wesentliche gleichberechtigte Geschlechtervielfalt’ der Männer und Frauen zu erreichen.

Es ist aber bekannt, dass es den Aktivisten des „Genders” um Ziele geht, die weit die Frage allein der ‘Gleichberechtigung’ der beiden Geschlechter bei der Erfüllung der Arbeitsposten überragen. Sie strebten die Gleichheit der Geschlechter im Sinn der Verwischung aller Unterschiede zwischen Mann und Frau über eine „De-Konstruktion der bipolaren, hierarchischen Geschlechterordnung, um so zu einer gleichwertigen und gleichberechtigten Geschlechter-Vielfalt zu gelangen (KG-GlobR 149f.).

So begann es mit der Anleitung des „Gender-Pakets”. Dazu gehörten die folgenden Aufgaben:

– Die völlige Gleichstellung, oder eher: Gleichheit von Mann und Frau;
– Die Auflösung der Geschlechtsidentität von Mann und Frau;
– Die Bekämpfung der heterosexuellen Normativität, das heißt, die völlige rechtliche und soziale Gleichstellung, und noch mehr: Privilegierung, aller nicht-heterosexuellen Lebensformen;
– Die Abtreibung als ‘Menschenrecht’, verpackt als reproduktive Rechte;
– Die Sexualisierung der Kinder und Jugendlichen durch Sex-Unterricht als Pflichtfach;
– Die materielle Deprivation und Verarmung der Familie.

Daselbst wurde die ‘Gender’-Ideologie angeleitet. Trotzdem die Initiative der modernen Revolution der Gender-Kultur von ‘oben her’ begonnen hat, begann sie bald alle Strukturen der Gesellschaft durchzudringen.

Gabriele Kuby zählt die weiteren Etappen und Daten der Anleitung der ‘Gender’-Ideologie in Jahren 1985-2010 auf. Hier die Auswahl dieser Liste (KG-GlobR 151f.):

1985 3. UN-Weltfrauenkonferenz in Nairobi: Gender Mainstreaming (= GM) wird als politische Strategie vorgestellt.
1994 Schweden: GM wird auf allen Politikebenen eingeführt.
1995 4. UN-Weltfrauenkonferenz in Peking. Der Begriff Gender Mainstreaming wird durchgesetzt und zum Leitprinzip der UN erkoren. Die Aktionsplattform von Peking wird von 189 Staaten unterzeichnet. Darin wird Geschlechtergerechtigkeit zum konstituierenden Element von Demokratie erklärt und alle Länder zu staatlicher Frauen- und Geschlechterpolitik verpflichtet.
1996 Norwegen macht das GM zur Querschnittaufgabe für alle Ministerien.
1998 Europäische Kommission veröffentlicht den Ersten Fortschrittsbericht zu GM.
1999 Verankerung von GM in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU.
1999 Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages. Art.2 und 3 des EG-Vertrages verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik.
1999 In Deutschland wird GM durch Kabinettsbeschluss ‘zum Leitprinzip und zur Querschnittsaufgabe der Politik’ erklärt.
2000 Kabinettsbeschluss zur Bildung der ‘Interministeriellen Arbeitsgruppe GM (IMAGM)’ im Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
2000 Die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz beschließen, GM in dier Landesverwaltung umzusetzen.
2001 Einweihung des Gender-Instituts GISA in Sachsen-Anhalt.
2001 Der Senat von Hamburg beschließt Einführung und Umsetzung der Strategie des GM.
2002 Der Senat von Bremen beschließt Umsetzung von GM in allen Bereichen der Politik.
2003 Eröffnung des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität in Berlin. Laut Koalitionsvertrag der rot-grünen Regierung ist es Aufgabe des GKZ, ‘GM in allen Politik-Bereichen zu unterstützen, Forschung zu initiieren, Wissen zu bündeln und Experten und Expertinnen auszubilden’.
2004 Die Staatsregierung von Sachsen beschließt GM als politisches Leitprinzip zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Politikebenen.
2005 Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD wird festgelegt: ‘Wir wollen die Genderkompetenz stärken’.
2007 Das Projekt ‘Gender-Aspekte in der Fortbildung’ soll GM als Querschnittsaufgabe in den Fortbildungsangeboten des Bundes integrieren. Die Strategie des Gender-Budgeting wird beschlossen
2010 Im Düsseldorfer Koalitionsvertrag (SPD/Grüne, August 2010) wird der ‘Aktionsplan gegen Homophobie’  beschlossen.

Man kann nur über das Tempo staunen, mit dem das Gender Mainstreaming von immer anderen Regierungen Europas und ihre Regionen akzeptiert wurde. Es scheint, dass die Leute, die hochangestellte Ämter besetzen, immer mehr unter dem Diktat einer steigenden Einschüchterung zu handeln beginnen.

(2.3 kB)

b. Das Gender-Manifest
– Der Deutsche Ethik-Rat
– ‘Das Dritte Geschlecht’

(3 kB)
(11.3 kB)
Dr. Gabriele Kuby. Geboren in Konstanz, Deutschland, ausgebildet und tätig als Soziologe, Schriftstellerin. Autorin einer Reihe vortrefflicher Bücher, besonders über das Thema GENDER. U.a.: Die Gender Revolution - Relativismus in Aktion (2008: 4.Aufl.), Die globale sexuelle Revolution (2014: 4.Aufl.), Mein Weg zu Maria - Von der Kraft des Lebendigen Glaubens, Ausbruch zur Liebe (2008: 3 Aufl.) usw. (Homepage: http://www.gabriele-kuby.de). - Bekannt in ganz Europa als engagierte Konferenzionistin. Mit vielen Vorlesungen über GENDER, u.a. in Polen, Litauen, in der Tschechei, usw. usw.

Wir benutzen weiter das fortwährend angeführte vortreffliche und gründliche Studium von Gabriele Kuby.

2006 wurde das sog. „Gender-Manifest” veröffentlicht, bearbeitet hauptsächlich von Aktivistinnen eines Netzwerks von Universitäten. Dieses Manifest setzt voraus, dass die sexuelle Identität von Mann und Frau nicht existiert, sondern sie sei allein „Einbildung”. Ziel dieses Dokumentes ist es, eine „hochangelegte Qualität in Bildung und Beratung im Bereich Gender”  zu sichern (KG-GlobR 153).

Die Promotoren dieses Werkes stellen zwar fest, dass Gender Mainstreaming von Politikern immer noch hauptsächlich als ‘Gleichstellung’ von Frauen gegenüber Männern verkauft wird. Das soll allerdings nur als ‘Übergangsstadium bis zur völligen Auflösung der polaren Geschlechtsidentität’ angesehen werden (KG-GlobR 153). Die Anknüpfung an sexuelle Dualität stellt in Praxis nur Frage der Überbleibsel dar des geschichtlichen Kampfes um Emanzipation der Frauen, Opfer der Gewalt vonseiten der Männer, der Bedrücker. Jetztzeit muss der Staat den Frauen zur Gerechtigkeit verhelfen, um so die ‘Gerechtigkeit’  zu gründen.

Das Manifest an sich offenbart folgender das eigenartige ‘Credo’ in Bezug auf die Ausdrucksweise der Sexualität (KG-GlobR 153f.):

„[Es muss] die vorherrschende Geschlechterordnung, die beispielsweise einen als weiblich klassifizierten Körper mit als weiblich klassifizierten Persönlichkeitsmerkmalen und Verhaltensmustern, sowie einem notwendig auf Männer gerichteten Begehren verknüpft, … eine grundlegende Kritik erfahren …
– Diese fußt auf der Beobachtung, dass eine Vielzahl sozialer Geschlechter, sowie verschiedenste Begehrensweisen unterschieden werden können und auch das ‘biologische Geschlecht’ Produkt soziokultureller Konstruktionen ist.
[Die gelehrigen Butler-Schülerinnen sagen also:]Ein Körper ist nicht weiblich, dies ist nur eine ‘soziokulturelle Konstruktion’.
– ‘Keinesfalls können und dürfen daraus Persönlichkeitsmerkmale oder Verhaltensweisen abgeleitet werden, und schon gar nicht das Begehren des anderen Geschlechts. Es gibt nicht zwei, es gibt viele Geschlechter”.

Nach Gabriele Kuby muss festgestellt werden, dass „unter dem Mantel einer Gleichberechtigung immer mehr die Gleichheit der Männer und Frauen hergestellt wird, bis endlich diese Geschlechter nicht mehr unterscheidbar sein werden” (ebd., KG-GlobR 154).
– Das Ziel der Unterzeichner des ‘Manifests’ wird klar formuliert: „Using Gender to undo Gender – Gender benutzen, um Gender zu überwinden” (ebd.: KG-GlobR 154). Es handelt sich um die ‘Überwindung der ungerechten Gesellschafts- und Geschlechterordnung durch deren De-Konstruktion’.

Großes ‘Hindernis’ am Weg zur Verwirklichung dieses Zieles stellen die „fundamentalistischen religiösen und sozio-biologisch-deterministische Strömungen dar. Diese halten an vordiskursiven Faktoren, wie z. B. göttliche Bestimmung oder genetische Festlegungs”.

In dieser Situation taucht das folgende das Ziel auf, das vom ‘Manifest’ beabsichtigt wird:

„Eine individuell gestaltbare gleichwertige und gleichberechtigte Geschlechtervielfalt und eine partnerschaftliche und solidarische Neuaushandlung der Geschlechterverhältnisse.
– Wo Geschlechterdualität war, soll Geschlechtervielfalt werden” (ebd.: KG-GlobR 144).

Das heißt also nach dem ‘Manifest’, dass wer auf eine göttliche Bestimmung für Mann und Frau glaubt, ist religiöser Fundamentalist, und wer meint, es spiele eine Rolle, dass jede Köperzelle genetisch männlich oder weiblich definiert ist, und das Gehirn von Männern und Frauen erhebliche Unterschiede aufweist, ist biologistischer, sexistischer Fundamentalist, und damit ein gefährliches, freiheitsfeindliches Subjekt. Denn er widersetzt sich der Auflösung der „Knoten, Bindungen und Verstrickungen der bipolaren hierarchischen Geschlechterordnung” (ebd, KG-GlobR 154f.).

(2.3 kB)

c. Der Deutsche Ethik-Rat
– ‘Drittes Geschlecht’

(3 kB)

Zum weiteren siegreichen Schritt der Gender-Bewegung wurde in Deutschland die Stellungnahme des ‘Deutschen Ethikrates’  2012 zur „Intersexualität” (KG-GlobR 155). Und zwar das ‘UN-Committee on the Elimination of Discrimination against Women (CEDAW: Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen) bei den UN wandte sich u.a. an die Regierung in Deutschland mit der Forderung, in einen Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (= ehrenamtlichen) von intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte aufzugreifen.

Die Regierung Deutschlands beauftragte damit den ‘Deutschen Ethikrat’, der also hier eine Stellungnahme annehmen sollte. Nach Befragung etwa 200 Betreffender und mehreren Wissenschaftler legte der Rat folgender seine Stellungnahme vor (KG-GlobR 156):

1) Der Ethikrat verwendet zur Bezeichnung biologischer Uneindeutigkeit des Geschlechts den Begriff differences of sex development (DSD), ‘um eine negative Zuschreibung im Sinne von Krankheit und Störung’ zu vermeiden und offen zu lassen, ‘ob es sich um ein drittes Geschlecht handelt’.
2) Der Ethikrat hält es für einen „nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Gleichbehandlung”, wenn Menschen mit DSD gezwungen werden, sich im Personenstandsregister der Kategorie männlich oder weiblich zuzuordnen. Deswegen soll außerdem die Kategorie „anders” eingeführt werden. Es müsse aber bis zu einem festzulegenden Höchstalter überhaupt kein Eintrag erfolgen und der Eintrag solle jederzeit verändert werden können.
3) Menschen mit einem ‘anderen’ Geschlecht soll nach Meinung der Mehrheit des Ethikrats das Recht auf eine Eingetragene Lebenspartnerschaft gewährt werden, welche bisher nur für gleichgeschlechtliche Partner möglich ist. ‘Ein Teil des Ethikrats schlägt vor, ihnen darüber hinaus auch die Möglichkeit der Eheschließung zu eröffnen’.
4) ‘Es sollte geprüft werden, ob eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist’.

Gabriele Kuby bemerkt richtig, dass falls die Deutsche Regierung der Empfehlung des ‘Ethikrates’ folgen würde für diese ca. 8000 Menschen mit nicht eindeutigen biologischen Geschlechtsmerkmalen, würde es ein seriöses Durcheinander für die übrigen 80 Millionen der Bürger Deutschlands schaffen. Gerade das ist aber Gegenstand der Kämpfe der ‘Gender’-Aktivisten, die die ‘Veruneindeutigung’ und die ‘Verunsicherung’ der hetero-sexuellen Geschlechtsidentität anstreben (s. die Schlüsse über die Folgen des Dokumentes: KG-GlobR 146f.).

(7.1 kB)
Wunderbare Zwillinge: Als sie in die Welt kamen, wollten sie sich weiter nicht trennen lassen: sie hielten einander fest an der Hand. - Vom Psalm: „Du hast gebildet mein Innerstes; Du hast mich im Schoß meiner Mutter gewoben. Ich preise Dich, dass ich geschaffen bin so wunderbar, dass wunderbar all Deine Werke, und meine Seele erkennt es sehr wohl. Nicht verborgen war vor Dir mein Gebein, als ich gebildet wurde im Verborgenen, gewoben in den Tiefen der Erde. Mein Ungeformtes sahen Deine Augen, und in Dein Buch waren sie alle geschrieben, die Tage, die einst würden gebildet, von denen aber noch keiner da war”. (Ps 139[139],13-16).

Zurzeit ist in solchem Staat wie Deutschland, das Gender Mainstreaming schon in alle Schichten des Lebens eingedrungen: in die Politik, Administration, die Bildung und das Soziale. Es ist niemandem erlaubt sich ihm zu widersetzen, noch Untersuchungen über seine Schädlichkeit zu unternehmen. Im Gegenteil, es fließen fortwährend beträchtliche Finanzen zur weiteren Umgestaltung des reichen ‘Genders’ – in ‘Gender Mainstreaming’. Jede Infragestellung in diesem Bereich wird sofort als ‘Diskriminierung’ gebrandmarkt. Im Gegenteil, es geht allen vortrefflich gut, die diesem von oben aufgezwungenen Programm, dem ‘Gender’ irgendwie ... schmeicheln.

Wenn anfangs die eigentlichen Absichten der ‘Gender’-Ideologie noch unter dem Deckmantel des Kampfes um die sog. Gleichstellung, Gleichheit und Wahlfreiheit verborgen auftrat, drücken sich die Institutionen Jetztzeit schon ganz klar über die eigentlichen Ziele der Ideologie aus.

Beispielsweise dürfte nach Gabriele Kuby ein Bruchstück des Koalitionsvertrags der SPD mit den Grünen 2010 angeführt werden (KG-GlobR 158f.):

„Wir stehen für ein tolerantes NRW – Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren ...
– Der Abbau von Diskriminierung wird in der neuen Landesregierung eine Querschnittsaufgabe sein. Die vollständige Gleichstellung von Eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Landesrecht wird unverzüglich umgesetzt ...
– Auf Bundesebene werden wir uns für die vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften, insbesondere im Steuer- und Adoptionsrecht, für die Öffnung der Ehe und Art. 3 GG für die Einfügung des Merkmals ‘sexuelle Identität’ einsetzen.
– Wir werden für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender einen Aktionsplan gegen Homophobie auflegen ...
– Wir sind uns einig, dass Jugendliche bei der Entwicklung ihrer Identität in Schule und Jugendhilfe besondere Unterstützung brauchen. Wir stellen dies durch die Berücksichtigung im Landesjugendplan, durch Sicherung der Projekte ‘Schule ohne Homophobie’ ...”.

Es dürfte nur bemerkt werden, dass es hier keine irgendwelche Erwähnung von Förderung der Ehe und Familie gibt – gegen die Einträge des Grundgesetzes. Stattdessen soll Art. 3.3 des Grundgesetzes um den Begriff ‘sexuelle Orientierung’ als Ausschlusskriterium für Diskriminierung erweitert werden. Das gleicht dem weiteren Umsturz der sexuellen Normen auf Kosten des Erziehungsrechts der Eltern und der bürgerlichen Freiheiten der demokratischen Grundordnung, schon ungeachtet der Religionsfreiheit (KG-GlobR 159f.).

