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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

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D.
ACHTUNG
VOR DER
FREIHEIT

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Die Geduldige
Liebe

Setzen wir voraus, dass das Gefühlsband zwischen dem Junge und dem Mädchen stabilisiert ist und beide sind entschlossen in Kürze zu heiraten. Es erscheint weiterhin die Frage: Kann die Aufschließung sich einander in ihrer Intimität unter solchen Umständen als Liebe-Erweis gelten, oder auch sollte solche Verhaltensweise weiter als Zeugnis einer Gegen-Liebe qualifiziert werden? Darum geht es gerade vielen jungen Leuten, die mit genau so formulierter Frage erscheinen.

Eigenes Merkmal der Liebe ist es, dass sie „geduldig” zu sein versteht (1 Kor 13,4). Die Liebe beschleunigt nichts, erpresst nichts. Sie wartet, selbst ganze Jahre hindurch. Sie wartet, weil sie eben diesen Geliebten liebt – „um seiner selbst willen”, und nicht um des Vergnügens halber. Erst solches Durch-Warten bis zu Ende wird Erweis der Liebe: als Gabe-Wünschen des Guten für die Person dieses Geliebten in seiner Gesamtheit.

Auf der Stufe der Verlobung gehören diese beiden noch nicht ganzheitlich zueinander, sollte selbst ihr Gefühlsband sehr intensiv erlebt werden. Im besten Fall drücken sie sich mit Worten, vielleicht wiederholt und wiederholt, ihre gegenseitige Zugehörigkeit aus. Aber sie hat den unwiderruflichen Siegel in öffentlich formulierter Entscheidung, dass sie von nun an einen unauflöslichen Ehe-Bund mit Ausrichtung auf Elternschaft bilden, noch nicht bekommen. Solches Einverständnis muss angesichts des Stellvertretenden des Schöpfers der Ehe, und Zeugen der Zivilmacht abgelegt werden. Niemand ist mächtig, die Ehe auf eine private Ebene herabzuführen, die falls ungünstiger Bedingungen jederzeit aufgelöst werden könnte. Gott aber verwirklicht über die Ehe sein „Vorhaben der Liebe” (HV 8).

Auf das Gebiet der geschlechtlichen Intimität führt diese zwei Leute selbst Gott der Herr in der Stunde ihrer Vermählung ein. Erst von nun an gehören diese beiden zu sich – unwiderruflich und unauflöslich, als stabilisierte Ehe. Diese Zugehörigkeit findet ihren Ausdruck u.a. darin, dass sie neben vielen anderen Liebe-Zeichen auch nach diesem ausnahmsvollen greifen werden dürfen, das außer dem Liebe-Band – immer auch die elterliche Bereitschaft einsetzt. Sie werden von nun an ihre Vereinigung in Fülle des Friedens erleben können – ohne Hemmungen, indem sie voller Dankbarkeit und gebetserfüllt die Gabe annehmen werden, die ihnen Gott in ihrer höchsten gegenseitigen Hingabe vorbereitet hat.
– Dieses Erlebnis tritt in die Sakramentalität selbst der Ehe ein, indem es diesen beiden den Weg öffnet, auch damit Gottes Segen zu empfangen. Grundlage des Friedens im Herzen wird das empfangene Sakrament, das auf den Ehegatten ein eigenartiges „Mal” prägt – in eigenartiger Analogie wie das Sakrament der Taufe, der Firmung und des Priestertums. Das Sakrament der Ehe kann zu Lebezeiten des anderen ihrer beiden nicht noch einmal mit jemandem anderen empfangen werden.

Wir behalten in Erinnerung die Lehre der Kirche betreffs der ehelichen Akte: Sie sind allein für die Ehe „eigen und vorbehalten”. Sie betreffen nämlich „selbst das innerste Wesen der menschlichen Person als solcher”, indem sie sich als wahrhaft menschlich dann „verwirklichen”, wenn sie einen „integralen Teil jener Liebe bilden, mit der sich Mann und Frau miteinander bis zum Tod bindet” (vgl. FC 11; s. genauer ob.: Gabe allein für die Ehe erschaffen” – samt dem Kontext; und noch: Für die Ehe „eigener und vorbehaltener” Akt).

Der Heilige Vater erinnert: „Die ganzheitliche Gabe des Leibes wäre Verlogenheit, wenn sie nicht Zeichen und Frucht der vollständigen personalen Hingabe wäre, in der die ganze Person gegenwärtig ist” – ohne irgendwelchen Vorbehalt, was die Möglichkeit einer Änderung in der unternommenen Entscheidung angeht. Daher ist die Ehe der einzige „Ort”, der die beiderseitige Hingabe in ihrer ganzen Wahrheit möglich macht. Die Institution der Ehe aber ist kein Ergebnis eines ungebührlichen Eingreifens der Gesellschaft oder der Autorität, noch ein von außen kommendes Auferlegen einer Form. Sie stellt ein inneres Erfordernis des ehelichen Bundes dar, indem sie sie vor dem Subjektivismus sicherstellt (vgl. FC 11).

Es ziemt sich, dass die päpstliche Lehre langsam assimiliert wird, da sie eine reiche Inhaltsladung enthält. Der Heilige Vater betont, dass die ganzheitliche Hingabe sich einander unmöglich erfolgen kann, solange diese beiden nicht vollberechtigte Ehe werden. Im Fall der Getauften werden diese beiden daselbst Sakrament der Ehe.

Es ist kein Kontra-Argument, wenn sehr viele Paare nur einen ehelichen Zivil-Vertrag unternehmen, dem Ruf an die Getauften zuwider, dass man „im Herrn heiraten” soll (FC 7; 1 Kor 7,39): in der öffentlich bestätigten Ehe als der „einzigen und ausschließlichen” (FC 11).
– Umso weniger bildet ein Kontra-Argument die schon „gut eingebürgerte, allgemeine Gewohnheit,” dass junge Leute sich überhaupt mit keinem Band zusammenfügen – weder dem zivilen, noch dem kirchlichen, sondern sie „leben schlechterdings miteinander” als „Freunde”, benützen sich einander – in der Regel ohne sich dabei mit Nachkommenschaft zu belästigen. Nichts ist imstande das Gebot Gottes zunichte zu richten, bzw. es abzuschwächen: „Du sollst nicht die Ehe brechen”! Worte Johannes Paul II.:

„Es wäre ein schwerwiegender Irrtum, den Schluss zu ziehen ..., die von der Kirche gelehrte Norm sei an sich nur ein ‘Ideal’, das dann ... den konkreten Möglichkeiten des Menschen angepasst und entsprechend abgestuft werden müsse: nach 'Abwägen der verschiedenen in Frage stehenden Güter' ...
– Aber welches sind die ‘konkreten Möglichkeiten des Menschen? Und von welchem Menschen ist die Rede? Von dem Menschen, der von der Begierde beherrscht ist, oder von dem Menschen, der von Christus erlöst wurde? – Christus hat uns erlöst! Das bedeutet: Er hat uns die Möglichkeit geschenkt, die ganze Wahrheit unseres Daseins zu verwirklichen; Er hat unsere Freiheit von der Herrschaft der Begierde befreit.
– Und auch wenn der erlöste Mensch dauernd sündigt, so zeugt das nicht von der Unvollkommenheit des Erlösungs-Aktes, sondern dem Willen des Menschen, der der Gnade entwischen möchte, die von diesem Akt fließt. Das Gebot Gottes ist bestimmt proportional zu den Fähigkeiten des Menschen ...” (VSp 103).

„Vom theologischen Standpunkt her sind die moralischen Prinzipien nicht vom geschichtlichen Augenblick abhängig, in dem sie entdeckt werden. Die Tatsache, dass manche Gläubige sich in ihrer Verhaltensweise an die Lehren des Magisteriums nicht fügen oder falsch ansehen, manche ihre Betätigungen wären moralisch korrekt, die ihre Hirten als dem Gottes Gesetz widersprechend erklärt haben, kann keine Begründung bilden, dass die Wahrheit der moralischen Normen, die von der Kirche gelehrt werden, zurückgewiesen werden soll. Die Formulierung der moralischen Prinzipien fällt nicht in die Zuständigkeit der Methoden, die den empirischen Wissenschaften eigen sind ...
– Während die humanistischen Wissenschaften, ähnlich wie alle experimentellen Wissenschaften, einen empirischen und statistischen Begriff der ‘Normalität’ entfalten, lehrt der Glaube, dass derartige Normalität die Spuren des Falles des Menschen trägt, seines Wegganges vom ursprünglichen Zustand der Gnade – das heißt, dass sie von der Sünde entstellt ist” (VSp 112).

