(0,7kB)    (0,7 kB)

VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

(8 kB)

Sechstes Kapitel

BETÄTIGUNGEN ‘CONTRA’:
WAS   SAGT   GOTT DAZU ?
*       *       *
Theologische Bewertung

Verzierung

Erklärung zum Thema

Wenn die Kirche alle elterlich-widrigen Maßnahmen beim Geschlechtsverkehr so entschieden zurückweist und beharrlich verkündet, dass diese Haltung auch in Zukunft keine irgendwelche Veränderung erfahren kann, richtet sie sich offenbar nach einer wesentlich tieferen Beweggründung als diese, die allein medizinische, anthropologische oder psychologische Beweisführungen herbeizuführen imstande sind. Die voller Ehre und Demut – und doch Gewissheit des Urteils der Kirche stützt auf dem Glauben, der nicht täuschen kann. Der Glaube aber benützt auch theologisch-philosophische Prämissen.

Theologie ist solche Wissenschaft, die in ihrer Beweisführung einerseits auf Prämissen beruht, die aus Göttlicher Offenbarung herkommen, anderseits auf Prämissen, die auf der Vernunft stützen. Die Theologie ist selbstverständlich in keinem Fall irgendetwas ‘größeres’ als Gott, noch überragt sie die Offenbarung Gottes. Ihre Aufgabe beruht darauf, dass sie dem Glauben dient, indem dank ihrer die menschliche Glaubwürdigkeit und Unwidersprüchlichkeit dessen gezeigt wird, was dem Menschen aufgrund der Offenbarung Gottes kennen zu lernen gegeben wird.

Im Rahmen unserer Suche nach tieferem Eindringen in menschliche Gründe, die die eindeutige Haltung der Kirche, oder eher: Gottes selbst im besprochenen Bereich der ehelichen und geschlechtlichen Ethik zu verstehen behilflich wären, möchten wir jetzt die folgenden Aspekte der vor uns stehenden theologischen Motivation zu erwägen suchen:

Gott als Schöpfer des untrennbaren Bandes zwischen Liebe und Elternschaft (A);
Gott als Quelle von Leben und Liebe (B);
Ein eigenartiger Beweisgrund erwächst aus der Beanstandung überhaupt Gottes Liebe, zu deren Ausdrucksfolge dann alle elterlich-widrigen Maßnahmen werden (C).

Einmal mehr sollten hier die Verehrten Leser herzlich auf die grundlegende Tatsache aufmerksam gemacht werden: es schreibt hier ein Priester – ein Pater. Es ist ihm schwer den Inhalt anders zu verfassen, als mit ... theologischer, und ein wenig auch philosophischer Sprache. Sollte der Verehrte Leser an solche Ausdrucksweise und Beweisführung überhaupt nicht gewöhnt sein, vielleicht wirkt doch zumindest spannend selbst die Tatsache des gerade abgerissenen Plans des sechsten Kapitels (dieses zweiten Teiles).

Was heißt das eigentlich: ‘theologische Beweisführung’?
Dazu sofort: Was geschieht es einmal, wenn es sich dereinst zeigt, dass alles, was hier ziemlich mühsam dargestellt wird, keine nur ‘ausgedichtete Philosophie und schöne Märchen’ darstellt, sondern Ausdruck einer wahrhaften, liebevollen, schwierigen – und doch zugleich hinreißenden Wirklichkeit, die dabei selbstverständlich für alle offen steht und von allen auch erreicht werden kann? Denn all das hat mit irgendeinem Trugbild nichts zu tun, noch mit Hinlenken irgendjemandes in Irrtum, was die letztlichen Dinge betrifft.

Es dürfte auch noch bemerkt werden, dass mehrere der in diesem Kapitel erörterten Hinsichten ihre mehr ausführliche, wahrscheinlich anders aufgegriffene Parallele an bestimmten Fragmenten der nächstfolgenden Kapiteln des IV.Teiles finden werden (die Wirklichkeit der Sünde, das Sakrament der Versöhnung, der Heiligen Beichte, die Eucharistie, das Gebet ...), wie auch im V.Teil (zumal in seinen Kapiteln: 1-6, und dann besonders in seinem 8.Kapitel), aber auch noch in den weiteren Teilen der hiesigen Seite, u.a. in ihrem längeren Kapitel über die Vorbereitungszeit zur Ehe einschließlich (VII. Teil, 3.-4. Kapitel; und dann auch noch im ganzen VIII.Teil).

A.
 „NEIN” – ANGESICHTS
DER HINORDNUNG DES AKTES
AUF   ELTERNSCHAFT

Verzierung

Im Anvertrauen auf das
moralische Gesetz Christi

Sooft sich das Magisterium der Kirche über das Thema der Ethik des Geschlechtslebens äußert, geschieht es aufgrund der Sendung, die ihm gerade dazu von Gott, d.h. ihrem Gründer – auferlegt wurde (s. dazu schon ob.: Der weiter lehrende Jesus Christus – und die ganze weitere Folge). Die Kirche maßt sich keine Macht an, sie kann sich aber auch von der auf ihr lastenden Verpflichtung nicht drücken:

„Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf Erde.
Geht nun hin und lehrt alle Völker ...
und belehrt sie alles zu bewahren, was Ich euch geboten habe!
Seht, Ich bin mit euch alle Tage bis zur Vollendung der Zeiten ...”
(Mt 28,18ff.; eigene Übersetzung aufgr. des griech.).

„Wie Mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch ...” (Joh 20,21).

Jesus Christus hat mit diesen Worten Petrus und den Aposteln, die unter seiner: Petri – Jurisdiktionsführung verbleiben, u.a. die Aufgabe und Macht übergetragen, über das gesamte Depositum des moralischen Gesetzes: dieses natürlichen, wie auch dieses vom Evangelium – zu wahren, aber daselbst es auch autoritativ zu erklären (vgl. DV 10; HV 4; FC 31; VSp 25ff.112-116; EV 57-77; usw.).

Die Aussagen der Kirche in Fragen der Ehe-Ethik beziehen sich auf die innere Friedensordnung des geschlechtlichen Verkehrs. Oberhalb wurden schon mehrere Verlautbarungen des Magisteriums im Anschluss auf dieses Thema angeführt. Die Unternehmung irgendwelcher Modifikation an der ethischen Friedensordnung in diesem Bereich überragt jede menschliche Zuständigkeit. Es geht um Taten, die in solchem Fall ihrem Wesen nach schlecht sind (s. ob.: Sexuelle „in sich Selbst schlechte” Taten). Herr aber in diesem Bereich – gleichsam mehr als woanders, ist Gott allein. Gott kann dabei nicht leugnen, dass Er der einzige Urquell von Leben und Liebe ist. Er ist zugleich der höchste Gesetzgeber und Urquell der moralischen Friedensordnung.
– Derselbe Gott beruft den Menschen in seiner Männlichkeit und Fraulichkeit zur Teilhabe an seiner Gottes Liebe, die ganz Leben ist (vgl. FC 11). Daher stellt Johannes Paul II. unabänderlich fest:

„Allein Gott, das höchste Gut, bildet die unverrückbare Grundlage und unersetzbare Voraussetzung der Sittlichkeit, also der Gebote, im Besonderen jener negativen Gebote, die immer und auf jeden Fall die mit der Würde jedes Menschen als Person unvereinbaren Verhaltensweisen und Handlungen verbieten.
– So begegnen sich also das höchste Gut und das moralisch Gute in der Wahrheit: der Wahrheit Gottes des Schöpfers und Erlösers, und der Wahrheit des von Ihm geschaffenen und erlösten Menschen. Nur auf dem Fundament dieser Wahrheit ist es möglich, eine erneuerte Gesellschaft aufzubauen und die kompliziertesten und drückenden Probleme ... zu lösen, ... um der authentischen Freiheit der Person den Weg zu ebnen” (VSp 99; vgl. auch EV 57-66.75; usw.).

<i>(26 kB)</i>
Jesus der Leidende Nachdenkende: im Garten der HJ-Priester, Lublin, 2011.

Diese Feststellungen sind für die natürliche Erkenntnis jedes Menschen „guten Willens” zugänglich. Der Mensch ist auch fähig eine anthropologische Reflexion zu unternehmen hinsichtlich seines Selbst als Person, der Geschlechtlichkeit und Ehe als Hingabe der Liebe, die auf Elternschaft offen bleibt (vgl. DonV II/A-1; Einführung, 1f.). Die Kirche verfügt außerdem über das Licht des Evangeliums. Das Evangelium zeigt die erwähnten Schlüsse im Glanz der Erlösung, dank dessen sie das Merkmal transzendentaler Gewissheit gewinnen (vgl. DV 1a.9c).

