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VERMERK: Abkürzungen zur angeführten Literatur s. Literatur

Verzierung

C.
ELTERLICH-WIDRIGES
EINGREIFEN IN DIE
„SPRACHE DES LEIBES”

Verzierung

Der „Sprache des Leibes” aufgedrängte Lüge

Der Einblick in das anthropologische Ausmaß des ehelichen Aktes lässt leichter verstehen, warum sich die elterlich-widrigen Betätigungen der Wirklichkeit widersetzen, die in diesem Augenblick vom Leib des Mannes und der Frau und in ihrem Auftrag laut „bekannt” wird. Das elterlich-widrige Tun wird zu einer dem geschlechtlichen Akt gewaltsam aufgedrungenen Verlogenheit: sowohl was die Struktur, wie die Dynamik des Aktes angeht.

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Ich gelobe dir LIEBE, TREUE, Redlichkeit, d.h. WAHRHEIT beim ehelichen Verkehr; und dass ich dich nicht verlasse, bis uns der Tod trennt! – Ob diese Worte, so feierlich in der Stunde des geschlossenen ehelichen Bundes der Kommunion in Leben-Liebe, auch das ganze Leben in Ehe die Norm der gegenseitigen Beziehungen dieser beiden zueinander tatsächlich bestimmen werden?

Indessen diese beiden greifen nach einer Technik zurück, um die möglichen ‘unerwünschten Folgen’ der naturgemäß sich entwickelnden Dynamik des Aktes zunichte zu machen. Der beabsichtigte Endzweck des angewandten Mittels soll mit dem Strich über die Ausrichtung des Aktes auf elterliche Potentialität gleichkommen. So kommt es auch diesmal zu gewaltsam aufgedrungener Lüge der Sprache des Leibes. Denn der zum vollen Erlebnis gelangende Leib von Mann, aber auch der ihn empfangende Leib seiner Frau – möchte im Namen ihrer beiden den der inneren Friedensordnung des Vereinigungsaktes entsprechenden Inhalt zum Ausdruck bringen: die elterliche Bereitwilligkeit – durch die Tatsache allein einer so weit vorangeschobenen Vereinigung. Die Entfruchtigung des Verkehrs wird aber zur gewaltsam aufgedrungenen Verfälschung des grundlegenden Sinngehaltes des Aktes, angefangen vom biologisch-körperlichen Niveau.

Umso deutlicher kommt die elterlich-widrige Verhaltensweise als Missklang, der der Natur entgegengesetzt ist, zum Vorschein, wenn man die Würde dieser beiden als Personen berücksichtigt. Der Verantwortliche für die Qualität der Verhaltensweise ist nicht der Leib, sondern der Jemand: diese beiden, die sich einander offenbaren und einander mit ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit beschenken. Berufen zur Personen-Kommunion, d.h. um uneigennützige Gabe-‘für’-einander zu werden, treten sie daran, diese Hinordnung ihres Bundes mit dem Akt so weit vorgeschobener Zusammenschmelzung zu besiegeln und gleichsam ein „Ein Subjekt” zu werden.

Für die Menschen-Person gibt es keine andere Art und Weise, „sich selbst zu finden”, als indem er sich in selbstloser Gabe einer anderen Person dahinschenkt. Vor den Gatten steht die Wahl einer Vielzahl von Arten und Weisen, sich einander als Gabe zu schenken. Alle anderen – außer dem Vereinigungsakt – drücken die Ganzheitlichkeit der Gabe aus, ohne aber die Gechlechtsorgane einzusetzen. Diesmalig aber entscheiden sich diese beiden in ihrer Freiheit auf die Gabe der Ganzheitlichkeit – mit so sehr weit vorgeschobener intimer Vereinigungsform. Der Leib, der im Auftrag ihrer beiden „spricht”, zeugt mit der Struktur und Dynamik des Aktes, dass sie sich tatsächlich einander ganzheitlich schenken. Nur dass solcher Ausdruck, um in diesem Augenblick Gabe-Liebe zu sein, seinem Wesen nach sich unwiderruflich auch für die elterliche Bereitschaft aufschließt. Die Gatten sind sich genau bewusst, dass sie von niemandem gezwungen werden, sich ihr Liebe-Band dieses Mal mit so weit eingesetzter Ganzheitlichkeit ihres Sich-einander-Schenkens zu besiegeln. Dennoch, sie wählen in ihrer Freiheit eben dieses Zeichen, das die übrigen Zärtlichkeitserweise vollends überragt.

Man kann unmöglich nicht verstehen, dass das elterlich-widrige Eingreifen in den Vereinigungsakt eine schreiende Verneinung dessen darstellt, was ihre Leiber in diesem Augenblick mit dem Schwung der Ganzheitlichkeit des Erlebnisses in ihrer beiden Namen sprechen – zumal im Erguss des Mannes, aber auch im Leib der ihn empfangenden Gattin.
– Der Leib des Mannes spricht mit seiner Ganzheitlichkeit zur Gattin, dass er sich ihr wahrhaft auf totale Weise darreicht. Davon zeugt sein Höchsterlebnis: der „geistige Aufschwung der Materie”, mit dem er die Gabe seiner Person – an ihre Person besiegelt. Sein Blick ist in dieser Stunde ganz und gar nach Ihrem wahrhaften Gut hingelenkt, nicht aber nach dem eigenen, egoistisch angestrebten Erlebnis.
Sie dagegen nimmt diese Gabe an: nicht so sehr selbst allein den Leib ihres Ehegatten, sondern seine Person, die über diesen Leib spricht. Sie nimmt ihn in dieser Vereinigung zu einem „zwei-in-Einem-Fleisch” an. Er hinterlässt ihr sich Ganzen in diesem seinem lebendigen Teilchen, in dem sie ihn zu sich für die Dauer annimmt. Die Gattin erwidert diese Gabe mit ähnlichem Sich-Schenken, das ebenso total ist, indem sie ihn mit ihrer ganzen Weiblichkeit annimmt und mit ihrer Gegenseitigkeits-Gabe umfängt.

