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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur


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Selbstverteidigung der Gesellschaft vor dem Übel

Der Gesellschaft steht das Recht und die Pflicht zu, sich vor der Flut der Demoralisation und Faktoren, die ihre innere Zersetzung anstreben, wirksam zu verteidigen. Dieses Recht ist umso mehr begründet, wenn die verkündeten Parolen, wie es im Fall der erörterten Bewegung ist, zur Annahme des authentischen Übels aufrufen: zum rechtlichen Schutz und Vorrechten für Entartungen, was gleichbedeutend ist mit frontaler Infragesetzung der unersetzlichen Rolle der Ehe-Institution und Familie.

Oben wurde auf die Handlungsmethoden der Aktivisten der Bewegung aufmerksam gemacht. Sie tun alles, um die Aufmerksamkeit der Gesellschaft von den im Rahmen der Homosexualität praktizierten entarteten Taten abzulenken, als ob sie gerade etwas selbstverständliches und unschuldiges bildeten. Die von ihnen laut deklamierten Parolen sammeln sich um Rechte, die sie für sich fordern, indem sie sich zugleich in die Rolle der anscheinend ungerecht behandelten und diskriminierten stellen. Den Zuschauern dieser Manifestationen kann es in abgekürzter, kritikloser Wertschätzung der sophistisch präparierten Parolen der Bewegung zuerst scheinen, sie enthielten Aspekte des Wohles. Genau so wie die Ereignisse bei der Versuchung im Paradies abgelaufen sind:

„Da sah die Frau, dass es köstlich wäre, von dem Baum zu essen und lieblich anzusehen,
und dazu verlockte, klug zu werden. Sie nahm von seinen Früchten und aß;
sie gab auch ihrem Mann, der bei ihr war, und auch er aß ...” (Gen 3,6).

Eine ungefesselte Freiheit im Bereich der Sexualität zu erreichen dank der Abschüttung der bisherigen Gebote und Verbote der betreffenden Gebote kann täuschend den Anschein eines angemessenen Zieles haben, um es mit Kraft auf den Machthabern zu erwirken, denen aber keine Macht über das moralische natürliche Gesetz, noch die Gebote Gottes zusteht. Die Aktivisten der Bewegung fordern aber ihre Abschaffung, sollte es auch um den Preis davongetragener Wunden bei gelegentlich entfesselten Straßengefechten geschehen.

Zuständigkeiten, Aufgaben und Grenzen der öffentlichen Autoritäten

Es ist klar, keine menschliche Macht ist zuständig, das moralische natürliche Gesetz zu modifizieren, und umso mehr es abzuschaffen. Die Überschreitung der Berechtigungen vonseiten irgendwelcher Zivilmacht wirkt dahin, dass die verabschiedeten Dekrete und staatlichen ‘Genehmigungen’ jede verbindliche Kraft verlieren. Solche Situation auferlegt auf die Bürger die Pflicht, ihren entschiedenen Widerspruch mit Berufung auf das Gewissen zu äußern. Es dürften hier einmal mehr Worte Johannes Paul II. angeführt werden:

„... Jedoch ‘in keinem Lebensbereich – kann das Staatliche Gesetz das Gewissen ersetzen, noch kann es Normen aufnötigen, die über seine Zuständigkeit hinausgehen’ [Anführung von: DoV III], zu denen der Schutz des Gemeinsamen Wohles der Person gehört – durch die Anerkennung und die Verteidigung ihrer Grundrechte, die Förderung des Friedens und der öffentlichen Moralität [Anführung von: DigHum 7].
– Aufgabe des Zivilgesetzes ist es nämlich, die gesellschaftliche Friedensordnung zu schützen, die auf einer wahren Gerechtigkeit aufgebaut ist, damit wir ‘alle in aller Frömmigkeit und Rechtschaffenheit ungestört und ruhig leben können’ [1 Tim 2,2] ...” (EV 71).

„Falls daher Staatslenker entgegen dieser Ordnung [= geistige Ordnung und die Macht kommen von Gott her], und daselbst Gesetze entgegen dem Willen Gottes erlassen oder etwas gebieten, dann können weder die erlassenen Gesetze, noch die gewährten Vollmachten das Gewissen der Bürger verpflichten (...). Dann endet in Wirklichkeit die Macht und es beginnt ein scheußliches Unrecht ...
... Das menschliche Gesetz ist insoweit Gesetz, insoweit es mit der rechten Vernunft übereinstimmt und daselbst vom ewigen Gesetz herabfließt.
– Wenn aber ein Gesetz der Vernunft widerspricht, wird es gesetzwidriges Gesetz genannt. In solchem Fall hört es aber auf Gesetz zu sein und wird vielmehr zum Akt der Gewalttätigkeit. ...” (EV 72).
(S. ebd. EV 73: ‘Die schwere und konkrete Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen’. In diesem konkreten Fall spricht Johannes Paul II. gerade von Gesetzen, die den Schwangerschaftsabbruch und die Euthanasie genehmigen. Die Frage der homosexuellen Praktiken und Gesetze, kraft deren die homo- und heterosexuellen Partnerschaftsbände mit dem Ehebund gleichgestellt werden, stehen ebenfalls im Widerspruch zum natürlichen moralischen Gesetz)
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Öffentliche Autoritäten und Manifestationen der Homosexuellen-Bewegung

Es scheint, in solcher Situation sollte man nach folgenden Weisungen handeln:

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Johannes Paul II. war als Papst in Lagiewniki zweimal: am 7.VI.1997 - damals kam er hierhin getrieben vom besonderen BEDÜRFNIS seines HERZENS. Zum zweiten Mal, als er die Konsekration des Sanktuars der Barmherzigkeit Gottes vollbrachte. Es war Samstag, den 17.VIII.2002. Der Aufbau des Sanktuars war damals noch nicht voll beendet. Es gab auch noch fast keinen inneren Ausschmuck. Johannes Paul II. hat bei dieser Gelegenheit das ANVERTRAUEN der ganzen Welt an Gottes BARMHERZIGKEIT verrichtet. Hier die Worte dieses ANVERTRAUENS - am Ende der damaligen seinen Homilie:
– „GOTT, BARMHERZIGER VATER, der Du Deine Liebe in Deinem Sohn Jesus Christus offenbart hast, und sie auf uns im Heiligen Geist, dem Tröster, ausgegossen hast, wir VERTRAUEN Dir heute das Geschick der Welt und eines jeden Menschen an. Neige dich über uns Sündigenden, heile unsere Schwäche, überwinde alles Übel, gewähre, dass alle Bewohner der Welt Deine Barmherzigkeit erfahren, dass sie in Dir, Dreieiniger Gott, immer die Quelle der Hoffnung finden. Urewiger VATER, um des schmerzhaften Leidens und der Auferstehung Deines Sohnes, habe Barmherzigkeit für uns und die ganze Welt” !

Indem gemäß der vieljährigen Erfahrung der Konfrontationsgeschichte mit Manifestationen von Gays und Lesben, alle irgendwelche Argumentation auf der Ebene der rechtschaffenen Vernunft überhaupt nichts gibt und kein irgendwelches vernunftsmäßig begründetes Einvernehmen näher zukommen lässt, woran es den Homosexuellen übrigens aufrichtig gesagt überhaupt nicht gelegen ist, bleibt es angesichts neuerlicher Versuche, eine ‘Gleichheits-Parade’ und andere der Art Manifestationen ihrer Unrechte zu organisieren – im Namen des gemeinen Wohles sich nach der folgenden Lösung zu richten:

(0,15 kB) Grundlegende Art und Weise der Selbstverteidigung vonseiten der Gesellschaft vor dem von der Bewegung aufdringlich aufgenötigten ihrem Lebensstil, der in schöner Umrahmung als eines von Gays und Lesben unternommenen gerechten Kampfes um ihre ‘Menschen-Rechte’ dargestellt wird, indem ihr Status als legaler partnerschaftlichen Bände und ihre Institutionalisierung auf gleicher Ebene mit der Ehe und Familie vonseiten der Gesellschaft anerkannt werden sollten – ist die wirksame Nicht-Zulassung solcher Manifestationen in irgendwelcher ihrer Version.

(0,16 kB) Die lokalen Behörden und der Ordnungsdienst müssen sich mit Determination ausweisen und keinen sowohl Versprechungen vonseiten der Organisatoren der geplanten Manifestationen erliegen, noch keinen Erpressungsformen und schreienden Protesten dieses Milieus in Antwort auf die entschiedene Blockierung von Veranstaltungen dieser Art.
– Die Behörden der Städte und Staate können auch nicht den Erpressungsformen und Androhungen erliegen, die in diesem Zusammenhang vonseiten der internationalen Organismen ankommen. Sie können auch nicht den Urteilen erliegen, die in dieser Hinsicht vom Konstitutions-Tribunal erlassen werden können, wenn dieses sich auf das unverantwortlich angewandte Anrecht zur Äußerung der eigenen Meinung beruft. Hier geht es nämlich um die von der Bewegung beabsichtigten destruktiven Betätigungen, die gegen das gemeinsame Wohl des Volks und der Gesellschaft ausgerichtet sind. Denn auch das Konstitutions-Tribunal übertritt seine Zuständigkeiten, sooft es Verhaltensweisen verteidigt, die mit dem natürlichen moralischen Gesetz widersprüchlich sind.

(0,15 kB) Der Mangel an eindeutiger Stellungnahme der lokalen Macht im Ausgangspunkt selbst der geplanten Manifestationen wird von vornherein zum leicht vorauszusehenden ‘Sieg’ der Aktivisten der Bewegung, gleichbedeutend mit vielfältiger Niederlage des gemeinsamen Wohls und des Sinnes der Existenz selbst der öffentlichen Macht.

Indem aber die Gays und Lesben, mit mächtiger Unterstützung vonseiten Milieus des internationalen Nachdrucks und – leider, zu ihrer Unehre ... vonseiten einiger zum korrekten vernunftmäßigen Denken (vgl. Röm 1,22) nicht mehr fähigen hochangestellten gesetzgebenden nationalen und internationalen Gremien – ganz gewiss auf weitere Abquälung der Gesellschaft mit systematisch geplanten weiteren Manifestationen und pseudo-wissenschaftlichen Imitationen von Symposien über diese Themen nicht verzichten, soll die Strategie angesichts der Problematik der Homosexualität auf dem Niveau der höchsten Autorität des betreffenden Staates verantwortlich unternommen werden. Unzulässig sind Fälle eines Zwiespalts in Frage von Meinungen und Verordnungen mit Bezug auf die entschlossene Blockierung im Prinzip selbst von Versuchen, solche Manifestationen zu veranstalten – bei gleichzeitigem Schmeicheln ihnen zugute vonseiten der Vertreter eines anderen Ressorts derselben Autorität des Staates, oder der betreffenden Stadt. Insbesondere sollen folgende Postulate in dieser Hinsicht betreffs der Machthabenden vorgeschoben werden:

(0,22 kB)  Die staatlichen Autoritäten sollen nicht zögern, alle irgendwelche Vereinigungen oder Verbände von Gays und Lesben völlig zu delegalisieren – und diese Delegalisation auch folgerichtig ausführen. Staatliche Behörden dürfen keinen Androhungen und Nötigungsversuchen erliegen, wie sie gerade deswegen vonseiten der Protagonisten der Bewegung aus anderen Ländern, auch in internationaler Skala, erwartet werden können. Die tatsächliche Delegalisierung aller Vereine der Homosexuellen verletzt nicht nur die Grund-Rechte des Menschen nicht, sondern umgekehrt, sie dient ihrer Erscheinung in vollem Glanz.

