
Viertes Kapitel |
BETÄTIGUNGEN ‘CONTRA’: WO IST HIER |

Anthropologie [griech.: ánthropos = Mensch; lógos = Wort; Lehre, Wissenschaft ] bedeutet: Lehre vom Menschen vom philosophischen Blickpunkt her, d.h. vom Mensch-Sein als Geschöpf das zugleich Leib und Geist ist.
Die „anthropologische Bewertung” berücksichtigt den Menschen in seiner Würde als Person. Als ‘Person’ kennzeichnet sich der Mensch daselbst mit bestimmten unabtrittbaren und unabwendbaren Eigenschaften, über die es jetzt nachzudenken gilt.
Die Erwägungen über das medizinische Ausmaß der Entfruchtigung des Geschlechtsaktes führen unausbleiblich zur Reflexion ethischer Natur. Es fragt sich nämlich: Ob das, was von der nicht einbenommen Vernunft als Übel gewertet werden muss, zumal es das Leben des Kleinen Menschen angreift, nicht der Bezeichnung gleichkommen sollte, die in Gottes Offenbarung als Sünde genannt wird, d.h. als „Übel in Gottes Augen” (Ps 51,6; SRS 38)? Die Sündhaftigkeit der Entfruchtigung des Geschlechtsaktes erhellt schon aufgrund der medizinischen Reflexion, auch wenn wir uns darum erst im Licht Gottes-der-Liebe bewusst werden, der voller Besorgtheit seinem Lebendigen Ebenbild im V. Gebot sein Wort darbietet: „Du sollst nicht töten” (Ex 20,13; Mt 19,19), wogegen dieselbe Gottes Liebe im VI. Gebot liebend – mit großem Nachdruck sagt: „Du sollst nicht die Ehe brechen” (ebd.)!
Gottes Gebote sind apodiktisch formuliert. Gott beruft sich auf keine irgendwelche Beweisgründungen. Die Vernunft sagt vor, dass Gott, der der „allein Gute” ist (Mk 10,8) – würdig ist, dass Ihm Vertrauen geschenkt wird, auch wenn Er schwierigere Aufgaben anbietet. Ist doch Gott unabänderlich „Die Liebe” (1 Joh 4,8.16)! Dennoch es ist dem Menschen wohl erlaubt, einen Versuch voller Fügsamkeit unternehmen zu wagen, um nach der Triftigkeit sowohl Gottes Gebote überhaupt, wie auch des Standpunktes der Kirche, der sich im Prinzip selbst vom Standpunkt Gottes unmöglich unterscheiden kann, nachforschen zu dürfen.
Gemäß der früher abgerissenen Konstruktion des zweiten Teiles unserer WEB-Site (s. ob.: Plan der weiteren Erwägungen), möchten wir in diesem 4.Kapitel den Versuch eines vertieften Blickes auf die Problematik der elterlich-widrigen Maßnahmen vom Gesichtspunkt aus des Menschen als Menschen darbieten. Die Verehrten Leser erlauben, dass wir hier die tiefgehenden Erwägungen Johannes Paul II. über die Thematik der Liebe und die damit zusammenhängende Frage ethischer Haltungen angesichts der Elternschaft reichlich benützen werden.
A. VERKEHR – HINGABE DER PERSON |

1. Verdichteter Sinn der Ehe |
Die anthropologische Beweisgründung, die wir hier anwenden möchten, um die ethische Bewertung der elterlich-widrigen Handlungen besser verstehen zu lernen, beruht auf Prämissen der personalistischen Sicht des Menschen. Sie betrachtet nämlich den Menschen in seiner Würde als Person, also nicht als eines nur ‘Gegenstandes-Dinges’. Allerdings wir bereichern sie um Elemente, die vom Christentum herkommen, indem es in so manchem die Frage bereichern kann: Wer ist der Mensch, den Jesus Christus erlöst hat. Mit anderen Worten, außer Voraussetzungen philosophischer Natur [der personalistischen Anthropologie] werden wir dauernd Prämissen theologischer Natur berücksichtigen [Theologie: Lehre über Gott und Gottes Eigenschaften, über die Schöpfung und Erlösung des Menschen].
Diese Prämissen kommen in diesem Fall vom Glauben an Gott her. Gott aber hat sein Selbst „bis zum Letzten” in Jesus Christus, dem Gott-Menschen, geoffenbart. Daran wurde in dieser Homepage schon des Öfteren angeknüpft, u.a. im ersten und zweiten Kapitel dieses zweiten Teiles. Wir werden uns auch weiter mit freudevollem Vertrauen auf Gott selbst und auf den Sohn Gottes Jesus Christus berufen. Nicht um irgendjemanden anders Glaubenden zu beleidigen, sondern um sich im Empfinden einer voller Zuversicht, demütigen – und doch Gewissheit dieses Glaubens gleichsam ‘belobigen’ zu können, dass der Herr sich Selber von so nahe her zu kennen lernen dargeboten hat. Die Glaubensüberzeugung wird angesichts eines jeden anders Denkenden zum herzensvollen Wunsch, er möge unvoreingenommen alles allein, selbst – objektiv prüfen, um so vielleicht selbst Teilhaber am selben übernatürlichen Glauben, an der Hoffnung und der Liebe werden zu können.
Die anthropologische Beweisführung, um dank ihrer den Standpunkt der Kirche in Frage der elterlich-widrigen Betätigungen zu verstehen, geht von der Reflexion über die Würde von Mann und Frau als Personen aus, die sich zusätzlich miteinander mit dem Band des ehelichen Gelöbnisses verbunden haben. Darüber wurde schon manches im ersten Kapitel dieses zweiten Teiles gesagt [s. ob., 1.Kap.: Friedensordnung des Vereinigungsaktes. Sinn des ehelichen Aktes – und die ganze weitere Folge dieses Kapitels]. Liebe ist „in ihrer tiefsten Wirklichkeit ... wesenhaft Gabe” (FC 14; EV 92). Sie führt die Gatten zu einer Personen-Kommunion, die auf Lebens-Weitergabe hingeordnet ist. So wird es vom Zweiten Vatikanischen Konzil in Erinnerung gebracht (1965):
„Die innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe in der Ehe, vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt, wird durch den Ehebund, d.h. durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis, gestiftet.
So entsteht durch den personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen, eine nach göttlicher Ordnung feste Institution, und zwar auch gegenüber der Gesellschaft.
