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Heilige Beichte der Eheleute mit Sünden
beim ehelichen Verkehr
 Aktualisierung: 14.V.2012 

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Geschichtliches ...

Der Verfasser dieser WEB-Site wurde gebeten (Juni 2006), er möge im Anschluss an vorkommende, unglaubliche Entstellungen der Lehre der Kirche das Wort aufgreifen über die Notwendigkeit des Beichtbekenntnisses mit Sünden, die beim ehelichen Verkehr vorkommen können – als Voraussetzung für die Gültigkeit der Sakramentalen Beichte. Ein fertiger Text darüber (geschrieben vom Redakteur einer Zeitschrift), der dem hier schreibenden Autor mit der Bitte vorgelegt wurde, ihn durchzuschauen und ihn falls nötig ein wenig zu korrigieren, eignete sich zu keiner Korrektur. In diesem Text wurden ‘Meinungen’ angeführt, die im totalen Widerspruch zum deutlichen Willen Gottes stehen, dessen authentischer und autoritativer Ausleger – mit dem Siegel Gottes Wahrheit, die Kirche ist. Die Kirche wiederholt nach ihrem Göttlichen Meister immer nur das eine Wort: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote” (Mt 19,17). Der Autor hat letztlich einen eigenen Text verfasst, in dem die Lehre der Kirche in dieser Hinsicht in den unterhalb dargestellten ‘Punkten’ zusammengefasst wird.

– Die erste Fassung der hiesigen Aussage (vom 16.VI.2006) wurde nachher mehrere Male umgearbeitet und bereichert. Sie ist Frucht immer wieder ankommender, weiterer Einzelfragen, die von Lesern vorgebracht werden.

Zu Begründungen dieser Beichthilfe s. unterhalb: Links zur Dokumentation.
Ganz unten wird der Text dieses Artikels zum Druck im WORD-Format freigestellt: Druckversion dieser Bearbeitung.



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‘Beichte’: das Sakrament der Heiligen Beichte

Die Heilige Beichte ist keine Sprechstunde beim Psychologen-Psychiater. Sie ist eines der Sakramente der Kirche, die von Jesus Christus eingesetzt wurden. Der Kirche steht keine ‘Macht’ über die Sakramente an sich zu. Ihr wurde dagegen die zuständige Verwaltung der Sakramente anvertraut.

Die sakramentale Beichte beruht auf dem Bekenntnis seiner begangenen Sünden in Gottes Angesicht mit der Bitte um ihre Lossprechung. Der Priester, ohne den es (unter gewöhnlichen Umständen) keine Lossprechung gibt, vergegenwärtigt in dieser Stunde auf sakramentale Weise die Person selbst des Gott-Menschen Jesus Christus, des Erlösers des Menschen.

Die Heilige Beichte beruht vonseiten des Pönitenten auf seiner Hinwendung an die Barmherzigkeit des Dreieinigen Gottes mit deutlicher Bitte um Gottes Verzeihung der von ihm begangenen Sünden – mit Beruf auf die Erlösungskraft des Blutes des Gottes Sohnes. Für Jesus Christus gibt es keine größere Freude, als wenn Ihm jemand erlaubt, Erlöser für sich sein zu dürfen. Derselbe Erlöser hat aber beschlossen, dass die einzige ordentliche Art und Weise, wie die Lossprechung erlangt werden kann, ausschließlich über die Vermittlung der Kirche vollbracht werden soll, und zwar über das zu diesem Zweck eingesetzte Sakrament der Beichte: der Versöhnung.
– Ausspender dieses Sakramentes ist aufgrund des Willens Jesu Christi, des Gott-Menschen – ein Priester. Er muss gültig geweiht und mit dem Siegel der apostolischen Sukzession ausgestattet sein.
– Außerdem muss er mit der Jurisdiktion zur Ausübung des Versöhnungs-Sakramentes auf dem vorstehenden Gebiet der Kirche ausgestattet sein.


Voraussetzungen dass die Vergebung der Sünden erlangt werden kann

Gott verleiht die Lossprechung nicht um jeden Preis. Derjenige, der zum Sakrament der Versöhnung-Beichte herantritt, muss ein paar grundlegende Erfordernisse erfüllen. Die Bedingungen für eine gute, gültige Sakramentale Beichte werden nicht von der ‘Kirche’ festgesetzt, sondern kommen vom Gesetz Gottes her. Sie entspringen der Natur selbst dieses Sakramentes.

Der Beichtende ist verpflichtet die fünf, von allen gut bekannte Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte erfüllen. Eine davon, die vom Gesetz Gottes herkommt (nicht aber eine Verfügung der Kirche darstellt), beruht auf vollständigem (integralem) Bekenntnis der schweren Sünden (= Todsünden) – samt ihren Umständen, die die Qualität der Grundsünde modifizieren können. Es handelt sich also um das Bekenntnis solcher Umstände wie: der Anzahl der begangenen Sünden (zumindest was ihre Häufigkeit betrifft), das Bekenntnis, ob die Sünde einsam begangenen wurde oder auch mit jemanden anderen (es wäre zusätzlich ‘fremde’ Sünde), das Bekenntnis des Umstandes, ob jemand mit dem Ehegelöbnis, bzw. mit einem feierlich abgelegten Gelöbnis oder mit Gelübden gebunden ist, z.B. mit dem priesterlichen Zölibat oder der Ordensprofess; und um das Bekenntnis anderer Umstände, die die Grundsünde in sich hinzufügende zusätzliche Sünden, manchmal geradeaus Verbrechen, verändern könnten, wie z.B. im Fall wenn nach Abortivmitteln der Schwangerschaftsverhütung gegriffen wurde.


Die fünf Bedingungen für eine gültige Beichte

Zur Erinnerung hier die fünf Voraussetzungen, dass es eine gültige Sakramentale Beichte geben kann:

1. Gewissenserforschung. Man muss sich vor der Wahrheit seines Gewissens stellen. Es geht um die angesichts Jesu Christi und des Himmlischen Vaters unternommene, aufrichtige Konfrontation mit dem inneren moralischen Gesetz und den Normen des Evangeliums, wie sie von der Kirche dargestellt werden.
2. Reue für die Sünden. Es geht um die Reumut des Herzens, die mit der Entscheidung einhergeht, die Sünde von nun an nicht mehr zu begehen – um der Liebe zu Gott und dem Nächsten willen.
3. Starker Vorsatz der Verbesserung. Es muss eine Entscheidung getroffen werden und nicht allein einen guten Willen geben. Parallel mit Nachdenken über die Umstände, die zur Sünde zu führen pflegen, samt unternommenen Mitteln zur tatsächlichen Beseitigung der Sünde.
4. Aufrichtiges, vollständiges Sündenbekenntnis. Zur Gültigkeit der Heiligen Beichte gehört das Bekenntnis aller Todsünden, was ihre Anzahl und die Umstände angeht, die ihre Qualität ändern können. Es muss das Bewusstwerden sich selbst gegenüber – mit folgendem Bekenntnis aufkommen, dass „ich” persönlich die Sünde begangen habe, und nicht nur, dass es das ‘Übel’ in der Welt gibt. Daher soll das Bekenntnis niemals un-persönlich formuliert werden, z.B. folgender: „Es passierte mir, die Messe zu vermissen; Es kamen Fluchworte vor...” Die Sünde würde dann etwas anonymes betreffen, nicht aber die Person selbst des Pönitenten. Die Sünde wäre von einem „ES” begangen, nicht aber von „mir” selbst!
5. Genugtuung Gott und dem Nächsten gegenüber. Gott verlangt, dass zuerst der dem Nächsten zugefügte Schadenersatz geleistet wird, wonach man dann auch Gott um Vergebung bitten darf. Das gilt nicht nur vom zugefügten materiellen Übel, das gut gemacht werden muss (z.B. Diebstahl: die Zurückerstattung ...), sondern um so mehr vom moralisch-geistigen Schaden: der zerstörten Liebe und des Friedens in Ehe und Familie, Demütigung des Nächsten u.dgl. Sollte es schon keine andere Art und Weise geben, wie der Schaden wieder gut gemacht werden kann, bleibt immer noch schlechterdings die ... Bitte, der Nächste möge den ihm zugefügten Schaden um des Namens Gottes willen ... verzeihen.

Sollte die Bitte an die Beschädigten um ihre Verzeihung ausbleiben, und sollte der Beichtende den Willen nicht herausarbeiten, das zugefügte Unrecht und die Beleidigungen tatsächlich wieder gut zu machen – samt der Entscheidung, sie nicht mehr zu begehen, ist es zwecklos zur Heiligen Beichte herantreten zu versuchen. Die Lossprechung ist jedesmalig ungemein seriöse Wirklichkeit. Die Vergebung einer geringsten ‘lässlichen’ Sünde geschieht jedesmalig um den Preis des Blutes der Erlösung. Im Fall einer Todsünde ist das Gewissen des Pönitenten mit ewiger Schuld und der der betreffenden Person gehörigen ewiger Strafe belastet. Die eine, wie die andere Wirklichkeit soll in Kraft des Erlösungsblutes Jesu Christi vergeben-getilgt werden: dieses Gekreuzigten und Auferstandenen. Der Erlöser vergibt leicht und sofort das eine und das andere, allerdings niemals ‘um jeden Preis’. Der Pönitent muss zuerst die erwähnten Voraussetzungen für die Lossprechung erfüllen.

Die Annahme vonseiten des Beichtenden einer aufständischen Haltung gegen die Bedingungen einer guten und gültigen Beichte nötigte den Priester, ihm die Lossprechung verweigern zu müssen.
– Sollte beim Pönitenten der Wille bestehen, bei den Umständen der Sünde weiter zu verharren, bedeutete es, dass er die Lossprechung als Segen für weiteres Begehen der Sünde erpressen möchte. So was ist aber unmöglich. Es bedeutete, das Blut der Erlösung auf Spott auszusetzen und es in Satans Hände auszuliefern.
– Sollte der Priester in solcher Lage die Lossprechung dennoch erteilt haben (z.B. aus ‘Mitleid’ wegen der schwierigen ehelichen Lage u.dgl.), würde er selbst als Priester-Beichtvater ein Sakrileg begangen gehaben. Dabei würde die Absolution an den Pönitenten sowieso nicht gelangen (Blockade für die Heiligmachende Gnade vonseiten des Pönitenten, der auf Gottes Voraussetzungen für die Lossprechung nicht einwilligt). Höchstens der Beichtvater wüsste nicht, dass der Beichtende keinen gehörigen Vorsatz vornimmt, mit der Sünde abzubrechen. In solcher Lage würde das Sakrileg und die ungültige Beichte allein den Pönitenten belasten, nicht aber den Priester, den Beichtvater.


Geschlechtlichkeit: den Eheleuten allein zur Verwaltung anvertraut

Wir beschränken uns hier allein auf Sünden, die von Eheleuten beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe auf eine Art und Weise begangen werden können, die sich der ihnen beim Ehekonsensus von Gott geschenkten Ermächtigung, das Gebiet ihrer geschlechtlichen Intimität zu beschreiten, widersetzten.
– Alles, was hier zur Erinnerung gebracht wird, betrifft offenbar um so mehr Brautleute und Partnerschaften, sooft sie das Gebiet der Intimität betreten – ihrer eigenen oder jemandes anderen: desselben oder des gegensätzlichen Geschlechtes (Aufreten gegen VI. und IX. Gebot Gottes). Selbst erst Gott führt zwei Leute: Mann und Frau auf das Gebiet der geschlechtlichen Intimität ein. Es geschieht in der Stunde, wenn diese zwei ihr Ehegeständnis angesichts des bevollmächtigten Vertreters Gottes und Zeugen zum Ausdruck bringen.
– Eine ‘Ehe’ unter zwei Personen desselben Geschlechtes ist von vornherein unmöglich.

Die Ehe ist heiliges Sakrament. Sie ist keine Institution, wo ‘legalisierter’ Sexus-um-des-Sexus-willen betrieben werden kann. Die Heilige Schrift betont, dass die Ehe „im Herrn” (1 Kor 7,39) geschlossen werden soll. So hören wir das Wort Gottes:

Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt. Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten(Hebr 13,4).

Das bedeutet daselbst, dass sich keinesfalls jedes Verhalten in der Ehe dazu eignet, „... auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden(VSp 79) zu können.


Nicht Sexus, sondern Personenvereinigung gemäß der Friedensordnung des Aktes

Diejenigen, die im Ehe-Bund leben, sollten sich zutiefst ins Bewusstsein einprägen, dass Gott, der sie in der Stunde ihres Ehe-Konsensus in das Gebiet ihrer ehelichen Intimität einführt, ihnen die Gabe:
a) nicht des ‘Sexus’ darbietet, sondern:
b) der Vereinigung ihrer zweier Personen, die mit Sakramentaler Kommunion von Liebe und Leben in ihrem Gottes Begriff verbunden sind.
– Ehegatten sind Gottes Kinder, die über ihr Leben in Zeitlichkeit zum Streben zu zweit in das „Haus des Vaters” auf dem ihrer ehelich-familiären Kommunion eigenen Weg berufen werden.

Die Wirklichkeit dieser zwei Haltungen im Hinsicht auf die Ehe: Vereinigung zweier Personen in Liebe der gegenseitigen Hochachtung und in der „Furcht vor Christus” – und anderseits der Ehe, die als Praxis von nun an zwei legalisierter Sexus begriffen wäre, kann unmöglich aufeinander herabgeführt werden. Sie streben in zwei sich gegenseitig ausschließende Richtungen.

a) ‘Sex’-Betreiben: nicht Liebe. Beim Betreiben des ‘Sexus’ (nicht aber Vereinigung ihrer beiden Personen) schwindet den erklärten Worten hinsichtlich der ‘heiß gelebten Liebe’ – die Person sowohl die eigene Person, wie die dieses anderen vom Horizont weg. In den Vordergrund und als Ziel rückt die Wahrnehmung des Lusterlebnisses vor. Die Aufmerksamkeit sammelt sich um den ‘Sexus’, nicht aber um die Person. Diese spielt hier eine nur ‘nebensächliche’ Rolle: als zugänglicher geschlechtlicher Leib ...

Das beabsichtigte sexuelle Ausleben heißt gewöhnlich:
1. einerseits nach immer mehr raffinierten Dopingmitteln zu greifen, dass eine maximal erreichbare Lust erfahren werden kann (Chemiemittel die die ‘Potenzerfahrung’ multiplizieren könnten; Training des Multi-Orgasmus);
2. parallel dazu heißt sie nach Wegen suchen, dass die Perspektive einer ‘Schwangerschaft’ beseitigt wird. Denn diese bedeutete ‘Niederlage’ für uneingeschränkt betriebenen ‘Sexus’.

Dieses Ziel soll erreicht werden mit Hilfe von Techniken zur ‘Absicherung’ vor der Schwangerschaft. Zu diesem Zweck greifen die Betreffenden nach Mitteln, deren Wirkungsmechanismus im Prinzip den Tod des Empfangenen nach sich herbeizieht (Pillen-Tabletten; Spirale-Schleife; Pflaster usw.). Andere technische gegen-elterliche Mittel gibt es schlechterdings nicht: alle wirken abortierend.
– Das gilt u.a. von Anwendung des Präservativs. Es ist eines der Abortiv-Mittel (trotzdem niemand darüber spricht: die Firmen gewinnen am menschlichen Blut unglaublichen Lohn!).

Die angewandte, trügerische ‘Absicherung’ zielt das eine ab: Es soll ... kein Kind geben! Die nach einer der ‘Verhütungs’-Techniken greifenden Personen bejahen dieses Ziel. Zu gleicher Zeit möchten sie in der Regel nichts davon hören, um welchen Preis dieses Ziel erreicht wird.
– Übrigens selbst das Bewusstsein um die beabsichtigte und akzeptierte Tötung von Zyklus-zu-Zyklus eines-Kindes-nach-dem-anderen – spricht üblich weder die Ehegatten, noch irgendwelche andere ‘Sex-Partner’ an. Solcher Schluss scheint aufgrund einer immer wieder sich bestätigenden Erfahrung zutage zu kommen, die aufgrund Gesprächen mit zahlreichen Personen auftaucht. Das Kind geht doch in etwa einer Woche oder kurz danach nach seiner Empfängnis zugrunde. Es geschieht also in einer Zeit, wo noch weder die ‘Prägnanz’, noch irgendein ‘Kind’ bemerkt werden kann. Demzufolge kann die Information mit Bezug auf die abortive Wirkung der angewandten Techniken leicht in die Sphäre einer Einschüchterung oder eines Märchens weggedrängt werden.

Deutlich beabsichtigt wird dann dieses eine: ein großtmöglicher ‘Taumel’ bei der Masturbation-Erfahrung (also nicht Liebe). Diese wird besonders intrigierend und attraktiv, wenn zum Masturbation-Genuss – der ‘Sexus’, der dank dem Leib des Partners zu Verfügung steht, benutzt werden kann.

Besonders grell taucht in solcher Lage der Strich über die ‘Liebe’ und überhaupt über die ‘Person’ – im Fall des ‘Sex’-Betreibens mit dem Präservativ auf. Sollte man schon die Abortiv-Wirkung des Präservativs übergehen, muss man doch zugeben, dass die ‘Wände’ des angewandten Präservativs unmöglich ‘umgestoßen’ werden können. Die Trennungswand zwischen der Ehefrau und dem Ehemann wird klar ‘gewollt-beabsichtigt’.
– Der Mann spricht in diesem Fall zu seiner Ehefrau mit seiner Tat – ohne Worte dazu gebrauchen zu müssen:

Ich habe mit dir als Person nichts zu tun. Ich habe absolut nicht vor, mit dir ein ‘EINS’ zu bilden. Ich suche danach, auf deinem Leib, den du mir zum ‘Gebrauch’ bietest, meinen eigenen ‘Sexus’ zu erleben. Mir ist ‘Liebe’ zu nichts nötig. Ich suche nach kräftigem Genuss der Lust des ‘Sexus’.
Mein Ziel besteht darauf: dass ich möglich lustvoll ... meine eigene Masturbation erfahre. Sie zeichnet sich mehr attraktiv ab, wenn es mir gelingt, sie auf deinem ... Sexus zu erledigen
...”.

