![]() Zur ErklärungDer Verfasser dieser WEB-Site wurde gebeten (Juni 2006), er möge im Anschluss an vorkommende, unglaubliche Entstellungen der Lehre der Kirche das Wort aufgreifen über die Notwendigkeit des Beichtbekenntnisses bei Sünden, die beim ehelichen Verkehr begangen werden können. Ein fertiger Text darüber (geschrieben vom Redakteur einer Zeitschrift), der dem Verfasser mit der Bitte vorgelegt wurde, ihn falls nötig ein wenig zu korrigieren, eignete sich dafür überhaupt nicht: es wurden ‘Meinungen’ angeführt, die im totalen Widerspruch zum deutlichen Willen Gottes stehen, dessen authentischer und autoritativer Ausleger – mit dem Siegel Gottes als Wahrheit, die Kirche ist. Die Kirche wiederholt aber nach ihrem Göttlichen Meister: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote” (Mt 19,17). Der Autor hat letztlich einen eigenen Text verfasst, in dem die Lehre der Kirche in dieser Hinsicht in den unten dargestellten ‘Punkten’ zusammengefasst wird. ![]() Was ist Beichte: Sakrament der Heiligen Beichte?Die Heilige Beichte ist keine Sprechstunde beim Psychologen-Psychiater, sondern eines der von Jesus Christus eingesetzten Sakramente der Kirche Christi. Sie ist Bekenntnis der begangenen Sünden in Gottes Angesicht mit ausdrücklicher Bitte um ihre Vergebung. Der Priester, ohne den es die Sakramentale Lossprechung nicht gibt (unter gewöhnlichen Umständen), vergegenwärtigt in dieser Stunde auf sakramentale Weise den Gott-Menschen selbst Jesus Christus, den Erlöser des Menschen. Die Heilige Beichte ist Hinwendung an Gottes Barmherzigkeit mit deutlicher Bitte um Vergebung der Sünden in Kraft des Blutes des Erlösers. Für Jesus Christus gibt es keine größere Freude, als wenn Ihm jemand erlaubt Erlöser sein zu dürfen. Derselbe Erlöser hat aber einen einzigen ordentlichen Weg eingesetzt, auf dem die Lossprechung erlangt werden kann: über die Vermittlung der Kirche im Buß-Sakrament. Ausspender dieses Sakramentes ist aus Willen Jesu Christi, des Gott-Menschen – ein Priester, der gültig geweiht und sich mit apostolischer Sukzession auszeichnen muss. Außerdem muss er mit Jurisdiktion zur Verrichtung des Versöhnungs-Sakramentes auf dem vorstehenden Gebiet ausgestattet sein. Voraussetzungen zur Vergebung der SündenGott verleiht aber die Lossprechung nicht um jeden Preis. Derjenige, der zum Sakrament der Versöhnung-Beichte herantritt, muss die grundlegenden Vorbedingungen dazu erfüllen. Die Bedingungen für eine gute, gültige Sakramentale Beichte werden nicht von der ‘Kirche’ festgesetzt, sondern kommen vom Gesetz Gottes. Sie hängen mit der Natur selbst dieses Sakramentes zusammen. Der Beichtende ist verpflichtet die fünf gut bekannten Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte zu erfüllen. Eine davon, die vom Gesetz Gottes herkommt (nicht aber als Verfügung der Kirche), besteht im vollständigen (integralen) Bekenntnis der schweren Sünden (Todsünden) – samt den Umständen, die die Qualität der Grundsünde modifizieren können. Es handelt sich demnach um das Bekenntnis der Anzahl der begangenen Sünden (wenigstens was ihre Häufigkeit betrifft), das Bekenntnis der einsam begangenen Sünde, oder andernfalls mit jemanden anderen (‘fremde’ Sünden), das Bekenntnis des Umstandes des Gebundenseins mit dem Ehegelöbnis, bzw. mit anderen feierlich abgelegten Gelöbnissen oder Gelübden, oder dem Zölibat, usw. Fünf Bedingungen der gültigen BeichteZur Erinnerung – hier die fünf Voraussetzungen-Bedingungen für eine gültige Sakramentale Beichte: 1. Gewissenserforschung. Man muss sich vor der Wahrheit