(0,7kB)    (0,7 kB)

VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

Verzierung

C.
 NATÜRLICHE METHODEN
VOR DER EHE ...
ODER VIELLEICHT
VERHÜTUNG ?

Verzierung

Sollen wir den
Fruchtbarkeits-Rhythmus
benützen?

Die Eventualität einer nicht beabsichtigten Empfängnis ist gar keine ‘Theorie’. Man könnte sich nur wundern, wieso die Partner darüber vortrefflichen Bescheid wissen, und doch verhalten sie sich diesbezüglich äußerst unbesorgt. Sie lassen sich überhaupt mit keiner Verantwortlichkeit stören. Ihre Haltung weckt seriöse Unruhe hervor. Sie sind dem Ernst des Lebens entschieden nicht gewachsen! Was allerdings von Zurechnungsfähigkeit und geradezu Verantwortung keinesfalls entledigt.

Die Erfahrung beweist überschüssig, dass das Wissen um den biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus, darunter eine ‘gute Kenntnis’ um die Billings-Ovulations-Methode (BOM. In dieser Lage wäre sie zum Sündigen benützt) nicht imstande ist vor einer nicht beabsichtigten, und doch verauszusehenden Schwangerschaft zu hüten.

Alle Natürlichen Methoden (im Rahmen des Lebens in schon eingegangener Ehe) setzen die Entscheidung auf zeitweilig aufzuhebende Annäherungen voraus. Parallel dazu auch noch die ausdrückliche Motivation: Um der Liebe willen, die unmöglich nicht Hingabe – zu Gutem – sein kann. So ist vor allem die Billings-Methode. Falls gerechte Gründe bevorstehen, wenn also die Gatten zurzeit eine Empfängnis nicht beabsichtigen können, beansprucht sie von ihnen, dass sie an Tagen der Fruchtbarkeit wörtlich keine Annäherungen unternehmen: sowohl aus ethischen, wie biologischen Gründen.

Indessen bei vor-ehelichen Partnern, die die Forderungen der Tugend der Keuschheit nicht in Bedacht ziehen und auf Verkehr oder annähernde Formen übergehen, geschieht alles von Zufall zu Zufall. Die Beweggründung ihrer Handlungen ist dann alles andere, aber nicht die Liebe. Reden sie sich ein, sie drückten sich in ihrer Lage: mit künftigem Ehemann oder künftiger Ehefrau, auf solche Art und Weise die beiderseitige Liebe aus, ist nur Strafen mit Lügen des großen Wortes ‘Liebe’.

In ihrer Auffassung bedeutet ‘Liebe’ in erster Reihe Zutritt zu Geschlechtsorganen und -Merkmalen. Dabei geht es den Partnern üblich um eine möglich oft unternommene Kopulation, was schwer mit der Zeitweiligkeit der Fruchtbarkeit vereinbart werden kann. Daher: möchten vor-eheliche Partner gerade jetzt ein Verhältnis haben, beachten sie eigentlich keine Signale der sich heute meldenden Fruchtbarkeit und benützen die Information aufgrund der natürlichen Methoden nicht. Würdige Beweggründung, um sich nach dem biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus zu richten, ist die Liebe, die sich Selbst zu opfern versteht – und sich dem Zwang des Fleisches nicht unterstellt.

(8 kB)
Das Fräulein wird schnell immer größer. Wie werden ihre weitere Geschicke ablaufen? O Gott – führe alles so, dass sie sich immer auf dem einzigen, eigentlichen Weg entwickelt, das untrüglich DU allein bist: der-WEG-die-WAHRHEIT-das-LEBEN (Joh 14,7).

Umso mehr würde nichts mit Liebe die Bereitschaft zu tun haben, gegebenenfalls den Empfangenen ... hinzuopfern ! Liebe, die sich Selbst zu Gutem dieses Geliebten dahingibt, ist bereit die Annäherung – um der Liebe willen – aufzugeben, wenn es sich so schickt. Umso mehr gilt das für die vor-eheliche Situation.

Zwar kommt es vor, dass die Partner eine der Natürlichen Methoden – Gottes Segen zuwider, anwenden: als eigenartiges ‘Verhütungsmittel’. Sie können sich selbst leisten, die Annäherungen an Tagen der zyklischen Fruchtbarkeitsphase aufzugeben. Allerdings sie sind sich bewusst, dass diese Verhaltensweise keinen Erweis der Liebe darstellt.
– Einerseits befinden sie sich unter dem Druck der Begehrlichkeit und eigener Schwäche.
– Anderseits sind sie sich bewusst, dass sie ein nicht ihnen gehöriges Terrain betreten. Ihre Verhaltensweise ist dauernde Kette von Bemühungen, die Gewissensbisse zum Schweigen zu bringen.

Solche Gewissensbisse erlebte u.a. das folgende Fräulein – geben wir ihr den Namen Barbara:

(Brief: 1.VIII.1991) „Ich bin ledig, bin 23 Jahre alt. Ich gehe mit meinem Bräutigam schon 5 Jahre lang. Mit sexuellem Verkehr haben wir nach 2 Jahren unseres Miteinandergehens begonnen. Wir denken auch daran, die Ehe zu schließen, aber das wird immer weiter verschoben. Vor allem auch deswegen, weil mein Bräutigam noch seine Studien macht (...). Was mich angeht, ich dringe mehr darauf, dass wir heiraten, denn das Gewissen bedrängt mich wegen dieser Sünden der Unkeuschheit.
– Wir sind glückliches Paar, wir verstehen uns in allem, wir sprechen viel miteinander über verschiedene Themen, darunter auch vom Bereich der Sexologie. Bevor wir mit dem Verkehr begonnen haben, waren wir theoretisch gut vorbereitet. Wir beruhen auf der Ovulations-Methode, die uns bisher nicht getäuscht hat. Da wir ... meistens nur einmal in der Woche miteinander sind, kommt es selten zur Kopulation ... wegen der Furcht vor einer Schwangerschaft. Wir lieben uns meistens mit Liebkosungen, die zum Orgasmus bei uns beiden führen ...
– Ich möchte wissen, ob solche Art der Liebe bis zur Stimulation und die ‘französische’ Liebe von der katholischen Ethik akzeptiert wird. Schon ungeachtet, dass wir noch Verlobte sind und nicht verkehren dürfen.
– Herr Pater, ob uns Gott diese unsere unkeuschen Sünden vergibt? Ich denke manchmal daran, nicht mehr zu verkehren, aber wenn ich mit ihm länger ganz allein bin, erliege ich leider, lasse mich von Gefühlen hinreißen, das ist einfach stärker als alles andere.
– Ich bete täglich und bitte Gott, dass wir nicht mehr lange in Sünde leben müssen. Lieber Herr Pater, wenn wir schon Ehepaar werden, möchte ich so verkehren, dass wir nicht mehr sündigen ...”


Es kommt manchmal vor, dass besonders das Mädchen, infolge einer nur ihr bekannten Beweggründung, mit kalter Abrechnung ihren Jungen so provoziert, bis sie ihn verknechtet. Sie weiß besten Bescheid, dass sie zz. auf dem Gipfelpunkt ihrer Fruchtbarkeit ist. Sie nötigt die Ehe auf, indem sie den Jungen vor die vollbrachte Tatsache stellt: die erfolgte Schwangerschaft.

Es genügt freilich ein wenig Rechtschaffenheit, um solche Verhaltensweise als Ausdruck einer Gegen-Liebe einzuschätzen, oder deutlicher: Verkehrtheit. Geschlechtsbeziehungen bei laut schreiendem Gewissen, dass das ‘nicht für uns’ ist, ist keine Liebe! Es bedeutet sich selber Schaden zuzufügen, wie auch diesen anderen, und die potentielle Nachkommenschaft aufs schlimmste auszusetzen.

Das beabsichtigte Streben nach Schwangerwerden vor der Ehe heißt Grausamkeit gegen das Kind auszuüben. Das Kind wird gewaltig in die Welt herbeigeführt, wobei das Fräulein es absolut nicht „um seines Selbst”  willen liebt. Sie bedient sich dagegen des Kindes als Erpressungs-Arguments. Das Kind wird hier rein instrumental behandelt – als Sprungbrett zur Ausübung der Erpressung am Junge, der das Mädchen nicht wünscht und es nicht lieben mag. Sie aber übt auf ihrem Junge Rache dafür aus, indem sie ihn zwingt, bei ihr zu bleiben. Zu diesem Zweck gebraucht sie die Frucht ihrer Gegen-Liebe.

Es ist schwer jemanden zu finden, der solche Verhaltensweise als ‘Liebe-Erweis’ nennen würde. Gott konnte den vor-ehelichen Partnern, egal auf welcher Stufe des Verliebtseins die beiden sich befinden sollten, solange sie keine Ehe bilden, nicht mit seinem Gottes-Wort einschätzen: „Du sollst nicht die Ehe brechen!

Verhütung

So manche vor-ehelichen Partner greifen nach künstlichen Mitteln zur Absicherung vor einer Empfängnis, oder sogar Schwangerschaft. Das Schlucken oraler Hormonalmittel, und anderseits die Anwendung des Präservativs wurde in vielen jugendlichen Milieus zum ständigen Bestandteil ihrer täglichen ‘Liebe-Höchst-Leistungen’.
– Ob die Mädchen – aber auch die Jungen – diese Sünden-Verbrechen bei ihrer Heiligen Beichte ... bekennen? Es schiebt sich die Vermutung auf, viele Jugendliche (und nicht nur!) bekennen die Sünden vom Bereich der Geschlechtsbetätigungen im Prinzip überhaupt nicht.

Im Fall der angewandten Hormonalmittel, aber auch einer eingesetzten Spirale, bzw. anderseits beim Verkehr mit dem Präservativ – kommt zu Todsünden gegen das VI. oder IX.Gebot Gottes außerdem noch von Zyklus zu Zyklus das Verbrechen der Tötung des Empfangenen hinzu – wenigstens im Sinn der Bereitschaft alle Folgen des angewandten Abortivmittels akzeptiert zu haben (genauer s. ob.: Verletzung begonnenen Lebensvorganges – ebd., die ganze Folge dieses Kapitels. Und noch: Schwangerschaft – der Spirale und Pille zuwider – samt der weiteren Folge dieses Kapitels. Ebd. die Dokumentation über die Abortiv-Wirkung des Präservativs).

Viele junge Leute unternehmen in der vor-ehelichen Lage, ähnlich wie ganze Mengen von Eheleuten, den unterbrochenen Verkehr, den sie verschieden ausweichend bezeichnen, z.B.: ‘Wir haben aufgepasst’, d.h. er zieht sich früher – vor seinem Höchsterlebnis – zurück. Sie glauben, so wären sie vor der Schwangerschaft bewahrt. Sie haben es nicht lieb zur Erkenntnis anzunehmen, dass an Fruchtbarkeitstagen, wann bei der Frau der veränderte-alkale Ausfluss zutage kommt, die Empfängnis selbst infolge eines nur oberflächlichen Kontakts eintreten kann, sollte es auch ohne Vereinigung selbst geschehen und ohne Erguss.

