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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur


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d. Freie Partnerschaften
und die Ehe-Familie

Ablehnung der Institution Ehe-Familie

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Bei den bisher dargestellten Erwägungen über das Leben der freien sexuellen Partnerschaften war unser Augenmerk in erster Linie auf homosexuellen Partnerschaften konzentriert: Gays und Lesben. Das alles betrifft aber seiner Art ebenfalls die heterosexuellen freien Partnerschafts-Bände, d.h. der gebundenen irgendwelchen Lebensgemeinschaft – und selbstverständlich des geschlechtlichen Verkehrs – eines Mannes mit einer Frau..

Wir sind uns bewusst, dass diese letzten Partnerschaften – der ‘zusammenlebenden’ eines Mannes mit einer Frau gleichsam einer Ehe, sich vom Sexus, wie er bei Gays und Lesben erlebt wird, grundsätzlich unterscheiden.
– Eines der grundsätzlichen Merkmale der heterosexuellen Partnerschaften ist auch zweifelsohne die Tatsache, dass solche zweien keine Manifestationen veranstalten im Gegenteil zu diesen, die von Aktivisten der Homosexualitäts-Bewegung organisiert und mit laut gewordener Werbung der Öffentlichkeit angekündigt werden.
– Mit anderen Worten, die miteinander gleichsam einer ‘Ehe’ lebenden: Mann mit Frau, verhalten sich in ihrem gut ausgepolsterten partnerschaftlichen ‘Nest’ im Prinzip leise und ohne großen Lärm, zufrieden an der Tatsache selbst, dass sie sich in ihrem Band irgendwie vertragen und gemeinsam zu wirtschaften imstande sind – zu beiderseitiger Bequemlichkeit und zum Vergnügen, das ihnen auch die Möglichkeit der sich gegenseitig erwiesenen sexuellen Dienste schafft.

Gerade hier beginnt die vielfältige böse Rolle, die die freien heterosexuellen Partnerschaften in der Gesellschaft und der Menschen-Familie überhaupt spielen. Solche Bände: der miteinander lebenden eines Mannes mit einer Frau – gleichsam einer Ehe, wurden in letzten ein paar Jahrzehnten zu immer allgemeineren Gewohnheit besonders in wohlhabenden Ländern, wobei sie immer mehr zu einer wahren gesellschaftlichen Plage werden. Die zunehmende Anzahl solcher freien heterosexuellen Partnerschaften führt ihrer Art immer deutlicher zu einer sich verschärfenden Erschütterung des Gleichgewichts der Generationen der betreffenden Nation und des Staates.
– Nach den schon oben dargestellten Erwägungen über die verschiedenen Aspekte, die mit der Frage der freien heterosexuellen Partnerschaften einhergehen, möchten wir Jetztzeit versuchen, einige weiteren Schlüsse zusammenzufassen.

Grundsätzliches Kennzeichen dieser faktisch bestehenden, freien Partnerschafts-Bände, d.h. zusammenlebender eines Mannes mit einer Frau, besteht auf einer entschiedenen Zurückweisung der Institution der Ehe, und folgerichtig der von ihr herkommenden Familie. Diese beiden denken an das eine: sie möchten sich bequem und behaglich ausschließlich und allein für sich zu zweit einrichten.
– Oben haben wir schon gesehen, dass die Entscheidung auf solchen Lebensstil zu zweit mit einer Vielfalt verschiedener Beweggründe bedingt sein kann (s. ob.: Beweggründe die zur Partnerschaft von Zweien führen).

(0,18 kB)  Es können ökonomische Gründe sein. Das betrifft besonders zwei ältere Personen. Diese beiden befürchten, sie würden die Sozialleistungen und die Rente verlieren, wenn sie eine richtige Ehe schließen sollten und daselbst als offizielles Ehepaar erscheinen würden.

(0,18 kB)  In anderen Fällen geht es um eine zweite ‘Ehe’, die in Gottes Augen offenbar ungültig ist, weil sie auf die erste Ehe, diese sakramentale folgt, die aber dem dauerhaften Zerfall erlegen ist. Indem ein Leben in ehelicher Treue – gemäß des gültig geschlossenen sakramentalen Ehebundes, trotzdem er völlig zerfallen ist, nicht allzu leicht ist, ist es nicht schwer der eigenen Schwäche zu erliegen und sich an jemanden anderen zu binden, um sich ‘das Leben leichter’ zu machen und nicht als ‘einsame-ledige’ Person zu gelten.

(0,18 kB)  In noch anderen Fällen möchten diese zweien eine nicht bestimmte Zeit hindurch miteinander in Form einer ‘Probe-Ehe’  leben – um sich zu überzeugen, ob sie imstande sein werden, endlich eine Ehe im eigentlichen Sinn dieses Wortes einzugehen.

(0,18 kB)  Noch andere verbinden sich in eine sexuelle Lebensgemeinschaft, um sich das Vergnügen solchen Lebens zu sichern, wobei sie entschieden nichts von irgendwelchen Verpflichtungen des Ehebundes hören wollen, von denen die Kirche lehrt, und früher ... das rechtschaffene Gewissen, dessen Stimme diese zweien zum wirksamen Verstummen zu führen vorhaben. Jedenfalls diese zweien wollen um keinen Preis Familie werden.

Geschlechtlichkeit und negative moralische Gesetze

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Vatikan vorbereitet zu festlichen Feiern des Großen Jubiläums 2000. Mengen von Gläubigen und NICHT Glaubenden strömten nach Rom aus aller Welt vor allem gerade zu diesem Großen Jahr. Alle haben mit dem Instinkt des Glaubens gespürt, dass sich HIER der wahre Glaube und die wahre LEHRE sammelt - in völliger Übereinstimmung mit dem Willen des Gott-Menschen Jesus Christus, des einzigen Gründers und Herrn dieser SEINEN Kirche, die Jesus Christus auf dem FELSEN: auf Petrus, aufgebaut hat, indem Er ihr das Bestehen und die Sukzession bis zum Ende der Welt gesichert hat.

Die Übersicht der in Erinnerung gebrachten, allgemein vorkommenden Beweggründe im Fall der sich zur heterosexuellen Gemeinschaft verbindenden zweien – ohne die eigentliche Ehe zu schließen, heißt in jedem Fall eine behutsame Wertung solcher zweien zu fällen. Man muss viel Verständnis für die bestimmten Gegebenheiten erweisen, die solche Situation herabgeführt haben. Diese Umstände können in gewissem Maß in Gottes Wertung die Schuld der Sünden herabmindern, die von diesen zweien deswegen gegen das VI. und IX. Gebot Gottes begangen werden, sie sind allerdings niemals imstande, diese Schuld zu beheben. Die Gebote Gottes sind im Herzen ausnahmslos jedes Menschen eingeprägt – unabhängig vom persönlichen Glauben, von eigenen Meinungen oder angenommenen Ideologien (s. Röm 2,15).

Im Jetztzeit erörterten Fall geht es um jede Aktivierung der Geschlechtlichkeit – ob individuell, oder mit der Person jemandes anderen: sei es desselben, oder des gegenteiligen Geschlechts mit Ausnahme der unternommenen ehelichen Vereinigung im Ehestand – in dieser Art und Weise, wie es der inneren Friedensordnung des Vereinigungsaktes entspricht. Wir denken jetzt an das VI. und IX. Gebot Gottes, das den ‘Ehebruch’ verbietet. Sollte selbst jemand ein Nicht-Gläubiger sein, ist er sich gut darum bewusst, dass auch in seinem Herzen-Gewissen eine genau selbe Formulierung eingeprägt ist, die Betätigungen verbietet, die allgemein als ‘Ehebruch’ bezeichnet werden. In diesem Fall bleiben wir also angesichts des Gebotes stehen, das als negatives Verbot formuliert ist. Diese Gruppe der Gewissensverbote: der negativen Gebote, kennzeichnet sich mit besonderen – klaren und deutlichen Merkmalen.