Die Liebe zur Person wird hier zu Tode niedergetreten. Es gibt sie überhaupt nicht ...! Kann es nicht verwundern, dass die Frauen ... dies nicht bemerken (wollen)?
– Zu gleicher Zeit drücken die beiden in diesem Fall ihr Einverständnis aus, dass ihr dabei (potentiell) Empfangenes Kind getötet werden soll. Denn auch das Präservativ schützt vor der Empfängnis nicht, zieht aber den Tod des Empfangenen in etwa einer Woche nach der Empfängnis nach sich.
– Diese Zweien nehmen von vornherein ihre volle Zurechnungsfähigkeit und Verantwortung für diesen Tod in Gottes Augen – und der Gesellschaft auf sich.

b) Das alles geschieht in totalem Widerspruch zum Vorhaben der Liebe, mit dem Gott am Tag des Sakramentes dem Jungen Ehepaar entgegengeht, wobei Er sie in selber Zeit auf das Gebiet der ihnen ab jetzt zugänglich gemachten ihrer geschlechtlichen Intimität einführt. Gott händigt den Neuvermählten (d.h.: niemals Brautpaaren, noch um so mehr irgendwelchen sexuellen ‘Partnerschaften’) die Bevollmächtigung ein, dass sie sich ihre Liebe u.a. mit gegenseitgem Anhaften und Anschmiegung ausdrücken, und selbst auch den Akt der Vereinigung ihrer beiden Personen unternehmen können – zur Besiegelung ihres gesegneten „zwei-zu-EINEM-Fleisch” – in Liebe-Kommunion, die jedesmalig sperrangelweit offen bleiben soll für elterliche Potentialität.

Das Nicht-Nachdenken über den Wirkungsmechanismus des angewandten Verhütungsmittels (eines der gerade erst erwähnten – unter ‘a’) verdoppelt nur die Zurechnungsfähigkeit wegen der begangene Betätigungen, die in Gottes Augen an sich „böse sind”, und dazu verbrecherische Taten darstellen. Sie sind mit Blut ihrer Unschuldigen getränkt. Das erwähnte Un-Wissen kennzeichnet sich in solchem Fall mit der Eigenschaft einer beabsichtigten Un-Wissenheit („besser nichts genaueres über den Wirkungsmechanismus des betreffenden gegen-elterlichen Mittels wissen, um deswegen die bequeme ‘Gewissensruhe’ sich nicht trüben zu brauchen”). Das Un-Wissen solcher Art und Weise zieht aber nur eine ernste Zunahme der ethischen Zurechnungsfähigkeit wegen der unternommen Betätigungen nach sich, d.h. der Verantwortung für das Leben des Menschen, sollte es in diesem Zyklus zur Empfängnis selbst nicht einmal gekommen sein.

Anders gesagt, Gott möchte die zwei Personen, die miteinander mit dem Bund des Ehesakramentes verbunden sind, mit dem Akt der Vereinigung ihrer zwei Personen, und nicht zwei ‘Sexus’ beschenken, trotzdem ihre Einheit in diesem Fall mit der vollen Vereinigung in ihrem Geschlecht besiegelt werden wird.
Die Vereinigung soll tatsächliche, wahre Vereinigung ihrer beiden Personen werden und es bleiben (also keine nur ‘Erdichtung’ ihrer Vereinigung). Sie soll jedesmalig im Zustand der heiligmachenden Gnade des gespendeten und empfangenen Sakramentes unternommen werden. Die gegenseitigen Beziehungen von Ehemann und Ehefrau sollen besonders in Zeiten ihrer Intimität mit Fülle von Feinfühligkeit und Hochachtung angesichts der gegenseitigen personalen Würde gekennzeichnet bleiben.

Diese Vereinigung kann offenbar nur in diesem einzigen Ort stattfinden, den Gott zu diesem Zweck erschaffen hat, und zwar in der Scheide.
Daselbst muss das Betreiben des seinem Wesen nach entarteten ‘Oral-Sexus’ von vornherein ausgeschlossen werden (und aus demselben Grund der ‘Anal-Sex’, die Praktik des ‘Lutschens-Suckelns’ u.dgl.).
Nur hier, d.h. in der Scheide, kann die „Sprache des Leibes” (Ausdruck vom Sel. Johannes Paul II.) der aktivierten Geschlechtsorgane mit voller Deckung in der Wirklichkeit der aktivierten Geschlechtsorgane zur Stimme kommen.

c) Diese beiden vereinigen sich in dieser Zeit mit voller Achtung sowohl vor der Struktur des unternommenen Aktes (soll die Vereinigung stattfinden – findet tatsächlich die wirkliche Vereinigung statt, nicht aber ihre Absperrung), wie auch vor seiner Dynamik. Die Dynamik aber, d.h. das sich allmählich entfaltende beiderseitige Erlebnis des Aktes (die ‘Dynamik’ des Aktes) schließt sich im unternommenen Akt selbst jedesmalig sperrangelweit für elterliche Potentialität auf.
– Nur dann erfolgt die unternommene volle eheliche Vereinigung gemäß der ins menschliche Gewissen eingeprägten ihrer inneren Friedensordnung. Dies geschieht auf solche Art und Weise als Abspiegelung des Wesens dieses Gottes, der als LIEBE – daselbst Fülle von LEBEN ist, und der den Menschen als sein Lebendiges „Ebenbild und Ähnlichkeit” erschaffen hat, d.h. Er hat es geschafft, dass auch die menschliche Liebe zwischen den Eheleuten – ganz Leben ausstrahlt.

Die vollgestaltete, normale eheliche Vereinigung wird zugleich zu solcher Aktivierung der Ehe als empfangenen Sakramentes: ihres „Zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werdens im Antlitz des Dreieinigen. Sie soll ein Erleben bilden, das mit Gottes Gnade, Gottes Frieden und Segen aufstrahlt. Es soll jedes Mal möglich bewusst gelebt werden als der in dieser Zeit auf solche Weise aktivierten Gnade des Sakramentes.

d) Das geschieht aber nicht automatisch! Die Gatten sollen sich dauernd in der Gestaltung ihres Inneren entwickeln – in Strahlen des empfangenen und gelebten Sakramentes. Dennoch jedes Mit-einander-Sein in gegenseitiger Intimität setzt gerade bei so gelebten Zeiten eine Fülle von Feinfühligkeit und wahrhafte Nächstenliebe voraus.
Hier kann es keine Erpressung geben, noch um so mehr irgendwelche Einschüchterung vonseiten des Ehemannes – mit Berufung auf sich selbst Eingeredetes (Un-Wahrheit !) Feststellung (Wunsch!), die Ehefrau wäre in der Stunde der Hochzeit zu seinem ‘Eigentum’ geworden.

Nämlich manche Ehemänner, die geistig zur Ehe und ihrem Mensch-Sein überhaupt nicht gewachsen sind, beharren hartnäckig bei der von ihnen selbst ausgedachten Behauptung, in der Stunde des ehelichen Konsensus hätten sie vom Gott die Frau, die Ehefrau – als ‘lebendige Sache’ zur ausschließlichen Verfügung erhalten haben. ‘Pflicht’ der Frau, der Ehegattin, wäre es in dieser Lage, sich in jeder Zeit zur Verfügung jedes ihres Gelüstes zu stellen. Gott hätte nämlich die ‘Frau’ nur dazu erschaffen, dass sie für ihren Mann lebt, der also dank ihr seine männlichen ‘Sex-Bedürfnisse’ beliebig und zu jeder Zeit ‘befriedigen’ kann.

Solche Haltung wäre offensichtlich in totalem Widerspruch zum Willen des Schöpfers, des Schöpfers ebenfalls der Ehe. Die Ehefrau wird niemals ‘Eigentum’ des Mannes, noch umgekehrt.
Der einzige Besitzer des Menschen bleibt Gott.
Das einzige ‘Recht’ der Eheleute aber, das ‘Gesetz’ der Gatten sich gegenüber bleibt das ihnen in der Stunde des sich gegenseitig zum Ausdruck gebrachten Ehekonsensus, den Gott unwiderruflich besiegelt und gesegnet hat – geschenkte ‘Recht’ zur Entwicklung in ihrer Nächstenliebe in Anwendung an Bedingungen des Lebens in Ehe und Familie.

e) Das heißt daselbst, dass die Unternehmung der ehelichen geschlechtlichen Vereinigung keine Betätigung sein darf, die auf ‘ruck-zuck’ berechnet wäre (so pflegt es im Fall zu sein, wenn Zielsetzung der Betätigung der ‘Sexus’ bleibt, wie z.B. beim unterbrochenen Verkehr u.dgl.; das Tun strebt dann niemals die ‘Person’ selbst an), sondern die volle Vereinigung, möglichst friedsam verlängert, beendet immer mit Danksagung sich gegenseitig, und um so mehr Gott gegenüber. Er ist doch der Geber allen Friedens und aller Freude, wie auch der diesen beiden selbst geschenkten Möglichkeit eines so intimen Bleibens-mit-sich-gegenseitig und in-sich.

Anders gesagt, Zielabsicht des unternommenen Aktes (nach der Friedensordnung der Liebe, wie sie vom Schöpfer der Ehe angeboten wird) bleibt die Vereinigung dieser zwei Personen, nicht aber der Fieber eines anonym gesuchten ‘Sexus-um-des-Sexus’ willen. Solches Tun wäre unter dem Diktando der Begehrlichkeit und des Zwanges des ‘Fleisches’ erlebt, wo die Würde und Berufung des Menschen als Person zum ewigen Leben vom Horizont völlig schwindet.

Jedes irgendwelches Experimentieren, um die unternommene Vereinigung zu fälschen, d.h. dass sie woanders oder auf andere Weise unternommen wäre, widerspricht jedesmalig der Gottes Friedensordnung des Vereinigungsaktes. Es würde dann schwere Veruntreuung gegen das Wesen selbst der Ehe als Bundes unter Personen und Sakramentes. Folgerichtig wäre es Vergehen gegen die eheliche Liebe, die im Fall der Ehegatten Gegenstand ihres GELÖBNISSES der Liebe ist, also nicht allein Ausdruck einer nicht allzu verpflichtenden ‘Lust’, um jemanden ein wenig liebzuhaben.

Für den Fall eines in Gottes Augen begründeten Beweggrundes, dass man sich zurzeit auf eine Empfängnis nicht einstellen möchte, hat Gott die Eheleute mit seiner dazu erschaffenen (also nicht von der ‘Medizin’ ersonnenen) besonderen Gabe ausgestattet: des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus. Das Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus auf solche Art und Weise, dass man ihn nötigenfalls mit Gewissheitsempfinden auch richtig anwenden kann, wird für Eheleute im Zeugungsalter zur Gewissenspflicht. Der Wille, dass dieses Wissen für sich tatsächlich angeeignet wird, wird dann im Prinzip zur Voraussetzung, zum Sakrament der Buße gültig herantreten zu dürfen. Denn dieses Sakrament setzt die Entscheidung voraus, die Sünde wirksam auszuschalten, falls sich diese beiden mit Sünden belastet finden sollten, die sie beim ehelichen Verkehr begangen haben, indem sie gegen-elterliche Mittel angewandt haben sollten.


Verhaltensweisen in Ehe – die Sünde sind

Hier insbesondere Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte bei Eheleuten, die sich wegen einer beim Erleben ihrer gegenseitigen geschlechtlichen Nähe begangenen Sünde schuldig finden:

1. Unterbrochener Verkehr. Notwendig für den Fall zwar nicht angewandter technischer Verhütungsmittel gegen die Empfängnis bzw. die Schwangerschaft selbst, dennoch aber unternommener elterlich-widriger Betätigungen, ist das Bekenntnis des unterbrochenen Verkehrs und aller naturwidriger Abänderungsformen des Verkehrs.
Zu dieser Betätigungsgruppe gehören alle Ersatzformen anstelle der geschlechtlichen Vereinigung (an Fruchtbarkeitstagen), also das Petting [1].
– Sowohl der unterbrochene Verkehr, wie das Petting sind objektiv genommen jedesmalig Todsünde. Daher gilt als Voraussetzung, dass die Lossprechung erlangt werden kann – ungeachtet der Entscheidung, mit der Sünde abzubrechen, das Bekenntnis sowohl der Anzahl, wie der Qualität der begangenen Sünde.
– Diese Gruppe betrifft auch einige Abänderungen des Küssens [2] ; sieh auch: Oral-Sexus [3] .

2. Wider-natürliche Sünden. Notwendig zur Gültigkeit der Lossprechung ist das Bekenntnis der Sünden, die ‘gegen die Natur’ begangen werden. Es handelt sich um Ersatzformen der Kopulation außerhalb der Scheide – diesem einzigen Ort, den der Schöpfer den Ehepaaren zum Erleben ihres Vereinigungsaktes geschenkt hat. Es geht u.a. um den weltweit beworbenen, entarteten Akt, der im Mund vollzogen wird (‘Oral-Sexus’), eventuell in anderen Körperteilen. Solche Akte sind objektiv genommen jedesmalig schwerwiegende Beleidigung des Schöpfungswerkes und der gelobenen ehelichen Liebe (s. ob., unter ‘1’, Fußnote 1 und 2).

3. Gegen-elterliche Technik. Notwendig ist das vollständige Bekenntnis falls angewandter irgendwelcher technischer gegen-elterlicher Mittel. Es geht dann jedesmalig um Todsünde – und im Prinzip außerdem um Verbrechenstat gegen das Leben.

4. Tötung des Empfangenen. Die Anwendung irgendwelcher Technik zur ‘ Absicherung-Verhütung’ bedeutet jedesmalig eine von vornherein geäußerte Zustimmung-Bejahung auf Tötung des Empfangenen. Ganz unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis kommt oder nicht. In Gottes Antlitz zählt die mit Tat bestätigte innere Haltung: „Es soll Sex geben (= Selbstbefriedigung-Masturbation)! Es soll um keinen Preis ein Kind erscheinen”.

5. Unkenntnis betreffs der Sünde. Ehegatten (und nicht nur sie) können sich mit Hilfe der Ausrede nicht entschuldigen, sie hätten nie gehört, der unterbrochene Verkehr, das Petting, ein entartetes Verhältnis, die Anwendung eines elterlich-widrigen Mittels – wäre objektiv genommen jedes Mal schwere Sünde, und im Fall eines Abortivmittels außerdem Verbrechen. Gott schreit und warnt bei solchem Tun ganz laut im Gewissen (vgl. Röm 2,15). Jeder Mensch ist auf gleiche Art und Weise Lebendiges Gottes Ebenbild. Unabhängig davon, ob er darüber Bescheid weiß, oder nicht. Gott unterhält dauernden Dialog mit seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau. Auch wenn dieses Gewissen bewusst abgedämpft wird und im Bösen verstockt bleiben will.
– Sucht jemand nach autoritativer Information nicht (falls ein Zweifel vorliegt, was die ethische Bewertung der betreffenden Handlung angeht), weil solche Nachfrage genierend ist, oder schlimmer: wenn das Gewissen klar vorgibt, hier handelt es sich um Todsünde, bzw. selbst um ein Verbrechen, wobei aber diese Stimme bewusst zum Stillschweigen genötigt und selbst niedergetreten wird – bewirkt es, dass die Zurechnungsfähigkeit in Gottes Augen nicht nur nicht geringer wird, sondern sie nimmt zu. Es geht dann um beabsichtigtes Nicht-Wissen. Der Betreffende hat nicht vor, nachzufragen, weil er besten Bescheid verspürt, er müsste sich von dieser bestimmten Handlung zurückziehen, was er aber gerade nicht vor hat. Gemäß des grundsätzlichen Prinzips der Ethik: Keine Handlung darf vorgenommen werden im Fall des vorliegenden ‘zweifelnden’ Gewissens, was die ethische Qualität der Tat angeht.

6. Vom Mann oder Frau angewandte Technik. Möchten Eheleute die Vergebung Gottes durch die sakramentale Vermittlung der Kirche erlangen, müssen sie zur Gültigkeit der heiligen Beichte bekennen (im Fall irgendwelches angewandten gegen-elterlichen Mittels; falls des unterbrochenen Verkehrs oder des Pettings – s. ob. die Erklärung unter ‘1’): ob dieses Mittel vom Mann – oder von der Frau angewandt wurde, eventuell ob sich beide entsprechend auf eigene Faust gegen die Schwangerschaft ‘abgesichert’ haben. Es geht dann um die Qualität der Sünde; und außerdem um die ‘fremde’ Sünde, u.zw. um die aufgenötigte Sünde, bzw. Verführung dieses anderen zur Sünde.