Einmal mehr muss demnach festgestellt werden, dass solange das Gottes Siegel der geschlossenen Ehe fehlt, der Bereich der geschlechtlichen Intimität immer und für alle Leute mit Gottes Gebot geschlossen bleibt. Der rechtschaffene Verstand ist dabei fähig, dessen Gründe voll zu anerkennen.
– Das betrifft auch die Verlobten. Wie die übrigen Leute, können unmöglich nicht auch sie vom VI.Gebot betroffen bleiben: „Du sollst nicht die Ehe brechen”! Gott führt diese beiden in diese so sehr ‘Seine’ Domäne mit ganzer Gewissheit ein, allerdings erst bei ihrer Trauung. Das Betreten dieses Terrains setzt eine reifgewordene Liebe voraus, jene „innere Fülle des Anblicks des Menschen in Gott, d.h. nach dem Maß Gottes Ebenbildes” (ML 114). Erst dann:

[kann die] ... Nacktheit die ganze Einfachheit und Fülle des Anblicks zum Ausdruck bringen, durch den sich der ‘reine’ Wert des Menschen enthüllt als Mann und Frau, der ‘reine’ Wert des Leibes und Geschlechts ..., der keinen inneren Bruch und keinen Gegensatz zwischen dem, was geistig und was sinnlich ist, kennt” (ML 114).

Im Rahmen solcher „Einfalt und Fülle des Anblicks” bildet sich das „Gespür um den Sinn des Leibes” gleichsam im Herzen selbst ihrer Gemeinschaft-Kommunion: der „bräutliche Sinn des Leibes” (ML 114f.).

Demzufolge, trotz allen aufrichtigsten Wünschen vonseiten der Partner in der Verlobungszeit, dass die Intimitäts-Erweise in Liebe-Akte umgeschmiedet werden, bleibt die Betätigung der Geschlechtsorgane in solchem Fall: erst – bzw. noch der Brautzeit, sollte es auch unmittelbar vor der Trauung stattfinden, immer Erweis der verlogenen Liebe. Sie wird Zerstörung der Liebe, sollten es auch die Partner zuerst nicht einmal erblicken. Die Liebe ist geduldig. Sie kann sich das leisten: sie versteht zu warten.

Jede weiter vorgeschobene Intimität wird mit ungerechtfertigter Befriedigung der sexuellen Neugierde, oder eher von der Begehrlichkeit aufgenötigt. Die Handlung aber unter dem Zwang des Fleisches ist immer Gegen-Gabe: sie ist In-Besitz-Nahme des Fleisches und Geschlechts, Gegensatz zur „inneren Fülle des Anblicks des Menschen in Gott, nach dem Maß Gottes Ebenbildes” (ML 114).

Um sündige, weil nicht-von Liebe getragene geschlechtliche Beziehungen ist es nicht so schwer auch selbst in der Ehe. Auch hier wird gar nicht jeder Verkehr und nicht jede Liebkosung von Gottes Segen begleitet. Der Verkehr der Ehegatten kann zu einer Reihenfolge von Sünden gegen die Nächstenliebe werden. Die Liebe muss den Bereich der geschlechtlichen Intimität mit tiefster Ehre umfangen. In Ehen kommt Vergewaltigung vor, Erpressung, Einschüchterung, extreme Einengung der Aufmerksamkeit auf Genitalien und primitive Ausbeutung des Geschlechts.

Solche Gestaltung der Beziehungen hat nichts mit Liebe-Gabe zu tun, die doch „langmütig (ist), ... gütig ..., sie bläht sich nicht auf. Sie handelt nicht ungehörig, sucht nicht ihren Vorteil” (1 Kor 13,4f.). Die Schändung der Liebe in Zeiten der ehelichen Intimität kann unmöglich keine schwere Sünde gegen die Liebe bilden, gegen die Keuschheit, und umso mehr gegen Gott als den Herrn der Quellen von Liebe und Leben.

Liebe
und Freiheit

Die Liebe heißt sich mit höchstem Feingefühl zur Freiheit bei der Wahl für die Ehe zu beziehen: zur eigenen Freiheit und die dieses anderen – bis zur Vermählung selbst. Der Geschlechtsverkehr, sollte er auch nur einmalige Tatsache gewesen sein, greift an der Grundlage selbst des Seins [ontologisch und anthropologisch gesehen] endgültig über die Wirklichkeit vor, die bis zur öffentlichen, unwiderruflichen Äußerung dieses Willensaktes offen sein sollte: dass es hier um schon geschlossenen ehelichen Bund der Liebe und des Lebens geht. Der Geschlechts-Akt ist allzu großes Zeichen, dass er zwar die Vereinigung der beiden auf allen Ebenen ihres Menschseins ausdrücken sollte, aber nur als „angebliche, zeitweilige Vereinigung”. Der einmal vollzogene Geschlechtsverkehr fordert aufgrund des tiefsten Seins-Gesetzes nach Fortsetzung bis zum Tode jenes „zwei-zu-Einem-Fleisch” des zustande gekommenen Bandes.

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Mama-Tata und die vier Kinder: eine liebe FAMILIE. – Was für eine Zukunft bereitest du: für dich selbst, für diesen anderen in Ehe? Und ihr beide – für eure Kinder? Gott wird mit Hilfe beistehen. Wenn ihr nur auf Ihn hören wird und Platz für seinen Segen vorbereitet. – Familie aus Słupsk, Polen

Das bedeutet demnach, dass das Eintreten auf das Gebiet der Intimität – mit Nötigung: seines Selbst und des anderen – gleichbedeutend ist, die schon eheliche Liebe zu entwickeln. Doch diese besteht unter jenen Zweien vorläufig noch nicht, sollten sie sich auch darauf vorbereiten. Dieses Gesetz ist so rücksichtslos, dass es auf keine Rückkehr erlaubt [ontologisch gesehen; nicht ethisch!]. Die personale Würde und das so gebundene Band kennt keinen Scherz. Die Ganzheitlichkeit der Hingabe der Person im Geschlechtsakt kann nur einen Menschen betreffen: diesen, der schon – unwiderruflich und institutionell gebunden ist.

Daselbst gilt das Zulassen zur Intimität vor der Ehe, dass jemandem die Freiheit weggenommen wird, noch eine freie Wahl treffen zu können. Diese Wahl sollte bis zur Trauung selbst offene Wirklichkeit bilden, einschließlich des Anrechts sich trennen zu dürfen – selbst noch in letzter Stunde. Der Geschlechtsakt wird Beschleunigung mit Kraftaufwand des definitiv einander gegebenen Wortes: „Du bist von nun an unwiderruflich mein – Ich bin von nun an unwiderruflich ganz dein”. Solcher Akt ist offenbar auch gleichbedeutend mit Erpressung der daselbst tatgewordenen untrennbaren gegenseitigen Ausrichtung auf Elternschaft.

So wird der vor-eheliche Verkehr daselbst Vergehen gegen die Freiheit. Das gilt selbst für nur einen einmaligen Akt, der ebenfalls radikal gegen die Liebe ausgerichtet ist.

Indessen die wahre Liebe setzt keine Nötigung ein. Ihr Wesen beruht darauf, dass sie die Freiheit völlig unverletzt bewahrt – sowohl diese eigene, wie umso mehr diese des anderen. Wird hier irgendetwas mit angewandtem Kraftaufwand beschleunigt, ist es dann dem Wesen selbst der Liebe entgegengesetzt. Die wahre Liebe kann sich das leisten, dass sie bis zur Stunde abwartet, bis diese beiden sich nach verantwortungsvollem Überlegen auf völlig freie Art und Weise das Wort dahingeben – diesmal in der Tat als unwiderrufliche Wirklichkeit. Dieses Wort erlangt im selben Augenblick den Siegel sowohl Gottes, wie des Menschen, des Zeugen sowohl der kirchlichen, wie zivilen Gesellschaft.

Im vorangegangenen Teil haben wir versucht, die grundsätzliche Bedeutung der Freiheit als unabtrittbarer Komponente der menschlichen Person hervorzuheben. Die innere Freiheit, die mit der personalen Würde verbunden ist, ist ein Gut, dem eine grundlegende Bedeutung gebührt. Ihre ungerechtfertigte Verletzung, sollte es auch mit beiderseitiger Zustimmung geschehen, z.B. im Fall eines Brautpaars, stellt objektiv genommen ein Vergehen gegen einen allzu grundsätzlichen Wert dar, als dass es nicht als Schadenzufügung von fundamentalem Rang qualifiziert werden sollte. Demzufolge heißt also auch diese Rücksicht: die Freiheit der Bindung an jemanden und das Seinlassen dieser Wirklichkeit in der Tat bis zur Vermählung als völlig offene Wirklichkeit – alle weiter vorangeschobene Intimität als Erweis der Nicht-Liebe zu bezeichnen.

Die Haltung der Verlobten, die trotzdem verkehren, ist Zeugnis einer zutiefst entstellten Auffassung der ‘Liebe’. Diese beiden beachten dann nicht, was die ‘Liebe’ ist und wie sie sein soll, sondern suchen danach, sich selber und anderen einzureden, ‘Liebe’ wäre das, was sie sich wünschten, dass es ‘Liebe’ wäre, sollte es tatsächlich selbst Tötung der ‘Liebe’ bedeuten. Sie äußern dann Gott gegenüber mit ihrer Haltung ein mit Tat bestätigtes: „Non serviam – Nein, ich werde Dir nicht dienen” ! (Jer 2,20). Nach den aufständischen Engeln – wirft ein ähnliches Wort dem Schöpfer ins Gesicht der Mensch. Zwar von Satan „irregeführt”, doch indem er sich ganz gern dieser „Irreführung” unterzieht.