Die Kirche weist in ihrer eindeutigen Ablehnung aller Eingriffe – sei es in die Struktur, sei es die Dynamik des ehelichen Aktes – keine Schwankung auf. In ihren Äußerungen über die ethische Bewertung der Liebe und des Verkehrs geht sie stets von zwei Grundsätzen aus, die die Grundlage der Enzyklika Humanae Vitae bilden. Zwar werden die erwähnten zwei Grundsätze in der Enzyklika selbst ... :

„... nicht ausdrücklich formuliert, dennoch sie treten dauernd im Grundinhalt ihrer Lehre über die eheliche Liebe zutage ...
Der erste dieser Grundsätze stellt den Vorrang des Geistes über den Leib und seine Sinnlichkeit fest,
der zweite aber betrifft die Einbeziehung der Ehe in den Dienst des Erschaffungs-Vorhabens Gottes betreffs der Menschheit” (WprHV 30).

In ihrer Lehre stützt sich die Kirche außerdem auf den „Gesetzen, die in die Natur selbst von Mann und Frau eingeschrieben sind” (HV 12). Sie verwahrt sich, dass es bei der Bezeichnung ‘Natur-Gesetz’ mit Bezug auf die Gatten nicht so sehr um biologische Regelmäßigkeiten geht, als zuallererst um die Natur von Mann und Frau als Personen: Wesen die mit Vernunft und freiem Willen ausgestattet, zur Verantwortung berufen sind (WprHV 21-24.38-41; EL 297-302.311f.319-323). Selbst die „biologischen Gesetze”, die sich auf die Lebensweitergabe beziehen, sind „Teil der menschlichen Person(HV 10). Die Person aber ist zum Leben berufen, das „nicht nur die natürliche und irdische (des Menschen), sondern auch seine übernatürliche und ewige (Existenz)” umfängt (HV 7; FC 32).


Die klare Formulierung dieser Voraussetzungen heißen die Beurteilung der Einstellung der Kirche zu den besprochenen Themen in völlig neuem Licht sehen. Der Mensch ist berufen, der „objektiven moralischen Ordnung, die von Gott gegründet worden ist ... Gehorsam zu erweisen (HV 10; vgl. EL 304f.). Genauer gesagt, es gehört sich vonseiten des Menschen, dass er Gehorsam und „Treue gegenüber dem personalen Schöpfer”, dem Schöpfer der inneren Friedensordnung leistet (EL 318). Nicht der Mensch, sondern Gott allein hat im ehelichen Akt die Liebe mit potentieller Elternschaft untrennbar verbunden (HV 12; KKK 2366; BF 12).

Ist demnach Gott Schöpfer der „unlösbaren Verknüpfung” (HV 12) der sich gegenseitig bedingenden Hinordnungen (destinatio) und daselbst Sinngehalte (significatio) des ehelichen Aktes: Liebe – die aber immer weit auf Leben aufgeschlossen bleibt, stellt die Kirche gemäß der Wahrheit des Seins fest, dass sie nicht Gott ist, dass sie also in diesem Bereich keine Befugnis erhalten hat und hier nichts ändern, noch umso mehr irgendetwas abschaffen kann (WprHV 25). Es geht um die Kompetenz Gottes selbst, des Höchsten Gesetzgebers. Gott aber soll der Mensch Vertrauen schenken und Ihm Glaubens-Gehorsam erweisen (DV 5a; VSp 66f.76.102.110.115). Gott weiß, warum Er eine solche und nicht andere Regelmäßigkeit erschafft. Er ist ja „das Gute an sich, das absolut Gute”, das sich „im Schöpfungswerk als das Gute offenbart hat, das sich in unsagbarer Weise schenkt” (DeV 37).

Anderseits, unabdingbare Aufgabe der Kirche bleibt die mutige Verkündung auch der nicht populären moralischen Normen (NB.: Zeugnis und Ausdruck solchen Mutes, der der Auslieferung auf Hohn und Spott gleichkommt, sind besonders einige Dokumente der Kirche, z.B.: HV, PH, ESA, DonV, FC, SRS, CA, EV; VSp; usw.). Die Kirche ist sich bewusst, dass sie sich daselbst auf heftige Verleumdungen ausliefert. So war es in der Vergangenheit, so wird es auch in Zukunft sein:

„Die Kirche aber, die es nicht überrascht, dass sie ebenso wie ihr Göttlicher Stifter gesetzt ist ‘zum Zeichen, dem widersprochen wird’, steht dennoch zu ihrem Auftrag, das gesamte moralische Gesetz, das natürliche und evangelische, demütig, aber auch fest zu verkünden ...” (HV 18; vgl. BF 12; EV 82; usw.).

Es folgen Worte, denen wir entgegengehen und auf die es noch zurückzukehren gilt:

„Indem die Kirche nicht Urheberin dieser beiden Gesetze ist, kann sie darüber kein Schiedsrichter, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf sie etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht” (HV 18).
(lat.: Cum Ecclesia utramque hanc legem non condiderit, eiusdem non árbitra, sed tantummodo custos atque interpres esse potest, eique numquam fas erit licitum declarare, quod revera illicitum est, cum de suapte natura germano hominis bono semper repugnet).

Der Papst fügt markant hinzu:

„Die Sendung der Lehre der Kirche über die rechte Geburtenregelung, die die Promulgation Gottes Gesetzes selbst darstellt, erscheint zweifellos vielen schwer, ja sogar ganz unmöglich ...” (HV 20)
(lat.: Ecclesiae doctrina de liberorum incremento recte ordinando, quae legem divinam ipsam promulgat ...).

Die Lehrsendung im Bereich von Fragen, die so viel Widerspruch wecken, ist undankbar. Sie verlangt Liebe – und Unbeugsamkeit. Da aber Jesus Christus „Licht der Völker” (LG 1) ist, möchte die Kirche, Verlängerung seiner Erlösungssendung, „alle Menschen durch seine (Christi) Herrlichkeit, die auf dem Antlitz der Kirche widerscheint, ... erleuchten” (LG 1). Umso mehr, als die Kirche Licht der Welt sein soll:

„Die Kirche ist ja in Christus gleichsam das Sakrament, d.h. Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit” (LG 1).

Das Magisterium der Kirche kann „kein bezahlter Knecht” werden (Joh 10,12f.), der unter dem Drang der Leidenschaftlichkeit weichen sollte und „mit dem Wort Gottes ein Geschäft” (2 Kor 2,17; 4,2) übte. Das wäre Verrat sowohl seines Gekreuzigten Gründers, wie selbst des Volks Gottes, für das die Kirche aufgehört hätte, Wegweiser zum Haus des Vaters zu bleiben. Besonders in diesem Bereich: der Geschlechtlichkeit, die die zeitgenössische Zivilisation auf hedonistische Befriedigung der Begierde herabführt, weist die Kirche auf die Wahrheit der Offenbarung in ihrem unversehrten Glanz hin:

„Gerade weil die Liebe der Ehegatten eine einzigartige Teilhabe am Geheimnis des Lebens und der Liebe Gottes selbst ist, weiß die Kirche, dass sie die besondere Sendung empfangen hat, die so hohe Würde der Ehe und die so schwere Verantwortung der Weitergabe des menschlichen Lebens zu wahren und zu schützen” (FC 29; vgl. VSp 50; EV 23.81f.92).

<i>(10 kB)</i>
Der Heilige Vater vertieft im Gebet: bei seiner Pilgerfahrt in die Heimat – 1999. – Jesu Christe, der Du den nächsten Deinen Stellvertreter auf Erden erwählt hast, spreche durch ihn zur Welt von heute und lenke selbst das Deine Schiff der Kirche, das von aufgewühlten Wellen eines anmaßenden Widerspruchs vonseiten so vieler Diener des BÖSEN hin und her geschleudert wird. Dieser hat nur das eine vor: das Werk der so blutig vollbrachten Erlösung zu vereiteln.