Und überhaupt: der unterbrochene Verkehr bedeutet doch jedes Mal Scheidung, die in der Kopulation selbst durchgeführt wird! Eine selbe Wertung gilt übrigens für die Anwendung jeder anderen Technik der Verhütung: ob der Empfängnis, oder auch schon der Schwangerschaft. Ihr Wesen beruht doch dann immer darauf:

Kopulation als Sex – Ja !
Vereinigung – entschieden: ‘Nein’ !

Wie unwürdig und für den Jungen demütigend ist es – und umso mehr für das Mädchen, wenn der Erguss außen erfolgt ...!

In noch anderen Fällen zieht er das Präservativ an. Dass es nur zu keiner wahren Vereinigung kommt! Wieder in trügerischer Überzeugung, das Präservativ würde vor dem Schwangerwerden wirksam hüten. Trotzdem dieses Mittel – und dazu in jeder Hinsicht, so leicht ... ‘versagt’.
– Vor allem aber: das Präservativ ist Mittel, das mittelbar abortierend wirkt. Fällt der Geschlechtsverkehr auf einen der Fruchtbarkeitstage der Frau, erfolgt die Empfängnis trotz des Präservativs ganz leicht. Nur dass der Neue Mensch dann binnen den ersten ein paar Tagen nach seiner Empfängnis untergeht, so dass selbst die Frau, die Mutter – keinen Bescheid wissen wird, dass es und ob die Empfängnis eingetroffen ist.

(5 kB)
Mutti, Vati Das bin Ich! Ich lebe und freue mich so sehr, dass ich da bin! Noch nicht so ganz schön, wie ich nach der Geburt aussehen werde, aber von Anfang an bin es Ich! Liebst Du mich, meine Mama? Und Du, Vati: liebst Du mich? Ich bin schon über 2 Lebens-Monate alt! Und ich weiß, dass mich über alles der Schöpfer selbst liebt, der mir in der Stunde meiner Empfängnis sein Ebenbild und seine Ähnlichkeit geschenkt hat. Er hat mich dabei zum Leben-für-immer berufen, im Haus des Vaters.

Es bleibt aber die ... Zurechnungsfähigkeit in Gottes Antlitz für das Blut des Menschen: „Kain, wo ist dein Bruder Abel? Das Blut deines Bruders schreit zu Mir vom Ackerboden ...” (sieh: Gen 4,8-16).
– Das Präservativ dient solchen zweien nur dazu, die Wahrnehmung des ‘Sexus’ – und selbstverständlich nicht irgendwelcher ‘Liebe’ zu genießen – um den Preis des Blutes des dabei zu Tode niedergetretenen eigenen Kindes (BEMERKUNG: Sieh dazu sogleich unten, die hinzugefügte Erklärung).

Es kann passieren, dass diese zweien, die das Präservativ angewandt haben, auf einmal der Panik verfallen, wenn es sich ergibt, dass das Präservativ ... gerissen ist ! Zur Illustration dürfte eine authentische Email angeführt werden, die an den hier schreibenden Pater von einem Abiturienten geschickt wurde. Er geriet eines Tages in Schrecken und war total entsetzt. Er lebte nämlich gleichsam eine allerrechtmäßige Ehe mit seiner Freundin ‘von Herzen’ zusammen. Geben wir diesen beiden die Namen Hans – Kathie:

Email: Januar ... „Grüß Gott, Herr Pater! Ich schreibe, weil ich vor einem Problem stehe. Ich habe Ihre Artikel auf der Seite gelesen, dennoch ich bin nicht imstande alles zu verstehen ...
– Ich lebe in Verbundenheit mit einem Mädchen, wir haben auch schon die Entscheidung auf Verkehr unternommen. Als Verhütungsmethode haben wir immer das Präservativ angewandt. Es ist vielleicht nicht bis zu Ende religiös richtig, dennoch in unserem Alter (18 Jahre alt) haben wir keinen anderen Ausweg, weil wir nicht imstande wären, ein Kind zu unterhalten und erziehen.
– Auch wenn ich immer nur die möglichst besten Präservative gekauft habe, ist es uns passiert, dass es leider ... gerissen ist. Die Kathie ist in ihrem 3. Tag nach der Periode (... es geschah genau am Silvestertag). Ich möchte gern erfahren, ob die Möglichkeit besteht, dass die Fruchtbarkeitsphase schon begonnen hat? Ob es möglich ist, dass es zur Befruchtung kommen konnte?
– Wir sind miteinander seit einem halben Jahr, dennoch so was ist mir zum ersten Mal passiert. Ich liebe sie wirklich und möchte für sie das Allerbeste ... Ich bitte dringend um eine Antwort. Und danke im Voraus. H. und K.”

Der Pater hat selbstverständlich – übrigens wie in jedem anderen Fall – auch gleich eine Antwort geschrieben. Seine Email enthielt eine Erklärung sowohl physiologisch-medizinischer Natur, wie umso mehr die ethisch-theologischen Grundsätze. Diese beiden sind ... 18 Jahre alt: sie sind in der Vorbereitungsklasse direkt vor dem Abitur. Sie wohnen gemeinsam – als ob ein ordentliches Ehepaar mit längerer Ehepraxis. Mit der wesentlichen Ausnahme: Sex – jawohl; Kind – um keinen Preis.

Gott schenkt als besondere Gabe erst einer Ehe: dem Sakrament der Ehe – den Akt nicht des ‘Sexus’, sondern der Vereinigung ihrer beiden Personen. Hier suchen diese zweien nach allem anderen, allerdings entschieden nicht nach Vereinigung-im-Geschlechts-Akt. Zu dessen Zeugnis gilt die Wand des Präservativs. Diese Sperrwand wird von ihnen deutlich beabsichtigt – als Ausdruck des Willens ihrer beiden: „Wir wollen ein EINS-in-personaler-Liebe um KEINEN Preis werden!”
– Schon abgesehen davon, dass sie von niemandem bevollmächtigt wurden, das Terrain ihrer Intimität zu beschreiten. Eine Ehe sind sie weiter ... nicht. Sie streben ausschließlich dahin, den ‘Sexus’ zu erfahren – als ihre Gegen-Liebe (sieh dazu auch vom VII.Teil, 3.Kapitel: Noch einmal das Präservativ: Abortiv-Mittel, aber auch schreiender Strich über die Liebe – samt der weiteren Folge dieses Paragraphen).

Dieser Hans stellt zwar vom Präservativ fest: „... Es ist vielleicht nicht bis zu Ende religiös richtig, dennoch in unserem Alter (18 Jahre alt) haben wir keinen anderen Ausweg ...”.

Dieser ‘Ausweg’ besteht offenbar für sie – ganz klar und eindeutig, in Form des Gebotes – nicht der ‘Kirche’, sondern ... Gottes: „Du sollst nicht die Ehe brechen”. Allerdings, diese zweien haben keinesfalls vor, noch auch mit Gottes Gesetz ... zu rechnen. Satan, ja: Diesen hören sie ohne ihre Augen zu kneifen, auch wenn sie es allzu gut wissen, dass er auch in diesem Fall, gemäß den Worten des Erlösers, Lügner und Mörder ist: „... Er war ein Mörder von Anfang an ... und er lügt.., denn er ist ein Lügner und ist der VATER der Lüge” (Joh 8,44).

Sie erschrecken nur angesichts der potentiellen menschlichen Folgen des betriebenen Sexus: falls es sich öffentlich zeigen sollte, dass das Mädchen schwanger geworden ist. Daher die nervöse Nachfrage, ob das Ende der Periode mit dem Anfang Tage der Empfängnismöglichkeit einhergehen kann ... (zur Antwort auf diese Frage – sieh die Darstellung der ‘Billings-Methode’ – ob., I.Teil, 1.Kapit.).

Indem aber Gegenstand des jetzigen Kapitels nicht die tiefere Begründung dieses vielschichtigen „Übels-in-Gottes-Augen” ist, das diese beiden begangen haben, wenn sie sich einreden, sie wären vollrechtmäßige Ehe und es steht ihnen das unveräußerliche ‘Anrecht’ zu, ‘Sexus’ beliebig auszuüben, führen wir hier die lange Antwort, die ihnen der Pater geschickt hat, nicht an. Den Brief von Hans mit Kathie haben wir nur illustrationshalber angeführt: es geht um die ‘Qualität’ des Präservativs, das vom Fach der vermeintlich ... besten ‘Sorte’ gekauft wurde ...


Erklärung. Noch einmal: Das Präservativ als ... Abortivmittel
In der Zeit, da die hiesigen frühen Erwägungen (Teil I-VII) im Lauf der wohl über 12 Jahre lang geschrieben wurden, ist an den Autor dieser Homepage erst ca. 2005 die Information und strikt wissenschaftlich-medizinische Dokumentation angekommen, dass ebenfalls das Präservativ (dasselbe betrifft daselbst alle chemischen samentötenden Mittel) letztlich zu Abortiv-Mitteln gezählt werden muss.
– Dieses Thema wird leider hartnäckig mit tiefem Stillschweigen bedeckt. Niemand spricht darüber, um nicht etwa ‘missliebig’ gemacht zu werden!
– Über die abortive Wirkung des Präservativs scheint grundsätzlich zumindest der größte Teil der Ärzte keinen Bescheid zu wissen, und umso mehr die Geistlichen, die ... Beichtväter nicht ausgenommen.
– Indessen die unumstößige wissenschaftliche medizinische Dokumentation begründet zumindest seit den endenden 80-ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, dass die Empfängnis trotz dem Präservativ leicht erfolgt, nur dass der Empfangene binnen den ersten Tagen danach umkommt, so dass selbst die Mutter nicht imstande ist zu bemerken, dass eine Empfängnis überhaupt zustande gekommen ist.
– Diese Feststellung ändert keineswegs die ethisch-medizinische Qualifikation des Präservativs, das in der bisherigen Literatur – sowohl dieser medizinischen, wie selbst der moralisch-theologischen, als verhältnismäßig ‘unschuldiges’ Mittel der Empfängnisverhütung betrachtet wurde. Indessen es stellt letzten Endes ein verbrecherisches, weil abortivwirkendes Mittel dar.