Es kommen wiederholt Worte Johannes Paul II. in Erinnerung:

„Die Situation, in die die Familie geraten ist, weist positive und negative Aspekte auf: Die ersten sind Zeichen des in der Welt tätigen Heils Christi, die anderen Zeichen der Zurückweisung, mit der der Mensch Gottes Liebe entgegengeht.
– Einerseits haben wir mit lebendigerem Empfinden der personalen Freiheit zu tun. Es wird auch größere Aufmerksamkeit der Qualität der zwischenpersonalen Beziehungen in der Ehe gewidmet ...
– Andererseits fehlt es nicht an beunruhigenden Anzeichen der Degradation einiger Werte: irrige Auffassung in Theorie und Praxis der Unabhängigkeit der Ehegatten in gegenseitigen Beziehungen; große Verworrenheit in der Auffassung der Autorität der Eltern und Kinder;
– ... Die dauernd steigende Zahl der Ehescheidungen, die Plage der Schwangerschaftsabtreibungen, immer häufigeres Greifen nach Sterilisierung; die tatsächlich sich fixierende Mentalität gegen die Empfängnis neuen Lebens.
– An den Wurzeln dieser negativen Erscheinungen liegt oft eine entstellte Auffassung und verunstaltetes Erleben der Freiheit, die nicht als Befähigung verstanden wird, das wahre Vorhaben Gottes mit Bezug auf die Ehe und Familie zu verwirklichen, sondern als autonome Kraft, die sich im Streben nach Erreichen eines eigenen, eigennützigen Wohles, nicht selten gegen die anderen behauptet ...
– Darin wird deutlich, dass die Geschichte nicht einfach einen Vorgang darstellt, der unbedingt zum Besseren führt, sondern Ergebnis der Freiheit ist, oder eher des Kampfes zwischen entgegengesetzten Freiheiten, das heißt ... zwischen zweierlei Lieben: der Liebe Gottes bis hin zur Verachtung seiner Selbst – und der Liebe zu sich, bis hin zur Verachtung Gottes” (FC 6).

Liebe die
anonym ist ...

Die Auslösung genitaler Erfahrungen schon vor der Ehe ist wirksames Mittel, um die Aufmerksamkeit davon abzuwenden, was in Liebe wesentlich ist: der Mensch als ein bestimmter Jemand: diese Person. Der vor-eheliche Sexualismus wird Abwendung der Aufmerksamkeit vom personalen Antlitz dieser beiden und folglich: von selbst der Liebe als personaler Gabe.
– Liebe bedeutet, sich an jemanden als einen „Du” und „Ich” zu wenden. Hier dient aber das Wort ‘Liebe’ als Wandschirm, der die Begehrlichkeit tarnt, die die tatsächliche Betätigungs-Feder darstellt, auch wenn es nicht leicht ist, das zu gestehen.

In der Ehe wird die Geschlechtsvereinigung und Liebkosungen im Klima unternommen, die sich von der bräutlichen Lage wesentlich unterscheiden. Diese beiden haben sich dann schon ihren Willen der besiegelten, gegenseitigen Zugehörigkeit bezeugt. Daher unternehmen die Ehegatten im Rahmen ihrer Ehe Liebkosungen mit dabei empfundenem Frieden im Herzen, im Klima mit nichts betrübter, ganzheitlicher gegenseitiger Beschenkung, als mit dem Sakrament gesegneten Zeugnisses ihrer dauerhaften, fruchtbaren, „bis zum Tode” unauflöslichen Liebe.

Dieses Element besteht niemals im Fall der Verlobten: Sie sind Sakrament der Ehe noch nicht geworden. Der Verkehr kann dann zum Ausdruck der friedsam erlebten Liebe des Herzens nicht werden. Er wäre verlogenes Irreführen des Herzens, mit beschleunigter Nötigung der Intimität, die unter diesen Bedingungen unmöglich ohne tiefen Gewissensmissklang erlebt werden kann. Die beiden verspüren es auch nur allzu deutlich.

Daher allem Einreden sich selber gegenüber zum Trotz, dass diese Liebkosungen spontanen Erweis der Liebe und des ‘Gefühls’ darstellen, wird dann die eigentliche Liebe zur Person als dieser einzigen – auf weiteren Hintergrund abgeschoben. Auf dem Vordergrund behauptet sich der anonyme Aspekt des Geschlechts. Bei Vorverlegung sexueller Erlebnisse geht es in erster Linie um den Sexus als Sexus. Beide sammeln sich an ihm als dem Quell stark einbeziehender Wahrnehmungen. Parallel dazu erfolgt das Schwinden des Bewusstseins, dass es bei Liebe im ersten Rang um die Ebene des Herzens geht: um das personale Antlitz. Das bedeutet demnach Verarmung der sich abzeichnenden Möglichkeiten: sich einander sein Band zum Ausdruck zu bringen.

Wie an Ehegatten, die die Verhütungsmittel mit ihrer Pseudo-Liebe zu begründen suchen, so kann auch an Brautleute die Lehre der Kirche bezogen werden:

„Wo es sich um den Ausgleich zwischen ehelicher Liebe und verantwortlicher Weitergabe des Lebens handelt, hängt die moralische Qualität der Handlungsweise nicht allein von der guten Absicht und Bewertung der Motive ab, sondern sie muss auch im Licht der objektiven Kriterien bestimmt werden, mit denen die Natur der menschlichen Person und ihrer Taten berücksichtigt wird. Im Zusammenhang der wahren Liebe schützen sie den vollen Sinn der Hingabe sich einander und die menschliche Weitergabe des Lebens. Das aber ist unmöglich, ohne dass die Tugend der ehelichen Keuschheit mit aufrichtigem Herzen geübt wird” (GS 51; vgl. FC 32).

Ist die Keuschheit für Eheleute unbedingt nötig, so ist sie umso mehr unentbehrlich und möglich für Personen, die sich zur Ehe erst vorbereiten. Brautpaare können sich nicht auf ihre subjektiven Meinungen bei der Bestimmung dessen berufen, was Liebe ist, und was Liebe nicht ist; was das „Gute” ist, und was das „Übel” darstellt. Die moralische Friedensordnung muss objektive, von persönlicher Deutung unabhängige Normen zum Ausdruck bringen, sollten auch diese persönlichen Meinungen weitaus überwiegen. Denn anders würde die Liebe auf manipulierte Weise auf eine Wirklichkeit herabfallen, die das bedeutete, was die daran Beteiligten schon jetzt, unter dem Zwang des Fleisches, möchten, es solle als ‘Liebe’ gelten.

Wir stellen also fest, dass der Geschlechtsverkehr und ähnliche unternommenen Formen – in der vor-ehelichen Zeit unmöglich als keine Sünde – objektiv genommen immer schwere Sünde, genannt werden kann. Diese beiden sind doch kein anonymes Objekt: in erstem Rang nur und ausschließlich Fleisch und Geschlecht, angesichts dessen das ‘Herz’, also die Person ihrer beiden ‘Du’ – völlig verblasste. Die Verletzung der Liebe zum Nächsten und zu sich selbst, d.h. die beabsichtigte Verlogenheit mit Bezug auf die Aufrichtigkeit der Gabe, kann unmöglich nur lässliche Sünde gegen die Liebe darstellen.

Wir übergehen hier übrigens die theologische Bewertung der Sünde: als aufständische Beweisung Gott gegenüber, Er kenne sich an Liebe ... nicht aus!

E.
  VERKEHR
DER
VERKNECHTUNG
BRINGT

Verzierung

Eifersucht
und
Verknechtung
dieses anderen

Die bräutliche Liebe, die zwar vom Gefühl und Anhänglichkeit getragen wird, aber die sich um die genitale Sphäre sammelt, wird zur Degradation ihrer Personen auf die Ebene nur noch eines Gegenstandes. Das personale Antlitz wird immer weiter auf den Hintergrund abgeschoben. Das Streben ihrer beiden wird immer mehr von der Suche nach Zugang zum Geschlecht dominiert.
– Geschlechtliche Merkmale sind aber ziemlich ähnlich auch bei anderen Vertretern des betreffenden Geschlechts. Demnach braucht man sich nicht wundern, dass das so erlebte Band die Entwicklung der Liebe selbst herabsetzt. Die wahre Liebe, die sich mit ihrer zentri-fugalen Dynamik kennzeichnet, wächst über sich selbst hinaus: sie öffnet sich hin für den anderen, indem sie ihm das unbegrenzte Gut wünscht: dieses in Gott. Die angebliche Liebe verhält sich zu diesem anderen lüstern: sie sucht nach eigener Sättigung, d.h. nach zentri-petal [= egoistisch]  hingeordneter Selbst-Befriedigung.