Unentschlossenheit seitens der Kirche würde einen verhängnisvollen Einfluss auf die Sicht des Menschen ausüben, der doch zum ewigen Leben berufen ist. Daher werden die Theologen und andere Fachmänner von Johannes Paul II. gebeten, im Einklang mit dem Magisterium der Kirche zusammenzuwirken, was die theologische und anthropologische Beweisgründung des Standpunktes der Kirche angeht (FC 32; s. dazu ob.: Zuständigkeit der Moraltheologen). Der Heilige Vater sagt dazu:

„In dieser Hinsicht ist das einmütige Zusammenwirken der Theologen in überzeugter Treue zum Magisterium, das der einzige authentische Führer des Gottes Volkes ist, auch deshalb dringend gefordert, weil eine innere Verbindung zwischen der katholischen Lehre zu diesem Punkt und der Sicht des Menschen, wie die Kirche sie vorträgt, besteht: Zweifel und Irrtümer auf dem Gebiet der Ehe oder Familie führen dazu, dass die ganzheitliche Wahrheit vom Menschen verdunkelt wird, und dies in einer kulturellen Situation, die ohnehin oft genug verworren und widersprüchlich ist. Der Beitrag an Erhellung und Vertiefung, zu dem die Theologen in Erfüllung ihres besonderen Auftrags berufen sind, hat einen unvergleichlichen Wert und stellt einen einzigartig wertvollen Dienst für die Familie und die gesamte Menschheit dar” (FC 31; vgl. VSp 112ff.116).

Die ermutigenden Worte des Papstes, was die Theologen und Wissenschaftler angeht, dass sie „den anthropologischen und gleichzeitig moralischen Unterschied erarbeiten und vertiefen, der zwischen der Empfängnisverhütung und dem Rückgriff auf die Zeitwahl besteht” (FC 32), unterstellen die verpflichtende Kraft der ehelichen moralischen Norm keinesfalls der Qualität der Beweisgründe, die diese Friedensordnung zu begründen suchen.
– Argumente können weniger oder mehr überzeugend bleiben (vgl. VSp 110). Dennoch das Gesetz Gottes überragt sie alle. Gott entschuldigt sich vor seinem Geschöpf nicht, warum Er eine moralische Norm festsetzt. Der Mensch soll Gott Gehorsam dem Glauben zollen (Röm 1,5; 15,18; 16,26; VD 5a; VSp 67.76.102; usw.). Gott ist aber auch würdig, dass Ihm anvertraut wird. Sollten selbst die Gebote apodiktisch formuliert sein:

„Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote ...
Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen,
du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen
...” (Mt 19,17f.).

Daran knüpft auch schon Paul VI. an, indem er die Priester anspricht. Es gibt doch auch Priester, die dem abgelegten Eid bei der Priesterweihe zuwider, sie werden die Lehre der Kirche, nicht aber eine eigene Lehre verkünden, diesem Eid nicht nur nicht treu bleiben, sondern selbst das Volk Gottes gegen die Lehre der Kirche aufwühlen und daselbst zur Auflehnung gegen Gott versetzen.

Daher wendet sich Papst Paul VI. zuletzt voller Liebe und Ehre an die Priester:

„Wie ihr wohl wisst, verpflichtet euch dieser Gehorsam (der dem Magisterium erwiesen werden soll, sowohl innerlich wie äußerlich) nicht so sehr wegen der beigebrachten Beweisgründe, als wegen des Lichtes des Heiligen Geistes, mit dem besonders die Hirten der Kirche bei der Darlegung der Wahrheit ausgestattet sind” (HV 28; LG 25; VSp 115f.; WprHV 11-21, bes. 15.17f.).

Am Ende der Enzyklika Humanae Vitae ermutigt Paul VI. zum Anvertrauen auf Gottes Liebe, sollte selbst die Annahme der Lehre der Kirche in dieser Hinsicht schwierig sein:

„Nur wenn der Mensch sich an die von Gott in seiner Natur eingeschriebenen
und darum weise und liebevoll zu achtenden Gesetze hält,
kann er zum wahren, sehnlichst erstrebten Glück gelangen” (HV 31).

Der Nachfolger des hl. Paul VI. – der hl. Papst Johannes Paul II., bewusst um alle Schwierigkeiten und den hartnäckigen Widerstand bei der Annahme der anspruchsvollen Gebote Gottes, lenkt den Anblick immer wieder schlechterdings auf Jesus Christus den Gekreuzigten (s. auch schon z.B. RH 7.10.18) hin. Daher sagt er – im Anschluss an die dauernde Wachsamkeit bei der Enthüllung der Fehler der modernen Zeiten, die zu ernster Bedrohung für die Annahme der moralischen Lehre der Offenbarung und Kirche werden:

„Die Aufgabe der Beurteilung dieser ethischen Theorien vonseiten der Kirche beschränkt sich nicht nur auf deren Entlarvung und Ablehnung ihrer Fehler, sondern hat auch ein positives Ziel: Es soll mit ... großer Liebe den Gläubigen bei der Formung des Gewissens geholfen werden, so dass es beim Fällen der Urteile und bei der Gestaltung der Entscheidungen sich nach der Wahrheit zu richten vermag ...
– Besonders im Gekreuzigten Christus findet die Kirche die Antwort auf die Frage, die heute so viele Menschen quält: Ob der Gehorsam gegenüber den universalen und unveränderlichen moralischen Normen die Ehre für die Einmaligkeit und Unwiederholbarkeit jeder menschlichen Person auszudrücken imstande ist und ihre Freiheit und Würde nicht gefährdet. Die Kirche hat dasselbe Bewusstsein um die erhaltene Sendung, wie sie der Apostel Paulus gehabt hat: ‘Denn Christus hat mich ... gesandt ..., um das Evangelium zu verkünden, aber nicht mit gewandten und klugen Worten, damit das Kreuz Christi nicht um seine Kraft gebracht wird ... Wir verkündigen Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein empörendes Ärgernis, für Heiden eine Torheit, für die Berufenen aber, Juden wie Griechen, Christus, Gottes Kraft und Gottes Weisheit’ (1 Kor 1,17.23f.).
– Der Gekreuzigte Christus offenbart den authentischen Sinn der Freiheit. Er lebt ihn in Fülle über seine totale Selbsthingabe und beruft die Jünger, an dieser seiner Freiheit teilzuhaben” (VSp 85).

Zuständigkeit
des   Schöpfers

Eine moralische Norm für das geschlechtliche Leben der Gatten einzusetzen bzw. sie zu ändern, überragt schlechterdings die Zuständigkeit der Kirche. Die Kirche – und die ganze Menschenfamilie – findet das moralische Gesetz in diesem Bereich schlechterdings vor. Die Kirche erfüllt nur die ihr aufgetragene Aufgabe, sie zu wahren und erklären (vgl. WprHV 25), indem sie entwaffend offen bekennt:

„Indem die Kirche nicht Urheberin dieser beiden Gesetze ist (des natürlichen und dieses vom Evangelium), kann sie darüber kein Schiedsrichter, sondern nur Wächterin und Auslegerin sein; niemals darf etwas für erlaubt erklären, was in Wirklichkeit unerlaubt ist, weil das seiner Natur nach dem wahren Wohl des Menschen widerspricht...” (HV 18).

Die Bezeichnung: sie kann darüber keine Rolle eines „Schiedsrichters” spielen (lat.: eiusdem non árbitra) bedeutet, dass die Kirche hier nicht willkürlich-arbiträr, nach eigenem Gutdünken handeln kann. Die Kirche kann sich nicht über Gott, den „Urheber dieser beiden Gesetze”, hinaussetzen. Ein entgegengesetztes Handeln wäre Sünde in der Art der Satans-Sünde (vgl. RP 14; DeV 33). Die Kirche kann sich einen derartigen Vorwurf nicht verdienen. Aber auch selbst Jesus Christus kann nicht zulassen, dass seine Kirche sich gegen Gott auflehnen sollte. In der Kirche verweilt sowohl selbst Jesus Christus, wie auch der Heilige Geist. Jesus hat die Kirche mit der Verheißung gestärkt: „Die Mächte der Unterwelt werden ihn nicht überwältigen” (Mt 16,18). Dem Simon-Petrus sagt Er an:

„Der Satan hat verlangt, dass er euch wie Weizen sieben darf.
Ich aber habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht erlischt ...” (Lk 22,31f.).


Bewaffnet mit dem Siegel der verkündeten Wahrheit der Offenbarung, lehrt die Kirche unerschrocken – jetzt mit Worten des hl. Johannes Paul II. – fast in wörtlicher Wiederholung der Worte seines Vorgängers, des hl. Paul VI.:

„Die Kirche ist weder Urheberin dieser Norm, noch ist sie Schiedsrichter darüber ...” (FC 33).
(lat.: Cuius autem normae Ecclesia profecto nec auctor est nec árbitra ...)