7. Es gibt keine Kontrazeption. Früher wurde geglaubt, es gäbe mechanische oder chemische strikt kontra-zeptive Mittel, d.h. mit denen der Empfängnisvorgang verhindert werden soll; angewandt vom Mann (das Präservativ), sei es von der Frau (verschiedene Arten von Membranen; einige intravaginale chemische Mittel).
– Neue, gewissenhaft unternommene wissenschaftliche Untersuchungen (ihre Schlüsse sind seit den 80 Jahren bekannt) weisen immer eindeutiger nach, dass auch diesen vermeintlich nur samentötenden Mitteln (mit ihnen wird das Präservativ, Häutchen usw. ausgepolstert ...), letztlich ebenfalls eine abortierende Wirkung eigen ist. Es ist somit ein Umstand, der die ethische Bewertung des angewandten Präservativs, des Scheiden- oder Zervixpessars, bzw. anderer chemischer, angeblich nur ‘samentötender’ Präparate total ändert. Die tatgewordene Empfängnis kommt nicht zum Vorschein, weil das angewandte Mittel den Tod des Kleinen Menschen binnen 1-2 Wochen nach der Empfängnis herbeiführt. Es bleibt aber die Verantwortung in Gottes – und offenbar auch der Menschen Augen: diese beiden (und selbstverständlich alle, die hier auf irgendwelche Art und Weise mitgearbeitet haben: der Arzt, die Angestellten der Apotheken, diejenigen die diese Präparate herstellen, diese die z.B. Präservative in Kiosks verkaufen; usw.) werden den Empfangenen einst begegnen, wenn sie selbst die Schwelle der Ewigkeit überschreiten werden.

Hier gibt es in Gottes Augen keine Ausrede, z.B. „Ich muss diese Präparate verkaufen; das ist mein Beruf, meine Arbeit, der Unterhalt meiner Familie ...”, o.dgl. Es geht dann immer um die letztliche Frage: ob ich in den Himmel kommen will und daher entscheide ich mich selbst auf Armut, auf Verfolgung um der Treue Gott gegenüber willen; oder es ist mir alles egal, wo ich nach meinem Tode hinkomme: in den Himmel – oder in die ewige ... Verdammnis ...

8. Alle Techniken sind abortiv. Es muss zur Kenntnis genommen werden, das alle elterlich-widrigen Techniken zugleich Abortiv-Mittel darstellen. Hierzu zählen sowohl mechanische Mittel: die intrauterine Einlage: ‘Spirale’ (IUD, genauer: IUAD: intra-uterine-abortifiant-device; bei Einlagen neuerer Generationen wird die mechanische und hormonale Wirkung zusammengekoppelt), wie um so mehr alle Hormonal-Chemie (Oral-Tabletten-Pillen, Injektionen, Subkutanpräparate, Pflaster u.dgl.). Die so handelnde Person (hier: sowohl Mann, wie auch die Frau; bzw. beide Partner) nimmt dann in jedem Zyklus die Verantwortung für das Leben eines Neuen Menschen auf ihr Gewissen. Unabhängig davon, ob die Empfängnis im betreffenden Zyklus eintritt, oder nicht.
Diese Mittel wirken nämlich immer zumindest ‘unter anderen’ abortierend. Diese Abortivwirkung wird auch von Produzenten deutlich beabsichtigt. Die Werbungsinformationen aber, es handelte sich hier einzig und allein z.B. um ein ‘Ovulation-hemmendes-blockierendes’ Mittel [Ovulationshemmer], stellen Werbungs-Verlogenheit dar, die darauf abzielt, die Wachsamkeit der potentiellen Kunden zu täuschen (s. dazu u.a.: Evangelium Vitae, 11.58).
– Anders gesagt, der Verkehr mit angewandtem irgendwelchen Abortivmittel stellt immer Suche nach Sexus dar um den Preis des Blutes ‘seines ... aus Liebe’ empfangenen, und sobald getilgten Kindes dar.

9. Bekenntnis der Umstände. Es ist klar, dass im Fall eines beliebigen angewandten Abortivmittels – das betreffende Mittel bei der heiligen Beichte so dargestellt werden muss, dass der Beichtvater Bescheid bekommt, um was für eine Sünde es im betreffenden Fall geht. Sollte der Beichtvater nicht besten Bescheid wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht (was ziemlich leicht vorkommen kann), obliegt dem Pönitenten die Pflicht, ihn bei der Beichte aufzuklären. Der Beichtvater muss aufgrund des Gottes Gesetzes wissen, was für eine Sündenart und von wie vielen Sünden er die Lossprechung verleiht. Der Beichtvater erfüllt doch im Sakrament der Buße die Funktion des Richters in Gottes Namen. Daher die Notwendigkeit, u.a. den Zeitraum zu bekennen, ab wann diese beiden das betreffende Mittel anwenden. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Beichtende die Entscheidung zutage bringt, diese Sünden und Verbrechen definitiv aufzugeben, d.h. alle elterlich-widrigen Mittel definitiv abzustellen.

Der Beichtende kann sich auf seine Unwissenheit betreffs des medizinischen Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels nicht berufen. Um so mehr gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung bei etwa solcher Deklaration: „Ich mag darüber nichts wissen; Ich muss das nicht wissen; Ich bin kein Arzt; Ich bin nicht verpflichtet über ein genaues diesbezügliches Wissen zu verfügen; Es geht mich nicht an, wie das geschieht; wichtig, dass es kein Kind gibt ...”. Alle derartigen Entschuldigungen zeugen von vornherein vom bösen Willen und verschuldigter Un-Kenntnis, die also beabsichtigt wird. Diese aber verdoppelt nur die herbeigezogene moralische Zurechnungsfähigkeit und die Schuld.

10. Zeitraum der angewandten Technik. Zur Gültigkeit der Beichte muss bekannt werden, wie lange diese beiden dieses betreffende Abortivmittel anwenden, wie es soeben zur Erinnerung gebracht wurde (§ 9). Wird ein Abortivmittel ein Jahr hindurch angewandt, gleicht es der potentiellen Tötung von 12 Empfangenen (12 Zyklen binnen 1 Jahres). Ein Abortivmittel, das 5 Jahre hindurch angewandt wird, bedeutet die Bereitschaft und Zurechnungsfähigkeit in Gottes Angesicht für die Tötung ca. 60 Empfangener (5 Jahre x 12 Zyklen = 60). Sollte es selbst in keinem Zyklus zur Empfängnis gekommen sein.

Die ‘Empfängnis’ selbst kann selbstverständlich ‘nicht gesehen’ werden. Die angewandten Pillen, die Spirale, das Präservativ u.dgl. – all das führt zur Beraubung des Lebens zu früh, dass die Mutter selbst Bescheid gewinnen kann, dass es, und ob es in diesem Zyklus zur Empfängnis gekommen ist. Kommt die Schwangerschaft ‘nicht sichtbar’ zum Vorschein (dasselbe gilt auch z.B. für das angewandte Präservativ u.dgl.), bedeutet das noch in keinem Fall, dass die Empfängnis in diesem Zyklus trotzdem nicht eingetreten ist... Die Wahrheit in ihrer ganzen Fülle wird bei der Überschreitung der Ewigkeitsschwelle offenbar werden. Dagegen beim Handeln selbst entscheidet über die moralische Verantwortung der Wille des Sünders. Ihm ist es hier um die ‘Wirksamkeit’ des angewandten Mittels gelegen – alles egal, um welchen Preis sie erreicht wird. Wichtig, dass die Schwangerschaft nicht da ist (dass sie nicht ‘bemerkt wird’).

11. Abstellung der angewandten Technik. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört die Entscheidung, die Tablette-Pille u.dgl. sofort abzustellen (Bemerkung: die in ein paar Tagen nach Abstellung der Pille einsetzende Blutung ist KEINE Periode! Sie kann mit dem gerade erfolgenden Eisprung einhergehen).
– Und ähnlich: die Entscheidung auf Entfernung der Spirale (Einlage) gegen das Ende der nächstfolgenden Blutung (solcher Termin aus strikt medizinischen Gründen: es dürfen keine Eingriffe in der Phase der ausgewachsenen Schleimhaut vorgenommen werden).
– Entscheidet sich der Beichtende auf die Erfüllung dieser Voraussetzung nicht, kann die Lossprechung unmöglich erteilt werden. Das Gottes Blut der Erlösung müsste dann Segen zum weiteren Vergießen Menschlichen Blutes gereichen. Der Beichtende würde dann die Gabe der Lossprechung empfangen wollen – und sie zu selber Zeit von vornherein wirksam blockieren. Daher kann die Lossprechung in solchem Fall unmöglich gespendet werden, solange der Entschluss des Beichtenden nicht erfolgt, die gegen-elterliche Technik abzusetzen.

12. Genugtuung. Die fünfte Voraussetzung für eine gültige Heilige Beichte lautet: Genugtuung ‘Gott und dem Nächsten’ gegenüber. Bevor die Lossprechung erlangt wird, muss dieser sein Empfangene-Getötete (bzw. die Getöteten-Empfangenen; sollte es sich selbst nur um ‘potenziell’ Umgebrachte handeln) deutlich um Verzeihung dieser Mordtat gebeten werden. Man muss diese Kinder bitten, sie mögen die an ihnen vollbrachte Tötung verzeihen, und zu Gott – für die Mutter, den Vater, den Arzt beten; die Angestellten in Apotheken, wo diese Mittel verkauft werden; für diese, die diese Mittel produzieren, und dabei vielleicht niemals ihre ‘Fremden Sünden’, noch ihre Mitarbeit bei fremden Verbrechen niemals beichten. Sie täuschen sich vor, sie könnten ruhigen Gewissens zur Eucharistie herantreten. Bis schließlich sie sich selbst vor Christus dem Richter stellen werden müssen ...
– Erst dann, nach solchem – freilich keinesfalls leichtem Gespräch mit seinen Getöteten, darf jetzt auch der Erlöser um Verzeihung gebeten werden. Der Beichtvater wird wohl beim Knüpfen eines solchen Dialogs der Verzeihung mit seinen Getöteten seine Hilfe leisten (s. u.a.: Evangelium Vitae, 99).

13. Den Fruchtbarkeits-Rhythmus lernen. Dies ist die weitere Bedingung, um die tatsächliche Lossprechung erlangen zu können. Es geht um die ins Leben umgeschmiedene Entscheidung, die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus insofern kennen zu lernen, dass über diese Gottes Lösung seines ehelichen Problems nicht nur ein ‘Gehör’ vernommen wird und die Frau z.B. folgendes (z.B. dem Beichtvater) zu sagen versucht: „Jawohl, ich weiß darüber seit langem besten Bescheid! Gerade Frucht dieser ‘Methode’ ist das weitere Kind geworden...”, sondern dass diese Gottes Gabe bei der Gestaltung der Annäherungen tatsächlich schöpferisch benutzt werden kann, offenbar falls und inwiefern in Gottes Augen zählende Gründe bestehen, die Empfängnisse ‘zurzeit’ für später zu verschieben, oder bisweilen schon für immer überhaupt.
– Offenbar immer vorausgesetzt, dass falls es aus irgendwelchem Grund trotz allem zu einer nicht allzu sehr geplanten Empfängnis gekommen wäre, bleibt dann die Gewissenspflicht, auf dem Standpunkt des Schutzes des Lebens zu verharren – selbst um den Preis des eigenen Lebens.

Die Ehegatten können sich vor der ab und zu sich selbst vorgelegten Frage nicht drücken – im Anschluss an das Ziel selbst des Sakramentes der Ehe, wie auch der Gott am Tag ihrer Eheschließung angebotenen Aufgeschlossenheit angesichts ihrer Elternschaft: „Gott, Du Vater! Wie ist Deine Erwartung für ‘Jetztzeit’, was unsere elterlichen Fähigkeiten angeht”?


Verantwortung für die echte Weitergabe der NFP (Natürliche Familien-Planung)

14. Gott ist allzu ‘ehrlich’, um die Empfängnis eines Neuen Kindes irgend jemandem aufzuzwingen. Er hat Mann und Frau so erschaffen, dass Er jedes Mal auf präzise Art und Weise informiert – mit Genauigkeit beinahe bis zur Minute, ob die Empfängnis heutzutage eintreten kann, oder sie heute ausgeschlossen bleibt. Frage des Menschen, also eine der Aufgaben für diese beiden als Ehepaar, bleibt auch dieses: Die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus muss in der Tat zu erlernen gewollt werden. Zu diesem Zweck soll nach Wissen in diesem Bereich dort gegriffen werden, wo es tatsächlich ohne Entstellungen geschöpft werden kann.

Der durchschnittliche Leser, und selbst diejenigen, die das Studium in Instituten für Familie absolviert haben, können sich nicht einmal bewusst bleiben, inwieweit diese Inhalte selbst in diesen, scheinbar zuständigen Milieus manipuliert und arbitral verunstaltet werden können. Das geschieht nicht selten aus bestem guten Willen des dort angestellten Personals. Es dürfte nur hervorgehoben und daran erinnert werden, dass in so wichtigem Bereich – die Einführung irgendwelcher willkürlicher Veränderungen in eine bestimmte ‘Methode’, die jemand nicht selbst erarbeitet und dokumentiert hat, als geradeaus Unzulässigkeit, wenn nicht sogar als fast Verbrechen gewertet werden muss.
– In der Lage einer in diesem Bereich bestehenden, unwahrscheinlichen Verwirrung gibt es keinen anderen Ausweg, als schlechterdings Bemühungen anzutreten, dass die echte authentische und autoritative Information an ihrer Quelle selbst geschöpft werden wird.

Der Ehemann passt sich an den Fruchtbarkeitsrhythmus seiner Frau außer Zweifel an, wenn diese ihn in diesem Bereich mit Gewissheitsempfinden beschert. Sooft die Frau selbst nicht Bescheid weiß, ob die Empfängnis heutzutage erfolgen kann oder nicht, kommt es beinahe 100% sicher zum Sündenfall ihrer beiden. Die größere Verantwortung lastet dann allerdings auf der Ehefrau, die es nicht gern zu ‘wollen’ mag, den Fruchtbarkeitsrhythmus tatsächlich zu erlernen. Die Frau pflegt manchmal immer andere Pseudo-Gründe zum Unterbau ihres eingeborenen Abscheus gegen die Unternehmung von Beobachtungen und deren Notizführung zu unternehmen, um nur die erwartete Entscheidung auf eine ‘un-bestimmte Zukunft’ zu verschieben.

Der Mann soll aber seiner Ehefrau gerade als ihr Ehemann in diesem Bereich mit wahrhafter ehelicher Ermutigung beistehen: dass sie die Natürliche Methode (d.h. die der Würde der Ehegatten als zum ewigen Leben berufenen Personen entspricht) verstehen kann, wie auch bei der systematischen Notizführung ihres Zyklusablaufes.


Die „Billings-Methode” (BOM)

15. Der Autor des hiesigen Textes empfiehlt mit aller Überzeugung und gemäß seines Wissens (internationale Mitarbeit in diesem Bereich seit 1956) das Erlernen zu diesem Zweck und die Anwendung in eigener Ehe der „Ovulations-Methode (nach Prof. John) Billings” (= BOM). Diese Methode ist perspektivistisch, und setzt – den Meinungen zuwider derjenigen, die sie nicht gut kennen, keine Regelmäßigkeit der Zyklen, noch gynäkologische Gesundheit voraus. Diese Methode ist an den bedeutenden Teil der Europaländer, samt ihrer strikt wissenschaftlichen Dokumentation, über den Verfasser des hiesigen Textes gekommen.

Voraussetzung, dass die BOM benutzt werden kann, ist offenbar ihre Anwendung in ihrer echten Form – ohne sie mit Elementen zusammengemischt zu haben, die von anderen Methoden herkommen. Im Fall ihrer willkürlichen ‘Bereicherung’ über Elemente aus anderen Methoden soll ehrlich bekannt werden, es handelte sich dann nicht mehr um die ‘BOM’, sondern um eine neue Methode, die von einer individuellen, nicht bevollmächtigten Person ersonnnen wäre. Diese Person wäre außerstande, irgendwelche wissenschaftliche Dokumentation für dieses von ihr willkürlich gebasteltes ‘Flickwerk’ aufgrund anderer Methoden vorzulegen. Eine so gebastelte ‘Methode’ darf selbstverständlich nicht mit dem Namen von Prof. John Billings verbunden werden. Die Ehrlichkeit und Verantwortung heißt, dass jede ‘modifizierte Methode’, die vermeintlich die ‘Billings-Methode’ sein sollte, unter einem anderen Namen: dem eigenen Namen des neuen Individuums, vermittelt werde.

Diese Bemerkungen gelten u.a. für die von den USA (von der Creighton University; prof. Thomas Hilgers) nach Europa umgepflanzte, vermeintlich ‘verbesserte’, ‘leichter’ dargestellte Billings-Methode in Form der „CrMS”. Diese Methode wird bei der Anfangs-Diagnostik der Ursachen der ehelichen Unfruchtbarkeit benutzt. Allerdings die Hilgers-Methode stellt in Wirklichkeit eine völlige Verunstaltung und einen Regress dar im Verhältnis zur authentischen BOM (sieh unterhalb den Link zur kompetenten Vergleichs-Bearbeitung, die von Prof. John Billings selbst verfasst wurde – im Anschluss an die unwahrscheinlichen Entstellungen der von ihm und seinem Team durchgeführten seiner Untersuchungen durch Prof. Thomas Hilgers, seinem ehemaligen Mitarbeiter. Sieh dazu den Link:
http://www.woomb.org/omrrca/BOMvCrMS.pdf – „Some Clarifications Concerning NaProTECHNOLOGY and the Billings Ovulation Method. (BOM) – Dr Evelyn Billings and Dr John J Billings, April, 2006)
.