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„Selig, die ein reines Herz haben; denn sie werden Gott schauen” (Mt 5,8). Das ist der aufrichtige Wunsch für jedes Mädchen, jeden Jungen. Nicht so schwer ihn wirklich auch zu leben. Auch unter dem Gesichtspunkt der künftigen Ehe. – Hier: Tenny Joan.

So wird die Geschichte der Liebe bei Partnern, die vor ihrer Vermählung verkehren. Unter dem Einfluss des erfinderisch tarnierten Zwangs des Fleisches löst sich immer mächtiger das Mal der Anonymität heraus: der Sexus als Sexus, für den der personale Name zu nur sekundärer Wirklichkeit wird. Von da aus ist es nicht mehr weit zur Untreue, zum Flirt und Kontakten abänderungshalber mit anderen, deren Sex-Tricks sich als mehr raffiniert erweisen können.

Das löst aber die Eifersucht aus, die nicht selten dort erscheint, wo gegenseitiges Vertrauen herrschen sollte. Eifersucht ist bittere Frucht der Tatsache, dass der andere ‘an der Leine gehalten’ wird. Der eifersüchtige Mensch wird herrscherisch und betrachtet diesen anderen als sein absolutes Eigenbesitz. Er findet sich sichermächtig behaupten zu dürfen, dieser andere wäre ihm zum ausschließlichen ‘Gebrauchs-Nutznießen’ gegeben. Demzufolge verfolgt er ihn ununterbrochen, spioniert ihn und bereitet demütigende Szenen, sooft jemand fremder auf dieses sein ‘Spielzeug’ hinschaut, oder umso mehr mit ihm ein Wort auszutauschen wagt.

Allerdings gerade dieser Blickpunkt: der andere in der Beschaffenheit gleichsam des ‘Eigentums’ – widerspricht auf grelle Art und Weise der Friedensordnung aller Liebe. Der Mensch ist von Natur aus frei; unabhängig von der Gewalt eines jemanden. Ontologisch gesehen wird er niemals imstande werden ‘Eigentum’ eines irgendjemanden zu sein. Vorher wurden schon die Analysen Johannes Paul II. zu diesem Thema dargestellt (s. ob.: Möglichkeit sich ‘person-haft’ dahinzugeben – samt dem Kontext).
– Es ist von vornherein unmöglich, dass die menschliche Person je einmal auf das Niveau einer „Sache-Gegenstandes” herabgewürdigt werden könnte. Der Mensch bleibt immer ein Jemand: Person. Dabei aber – wie es Mahatma Gandhi in Worte geschmiedet hat: „Es schändet nicht – Knecht-Sklave zu sein. Es schändet dagegen den Menschen, Sklaven zu haben” (vgl. auch: GS 27; ChL 37f.).
– Der Heilige Vater hat den Polen, seinen Landsleuten, während des polnisch-polnischen Krieges [1981-1983] unermüdlich die Worte zum Bewusstsein dargelegt: „Du bist nicht Sklave! Du darfst nicht Sklave sein! Du bist Sohn!” (Rom, Mittwochs-General-Audienz, 10.II.1982; Anschluss an: Röm 12,21 und Gal 4,1-7).

Liebe ist alles andere, aber nicht Knechtschaft-Sklaverei: sie ist Zugehörigkeit – aufgrund der freiwillig gefällten Wahl. Sie ist Betätigung im bewussten Verspüren um die personale Freiheit, die sich selbst in Knechtschaft hinschenkt – in personale Knechtschaft, nicht aber als ein Ding-Besitztum. Darauf beruht die Unüberweisbarkeit und Unabtrittbarkeit der Person – mit Ausnahme, wenn diese Person von selbst aus die Entscheidung fällt: dass sie sich als personale Gabe dahinschenkt: Gott, oder auch einer menschlichen Person.

Entsetzende Illustration zu einer so begriffenen – angeblich: ‘Liebe’, könnte das folgende Ereignis sein:

[XII.1982] – Bei einem Diskussions-Zusammentreffen mit Jugendlichen in einer Gebirgs-Gemeinde, hat einer der Teilnehmenden dem Pater ein Zettel mit der Anfrage überreicht: „An wem soll sich der Junge rächen, wenn ihm ein anderer sein Mädchen ausspannt: soll er totschlagen: ihn, oder auch sie?”
– Der Fragende hegt keinen Zweifel bezüglich selbst der ‘Pflicht’: den Menschen zu töten. Er fragt nur danach, ob er die Rache an der bisherigen Partnerin nehmen soll, die er als Kontrakt-Ware-Besitz-Vieh betrachtet, oder auch am Jungen, der sie abgeworben hat ...

Die Liebe auf der Stufe der Verlobung, und umso mehr erst sich bindenden Freundschaft, muss völlig frei sein. Der eine und der andere muss die Freiheit bewahren, jederzeit weggehen zu können. Die Liebe kann nicht erzwungen werden: mit Erpressung, Einschüchterung, mit dem Bergstock, noch mit Männchen-Eifersucht, die alle Freude zu Tode tritt, wenn man schon das Gefühl der Rache übergehen möchte, die des Menschen immer unwürdig ist und mit der Zugehörigkeit zu Jesus Christus überhaupt unmöglich vereinbart werden kann.

Es kommen die bekannten Worte des Heiligen Vaters Johannes Paul II. aus seiner Ersten Pilgerfahrt in die Heimat in Erinnerung:

„Dieser geschichtliche Akt [vom 3.V.1966: Die Hingabe Polens in Mütterliche Knechtschaft Mariens – zum Millennium des Christentums in Polen, um die Freiheit der Kirche für Polen und in der Welt zu erflehen] ... spricht von Knechtschaft. Die Bedeutung dieses Wortes: ‘Knechtschaft’, so empfindlich für uns, Polen, birgt in sich ein ähnliches Paradoxon, wie die Worte des Evangeliums vom eigenen Leben, das man verlieren muss, um es zu gewinnen.
– Die Freiheit ist große Gottes Gabe. Sie muss gut gebraucht werden.
– Die Liebe bildet die Erfüllung der Freiheit[Freiheit ist dafür, dass Liebe entstehen kann], und zu gleicher Zeit zu ihrem Wesen [der Liebe] gehört es: zu jemandem zugehören – das heißt: Nicht-frei-sein, oder eher: auf reifgewordene Art und Weise frei sein ! Allerdings dieses ‘Nicht-frei-sein’ in Liebe wird niemals als Knechtschaft empfunden. Es wird nicht als Knechtschaft von der Mutter empfunden, dass sie an das krankgewordene Kind gebunden ist, aber als Affirmation ihrer Freiheit, als ihre Erfüllung. Dann ist sie geradeaus am meisten frei!” (Johannes Paul II., Erste Pilgerfahrt in die Heimat, Częstochowa, Jasna Góra, 4.VI.1979, Pkt. 3).

Ähnliches gilt auch für die Eheleute: Sie sind und können niemals füreinander Eigentum werden. Sie gehören nur zueinander, weil sie lieben. Aber sie werden weiter zu keinem Besitztum gegeneinander. Das einzige Anrecht füreinander, das aber diesmal rücksichtslos verpflichtet, ist das Anrecht und die Aufgabe zugleich, sich in der Nächsten-Liebe im ehelichen Typus – in Jesu Christi Art und Weise, zu entwickeln.

Auch die Kinder werden den Eltern einzig und allein zeitweilig ausgeliehen. Gott beauftragt die Eltern mit der Aufgabe, dass sie in den Kindern die ihnen dargeschenkten natürlichen und übernatürlichen Begabungen auslösen. So ist die Rolle der Erziehungs-Betätigung: der schöpferischen Förderung der sich gestaltenden Persönlichkeit. Es wäre unverzeihbarer Fehler der Eltern, wenn sie ihr Kind nötigten, mit Hinweis darauf, es wäre ihr ‘Eigentum’, es solle den bestimmten Beruf wählen, den von ihnen bestimmten Lebensstand, oder es anders nötigten, sein Leben nach ihren eigenen Wertkriterien zu gestalten, die der Vorliebe des Kindes widersprechen würden.

Daran erinnert Johannes Paul II.:

„Die Kinder leisten durch ihre Liebe, Achtung, Gehorsam gegen die Eltern, ihren besonderen und unersetzlichen Beitrag zum Aufbau der authentisch menschlichen und christlichen Familie. Das wird leichter gemacht, wenn die Eltern ihre unverzichtbare Autorität als wahren ‘Dienst’ ausüben werden, das heißt als Dienst, der dem menschlichen und christlichen Gut der Kinder unterordnet ist, insbesondere darauf ausgerichtet ist, dass sie die Möglichkeit haben, die wahrhaft verantwortliche Freiheit zu erreichen, und wenn die Eltern das lebendige Bewusstsein um die ‘Gabe’ bewahren, die sie ständig in ihren Kindern bekommen” (FC 21).