– Vom ethischen und sakramentalen Gesichtspunkt her muss deutlich festgestellt werden, dass es NACH der Anwendung des Präservativs (übrigens ähnlich wie bei jedem anderen Abortivmittel: Spirale, Hormonal-Pille, Pflaster u.dgl.) KEINE Lossprechung beim Sakrament der Versöhnung geben kann.
– Selbstverständlich: Gott ist barmherzig. Er WILL die Lossprechung erteilen. Allerdings: niemals um jeden Preis. Voraussetzung, dass die Vergebung nach Anwendung des Präservativs gewährt werden kann, ist die Entscheidung, sowohl das Präservativ, wie auch irgendwelches anderen Verhütungsmittel der Schwangerschaft definitiv abzustellen.
– Außerdem erscheint dringend die Notwendigkeit, dass die fünfte Bedingung einer gültigen Beichte erfüllt wird: Genugtuung Gott und den Nächsten gegenüber. Das bedeutet: die so getöteten Kinder, sollten es auch nur potentiell Empfangene sein, müssen um Entschuldigung und Verzeiung gebeten werden. Und auch, dass sie sich um die Vergebung dieser Sünden und Verbrechen bei Gott einsetzen mögen.
– Über die Chance, die Lossprechung zu erhalten, wie auch deren Bedingungen – s. genauer unt., IV.Teil, 4.-5.Kapitel (sieh: 4.Kap.: Gebenedeites Tribunal: Das Sakrament Gottes Barmherzigkeit – und: 5.Kap.: Verzweiflung der Verdammnis oder Gabe der Erlösung? – samt dem vorangehenden Zusammenhang. Und noch weiter: 7.Kap. dieses IV.Teiles: Der Ablauf selbst der Heiligen Beichte).

Über die abortive Wirkung des Präservativs, wie auch aller anderen angewandten Mittel gegen die Schwangerschaft (übrigens andere gibt es überhaupt nicht: alle wirken abortierend) haben wir ausführlich im vorigen Teil unserer WEB-Seite gesprochen (sieh ob., II.Teil, 3.Kapitel).
– Über das Präservativ selbst, sein vielseitiges – üblich völlig überschwiegenes Versagen, z.B. was seinen scheinbaren Schutz gegen Infektionskrankheiten angeht, die auf sexuellen Weg übergetragen werden, die Durchgängigkeit des Präservativs für Samenfäden usw., wurde oben genauer erörtert im vorigen Teil unserer Homepage (sieh.: Abortive Wirkung aller spermiziden Chemie und des Präservativs – samt der ganzen weiteren Folge dieses Titels).


Von allen gegen-elterlichen Betätigungen, den Oralmitteln nicht ausgenommen, muss gesagt werden, dass keines von ihnen mit 100% Gewissheit vor der Empfängnis zu hüten imstande ist (schon ungeachtet den täuschenden Schutz vor Infektionskrankheiten). Wenn auch die ‘Schwangerschaft’ mit dem Auge nicht bemerkt werden kann, geschieht es beinahe immer infolgedessen, dass der ... Empfangene mittlerweile wirksam ... getilgt worden ist. Das Abortivmittel hat also 100% seine Wirkungskraft eingesetzt: das Kind ... gibt es nicht mehr! Es wurde zutode geschlagen!

Es bleibt nur die ‘belanglose, kaum zu beachtende Nebenfrage ...’: die Abrechnung vor Gott, und selbstverständlich nicht nur vor Ihm, wegen des Blutfleckens des Unschuldigen, der das Gewissen belastet und zu Gott um seinen Eingriff schreit ...

Anders gesagt: ist es den Partnern daran gelegen, dass es zu keinem Neuen Leben kommt, kann vor Schwangerwerden allein die Nicht-Unternehmung irgendwelcher genitaler Annäherungen wirksam schützen. Völlig gemäß des Wortlauts des Gebotes Gottes: „Du sollst nicht ... die Ehe brechen”.

Fliehen sich diese beiden zu Verhütungsmitteln, entsteht jedes Mal die grundsätzliche Frage: Was geschieht dann auf dem Niveau des Herzens dieser beiden, wenn sie unterbrochenen Verkehr unternehmen, oder irgendwelche Verhütungsmittel anwenden? Oberhalb haben wir vom Wirkungsmechanismus der unterschiedlichen gegen-elterlichen Mittel vom medizinischen Gesichtspunkt aus gesprochen (s. ob., II.Teil, 3.Kap.). Wir haben über die Friedensordnung des Geschlechtsaktes nachgedacht, wie auch die elterlich-widrigen Handlungen – in anthropologischer (s. ob., II.Teil, 4.Kap.) und theologischer Sicht (II.Teil, 6.Kap.) erörtert.

Vom psychologischen Gesichtspunkt aus (s. ob., II.Teil, 5.Kap.) dürfte bemerkt werden, dass wenn der Geschlechtsakt unfruchtbar gemacht wird, die Partner sich zwar vereinigen und sie möchten irgendwie ein „zwei-zu-Einem-Fleisch” werden. Sie tun es aber so, dass dieses ihr Eins-Werden zufällig nicht etwa zum wirklichen ‘Eins’ wird. Sie möchten letztlich alles andere, nur nicht ein Eins-in-Liebe als Hingabe bilden, die sich ‘bis zum Letzten’ dahingibt. Das Gabe-Sein wird doch von vornherein wegen der von ihnen aufgestellten Barriere unmöglich gemacht. Sie bauen das Band auf – und zerstören es zu gleicher Zeit.

Zum Zeichen ihrer Gegen-Liebe und ihrer Nicht-Hingabe aneinander in Ganzheitlichkeit der Gabe unterbrechen sie ihr Eins-Werden, beziehungsweise sie setzen Techniken ein, die die Vereinigung vereiteln – sowohl im Leib, wie umso mehr auf Ebene ihres Herzens. Im schlimmsten Fall entscheiden sie sich daselbst auf ... Unterbrechung des sich entwickelnden Empfangenen, und ... töten ihn schlechterdings. Dieser Neue Mensch ist aber ... KIND: vermeintlich ihrer ‘Liebe’, deren eigentlicher Name aber in diesem Fall – allen ihren Erklärungen zum Trotz – ‘Gegen-Liebe’ heißt.

Es drängt sich immer wieder die Frage auf: Ist das Kopulieren dieser beiden Erweis ihrer Liebe und drückt es die Gabe aus, wie sie es fortdauernd stur und mit Nachdruck erklären?
– Liebe im ehelichen Akt muss untrennbar mit Aufgeschlossenbleiben aufs weiteste für die elterliche Potentialität zusammenhängen. Auch dann, wenn der Vereinigungsakt auf einen Tag der biologisch unmöglich einzutretenden Empfängnis fällt. Davon zeugt eindeutig die „Sprache-des-Leibes” des sich entfaltenden Aktes – zumal im Erleben des Mannes.

Brautleute beabsichtigen im Prinzip keine Schwangerschaft. Daher schauen sie nach wirksamer Verhütung um (wirksamer, das heißt: die den Empfangenen wirksam zu töten imstande ist!), eventuell sie wenden natürliche Methoden an, allerdings ... auf ‘gegen-konzeptionelle’ Art und Weise.

Daselbst bezeugen sie aber gleichbedeutend und dabei sehr eindringlich: dass sie von vornherein ein solches „Zwei-zu-Einem-Fleisch” ausschließen, das die Last des Lebens zu tragen imstande wäre.
– Unmöglich, dass eine so offensichtliche Zerstörung der Liebe allem Anschein zuwider die Liebe zum Ausdruck bringen sollte, die dieses Namens und der mit Gott des Bundes bestärkten Kommunion würdig wäre. Die Anwendung elterlich-widriger Techniken kann unmöglich keine Sünde sein – objektiv genommen: jedes Mal schwere Sünde, in erster Reihe gegen die Liebe, die dann gründlichst verlogen wird.

Die Verhütung der Schwangerschaft wird doch im Erleben vor allem der Frau Erstickung ihrer Gefühle. So manche Ehefrau bekennt, dass der unterbrochene Verkehr, dieser mit dem Präservativ usw., Gedanken entweder vom Tod eines von ihnen beiden aufdrängt, vom Selbstmord, oder zumindest das Empfinden ihrer Herabwürdigung und Vereinsamung. Mehr als es bei Männern vorkommt, vernimmt die Frau die Stimme der Unbefriedigung und das Bewusstsein um die verächtliche Betrachtung ihrer Person: als einzig und allein einer Prostituierten-ohne-Antlitz, Werkzeug zur Befriedigung der Begehrlichkeit des Mannes, der in diesem Fall ... ihr Mann ist – samt seinem Wort: „Ich gelobe dir Liebe, Treue, die eheliche Ehrlichkeit ...”

Mit ihrem Erleben gehen gewöhnlich wesentlich akuter als beim Mann Gewissensbisse einher. Unmöglich, dass solche Kopulation die Empfindung der Erfüllung und gesegneter Freude zu hinterlassen imstande wäre. Schon ungeachtet die Tatsache, dass die Frau in lähmender Unsicherheit verbleibt, ob nach solcher Masturbation-an-ihr vonseiten des Mannes ... die erwartete Periode eintritt ... !?

(4.5 kB)
Mama! Vati! Ich bin schon zweieinhalb Monate alt! Kann ich euch gefallen? Wie soll ich mich euch bedanken, meine Geliebten Eltern! Und umso mehr Gottes Güte, die mir einen Namen geschenkt hat, den noch niemand anderer gehabt hat – und niemals schon haben wird! (s. Offb 2,17) – Jesus wartet dabei auf mich ... im Himmel. Aber ich möchte dort einmal mit dir, Papa, und mit dir, Mama, eintreffen ...!

Jeder der dargestellten psychologisch-anthropologischen Aspekte eines unfruchtbar gemachten Verkehrs ist Beweis unabänderlich derselben Wirklichkeit: die so gestaltete Intimität drückt die Liebe nicht nur nicht aus, sondern im Gegenteil – sie wird zur Bescherung mit Gegen-Leben, mit Gegen-Liebe, mit Gegen-Lächeln, das danach die Frucht bringt in Form des Lebensberaubens des kaum empfangenen, eines Kindes mehr ihrer beiden ...

Es gibt keinen Mann, der nach einer unterbrochenen Kopulation vonseiten seiner Partnerin den Erweis einer Anerkennung erwarten könnte! Er gelangt letztendlich irgendwie zu seinem Erlebnis. Dagegen sie – lässt er ihr sich selbst sein, wenn er nur sein eigenes, egoistisch empfundenes ‘sexuelles Bedürfnis’ befriedigt hat (zentri-PETALE Dynamik).
– Die wahre Liebe ist anders: sie sammelt ihre Aufmerksamkeit auf dem Gut dieses Anderen. Sie verhält sich ihm gegenüber voller Feingefühl. Sie wünscht ihm das unbegrenzte Gut – bis zum Himmel einschließlich!