(0,22 kB)  Die Zivilmacht soll keine Genehmigungen zur Entstehung von Klubs erlassen, Kaffeehäusern und anderen Institutionen für Gays oder die Lesben. Ähnlich auch sollen alle Verlagshäuser, Schriften, Internetseiten und Veranstaltungen wirksam delegalisiert werden, in denen Inhalte und der Lebensstil der Homosexualität gefördert wäre.

(0,22 kB)  Die Bildungsautoritäten und alle Erziehungsinstitutionen sollen entschieden auf keinen Fall zulassen, dass didaktischer Unterricht und die Erziehung den Gays oder Lesben anvertraut werde. Das betrifft besonders das Erziehungspersonal für Kinder aller Stufen und der Jugendlichen, darin auch der Studenten-Jugend. Nur allzu sprechend sind Statistiken der Pädophilie, die von homosexuellen Personen betrieben wird, wie auch die beängstigenden Statistiken u.a. bretreffs Krankheiten, die auf geschlechtlichem Weg durch diese verbreitet werden, die homosexuelle Praktiken und Pädophilie betreiben.

(0,22 kB)  Mit ähnlichen Verschärfungen sollen alle anderen Posten gesichert werden – sei es der Erziehungs-Institutionen, sei es der Administration aller Stufen. Allzu groß können die Auskosten bei der Wiedergutmachung der moralischen und gesellschaftliche Verwüstungen betragen, die durch homosexuelle Personen zugefügt wurden – in Zusammenstellung mit dem ihnen in diesem Fall erwiesenen scheinbaren Mitleid vermittels einer liberalen Deutung der gesetzlichen Sperre, die solchen Personen den Zugang zu allen irgendwelchen Posten im gesellschaftlichen Leben blockiert.

(0,22 kB)  Die hier geforderte Haltung für die Machthabenden ist keinesfalls Ausdruck einer Diskrimination, noch Ungerechtigkeit diesen Personen gegenüber. Es geht dagegen um die grundlegenden Prinzipien der Selbstverteidigung der Gesellschaft vor der von diesen Milieus aufgedrungenen Depravation und Betätigungen, die das gesellschaftliche Gewebe über die Devaluation der Institution der Ehe und Familie zerstören.

Von Homosexualität durch die Wahrheit herausführen

Parallel zur geforderten tatsächlichen Delegalisierung aller homosexueller Vereine und einer eindeutigen Absperrung der Berufausübung für solche Personen – zumal im Ressort der Erziehung, sollen die staatlichen Behörden wahrhafte Bemühungen unternehmen, um für diejenigen, die homosexuelle Neigungen erfahren, oder noch schlimmer: die Gays- und Lesben-Praktiken tatsächlich ausüben, Resozialisations-Zentren zu bilden und sie auch wirklich zu fördern. So manche Länder, die sich seit vielen Jahren mit der Plage der verbreiteten Homosexualität abmühen, können sich diesbezüglich mit Optimismus weckenden Errungenschaften bei der Herausführung der Betreffenden aus ihren psychischen und ethischen Verwicklungen rühmen. In diesen Ländern wurden mittlerweile zahlreiche, wirksam und straff wirkende religiöse, nicht religiöse und auch interkonfessionelle Beratungszentren organisiert.

Dank ihnen haben zehnte Tausenden homosexuelle Personen eine glückliche Lösung der sie bisher peinigenden Probleme gefunden, die mit den erfahrenen Neigungen und Praktiken des Gay- bzw. Lesbe-Stils verbunden waren. Die Mehrzahl von ihnen konnten letztlich eine glückliche Ehe eingehen und freuen sich im Kreis geliebter und liebender Kinder. Einige von ihnen haben sich entschieden, bewusst ein Leben der geschlechtlichen Reinheit zu führen, ohne sich mit der Ehe zu binden. Noch andere, ebenfalls Ledige, sammeln sich in sich einander unterstützende Vereine einer schöpferisch gelebten Freundschaft mit anderen ledigen Personen, bei entschiedener Abhebung von allem, was an die früher unternommenen Praktiken erinnern könnte.

Anders gesagt, einerseits sollen individuelle Personen, voller schöpferischer Initiativen und echter Nächstenliebe, andererseits aber öffentliche Machtträger keine Mühe scheuen, um für diejenigen, die mit dem Elend homosexueller Neigungen, oder umso mehr homosexueller Praktiken betroffen wurden, Chancen für eine schöpferische Heilung und zum Weggang vom Teufelszirkel dieses individuellen und gesellschaftlichen Übels schaffen. Wir erinnern uns gut, in was für einem Klima es in den USA, der Wahrheit widersprechend, zum Wegstreichen in 1973, und in mehreren weiteren Jahren danach auf dem Niveau der WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) der Homosexualität vom Verzeichnis psychischer Erkrankungen gekommen ist (s. genauer ob.:  Homosexualität weggestrichen von der Liste psychischer Krankheiten – samt der ganzen weiteren Folge).

In dieser Situation drängen sich weitere Postulate auf, vor allem betreffs der Notwendigkeit, dass Informationen gemäß der Wahrheit bezüglich der sittlichen und physischen Not der Homosexualität wiederhergestellt werden. Somit hier weitere Vorschläge.

Die Verantwortlichen sollen eine entschiedene Abschaltung der Mythos herbeiführen, auf die sich die Aktivisten der Homosexualität unermüdlich berufen. Die Gesellschaft, und umso mehr die Opfer selbst sei es allein der Neigungen, oder geradeaus homosexueller Praktiken – müssen zum Verständnis kommen, dass sie systematisch in Verlogenheit gedrungen werden, indem man ihnen Behauptungen einredet, die der Wahrheit total widersprechen:

(0,12 kB)  Es widerspricht der Wahrheit die Behauptung, homosexuelle Neigungen bildeten eine erbliche Belastung. Das wurde u.a. von der Ärztegruppe im Rapport, das dem Parlament in Kanada Januar 2005 vorgelegt wurde, bestätigt (s. genauer ob.:  Erklärung des Katholischen Ärzte-Vereins der USA – und die weitere Folge. – S. auch: http://www.lifesite.net – 'Gay-Marriage' and Homosexuality, some Medical Comments).

(0,12 kB)  Lüge ist die Behauptung, es sollte ein ‘Gen’ geben, das die betreffende Person zu Neigungen, bzw. geradeaus zu homosexuellen Praktikten determinierte (s. dazu ob. , das angeführte Schreiben für das Parlament von Kanada, Pkt.5: Das „sogenannte ‘Gay-Gen’ wurde niemals entdeckt”).

(0,12 kB)  Es ist Unwahrheit, es sollte neben Männer-Menschen und Frauen-Menschen noch eine ‘dritte’, so gestaltete ‘Mutante’ der menschlichen Natur geben, deren Ausdruck der Homosexuelle Mensch sein sollte.

(0,12 kB)  Es ist Verlogenheit, der tagtäglich Tatsachen widersprechen, als ob eine Person mit homosexuellen Neigungen, und selbst die in Praktiken als Gay oder Lesbe verwickelt wäre, sich von ihnen nicht befreien und nicht wirksam geheilt werden könnte.

Mit anderen Worten, man muss sowohl der Gesellschaft, wie den Einzelnen, die mit dem Elend der Homosexualität betroffen sind, verhelfen, die Wahrheit wieder zu gewinnen. Es muss in enger Anknüpfung an ihre psycho-physische Erlebnisse erfolgen, die bisweilen vielleicht an schlimmste Gedanken von Verzweiflung und Sinnlosigkeit des weiteren Lebens grenzen. Man soll mit größter Überzeugungskraft, eventuell mit Berufung auf die reichliche strikt wissenschaftliche Dokumentation und spontane, freudesprühende Bekenntnisse von Personen hinweisen, die von der Sucht der Homosexualität herausgekommen sind, und anderseits Wege der Hoffnung zeigen samt dem ihnen beharrlich von neuem gegebenen Mut und Willen zum Leben.

Zu diesem Ziel sollen die folgenden, berichtigenden Informationen ermutigend übermittelt werden:

(0,18 kB)  Es gibt keinen Determinismus, in Kraft dessen irgendjemand als Person mit homosexuellen Neigungen geboren wäre, oder sich als solche offenbaren müsste, indem sie von Innen her zur Unternehmung von Taten als Gay oder Lesbe als einer Wirklichkeit, die ihre freie Wahl überragte, determiniert wäre.

(0,17 kB)  Von Neigungen, und selbst schon viele Jahre hindurch eingewurzelten Praktiken eines homosexuell gestalteten Lebens kann man erfolgreich geheilt werden.

(0,18 kB)  Allerdings niemand wird von seiner Sucht gegen seinen persönlichen Willen los. Das betrifft selbstverständlich ebenfalls den wirksamen Weggang vom Boden des bisher gelebten Elends in dieser Hinsicht.

(0,18 kB)  Die wahre, glückliche Lösung der Frage der eigenen Neigungen, und umso mehr der betriebenen Homosexualität setzt viel Geduld, Demut und nicht abnehmende Zuversicht und Dauerhaftigkeit voraus. Ähnlich wie es beim Loswerden von jeder anderen sündhaften Sucht ist, ist es wichtig, dass man falls Niederlage und eines neuerlichen Hinfallens – nicht der Verzweiflung erliegt, noch einem fruchtlosen Gezerre, sondern den Kampf um das Gute jedesmal von neuem unternimmt – mit erneuerter Zuversicht, die in die Zukunft hinblickt und sich nicht wegen des Verbleibens im Dreck der Vergangenheit bzw. der gerade erlebten Gegenwart entmutigen lässt.

Außerdem gehört es sich das folgende dazuzufügen:

(0,15 kB) Am leichtesten erfolgt der Vorgang des Lostrennens von Neigungen und Praktiken der Homosexualität, wenn die betreffende Person sich intensiv zum Erlöser des Menschen, Jesus Christus, hinzuwenden beginnt, indem sie mit großer Zuversicht der heilenden Allmacht seiner Barmherzigkeit anvertraut.

(0,15 kB) Besonders versprechend erscheint diese Chance, wenn jemand das „Gesicht des Herrn” (Ps 27[26],8) über ein kindliches Anvertrauen an die Unbefleckte Mutter-Jungfrau Maria zu suchen beginnt. Sie ist Mutter des Erlösers, die aber von Ihm selbst – von der Höhe des Kreuzes – jedem der Erlösten, die Gays und Lesben nicht ausgenommen, als seine wahrhafteste Mutter in Ordnung der Gnade geschenkt worden ist.