seines Gewissens stellen. Es geht um die im Angesicht Jesu Christi und des Himmlischen Vaters unternommene, aufrichtige Konfrontation mit dem inneren moralischen Gesetz und den Normen des Evangeliums, wie sie von der Kirche dargestellt werden. Sollte die Bitte an die Beschädigten um ihre Verzeihung wegfallen, und sollte der Beichtende den Willen nicht herausarbeiten, das zugefügte Unrecht und die Beleidigungen tatsächlich wieder gut zu machen – samt der Entscheidung, sie nicht mehr zu begehen, ist es zwecklos zur Heiligen Beichte heranzutreten. Die Lossprechung ist jedesmalig ungemein seriöse Wirklichkeit. Die Vergebung einer geringsten ‘lässlichen’ Sünde geschieht um den Preis des Blutes der Erlösung. Dagegen im Fall einer Todsünde geht es immer um die ewige Schuld und die ewige Strafe. Sie sollen in Kraft des Blutes der Erlösung Christi des Gekreuzigten und Auferstandenen getilgt werden. Die Annahme eines aufständischen Benehmens und Widerspruchs gegen die Bedingungen der guten und gültigen Beichte würde bedeuten, dass der Priester die Lossprechung zu erteilen nicht imstande ist, dass er sie also verweigern muss. Geschlechtlichkeit: den Eheleuten nur zur Verwaltung anvertrautWir beschränken uns hier auf Sünden, die von Eheleuten beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe auf eine Art und Weise begangen werden können, die sich der ihnen beim Ehe-Konsens geschenkter Gottes Ermächtigung widersetzte. Die Ehe ist heiliges Sakrament. Sie heißt keine legalisierte Betreibung des Sexus-um-des-Sexus-willen. Die Heilige Schrift sagt, dass die Ehe „im Herrn” (1 Kor 7,39) geschlossen werden soll. Demzufolge: „Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt. Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten” (Hebr 13,4). Das bedeutet, dass sich nicht jedes Verhalten in der Ehe dazu eignet, „... auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden” (VSp 79) zu können. Nicht Sex, sondern VereinigungEs soll bei denjenigen, die den Ehe-Bund geschlossen haben, zutiefst im Bewusstsein einkodiert bleiben, dass Gott, der sie in der Stunde ihres Ehe-Konsensus auf das Gebiet ihrer ehelichen Intimität einführt, ihnen nicht den ‘Sex’ anbietet, sondern die Gabe ihrer ehelichen Vereinigung. Diese Wirklichkeiten können nicht aufeinander herabgeführt werden. Beim ‘Sex’-Betreiben schwindet allen erklärten Worten zuwider die Person vom Horizont: sowohl die eigene Person, wie diese des anderen. In den Vordergrund und als Ziel rückt die Wahrnehmung des Lusterlebnisses vor. Es heißt dabei oft, nach immer mehr raffinierten Dopingmitteln zu greifen, und parallel dazu – das für unbeschränkten ‘Sexus’ auftauchende Hindernis zu beseitigen: die Perspektive einer Schwangerschaft. Das Nicht-Nachdenken an den Wirkungsmechanismus der angewandten Verhütungsmittel verdoppelt die Zurechnungsfähigkeit für begangene Taten, die „in Gottes Augen böse” sind. Sie sind in der Regel mit Blut der Unschuldigen getränkt. Die erwähnte Un-Wissenheit zeichnet sich in solchem Fall als beabsichtigte Un-Wissenheit aus: die ethische Zurechnungsfähigkeit wird dann nur um so mehr unausbleiblich. Gott bereitet dagegen für Eheleute den Akt ihrer sakramentalen Vereinigung dar. Eine Vereinigung soll tatsächlich Vereinigung werden und bleiben. Sie soll auf solche Weise und in diesem einzigen Ort unternommen werden, den Gott zu diesem Zweck erschaffen hat: in der Scheide. Nur hier kann die „Sprache des Leibes” der aktivierten Geschlechtsorgane vollwertig zur Stimme gelangen. Die beiden vereinigen sich mittels ihrer