Erinnerungshalber dürften einige Fragmente von der Lehre Johannes Paul II. angeführt werden. Hier seine Worte vom Evangelium Vitae:

„Die Gebote Gottes weisen uns den Weg des Lebens. Die negativen moralischen Anweisungen, das heißt jene, die die Wahl einer bestimmten Tat für moralisch unzulässig anerkennen, haben für die menschliche Freiheit einen absoluten Wert: sie verpflichten immer und unter allen Umständen, ohne irgendwelche Ausnahmen.
– Sie weisen darauf hin, dass die Wahl bestimmter Verhaltensweisen der Liebe zu Gott und der Würde der nach seinem Bild erschaffenen Person radikal widerspricht: eine solche Wahl kann daher mit keiner guten Absicht, noch Folge begründet werden. Sie steht im grellem Widerspruch zur Kommunion mit Personen und widersetzt sich der grundlegenden Entscheidung, das eigene Leben Gott zu unterordnen” (EV 75; s. auch: VSp 81f; KKK 1753ff.).

Indem also dem VI. und IX. Gebot ein „absoluter Wert” zusteht, so dass sie „verpflichten immer und unter allen Umständen, ohne irgendwelche Ausnahmen” (EV 75), binden sie jeden Menschen ausnahmslos, d.h. auch diesen, der vom Christentum und von Geboten Gottes niemals gehört hat. Wir stehen hier vor der natürlichen moralischen Norm, die im Herzen jedes Menschen auf identische Art und Weise eingeschrieben ist. Das bedeutet, dass es unmöglich ist, in Gottes Augen irgendwelche Entschuldigung für Betätigungen vorzuführen, die diesen Geboten widersprechen, u.a. vonseiten sowohl der Gays-Lesben, wie auch einer Frau mit Mann, die miteinander in nicht-ehelichem Band zusammenleben ‘gleichsam sie Ehepaar’ wären.

Die von ihnen begangenen Taten werden sowohl in einem, wie in anderem Fall jedesmal vom objektiven Gesichtspunkt aus als schwere Sünde des Ehebruches bewertet werden. Zusätzlich werden gemäß den allgemeinen Grundsätzen bei der Wertung der moralischen Taten auch noch die Umstände berücksichtigt werden müssen, die die Schwere und Qualität der Grundsünde modifizieren können. In diesem konkreten Fall wird es u.a. besonders um die schweren Sünden der sexuellen entarteten Raffinesse gehen, und im Fall heterosexueller Partner um die beinahe als Grundprinzip angewandte Verhütungsmittel gegen die Schwangerschaft, wenn nicht geradeaus um Verbrechen des angenommen Kindertodes durch angewandte Abortivmittel.

Freie Partnerschaften als Alibi um bequem weggehen zu können

Jetztzeit möchten wir uns in die moralische Wertung der sexuellen Verhaltensweisen bei homo- und heterosexuellen Partnern nicht vertiefen. Wir wollen dagegen unsere Aufmerksamkeit auf dem Aspekt des gemeinsamen Wohls sammeln um die Frage zu stellen: wie es mit dem Eintragen bzw. Nicht-Eintragen des gemeinsamen Wohles – jetzt vor allem bei dieser zweiten Gruppe steht: zweier Personen eines freien heterosexuellen Bandes, die also keine wahre Ehe eingehen.

Wir haben gerade erst erwähnt, dass das unterscheidende Kennzeichen der erörterten freien Verbindungen: Mann mit Frau – ihre entschiedene Zurückweisung des Bandes der institutionellen Ehe ist. Das bedeutet, dass solche Paare die Ehe – und folglich: die Familie als Institution, entschieden ablehnen. Daselbst weisen sie die wesentlichen Kennzeichen einer wahren Ehe zurück: ihre Dauerhaftigkeit und die Unwiderruflichkeit des geknüpften Bandes. Mit anderen Worten, diese zweien beabsichtigen für sich auf nicht verheimlichte Art und Weise für jeden Fall einen ‘Ausschlupf’, der sie ihr Band zu jeder Zeit zu lösen erlaubte, ohne irgendwelche Folgen wegen des im Stich gelassenen bisherigen Partners tragen zu müssen.

Diese wichtige Hinsicht stellt dieser Art freie Partnerschaften in sehr negativem Licht. Sie offenbart das bedrohliche gesellschaftliche Übel aller ‘freien Partnerschaften’ und die Unverantwortlichkeit zweier Leute bei der Bildung einer Lebensgemeinschaft, die das Eheband nachahmt – allerdings mit entschiedenem Willen der Zurückweisung irgendwelcher Dauerhaftigkeit der entstandenen Gemeinschaft.

Es besteht kein Zweifel, dass die Haltung der entschiedenen Verweigerung des Willens darstellt eine wahre Ehe zu schließen, des Öfteren Ausdruck der eigenartigen Erpressungsform eines der Partner, wohl vor allem vonseiten des Mannes. Denn welche Frau – ob diese freie, oder selbst diese Verheiratete-Geschiedene, möchte im Mann, mit dem sie sich bindet, nicht die dauerhafte Stütze im beginnenden neuen Lebensstart zu zweit gefunden haben? So manche Frau erliegt den Versprechungen des Mannes, der sie immer wieder täuscht und die Eheschließung auf immer anderen, unbestimmten Termin verschiebt.

Dieser Mann hat zweifellos vor, für sich ein bequemes ‘Alibi’ einzuräumen: sie zu jederzeit ruhig sein lassen zu können. Zu solcher Zeit kann sehr leicht die Phase werden, wenn es offenbar wird, dass die Partnerin schwanger geworden ist. Freilich es ist wahr: würde der Mann die Frau in solcher Lage verlassen, obwohl er mit ihr zeitweile verbunden war, würde er seinen unverzeihbaren Egoismus und seine Absicht enthüllen, dass er die Frau allein als leicht zugängliches sexuelles Spielzeug für sich benutzt hat – ohne sich für das Geschick der Mitpartnerin und des doch auch seinetwegen empfangenen Kindes zur Verantwortung empfunden zu haben.

Schlimmer, wenn diese zweien, die zur ‘freien sexuellen Partnerschaft’ geworden sind, von der Gesetzgebung des betreffenden Staates fordern, dass es ihre Partnerschaft als wahren Ehebund samt allen Vorteilen anerkennt, die dieser geringsten Zelle des gesellschaftlichen Lebens zustehen. Es geht ihnen in erster Reihe um ökonomische Vorrechte, um Gesetze betreffs der Erbe, um Erbe der Wohnung und andere Begünstigungen, die der vollberechtigten Ehe zustehen. Selbstverständlich dauernd in der von ihnen angenommenen Voraussetzung, dass die Dauerhaftigkeit der entstandenen Gemeinschaft sowohl sich gegenseitig gegenüber, wie angesichts der Gesellschaft – nur als zeitweilige besteht.

Freie Partnerschaften und Elternschaft

Weiteres Kennzeichen, das die ‘freien heterosexuellen Partnerschaften’ auszeichnet, besteht auf entschiedener Ablehnung der Elternschaft in der von ihnen geschlossenen Verbindung. Diese zweien verkehren selbstverständlich miteinander. Sie reden sich ein, in ihrer Freiheit und Privatsphäre steht ihnen das Recht zu, dass sie sich ihre intimen Beziehungen nach Gefallen untereinander vereinbaren. So leben sie miteinander als ob sie ein richtiges Ehepaar wären. Indem sie aber allein nach Annehmlichkeit suchen und sich gegenseitig auch sexuell dienen möchten, wobei sie die Annahme irgendwelcher ‘Belästigungen’ mit der leicht möglich werdenden Elternschaft entschieden ablehnen, ‘müssen’ sie zugleich bestimmte Betätigungen unternehmen, um den ‘Geist’ selbst einer Schwangerschaft wirksam zurückzuweisen.