„In der Familie muss das Kind mit besonderer Sorge umfangen werden. Man muss die tiefe Achtung vor seiner personalen Würde entwickeln und mit Ehre und großzügig seinen Rechten dienen. Das gilt für jedes Kind ...” (FC 26).

Und in unmittelbarer Anknüpfung an die Freiheit:

„Trotz der heute oft sehr seriösen Schwierigkeiten im Werk der Erziehung, sollen die Eltern in den Kindern vertrauensvoll und mit Mut die wesentlichen Werte des menschlichen Lebens gestalten. Die Kinder sollen in eigentlicher Freiheit gegenüber den materiellen Gütern aufwachsen, indem sie sich einen schlichten und anspruchslosen Lebensstil aneignen – in der tiefen Überzeugung, dass ‘der Wert des Menschen mehr in dem liegt, was er ist, als in dem, was er hat’ ...” (FC 37).

Angenommen, es besteht die folgende Tatsachenfolge: Jemand hört auf, an der Entwicklung der Liebe seines Herzens zu arbeiten und schlägt auf Verknechtung dieses anderen über – um der Befriedigung seiner eigenen sexuellen ‘Bedürfnisse’ willen. Es fragt sich da: Sollte solche Situation nicht etwa ein seriöses Vergehen gegen die Liebe bilden?
– Die Verknechtung irgendjemandes zum eigenen „Nutznießen-Gebrauch” ist eine allzu schmerzende Schändung der Freiheit und Würde, dass solche Sünde zu nur lässlichen Vergehen gezählt werden könnte. Für diesen aber, der keine Liebe des Herzens hat, kann es auch keinen Platz im Himmel geben ...

Verknechtung
seines Selbst

Die Befriedigung des sexuellen Triebes in der Zeit der Verlobung wendet sich in willenlose Nachfolge dem Zwang des Fleisches um. So ist dann der Hintergrund aller sexuellen Praktiken, auch wenn diese Feststellung bei jemandem der Beteiligten Groll auslösen sollte. Einen Wagen ohne leistungsfähige Bremsen zu führen – bedeutet Tollheit. Hier ist Antrieb des Tuns nicht die Liebe, sondern die blindlings funktionierende Begierde des Fleisches, die den Willen wirksam unterjocht, den Verstand verdunkelt und die Verantwortung zu minimalisieren sucht.

Umgekehrt, parallel zur würdigen Liebe entwickelt sich das ‘Herrschen sich selbst’ gegenüber. Dessen Zeugnis wird das Herrschen über die aufkommende Leidenschaft, was wieder Vorbedingung wird, um sich dem Geliebten schenken zu können.
– Nicht der Sexus soll die Oberhand gewinnen! Herr soll der Mensch bleiben: die Person – die sich um ihre Würde und die innere Freiheit bewusst ist, auch angesichts des Drucks vonseiten des Fleisches. Jede Zugeständnisse gleichen einem tiefen Umsturz in der Ordnung der Natur. Als Gottes Ebenbild soll der Mensch alles was außerhalb von ihm ist überragen, wodurch er innerlich unabhängig von allem bleibt. Außer dieser einen, unveräußerlichen Abhängigkeit, die total ist, aber zugleich als bewusste Wahl geliebt wird: von Gottes Liebender Allmacht, die den Menschen zugleich als erlösende Barmherzigkeit umfängt.

Schon dem ersten Menschen hat Gott zum Bewusstsein gebracht, dass er sich der Verknechtung der Leidenschaft nicht ergebe. Der Mensch soll sie sich in Kraft seiner Würde unterordnen.
– Hier ein biblischer Schnappschuss aus der Geschichte von Kain und Abel:

„Der Herr schaute auf Abel und sein Opfer, aber auf Kain und sein Opfer schaute Er nicht.
Da überlief es Kain ganz heiß, und sein Blick senkte sich.
Der Herr sprach zu Kain: ‘Warum überläuft es dich heiß und warum senkt sich dein Blick?
Nicht wahr, Wenn du Recht tust, darfst du aufblicken; wenn du nicht recht tust,
lauert an der Tür die Sünde als Dämon.
Auf dich hat er es abgesehen, doch du werde Herr über sie’ ...” (Gen 4,4-7; vgl. EV 8)
.

Indem der Mensch nach dem Druck des Triebes zu handeln beginnt, rutscht er freiwillig auf die Ebene unterhalb der übrigen Geschöpfe herab, die niemals Personen werden. Das zieht den Umsturz der Natur nach sich. Nicht mehr Gottes Ebenbild: Mann und Frau herrscht über das Geschöpf, u.a. über den Sexus, sondern über sie: die Personen – herrscht die Begehrlichkeit des Fleisches. Eine Sache – übernimmt das Steuer nicht über eine andere ‘Sache’, sondern über einen Jemanden: eine Person!
– So ist die perfide vom Bösen eingeplante Demütigung der Würde des Gottes Ebenbildes angesichts der übrigen Schöpfung!

Bei Tieren wird die Zeugung durch den Art-Instinkt geregelt. Er funktioniert außerhalb ihres ‘freien Willens’. Dagegen der Mensch bleibt ein ‘Jemand’. Er ist Leib, der mit der unsterblichen Seele durchtränkt ist. Als solcher ist er zugleich unveräußerlich zur Selbstbestimmung und zum Selbst-Herrschen seiner Selbst berufen, wie auch zur Unabhängigkeit, u.a. vom selbst stärksten Druck des sexuellen Triebes, der im Maß wie die Ausschüttung bestimmter Hormone zunimmt, sich zu regen beginnt.
– Die Triebe sollen dem freien Willen und dem Bewusstsein unterordnet sein. Erst das bildet die Natur und Würde des Menschen. Mit der Fähigkeit, über die eigenen Handlungen steuern zu können, hat der Schöpfer den Menschen nur noch bereichert.

Die Selbst-Bestimmung bedeutet zugleich dazu gerufen zu werden, den Bereich der geschlechtlichen Intimität mit Ehrachtung zu schützen. Von hinterher dieses Bereiches schimmert immerwährend die gesuchte Person durch: „der Leib, der die Person zum Ausdruck bringt” (ML 122). Lässt sich jemand vom Rausch des Sexus hinreißen, bedeutet das, dass er freiwillig auf den Zustand unterhalb der Würde der menschlichen Natur herabrutscht. Beruht doch die Natur des Menschen darauf, dass er herrschen soll, nicht aber Sklave sein.

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Die Hl. Mutter Teresa von Kalkutta: beständig betend, Apostelin ohne Worte mitten unter Aussätzigen und auf die Straße herausgeworfener Familien und Kinder, und auch der Sterbenden: in Kalkutta.

Die Demütigung des Gottes Ebenbildes und sein Sturz vom Status des Herrn der Schöpfung bedeutet nicht nur Beleidigung, die der Liebenden Allmacht Gottes zugefügt wird, sondern sie fügt Gott auch einen unaussprechlichen Schmerz zu. Gott hat Mann und Frau als sein Ebenbild erschaffen: als einen, der frei ist, erhoben über das übrige Geschöpf. Er hat ihn befähigt, lieben zu können und Liebe zu erwidern. Er hat auch die Friedensordnung der Liebe bestimmt.

Die Erniedrigung seines Selbst infolge der freiwilligen Unterordnung der Verknechtung vonseiten der Begierde erfährt ihren Ausdruck selbstverständlich auch im Schmerz des betreffenden Menschen und ihrer beiden. Des Menschen Herz verspürt sofort den Verlust der inneren Freiheit, in deren Kraft es über die Reflexen des Triebes herrschen sollte. Im Fall sexueller Betätigungen vor der Heirat ließen sich diese zweien nicht von einem Jemanden hinreißen, sondern von einem ‘Irgendetwas’: dem Druck der Begierde. Für das „Linsengemüse” (Gen 25,31-34) hätten sie ihre Würde und innere Freiheit verkauft ...!

Wer es will, versteht auch, dass die vor-eheliche Sexualität immer Zeugnis des Ego-Zentrismus ist: also der Eigensucht. Hier gibt es keine Liebe als Gabe von Person zu Person: keine zentri-fugale Dynamik. Es treffen zwei zentri-petale Dynamiken zusammen, also beide mit Ausrichtung zur Befriedigung ihrer Selbst – mit Hilfe des Leibes und Geschlechts des Partners.
– Die wahre Liebe versteht, den Anderen zu bereichern, und dabei auch sich selber, indem sie eine bereichernde Entwicklung auslöst. Wird dem Nachdruck des Fleisches nachgegeben, wird auch über das Wachstum ein Strich gezogen.