Geschlechtsorgane mit Achtung sowohl vor ihrer Struktur, wie ihrer Dynamik. Die Dynamik aber der erfolgenden Vereinigung [d.h. das sich allmählich entfaltende Erlebnis] schließt sich jedesmalig spontan sperrangelweit für die Empfängnismöglichkeit auf. Denn auch Gott ist Liebe, die ganz Leben ist. Die vollgestaltete, normale eheliche Vereinigung wird Aktivierung der Ehe als des Sakramentes: des „Zwei-zu-Einem-Fleisch”. Sie soll Erleben sein, das mit Gottes Gnade, Gottes Frieden und Segen erstrahlt. Zielzweck des unternommenen Aktes bleibt die Vereinigung ihrer zweier Personen, wo also Mittelpunkt die Person selbst ihrer beiden bleiben, nicht aber der ‘Sexus-um-des-Sexus’ willen. Für den Fall eines in Gottes Augen begründeten Beweggrundes, dass man sich zurzeit auf eine Empfängnis nicht einstellen sollte, hat Gott die Eheleute mit seiner besonders dazu erschaffenen Gabe ausgestattet: des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus. Das Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus auf solche Art und Weise, dass man ihn mit Gewissheitsempfinden auch richtig anwenden kann, wird für Eheleute im Zeugungsalter zur Gewissenspflicht – und daselbst, im Prinzip, zur Voraussetzung, die Lossprechung empfangen zu können. Verhaltensweisen in Ehe – die Sünde sindHier die insbesonderen Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte der Eheleute, die sich wegen einer beim Erleben ihrer gegenseitigen geschlechtlichen Nähe begangenen Sünde schuldig finden: 1. Notwendig für den Fall zwar nicht angewandter technischer Verhütungsmittel gegen die Empfängnis oder die Schwangerschaft selbst, dennoch aber unternommener elterlich-widriger Betätigungen, ist das Bekenntnis des unterbrochenen Verkehrs, und aller naturwidriger Abänderungsformen des Verkehrs. 2. Notwendig zur Gültigkeit der Lossprechung ist das Bekenntnis der Sünden, die ‘gegen die Natur’ begangen werden. Es handelt sich um Ersatzformen des Verkehrs außerhalb der Scheide – diesem einzigen Ort, den der Schöpfer der Ehe zum Erleben des Vereinigungsaktes geschenkt hat. Es geht u.a. um den weit beworbenen Akt im Mund, eventuell in anderen Körperteilen. Solche Akte sind objektiv genommen jedesmalig schwerwiegende Beleidigung des Schöpfungswerkes und der ehelichen Liebe (s. ob., unter ‘1’, Fußnote 1 und 2). 3. Notwendig ist das vollständige Bekenntnis falls angewandter irgendwelcher technischer gegen-elterlicher Mittel. Es geht dann jedesmalig um eine Todsünde – und meistens außerdem: um Tat eines Verbrechens gegen das Leben. 4. Die Anwendung gewisser Mittel ‘zur Absicherung-Verhütung’ wird jedes Mal geäußerte Zustimmung auf Tötung des Empfangenen. Ganz unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis kommt oder nicht. In Gottes Antlitz zählt die mit Tat bestätigte innere Haltung: „Es soll Sex geben, nicht aber ein Kind”. 5. Ehegatten (und nicht nur sie) können sich mit Hilfe der Ausrede nicht entschuldigen, sie hätten nie gehört, der unterbrochene Verkehr, das Petting, ein entartetes Verhältnis, die Anwendung eines Kontrazeptionsmittels, und um so mehr eines Abortivmittels – wäre objektiv genommen jedes Mal schwere Sünde, und im Fall eines Abortivmittels außerdem Verbrechen. Gott spricht und warnt bei solchem Tun im Gewissen ganz laut (vgl. Röm 2,15). Jeder Mensch ist auf gleiche Art und Weise Lebendiges Gottes Ebenbild. Unabhängig davon, ob er darüber Bescheid weiß, oder nicht. Gott unterhält dauernden Dialog mit seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau. Auch wenn dieses Gewissen bewusst abgedämpft wird