Hier die Information für diejenigen, die nach nicht entstellter Darlegung der BOM suchen, die außerdem mit Internationaler Gutheißung vom Zentrum selbst der Billings-Methode, Melbourne, geehrt wurde:
– Öffne die Homepage des hier schreibenden Autors: http://lp33.de ,
geh weiter zum: 1.Teil, 1.Kap.:
http://lp33.de/seite-lp33/p1_1a.htm#cp1 = „Die ‘Billings-Methode’ zu begreifen und sie auch zu benutzen”.
Wonach es dringend angeboten wird, ebd. besonders das 3.Kap. aufmerksam zu lesen: „Die häufigsten Entstellungen einer Belehrung über die BOM”.

Der Text der zum Ausdruck vorbereiteten zweiten Ausgabe der Kurzschrift über dieses Thema – ist auf unserer Homepage erreichbar im PDF-Format in 3 Sprachen: polnisch-deutsch-englisch:
sieh: Inhaltsverzeichnis unserer Homepage, 4.Kolonne, und ebd. Links zu diesen zum Druck vorbereiteten Texten unter Nr. 9a-d
.


Nicht befugte Aussagen über ethische Verhaltensweisen

16. Die Aussagen mancher Ärzte u.dgl. über die Ehe-Ethik, und selbst über die strikt medizinische Wirkungsweise der von ihnen empfohlenen oder vorgeschriebenen Mittel zur ‘Schwangerschaftsverhütung’, können sich als entschieden un-maßgebend erweisen. Es kommt vor, dass ein Arzt die Eheleute deutlich in wesentliches Irrtum führt – sowohl was den ethischen, als auch medizinischen Blickpunkt angeht.
Jedenfalls keinem der ‘Ärzte’, noch irgendeinem anderen Fachmann, steht die Macht zu, über irgendeines der Gebote Gottes zu verfügen.
Dasselbe gilt für ‘Meinungen’ von Freunden-Freundinnen, die die Gebote Gottes gemein übersehen und angesichts der Lehre der Kirche nur Zynismus und Hohn zutage zu bringen imstande sind. Keine menschliche Autorität ist mächtig genug das „Gute oder Böse” einzusetzen. Diese Befugnis gehört ausschließlich Gott zu.


Ungültige und sakrilege Beichten

17. Die heilige Beichte wird aus zwei Gründen ungültig und sakrileg:
a) Wenn eine Todsünde verschwiegen wird, eventuell ihre wichtigen Umstände nicht offengelegt werden, die eine wesentlich andere ethische Bewertung der begangenen Tat zutage bringen würden.
b) Falls der Beichtende zwar alles aufrichtig beichtet, allerdings er nimmt keine Entscheidung vor, die Sünde nicht mehr zu begehen.

In solchem Fall erreicht die Lossprechung den Beichtenden nicht, sollte auch der Beichtvater selbst – z.B. unkundig um die Verschweigung – die Lossprechungsformel hergesagt haben. Solange der Pönitent dann eine ‘General-Beichte’ nicht ablegt, d.h. solche, die noch einmal alle Todsünden umfingte, die ab der letzten gültigen Beichte begangen worden sind, bleiben alle nächstfolgenden Beichten und heilige Kommunionen folgerichtig ungültig und sakrileg.
– Der Beichtende erhält nämlich kein einziges Mal mehr die Lossprechung ab der letzten gültigen Heiligen Beichte, dafür belästigt ihn ab diesem Datum an die Verantwortung für jedesmalige weitere ungültige-sakrilege Heilige Beichte, die dann von vornherein ungültig-sakrileg wird, wie auch wegen der ab dieser Zeit an sakrileg empfangenen Heiligen Kommunionen.


Der Wille nicht mehr zu sündigen

18. Es gibt keine Lossprechung von Todsünde ‘nur für dieses einzige Mal’, z.B. wegen eines Festtages, wann es ‘sich gehörte’ zur Heiligen Kommunion heranzutreten (z.B. gelegentlich der Ersten Heiligen Kommunion, bei Beerdigung, Trauung, u.dgl.). Die Entscheidung, nicht mehr zu sündigen, muss bei jeder heiligen Beichte als definitiver Akt unternommen werden. Sollte auch der Beichtende um seine moralische Schwäche nur allzu guten Bescheid gewusst haben und vermutete er, dass er in der jetzt gewählten Haltung wahrscheinlich nicht lange ausharrt.

Beim Empfangen der Lossprechung zählt die aufrichtige Haltung des Willens in diesem Augenblick: des gerade vollbrachten Sündenbekenntnisses und der geweckten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen. Das Bewusstsein um eigene moralische Schwäche und beinahe die Gewissheit, was das neuerliche Begehen der Sünde, vielleicht in sehr naher Zukunft, angeht, schafft kein Hindernis dafür, dass der Wille Jetztzeit mit aller Aufrichtigkeit entschlossen bleibt, definitiv nicht mehr zu sündigen. Die Wahrnehmung um das eigene moralische Elend in Gottes Angesicht heißt nur mit um so größerer Glut und Zuversicht um Hilfe zu bitten. Es geht dann vor allem um die Fürsprache der Unbefleckten Gottesmutter Maria und seines Heiligen Schutzengels: um die Gnade des wirksamen Verharrens in guten Vorsätzen.


Sterilisierung ...

19. Sich vorsätzlich sterilisieren lassen zu diesem Zweck, dass es keine Empfängnis mehr gibt, bleibt immer schwere Sünde. Sowohl was den Mann, wie die Frau angeht.
– Die Frau darf ihre Zustimmung auf Sterilisierung u.a. gelegentlich einer nächsten Entbindung durch den Kaiserschnitt – in Gottes Angesicht nicht geben, sollten auch die Umstände in Ehe und Familie, die Verhältnisse ihrer Gesundheit und Wohnungsbedingungen – noch so dramatisch aussehen.
– Die einzige Ausnahme gilt für den Fall, wenn infolge z.B. eines Neugebildes – die inneren Geschlechtsorgane überhaupt entfernt werden müssen. Der Eingriff wird dann nicht mit der Absicht unternommen, die Frau zu sterilisieren, sondern um der Rettung ihres Lebens willen (HV 15).
– Die sterilisierte Frau (z.B. mit dem Schnitt über die Eileiter und ihrer Unterbindung) muss Bescheid wissen, dass in 3-5% Fällen eine neuerliche Empfängnis in einiger Zeit sowieso eintreten kann (in so vielen Prozenten der Fälle entsteht eine neuerliche Durchgängigkeit der Eileiter, demzufolge leicht eine neuerliche Empfängnis erfolgen kann. Es folgt dann meistens die Schwangerschaft im Eileiter, die in der Regel dramatisch mit plötzlichen Schmerzen und Blutsturz endet).

Beim sterilisierten Mann hält die Empfängnismöglichkeit weiter an zumindest bis etwa zu einem halben Jahr nachher.

Die Tatsache der Unterziehung unter solche Operation muss jedenfalls zur Gültigkeit der Heiligen Beichte bekannt werden.
– Das Ehepaar soll nach chirurgischer Sterilisierung ihren ehelichen Verkehr weiter nach dem biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus gestalten, falls in ihrem Fall Gründe bestehen, die in Gottes Beurteilung zählen, um die Empfängnis zu verlegen.


Ethische Bemerkungen zur Gametenabgabe

20. Im Anschluss an die Behandlung der ehelichen Unfruchtbarkeit soll vom ethischen Gesichtspunkt aus folgendes festgestellt werden:
– Die Abgabe des Samens zur Untersuchung über Onanie o.dgl. bleibt immer Todsünde gegen das VI. Gebot. Kein Arzt, und sollte es noch in so lobenswerter Absicht geschehen, ist bevollmächtigt, irgendeines der Gebote Gottes umzustoßen.
– Dasselbe betrifft Frauen-Mädchen, die nicht selten zu kommerziellen Zwecken auf artifizielle hormonale Stimulation zustimmen, um eine größere Anzahl von Eizellen zu erreichen und für ihre Abgabe Geld zu verdienen (dasselbe tun mancherorts in gleicher Art und Weise ... junge Männer, um so etwas Geld zu verdienen ...). Solche Praxis bedeutet nutznießige Behandlung seines eigenen Körpers, der nicht Eigentum des Menschen, sondern Gottes bleibt.
– Von strikt medizinischer Hinsicht aus ziehen solche Eingriffe üblich weit gehende, schwer zu behandelnde gesundheitliche Verwicklungen bei solchen Frauen nach sich..

21. Befruchtung ‘In Vitro’. Beim Vorgang der Technologie einer künstlichen Befruchtung „In Vitro” (im Gläschen) wird beinahe in der Regel Same benutzt, der aus verschiedenartigen ‘Quellen’ herkommt. Der Samen wird in einer ‘Samen-Bank’ aufbewahrt. Der Eingriff selbst solcher Befruchtung und Zusammenfügung der Gameten wird des Öfteren nicht von Ärzten vorgenommen, sondern von Vieh-Technikern. Auch in Polen wird solche Vorgangsweise vom Ministerium vollwertig genehmigt (7.VI.2010, poln.: Gesundheits-Ministerium. S.:
http://www.contrainvitro.pl/index.php?option=com_content&view=article&id=198:ministerstwo-zdrowia-weterynarz-moze-zajmowac-sie-ludzmi&catid=12:newsy&Itemid=10 )
.
Sollten im betreffenden Fall ‘fremde’ Gameten benutzt werden, wird der ‘Eingriff’ zusätzlich zum Ehebruch.

Für die Frau, die Ehegattin, hängen die Prozeduren und Techniken, die bei künstlicher Befruchtung angewandt werden, nicht nur mit Todsünden zusammen, sondern vielfältigen Verbrechen – in der Regel vieler gelegentlich getöteter Kinder (gewöhnlich etwa 30 zusammengefügte Gameten). Der ‘Techniker’ des ‘In Vitro’ muss über mehrere Gameten verfügen, bis es ihm endlich gelingt, eine Zygote, d.h. ein Kind-einen-Menschen ‘aufzuzüchtigen’, die die vielfältigen extrem riskanten technologischen Schwellen überlebt, wogegen sie von anderen schon entstandenen Zygoten nicht bewältigt werden konnten (= Zygote: erste Zelle des Menschen nach der Vereinigung des Chromosomgefüges des Samenfadens mit der Eizelle; Mensch-Person auf der Stufe vor seiner Nidation in der Gebärmutter). Erst diese Zygote wird dann in die Schleimhaut der Gebärmutter eingeimpft – in Hoffnung, sie wird vielleicht ... weiter überleben und sich weiter erfolgreich entwickeln. All das geschieht aber jedesmalig über Leichen der anderen, zuvor empfangenen und danach getöteten Klein-Menschen.

Die Verantwortung und Zurechnung in Gottes Augen für den Vorgang ‘In Vitro’ betrifft offenbar nicht nur die Ehefrau, sondern im gleichen Maß ihren Mann, der auf diesen Eingriff seine Zustimmung gibt, wie auch selbstverständlich alle zoologischen und medizinischen ‘Techniker’, ohne deren Anteilnahme der Eingriff nicht unternommen werden könnte.

Anders gesagt, vom Gottes Gesichtspunkt her gibt es keine Möglichkeit, sich auf ‘technische’ Herbeiführung einer Schwangerschaft zu fliehen – gegen den Gottes Weg, bzw. selbst deutlich Gott zuwider, um die erwünschte Nachkommenschaft zu erwirken. Gott hat es verfügt, dass das Kind als fast ‘nebenbei’ erscheinende Frucht unterwegs der gegenseitigen Hingabe von Mann und Frau als Personen aufhellt, die sich miteinander mit dem Band der lebenslangen Liebe verbunden haben und die für das Leben aufgeschlossen ist.

Unabhängig von den erwähnten Eingriffen: des Versuches, die Befruchtung künstlich herbeizuführen, das Kind darf nicht als ‘Mittel’ betrachtet werden, um irgendein Ziel zu erreichen, z.B. ihre Selbstzufriedenheit, endlich zu Eltern geworden zu sein. Das Kind soll „um seiner Selbst willen gewollt werden”, wie auch Gott jeden Menschen um seiner Selbst willen will: „Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert; dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will(BF 9).



Ausführlicher falls Zweifel und Fragen betreffs der Eingriffe, um die Empfängnis gegen Gottes Vorhaben der Liebe zu erpressen – sieh zwei Lehramtlichen Dokumente der Kirche zu diesen Fragen:
1) Vom Pontifikat Johannes Paul II. – das Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre: „Donum Vitae”: „Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung” (22.II.1987); s. dieses Dokument in der Sammlung unserer Homepage abgedruckt  Donum Vitae;
2) Und dessen aktualisierte Folge derselben Römischen Kongregation für die Glaubenslehre vom Pontifikat Benedikt XVI.: „Dignitas Personae” (8.IX.2008).


Ehe und Porno-Blättern

22. Enge mit der Sakramentalen Beichte für Eheleute, im Zusammenhang mit dem VI. und IX. Gebot, hängt die Besichtigung – zusammen vonseiten des Ehegatten oder der Ehefrau, bzw. zu zweit – erotischer Bilder, wenn nicht direkt Pornografie-Inhaltes. Solche Inhalte können heutzutage in Fülle leichtestens erreicht werden vor allem über immer neuere Massenmedien-Technik, wie Fernsehen, Video, Illustrierte ‘Porno’-Magazine, Pornoseiten im Internet und immer andere modernste tragbarer Einrichtungen, wie Handy, iPod, iPad, Smartphone, usw. usw.

Es muss klar festgestellt werden, dass inkraft Gottes Gebotes und eindeutiger Aussagen des Gottes Sohnes Jesus Christus, wie sie im Evangelium eingetragen sind (sei es nur Mt 5,28: „... Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen”) – das vorsätzliche Blättern von erotischen-pornografischen Stoffen jedesmal Sünde – objektiv genommen schwere Sünde (Todsünde) darstellt. Das gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, die bisweilen gierig nach allem was mit ‘Sexus’ zusammenhängt, nachsuchen, sondern auf gleiche Art und Weise für ältere Leute, Männer und Frauen in der Ehe nicht ausgenommen, und selbst noch Omas und Opas.

Das Angucken von ‘Porno’-Stoff führt sehr leicht zur Abhängigkeit davon, ohne das es schwer zu leben ist. Ein Porno-Beglotzer nimmt in seinem Mensch-Sein immer mehr ab. Satan richtet die Menschenwürde ‘ratenmäßig’ – aber systematisch zugrunde, indem er seine destruktive Tätigkeit zugleich gut zu versüßen versteht. Es ist beständig dieselbe Verführungs-‘Methode’, die Satan schon im Paradies bei der Ureltern angewandt hat.

Jedes Blättern von ‘Porno’-Bildern und Erotik endet fast in der Regel mit Erregung, die beinahe unausbleiblich zur Masturbation führt – und tiefer Demütigung des Menschen in seinem eigenen Selbstbewusstsein.

Voraussetzungen für die Lossprechung von der Sünde ‘Porno’-Anschauen sind genau dieselben, wie bei jeder anderen schweren Sünde. Der Pönitent muss in seinem Herzen den Vorsatz eines entschlossenen ‘Nein’ ab diesem Moment an – angesichts jeder Erotik und jedes Porno erarbeiten. Die Heilige Beichte ist nicht integral-vollständig, und bleibt deswegen vielleicht ungültig, solange die betreffende Person im eigenen Inneren die Haltung nicht erarbeitet eines nicht nur hergesagten, sondern in die Tat umgeschmiedenen: „Ich ‘klicke NIEMALS’ mehr eine Ikone an, unter der Porno bzw. Erotik dahintersteckt”. Die Erarbeitung in sich solcher Haltung ist Notwendigkeit. Sollte sich auch die Versuchung nach wiederholtem, neuerlichem Anblicken immer mehr raffinierter Sex-Entartungen noch so unwiderstehlich aufdrängen.
Solche Darstellungen werden auf pornografischen Internetseiten u.dgl. als völlig ‘normale’ und selbstverständliche Ausdrucksweisen einer ‘Liebe’ dargestellt. Es wird den Anschauenden eingeprägt, ihnen gegenüber hat ‘Gott’ und die ‘Kirche’ absolut nichts zu sagen.
– Solange jemand eine solche Haltung in sich nicht erarbeitet, kann er nicht sagen, er hebe sich von der Sünde aufrichtig ab, d.h. er würde überhaupt um die Lossprechung bitten. Jede Unentschiedenheit bei der Erarbeitung eines unentbehrlichen Vorsatzes der Besserung bleibt Spieltreiben mit der Gültigkeit der erwarteten Lossprechung, und folgerichtig vielleicht selbst mit sakrilegem Herantreten an das Sakrament des Erlösungsblutes Jesu Christi.

Niemand von Männern, und anderseits Ehefrauen – kann sich auf seine ‘Frigidität’, noch das Argument herbeiberufen, er müsse zuerst einen gewissen Erregungsgrad aufgrund der Absättigung mit Hilfe von ‘Pornobildern’ erreichen, um so die Chance zu gewinnen, die eheliche Nähe mit dem Ehegatten richtig erleben imstande zu sein. Zur Sünde gegen das VI. Gebot (bzw. IX.) würde sich dann die typische Sünde dazugesellen der niedergetretenen Nächstenliebe diesem anderen in der Ehe gegenüber. Jemand, der sich mit Hilfe von ‘Pornobildern’ sättigt, schaut dann seinen Ehegatten bzw. seine Ehegattin – total ehrenlos an: nur noch als (zufällig) lebendiges Porno-Objekt. Nicht um der Liebe willen, sondern um dank diesem lebendigen ‘Objekt’ ein raffinierteres Erleben der Masturbation zu erreichen. Dies würde offenbar dem Vorhaben Gottes Liebe der Ehe gegenüber total widersprechen. Gott schenkt dem Ehepaar die Möglichkeit ihrer gegenseitigen personalen Dahingabe dar – als ihres „zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werdens, das ihnen auf dem Weg ihrer ehelichen Kommunion zukommt – als ihrer Wanderung zu zweit, samt ihren Kindern, zum „Haus des Vaters”.