(0,15 kB) Eine tägliche, für heutzutage vergegenwärtigte Übergabe Mariens jedem der Sünder als Mutter, und jedes der Sünder als Ihren Sohn, erfolgt bei jedesmaliger Heiligen Messe. Das Messopfer ist ein eigenartiges ‘Herablassen-vom-Himmel’ – des dorthin von Jesus Christus mitgenommenen Erlösungswerkes, das jeder Generation, die heute – in diesem bestimmten geographischen Punkt des Erdballs lebt, zugänglich gemacht wird.
– Im Sakrament der Versöhnung, und dann in der Eucharistie – erhält jeder Mensch: Mann und Frau, die Früchte all dessen, was sich auf Golgotha ereignet hat, und was jetzt in der Heiligen Messe vergegenwärtigt wird. Auf Golgotha hat sich das „bis zum Letztlichen” (vgl. Joh 13,1) verwirklicht, was Sinn der Liebe Jesu Christi geworden ist. Hier, auf Golgotha, diesem Kalvarienberg, hat der Sohn Gottes sein Selbst in Ganzheitlichkeit der Gabe seines Göttlich-Menschlichen „Leibes für das Leben der Welt dahingegeben” (Joh 6,51), damit auch jeder der bisherigen Gays und jede bisherige Lesbe – mit seinem Gottes Leib genährt, und mit seinem Gottes Blut als dem Unterpfand des „ewigen – Lebens” getränkt werden kann (Joh 6,54.58).
– Weil aber der Erlöser jedem von uns seine Mutter von der Höhe des Kreuzes – als unsere Mutter und Zuflucht der Sünder geschenkt hat, erhalten wir Maria immer von neuem, sooft wir bei der gerade gefeierten Heiligen Messe Anteil nehmen.

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c. Haltung der Gesellschaft
und der Behörden angesichts der
homo- und heterosexuellen
freien Partnerschaften

Es ist Zeit, die Schlüsse zusammenzufassen, die sich aufgrund der dargestellten Erwägungen als Postulate für die Gesellschaft und die Machttragenden anbieten – schon nicht nur angesichts der manifestierenden Gays und Lesben, sondern der tatsächlich bestehenden homo- und heterosexuellen Partnerschaften. Diese Erwägungen werden von uns insofern unternommen, als sie untrennbare Ausklänge auf die Institution der Ehe und die von ihr herkommende Familie ausüben.

Es leuchtet uns die Sicht dessen vor, was Objekt der weiteren Folge der Erwägungen des hiesigen, sechsten Teiles ist: wir haben vor, das freudige, verwundernde Geheimnis der Sakramentalität der Ehe, von der die Familie hervorgeht, tiefer zu ergründen. Es ist allerdings unmöglich an diese Erwägungen heranzutreten, ohne den Versuch unternommen zu haben, eine objektive Wertung der Parodie der eigentlichen Ehe und Familie dargestellt zu haben, für die einerseits die Gays- und Lesben-Partnerschaften vorkommen möchten, und anderseits Freie Partnerschafts-Bände heterosexueller Personen, die aber nichts mit der Institution der Ehe zu tun haben wollen, gleich ob sie in der Kirche geschlossen, oder ob sie nur in Form eines Zivilkontraktes angesichts der Zivilbehörden eingegangen werden sollten.

‘Allgemeinheit’ der Homosexualität – und noch einmal ein paar Tabellen

Es ist angebracht, dass man sich einen Begriff über die ‘Allgemeinheit’ der Erscheinungsform der Homosexualität erarbeitet – und parallel dazu noch über die freien heterosexuellen Partnerschafts-Bände. Die Gesellschaft soll sich dessen bewusst werden, dass die Homosexualität in keinem Fall eine so allgemeine, noch ‘massenhafte’ Erscheinung darstellt, wie es den Anschein haben könnte aufgrund der äußerst lautgewordenen, immer woanders organisierten Manifestationen der Gays- und Lesben-Aktivisten, wie auch aufgrund der von ihnen veranstalteten ‘Gleichheits-Paraden’.

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Hier, in dieser Rotunda-Kapelle, wird ab dem 3.IV.2005 eine UNUNTERBROCHENE Anbetung gehalten: tags- und nachtsüber. -- Worte Johannes Paul II., als er hier am 7.VI.1997 herkam: -- Die KIRCHE LIEST von neuem die BOTSCHAFT der Barmherzigkeit ab, um der Generation des endenden Zweiten Jahrtausends und den künftigen Generationen das Licht der HOFFNUNG auf wirksame Weise zu bringen. Sie bittet auch Gott ununterbrochen um BARMHERZIGKEIT für alle Menschen. In keiner anderen Zeit, in keiner Phase der Geschichte - zumal in der Zeit des so großen Umbruchs wie es Jetztzeit geschieht - kann die Kirche das Gebet nicht vergessen, das Rufen um Gottes Barmherzigkeit angesichts des vielfältigen Übels, das auf der Menschheit lastet und ihr droht. (...) Je mehr das menschliche Bewusstsein, indem es der Säkularisation erliegt, den Sinn selbst des Wortes BARMHERZIGKEIT verliert - je mehr sie sich von Gott entfernt, sie daselbst vom Geheimnis der Barmherzigkeit weggeht - desto mehr steht der Kirche das Anrecht und die Pflicht zu, dass sie sich auf Gottes Barmherzigkeit mit GROSSEM RUFEN beruft (DM, 15). Gerade deswegen fand sich auf dem Weg meiner Pilgerwanderung dieses Sanktuar. Ich komme hier, um alle Sorgen der Kirche und der Menschheit dem Barmherzigen Christus zu anvertrauen. An der Schwelle des Dritten Jahrtausends komme ich, um Ihm noch einmal meinen Petrus-Dienst zu anvertrauen - JESUS, ICH VERTRAUE AUF DICH.

Es muss offenbar bekannt werden, dass sich die Verallgemeinerung der Homosexualität als Erscheinungsform unterschiedlich in unterschiedlichen Ländern gestaltet. Es gibt Länder, wo das Reden über Gays und Lesben eine ungeheure Verwunderung wecken würde, und die Leute würden nicht einmal verstehen, worüber es hier gehen könnte. Die Völker dieser Länder könnten alle anderen Unsittlichkeiten erwarten, allerdings nicht eine so weit vorgerückte Entartung des Menschen, dieses Wesens, das anscheinend – der Art: ‘homo sapiens – des Menschen als Wesens, das mit Verstand ausgestattet ist’, zugehört.

Dagegen in anderen Ländern, zumal diesen mit hochgewordenem Konsumismus, trifft diese Erscheinungsform auf viel mehr empfänglichen Boden: der beinahe allgemeingewordenen Nicht-Beachtung aller irgendwelcher Normen des gesellschaftlichen und ethischen Lebens. Allein schon diese Beobachtung dringt den Schluss auf, wie weit die Homosexualität und andere ‘freie Verbindungen’ zum dramatischen Zeugnis der fortschreitenden Degradation der Würde des Menschen und der Kulturdekadenz darstellt. Das kommt vor allem in Zusammenstellung der ursprünglichen und armen Völker – mit reichen Ländern zutage, wo die ‘Anti-Freiheit’ nicht mehr weiß, was sie noch darüber hinaus ‘begehren’ möchte.

Wir haben zwar schon früher ein paar Tabellen mit charakteristischen Daten in Prozenten usw. dargestellt, die typisch bei Personen mit gestörter sexueller Orientation vorkommen (s. ob.: Tab.2. Sex-Praktiken – Ebd.: Tab.3-5: Veränderlichkeit der Partner, Anfälligkeit auf Ansteckung, Sterblichkeit der Gays-Lesben). Dennoch es lohnte sich jetzt noch einmal statistische Daten herbeizuführen, diesmalig aus einer anderen, uns näheren Quelle.

Wir denken hier an Daten, die von einer Gruppe von sieben Ärzten im Rapport dargestellt wurden, der im Auftrag des Parlaments von Kanada, Januar 2005, erstellt worden ist. Dieser Rapport stellt offenbar Daten hauptsächlich selbst aus Kanada dar. Die genannten Ärzte berücksichtigen aber in der Hauptstruktur ihrer Untersuchungen statistische Daten, wie sie in vielen anderen Ländern vorkommen: ab Neuseeland bis zu Ländern West-Europas und der USA. Daher, bevor wir auf eine weitere Gruppe von unentbehrlichen Voraussetzungen kommen, die in Bedacht gezogen werden sollten sowohl mit Bezug auf die Gesellschaft, wie die Machthabenden, ist es angeraten, die Daten des hier in abgekürzter Form ein paar Tabellen angeführten Rapports dargestellt wird, aufmerksam anzublicken, und sei es nur um nicht einem unbegründeten Pessimismus anheim zu fallen.

Es zeigt sich, dass das Leben eines Gay bzw. Lesbe nur ein unbedeutender Prozentsatz der Gesellschaft führt. Der bedeutende Teil der Bevölkerung glaubt beharrlich an die Institution der traditionellen Ehe und gestaltet ihr Leben in Ehe und Familie. Der rechtschaffene Verstand und der nicht entstellte ‘ethische Sinn’, und parallel dazu die allgemeinmenschliche Empfindung einer gesunden Anthropologie – will nicht zur Annahme dessen zulassen, was – ohne die Würde als Person eines einzelnen Gays und einer Lesbe zu verletzen, nicht anders gewertet werden kann, als einer mit Kraftaufwand aufgedrängten, unmöglich zu akzeptierenden, allzu tiefgewordenen Entartung der menschlichen Natur.
– Daher bleibt die traditionelle Institution der Ehe und die von ihr herkommende Familie weiter, allen Versuchen ihrer Entstellung zuwider, die kleinste stabile und Hoffnung weckende Zelle der Gesellschaft: Voraussetzung zum Überleben überhaupt der Menschen-Familie auf Erden.

Andererseits übt die verhältnismäßig nicht starke Gruppe der Gays und Lesben einen ungemeinen Nachdruck auf den übrigen Teil der Gesellschaft aus, und selbst auf internationale gesetzgeberische Gremien. Es ist deutlich sichtbar, dass die Aktivisten dieser Bewegung, indem sie keine Chance für eine ‘Selbst-Verteidigung’ ihres unmöglich zu akzeptierenden Status erblicken, auf eine wesentlich für sich bekömmlichere Position überspringen: der angreifenden Seite. Zu gleicher Zeit wenden sie die Taktik an einer gut überdachten, gewandt benutzten Schockwirkung auf die Gesellschaft wegen der ihr eingeredeten Anklage, die Gays und Lesben wären Opfer der Intoleranz und Diskrimination vonseiten der Gesellschaft geworden.

Die Aktivisten der Gays- und Lesben-Bewegung haben meisterhaft die ‘Griffe’ beherrscht, wie die öffentliche Meinung überschrien werden kann und wie es die sophistischen, erfinderisch präparierten Parolen zu manifestieren gilt. Sie verstehen es vortrefflich, sowohl die Öffentlichkeit, wie die zivilen Autoritäten und die internationalen Gremien mit ihren grundlosen Vorwürfen einzuschüchtern und sie aufzunötigen. Dabei fordern sie für sich die Anerkennung ihres Status als einer vollberechtigten ‘Ehe’ samt allen ihr gehörigen Vorteilen, einschließlich des Anrechts zur Adoption.