Das heißt sie nach irgendeiner der zugänglichen Arten und Weisen zu greifen, dass der Gedanke an die Empfängnis und Schwangerschaft ‘ruhig’ beiseite geschoben werden kann. Die einen unterziehen sich der Sterilisierung: sei es der Er, sei es die Sie. In meisten Fällen lässt der Mann-Partner seine Partnerin die ‘Gewissheit’ mit Tabletten gegen die Schwangerschaft erlangen. Im schlimmsten Fall, sollten diese ‘Methoden’ nicht wirksam genug ‘eingesprungen’ worden sein, bleibt der letzte Ausgang: das Loswerden der ‘Schwangerschaft’ mit angewandtem RU-486, bzw. mit der neueren Pille ‘EllaOne’, oder letztlich mit dem Eingriff der Abortion. Um nur weiter sich beiderseitig sexuelle Dienste leisten imstande zu sein – ohne Belästigung mit ‘Balast’ einer Schwangerschaft und dann Erziehung der Nachkommenschaft.

So ist es kein Wunder, dass das Charakteristikum der ‘freien heterosexuellen Partnerschafts-Bände’ die Kinderlosigkeit ist. Diese zweien leben nur für sich und wollen sich entschieden in keine Familie umwandeln.

(0,13 kB)  Gerade aus diesem Grund kann ihre Situation nicht mit kinderlosen Ehepaaren zusammengestellt werden, die gern eine eigene Nachkommenschaft haben möchten, es ist ihnen aber nicht gegeben.

(0,19 kB)  Es kommen zwar auch solche freie Partnerschaften vor, die entschieden keine eigene Nachkommenschaft haben wollen, und die für sich zugleich um das den eigentlichen, vollberechtigten Ehepaaren Privileg hart kämpfen: das Anrecht zur Adoption.

(0,13 kB)  Die Motivation der so gewählten Haltung kann sich als ganz verkehrt zeigen. Indem diese beiden keine eigene Nachkommenschaft haben wollen, streben sie zugleich dahin, in öffentlicher Meinung den ruhmvollen Namen der ‘Freunde’  verwaister oder ausgesetzter Kinder zu sein. Damit gehen wohl zusätzliche finanzielle Leistungen einher, die in diesem Fall von öffentlicher Kasse erlangt werden.

(0,13 kB)  Es gibt Länder, z.B. Schweden, wo zur beinahe allgemein angenommenen ‘Mode’ die entschiedene Nicht-Zulassung zur eigenen Elternschaft in eigenem partnerschaftlichen Band – offenbar nur zeitweiliger Partnerschaft – geworden ist. Sollte es zur entschieden nicht gewollter Schwangerschaft kommen, zögern solche Partner nicht das begonnene Leben beiseite zu schaffen: also die Frucht ihrer ... ‘partnerschaftlichen’ gegenseitigen Dahingabe.

(0,13 kB)  Zu gleicher Zeit nehmen solche ‘Paare’ im allgemeinen ziemlich gern zu ihrer partnerschaftlichen Gemeinschaft verlassene-verwaiste Kinder an, vor allem Kinder aus weit entlegenen Ländern: des Schwarzen Kontinents, aus Asien, Kinder die infolge Naturkatastrophen oder Kriege ohne ihre Eltern geblieben sind. Sie begründen ihre Haltung mit wunderlicher Schlussfolgerung, indem sie sagen: ‘Wozu sollen wir Kinder zur Welt bringen, wenn Kinder schon da sind, aber keine Eltern haben??’

So zeigt es sich, dass die menschliche Verkehrtheit im Denken auch in solcher Situation: der Haltung angesichts der eigenen und fremden Elternschaft, wunderlich und unabsehbar zu sein pflegt.

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e. Ehelicher Konsensus
oder Sex-Spielerei

Gleicher Eintrag der moralischen natürlichen Norm

Wir kommen zum Ende der Schlüsse, die sich aus Erwägungen über freie – sowohl homo-, wie auch heterosexuelle Partnerschaften aufdrängen. Bei der Wertung der menschlichen Betätigungen könnte man schließlich die religiöse Sicht und die Tatsache der Offenbarung Gottes übergehen. Gott der Schöpfer, der „Freund allen Lebens” (Weish 11,26), hat den Menschen nicht dazu erschaffen, dass er „verloren geht, sondern das ewige – Leben hat” (Joh 3,16). Er richtet sich nach dem höchsten Gut des von sich geliebten, seines lebendigen Ebenbildes – und weist jedem Menschen: Mann und Frauklare Wegweiser für sein Tun: die Gebote Gottes. Die Gebote bleiben vor dem freien Willen jedes einzelnen Menschen als Gebot oder Verbot stehen: als dringender Vorschlag – niemals als Erzwingung. Allerdings von ihrer Umsetzung ins Leben wird das Erlangen des ewigen – Lebens abhängig sein.

Diese Gebote, als natürliche moralische Normen, hat Gott ins Herz jedes Mannes und jeder Frau eingeprägt. Das geschieht beim Herausrufen des einzelnen Menschen von Nicht-Existenz zum Existieren: bei der Empfängnis. Die Gebote, bzw. diese natürlichen moralischen Normen – bestehen von nun an als unabwischbarer Eintrag im Herzen jedes Menschen. Dieser Eintrag ist genau der gleiche in jedem Menschen: sowohl des in der Vor-Christlicher Epoche Empfangenen und Geborenen, wie nach Christi Geburt; unabhängig davon, ob der betreffende Mensch Gläubiger ist, oder Nicht-Glaubender; Christ, oder Bekenner irgendwelcher anderer Religion, bzw. endlich sollte es ein Atheist sein.

Zeugnis dieser natürlichen moralischen Norm, die auch als moralisches natürliches Gesetz genannt wird, ist die ‘rechtschaffene Vernunft’. Diese ‘rechtschaffene Vernunft’ wird von Stunde zu Stunde zum Licht, das dem Menschen den Weg für seine Verhaltensweise zeigt. Zugleich erfüllt dieses ‘Licht’ die Rolle des Urteils des Gewissens bei jeder unternommenen Tat. Gerade hier: im Gewissen, führt der Schöpfer selbst einen ständigen Dialog mit seinem lebendigen Ebenbild.

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Liebe Kinder einer Familie, die dauernd zunimmt. -- Es spricht Johannes Paul II.: „Im Sakrament der Ehe schenken sich gegenseitig und empfangen die Ehegatten, indem sie ihre Bereitschaft erklären, die Nachkommenschaft anzunehmen und zu erziehen. Es ist zweifelsohne das Grundgerüst der menschlichen Zivilisation, die nicht anders definiert werden kann denn als ZIVILISATION der LIEBE” (BF15).

Jeder Mensch wird gleich – als lebendiges Gottes Ebenbild erschaffen. Das Gottes Ebenbild-zu-Sein gehört von nun an zum Wesen jedes Menschen, auch wenn wir uns dessen bewusst sind, dass diese Eigenschaft schon reiner ‘Zusatz’ zur alleinigen, reinen ‘Natur’ des Menschen bedeutet: als Leibes-Geistes zugleich.
– Daher muss gleich auch noch dazugesagt werden: es gibt keinen Menschen, dessen menschliche Natur aus irgendwelchem Grund als ‘nicht-gelungenes’ Werk Gottes des Schöpfers gewertet werden könnte! Diese Feststellung ist Grundlage zur Anerkennung der Würde der menschlichen Person ausnahmslos jedes Menschen. Jeder ist auf gleiche Art Gottes Ebenbild – und demzufolge Person. Sowohl dieser Mensch-das-Genie, wie auch dieser Mensch-der-Krüppel und dieser Mensch-der-Behinderte – diesen Menschen nicht ausgenommen, der infolge seiner psychischen Krankheit und selbst seiner völligen geistigen Insuffizienz als geistig Behinderter erklärt werden sollte.

Auf das Dasein einer gesonderten ‘Variante’ der menschlichen Natur berufen sich gern manche Anhänger der Homosexualität und der ‘Gender’-Ideologie. Sie suchen in den bei sich entdeckten, bzw. von ihnen selbst oder der Umgebung ausgelösten homosexuellen Neigungen – ein Argument für die Existenz – neben dem Menschsein in Form eines Mannes und einer Frau, noch einer Art dritten Variante der menschlichen ‘Natur’ zu schmieden: eben des homo-sexuellen Menschen. Solches ‘Individuum’ sollte vermeintlich zu Betätigungen determiniert sein, die von Vertretern der Gesellschaft als Erweis sexueller Perversität gewertet wird, wogegen sie in Wirklichkeit – infolge der gerade solchen Modifikation des Menschseins des betreffenden Menschen als eines Homo-Sexuellen, diese Betätigungen geradeaus die eigentliche Seins-Weise dieses Menschen darstellen. In diesem Zusammenhang obliegt diesem Menschen nicht nur keine Verantwortung aus diesem Grund, sondern im Gegenteil: er müsse sich so gemäß der ihm zugesagten, solcher ‘Variante’ seines Menschseins, verhalten.