Dieses heilige Band unterliegt im Hinblick auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft sowie auf das Wohl der Gesellschaft nicht mehr menschlicher Willkür. Gott selbst ist Urheber der Ehe, die mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet ist ...
Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institutionen der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung ...
Diese innige Vereinigung als gegenseitiges Sichschenken zweier Personen, wie auch das Wohl der Kinder verlangen die unbedingte Treue der Gatten und fordern ihre unauflösliche Einheit ” (GS 48).
Etwas weiter fängt dasselbe Konzilsdokument wiederholt die Frage des personalen Sichschenkens der Gatten auf, ohne diesmal deutlich an die Elternschaft anzuknüpfen:
„Diese eigentümlich menschliche Liebe [zwischen Mann und Frau] geht in frei bejahter Neigung von Person zu Person, umgreift das Wohl der ganzen Person.
Sie vermag so den leib-seelichen Ausdrucksmöglichkeiten eine eigene Würde zu verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen der ehelichen Freundschaft zu adeln.
Diese Liebe hat der Herr durch eine besondere Gabe seiner Gnade und Liebe geheilt, vollendet und erhöht.
Eine solche Liebe, die Menschliches und Göttliches in sich eint, führt die Gatten zur freien gegenseitigen Übereignung ihrer Selbst, die sich in zarter Zuneigung und in der Tat bewährt, und durchdringt ihr ganzes Leben; ja, gerade durch ihre Selbstlosigkeit in Leben und Tun verwirklicht sie sich und wächst. Sie ist viel mehr als bloß eine erotische Anziehung, die, egoistisch gewollt, nur zu schnell wieder erbärmlich vergeht” (GS 49; s. auch: KKK 2346).
Die angeführten Äußerungen weisen zwar auf die Ehe als Gottes Werk hin. Doch diese Lehre wächst aus der Reflexion über das gegenseitige personale Band zwischen den Gatten hervor. Das Konzil betont den menschlichen Charakter der gegenseitigen Übereignung von Mann und Frau. Ihr ist ein physisch-sinnliches Ausmaß eigen, aber um so mehr ein geistiges. Die Liebe gestaltet die leiblichen Zeichen dauernd „in frei bejahter Neigung [= Gefühl]” um, die aufgrund „der ehelichen Freundschaft” aufkeimt und „das Wohl der ganzen Person umgreift”.
Die Kirche stellt fest, dass die „freie gegenseitige Übereignung ihrer Selbst” – die „bloß erotische”, d.h. egoistisch, auf Konsumtion eingestellte „Anziehung” wesentlich überragt. Die wesentliche Rolle gebührt der deutlich hervorgehobenen „Freiwilligkeit” dieser beiden, die sich „durch ein unwiderrufliches personales Einverständnis” auf „Treue” und „unauflösliche Einheit” entscheiden. Die eheliche Liebe kann nicht die Reaktionen zum Muster nehmen, wie sie sich bei der Kopulation der Tiere abspielen. Sie soll dagegen auf die „Göttliche Ordnung” hinblicken, dernach Gott die Ehe als „feste Institution” und „heiliges Band” gegründet hat, das „nicht mehr menschlicher Willkür” unterliegt. Mann und Frau sind unabdingbar zwei Personen. Das bestimmt ihre Würde, aber auch ihre unveräußerliche Verantwortung:
„Diese eigentümlich menschliche Liebe geht in frei bejahter Neigung von Person zu Person, umgreift das Wohl der ganzen Person ...” (GS 49).
„... durch den personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen ...” (GS 48).
Die Erwägungen des Konzils machen bewusst, dass das Zusammenwerden von Mann und Frau in ehelicher Gemeinschaft nicht aufgrund eines vom Geschlechtsbetrieb ausgeübten Zwanges zustande kommt. Das Leben in Ehe ist eine dauernd erneuerte Herausforderung, die vor der Freiheit dieser beiden auftaucht. Erst so kommt die Würde der Natur von Mann und Frau zum Vorschein. Diese beiden sind keine nur zwei Körper, fähig auf sexuelle Anregungen zu reagieren. Ihre innere Struktur ist personal. Beide sind auch fähig, „sich selber von innen her” zu sehen (s. Johannes Paul II, Dritte Pilgerfahrt in die Heimat. Ansprache in der Aula der KUL, Lublin 9.VI.1987, p. 5; OR-D 17 [1987/28/10.VII.1987] 14f.; DAS-1987, 767). Die Ausstattung mit Selbstbewusstsein aber bedeutet „gebundensein mit der erkannten Wahrheit” – „gebunden”, also auch „‘verpflichtet’ zu deren Anerkennung”. Der Mensch entdeckt, dass er berufen ist, „sich selber in der Wahrheit zu transzendieren” (s. Johannes Paul II., ebd.; DAS-1987, 767), d.h. sich selbst zu überschreiten. Wahrheit des Seins nimmt einmal mehr das Ausmaß des Guten an [lat.: ens et bonum convertuntur = Das Sein und das Gute bilden wechselseitige Wirklichkeit].
Mann und Frau werden sich bewusst, dass sie „personales Subjekt, Person” sind. So werden sie beiden „Auge zu Auge mit ihrer eigenen Würde konfrontiert” (s. Johannes Paul II., ebd.). Diese heißt sie, die Verantwortung für das eigene Wohl, das Wohl dieses anderen und der Nachkommenschaft zu unternehmen. Beide als Personen sind befähigt, nach dem im gegenseitigen Sich-schenken enthaltenen Sinngehalt zu suchen und ihn zu finden, wie er darin vom Schöpfer und Erlöser eingeprägt worden ist: diesen einigenden-bräutlichen, und daselbst den elterlichen. Johannes Paul II. spricht in seinem Brief an die Familien (1994):
„Mit der Ehe geht eine einzigartige Verantwortung für das Gemeinsame Wohl einher: zunächst der Ehegatten, und dann für das Gemeinsame Wohl der Familie. Dieses Gemeinsame Wohl ist der Mensch, der Wert der Person, die das Maß der Würde des Menschen ist. ... Im Bereich der Ehe und Familie wird diese Verantwortung [für die Würde des Menschen] aus vielen Gründen noch ‘verbindlicher’ ...” (BF 12).