In dieser Lage ist es gut, dass man sich um die wirkliche Wahrheit der erörterten Bewegung bewusst wird. Das gestattet der Öffentlichkeit und den Autoritäten die unbegründete Panik zu vermeiden und dort auf der Höhe stehen zu bleiben, wo es nötig ist, um das gemeinsame Wohl – mit Bezug auf die einzelnen Bürger, die Nation und die ganze Menschen-Familie wirksam zu verteidigen, sollte es auch heißen, dass man sich deswegen auf das drohende, aufständische Gekreische bestimmter Milieus aussetzt.

Es folgen jetzt in Tabellen dargestellte, ausgewählte Daten aus dem genannten Rapport der sieben Ärzte-Spezialisten, der im Auftrag des Parlamentes von Kanada Januar 2005 aufgestellt wurde.


ANMERKUNG. Bibliographie zum Rapport im Auftrag des Parlamentes von Kanada: Januar 2005.:
Sieh dazu: ‘Gay-Marriage’ and Homosexuality, some medical comments – http://www.lifesite.net
Außerdem ebd., Links:
http://www.statcan.ca/Daily/English/040615/d040615b.htm
http://www.statcan.ca/Daily/English/021022/d021022a.htm
Und noch:
1. „Health risks of gay sex” [Bedrohung der Gesundheit infolge des Gay-Sexus]:
– http://www.corporateresourcecouncil.org/white_papers/Health_Risks.pdf
2. „Effects of family breakdown on children and society” [Einfluss des Zerfalls der Familie auf die Kinder und die Gesellschaft], CIVITAS, London, UK:
– http://www.civitas.org.uk/pdf/Experiments.pdf
3. „Marriage research” [Untersuchungen über die Ehe], Prof. Andrew Oswald:
http://www2.warwick.ac.uk/fac/soc/economics/staff/faculty/oswald/
4. „Therapy of homosexual orientation” [Therapie der homosexuellen Orientatierung]
– http://www.narth.com (National Association for Research and Therapy of Homosexuality) [Nationaler Verein für Untersuchungen und die Therapie der Homosexualität in den USA].


Tab.6. Homosexualität und die Gesellschaft

Homosexualität in der Gesellschaft
Gays1,3 %
Lesben0,7 %
Familienanzahl in Kanada8,3 Millionen
Anzahl traditioneller Ehen6 Millionen
Anzahl heterosexueller Partnerschaften1,1 Millionen
Anzahl homosexueller Paare0,5% = 34.200 ‘Paare’
Gays2,1 %
Lesben1,5 %
Gays2,8 %
Gays2,8 %
Lesben1,4 %
Gays2,8 %
Lesben1,4 %

Tab.7. Partnerschaftliche ‘Treue’ der Gays und Lesben

Veränderlichkeit der Partner
Gays:Sex mit über 100 verschiedenen Partnern haben verrichtet:75%
Insbesondere:
Gays:Sex mit 100-250 verschiedenen Partnern:
Sex mit 250-500 verschiedenen Partnern:
Sex mit 500-1000 verschiedenen Partnern:
Sex mit über 1000 verschiedenen Partnern:
15 %
17 %
15 %
28 %
Lesben:Niedrigere Daten betreffs der Veränderlichkeit der Partnerinnen.
Viele Lesben verrichten Sex wechselseitig: mit einer Frau,
dann wieder mit einem Mann

Tab.8. Dauerhaftigkeit der Partnerschaften

Dauerhaftigkeit der Partnerschaften
Holland:Gay-Partner: Dauerhaftigkeit des Bandes bei durchschnittlich
8 anderen Partnern, für die durchschnittliche Zeit:
1,5 Jahr
‘Treue’ dem prinzipiellen Partner
Sex mit anderen Partnern im ersten Jahr der Partnerschaft:
Sex mit anderen Partnern nach FÜNF Jahren Partnerschaft:
66 %
90 %
Dauerhaftigkeit der Partnerschaften nach Internet-Antworten
von 8000 Homosexuellen (2003-2004):
Dauerhaftigkeit der Partnerschaft unterhalb von 8 Jahren:
Dauerhaftigkeit der Partnerschaft oberhalb von 16 Jahren:
71 %
  9 %

Tab.9. Risiko des homosexuellen Sexus

Praktiken und Erkrankungsrisiko
Gays:60% praktiziert analen Sexus. Das bedeutet Risiko hohen Grades von Krankheiten, die es bei heterosexuellen Partnern gewöhnlich überhaupt nicht gibt.
Gays im Alter
15-22 Jahren:
5x größeres Risiko der HIV-Infektion bei Anal-Sexus, als HIV-Infektion bei denjenigen, die keinen Anal-Sexus unternehmen.
Gays:84% schon infizierte mit HIV unternehmen den Anal-Sexus bewusst ohne Schutz, wodurch sie den Partner auf Infizierung aussetzen. Für viele venerische Krankheiten ist das Präservativ ‘unwirksamer’ Schutz.
Kanada:Über 70% AIDS-Diagnosen bei Männer über 15 Jahre alt betreffen die Gays.
Bei heterosexuellen Partnerschaften pflegen AIDS-Infektionen im selben Jahrabschnitt nur bei 15% vorzukommen (Daten: VI.2004).
Alle Länder:Dramatischer Anstieg der Syphilis wird statistisch am meisten bei Gays notiert.
Untersuchungen:
Neusseeland nach
Europa und USA:
Gesteigerte Anzeiger psychisch-psychiatrischer Störungen: Depression, Selbsttod-Gedanken, obsessions-kompulsorische Störungen, Rauschgiftseuche.
Gedanken und Versuche der Selbsttötung vor allem bei Lesben.
Prognosen be-
treffs der Lebenslänge:
Bei zurzeit 20-jährigen Gays: Prognosen für ein um 8-20 Jahre kürzeres Leben.
Die jetzigen 20-jährigen Gays erreichen höchst wahrscheinlich das Alter von 65 Jahren nicht.
Zeugnisse ab
Altem Griechen-
land bis heute:
Pädophile Organisationen waren ab Anfang an Teil der gemeinsamen Programme von Gays und Lesben.
Obwohl Homosexuelle unterhalb von 3% sind, betreiben 25% von ihnen Pädophilie.
Untersuchungen
in vielen Ländern:
Risiko hohen Grades der Aussetzung des Kindes auf homosexuelle Orientierung oder Promiskuität.
Seriöse Gefährdung für die Erziehung ist die Instabilität der homosexuellen ‘Ehe’: seine Dauerhaftigkeit die auf wenige Monate oder nicht viel mehr über ein Jahr berechnet ist..
‘Gays-Eltern’ wenden 2-3x öfter Gewalt als Erziehungsmethode an.
Demzufolge: Die Anerkennung für Homosexuellen des Anrechtes zur ‘Ehe’-Schließung und Kinderadoption – gleicht der beabsichtigten Förderung dysfunktionaler Familien (Stepen Bennet, ehemaliger Homosexueller).

Die dargestellten Daten müssten ein tiefes Nachdenken auslösen. Sie sollen auch zur Unternehmung positiver Anstrengungen mobilisieren, damit die Gesellschaft, und selbst die ganze Menschen-Familie, vor dem Übel geschützt wird, das unentrinnbar sowohl von Bewegungen derjenigen herabgezogen wird, die sich mit homosexueller Orientierung ausweisen, wie seinerseits – auch wenn es nicht mit so lärmender Propaganda geschieht, von Bewegungen für freie heterosexuelle Partnerschaften.

Die homosexuelle ‘Ehe’ und ihre ‘Dauerhaftigkeit’

Es ist gut im Gedächtnis und im Bewusstsein die gerade angeführten grundlegenden Daten hinsichtlich des wirklichen Gesichts der homosexuellen Bewegung zu bewahren. Es ist klar, anders erscheinen ähnliche Daten, wenn man freie heterosexuelle Partnerschafts-Bände in Bedacht zieht: der miteinander lebenden eines Mannes mit einer Frau. Dann erinnert dieses Band mehr an eine tatsächliche ‘Ehe’. Solche Partnerschaften zeichnen sich gewöhnlich mit höherer Dauerhaftigkeit aus, unvergleichlichen in Zusammenstellung mit sog. Gays- bzw. Lesben-‘Ehen’, selbst wenn auch ihr Band von vornherein eine allein ‘zeitweilige’ Dauerhaftigkeit voraussetzt.

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Die Mutter mit ihrem achten Kind. -- „ICH WAR HUNGRIG, und ihr habt Mir zu essen gegeben. Ich war durstig, und ihr habt Mir zu trinken gegeben. ... Ich war nackt, und ihr habt mir Kleidung gegeben ...” (Mt 25,35f).

Sollten wir jetzt noch einmal die Frage der homosexuellen Partnerschaften aufgreifen und übergehen wir jetzt schon selbst alle anderen Risikos, wie auch psychiatrische Probleme, die der einzelnen Gays und Lesben Anteil werden, kann man sich unmöglich die grundlegende Frage nicht stellen – schon nicht einmal der religiösen Natur, sondern unter rein ‘menschlichem’ Gesichtspunkt:

Wieso haben diese Leute noch den Mut, um für sich Vorteile abzufordern, die mit der ‘Ehe’ in ihrem eigentlichen Sinn verbunden sind, wenn das Durchschnittliche der partnerschaftlichen Dauerhaftigkeit des Bandes unter Gays und Lesben kaum nur ein wenig über ein anderthalb Jahr beträgt? Umso mehr, dass sei es zwei Gays, oder zwei Lesben – die Tatsache annehmen, dass dieser andere in der zeitweiligen ‘Gayschaft’ bzw. im Lesbeband sich jemanden immer anderen zur Sexbetreibung annimmt, fast in Augen und auf Zustimmung dieses grundsätzlichen Gays bzw. der ‘getrauten’ Lesbe. Die erwähnten sexuellen ‘Neben’-Kontakte werden des Öfteren nicht nur homo-, sonder auch bisexuell unternommen.

– Mit anderen Worten, diese Bände sind – wie es sich offensichtlich ergibt, Parodie von allem Möglichen in der Welt, sie können aber in keinem Sinn als Nachahmung der ‘Ehe’ gelten. Es ist eigentlich öffentlichste Prostitution ...!

Adoption eines Kindes durch homosexuelle Partnerschaften ...

Man kann schwer der weiteren grundsätzlichen Frage entweichen: Wie kann eine Partnerschaft von zwei Gays oder zwei Lesben noch den Mut fassen, dass sie das Sonderrecht einer Adoption anstrebt? Geht ihr Traum in Erfüllung, kommt es in Kürze zur tragi-komischen, und doch tatsächlichen Situation, die sich in untröstbaren Schmerz umwandelt, der vorsätzlich dem adoptierten Kind zugefügt wird. Das Kind kommt doch früher oder später zur Kenntnis – sei es spätestens im Standesamt, dass es zwei verschiedene, anscheinend wahre ... ‘Mütter’ hat. Es wird letztlich nicht Bescheid wissen: ob es sich mit dem ruhmreichen und verpflichtenden Namen ‘Mutter’ an die eine, oder eher die andere dieser Frauen-Lesben wenden soll? Dasselbe betrifft umgekehrt – zwei ‘Väter’: die Männer, die mit seiner Vaterschaft nichts zu tun haben.