und im Bösen verstockt bleiben will, usw. 6. Möchten Eheleute die Vergebung Gottes durch die sakramentale Vermittlung der Kirche erlangen, müssen sie zur Gültigkeit der heiligen Beichte bekennen (im Fall irgendeines gegen-elterlichen angewandten Mittels; falls es unterbrochenen Verkehr gegeben hat oder das Petting, s. ob. unter ‘1’): ob dieses Mittel vom Mann – oder der Frau angewandt wurde, oder auch beide haben sich entsprechend auf eigene Faust gegen die Schwangerschaft ‘abgesichert’. Es geht dann um die Qualität der Sünde; und außerdem um die ‘fremde’ Sünde: aufgenötigte Sünde, Verführung zur Sünde. 7. Theoretisch genommen gibt es einige mechanische oder chemische strikt Kontrazeptionsmittel, d.h. mit denen der Empfängnisvorgang verhindert werden soll. Sie werden sei es vom Mann angewandt (das Präservativ), sei es von der Frau (verschiedenartige Membranen; manche intravaginale chemische Mittel). Dennoch aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungen wurde Jetztzeit eindeutig nachgewiesen, dass auch diesen scheinbar nur samentötenden Mitteln (mit ihnen wird meistens das Präservativ, Häutchen usw. ausgepolstert ...) letztlich ebenfalls abortierende Wirkung eigen ist. Es ist somit ein Umstand, der die ethische Bewertung des angewandten Präservativs, des Scheiden- bzw. Zervixpessars usw., total ändert. Die stattgefundene Empfängnis kommt nicht zum Vorschein, weil der Kleine Mensch in 1-2 Wochen zum Sterben gebracht worden ist. Doch die volle Verantwortung bleibt in Gottes – und der Menschen Augen. 8. Alle übrigen elterlich-widrigen Mittel bringen ihre abortive Wirkung zutage. Hierzu zählen sowohl mechanische Mittel: die intrauterine Einlage (IUD, genauer: IUAD: intra-uterine-abortifiant-device; bei Einlagen neuerer Generationen wird die mechanische und hormonale Wirkung verbunden), wie um so mehr alle hormonale Chemie (Oral-Tabletten-Pillen, Injektionen, Subkutanpräparate, Pflaster u.dgl.). Die so handelnde Person nimmt dann jedes Mal die Verantwortung für das Leben eines Neuen Menschen auf ihr Gewissen. Unabhängig davon, ob die Empfängnis im betreffenden Zyklus eintritt, oder nicht. Diese Mittel wirken nämlich immer zumindest ‘unter anderen’ abortierend. Die Werbungsinformationen aber, es handelte sich hier einzig und allein z.B. um ein ‘Ovulation-hemmendes-blockierendes’ Mittel [Ovulationshemmer], stellen Werbungs-Verlogenheit dar, die darauf abzielt, die Wachsamkeit potentieller Kunden zu täuschen (vgl. dazu z.B.: Evangelium Vitae, 11.58). 9. Es ist klar, dass im Fall eines beliebigen angewandten Abortivmittels – das betreffende Mittel bei der heiligen Beichte bei Namen genannt werden soll, so dass der Beichtvater Bescheid erfährt, um was für eine Sünde es im betreffenden Fall geht. Sollte der Beichtvater nicht besten Bescheid wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht, obliegt dem Pönitenten die Pflicht, ihn bei der Beichte aufzuklären. Der Beichtvater muss aufgrund Gottes Gesetzes wissen, was für eine Sündenart und wie viel Sünden er absolviert und von wie vielen Sünden er die Lossprechung verleiht. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Beichtende die Entscheidung zutage bringt, diese Sünden und Verbrechen definitiv aufzugeben. Der Beichtende kann sich auf seine Unwissenheit betreffs des medizinischen Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels nicht berufen. Um so mehr gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung bei etwa solcher Deklaration: „Ich will darüber nichts wissen; Ich muss das nicht wissen; Ich bin kein Arzt; Ich bin nicht verpflichtet über ein genaues diesbezügliches Wissen zu verfügen; Es geht mich nicht an, wie das geschieht, wichtig, dass es kein Kind gibt ...”