Diese Wirklichkeit: Die volle Aufgeschlossenheit für das Geheimnis sowohl des Lebens, wie der Liebe – heißt Johannes Paul II. an die Eheleute die schon angeführten Worte von Manipulation und Erniedrigung der menschlichen Geschlechtlichkeit, und daselbst der eigenen Personen richten. Das geschieht über die Verfälschung des Werts der ganzheitlichen Hingabe seiner Selbst und der Verlogenheit der „Sprache des Leibes” (s. ob.: Elterlich-widrige Handlungen als ihrem Wesen nach schlechte Taten – samt dem weiteren Zusammenhang; sieh: FC 32).
– Die päpstlichen Worte gelten für Eheleute. Aber geradezu deswegen betreffen sie umso mehr die erst bräutlichen Partner. Nicht die Verlobung, sondern die Ehe schafft die Grundlage für die ganzheitliche Hingabe sich gegenseitig sowohl des eigenen Leibes, wie ihrer ganzen Personen.

Unternehmen vor-eheliche Partner unfruchtbar gemachte Kopulationen, erfährt ihre Kommunion noch mehr als für den Fall einer vollständigen Vereinigung – irreversible Spaltungen ihrer Liebe schon vor der Heirat. Unfruchtbar gemachte Geschlechtsakte können nicht – keinen geradesten Weg zur Scheidung darstellen: dieses Mal schon vor der Trauung.

Anders kann z.B. ein unterbrochener Koitus nicht erklärt werden. Allerdings dasselbe gilt auch für jede andere irgendwelche Verhütungsweise. Es benötigt wahrhaft viel Dreistigkeit, um sich dann noch weiter auf eine Ehe einzustellen.

Die Ehe ist Sakrament der Liebe: der Gabe. Liebe kann einzig von der Kommunion mit Gott, der Liebe im Herzen IST, geschöpft werden. Gegen-elterliche Betätigungen beleidigen Gott-die-Liebe mit Praktiken einer Anti-Liebe, indem sie Gott – der Begehrlichkeit des Fleisches preisgeben. Dieser aber bedient sich der Böse, um das Ebenbild Gottes von seinem Urquell loszureißen – und dann es zu vernichten: sowohl die Liebe, wie auch das Leben. Dann kann er angesichts Gottes die Fahne seines ‘Sieges’ über das Ebenbild Gottes jauchzend feiern:

„Gott, Du Schöpfer – und vermeintlich: Erlöser:
es ist Dir mit Deinem lebendigen Ebenbild nicht gelungen!
Dieses Ebenbild ist nicht Dein, sondern Mein!
Es herrscht hier – ICH  ! Nicht Du!”

D.
DIE
MUSS-TRAUUNG ...

Verzierung

Das schwangergewordene Fräulein, das längere Zeit hindurch den Mut nicht fassen kann, ihre Schwangerschaft zu offenbaren, erlebt verschiedene Befürchtungen. Sie hat Angst vor ihren Eltern, sie fürchtet sich ihren Zustand dem Partner bekannt zu geben, äußerst peinlich wird die Bloßlegung ihres Zustandes vor der Öffentlichkeit. Nicht jedes Mädchen bringt den Mut auf, so viel Reue und Liebe auszulösen, dass sie eine nicht beabsichtigte Schwangerschaft sofort annimmt und am Posten der Mutterschaft stehen bleibt, auch wenn sie als Angeprangerte vor die Öffentlichkeit ausgesetzt wird.

Man möge sich nicht betrügen lassen: Jede ‘jungfräuliche’ Schwangerschaft stellt das Mädchen vor überaus schwierigen Fragen. Sollte schon das Kind und sein Vater übergangen werden, erlebt außer Zweifel geradeaus sie diese ganze Zeit als einen andauernden bedrückenden, sich verlängernden Stress. Sollte da ein Wunder erwartet werden, dass ihre schwierigen Erlebnisse nicht dramatische Auswirkungen auf die Frucht ihres Schoßes haben sollten, wenn ihr Herz Schauplatz eines dauernden Herumzerrens geworden ist – von dunkelsten Gedanken, bis zur Resignation und Annahme der Folgen der Tat ihrer beiden?

Eine erzwungene Ehe, mit der diese beiden die Spuren ihrer Sünde zu verwischen suchen, wird so oft zum Lebens-Fehler. Die aufgenötigte ‘Liebe’ wird zur Niederlage ihrer beiden, und umso mehr für das sich meldende Kind. Besser das Drama der Mutterschaft in Einsamkeit zu erleben, als dann in der ‘Not-Ehe’ vonseiten dieses ‘Geliebten’ ... Gegenstand von Schikanen und Erinnerungen daran zu werden, dass es Ehe aus ‘Erbarmen’ geworden ist. Für die Frau wird es äußerst schwer sein sich vor der später immer wieder sich wiederholenden Einschüchterung zu verteidigen: „Ich habe Dich aus Mitleid genommen. Jetzt musst Du dich mir völlig fügen. Denn: Wozu HABE ich Dich letztlich?

Es soll kein Zweifel aufkommen, wie die Haltung angesichts einer Not-Ehe sein soll, noch angesichts solcher Situation: „... Da müssen wir letztlich heiraten, denn alles ist schon sowieso bereit!”

Hier ein Schnappschuss einer solchen wahren Geschichte – direkt vom ‘Leben’ genommen:

Der Geistliche fragt die Braut im kurzen Gespräch – ein paar Stunden vor der Trauung. Er sieht, dass es bei ihr in Kürze zur Entbindung kommt.

Er fragt sie: „Wann findet eure Heirat statt?”  Er erfährt, dass die Hochzeit heute nachmittags sein soll.
Er fragt weiter: „Liebst du ihn?”
Die Junge Frau: „Ich glaube, dass: NEIN ... !”
– Der Priester spricht dringend in ihr Herz: „Du Liebes Kind, Du darfst in solcher Lage nicht heiraten! Du darfst dich nicht an jemanden binden, den Du nicht liebst”.
– „Aber alles zur Hochzeit ist schon fertig. Es gäbe vielen Schaden ... !”
– „Was bedeuten materielle Schäden im Vergleich mit Leben mit jemanden, den Du nicht liebst? Sage den Gästen mutig – und auch dem Jungen, dem Vater Eures Kindes, dass Du die Hochzeit abrufst. Jeder erkennt diese Entscheidung an und hält sie als gerecht!”
Leider, das kann ich nicht. Es wäre große Schande für mich und die ganze Familie. Mag alles geschehen, was es sein soll ... !”

Die angewandte Erpressung bedeutet kompromittierende Enthüllung des eigentlichen Antlitzes des betreffenden Menschen. Ein Mensch, der zuerst die Liebe gelobt, und nachher mit dem Schwert der Einschüchterung und Erpressung kämpft, stampft die Liebe zu Tode. Allein aus diesem Grund kann die Anwendung der Einschüchterung nicht – keine schwere Sünde sein: gegen das Erste Gebot Gottes, dieses größte und wichtigste, u.zw. die Liebe zu Gott aus ganzem Herzen – und zum Nächsten wie zu sich selbst. Kein Mann entrinnt seine Abrechnung-bis-zur-Jota vor dem Richter der Lebenden und Verstorbenen!

Besonders grell wird die Gegen-Liebe offenbar, wenn der Mann mit dem Wort einschüchtert: „Wozu habe ich dich!? – Da gehe ich zu einer anderen!” Solche Worte drücken unfehlbar aus, dass der Mann seine Ehegattin für keine Person hält, sondern für ein zur sexuellen Ausbeutung preisgegebenes lebendiges Werkzeug, um seiner sexuellen Begehrlichkeit beliebig freien Lauf zu lassen, oder anders gesagt: um sich damit frei masturbieren zu können. Indessen der Mensch kann unmöglich in eine Sache umgestaltet werden: die Ehefrau ... bleibt für immer Person.

(3.3 kB)
Und jetzt – sehe ich schon etwas schöner aus? Freut ihr euch ein wenig wegen meiner Ankunft? Ich danke dir, o mein Lieber Schutzengel, dass du für mich und für meine geliebten Eltern sehr, sehr intensiv betest: dass ich mit deiner Hilfe zum ewigen – Leben gelangen kann! – Kind in der 15. Woche, also etwa 4 Monate alt.

Ferner, die angewandte Androhung mit diesem: „Da gehe ich zu einer anderen” offenbart ganz ehrenlos seine sofortige Bereitschaft zum Ehebruch. Solcher Mann stellt schrill fest, dass er seine Ehefrau auf keinen Fall liebt. Dem feierlich Gott und den Menschen gegebenen ehelichen Schwur-Wort zum Trotz lässt er erkennen, dass er seine Ehefrau als Kontrakt-Vieh hält, um sich an ihm sexuell beliebig ausleben zu können.
– Daher ist es ihm so leicht von einer Anonymität – seiner anonym behandelten Ehefrau, die er doch auf das Niveau einer Sache herabführt – zu einer anderen Frau zu überspringen, die er ebenfalls allein als ‘Sex-Sache’ begehrt und nutznießt.


Es gibt Frauen, die die Meinung vertreten, die Geistlichen hätten keine Ahnung um die Hölle so mancher Ehefrauen, die von ihren Männern eingeschüchtert werden. Es gibt nämlich Männer, die sich bisweilen selbst auf die Heilige Schrift berufen, die sie aber ohne Berücksichtigung ihres Zusammenhanges deuten möchten, und dann laut posaunen, die Frau soll dem Mann „unterordnet sein” und ihre „eheliche Pflicht” erfüllen (vgl. dazu: 1 Kor 7,3f.; Eph 5,22f.; genauer s. ob.: Erpressung des Verkehrs mit Berufung auf die Heilige Schrift).

Allerdings: die „Kirche ... verfügt über keine anderen Waffen als nur über die Waffen des Geistes, über Waffen des Wortes und der Liebe” (RH 16). Was soll nun der Geistliche anfangen, wenn die Männer nicht gnädig sind, an Standes-Predigten in der Zeit der Gemeindeexerzitien oder selbst Pfarrmissionen teilzunehmen?
– Anderseits – viele Brautpaare betrachten die vor-eheliche verpflichtende Katechese als „notwendiges Übel” und nehmen sich die dabei dargelegten Inhalte gar nicht zu Herzen. Wie soll dann der Priester, oder mehr allgemein: die Kirche – an diese Männer-Ehegatten mit einer Standes-Botschaft herankommen?