(3 kB)

2. Genderisierung der Welt
der Wissenschaft

(4.3 kB)

a. Wissenschaft
unter dem ‘Gender’-Pranger

(3 kB)

Wir müssen verwundernd, vielleicht sogar entsetzt feststellen, dass wie in der Zeit des herrschenden Kommunismus – die Wissenschaft und Leute der Wissenschaft der Verknechtung vom Marxismus-Leninismus unterzogen wurden, so haben heute die Ausbildungsstätten des akademischen Nachwuchses, welche sich darauf vorbereiten, die Führungspositionen in der Gesellschaft in Kürze zu übernehmen, die Unabhängigkeit ihrer Untersuchungen vermisst und erleben eine Verknechtung unter dem rücksichtslosen Zwang der ‘Gender’-Ideologie. Wissenschaftler, die objektive Untersuchungen durchzuführen versuchen, inwiefern diese irgendwie die Problematik der sexuellen Orientierung betreffen, werden mit seriösen Warnungen ermahnt, oder sie werden schlechterdings gekündigt.

Illustrationshalber dürfte nach Gabriele Kuby die Erpressung angeführt werden, die einem der Professoren für Kriminologie an der Universität Mainz Februar 2007 entgegengekommen war (KG-GlobR 160). Er wurde mit disziplinarischen und strafrechtlichen Konsequenzen angedroht, falls er den Artikel veröffentlichen würde, dessen Fragment folgender lautete:

„Von der traditionellen Frauenpolitik unterscheidet sich Gender-Mainstreaming dadurch, dass der Gender-Aspekt sämtliche Politikbereiche in allen Einzelaktionen durchdringen soll ...
– Den Anspruch, eine Gesellschaft in dieser Weise flächendeckend durch ein einheitliches Gestaltungsprinzip der Politik ‘auf Kurs’ zu bringen, kennen wir von den totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts ...
– Der unbedingte Wille, die gesamte soziale Wirklichkeit einem einheitlichen Prinzip unterzuordnen bzw. sie damit zu durchdringen, ist der Grund dafür, dass man diese Regime totalitär nennt. Er bezeichnet den äußersten Gegensatz zu einer liberalen Staatsauffassung, gemäß der sich die Menschen in ihrem gesellschaftlichen Dasein gerade frei entfalten können, bis zu den Grenzen, durch die der Staat die Freiheit der anderen Menschen garantiert”.

Jetztzeit ist das Fach und die Spezialität der Gender-Studien eigentlich schon an allen Hochschulen und Universitäten stark etabliert. Noch mehr, alle anderen Studienausrichtungen an Universitäten mussten sich dem Nachdruck der ‘Gender’-Ideologie unterziehen. Zu gleicher Zeit erfahren sie deswegen reichliche finanzielle Dotationen vonseiten der Regierung.

Auf diese Weise fanden die Gender-Lehrstühle Eingang besonders auch an solchen geisteswissenschaftlichen Richtungen, wie Soziologie, Politikwissenschaft, Geschichte und Literaturwissenschaften. Es wird verordnet, dass in den Studenten-Indexen Einträge unternommen werden müssen betreffs der Lehrinhalte über die Frauen- und Geschlechterforschung. Noch mehr, alle Studierenden müssen eine Examensarbeit schreiben und dabei die geschlechtergerechte Sprache berücksichtigen. Falls negativer Bewertung, muss eine Rückgabe erfolgen mit der Anweisung, alles politisch korrekt umzuschreiben (KG-GlobR 161).

Es gibt dabei viele der Queer-Forscher, die unzweideutig bekennen, dass sie auch selbst am Leben im ‘Gender’-Stil beteiligt sind. Gabriele Kuby schreibt:

„Viele Gender- und vor allem Queer-Forscher machen kein Geheimnis daraus, dass ihr Forschungsgegenstand ihren sexuellen Interessen entspricht. Queer-Forscher befassen sich also ‘wissenschaftlich’ mit sich selbst ... Sie stellen sich selbst vor als ‘queer-schwuler, nicht-monogamer BDSM Transmann’. ‘BDSM’ bedeutet: Bondage, Disziplin, Sado-Maso. Der Vorlesende finanziert demnach die Erforschung seiner eigenen sexuellen Identität und Vorlieben zum Beruf – mit staatlichem Geld” (KG-GlobR 161).

(21.95 kB)
Eines der Bilder von Papst Franciskus - sein Familienname heißt: Jorge Mario Bergoglio, Ordenspriester, Jesuit. Geboren 1936 in Buenos Aires, Argentinien. In Jahren 1998-2013 Erzbischof von Buenos Aires und daselbst Primas der Kirche in Argentinien. Dann Kardinal: 2001-2013, und Papst ab dem 13.III.2013. Seine Parole am Wappen seines Pontifikats lautet: Miserando atque eligendo = Er hat barmherzig angesehen - und gewählt. - Am Bild: Franziskus überweist das Kardinal-Pallium.

Kein Wunder, dass die ‘Gender studies, Frauen- und Geschlechterforschung, Transdisziplinäre Geschlechterstudien, Queer Studies’ Türschilder an den Universitäten – zu Gender-Kaderschmieden geworden sind.

„Das hohe Ideal der Verpflichtung der Wissenschaft auf Objektivität und Wahrheit wird aufgegeben und der Anspruch der Wissenschaftlichkeit missbraucht, um die Akzeptanz aller Arten von queeren Sexualpraktiken in der Gesellschaft durchzusetzen. Dafür sprudeln die öffentlichen Finanzmittel, die von Steuerzahlern aufgebracht werden, welche noch nicht einmal das Wort ‘Gender’ kennen ...” (KG-GlobR 162f.).

Ein anderes Bedienungsfeld, das die Verbreitung und Festigung des ‘Genderismus’ erlaubte, wurden veranstaltete Kongresse, die solchen Fragen gewidmet waren wie: „Das flexible Geschlecht – Gender, Glück und Krisenzeiten in der globalen Ökonomie”.
– Die Referenten setzten sich bei dieser Gelegenheit für den Schutz von sogenannten ‘Neogeschlechtern’ ein, welche vor Diskriminierungen geschützt werden müssten: ‘Bisexuelle, Fetischisten, BDSMler, Bigender, Transvestiten, Transgender, Transidentische, Transsexuelle, E-Sexuelle, Intersexuelle, Polyamoristen, Asexuelle, Objektophile und Agender’ (KG-GlobR 163).
– In der Tagesordnung erscheinen Forderungen, dass Pornos in dieser Woche auf den Tisch kommen sollen, wie auch ‘Toy, toy, toy’, d.h. Sex-Spielzeuge für Sex-Spiele. Als Parole erschienen die Worte:

„Geschlecht ist keine innere Wahrheit, sondern ein Ding, das uns in den Wahnsinn treibt und das wir in den Wahnsinn treiben müssen, um vernunftlos glücklich sein zu können. Denn: Jedes Geschlecht – ist drag” (KG-GlobR 154).

(2.3 kB)

b. ‘Gender’ im Justizwesen

(3 kB)

Nachdem in Österreich vom Bundesministerium für Justiz, mit Anteilnahme hochangestellter internationaler Personalitäten, eine Schulung für Richter und Richterinnen organisiert wurde zum Thema: „Justiz und Menschenrechte” (2007) verständigte man sich darüber, dass die Rechtsordnung mit dem Instrument der Menschenrechte, d.h.: Jetztzeit an die Vielfalt sexueller Lebensweisen angepasst werden muss.

Es geht also um die Anpassung der Justiz an die Vielfalt der sexuellen Lebensweisen. Es kamen u.a. Forderungen zum Vorschein, dass es „die Mindestaltersgrenze für straffreien Homo-Sex auf 14 Jahre herabzusetzen gilt, dass Pornografie unter den Schutz des Rechts auf Informations- und Kommunikationsfreiheit gestellt werde, und dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit der Zivilehe vollständig gleichgestellt werden, weil sonst alles andere für ‘sexuelle Apartheid’ gehalten werden muss” (KG-GlobR 165).

Eine andere Personalität im internationalen Bereich, der Schwede Thomas Hammarberg, kämpfte dafür, dass „Transgender-Personen ihr Wunschgeschlecht frei wählen können. Es ist nach ihm ihr Menschenrecht.
– Daselbst hat er aber den Begriff der Geschlechts-Identität folgender ‘de-konstruieren’ müssen: „Der Begriff Geschlechtsidentität eröffnet die Möglichkeit zu verstehen, dass das einem Säugling bei der Geburt zugewiesene Geschlecht nicht unbedingt mit der angeborenen Geschlechtsidentität, die das heranwachsende Kind entwickelt, übereinstimmen muss” (zit. nach: KG-GlobR 165f.).

Mit anderen Worten, das bei der Geburt ‘zugewiesene’ Geschlecht ist keineswegs angeboren! Erst dieses vom Heranwachsenden ‘entwickelte’ Geschlecht ist angeboren !
– Daher die Forderung vonseiten des Menschenrechtskommissar des Europarates für ein „schnelles und transparentes Verfahren für die Änderung des Namens in Personaldokumenten.
– Eine operative, bzw. hormonelle Umwandlung am Körper muss dabei keine Voraussetzung sein.

Daselbst wird aber eine weitere Notwendigkeit ersichtlich, dass neue Vorschriften gegen die Rede des Hasses erlassen werden für den Fall einer Geschlechtsumwandlung, wie auch – dass die Yogyakarta-Prinzipien zur Anwendung kommen sollen.

So sehen die Früchte der Kämpfe für die Aufhebung der zweigeschlechtlichen Ordnung der Gesellschaft aus (KG-GlobR 166).

(2.3 kB)

c. Genderisierung der Bildung
in Schule und Jugendlichen

(3 kB)

Ein verhältnismäßig leichter Gegenstand und ‘Sache’, das einer Indoktrination nach dem ’Gender’ unterzogen werden sollte, wurden die vielfach wehrlosen Kinder auf Ebene der Schule, Jugendzeit, und selbst auch schon ... im Alter des Kindergartens. Ab 2001 wurden auf Initiative des Bundesministeriums für Familie in den Schulen sogenannte „Girl’s Days durchgeführt. Die Teilnehmerzahl stieg von Jahr zu Jahr immer höher. Ziel dieser ‘Mädchentage’ war es, ‘geschlechterstereotype Vorlieben’ bei der Wahl von Ausbildungs- und Studiengängen zu überwinden und Mädchen in technische Berufe umzusteuern”.

In einer Zeit darauf wurden ähnliche „Jungen-Tage – Boys Days” eingeführt. Die Jungen wurden ermutigt, dass sie sich in soziale und kommunikative Berufe umlenken, die bisher eher von Frauen bevorzugt wurden wie Krippenbetreuer, Kindergärtner, Grundschullehrer und Altenpfleger.

Strategisches Ziel solcher „Tage” sollte folgendes sein (KG-GlobR 167):

„Die tradierten Rollenbilder vom Mann als Alleinernährer der Familie und der Frau als Hausfrau und Mutter werden der Realität immer seltener gerecht ...
– Diese klassischen Rollenvorstellungen erweisen sich aber als zäh, daher muss durch social engineering (soziale Ingenieurie: geplante Eingriffe ins Leben der Gesellschaft) nachgeholfen werden, indem man Mädchen und Jungen geschlechtssensible Angebote macht, ohne die Vielfalt innerhalb der Geschlechtergruppen zu vernachlässigen, welche ihnen zu einer gendersensiblen Lebensplanung verhelfen”.

Da kann man beobachten, wie die neue soziale Realität durch von oben kommende Politik erzeugt wird, wonach die Notwendigkeit ihrer Fortführung gerechtfertigt wird, indem das Recht dazu angepasst wird.

Es soll aber zugleich auch einmal mehr die von der GM-Ideolgie immer wieder angewandte Taktik bemerkt werden. Anfangs ging es scheinbar allein um die Auflösung der ‘stereotypen Rollenbilder’ – ohne dass die sexuelle Komponente ersichtlich werde. Allerdings das Gesamte dieses Projektes lag in Händen eines Kompetenzzentrum für ‘Diversity’ (‘Unterschiedlichkeit, Andersheit’). Daselbst wird ein modifizierter Begriff der sog. „Vielfalt innerhalb der Geschlechtergruppen gemeint”. Dies ist aber das ‘LGBTIQ’. Alles zielt daselbst auf Werbung für die eindeutig begriffene ‘LGBTIQ’-Ideologie ab (KG-GlobR 167f.).

Die Gender-Pädagogik bedeutet auf diese Weise den offenen Umsatz des finalen Ziels: Die Kinder von ‘stereotypen Geschlechtszuschreibungen zu befreien’, die gewöhnlich mit dem betreffenden Geschlecht einhergehen. Daher sollen auch schon Kindergärten – die Kinder von anthropologischen Grundlagen des Menschen ‘befreien’.

In dieser Sicht erscheinen konkrete Empfehlungen (KG-GlobR 168):

„Kinder lernen von Geburt an, ihrer Geschlechterrolle zu entsprechen. Daher sind wir bestrebt, bei Buben und Mädchen zu beobachten, inwiefern sie bereits im Hinblick auf gesellschaftliche Rollenvorstellungen sozialisiert sind.
– Wir wollen bewusst die Handlungsspielräume der Mädchen und Buben erweitern und dadurch wirkliche Chancengleichheit schaffen (in Hinblick auf Fähigkeiten und Fertigkeiten, Berufswahl, PartnerInnenschaft, Kindererziehung…).
– Wenn Kinder bestimmte ‘geschlechts-untypische’ Vorkenntnisse nicht schon früh spielerisch sammeln, ist es für sie als Erwachsene oft schwierig, Alternativen zu einer vorgegebenen Rolle zu finden, selbst, wenn sie dies wollen …”.

Es ist also eine Aktivität, die auf dem Grund einer Verunsicherung um die eigene Geschlechtsidentität von Kindern unternommen wird. Hier geht es nicht mehr um ‘Befreiung’, sondern um ideologischen Missbrauch des wehrlosen Kindes.

Das Kind ist psychologisch plastisch, allerdings es kommt in die Welt als Junge oder als Mädchen und entwickelt sich in gegenseitiger Wechselwirkung vonseiten der Mutter und des Vaters zum Mann oder zur Frau und identifiziert sich mit seinem biologischen Geschlecht. Kein eindeutiges Empfinden zu haben, ob man männlich oder weiblich ist, ist Zeichen einer psychischen Störung (sieh die Schlussfolgerungen: KG-GlobR 169f.).

(2.3 kB)

d. Politik unter ‘Gender Mainstreaming’

(3 kB)

Es kann nicht überschwiegen werden, dass weiter, der Reihe nach, die ganze zeitweilige Politik dem Terror des ‘Gender Mainstreaming’ unterjocht wird. Die Politik entfernt sich immer mehr von Sorge um das allgemeine Wohl, was gerade das grundsätzliche Ziel der Aktivitäten der staatlichen Machthaber sein soll. Die Politik wandelt sich immer mehr in Dienst im Diktat der Interessen einer Minderheit auf Kosten der Mehrheit um.

Demzufolge entwickeln die einzelnen Staate grundsätzlich keine Programme zur Unterstützung der Ehen und Familien. Indessen ohne die Ehen und Familien schrumpft die Gesellschaft notgedrungen ein und schwindet. Allerdings darüber wird in Parlamenten und Medien meistens keine Diskussion unternommen.

(17.6 kB)
Kinder am Tag ihrer Ersten Heiligen Kommunion - hier im Vorderdrung die Mädchengruppe. Auf den Gesichtern zumindest des größten Teils dieser Kinder kann die Tiefe des Erlebnisses abgelesen werden, dass in ihr Herz Gott selbst kommt: der Schöpfer und Erlöser - in der Person Jesu Christi: mit seinem lebendigen Leib und seinem Blut der Erlösung. Wie viel Gutes kann jetzt das Kind diesem Christus sagen, den es in sein Herz zum ersten Mal empfangen darf! Wenn es nur entsprechend vorbereitet ist, wenn die Eltern selbst praktizieren und regelmäßig zum Sakrament der Versöhnung und dem Sakrament der Heiligen Kommunion herantreten. Wenn der Nachdruck an diesem Tag nicht darauf gesetzt wird, was das Kind gelegentlich als Geschenk bekommt, noch auf Alkohol beim Empfang zu diesem Festtag, sondern allein auf dieses einmalige in seiner Art Kommen des Göttlichen Gastes in das betreffende Haus, samt der Einladung der Gottes Gegenwart von nun an für die Dauer: für immer, bis zum ewigen Leben einschließlich.

Zum Grundsatz wird leider die Bezeichnung mit dem ruhmvollen Namen der ‘Ehe’ und ‘Familie’ – der bedauerlichen Nachahmung einer Ehe und Familie: der lesbischen, schwulischen und vielfältigen anderen ‘LGBTIQ’-Partnerschaften gegeben. Gerade diese werden vonseiten der Regierungen mit immer größeren Privilegien und Erleichterungen bereichert, trotzdem sie zur Unterhaltung der Gesellschaft keinen positiven Beitrag schaffen.

Zeugnis solcher Haltung der Regierungen immer weiterer Staaten ist die notgedrungene Erziehung zur Akzeptation des Lebensstiles nach der Homosexualität, wogegen jede negative Beanstandung und die Zurückweisung der Homosexualität als strafbare ‘Homophobie’ gehalten wird. In das Grundrecht vieler Staaten wird immer häufiger der Eintrag von ‘Gleichwertigkeit aller sexuellen Orientierungen als Grundrechts-Norm eingeführt’ (KG-GlobR 170f.).