Oben haben wir in der Übersichts-Tabelle der wichtigsten Daten für Erfolge der Homosexuellen-Bewegung und des Widerspruchs zu ihr das tragische Ereignis aus Süd-Afrika angeführt (März 2006), das die ganze Welt durchlief. Und zwar, die 33-jährige Lesbe Engeline hat den 4-jährigen Sohn ihrer 31-jährigen Lesbe-‘Mitgattin’ Hanelie deswegen zu Tode geschlagen, weil sich dieses 4-jährige Kind mit seinem Kindesverstand an sie, die Engeline, nicht mit dem Namen ‘Vati-Papi’ wenden wollte. Die Mutter des Buben, die Hanelie, war stummer Zeuge dieses Schlagens ihres eigenen Kindes – bis zu seinem Zutodeschlagen. Das Kind hatte vielfältige Refraktionen des Schädels davongetragen, Schädigungen des Gehirns, zerbrochene Füße und Hände, Zerbrechen des Beckens. Es half nicht, als sie sich vor Gericht in Johannisburg entschuldigte, das ‘Kind ... fiel beim Baden aus der Wanne ...’ (s. genauer:  Tab.1. Daten die mit der Homosexualitäts-Bewegung verbunden sind – s. dort unter dem Datum: 2006).
– Mittlerweile gibt es Berichte über ähnliche Tatsachen immer wieder andere – aus aller Welt solcher sog. Gay-Lesbe-Ehen-‘Familien’.

Sei es auch nur aufgrund eines dieser Art grauenerregenden Beispiels ist es ersichtlich, dass die Forderungen vor allem der homosexuellen Partnerschaften ein einziges Absurdenknäuel darstellt. Es ist schreiende Ungerechtigkeit und eine nicht wieder gut zu machende Verwundung des Wesens selbst des Adoptierten. So ist aber die Betätigungs-Logik von zwei Gays, bzw. zwei Lesben, die sich auch in diesem Fall von einer Motivation bewegen lassen, die nur auf immer andere Art und Weise ihre Eigensucht zum Ausdruck bringt: des bis zum Höchsten gebrachten ihres Egoismus.

Diese Leute geht ausschließlich das an, wie sie sich ein Maximum von Selbstzufriedenheit sichern können. Ihr charakteristisches Merkmal besteht auf der Unfähigkeit, aus sich die Nächstenliebe auszuschlagen. Sie sind mit Betreiben des gegenseitigen Sexus beschäftigt, weil das Denken an irgendwas anderes für sie beinahe unerreichbar geworden ist. Allein deswegen, d.h. weiter nach der Grundlinie der Befriedigung seiner Selbstgefälligkeit und des Egoismus, suchen sie außerdem noch nach einem Kind zur Adoption. Es können dabei eine wichtige Rolle auch ökonomische Gründe spielen: die sozialen Hilfe-Zusätze wegen des Kindes.

Das Kind wird in solchem Band allein als ‘Mittel-zum-Erreichen der-Selbstzufriedenheit’ getrachtet. Gott bewahre – um dabei ein zusätzliches sexuelles Erlebnis zu erreichen dank dem, dass es gelungen wäre, ein Kind ... dazu zu bekommen – als Extra-Sexuelles ‘Spielzeug’.
– Die Gays-Partner bzw. die Lesben, die ein Kind adoptieren, denken in dieser Stunde an alles andere, nicht aber an das Wohl des Adoptierten. Das Kind wird von ihnen nicht ‘um ihres Selbst willen gewollt’. Das geschieht in totalem Gegensatz zu Gott bei der Erschaffung jedes einzelnen Menschen. Denn Gott ‘will’ den Menschen niemals für sich selbst. Gott will und beabsichtigt den Menschen „um seiner Selbst willen” (s. GS 24): als Zielzweck seiner Erschaffungs-Tätigkeit, und nicht als ‘Mittel-Werkzeug’, um über seine Erschaffung irgendein eigenes, persönliches Wohl zu erreichen.

Dasselbe betrifft selbstverständlich auch die richtigen Ehegatten: Mann und Frau, sooft bei ihnen ein Kind erscheint. Jedes Kind soll Frucht der gegenseitigen, ganzheitlichen personalen Hingabe sich einander von Mann und Frau sein. Diese Hingabe schließt sich in diesem Akt selbst jedesmal sperrangelweit für Neues Leben auf. Ehegatten einer wahren Ehe verpflichten sich in Kraft des eingegangenen Ehebundes zu solcher Annahme der Nachkommenschaft, wie es bei Gott beim Herausrufen des Menschen von Nicht-Existenz zum Existieren ist: um „seiner Selbst willen”. Das wurde, wie immer, mit Fülle von Schlichtheit und Tiefe, von Johannes Paul II. zum Ausdruck gebracht:

„Die Ehegatten wünschen die Kinder für sich ... Sie wünschen sie auch für die Familie... Doch schreibt sich in die eheliche und elterliche Liebe die Wahrheit über den Menschen ein, die so knapp, und so zutiefst vom Konzil ausgedrückt wurde mit der Feststellung, dass Gott ‘jeden Menschen um seiner Selbst willen will’ ...
– Es ist notwendig, dass sich in dieses Wollen Gottes – das menschliche Wollen der Eltern einbezieht: dass sie den neuen Menschen so wollen, wie ihn der Schöpfer will ...” (BF 9).

Bei Gays und Lesben ist solche Haltung von vornherein ausgeschlossen: sie sind kein heterosexuelles Band, sondern zwei Personen ... desselben Geschlechts. Und sollten sie selbst zufällig eine heterosexuelle Partnerschaft bilden, so würden sie als Grundsatz selbst die Haltung des Offenbleibens für ein Neues menschliches Leben ausschließen.

Technologisches Herbeiführen des Lebens

Wir unternehmen weiter den Versuch, die sich aus vorangegangenen Erwägungen ergebenden Schlüsse zusammen zu fassen. Wir sammeln uns auf der Tatsache selbst der existierenden freien ‘Partnerschaften’ als sexuellen Verbindungen zweier Personen, die sich für kürzer oder länger aufgrund eines ‘irgendwelchen’ unter ihnen entstandenen Bandes zusammenfinden.

In den bisherigen Erwägungen haben wir schon genügend viele Gelegenheiten gehabt, um sich auf einer Reihe ursprünglicher Tatsachen strikt anthropologischer Natur zu sammeln, die mit der Wirklichkeit der ‘Ehe’ verbunden ist. So konnten wir u.a. feststellen – in Weiterfolge von Überlieferungen sowohl der Kultur, wie umso mehr der Religionen aller Zeiten und jedes Kontinents, dass die Ehe nur und ausschließlich zwischen einem Mann-Menschen und einer Frau-Mensch entstehen kann. Die Bezeichnung mit dem Namen ‘Ehe’ des Bandes von zwei Personen desselben Geschlechts kann in nicht entstellter vernunftmäßiger Schlussfolgerung unmöglich nicht als vielfältiger Unsinn betrachtet werden, als Konzentrat von Widersprüchen in sich selbst, Frucht einer beunruhigenden Störung der Fähigkeit die Vernunft korrekt anwenden imstande zu sein.

Eine der konstitutiven Eigenschaften der ‘Ehe’ ist ihr von Natur aus bestehendes Offenbleiben auf ihre Umgestaltung in Familie. Das ist aber von vornherein unter homosexuellen Partnerschaften ausgeschlossen. Zwei Gays, eventuell zwei Lesben – spielen mit ihrem Sexus ohne Chance solcher gegenseitigen ‘Hingabe-Annahme’ ihrer Selbst, die mit Weitergabe des Lebens Frucht zu bringen imstande wäre. Das aber ist konstitutives Kennzeichen der Ehe an sich. Daselbst steht dem partnerschaftlichen Band von zwei Personen desselben Geschlechtes, sei es allein aufgrund dieses Titels, keine Chance zu – in absolutem Sinn, dass es sich um Anerkennung als ‘Ehe’ bewerben könnte.

Es hilft hier nicht sich auf technologische Möglichkeiten zu berufen, um neues Menschliches Leben zur Existenz zu rufen (s. dazu: Päpstlicher Rat für die Familie, Betrachtung von Kard. Alfonso López Trujillo: Klonen: das Verschwinden der Elternschaft und die Negierung der Familie, 8.VIII.2003).
In solcher Lage würde die geschlechtliche Vereinigung von zwei Leuten: von Mann und Frau, nicht in Frage kommen. Gerade diese Vereinigung selbst schließt sich – in Kraft ihrer Struktur und der dem Vereinigungsakt eigenen Dynamik, jedesmalig sperrangelweit für die Möglichkeit, menschliches Leben wecken zu können.

Im Fall der Befruchtung ‘in vitro’ [= künstlich; im Probeglas] tritt anstatt des Mannes und der Frau in ihrer gegenseitigen Personen-Hingabe-Annahme – und vertritt sie ein ‘Biologe-Techniker’. Kommt es zur ‘gelungenen’ Besamung-Befruchtung [= bei vielleicht vielen NICHT gelungenen Versuchen des Überlebens eines schon Da-zu-Sein begonnenen Kleinen Menschen, der aber bei den ersten Teilungen der Zygote ... stirbt, und als ‘Unnötiger’, bzw. ‘über-schüssiger’ in den Müllbehälter ... rausgeworfen wird], muss festgestellt werden, dass das zu existieren begonnene Kind nicht Frucht der Liebe-als-Gabe dieser Zweien als Ehegatten ist.
– Dabei erscheint dann ‘unterwegs’ immer auch die grundlegende Frage: diese Zweien wissen nicht einmal Bescheid, von wem in diesem konkreten Fall die vom medizinischen ‘Techniker’ benutzte Eizelle herkommt, und von wem die Samenzellen. Der hier engagierte ‘Techniker’ sammelt sich um die Gameten insofern, wie sie für ihn ‘den biologischen Rohstoff’  bilden, den er zur Besamung-Befruchtung zu bringen sucht. Selbstverständlich ist er ebenfalls an einer ‘kleinen Spende’ – im Rahmen des von ihm erfüllten Dienstes im Betrieb der ‘Menschen-Produktion’ interessiert. Bis letztlich das ‘Experiment’ irgendwie, dieses Mal ... endlich vielleicht gelingt.

All diesen Widersprüchlichkeiten und sich türmenden Unmöglichkeiten zuwider, bewerben sich sowohl homo-, wie heterosexuelle Partnerschaften um Vorrechte, die strikt für die ‘Ehe’ vorbehalten sind. In diesem Fall geht es in erster Reihe um ökonomische und andere Zahlungsleistungen, die mit dem Ehe-Sein zusammenhängen.
– Dasselbe gilt umso mehr um ihre weiteren Forderungen: die Möglichkeit der vollberechtigten Adoption eines Kindes. Zu gleicher Zeit aber weisen diese Partnerschaften im Prinzip selbst alle Verpflichtungen zurück, die mit der eigentlichen Ehe verbunden sind: sowohl angesichts der Gesellschaft, noch des gemeinsamen Wohls, noch selbst sich selbst gegenüber.