Solche Meinung hinsichtlich der Geistlichen, als ob sie keine Ahnung von wirklichen ehelichen Problemen haben sollten, drückt u.a. die folgende Frau aus, die die Geistlichen darüber zum Bewusstsein bringen und sie belehren möchte. Sie schreibt nämlich:

(Brief: V.1999) „... Was können sie da (die Geistlichen) helfen, wenn sie um das Geheimnis der Fehler der Eheleute keine Ahnung haben? Ein Beichtvater beurteilt manchmal die Verhaltensweise der Frau zu ihrem Mann falsch, weil die Frau nur ihre eigenen Sünden bei der Beichte bekennt, und die Sünden ihres Mannes nicht erwähnt, weil der Mann seine Sünden selbst beichten soll.
– Der Mann aber beichtet seine Verhaltensweise nicht, weil er glaubt, dass die Frau dem Mann als Sklavin gehorchen soll, demzufolge er glaubt, seine Taten entsprechen Gottes Einsetzung. So erklärt sich das Unverständnis zwischen der Kirche und der Ehe – und deswegen kommt es zu Scheidungen ...
– Ich möchte der Kirche bei der Führung der Eheleute verhelfen ... auch wenn ich mich schäme, darüber sprechen zu müssen, aber ich tue das um des Wohles der Kirche willen ...
Hier eine solche Situation vom Bereich des Verkehrs der Eheleute:

Der Mann kommt trunken nach Hause zurück. Die Frau schließt vor Furcht die Tür zur Stube zu. Der Mann schlägt die Tür ein. Die Frau hat keine Chance zur Flucht. Sie springt durch das Fenster vom zweiten Stock. Sie bricht sich dabei den Fuß. Im Krankenhaus fragt die Mutter ihre Tochter: ‘Warum hast du so unvernünftig gehandelt? Du konntest doch ums Leben kommen!’ – Darauf sagt die Tochter: ‘Ich habe gar nicht gedacht, dass ich überlebe! Ich wollte lieber totwerden, als Foltern vom besoffenen Mann erdulden’.
– Die Mutter hat ihre Tochter vom Krankenhaus nach Hause genommen, weil sie mit dem Fuß im Gips gepflegt werden musste.
– Da kommt aber der Mann mit Vorwürfen: ‘Meine Frau muss zu mir nach Hause, denn ich habe dazu geheiratet, dass ich eine Frau habe, und möge die Mutter nicht dazwischentreten, den der Herrgott hat entschieden, dass die jungen Leute ab der Heirat an Vater und Mutter verlassen, so dass beide nur für sich sind. Nur mir steht das Anrecht zu, über sie zu regieren, also nicht der Mutter. Ich trinke, weil es mir so gefällt – und es ist mir erlaubt etwas zu trinken. Die Frau muss mich aber hören, denn sie hat mir die Treue geloben. Die Frau muss sich meinen jedem Wunsch fügen, ungeachtet dessen, ob sie kann oder nicht, dann ich habe dazu geheiratet, dass ich die Frau auf jeden Wunsch habe’ ...”

In diesem Fall hat die Geschichte mit Scheidung beendet.
– Männer, die auf das Gottes Wort verweisen, dass die „Frauen den Männern untertan sein sollen”, nehmen leider zur Erkenntnis nicht, dass dasselbe Gottes-Geschriebene-Wort, an denselben angeführten Stellen, außerdem auch darüber spricht, was diese aber anzunehmen nicht gnädig sind:

„Einer ordne sich dem anderen unter
in der gemeinsamen Ehrfurcht vor Christus” (Eph 5,21).

„Ihr Männer, liebt eure Frauen,
wie auch Christus die Kirche geliebt
und sich für sie hingegeben hat,
um sie im Wasser und durch das Wort (Sakrament der Taufe, Eucharistie, Wort Gottes)
rein und heilig zu machen” (Eph 5,25f.).

Liebe heißt Hinopferung seines Selbst, niemals aber ‘Hinopfern’ dieses anderen! Der Mann soll seine Ehefrau auf solche Art und Weise – „um ihres Selbst willen” lieben, dass er sich zu ihrem Gut dahingibt – selbst zur eigenen Kreuzigung hin, dass die Ehefrau nur „rein, heilig”  werden kann (Eph 5,27).
– Wir haben schon mehrfalls festgestellt, dass die Liebe sich mit ihrer zentri-fugalen Dynamik kennzeichnen muss. Sie ist ein ‘Für’-den-anderen-zu-Sein, diesen „um seiner selbst willen” Geliebten. Sie wünscht das Gut, das mit dem Band der Liebe Gottes und seiner Gebote bestrahlt ist.

Ständiger Ausgangspunkt und zugleich Zielpunkt bei der Beurteilung dessen, was mit Liebe umfangen werden kann oder nicht, sind die Gebote Gottes. Dagegen der immer gültige Wegweiser bei Zweifeln bleibt das Grundprinzip des Hl. Petrus: „Ob es vor Gott recht ist, mehr auf euch zu hören als auf Gott, das entscheidet selbst” (Apg 4,19). Und noch: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen” (Apg 5,29).
– Wenn sich hier ein Mann auf eine raffinierte, verdrehte Deutung der Heiligen Schrift beruft, grenzt das an Blasphemie, wenn es nicht schlechterdings Sünde gegen den Heiligen Geist ist. Solche Sünde kann schwer vergeben werden, wenn man schon die 5.Bedingung einer guten Heiligen Beichte übergehen möchte: „... Genugtuung Gott und dem Nächsten gegenüber ...”.

Daher heißt die wahre Liebe, die letztendlich von Gott gewünscht wird, das Mädchen den Jungen zu keiner Intimität zuzulassen – aller Befürchtung zuwider, er werde sie geradeaus deswegen verlassen. Der Verweis auf das Gebot der Liebe, dass dieses „Gebot den Nächsten zu lieben heißt”, demzufolge wir – auf der Verlobungsstufe – um der ‘Nächstenliebe willen’ verkehren müssen, ist dickfällig zusammengenähte Sophistik.
– Der eigentliche Sinn des Gebotes bezüglich des Nächsten wird außer jedem Zweifel vom Zusammenhang der Worte Jesu Christi gezeigt, in dem die Hierarchie der Liebe betont wird:

„Wer Vater oder Mutter mehr liebt als Mich, ist Meiner nicht würdig;
und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als Mich, ist Meiner nicht würdig” (Mt 10,37; s. Lk 14,26).

Außerdem verweist Jesus unabänderlich auf die Befolgung der Gebote als Prüfstein der Liebe zu Gott überhaupt:

„Wer Meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der Mich liebt ...
Wenn jemand Mich liebt, wird er an Meinem Wort festhalten; Mein Vater wird ihn lieben,
und wir werden zu ihm kommen und bei ihm wohnen.
Wer Mich nicht liebt, hält an Meinen Worten nicht fest ...” (Joh 14,21.23f.; vgl. VSp 119).

Das allgemeine Gebot betreffs der „Liebe” zum Nächsten erscheint aber sowohl im Neuen Testament, wie auch schon im Alten Testament wiederholt mit insbesonderen Anordnungen, die das Allgemeine genauer bestimmen. Ihre korrekte Deutung wird von der unabänderlichen Lehre der Kirche gesichert.
– Niemand ehrlich denkender wird Zweifel mit Bezug darauf erleben, was im Fall der geschlechtlichen Beziehungen ‘Liebe’ ist – bzw. nicht ist. Aufgabe aber der Kirche ist es nicht das Wort Gottes zu ändern, noch eine Neu-Gründung im Bereich des Sexualismus aufzubauen, sondern „das Wort Gottes zu hören” und danach zu „handeln” (Lk 8,21).

E.
LIEBE
ANTI-LIEBE
MORDTAT ...

Verzierung

Aufeinanderfolge
der Tatsachen

Wenn der Junge und das Mädchen sich zu ‘lieben’ beginnen und es kommt zur Schwangerschaft, beginnt so manches Fräulein, von Verzweiflung übernommen, nachzudenken: „Was soll ich jetzt weiter ...?, nach irgendeinem Mittel herumzuschauen, wie sie vom Kind dieser ihren – und ihrer beiden ... Liebe ‘loswerden’ könnte. Die plötzliche Änderung des Standes: von Jungfrausein – in Mutterschaft ohne Ehe, wird besonders für sie eine überaus nicht erwünschte Frucht ihres nicht bis zum Ende überlegten Tuns.
– Es ist dann nicht schwer um weiteren tragischen Ablauf der Tatsachen infolge des ersten Nicht-Gott-Gehorchen-Habens.

Es beginnt sich das typische Mal der „Sünde-als-Sünde” zu betätigen: es kommt beinahe sofort zu ‘Metastasen’ auf andere Bereiche der Handlungen und Gebote (sieh dazu auch unt.: Metastasen der Sünden gegen das VI.Gebot auf das V.Gebot Gottes). Anfangs reden sich diese beiden ein, ihre intimen Liebeleien fließen in ihrem Fall aus wahrer Liebe, weil doch beide ‘sich’ (sich selbst – selbstsüchtig) innigst lieben. Aber gerade dann bestätigt sich ganz leicht im wörtlichsten Sinn das, was das Wort Gottes eindeutig zum Bewusstsein bringt: „Denn der Lohn der Sünde ist der Tod” (Röm 6,23)!

Man könnte hier ein Stück vom Brief an die Familien Johannes Paul II. (1994) anführen:

„... Sicher im Widerspruch zur Zivilisation der Liebe steht die sogenannte ‘freie Liebe’ – die umso gefährlicher ist, weil dabei gewöhnlich unterschiebt wird, sie stütze auf so genanntem ‘echten’ Gefühl. Allerdings mit solcher Suggestion wird die Liebe im Grund genommen zerstört. Wie viele Familien sind gerade aus diesem Grund in die Brüche gegangen! Der Vorschlag, um immer dem ‘wahren’ Gefühlsantrieb zu folgen, sollte er selbst scheinbar der ‘freien’ Liebe dienen, versetzt den Menschen tatsächlich in Knechtschaft ... der menschlichen Leidenschaften und Instinkte.
– Die ‘freie Liebe’ nützt die menschlichen Schwächen aus, sie bietet ihnen einen gewissen ‘Rahmen’ von Edelheit mit Hilfe von Mitteln zur Verführung, und auch mit zeitweiser Gutheißung der öffentlichen Meinung. So sucht sie die Bisse des rechtschaffenen Gewissens zu ‘beruhigen’. Sie versucht für sich ein ‘moralisches Alibi’ zu schaffen. Doch sie nimmt nicht alle Folgen in Bedacht, die sich daraus ergeben, besonders aber wenn den Preis – abgesehen vom Mitgatten – die Kinder zu bezahlen haben, die – des eigenen Vaters oder der Mutter beraubt – auf tatsächliche Waisenschaft verurteilt werden, auch wenn die wahren Eltern weiter leben” (BF 14).