Wir schöpfen immer reicher aus den Erwägungen des ehemaligen Erzbischofs von Kraków, Karol Wojtyla, des späteren Johannes Paul II. Er erörtert die Anthropologie der Liebe vor allem in seiner ethischen Studie „Liebe und Verantwortung” (Abk.: LuV), die er noch vor dem Konzil (1960) veröffentlicht hat, lange bevor er Papst wurde. Wir benützen mit Dank seine Überlegungen, verfasst von der Sicht aus eines Menschen der Wissenschaft und zugleich Mannes des Gebetes. Die Erwägungen des ehemaligen Erzbischofs von Kraków Karol Wojtyla lassen uns wohl von innen her und vom Abstand der personalen Würde – den Status zweier Menschen zu umfangen, die sich mit dem Liebe-Bund verbunden haben. Sie zeigen im eigentlichen Licht die ethischen Forderungen der Liebe als Gabe seiner Selbst ganzen: der Person.
Vermerk: S. die deutsche Übersetzung der erwähnten Studie: Karol Wojtyla, „Liebe und Verantwortung. Ethische Studie”, Kösel-Verlag München 1979.
Leider muss von der deutschen Übersetzung dieser Studie ähnliches gesagt werden, was der Verfasser dieser WEB-Site schon von deutschen Übersetzungen der Dokumente des Magisteriums der Kirche gesagt hat: Die Übersetzung ist wahrhaft ... unzuverlässig. Daher werden die hier angeführten Stellen der Studie in der Regel völlig anders gedruckt, als es in der Übersetzung vom Kösel-Verlag zu finden ist.
S. ob., Vermerk über die Übersetzungs-Qualität der offiziellen Deutschen Ausgabe der Lehramtlichen Texte des Heiligen Stuhles: Wichtige Bemerkung)
In der genannten Studie unterzieht der damalige Krakauer Erzbischof einer eingehenden Analyse u.a. die wesentlichen Komponenten, die den Menschen als Menschen ausmachen: die Vernunft – den Willen – die Verantwortung. Er hebt ihre grundsätzlichen Eigenschaften und Aufgaben hervor, indem er dazu eine eigenartige, sehr bezeichnende Terminologie einsetzt. Wir haben daran schon mehrmals angeknüpft – angefangen von der Darstellung dieser WEB-Site am Anfang (Portalseite). Eingehender wurde darüber auch schon im Ersten Kapitel dieses zweiten Teiles gesprochen. Dort wurde auch u.a. eine nützliche Graphik angeboten, um die grundlegenden Komponenten des Menschen als PERSON anschaulicher darzustellen (s. ob.: Unabtrittbare und unabwendbare Eigenschaften des Menschen als Person). Jetzt soll diese Frage nochmals, etwas genauer aufgegriffen werden. Wir zeigen auch noch einmal – gleich unterhalb – die erwähnte Grafik.
Erzbischof Wojtyla weist darauf hin, dass das Selbstbewusstsein [dynamische Bezeichnung anstelle des allzu statisch begriffenen ‘Verstand-Vernunft’] mit der Befähigung der Vernunft verbunden ist, nach Wahrheit zu suchen und sie zu finden. Diese Befähigung bildet den kritischen Brennpunkt, der die Welt der Materie von der Welt der Menschen: der Personen scharf trennt:
„Das Erleben von Wahrheit oder Falschheit liegt gänzlich außerhalb der Befähigungen dessen, was die Materie aus sich selbst herauszuwirken imstande ist ...” (LuV 100).
Um die ‘Wahrheit’ von ‘Nicht-Wahrheit’ unterscheiden zu können, bedarf es des Menschen: einer Person. Diese Fähigkeit überragt völlig alle Möglichkeiten nicht nur der ‘Materie’, sondern auch jedes Tieres. Nur der Mensch ist imstande gleichsam ‘von innen’ her: im Gewissen – die eigenen Taten zu erwägen, z.B. in Form der unternommenen ‘Gewissenserforschung’. Ein Tier kann keine Gewissenserforschung durchführen. Dazu benötigt es der Fähigkeit, sich besinnen zu können, sich im Licht der Wahrheit zu bewerten, und offenbar des engagierten freien Willens, d.h. der Befähigung zur Selbstbestimmung!
Das zweite Vermögen des Geistes des Menschen ist die Befähigung der Selbstbestimmung [dynamische Bezeichnung anstelle des bisher üblich gebrauchten: ‘freier Wille’]. Es ist das geistige Vermögen, in dessen Kraft der Mensch befähigt ist freiwillige Wahlen zu treffen, die auf Gutes hingeordnet sind, das im Licht der erkannten Wahrheit als begehrenswert erscheint.
Die Zusammenstellung der erwähnten geistigen Vermögen des Menschen: Wahrheit und des Guten – wird zum Grundboden für die weitere Eigenschaft des Menschen: seine Freiheit. Erst dieser Mensch, der der Wahrheit nachfolgt, wird wahrlich ‘frei’. Daher der Spruch von Wojtyla: „Die Wahrheit ist Voraussetzung für die Freiheit” (LuV 100). Erzbischof Wojtyla sagt:
„Freiheit zusammen mit Wahrheit, Wahrheit zusammen mit Freiheit – entscheidet über das geistige Mal, das sein Gepräge in verschiedenen Äußerungen des Lebens und des menschlichen Handelns findet ...
Sie füllen es mit solchem Inhalt, deren Spuren wir im Leben der Tiere nicht begegnen. Gerade diesen Inhalten verdankt auch die Liebe zwischen zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts die ihr eigene Konsistenz. Auch wenn sie sich so stark und so deutlich auf den Körper und die Sinne stützt, schafft nicht der Körper und nicht die Sinne allein das ihr eigene Gewebe und ihr eigenes Profil. Die Liebe ist stets irgendeine Sache des Inneren und Sache des Geistes. Im Maß wie sie Sache des Inneren und Sache des Geistes zu sein aufhört, hört sie auch auf Liebe zu sein” (LuV 102).