‘Gender’-Ideologie und die Ehe-Familie

Wir haben endlich gesehen, dass es noch andere ideologischen Strömungen gibt, die ihrerseits die geschlechtliche Unterschiedlichkeit des Menschen infrage stellen, und daselbst folgerichtig die konstitutiven Eigenschaften der Ehe und Familie. Zu solchen Ideologien gehört der sich über die letzten ein paar Jahrzehnte immer stärker organisierende ideologische Strom, der sich unter dem Namen ‘Gender’ kennen gibt [Gender = Geschlecht; in gewissem Unterschied zum: Sexus = Geschlechtsorgane]. Ausführlicher darüber s. das ganze nächste Kapitel, d.h.: VI.Teil, 3.Kapitel).

Diese Bewegung, die grundsätzlich Emanzipations-Bewegung der Frauen war, hat sich in den 80er Jahren in eine radikale Ideologie des ‘Gender’ umgestaltet. Sie umfasst eine weit bewerbte Aktion für die bisher scheinbar nicht gewertete Rolle des Geschlechtes im sozialen und politischen Leben.
– Die Ideologie im Typus des ‘Gender’ weist viele Faden und Schichten aus. Manchen Postulate dieser Ideologie sind gerecht und gerechtfertigt, wogegen die meisten anderen entweder diskutabel sind, oder sie können selbst vom rechtfertigen Gewissen in keinem Fall angenommen werden.

Geht es um Bestrebungen nach gleicher Verfahrensweise von Männern und Frauen, z.B. im Bereich der Ökonomie, der gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit usw., sind diese Bemühungen voll begründet. Allerdings die Anhänger der ‘Gender’-Bewegung befriedigen sich mit allein solcher Feststellung nicht. Sie kämpfen um die Beseitigung aller ‘Vorurteile’, die mit den bisher angenommenen ungerechten Stereotypen der Fraulichkeit und Männlichkeit verbunden waren. Sie streben eine maximale Beseitigung der Geschlechts-Unterschiedlichkeit an, insofern das selbst im biologischen Sinn möglich ist.

Hier beginnen die Postulate der Bewegung, die nicht angenommen werden können. Die ‘Gender’-Ideologie ist leider entschieden von feministischer Sicht der Wirklichkeit in radikaler Bedeutung dieses Wortes und der Tatsächlichkeit dominiert. Das zieht einen grundsätzlichen Verlust an Objektivität nach sich, zumal in Ausgabe der kämpfenden Aktivistinnen des Feminismus. Sehr bald wurde ein sich ungemein stark abhebendes Streben der ‘Gender’-Ideologie nach radikalem Auftreten gegen die Mutterschaft, gegen die Familie und das Binden der Lebensaufgaben an die Biologie des Geschlechts offenbar. Damit geht ein entschiedener Kampf um völlige sexuelle Freiheit einher. Kein Wunder, dass zur Norm der ‘Gender’-Ideologie die entschiedene Förderung der Homosexualität geworden ist.

Das Mann-Sein, und ähnlich: das Frau-Sein gründet nach der ‘Gender’-Ideologie nicht auf der Basis der somatischen Eigenschaften der Biologie-Physiologie des betreffenden Menschen, sondern ist vor allem Ausdruck eines gesellschaftlichen Abkommens und der eigenen Wahl – in Richtung des Willens: Mann, bzw. Frau zu sein. Hier wurzelt die Begründung der Anhänger des ‘Gender’, dass man sich von allen Versklavungen und den bisher angenommenen kulturellen und im Brauchtum angenommenen Formen befreien soll, zumal von Verknechtung der Frau wegen der Pflichten der Mutterschaft. Die Frauen sollen die Verknechtung wegen der Mühe und Pflichten der Mutterschaft von sich abschütteln und sich ganz frei beim Verfügen über ihren Leib finden – gemäß ihren eigenen zeitweiligen Gefällen (s. dazu u.a. das Interview: http://www.rodaknet.com/rp_art_0380.htm – Interview das Włodzimierz Rzędzioch mit einer Hauptgestalt-Spezialistin der ‘Gender’-Bewegung in den USA, Dale O'Leary, vom 5.XII.2005).
– Falls ein Kind entstehen sollte, soll es in eine Krippe verleitet werden, wo es die nötige Betreuung und Erziehung erfährt – ohne dass mit diesen Beschäftigungen die Frauen belastet werden, die das Anrecht nach völliger Freiheit bei Gestaltung ihrer Beschäftigungen und Interessiertheiten ausüben sollen.

Es versteht sich von selbst, dass die so formulierten Postulate der ‘Gender’-Ideologie auf keinen Fall angenommen werden können. Auf Vorwürfe, die von radikalen Feministinnen – der Kirche gestellt wurden, hat des Öfteren mittelbar oder unmittelbar Johannes Paul II. geantwortet. Eines der besonders tiefen Dokumente in dieser Hinsicht ist sein Apostolisches Schreiben Mulieris Dignitatem (1988) – mit dem Untertitel: „... Über die Würde und Berufung der Frau anlässlich des Marianischen Jahres”. Dasselbe müsste von seiner ein wenig früheren Enzyklika gesagt werden: „Redemptoris Mater” (Mutter des Erlösers, 1987), und so manchem Fragment der Enzyklika „Evangelium Vitae” (Evangelium des Lebens, 1995).

Wir greifen hier dieses Thema nicht auf (über das Gender – sieh ausführlich das nächste Kapitel: VI.Teil, 3.Kap.), sondern ermutigen nur die daran interessierten Personen, dass sie die Päpstlichen Worte in Ruhe, im Gebetsklima – zu vertiefen suchen. Wieso sollte die Kirche der Frau irgendwann einen Schaden zufügen, wenn der Dreieinige selbst und der Erlöser des Menschen – der Sohn des Urewigen Vaters, aber auch wahrhafter Sohn seiner Jungfräulichen Mutter, zusammen mit der Kirche „Dank sagt für alle Äußerungen des Fraulichen ‘Genius’, der sich im Laufe der Geschichte ... gezeigt hat” (MuD 31) und wenn selbst „Gott ihr in einer besonderen Weise den Menschen anvertraut” (MuD 30)? Übrigens derselbe Papst hat die Erhabenheit der Frau und ihrer Berufung auch schon früher hervorgehoben, vor allem in seiner Marianischen Enzyklika „Redemptoris Mater” (1987: an der Schwelle des Marianischen Jahres). Wie deutlich sprechen seine Worte, die zwar Maria betreffen, aber in ihr – ausnahmslos jede Frau:

„Hier möchte ich nur hervorheben, dass die Gestalt der Maria von Nazaret schon allein durch die Tatsache Licht auf die Frau als solche wirft, dass Gott in diesem erhabenen Geschehen der Menschwerdung seines Sohnes sich dem freien und aktiven Dienst einer Frau anvertraut hat. Man kann daher feststellen, dass die Frau, indem sie auf Maria blickt, in Ihr das Geheimnis entdeckt, wie sie ihr Frausein und die wahre Realisation ihrer Selbst würdig leben soll ...” (RMa 46).

Und seien es auch noch diese Worte Johannes Paul II.:

„Man muss aber zusagen, dass vor allem Gott selbst, der Ewige Vater, der Jungfrau von Nazaret anvertraut hat, indem Er Ihr seinen Sohn im Geheimnis der Menschwerdung dargegeben hat. Diese Ihre Erhebung zum höchsten Amt und Würde der Mutter des Sohnes Gottes – bezieht sich in ontischer Bedeutung [insofern es aus dem Sein selbst hervorwächst] – auf die Wirklichkeit selbst der Vereinigung der beiden Naturen in der Person des Wortes ...” (RMa 39).

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Siehe da den Erweis der reinen Liebe. Sie sucht nicht nach Selbst-Befriedigung, sondern nach dem WOHL-GUT dieses anderen – diesem Gut, das mit dem definitiven Wohl rechnen muss: dass er sich einst im HAUS des VATERS findet, zusammen mit dem zweiten Gatten und ihrer Nachkommenschaft, mit der dieses zweien in ihrem Zwei-zu-einem-Fleisch vom Himmlischen Vater beschenkt werden.

Die menschliche Unterschiedlichkeit im Menschen-dem-Mann und Menschen-der-Frau wächst aus solchem, und nicht anderem Erschaffungswerk Gottes hervor. Sie kann von keiner Ideologie abhängig sein. Die Tatsache der „Wahrheit von der ‘Einheit der zweien’, also von dieser Würde und von dieser Berufung, die sich aus der eigenartigen Verschiedenheit und personalen ‘Originalität’ von Mann und Frau ergeben” (MuD 10), ist keine Ideologie imstande zu verändern. Sie kann nicht vom Nicht-Glauben an Gott erschüttert werden, noch von Zurückweisung der transzendenten Wirklichkeit aus ideologischen Gründen. Die Wahrheit des Seins – in diesem Fall mit Bezug auf den Menschen-den-Mann und den Menschen-die-Frau, ist objektive Wirklichkeit, die früher ist als alle irgendwelche Ideologie und unabhängig von aller irgendwelcher später entstandenen Weltanschauung besteht, die die Existenz Gottes und die Berufung jedes Menschen, des Atheisten nicht ausgenommen, zum ewigen – Leben – über die Befolgung des Weges der Gottes Gebote, zurückweist. Diese aber sind gleich – und verpflichten auf ein und dieselbe Weise sowohl die Gläubigen, wie die nicht Glaubenden.

Anthropologie der Hingabe der Eheleute – und sexueller Partnerschaften

Oben wurde schon vom inneren Widerspruch gesprochen, der mit der Einbildung selbst zusammenhängt, dass das partnerschaftliche Band zweier Personen desselben Geschlechtes: zwei Männern oder zwei Frauen, als ‘Ehe’ anerkannt werden kann (s. ob.: Die homosexuelle ‘Ehe’ und ihre ‘Dauerhaftigkeit’). Wir übergehen in dieser Weile völlig die Tatsache, was diese Personen desselben Geschlechtes untereinander in moralischer Hinsicht tun, sooft sie ihre Sexualität betätigen. Es wird doch deutlich von Partnerschaft zweier Personen desselben Geschlechtes – in sexuellem Typus gesprochen. Es geht also nicht um das gemeinsame Wohnen allein sei es von zwei Freunden bzw. zwei Freundinnen, denen es nicht einmal in den Kopf käme, auf Aktivierung ihrer Sexualität untereinander zu übergehen. Dennoch wir übergehen Jetztzeit völlig die moralische Wertung dieser Art Taten und beschränken uns auf das Stehenbleiben auf hartem Boden allein der Anthropologie.