Sobald diese beiden in ihr bräutliches Eins-Werden irgendein Mittel einschieben, das seine Hinordnung auf Elternschaft ausschließt, zerstören sie daselbst die Dynamik des Aktes. Sie erpressen am Leib, dass er die Ganzheitlichkeits-Gabe zum Ausdruck bringt – und sie gleichzeitig total zurückzieht, oder eher ihr schlechterdings widerspricht. Offenbar, von der Selbsthingabe zieht sich nicht so sehr der Leib zurück, sondern die Person. Der Leib wird mit Kraft dazu genötigt, Unwahrheit-in-Wahrheit auszusagen: er wird zur Lüge aufgepeitscht. Die Lüge wird selbstverständlich nicht vom Leib begangen, sondern von der Person: Mann und Frau. Die beiden sind sich auch dessen bewusst. Schlimmer, sie beabsichtigen geradeaus diese Lüge ganz ausdrücklich. Sie sind sich auch um ihre Zurechnungsfähigkeit bewusst, deren Finale die sich dereinst bei Jemand Größeren abzuspielende Rechenschaft werden wird.

Diese Überlegungen betreffen nicht nur den unterbrochenen Verkehr, und nicht nur die Anwendung beliebiger Mittel zur Entfruchtigung des Geschlechtsaktes: Dasselbe gilt nämlich u.a. für das Petting und andere Ersatzformen. Bewusst herausgeforderte Erregung oder auch herausgelocktes Höchsterlebnis – ohne den Vereinigungsakt unternommen zu haben, bzw. ein Akt, der irgendwo außerhalb der Scheide unternommen wird (u.a. beim sog. ‘Oral-Sex’) – wegen der Befürchtung, an diesem Tag könnte die Empfängnis eintreten, ist nur andere Entfruchtigungsform des Aktes. Das Petting u.dgl. ist direkte Wahl solcher Form – nicht der Zärtlichkeit, sondern des Erlebnisses, das unmittelbar die Genitalien einsetzt. Das Erlebnis wird dieses Mal nur zu diesem Zweck erzwungen, um den Orgasmus wahrzunehmen, sollte er auch außerhalb der Scheide erfolgen. Es geht also um das „Sex”-Erleben – ohne sich mit einer Empfängnis belasten zu brauchen.

Bei allerlei Selbstbefriedigung zu zweit, wann es also zur Vereinigung nicht kommt, ist die Verlogenheit der „Sprache des Leibes” doppelt total.
– Gewaltsam zerstört und verlogen wird das „Sprechen” mit Bezug auf die elterliche Bereitwilligkeit: der Erguss findet doch nicht in der Scheide statt, sondern außerhalb von ihr.
– Gleichzeitig wird aber der Leib aufgepeitscht, von bräutlicher Vereinigung und ganzheitlichem Sich-Schenken seiner Person zu „sprechen”. Nur es soll unter Umständen geschehen, die im Widerspruch dazu stehen, wie der Leib derartigen Dialog führen und unterhalten kann und soll. Die Partner kommen doch letztlich nicht einmal zum geschlechtlichen Eins-Werden. Dagegen sie erpressen ihr Höchsterlebnis außerhalb der Scheide – der von Grund aus entstellten Struktur des Aktes zuwider.

Sexuelle
„in sich selbst schlechte”
Taten

Die authentische und autoritative, in Jesu Christi Namen erlassene Beurteilung der elterlich-widrigen Maßnahmen bietet in insbesonderen Äußerungen den Gläubigen und genauer: der ganzen Welt – die beständige Lehre der Kirche dar. Sie wurde schon oben mehrmals dargestellt.

Das will nicht bedeuten, als ob die Kirche die moralischen Normen erst ‘ersinnen’ würde, um sie der Welt als die ihre, ‘Vatikanische’ Ethik aufzubürden. Der Grund, warum die Kirche in Fragen der Ethik nach dem Wort greift – hier betreffs der ehelichen Ethik, liegt wesentlich tiefer. Gottes Gnade und Erlösung ist solches ‘Gebäude’, das dauernd aufgrund des natürlichen moralischen Gesetzes heraufwächst, das aber seinerseits schon sowieso im Herzen eines jeden Menschen eingeschrieben ist. Johannes Paul II. erinnert, dass Grundlage der Familie das „natürliche Gesetz ist, das alle Menschen und alle Kulturen” zusammenbindet. Daher die weiteren Worte des Heiligen Vaters:

„Nicht selten wird der Nachdruck der Kirche auf Fragen der Ethik der Ehe und Familie schlecht verstanden, als ob die Christliche Gemeinschaft der ganzen Gesellschaft die Perspektive des Glaubens auferlegen wollte, die ausschließlich die Gläubigen verpflichtet” (Angelus, 19.VI.1994).