Diese Feststellungen heißen die Reflexion Johannes Paul II. über die Erziehung der Kinder zum reifen Erleben der Geschlechtlichkeit anführen:

„Die Erziehung zur Liebe in ihrer Auffassung als Hingabe seiner Selbst, ist die unerlässliche Prämisse für die Eltern, die dazu berufen sind, den Kindern eine klare und taktvolle sexuelle Erziehung zu vermitteln.
– Angesichts der Kultur, die die menschliche Geschlechtlichkeit im allgemeinen ‘banalisiert’, weil sie diese in verkürzter und verarmter Weise deutet und lebt, indem sie sie einzig auf den Leib und die selbstsüchtige Lust bezieht, muss sich der erzieherische Dienst der Eltern entschieden auf der Kultur des Geschlechtslebens sammeln, dass sie wahrhaft und vollständig personal sei: ist doch die Geschlechtlichkeit Reichtum der ganzen Person – des Leibes, der Gefühle und der Seele – das seine tiefe Bedeutung darin offenbart, die Person zur Hingabe ihrer Selbst in Liebe zu führen ...
– ... In solchem Zusammenhang ist unverzichtbar notwendig die Erziehung zur Keuschheit als Tugend, die die Person zur wahren Reife führt und sie befähigt, den ‘bräutlichen Sinn’ des Leibes zu achten und entfalten.
– Noch mehr, sollten die christlichen Eltern bei den Kindern Anzeichen einer Göttlichen Berufung erkennen, werden sie alle Sorge und Bemühungen widmen, um zur Jungfräulichkeit zu erziehen – als der höchsten Form jener Hingabe seiner Selbst, die den wesentlichen Sinn der menschlichen Geschlechtlichkeit bildet” (FC 37).

Berücksichtigen wir also diese weitere Hinsicht: die unvermeidliche Verknechtung seiner Selbst infolge des unberechtigten Einschreitens auf das Terrain der Intimität, ist es schwer derartige Betätigungen nicht als radikale Demütigung der Würde und Freiheit, die der menschlichen Person eigen sind, zu beurteilen.

So kommt das innere Bedürfnis zutage auf, sich Gott für die warnende Gabe des Gebotes: „Du sollst nicht die Ehe brechen”, zu bedanken. Dieses Gebot ist anspruchsvoll, aber einzig recht. Es ist Bezeugung der Liebe des Dreieinigen, der als Vater – sich selbst „gleichsam auf die Besorgtheit um die Würde des verlorenen Sohnes verurteilt” (DiM 6). Indem Gott Mann und Frau dieses Gebot in ihre Hände darreicht, ist Er nicht nur kein Gegner des Menschen. Im Gegenteil, Er lädt zum inneren Wachstum ein, das vor Demütigung der Würde warnt, in die ihn Satan, der tatsächliche Gegner Gottes, aber auch des Menschen, hineinzuwerfen sucht.

F.
DAS GESCHICK
DER
KÜNFTIGEN EHE

Verzierung

Zeitweiliges
Ausbleiben
des Verkehrs
in der Ehe

Es kommt die Frage auf – diesmal im Anschluss an die künftige Ehe. Das Leben in Ehe bringt die Notwendigkeit mit sich, den Geschlechts-Verkehr des Öfteren aufheben zu müssen. Es ist nicht schwer zu berechnen, dass es in der Ehe durchschnittlich ca. 30 Jahre der elterlichen Möglichkeiten gibt. Sollten die Gatten selbst Bedingungen dazu haben, dass sie sich auf eine große Familie einstellen, heißt doch die Vernunft, nach Abzug der Zeiten der Schwangerschaften, wann eine verhältnismäßig große Freiheit zum Verkehren besteht, viele übrigen Jahre hindurch die gegenseitigen Beziehungen so zu gestalten, dass sie sich zurzeit auf keine Empfängnis einstellen.

Sollte man da auf ein Wunder zählen, sich unter Bedingungen der dauernden Nähe tags- und nachtsüber in Zügeln halten zu können, wenn die Gatten über keine anderen Bremsen verfügen als nur der Vernunft und geradezu der Liebe? Die völlige Aufhebung der geschlechtlichen Kontakte die Tage der Empfängnismöglichkeit hindurch in aufeinanderfolgenden Zyklen wird dann zur ‘Feuerprobe’ auf die Qualität der ehelichen Liebe. Wenn diese beiden nicht auf vor-ehelicher Stufe die Leichtigkeit gewinnen, sich selber zu herrschen, braucht man sich nicht täuschen, sie werden in der Zeit der Fruchtbarkeitstage in der künftigen Ehe sich zu beherrschen fähig sein, wenn es des Öfteren zum moralischen Imperativ kommt, dass sie sich zurzeit auf ein Kind nicht einstellen sollen.

Es gibt in der Ehe wohl verschiedene Gründe, dass sich die Gatten zurzeit auf keine Empfängnis einstellen. Am meisten geht es um den Zustand der Gesundheit – zumal der Frau, der Mutter. Daher soll die Frage des Vollzugs des Verkehrs, seine Häufigkeit, die Pathologie der Verhältnisse – auf vor-ehelicher Stufe besprochen und in Details präzisiert werden, wenn es nachher nicht zu Tragödien kommen soll. Hier ein Beispiel einer Ehefrau.

Vielleicht trägt es in seinem negativen Ausklang zur Ernüchterung jemandes der jungen Leute bei.

[Brief: V.1999] „Die Angelika hat schon ein paar Kinder geboren. Im Winter ist sie bei Glatteis, als sie von der Kirche nach Hause ging, unglücklich gefallen. Sie hat das Bein im Hüftgelenk gebrochen. Die Knochen wurden mit einem Nagel zusammengehalten. Sie musste mit einer Krücke gehen und hinkte dauernd.
– Im Krankenhaus hat man ihr diesen gelockerten Nagel immer wieder korrigieren müssen. Ihre Bekannten wussten, dass dieser Nagel nicht von selbst locker wurde, sondern dass ihr Mann beim Verkehr dazu geführt hat: die Frau war nicht imstande das kranke Bein auszubreiten. War ihr Mann nicht trunken, näherte er sich zu ihr etwas vorsichtiger, dass das Bein nicht weh tut. Aber wenn er trunken war, fuhr er auf sie nieder und passte auf den Nagel in der Hüfte gar nicht auf, wobei er sich ausbreitete, dass es ihm bequemer sei.
– Das Trinken wurde immer häufiger, besonders seitdem er sich an andere Trinker angeschlossen hat. In seiner Trunkenheit prahlte er vor Kumpeln, dass wenn er etwas dazutrinkt, schluckt er noch die Pille zum ‘Antrieb’ und geht dann zur ‘Frau’. Er hat doch dazu geheiratet, dass er eine Frau hat, die auf jede seine Lust bereit sein muss.
– Tatsächlich hat er die erwähnten Pillen jeden Tag geschluckt, manchmal 2 auf einmal. Selbst seine Kameraden haben ihn gefragt, wie er das machen darf, wenn die Frau doch seine Erwartungen zu erfüllen nicht imstande ist. Er hatte aber dauernd nur die eine Antwort: ‘Möge sie weinen und stöhnen, ich mache sowieso das Meine, denn ich habe sie dazu genommen, dass ich die Bequemlichkeit habe, und Gott hat die Frau dazu geschaffen, dass sie auf jeden Ruf des Mannes da ist’.
– Eines Tage musste die Angelika in der Nacht mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Arzt stellte fest, dass es schon keine Rettung gibt: der Nagel hat sich ganz gebogen und die Anschwellung nahm gewaltig zu. Die Angelika, Frau dieses Un-Menschen, ist am dritten Tag gestorben ...”

Man kann schwer nicht anerkennen, dass indem Gott seinem lebendigen Ebenbild einerseits das Gebot dargereicht hat: „Du sollst nicht die Ehe brechen”, das unmöglich nicht auch die Verlobten betreffen muss, und anderseits indem Er die Würde des Verkehrs in der Ehe selbst eingerichtet hat, hat Er nur allzu gut gewusst, was für Werte Er mit diesem Gebot verteidigt. Die Zurückweisung Gottes Stimme wird daselbst Ansage einer bewusst vorbereiteten Niederlage der Liebe in der künftigen Ehe.


Heißt die Vernunft und das Gewissen die Gatten in künftiger Ehe über die Fähigkeit, menschliches Leben weitergeben zu können, zurzeit nicht allzu reichlich zu verfügen, bleiben den Gatten, theoretisch genommen, drei Möglichkeiten zur Wahl:

a) Den Geschlechtsverkehr völlig auszuschalten;
b) Natürliche Methoden anzuwenden: der annähernden Bestimmung, oder besser:
Erkenntnis Zeiten der Fruchtbarkeit und Unfruchtbarkeit;
c) Die dritte Lösung beruht auf Vollzug eines unvollkommenen Verkehrs, eventuell mit Anwendung von Ersatzformen [Petting, enthaltene Kopulation: Carezza u.dgl.], des unterbrochenen Verkehrs, mit Hilfe von frühabortierenden Mitteln [Einsetzung der Spirale; Hormonalpillen; das Präservativ; es gibt keine nicht-abortierende Mittel].