Die Partnerschaft zweier Personen desselben Geschlechts ist wegen strikt anthropologischen Gründen außerstande, sich unter irgendwelcher Hinsicht irgendwann in eine ‘Ehe’ umzuwandeln. Es wurde uns schon die Möglichkeit gegeben, ein Fragment der Äußerung Johannes Paul II. über das Thema des wesentlichen Augenblicks anzuführen, ab dem angefangen zwei Leute – selbstverständlich unterschiedlichen Geschlechts – nach früherer freiwilliger gegenseitiger Wahl zur eigentlichen Ehe werden. Das geschieht in der Stunde, wenn diese beiden, bei ausgeübter voller ihrer Freiheit, in öffentlicher Erklärung sich den Consensus offenbaren, dass sie sich gegenseitig in Liebe hingeben und annehmen. Zu gleicher Zeit verpflichten sie sich aufgrund der freiwilligen Bindung mit ihrem Band in rechtlicher Hinsicht – zu einer von nun an dauerhaften und unwiderruflichen, beiderseitigen Hingabe, die sich in ehelicher Hingabe von Natur aus auf neues Leben aufschließt (s. ob.: Johannes Paul II., Eheliches Einverständnis das die Liebe der Zweien in einen Ehe-Bund verwandelt).

Bei homosexuellen Personen – sei es der Gays, oder der Lesben, ist die ganzheitliche eheliche Hingabe und Annahme der eigenen Personen einander von Natur aus, d.h. infolge anthropologischer Gründe, unmöglich. Die eheliche geschlechtliche Vereinigung, als vorgefundene Wirklichkeit, die also unabhängig vom Wissen und Wollen des einzelnen Menschen besteht, kennzeichnet sich mit ihrer eindeutigen Struktur und sie begleitenden Dynamik des Erlebnisses – der erfolgenden beiderseitigen Vereinigung in Geschlechtsorganen.

Dies ist aber nur der somatische Ausdruck der Wirklichkeit, die sich zwischen diesen zweien auf Ebene ihrer Personen – in ganzer Offensichtlichkeit ihrer Männlichkeit und Fraulichkeit abspielt. Das Erleben der Vereinigung wird unwiderruflich zur Veräußerung der Sprache des Leibes, die in diesem Augenblick die Rolle gleichsam des ‘Botschafters’ ihrer beider Personen erfüllt. Diese Sprache der Leiber schließt sich aber in der sich hier ereignenden Vereinigung ihrer beiden Personen für die Möglichkeit der Weitergabe von Leben auf. Die Leiber rufen gleichsam laut vor Freude wegen der Macht ihrer ehelichen Vereinigung, die so stark ist, dass sie selbst mit der Initiierung menschlichen Lebens aufzublühen imstande ist. Sollte es tatsächlich zur Entstehung Neuen Lebens kommen, würden diese beiden zu dieser Stunde die Ehre erlangen, unmittelbare Mitarbeiter der Erschaffungs-Liebe des Dreieinigen zu werden. Die erwähnte Sprache des Leibes jedesmaliger ehelicher Vereinigung gehört zum anthropologischen Wesen der beiderseitigen Hingabe und Annahme ihrer Personen (dieses Thema wurde schon im einzelnen erörtert, besonders im 2. Teil, s. ob. z.B.: Wahrheit und Inhalt der ‘Sprache des Leibes’ beim Geschlechtsakt – und der nächste Titel, ebd. unter ‘C’).

Man könnte noch einmal wiederholen: es hilft hier nichts, wenn man sich auf künstliche Techniken beruft, um die Nachkommenschaft zu erlangen (s. gerade erst ob.: Technologische Herbeiführung des Lebens). Was vom bio-technischen Gesichtspunkt aus möglich ist, widerspricht in diesem Fall total der natürlichen Empfängnis und Geburt der Nachkommenschaft infolge der ganzheitlichen gegenseitigen Hingabe und Entgegennahme der Personen der beiden Ehegatten. Ihre gegenseitige volle Dahingabe findet in diesem Fall ihre unabwischbare Verewigung in Gestalt des dann empfangenen Kindes.

Johannes Paul II. hat eben auf solche Weise die Elternschaft in seiner verwundernden Aussage geschildert, die die Tiefe der Wahrheit dieses Mannes des Wissens, des Gebetes und immerwährender Kontemplation des Antlitzes Gottes strahlt. Zugleich wies dieser Papst immerwährend dem Menschen von heute auf seine Würde und Berufung hin, u.a. die Würde der Berufung zur Elternschaft:

„In ihrer tiefsten Wirklichkeit ist die Liebe ihrem Wesen nach Gabe, und die eheliche Liebe, die die Gatten zum gegenseitigen ‘Erkennen’, führt, das sie zu ‘Einem Fleisch’ macht, erschöpft sich nicht unter ihnen beiden, weil sie sie zur größten Hingabe befähigt, dank der sie zu Mitarbeitern Gottes werden, indem sie die Gabe des Lebens einer neuen menschlichen Person schenken.
Während sich die Eheleute also einander dahinschenken, geben sie aus sich eine neue Wirklichkeit heraus: das Kind, lebenden Widerschein ihrer Liebe, bleibendes Zeichen ihrer ehelichen Einheit und lebendige und unauflösliche Synthese ihres Vater- und Mutterseins” (FC 14).

Mit anderen Worten, sollten die homosexuellen Partner selbst für sich die Anerkennung ihres Bandes als ‘Ehe’ erkämpft haben: eines-Gays-mit-Gay, einer-Lesbe-mit-Lesbe, und sollten die staatlichen Autoritäten bis zu diesem Grad die ‘Vernunft’ und Verantwortung für das gemeinsame Wohl der Nation und der Menschen-Familie verloren haben, dass sie solche Bände rechtlich sanktionierten, indem sie daselbst offen gegen das natürliche moralische Gesetz verstößten, das unabwischbar im Herzen jedes Menschen eingeprägt ist, wodurch diese Gesetzgebung von vornherein ungültig wäre und zu keiner Betätigung nach dem Laut der gewährten Bevorzugungen berechtigte, wird dieses Band niemals irgendwelche Chance haben als eheliches Band vorzutreten (s. dazu sei es auch nur – EV 72: Gesetzen die dem Willen Gottes zum Trotz erlassen werden, steht keine rechtliche Kraft zu, so dass sie keine Zuständigkeit gewähren).

Demzufolge, die Betätigungen dieser zwei Partner werden von Anfang an bis zum Ende der moralischen natürlichen Friedensordnung, wie auch der Anthropologie der menschlichen Natur widersprechen. Sie bleiben vor allem total mit dem rechtschaffenen Verstand aller in Frage kommenden Personen widersprüchlich: sowohl dieser beiden Partner, wie auch derjenigen, die die Autorität im Staat ausüben. Die Zivilautoritäten würden in diesem Fall Dekrete verabschieden, die von vornherein nur Parodie des ‘Rechts’ wären. Sie wären von vornherein ein Anti-Gesetz und würden sich an keiner rechtlichen Kraft freuen können.

Geschlechtliche Vereinigung der Gays-Lesben ...

Wir haben gerade erst an die Anthropologie des ehelichen geschlechtlichen Verkehrs erinnert, wie auch an die mit der geschlechtlichen Vereinigung einhergehende, sich entfaltende ‘Sprache des Leibes’, die Johannes Paul II. als ‘Dynamik’ der ehelichen Vereinigung nennt (s. gerade erst ob.: Anthropologie der Hingabe der Eheleute – und sexueller Partnerschaften). Es wurde die Unmöglichkeit hervorgehoben der beiderseitigen Hingabe und Annahme ihrer beiden Personen vermittels des Sexus, wie er unter Gays und Lesben verrichtet wird.

Die Sprache des Leibes der von zwei Personen desselben Geschlechtes aktivierten Geschlechtsorgane wird bei so betriebenem ‘Sexus’ zur ontologischen Falschheit genötigt. Die Dynamik des Erlebnisses der erregten Geschlechtsorgane des einen und anderen gleichgeschlechtlichen Partners reißt sich mit ihrer ganzen Kraft nicht nur in Richtung der Hingabe eines Teilchens seiner Selbst in Organen der geschlechtlichen Kontaktnahme dieses anderen, sondern wird auch eindeutiges Zeichen, womit in diesem Moment die Person des einen sich als Gabe ihrer Ganzheitlichkeit der Person dieses anderen dahingibt. Der Vereinigung der Leiber in dieser ‘Sprache des Leibes’, getragen vom Anhauch der Liebe, die sich in selbstloser Gabe der Ganzheitlichkeit ihrer Person dahingibt, ist eine so mächtige Kraft inne, dass sie sich in ewiger Wirklichkeit fixieren möchte. Und zwar, die Dynamik des Erlebnisses des Vereinigungsaktes reißt sich mit sich ganzem in Richtung der Möglichkeit heraus, neues Leben initiieren zu können.

Dieser Aspekt der erfolgenden geschlechtlichen Vereinigung ist objektive Wirklichkeit. Sie dringt also in die personale Struktur selbst von Mann und Frau ein in der Anthropologie ihrer geschlechtlichen Vereinigung. Daselbst geht er aller eventueller ‘Weltanschauung’ und allen privaten ‘Meinungen’ über die eheliche Vereinigung voraus. Es geht um das Betreten des harten Bodens der Wahrheit, wie sie mit sich das Menschsein in Einheit seiner Natur trägt – bei gleichzeitig bestehender „sonderbarer Andersartigkeit und personaler Originalität von Mann und Frau” (MuD 10) in seiner männlichen und fraulichen Gestalt.

Aufgrund der objektiven, unrüttelbaren Wahrheit des Seins [ontologischer Aspekt] muss man sich klar sagen – und sich dieser Feststellung nicht schämen, noch sie leugnen: Die Unternehmung des Aktes des geschlechtlichen Verkehrs in diesem Sinn, wie es ihm aus tiefster Natur der menschlichen Person von Mann und Frau eigen ist, ist bei Gays und Lesben bei aufrichtigstem ‘Wunsch’ – physisch gesehen unmöglich und absurd.
– Das Aufgreifen der Diskussion über den ‘ehelichen Verkehr’ bei Gays und Lesben ist unzulässiges Knäuel von Widersprüchlichkeit. Das verbissene Bestehen bei der Benennung des ‘Sexus’, wie er unter Gays und Lesben betrieben wird, mit dem Namen ‘ehelicher Verkehr’, ist ehrenloses Einreden sich selbst und der Gesellschaft einer Verlogenheit. Denn das, was sie als ‘Verkehr’ bezeichnen, ist und bleibt zutiefst Un-Moralität, die dem Gesetz des natürlichen Gebrauchs der menschlichen Sexualität widerspricht, demzufolge auch die „Akte der Homosexualität ihrer inneren Natur nach ungeordnet bleiben” (KKK 2357).

Diese Feststellung ist unwidersprüchlich im rein physischen und strikt anthropologischen Sinn, und daselbst unterliegt sie keiner Infragestellung. Es könnte hier die Äußerung des ‘Katholischen Katechismus der Kirche’ angeführt werden, in der die ganze, schmerzhafte Problematik u.a. der modernen Homosexualitätsfrage widerspiegelt ist:

„... Die [homosexuellen Handlungen] ... verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürfigkeit.
– Sie sind in keinem Fall zu billigen” (KKK 2357).