Es ist klar, dieser Art ‘Theorie’ kann keinesfalls angenommen werden. Das Verkünden solcher Anschauung würde direkte Anklage Gottes als Schöpfers darstellen. Das bedeutete, Gott wäre ‘untauglich’ und müsste als ‘Unfähiger zum Erschaffungswerk’ geschätzt werden. Das Werk seiner Hände könnte erst vom Menschen korrekt gewertet werden – genauer: von diesem Mutanten – diesem Homosexuellen. Dieser Mensch würde sich als Beauftragter finden, Gott den Vorwurf aufzustellen, bzw. Ihn geradeaus anzuklagen, sein Tun als des Schöpfers bezeuge Mangel an Weisheit und Allwissen. Dass also letztlich Gott selbst die Verantwortung für homosexuelle Betätigungen des betreffenden Menschen trägt, der zum miss-gelungenen Varianten seines Erschaffungswerkes gezählt werden muss, und daselbst zu Verhaltensweisen genötigt wird, die manche als ‘perverse’ einschätzen.

Wir sehen ein, eine so formulierte Meinung käme einer unvorstellbaren Blasphemie des Menschen-Geschöpfes angesichts seines Schöpfers gleich, der doch „so sehr die Welt ... geliebt hat [die Welt der Menschen], dass Er seinen Eingeborenen Sohn dahingegeben hat, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren gehe, sondern ewiges – Leben habe” (Joh 3,16).

Eintrag der moralischen Norm im Gewissen des Menschen

Im Anschluss an die zur Erinnerung gebrachte Ausstattung jedes Menschen: Mann und Frau ausnahmslos u.a. mit dem Herzen, dem Gewissen, in dem das moralische natürliche Gesetz eingeprägt ist, ziemt es sich einmal mehr ein paar Äußerungen Johannes Paul II. anzuführen:

„Nur Gott vermag auf die Frage nach dem Guten zu antworten, weil Er selbst der Gute – ist.
Aber Gott hat auf diese Frage bereits geantwortet: Er hat das getan, als Er den Menschen schuf und als Er in seiner Weisheit und Liebe, das Ziel seiner Existenz gegeben hat, indem Er in sein Herz das Gesetz [vgl. Röm 2,15] – das ‘natürliche Gesetz’, eingeprägt hat.
– Es ist nichts anderes als das von Gott uns eingegebene Licht des Verstandes. Dank seiner erkennen wir, was es zu tun und was es zu meiden gilt. Dieses Licht und dieses Gesetz hat Gott uns im Erschaffungsakt geschenkt ...” (VSp 12).

„Nach den Worten des hl. Paulus stellt das Gewissen den Menschen gewissermaßen angesichts des Gesetzes, wobei es selber ‘zum Zeugen’ für ihn ... wird, ... seiner wesentlichen Rechtschaffenheit oder moralischen Gesetzwidrigkeit ...” (VSp 57).

„Die Bedeutung dieses inneren Dialogs des Menschen mit sich selbst kann schwer überschätzt werden. In Wirklichkeit ist es jedoch Dialog des Menschen mit Gott, dem Urheber des Gesetzes, dem ersten Vorbild und letzten Ziel des Menschen. ..
– ... Das Gewissen ... kündet nicht eigene Befehle, sondern Befehle, die von Gott stammen ... Gerade deswegen steht dem Gewissen die verbindliche Kraft zu ...
– Das Gewissen schließt den Menschen nicht in einer unzugänglichen und undurchdringlichen Einsamkeit ein, sondern schließt ihn für den Ruf auf, für die Stimme Gottes. Gerade darin und in nichts anderem ist das ganze Geheimnis und die Würde des Gewissens verborgen: dass es der Ort ist, der heilige Raum, in dem Gott zum Menschen spricht” (VSp 58).

Jetzt noch das Wort Johannes Paul II. über die Haltung des Gewissens, des Herzens angesichts der moralischen Norm. Diese ist immer etwas früheres, als alle menschlichen Wertschätzungen und jedes menschliche beschlossene Gesetz:

„Wie das natürliche Gesetz selbst, ... hat auch das Urteil des Gewissens imperativen Charakter: Der Mensch soll in Übereinstimmung mit ihm handeln.
– Wenn der Mensch gegen dieses Urteil handelt ..., wird er vom eigenen Gewissen verurteilt. ... Die Würde dieser Vernunftinstanz und die Autorität ihrer Stimme und ihrer Urteile stammen aus der Wahrheit über moralisches Gut und Böse, auf die das Gewissen hinhören und sie auszudrücken soll. Auf diese Wahrheit weist das ‘Göttliche Gesetz’, die universale und objektive Norm der Moralität hin.
– Das Urteil des Gewissens setzt das Gesetz nicht ein, aber es bestätigt die Autorität des natürlichen Gesetzes und der praktischen Vernunft mit Bezug auf das höchste Gut, das den Menschen anzieht, so dass er seine Gebote annimmt: ‘Das Gewissen ist also keine autonome und ausschließliche Quelle der Bestimmung darüber, was Gut und Böse ist; ihm ist vielmehr das Prinzip des Gehorsams gegenüber der objektiven Norm tief eingeschrieben’ ...” (VSp 60; s. auch: DeV 43; GS 16).

Gottes Anpochen an das menschliche Herz ... des Sünders

Wir haben ein paar Äußerungen des Stellvertreters des Gott-Menschen Jesus Christus – im Anschluss an das Gewissen und seine Stimme angeführt. Es ist Erweis und Zeugnis des Dialogs Gottes mit dem Menschen in der „verborgensten Mitte und dem Sanktuar im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem seinem Innersten zu hören ist und klar ... tönt mit dem Gebot: Tu dies, meide jenes” (DeV 43).
– Diese Stimme ertönt auf nicht entferntbare Weise ebenfalls im Herzen eines jeden Gays, jeder Lesbe. Dieselbe Stimme ertönt ebenso gleich deutlich im Herzen jedes Menschen, der auf andere sexuelle Betätigungen übergeht, als sie dem Menschen von Gott geschenkt worden sind – für die Ehe und als unternommen einzig und ausschließlich im Rahmen der Ehe.

Selbstverständlich: Gott begeht die Zerstörung der menschlichen Natur nicht. Außer Zweifel nimmt Gott niemandem die ihm zur Stunde seiner Erschaffung geschenkte Freiheit des Willens. Der Mensch kann auf die Stimme Gottes, die irgendetwas deutlich gebietet oder verbietet, mit seinem „Ich werde Dir nicht dienen” (vgl. Jer 2,20) antworten. Gott neigt sich dann nachdrücklich vor der Entscheidung des freien Willens seines Geschöpfes – wie Er es in der Zeit des ebenso gleich lautenden „Ich werde Dir nicht dienen” vonseiten der gefallenen Engel getan hat. Gott sieht aber in selber Stunde das schauderhafte Finale, das sich dieser Mensch mit der Entscheidung seines freien Willens bereitet.

Daher, wenn auch gleichsam über die ‘Tür’ des Herzens seines lebendigen Ebenbildes herausgeworfen, dennoch – als „reich an Erbarmen, in seiner großen Liebe, mit der Er uns geliebt hat – uns, die wir durch unsere Sünden tot waren” (Eph 2,4), pocht Gott an das Herz des Menschen auf immer andere, vielfältige Arten und Weisen an, wie es Jesus selbst in seiner Erscheinung an die Hl. Schw. Faustyna Kowalska gesagt hat (vgl. TgF 1728; Text s. ob.: Mit Meiner Barmherzigkeit verfolge Ich die Sünder ...).