Ein anderer Name der Nicht-Liebe ist das Nicht-Leben: der Tod. Selbst dann, wenn der Tod – dieser erste, oder vielleicht schon vom Grenzland des „zweiten” Todes (Offb 2,11; 20,6.14; 21,8) sich noch nicht in allzu offensichtlicher Art und Weise aufdrängt. Zu seinem Signal wird die empfundene Verachtung zu sich einander, die mit der Sünde einhergeht. Hier ist der Grund des Abscheus zu sich, die empfundene Unwürdigkeit, die Verzweiflung.
– Bei einen erscheint dann eine Aggressivität, die eine eigenartige Extrapolation des Dramas darstellt, das sich in der Seele auf der Senkrechte abspielt: Gott – und der Mensch. So sind die Gegen-Früchte der Liebe, die Spur der Tatsache, dass hier Satan am Werk ist – im Gegenteil zu „Früchten des Heiligen Geistes”: Liebe, Freude, Frieden (Gal 5,22f.).

Die weitere Folge der Tatsachen, nachdem es zur Gewissheit betreffs der Schwangerschaft gekommen ist, gestaltet sich oft nach dem Szenario, das gut im Satans Reich eingewurzelt ist.
– Die Partner suchen zuerst nach Wahrnehmungen-Empfindungen, die sie als ‘Liebe’ halten möchten.
– Sie erreichen sie dank der Gegen-Liebe – und betrügen einander, es wäre ‘Liebe’.
– Die letztliche Folge der Zurückweisung der Liebe in ihrer Gottes Auffassung ist die schauderhafte Realität: Tod des Lebens Gottes im Herzen ihrer beiden, und in zweiter Reihe der biologische Tod, der dem Kind ihres ‘Sich-Liebens’ zugefügt wird.
– Anstatt die Liebe als Gabe, die sich selber bis zur Hingabe des eigenen Lebens ‘für’ den Geliebten zu verwirklichen, ‘opfert’ sie – mit Tötung – den Nächsten: das Kindlein dieser ihren „Liebe”.

Wo zünden er und sie einmal am Allerseelentag die Kerze diesem Kleinen an, wenn sie selbst seine Ermordung mit ihrer mütterlich-väterlichen Hand vollbracht haben?
– Die einen tun es mit dem Schwangerschafts-Abbruch, indem sie sich eines fremden Schwertes ersetzen lassen, wie einmal David, der nach dem blamierenden Ehebruch mit Batseba, ihren unbequem gewordenen Mann Urija mit dem „Schwert der Ammoniter” getötet hat (2 Sam 12,9).
– Sie begehen die Tötung, indem sie die Abtreibung anraten, oder selbst zum Hinrichtungsort herbeiführen, wo Leben gerettet werden sollte, indessen es fließt dort in Strömen ... Blut der Unschuldigen.

Oben, früher, haben wir erwähnt, wie sich ein Arzt an seinen Fachskollegen, einen Gynäkolgen-Mörder, gewandt hat: „Herr Kollege, nach dem Eid, den wir als Ärzte abgelegt haben, sollen wir das Leben retten, das heißt die Nicht-Geborenen ... nicht töten ...” !
– In Antwort darauf bekam er zu hören:
Lieber Herr Kollege! Skrupeln erscheinen zum ersten Mal. Dann läuft schon alles glatt ... !”

(22 kB)
Kinderreiche Familie: Mühe der Mutter und des Vaters – all das ist sichtbar. Dennoch der Segen Gottes begleitet sie immer in Form des inneren Friedens und der Freude im Heiligen Geist – zum Lohn für die Liebe, die SIE SELBST bleibt: das SEIN-für-die-anderen, das systematische außerhalb von seinem SELBST herauswächst, von Selbstsucht und Verkapselung in Bequemlichkeit und Wohlstand.

Hier jetzt die unausbleibliche Stimme Gottes – und die seriöse Frage Gottes:

„... ‘Wo ist dein Bruder Abel?’
– Er (Kain) entgegnete: ‘Ich weiß es nicht. Bin ich Hüter meines Bruders?’
– Der Herr sprach: ‘Was hast du getan? Das Blut deines Bruders schreit zu Mir vom Ackerboden’ ...” (Gen 4,9f.).

Diese Anfrage Gottes nach der begangenen Sünde der Schwangerschafts-Abtreibung bespricht Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Evangelium Vitae. Sie kehrt in der ganzen Enzyklika wie ein Kehrvers zurück – angesichts der allgemein herabgesunkenen moralischen Empfindsamkeit der modernen Gesellschaft und rechtlicher Annahme in immer anderen Staaten allerlei gegen-elterlicher Praktiken, und selbst der direkten Tötung der Nicht-Geborenen (vgl. EV 7-24.53-74; usw.).

Jemand noch anderer führt zur Tötung des Kindes mit seinen bedrängenden Schikanen, auf die er das Mädchen-die-Mutter aussetzt. Diese kann es letztlich in ihrer Psyche nicht ertragen und begeht ... das Verbrechen.
– Ein noch anderer legt seine verbrecherische Hand zur Ermordung des Kindes an, indem er die Spritze zum „Hervorrufen” anrät, die „Absicherung” mit der Spirale empfiehlt, bei Wahl von Hormonalmitteln mit Rat und Tat beisteht, u.a. die Pille ‘EllaOne’ (RU-486) anrät u.dgl.

Diese Sünden, oder genauer: diese Verbrechen belasten das Gewissen sowohl der Mutter, wie des Vaters und aller, die irgendwie bei der Tilgung des Kindes – und der Kinder – mitgewirkt haben, wie u.a. des Arztes, des Angestellten in der Apotheke, der Produzenten dieser Mittel ...
– Es kommt vor, dass die eigene Mutter ihrer Tochter (verheirateten oder nicht) den Rat erteilt, oder sie selbst dazu fast nötigt, dass sie die Schleife einsetzt u.dgl.

Sollten die Sünden dieser Verbrechen und der Mitwirkung bei ihrem Begehen bei der heiligen Beichte überschwiegen werden, gibt es dann offenbar keine Lossprechung, und das Sakrament selbst würde mit Sakrileg beleidigend verunehrt.

Selbstverständlich alle diese Getöteten begegnen einmal allen erst Aufgezählten, die an ihrem Mord beteiligt waren (im Fall der Abortivmittel, die vielleicht schon mehrere Jahre hindurch angewandt wurden, wären es theoretisch genommen ca. 12 pro Jahr ...). Diese alle Getöteten leben offenbar weiter – nur dass jetzt schon in der Ewigkeit. „Ewige Ruhe gib Ihnen, Herr Jesu ...!” (sieh dazu auch die Frage: Wo befinden sich zurzeit solche ermordete Kinder u.dgl.: Die sterbenden Kleinen Kinder – die Behinderten – Jeder, samt dem Zusammenhang vor und nachher).

Im Fall des Schwangerschafts-Abbruchs infolge des Eingriffs unterfahren alle, die unmittelbar daran mitgewirkt haben, d.h. der Vater wenn er dazu zugestimmt hat, Geld ausgelegt hat, dazu überredet hat u.dgl., wie auch alle anderen übrigen, ohne deren Anteil es zum Verbrechen nicht gekommen wäre, der Exkommunikation (s. EV 62). Die Exkommunikation zieht bestimmte rechtliche Folgen im Leben der Kirche nach sich. Verdrießlich ist besonders, dass die betroffenen Personen vom aktiven Anteil an der Eucharistie ausgeschlossen bleiben (genauer s. ob.: Die Kirchliche Strafe der Exkommunikation).

Es kommt freilich vor – Gott sei Dank: des Öfteren, dass das Mädchen-die-Mutter ihre Hand gegen das Leben des Kindleins letztlich nicht ausstreckt – und es zur Welt bringt. In unmittelbarer Folge des erscheinenden Neuen Menschen tritt im Gewissen die Pflicht zutage – angesichts Gottes, dieser beiden gegenseitig und des Kindes, das Kind zu erziehen und es auszubilden. Diese Pflicht ruht sowohl auf dem Vater, wie auf der Mutter:

„Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht allein auf das physische Gebären der Kinder, auch wenn sie in ihrem spezifischen menschlichen Ausmaß verstanden werden sollte: sie weitet sich aus und bereichert mit Früchten des moralischen, geistigen und übernatürlichen Lebens, das der Vater und die Mutter den Kindern als Gabe übermitteln sollen, und durch die Kinder der Kirche und der Welt” (FC 28).

„Wenn die Ehegatten Eltern werden, empfangen sie von Gott die Gabe einer neuen Verantwortung. Ihre elterliche Liebe soll für die Kinder zum sichtbaren Zeichen derselben Liebe Gottes werden, ‘von der jede Vaterschaft im Himmel und auf Erden ihren Namen hat’ ...” (FC 14; s. LR 16).

Diese Worte knüpfen an den Status der Ehegatten an. Aber eine gleiche Verantwortung bindet umso mehr die vor-ehelichen Partner. Sollten auch die Zivil-Gerichte den Vater von Auszahlung der Alimente freisprechen, in Gottes Angesicht zieht er mit seinem Verkehr daselbst die Gewissens-Pflicht auf sich: das Kind materiell zu unterhalten, es zu ernähren, auszubilden, wie auch dass er selbst schöpferisch beim Erziehungs-Vorgang zugegen werden wird, indem er dem Kind das physische und geistige Heranreifen sichert.

Die fünfte Bedingung aber einer guten, gültigen heiligen Beichte heißt: Genugtuung Gott und dem Nächsten gegenüber. Ungültig und sakrileg wäre die Lossprechung, sollte der Vater seine Vaterschaft verheimlichen, bzw. er würde sich von der Unterhaltung und Erziehung der Nachkommenschaft drücken, oder er sollte sich immer wieder von der Auszahlung der gerechten materiellen Hilfe der Mutter und dem Kind befreien ...

Das Werk S.O.S.
und die Haltung angesichts der
„Todes-Kultur”

Es soll hier das in der Kirche unseres Vaterlandes eingerichtete Werk S.O.S. zur Rettung der Nicht Geborenen erwähnt werden (N.B.: Es geht um Polen; in Deutschland gibt es ähnliche Institutionen, oft unter anderem Namen). Und zwar die Mütter, die ihr empfangenes Kind nicht haben möchten, werden gebeten, es doch zur Welt zu bringen, wonach eine sofortige Adoption von auf solche Kinder wartenden kinderlosen Ehen, oder auch solchen die schon andere Kinder haben, durchgeführt wird. In Diözesan-Häusern des S.O.S.-Werks wird solchen schwangeren Frauen sowohl materielle, wie ärztliche Hilfe gesichert, wie auch Bedingungen gebietet, dass sie das Kind ruhig gebären und das Baby stillen können, wenn sie es nur mögen, wonach sie mit dem Bewusstsein weggehen können, dass ihr Kind in gute Hände trifft. Informationen werden in Pfarrgemeindeämtern erteilt.