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Das Kleinkind spielt geborgen mit dem Haushund, denn Mutter und Vater wachen um seine Sicherheit. Wie viel Freude bei der Familien-Kommunion, wenn sie mit lebendigem Zugegensein des Dreieinigen in Herzen durchtränkt ist – zumal im Herzen selbst der Mutter und des Vaters.

Indessen alle elterlich-widrigen Handlungen (z.B. gesetzlich sanktionierte sog. Ehen der Homosexualisten), die von der Kirche entschieden verurteilt werden, ähnlich wie alle Praktiken der Verhütung der Empfängnis und Schwangerschaft, sind Maßnahmen, die gegen die grundlegendsten Werte der Schöpfung als solcher ausgerichtet sind. Selbst Jesus wird sich auf sie berufen. Angesichts der Kultur-Anwächse, die den ursprünglichen Sinn Gottes entstellten, sagte Er unzweideutig: „Am Anfang war das nicht so(Mt 19,8; VSp 51.53). So ist auch der ursprüngliche und grundlegende Sinn der Ehe: es ist eine beständige Verbundenheit des Mannes und der Frau, und nicht von zwei Männern bzw. zwei Frauen, die sich mit dem geschlossenen Bund der Gemeinschaft in Liebe und Leben verpflichten, sich einander als Gabe – die auf Leben offenbleibt, dahinzuschenken. Soll der Bund, der zwei Personen miteinander verbindet, auf „elterliche Potentialität aufgeschlossen” bleiben, kann es nur ein Bund zwischen Mann und Frau sein, und nicht zwischen Personen desselben Geschlechtes. Die so begriffene Ehe und Familie:

„... ist nicht nur ein Wert der Christen, sondern ursprünglicher Wert der Schöpfung ...
Verlust der Wahrheit darüber ist Frage nicht nur der Gläubigen, sondern schafft Bedrohung für die ganze Menschheit ...
– Heute, da sich der Relativismus ausweitet und als Beanstandung der Existenz der objektiven Wahrheit zum Vorschein kommt, wird von neuem die Frage hörbar, die Pilatus Jesus gestellt hat: ‘Was ist Wahrheit’ ? Dieser Skeptizismus führt zu einem falschen Begriff der Freiheit, die keine ethischen Einschränkungen kennt und von neuem, nach eigener Willkür, die alleroffensichtlichsten Gegebenheiten der Natur zu formulieren sucht ...
– Unsere Vernunft ist imstande die Wahrheit der Sachen zu begreifen, wenigstens was die grundlegendsten Werte angeht, die die Existenz der Individuen und der Gesellschaft ermöglichen ...
– Diese Werte drängen sich dem Gewissen eines jeden auf und bilden das gemeinsame Erbe der Menschheit ...
– Beruft sich nicht etwa darauf das Gemeinsame Gewissen, wenn es die Verbrechen gegen die Menschheit verurteilt, selbst wenn sie von manchen Gesetzgebern sanktioniert werden? ...” (ebd., Angelus, 19.VI.1994; s. KAI Nr. 61 (21.VI.1994) 10).

Angesichts der erwähnten Tendenzen der Gegenwart ist es angeraten sich um tiefere Gründe bewusst zu werden, die die scheinbar strenge Haltung des Magisteriums der Kirche in Fragen der elterlich-widrigen Maßnahmen beim Erleben der geschlechtlichen Intimität erklären könnten. Wir suchen dauernd nach Vernunfts-Gründen, die aus der personalistischen Anthropologie herkommen, inwiefern sie aber dauernd im Licht der Offenbarung Gottes bewertet werden.
– Voller Dank benutzen wir die reichliche päpstliche Lehre, die in diesem Fall vor allem in der Enzyklika Veritatis Splendor (Glanz der Wahrheit: 1993) und Evangelium Vitae (Frohe Botschaft vom Leben: 1995) dargestellt wird. Es muss nämlich wiederholt an die Frage der „ihrem Wesen nach Bösen Taten-Maßnahmen” angeknüpft werden. Zu solchen aber gehören alle Betätigungen, die die Entfruchtigung des Geschlechtsaktes abzielen.

Der Heilige Vater bespricht diese Frage verhältnismäßig ausführlich (VSp 71-83; vgl. EV 50.58-77). Hier die grundlegenden Anhaltspunkte seiner Lehre:

„Das Handeln ist moralisch gut, wenn die der Freiheit entspringenden Wahlakte mit dem wahren Gut des Menschen übereinstimmen und damit Ausdruck der willentlichen Unterordnung der Person ihrem letzten Ziel, also Gott selber, sind: dem höchsten Gut, in dem der Mensch sein volles und vollkommenes Glück findet.
– Die erste Frage, die der junge Mann Jesus gestellt hat: ‘Was muss ich Gutes tun, um das ewige Leben zu gewinnen’? (Mt 19,16) – wendet die Aufmerksamkeit sofort auf das wesenhafte Band zwischen dem moralischen Wert der Tat, und dem letztlichen Ziel des Menschen. Jesus bestätigt ... in seiner Antwort die Überzeugung seines Gesprächspartners: Die Erfüllung der guten Taten, wie sie von Dem geboten werden, der ‘Allein der Gute’ ist, stellt die unerlässliche Voraussetzung der ewigen Glückseligkeit und den Weg zu ihr dar ...
– Die Antwort Jesu und die Berufung auf die Gebote bedeutet auch, dass der Weg zum Ziel auf der Befolgung Gottes Gesetze beruht, die das Gut des Menschen schützen. Nur eine Handlung, die dem Gut entspricht, kann Weg sein, der zum Leben führt” (VSp 72).