Das völlige Aufheben des Verkehrs, manchmal von Umständen bedingt: Trennung, Ausreise, Krankheit – pflegt ein schweres Prüfstein für die Liebe zu sein. Es kommen Ehepaare vor, die aus verschiedenen Gründen äußerst selten verkehren. Manchmal unternehmen sie ganze Jahre hindurch keinen Kontakt, u.a. wegen der großen Leichtigkeit schwanger zu werden, wobei es unmöglich geworden ist, die Familie weiter zu vergrößern. Zugleich aber kennen sie keine der natürlichen Methoden der Familienplanung, oder auch sie trauen keiner von ihnen, weil sie letztlich ... keine von ihnen kennen lernen möchten!

Gott stellt die Eheleute keinesfalls vor die Notwendigkeit, auf den Verkehr überhaupt verzichten zu müssen! Dazu legt Er ihnen in die Hände die Gabe des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus dar. Nur dass man ihn mit dem Verstand, aber auch der Entscheidung des freien Willens – schlechterdings solide lernen muss. Nichts kommt ‘von allein’! Dank dem Wissen um den biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus kann man ohne Schwierigkeiten erkennen lernen, ob die Empfängnis am heutigen Tag erfolgen kann, oder ganz sicher nicht.

Im ersten Teil unserer WEB-Site wurde schon über die Frage des wesentlichen Unterschieds zwischen Anwendung der Kontrazeption – und Gebrauch der natürlichen Methoden gesprochen (s. ob.: Annahme oder Niedertretung der Struktur und Dynamik des Aktes – samt dem Kontext). Wir stellen fest, dass allein die Anpassung der ehelichen Verhältnisse an den biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus mit Liebe, die dieser zwei Personen würdig wäre, vereinbart werden kann.

Allerdings Voraussetzung dafür, dass man sich nach dem biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus zur Verlegung der Empfängnis richten kann, ist, dass an Tagen der Empfängnismöglichkeit keine Annäherungen unternommen werden. Die Anpassung an den Fruchtbarkeits-Rhythmus setzt die Fähigkeit voraus, dass der Verkehr an einer Reihe von Tagen die Mehrzahl der Zyklen im Zeugungsalter der Frau hindurch freiwillig, ohne Verbitterung aufgehoben werden wird.

An diese Tatsächlichkeit knüpfen die Aussagen Johannes Paul II. an:

„Paul VI., geführt von tiefer Intuition der Weisheit und Liebe, hat nur Ausdruck der Erfahrung so vieler Ehepaare verliehen, wenn er in seiner Enzyklika [d.i. Humanae Vitae: 1968] schrieb: ‘Es besteht kein Zweifel, dass die vernünftige und freie Beherrschung des Trieblebens eine Askese verlangt, dass die dem ehelichen Leben eigenen Zeichen der Liebe, der ethischen Ordnung entsprechen, was besonders bei der Befolgung der zeitweiligen Enthaltsamkeit notwendig ist.’ ...” (FC 33).

Johannes Paul II. weist zugleich an die mit solcher Verhaltensweise zusammenhängenden Vorteile hin:

„Aber diese Beherrschung, in der die eheliche Keuschheit zum Vorschein kommt, fügt der ehelichen Liebe nicht nur keinen Abbruch, sondern stattet sie mit neuen menschlichen Werten aus. Zwar verlangt sie eine ständige Anstrengung, aber dank ihres segenreichen Einflusses entfalten die Ehegatten ihre Persönlichkeit voll, indem sie sich um geistige Werte bereichern. Diese Beherrschung bringt dem Leben der Familie reichliche Früchte in Form des Ausgleichs und des Friedens und hilft bei der Überwindung noch anderer Schwierigkeiten: sie fördert die Sorge um den Mitgatten und weckt Achtung zu ihm, hilft auch den Eheleuten beim Abstreichen der Eigennützigkeit, die sich der wahren Liebe entgegensetzt, und stärkt das Gespür der Verantwortung. Und endlich, dank der Beherrschung seiner Selbst gewinnen die Eltern einen tieferen und mehr wirksamen Einfluss auf die Erziehung der Nachkommenschaft” (FC 33; vgl. HV 21).

Wenn Gott die Eheleute in Situationen nicht selten vorkommender Notwendigkeit stellt, dass sie zeitweise ihre Annäherungen aufheben müssen, zerstört Er die Liebe nicht nur nicht, sondern schafft die Gelegenheit zum Aufwachsen der Lauterkeit der Absichten, die das Erleben der gegenseitigen Nähe begleiten. Die Beachtung der Gebote dieses Gottes, der Liebe – ist, entspricht mit aller Gewissheit der Größe der Person und ihren tiefsten Bedürfnissen (vgl. FC 34).

Im Anschluss an die Lage der Verlobten erscheint ein weiterer Gedanke. Aufgrund unzähliger Ehepaare muss geschlossen werden, dass sich die Nicht-Beachtung der vorehelichen Keuschheit früher oder später in der künftigen Ehe nur nachteilig auswirkt. Nach der Heirat kann der Mann leicht auf Erpressung übergehen, indem er z.B. seiner Frau vorhält: „Vor der Ehe hast du keinen Widerstand geleistet. So musst du mir jetzt dienen, denn: Wozu HABE ich dich eigentlich!?”

Es schreibt eine Ehefrau mit Erfahrung eines schon langen Lebens in Ehe (über 20 Jahre Eheleben und engagierte Tätigkeit in Eheberatung) – nachdem sie die frühere Redaktion der jetzt dargestellten Erwägungen gelesen hat:

[Brief: 9.VI.1992] „Ich möchte Sie sehr bitten, Herr Pater, dass sie solche Feststellung berücksichtigen: dass nämlich nach Jahren des Ehelebens der Mann seiner Frau immer vorhalten wird, wie sie sich in ‘diesen’ Sachen vor der Hochzeit verhalten hat. Es pflegt bisweilen sehr schmerzhaft zu sein. Wie verwundernd ist es doch, dass diese Männer-Ehegatten jetzt vergessen, dass gerade sie diese Versuchenden waren, bzw. diese dauernd ‘angreifende’ Seite. Jetzt aber wendet sich das alles gegen die Frau.
– Das ist nicht nur meine Beobachtung, sondern auch von vielen Freundinnen, die mir dasselbe bestätigen”.

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Der HERR hat es gefügt, dass die Gäste aus Indonesien auch in Wadowice sein konnten, um die Basilika zu besichtigen, wo Papst Wojtyła getauft wurde, und zum Foto als Gedenkbild stehen bleiben konnten unter dem Denkmal Johannes Paul II. Was für eine Gnade Gottes!

Dieses Bekenntnis bestätigt zugleich, dass der junge Mann zumindest unterbewusst von seinem Mädchen eine liebende, aber doch entschiedene Haltung erwartet. Sein provozierendes Benehmen ihr gegenüber und sein Bedrängen, dass sie sich ihm in ihrer Intimität auftut, ist noch nicht völlig er selbst ! Lässt das Mädchen nach und hört sie auf, in ihrer – voller Liebe, aber doch unbeugsamen Keuschheit ‘stark’ und standhaft zu sein, verliert immer vor allem sie.
– Sie verliert jetzt sofort, indem sie selbst sündigt und zuerst auf sich selbst die ‘fremde Sünde’ nimmt, wonach die Gewissensbisse folgen – samt dem Missbehagen wegen des begangenen Übels in Gottes Augen und sich selbst gegenüber.
– In weiterer Perspektive verliert sie wegen der demütigenden Sticheleien vonseiten ihres Mannes, der sich selbst unschuldig macht, sie aber mit der Verantwortung für die Sünden ihrer beiden belastet. Er will nämlich nicht merken, dass er selbst zu ihnen geführt hat.
– In solchen Umständen ist es wesentlich schwieriger, eventuelle Liebkosungen zyklisch zu verschieben, wenn die Vernunft, nach der die Gatten ihre Spontaneität bei Liebeerweisen mäßigen sollten, sie heißt heutzutage die Vereinigung nicht vollzuziehen, und daselbst auch andere Erweise ihrer Zärtlichkeit zu verlegen. Sind diese beiden daran nicht gewöhnt, sich vor der Heirat in Zügeln zu halten, wird diese Tatsache selbst zur Ansage nur allzu gut vorauszusehender Ehekonflikte.

Mit anderen Worten, sooft das Mädchen ihren Geliebten zu vorgeschobener Intimität zulässt, schlägt sie sich selbst das Argument für ihr späteres Eheleben von der Hand.
– Leider, Mädchen sind oft nicht allzu gnädig diese Feststellungen zur Kenntnis anzunehmen. In der Ehe werden sie z.B. wegen des brutalen, trunkenen Verhaltens des Mannes klagen, allerdings sie haben dann keinen Grund zur Klage, wenn das Leben ihrer beiden vor der Ehe nach einem Nicht-Gottes Muster ablief.
– Die vor-ehelichen Zugeständnisse in diesem Bereich, und seinerseits im Bereich des Trinkens und Rauchens, werden fast unfehlbar Ankündigung der Tragödien der Liebe, die sich diese beiden ganz ‘kalt-gesinnt’ eingeplant hätten.