Noch mehr, es erscheinen neue Politische Parteien der Rebellen – in der Regel sind es junge Leute, die vom Staat die Annahme „eines erzwungenen sexuell eindeutigen Namens” laut abfordern. Hier ihre Erklärung (KG-GlobR 171f.):

„Jedem, der aufgrund seiner abweichenden sexuellen Neigungen in seinem Heimatland verfolgt wird, muss Asyl gewährt werden, ohne dass er diese sexuelle Orientierung nachweisen muss. Der Staat muss eine Bevorzugung ‘bloß historisch gewachsener ausgewählter [Familien]-Modelle’ einstellen und die ‘Vielfalt der Lebensstile’ fördern.
– Die eingetragene Lebenspartnerschaft muss auf mehr als zwei Personen erweitert werden und deren Auflösungsverfahren erleichtert werden.
– Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein.
– Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.
– Auf Betreuungsangebote soll ein Rechtsanspruch ab der Geburt bestehen ...”

Nach Gabriele Kuby muss betont werden, dass das so begriffene Pogramm, typisch für ‘Gender Mainstreaming’, leider keiner öffentlichen Diskussion unterzogen wird. Indessen dieses Programm strebt die Zerstörung der Fundamente selbst der gesellschaftlichen Lebens an.
– Aber auch: jede solche – anderseits so dringend notwendige öffentliche Debatte, fällt sofort der Zensur der politischen Korrektheit zum Opfer (KG-GlobR 172).

(9.5 kB)

E.   GESELLSCHAFT NACH DEM „GENDER”

(6.1 kB)

1. Vergewaltigung der Sprache

(4.3 kB)

a. Manipulation mit Terminologie

(3 kB)

Seit längerer Zeit kann die Entwicklung eines verhältnismäßig neuen wissenschaftlichen Zweiges beobachtet werden: Philosophie der menschlichen Sprache. Es werden da die Funktionen der Sprache untersucht, ihre Merkmale, die Dynamik ihrer selbst-offenbarenden, impressiven, informativen Funktion.
– Es bestehen selbstverständlich auch unterschiedliche ethische Aspekte der menschlichen Sprache. In ihren Bereich gehört u.a. das Reden gemäß der Wahrheit, oder der Falschheit.

Die Entwicklung der Philosophie der ‘menschlichen Sprache’ hat viele positive Kennzeichen hervorgehoben, die früher eigentlich nicht bemerkt wurden. Es geht u.a. um den Bereich der Untersuchungen der Heiligen Schrift – als des Gottes-Geschriebenen-Wortes, das in menschlicher Sprache ausgedrückt wurde.

Die Sprache und das Reden kann leider ebenfalls zu Zielen einer raffinierten Manipulation angewandt werden. Der Sprechende hat dann vor, die gesprochenen Worte so zu handhaben, dass der Zuhörer zuerst nicht auf den Gedanken kommt, dass das Sprechen zur Modifizierung seiner Gedanken und Betätigungen dienen will. Die gebrauchten Worte bedeuten in diesem Fall in Absicht des Sprechenden eine andere Wirklichkeit, als der Zuhörer zu ihrem Verstehen gewöhnt ist.

Wenn ein Politiker die Manipulation beim Reden anwendet, wird gesagt, dass er ‘Propaganda”  betreibt (KG-GlobR 175).
Sollte es um ein ganzes System betreffs absichtlich in anderer Bedeutung gebrauchter Worte gehen, wird solche Prozedur als ‘Ideologie’ genannt.

Eine Ideologie dient den Interessen einer gedanklich-philosophischen Strömung, beziehungsweise irgendeiner politischen Partei u.dgl.
– Der Gebrauch der Sprache wird dann zum Voranschieben auf den Vordergrund solcher Aspekte, die keinen Vorbehalt wecken und völlig akzeptabel sind. Allerdings der Sprechende verheimlicht unter den angewandten Ausdrücken die eigentlichen Absichte seiner Auftritte. Gerade diese, zuerst nicht offenbarten Absichten will er im Bewusstsein der Zuhörer durchsetzen. Diese aber vermuten zuerst nicht einmal, dass der Sprechende irgendwelche tiefere Absichten hegt. Daher stimmen sie zunächst ohne Vorbehalt auf alles ein und akzeptieren den Inhalt der schlau manipulierten eigentlichen Absichten des Sprechenden (KG-GlobR 166f.).

Gabriele Kuby zählt vier Hinsichten auf, die eine Wort-Manipulation erleichtern. Solche Manipulation wird zum Mittel, um den Zuhörenden eine bestimmte Ideologie aufzudrängen (KG-GlobR 176f.):

1) Begriffe, welche tradierte Werte zum Ausdruck bringen, werden verdächtigt (gemacht) und ausrangiert. Beispiel: ‘Keuschheit’ (sexuelle Reinheit).
2) Begriffe, welche positiv besetzt sind, werden nach Belieben mit neuem Inhalt gefüllt und so instrumentalisiert. Beispiel: ‘Vielfalt, Anti-Diskrimination, Freiheit, Toleranz’.
3) Neue Begriffe werden erfunden, um die neue Ideologie zu transportieren. Beispiel: ‘gender’.
4) Neue Begriffe werden eingeführt, um den Gegner zu diffamieren. Beispiel: ‘Homophobie, Rede des Hasses’.

Man kann ziemlich leicht die rasch in letzten Jahrzehnten folgende, widerspruchsvolle Inhaltsladung beobachten, die bisher mit Begriffen zusammenhingen, die die höchsten Werte zum Ausdruck brachten. Das betrifft u.a. solche Wirklichkeiten wie: monogame Ehe, Familie, Tugend, Moralität, Gott, Jungfräulichkeit, Freiheit, Toleranz, Phobie, usw.

Ähnliches kann auch im umgekehrten Sinn gesagt werden – vom negativen Bedeutungssinn mehrerer bisher verständlicher Ausdrücke, die Jetztzeit in verwunderlich positives Licht gestellt werden. Hier könnten beispielsweise folgende Wirklichkeiten erwähnt werden: Sünde, Ausgelassenheit, Perversität, Entartung, Teufel.
– Diese Begriffe haben bisher eindeutig zur klaren Bezeichnung und Unterscheidung des moralischen Guten und Übels gedient (KG-GlobR 177).

(2.3 kB)

b. Ideologisierung der Schlüsselbegriffe

(3 kB)

(0,38 kB)  Nach Gabriele Kuby gehört es sich die allgemein angewandte Unterschiebung eines total veränderten Inhalts unter Grundbegriffe und Ausdrücke hervorzuheben, mit denen das Lobby ‘Gender Mainstreaming’  immer wieder in perversem Sinn umzugehen pflegt (s.: KG-GlobR 169-178f.).

Hier ein paar solche wichtigere Ausdrücke:

(0,2 kB)  Werte. – Ein Wert bezeichnet seinem Wesen nach etwas gutes, positives, was keiner Diskussion unterliegt – im Gegensatz zu dem, was als ‘böses’ qualifiziert werden muss (im moralischen Sinn).

Die ‘Gender’-Ideologie unterwühlt das Fundament selbst aller Werte frontal: die Wertung des moralischen Gut oder Übel abhängig von der Befolgung der Gottes moralischen Friedensordnung, deren Ausdruck die Gebote Gottes darstellen (und folgerichtig: die Lehre der Kirche).
– Das ‘Gender’ ist eine Ideologie, die Gott schlechterdings nicht anerkennt.
– Es blockiert Gott die Möglichkeit selbst irgendetwas im Bereich des moralischen Gut oder Übel sprechen zu dürfen.
– Zugleich aber absolutisiert es die Freiheit des Menschen als seiner an nichts gebundenen Verhaltenweise nach ... ‘Willkür’. Wollte aber jemand dem so festgesetzten ‘Gender’ sich zu widersetzen versuchen, würde er sofort mit dem Schmähwort eines ‘Fundamentalisten’ beschimpft, was mit sozialem und politischen Ostrazismus gleichbedeutend ist (KG-GlobR 178).

(16.7 kB)
Sicht von ein paar Häusern in Gebirgsumgebung. - Johannes der Täufer: „Im fünfzehnten Jahr der Regierung des Kaisers Tiberias ... erging das WORT Gottes an Johannes... Er kam in das Land am Jordan und predigte eine Taufe der Umkehr zur Vergebung der Sünden ...: Eine Stimme ruft in der Wüste: Bereitet den Weg des Herrn! Macht seine Straßen eben! Jedes Tal soll aufgefüllt und jeder Berg und Hügel abgetragen werden. Was krumm ist, soll gerade, und was rau ist, zu ebenen Wegen werden ... Bringt also Früchte hervor, die der Umkehr entsprechen und lasst euch nicht einfallen, zu denken: Wir haben Abraham zum Vater ...” (Lk 3,1-8).

(0,2 kB)  Freiheit. – Die ‘Gender’-Ideologie versteht unter Freiheit praktisch die ‘Willkür’, ohne dass irgendwelche Verantwortung unternommen wird, indem sie sie völlig von der Wahrheit lostrennt (vgl. dazu: VSp 34.64; usw.).

Die Aktivisten des ‘Genders’ wollen es nicht zur Kenntnis nehmen, dass die „Freiheit, reduziert auf Willkür, sich von Verantwortung für die unternommenen eigenen Entscheidungen und die Folgen der unternommenen eigenen Entscheidungen lostrennt. Die Loslösung der Freiheit von Wahrheit und Verantwortung führt nicht zur Bereicherung, sondern Beschränkung der allgemeinen Freiheit, weil solche Freiheit unmöglich anders verwirklicht werden kann, als nur auf Kosten der anderen”.
– Das betrifft u.a. die Tatsache, dass hier nicht zur Kenntnis genommen wird, dass der Mensch in die Realität des Existierens entweder als Mann, oder als Frau hineingeboren wird. Das Ignorieren dieses Aspektes der offensichtlichen Wahrheit muss sich auf ihm rächen (KG-GlobR 178f.).

(0,13 kB)  Toleranz. – Sie bedeutet etwas zu ertragen, auch wenn ich einer anderen Meinung bin.

Toleranz kann nicht bedeuten das Gute vom Bösen nicht zu unterscheiden. Früher diente die Toleranz zur Verteidigung der religiösen Freiheit und des Gewissens. Heute wird dieser Ausdruck benutzt, die Religion und das Gewissen zu untergraben. Die Behauptung selbst, es gäbe die objektive Wahrheit, gilt heute daselbst als ‘Intoleranz’. Es wird dagegen offen dahin gestrebt, die ‘Wahrheit’ überhaupt auszumerzen (KG-GlobR 179f.).

(0,13 kB)  Gerechtigkeit. – Heute wird nicht von ‘Gerechtigkeit’ gesprochen im Sinn des Ausgleichs der Interessen von Personen und Institutionen durch Rechte und Pflichten, Geben und Nehmen.

Die Feministen und ‘LGBTI’-Aktivisten fordern ‘Geschlechtergerechtigkeit’. Sie behaupten, es sei gerecht, wenn der Staat zwischen Frauen und Männern eine ‘substantielle Gleichheit’ erzwingt nach dem Prinzip: Frauen in die Aufsichtsräte, Männer an den Wickeltisch, Kinder in die Krippe.
– Im Rahmen der Gerechtigkeit sei es gerecht, wenn jeder Mensch sein Geschlecht und seine sexuelle Identität frei wählen kann. Sie behaupten, es sei gerecht, wenn Lesben und Schwule und Transgender eine Ehe eingehen und Kinder adoptieren dürfen.
– Es ist klar ersichtlich, dass es dem ‘Gender’ um keinen Ausgleich von Interessen geht, sondern um ihre Interessenpolitik. Sie suchen nach allem Möglichen, um die Wünsche einer Minderheit auf Kosten der Allgemeinheit mit Hilfe staatlicher Machtpolitik durchzusetzen. Ungleiches, also objektiv Unterschiedliches, darf fortan nicht mehr unterschiedlich, d.h. angemessen, behandelt werden, ohne dass dies als ungerecht gilt. Das bedeutet eine Umkehr des Gerechtigkeitsprinzips, auf das unsere Rechtsordnung aufgebaut ist (KG-GlobR 180f.).

(0,2 kB)  Gleichheit. – Es möchte den Anschein haben, es geht hier um gerechtes Behandeln nach dem Prinzip der Gerechtigkeit.

Es erscheint sofort die Frage nach dem Kriterium, dank dem unterschiedliche Subjekte verglichen werden können. Es darf um keine zufällige Merkmale gehen, sondern um ihrem Wesen nach verschiedene. Das hat seinen unmittelbaren Ausklang z.B. bei der Behandlung einer ‘Ehe’ und bei Verbindungen zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften (KG-GlobR 181).

(0,2 kB)  Diskriminierung. – Dieses Wort spielt bei ‘Gender’-Aktivisten in ihrem Kampf um die Wandlung der Werteordnung eine Schlüsselrolle. Sie benutzen das Wort ‘Diskriminierung’ gegen die Personen, die ihren Verstand nach den Kategorien der Werte und der Unterscheidung zwischen moralischem Gut und Übel gebrauchen.

Die ‘Gender’-Organisationen erpressen immer andere Privilegien für sich, veranstalten dröhnende Gleichheits-Paraden, nehmen höchste Positionen in Politik und Gesellschaft an, bekommen Millionengroße staatliche und internationale Dotationen, das ‘Gender’ wird im ganzen Bildungssystem angeleitet. In diesen so, mit Kraftaufwand für sich erkämpften Bevorzugungen, bemerken sie keinesfalls eine Diskriminierung irgendjemandes anderen, der anders als sie denken würde (KG-GlobR 182).
– Anders gesagt, es muss festgestellt werden, dass die Definition der ‘Diskriminierung’ vonseiten der ‘Genderisten’ im Prinzip sehr unklar formuliert wird.
– Dagegen aufgrund ihrer praktischen Anwendung muss klar gefolgert werden, dass „jede Ungleichbehandlung vonseiten der Hetero-Sexuellen und Nicht-Heterosexuellen – sofort als Diskriminierung eingestuft wird.
– So begriffen – wird die ‘Diskriminierung’ völlig vom Kriterium der ‘Wahrheit’ losgetrennt – gegen die angeborene Befähigung des Menschen, das Gute vom moralischen Bösen unterscheiden zu können.
– Die Unterscheidung an sich von Gut und Böse darf niemals als ‘Diskriminierung einer Person’ eingeordnet werden. Die Würde jedes Menschen ist völlig gleich – unabhängig von seiner sexuellen Orientierung (KG-GlobR 182f.).

(0,13 kB)  Vielfalt (diversity). – Diesem Wort, das durchaus positiv klingt, dringt das Lobby des ‘LGBTI’ einen völlig anderen Inhalt auf, als es mit diesem Dingwort in allergewöhnlichsten Umgangssprache verstanden wird.

Die ‘Vielfalt’-Ideologen möchten, dass mit diesem Wort ‘alle Arten von sexuellen Praktiken legitimiert werden sollen, als wäre solche Vielfalt ein Desiderat des Allgemeinwohls, welches der Staat durchzusetzen habe’.
– So beobachtet man hier, dass der positiv kennzeichnete Inhalt des Wortes ‘Vielfalt’ künstlich von seinem eigentlichen Ziel getrennt wird, um die negativen Einstellungen der Gesellschaft zu devianten sexuellen Verhaltensweisen umzuwandeln – und folglich so die Zwangs-Heterosexualität abzuschaffen (KG-GlobR 183).

(0,13 kB)  Sexismus. – Es ist ein typischer ‘Kampfbegriff’, den vor allem Feministinnen anwenden und diesen Begriff meistens mit ‘Rassismus’ verknüpfen. Selbst die Endung: ‘-istisch’ soll die Verabsolutierung des Wertesystems hervorheben, dessen Durchsetzung notfalls auch gewaltsam erzwungen werden soll.

Anfangs diente der Begriff ‘Sexismus’ zur Anklage eines Systems, in dem Männer Frauen zu Sexualobjekten machen. Mit dem Siegeszug des Gender-Mainstreaming wird jede Feststellung unterschiedlicher Geschlechtsmerkmale und deren positiver Komplementarität als ‘Sexismus’ gebrandmarkt.
– Unterschiedliche Aufgaben und Rollen von Mann und Frau gelten als ‘Stereotype’, die von politischen Instanzen eliminiert werden müssen.
– All das geschieht offensichtlich im völligen Widerspruch zu Forschungsergebnissen aller Wissenschaften: der Biologie, Medizin, Soziologie, Psychologie und der Gehirnforschung, welche die Unterschiede zwischen Mann und Frau und deren Ursachen immer präziser beschreiben (KG-GlobR 183f.).