. Alle solche Entschuldigungen zeugen von vornherein vom bösen Willen und verschuldigter Un-Kenntnis, d.h. die beabsichtigt wird. Diese verdoppelt aber nur die herbeigezogene Verantwortung für die Schuld. 10. Außerdem muss zur Gültigkeit der Beichte bekannt werden, wie lange diese beiden dieses betreffende Abortivmittel anwenden. Wird es ein Jahr hindurch angewandt, gleicht es der potentiellen Tötung von 12 Empfangenen. Ein Abortivmittel, das fünf Jahre lang angewandt wird, bedeutet die Bereitschaft und Zurechnungsfähigkeit in Gottes Antlitz für die Tötung ca. 60 Empfangener (5 Jahre x 12 Zyklen = 60). Sollte es selbst in keinem Zyklus zur Empfängnis gekommen sein. 11. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört in solchem Fall die Entscheidung, die Tablette-Pille u.dgl. sofort abzustellen (Bemerkung: Die in ein paar Tagen nach Abstellung der Pille einsetzende Blutung ist keine Periode! Sie kann mit dem gerade erfolgenden Eisprung einhergehen). Und ähnlich: Die Entscheidung auf Beseitigung der Spirale (Einlage) gegen das Ende der nächstfolgenden Blutung (solcher Termin aus strikt medizinischen Gründen). 12. Die fünfte Voraussetzung für eine gültige Heilige Beichte lautet: Genugtuung ‘Gott und dem Nächsten’ gegenüber. Bevor die Lossprechung erlangt wird, muss der Empfangene-Getötete (bzw. die Getöteten-Empfangenen; sollte es sich selbst nur um ‘potenziell’ Umgebrachte handeln) deutlich gebeten werden, er möge diese Tötung verzeihen und bei Gott für die – Mutter, den Vater, den Arzt beten; für die Angestellten in Apotheken, wo diese Mittel verkauft werden; für diese, die diese Mittel produzieren und ihre ‘Fremden Sünden’, noch ihre Mitarbeit bei Sünden vieler anderer niemals beichten. Sie täuschen sich vor, sie könnten ruhigen Gewissens zur Eucharistie herantreten ... 13. Weitere Bedingung, um die tatsächliche Lossprechung erlangen zu können, ist die in solchem Fall ins Leben umgeschmiedene Entscheidung, die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus kennen zu lernen. Auf solche Art und Weise, dass über die Gottes Lösung dieser Frage nicht nur ein ‘Gehör’ vernommen wird und die Frau z.B. folgendes zu sagen versucht (z.B. dem Beichtvater): „Jawohl, ich weiß darüber seit langem besten Bescheid: Frucht dieser ‘Methode’ ist gerade das weitere Kind geworden...”, sondern dass diese Gottes Gabe bei der Gestaltung der Annäherungen tatsächlich schöpferisch benutzt werden kann – offenbar falls in Gottes Augen zählende Gründe bestehen, die Empfängnisse ‘zurzeit’ zu verschieben. Verantwortliches Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus – und die Beichte14. Gott ist nur allzu ‘ehrlich’, um eine Empfängnis aufzuzwingen. Er hat Mann und Frau so erschaffen, dass Er jedes Mal auf präzise Art und Weise informiert – beinahe bis zur Minute, ob die Empfängnis heutzutage eintreten kann, oder sie heute ganz sicher nicht zustande kommen kann. Frage des Menschen bleibt es: die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus perfekt lernen zu wollen. Und zu diesem Zweck dort nach Wissen in diesem Bereich zu greifen, wo es ohne Entstellungen tatsächlich geschöpft werden kann. Ein durchschnittlicher Leser, und selbst diejenigen, die das Studium in Instituten für Familie absolviert haben, können sich nicht einmal bewusst bleiben, inwieweit diese Inhalte selbst in so zuständigen Milieus manipuliert und