Es gibt keinen solchen Gay, es gibt keine so tief gefallene Lesbe, es gibt keinen so in Sünde des Ehebruchs und alle möglichen sexuellen Entartungen verwickelten Menschen, für den es nicht den sperrangelweit, sofort offenen Weg zur Rückkehr in das Haus des Vaters gäbe (vgl. Joh 14,2f.).
– Als ersten Schritt zur Rettung bleibt es sich herauszureißen – vielleicht mit ‘Kraftaufwand’, vom Milieu, das die bösen Betätigungen beinahe erzwingt. Das böse Milieu erzeugt ‘Sünden-Strukturen’, von denen man sich schwer anders befreien kann, als schlechterdings über die Flucht.
– So lautet der dringende Ruf, der sich an diejenigen richtet, die vom Untergang gerettet werden möchten. Dieser Untergang bleibt für ‘Babylon’ unausbleiblich. Der Name ‘Babylon’ spielt dabei die Rolle der symbolischen Bezeichnung für alle Abscheulichkeiten und alle Gesetzwidrigkeit. In solchem Sinn wird dieser Name vom Offenbarungsbuch (Apokalipse) zur Andeutung aller Gotteswidrigkeit angewendet:

„Er rief mit mächtiger Stimme [der Engel, der vom Himmel herabstieg]:
Gefallen, ja, gefallen ist die große Stadt Babylon.
und ist zur Wohnstätte der Dämonen geworden
zum Verbannungsort für alle unreinen Geister ...
Denn alle Völker haben vom Wein des Zornes ihrer Unzucht getrunken
die Könige der Erde haben mit ihr Unzucht getrieben ...’
Und ich hörte eine andere Stimme vom Himmel rufen:
Zieh weg aus ihr, Mein Volk [= von dieser Hauptstadt: Babylon],
damit du an ihren Sünden nicht Teil hast
und von ihren Plagen nicht getroffen wirst:
Denn ihre Sünden haben sich aufgehäuft – bis zum Himmel,
und Gott gedachte ihrer Freveltaten ...” (Offb 18,2-6; 2 Kor 6,17; Gen 19,14; usw.).

Ethische Qualifikation des außer-ehelichen Verkehrs

Wir kehren noch einmal auf die schmerzhafte Frage der ‘freien Partnerschaften’ zurück – diesmalig vor allem dieser hetero-sexuellen: des zeitweilig ihr Leben miteinander gestaltenden eines Mannes mit einer Frau, die den Gedanken an das Schließen einer wahren Ehe entschieden ablehnen. Dasselbe gilt aber für jede anderen Partnerschaften, u.a. eines Mannes und einer Frau, die die Ehe zwar einzugehen wünschen, vielleicht schon in Kürze, allerdings sie verkehren schon früher, als ob sie vollrechtliche Ehe darstellten.

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Das Gebet, das zu Gott gehoben wird – durch die Fürsprache der Unbefleckten Mutter des Sohnes Gottes, des Erlösers des Menschen. Dieses Gebet wiederholt immer wieder das GEGRÜSSET seist Du Maria ... wie auch das Herz rhythmisch ab der Empfägnis schlägt, bis zum Tod, und es wird ihm nicht langweilig, sooft es dieselben Kontraktionen wiederholt, die im Aderpuls erfahren werden können.

Es muss ohne Überschweigungen festgestellt werden – unabhängig davon, ob die Partnerschaft eines Mannes mit einer Frau es zur Kenntnis annimmt oder nicht:

(0,96 kB)  Das Leben zu zweit ohne öffentlich, angesichts Vertretern sowohl der Gesellschaft, wie umso mehr Gottes, den ehelichen Konsensus geäußert zu haben, ab wann an diese zweien Ehe zu sein würden, stellt eine Reihe von Ehebruch dar. Der geschlechtliche Verkehr ist in solchen Umständen ein dauernder Zug von vielfältigen persönlichen und gleichzeitig ‘fremden’ Sünden. Außerdem gesellen sich dazu fast als Prinzip begangene zusätzliche Sünden falls angewandter Mittel zur Verhütung der Schwangerschaft, oder eher praktisch beinahe nur noch produzierter Abortivmittel.

(0,97 kB)  Vor solcher Qualifikation der einzelnen Partnerschaft und eines sexuellen Bandes unter zwei Personen können in Gottes Augen keine – in absolut ausschließlichem Sinn – keine ‘mildernden’ Umstände rechtfertigen. Es geht um ein Gebot, das negativ formuliert ist. Möge diese Feststellung noch einmal im Wort Johannes Paul II. eine Verstärkung erfahren:

„... Es ist nicht erlaubt etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen,
was seinem Wesen nach die moralische Ordnung verletzt
– und was es daher als der menschlichen Person unwürdig anzusehen gilt ...” (VSp 80; Anführung des: HV 14).

„Wenn die Kirche vom Bestehen innerlich böser Handlungen lehrt, beruht sie auf der Doktrin der Heiligen Schrift. Der Apostel Paul stellt kategorisch fest:
Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, ... werden das Reich Gottes erben’ [1 Kor 6,9f.].
– Wenn die Akte innerlich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihr Übel zwar abschwächen, aber sie können es nicht aufheben: Es sind ‘irreparabel üble Handlungen, die sich – selbst an sich und in sich selbst nicht dazu eignen, Gott und dem Guten der Person zugeordnet werden zu können ...” (VSp 81).

„Im Übrigen ist die ... Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im Blick auf ihr letztliches Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Gegenstandes (Objektes) nicht auf Gott hinordnen lassen und der ‘menschlichen Person unwürdig’ sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall im Widerspruch.
In diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten, und semper et pro semper [immer und für immer], das heißt ohne irgendwelche Ausnahme verpflichten, nicht nur keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale Ausdruck der guten Absicht” (VSp 82).

Und noch einmal im Anschluss an moralische Normen, die negativ formuliert sind:

„Angesichts moralischer Normen, die Taten verbieten, die innerlich schlecht sind,
gibt es für niemanden Privilegien noch Ausnahmen.
Hier ist es bedeutungslos, ob jemand Herr der Welt ist, oder der letzte ‘Elendste’ auf Erden:
Angesichts der moralischen Ansprüchen sind wir alle absolut gleich” (VSp 96; EV 57).

Genau gleiche solche Worte hat übrigens der Sohn Gottes, Jesus Christus, ausgesagt. Es geschah bei der Diskussion, die von den Pharisäern gerade über das Thema von Sachen entfacht wurde, die auch wir hier erörtern. Die Pharisäer wollten die Haltung Jesu ergründen betreffs der sog. Scheidungsbriefe, auf die selbst Mose übereingestimmt hat – offenbar unter einer starken Erpressungsform der damaligen Hebräer. Jesus lässt sich in die Diskussion selbst darüber nicht hineinziehen, Er beruft sich dagegen im angeführten Bericht des Evangelisten mit großem Nachdruck, zweimal in kurzem Abstand, auf das ursprüngliche Werk der Schöpfung, also auf das ursprüngliche Vorhaben des Schöpfers mit Bezug auf die Ehe:

„... Wegen eurer Herzenshärte hat Mose euch erlaubt, eure Frauen zu entlassen.
Am Anfang jedoch war es nicht so.
Ich sage euch aber: Wer seine Frau entlässt ... und eine andere heiratet, bricht die Ehe.
und wer eine Entlassene zur Ehe nimmt, begeht Ehebruch” (Mt 19,8f).

Die Worte Jesu sind eindeutig. Jesus bestätigt, dass Gott die Ehe gegründet hat, und zwar mit Worten:

„Was nun Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen” (Mt 19,6).

Es war schwer das Aufkommen der Ehe auf Erden auf noch mehr augenscheinliche Art und Weise zum Ausdruck zu bringen – nicht als Frucht einer zufälligen Begegnung, eventuell Gefallennahme zweier Menschen, noch umso mehr als eigenartiger ‘Resultande’ des Vorganges des Evolutionismus des Menschen (vgl. HV 8), sondern als Institution, die Gott gegründet hat.