Ähnlich hat seine Verhaltensweise der Wahrheit der Offenbarung gegenüber früher schon das Zweite Vatikanische Konzil (1965) bezeichnet:

„Die Aufgabe aber, das Geschriebene oder Überlieferte Wort Gottes auf authentische Weise zu erklären (lat.: Munus autem authentice interpretandi verbum Dei...) ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird.
– Das Lehramt ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes aus Göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt und weil es alles, was es als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem einen Depositum des Glaubens schöpft” (DV 10bc).

Umso häufiger drückt Papst, der hl. Johannes Paul II. sein unzweideutiges Bewusstsein aus, dass er als ‘Petrus’ auftritt, dem der Herr die Aufgabe aufgetragen hat, die „Brüder zu stärken”. So spricht er u.a. am Ende der Enzyklika Veritatis Splendor:

„Im Licht der Offenbarung und der beständigen Lehre der Kirche ... habe ich kurz an die wesentlichen Züge der Freiheit, die grundlegenden, mit der Würde der Person und der wahren Bedeutung ihrer Handlungen verbundenen Werte in Erinnerung gerufen, um so im Gehorsam gegenüber dem moralischen Gesetz die Gnade und das Zeichen unserer Annahme zu Söhnen im einzigen Sohn Jesus Christus erkennen zu können ...
– ... Diese teile ich hier mit (die Bewertungen der gegenwärtigen Tendenzen in der Moraltheologie) im Gehorsam gegenüber dem Wort des Herrn, der Petrus beauftragt hat, seine Brüder zu stärken (Lk 22,32), dass sie für uns zur Erleuchtung und Hilfe für unsere gemeinsame Aufgabe der Unterscheidung der Geister werden” (VSp 115).

<i>(25 kB)</i>
Zum 50-jährigen Priesterjubiläum: Zusammentreffen mit Bisch. Józef Wróbel SCJ – am Jubiläumstag der Priesterweihe des Jahrganges 1961 (1961-2011).

Oberhalb, im dritten Kapitel dieses Teiles, wurden auch schon mehrere Fragmente vom Evangelium Vitae angeführt, wo der Heilige Vater deutlich seine Autorität als Petrus einsetzt, indem er die verbindliche moralische Wertung mit Bezug auf das Thema der Tötung einer unschuldigen Person (EV 57), der Schwangerschaftsunterbrechung (EV 58.62) und Euthanasie darlegt (EV 65; s. ob.,  Jesus Christus in der Stimme des ‘Petrus’ – und den ganzen weiteren Zusammenhang).

Wir können bemerken, dass den verbreiteten Anschuldigungen zuwider – die Kirche keine neuen ‘Gebote’, noch ‘Normen’ einführt. Sie beschränkt sich allein auf die „Deutung-Erklärung” der vorgefundenen moralischen ehelichen Norm. Diesen Dienst erfüllt die Kirche nicht usurpatorisch, sondern unabänderlich im Namen ihres Göttlichen Gründers.
– Aber auch gerade deswegen ist die Lehre der Kirche authentisch – und zugleich autoritativ. Wir hören beständig die Feststellung des Heiligen Vaters, die keine Anmaßung ausdrückt, sondern Echo der Wahrheit der Offenbarung ist: „Das Magisterium ... ist der einzige authentische Führer des Volks Gottes ...” (FC 31). Die Kirche „legt (diese Norm) allen Menschen guten Willens vor...” (FC 33).
– Die Sendung der Kirche betrifft nicht nur die Katholiken, noch allein die Christen. Die Kirche kann sich von dem Auftrag: die ganze Wahrheit der Offenbarung zu verkünden, nicht entziehen, auch wenn das den Ruf nach Bekehrung voraussetzen sollte:

„Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht:
weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung ...” (2 Tim 4,2; vgl. auch VSp 12; EV 82).

So haben die Apostel ihre Pflicht begriffen – angefangen vom hl. Petrus (vgl. Apg 4,19f.; 5,29.41f.; usw.) und Paulus:

„Wenn ich nämlich das Evangelium verkünde, kann ich mich deswegen nicht rühmen;
denn ein Zwang legt auf mir.
Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde ...” (1 Kor 9,16)!

„Denn die Liebe Christi drängt uns ...
Wir sind also Gesandte an Christi statt,
und Gott ist es, der durch uns mahnt ...” (2 Kor 5,14.20)!

„Als Diener Christi soll man uns betrachten
und als Ausspender von Geheimnissen Gottes.
Von Verwaltern aber verlangt man, dass sie sich treu erweisen ...” (1 Kor 4,1f.).

Wie Jesus Christus als der GEKREUZIGTE vor jedem Menschen stehen bleibt und an sein Herz anklopft, indem Er dessen Freiheit nicht verletzt (vgl. DiM 8; BF 18), so hört auch die Kirche nicht auf, die moralische Norm „allen Menschen guten Willens” zu „deuten” und „vorzulegen” (FC 33; s. auch: RMi 1-11.39.44-47.55-59; usw.). Sie erpresst ihre Befolgung nicht, allerdings sie lässt verstehen, dass die Anpassung an sie über das ewige Leben entscheidet. Sie lehrt nicht die ‘eigene’ Weisheit, sondern sie lehrt „vor allem, wie es Christus zu folgen und Ihn nachzuahmen gilt (Phil 1,21)...” (VSp 25).

Zurückweisung Gottes
als Schöpfers und Herrn
der Friedensordnung
des Verkehrs

Die Unternehmung elterlich-widriger Betätigungen ist immer gleichbedeutend mit Übergehen, und selbst deutlicher Zurückweisung Gottes Zuständigkeit im Bereich der Geschlechtlichkeit. Die Lehre der Kirche hebt diese Hinsicht mit zunehmender Deutlichkeit hervor. Die Kirche bekennt, dass sie im Namen Jesu Christi auftritt. Sie betont aber, dass sie daselbst unzuständig ist, falls jemand von der Kirche forderte, sie solle irgendwelche Änderungen bei der moralischen Norm einführen, was die Hinordnung des Aktes zu gleicher Zeit auf Liebe und Offenbleiben für Elternschaft angeht.

Äußert sich so der Papst, fragt es sich daselbst umso schärfer: Wer ist da das einzelne Paar, dass es sich selbst solche Befugnis zuzuschreiben anmaßt? Die Nicht-Beachtung Gottes, des Schöpfers der menschlichen Person, muss als offene Zurückweisung nicht eines unpersönlichen ‘Gesetzes’ qualifiziert werden, sondern Gottes als Person Gottes. Die elterlich-widrigen Handlungen sind Zeugnis eines verächtlichen Betrachtens Gottes, den Mann und Frau zu überführen suchen, Er wäre Ignorant und Dummkopf. Sie stellen mit ihrer Haltung fest, sie wüssten besseren Bescheid als Er – Gott, was das Gute und was das Böse ist. Als Ersatz-‘Götter’ nehmen sie machtvoll den Posten Gottes-des-Wahrhaften ein, also – ihrer Meinung und Verhaltensweise nach – dieses „Unzuständigen”:

„Darauf sagte die Schlange zur Frau:
‘Nein, ihr werdet nicht sterben!
Gott (Elohim) weiß vielmehr:
Sobald ihr davon esst (vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse: Gen 2,17),
gehen euch die Augen auf;
ihr werdet wie Elohim (Gott) und erkennt Gut und Böse’ ...” (Gen 3,4f.).

Das Kennen lernen dessen, was das Gute und Böse ist, oder: sein soll, ist nach biblischer Ausdrucksweise gleichbedeutend mit: Ausübung der Obermacht über diesen Bereich. Indem jemand den Namen auferlegt, ist er notwendig überlegen: höher, wogegen die benannte Sache notgedrungen den auferlegten ‘Namen’ annehmen muss ...

Nach solcher Macht greifen die Gatten – bzw. irgendwelche ‘Partner’, sooft sie die Hinordnung des Aktes stören. Sie rufen sich dann als ‘Gottheit’ aus: als künstlicher ‘Gott’. Sie proklamieren sich usurpatorisch als Besitzhaber der Geschlechtlichkeit und der hier geltenden Gesetze.
– Jedoch Gott der Wahrheit kann unmöglich darauf verzichten, dass Er Gott der Wahrheit und Offenbarung ist. Gatten, die die Fruchtbarkeit des Aktes zunichte machen, werden nur Spottbild-‘Gottheit’. Das Finale der aufgelehnten Lostrennung von Gott läuft der unwiderruflichen Tragödie entgegen: der Lostrennung vom ... scheinbar gerade gesuchten Leben – und der gesuchten: Liebe!