Männlichkeit ...

Männlichkeit, deren sich so mancher Jüngling rühmen möchte, um seiner Erwählten den Bedarf zu zeigen, seine Spannung entladen zu müssen, äußert sich keineswegs in der Multiplizierung der vollzogenen Kopulationen. Der Mythos einer mächtigen sexuellen Potenz [Potenzialität] ist primitive Nebelwand, hinter der sich die eigentliche Absicht des Mannes versteckt. Durch den Jungen spricht die ungesättigte Sexualität unter dem Namen ‘Liebe’, die nicht den Menschen als den „um seiner selbst willen” Geliebten sieht, sondern vom Götzen des ‘Sexus’ benommen ist – und dabei sich-selbst liebt, nicht aber diesen anderen.

Um den Verkehr als Koitus zu erleben und nichts mehr – braucht es keiner Ausbildung, noch Liebe. Auch jeder Debiler kann die ‘Kopulation’ vollziehen. Übrigens selbst wissenschaftliche Qualifikationen entscheiden keineswegs über den Stil der gelebten ehelichen Nähe. Aus Geständnissen der Ehefrauen kann herauskommen, dass es Ehemänner mit wissenschaftlichem Zensus gibt, die im Kreis der Spezialisten hochgeehrt werden, die aber den Sex-Bereich als Gebiet eines die eigene Würde beleidigenden Auslebens an seiner Ehefrau betrachten, die von ihnen jedenfalls als nur Sex-‘Rohstoff’ betrachtet wird.
– Es kommt diesem Menschen nicht einmal in den Kopf, dass er sich dabei zu etwas Gefühl und Zärte aufraffen sollte. Der Verkehr allein, auch wenn erschaffen, um das Geheimnis des „zwei zu Einem Fleisch”  im Klima gesegneter Freude zu gestalten, kann nichts mit Liebe zu tun haben ...!

So manche Frau beschwert sich wegen der Demütigungen, die sie beim Verkehr erleben muss. Aus ihren Bekenntnissen folgt, jeder Versuch, ihrem Mann einen mehr liebenden Stil der Erlebnisweise dieser Zeiten vorzuschieben, im Sande verläuft. Der Mann will von keiner Belebung in diesem Gebiet hören. Er will auf die Vermutung nicht kommen, wie sehr seine Frau ein geringstes Anzeichen von Zartgesinn erwartet, das auch nur die Spur eines geistigen Bandes, nicht auf allein die Genitalien eingeengt, auszudrücken imstande wäre.
– Denn er strebt immer nur nach dem Einen: den ‘Koitus’ auszuüben. Er sucht allein danach, sich zu erregen und mit Hilfe der dazu nötigen Genitalien der ‘Frau’ auszuladen, nur dass es in diesem Fall am Leibe seiner ... Ehefrau geschieht. Es kann vorkommen, dass die Frau solches, authentisches Wort seines Mannes wiederholen muss, wenn sie versucht ihm zu erklären, dass „heute nicht, weil heute der Fruchtbarkeits-Tag da ist; ich will mit unterbrochenem Verkehr nicht sündigen, noch wegen des Präservativs”. Indessen er hat dann nur eine Antwort: „Wenn ich dir einen Fußtritt gebe, da läufst du gleich in die Mitte der Stube ...!”

Zum Verkehr und zur Ehe muss man innerlich heranreifen. Die Unternehmung des Vereinigungsaktes ist großes Zeichen, das nicht geschändet werden darf. Es ist aber ein brüchiges Zeichen. Es setzt die Fülle von Feingefühl und Zärte der Liebe voraus, dass es Mittel zum Aufbau, und nicht Zerstörung des Geheimnisses des „zwei-zu-Einem-Fleisch” gereiche. Das bedeutet aber, dass die wesentliche Rolle beim Aufbau des Bundes der Liebe nicht dem Geschlechtsverkehr anheimfällt, sondern den geistigen Beziehungen dieser beiden.
– Soll die Liebe als ‘Freundschaft der Personen’ in absehbarer Zukunft Grundlage des ehelichen Bandes werden, muss sich dasselbe auch schon an die Verlobung beziehen.

Die Männlichkeit kann sowohl in der Brautzeit, wie nachher in der Ehe, nicht auf der Anzahl der vollzogenen Kopulationen beruhen. Die Nachdringlichkeit des Jungen, und nachher des Mannes, er müsse verkehren, bisweilen ein paar Male am Tag – oder ein wenig schlichter: jeden Tag ausnahmslos, ohne auf die Notwendigkeit Acht zu geben, dass die Empfängnisse geregelt werden müssen, ist Zeugnis des sexuellen Abgrundes und hat nichts mit Liebe zu tun.

Männlichkeit ist im ersten Rang erarbeitetes überstehen-zu-wissen bei sich weckender und spontan entfaltender Erregung. Dieser ist Mann in wahrem Sinn, der dann Sieger bleibt. Das bedeutet zugleich: Nicht zur Betätigung zu übergehen – mit Gedanken oder mit Tat, wenn sich der Zwang des Leibes meldet. Männlichkeit heißt dann schlechterdings: nur ein wenig durch-zu-halten. Gut erweist sich für solche Stunde dieser schlichte Rat: mit beiden Händen sich an etwas hartes-stabiles festhalten – mit Händen weit weg von sich selbst.

Das Kreuz der Erlösung des Menschen: Preis Gottes – für die Menschensünde, dass niemand verloren geht, wer dem Sohn Gottes anvertraut: dem Sohn des Vaters, um den Menschen das ewige Leben zu erlangen ermöglichen.
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In so erarbeitetem Herrschen sich selbst gegenüber kann sich die Liebe entwickeln, um die diese beiden so heiß bekümmert sind. Es gibt keinen anderen Weg, um ein „zwei-zu-Einem-Fleisch” zu werden, als geradeaus dieses ‘Eins’ zuerst auf dem Niveau des Herzens zu erarbeiten. Diese Gabe wird von Gott denjenigen geschenkt, die sich auf Ihn im Anvertrauen auf Sein Wort aufschließen.

Alles, worüber gesprochen wird, betrifft seinerseits auch die Mädchen und Frauen. Auch sie müssen es lernen, die sich weckende Neugierde und kritische Verworrenheit abzuwarten – angesichts des Dilemmas: soll ich mich zugänglich machen? oder lieber entschlossen zu bleiben – um der so begründeten Liebe willen? Erst solche Verhaltensweise ist der Liebe würdig. Sie befähigt dazu, die Triebhaftigkeit zu besiegen. Dabei verhilft das Mädchen den Jungen, dass auch er einen ähnlichen Sieg davonträgt – in Kraft der Würde des Gottes Ebenbildes.
– All das geschieht nicht mit traurigem Gesicht, noch mit verheimlichtem Jammern über Gott, sondern voller Freude als Chance, die Probe der Liebe auf dieser Lebensstufe gut bestanden zu haben.

Wer es will, nimmt den hier dargelegten Stil der gegenseitigen Beziehungen schöpferisch an. Als Ausgangspunkt, um ihn erarbeiten zu können, gilt das Anvertrauen auf das Wort dieses Gottes gegenüber, der Liebe – ist.

Zugleich müsste man sich aber dessen bewusst bleiben, dass das Wort Gottes keine Wirklichkeit darstellt, die zwar ‘gehört’ – aber genauso gut auch ‘nicht gehört’ werden kann. Es ist „Gebot Christi, dass die Schwierigkeiten beharrlich überwunden werden” (FC 34). Und doch, dieses Wort erzwingt nie und nimmer, dass es befolgt werden muss.
– Anderseits aber: die gehorsame Annahme des Wortes Gottes freut sich an der Vergewisserung der Freude im Heiligen Geist infolge des davongetragenen Sieges (Gal 5,22; Joh 16,33).


Verzierung

RE-Lektüre: III.Teil, Kapit.4b:
Stadniki, 9.XI.2013.
Tarnów, 24.VIII.2023
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D. ACHTUNG VOR DER FREIHEIT
!empt (0 kB)Die Geduldige Liebe
!empt (0 kB)Liebe und Freiheit
!empt (0 kB)Liebe die anonym ist ...

E. VERKEHR DER VERKNECHTUNG BRINGT
!empt (0 kB)Eifersucht und Verknechtung dieses anderen
!empt (0 kB)Verknechtung seiner Selbst

F. DAS GESCHICK DER KÜNFTIGEN EHE
!empt (0 kB)Zeitweiliges Ausbleiben des Verkehrs in der Ehe
!empt (0 kB)Männlichkeit


Bilder-Fotos

Abb.1. Die Familie des Dichters – mit ihren vier Kindern
Abb.2. Selig die ein reines Herz haben ...– Tenny L.
Abb.3. Mutter Teresa von Kalkutta: immer im Gebet versunken
Abb.4. Unter Denkmal Johannes Paul II., Wadowice: Pilger aus Indonesien, 2016.
Abb.5. Im Kreuz – die Erlösung