Sollte jemand zum Schluss kommen, er ist auf zwar ‘Porno-’ oder ‘Erotikbilder’ gekommen, doch das Kennenlernen des dort enthaltenen Textinhalts könne sich als nötig zur allgemeinen Ausbildung erweisen, bzw. um eine verantwortungsvolle Stimme falls einer Diskussion erheben imstande zu sein, sollte er das weitere Blättern des angetroffenen Textes bzw. von Bildern ablegen. Erst danach, nachdem er seinen Leib und Geist völlig zum Schweigen gebracht hat, seine Absicht reinigte, dass er nämlich diesen Inhalt nicht um der Begehrlichkeit willen studieren möchte, sondern zur weiteren Ausbildung und um sein Wissen zu erweitern, nachdem er sich im Gebet z.B. zur Unbefleckten und zum Hl. Erzengel Michael um Hilfe bei der Bewahrung einer reinen Absicht gewandt hat, und um in dieser Lage in Treue dem Gebot Gottes zu verharren – kann er an das Studium dieser Frage noch einmal herantreten, dieses Mal bewaffnet mit gereinigter Absicht und Entscheidung, in Treue Gottes Erwartung sich gegenüber zu verbleiben.


ZUSÄTZLICHES

23. ‘Gute-schlechte’ Tat: Absicht und Gegenstand der Tat.
– Die oben dargestellten Bemerkungen zu Sünden beim ehelichen Verkehr lösen bei manchen P.T. Lesern eine Woge von Entrüstung und Widerspruch aus. Allerdings in die Hände der Leser treffen immer wieder Aussagen anderer Autoren, die sich manchmal des ‘Imprimatur’ vonseiten der Kirchlichen Autorität rühmen. Ihre Schriften (Bücher; Internet-Seiten) schlagen wesentlich mehr liberale ethische Lösungen vor als diese, die auf der hiesigen Internet-Seite dargestellt werden. Ihre Autoren berufen sich gern auf ihre wissenschaftliche Spezialität, die sie im Rahmen ‘anderer Theologischen Schulen’ erworben haben.

BEMERKUNG. Im Anschluss u.a. an die Bücher und die Internet-Seiten des Kapuziner-Paters – Ksawery KNOTZ und des ‘Imprimatur’, das seinem berühmten Buch erteilt wurde: „Sex den ihr nicht kennt. Für Eheleute die Gott lieben” [Edit. St.Paul-Verlag, Czestochowa 2009; Imprimatur: Bisch. Jan Watroba] bittet der hier schreibende Autor (ks. PL), man möge wenn auch nur die Bemerkungen lesen, die im Schluss-Kapitel dieser Homepage enthalten sind, d.h.: VII.Teil, 3.Kap., § H, Pkt. 6.
– Link zu dieser Stelle: http://lp33.de/strona-lp33/p7_3h.htm#or = „Noch einmal: Oral-Sex”.
Der hier schreibende Autor (ks. PL) kopiert dort ein kleines Fragment seiner reichlichen Korrespondenz mit Personen, die in diesem Bereich verantwortlich sind, in diesem Fall mit dem Vorsitzenden der Konferenz des Polnischen Episkopats, S. Exz. Erzbisch. Josef Michalik vom 11.X.2011. Erzbischof Michalik führt dort in seiner Antwort an den hier Schreibenden (ks. PL) eine bündige theologisch-moralische Bewertung über die Meinungen des P.Knotz an:

Rozmiar: 58 bajtów„Der Oral-Sex: – ... Er stellt eine Entartung dar. Das Imprimatur das für dieses Buch erworben wurde,
Rozmiar: 58 bajtówscheint ein fataler Fehler zu sein, für den die Leser um Entschuldigung gebeten werden sollen ...”.

Sieh dieses Fragment unt.: http://lp33.de/strona-lp33/p7_3h.htm#mich = „Bemerkung: Aus der Korrespondenz des Erzbisch. Michalik mit ks. PL betreffs P.Knotz”.

a) Zuständigkeit der Theologen-Moralisten. Aussagen des Sel. Johannes Paul II.
– Im Anschluss an die Meinungsverschiedenheiten bei moralischen Bewertungen, die zur schmerzhaften Verwirrung und die Gläubigen zur Unsicherheit im Gewissen, und auch die P.T. Leser führen (s. dazu u.a.: HV 28; FC 34), möchte der hier schreibende Autor (ks. PL) erinnern, dass verbindlich im Gewissen nicht Meinungen dieser oder jener der ‘Theologischen Schulen’ sind, sondern die Aussagen des offiziellen Magisteriums der Kirche. Hier ein paar maßgebende Fragmente aus der Lehre Johannes Paul II über die Verpflichtungen, die auf Theologen lasten. Jeder Theologe, der die Theologiewissenschaft auslegt, ist mit dem ‘Bekenntnis des Glaubens’ gebunden, das er bevor er das Amt an der Katholischen Hochschule antritt, ablegt. Daselbst soll er nicht seine eigenen Meinungen auslegen, sondern die reine Apostolische Lehre des Glaubens und der Sitten, gemäß dem ‘Glaubensbekenntnis’. Hier einige diesbezügliche Aussagen von Lehramtlichen Dokumenten Johannes Paul II.:

„Für die Identitätsbestimmung der Theologie... ist es wesentlich, ihre tiefes Band mit der Kirche, mit ihrem Geheimnis, ihrem Leben und ihrer Sendung anzuerkennen ...” (VSp 109).

„Nicht nur der Bereich der Glaubens-Wahrheiten, sondern auch der untrennbar mit ihm verbundene Bereich der Moral ist Objekt, worin das Magisterium der Kirche eingreift, dessen Aufgabe es ist ‘zu entscheiden, durch normative Urteile, die das Gewissen der Gläubigen binden, welche Handlungen ihrer Natur nach mit den Forderungen des Glaubens übereinstimmen und dazu beitragen, ihn ins Leben umzusetzen, und welche ihnen widersprechen, weil sie ihrem Wesen nach schlecht sind ...” (VSp 110).

„Die Moraltheologen sollen die Doktrin der Kirche darlegen und so ihren Dienst erfüllen, dass sie das Beispiel einer loyalen – inneren und äußeren – Annahme der Lehre des Magisteriums – sowohl auf dem Gebiet des Dogmas, wie auf dem der Moral, geben ...” (VSp 110).

„Die Tatsache, dass sich manche Gläubige in ihrer Verhaltensweise an die Lehren des Magisteriums nicht fügen oder falsch ansehen, manche ihre Betätigungen wären moralisch korrekt, die ihre Hirten als dem Gottes Gesetz widersprechend erklärt haben, kann keine Begründung bilden, dass die Wahrheit der moralischen Normen, die von der Kirche gelehrt werden, zurückgewiesen werden kann. Die Formulierung der moralischen Prinzipien fällt nicht in die Zuständigkeit der Methoden, die den insbesonderen Wissenschaften eigen sind. Ohne den Wert dieser Methoden zu verneinen, aber auch ohne die eigene Perspektive auf sie zu beschränken, erörtert die Moraltheologie – in Treue zum übernatürlichen Sinn des Glaubens – vor allem das geistige Ausmaß des menschlichen Herzens und seine Berufung zur Göttlichen Liebe ...” (VSp 112).

„Indem die Übereinstimmung und Meinungsunterschiede die normale Ausdrucksform des öffentlichen Lebens im System der repräsentativen Demokratie bilden, kann die Moral-Lehre gewiss nicht von der Beobachtung des bestimmten Verfahrens abhängen: Ihr Inhalt wird nämlich keineswegs nach Prinzipien und Formen bestimmt, die für Entscheidungen demokratischer Art eigen sind. Die Meinungsverschiedenheit, die durch Kontestation und Polemiken in Massenmedien zum Ausdruck gebracht wird, steht im Widerspruch zur ekklesialen Kommunion und korrekten Sicht der Hierarchischen Struktur des Volkes Gottes. Der Widerspruch gegen die Lehre der Hirten kann weder als rechtmäßiger Ausdruck der christlichen Freiheit anerkannt werden, noch der Vielfältigkeit der Gaben des Heiligen Geistes ...” (VSp 113).

„... In dieser Aufgabe werden wir alle von den Theologen unterstützt; die theologischen Meinungen bilden jedoch weder die Regel noch die Norm für unsere Lehre. Quelle ihrer Autorität [des Magisteriums der Kirche], kommt – mit dem Beistand des Heiligen Geistes und eingewurzelt in der Kommunion [= Einheit-Gemeinschaft] ‘cum Petro et sub Petro’ [= mit Petrus und unter Petrus], von unserer Treue zu dem Katholischen Glauben, den wir von den Aposteln empfangen haben. Auf uns, als Bischöfen, lastet die schwerwiegende Pflicht, persönlich darüber zu wachen, dass in unseren Diözesen die ‘gesunde Lehre(1 Tim 1,10) des Glaubens und der Moral gelehrt wird ...” (VSp 116)..

„... Dabei können die Theologen und anderen Fachleute, die mit Familienproblemen vertraut sind, große Hilfe leisten [in diesem Dialog zwischen Seelsorgern und Familien] indem sie den Inhalt des Magisterium der Kirche und den Inhalt der sich aus der Erfahrung des Familienlebens ergibt genau erklären. ...
– Doch ist es gut, daran zu erinnern, dass die Festlegung der näheren und verpflichtenden Norm in der Glaubenslehre – auch für die Probleme der Familie – in die Zuständigkeit des hierarchischen Lehramtes gehört. Freie von Unklarheiten Beziehungen zwischen Theologen, Fachleuten in Familienfragen und Lehramt tragen in beträchtlichem Grad bei zum korrekten Verständnis des Glaubens und zur Entfaltung – in deren Grenzen – eines berechtigten Pluralismus” (FC 73).



b) Kriterien, um eine Tat als „gut” einschätzen zu können
– In seiner Enzyklika „Veritatis Splendor” stellt Johannes Paul II. auf klare Art und Weise die Kriterien dar, die eine Tat als ‘gut’ zu qualifizieren erlauben. Hier die wesentlichen Worte des betreffendes Fragmentes:

„... Der Grund, warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der ordnungsgemäßen Wahl der Taten bedarf, ist die Tatsache, dass die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand abhängt, das heißt davon, ob er auf Gott, auf Den, der ‘allein der Gute ist’ hingeordnet werden kann und ob er die Person so zur Vollkommenheit führt.
Eine Handlung ist gut, wenn ihr Gegenstand (das Objekt) dem Gut der Person entspricht – dadurch, dass sie die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind ...
– Die menschliche Handlung, die ihrem Gegenstand nach gut ist, ist auch dem letztlichen Ziel untergeordnet. Dieselbe Tat erreicht dann ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit, wenn sie vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird ...” (VSp 78).

c) Grundsätzliches Prinzip
– Der hier schreibende Autor (ks. PL) geht entschieden von der Voraussetzung aus, dass Gott, der zwei Leute in den Bereich ihrer Intimität einführt in der Stunde, da sie sich ihren ehelichen Konsensus zum Ausdruck bringen (immer nur als ihre Verwalter, nicht aber als ihre Besitzer)), ihnen zugleich auch die Möglichkeit schenkt, dass sie mit dem Akt ihres geschlechtlichen Verkehrs die Vereinigung ihrer beiden Personen unternehmen können.
– Gott erlaubt ihnen dagegen nicht, ‘Sexus-als-Sexus’ zu beteiben. Es sind zwei Wirklichkeiten, die aufeinander unmöglich herabgeführt werden können.

– 1. Im Fall des gemäß der inneren Friedensordnung untergenommenen Aktes der Vereinigung (bei völliger Ehrung ihrer Struktur und Dynamik), bleibt als Ziel und Gegenstand der Handlung – die sich gerade vollziehende Vereinigung der Personen von Mann und Frau. Voraussetzung für die Friedensordnung der Liebe, als des zu dieser Stunde aktivierten Sakramentes der Ehe, ist, dass voller Feinfühligkeit und mit Aufmerksamkeit, hingerichtet auf die Würde und Berufung der Person (diese eigene und dieses anderen), gehandelt wird – zu Gutem, das im ewigen Leben gerechnet werden kann. Daher das Erfordernis, dass die Vereinigung im Zustand der heiligmachenden Gnade unternommen wird, wie auch im Geist der „Ehrfurcht vor Christus” (Eph 5,21), d.h. dass Christus unbedingt den ersten Platz einnimmt (s. z.B.: Mt 10,37-40; Lk 14,26). Erst ein solcher Akt – nicht ‘Kopulation’, sondern der tatsächlichen ehelichen Vereinigung wird des Menschen würdig, würdig des Sakramentes und des Gerufenwerdens dieser beiden zum ewigen Leben.

– 2. Falls ‘Sexus’ betrieben wird, zielt die Absicht der unternommenen Handlungen nicht die Person dieser beiden ab. Die Aufmerksamkeit sammelt sich am ... Sexus, üblich mit einem auf ihm erzwungenen Erlebnis-Maximum. Die in dieser Zeit unternommenen Handlungen – infolge sowohl der Qualität des benutzten ‘Gegenstandes’ (z.B. der elterlich-widrigen Handlungen, des Öfteren einer entarteteten Handlungsweise ...) können keinesfalls dem „letztlichen Ziel untergeordnet”, noch um so mehr „auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet” werden (s. ob.: VSp 78; ob.: Gegenstand der Tat).
Die ‘Absicht’ der Partner zielt dann nicht die Vereinigung ihrer beiden Personen ab, sondern das Ausleben-Austoben am Sexus, d.h. die Erfahrung der Masturbation, die mehr attraktiv erlebt wird dank dem, dass sie am Leib des Partners erfolgt. Die Person – diese eigene, wie diese des anderen, schwindet vom Horizont und zergeht in Anonymität einer Aufmerksamt auf, die sich völlig um den ‘Sexus’ eingeengt findet.
– Praktizieren also diese beiden ‘Sexus-um-des-Sexus’ willen, bleibt Zweck der Betätigung das sexuelle Austoben als nachgesuchter, selbstsüchtig erlebter Selbst-Befriedigung, sollte es selbst beiderseitige sexuelle Selbstbefriedigung sein. Solche Vereinigung ist Eins-Werden-in-Sünde, nicht aber Einheit der beiden auf dem Niveau ihrer Personen, die ihren Bund von Liebe und Leben als Sakramentes der Ehe stärken sollten.

Hierin beruht der Grund dafür, warum das Betreiben von ‘Sexus’ Sünde ist. Es ist objektiv immer Todsünde, und falls nach irgendeinem Abortivmittel gereicht wird (so pflegt es meistens zu sein; nur Kontra-zeptions-Mittel gibt es überhaupt nicht), wird dann außerdem immer ein Verbrechen begangen: der von Vornherein angenommenen Zustimmung auf Tötung, sollte es auch nur ein potentiell empfangenes Kind betreffen.

Das Betreiben von ‘Sexus’ bedeutet jedesmalig Niedertretung der gelobenen ehelichen Liebe. Wesen der Liebe sollte es doch sein, eine solche beiderseitige Gabe-Person zu werden, die in Weiterführung des empfangenen Sakramentes zum ewigen Leben zu führen imstande wäre.
– Jedes Betreiben von ‘Sexus’ steuert daselbst in genau entgegengesetzte Richtung: dass diese beiden ein NICHT-Werden von ‘Gabe – zum endgültigen Gut’ – werden. Hier bleibt Zweck der unternommenen Handlung das utilitaristische Gut, d.h. das selbstsüchtige Ausnutzen des Geschlechtsleibes dieses anderen – wie auch des eigenen Leibes. Es bedeutet dann immer offenes Betreiben von Masturbation, sollte diese auch beiderseitig erlebt werden. Sie strebt in keiner Weise das ‘zwei-zu-Eins-Werden’ an.

d) Oral-Sexus
– Unmöglich, dass die Praxis des ‘Oral-Sexus’ nicht total der Struktur und Dynamik des geschlechtlichen Vereinigungs-Aktes der Ehegatten widersprechen könnte – so wie er vom Schöpfer und Erlöser der Ehe: des Sakramentes der Ehe, erschaffen und den Ehegatten voller Liebe eigehändigt wurde.
Beabsichtigt beim ‘Oral-Sexus’ ist es, das Erlebnis herauszuzwingen. Dieses schließt sich sofort sperrangelweit für die elterliche Potentialität auf. Diese aber kann einzig und allein in der Scheide erfüllt werden – in diesem einzigen Ort, den der Schöpfer des Menschen und der Ehe dafür vorbereitet hat.
– Daher gilt für den ‘Oral-Sexus’ die Qualifikation als ausnahmsweise entarteter Form des ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’-Betreibens. Somit kann er auf keine Art und Weise dem „letztlichen Ziel untergeordnet” werden, noch um so mehr vom „Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe” hingerichtet werden (vgl. VSp 78).