B.
AUFLEHNUNG GEGEN GOTT
ALS URQUELL VON
LIEBE UND LEBEN

Verzierung

Schöpfers Eigentum

Niemand kann sich die Fähigkeit anmaßen, das ‘Leben wecken’ zu können. Der Mensch erhält diese Fähigkeit vom Schöpfer. Diese Feststellung ist radikal und unerschütterlich. Man kann sich nur verwundern, dass das von so vielen Menschen nicht zur Kenntnis genommen wird, oder auch dass daraus keine Schlüsse gezogen werden.
– Ferner, es kann nicht bestritten werden, dass der Schöpfer und zugleich Erlöser – Mann und Frau, sein lebendiges Ebenbild, liebt. Er liebt sie mit einer Liebe, die stark und anspruchsvoll ist (vgl. BF 14.18). Als Erlöser hat Er vor sich selbst bewiesen, wie sehr anspruchsvoll die Liebe werden kann (s. Joh 13,1):

„In Antwort auf seine Frage (des jungen Mannes):Was muss ich Gutes tun, um das ewige Leben zu gewinnen?’ hat Jesus auf Gott, den Herrn der Schöpfung und des Bundes, verwiesen; Er hat die ... moralischen Gebote in Erinnerung gerufen; Er hat auf deren Geist und Radikalität hingedeutet, indem Er den jungen Mann aufforderte, seine Armut in Demut und Liebe nachzufolgen: ‘Komm und folge Mir nach’ ! Die Wahrheit dieser Lehre wurde am Kreuz im Blut Christi besiegelt: sie wurde im Heiligen Geist zum Neuen Gesetz der Kirche und jedes Christen” (VSp 114).

(7 kB)
Wie wunderbar sind Deine Werke, o Herr! – Ansicht auf einen Golf. – O Herr, lenke mein Leben, da ich immer wieder so leicht den Einflüsterungen des BÖSEN erliege. Ich bitte auch innigst – wie Petrus, als er im See untersank: In der Stunde meines Sterbens rufe mich, und lass mich zu Dir hinkommen, sollte es selbst durch die aufgewühlten Wellen des Meersturms geschehen. Dass ich DORTHIN komme, wo auch DU BIST: im HAUS des VATERS.

Gerade dieser Gott, dieser Lebende und Sprechende (Joh 1,3.14) – hat in die Geschlechtlichkeit sowohl die Fähigkeit zum Lieben (bräutlicher Sinngehalt des Leibes), wie auch der Lebens-Weitergabe (elterlicher Sinngehalt des Leibes) eingeschrieben. Er hat den Vereinigungsakt so konstruiert, dass er mit seiner Dynamik zwar nach Verkoppelung von Mann und Frau in ein „zwei-zu-Einem-Fleisch” strebt. Aber diese erreicht ihre Vollendung erst, wenn im Geburtstrakt der Frau ein lebendiges Teilchen des Mannes: die Samenflüssigkeit – niedergelegt wird (so in der Regel).
– Dieses Teilchen ist keineswegs nur ‘Materie’, sondern Gabe der Ganzheitlichkeit seiner Person – an ihre Person. Diese Hingabe strebt jedes Mal nach Verlängerung-für-immer: in ewiger Erfüllung des Hochzeitsmahls mit dem Bräutigam-vom-Kreuz.

Die Frau nimmt die Gabe-Person ihres Mannes an und erwidert sie, indem sie seine Männlichkeit jetzt mit ihrer ganzen Person: als Frau und Ehegattin umgreift. Das sich in dieser geistig-körperlichen Verkoppelung auslösende Erlebnis wird aus Gottes Einsetzung im Höchsterlebnis des Mannes zum Grundboden, auf dem neues menschliches Leben entstehen kann. Wie in Gott – das Erschaffen-Leben Erweis der Macht seiner sich selbst darbietenden Liebe ist, so soll beim Menschen, Gottes Ebenbild, Leben als Frucht der Energie der Liebe der sich aneinander dahinschenkenden Personen von Mann und Frau eintreffen. Liebe – liebt in ihrer Selbst-Hingabe so sehr, dass sie gleichsam die Eigenschaft der „Erschaffungsmacht” ausübt:

„In ihrer tiefsten Wirklichkeit ist die Liebe ihrem Wesen nach Gabe, und die eheliche Liebe, die die Gatten zum gegenseitigen ‘Erkennen’ führt, das sie zu ‘Einem Fleisch’ macht, erschöpft sich nicht unter ihnen beiden, weil sie sie zur größten Hingabe befähigt, dank der sie zu Mitarbeitern Gottes werden, indem sie die Gabe des Lebens einer neuen menschlichen Person schenken. Während sich die Eheleute also einander dahinschenken, geben sie aus sich eine neue Wirklichkeit heraus: das Kind, lebenden Widerschein ihrer Liebe, bleibendes Zeichen ihrer ehelichen Einheit und lebendige und unauflösliche Synthese ihres Vater- und Mutterseins” (FC 14).

Teilhabe
an der Schöpfermacht

Die Entstehung des Menschen entschlüpft dem menschlichen Einblick. Sooft Mann und Frau den Geschlechtsakt unternehmen, bereiten sie nur den Grundboden für die Lebens-Saat vor. Selbst die ‘Einimpfung’ des Leben-Funkens überragt die Fähigkeiten eines Geschöpfes. Es beginnt die Domäne nicht mehr der Biologie, sondern Gottes: des Vaters des Lebens. Das wird der Ehe und Familie von heute im Klima einer unerwarteten Wärme von Johannes Paul II. – in seinem Brief an die Familien – zum Bewusstsein gebracht. Der Heilige Vater führt Worte des hl. Paulus an:

„Daher beuge ich meine Knie vor dem Vater, nach dessen Namen jedes Geschlecht im Himmel und auf der Erde benannt wird, und bitte, Er möge euch aufgrund des Reichtums seiner Herrlichkeit schenken, dass ihr in eurem Inneren durch seinen Geist an Kraft und Stärke zunehmt. Durch den Glauben wohne Christus in euren Herzen ...” (Eph 3,14-17; s. BF 5.6; usw.).

Gott ist aber keinesfalls eifersüchtig. Als guter ‘Pädagoge’ freut Er sich an der Freude, wenn die Gatten seine ihnen angebotene Einladung zur Mit-Erschaffung annehmen. Zu diesem Zweck hat Er den Menschen als unterschiedlichen Geschlechts erschaffen und in ihn die Zeugungsfähigkeit eingeprägt. Da aber Gott den Menschen eben als Person erschaffen hat, hat Er die Geschlechtlichkeit mit Verantwortung – nach dem Maß der menschlichen Natur verbunden: ausgestattet mit Vernunft, befähigt freiwillige Wahlen zu treffen. Gott wünscht, dass Leben als Frucht der ehelichen Liebe auftaucht – ergriffen an ihrer Macht, die im Kind, der unzerstörbaren Liebe-Synthese von Gatte und Gattin (vgl. FC 14), schon für immer bestehen wird.

Doch Besitzhaber sowohl der Liebe, wie des Lebens bleibt unabdingbar Gott allein. Mann und Frau werden in der Ehe nur gerufen:

„... zu einer besonderen Teilhabe an (Gottes) Liebe und zugleich an seiner (Gottes) Macht als Schöpfer und Vater durch ihre freie und verantwortliche Mitwirkung bei der Weitergabe des menschlichen Lebens ...
– Somit ist die grundlegende Aufgabe der Familie, dem Leben zu dienen, im Laufe der Geschichte den Ur-Segen des Schöpfers zu verwirklichen: Weitergabe – durch die Zeugung – des Ebenbildes Gottes von Mensch zu Mensch” (FC 28; vgl. ebd., 17; HV 1; BF 8; usw.).

Ist Gabe Gottes schon die Befähigung an sich, Leben weiter-geben zu können und es zu dürfen, so gilt umso mehr als Gottes Gabe der von Ihm herkommende Ruf zur Mit-Erschaffung des Menschen zusammen mit Gottes Allmacht. Gott richtet diesen Ruf an die Gatten mit völliger Ehrachtung vor ihrer Würde, wie sie sich in der Vernunft, in Freiheit, und Befähigung zur Unternehmung von Verantwortung äußert. Gott wendet sich an die Gatten mit gleichsam ähnlicher Frage, wie sie vom Priester gestellt wird, der bei der Eheschließung assistiert:

Wollt ihr mit Liebe annehmen und katholisch erziehen –
die Nachkommenschaft, mit der euch Gott beschenken wird?”

(vgl. BF 8; so übersetzt nach dem Originaltext; das deutsche Rituale weicht leider auch hier ... ganz weit vom Vatikanischen Text ab!).