Mit gleicher Stärke stellt hier Jesus die dauerhafte Treue fest, d.h. die Unauflösbarkeit der einmal geschlossenen Ehe. Und gerade aus diesem Grund: der unauflöslichen Treue des einmal geäußerten ehelichen Konsensus, bezeichnet Jesus jedes Zusammenwerden irgendjemandes mit einer geschiedenen Person eindeutig als Ehebruch.

Noch einmal: der einmal geäußerte Ehe-Konsensus

Auf diesem Hintergrund dürfte es erlaubt sein noch einmal an die schon zweimal angeführten Worte Johannes Paul II. zurückzukehren über den wesentlichen Augenblick, ab dem angefangen diese zwei Leute Ehe-Paar werden (s. ob.: Eheliches Einverständnis das die Liebe der Zweien in einen Ehe-Bund verwandelt). Dieser Augenblick bestimmt die Unwiderruflichkeit des eingegangenen Ehe-Bundes:

„Die eheliche Liebe [amor coniugalis] ist nicht allein ein Gefühl, sondern Verpflichtung gegen die andere Person: eine Verpflichtung, die durch den bestimmten Akt des Willens angenommen wird.
– Gerade dieses Merkmal ist Faktor, der eine solche ‘Liebe’ [amor], qualifiziert, indem er bewirkt, dass sie ‘eheliche Liebe [amor coniugalis]’ wird.
Erst wenn diese Verpflichtung durch das eheliche Einverständnis gegeben und angenommen wird, wird die Liebe zur ‘ehelichen Liebe’ und verliert diese ihre Eigenschaft nicht mehr”.
(Johannes Paul II., Ansprache zum Beginn des Gerichtsjahres der Römischen Rota, 21.I.1999, 3; angeführt nach: FP 20).

„Diese beiden behalten die Freiheit, die Ehe einzugehen, nachdem sie sich gegenseitig in freiwilliger Wahl gewählt haben. Allerdings als sie diesen Akt gesetzt haben, gründen sie einen neuen personalen Stand, in dem die Liebe zu etwas Gehörigem – auch in rechtlichem Sinn, wird” (ebd, 4).

Man braucht sich nicht täuschen, was die wesentlichen Eigenschaften der Ehe angeht – wenn schon nicht einmal von religiöser und Gottes Seite, da von dieser strikt anthropologischen. Solange diese zweien sich einander öffentlich, angesichts bevollmächtigter Zeugen, nicht zum Ausdruck bringen, dass sie sich gegenseitig in Ganzheitlichkeit der Gabe ihrer Personen – also nicht nur ihrer Leiber, hingeben und annehmen, gibt es und kann es keine Rede von Ehe sein. Aus diesem Grund ist die ungemein starke politische Drangsalierung vonseiten der homosexuellen Gruppen, und weiter, der Reihe nach, der heterosexuellen Partnerschaften, die auf der Gesellschaft und den gesetzgebenden Autoritäten die Anerkennung ihrer Partnerschaft als ‘Ehe’ zu erzwingen suchen, von vornherein auf Misslingen verurteilt.

Es überragt die Zuständigkeiten irgendjemandes der Menschen und aller gesetzgebenden Gremien, die anthropologischen Eigenschaften der Ganzheitlichkeit in gegenseitiger Hingabe und Annahme von Mann und Frau bei der Eheschließung zu modifizieren. Solange zwei Leute: ein Mann und eine Frau, die sich zuerst in Kraft ihres freien Willens gegenseitig gewählt haben, ein weiteres, aus ihrem freien Willen herkommendes Einverständnis angesichts bevollmächtigter Zeugen vonseiten der Gesellschaft und Gottes – nicht zum Ausdruck bringen, werden sie in keinem Sinn dieses Wortes Ehe.

Des weiteren, die Hingabe und Annahme ihrer beiden Personen bei der Äußerung des ehelichen Konsensus kann unmöglich nicht total: ganzheitlich sein. Selbstverständlich in der Bedeutung, dass der Erste, der unbedingt den Ersten Platz im Leben jedes von ihnen einnimmt, immer Gott allein und seine Gebote bleibt.
– Das wird sich mit seinem sofortigen, unmittelbaren Ausklang u.a. in Frage der Empfängnisplanung äußern, wenn das Problem erscheint: Treue Gott gegenüber – oder Annehmlichkeit des Verkehrs über das Greifen nach Verhütungsmitteln.

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Schnee und Wald unter gleitender Sonne bei ihrem Untergang zum Westen. -- WORT Gottes: „Herr, erforscht hast du mich und kennst mich. Du weißt um mein Sitzen und Aufstehen; meine Gedanken erkennst du von weitem, Du prüfst mein Gehen und mein Ruhen, bist vertraut mit all meinen Wegen. ... Wohin soll ich gehen vor deinem Geist, wohin fliehen vor deinem Antlitz? Stiege ich auch zum Himmel hinauf: Du bist dort. Läge ich auch drunten in der Unterwelt: Siehe, da bist Du” (Ps 139[138],1-3.7f).

Wir kehren aber auf den Augenblick zurück des einander geäußerten Konsensus beim Schließen des Ehebundes. Das Einverständnis ihrer beiden: Mann und Frau, muss total – und bedingungslos sein. Im Gegenteil würde es den Strich über sich selber gezogen haben.

(0,7 kB)  Das bedeutet, dass der Konsensus dieser zweien mit keiner irgendwelchen sowohl physischen, wie geistigen, noch zeitlichen Voraussetzung oder Bedingung eingeschränkt sein darf. Die Aufstellung irgendwelcher Bedingung, die die Ganzheitlichkeit der gegenseitigen Hingabe und Annahme ihrer Personen einschränken würde, würde das geäußerte eheliche Einverständnis daselbst eindeutig zunichte machen. So wäre es z.B. im typischen Fall für freie Partnerschaften, die sich miteinander zeitweilig verbinden, solange sie sich gegenseitig vertragen werden, bzw. solange keine Empfängnis eintritt, oder auch solange dieser andere in der Ehe attraktiv genug bleibt, rüstig und leistungsfähig, u.dgl. Jede Einschränkung der Ganzheitlichkeit in gegenseitiger Hingabe im Akt selbst des geäußerten ehelichen Konsensus bedeutete Entzug dieses Einverständnisses.

(0,7 kB)  Einzig auch gerade aus diesem Grund würde die Ausschließung beim Akt des geäußerten ehelichen Einverständnisses des Offenbleibens für die Elternschaft die Ungültigkeit überhaupt der Ehe nach sich ziehen. Sollten solche Partner, die vielleicht ihre solche Absicht im Augenblick des öffentlich geäußerten ehelichen Konsensus geheimgehalten haben, so dass sie sie für sich allein bewahrt hätten, beziehungsweise sollte die Absicht, dass die Nachkommenschaft ausgeschlossen werden wird, nur eine der Seiten unternommen haben, wonach diese zweien miteinander leben würden und würden sie den geschlechtlichen Verkehr unternehmen – in behaglicher Empfindung, sie wären durch die Heirat zu Eheleuten geworden, würde ihr Eheleben zu einer dauernden Kette von Ehebruch werden. Denn die Absicht, das Offenbleiben für Leben wirksam zu verhindern, würde daselbst mit einem Strich über die Eheschließung überhaupt gleichbedeutend sein. Allem äußeren Anschein zuwider, diese Zweien würden daselbst keine Ehe eingegangen haben.

Das sind alles Gründe, die alle ‘freien Partnerschaften’ von vornherein als ehebrüchige Bände zu qualifizieren heißen.

(0,15 kB) In einem Fall: bei homosexuellen Partnern, sind die unternommenen Praktiken als Gays und Lesben in Gottes und der Menschen Augen außerdem ein Übel von außergewöhnlicher Art-Schwere. Sie setzen nämlich eine Reihe von ausnahmsweise verkehrten Betätigungen voraus.