Bemerkung. S. eine zusätzliche, tiefere Erwägung über das Thema des ‘Oral-Sexus’, mit mehr ausführlicher Begründung aufgrund der Lehre Johannes Paul II., unterhalb VII. Teil, 3. Kap., § H, Pkt.6.
Oder hier unmittelbar: http://lp33.de/strona-lp33/p7_3h.htm#or = „Noch einmal: Oral-Sexus”.

e) ‘Tief-Kuss’
– Die in der hiesigen Betrachtung dargestellten Gedanken über den ‘Tief-Kuss’ (s.: Küsse) lösen bei manchen Lesern eine äußerste Entrüstung aus.
Indessen es ist unmöglich, dass der sog. ‘Tief-Kuss’ überhaupt etwas mit „Küssen” zu tun hat. Ein Kuss ist aufgrund seiner Definition und seiner Bestimmt total andere Realität.
Nach den Kriterien, die von Johannes Paul II. dargelegt wurden (s. ob.:  Gute Tat infolge ihres Gegenstandes) müsste vor allem die Frage gestellt werden, wie der Grund sein dürfte, dass eine gerade solche Betätigung: nicht mehr Küssen, sondern mechanisch unternommene Bewegungen, die im Mund des Partners unternommen wären, nicht selten deutlich um die Erregung herauszulösen, als in „Ehrfurcht vor Christus” unternommen gelten sollte (Eph 5,21) und sich so an der Tatsache freuen dürfte, dass dieser „Gegenstand – dem Gut der Person dadurch entspricht, weil er die Güter berücksichtigt, die für sie vom moralischen Blickpunkt aus wesentlich sind ...”, und weiter, dass diese Handlungsweise „... die ihrem Gegenstand nach gut ist, auch dem letztlichen Ziel untergeordnet” ist und dass dann „... dieselbe Tat ... ihre letztliche und wesentliche Vollkommenheit erreicht”, wenn sie vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet wird” (VSp 78)?

f) Um aufmerksame Lektüre im Gebetsklima ...
– Die Verehrten Leser, zumal diese ganz entrüstete, werden vom hier schreibenden Autor gebeten, diese Erwägungen ruhig, aufmerksam – und zu gleicher Zeit betend zu blättern. Und vor allem nicht im Affekt-Zustand. Dann schließt sich vielleicht die Möglichkeit auf, hier und da bei den dargestellten Handlungsweisen eine unterschiedliche ethische Bewertungsweise zu bemerken. Das betrifft u.a. die heikle Frage des ‘Küssens’. Das ab und zu gebrauchte Zeitwort: ‘es ziemt sich, es sollte ...’ u.dgl. stellt zweifelsohne eine unterschiedliche Bewertung dar, als die andernfalls entschiedene Qualifikation einer Handlungsweise, die als dem Gottes Gebot und der inneren Friedensordnung des Vereinigungsaktes offenbar im Widerspruch steht.

g) Hier alles nur in Punkten dargestellt
– Alle obigen Bemerkungen dieses Artikels stellen einzig ‘in Punkten’ eine ausführliche Thematik dar, die diese Fragen betreffen. Diese Bemerkungen sind einzig als gleichsam erpresste Antwort entstanden – infolge der kritischen Lage, an die der Autor in der geschichtlichen Einführungserklärung zu diesem Artikel anknüpft. Dieselben und ähnliche Fragen erscheinen übrigens dauernd weiter. Um zu einer vertieften Bewertung der dargestellten Erwägungen zu kommen, können die unterhalb angegebenen Links zu Stellen beitragen, wo diese Themen mit ausführlicherer Dokumentation behandelt werden.


24. „Eheleuten ist ‘alles’ erlaubt, nur sie müssen mit Verkehr enden ...”

Einem so formulierten Schlagwort als einem ‘Moral-Prinzip’ kann man leicht begegnen. Es wird selbst von vielen ... Glaubens-Lehrern vervielfältigt. Allerdings schon die oben angeführten Fragmente des Kirchen-Magisteriums heißen dieses ‘Prinzip’ stark präzisieren.
– Der hier schreibende Autor (ks. PL) tut alles mögliche, um in keiner Einzelheit der hier überwiesenen Inhalte von der Lehre des Glaubens und der sittlichen Handelsweise „cum Petro et sub Petro: mit Petrus und unter Petrus(VSp 116) abzuweichen.
Es erscheinen aber immer wieder Stimmen mancher P.T. entrüsteten Leser, die ihm vorwerfen, dass indem er sich einigen Autoren, Moralisten widersetzt, deren Schriften mit kirchlicher Gutheißung in Form des ‘Imprimatur’ versorgt sind, widersetzt sich gerade er, nicht aber die erwähnten Autoren einer ‘verwässerten Moral-Theologie’ der moralischen Lehre des „Petrus” (s. dazu z.B. ob.: O.Knotz: ‘Sex den ihr nicht kennt ...’: – bündige Bewertung des Oral-Sexus).

Es ist klar, dass weder Gott, noch um so mehr die Kirche niemals an irgendjemandem erzwingt, dass er sich nach dem Gottes Gesetz richtet. Die Evangelisation spricht den freien Willen (Befähigung zur Selbst-Bestimmung) der menschlichen Person an. Das bedeutet offenbar nicht, dass die Frage, ob man sich nach den Gottes Geboten richtet oder nicht, irgendetwas wäre, das ebenso gut angenommen, oder auch ebenso gut übergegangen werden kann. Die Lehre der Kirche „cum Petro et sub Petro” freut sich an Gewissheit des Glaubens, dass hinter ihr als Wahrheit der Offenbarung – Jesus Christus selbst stehen bleibt und sie daselbst mit seinem Selbst besiegelt.
Das von Jesus Christus, dem Sohn Gottes, vollbrachte Werk der Erlösung ist für jede menschliche Person ein dringendes Angebot, dass er sich für die Vergebung der Sünden aufschließt. Es kann erlangt werden „durch sein [Jesu Christi, des Sohnes Gottes] Blut” (Eph 1,7). Aber auch hier gibt es keine Nötigung, die Gabe der Erlösung zu empfangen: es bleibt immerwährend Ruf an den freien Willen der Person des Menschen, er möge sich von selbst aufschließen.

Wir möchten hiermit das oben angeführte, nicht selten allzu schnell verkündete moralische Schlagwort hinsichtlich dessen, was es den „Ehegatten ... erlaubt” ist, ein wenig präzisieren.

a) Entartete Formen. In der Ehe müssen von vornherein alle entarteten Formen des ‘Sex’-Betreibens ausgeschlossen werden. So geht es hier vor allem um den ‘Anal-Sex’ [im After]. Sollten selbst diese zwei verschwört haben, sie würden dann zusätzlich einen normalen Verkehr ... in der Scheide, unternehmen.
– Schon ungeachtet, dass die Unternehmung der Anal-Kopulation sich total der Struktur und Dynamik des Aktes widersetzt, die der Schöpfer der Ehe zur Vereinigung ihrer Personen zum Geschenk gegeben hat, die sich in selber Zeit sperrangelweit für die elterliche Potentialität aufschließen, gibt es in diesem Fall keine Möglichkeit, diese „Tat” als solche zu bewerten, die dem „dem Gut der Person dadurch entspricht, dass sie ihrem letztlichen Ziel untergeordnet ist, und die vom Willen tatsächlich auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet werden kann(vgl. VSp 78; Text s. ob.: „Gute Tat wegen ihres Gegenstandes”).

b) Oral-Sexus. Aufgrund desselben Prinzips: Strich über die Struktur und Dynamik des Aktes, muss von vornherein der Gedanke selbst an Unternehmung des ‘Oral-Sexus’ abgelehnt werden. Die Begründung wurde oben dargestellt – samt dem Link zu mehr ausführlicher Argumentation im letzten Kapitel der hiesigen Homepage (s.: „Noch einmal: Oral-Sexus”).
– Möglich zur Annahme könnte ein mit voller Feinfühligkeit und Ehrachtung unternommener Kuss werden an Geschlechtsorganen – ohne sie mit dem Mund und in den Mund hineinzubringen (genauer s.: Oral-Sexusund noch: Fußnote 2 – ad ‘b’).

c) Tief-Kuss. Vieles wurde auch vom ‘Tief-Kuss’ gesagt, d.h. mit der Zunge in den Mund. Trotzdem viele fast in Wut geraten, wenn sich ein Priester gegen diese Praxis äußert, ist es schwer sie anders zu bewerten, als das schon genügend klar im hiesigen Artikel dargestellt wurde (genauer s.: ‘Tief-Kuss’ – und noch: Fußnote 2. Küssen – ad ‘c’).

d) Elterlich-widrige Praktiken. Es ist offensichtlich klar, dass Ehegatten, die ihr eheliches Leben als Schüler Christi vorleben möchten, auf keine irgendwelche Formen elterlich-widriger Praktiken überlaufen können.
– Es ziemt sich noch einmal in Erinnerung zu bringen: es bestehen keine Mittel-Präparte-Techniken, denen nur eine kontra-zeptionelle Wirkung eigen wäre. Alle im Verkauf zugänglichen gegen-elterlichen Techniken sind jedesmalig auch Abortiv-Techniken.
– Die völlige Zurechnungsfähigkeit und Verantwortung für das Blut des unter solchen Umständen Getöteten Kindes [üblich: so mancher Kinder] betrifft ebenfalls nur potentielle Empfängnisse, d.h.: sollte es auch im betreffenden Zyklus zu keiner Empfängnis gekommen sein. Ab dem Zeitpunkt an, wenn diese zwei nach einem Mittel greifen, dessen Betätigungs-Mechanismus sich u.a. auf diese Richtung hin öffnet: Vernichtung des Kindes, nehmen sie daselbst auf ihr Gewissen, d.h. sie bejahen alle seine Wirkungen vom biologischen Gesichtspunkt aus.
– Der Tod des Empfangenen folgt gewöhnlich in etwa 1 Woche nach der Empfängnis. Dies geschieht also in einer Zeit, wo selbst die Mutter zu erkennen außer Stande ist, dass bei ihr eine Empfängnis zutage gekommen ist.
– Das gilt nicht nur für die Anwendung der eingeführten Intrauterin-Spirale, noch die Hormonal-Mittel in ihren immer anderen Abänderungen (Pflaster, Injektionen, Implante), bzw. Prostaglandine, sondern ebenfalls – auch wenn niemand darüber spricht – vom gemeinen „Präservativ”. Die Abortiv-Wirkung des Präservativs wurde zumindest in den 80. Jahren des vergangenen Jahrhunderts wissenschaftlich bestätigt (Betätigungs-Mechanismus der immer anderen Verhütungs-Mittel s. genauer: „Betätigungen ‘contra’: Was sagt die Medizin dazu? Medizinische Bewertung” – bis zum Ende dieses Kapitels).

e) Unterbrochener Verkehr. Die gleiche moralische Bewertung gilt vom unterbrochenen Verkehr. Im Unterschied zur Anwendung beim Verkehr verschiedener elterlich-widrigen Techniken, wird selbstverständlich beim unterbrochenen Verkehr das Empfangene Leben an sich nicht beschädigt.
– Die Kopulation in Form des unterbrochenen Verkehrs widersetzt sich total dem Akt der Vereinigung der Person von Ehemann und Ehefrau, mit dem der Schöpfer die Eheleute beschert hat, als Er sie in den Bereich ihrer Intimität eingeführt hat.
Der unterbrochene Verkehr ist nur und nur ... ‘Selbstbefriedigung: Masturbation’. Er wird betrieben vom Ehemann, der ihn zutage bringt mit Hilfe des utilitaristisch behandelten Leibes seiner Ehefrau. Indem er sich von seiner Ehefrau vor seinem Höchsterlebnis zurückzieht, gibt er ihr ganz grell zum Kennenlernen:

Ich habe dich niemals geliebt – und habe weiter nicht vor, dich zu lieben! Ich benutze deinen Leib, weil du ihn mir zugänglich machst. So kann die von mir erfahrene Masturbation auf mehr intrigante Art und Weise erlebt werden. Die sexuelle Lust muss erleben mein ‘Ich’. Ich habe dich doch gerade ‘dazu’! Inkraft der geschlossenen Ehe musst du mir mit deinem Körper dienen, sooft ich Lust dazu verspüre. Was dabei du erlebst, stellt für mich kein Interesse dar! Nach Liebe suche ich nicht, noch ist sie mir nötig. Ich suche nach ... Sexus!”

Wie sehr soll man vor der Eheschließung u.a. die Qualität der Erlebnisweise der Zeiten ehelicher Intimität in all ihren Details festlegen! Stimmt die Ehefrau ihrem Ehemann vor der Hochzeit auf ‘alles’ zu und diese beiden wissen selbst eigentlich keinen Bescheid, was das heißt: Ehe-Sakrament, bereiten sie sich von vornherein eine Hölle-auf-Erden, wobei die Gültigkeit ihres Wortes, das sie Gott gegeben haben, unter großem Fragezeichen stehen bleiben kann.

f) Zuerst noch Petting. Es gibt Eheleute, die zwar vor haben, die Intimitäts-Session ihres Verkehrs mit dem ordentlichen Vereinigungs-Akt zu beenden. Dennoch sie planen noch zuvor den Orgasmus zu erleben, einmal oder selbst ein paarmal, unabhängig von der beabsichtigten Beendung ihrer Liebeleien mit normaler, ordentlicher Vereinigung. Zu diesem Zweck erregen sie sich zuerst und führen sich zum Vollerlebnis über vorgeschobenes Pettingbetreiben – nicht als einführende Liebkosungen die ihre Vereinigung vorbereiten sollte, sondern als ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’. Erst nachher, nachdem sie die Lust schon einmal oder ein paarmal erfahren haben, treten sie zuletzt auch noch die ordentliche, völlige geschlechtliche Vereinigung an.
– Man kann leicht verstehen, dass das so betriebene ‘Petting-um-des-Pettings-willen’ Todsünde darstellt. Diese beiden haben vor, zuerst das Höchsterlebnis als typisches ‘Petting’ herauszuzwingen, also als völlig selbständige Sex-Form – und daselbst als sündige Sex-Spielerei. Die Absicht, später auch noch die ordentliche geschlechtliche Vereinigung zu erleben, nachdem sie zuvor schon ein paar Orgasmen erfahren haben, ist außer Stande, diese Lustspiele in ‘moralische Einheit’ mit voller Vereinigung am Ende zu einbeziehen.

g) Orgasmus-Training. Zweifellos zutiefst unsittlich sind allerlei ‘Trainings’, die von manchen Jugendlichen, aber ebenfalls schon Ehemännern gepflogen werden. Mit Hilfe immer anderer Künstlichkeiten, und außerdem chemischen Präparaten – erpressen sie an ihrem Leib die Fähigkeit den Orgasmus auf vielfältige Male zu erleben. Sie möchten so ihre Ehefrau beeindrucken, oder auch erst ihre Braut, ihr ‘Mädchen’, und zwar mit ihrer unglaublichen ‘Potenz’.
Alle Trainings dieser Art sind jedesmalig Sünde der Masturbation – samt ihrer ethischen Qualifikation.

Ein junger Mann, bzw. schon ein Ehemann, der solcher Art ‘Orgasmus-Übungen’ unternimmt, weist in dieser Lage seine weit vorgeschobene geistige und psychische Unreife bei seinem Streben zur Ehe. Ehe ist nicht in erster Reihe ‘Sexus’, sondern Vereinigung der zweien „Personen” – als Weg zu zweit ihrer Lebensberufung: durch die Zeitlichkeit zum „Haus des Vaters”. Dagegen für solche Jungs und schon Männer besteht das Ziel der Ehe in erster Reihe auf ‘Sex-Erleben’ und erstaunenswerter ‘Potenz’, doch diese vergeht wahrscheinlich sehr bald und völlig. Die Frage des Geistes und der ‘Person’ kommt für solche Ehekandidaten beinahe überhaupt nicht zur Rechnung.

h) Impotenz. Im Fall der Impotenz, die mit verschiedenen Faktoren bedingt sein kann, sollte man diesen Zustand nicht für ein so großes ‘Übel’ betrachten, dass es die Sichtbarkeit selbst Gottes und der eigenen personalen Würde verdecken sollte. Männer, die die sexuelle Impotenz erfahren, reichen in solcher Lage nicht selten nach ganz nicht proportionellen Bemühungen, um diesen peinlichen Zustand um jeden Preis zu beseitigen. Sie erzwingen an ihrem Leib um jeden Preis die Möglichkeit, ihre Gipfellust zu erleben, und wenden zu diesem Zweck immer andere Chemie nach Chemie an.
– Ähnlich wie bei jeder anderen Insuffizienz, beziehungsweise wirklicher Krankheit, soll auch dieser Zustand als nicht allzu leicht zu bewältigende Stufe im Eheleben annehmen. Beide Eheleute sollen sich bei der Annahme dieser Schwäche gegenseitig verhelfen, ohne irgendeinen Schatten von Demütigung deswegen. Zu gleicher Zeit sollen sie ihr personales Band um so mehr zu vertiefen suchen. Es kann u.a. in Form der gegenseitigen Anschmiegung zum Ausdruck kommen mit um so größerer, warmer Herzlichkeit und Feinfühligkeit. Die Ehefrau wird ihren Mann an ihre Herz anschmiegen, als wäre es ihr Kleinkind am Herzen seiner Mutter.
– All das wird möglich, wenn auch ihr Bei-Einander-Sein und ihr Mit-Einander-Sein von ihnen beiden gebetsmäßig erlebt wird, und jedesmalig mit großer Dankbarkeit zu sich einander, und um so mehr Gott gegenüber, dem Schöpfer und ihrem Erlöser.