arbitral verunstaltet werden können. Dies geschieht nicht selten aus bestem guten Willen, wobei aber in so wichtigem Bereich die Einführung jeder willkürlichen Veränderung der ‘Methode’ als Unzulässigkeit gewertet werden muss. Der Mann passt sich an den Fruchtbarkeitsrhythmus seiner Frau außer Zweifel an, wenn diese ihn in diesem Bereich mit Gewissheitsempfinden beschert. Denn sooft die Frau selbst nicht Bescheid weiß, ob die Empfängnis heutzutage erfolgen kann oder nicht, kommt es beinahe 100% sicher zum Sündenfall ihrer beiden. Die größere Verantwortung lastet dann allerdings auf der Ehefrau, die es nicht zu wollen mag, den Fruchtbarkeitsrhythmus tatsächlich zu lernen. Sie ersinnt manchmal immer andere Pseudo-Gründe zum Unterbau ihres eingeborenen Abscheus gegen die Unternehmung von Beobachtungen und deren Notizführung, um so die erwartete Entscheidung auf ‘nicht bekannte Zukunft’ zu verschieben. – Der Mann soll aber seiner Ehefrau in diesem Bereich mit wahrer ehelicher Ermutigung beistehen: beim Verstehen der Natürlichen Methode [d.h. die der Würde der Ehegatten als zum ewigen Leben berufenen Personen entspricht], wie auch bei der systematischen Notizführung des Zyklusablaufes. Die „Billings-Methde” (BOM)15. Der Autor des hiesigen Textes empfiehlt mit aller Überzeugung und gemäß seines Wissens das Erlernen zu diesem Zweck der ‘Ovulations-Methode [nach Prof. John] Billings’ [= BOM]. Dieses Methode ist perspektivistisch, und setzt – den Meinungen derjenigen, die sie nicht kennen, zuwider, keine Regelmäßigkeit der Zyklen, noch die gynäkologische Gesundheit voraus. Diese Methode ist an den bedeutenden Teil Europas, samt ihrer strikt wissenschaftlichen Dokumentation, über den Autor des hiesigen Textes gekommen. Voraussetzung, dass die BOM benutzt werden kann, ist ihre Anwendung in ihrer authentischen Form – ohne sie mit Elementen, die von anderen Methoden geschöpft wären, zu vermischen. Falls ihrer willkürlichen ‘Bereicherung’ über Elemente aus anderen Methoden soll ehrlich bekannt werden, es handelt sich dann nicht mehr um die ‘BOM’, sondern um eine neue Methode, die von jemandem Individuellen, nicht bevollmächtigten ersonnnen wäre. Solche ‘Methode’ darf aber nicht mit dem Namen Prof. John Billings gebunden werden. Ehrlichkeitshalber soll jede modifizierte Methode, die vermeintlich ‘Billings-Methode’ sein sollte, unter einem anderen Namen veröffentlicht werden. Hier die Information für diejenigen, die nach nicht entstellter Darlegung der BOM suchen: Öffne die hiesige Seite: http://lp33.de – und geh über zu →: 1.Teil, 1.Kap.: „Die ‘Billings-Methode’ zu begreifen und sie auch zu benutzen” [wonach es dringend angeboten wird, ebd. das 3.Kap. aufmerksam zu lesen: Die häufigsten Entstellungen einer Belehrung über die BOM. Nicht befugte Aussagen über ethische Verhaltensweisen16. Aussagen so manchen Arztes u.dgl. über die Ehe-Ethik, und selbst die strikt medizinische Wirkungsweise des von ihm empfohlenen oder vorgeschriebenen Mittels, können sehr unmaßgebend sein. Es kommt vor, dass die Leute ihnen zufolge deutlich irregeführt werden. Keinem ‘Fachmann’ steht die die Macht zu, über irgendeines der Gebote Gottes zu verfügen. Dasselbe gilt von ‘Meinungen’ von Freunden-Freundinnen, die die Gebote Gottes gemein übersehen und angesichts der Lehre der Kirche nur Zynismus und Hohn zutage zu bringen imstande sind. Ungültige-sakrilege Beichte17. Die heilige Beichte wird aus zwei Gründen ungültig und sakrileg: In solchem Fall gelangt die Lossprechung an den Beichtenden nicht, sollte auch der Beichtvater