Gott schätzt nichts so hoch, als die freie Entscheidung seines Ebenbildes. So sehr, dass Er selbst den Gebrauch des Zeugungs-Vermögens seinem freien Willen überlässt. Jedermann weiß besten Bescheid – und wenigstens er spürt es mit dem Glaubenssinn, dass er von jedesmaligem Betreten des Terrains der Intimität Rechenschaft ablegen werden wird. Sooft sich die Partner in das Erleben ihrer Intimität einlassen, berühren sie fast diesen Gott, der in seiner Liebe ganz Leben ist. Auch ihre Liebe – soll ganz Leben sein. Das Eins-Werden im Geschlechtsakt ist immer Hinuntersteigen zu „Urquellen selbst des Lebens” (HV 13). Hier ist dauernd der Herr: Gott – greifbar.

Diese Wirklichkeit hat Johannes Paul II. in Worten voller Wärme in seinem Brief an die Familien zum Ausdruck gebracht:

„Wenn aus der ehelichen Einheit der beiden ein Neuer Mensch geboren wird, so bringt er ein besonderes Abbild und Ähnlichkeit Gottes selber in die Welt: in die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben.
– Wenn wir sagen, dass die Ehegatten als Eltern Mitarbeiter Gottes-des-Schöpfers in der Empfängnis und Zeugung des Neuen Menschen sind, beziehen wir uns mit dieser Formulierung nicht nur auf die Gesetze der Biologie, sondern darauf, dass in der menschlichen Elternschaft Gott selber gegenwärtig ist – gegenwärtig in noch anderer Weise, als es in jeder anderen Zeugung in der sichtbaren Welt ‘auf Erden’ geschieht.
– Es kann doch allein von Ihm die ‘Ebenbildlichkeit und Ähnlichkeit’ stammen, wie sie dem menschlichen Wesen eigen ist, wie es bei der Schöpfung war. Die Zeugung ist die Fortführung der Schöpfung” (BF 9; vgl. EV 43).

Daraus schöpft jede eheliche Vereinigung ihre Würde. Hier fügt sich die Erschaffungs-Liebe des Vaters und Schöpfers mit der Liebe der einander sich dahingebenden Gatten zusammen. Es gibt kein anderes menschliches Tun, das mit dem Eheakt verglichen werden kann. Dank seines kann nämlich ein Mensch entstehen! Das überragt die biologischen Möglichkeiten allein von Mann und Frau. Aber so hat das Wunder des Lebens der einzige Eigentümer der Liebe und des Lebens gegründet. Versuchen die Partner über das Geheimnis, in das sie sich hineinsenken, nachzudenken, stellen sie ohne Schwierigkeit fest, dass der untrennbare Zusammenhang zwischen dem gegenseitigen Sich-Schenken und der Befähigung zur Lebens-Weitergabe sie mit seiner Unbegreiflichkeit überragt.

Der Schöpfer
in seiner Unterordnung
an elterliches Tun

Der Schöpfer wird zugleich demütiger Diener und Knecht seines Geschöpfes. So hat es selbst der Sohn Gottes artikuliert: „Denn der Menschensohn ist nicht gekommen, um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele ...” (Mt 20,28; Mk 10,45). So ist aber überhaupt Gott der ‘Ganze’ – dieser Dreieinige:

„Amen, Amen, Ich sage euch: der Sohn kann nichts von sich aus tun, sondern nur, wenn Er den Vater etwas tun sieht. Was nämlich der Vater tut, das tut in gleicher Weise der Sohn. Denn der Vater liebt den Sohn und zeigt Ihm alles, was Er tut” (Joh 5,19f.).

Im Anschluss an die Elternschaft könnte man sagen, dass Gott sich selber zum Gehorsam den biologischen Regelmäßigkeiten verpflichtet hat, die Er selbst geschaffen hat und die Er Mann und Frau in ihre Hände hineinlegt. Kommt es zum Zusammentreffen der Zeugungszellen, impft Gott über jeden Zweifel hinaus den Lebensfunken in die entstandene Zygote ein. Im selben Augenblick wird ein Neuer Mensch zum Dasein gerufen. Gott gibt ihm einen Namen (Offb 2,17), der die jetzt initiierte Lebensgeschichte bestimmt. Der einmal empfangene Mensch hört schon niemals zu existieren auf.

<i>(17 kB)</i>
Jahr 2011: Besuch im BZ-Lager in Majdanek bei Lublin. Inschrift am monumentalen Denkmal: UNSER GESCHICK – WARNUNG FÜR EUCH

Die Tatsache mag schwer zu begreifen sein, auch wenn sie keinem geringsten Zweifel unterliegt, dass es keinen Menschen gibt – im absoluten Sinn, der sich Gottes Erschaffungwillen gleichsam entwunden hätte. Dieser aber – ist immer voller Liebe. Diese Glaubensüberzeugung hat ihren Ausdruck in Worten gefunden, die dem Zweiten Vatikanischen Konzil wohl der damalige Metropolit Wojtyła vorgeschoben hat:

„Der Mensch, der auf Erden das einzige von Gott –
um seiner Selbst (dieses Menschen) gewollte Geschöpf ist ...” (GS 24).

Sollten selbst die Umstände, unter denen es zur Besamung-Befruchtung der Eizelle kommt, sündhaft sein, beschenkt Gott das zu entstehende Wesen mit aller Gewissheit mit dem Funken personalen Lebens, indem Er den entstehenden Kleinen Menschen mit allem Zartgefühl seiner „Liebenden Allmacht” (DeV 33) zum Existieren hervorruft.

Gott fügt sich in diesem Augenblick dem Tun seines lebendigen Ebenbildes. Auch im Fall sündhafter Betätigung, und selbst sollte sie verbrecherisch sein: Vergewaltigung, Entfruchtung des Aktes, Experimente an menschlichen Gameten, Befruchtung – und wenn gleich danach die nicht allzu gut ‘gelungenen’, bzw. nicht mehr ‘nötigen’ Zygoten (schon Menschen) in die Mülltonne weggeworfen werden sollten. Mit Hilfe eines gewagten Anthropopathismus könnte man sagen: Zutiefst erschüttert und entrüstet, indem Er „randvoll gemacht hat ... seinen Grimm, ausgegossen seinen glühenden Zorn” (Klgl 4,11) wegen der Sünde dieser zweien oder der entarteten sog. ‘Wissenschaftler’, die Gott zu beweisen vorhaben, sie würden besser als Er einen Menschen „erschaffen”, nimmt Gott das in diesem Augenblick entstehende – sein lebendiges „Ebenbild” voller zärtlichster Liebe an. Er befähigt es zum Leben, indem Er es mit seinem „Lebenshauch” (Gen 2,7; vgl. Ps. 104 (103) 29f.) beschenkt. Dass auch diese Menschen-Person eine Wahl treffen kann: für Liebe und Leben: dieses ewige Leben.

Von Gott
„um seiner Selbst willen” gewollt

Der entstandene Mensch wird von Gott jedes Mal gewollt „... um seiner Selbst willen”. In seinem Gehorsam dem Menschen gegenüber nimmt Gott die – im schlimmsten Fall sündhaft, bisweilen verbrecherisch und zugleich ‘vereitelt’ unfruchtbargemachte – Ihm, Gott, aufgenötigte Mit-Erschaffung vonseiten dieser zwei Eltern entgegen, ein andermal eines sog. ‘Wissenschaftlers’, der Experimente an menschlichen Gameten durchführt. Dennoch Gottes Wort erschafft den Menschen niemals hierfür, um dank seines Tat gewordenen Daseins – irgendein anderes, höheres Ziel zu erreichen. Kein einziger Mensch wird von Gott instrumental zum Dasein berufen!

Diesen Gedanken greift Johannes Paul II. des Öfteren auf. Sei es z.B. im folgenden Fragment:

„... Der Mensch ist ... ‘das einzige Geschöpf auf Erden, das Gott um seiner Selbst willen gewollt hat’. Das Entstehungs-Geschehen des Menschen – es sind nicht nur Gesetze der Biologie, es ist gleichzeitig der Erschaffungs-Wille Gottes. Dieser Wille gehört zur Genealogie eines jeden der Söhne und Töchter der menschlichen Familien. Gott hat den Menschen von Anfang an ‘gewollt’ – und Gott ‘will’ ihn in jeder menschlichen Empfängnis und Geburt. Gott ‘will’ den Menschen als ein Ihm ähnliches Wesen, als Person. Dieser Mensch – jeder Mensch – wird von Gott ‘um seiner Selbst willen’ erschaffen.
– Das gilt für jeden Menschen, für alle, ebenfalls für jene, die mit welcher tiefen Erkrankung oder Zurückgebliebenheit zur Welt kommen. In die personale Konstitution jedes und aller ist der Wille Gottes eingeschrieben, der will, dass der Mensch eine Ihm allein eigene Zweckmäßigkeit hat.
– Gott übergibt den Menschen ihm selbst, während Er ihn zugleich der Familie und der Gesellschaft gibt. Zu gleicher Zeit auferträgt Gott diesen Menschen der Familie und der Gesellschaft. Die Eltern, die vor Einem neuen Menschenwesen stehen, sind oder sollen sich voll dessen bewusst sein, dass Gott diesen Menschen ‘will’ – ihn ‘um seiner Selbst willen’ will ...” (BF 9).