25. Ehe: das Heilige Sakrament der Ehe

Dem Priester ziemt es sich nicht in noch weitere, besondere Arten und Weisen einzudringen, wie die Ehegatten sich einander ihre Zärtlichkeiten erweisen. Daher beruft er sich immer wieder nur an grundsätzliche Prinzipien für die moralische Bewertung der Ausdrücke aller ehelicher Intimität. Dennoch es wäre gut noch an ein paar weitere Einzelheiten im Anschluss an die eheliche Intimität hinzuweisen.

a) Sakrament der Erlösungs-Weitergabe
– Die Ehe ist eines der heiligen Sakramente der Kirche. Unmöglich, dass sie eine Institution wäre, deren prinzipieller Zweck darin bestehen sollte, dass sich zwei Leute auf maximale Art und Weise ‘sexuell austoben’, und deswegen immer mehr fantastische, intrigierende Einfälle in Bewegung bringen, um an ihrem Leib den Orgasmus-um-des-Orgasmus willen zu erleben, oder selbst einen Orgasmus nach dem anderen erfahren zu dürfen.
– Ziel der Ehe als Gottes Einrichtung ist Vereinigung der beiden Eheleute auf der Ebene ihres Geistes und ihrer Person, obwohl in ihrem männlichen-weiblichen Leib. Es sollen keine zwei ‘Sexen’ sein, sondern Einheit zweier Personen unterschiedlichen Geschlechtes, die sich auf dem Weg ihrer ehelichen und familiären Berufung in das „Haus des Vaters” begeben.
Indem diese zwei eines der Sakramente der Kirche bilden, muss ihr „zwei-zu-einem-Fleisch” zuengst mit der Weitergabe des Werkes der Erlösung zusammenhängen: sich gegenseitig, wie auch ihrer Nachkommenschaft. Diese Tatsache setzt das Erleben der Ehe dauernd im Zustand der heiligmachenden Gnade und dauerndem Hinhören auf Gottes Stimme voraus.

b) Gottes Mäßigkeit bei Erweisen von Zärtlichkeit.
– Diese grundsätzliche Tatsache: die Ehe als in erster Reihe Gottes Institution, die also Heilig ist, wird zur Determinante für den Stilus aller unternommenen Ausdrucksformen der ehelichen Zärtlichkeit und Liebe. Dieses Bewusstsein, das beständige Entwicklung des inneren Lebens und Vertiefung des lebendigen Bandes zu Christus voraussetzt, legt den Gatten als Kindern Gottes – ebenfalls in der Zeit ihrer gegenseitigen Intimität, wenn sie die Heiligkeit des empfangenen Sakramentes auf solche Weise aktivieren, eine bewusst unternommene Mäßigung auf.
– Gott führt die Eheleute in den Bereich ihrer Intimität hinein und schenkt ihnen die Vollmacht, auch ihre geschlechtliche Vereinigung erleben zu dürfen – nicht dazu, dass sie sich mit ‘Sexus-als-Sexus’ überwältigen lassen. Gott fördert dauernd und regt die Entwicklung der Liebe an – als personale gegenseitige Gabe, die auf das Finale des Lebens als Menschen hinschaut, der um den Preis Blutes Jesu Christi erlöst wurde. Deswegen möchten die beiden für sich gegenseitig in der Ehe zum Weg werden, dass man sich die Gnaden der Erlösung überweisen kann – gerade auch zu Zeiten ihrer zuengsten Vereinigung: nicht als zweier ‘Sexus’, sondern ihrer als zwei Personen, die die gegenseitige Hingabe wachsam in heiligmachender Gnade zu erleben vorhaben, indem sie doch füreinander zu Ausspendern des Sakramentes der Ehe geworden sind.

c) Tage der Enthaltsamkeit. Das Leben in ehelicher Nähe, mit Berücksichtigung ihrer Fähigkeit das Leben weitergeben imstande zu sein von Zyklus zu Zyklus, heißt die Gatten in sehr vielen Zyklen den Akt ihrer geschlechtlichen Vereinigung an Tagen der Empfängnismöglichkeit zu unterlassen.
– In solcher Lage wird es zur Gewissensforderung, dass auch Liebkosungen an Geschlechtsorganen unterlassen bleiben – im Gegenteil zum Anschmiegen aneinander allein am Herzen.
– Für solchen Umstand wird es zum Segen, dass man z.B. die ‘Billings-Methode’ gut kennen lernt. Sie lässt unabhängig von gynäkologischer Gesundheit und Regelmäßigkeit der Zyklen die Tage der möglich werdenden, bzw. unmöglich werdenden Empfängnis nicht zu bestimmen, bzw. zu errechnen, sondern sie im Laufenden zu erkennen. Die Eheleute müssen lernen, diese ihnen vom Gott selbst eingehändigte Gabe: des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus – heiteren Herzens zu gebrauchen, sollte auch der Wunsch des Herzens und des Leibes sich sehr danach sehnen, gerade an diesem Tag die vollständige Vereinigung zu erleben, obwohl der Verstand dann gerade heißt, alle genitale Intimität Jetztzeit aufzuheben.
– Die Gatten tun zugleich alles, dass sie in Frage der Anzahl der Nachkommenschaft wachsam auf den Wunsch und die Erwartung des Himmlischen Vaters hinsichtlich der Zahl ihrer Kinder hinhören. Sie sind sich bewusst, dass Determinante hier nicht die egoistische eheliche oder familiäre Bequemlichkeit sein darf, noch die Rücksicht auf die gerade in diesem Milieu herrschende ‘Mode’.

d) Liebkosung am Tag ohne Verkehr.
– Sollte man in dieser Lage zu Einzelheiten hinabsteigen, dürfte dazugesagt werden, dass in dieser Situation: der Entscheidung auf Nicht-Unternehmung der ehelichen Vereinigung am betreffenden Tag, alle mehr intensive Genitalliebkosungen wegfallen müssten. Denn diese würden ganz leicht die Erregung herbeiführen, die dann schwer abgebremst werden könnte. Eine Genitalliebkosung endete an Petting als ‘Ersatz-Form’, bzw. sie führte zu anderen Arten und Weisen einer Selbstbefriedigung – und daselbst: zur Sünde.
– Die Gatten wissen aber augrund ihrer eigenen Erfahrung guten Bescheid, dass sie an solchem Tag: wenn der Akt der Vereinigung auf anderen Tag verschoben werden sollte, eventuell Anwendung machen könnten eines ganz feinen Ausdrucks von Zärtlichkeit an ihrer geschlechtlichen Intimität – allerdings ohne irgendwelche Erregung hervorzurufen, sondern nur als eines schlechterdings ruhigen Verbleibens bei diesem unternommenen Ausdruck ihrer Zärtlichkeit, ohne irgendwelche Bewegungen dabei zu unternehmen.


26. „Unbeflecktes Ehebett ...” (Hebr 13,4)

Zum Ende noch ein paar Aussagen vom Gottes-Geschriebenen-Wort – im Anschluss an die Ehe und die Sexualität der menschlichen Person. Sie bleiben dauernder Hintergrund bei der Bearbeitung und Einwurzelung der Gottes Sicht, die Christi Sicht zugleich darstellt – der Ehe und der geschlechtlichen Unterschiedlichkeit des Menschen.

1. Immer zeitgemäß, auch im Fall der Eheleute zu sich gegenseitig, bleibt das ernste Wort des Erlösers selbst, Jesus Christus:

„Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: ‘Du sollst nicht die Ehe brechen’. Ich aber sage euch:
Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen” (Mt 5,27f).

2. Am Ende des ‘Briefes an die Hebräer’ stehen markante Worte über die Ehe, aber daselbst auch über eheliche Beziehungen:

„Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt;
denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten ...” (Hebr 13,4).

3. In seinem ‘Brief an die Epheser’, wo der Hl. Paulus Jesus Christus darstellt als den Bräutigam-vom-Kreuz, indem er Ihn zugleich als den Lehrer aller ehelichen Liebe schildert, die sich selbst zum Opfer um des Erlösungsgutes der Braut willen dahingibt, lehrt der Völkerapostel in selber Zeit, dass die Eheleute sich gegenüber nach dem Prinzip der „Ehrfurcht vor Christus” verhalten sollen, also so, dass sie mit dem Stil ihrer gegenseitigen Beziehungen ständig die Liebe zu Christus zum Ausdruck bringen:

„Ordnet euch einander unter in der Ehrfurcht vor Christus, ...” (Eph 5,21).

Und weiter:

„Ihr Männer liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt, und sich selbst für sie hingegeben hat, um sie heilig zu machen, sie reinigend mit Waschung des Wassers, begleitet mit Wort. So will Er die Kirche für sich persönlich voll Herrlichkeit zuführen, ohne Flecken, Runzeln oder andere Fehler. Heilig soll sie sein und makellos.

So sollen auch die Männer ihre Frauen lieben, wie ihren eigenen Leib. Wer seine Frau liebt, liebt sich selbst. Kein Mensch hat je sein eigenes Fleisch gehasst, vielmehr er nährt und pflegt es, wie auch der Christus – die Kirche. weil wir Glieder seines Leibes sind” (Eph 5,25-30).

Ausführlichere Besprechung dieses Fragmentes – s. aus unserer Homepage: Sakramentalität der Ehe abgelesen von Eph 5 – und ebd., der ganze § ‘D’)
.

4. Und wie dürften in diesem Zusammenhang die starken Wort des Völkerapostels Paulus übergegangen werden aus seinem ‘Ersten Brief an die Korinther’, die wir auf unserer Homepage schon mehrmals angeführt haben:

„Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, weder Ehebrecher, noch Lustknaben, noch Knabenschänder ... werden das Reich Gottes erben” (1 Kor 6,9f; s. auch: Röm 1,21-32).

Der Hl. Paulus zeigt hier die Gottes, aber auch die menschliche, weiterhin völlig zeitgemäße Bewertung u.a. der Homosexualität und lesbischer Beziehungen. Gottes moralisches natürliches Gesetz, d.h. das der Würde des Menschen als Person entspricht, ist unabänderlich, universal und unabhängig von kulturellen Veränderungen. Unwandelbar ist auch Gott, dessen Ebenbild und Ähnlichkeit jede menschliche Person ist. Nur dass der Mensch sich in dieser seinen Gott-Ebenbildlichkeit entweder entwickeln kann, oder auch sie ganz erniedrigen und beflecken imstande ist.


27. Das ‘Kreuz’ das die Ehe und Familie begleitet

Hier noch das Wort des Sel. Johannes Paul II an Eheleute: über ihr Leben für den Alltag. Das Leben in Ehe und Familie kann vom ‘Kreuz’ nicht befreit werden. Denn auch selbst der Sohn Gottes, der Unschuldigste Erlöser des Menschen, hat sein Leben als Sühneopfer ... am Holz des Kreuzes vollbracht. Es ist das Holz unserer Erlösung. Daher schreibt der Sel. Papst Wojtyla in seiner „Apostolischen Adhortation Familiaris Consortio” u.a.:

„... Dementsprechend gehört es zur pastoralen Führung der Kirche, dass die Eheleute vor allem die Lehre der Enzyklika ‘Humanae vitae’ als normativ für die Ausübung ihrer Geschlechtlichkeit klar anerkennen und sich aufrichtig darum bemühen, die für die Beobachtung dieser Norm notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
Diese pastorale Führung betrifft ... das ganze eheliche Leben. Deshalb muss die Aufgabe der Weitergabe des Lebens in die umfassende Sendung des ganzen christlichen Lebens integriert sein, das ohne das Kreuz nicht zur Auferstehung gelangen kann.
In solchem Zusammenhang begreift man, warum man das Opfer nicht aus dem Familienleben verbannen kann, sondern vielmehr mit bereitem Herzen annehmen muss, soll die eheliche Liebe sich vertiefen und Quelle inniger Freude werden ...” (FC 34).

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Fussnote 1. Das Petting

[1].   Das Petting.

Wegen immer wieder ankommenden Anfragen in diesem Bereich – greifen wir den Versuch auf ihre Erklärung anzubieten.

a) Das Petting bezeichnet Liebkosungen, die an Geschlechtsorganen unternommen werden. Sie werden von Ehegatten (Partnern) zur Erregung gebracht – im Prinzip als Ersatzform anstatt des normalen Geschlechtsverkehrs. Es geschieht also gewöhnlich an einem Tag, an dem Signale der Empfängnismöglichkeit erscheinen, wobei sich aber diese beiden zurzeit auf eine Schwangerschaft nicht einstellen.
– Das so verstandene ‘Petting’, d.i. die Selbstbefriedigung-Masturbation zu zweit ohne die Geschlechtsvereinigung selbst, ist jedes Mal Todsünde. Sowohl in Ehe, wie um so mehr unter Partnern, die mit keinem Eheband verbunden sind.

b) Sehr leicht kann zur raffinierten Form des Pettings der sog. ‘Tief-Kuss’ umschalten. Zumal er mit erregenden Bewegungen und Berührungen einhergeht. Darüber wird bald unterhalb gesprochen werden – s. Fußnote ‘2’.


c) Eine ganz andere Funktion steht der Genital-Liebkosung zu in der Vorbereitungsphase zum Vereinigungsakt, wenn also die zweien ihr Band mit vollständiger Geschlechtsvereinigung zu besiegeln vorhaben. In solcher Lage gebührt der Liebkosung an Geschlechtsorganen die Beschaffenheit nicht des Pettings, sondern sie bereitet die sich allmählich ereignende normale, volle Vereinigung vor.


Fußnote 2. – Küsse

[2].   Küsse

Küsse pflegen sehr unterschiedlich zu sein. Andere Beschaffenheit gebührt einem Kuss, der tatsächlich Kuss bleibt, und eine andere, wenn dabei die Auslösung einer Erregung angestrebt wird, nicht selten zusätzlich gesteigert mit reizendem Betasten und Berührungen. Von ethischer Unterschiedlichkeit der ‘Küsse’ zeugen so manches Mal Aussagen Jugendlicher, wenn die Art und Weise des Küssens bei ihnen Gewissensbisse hervorgerufen hat ...

a) Das Umfangen der Geschlechtsorgane direkt mit dem Mund um sie zur Erregung zu bringen, wirkt im Prinzip stark reizend. Solches Küssen, das übrigens nicht mehr ‘Küssen’ ist, sondern Auslösung einer steigernden sexuellen Erregung, stellt daselbst nur eine andere Form des ‘Pettings’ dar, das dieses Mal mit dem Mund betrieben wird – als besonders raffinierte Art und Weise. Das hängt daselbst mit seiner ethischen Qualifikation zusammen, die zusätzlich mit Raffiniertheit in Entartung belästigt ist.
Dieselbe ethische Qualifikation gilt für die Praxis, dass die Erregung mittels des ‘Leckens-Lutschens-Saugens’ der Genitalien ausgelöst wird.
– Die „Sprache des Leibes” der aktivierten Geschlechtsorgane kann in ganzer Wahrheit ausschließlich über die Vereinigung dieser beiden in der Scheide zustande kommen. Nur hier findet die Liebe der Vereinigung ihre volle Deckung und Wahrheit im sich in selber Zeit entwickelnden Offenbleiben für elterliche Potentialität – unabhängig von der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit einer Empfängnis am betreffenden Zyklustag.

b) Es gehört sich, dass das Küssen zum Ausdruck des Liebe-Bandes vorbehalten bleibt, das nicht von Begehrlichkeit aufgenötigt wird, sondern von Fülle einer Feinfühligkeit und Achtung vor der eigenen, wie auch dieses anderen Würde als Personen, die auf dem Niveau des Herzens voller Frieden und Wahrheit ein Eins bilden. Der Kuss bleibt dann das, was er definitionsmäßig sein soll: Küssen von auswärts, voller Freude und Liebe, das zwei Personen in ein ‘Eins’ zusammenfügt und das nicht auf Auslösung einer Erregung berechnet ist.
– So wird das Küssen zum Kuss der Liebe dieser beiden, die miteinander auf der Ebene der Heiligmachenden Gnade vereinigt bleiben. Die Ehe ist wahrlich heiliges Sakrament. Sie setzt solche Betätigungen voraus – auch wenn diese beiden sich ihre Zärte gegenseitig erweisen, die in Gottes Angesicht durchscheinend bleiben.

c) Tief-Küssen. Folgerichtig ziemt es sich die Haltung eines deutlichen ‘Nein’ anzunehmen angesichts der Praxis des Tief-Küssens: mit der in den Mund eingeschobenen Zunge. Solche Art und Weise des Küssens sollte ausgeschaltet werden – sowohl in Ehe, wie um so mehr unter Partnerschaften, die mit keinem ehelichem Gelöbnis verbunden sind. Solches Küssen, das doch nicht mehr Küssen heißt, sondern Bewegungen mit Hilfe der Zunge im Mund, hängt im Prinzip mit beabsichtigter Reizung zusammen, des Öfteren zusätzlich gesteigert mit erregenden Berührungen.
Zeugnis der dabei entstehenden Gewissensunruhe sind Aussagen junger Leute bei der Heiligen Beichte, sooft sie gerade an solche Praktiken anschließen: eines tiefen ‘Küssens’.

d) Der Verzicht auf das Tief-Küssen kann anfangs eigenartig ‘wehtun’. Allerdings der ‘Kuss’ kehrt so auf seine eigentliche Rolle zurück: auf Feingefühl beim Ausdruck des Verbundenseins u.a. eben mittels äußerem Küssen, voller Ehrachtung vor der personalen Würde, nicht aber mit Verhaltensweisen der Zunge, die von ungesättigter Begehrlichkeit bestimmt wäre.
– Man kann schwer die Praktik als ‘Küssen’ bezeichnen, wenn immer andere Teile entweder des Gesichtes oder anderer Körperteile mit dem Mund umfangen werden, beziehungsweise sie werden schlechterdings in den Mund beinahe hineingesaugt. Solche Praktiken werden zu eigenartiger Vergewaltigung mit Hilfe des Mundes. Sie haben nichts damit zu tun, was ein Kuss sein soll: Zeugnis voller Hochachtung und Feinfühligkeit.
– Muster für Küssen in seiner ursprünglichen Form und Bedeutung bleiben Küsse, wie sie unter Mutter und Kind, oder Vater und Kind ausgetauscht werden. Sie drücken eine Fülle von Liebe und Freude aus. Dabei haben sie mit Sexualität nichts zu tun, die jedenfalls überhaupt niemanden unter den Beteiligten in den Kopf kommen würde. Küsse zwischen Mutter und Kind, bzw. Vater und Kind, entarten niemals in Vergewaltigung des Kindes mittels der Kussweise.