Daselbst genügt es also nicht, allein eine ‘gute Absicht-Meinung’ zu haben. Es gibt Partner, die sich gegenseitig und anderen einzureden suchen – als Entschuldigung ihrer Ehesünden (eventuell vor-ehelichen Sünden; u.dgl.), indem sie behaupten: „Wir erweisen uns gegenseitig gerade auf solche Art und Weise unsere Liebe”. So reden sie von ihrem unterbrochenen Verkehr, von sich gegenseitig bereiteter Annehmlichkeit mit Petting u.dgl. Indessen vor allem selbst der Gegenstand der Betätigung muss dem wahrlichen Gut des Menschen entsprechen. Über ihn entscheidet aber die Würde des Menschen als Person und Gottes Ebenbild, das zum ewigen Leben als „Teilnahme an Gottes Natur” (2 Petr 1,4) berufen ist. Daher sagt der Heilige Vater:

„Die Betätigung ist moralisch gut, wenn sie eine willentliche Unterordnung der Person ihrem letztlichen Ziel und die Übereinstimmung der konkreten Tat mit dem GUT des Menschen bestätigt und zum Ausdruck bringt, das von der Vernunft in seiner Wahrheit erkannt worden ist.
– Wenn der Gegenstand der Betätigung mit dem wahren Gut der Person nicht in Einklang steht, macht die Wahl dieser Handlung, dass unser Wille und wir selbst moralisch böse werden, das heißt dass wir uns unserem letztlichen Ziel und dem höchsten Gut – also Gott selbst – widersetzen” (VSp 72).

Die Bewertung dessen, ob eine Tat dem letztlichen Ziel entspricht, kann nicht von der subjektiven Willkür der handelnden Person abhängig sein, sondern davon, ob die Tat der objektiven Norm entspricht. Darüber bekommen wir aber unveränderlich aus Gottes Geboten Bescheid:

(Diese Hinordnung der Taten auf das letztliche Ziel) setzt voraus, dass ... diese Betätigungen von sich aus auf dieses Ziel hingeordnet werden können – aufgrund ihrer Übereinstimmung mit dem authentischen moralischen Gut des Menschen, das von den Geboten geschützt wird.
Genau das bringt Jesus ... in Erinnerung: ‘Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote’ ...” (VSp 73).

Um von solcher moralischen Qualität einer Betätigung sprechen zu können, müssen also drei Elemente berücksichtigt werden: Die Absicht (Intention) – die Umstände – und der Gegenstand (Objekt) der Handlung (VSp 74).
– Übergehen wir schon die Stimme des rechtfertigen Gewissens, erfahren wir aus Gottes Offenbarung unzweideutig, dass es „absolut verbotene Verhaltensweisen gibt, d.h. solche, die unter allen Umständen und in allen Kulturen in Widerspruch zu moralischen Werten stehen” (VSp 75). In solchen Fällen ist die „gute Absicht-Intention” nicht imstande die Qualifikation der Handlung zu ändern, die ihrem Wesen nach selbst schlecht ist.


Die korrekte Erkenntnis der moralischen Qualifikation der einzelnen Betätigungen wird den Gläubigen – und der ganzen Welt – vom Magisterium der Kirche gesichert. Dieses Lehramt handelt niemals usurpatorisch, sondern im Namen Gottes und im Rahmen der ihm deutlich aufgetragenen Sendung von seinem Göttlichen Gründer: „Wer euch hört, der hört Mich; und wer euch ablehnt, der lehnt Mich ab; wer aber Mich ablehnt, der lehnt Den ab, der Mich gesandt hat” (Lk 10,16) (s. DV 8.10; VSp 25ff.). Die Gläubigen sind im Gewissen verpflichtet (VSp 110.66; FC 51.33.34; AdTuf.) die moralische Lehre der Kirche im „Gehorsam dem Glauben gegenüber” anzunehmen:

„Die Gläubigen sind verpflichtet, die spezifischen (insbesonderen) moralischen Normen, die von der Kirche im Namen Gottes, des Schöpfers und Herrn, vorgelegt und gelehrt werden, zu anerkennen und sie zu befolgen ...
Die Liebe Gottes und die Liebe des Nächsten kann von der Einhaltung der Gebote des Bundes, der durch das Blut Christi und die Gabe des Heiligen Geistes erneuert wurde, nicht getrennt werden. Die Christen erleben es als Ehre, Gott mehr zu gehorchen als den Menschen (Apg 4,19; 5,29), was sie selbst mit dem Martyrium zu bezeugen bereit sind ..., weil die Märtyrer eher ihr Leben hingeben wollten, als eine Handlung zu vollziehen, die im Widerspruch mit dem Glauben oder der Tugend stehen würde” (VSp 76).