Auch in vielen anderen Ländern gibt es ähnliche Institutionen und Werke zur Rettung des Lebens nicht geborener Kinder. Überall werden gute Herzen gefunden, die bereit sind dem gefährdeten Leben zu Hilfe zu kommen und vor keiner Mühe und Ausgaben scheuen, ohne die solcher Einsatz unmöglich erfolgen kann. Dies sind eine der kostbarsten „Werke der Barmherzigkeit für Leib und Seele” (sieh unt.: Werke der Barmherzigkeit für den Leib). Gott vergisst davon nicht, wenn die Absicht mit dieser Haltung einhergeht, diese Mühen „um Christi willen” unternommen zu haben.

Das Retten des bedrohten menschlichen Lebens in der Vor-Geburts-Zeit wird zur Gelegenheit, um manche anderen Angelegenheiten zu erwähnen, die es im Zusammenhang mit der sich ausweitenden „Todes-Kultur” zu signalisieren gilt. Die Eltern müssen sich bewusst sein, dass keine ärztlichen Anweisungen und keine Erklärungen der Ärzte-Kommissionen imstande sind, irgendwelches der Gottes Gebote, darunter auch dieses V.Gebot: „Du sollst nicht töten!”, aufzuheben oder als ‘jetzt nicht mehr gültig’ zu erklären.

Von vornherein müsste auch als Blasphemie jedes Streben nach einem ‘Referendum’ betreffs des Inhalts der Gebote anerkannt werden (vgl. VSp 81f.96f.104.111f.; EV 68-74.90). Die ‘Demokratie’ hat angesichts Gottes Gebote ganz prinzipiell nichts zu sagen. Es hilft hier kein politischer und wirtschaftlicher Nachdruck mit Verweis auf die scheinbar ‘sich einigenden internationalen Organismen’. Jede Gesetzgebung, die sich dem Inhalt irgendeines der Gebote Gottes entgegensetzt, ist von vornherein aller verpflichtender und verbindlicher Kraft enthoben. Sie berechtigt auch niemals zu irgendeiner Handlung, die sich dem Gesetz Gottes widersetzte. Hinter dem Gesetz Gottes steht immer die Person Gottes, der Liebe – ist. Auch dann, wenn Er seinem lebendigen Ebenbild: Mann und Frau, seine Zehn Gebote anbietet – und ihnen den freien Willen, mit dem Er sie ausgestattet hat, nicht zurückzieht.

Jedes Abverlangen und jede Verabschiedung von Gesetzen, die in diesem Fall dem V.Gebot widersprechen würden, wird gleichbedeutend mit Gottes Unterzug in Anklagezustand, um an Ihm zu erpressen, Er möge sich vor dem Menschen ‘entschuldigen’, indem der Mensch Gott vor sein Gericht zieht, um Ihn – Gott – ‘in Ordnung zu bringen’. Es sind immer Sünden im Typus der Sünde Satans als Satans, für die es fast keine Lossprechung geben kann.

Ähnlich wie es im Prinzip keine Vergebung für jene gibt, die an der Agitation und Werbung für Abtreibung und Verhütung, besonders dieser abortierenden usw. Anteil haben. Selbstverständlich, wie immer: höchstens dieser Jemand erfüllt alle fünf Bedingungen einer guten, gültigen, integralen heiligen Beichte, d.h. er ersetzt den Schaden, den er der Gesellschaft und Gott zugerichtet hat – in diesem Fall durch eine ebenso öffentliche Abberufung seiner Aussagen, und erbittet die Verzeihung seiner Verbrechen an den ... Getöteten, die jetzt schon im Diesseits für immer weiterleben (sieh zu dieser Frage den Artikel – leider nur in poln.: Czy moge liczyc na rozgrzeszenie... ? (= Kann ich auf die Lossprechung hoffen?) – Wie auch die Chance der Lossprechung nachdem einer in die Ideologie des Gender eingeführt hat: Gender und die nicht leichten Chancen der Versöhnung mit Gott – samt der weiteren Folge dieser Erwägung bis zum Ende des Kapitels. – Und noch: Teilnahme an der Pro-Abortion-Manifestation und Chance der sakramentalen Lossprechung).

Umso mehr gegenstandslos für die Begründung des Schwangerschaftsabbruchs sind sog. ‘soziale Indikationen’, also das Wohnungsproblem, der gute Name, weiteres Lernen, jugendliches Alter, u.dgl.
– Noch mehr, da es hier um ein Gebot geht, dessen Autor nicht der Mensch, sondern Gott ist, darf man sich niemals auf irgendeine Erkrankung berufen, darunter auch auf genetisch bedingte und andere Krankheiten als sog. ‘medizinische Indikation’, um den Abortus zu erwirken. Vorauszusehende eventuelle Erkrankungen bei potentieller Nachkommenschaft bilden eine gerechte Indikation, um die Empfängnis abzuschieben, indem die Gatten das Wissen um den biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus einsetzen, keineswegs aber um das Leben eines schon empfangenen Menschen anzugreifen.

(16 kB)
Das kleine Kind, und doch fürchtet es sich nicht vor diesem nicht allzu gut rasierten ... Vater. Noch mehr – die beiden finden augenschaulich eine gute Art und Weise einer gegenseitigen Verständigung ... auf der LIEBE-Welle. Diese braucht keine deutliche Wortartikulation. All das geschieht in Kraft des Heiligen Geistes, der die Familie zusammenbindet in immer kräftigeres EINS-in-Liebe und tut die Familie fähig genug, dass sie die Liebe Gottes von Geschlecht zu Geschlecht überweisen kann.

Auf diesem Hintergrund zeichnet sich eine neue Frage ab. Immer häufiger erscheinen in verschiedenen Ländern Fälle einer gerichtlichen Anklage, die eine Mutter gegen den Arzt erhebt, der bei der pränatalen Untersuchung keinen Entscheid betreffs der Erkrankung des heranwachsenden Kindes gegeben hat, auf dessen Grund die Mutter eine sog. ‘legale’ Mordtat am Kind durchführen konnte. Meistens wird solche Anklage von manchen Nächsten angespornt, die sich nicht von Liebe leiten lassen, sondern um ganz anderer, unwürdiger Ziele willen.

Ein ähnlicher Ausklang steht hinter dem in manchen Ländern eingeführten grausamen Gesetz, dass die Institution der Sozialen Versicherung die Auszahlung der Krankenhilfe usw. für ein Kind ablehnt, bei dem die pränatale Untersuchung seriöse Erkrankungen ergeben haben. Es ist dann eine eigenartige ‘staatliche Strafe’ für die Eltern, zumal für die Mutter – dafür, dass sie ihr Kind vor der Geburt nicht ermordet hat. Die Strafe soll darauf beruhen, dass ihr alle soziale Hilfe verweigert wird, die mit der Pflege und Behandlung eines behinderten oder unterentwickelten Kindes verbunden ist ...

Dieses Beispiel zeugt davon, wie grausam das Antlitz der ‘Todes-Zivilisation’ wird, die immer weitere Kreise umfängt. Der Weggang von Gott und Geboten Gottes wird daselbst zur immer weiteren, aufs weiteste ausgerichteten Aufschließung für das Satans Reich und seine ‘Anti’-Ordnung: immer mehr grausame ‘Probestücke’ dessen, was für diese anfangen wird, die sich doch gerade das wünschen: für das zwar ebenfalls ewige Leben – allerdings jetzt schon in ewiger ... Verdammung.

Mutterschaft infolge der
Vergewaltigung

Möge hier auch noch an die Situation einer Mutter angeknüpft werden, deren Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung zustande gekommen ist. Das in solchen Umständen empfangene Kind ist selbstverständlich für seine Empfängnis nicht ‘schuld’. Daselbst findet irgendwelcher Angriff auf sein Leben als ‘dieses dafür Schuldigen’ – niemals eine ‘Rechtfertigung’. Die Strafe soll den Ursacher der Notzucht betreffen, aber in keinem Fall das Kind. Daher kann auch das Kind unter keiner Bedingung mit dem Namen eines „ungerechten Aggressors” bezeichnet werden, der eventuell in Selbstverteidigung gegen ihn getötet werden dürfte oder selbst sollte (vgl. EV 58)!

Die Frage einer Mutterschaft im Fall der Schändung wird von Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben (1993) aufgegriffen, den er an den Erzbischof von Sarajewo in der Zeit des damals dauernden Krieges in Bosnien und Herzegowina ausgerichtet hat. Die Soldaten benutzen solche Begebenheiten ganz leicht dazu aus, um sich ‘gelegentlich’ auf sexuelle Art und Weise auszutoben, wobei sie keine Gebote Gottes in Bedacht ziehen.

Es gehört sich den erwähnten Päpstlichen Brief und seinen Inhalt betend zu betrachten und ihn in die Tat umzuschmieden. Hier einiges von diesem Brief:

„Es ist besonderes Gebot der Stunde, dass die Hirten und alle verantwortlichen Gläubigen ... sich der Lage der Mütter annehmen – verheirateter und nicht verheirateter Frauen, die Opfer der Schändungen geworden sind, welche infolge des Rassenhasses und der brutalen Begierde ausgeübt wurden.
– Diese Frauen, nachdem sie eine empfindsame Demütigung erfahren haben, müssen jetzt dem Verständnis und der Solidarität vonseiten ihrer Gesellschaften begegnen. In der so schmerzenden Situation muss man ihnen helfen, den Unterschied zwischen dem Akt der verurteilswerten Gewalt, der von Menschen ausgeübt wurde, die sich auf Abwegen des Verstandes und Gewissens verirrt haben, und der Wirklichkeit neuer menschlicher Wesen, deren Leben in solchen Umständen angefangen hat, zu erblicken. Indem sie als Gottes Ebenbild erschaffen sind, verdienen auch diese Neuen Wesen auf Ehre und Liebe, wie jedes andere Mitglied der Menschen-Familie.
– Mit aller Entschiedenheit muss jedenfalls erinnert werden, dass das zu gebärende Kind keine Verantwortung dafür trägt, was geschehen ist und was verurteilt zu werden verdient. Es ist also unschuldig und kann in keinem Fall als Aggressoren gehalten werden.
– Die ganze Gemeinschaft soll also die so schmachvoll gedemütigten Frauen und ihre Familien unter Schutz und Pflege nehmen, um ihnen zu verhelfen, den Akt der zugefügten Gewalt – in Akt der Liebe und der Aufschließung für das neue Leben hin zu umgestalten. Das Evangelium erinnert uns daran, auf angewandte Gewalt nicht mit Gewalt zu antworten (Mt 5,38-41). Auf Barbarei des Hasses und Rassismus soll mit der Macht der Liebe und Solidarität geantwortet werden ... (Röm 12,17-21)”. – Sieh den ganzen Apostolischen Brief vom 2.II.1993, italienisch:
http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/letters/1993/documents/hf_jp-ii_let_19930202_arc-puljic_it.html )
.