(0,13 kB)  Homophobie. – Dieses Wort wurde gegen das Ende der 60er Jahre erfunden, um Menschen, welche die Homosexualität ablehnen, als neurotisch zu diffamieren. Die reflektierte Ablehnung des homosexuellen Lebensstils aus vielen Gründen wird pauschal als Homophobie gebrandmarkt, das heißt als neurotische Angst.

Jeder Mensch weist viele Verhaltensweisen der anderen reflektiv zurück, zumal solche, die mit Gewalttätigkeit verbunden sind.
Die katholische Kirche heißt unterschiedlich allein eine homosexuelle Neigung betrachten – nach der Würde eines jeden Menschen, dem man zu Hilfe kommen soll.
– Dagegen die Kirche (offenbar: nicht nur die Kirche) heißt entschieden die homosexuelle Betätigungen zurückzuweisen – in Spuren der klaren Weisungen des Wortes Gottes (KG-GlobR 184f.).

(0,13 kB)  Ehe und Familie.

Es sind weitere Worte, deren Inhalt von ihrem bisherigen eindeutigen Sinn total umgewandelt wurden – zur Bezeichnung von nun an der sog. ‘unterschiedlichsten Formen von Familien’, wie z.B. der ‘Regenbogenfamilie’ (KG-GlobR 185).

(0,2 kB)  Elter 1 und Elter 2.

Der Wahnsinn bei der Austilgung ‘sexistischer Stereotype’ ist schon so weit gekommen, dass der universelle Sprachgebrauch der Bezeichnung ‘Vater’ und ‘Mutter’ abgeschafft werden soll. Diese Worte ‘diskriminieren’ nach den ‘LGBTIQ’-Organisationen die Eltern falls desselben Geschlechts. Daher die Empfehlung, dass diese Bezeichnungen mit einem ‘sexuell neutralen’ Wort vertreten werden sollen.
– Gegen die Absurditäten, die der Tatsächlichkeit widersprechen, haben mehrere Politiker eiligst neue Gerechtsverordnungen verabschiedet, um die „Sprache von sexueller Dirskriminierung zu säubern” (KG-GlobR 177).

Gabriele Kuby stellt noch einen längeren Erwägungsfaden dar über das Thema ‘Feministischer Übergriffe auf die Sprache durch den Staat’ (KG-GlobR 186-192). Die Genderisten fordern nämlich eine nicht-sexistische Sprache in staatlichen Dokumenten und im Leben für den Alltag.
– Der Gedankengang der Feministinnen überragt hier einmal mehr alles, was ein gesund denkender Mensch sich vorstellen kann.

(3 kB)

2. Pornografie
in der ‘Gender’-Ideologie

(4.3 kB)

a. Pornografie-Überschwemmung
nach 1973

(3 kB)

Es stellt ein wahres Geheimnis dar, dass die Staaten ganz strenge Maßstäbe für reines Wasser, für die Luft, Lebensmittel usw. festsetzen. Indessen Millionen von Kinder, Jugendlicher, Erwachsenen beider Geschlechter saugen „abscheulichsten pornografischen Schmutz ein, samt grausamer Gewalt und angsterregendem Horror – alles als nur ‘Unterhaltung’.
– „Während der Körper über Mechanismen verfügt, Giftstoffe auszuscheiden, hat dies der Geist nicht” (KG-GlobR 193).

Dem Thema ‘Pornografie’ wurde auf unserer Homepage schon nicht wenig Platz gewidmet. Dessen Erweis ist u.a. die Übersetzung des Hirtenbriefes Bischof Finn, USA darüber. Dieser Hirtenbrief ist Frucht einer weitangelegten Mitarbeit vieler Fachleute in verschiedenen wissenschaftlichen Fächern. Diese Personen traten an diese Arbeit im Bewusstsein ihrer ehrlichen Sorge um das Wohl der Gesellschaft an (sieh ob.: „Selig die reinen Herzens sind”).

(7.6 kB)
Hier ein Meistesprung dieses Eichhörnchen, das mit größter Gelassenheit von einem Baum auf das andere überspringt, von einem Ast auf den anderen. - Vom Psalm: „Gütig erweist Du dich dem Gütigen, an dem Redlichen handelst Du redlich. Dem Lauteren erscheinst Du lauter, noch klüger aber dem Allzuklugen. ... Du bist es, Herr, der strahlen lässt meine Leuchte, mein Gott, Du erhellst mein Dunkel. Mit Dir durchbreche ich die Reihen des Feindes, mit meinem Gott erstürme ich Mauern. Gottes Weg ist gerade, das Wort des Herrn im Feuer bewährt, ein Schild ist Er allen, die flüchten zu Ihm”. (Ps 18[19],26-31).

Nach Gabriele Kuby gehört es sich daran zu erinnern, dass die Verbreitung ‘unzüchtiger Schriften’ in Deutschland bis 1973 verboten war. Im Jahr 1973 wurde diese Bezeichnung durch ‘Pornografie’ ersetzt, wobei aber ihre Verbreitung und Benutzung ... legalisiert wurde – mit Ausnahme Jugendlicher unter 18. Dennoch das Internet und die blitzartige Verbreitung der Handys haben diese Wirkung mitgebracht, dass Pornografie mit einer weit ausgedehnten Welle in aller Welt verbreitet wurde: sowohl unter Erwachsenen, wie unter Jugendlichen und Kindern. Das fortwährend angeführte Werk von Gabriele Kuby zeigt in Form einer vielsprechender Tabelle die in Millionen und Milliarden laufenden Zahlen von Personen, die ‘Porno’-Seiten blättern – ob zu Hause, am Arbeitsplatz, oder in erotischen Emails usw. (KG-GlobR 195).

Am stärksten und dynamischsten entwickelt sich der Markt der Kinderpornografie (KG-GlobR 195). Auch ein bedeutender Prozentsatz von Frauen schaut weniger oder mehr regelmäßig Pornoseiten an. Für eine große Anzahl von Jugendlichen zwischen 13-19 Jahren stellt Porno im Internet die tägliche Konsumption dar (KG-GlobR 196). Es zeigt sich, dass die Pornografie im Lauf nicht vieler Jahre „von Subpression zur Obsession geworden ist, von Unterdrückung und Überschweigung zur Besessenheit der Welt” (ebd., KG-GlobR 197).

(2.3 kB)

b. Verknechtung mit Sucht

(3 kB)

Es ist schwer die destruktiven Folgen des Blätterns der Porno-Homepages und Porno-Szenen zu verheimlichen. Der lebendige Mensch wird hier zu einem Gegenstand herabgewürdigt, der des Öfteren unter Zwang in einer Foto- oder Film-Session nackt posieren muss, um so vielleicht einen Groschen für das Leben zu verdienen. Herabgewürdigt wird sowohl diese Person, die an solchen Sessionen Anteil nimmt, wie auch alle, die sich mit der Ansicht des nackten Leibes und betriebenen sexuellen Entartungen in Erregung bringen lassen.

Unmittelbare Wirkung der geblätterten Fotos oder ‘porno’-Filme ist eine zunehmende Verknechtung, die als ‘Sucht’ bezeichnet wird. Gabriele Kuby führt in diesem Zusammenhang die Aussage der bekannten Therapeutin der Kinder und Jugendlichen an – Christa Meves, die ungeachtet ihres vorangeschrittenen Alters (2011: über 90 Jahre) unermüdlich weiter wirkt, schreibt, warnt (KG-GlobR 192n):

„In der Vorphase [geht es um] Identitätsfindung, nach der Geschlechtsreife Kopulation mit einer gegengeschlechtlichen Person zur Erzeugung von Nachkommen und damit der Fortpflanzung der Spezies Mensch …
– Wenn das jeweilige Triebziel nicht in befriedigender Weise erreicht wurde … entsteht die Gefahr, dass die jeweiligen Triebimpulse derartig dominant werden, dass sie sich von dem – ohnehin unbewussten – Triebziel gänzlich lösen. Dann entsteht grundsätzlich die Gefahr einer Suchteinbahnung”.

Süchte aller Art breiten sich in der Gesellschaft epidemisch aus. Das betrifft u.a. Alkohol, Drogen, Essen- und Nichtessen, Glücksspiel, Internet, Sex, Pornografie ....
– Sucht bedeutet immer den Verlust der Freiheit. Der Mensch ist in einem teuflischen Kreislauf von Suche nach Befriedigung mit Hilfe eines Mittels gefesselt, welches ihm die gesuchte Scheinbefriedigung kurz verschafft, nur um ihn in noch größere Bedürftigkeit und Abhängigkeit zu stürzen.
– Was er für sein Wohlbefinden zu brauchen meint, macht ihn und andere kaputt. Der Trieb verselbstständigt sich und wird zum tyrannischen Herrscher, dagegen der Mensch Sklave der Triebbefriedigung (KG-GlobR 200f.).

Christa Meves schreibt in ihren Bemerkungen zur Sucht in weiterer Folge (KG-GlobR 201):

„Der gestörte Geschlechtstrieb bewirkt durch die totale Ablösung von seinem Ziel, der Fortpflanzung, Sexualsucht in einer Fülle von Spielarten und Ersatzbefriedigungen, wozu jegliche Perversionen zu rechnen sind.
– Eine besondere Gefahr für männliche Jugendliche ist die im Internet spielend leicht erreichbare, breit präsentierte harte Pornografie.
– Unter Masturbation wird bald süchtig nach härterem Anreiz gesucht, so dass auch hier die Gefahr von Triebtäterschaft ins Blickfeld rückt: zum Quälen, zum Vergewaltigen, ja schließlich zum Drang, Kinder zu einer sie missbrauchenden Ersatzbefriedigung zu benutzen”.

  Es wurde wissenschaftlich nachgewiesen, das zwischen der Konsumption von Pornografie und Obsessionen, wie auch sexuellen Verbrechen ein Ursachenzusammenhang besteht. Es führen fünf ‘Stufen’ dahin:

(0,3 kB)  Früher Kontakt mit Pornografie. Die meisten Süchtigen wurden in jungen Jahren mit Pornografie konfrontiert und kommen nicht mehr davon los.

(0,2 kB)  Sucht. Nach und nach wird Pornografie zu einem Bestandteil ihres Lebens. Sie können nicht mehr aufhören. Denn: Wiederholter Pornografiekonsum stimuliert einen Cocktail von Neurotransmittern, welche das Gehirn überfluten und ein High hervorrufen, das dem von Drogen gleicht.

(0,2 kB)  Eskalation. Sie brauchen mehr ‘Stoff’, mehr Zeit, härtere Darstellungen, um das gleiche ‘High’ zu erzielen.

(0,2 kB)  Desensibilisierung. Material, das ursprünglich als Tabubruch empfunden wurde, Scham- und Schockgefühle hervorrief und als unmoralisch beurteilt wurde, wird akzeptabel und bald – langweilig. Selbst krasse und entwürdigende Darstellungen führen nicht mehr zu der gleichen Erregungsintensität.

(0,2 kB)  Ausagieren. Es kommt bei vielen zu einem Sprung aus der Cyberwelt ins reale Leben: Sex mit Prostituierten, Gruppensex, zwanghafte Promiskuität, immer perversere sexuelle Praktiken, Zufügen von Schmerz, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern (KG-GlobR 202).

Gabriele Kuby erklärt auf charakteristische Weise den Mechanismus der entstehenden Sucht mit ‘Porno’. Sie bemerkt nämlich (KG-GlobR 203):

„... Am Anfang stand das fehlende Vermögen und die mangelnde Bereitschaft, Unangenehmes auszuhalten und eine positive Lösung zu suchen.
– Bei suchtartigem Konsum ist der Leidenszustand ungleich größer, die Konsequenzen verheerend, aber der Wille, der sich immer wieder der Sucht unterwirft, um vieles schwächer als am Anfang – eine Dynamik, die dem Schuldenmachen entspricht ...

(0,12 kB)  Pornografiesucht gehört zu den stoffungebundenen Süchten wie Spielsucht, Arbeitssucht oder Magersucht. Merkwürdigerweise lösen diese aber im Gehirn ähnliche biochemische Vorgänge aus wie stoffgebundene Süchte.
– Das hormonelle Selbstbelohnungssystem des Gehirns gerät aus den Fugen, es atrophiert durch übermäßigen Gebrauch, die Dosis muss erhöht werden; die Frontallappen, welche für die Urteilsfähigkeit zuständig sind, schrumpfen.

(0,12 kB)  Hinzu kommt: Beim Sex wird das Bindungshormon Oxytocin ausgeschüttet. Dieser biochemische Mechanismus, welcher die primären Liebesbeziehungen von Mann und Frau und Mutter und Kind tief in der Psyche verankert, wird pervertiert: Der masturbierende Pornografiekonsument wird an den anonymen ‘Sexpartner’ im Internet gebunden, und das Interesse an der eigenen Frau und den Kindern erlischt”.

Nach Gabriele Kuby gehört es sich mit Nutzen noch die Merkmale einer Sucht in Pornografie aufzuzählen. Sie sind folgender (KG-GlobR 204):

a. Unfähigkeit, willentlich aufzuhören;

b. Nachlassende Wirkung der gleichen Art von sexuellen Handlungen, dadurch Bedürfnis nach stärkeren Reizen;

c. ständige Beschäftigung mit sexuellen Gedanken, Bildern und Begierden;

d. Entzugserscheinungen bei dem Versuch aufzuhören;

e. immer größerer Zeitaufwand; soziale, berufliche, familiäre Verpflichtungen und andere Freizeitaktivitäten werden vernachlässigt;

f. Verhalten wird trotz destruktiver Auswirkungen auf die eigene Psyche, die Familie und den Beruf fortgesetzt.

Alle Untersuchungen beschreiben einstimmig, dass sich der Pornografiekonsument auf einer schiefen Ebene in immer abartigere sexuelle Praktiken befindet. Er muss die Dosis erhöhen und verliert dabei zunehmend jede moralische Hemmschwelle. Der Grund dafür ist: Die ‘Substanz’ der Sucht ist der Tabubruch selbst. Wenn ein Tabu gebrochen und Gewöhnung eingetreten ist, verliert der ‘Stoff’ seine Wirkung ...

(2.3 kB)

c. Zerstörerische Folgen der Pornografie

(3 kB)

Die menschliche Geschlechtlichkeit ist um der Ehe willen erschaffen, u.a. zur voller Subtilität, personalen Vereinigung von Mann und Frau als Ehepaars, die zur Stunde werden kann, wann ein Neuer Mensch entsteht (dieser Frage wurde auf unserer Homepage viel Platz gewidmet. – S. vor allem: VII.Teil, das ganze 3.Kapitel: Junge Leute am Weg zur Ehe: Zum Sakrament der Ehe. – Und unabhängig davon u.a.: Heilige Beichte der Eheleute und Brautpaare mit Sünden beim Erleben ihrer Intimität). Die Pornografie trennt die geschlechtliche Funktion von der personalen Vereinigung, anders gesagt: sie de-personalisiert den Menschen. Beide daran interessierte Seiten verhalten sich zueinander als Objekte zum Lustgewinn: „Sie werden in immer größere Entwürdigung, Demütigung, Gewaltausübung, Perversität, Besessenheit getrieben. Nach und nach schwinden alle Hemmschwellen, selbst Kinder und Säuglinge werden in dieser Hölle der entfesselten sexuellen Gier zum Opfer gebracht” (KG-GlobR 205).

Im Rahmen der ehelichen geschlechtlichen Vereinigung wird die größere sexuelle Aggressionsneigung des Mannes ‘in einer Liebesbeziehung zwischen Mann und Frau in der Empfänglichkeit der Frau geborgen, kann in ihr zur Ruhe und Erfüllung kommen (KG-GlobR 205).

Dessen Gegenteil ist der Feminismus. Gabriele Kuby deutet diese Tatsache mit ihrer tiefen Erwägung so wunderbar gründig (KG-GlobR 205f.):

(0,2 kB)  „Eine Kultur, in der der Feminismus die Frauen in den Machtkampf mit den Männern treibt und männliche Stärke als gewalttätig, böse und bedrohlich diffamiert, wird die Komplementarität von Stärke und Empfänglichkeit, von Macht und Liebe aus den Angeln gehoben.

(0,2 kB)  Die Schattenseite des Feminismus ist die Pornografie. Die nach außen drängende sexuelle Kraft des Mannes findet keine Geborgenheit und Heimat in der Frau, sie wird wild und gewalttätig, unterwirft und demütigt die Frau ...

(0,2 kB)  Eine feministische Kultur bringt Frauen hervor, die keinen Mann brauchen und sich, wenn sie denn doch ein Kind haben wollen (was selten vorkommt), das Sperma auf der Samenbank kaufen.

(0,2 kB)  Männer sehen keinen Grund mehr, ihre größere Stärke zum Schutz der Frau einzusetzen und sie als Vater in Verantwortung und Tatkraft umzusetzen. Beide haben einander verloren, die Männer die Frauen – und die Frauen die Männer. Und die Kinder Vater und Mutter”.