Nach dem Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1761) erinnert Johannes Paul II.:

„... Es gibt ... konkrete Verhaltensweisen, die es zu wählen immer falsch ist, weil ihre Wahl die Ungeordnetheit des Willens einschließt, das heißt ein sittliches Übel ...
– ... Die menschliche Handlung (hängt) von ihrem Gegenstand ab, d.h. davon, ob dieser Gegenstand auf Gott, also Den, der ‘allein der Gute’ ist, hingeordnet werden kann, und so die Person zur Vollkommenheit führt. Eine Handlung ist daher gut, wenn ihr Gegenstand (Objekt) dem Gut der Person entspricht – dadurch, dass sie die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind.
– Die christliche Ethik ... hält fest, dass das Nachstreben nach Gutem nur unter der Voraussetzung Wahrheit ist, wenn die wesentlichen Elemente der menschlichen Natur respektiert werden. Die menschliche Tat, gut ihrem Gegenstand nach, ist gleichzeitig auch auf das letztliche Ziel hingeordnet. Dieselbe Tat erlangt dann ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit, wenn der Wille sie in der Tat durch die Liebe auf Gott hinordnet...” (VSp 78).

In weiterer Folge bringt der Heilige Vater zur Erinnerung:

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Bei ganz unerwaretem Besuch aus Indonesien bei Schw.Therese: Tenny-ks.PL-Michelle-Francis-Isabel-S.Teresa-Faustina-Teresa: 2017.

„Das erste und entscheidende Element für die moralische Bewertung ist der Gegenstand der menschlichen Tat (das Objekt), der darüber entscheidet, ob sie auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden kann. Diese Hinordnung erkennt die Vernunft im Sein selbst des Menschen, verstanden im Licht der ganzen Wahrheit über ihn, d.h. in seinen natürlichen Neigungen, seinen Triebkräften und Zweckbestimmtheiten, denen immer auch ein geistiges Ausmaß eigen ist: Genau sie bilden den Inhalt des natürlichen Gesetzes ...” (VSp 79).

Und noch weiter:

„... es gibt Gegenstände (Objekte) menschlicher Handlungen, die sich nicht auf Gott hinordnen lassen, weil sie dem Gut der Person radikal widersprechen, die nach seinem Ebenbild erschaffen ist. Es sind dies die Handlungen, die in der moralischen Überlieferung der Kirche ‘in sich schlecht’ (intrinsece malum) genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Gegenstandes (Objektes), und nicht abhängig von eventuellen Absichten der handelnden Person und den Umständen.
– Darum ... lehrt die Kirche, ... dass es ‘Handlungen gibt, die durch sich selbst und in sich, unabhändig von den Umständen, wegen ihres Gegenstandes (Objektes) immer schwerwiegend unerlaubt sind’ ... ” (VSp 80; vgl. RP 17).

Beispielsweise nennt der Heilige Vater, nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil, einige solcher Taten:

„... Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird.
All diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers” (VSp 80; GS 27; EV 3; usw.).


Unmittelbar danach knüpft der Heilige Vater an die Frage an, die Gegenstand unserer Forschung bilden, und zwar die elterlich-widrigen Betätigungen bei dem Geschlechtsverkehr als Taten, die „ihrem Wesen nach schlecht” sind:

„Über die innerlich schlechten Handlungen, die mit Praktiken der Kontrazeption verbunden sind, mittels derer der eheliche Akt vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.:
Wenn es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein geringeres moralisches Übel zu dulden, um ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres Gut zu erreichen, ist es doch niemals erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe (vgl. Röm 3,8). Mit anderen Worten es ist nicht erlaubt etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was seinem Wesen nach die moralische Ordnung verletzt und was daher als der menschlichen Person unwürdig anzusehen ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der einzelnen Menschen, der Familien oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern’ ...” (VSp 80; HV 14).

Zu Ende beruft sich der Heilige Vater auf die Lehre der Heiligen Schrift über die Frage der „innerlich schlechten” Betätigungen. Es genügt die ungemein kräftig formulierten Worte des hl. Paulus vom Ersten Korintherbrief anzuführen:

Täuscht euch nicht ! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben (1 Kor 6,9f.)(VSp 81).

Der Papst fügt nur noch hinzu:

„Wenn die Akte innerlich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind ‘irreparabel’ schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der Person hinzuordnen sind ...” (VSp 81).


Aus diesem Grund müssen auch die sog. „gerechtfertigten Sünden” (VSp 81) total ausgeschlossen werden. Wie auch allerlei „mildere pastorale Behandlung” der besprochenen Betätigungen, die manchmal von einigen Seelsorgern vorgeschlagen werden, beziehungsweise von ihnen eigenartig gutgeheißen zu sein scheinen. So können bisweilen selbst einige Bischöfe handeln, wenn sie sich in ihrem Band von der Lehre des Apostolischen Stuhls im Dogma und der Moral trennen. Es geht vor allem um sog. „ganz besonders schwierige Situationen” so mancher betroffenen Person, meistens Ehefrauen in ihrem Eheleben, was die Verhütung angeht. Indessen es kann selbst in solcher Lage keine Rede von ‘gerechtfertigten Sünden’ geben:

„Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch seinen Gegenstand (Objekt) sittenlosen Akt in einen ‘subjektiv’ sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln ...” (VSp 81).

Ferner noch die Bemerkung hinsichtlich der ‘guten Absicht’ als scheinbarer Entschuldigung einer Tat, die „in sich schlecht” ist:

„Im Übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im Blick auf ihr letztliches Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Gegenstandes (Objektes) nicht auf Gott ‘hinordnen’ lassen und ‘der menschlichen Person unwürdig’ sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall im Widerspruch.
– In diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten und semper et pro semper (immer und für immer ), das heißt ohne irgendwelche Ausnahme, verpflichten, nicht nur keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale Ausdruck der guten Absicht” (VSp 82).