In Form eines unmittelbaren Schlusses dürfte hier sofort auf eine Tatsache hingewiesen werden, die mit der Thematik unserer WEB-Site zusammenhängt. Und zwar aufgrund der Ausstattung mit Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung ist der Mensch als solcher imstande sich zu besinnen und zur Erkenntnis zu kommen, wie der Sinngehalt der Ehe und der Sinn des Geschlechts-Aktes ist. Niemand kann sich von der Annahme der grundlegenden Feststellung der Wahrheit entziehen, dass der Akt des ehelichen Verkehrs, Mann und Frau erst dann zu vereinigen imstande ist, wenn sich diese beiden in selber Zeit auf Leben hin weit aufschließen. Die Fähigkeit, einen solchen Sinn des Geschlechtsaktes zu erblicken und zu verstehen ist einem jeden Menschen eingeprägt. Der erwähnte Sinngehalt entspringt der inneren Struktur des gegenseitigen Sich-Schenkens und der gegenseitigen Annahme der beiden Gatten. Diese Struktur, samt der sie begleitenden Dynamik – besteht als objektive Ordnung. Das will bedeuten, dass sie unabhängig davon ist, wie darüber die ‘Meinung’ dieser beiden ist und wie diese beiden ihre ehelichen Beziehungen in der Praxis gestalten. Von der Anpassung an diese Ordnung hängt es ab, ob Mann und Frau „sie-Selbst-werden”, d.h. ob sie im eingegangenen, lebenslangen Bund „sich-Selbst” wiederfinden (vgl. GS 24).
Endlich gibt es noch das dritte geistige Vermögen, mit dem jedes menschliche Wesen vom Augenblick an seiner Empfängnis ausgestattet ist: die Fähigkeit, Verantwortung unternehmen zu können. Sie kann auch anders bezeichnet werden: als das Vermögen, zurechnungsfähig sein zu können. Auch dieses geistige Vermögen ist un-veräußerlich und un-abtrittbar. Kein Mensch ist imstande diese Befähigung zunichte zu machen, noch sich von der Verantwortung für seine Taten und Gedanken zu entziehen.
Im Anschluss an die drei dargestellten Befähigungen der menschlichen Natur dürfte schon hier etwas ungemein wichtiges dazugesagt werden – als Vorwegnahme der weiteren Erwägungen. Die eingehende Besinnung um diese Eigenschaften: des Selbstbewusstseins, der Selbstbestimmung und Fähigkeit die Verantwortung auf sich nehmen zu können – heißt folgerichtig die grundlegende Frage auftauchen lassen: Wie ist die tiefere Absicht Gottes, dass Er den Menschen mit den erwähnten unabdingbaren Eigenschaften ausgestattet hat?
Schon als Johannes Paul II. greift der ehemalige Kardinal Wojtyla diese Frage bei immer anderen Gelegenheiten gern auf. Er betont dabei beharrlich, dass indem Gott dieses „einzige Geschöpf auf Erden, das Er um seiner Selbst willen gewollt hat” [= den Menschen um des Menschen selbst willen; dass der Mensch da sei] (GS 24) – mit Vernunft-Freiheit-Verantwortung ausgestattet hat, ging es Gott nicht darum, dass in der Welt endlich noch der ‘Mensch’ erscheint: das erste und einzige Wesen, das ‘zu denken’ befähigt sein wird. Es bedeutete für Gott auch als etwas allzu weniges, wenn erst der Mensch zur Selbstbestimmung über sich selbst befähigt werden sollte: Ob er das eine möchte, oder das andere; ob er etwas gerade tun wollte, oder auch als mit freiem Willen begabtes Wesen gerade nicht tun wollte. Gott richtete sich bei solcher Gestaltung des Menschen nach einem wesentlich höherem Ziel, einem einzigen, das den Wert der ganzen bisher erschaffenen Welt weit überragte. Die Verwirklichung dieser Gottes Absicht wird aber für Gott selbst, wenn es so ausgedrückt werden dürfte, zugleich mit einem äußerst dramatischen ‘Risiko’ zusammenhängen. Und zwar, angesichts der ganzen bisherigen unvernünftigen Schöpfung hat sich Gott gleichsam danach gesehnt, dass wenigstens eine Spur von bewusstgewordener und aufrichtiger, aus freien Stücken geäußerter Gegenseitigkeit eines der Geschöpfe erscheint. Diese Erwartung hat der Schöpfer mit seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau, verknüpft. Er hat den Menschen ganz wunderbar erschaffen: als geistig-körperliches Wesen. Gott hat auf diesem seinem Werk gleichsam seine ganze Schöpfer-Kunst und -Liebe gesammelt. Der Unendliche Gott, Gottes mit nichts betrübte Glückseligkeit, Gottes Unleidbarkeit und die All-Vollkommenheit Gottes des Drei-Einigen ‘sehnte’ sich nach einem Minimum von ... Liebe vonseiten seiner Schöpfung!
Nur deswegen stattet Gott der Unendliche dieses einzige eigenartige Geschöpf: sein Lebendiges Ebenbild und seine Ähnlichkeit, mit der Gabe des Selbstbewusstseins und der Selbstbestimmung aus, dass in seinem Inneren Liebe ... erscheinen kann! Denn die Liebe benötigt ihrem Wesen nach den Raum der Freiheit. Die Liebe kann unmöglich entstehen, wo es keine Vernunft, noch Freiheit bei der Unternehmung von Entscheidungen gibt. Noch mehr: sollten diese Kennzeichen selbst bestehen, doch würde das betreffende Wesen, das mit ihnen ausgestattet wäre, unter Nötigung und Zwang handeln, bliebe jede Chance auf Erscheinung von Liebe von vornherein ausgeschlossen. Ähnlich auch wo die Reflexe nur nach dem Instinkt in Bewegung gebracht werden sollten, besteht ontologisch gesehen keine Grundlage dafür, dass auch nur eine Spur von Liebe auftauchen kann.
So dringen wir immer tiefer in das Geheimnis der Liebe ein. Wir bemerken, dass die ‘Liebe’ nicht Frage allein des ‘Spontanen’ ist – als Reaktion angesichts des erscheinenden anderen Geschlechtes. Liebe ist auch nicht Frage der Tatsache, dass und wie die ‘Bedürfnisse’ des Instinktes befriedigt werden können. Liebe ist in erster Linie Frage der Entscheidung des freien Willens und seiner Treue sich selbst gegenüber. Erst sekundär ist Liebe auch Frage der Gefühle, deren Intensität sich mit der Zeit beschwichtigen kann. Die Liebe gestaltet sich dann immer mehr in getreues beharrliches Verbleiben bei der einmal unternommenen Entscheidung auf Liebe und das Dasein-‘für’ den anderen: Gewählten, Geliebten.
Auf dieses Thema gilt es später zurückzukommen, wenn das Geheimnis der Sünde erwogen werden wird. Die Sünde beruht darauf, dass jemand bewusst und beabsichtigt seine bisherige Liebe zurückzieht. Allerdings schon für jetzt und um der weiteren Erwägungen willen gilt es sich mit einem klar und deutlich bewusstgewordenen, grundlegenden Ausklang der hier besprochenen Wirklichkeit zu rüsten.