Kein Wunder, dass die „sexuelle Entwürdigung der Person durch Pornografie schwere Schäden verursacht auf der seelischen, körperlichen und sozialen Ebene” (KG-GlobR 206).

... Männer entwickeln gegenüber Frauen Gefühlskälte, Verlust des Respekts, Bereitschaft zur Gewaltanwendung. Promiskuität und deviante sexuelle Praktiken werden für normal gehalten.
– Es entsteht der ‘Vergewaltigungsmythos’, Frauen empfänden Vergewaltigungen als lustvoll. Der Wunsch nach dauerhafter Beziehung, Familie und Kindern erlischt (KG-GlobR 206).
– Folgerichtig erscheinen bedrohliche Wirkungen der Pornografie in den Verhaltensweisen zu allernächsten Personen: zuerst zwischen beiden Ehegatten selbst, dann in Familie, und letztlich zu Kindern und Jugendlichen (KG-GlobR 207).

Es ziemt sich in diesem Zusammenhang die große, repräsentative Jugendstudie zu erwähnen, die in Schweden 2007 durchgeführt wurde. Die Untersuchung zeigte zweierlei (KG-GlobR 208):

a. Wesentlich mehrere Hochkonsumenten von Pornografie gibt es unter Jungen, als Mädchen (10.5% der Jungen sehen täglich, 29% mehrmals wöchentlich Pornografie, jedoch nur 1,7 % der Mädchen).
b. Zwischen Hochkonsumenten mit täglichem Konsum und Gelegenheitskonsumenten gibt es einen signifikanten Unterschied sowohl bei Jungen wie bei Mädchen:
– Die Hochkonsumenten zeigen zwischen drei bis sechsmal höhere Raten für Sex mit Tieren, Sex mit Gewalt und Sex mit Kindern.
– Sie sind dreimal so häufig Täter von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung;
– Sie wollen häufiger das Gesehene selber ausprobieren.

Das drängt den Endschluss im Zusammenhang mit Pornografie und Pädophilie auf (KG-GlobR 208):

„Die Ergebnisse zeigen, dass sexueller Missbrauch ebenso wie der Konsum von Kinderpornografie längst nicht mehr Sache einiger ‘Pädosexueller’ ist.
– Im Gegenteil: Die freie Zugänglichkeit devianter Inhalte fördert eine neue Tätergruppe, die auf der ständigen Suche nach dem gesteigerten Kick mal Orgien, mal Vergewaltigungs- und mal Kinderpornografie konsumiert.
– Die in dieser Gruppe so geschürten Phantasien werden zu Wünschen, und diese führen nicht selten zu Handlungen”.

(0,37 kB)  Gibt es da eine positive Lösung? Selbstverständlich: – Jawohl ! – „Hinter jeder Sucht steht eine Suche nach etwas Lebensnotwendigem. Die Hilfestellung besteht darin, diese Sehnsucht freizulegen und Unterstützung zu geben bei dem unvermeidlichen Verzicht auf sofortige Triebbefriedigung, damit sich die Sehnsucht wirklich erfüllen kann.
– Wie bei jedem Laster, bei jeder Sucht, ist die Voraussetzung der Wille der Person, den Kampf um die eigene Freiheit aufzunehmen und zu tun, was immer es kosten mag, um ihn zu gewinnen” (KG-GlobR 208f.).

Gabriele Kuby endet diese Erwägungen im Zusammenhang mit Pornografie mit einem Exkurs über die Pop-Musik (KG-GlobR 209-211) und das große Wegschauen der Frage, wenn Kinder nicht mehr lernen, was Liebe heißt (KG-GlobR 211-215).

(9.5 kB)

F.   FINALABSICHT DES GENDERS:
HETERO-, HOMO- BI-, TRANSSEXUALISMUS

(6.1 kB)

1. Gay-Bewegung

(4.3 kB)

a. Homosexualität

(3 kB)

Die Thematik der Homosexualität war Gegenstand unserer Erwägungen schon im vorangegangenen Kapitel des hiesigen Teiles unserer Homepage (s. ob.: Homosexualität und freie hetero-sexuelle Partnerschaften: Bedauerliche Nachahmung der Ehe). Deswegen kommen wir hier auf dieses Thema grundsätzlich nicht mehr zurück. Wir möchten aber die vorher dargestellten Informationen und die Dokumentation aufgrund neuerer, zusätzlicher Daten und zusätzlicher Aspekte dieses Themas ergänzen.

Es ist weiter verwundernd, wieso es einer unbedeutenden Anzahl der Bewohner, deren sexuelle Neigungen vom überwältigenden größten Teil abbiegt (Homosexuellen gibt es höchstens insgesamt 1-2% der allgemeinen Anzahl der Bewohner. Dabei fanden viele von ihnen in diesem Prozentsatz ganz zufällig: infolge des unmittelbaren Einflusses, manchmal geradeaus des Zwangsdrucks vonseiten des Milieus, oder weil dieses im betreffenden Milieu zur ‘Mode’ geworden ist)
gelungen ist, ihre partikularen Forderungen zum beherrschenden Thema eines globalen ‘Kulturkampfes’ im Staat, und als Endziel: in ganzer Welt zu umgestalten. Umso mehr, dass der Umsatz dieser Forderungen keineswegs zur Lösung der Fragen nach dem allgemeinen Wohl der Gesellschaft beiträgt, sondern sie nur verstärkt, da sie zur geplanten Zerstörung der Nation und der Staaten werden am meist empfindsamen Punkt ihrer Existenz an sich: durch systematischen Zerfall der Ehe und Familie (KG-GlobR 216f.).

(28 kB)
Mutti, soll ich vor diesem Hund Angst haben, oder mit ihm spielen? Dieser Hund ist aber gerade sehr freundlich Kleinkindern ergeben und hat es sehr gern mit ihnen zu spielen: gleichsam es wären seine Kleinen Nachkommen ...

Ungeachtet dieser Gegen-Früchte der tödlichen Bedrohung des Existierens der Menschheit im Zusammenhang mit Homosexualität, offizieller Scheidung zwischen Sexualität und Elternschaft und Verantwortung für diese Güter – wird in immer anderen Ländern Europas und außerhalb von Europa der siegreiche Vormarsch der ‘neuen sexuellen Ethik’ beobachtet. Sie erpresst an der beschlossenen Gesetzgebung – und es gelingt ihr im steigenden Tempo – die Legalisierung aller ganz und gar ersonnenen Kombinationen der Sexualität, die als staatlich akzeptierte ‘Ehen und Familien’ sanktioniert werden sollen.

Eine Ära ist angekommen, da ohne irgendwelche Hindernisse verschiedenste Partnerschaften entwickelt werden können – im Rahmen eines Homo- Bi-, Transsexualismus, bzw. Transgenderismus. Die USA rühmen sich der Tatsache, dass sie mit Barack Obama die Ehre einer Gegen-Glorie erleben dürfen, in ihm den „The First Gay President – Ersten Gay-Präsidenten”  bekommen zu haben.

In weiten Kreisen der Gesellschaft wird mit Hilfe Gesetzsanktionen erpresst, die verabschiedeten Rechtsverordnungen gegen die ‘Homophobie’ zu akzeptieren, das heißt ‘Toleranz und Achtung vor Lesben, Schwulen, Bisexualisten, bzw. den Transgenderisten’ zu üben. Überall, wo dieses Ziel noch nicht erreicht worden ist, erpressen verschiedene ehrenamtliche Agenden seine Akzeptation, indem sie die Organe der Verbündeten Staaten mit beständig wiederholten Kontrollen bedrängen, eventuell finanzielle Sanktionen deswegen auferlegen. Die höchsten Posten der Regierungen und internationalen Organisationen werden immer häufiger mit Personen besetzt, die Vertreter der ‘LGBTI’-Organisationen sind (KG-GlobR 217f.).

Wir erinnern uns ganz gut, dass die Homosexualität von der Liste der psychischen Störungen in den USA 1973 gestrichen wurde. Es war damals eine skandalöse politische Tatsache, in totalem Widerspruch zu Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchungen. Die Art und Weise, samt der Atmosphäre, unter der dieses Ereignis gegen die Wissenschaft zustande gekommen ist, haben wir samt der entsprechenden Dokumentation im vorigen Kapitel vorgestellt (s. ob.: Homosexualität weggestrichen von der Liste psychischer Krankheiten – mit zuvorgehendem und folgendem Zusammenhang). Diese Information wurde zwar anfangs im Geheimen bewahrt. Allerdings in Kürze wurde die Tatsache Ausgangspunkt zur siegreichen Eroberung vonseiten der Lobby der Schwulen eines Brückenkopfes nach dem anderen.

Noch mehr, die Organisationen der Homosexualisten haben von nun an jeweilige Versuche zur ‘Heilung’ der homosexuellen Personen wirksam blockiert und tun es weiter. Sie behaupten stur an der Feststellung – jeder immer mehr verbindlichen wissenschaftlichen Dokumentation zuwider, dass die Homosexualität un-heilbare Tatsache ist, also dass sie Ausdruck einer ‘anderen Version der Sexualität dieses Menschen ist’. Auf diese Weise fördern sie die dritte Art der Menschennatur: als Mann, Frau – und neben ihnen: des Schwulen, bzw. der Lesbe.

Gabriele Kuby führt die Ergebnisse der Untersuchungen in diesem Bereich an, die vom klinischen Professor für Psychiatrie, Charles Socarides unternommen wurden (zit. nach: KG-GlobR 218f.):

„Homosexuelle schlossen sich zusammen …, um die ‘Normalität’ der Homosexualität zu verkünden und jede Opposition gegen diese Auffassung zu attackieren. Diejenigen, die diese Meinung hatten, waren eine sehr kleine, aber lautstarke Minderheit unter den Homosexuellen verglichen mit denen, die entweder mehr Hilfe wollten oder stumm blieben …
– Die APA-Entscheidung (Amerikanische Psychiatrische Gesellschaft) diente als trojanisches Pferd, welches die Tore für umfassende psychologische und soziale Veränderungen in den sexuellen Bräuchen und Sitten öffnete. Die Entscheidung wurde … benutzt, um Homosexualität zu normalisieren und ihr einen erstrebenswerten Status zu verleihen ...
– Für manche amerikanischen Psychiater bleibt diese Aktion eine abschreckende Erinnerung, dass wissenschaftliche Prinzipien, für die man nicht kämpft, verloren gehen können. Wenn wir nicht anders mit der Wissenschaft umgehen, dann werden wir den Fallen politischer Parteilichkeit und unwahrer Propaganda erliegen – vor den Augen einer ahnungslosen und nicht informierten Öffentlichkeit und vor der übrigen Medizin und den Verhaltenswissenschaften. Die verheerenden klinischen Auswirkungen werden folgen.
– Diejenigen, die weiterhin Homosexualität als gültige Diagnose behalten wollten, wurden … zum Schweigen gebracht”.

In Spuren der ungemein mutigen und eindeutigen Haltung von Frau Gabriele Kuby, beachten wir auf unserer Homepage nicht die in vielen Ländern bestehenden ‘Verbote’, dass irgendeine, und sei es das völlig begründete negative Worte über die globale Offensive des Lobby ‘LGBTIQ’ ausgesagt werde. Diese Organisationen erpressen an der Gesetzgebung immer anderer Staate – durch Mittel der Einschüchterung und aufgestellte rücksichtslose Forderungen – den Umsturz aller bisherigen Normen, die auf dem Grund des natürlichen moralischen Gesetzes die Verhaltensweisen des Geschlechtslebens des Menschen geregelt haben und es weiterhin tun (KG-GlobR 219).

(2.3 kB)

b. Disproportionelle Steigerung
statistischer Daten

(3 kB)

Es drängt sich die grundsätzliche Beobachtung auf. Wenn für die Durchsetzung der ‘LGBTIQ’-Programme in Welt-Skala Millionen öffentlicher Gelder ausgegeben werden und die Vertreter dieser Organisationen die Posten auf beinahe allen höchsten Stufen der staatlichen und internationalen Organen erobert haben, dürfte man meinen, dass es hier um ein Phänomen geht, das die weiten Massen der Gesellschaft betrifft (KG-GlobR 220).

Indessen in Wirklichkeit gilt beinahe als ‘Norm’ der Betätigungen vonseiten der Aktivisten dieser Organisationen die von allen Ideologien angewandte Praxis der Überhöhung der Zahlen betreffs ihrer tatsächlichen Befürworter. Glaubwürdige Quellen geben in diesem Fall im Prinzip Werte unterhalb 2% der Bevölkerung an, die homosexuelle Neigungen erweisen. Selbst in Deutschland, wo sich die Lesben und Schwulen besonders ungebunden entwickeln können, beträgt ihr Prozentsatz nur 1,1-2,7% im Verhältnis zur übrigen Bevölkerung.

Die 1994 in den USA durchgeführten Untersuchungen stellten fest, dass 2,8% Männer, und 1,4% Frauen sich als Schwulen, Lesben, beziehungsweise Bisexuellen gehalten haben. Wobei nur 0,6% Männer, und 0,2% Frauen seit der Pubertät ausschließlich gleichgeschlechtliche Beziehungen hatten. Das heißt, die große Mehrheit derer, die sich selbst als ‘homosexuell’ einstufen, führen ihr Leben parallel in immer anderen Verbindungen einmal hetero-sexueller, ein andermal homo-sexueller Beziehung.

Diese Tatsache offenbart einmal mehr die beabsichtigte Verlogenheit der Ergebnisse der Untersuchungen, die vom berühmten Alfred Kinsey unternommen wurden. Selbst Kinsey bestimmt die Anzahl der Personen in der Gesellschaft, die ihre homosexuelle Neigungen bekennen, als 10%. Diese Zahl ist aber offensichtliche Lüge und Fälschung (KG-GlobR 220f.).

Immer häufiger, mit genauer Dokumentation unternommene wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass es ‘kein sogenanntes homosexuelles Gen gibt’ (KG-GlobR 222). Mit anderen Worten, niemand wird als Lesbe oder Schwul geboren. Das wird u.a. mit Untersuchungen an eineiigen Zwillingen bestätigt.

Eine der sehr weit ausgedehnten wissenschaftlichen Untersuchungen 2006 in Dänemark, mit denen alle Dänen untersucht wurden zwischen 18-49 Jahren, hat folgende Ergebnisse herausgebracht (KG-GlobR 222f.):

„Unsere auf der gesamten Bevölkerung basierende, prospektive Analyse weist nach: Verschiedene Kindheitserfahrungen in der eigenen Familie haben einen wichtigen Einfluss darauf, ob ein Mensch später eine heterosexuelle oder eine homosexuelle Ehe eingeht …
– Männer gingen häufiger eine homosexuelle Partnerschaft ein, wenn sie folgende Kindheitserfahrungen hatten: geschiedene Eltern, abwesende Väter, ältere Mütter, jüngstes Kind in der Familie”.

Indem also wissenschaftliche Untersuchungen dem Existieren eines homosexuellen ‘Gens’  widersprechen, bleibt „zur Begründung und Legitimierung der praktizierten Homosexualität einzig die Verabsolutierung der Freiheit des Menschen. Zum einzigen Kriterium für den Gebrauch der Freiheit werden subjektive Bedürfnisse des Individuums ...” (KG-GlobR 223).

(2.3 kB)

c. Physische und psychische Folgen
des Lebens als Schwule-Lesbe

(3 kB)

Im vorigen Kapitel wurde das Risiko der vielfältigen Erkrankungen erwähnt, darunter auch der tödlich bedrohlichen – als Folge der praktizierten Homosexualität. Es wurden statistische Daten in ein paar Tabellen dargestellt. Ihre Beweiskraft drängt eine seriöse Reflexion auf (s. ob.: Früchte des Homosexualitäts-Baumes – und noch ebd., den vorangegangenen und nachfolgenden Zusammenhang). Das Leben der homosexuellen Personen ist gewöhnlich 8-20 Jahre kürzer als z.B. bei Männern, die in traditioneller Ehe leben. Hier dessen Ursachen (KG-GlobR 224f.):

a) Physische Erkrankungen, darunter vor allem das HIV-AIDS, die teilweise tödlich verlaufende Krankheit Hepatitis ‘B’, und Geschlechtskrankheiten;
b) Psychische Erkrankungen.

Hier das Rapport der gewissentlich geführten Untersuchungen von John Michael Bailey (vom Jahr 1999), eines international renommierten Forschers auf dem Gebiet der Homosexualität:

„... Homosexuell Lebende haben ein substantiell höheres Risiko, an bestimmten emotionalen Problemen, unter anderem Selbstmordneigung, schwere Depressionen und Angstneurosen zu erkranken” (KG-GlobR 225).

Bailey warnt dabei davor, für diese emotionalen Probleme einfach eine negative Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Homosexualität verantwortlich zu machen (KG-GlobR 225).