e) Vorspiel und der Mund. Es erscheint die weitere Frage: hinsichtlich der Beurteilung des Anfangsspieles, das aber mit dem Mund unternommen wäre, wenn diese beiden ihre vollständige geschlechtliche Vereinigung abzielen. In solcher Situation: der beabsichtigten vollen ehelichen Vereinigung, wäre es möglich diese Liebkosungsform irgendwie anzunehmen. Allerdings mit deutlichem Vorbehalt, dass sie als Vorbereitungsphase vor dem vollständigen Geschlechtsverkehr gilt und dass das Höchsterlebnis nicht im Mund beabsichtigt wird (das ist nämlich objektiv immer Todsünde).
– Anderes ist nämlich allein einen Kuss abzulegen – auch an intimen Körperteilen, aber nur von außen, und anderes sie selbst in den Mund zu nehmen, um sich an ihnen auszuleben. Wie schon erwähnt wurde, und wie dieses Thema gleich noch unterhalb aufgegriffen werden wird (s. Fußnote 3: Oral-Sex), ist es schwer das Umfangen der Geschlechtsorgane mit dem Mund und ihr Aufreizen im Mund, bzw. ihr Lecken-Lutschen – nicht als raffiniertes, entartetes „Petting” zu qualifizieren. Daher sollen diese Formen selbst in der Vorbereitungsphase vor dem vollständigen geschlechtlichen Verkehr nicht in Rechnung genommen werden.
– Möglich wäre es anzunehmen, allein ein voller Achtung und Feinfühligkeit äußeres Küssen der Geschlechtsorgane. So ein Küssen kann selbstverständlich nicht in Erpressuung mit Hilfe des Mundes entarten.

f) Das völlige Aufgeben der genitalen Liebkosungen mit dem Mund führt dahin, dass sie vielleicht ein wenig schlichter gestaltet werden werden. Wenn der Gegenteil bisher eine beinahe Standard-Praxis gewesen war, können die hiesigen Bemerkungen wohl Aufstand und Groll auslösen. Hört aber jemand trotzdem ein wenig wachsamer auf die Stimme Gottes hin, kommt er in Kürze zum Schluss, dass dank der abgeschalteten mündlichen Form genitaler Liebkosungen – das eheliche Band eine um so größere Durchscheinbarkeit und Reinheit zu erfahren beginnt. Sie offenbart sich mit Frieden im Herzen und bringt die Wahrnehmung von Fülle und Vertiefung der Sicht ihrer gegenseitig als Personen nahe. Diese beiden erfahren die positiven Wirkungen der zutage kommenden Läuterung der inneren Absichten und ihrer eigentlicher „Taten und Beziehungen” von leicht von neuem auflebenden Reflexen einer Begehrlichkeit.
– Jene, ein wenig ‘schlichtere’ Formen, wie die gegenseitige Liebe zum Ausdruck gebracht werden wird, bringen letztlich Frucht mit sich vertiefender Ehrachtung vor ihrer beiderseitigen personalen Würde, und folgerichtig mit deutlicher Vertiefung des beiderseitigen inneren Bandes ihrer personalen Liebe, die sich von Begehrlichkeit des Leibes nicht versklaven lässt. Sie beiden werden zunehmend gegenseitige Gabe: „Gabe von Person für die Person(BF 11) auf dem immer tiefer erlebten, von Gott selbst ihnen beiden vorgeschlagenen Weg zum „Haus des Vaters” – über das Sakrament der Ehe.

Bemerkung. Sieh auch die vertiefte Erwägung über den ‘Tief-Kuss’ unt., im VII. Teil, 3. Kapitel, im § ‘H’.
Unmittelbarer Link zu dieser Stelle – s.: http://lp33.de/strona-lp33/p7_3h.htm#ks = „Kuss ...”.


Fußnote 3. – Oral-Sex

[3].   Oral-Sex.

a) Als ausgeschlossen vom ethischen Gesichtspunkt aus muss die Auslösung des Orgasmus im Munde angesehen werden (dasselbe gilt von Herbeiführung des Lusterlebnisses an irgendeinem anderen Teil des Leibes). Prinzipielle Begründung für eine so formulierte ethische Beurteilung ist die unmittelbare Aktivierung der Geschlechtsorgane. Der einzige ‘Ort’, wo die Wahrheit der Struktur und Dynamik der Geschlechtsorgane zum Ausdruck kommen kann, ist die Scheide. Nur hier kann die Dynamik der Vereinigung ihre Erfüllung finden. Sie schließt sich in dieser Stunde sperrangelweit für die elterliche Potentialität auf. Die Aktivierung allein der Geschlechtsorgane an sich bedeutet jedesmalig die Auslösung der elterlichen Potentialität. Diese ist aber Domäne, die direkt allein Gott unterliegt, nicht aber dem Menschen.

b) Daher steht der Orgasmus im Mund, wie auch alle irgendwelche Arten und Weisen, dass die Geschlechtsorgane mit dem Mund oder auch im Mund zur Erregung gebracht werden (mittels ihres Umfangens mit dem Mund, mit erregendem Lutschen-Saugen o.dgl.), immer im Widerspruch zum Gottes Erschaffungswerk des Aktes, so wie er aus Gottes Hand hervorgegangen ist und wie ihn Gott allein den Ehegatten einhändigt.
– Der ‘Oral-Sexus’ (d.h.: unternommen im Mund) stellt eine besonders entartete Art und Weise dar, wie der ‘Sexus-als-Sexus’ betrieben werden kann. Ihm gebührt nichts gemeinsames mit Streben von Mann und Frau nach einem „Zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werden.
Er ist Ausdruck der Entartung des Geistes. Diese beiden (bzw. der Mann der seine Frau zu solcher Praxis nötigt: die Frau darf auf sie nicht einwilligen!) suchen dann danach, sich selber zur Stufe herabzusetzen ‘einer-nur-noch-Sache”, die allein ‘Sexus’ sein soll. Zu gleicher Zeit werfen sie aufständisch Gott direkt ins Antlitz – die ihnen mit höchster Liebe von Ihm dargeschenkte, unabdingbare und unabtrittbare Ausstattung als zwei ‘Personen’, dank der sie über den Kosmos emporgehoben wurden, weil berufen zum ewigen Leben – in beglückendem Eins-mit-Gott-selbst, für immer.
– Allerdings die Herabführung seiner selbst zur Stufe einer ‘nur-noch-Sache’ ist ganz unmöglich. Niemandem steht die Macht noch die Möglichkeit bei, sich selber zu annihilieren, noch der Umgestaltung seiner selbst von Größe der ‘Person’ – zum Rang einer nur ‘Sache-die-einst-Person’ gewesen war. Die Person bleibt unsterblich ... eben ‘Person’; selbst in ewiger Verdammnis.

c) Alles Streben danach, dass das Gipfelerlebnis im Mund erfolgt, und übrigens allein schon der Nachdruck darauf (vonseiten des Mannes), dass ihn seine Ehefrau zur Erregung in ihrem Mund bringt, ihn leckt-lutscht, und außerdem die sich dabei auslösende Samenflüssigkeit ‘um der Liebe willen zu ihm’ ... schluckt, wird zutiefste Demütigung der Würde der Leiber der Gatten, zumal der Person der Ehefrau. Solche Betätigungen stellen eine unerhörte Entartung des Inhalts der gelobenen ehelichen Liebe und Ehrlichkeit.
– Die eheliche ‘Ehrlichkeit’ betrifft gerade diese Hinsicht: die Unternehmung der Vereinigung in solcher Art und Weise, wie sie den Eheleuten vom Schöpfer selbst der Ehe geschenkt worden ist. Sie setzt jedesmalig eine völlige Aufgeschlossenheit auf elterliche Potentialität und das Erleben des Aktes einzig und allein in der Scheide – und nicht woanders.

d) Daher ist jede Form des ‘Oral-Sexus’ objektiv genommen auch Todsünde.
Zum hinzukommenden Grund (Umstand) für diese Sündhaftigkeit wird noch die weitere Tatsache, dass solches Tun Ausdruck einer zutiefsten Erniedrigung, Versklavung und Schändung der Menschenwürde der Ehefrau darstellt.

e) Das alles betrifft vor allem den Mann, der seine Ehefrau zu solchen Verhaltensweisen ihm gegenüber vielleicht nötigt. Es kommt offenbar auch umgekehrt vor.
Sexuelle Betätigungen mit dem Mund und im Mund selbst stellen in keinem Fall Ausdruck irgendeiner ‘Liebe’ dar. Sie zeugen von beinahe Besessenheit mit Begierde nach Befriedigung seiner Lüsternheit mit Hilfe immer weiter vorangeschobener Raffiniertheit. Bei solchem Menschen geht die Fähigkeit immer mehr verloren, einen noch anderen Gedanken entwickeln imstande zu sein, außer der ungestümen Nachsuche nach jeder Gelegenheit, um seinen sexuellen Egoismus satt zu befriedigen. Zu gleicher Zeit will er nichts vom Wesen der Liebe hören als einem Gabe-Werden (zentri-fugale Ausrichtung!) – zu Gutem, das das ewige Leben nahezubringen imstande wäre: für sich, und um so mehr für die Ehefrau.

f) Es muss festgestellt werden, dass eine ganz prinzipielle Rolle bei der Versuchung sowohl Jugendlicher, wie auch schon Eheleute zum Betreiben von ‘Oral-Sexus’ in seinen immer mehr raffinierten Abänderungen die audio-visuellen ‘Massenmedien’ spielen. Sie sind es, wo Fotos und Filme voller ‘Porno-Erotik’ überreichlich dargestellt werden. Alle diese Stoffen sind leichtestens erreichbar, fast zu Händen – im Komputer-Internet, wie in Handys mit immer weiter entwickelter visueller Technik. Unabhändig davon erscheinen immer weitere Handbücher mit konkreten Hinweisen, wie die Genitalsphäre zu maximalen tollen Erfahrungen-Erlebnissen aufgepeitscht werden kann (in Ehe, und um so mehr im außer-ehelichen Sexus: bei Kindern, Jugendlichen, bei fortgeschrittenen in ihrem Alter ...).

g) Es steht offensichtlich ganz fest, dass keine Überschwemmung mit verlockenden, verführenden Bildern und Hinweisen, die das Betreiben allen raffiniertesten Sexualismus empfiehlt, je einmal mächtig sein wird, die Gottes ethische Bewertung jener Entartungen beim Praktizieren des Sexus-um-des-Sexus-willen irgendwie zu verändern oder sie zu modifizieren..

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Links zur Dokumentation. Genauer, mit unentbehrlicher Dokumentation hinsichtlich der erörterten Aspekte der heiligen Beichte, s. u.a. auf der Homepage des hier schreibenden Autors:
http://lp33.de   (polnische und deutsche Sprachversion zur Wahl).

Betätige diese Internet-Adresse, klicke auf das START-Bild, wähle die Sprachversion (polnisch-deutsch), nachher: INHALTSVERZEICHNIS. Öffne es und finde genauer u.a. die folgenden Stellen heraus:

Teil II, Kap. 3-4-5-6: Dokumentation-Bewertung und Begründungen für den Fall gegen-elterlicher Betätigungen: medizinisch gesehen, anthropologisch, psychologisch, theologisch.
ebd., Teil II, studiere vor allem das 3.Kap.: „Betätigungen ‘contra’: Was sagt die Medizin dazu? Medizinische Bewertung. – Hier wird der Wirkungs-Mechanismus der unterschiedlichen elterlich-widrigen Techniken besprochen, u.a. des Präservativs.
Teil IV, Kap. 3-4: Individuelle Absolution und Generalabsolution; Voraussetzungen für die heilige Beichte; Inhalt des Bekenntnisses; wichtige Umstände, Integralität des Bekenntnisses; usw.
Teil IV, Kap. 7: Praktische Bemerkungen usw., wie die Beichte ablaufen soll, samt der Vorbereitung zur heiligen Beichte, Danksagung nachher, Gebete usw.
Teil VI, 1. Kap.: Brautzeit; 2. Kap.: Homosexualität und Partnerschaften.
Teil VII, 3. Kap.: Eheleute und Jugendliche; 3. Kap.: „Junge Leute am Weg zur Ehe: zum Sakrament der Ehe”.In diesem langen Kapitel wird eine weite Skala von heißen Themen hinsichtlich der Ehe und der Brautzeit erörtert.

Sieh ferner insbesondere im VI.Teil, 8.Kap., die Dateien: ‘g-h’ u.a.:
http://lp33.de/seite-lp33/p6_8h.htm#cogt   (Herzensgedanken bei Mann und Frau in der Stunde ihres Zwei-zu-Einem-Fleisch-Werdens).

Lese auch aufmerksam – zu Gutem:
1) Empfehlenswerte Bemerkungen von Frau Dr. Ingrid Trobisch mit Bezug auf die eheliche Vereinigung – s.:
http://lp33.de/seite-lp33/p2_1b.htm#trob
2) Wie auch die Bemerkungen von P. Dr. Karol Meissner:
http://lp33.de/seite-lp33/ind3.htm#m2
3) Hirtenbrief von Bischof Finn (USA) über die ‘Pornografie’:
http://lp33.de/seite-lp33/ind15.htm

(8.3)

P. Pawel Leks, SCJ
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Beiche der Eheleute...

Kraków, den 14.V.2012

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Heilige Beichte der Eheleute mit Sünden beim ehelichen Verkehr
Geschichtliches ...

‘Beichte’: das Sakrament der Heiligen Beichte
Voraussetzungen dass die Vergebung der Sünden erlangt werden kann
Die fünf Bedingungen für eine gültige Beichte
Geschlechtlichkeit: den Eheleuten allein zur Verwaltung anvertraut
Nicht Sexus, sondern Personenvereinigung gemäß der Friedensordnung des Aktes
a) ‘Sex’-Betreiben: nicht Liebe
Präservativ: übergegangene abortive Wirkung
Präservativ: Masturbation über den Leib der Frau
b) Gottes Liebe-Vorhaben in der Gabe ehelicher Vereinigung
Personale Vereinigung der zwei in ein Eins
c) Sakramentales Erleben der ehelichen personalen Vereinigung
d) Einziges ‘Recht’: Entwicklung in ehelicher Nächstenliebe
e) Eheliche Vereinigung als Vereinigung von Personen

Verhaltensweisen in Ehe – die Sünde sind
1. Unterbrochener Verkehr
2. Wider-natürliche Sünden
3. Gegen-elterliche Technik
4. Tötung des Empfangenen
5. Unkenntnis betreffs der Sünde
6. Vom Mann oder Frau angewandte Technik
7. Es gibt keine Kontrazeption
8. Alle Techniken sind abortiv
9. Bekenntnis der Umstände
10. Zeitraum der angewandten Technik
11. Abstellung der angewandten Technik
12. Genugtuung
13. Den Fruchtbarkeits-Rhythmus lernen
14. Verantwortung für die echte Weitergabe der NFP
15. Die „Billings-Methde” (BOM)
16. Nicht befugte Aussagen über ethische Verhaltensweisen
17. Ungültige und sakrilege Beichten
18. Der Wille nicht mehr zu sündigen
19. Sterilisierung ...
20. Ethische Bemerkungen zur Gametenabgabe
21. Befruchtung ‘In Vitro’
Links zu zwei Dokumenten des Apostolischen Stuhls in Sache ‘In-Vitro’
22. Ehe und Porno-Blättern

ZUSÄTZLICHES

23. ‘Gute-schlechte’ Tat: Absicht und Gegenstand der Tat
BEMERKUNG. P.Knotz: ‘Sex den ihr nicht kennt’: Kurze Bewertung des Oral-Sexus
a) Zuständigkeit der Theologen-Moralisten: Aussagen des Sel. Johannes Paul II
b) Kriterien, um eine Tat als „gut” einschätzen zu können
Gegenstand der Handlung: VSp 78
c) Grundsätzliches Prinzip: nicht Sexus, sondern Vereinigung der Personen
d) Oral-Sexus
e) ‘Tief-Kuss’
f) Um aufmerksame Lektüre im Gebetsklima ...
g) Hier alles nur in Punkten dargestellt

24. „Eheleuten ist ‘alles’ erlaubt, nur sie müssen mit Verkehr enden ...”
a) Entartete Formen
b) Oral-Sexus
c) Tief-Kuss
d) Elterlich-widrige Praktiken
e) Unterbrochener Verkehr
f) Zuerst noch Petting
g) Orgasmus-Training
h) Impotenz

25. Ehe: das Heilige Sakrament der Ehe
a) Sakrament der Erlösungs-Weitergabe
b) Gottes Mäßigkeit bei Erweisen von Zärtlichkeit
c) Tage der Enthaltsamkeit
d) Liebkosung am Tag ohne Verkehr
26. „Unbeflecktes Ehebett ...” (Hebr 13,4)

27. Das ‘Kreuz’ das die Ehe und Familie begleitet

Fußnote 1. – Petting
Fußnote 2. – Küsse
Tief-Küssen
Vorspiel und der Mund
Fußnote 3. – Oral-Sexus
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