Und zwar, Gottes Gabe des ‘Selbstbewusstseins’ [= Vernunft-Verstand], die Gabe der ‘Selbstbestimmung’ [= freier Wille], wie auch ihre Resultante in Form der Befähigung, die vielfältige ‘Verantwortung’ unternehmen zu können, sind von Gottes Seiten nur funktionelle Geschenke. Deutlicher gesagt: Diese Eigenschaften sind von Gott aus gesehen nur sekundär ‘gewollt-beabsichtigt’, sie erfüllen demnach nur eine instrumentelle Rolle. Indem Gott sein Lebendiges Ebenbild: Mann und Frau mit diesen Gaben ausstattet, beabsichtigt Er etwas völlig anderes, wesentlich erhabeneres und höheres. Grundsätzliches Ziel dieser Gaben ist das, was es in der erschaffenen Wirklichkeit das ‘Allergrößte’ gibt: und zwar dass Liebe erscheinen kann ! Dieses beabsichtigte Ziel wird zugleich zum „Ersten und Größten Gottes Gebot”: Gebot der Liebe zu Gott – Liebe zum Nächsten (vgl. Mt 22,38).
Dieselbe Beobachtung könnte gleichbedeutend noch negativ ausgedrückt werden: Sollte Gott sein Lebendiges Ebenbild: Mann und Frau, mit der Gabe: des Selbstbewusstseins-der Selbstbestimmung-der Befähigung zur Verantwortung – nicht beschenkt haben, würde in der erschaffenen Welt niemals und nirgends die Liebe erscheinen. Selbstverständlich erschiene dann in der erschaffenen Welt auch niemals die Sünde und Hass. Das eine, wie das andere – ist Ausdruck der dramatischen, ungemein riskanten Größe des Menschen, Gottes Ebenbildes und Gottes Ähnlichkeit: seiner Fähigkeit lieben zu können, aber auch ... sündigen imstande zu sein. Erst der Mensch, Gottes Ebenbild, ist fähig, eine Sünde zu begehen. Zugleich ist er aber auch befähigt – erst Er: die Menschen-Person, zur Heiligkeit und zum Heroismus der Liebe, die sein eigenes Leben für die Freunde dahinzugeben imstande ist (vgl. Joh 15,13).
2. Möglichkeit sich ‘person-haft’ dahinzugeben |
Wir greifen weiter die anthropologischen Erwägungen über das Geheimnis der Liebe auf, indem wir weiterhin die Überlegungen des Kardinals Wojtyla von Kraków benützen. Die Liebe wird im Willen gestaltet – genauer: in seiner Freiheit, die sich selber, also die eigene Person, bewusst dahingibt. Liebe besteht nicht allein darin, dass bestimmte Gefühle-Empfindungen erlebt, bzw. wahrgenommen werden können – als Zeugnis der „Fähigkeit”, angesichts der ‘Fraulichkeit’ oder ‘Männlichkeit’ reagieren zu können” (LuV 130). So verstanden begrenzte sie sich auf die „Befriedigung allein des Bedürfnisses, Gefühle erfahren zu haben”, dass man in jemandem „verliebt ist”, bzw. „Gefühle jemandes anderen wahrnehmen kann” (LuV 130). Indessen Liebe ist Sache des Willens, der sich dabei schöpferisch erweisen muss:
„Die Sinnlichkeit ... liefert für die Liebe den ‘Stoff’, doch benötigt es unbedingt, dass sich der Wille als entsprechend schöpferisch angesichts dieses Stoffes erweist. Ohne diese Kreativität kann von Liebe nicht gesprochen werden: es bleibt nur Rohstoff, der von der Begehrlichkeit des Fleisches verbraucht wird, an dem sie sich ‘auslebt’ ...” (LuV 130).
Liebe ist ‘sie-Selbst’, wenn sie Tugend der Liebe ist (LuV 103ff.). Sie beruht nicht ausschließlich auf Gefühlen und Empfindungen, sondern ist Erweis einer verantwortlichen Gestaltung des christlichen Lebens – samt seinen moralischen Anforderungen, deren Überschreitung eine moralisch böse Tat wäre (WprHV 29). Erzbischof Wojtyla schrieb:
„Dem Vollsinn des Begriffes nach ist Liebe eine Tugend, und nicht bloß ein Gefühl, noch um so weniger allein eine Erregung der Sinne. Diese Tugend bildet sich im Willen und verfügt über die Vorräte ihrer geistigen Potentialität, d.h. sie stellt ein echtes Engagement der Freiheit der Person-des-Subjektes dar, das der Wahrheit über die Person-das-Objekt entspringt” (LuV 107).
Als Papst präzisiert der ehemalige Kard. Wojtyla, dass die Liebe „ihrem Wesen nach Gabe” ist (FC 14). Auch die oberhalb angeführten Konzilstexte (s. ob.: Gegenseitige Hingabe-Annahme) sammeln die Liebe um den „personal freien Akt”, in dem sich die Eheleute „gegenseitig schenken und annehmen” (GS 48f.).
Allerdings es taucht eine grundsätzliche Schwierigkeit hervor: Die Person ist ihrer Natur nach unüberweisbar. Ist es also überhaupt möglich, die eigene Person – einer anderen Person dahinzuschenken? Erzbischof Wojtyla schreibt:
„Dank ihrer besonderen Beschaffenheit unterscheidet sich die bräutliche Liebe von Grund aus von allen anderen Liebe-Formen und -Äußerungen. Der Wert der Person ... bleibt im engsten Zusammenhang mit dem Sein der Person. Von Natur aus, d.h. aufgrund dessen, was für ein Sein sie ist, ist die Person – Herrin sich Selbst (lat.: sui iuris) ... und kann einer anderen nicht abgetritten werden, noch von einer anderen ersetzt werden – in dem, was den Anteil ihres eigenen Willens und das Engagement ihrer personalen Freiheit voraussetzt...” (LuV 109).
„Die Natur der Person widersetzt sich so einer Selbst-Weggabe. Tatsächlich kann in der Naturordnung von einer Hingabe einer Person an eine andere, vor allem im physischen Sinn des Wortes, nicht die Rede sein. Das was personal ist, steht über irgendwelche Form der Übereignung, und anderseits einer Aneignung für sich – im physischen Sinn. Die Person als solche kann nicht fremdes Eigentum – gleichsam ein Ding – werden” (LuV 84).