Führende US-amerikanische AIDS-Forscher berichteten 2003 folgender:

„Homosexuelles Verhalten geht mit höheren Raten von mehrfachem Drogenmissbrauch, Depression, häuslicher Gewalt in der Partnerschaft und der Erfahrung von sexuellem Missbrauch als Kind einher ...
– Besonders alarmierend ist die höhere Suizidalität von homosexuellen Jugendlichen.
– In Berlin, einer Stadt, in der Homosexuelle von der Landesregierung in jeder Hinsicht gefördert werden, begehen junge Schwule und Lesben vier- bis siebenmal so häufig einen Suizidversuch wie Heterosexuelle (KG-GlobR 226).
– Eine Dänische Studie aus dem Jahr 2009 ergab, dass homosexuell lebende Männer in eingetragener Partnerschaft achtmal häufiger Selbstmord begehen als heterosexuell verheiratete Männer (KG-GlobR 226).
– Die ‘LGBTI’-Organisationen versuchen diese Tatsachen – wie gewöhnlich – mit homophober Diskriminierung verantwortlich zu machen. Allerdings dagegen spricht die Feststellung, dass diese Zahlen in allen westlichen Ländern ähnlich sind, unabhängig davon, wie liberal und tolerant ein Land ist” (KG-GlobR 227).

Im vorangegangenen Kapitel konnte aufgrund immer wieder bestätigten Ergebnissen der unternommenen Untersuchungen bemerkt werden, dass bei Homosexualisten praktisch irgendetwas wie sexuelle ‘Treue’ zum anderen Partner, diesem gleichgeschlechtlichen, nicht vorkommt. Allgemein übliche Gewohnheit heißt bei ihnen parallel weniger oder mehr intensive sexuelle Kontakte mit anderen Partnern zu pflegen – ob desselben Geschlechts, oder falls sich solche Gelegenheit bietet – mit Personen des anderen Geschlechts (s. ob.: Veränderlichkeit der Partner).

Es bestätigt sich immer wieder die Feststellung, dass partnerische Verbindungen zwischen Schwulen mittelbar höchstens bis zu einen anderthalb Jahr dauern, wobei jeder dieser Männer mittlerweile durchschnittlich außerdem 12 andere sexuelle Partner gehabt hat (KG-GlobR 227). Daher wird in diesbezüglichen Dokumenten eine nur sehr behutsame Bezeichnung angewandt, dass es hier um sog. ‘soziale Treue’ geht, das heißt: ‘ein fester Partner, aber parallel dazu beliebig viele andere sexuelle Partner (KG-GlobR 228).

Die Frage drängt sich auf: wie ist letztlich der Sinn und wie ist der tiefste Beweggrund der ‘LGBTI’-Organisationen, dass sie einen so verbissenen Kampf um Bevorzugungen unternehmen, die der ‘Ehe’ eigen sind, wenn ihr Band grundsätzlich höchstens bis zu etwa einem anderthalb Jahr dauert (KG-GlobR 228)?

Weitere wissenschaftliche Untersuchungen erklären im bedeutenden Prozentsatz der Fälle die Gründe, die sehr wahrscheinlich an der Quelle der homosexuellen Neigungen und Praktiken einer betreffenden Person liegen. Beinahe immer zeigt es sich, dass sowohl diese Männer, als auch diese Frauen in der Kindheit homosexuellem und heterosexuellem Missbrauch ausgesetzt waren. Dies ist also einer der Faktoren, welcher einen jungen Menschen auf den Weg der Homosexualität hinwirft.

Hier die Ergebnisse einer solcher Untersuchungen, die 2001 von Maria Tomeo unternommen wurden (KG-GlobR 229):

– 46 % der homosexuellen Männer und 22 % der lesbischen Frauen hatten als Kinder oder Jugendliche homosexuellen Missbrauch erlebt.
– Nur 7 % der hetero-sexuellen Männer und 1% der hetero-sexuellen Frauen wurden homosexuell.
– Anderseits 68 % der Männer und 38 % der Frauen bezeichneten sich erst nach dem Missbrauch – als homosexuell.

Diese Ergebnisse zeugen von Mangel an Verantwortungsempfinden der Aktivisten des ‘LGBTI’, die um ... die Senkung, bzw. überhaupt Aufhebung des Schutzalters der Kinder kämpfen, was die Pädo- oder Ephebo-Philie angeht (KG-GlobR 229f.).

Im Zusammenhang mit diesen Tatsachen zeigt Gabriele Kuby ihre zusätzliche Bemerkung über Pädophilie bei Vertretern der Geistlichkeit – und den übrigen Personen ihres Landes (KG-GlobR, 230, Fußnote **):

„Als Katholikin empört und beschämt mich sexueller Missbrauch durch katholische Priester. Allerdings es besteht eine Verzerrung des Problems.
– Es handelt sich bei der katholischen Kirche in Deutschland um einige hundert Fälle innerhalb von sechzig Jahren.
– In der Gesamtgesellschaft werden jährlich 15.000 Fälle angezeigt, die Dunkelziffer wird von Experten auf das Zehn- bis Fünfzehnfache geschätzt”.

Gabriele Kuby fügt noch hinzu, dass es in dieser Situation verwundernd ist, wieso zwei unterschiedliche Maßstäbe bei Pädophilie angewandt werden: die Anklage gegen die Katholische Kirche, um sie zu unterdrücken. Anderseits „sehr viele einflussreiche Professoren, Politiker und Publizisten sind in den Kampf um die sexuelle Befreiung bis hin zur Legalisierung von Sex mit Kindern verstrickt. Allerdings über den massenhaften alltäglichen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird eine Decke des Schweigens gebreitet, ja es wird dessen Legalisierung betrieben” (KG-GlobR, 230f.).

(2.3 kB)

d. Weitere Förderung des ‘LGBTI’

(3 kB)

Am Hintergrund der todesbringenden Folgen für das weitere Bestehen der Gesellschaften selbst, und ferner der individuellen Leute und Partner, die in homosexuelle Lebensordnung gefallen sind, verwundert der weiter steigende unbegreifliche Nachdruck immer anderer staatlicher und internationaler Organisationen, die sich auf die Autorität der UN und EU berufen und von dort reichlich finanziert werden. Die genannten Organisationen stellen sich nämlich weitere nationale und internationale Ziele zur Anleitung der ‘LGBTI’-Programme.

Parallel dazu erscheinen in verschiedenen Schriften immer häufiger aufrichtige Bekenntnisse von Personen, denen es gelungen ist – meistens nach vielem innerem Ringen – vom entsetzenden Kreis der homosexuellen Praktiken herauszufinden, in den sie früher versunken waren – meistens infolge des bösen Einflusses des allernächsten Milieus in Familie oder der Gesellschaft.

Hier ein solches Bekenntnis – in diesem Fall geht es um den Gründer und Redaktor des Magazins „Young Gay America”. Er bekennt ehrlich (‘Junger Amerika-Schwule’) – Michael Glatze (KG-GlobR, 233):

„Die Befreiung aus dem Einfluss einer homosexuellen Mentalität war das Befreiendste, Schönste und Erstaunlichste, was ich je erlebt habe. Gott kam zu mir, als ich verwirrt und verloren, allein, ängstlich und aufgewühlt war.
– Im Gebet gab er mir zu verstehen, dass es absolut nichts gäbe, wovor ich mich fürchten müsste – und dass ich zu Hause sei. Nur ein kleiner Hausputz war noch nötig.
– Die Homosexualität hat mir fast 16 Jahre meines Lebens genommen …
– Als einer der Anführer der Bewegung für ‘Homosexuellenrechte’ hatte ich viele Male Gelegenheit, mich an eine breite Öffentlichkeit zu wenden. Wenn ich heute einiges von dem, was ich sagte, zurücknehmen könnte, würde ich es tun.
– Ich weiß jetzt, dass HomosexualitätBegierde und Pornografie in einem ist. Niemand wird mich vom Gegenteil überzeugen, egal wie geschickt man auf mich einredet oder wie traurig die persönliche Geschichte eines Betroffenen ist. Denn ich bin dort gewesen. Ich kenne die Wahrheit”.

Parallel dazu ist die Tatsache nur allzu gut bekannt und dokumentiert, dass das Lobby ‘LGBTI’ alle Bemühungen unternimmt, um solcher Art Veröffentlichungen nicht zuzulassen. Es geht nämlich um ‘Bekehrungen’ vom bisherigen Leben als Schwule oder Lesbe, die unmöglich verborgen bleiben können. Es gibt immerwährend viele Beispiele solcher Personen, die nach solcher inneren Umwandlung eine Ehe in strikter Bedeutung dieses Wortes eingegangen sind, das heißt eine hetero-sexuelle Ehe, die also die allernormalste Ehe bedeutet. Diese Personen haben in ihr das Klima der Gottes und des Menschen Liebe gefunden – und eigene Nachkommenschaft in die Welt bringen können.

Indessen das ‘LGBTI’-Lobby unternimmt alles Mögliche, um den Gedanken selbst an die Möglichkeit, von homosexueller Orientierung in hetero-sexuelle loszuwerden, von vornherein zu blockieren.
– Die Aktivisten des ‘LGBTI’ tun es mit verschiedenartigen Kampagnen durch Diffamierung und Verlogung, um damit die Entstehung und Aktivität dieser Organisationen zu eliminieren, die solchen Personen bei ihrer Veränderung und dem ‘Bekehrungsvorgang’ zu Hilfe kommen möchten. Sie reden der Öffentlichkeit die offensichtliche Unwahrheit ein, als ob die Homosexualität eine schon nicht veränderbare Eigenschaft des betreffenden Menschen wäre, der gerade zu dieser ‘Gender-Menschenart’ gehört, und damit das ‘dritte Geschlecht’ des Menschen – neben Mann und Frau darstellt.

(24 kB)
Wie sehr solches Kind zufrieden ist, wenn es vom Vater gehoben und geküsst wird, wobei auch es seine Liebe sofort erwidern möchte, wie er nur kann, weil er doch seinen Vater wirklich lieb hat! Sollte etwa Gott – der Vater aller Elternschaft, die Kinder seiner Vorliebe nicht ebenso an sich schmiegen, wobei Er doch seinen Eingeborenen Sohn gesendet hat, dass Er sie ... von Sünden erlöst?

Eines solcher Beispiele stellt der Brief des Botschafters des Bundestages in Deutschland dar, Volker Beck – an den Präsidenten des Diakonischen Werks der EKD Johannes Stockmeier vom 10.XI.2011: „... ‘Therapien’ führen regelmäßig zu Depressionen, sozialer Isolation und sogar zu Suiziden” (KG-GlobR, 233f.).
– Immer wieder kann von Gesetzprojekten gehört werden, in deren Kraft es verboten sein sollte Therapien und Seelsorgshilfe diesen Leuten anzubieten, die infolge ihrer Homosexualität leiden. Solche Aktivitäten müssten dann aber gebrandmarkt werden als typische ideologische und politische Akte, die nichts mit Wissenschaft und Berufsbildung zu tun haben. Es wäre dann ein seinem Wesen nach un-menschlicher Akt – jemandem Verführten – seine Bekehrung zu vereiteln.

Gabriele Kuby bemerkt dazu mit Recht: „Ein solches Gesetz würde die Therapiefreiheit der Betroffenen aufheben, wie auch das Recht von Eltern, über die angemessene therapeutische Hilfe für ein minderjähriges Kind zu entscheiden” (KG-GlobR, 234).

In Fällen solcher Art wird mit Offensichtlichkeit der Tatsachen das eigentliche Antlitz dieser Bewegung offen gelegt, die um die Aufhebung der pflichtmäßigen Hetero-Sexualität kämpft: „Die Homosexuellenbewegung ist unter dem Banner der Freiheit, der Toleranz und der Nicht-Diskriminierung angetreten, beschränkt aber die Meinungsfreiheit, die Wissenschaftsfreiheit und die Therapiefreiheit” (KG-GlobR, 235).

Gabriele Kuby fasst die eigentlichen Absichten der ‘LGBTI’-Organisationen folgender zusammen (KG-GlobR, 235):

– „Denn es geht darum, das Konzept der angeblich unveränderbaren ‘sexuellen Identität’ durchzusetzen, um deren grundgesetzlichen Schutz die Bewegung kämpft.
– Auf dem Spiel steht die Auffassung, dass Homosexualität den gleichen gesellschaftlichen Wert wie Heterosexualität hat und folglich zu denselben Rechten legitimiert, wie sie Ehe und Familie erfahren.
– Auf dem Spiel steht die Berechtigung, Kindern und Jugendlichen in den öffentlichen Bildungsinstitutionen Homosexualität als gleichwertige Option zu vermitteln.
– Auf dem Spiel steht die ethische Verantwortung des Individuums”.

(3 kB)

2. Gegen die Ehe
ausgerichteter Kampf

(4.3 kB)

a. Gleichgeschlechtliche ‘Ehe’

(3 kB)

Weiterer Beweggrund, der verwundert, ist die Tatsache, dass dieselben Personen und Organisationen, für die die Ehe bei der „Sex-Rebellion 68” als überholter Stereotypus und lächerliches Relikt bürgerlichen Besitzdenkens galt, Jetztzeit verbissen um die „Ausweitung gerade des Begriffs Ehe auf gleichgeschlechtliche Beziehungen kämpfen. Sie streben nun mit aller Macht nach der Erklärung, die Partnerschaft unter Personen des gleichen Geschlechtes wäre eines der Grundrechte des Menschen” (KG-GlobR, 236). In Medien wird der Anschein geweckt, dass die Homo-Ehe, samt den dazu gehörenden Privilegien und dem Verbot irgendwelcher Diskrimination – das ‘Menschenrecht’, als allgemein in aller Welt angenommene und angewandte Norm wäre. Indessen die Wirklichkeit widersetzt sich dem fortwährend.

Hier z.B. der Zustand vom März 2014 (KG-GlobR, 236):

– Nur 8 von 27 EU-Mitgliedsstaaten haben die ‘Homo-Ehe’ der Ehe von Mann und Frau gleichgestellt, weltweit nur 16 Staaten und 17 US-Bundesstaaten.
– 10 Mitgliedstaaten der EU haben die Institution der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft eingeführt, weltweit 15.
– 10 EU-Mitgliedsstaaten erkennen gleichgeschlechtlichen Paaren keinen eigenen rechtlichen Status und eigene Privilegien zu.
– Mehr als 70 Staaten verbieten homosexuelle Beziehungen auch zwischen einvernehmlichen Erwachsenen.
– In 7 Ländern wird dies – bedauerlicherweise – sogar unter Todesstrafe gestellt.

Bekannt sind die zutiefst unehrlichen ‘Kunstgriffe’ bei veranstalteten Kampagnen und Gesetzvorschriften betreffs der Partnerschaften.
– Die Ehe ist eine vorpolitische Institution, die bevor irgendwelches beschlossenes staatliches Gesetz zutage kommen konnte zu existieren begonnen hat. Die Ehe ist von Natur aus auf Entstehung der Familie, also auf Fortpflanzung ausgerichtet. Dank der Ehe kann die Gesellschaft existieren und weiter bestehen. Dieser Zustand wurde auch deutlich in der ‘Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte’ formuliert (1948). Den diesbezüglichen Artikel haben wir oben angeführt (s. ob.: Vor der Erklärung der Grundrechte des Menschen).

Die Vereinigten Staaten haben daselbst bekannt, dass die Ehe keine ‘Gnade’ vonseiten des Staates ist, sondern im Gegenteil: die Ehe soll vom Staat anerkannt, gefördert und geschützt werden, weil sie unersetzlich dem gemeinsamen Wohl dient (KG-GlobR 237). Die Tatsache, dass der Mensch ein Wesen ist, das über seine Freiheit verfügen kann, bedeutet in keinem Fall, dass er über sich willkürlich manipulieren darf.

Der Mensch hat nicht sich selbst geschaffen, er wird dagegen mit seiner Natur beschenkt, und soll sie mit Acht ehren. Erst dann vollzieht sich die wahre menschliche Freiheit, wie es Benedikt XVI. bei seiner Pilgerreise in seine Heimat ausgedrückt hat (Ansprache Benedikt XVI. im Bundestag, 22.IX.2011; s.: KG-GlobR, 237).

Johannes Paul II. hat denselben Gedanken noch anders, vielleicht mehr anschaulich, zum Ausdruck gebracht, trotzdem er dabei die biblisch-theologische, aber auch philosophische Sprache benutzt hat. Und zwar im Zusammenhang zum biblischen ‘Bild’ über den Baum der „Erkenntnis und Machtausübung” über das, was das „Gute oder Böse” ist, schreibt er:

„... Die Offenbarung lehrt uns, dass die Macht, über Gut und Böse zu entscheiden, nicht dem Menschen, sondern ausschließlich Gott gehört.
– Der Mensch ist offenbar von dem Augenblick an frei, in dem er die Gebote Gottes begreifen und annehmen kann.
– Er freut sich einer ungemein weitgehenden Freiheit, denn er darf ‘von allen Bäumen des Gartens’ essen. Es ist aber keine unbegrenzte Freiheit: Sie muss vor dem ‘Baum der Erkenntnis von Gut und Böse’ haltmachen, sie wurde nämlich dazu berufen, das moralische Gesetz anzunehmen, das Gott dem Menschen gibt.
– In Wirklichkeit verwirklicht sich die menschliche Freiheit wahrhaft und in Fülle geradeaus in dieser Annahme des moralischen Gesetzes. Denn ‘der Eine, der Gute’, weiß vortrefflich, was für den Menschen das Gute ist und daher befiehlt er ihm dieses Gute aus Liebe zu ihm – in Geboten” (VSp 35).