Ethische Bewertung
der Verlogenheit
der „Sprache des Leibes”

Im Fall von Maßnahmen, die die Entfruchtigung des Geschlechtsaktes anstreben, entscheiden sich diese beiden auf eine Tat, die auf keinen Fall auf die Würde ihrer Personen und die Würde Gottes hingeordnet werden kann. Gott beruft immerwährend zum ewigen Leben – doch um den Preis, dass die Gebote befolgt werden: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote: ... – Du sollst nicht töten, Du sollst nicht die Ehe brechen ...” (Mt 19,17f.).

Greift jemand nach einem Mittel, um die elterliche Potentialität auszuschließen, hat er ein einziges Ziel vor sich: die radikale Verlogenheit der „Sprache des Leibes” herbeizuführen. Diese Handlung strebt also kein Gut an, noch die Liebe in Wahrheit. Das geschieht infolge der zuvor bewusst vollbrachten Zurückweisung der grundsätzlichen Eigenschaft, mit der der Schöpfer die menschliche Person ausgestattet hat. Der Mensch wird nämlich berufen und befähigt, dass er „sich-Selber-herrscht”. Von dieser Begabung wird er Rechenschaft ablegen müssen. Herr-seiner-Selbst-zu-sein ist jeden Tag der Preis, um „sich-Selbst-zu-besitzen”. Das ist dann Voraussetzung, um sich selbst als „Hingabe” schenken imstande zu sein.

Dieses „Herr-seines-Selbst-zu-sein” ist kein nur ruhmvolles Ideal. Es ist ein immer wieder von neuem auferlegter Auftrag, mit dem Gott sein lebendiges Ebenbild: Mann und Frau – ruft, dass er dauernd wächst und sich selbst überragt, um so „selbstlose Gabe-‘für’ zu werden”.

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Tarnów, die berühmte alte Wałowa-Straße. Denkmal der nachdenkenden Dichter die an dieser Mauer sitzen bleiben.

Anschauliches Beispiel dafür stellt die biblische Erzählung von Kain dar, wie er mit sich selbst gerungen hat, bevor er sich entschied, seinen Bruder Abel zu ermorden. Gott sprach zu ihm, als sein Antlitz den tödlichen Hass abspiegelte:

„Jahwéh schaute auf Abel und sein Opfer, aber auf Kain und sein Opfer schaute Er nicht. Da überlief es Kain ganz heiß, und sein Blick senkte sich. Jahwéh sprach zu Kain: ‘Warum überläuft es dich heiß, und warum senkt sich dein Blick? Nicht wahr, wenn du Recht tust, darfst du aufblicken; wenn du nicht recht tust, lauert an der Tür die Sünde als Dämon. Auf dich hat er es abgesehen, doch du werde Herr über ihn!’ ...” (Gen 4,4-7; s. EV 7-12.18.21.25; usw.).

Das Wort Gottes zeichnet hier sehr fein das Bild des Gewissens einer Person ab, das einwilligt, von der „Begierde des Fleisches, der Begierde der Augen und des Prahlens mit dem Besitz(1 Joh 2,16) eingenommen zu werden. Zu gleicher Zeit gibt es zu erkennen, dass nicht die Leidenschaft, sondern die Person Oberhand gewinnen soll. Die Person ist berufen, über die Reflexe der Leidenschaft Herr zu bleiben. Schon der erste Mensch hat gut gewusst, dass er die unabdingbaren Eigenschaften seiner Würde (Selbstbewusstsein-Selbstbestimmung-Fähigkeit-Verantwortung zu unternehmen) um den Preis aufrecht erhält, wenn er sich nach dem Grundsatz des Vorrangs des Geistes über das Fleisch führen lässt.

Im Fall der Entfruchtigung des Geschlechtsaktes lässt der Mensch zu, dass die Begehrlichkeit des Fleisches, oder eher: dieser BÖSE, der sich nur der Begehrlichkeit bedient, über das „Herr-seines-Selbst-zu sein”  Oberhand gewinnt. So zu handeln ist er aber weder genötigt, noch soll er es so tun. Diese Situation wird im Buch Sirach der Heiligen Schrift treffend geschildert:

„Allen Gräuel hasst der Herr ...
Er schuf am Anfang den Menschen
und überließ ihn der Macht der eigenen Entscheidung.
Wenn du willst, kannst du das Gebot halten:
Und Treue zu üben liegt in deiner Hand.
Hingeschüttet hat Er vor dich Feuer und Wasser
wonach dich verlangt, strecke deine Hand aus.
Vor dem Menschen liegen Leben und Tod,
was er will, wird ihm gegeben.
Reich ist die Weisheit des Herrn;
Er ist stark an Macht und sieht alles.
Seine Augen schauen auf die, die Ihn fürchten,
und jede Tat des Menschen ist Ihm bekannt.
Niemandem hat Er befohlen zu freveln,
Und keinem Erlaubnis gegeben zu sündigen” (Sir 15,13-20: Text: BJ; vgl. auch: VSp 102).


Zur Bewahrung des Herr-seines-Selbst-zu-sein regt den Menschen eine noch andere, ihm von Gott eingeprägte Gabe an: die unabdingbare Befähigung der Verantwortung für die „Wahrheit der Sprache des Leibes”. Sooft es sich um die „Vereinigung von Personen (handelt), muss die ‘Sprache des Leibes’ nach dem Prüfstein der Wahrheit beurteilt werden” (EL 313) !