Alle Bemühungen, die auf die Bezeichnung immer anderer ausgeklügelter Formen des von Partnerschaften desselben Geschlechts betriebenen ‘Sexus’ gerichtet sind, sind nur eigenartige Ausrede. Sie zeugen von wahrscheinlich allzu gut bewusstgewordenem, allerdings verkehrtem Gebrauch der Geschlechtlichkeit mit all dem, was sie an sich gegenseitig begehen. Die falsche Beruhigung des schreienden Gewissens ist offensichtlich außerstande das zu ändern noch zu heiligen, was seinem Wesen nach zutiefst unmoralisch ist.

Vom Akt des menschlichen geschlechtlichen Verkehrs, oder mehr präzise: der geschlechtlichen Vereinigung, kann erst dann gesprochen werden, wenn von physisch-physiologischer Seite her die Voraussetzungen erfüllt werden, die die erwähnte Struktur des Vereinigungsaktes betreffen, wie auch die strikt mit ihm einhergehende Dynamik. Auf die Struktur des Geschlechtsaktes, ähnlich wie auch auf seine Dynamik, kann niemand der Menschen irgendeinen Einfluss ausüben. Diese beiden Aspekte der Wirklichkeit, zu der Mann und Frau in ihrer ehelichen Vereinigung berufen werden, sind vorgefundene Wirklichkeit. Sie ist Geschenk des Schöpfers für Mann und Frau, die ihnen in der Stunde angeboten wird, wenn diese zweien zur Ehe und Komplimentarität ihres männlichen und fraulichen Menschseins berufen werden. Niemandem steht die Macht noch das Recht zu, hier eine irgendwelche Modifikation unternehmen zu können. Es geht dauernd um die ursprünglichen Grundlagen der Anthropologie des Geschlechts und der Ehe.

Niemand kann die Tatsache leugnen, dass die geschlechtliche Vereinigung vom Schöpfer des Menschen vorgesehen wird und – Mann und Frau als Ehegatten geschenkt wird. Geschlechtsorgane sind kein beiläufiger ‘Zusatz’ zum Menschsein, dessen Geschlechtlichkeit – wie es in früheren Teilen unserer WEB-Site schon erörtert wurde – keinesfalls gleichbedeutend ist mit allein unterschiedlichen Geschlechtsorganen eines Mannes bzw. einer Frau.

Die Geschlechtlichkeit ist großes Geheimnis des Menschseins, das durch und durch den Leib und die Seele des Menschen durchdringt, die rein geistigen Vermögen nicht ausgenommen: die Denkweise und das Wollen von Mann – und Frau (s. ob.: Geschlechtlichkeit die Leib und Geist durchdringt). Unannehmbar ist die Auffassung, dass die Frage des ‘Geschlechts’ Ausdruck verabredeter soziologischer, kultureller oder politischer Bedingtheiten darstellt. Anderseits: die Geschlechtsorgane können nicht straflos als ‘Ding-zur-Spielerei’ aktiviert werden, potenziert um die Tatsache, dass es hier z.B. um zwei Partner desselben Geschlechts gibt, die sich auf immer mehr raffinierte Art und Weise zum Höchsterlebnis aufpeitschen.

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Gott ist wunderbar in seiner Kunst. Das alles Erschaffene – samt der ganzen Schönheit der Natur – wird einzig um des Menschen willen so gestaltet: seiner besonderen Vorliebe. Denn ihn hat Gott als sein lebendiges Ebenbild und Ähnlichkeit erschaffen, und ihn zum Herrn über die ganze Welt erhoben. Nur dass der Mensch nur dann er SELBST sein werden kann, wenn er bewusst um sich einzig als der Funktion des Verwalters angesichts der Welt anerkennen wird, wie auch des Verwalters seiner Selbst, nicht aber eines unabhängigen Herrn: unabhängigen von nichts und von keinem.

Die geschlechtliche Vereinigung erfüllt einzig dann ihren Sinn, wenn sie unter einem Mann und einer Frau unternommen wird. Das wird von anthropologischer und physischer Seite her fehlerlos durch die Struktur des Geschlechtsaktes nahegebracht.
– Der Akt des Verkehrs wird zur Vereinigung zweier Personen, wenn er in den Geschlechtsorganen ihrer beiden erfolgt, d.h. wenn sich der Mann mit der Frau in der Scheide vereinigt. Nur die Scheide und das Glied sind Geschlechtsorgane zum Verkehr. Es kann nicht der Anus in Frage kommen, noch die Aktivierung der ‘Kopulation’ irgendwo anders oder auf unterschiedliche Art.
– Außerdem muss die geschlechtliche Vereinigung, aus strikt anthropologischen Gründen – der erfolgenden Vereinigung eine volle, mit nichts gestörte Freiheit sein lassen – bis zu spontaner, friedsamer Beendung dieser Weilen. Im entgegengesetzten Fall würden diese beiden eine zutiefste Gesetzwidrigkeit begehen, indem sie der ‘Sprache des Leibes’ einen Inhalt aufdringen würden, der ihrer Struktur und der ihr eigenen Dynamik widerspricht.

Das alles ist im Fall der Partnerschaft von zwei Gays und auch zwei Lesben – anthropologisch, physisch und physiologisch ganz unmöglich. Wenn man sich selber und der Gesellschaft einredet, dass Partner mit gestörter Sexorientierung die ‘geschlechtliche Vereinigung’ unternehmen, ist es Verlogenheit der Wirklichkeit, so dass sich die Balken biegen. Es ist Versuch, um mit Hilfe einer euphemistischen Wendung die von ihnen unternommene ... möge es nicht beleidigen, aber die Wahrheit ist gerade so: Abscheulichkeit mit einer schöneren Wendung zu bezeichnen.

Aufgrund welchen Titels dürfte hier noch die Sanktionierung vonseiten der Gesellschaft, der Zivilautoritäten, oder umso mehr internationaler gesetzgebender Gremien verlangt werden, dass die homosexuellen Partnerschaften mit dem nur allzu ruhmvollen und für die Menschen-Familie verpflichtenden Namen einer ‘Ehe’ gekrönt werden sollten? Alle Manifestationen der Gays und Lesben, die für sich die Erpressung des Status der vollberechtigten ‘Ehe’ abzielen, sind von vornherein zutiefster Schaden, Ungerechtigkeit und schnöde Behandlung der ursprünglichen Institution der Ehe und der von ihr herauswachsenden Familie in ihrem unersetzlichen Dienst für die Dauer und das Überleben der Gesellschaft, der Nation und der Menschenfamilie auf Erden.
– Das Bewusstwerden um das von der Gays- und Lesben-Bewegung beabsichtigten Übels vom Gesichtspunkt aus des gemeinsamen Wohls soll für diejenigen, die die zivile Macht ausüben, zum verbindenden Beweggrund werden, dass ihr mit allen zugänglichen Mitteln entgegengewirkt wird, angefangen von der Delegalisierung aller Vereine und Verbände der Homosexuellen, samt der wirksamen Blockierung aller Aktionen ihrer Bewegung.

Der dargestellte strikt anthropologische Grund, der also unabhängig von irgendwelcher Ideologie besteht, lässt auch besser zu kennen lernen, dass die Geschlechtsvereinigung-zu-unternehmen-können Gottes Gabe ist, Gabe die für die Ehe allein erschaffen worden ist. Nur in einer wahren, dauerhaften und unauflösbaren Ehe besteht die Möglichkeit, den Akt der geschlechtlichen Vereinigung friedsam unternehmen und ihn erleben zu können. Dieser Akt wächst aus der psychophysischen Struktur und Komplementarität dieser zweien als Ehemannes und Ehefrau heraus – infolge des von ihnen zum Ausdruck gebrachten, unwiderruflichen ehelichen Konsensus, in dessen Kraft sie sich beiden rechtlich und moralisch für eine gegenseitige Liebe verpflichten, die für das Leben offen steht. Aus diesem Grund, wird der unternommene geschlechtliche Verkehr erst dann – nicht ‘sexuelle Kopulation’, sondern wird zur Vereinigung ihrer beiden Personen, die auf solche Art und Weise zum Ausdruck gebracht wird. In Kraft dieser, solcher Vereinigung nehmen die Eheleute jedesmalig die sperrangelweit offene Möglichkeit auf Weitergabe des Lebens an – ganz unabhängig davon, ob es zurzeit zur Empfängnis kommen sollte, oder nicht.

Diese Hinsicht der ehelichen geschlechtlichen Vereinigung kann von keiner irgendwelcher Parodie der wahren Vereinigung – mittels unternommener, geiler Handlungen ersetzt werden, wie sie in der Homosexualität begangen werden – sei es nun von zwei Gays, oder auch von zwei Lesben. Homosexuelle Personen erzwingen nur an ihren Geschlechtsorganen das Höchsterlebnis, und tun es mit immer anderen Formen einer perversen Befriedigung des ‘Sexus-als-Sexus’: Masturbation als Masturbation. Es ist aber von vornherein unmöglich, dass solcher ‘Sexus’ sich in eheliche Vereinigung umwandeln könnte – als Ausdruck der Ganzheitlichkeit in gegenseitiger Hingabe und Annahme ihrer beider Personen. Eine gegenseitige Hingabe und Annahme zweier Personen vermittels des Aktes der geschlechtlichen Vereinigung, die auf Leben offen bliebe, ist allein für die Ehe vorbehalten, d.h. für das dauerhafte, unauflösliche Band, das nur zwischen einem Ehemann mit seiner Ehefrau bestehen kann.

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RE-Lektüre: VI.Teil, 2.Kapitel, ad ‘f’.
Stadniki, 30.XII.2014.
Tarnów, 26.V.2022.


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Selbstverteidigung der Gesellschaft vor dem Übel
Zuständigkeiten, Aufgaben und Grenzen der öffentlichen Autoritäten
Öffentliche Autoritäten und Manifestationen der Homosexuellen Bewegung
Von Homosexualität durch die Wahrheit herausführen

c. Haltung der Gesellschaft und der Behörden angesichts der
homo- und heterosexuellen freien Partnerschaften

‘Allgemeinheit’ der Homosexualität – und noch einmal ein paar Tabellen
Rapport im Auftrag des Parlaments von Kanada 2005
Anmerkung. Bibliographie zum Rapport im Auftrag des Parlamentes von Kanada: Januar 2005
Tab.6. Homosexualität und die Gesellschaft
Tab.7. Partnerschaftliche ‘Treue’ der Gays und Lesben
Tab.8. Dauerhaftigkeit der Partnerschaften
Tab.9. Risiko des homosexuellen Sexus
Die homosexuelle ‘Ehe’ und ihre ‘Dauerhaftigkeit’
Adoption eines Kindes durch homosexuelle Partnerschaften ...
Technologische Herbeiführung von Leben
‘Gender’-Ideologie und die Ehe-Familie
Anthropologie der Hingabe der Eheleute – und sexueller Partnerschaften
Geschlechtliche Vereinigung der Gays-Lesben ...


Bilder-Fotos

Abb.1. Das Innere des Sanktuars mit Gläubigen: Krakow-Lagiewniki
Abb.2. Kapelle der Ewigen Anbetung beim Sanktuar der Barmherzigkeit Gottes
Abb.3. Ich und die schlafende Königin
Abb.4. Weißer Blumenstrauß am Trauungstag: Und dass ich dich nicht verlasse ...
Abb.5. Roter Vogel in ganzer Pracht