Niemand Vernünftiger kann leugnen, dass der wesentliche Unterschied zwischen der hetero-sexuellen Ehe und ihrer bedauernsvollen Nachahmung einer ‘Ehe’ von ein-geschlechtlichen Partnern darin beruht, dass die Ehe in Umwandlung in eine Familie berufen ist.

Es gehört sich nach Gabriele Kuby festzustellen (KG-GlobR, 238):

Ehe und Familie erbringen Leistungen für die Gesellschaft, die nur sie erbringen können: nämlich die ‘Reproduktion’ und die ‘Bildung des Humanvermögens’ in einer Gesellschaft.
– Das sind Begriffe von Ökonomen, hinter denen die menschliche Erfahrung von Familie verborgen liegt: die Freude über ein neugeborenes Kind, das mit seinem Lächeln die Welt in den Augen seiner Eltern neu erstehen lässt; der lange und opfervolle Weg von Vater und Mutter, ihre Kinder zu Menschen zu erziehen, die zum menschlichen, kulturellen, geistigen, sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand der ganzen Gesellschaft beitragen.

Wenn eine große Zahl von Familien diese Leistungen nicht mehr erbringt, wenn Männer und Frauen also nicht mehr bereit sind, sich zu binden, Nachkommen zu erzeugen und diese zu bindungs- und leistungsfähigen Menschen zu erziehen, dann bringt eine Nation ihre Existenz in Gefahr, die rein physische Existenz aber auch die kulturelle und politische Existenz.
– Dies zeigt sich in den Statistiken über Scheidungen, unehelich geborene Kinder, Alleinerziehende, die Abwesenheit der Väter – mit all den Folgen des Leistungsverfalls, der psychischen Störungen der Jugendlichen, der Kriminalität und der explodierenden Kosten des Sozialstaates”.

Diese Feststellungen zeigen zugleich die gesellschaftliche Nutzlosigkeit der ‘Homo-Ehen’, soweit es sich um ihren Beitrag zum allgemeinen Wohl handelt. Diese Situation zu verbessern sind diese Homo-Ehen außerstande zu ändern, wenn sie sich z.B. dank der biologischen ‘Dienstlichkeit’ vonseiten dritter Personen ein ‘Kind’ bestellen.
– Das überträgt sich aber auf den systematisch zugefügten Schaden, der echten Ehen-Familien, und auch Alleinstehenden zugetan wird. Denn diese erreichen eine finanzielle Hilfe bei der Erfüllung ihres elterlichen Dienst und Erziehung, des Öfteren bei beständig vor ihnen sich auftürmenden Schwierigkeiten, wogegen die Homo-Ehen diese für sich erkämpft haben ohne irgendwelchen schöpferischen Beitrag zum allgemeinen Wohl geleistet zu haben (KG-GlobR, 238f.).

Es zeigt sich dabei, dass allem fortwährend ausgeübtem Druck und allen Bemühungen der ‘LGBT’-Organisationen auf Ebene der UN und EU zuwider, samt den unwahrscheinlichen finanziellen Nutznießungen ihrerseits, der Prozentsatz der registrierten‘Homo-Ehen’ kaum ca. 0,060% der Bevölkerung z.B. in Deutschland beträgt – im Vergleich zu ca. 2% Personen in Deutschland, die sich zu homosexuellen Neigungen bekennen (KG-GlobR, 239).

(2.3 kB)

b. Homo-Ehe als ‘Menschenrecht’ ...

(3 kB)

Die weitere Tatsache, die nur verwundern kann, ist die Feststellung, dass es den aggressiven homosexuellen Minderheiten gelungen ist den bisher in höchst erhabener Bedeutung angewandten Inhalt ‘Allgemeine Menschenrechte’ – zu beherrschen und ihn zu ihren partikulären Interessen völlig zu entleeren. Diese Bezeichnung – ähnlich wie so manche andere erhabenen Worte, hat daselbst ihren ganzen, beinahe heiligen Ausklang verloren.

Der schon ein paarmal angeführte, internationale Experte für Rechtswissenschaft – Jakob Cornides, sagt Folgendes (zitiert nach: KG-GlobR, 240):

„Wir sehen die Entstehung immer ‘neuer Menschenrechte’, welche nicht allgemein als solche anerkannt sind, vielmehr in radikalem Widerspruch zu ‘traditionellen’ ethischen und kulturellen Werten stehen und folglich auch in Konflikt mit den bestehenden Gesetzen und der Jurisprudenz in den meisten Ländern …
– Was einst als Verbrechen galt, ist in ein Recht verwandelt worden, und was als Gerechtigkeit galt, ist zu einer Verletzung der Menschenrechte geworden ...”.

Das vom ‘LGBTI’-Milieu der Welt laut eingeredete ‘Menschenrecht’  betreffs der Homosexualität und ‘gleichgeschlechtlichen Ehen’ steht im schreienden Widerspruch zur gesunden Vernunft. Niemand ändert die Tatsache, dass der Mensch, der „als Mann oder Frau geboren wird, auf das andere Geschlecht als komplementäre Ergänzung zur Fortpflanzung angewiesen ist” (KG-GlobR, 240).

Das Lobby der Homosexuellen hat mit seinem beständig ausgeübten unwahrscheinlichen Druck die zuerst nicht bemerkte, unbedeutende Veränderung in der bisher diskussionslos akzeptierten Formulierung des Menschenrechtes zur Eheschließung geführt.

Hier noch einmal die betreffende Formulierung der Allgemeinen Versammlung der Vereinigten Staaten (vom 10.XII.1948):

Art. 16, Pkt. 1: Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen.
Art. 16, Pkt. 3: Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat
(s. ob.: Von der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte – 1948).

Ähnlich lautete die verbindliche Festsetzung des internationalen Rechts hinsichtlich der Ehe (EKPC) von 1950:

Art. 12. – „Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen”.
(Europäische Menschenrechtskonvention – 4.XI.1950, Rom;
s.: http://dejure.org/gesetze/MRK/12.html)
.

Indessen die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union” 2009 (Charter of Fundamental Rights of the European Union) formuliert die ‘Ehe’ nur noch uneindeutig. Und zwar im Kapitel, das die „Freiheit” betrifft (Art. 6-19) u.a. zur Eheschließung – fehlt schon die Erwähnung von ‘Mann und Frau’:

Artikel 9. Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen

Art. 9: „Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach den einzelnen staatlichen Gesetzen gewährleistet, welche die Ausübung dieses Rechts regeln”
(s.: http://www.europarl.de/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf.)

Gabriele Kuby führt die von der EU angenommene Begründung dieser, so modifizierter Formulierung an (KG-GlobR, 241*):

„Die Formulierung dieses Rechts wurde zeitgemäßer gestaltet, um Fälle zu erfassen, in denen nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften andere Formen als die Heirat zur Gründung einer Familie anerkannt werden. Durch diesen Artikel wird es weder untersagt noch vorgeschrieben, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts den Status der Ehe zu verleihen. Dieses Recht ist also dem von der EMRK vorgesehenen Recht ähnlich, es kann jedoch eine größere Tragweite haben, wenn die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften dies vorsehen”.
(S.: http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/04473_de.pdf ).

(2.3 kB)

c. Fortschreitende Privilegierung
der Homo-Verbindungen

(3 kB)

Man kann unmöglich den offenen Rückzug der höchsten gesetzgeberischen Organe Europas von der sie bindenden Verpflichtung zur Förderung der Ehe und Familie nicht bemerken – zu Gunsten einer immer deutlicher werdenden Aufschließung für die der Menschennatur und der gesunden Vernunft zuwidergehenden Homo-Verbindungen.

Seit 1994 werden vom EU-Parlament regelmäßig Resolutionen verabschiedet, mit denen die Gleichberechtigung der Schwulen und Lesben in der EU aufgenötigt wird, sowie ihr Recht zu Homo-Ehen und Adoption von Kindern. Der Gebrauch selbst des Wortes ‘Familie’ wird immer mehr verboten. Es soll mit dem allgemeinen Ausdruck vertreten werden „Intergenerationeller Solidaritätszusammenhang” (KG-GlobR, 242).

Hier ein paar Beispiele solcher Gesetze:

1) Antidiskriminierungsgesetzgebung. – Es werden nämlich in diesem Geist, mit angewandtem immer stärkerem Druck, den Mitgliedstaaten ‘Anti-Diskriminations-Gesetze’ aufgedrängt.

Durchbruchsschritt wurde die Aufnahme in den Vertrag von Amsterdam 1999 der Frage der „sexuellen Ausrichtung” als Kriterium zur Interpretation aller Formen einer Diskrimination. Das hat den Tor für den Eingriff des Staates in privates Gesetz weit aufgeschlossen (KG-GlobR, 242).
– In dessen Folge wurde in Deutschland 2006 das Gesetz, das zur „Gleichbehandlung” verpflichtet, angenommen. Daselbst wurde jede Form „der Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität”  verhindert oder sie soll beseitigt werden.
– Gleichzeitig wurde das Prinzip der sog. Beweislast umgedreht: Nicht der Diskriminierte, sondern der Beklagte muss beweisen, dass er „nicht diskriminiert hat” (KG-GlobR, 242).

Weiterer Schritt in selber Richtung wurde die vom Europäischen Parlament angenommene (2.IV.2009) Verschärfung der Antidiskriminierungsrichtlinie. Es handelt sich um die „die Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung (KOM 2008, 426).
– In Deutschland ist diese Richtlinie hauptsächlich deswegen noch nicht in Kraft getreten, weil Deutschland dafür bisher die Zustimmung verweigert: es forderte eine überbordende Antidiskriminierungsbürokratie in Form eines ständigen Überwachungssystems (KG-GlobR, 242f.).

(15 kB)
Tochter des Präsidenten USA Trump - mit ihrem Geliebten. Ob sie Ehe werden? - O Gott, gib, dass jedes Brautpaar ungemein ernst an Gedanken um die Eheschließung denkt: des Sakraments der Ehe.

2) Fortscheitende Transformation des Eherechtes. – Die Entscheidungen von der hohen Ebene des Europäischen Parlaments werden Ausgangspunkt zur immer weiter voranscheitenden Bevorzugung der Lebenspartnerschaften.

Seit 2000 erscheinen Gesetze, in deren Kraft registrierte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit immer weiteren Privilegien bereichert werden, angefangen von ihnen zugesagten Rechten und Pflichten, die denen der Ehe gleich oder nahe kommen.
– So erfolgt die kriechende Umgestaltung des bisherigen Gesetzes nach den ‘LGBTI’-Interessengruppen, angefangen zuerst von der Nivellierung der Unterschiede zwischen dem Ehegesetz und Partnerschaften und Homo-Ehen – bis zu finanziellen Rechten, Steuern, und zuletzt dem Adoptionsrecht (KG-GlobR, 243f.).

3) Frage um die wesentlichen Gründe für die Abschaffung der Familie. – Solche gesetzliche Schritte erwecken selbstverständlich wesentliche Fragen, auf die die staatlichen Organe keine Antwort zu geben imstande sind.

Es geht um den letztlichen Grund dieser unwahrscheinlichen Privilegien gerade für Homo-Paare, und nicht z.B. unerreichbare ähnliche Privilegien für Geschwisterpaare, Freundespaare, beliebige Personen, welche für eine gewisse Zeit oder lebenslang unter einem Dach leben und gemeinsame Hauswirtschaft betreiben.
– Es ist wohl nur noch Frage einiger Zeit, wenn Forderungen um ähnliche Privilegien allerlei andere möglichen Kombinationen eines ‘Ehe-Status’ zum Vorschein bringen: Verbindungen unter bisexuellen, transsexuellen, polygamen, polyandrischen oder polyamourösen Partnern.
– Wenn die daran Interessierten behaupten, ihre Kinder – egal wie viele sie ‘Mütter’ und ‘Väter’ haben, mit liebevoller Fürsorge betreut werden, fragt doch niemand diese Kinder selbst, was gerade sie selbst erleben, wenn sie letztlich nicht Bescheid wissen, wer ihr wahrhafter Vater oder Mutter ist. Diese ‘Eltern’ scheiden doch immer wieder und gehen voneinander weg, in ihr ‘Familienleben’ werden immer andere Personen eingeführt, die weder mit ihnen, noch ihren Kindern verwandt sind (KG-GlobR, 245f.).

4) Schlüsse. – In Zusammenfassung dieser Tatsachen drängt sich ein schwer zu verneinender Schluss auf:

Jede negative Äußerung über die Homo-Ehen und ihre ungerechten Privilegien im Verhältnis zur echten Ehe wird als kriminelles Anliegen behandelt und unterliegt den Anti-Diskriminierungs-Verschärfungen.
– Dagegen die immer weiter erkämpften Privilegien nach Forderungen des ‘LGBTI’ offenbaren mit aller Offensichtlichkeit ihren Drang dahin, diese Wirklichkeit abzuschaffen, deren Namen ab ewig lautete: ‘Familie’ – die Frucht des Bundes von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts.
– Die Familie soll jetzt unabhängig von der Ehe und der Blut-Herkunft definiert werden. Die wirklichen Eltern sollen unwichtig sein, wichtig und gültig sollen die ‘sozialen Eltern’ werden (KG-GlobR, 245f.).

5) Recht zur Adoption. – Wir dringen hier nicht in die vielschichtige psychologisch-gesetzliche Frage ein, die mit dem ‘Adoptionsrecht’ vonseiten homosexueller Personen verbunden ist.

Diese Problematik betrifft schmerzlich vor allem die daran interessierten Kinder. Sie werden gezwungen als ‘Vater’ beziehungsweise ‘Mutter’ jemanden immer anderen zu akzeptieren – desselben Geschlechts wie der schon existierende wahrhafte oder nicht wahrhafte ‘Vater’ oder ‘Mutter’.

Es zeigt sich, dass die ‘LGBTI’-Organisationen an Erlebnissen der so adoptierten Kinder auf geringste Art und Weise interessiert sind. Wer aber in diesem Zusammenhang einen irgendwelchen dramatisch gerechten Vorbehalt einzutragen wagen würde, würde daselbst die Sanktionen des Antidiskriminationsgesetzes auf sich herabziehen.

Beispiel dafür sind z.B. Katholische Adoptivagenturen in Großbritannien. Wenn sie sich weigerten, bei der Adoption von Kindern an homosexuelle Paare zu vermitteln, mussten sie ihre ungemein nützliche Tätigkeit aus Diskriminierungsgründen schließen, obwohl genügend nicht-katholische Agenturen diesem Wunsch ohne Probleme nachgekommen wären, es also keinen Versorgungsengpass gab.

Mit anderen Worten, das ‘LGBTI’-Lobby strebt mit allen würdigen und unwürdigen Kunstgriffen danach, den Erwachsenen Homo-Ehen das ‘Adoptionsrecht’ zuzusprechen, nur dass es gleichzeitig dem Kind verweigert wird das ‘Recht auf Vater und Mutter als Eltern, die es geboren und für das Kind verantwortlich sind, zu haben.

„Der Staat stellt die vermeintlichen Rechte einer erwachsenen Minderheit über das Kindeswohl. Dies widerspricht der gesamten Rechtstradition der Bundesrepublik Deutschland, und eigentlich aller Staaten.
– Zugleich aber werden alle Vergleichsuntersuchungen über die Situation von Kindern in Homo-Ehen und diesen von klassischer Ehe – als Erweis einer Ideologisation der Wissenschaft abgeschafft, nicht aber als Ergebnis wahrhaft verantwortlicher, ehrlich durchgeführter Untersuchungen (KG-GlobR, 247-252).

(3 kB)

3. Noch einmal: verdrehte Methoden
des ‘LGBTI’

(4.3 kB)

a. Eindruck der allgemeinen
Notwendigkeit

(3 kB)

Wir benutzen weiter die tiefgründigen Erwägungen von Gabriele Kuby. In der Zusammenfassung der dargestellten weitangelegten Palette ihrer Analysen kehrt sie noch einmal an die vom ‘LGBTI’-Milieu angewandten hinterlistigen Methoden zurück, um ihre weitlaufenden Ziele kraftvoll durchzusetzen. Bewusst um den Widerstand, oder eher den offenen Widerspruch vieler Milieus und Kulturen angesichts der Forderungen des ‘LGBTI’-Lobbys, schlagen diese Organisationen die Strategie einer hartnäckigen Bedrängung vor hinsichtlich der gesetzgeberischen Gremien, und anderseits, dass es Sukzesse wenn auch nur mit kleinen, dennoch systematisch gestellten Schritten zu erreichen gilt.