Jeder Mensch ist „... in der Welt Offenbarung Gottes, Zeichen seiner Gegenwart, Spur seiner Herrlichkeit” (EV 34). Denn:

„Unter allen sichtbaren Kreaturen ist nur der Mensch ‘fähig, seinen Schöpfer zu erkennen und zu lieben’. Das Leben, das Gott dem Menschen schenkt, ist weit mehr als ein Existieren nur in der Zeit. Es ist ein Streben nach der Fülle des Lebens; es ist Keim einer Existenz, die über die Grenzen der Zeit hinausgeht: ‘Gott hat den Mensch zur Unvergänglichkeit erschaffen – und ihn zum Bild seines eigenen Wesens gemacht’ (Weish 2,23)(EV 34).

Hier ist der Grund dafür, dass der Schöpfer an den Menschen „denkt” (Ps 8,5; EV 35). Einerseits „kennt” Gott im voraus jeden Menschen, bevor er noch als von seiner Mutter geborener erscheint (vgl. Jer 1,5; Eph 1,4f.; EV 44). Anderseits soll auf den Lippen jedes Menschen eine Dankhymne für die Gabe der Erschaffung erscheinen, und zugleich Freude deswegen, dass Gott ihn „im Mutterschoß gewoben und uns gesehen und geliebt hat, als wir noch ohne Gestalt waren” (EV 84; vgl. Ps 139 (138) 13.15f.).

Die menschliche Person ist etwas Einzigartiges, weil sie auf solche Weise von ihrem Schöpfer und zugleich Erlöser zum Existieren berufen wird. Ihr kommt ein Wert um ihrer Selbst willen zu, und nicht erst wegen ihres Verhältnisses zu einem höheren Zweck. Der Mensch ist das einzige Geschöpf, das von Gott als das eigentlich beabsichtigte, d.h. gewollte ist: gewollt „... um seiner Selbst (dieses Menschen) willen”. Gott wird dem geschaffenen Menschen gegenüber ganz und gar zur Hingabe, indem Er das eine beabsichtigt: dass er sei, d.h. dass er Person sei – ein jemand Geliebter und Liebender! Glücklicher!

Solche Verhaltensweise zu jeder Person: ihre völlige Akzeptation, ist ontologischer Imperativ (Anspruchs-Erfordernis selbst des Seins), aber daselbst auch ethischer Imperativ.
– Indem jetzt Gott den Menschen „um seines Selbst willen” erschafft und ihn ohne Vorbedingungen liebt, sollen auch Teilnehmer des Geschlechtsverkehrs weit offen für seine elterlichen Folgen bleiben. Sooft sie sich ehelich vereinigen, sollen sie immer die elterliche Bereitwilligkeit bezeugen. Das Seins-Band zwischen gegenseitigem Sich-Schenken und seiner Prokreations-Dynamik schafft einen ethischen Imperativ: einer unbedingten Annahme der potentiellen Elternschaft.

Allerdings jeder ethische Imperativ, sollte er innerlich noch so verbindlich sein, ist zerbrechlich. Er wendet sich an die Freiheit des Menschen. Und diese kann ihn unbeachtet sein lassen, ihm widersprechen, ihn zerstören. Im Fall des Verkehrs handelt es sich um zwei Freiheiten: Gottes, der diese beiden zur Mit-Erschaffung zusammen mit Ihm ruft; und die Freiheit dieser beiden; manchmal sind es ... Eheleute.

Zerstörung des Offenbleibens
für Elternschaft

Die Schwangerschaftsverhütung schlägt mit aller Wucht in das besprochene Schlüssel-Band: der Mitwirkung der Partner des Aktes mit der schöpferischen Allmacht Gottes. Elterlich-widrige Praktiken streben auf schreiend formulierte Weise danach, die in die Geschlechtlichkeit eingeprägte prokreative Fähigkeit auszuschalten, und sollte es nicht anders gelingen, sie überhaupt zunichtezumachen. Dieses Ziel wird verschiedenartig erreicht: mit einsamen Taten, mit Ersatzformen zu zweit und einsam, mit unterbrochenem Verkehr, angewandten Kontrazeptionsmitteln, mit Abortivmitteln, über operative Eingriffe.

Alle Techniken zur Entfruchtung des Aktes streben dieses Ziel an. Die Perspektive einer möglichen Prägnanz löst Feind- und Hassgefühle aus, und selbst die Bereitschaft zur Mordtat. Die ‘Verhütungs’-Technik zielt die Bändung der Prokreationsfähigkeit ab, da von ihr die Sex-Freiheit gestört wird (vgl. EV 12f.). Indem diese aber unabhängig vom menschlichen Willen dennoch da ist, sucht die Technik, mit Anwendung von ‘Kraft’ (vgl. EV 13) sie sich zu unterjochen. Ein empfangenes Kind benötigte Liebe-Mühe, wogegen die Begehrlichkeit hier und jetzt nach Arten und Weisen zur Befriedigung der eigenen Leidenschaft sucht.

Johannes Paul II. gebraucht in diesem Fall ungemein kräftige Worte. Er durchführt eine Parallele zwischen der Darstellung im Evangelium der Ankündigung Mariens, der Unbefleckten Mutter des Erlösers – und der parallel zu ihr ablaufenden tödlichen Gefährdung des Lebens gerade dieses Erlösers, auf den gelauert wird, sobald Er nur erscheint:

„Im Evangelium von der Kindheit (Jesu Christi) wird also die Ankündigung des Lebens, die sich auf wunderbare Weise in der Geburt des Erlösers erfüllt, deutlich der Bedrohung des Lebens gegenübergestellt. Die Ankündigung des Lebens bezieht sich auf das Geheimnis der Menschwerdung des Wortes ...
– ‘Gott ist Mensch geworden, damit wir vergöttlicht werden’. Diese Wahrheit des Glaubens ist zugleich Wahrheit des menschlichen Seins.
– Sie spricht auch von der Größe der Bedrohung, wie sie jeder Anschlag auf das Leben des nicht geborenen Kindes ist, zumal im Schoß der eigenen Mutter. Wenn wir uns je in einem Punkt auf den Antipodien (= Vorstufen) dessen befinden, was als ‘Schöne Liebe’ genannt wird, ist es gerade hier.
– Wird es ausschließlich auf Genuss abgesehen, kann man bis zur Tötung der Liebe kommen, indem man ihre Frucht tötet. Die ‘Gebenedeite ... Frucht Deines Leibes’ (Lk 1,42) wird für die Zivilisation des Genusses gleichsam ‘Frucht die verflucht’ ist ...” (BF 21).

Im Gegenteil zur Entfruchtigungstechnik, von der gewalttätige Lösungen angeboten werden, spricht die Ethik mit moralischen Weisungen. Zwar sind sie im Gewissen verbindlich, dennoch sie rufen die Freiheit an. Die Ethik erstrebt keine Beherrschung an: sie schließt sich für das Gute auf. Sie schließt die instrumentale Nutznießung aus, beruft sich dagegen auf Verantwortung – selbst einer nur potentiellen Person gegenüber, als dem höchsten Wert. Sie bekennt, dass niemand außer Gott allein eine Macht über die Person ausüben darf. Dem Kind gebührt Hochachtung, da selbst Gott den Menschen annimmt und es „um seines Selbst willen”  tut.


Vermerk. Manche ‘Gedanken’ des gerade dargestellten Inhaltes stammen von: Carlo Caffara, Transmission of Life, in: NFP 11 (1984/11) 2-7; ders., Anthropological and Theological Foundations of the Magisterium of the Church on the Transmission of Human Life, Roma: VI.1984 – in: NFP 14 (1987/2) 2-5; ders., Theological Reflections on the Transmission of Life, Roma: VI. 1984 – in: NFP 14 (1987/4) 2-7).