Doch der Mensch ist gerade Mensch: er ist fähig über sich selbst zu bestimmen. Was „im physischen Sinn” (LuV 94) unmöglich ist, beginnt dank der Liebe möglich zu sein. Die Liebe kann nämlich freiwillig wollen, sich an eine andere Person dahinzuschenken. Wir hören wieder Worte des Kard. Wojtyla:
„Doch das, was in Naturordnung und im physischen Sinn nicht möglich ist und nicht der Regel entspricht, kann in der Ordnung der Liebe und im moralischen Sinn stattfinden. In solchem Sinn kann sich eine Person einer anderen geben oder auch dahingeben, sowohl einer menschlichen Person, als auch Gott ...
Das zeugt von besonderer Dynamik der Person, von besonderen Gesetzen, die ihr Dasein und ihre Entwicklung bestimmen” (LuV 84).
„Die Liebe entreißt die Person gleichsam dieser naturgegebenen Unantastbarkeit und Unabtrittbarkeit. Die Liebe veranlasst nämlich, dass die Person sich einer anderen gerade dahinschenken will – dieser, die sie lieb hat. Sie will gleichsam aufhören ihr ausschließliches Eigentum zu sein, und Eigentum dieses anderen zu werden. Das bedeutet einen gewissen Verzicht auf dieses ‘Herr über sich selber’ zu sein [lat.: sui iuris] und dieses ‘dem anderen unabtrittbar’ [lat.: alteri incommunicabilis]” (LuV 109).
Das führt zur weiteren Frage: Ob derjenige, der sich einer anderen Person dahingibt, irgendetwas verliert – oder auch gewinnt? Erzbischof Wojtyla sagt dazu:
„Liebe geht über den Weg solchen Verzichtes [vom Gehören sich selber], indem sie sich aber nach dieser tiefen Überzeugung geleiten lässt, dass dieser Verzicht nicht zu einer Schrumpfung und Verarmung führt, sondern im Gegenteil – zu einer Ausweitung und Bereicherung der Existenz der Person. Es ist gleichsam ein Gesetz der ‘Ekstase’: ein Aus-sich-Treten, um um so voller in diesem anderen da zu sein. In keiner anderen Form von Liebe wird diese Art und Weise so deutlich zur Wirklichkeit, wie es im Fall der bräutlichen Liebe geschieht” (LuV 109).
3. Kennzeichen der personhaften Hingabe aus Liebe |
Kehren wir nochmals auf die Fähigkeit der Selbstbestimmung zurück, also des freien Willens. Diese Frage drängt sich im Zusammenhang mit der psychologischen Intensität auf, die das Erleben der Liebe üblich begleitet. Zu ihrem Ausdruck wird die biologische Kraft, die dem sexuellen Trieb eigen ist. Sie wirkt sich zweifellos auch auf der Liebe zwischen Mann und Frau aus. Alle Komponenten der Liebe: das Selbstbewusstsein, der Wille, die Gefühle und Empfindungen – zeugen auf ihre Art davon, dass sich die Liebe in der Tiefe des Seins zweier Brautleute-Gatten abspielt. Erzbischof Wojtyla bemerkt:
„Die sich so deutlich im Bewusstsein abzeichnenden sinnlichen und affektiven Erfahrungen stellen nur den äußeren Ausdruck und auch äußeres Kriterium dafür dar, was sich im Inneren der Personen abspielt – und jedenfalls unbedingt abspielen soll. Die Hingabe seiner selbst, seiner eigenen Person – kann nur dann vollwertig sein, wenn der Wille daran beteiligt ist, wenn sie Werk des Willens ist. Denn gerade dank ihrem freien Willen ist die Person – Herrin ihrer Selbst ... , ist jemand unabtrittbarer und unüberweisbarer ...
Die bräutliche Liebe, die Liebe der Hingabe, engagiert auf besonders zutiefe Art und Weise den Willen. Hier geht es bekanntlich darum, über sein ganzes ‘Ich’ zu verfügen: es muss die ‘Seele gegeben werden’ – um die Redeweise des Evangeliums zu gebrauchen” (LuV 109f.).
Voraussetzung der „Hingabe seiner Seele” ist nicht nur Sympathie (Zuneigung) zwischen zwei Personen – als Zeugnis eher eines „Erlebens [Empfindung-Erfahrung] als des Tuns” (LuV 77). Hier ist dagegen vor allem der Wille eingesetzt, als „Vermögen, das beauftragt ist, die Liebe im Menschen und zwischen den Menschen zu gestalten” (LuV 79). Liebe muss sich nämlich in Freundschaft umbilden. In der Freundschaft aber:
„... ist im Gegensatz zur Sympathie ... die Beteiligung des Willens entscheidend. ‘Ich will für dich das Gute, wie ich es für mich selbst möchte, für mein eigenes Selbst’ ...
Die [in der Freundschaft] enthaltene Verdopplung des ‘Ich’ bringt den Aspekt der Vereinigung der Personen zum Ausdruck ...
Die Vereinigung [in Sympathie] ... beruht ausschließlich auf Gerührtsein und Gefühl, wozu der Wille nur einwilligt. Dagegen bei der Freundschaft ist selbst der Wille engagiert. Daher nimmt die Freundschaft in der Tat den ganzen Menschen in Besitz. Sie ist sein Werk, sie enthält in sich eine deutliche Wahl der Person. Und darin beruht gerade die objektive Kraft der Freundschaft” (LuV 72).
Mit anderen Worten:
„... Man muss die Sympathie in Freundschaft umwandeln, und die Freundschaft mit Sympathie vervollständigen ...
Denn ohne sie bliebe die Freundschaft kühl und nicht kommunikativ” (LuV 79f.).
Weitere Komponente der Liebe besteht darin, dass dem anderen das Gute, das Wohl gewünscht wird:
„Wohlwollen bedeutet dasselbe, wie Uneigennützigkeit in Liebe: ‘Ich begehre dich nicht als ein Gut’, sondern: ‘Ich begehre dein Gut’, ‘ich begehre für dich das, was Gut für dich ist’. Die wohlwollende Person wünscht dies, ohne an sich selbst zu denken [lat.: amor benevolentiae], ohne irgendwelche Rücksicht auf sich selbst. Darum ist die wohlwollende Liebe ... – Liebe in wesentlich mehr rücksichtslosem Sinn als die begehrende Liebe. Sie ist die reinste Liebe ...