Bei einer anderen Gelegenheit schreibt Johannes Paul II. und erinnert als Stellvertreter Jesu Christi, dass alle menschliche Gewalt in der Stunde der stattgewordenen Empfängnis daselbst zu Ende geht:

„Die Unantastbarkeit der Person, die Widerschein der Unantastbarkeit Gottes selbst ist, findet ihren Ausdruck vor allem und in prinzipieller Weise in der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Die allgemeinen, anderswo gerechten Auftretungen in Verteidigung der menschlichen Rechte ... sind trügerisch und illusorisch, wenn das Recht auf Leben nicht als erstes und grundlegendes Recht der menschlichen Person mit größter Entschiedenheit verteidigt wird.
– Die Kirche hat angesichts allerlei ununterbrochen zugefügten Gewalttaten – dem jeder menschlichen Person gehörigem Recht auf Leben, niemals kapituliert. ... Dieses Recht kommt dem menschlichen Wesen in allen Phasen seiner Entwicklung zu, von seiner Empfängnis an bis zum natürlichen Tod, und unter allen Umständen, also unabhängig davon, ob es gesund ist oder krank, voll leistungsfähig oder benachteiligt, reich oder arm ...” (ChL 38; CA 47.39).

Dieselbe Haltung: der unbedingten Verteidigung des empfangenen Lebens, unabhängig von seiner Kondition, betrifft auch diese Fälle, wenn z.B. ein Arzt die Eltern einschüchtert, das Kind werde als insuffizientes Wesen in die Welt kommen, mit Kopfwassersucht oder Deformationen. Das V.Gebot ist Gottes Gebot. Es müsste jemand zuerst Gott werden, um zuständig genug sein zu können, das Gebot Gottes umzustoßen ...
– Demzufolge: sollten die Eltern selbst eine 100% Gewissheit bekommen haben, dass das Kind als Unterentwickelt zur Welt kommt oder als Missgeburt, dass es zur Qual für sich selbst und für die Eltern wird, muss es mit höchster elterlicher Liebe – als der kranke Jesus Christus, angenommen und umfangen werden:

„Und wer ein solches Kind um Meinetwillen annimmt,
der nimmt Mich an” (Mt 18,5).

„Was ihr einem Meiner geringsten Brüder getan habt,
das habt ihr Mir getan” (Mt 25,40.45).

Daher können vom ethischen Gesichtspunkt aus, als immer zutiefst schlecht, keine Eingriffe einer genetischen Ingenieurie, die nicht auf Behandlung, sondern z.B. ‘Züchtung’ eines programmierten Menschen berechnet sind, akzeptiert werden. Entschieden zurückgewiesen werden müssen pränatale Untersuchungen (vorgeburtliche Untersuchungen), die nicht auf Behandlung und Heilung, sondern Qualifizierung zur ‘Elimination’ kranker Kinder abgezielt wären, bzw. deren vorausgesehenes Geschlecht der ‘Bestellung’ seitens der Eltern nicht entsprechen sollte (s. DoV, bes. Teil I/2-4.II/8-7; ChL 38; EV 14f.63.89).

Johannes Paul II. spricht von behinderten Kindern u.a.:

„Aber die Kirche ist fest überzeugt, dass das menschliche Leben, auch wenn es schwach ist und leidet, immer eine wunderbare Gabe Gottes Güte darstellt. Gegen den Pessimismus und die Eigennützigkeit, die die Welt verdunkeln, erklärt sich die Kirche für das Leben: sie kann in jedem menschlichen Leben die Herrlichkeit jenes ‘Ja’, jenes ‘Amen’ entdecken, das Christus selbst ist. Jenem ‘Nein’, das die Welt überflutet und bedrängt, setzt sie dieses lebendige ‘Ja’ entgegen, indem sie so den Menschen und die Welt vor diesen verteidigt, die nach dem Leben lauern und ihm den Tod zufügen.
– Die Kirche ist dazu berufen, um allen von neuem, mit immer größerer Überzeugung, ihren Willen zu zeigen, das menschliche Leben mit allen Mitteln zu fördern, und es gegen alle irgendwelche Fallstricke zu verteidigen – unabhängig vom Zustand und dem Entwicklungsstadium, in welchem es sich befindet” (FC 30).

Der Heilige Vater hebt die Sendung der Liebe der Kirche hervor – im Gegenteil zu sich ausweitender „Kultur des Todes”:

„Indem die Kirche mit Liebe und großzügig jedes menschliche Leben annimmt, zumal dann, wenn es schwächlich und krank ist, realisiert sie das grundsätzliche Ausmaß ihrer Sendung, die umso nötiger zutage kommt, je mehr die ‘Kultur des Todes’  zur Stimme kommt ...” (ChL 38; s. CA 39; EV 15.63.68; usw.).

Die Aufgabe der Verteidigung des Lebens ruht besonders auf einigen Gruppen von Personen aus dem Laikat, wie auf Eltern, dem Gesundheitswesen und auf denen, die die Macht ausüben (s. ChL 38; CA 39). Es ist aber auch Aufgabe selbst der Familie als Familie:

(21 kB)
Bedingungen des Nomadenlebens. Gibt es etwa eine lieblicher Wärme- und Geborgenheitsecke, als in Anwesenheit solches Tieres, das das Menschenbaby als das eigene Kleine hält?

„In der Familie ... muss das Kind mit besonderer Sorge umfangen werden. ...
– Das gilt für jedes Kind, aber es wird besonders schwerwiegend, wenn das Kind klein ist,
das einer völligen Pflege benötigt, wenn das Kind krank ist, leidet oder behindert ist” (FC 26).

„Gerade weil die Liebe der Ehegatten eine einzigartige Teilhabe am Geheimnis des Lebens und der Liebe Gottes selbst ist, ist sich die Kirche bewusst, dass sie die besondere Sendung empfangen hat, die so hohe Würde der Ehe und die so große Verantwortung für die Weitergabe des menschlichen Lebens zu hüten und schützen” (FC 29).

„Es muss von neuem entdeckt werden, dass die Familie das Sanktuar des Lebens ist. Sie ist in der Tat heilig: sie ist der Ort, in dem das Leben, Gottes Gabe, in gehöriger Weise angenommen und vor den vielen Angriffen geschützt werden kann ... Gegen die sogenannte Kultur des Todes, stellt die Familie den Mittelpunkt der Kultur des Lebens dar” (CA 39).

Und noch:

„Manche fragen sich, ob es sich zu leben lohnt, oder ob es nicht besser wäre, gar nicht geboren zu werden; sie zweifeln, ob es angewiesen ist, die anderen zum Leben zu rufen, wenn diese vielleicht einmal fluchen werden, es wäre ihnen gegeben in der grausamen Welt zu existieren, deren Schrecken selbst nicht einmal vorhersehbar ist ...
Noch andere ... kommen letztlich dazu, dass sie das geistige Reichtum des neuen menschlichen Lebens nicht mehr begreifen und es zurückweisen.
– Der letztliche Grund solcher Mentalität ist die Abwesenheit Gottes in Herzen der Menschen, dieses Gottes, dessen Liebe allein stärker ist als alle möglichen Befürchtungen der Welt, und die sie allein überwinden kann” (FC 30).

Und noch ein Bruchstück vom Brief an die Familien – im Anschluss an das IV.Gebot:

„Die Elternschaft schafft eine nur ihr eigene Koexistenz und Mitwirkung selbständiger Personen.
– Das betrifft in besonderer Weise die Mutter, wenn ein neuer Mensch empfangen wird. Die ersten Monate seiner Gegenwart, die mit dem Schoß der Mutter verbunden sind, schaffen ein besonderes Band, das in bedeutendem Maß schon erzieherischen Charakter annimmt. Die Mutter gestaltet schon in der pränatalen Zeit nicht nur den Organismus des Kindes, sondern indirekt sein ganzes Mensch-Sein ...
– Der Mann-der-Vater nimmt in diesem Vorgang nicht unmittelbaren Anteil. Er soll sich aber verantwortlich in die Erwartung des Kindes, das geboren werden soll, eingliedern ...” (BF 16).

Und im Zusammenhang mit der Familie als „Haus-Kirche”:

„... ‘Zusammen-Sein’ in der Form einer Familie. Dasein gegenseitig für-einander. Einen gemeinschaftlichen Raum für die Affirmation jeder Person bilden, jedes Menschen um seiner Selbst willen, das heißt deswegen, weil er ‘gerade dieser’ Mensch ist.
– Manchmal ist das ein gebrechlicher, ein zurückgebliebener Mensch, ein solcher, den die sogenannte ‘Fortschritts’-Gesellschaft lieber nicht haben möchte. Auch die Familie kann einer solchen Gesellschaft ähnlich werden. Sie kann ‘fortgeschritten’ werden – darin, dass sie sich von alten Menschen, von Krüppeln und Kranken schlechterdings schnellstens befreit.
– Das geschieht wegen Mangel des Glaubens an Gott, an diesen Gott, für Den ‘alle ... leben’ (Lk 20,38). Sie leben, weil sie in Ihm zur Fülle des Lebens berufen sind” (BF 15).


Verzierung

RE-Lektüre: III.Teil, Kapit. 3b:
Stadniki, 9.XI.2013.
Tarnów, 22.VIII. 2023.

(0,7kB)        (0,7 kB)      (0,7 kB)

Zurück: INHALTSVERZEICHNIS



C. NATÜRLICHE METHODEN VOR DER EHE ... ODER
!empt (0 kB)VIELLEICHT VERHÜTUNG ?

!empt (0 kB)Sollen wir den Fruchtbarkeits-Rhythmus benützen ?
!empt (0 kB)Verhütung
!empt (0 kB)Berichtigung zum Präservativ als Abortivmittel

D. DIE MUSS-TRAUUNG ...

E. LIEBE – ANTI-LIEBE – MORDTAT ...
!empt (0 kB)Aufeinanderfolge der Tatsachen
!empt (0 kB)Das Werk S.O.S. und die Haltung angesichts
!empt (0 kB)der „Todes-Kultur”

!empt (0 kB)Mutterschaft infolge Vergewaltigung


Bilder-Fotos

Abb.1. Mädchen in voranschreitenden Entwicklungsstadium
Abb.2. Kindlein über 2 Monate alt
Abb.3. Kind etwa 2.5 Monate
Abb.4. Kind nicht ganze 4 Monate alt
Abb.5. Kinderreiche Familie die Freude strahlt
Abb.6. Der Vater verständigt sich mit seinem Baby über das Lächeln
Abb.7. Begehrtes Kissen im Nomadenleben