Anschlag auf Gott
als die mit Leben beschenkende Liebe

Egal wie erreicht, ist die Entfruchtigung des Geschlechtsaktes eine Gott in seiner strikt Gottes Kompetenz geworfene Herausforderung: als dem Urheber des menschlichen Lebens, das Gott „um seines Selbst willen” beabsichtigt.
– Die Entfruchtigung zielt danach ab, Gott um jeden Preis ein Hindernis aufzustellen und selbst es Ihm unmöglich zu machen, dass Er mit personalem Leben beschenkt – unter Gegebenheiten, unter denen Er es sonst tun würde. Er würde sich nämlich dann an das Mit-erschaffende Tun der betreffenden zwei Menschen mit Ihm – gehorsamsmäßig anpassen. Mit anderen Worten, die Partner reißen das Recht der höchsten Arbiter-Schiedsrichter über die Umstände an sich, unter welchen es zur Entstehung eines Kindes kommen soll bzw. ein Kind nicht entstehen darf. Sie weisen voller Anmaßung die früher versprochene Rolle ab, dass sie nur Mitarbeiter, zusammen mit der Allmacht Gottes, sein werden. Sie erlauben Gott nicht den Menschen, der entstehen kann, „um seines Selbst willen” zu lieben. Sie reißen das Recht der Urheberschaft mit Bezug auf das Wecken des Lebens an sich.

<i>(21 kB)</i>
Fragment des Innenraumes der Krematorien in Majdanek bei Lublin, Polen, im Konzentrations-Lager des Todes. Besuch: 2011.

Das beabsichtigte Ziel kann nur mit Anwendung einer gewaltsamen Lösung erreicht werden. Daher zerstören die Partner gewalttätig das von Gott erschaffene, untrennbare Band zwischen der Hinordnung des Aktes auf Einheit in Liebe – und seinem Offenbleiben auf Elternschaft. Die Betätigung der Partner kennzeichnet sich daselbst nicht nur mit Ungehorsam dem Gesetzgeber und Schöpfer des untrennbaren Bandes der Liebe und Elternschaft gegenüber. Sie wird außerdem zum Aufruhr gegen Gott in seinen Ihm aller-eigensten Eigenschaften, die über Ihn als Gott entscheiden: Urquelle der Liebe, deren anderer Name Leben ist. Die Entfruchtigung der Kopulation wird daselbst zur Anmaßung, an Gottes Stelle zu stehen: Usurpation strikt Göttlicher Macht.

Hier steckt die ontologische und ethische Bosheit der elterlich-widrigen Praktiken. Der Mensch wirft herausfordernd den Fehdehandschuh Gott als Gott entgegen. Er erpresst an Ihm einen Zweikampf. Gottes Ebenbild erlaubt dem Herrn der „Urquellen des Lebens und der Liebe” nicht, Neue Menschen „um ihrer Selbst willen” zu erschaffen! Die Partner reißen – in die eigenen, oft blutigen Hände, dem Wesen nach Gottes Eigenschaften an sich: die Liebe und das Leben. Von nun an entscheiden sie selbst darüber, wer und wann entstehen darf – als „gewollt um seines Selbst willen”, und wer nicht leben darf. Den Gott der Wahrheit setzen sie auf das Niveau eines Jemanden herab, der ihrer Aufmerksamkeit nicht nur unwürdig ist, sondern den man – als den, der bei der Ausbeutung des Leibes und Geschlechts stört, am besten überhaupt töten sollte.
– So verstehen wir die Lehre der Kirche, wie sie mit Worten Johannes Paul II. formuliert wird:

„Am Anfang jeder menschlichen Person steht ein Schöpfungs-Akt Gottes: Kein Mensch kommt zufällig zum Leben; er ist immer das End-Ziel der schöpferischen Liebe Gottes.
Aus dieser grundlegenden Glaubens- und Verstandes-Wahrheit ergibt sich, dass die der menschlichen Sexualität eingeschriebene Zeugungs-Fähigkeit – in ihrer tiefsten Wahrheit – ein Zusammenwirken mit der Schöpfungskraft Gottes ist.
– Daraus ist auch abzuleiten, dass der Mann und die Frau nicht allein über diese Fähigkeit disponieren und herrschen können, da sie berufen sind, in ihr und durch sie an der schöpferischen Entscheidung Gottes teilzuhaben.
– Wenn daher die Ehegatten durch Empfängnis-Verhütung ihrem ehelichen Geschlechtsleben die Möglichkeit, neues Leben zu zeugen, nehmen, maßen sie sich eine Macht an, die allein Gott zusteht: die Macht, in letzter Instanz über die Geburt eines Menschen zu entscheiden. Sie maßen sich an, nicht mehr Mitwirkende an der Schöpfungskraft Gottes zu sein, sondern der letztlichen Depositäre der Urquellen des menschlichen Lebens zu sein.
– So gesehen, muss die Empfängnisverhütung objektiv als dermaßen schlecht beurteilt werden, so dass sie niemals, mit keiner Begründung gerechtfertigt werden kann.
Wird das Gegenteil gedacht oder ausgesprochen, so heißt das zu behaupten, es können im menschlichen Leben Situationen erscheinen, in denen es erlaubt sei, Gott nicht als Gott anzuerkennen ...”
(Johannes Paul II, Ansprache an die Teilnehmer des Studienseminars „Die verantwortliche Elternschaft”, Rom – 17.IX.1983, p. 1; s.: OR-D 13 (1983/39/30.IX.) S. 4; DAS-1983, 1083f.).

Das theologische Argument lässt demnach verstehen, warum die Verhütung der Schwangerschaft immer Bosheit (Sünde) in Art der Satans-Sünde ist. Satan strebt danach, Gott als Gott in seiner Eigenschaft der Liebe und Barmherzigkeit zu vernichten. Maßnahmen die auf Entfruchtigung des Geschlechtsaktes hingeordnet sind, stellen einen mit Kraftaufwand durchgeführten Eingriff in die – in die Geschlechtlichkeit eingeschriebene Befähigung dar, dass die Wirklichkeit zum Ausdruck gebracht werden kann, die die eigentlichste Eigentums-Domäne Gottes bildet: Leben und Liebe. Gott selbst, der auf „unsagbare Weise” (DeV 37) beschenkt, hat hier die Urquellen der Liebe hineingelegt, indem Er sie mit der Kraft ausgestattet hat Frucht einer lebendigen Neuen Person bringen zu können.
– Die Entfruchtigung des Geschlechtsaktes schlägt so gezielt in das Kondensat selbst Gottes aus. Daher gibt es hier nicht und es wird niemals irgendwelche Umstände geben, die objektiv genommen das qualitative Gewicht dieser Handlungsweise als Sünde in der Art Satans-Sünde abzumildern imstande wären.

Verzierung

RE-Lektüre: II.Teil, Kapit.6a.
Stadniki, 8.XI.2013.
Tarnów, 27.V.2023.

(0,7kB)        (0,7 kB)      (0,7 kB)

Zurück: INHALTSVERZEICHNIS



Sechstes Kapitel. BETÄTIGUNGEN ‘CONTRA’: WAS SAGT GOTT DAZU ?
Theologische Bewertung


Erklärung zum Thema

A. ‘NEIN’ ANGESICHTS DER HINORDNUNG DES AKTES AUF ELTERNSCHAFT
Im Anvertrauen auf das moralische Gesetz Christi
Zuständigkeit des Schöpfers
Zurückweisung Gottes als Schöpfers und Herrn der Friedensordnung des Verkehrs

B. AUFLEHNUNG GEGEN GOTT ALS URQUELL VON LIEBE UND LEBEN
Schöpfers Eigentum
Teilhabe an der Schöpfermacht
Der Schöpfer in seiner Unterordnung an elterliches Tun
Der von Gott nicht instrumentell erschaffene Mensch
Von Gott „um seiner Selbst willen” gewollt
Zerstörung des Offenbleibens auf Elternschaft
Vermerk. Aus Artikeln von Carlo Caffara
Anschlag auf Gott als die mit Leben beschenkende Liebe

Bilder-Fotos

Abb.1. Leidender-Mitleidender Jesus - Garten der SCJ in Lublin
Abb.2. Johannes Paul II. tief im Gebet versunken
Abb.3. Tag des 50-jährigen Priesterjubiläums, Lublin 2011:
!empt (0 kB)Bisch.Józef Wróbel, Stefan L.

Abb.4. Wie wunderbar sind, Herr, Deine Werke
Abb.5. Im KZ-Lager Majdanek-Lublin. Besuch 2011
Abb.6. Krematorien im KZ-Lager Majdanek-Lublin. Besuch: 2011