Solche Liebe ist es auch, die das Subjekt am meisten vervollkommnet, die sein Dasein, wie auch die Existenz der Person, auf die sie sich richtet, zur größten Entfaltung bringt” (LuV 72).
Das Wohlwollen der geliebten Person gegenüber ist das Kennzeichnende der Liebe:
„So bemüht sich die wahre Liebe, in Ausnützung der natürlichen Willens-Dynamik, in die Beziehungen zwischen Mann und Frau einen zutiefst uneigennützigen Zug hineinzubringen, um diese Liebe von einer Gebrauchshaltung zu befreien ...
Der Trieb will vor allem nehmen, sich die andere Person zunutze zu machen. Die Liebe will dagegen geben, das Gute schaffen, glücklich machen” (LuV 120).
So ist letztlich irgendwie Gott darin enthalten:
„Darin, dass man für ein zweites ‘Ich’ das unendlich Gute wünscht, liegt der Keim jedes schöpferischen Elans der wahren Liebe, die sich dazu aufschwingt, die Personen, die man liebt, mit Gutem zu beschenken, um sie glücklich zu machen.
Das ist gleichsam der ‘göttliche’ Zug der Liebe. Wirklich, wenn ‘Er’ für ‘Sie’ ein ‘grenzenloses’ Gut will, will er für sie eigentlich Gott. Er allein ist die objektive Fülle von Gut und Er auch allein kann jeden Menschen mit solcher Fülle sättigen. Die Liebe des Menschen ... rührt irgendwie am nächsten an Gott vorbei” (LuV 120).
Mit dem Wunsch nach Gutem und Wohlwollen hängt die Frage der „Selbstlosigkeit der Gabe seiner Selbst” und der „Gegenseitigkeit” in Liebe zusammen. Liebe des Mannes zur Frau ist Wirklichkeit, die „zwischen ihnen” besteht (LuV 73). Der Metropolit Wojtyla sagt:
„... Liebe ist nicht nur etwas in der Frau und etwas im Mann. In diesem Fall hätten wir eigentlich mit zwei Lieben zu tun. Liebe ist dagegen etwas Zusammenbestehendes und Einziges ...
... Diese zwei gesonderten psychologischen Tatsachen fügen sich zusammen und bilden eine einzige objektive Gesamtheit, gleichsam ein einziges Sein, in dem zwei Personen engagiert sind” (LuV 73).
Da aber die Person unüberweisbar und unabtrittbar ist, muss wiederholt festgestellt werden:
„Der Weg von einem ‘Ich’ zum anderen führt ... über den freien Willen, über sein Engagement ...” (LuV 73).
Die Frage der Gegenseitigkeit bringt das Risiko der Liebe mit. Es kommt vor, dass die Liebe einseitig ist: sie wird nicht erwidert. Das kann tiefempfundenen Schmerz herbeiführen. Erst die Liebe, die als Tugend der Liebe erlebt wird, in der also der Wille sich völlig einsetzt: bei diesem anderen zu verharren, vermag diesen Schmerz zu meistern:
„Namentlich muss man untersuchen, was ‘in’ jeder der Personen liegt, die sich lieben, und infolgedessen auch, was ‘zwischen’ ihnen vorliegt. Man muss wissen, worauf die Gegenseitigkeit beruht und ob sie nicht bloß eine Illusion ist.
Liebe kann nur so lange dauern, als die Einheit, das reife ‘Wir’, vorhanden ist. Sie übersteht nicht, wenn sie bloß in einer Verbindung von zwei Egoismen besteht, in deren Gewebe zwei ‘Ich’ zum Ausdruck kommen. Die Struktur der Liebe ist die einer interpersonalen Kommunion ...” (LuV 77).
Auf solchem Hintergrund kehrt von neuem die Frage nach der Selbstlosigkeit (Uneigennützigkeit) zum Vorschein. Liebe entfaltet sich über die Zuneigung (das Gefallen), die den Wunsch und das Begehren hervorkommen lassen, aber ebenfalls den Wunsch eines Guten. Hier weitere Reflexionen von Kard. Wojtyla:
„Die Zuneigung (das Gefallen) hängt sehr eng mit dem Erleben des Wertes zusammen. Die Person des anderen Geschlechts kann das Erleben verschiedener Werte liefern ...
[Die Zuneigung] sammelt sich vor allem ... um den am stärksten erlebten Wert ...
Bei der Zuneigung [im Zusammenhang mit der Wahrheit, die in der Zuneigung enthalten ist] muss man unbedingt danach streben, dass dieses Gefallen [diese Zuneigung] nicht bloß auf Teil-Werte beschränkt bleibt, auf etwas also, was nur in der Person besteht, allerdings nicht sie selbst darstellt. Es geht darum, dass das Gefallen schlechterdings die Person betrifft – d.h. ... dass sie selbst den Wert darstellt, und nicht nur auf Gefallen wegen solcher oder anderer Werte verdient, die in ihr gefunden werden können” (LuV 68).
Die Zuneigung (das Gefallen) zieht das Verlangen nach sich, eventuell selbst das Begehren. Das Begehren unterscheidet sich aber deutlich von der Liebe:
„Das Begehren bildet eines der Elemente der Liebe, [inwiefern nämlich] die Liebe – ebenfalls im Verlangen enthalten ist. Es gehört zum Wesen ... dieser Liebe, die sich zwischen Frau und Mann bildet. Grund dessen ist, dass die menschliche Person begrenztes Wesen ist, das nicht sich Selbst genügen kann, demzufolge es ... anderer Wesen bedarf” (LuV 69).
Das betrifft vor allem das gegenseitige „Bedürfen” von Frau und Mann. Es wird u.a. an der gegenseitigen geschlechtlichen Komplementarität von Mann und Frau offenbar:
„Dieses objektive, ontische Bedürfnis äußert sich über die Vermittlung des Sexual-Triebes. Auf dem Grundboden dieses Triebes entsteht die Liebe von Person zur Person: einer ‘Sie’ zu einem ‘Er’. Diese Liebe ist Liebe des Begehrens, denn sie geht aus einem Bedürfnis hervor – und strebt danach, ein Gut zu finden, das fehlt. So ein Gut ist die Frau – für den Mann, und der Mann für die Frau” (LuV 70).