(0,15 kB) In anderem Fall: bei freien heterosexuellen Partnerschaften, wo es um ein Band zwischen Mann und Frau gibt, bleibt dieses Band eine dauerhafte Kette von Ehebruch – und fast mit voller Gewissheit außerdem von diesen Zweien begangener Sünden, oder vielleicht Verbrechen gegen das Leben. Denn sie tun doch alles, dass in ihrem partnerschaftlichen Band kein Kind erscheint
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Diese Erwägungen lassen uns zugleich sich besser bewusst werden, dass alle Partnerschaften, sowohl diese homo-, wie die heterosexuellen, eine große Falschheit darstellen, wenn man sie vom Gesichtspunkt aus des sich gegenseitig geäußerten ‘irgendwelchen’ partnerschaftlichen Einverständnisses bewerten sollte, d.h. einer sich gegenseitig erklärten ‘Liebe’. Das betrifft sowohl das ‘ehelich-partnerschaftliche Einverständnis’, wie auch den darauffolgenden geschlechtlichen Verkehr, wie auch andere sexuellen Praktiken.

(0,22 kB)  Zu großer Verlogenheit werden sexuelle Kontakte vor allem im Fall der Gays und Lesben. Diese zwei Menschen erpressen an ihren Geschlechtsorganen und anderen Teilen ihres Körpers die ‘Sprache des Leibes’, die in Kraft der männlichen und fraulichen Anthropologie die Ganzheitlichkeit der gegenseitigen Hingabe sich einander ihrer Personen beabsichtigt – über ihre männlich-frauliche Komplementarität auf Ebene des Leibes und der Psyche.
– Indessen zwei Gays, bzw. zwei Lesben – nötigen mit dem Akt ihres freien Willens dieser ‘Sprache des Leibes’ eine totale Verlogenheit auf. Sie machen nämlich die Umsetzung dieser ‘Sprache des Leibes’ in Tat wirksam unmöglich, indem ihre unternommenen sexuellen Betätigungen in total widersprüchlicher Art und Weise zur Anthropologie des ehelichen Aktes ablaufen, entgegen dem, wie er vom Schöpfer erschaffen und allein Ehepaaren vom Schöpfer geschenkt worden ist.

(0,22 kB)  Eine ähnliche Qualifikation der unternommenen sexuellen Beziehungen betreffen aber auch die Partnerschaften eines Mannes mit einer Frau, die keine angesichts Gottes und der Gesellschaft Augen gültige Ehe schließen.
– Die eheliche Trauung, die in der Kirche geschlossen wird, fügt der Wirklichkeit des ehelichen Konsensus in seiner anthropologischen Gestalt nichts neues hinzu. Sie erhebt nur den zustande gekommenen Bund zur Ebene einer völlig neuen Wirklichkeit in Ordnung der Gnade, wozu wir allmählich übergehen werden.
Demzufolge, wenn diese zweien, oder der eine von ihnen – die Ehe entschieden nicht zu schließen vor hat, bzw. sie beide ihre Gemeinschaft des Lebens und der ‘Liebe’ nur zeitweile weiterzuführen vorhaben, und ferner, wenn sie in ihrem ‘Probe’-Leben zu zweit von vornherein die Erscheinung von Nachkommenschaft ausschließen, wird diese Haltung Verleugnung der personalen Liebe und ihres Eintritts in den Ehe-Stand. Der von ihnen unternommene geschlechtliche Verkehr wird in ihrem Fall eine einzige Kette von Ehebruch – mit all dessen Folgen für das ... ewige Leben.

Rechtliche Verpflichtung der ehelichen Liebe: Dienst dem gemeinschaftlichen Wohl

Wesentliche Eigenschaft des gerade erörterten ehelichen Konsensus (Einverständnisses), der zugleich die Einheit dieser zweien als von nun an bestehender Ehe einsetzt, ist die Verpflichtung aus rechtlichem Grund zur beiderseitigen Liebe und Weiterführung der in dieser Stunde gebundenen Gemeinschaft der Liebe und des Lebens „bis zum Tod” eines von ihnen.
– Dieser Aspekt, und zwar die Unternehmung der rechtlichen Verpflichtung, auf deren Grund der Wille, den anderen zu lieben, weitergeführt werden wird, bewirkt, dass die Ehe einzig und allein als dauerhafte und unauflösbare Institution betrachtet werden kann. Aus diesem Grund kann die Ehe unmöglich nicht als grundlegende Zelle des Gesellschaftslebens anerkannt werden, aus der auf natürliche Art die Familie herkommen wird, die die Erziehung der kommenden Generation garantiert. Erst auch die Familie sichert die Kontinuität der Generationen und das Existieren nicht nur der betreffenden Familie und des Geschlechts, sondern auch der Nation, und endlich der ganzen Menschen-Familie auf Erden.

Darin kommt zu gleicher Zeit der von Eheleuten bewusst unternommene Dienst für die Gesellschaft zum Ausdruck, in der es ihnen zu leben gegeben ist.
– Dieser Dienst hat auch noch einen anderen Namen: es ist das gemeinsame Wohl. Die Ehe kann alles andere sein, aber sie ist keine Spielerei am ‘Sexus’. Die Ganzheitlichkeit der gegenseitigen Hingabe und Annahme seiner Selbst äußert sich früher oder später mit Erscheinung der Frucht des hier erfolgenden „Zwei-zu-Einem-Fleisch” (Mt 19,5; Gen 2,24). Diese zweien beginnen fast Tag für Tag zu erfahren, was die Wahrheit der Worte darstellt, die der Erlöser des Menschen gesagt hat:

„Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und stirbt, bleibt es für sich allein.
Wenn es aber stirbt, bringt es viele Frucht.
Wer sein Leben liebhat, verliert es, wer dagegen sein Leben in dieser Welt hasst,
wird es für das ewige Leben retten ...” (Joh 12,24f).

Denselben Inhalt hat sooft mit ein wenig anderen Worten Johannes Paul II. ausgedrückt. Er hatte es nämlich gern, die Worte des Zweiten Vatikanischen Konzils anzuführen und sie in immer anderen Zusammenhang zu wiederholen, deren Autor sehr wahrscheinlich gerade er war – als damaliger Kardinal von Kraków, Karol Wojtyła:

„... Der Mensch, der auf Erden die einzige von Gott um ihrer Selbst willen gewollte Kreatur ist,
kann sich vollkommen nicht anders finden, als nur
durch die aufrichtige Hingabe seiner Selbst” (GS 24).

Hier wurzelt die tiefste anthropologische Begründung der Tatsache, dass alle Bemühungen, dass die freien homo- oder auch heterosexuellen Partnerschaften als ‘Ehe’ anerkannt werden, von vornherein unmöglich realisiert werden können. Die Zuerkennung sei es den homo-, oder den heterosexuellen Bänden – des Status einer ‘Ehe’ würde einem Widerspruch in sich selbst gleichkommen. Die Triebfeder solcher Partnerschaften ist Eigensucht. Sie äußert sich in der Suche nach Bequemlichkeit und völliger Freiheit beim Erfahren sexueller Annehmlichkeiten. Dort gibt es keine Rede von irgendwelchem Dienst an der Gesellschaft, oder der Zukunft des Volks und der Menschheit, noch selbst sich gegenseitig.

Als Prinzip gilt das Ausbleiben der gegenseitigen Gabe ihrer Personen. Es gibt allein die gegenseitige Vortäuschung mit erscheinendem Wort ‘Ich liebe – Liebe’. Diese Bezeichnung dient aber nur zum Zudecken der selbstsüchtig gesuchten sexuellen Vergnügung, sollte es auch bei beiderseitigen Zustimmung erfolgen.
– Bei allen freien Partnerschaften dominiert auch die Haltung der entschiedenen Ablehnung der möglichen Empfängnis eines Neuen Menschen.
– Unabhängig davon, zum Strich über alle Liebe als Gabe der Person wird die im Prinzip selbst solcher Partnerschaft geäußerte Haltung einer Zeitweiligkeit. Hier kann von keiner ‘Ganzheitlichkeit der Gabe seiner Selbst’ als Person ‘für’ diesen anderen – und zum gemeinsamen Wohl, gesprochen werden.