Die zynisch der Wirklichkeit, die von der „Sprache des Leibes” beim Vereinigungsakt zum Ausdruck gebracht wird, zugefügte Verlogenheit kann unmöglich als kein schwerwiegendes moralisches Vergehen gehalten werden. Sie beschuldigt radikal die Zurechnungsfähigkeit der daran beteiligten Personen. Sie können nicht sagen, sie wüssten um diese Verantwortung keinen Bescheid. Wenn nicht die Stimme der Kirche, da ruft dann jedes Mal ganz laut die Stimme des Gewissens: „... Ihr Gewissen legt Zeugnis davon ab, ihre Gedanken klagen sich gegenseitig an und verteidigen sich ...” (Röm 2,15). Bei der Entfruchtigung des Vereinigungsaktes wird eine beabsichtigte Verfälschung der Gebärde der Hingabe der Person ausgeübt. Die Zurechnung nimmt zu, insofern die gewählte Gebärde den Gipfelpunkt der menschlichen Möglichkeiten: wie Liebe erweist werden kann, erreicht. Der Gipfel wird um einen nicht minder höchstmöglichen Preis gewonnen: hier um den Preis des radikalen Offenbleibens für Elternschaft.

Es geht hier nicht um Beziehungen zur Welt toter Dinge, die als ernsterer Besinnung nicht wert – unterschätzt werden könnten. Das besprochene Tun betrifft die menschliche Person. Sobald die Gatten irgendeine elterlich-widrige Maßnahme unternehmen, setzen sie sich gegenseitig – sollte es auch unter beiderseitigen Übereinstimmung geschehen – auf das Niveau eines Dinges zur Ausbeutung herab. Indessen niemand und nichts ist imstande, die Wahrheit des Seins zu ändern, dass sie nämlich kein ‘Ding’, sondern Person: Personen darstellen.
– Zielpunkt, das sie dabei anstreben, ist dann doch nicht ein gegenseitiger Erweis von Liebe, sondern es geht nur darum, den Zugang zum utilitaristisch begriffenen „Fleisch und Geschlecht”  zu erreichen: um die sinnliche Erfahrung des Erlebnisses zu genießen – mit totalem Übergehen der unter dem „Fleisch-dem-Geschlecht” verborgenen Person. Die Entfruchtigung des Vereinigungsaktes bleibt so im radikalen Widerspruch zur Wahrheit des Seins. Daher werden aber auch solche Betätigungen immer Zerstörung der Liebe: sowohl der eigenen, wie der Nächsten-Liebe.

Dieser ‘Nächste’ sind in diesem Fall füreinander diese beiden, die sich mit dem Gelöbnis der Liebe gebunden haben. Die Entfruchtigung des Verkehrs wird genau zum Strich über den Bund der Liebe. Anstelle der Liebe-Gabe tritt triumphierend der sexuelle Egoismus zum Vorschein: die Selbst-Sucht. Auf diese Fragen kehrt wiederholt Johannes Paul II. zurück, wie z.B.:

„Die Ganz-Hingabe des Leibes wäre eine Lüge, wenn sie nicht Zeichen und Frucht der vollen personalen Hingabe wäre, welche die ganze Person, auch in ihrem zeitlichen Ausmaß, mit einschließt. Wenn der Mensch sich etwas vorbehält, oder sich die Möglichkeit vorenthält, die Entscheidung in Zukunft zu ändern, gibt er sich schon allein damit nicht ganzheitlich dahin” (FC 11; vgl. KKK 2370).

Ein wenig weiter fügt der Papst hinzu:

„Wenn die Gatten, die nach Verhütungs-Mitteln greifen, diese beiden Sinngehalte auseinanderreißen, die Gott der Schöpfer in die Natur von Mann und Frau und in die Dynamik ihrer Geschlechtsvereinigung eingeschrieben hat, nehmen sie die Haltung der ‘Schiedsrichter’ über das Göttliche Vorhaben ein: sie ‘manipulieren’ und erniedrigen die menschliche Geschlechtlichkeit, und daselbst die eigene Person und diese des Ehegatten, indem sie den Wert der ‘ganzheitlichen’ Gabe ihrer Selbst verfälschen.
– So drängt die Kontrazeption der natürlichen ‘Sprache’, die die beiderseitige, ganzheitliche Hingabe der Gatten zum Ausdruck bringt, eine ‘Sprache’ auf, die ihr in objektivem Sinn widerspricht, d.h. solche, die die ganzheitliche Hingabe an diesen anderen nicht bezeugt. Demzufolge erfolgt nicht nur eine aktive Zurückweisung des Offenbleibens auf Leben, sondern auch die Verfälschung der Wahrheit der ehelichen Liebe, die ja zur ganzheitlichen personalen Hingabe berufen ist” (FC 32).


VERMERK. Die offizielle deutsche Übersetzung des Päpstlichen Schreibens ist hier (FC 32) sehr verdreht. Hier der lat. Text, und zwar:
„Quotiens vero coniuges, methodis contra conceptionem utentes, disiungunt ambas illas significationes, quas creator Deus in naturam ipsam inseruit viri ac mulieris atque in dynamicam actionem eorum communionis sexualis, sese gerunt tamquam ‘arbitri’ divini consilii et ‘detorquent’ deiciuntque sexualitatem humanam et cum ea propriam personam atque personam coniugis, immutato momento donationis ‘totalis’ ...”.