Ob aber die Liebe des „Begehrens” mit Selbstlosigkeit der Liebe vereinbart werden kann, die doch „... ihrem Wesen nach ... Gabe ist” (FC 14; 37; GS 24)? Erzbischof Wojtyla bemerkt dazu:
„Doch es besteht ein tiefer Unterschied zwischen der Liebe des Begehrens [lat.: amor concupiscentiae] und dem Begehren selbst [lat.: concupiscentia]. Das Begehren setzt das sinnliche Verspüren eines Mangels voraus. Dieses unangenehme Empfinden könnte dank der Vermittlung eines bestimmten Guten behoben werden ... So kann z.B. der Mann die Frau begehren; die Person erscheint dann als Mittel, um dieses Begehren zu stillen ... In diesem Fall würde es dem benutz-dienlichen Verhalten gleichkommen” (LuV 70).
In weiterer Folge bemerkt aber Kard. Wojtyla, dass die Liebe des Begehrens sich nicht allein als nur ein Begehren äußert, sondern als:
„... Verlangen nach einem Gut für sich: ‘Ich will dich, weil du für mich ein Gut bist’ ...
Darum wird die Liebe als Verlangen nach der Person erlebt, und nicht als Begehren allein.
Wenn das liebende Subjekt ... an seiner Liebe zur anderen Person arbeitet,, lässt es nicht dazu, dass das Begehren überwiegt” (LuV 70f.).
Sollen sich die gegenseitigen Beziehungen zwischen Mann und Frau als beiderseitiger Bund der Liebe bilden, müssen sie offenbar – infolge der ständigen Bedrohung der Liebe wegen des sich aufdrängenden sinnlich-begehrlichen Gesichtspunktes – einer wachsamen Kontrolle seitens des Bewusstseins und des Willens ihrer beiden unterliegen. Allerdings:
„... Anderes bedeutet nutzbar, noch um so mehr nützlich sein, und anderes Objekt der Nutznießung zu sein ...
... Die wahre Liebe des Begehrens ... schlägt niemals in utilitaristische Haltung um, wächst sie doch immerwährend (selbst beim Begehren-Verlangen ) aus dem personalistischen Grundprinzip hervor ...” (LuV 71).
Der Erzbischof Wojtyla untersucht weiter die wechselseitige Beziehung zwischen Liebe des Begehrens und Selbstlosigkeit der Hingabe:
„Die Liebe des Begehrens und Liebe des Wohlwollens unterscheiden sich voneinander, allerdings nicht so sehr, dass sie sich einander ausschließen müssten. Der ‘Er’ kann nämlich nach der ‘Sie’ als einem Gut für sich verlangen, aber gleichzeitig auch das Gute für die ‘Sie’ wünschen – unabhängig davon, dass diese ‘Sie’ für Ihn ein Gut bedeutet ...
Wenn nämlich der ‘Er’ nach der ‘Sie’ als das Gute für sich verlangt, sucht er vor allem nach Liebe dieser ‘Sie’ als Antwort auf seine Liebe, er verlangt also nach der anderen Person vor allem als der Mit-Erschaffenden dieser Liebe, nicht aber als dem Gegenstand des Begehrens. Das ‘Eigeninteresse’ der Liebe würde hier also nur darin beruhen, dass sie nach einer Antwort sucht, und diese Antwort besteht gerade in gegenseitiger Liebe" (LuV 74).
Das Kennzeichen der Gegenseitigkeit, die mit der wahren Liebe untrennbar einhergeht, zeigt sich bei der Lösung des auftauchenden Dilemmas behilflich, wie es die beiden Aspekte zu vereinbaren gilt: das Verlangen-Begehren ‘für sich’ – und die ‘Selbstlosigkeit der Hingabe’, die das wesentliche Merkmal der Liebe bildet. Hier die weiteren Bemerkungen von Kard. Wojtyla:
„Da aber die Gegenseitigkeit zur Natur der Liebe gehört und daselbst ihr interpersonales Profil bestimmt, ist es schwierig von ‘Eigen-Interesse’ zu reden. Das Verlangen nach Gegenseitigkeit schließt den uneigennützigen Charakter der Liebe nicht aus. Im Gegenteil, die gegenseitige Liebe kann gründlich uneigennützig sein, auch wenn das, was den Inhalt der Liebe des Begehrens zwischen Frau und Mann darstellt, seine volle Befriedigung in ihr findet. Die Gegenseitigkeit bringt gleichsam die Synthese der Liebe des Begehrens-Verlangens, und der wohlwollenden Liebe zustande ...” (LuV 74f.).
Das Verlangen nach dem Guten, also Selbstlosigkeit der Gabe seiner Selbst – samt dem Wunsch nach dem Guten, das in die letztliche Erfüllung in Gott einmündet, ist dieses Kennzeichen, dank dem die wahrhafte Liebe in sich so viel Willenskraft findet, um bei der geliebten Person auch dann beharrlich zu verbleiben, wenn die rein sexuell-sinnlichen Werte allmählich erblassen:
„Die wahre Liebe, die Liebe die sich mit innerlicher Fülle kennzeichnet, ist diese Liebe, in der man die Person um ihrer Selbst willen wählt, also diese, in der der Mann die Frau, und die Frau den Mann – nicht nur als ‘Partner’ des sexuellen Lebens wählt, sondern als Person, der er das Leben hingeben will. Die in sinnlichen und affektiven Erfahrungen vibrierenden ‘sexuellen’ Werte begleiten zwar diese Entscheidung, sie tragen auch zu ihrer psychologischen Ausdrucksfülle bei, allerdings sie bestimmen ihre Tiefe nicht. Selbst der ‘Kern’ der Wahl der Person muss personhaft, und nicht nur sexual sein” (LuV 116).
„[Der Wert der Wahl] bestätigt sich vor allem ... in dem Zeitpunkt, da die sinnlich-affektive Erfahrung abschwächt, wenn die sexuellen Werte allein gleichsam zu wirken aufhören. Dann bleibt nur der Wert der Person und die innere Wahrheit der Liebe kommt zum Vorschein. War diese Liebe wahrhafte Hingabe und ein Einander-Gehören von Personen, wird sie nicht nur weiterbestehen, sondern sie stärkt sich sogar und fasst tiefere Wurzeln ...
Man muss ernst damit rechnen, dass jede menschliche Liebe irgendeine Probe durchmachen muss. Erst dabei kommt ihr wahrhafter Wert zum Vorschein” (LuV 116f.).