Unternehmen die Zivilautoritäten, und umso mehr internationale gesetzgebende Gremien irgendwelche Beschlüsse in Richtung der Anerkennung der sei es homo-, sei es heterosexuellen Partnerschaften als Lebensgemeinschaften, die sich von nun an des rechtlichen Schutzes der staatlichen Gesetzgebung freuen werden, und umso mehr, wenn von ihr für solche Partnerschaften die der Ehe-Institution eigenen Vorteile zugesagt werden, und wird solchen Partnerschaften darüber hinaus das Anrecht zur Adoption genehmigt, sind solche Beschlüsse, als dem gemeinsamen Wohl und den Grundprinzipien der menschlichen Anthropologie widersprüchlich, von vornherein ungültig. Daselbst steht ihnen keine verbindliche rechtliche Kraft zu.

Alle aber, die solcher Art Beschlüsse verabschieden, nach ihnen abstimmen, solche Gesetzbeschlüsse verteidigen und für sie werben, begehen eine besonders schwer Sünde gegen die gesellschaftliche Gerechtigkeit und die Institution der Ehe und Familie. Denn jede Gebärde einer öffentlichen Anerkennung – unmöglich anerkannt dürfenden Gays- Lesben-Partnerschaften, wie auch außerdem der freien heterosexuellen Partnerschaften, die die Institution der Ehe und Familie ablehnen, wird mit zutiefster Diskriminitation der Institution der Ehe und der von ihr herkommenden Familie gleichbedeutend.

Nicht die Gesellschaft diskriminiert die Gays und die Lesben. Wahr ist der Gegenteil: die Gays- und Lesben-Bewegungen, wie auch die ‘Gender’-Ideologie in ihrer radikalen feministischen Ausgabe, stellen den Faktor dar, der in die gesellschaftliche Friedensordnung Störungen einführt. Denn alle Forderungen für die Anerkennung des Status der Freien sowohl homo-, wie heterosexuellen Partnerschaften als vollrechtlicher ‘Ehe’, werden zum Faktor, der die intimste, lebendige Zelle des gesellschaftlichen, nationalen und internationalen Lebens destabilisiert, wie sie die authentische, dauerhafte, unauflösbare Ehe darstellt – samt der von ihr herkommenden Familie.
– Beschlüsse, die den Status der freien Partnerschaften mit der Ehe und Familie gleichstellen, werden aus diesem Grund mit Destruktion der lebendigen Gewebe der Gesellschaft und des gemeinsamen Wohles gleichbedeutend. Sie zerstören die Gesellschaft und die Nation in ihrem Keim selbst.

Nicht die Gesellschaft ‘diskriminiert’ die Gays und die Lesben! Und Nicht die Gesellschaft erweist eine ‘In-Toleranz’ angesichts dieser ‘Anderen: Sonderbaren’: der Homosexuellen. Die Wirklichkeit ist genau gegensätzlich. Die homosexuellen Aktivisten, und ebenfalls die freien heterosexuellen Partnerschaften – sollen vor staatliche Gerichte und internationale Tribunale gerufen werden und vor ihnen: vor der Menschheit – ihre zählende Antwort geben: wegen der Betätigungen, die vorsätzlich ihre Depravation und Zerstörung beabsichtigen.

Sie sind es, die im eigentlichsten Sinn dieses Wortes die ‘Diskrimination’ und ‘Intoleranz’ betreiben, die zielbewusst gegen die Ehe und die Familie ausgerichtet ist, also gegen die Existenz des Volks und der ganzen Menschenfamilie. Sie selbst wollen bewusst und vorsätzlich überhaupt nichts in das gemeinsame Wohl eintragen.
– Parallel dazu haben sie den Mut, für sich aufgrund keines Titel die ihnen nicht gehörigen Vorteile zu revindizieren, die eigen sind und ausschließlich denen zustehen, die den stillen, dauerhaften und treuen Dienst für das Wohl der Gesellschaft, der Nation und der Menschheit erfüllen.

(0,17 kB)  Das alles sind Betätigungen, die vom Gesichtspunkt aus des objektiven gemeinsamen Wohles – kriminell und verbrecherisch sind. Aufgrund dieses Titels verlangt die Situation besonders gegenüber den unmittelbaren Promotoren der erörterten Bewegungen vonseiten des verantwortlichen Personals für die innere Friedensordnung der Nation und des internationalen Lebens, dass sie zur strafrechtlicher Verantwortung gezogen werden – sowohl vor nationalen Tribunalen, wie auch vor dem Internationalen Tribunal, wo Verbrechen gerichtet werden, die gegen die Menschheit ausgerichtet sind.

Unabhängig davon und parallel zu jener strafrechtlichen Verantwortung, das Bewusstwerden um das Unmaß des Bösen im Zusammenhang mit der sich immer weiter verbreitenden Welle der destruktiven Unternehmungen, die von den erörterten Bewegungen in Weltskala ausgelöst werden – verlangt danach, dass ihnen eine kluge, gut überlegte, entschiedene Sperre aufgebaut wird.

Rozmiar: 327 bajtów  Dieser Staudamm soll sich mit schöpferischen Initiativen angesichts aller Abschnitte des individuellen, familiären, nationalen und internationalen Lebens äußern, die eine tiefe Verwüstung und Verwundung erfahren haben infolge der aufdringend erpressten Akzeptation der verkündeten Perversionen.

Rozmiar: 222 bajtów  Mit Initiativen, die auf Heilung berechnet sind, sollen parallel Prophylaxe-Aktionen einhergehen, die vor allem diese Milieus berücksichtigen müssen, die auf Ideologie des moralischen Aufstandes besonders empfänglich sind.

Rozmiar: 221 bajtów  Parallel zu diesen Initiativen sollen Bemühungen der Autoritäten aller Stufen: der nationalen und internationalen, samt unbedingten Umgestaltungen der Mentalität der ganzen Gesellschaft – unternommen werden, die die Gründung der Fundamente für die vielfältige neue Förderung des Lebens abzielen. Auf solchen Grundlagen wird von neuem das Leben einer wahren Ehe und einer wahren Familie aufblühen können und als kostbarster Schatz gehörig geschätzt werden, den die jetztzeitige Generation der Menschen-Familie von Morgen übermitteln kann
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Eine genauere Wertung der in hiesigem Kapitel erörterten Themen, die in keinem Fall nur Theorie sind, sondern im Zeitraum der letzten Jahrzehnte zum Faktor geworden sind, die die Substanz selbst der menschlichen nationalen und internationalen Gesellschaft zersetzen, erlaubt es, dass wir uns in weiterer Folge der vor uns stehenden Erwägungen auf der eigentlichen Thematik des hiesigen sechsten Teiles unserer WEB-Site sammeln: der Ehe als Sakraments, das Jesus Christus, der Erlöser des Menschen, seiner Kirche hinterlassen hat.

Dennoch – wie versprochen, müssen wir zuerst noch näher die weitere, neue, besonders gefähliche sozial-moralische Problematik erwägen: die ‘Gender-Ideologie’ samt allem Übel, das sie in ihrem Innersten mitbringt. Diesem Thema wird also das dritte Kapitel dieses VI. Teiles unserer Homepage gewidmet.

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RE-Lektüre: VI.Teil, 2.Kapitel, ad ‘g’.
Stadniki, 31.XII.2014.
Tarnów, 27.V.2022.


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d. Freie Partnerschaften und die Ehe-Familie
Ablehnung der Institution Ehe-Familie
Geschlechtlichkeit und negative moralische Gesetze
Freie Partnerschaften als Alibi um bequem weggehen zu können
Freie Partnerschaften und Elternschaft

e. Ehelicher Konsensus oder Sex-Spielerei
Gleicher Eintrag der moralischen natürlichen Norm
Eintrag der moralischen Norm im Gewissen des Menschen
Gottes Anpochen an das menschliche Herz ... des Sünders
Ethische Qualifikation des außer-ehelichen Verkehrs
Noch einmal: der einmal geäußerte Ehe-Konsensus
Rechtliche Verpflichtung der ehelichen Liebe: Dienst dem Gemeinschaftlichen Wohl


Bilder-Fotos

Abb.1. Vatikan im Jahr des Jubiläums 2000
Abb.2. Kinder der Familie K.
Abb.3. Rosenkranz: gebenedeites Marien-Gebet
Abb.4. Alles unter dickem Schneemantel in Strahlen der Sonne