Es wird also die Strategie angeleitet, die auf Ermüdung der gesetzgeberischen Milieus zählt. So gelingt es letztlich die Anerkennung dieser Privilegien für die ‘LGBTI’-Organisationen zu erreichen, für die sie unabhängig von allen ethischen Aspekten kämpfen.

Gabriele Kuby führt in diesem Zusammenhang die eingetragenen Empfehlungen an – des strategischen Dokuments der einflussreichen Lobby-Gruppe „Center for Reproductive Rights” (CRR), mit deren Stellungnahme sowohl die UN, wie die EU seriöse zählt. Hier ihre nicht verborgenen taktischen Anweisungen (KG-GlobR, 252):

„Man erwecke den Eindruck, als gäbe es einen breiten Konsensus, ‘so dass Regierungen die vorgeschlagene Politik annehmen, weil sie der Meinung sind, sie müssten das tun [in diesem Fall:]’ – die Abtreibung und ‘Homo-Ehe’ legalisieren”.

Gabriele Kuby fügt gleich noch hinzu, dass gerade dieselbe Handlungsstrategie von der schon erwähnten, 2007 in Wien gegründeten ‘Grundrechteagentur’ (FRA) angewandt wurde. Ihre Aufgabe soll darauf beruhen: „Den einschlägigen Institutionen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in Fragen der Menschenrechte Hilfe und Expertise bei der Anleitung des Gemeingesetzes zukommen zu lassen” (KG-GlobR, 253).

Zu ihrem ersten großen Projekt, das mit dem Budget in Höhe 20 Millionen € ausgestattet war, wurde die europaweite Untersuchung über Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation in the EU Member States (KG-GlobR, 253).

Zwar ist das Ergebnis dieser hoch reklamierten Untersuchungen ungemein miserabel geworden, das heißt es wurden nur ganz wenige Klagen wegen der Diskrimination aufgrund der sexuellen Orientierung notiert. Der größte Teil dieser Anklagen konnte juristisch schwer als Diskrimination qualifiziert werden.

Dennoch wurden in allen Ländern „Gleichstellungs-Köperschaften mit weitreichenden Kompetenzen eingerichtet, um bei der Observierung der kleinsten Diskriminierung tätig zu werden”.
– So hat sich also diese Organisation einerseits angesichts der ganzen Welt lächerlich dargestellt, und anderseits erinnerte sie an ein vervollkommnetes Replikat der Heiligen Inquisition, bzw. einer Hexenjagd in einer demokratischen Gesellschaft unter der Herrschaft des Gesetzes (KG-GlobR 253).

(2.3 kB)

b. Terror der Homophobie

(3 kB)

Der Neologismus ‘Homophobie’ wurde als Mittel zur Diffamierung dieser eingeführt, die sich der Homosexualität, wie auch der De-Regulation der Sex-Normen widersetzen. Das Europäische Parlament hat 2006 eine Resolution zur Homophobie in Europa verabschiedet. Sie wurde zur Vorlage für immer andere und weitere „Aktionen gegen Homophobie” (KG-GlobR, 254).

Die betreffenden Zwangsorgane berufen sich dabei auf nicht bestehende „Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte”.

Das Europäische Parlament bezeichnet die Homophobie als „Aversion gegen Homosexualität und schwule, lesbische, bisexuelle und transsexuelle Menschen (‘LGBTI’)”, und setzt sie auf eine Stufe mit Rassismus, Xenophobie und Anti-Semitismus.
– Der Rechtsgeber anerkennt in diesem Fall also ein ‘Gefühl’ als Kriminalität, und nicht eine klar definierte Handlung (KG-GlobR, 254).

Ausdruck der Homophobie sollen beispielsweise die erwähnten Formen des privaten oder öffentlichen Lebens darstellen, wie: „Hassreden, Aufruf zu Diskriminierung”, sollte es auch mit „religiöser Freiheit verschleiert” sein.

Die Resolution der EU bemerkt bei Gelegenheit, dass es in ein paar Ländern der EU zu „besorgniserregenden Vorfällen gekommen ist, wie dem Verbot von Schwulenparaden oder Gleichberechtigungsmärschen, und selbst der Verfassungsänderungen, um gleichgeschlechtliche Heiraten oder eheähnliche Verbindungen zu verhindern”. Das setzt ihrer Meinung nach „weitere Maßnahmen voraus, um die Homophobie auszumerzen” (KG-GlobR, 254).

Gabriele Kuby führt eine Reihe Forderungen an, die das Europäische Parlament auf die Mitgliedstaaten auferlegt, um jene ‘Homophobie’ wirksam auszumerzen. Das soll auf der Bildungsebene aller Stufen erfolgen, in Medien, aber auch in Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie legislativen Mitteln. Das setzt auch entsprechende strafrechtliche Maßnahmen voraus für alle Formen von ‘Hassreden oder Anstiftung zu Diskriminierung’, samt finanziellen Mitteln zur ‘eingehenden Monitorierung dieses Problems’ (KG-GlobR, 255f.).

Wie deutlich offenbart sich hier das totalitäre Lobby des ‘LGBTI’! Die Berufung bei unterhaltenen rücksichtslosen, mit Kraftaufwand erpressten Forderungen der ‘LGBTI’-Aktivisten – auf die ‘Religionsfreiheit’ gilt als Verschleierung und unzulässige Verfälschung des Inhalts und der Würde dieses Ausdrucks. Die ‘LGBTI’-Organisationen suchen in aller Welt die Annahme der sog. Neuen Moral zu erpressen, die gleichbedeutend sein sollte mit Heiligung aller Abscheulichkeiten und Entartungen im Bereich der Sexualität.
– Falls angetroffenem irgendwelchem Widerspruch oder Vorbehalt sollen die strengen Gesetzvorschriften ins Leben treten, die diese Formen einer ‘Aversion’ entsprechend qualifizierten und als „Hassrede” exemplarisch bestraften (KG-GlobR, 255f.).

Es muss zugleich festgestellt werden, dass die Aktivitäten des Europäischen Parlaments in diesem Bereich nicht nur einen frommen Wunsch darstellen. Zu dessen Zeugnis werden die systematisch unternommenen „Bildungstätigkeiten”, in deren Kraft schon in Kindergärten, und umso mehr in Schulen – die Sexualerziehung implementiert wird, samt der Einstellung zu Homo-Ehen als einer moralischen und politischen „Norm”.

Parallel dazu gehen entsprechend geschaffene Anti-Diskriminierungsgesetze für jede Form einer ‘Hassrede’ einher. Die UN, die EU und die Regierungen der Staaten stellen zu diesem Kultur-Kampf finanzielle Ressourcen in Milliardenhöhe zur Verfügung.
– Dies alles geschieht im Namen der scheinbaren „... Freiheit, Toleranz und Menschenrechten” (KG-GlobR, 256).

Weiterer Ausdruck dieser Entwicklung werden die immer wieder auf hohe gesetzgeberische Stufen eingetragenen Versuche, um die Möglichkeit abzuschaffen, sich auf die „Gewissensklausel”  berufen zu dürfen. Es geht hier vor allem um das Gesundheitspersonal, wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester bei unethischen Eingriffen der Abtreibung, Sterilisierung, Euthanasie, InVitro – nicht assistieren will.

Vorläufig hat die Mehrzahl des Europarates diese Versuche zurückgewiesen (Resolution: 7.X.2010). Noch mehr, der Europarat beschloss: „Keine Person, kein Krankenhaus und keine Institution darf gezwungen, verantwortlich gemacht oder diskriminiert werden, wenn sie sich weigert, an Abtreibung und Euthanasie mitzuwirken” (KG-GlobR, 256).

Allerdings parallel ist die berühmte ‘Bundestiftung Magnus Hirschfeld’  ins Leben gerufen worden (31.VIII.2011). Ihr ehrgeiziges Ziel ist es „die Diskriminierung von Lesben, Schwulen und Transgender in Deutschland abzubauen dank Bildungsangeboten und gezielter Forschung.

Die Fundation hat zur Realisation dieser Ziele einführungshalber ... zehn Millionen € erhalten – selbstverständlich vom Steuergeld der Bürger (KG-GlobR, 256).

(2.3 kB)

c. Rechte der Schwulen
– Menschenrechte

(3 kB)

Es gehört sich noch den Auftritt der US-Außenministerin Hillary Clinton im UN-Palais der Nationen in Genf zu erwähnen. Es war gelegentlich des ‘Internationalen Tages der Menschenrechte’ (6.XII.2011). Frau Hillary hat versucht die Welt zu überzeugen, dass die „Schwulenrechte Menschenrechte sind und Menschenrechte – Schwulenrechte” (KG-GlobR, 257).
– Noch mehr, „wer anderer Meinung ist, sei denen gleichgesetzt werden, welche für Sklaverei, Ehrenmorde, Witwenverbrennung und Genitalverstümmelung einträten”. Sie plädierte dafür, „gemeinsam solle ein globaler Konsensus erreicht werden, welcher die Menschenrechte der ‘LGBTI’-people überall anerkenne”.
– Gleichzeitig erwähnte sie, dass vonseiten der Regierung der USA zur Umsetzung der erwünschten Tätigkeiten in aller Welt reichliche Fonds angewiesen werden.

Es ist klar, der Auftritt Hillary Clinton löst mehrere Fragen hervor betreffs der Einzelheiten der vorgeschlagenen Aktivitäten, die von ihr nicht deutlich genannt wurden, da sie guten Bescheid wusste, dass diese niemals als ‘Menschenrechte’ anerkannt werden. Ihre Worte könnten anderseits als Aufreiz zum Hass diesen Personen gegenüber gehalten werden, die aus Gewissensgründen, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hervorgehoben wurden – Art. 1, mit den Prioritäten der USA-Regierung in diesem Fall nicht übereinstimmen.

Der Auftritt der Hillary Clinton muss letztlich als Ausdruck einzig einer Demagogie anerkannt werden. Die Gegner des ‘LGBTI’ haben doch nichts mit Verbrennung der Witwen zu tun, der Verstümmlung der Genitalien der Frauen, sie sprechen sich keineswegs für das Sklaventum aus. Sie treten schlechterdings für die Menschenrechte ein nach ihrer Formulierung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948. Es geht um die unverletzliche Würde jedes Menschen, der Ehe als lebenslanger Verbindung eines Mannes mit einer Frau, um die natürliche Familie als bestem Ort für das Aufwachsen und die Erziehung von Kindern (KG-GlobR, 258f.).

Nach Gabriele Kuby gehört es sich in Zusammenfassung mit dieser Präsentation der Betätigungen des ‘LGBTI’-Lobys, die die Abschaffung der eigentlichen Ehe und der Familie beabsichtigen – die Worte des Michellangelo Signorile anzuführen, eines Journalisten und zugleich homosexuellen Aktivisten. Er hebt eindeutig das Ziel hervor, das sich die homosexuelle Bewegung stellt (KG-GlobR, 262):

„Das Ziel der Homosexuellenbewegung sei es, für die gleichgeschlechtliche Ehe und ihre Rechte zu kämpfen und dann, wenn dies erreicht ist, die Institution der Ehe völlig neu zu definieren, nicht um das Recht auf Ehe zu fordern als einen Weg, sich an gesellschaftliche Moral zu binden, sondern vielmehr, um einem Mythos den Nimbus zu nehmen und eine uralte Institution auf den Kopf zu stellen …
– Der subversivste Akt, den Schwule und Lesben unternehmen können … ist, die Idee der Familie völlig zu verändern”.


(9.5)

RE-Lektüre der Übersetzung: VI.Teil, 3.Kap., Datei: 3c.
Stadniki, 26.XI.2014.
Tarnów, 28.V.2022.


(0,7kB)        (0,7 kB)      (0,7 kB)

Zurück: INHALTSVERZEICHNIS



D. ALLGEGENWÄRTIGE „GENDER”-DIKTATUR

1. Nach „Gender” ausgerichtete Politik
a. Anleitung der ‘Gender’-Ideologie
Gender-Paket. Tabelle
Politische Anleitung der ‘Gender’-Ideologie. Tabelle
b. Das Gender-Manifest – Der Deutsche Ethik-Rat – ‘Das Dritte Geschlecht’
Ziel des Gender-Manifests. Tabelle
c. Der Deutsche Ethik-Rat – ‘Drittes Geschlecht’
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Tabelle
Vom Koalitionsvertrag SPD und der Grünen 2010. Tabelle

2. Genderisierung der Welt der Wissenschaft
a. Wissenschaft unter dem ‘Gender’-Pranger
Beispiel des eingeschüchterten Professors aus München. Tabelle
Parole der Genderisten. Tabelle
b. ‘Gender’ im Justizwesen
c. Genderisierung der Bildung in Schule und Jugendlichen
Zweck des Tages des Mädchens-Bubens. Tabelle
Empfehlungen des LGBTI für Kindergärten. Tabelle
d. Politik unter ‘Gender Mainstreaming’
Forderung die Multi-Geschlechtlichkeit zu akzeptieren. Tabelle

E. GESELLSCHAFT NACH DEM „GENDER”

1. Vergewaltigung der Sprache
a. Manipulation mit Terminologie
Vier Arten der Wortmanipulation. Tabelle
b. Ideologisierung der Schlüsselbegriffe

2. Platz der Pornografie in der ‘Gender’-Ideologie a. Pornografie-Überschwemmung nach 1973
b. Verknechtung mit Sucht
Christa Meves: Abhängigkeit von Porno. Tabelle
Christa Meves. Porno-Sucht. Tabelle
Mechanismus der Abhängigkeit. Tabelle
Anzeiger der Sucht. Tabelle
c. Zerstörerische Folgen der Pornografie
Zerstörerische Folgen des Feminismus. Gegenseitiger Verlust. Tabelle
Porno und Pädophilie.Tabelle

F. FINALABSICHT DES GENDERS: HETERO-, HOMO- BI-, TRANSSEXUALISMUS

1. Gay-Bewegung
a. Homosexualität
Wissenschaftliche Falschheit über homosexuelle Determination: Socarides. Tabelle
b. Disproportionelle Steigerung statistischer Daten
Untersuchungen über Homosexualität in Dänemark 2006. Tabelle
c. Physische und psychische Folgen des Lebens als Schwule-Lesbe
Quellen der erscheinenden homosexuellen Neigungen
Untersuchungen von Maria Tomeo – 2001. Tabelle
Manipulationen mit Daten über Pädophilie: in Kirche und andere Pädophile. Tabelle
d. Weitere Förderung des ‘LGBTI’
Bekenntnis von Michael Gatze. Tabelle
Eigentliche Absicheten des LGBTI. Tabelle

2. Gegen die Ehe ausgerichteter Kampf
a. Gleich-geschlechliche ‘Ehe’
Staaten und homosexuelle Partnerschaften. Tabelle
Johannes Paul II.: Freiheit muss vor Gut-Böse haltmachen. VSp 35
Unvertretbare Funktion der Ehe-Familie. Tabelle
b. Homo-Ehe als ‘Menschenrecht’ ...
Verdrehter Begriff der ‘Menschenrechte’. Cornides. Tabelle
Ehe von Mann-Frau nach der Erklärug UN 1948. Tabelle
Ehe nach Europäischer Menschenrechtskonvention 1950. Tabelle
Ehe nach EU 2009. Tabelle
Die EU begründet die übergegangene Erwähnung von Mann-Frau. Tabelle
c. Fortschreitende Privilegierung der Homo-Verbindungen
1) Antidiskriminierungsgesetzgebung
2) Fortscheitende Transformation des Eherechtes
3) Frage um die wesentlichen Gründe zur Abschaffung der Familie
4) Schlüsse
5) Recht zur Adoption

3. Noch einmal: verdrehte Methoden des ‘LGBTI’
a. Eindruck der allgemeinen Notwendigkeit
Empfohlene Situation der Notwendigkeit. Dokument. Tabelle
b. Terror der Homophobie
c. Rechte der Schwulen – Menschenrechte
Ziel der Bewegung LGBTI: Veränderung der Familie. Tabelle


Bilder-Fotos

Abb.1. Gabriele Kuby: Konvertitin, Fachfrau in Gender
Abb.2. Zwillinge lassen sich nicht lostrennen
Abb.3. Papst Franziskus: Palliumübergabe
Abb.4. Kinder am Tag ihrer Ersten Heiligen Kommunion
Abb.5. Wälder-Gebirge-Häuser
Abb.6. Eichhörnchen im Sprung
Abb.7. Großer Bernardiner bei kleinem Kind
Abb.8. Vater hält sein Kind bei seiner Wange
Abb.9. Tochter des Trump mit ihrem Partner