selbst – z.B. unkundig um die Verschweigung – die Lossprechungsformel hergesagt haben. Solange der Pönitent dann eine ‘General-Beichte’ nicht verrichtet, d.h. solche, die noch einmal alle Todsünden umfinge, die ab der letzten gültigen Beichte begangen worden sind, bleiben alle nächstfolgenden Beichten und heilige Kommunionen ungültig und sakrileg. Wille nicht mehr zu sündigen18. Es gibt keine Lossprechung von Todsünde ‘nur für dieses einzige Mal’, z.B. bei einem Festtag, wann es ‘sich gehörte’ zur Heiligen Kommunion heranzutreten (z.B. im Fall der Ersten Heiligen Kommunion, bei Beerdigung, Trauung, u.dgl.). Die Entscheidung, nicht mehr zu sündigen, muss bei jeder heiligen Beichte als definitiver Akt unternommen werden. Sollte auch der Beichtende um seine moralische Schwäche nur allzu guten Bescheid gewusst haben und vermutete er, dass er in der jetzt gewählten Haltung wahrscheinlich nicht lange verharrt. 19. Beim Empfang der Lossprechung zählt die Haltung des Willens in diesem Augenblick: des gerade vollbrachten Sündenbekenntnisses und der geweckten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen. Das Bewusstsein um die eigene moralische Schwäche und beinahe die Gewissheit, was das neuerliche Begehen der Sünde, vielleicht in sehr naher Zukunft, angeht, schafft kein Hindernis dafür, dass der Wille Jetztzeit mit voller Aufrichtigkeit entschlossen bleibt, definitiv nicht mehr zu sündigen. Die Wahrnehmung des eigenen moralischen Elends in Gottes Angesicht heißt nur mit um so größerer Glut und Zuversicht um Hilfe u.a. der Unbefleckten Mutter Maria und des Heiligen Schutzengels um Gnade des wirksamen Verharrens in guten Vorsätzen zu bitten. Sterilisierung ...20. Sich vorsätzlich sterilisieren lassen zu diesem Zweck, dass es keine Empfängnis mehr gibt, ist immer schwere Sünde. Sowohl was den Mann, wie die Frau angeht. Ethisches über Gametenabgabe21. Im Anschluss an Behandlung der ehelichen Unfruchtbarkeit soll vom ethischen Gesichtspunkt folgendes festgestellt werden: Anders gesagt, vom Gottes Gesichtspunkt her gibt es keine Möglichkeit, sich auf ‘technische’ Herbeiführung der Schwangerschaft zu fliehen – gegen den Gottes Weg, oder selbst Gott deutlich zuwider. Gott hat es verfügt, dass das Kind als fast nebenbei erscheinende Frucht unterwegs der gegenseitigen Vereinigung der Ehegatten in Liebe aufhellt. Das Kind kann nicht zum ‘Mittel’ werden, womit die Ehegatten ihren Selbstfrieden erreichen, endlich Eltern geworden zu sein. Ein Kind soll „um seiner Selbst willen gewollt werden sein”, wie auch Gott den Menschen um seiner Selbst willen will: „Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert; dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will” (BF 9) Ausführlicher falls Zweifel, sieh die Lehramtlichen Dokumente: Fussnote 1. Das Petting[1]. Das Petting. Wegen immer wieder ankommenden Anfragen in diesem Bereich – hier ein Versuch zur Erklärung. Fussnote 2. Das Küssen[2]. Der Kuss. Küsse pflegen in ihrer ethischen Bewertung sehr unterschiedlich zu sein. Andere Beschaffenheit gebührt einem Kuss, wenn er tatsächlich Kuss bleibt, und andere, wenn dabei die Erregung angestrebt wird, nicht selten zusätzlich gesteigert mit reizenden Berührungen. Zur Information. Genauer, mit nötiger Dokumentation hinsichtlich der erörterten Aspekte der Heiligen Beichte, s. u.a. unterhalb auf der Homepage des hier schreibenden Autors: Sieh ferner insbesondere im: VI.Teil, 8.Kap., Datei ‘g-h’ u.a.: ![]() P. Pawel Leks, SCJ Kraków, den 15.X.2009
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