Die Erpressung der Lüge an der „Sprache des Leibes” ist eine allzu zutiefst schneidende Verletzung der Wahrheit, dass sie als Sünde von artsmäßig nur unbedeutendem Gewicht qualifiziert werden könnte. Es geht um die Wahrheit, die mit dem Seins-Ausmaß (ontischem Ausmaß) der Person von Mann und Frau zusammenhängt. Unmöglich, dass diese Personen in solchen Zeiten sich nicht vollbewusst wären, was ihre Gegen-Verantwortung betrifft. Sie wissen besten Bescheid, dass mit den elterlich-widrigen Praktiken die Uneigennützigkeit der Hingabe total niedergetreten wird. Sie wechseln die Liebe-Gabe in sexuelle Selbstsucht, sollte es auch mit beiderseitiger Zustimmung auf das Übel als Übel geschehen.

Die Gemeinsamkeit in Sünde erniedrigt zutiefst die eigene Würde und die Würde dieses anderen. Sie hinterlässt Verachtung und trennt die Herzen. Hier erscheint kein reiner gegenseitiger Anblick „... mit dem Auge des Geheimnisses selbst der Schöpfung(ML 114). Nur eine geistige Unbiegsamkeit ist fähig, in Liebe zu vereinigen. Sünde schafft nur scheinbare Einheit: eine gemeinsame Anti-Solidarität beim verabredeten Attentat auf Leib und Seele.

Der vergewaltigte Leib, oder genauer: die vergewaltigte Person – schreit auf einzigartige Weise laut wegen der stattgefundenen Verlogenheit. Zu dessen Ausdruck wird das flach gestaltete Verhalten zueinander. Indem das Selbst-Besitzen aufgegeben wurde, um an deren Stelle die freiwillige Verknechtung mit Ketten der Begehrlichkeit gewählt zu haben, schließt sich daselbst die Final-Falle auf: das gegenseitige Anreißen ihrer Leiber als nur noch Gegenstandes, samt der Erniedrigung und Demütigung ihrer Selbst.

ZUSAMMENFASSUNG

Haben wir vor, eine Zusammenfassung der aufkommenden Schlussfolgerungen zu versuchen, sollte noch einmal zum Bewusstsein gebracht werden, dass die besprochenen elterlich-widrigen Betätigungen strikt mit dem grundsätzlichen Ausmaß der Würde des Menschen als Person – und Gottes Ebenbildes zusammenhängen: der Wahrheit – und Liebe in der dem Menschen geschenkten verantwortlichen Freiheit. Nur über die Liebe, die „... langmütig ist, ... gütig, ... sich nicht eifert, ... nicht prahlt, ... nicht ungehörig handelt, nicht ihren Vorteil sucht, sich nicht zum Zorn reizen lässt, das Böse nicht nachträgt, sich an der Wahrheit freut, alles erträgt, alles hofft, allem stand hält” (1 Kor 13,4-7), kann die „Zivilisation der Schönen Liebe” aufgebaut werden. Diese Merkmale hebt wiederholt Johannes Paul II. in seinem Brief an die Familien hervor:

„Das Hohelied der Liebe aus dem ersten Korintherbrief (Hohelied der Liebe: 1 Kor 13) bleibt die Magna Charta der Zivilisation der Liebe. In ihm geht es ... vor allem um die Annahme der Definition des Menschen als Person, die sich durch eine selbstlose Hingabe ‘verwirklicht’. Hingabe ist – natürlich – Hingabe für den anderen, ‘für die anderen’ : das ist das wichtigste Ausmaß der Zivilisation der Liebe.
– Wir betreten somit das Herzstück selbst der evangelischen Wahrheit über die Freiheit. Die Person offenbart sich durch die Freiheit in Wahrheit. Die Freiheit kann nicht als Freisein verstanden werden, alles Beliebige zu tun. Freiheit bedeutet nicht nur Hingabe seiner Selbst, sondern sie bedeutet auch die innere Disziplin der Hingabe. In den Begriff der Hingabe ist nicht nur eine beliebige Initiative des Subjektes eingeschrieben, sondern auch das Ausmaß der Verpflichtung. Das alles wird dann aber in der ‘Kommunion-der-Personen’ verwirklicht. Somit befinden wir uns im Herzen selbst jeder Familie” (BF 14).



Verzierung

RE-Lektüre: II.Teil, Kapit. 4c.
Stadniki, 8.XI.2013.
Tarnów, 25.V.2023.

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C. ELTERLICH-WIDRIGES EINGREIFEN IN DIE „SPRACHE DES LEIBES”

Der „Sprache des Leibes” aufgedrängte Lüge
Petting als Verlogenheit der ‘Sprache des Leibes
Sexuelle „in sich selbst schlechte” Taten
Homosexualismus u.dgl.: Bewertung der Kirche gilt für alle Menschen
Absicht – Umstände – Gegenstand der Tat
Gute Tat: Gegenstand der auf Gott ausgerichtet wird
Elterlich-widrige Taten als ihrem Wesen nach böse Taten
Scheinbar ‘gerechtfertigte Sünden’
Ethische Bewertung der Verlogenheit der „Sprache des Leibes”
Elterlich-widrige Taten als schwere Sünden

ZUSAMMENFASSUNG

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Ryc.2. Mutter-Vater, lustiges Kleinkind beim Streicheln des Hundes
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Ryc.4. Tarnów: Versonnene Dichter, Alte Wałowa-Straße