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Heilige Beichte der Eheleute mit Sünden
beim ehelichen Verkehr
(Aktualisierung: 15.X.2009)

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Zur Erklärung

Der Verfasser dieser WEB-Site wurde gebeten (Juni 2006), er möge im Anschluss an vorkommende, unglaubliche Entstellungen der Lehre der Kirche das Wort aufgreifen über die Notwendigkeit des Beichtbekenntnisses bei Sünden, die beim ehelichen Verkehr begangen werden können. Ein fertiger Text darüber (geschrieben vom Redakteur einer Zeitschrift), der dem Verfasser mit der Bitte vorgelegt wurde, ihn falls nötig ein wenig zu korrigieren, eignete sich dafür überhaupt nicht: es wurden ‘Meinungen’ angeführt, die im totalen Widerspruch zum deutlichen Willen Gottes stehen, dessen authentischer und autoritativer Ausleger – mit dem Siegel Gottes als Wahrheit, die Kirche ist. Die Kirche wiederholt aber nach ihrem Göttlichen Meister: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote” (Mt 19,17). Der Autor hat letztlich einen eigenen Text verfasst, in dem die Lehre der Kirche in dieser Hinsicht in den unten dargestellten ‘Punkten’ zusammengefasst wird.
– Die erste Version dieser Aussage des Verfassers (vom 16.VI.2006) wurde nachher ein paarmal umgearbeitet und vervollständigt. Sie ist Frucht dauernd ankommender, weiterer Anfragen und Zweifel der Geehrten Leser.
– Die Dokumentation zu dieser Beichthilfe s. unterhalb dieses Artikels, die angewiesenen Links.



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Was ist Beichte: Sakrament der Heiligen Beichte?

Die Heilige Beichte ist keine Sprechstunde beim Psychologen-Psychiater, sondern eines der von Jesus Christus eingesetzten Sakramente der Kirche Christi. Sie ist Bekenntnis der begangenen Sünden in Gottes Angesicht mit ausdrücklicher Bitte um ihre Vergebung. Der Priester, ohne den es die Sakramentale Lossprechung nicht gibt (unter gewöhnlichen Umständen), vergegenwärtigt in dieser Stunde auf sakramentale Weise den Gott-Menschen selbst Jesus Christus, den Erlöser des Menschen.

Die Heilige Beichte ist Hinwendung an Gottes Barmherzigkeit mit deutlicher Bitte um Vergebung der Sünden in Kraft des Blutes des Erlösers. Für Jesus Christus gibt es keine größere Freude, als wenn Ihm jemand erlaubt Erlöser sein zu dürfen. Derselbe Erlöser hat aber einen einzigen ordentlichen Weg eingesetzt, auf dem die Lossprechung erlangt werden kann: über die Vermittlung der Kirche im Buß-Sakrament. Ausspender dieses Sakramentes ist aus Willen Jesu Christi, des Gott-Menschen – ein Priester, der gültig geweiht und sich mit apostolischer Sukzession auszeichnen muss. Außerdem muss er mit Jurisdiktion zur Verrichtung des Versöhnungs-Sakramentes auf dem vorstehenden Gebiet ausgestattet sein.


Voraussetzungen zur Vergebung der Sünden

Gott verleiht aber die Lossprechung nicht um jeden Preis. Derjenige, der zum Sakrament der Versöhnung-Beichte herantritt, muss die grundlegenden Vorbedingungen dazu erfüllen. Die Bedingungen für eine gute, gültige Sakramentale Beichte werden nicht von der ‘Kirche’ festgesetzt, sondern kommen vom Gesetz Gottes. Sie hängen mit der Natur selbst dieses Sakramentes zusammen.

Der Beichtende ist verpflichtet die fünf gut bekannten Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte zu erfüllen. Eine davon, die vom Gesetz Gottes herkommt (nicht aber als Verfügung der Kirche), besteht im vollständigen (integralen) Bekenntnis der schweren Sünden (Todsünden) – samt den Umständen, die die Qualität der Grundsünde modifizieren können. Es handelt sich demnach um das Bekenntnis der Anzahl der begangenen Sünden (wenigstens was ihre Häufigkeit betrifft), das Bekenntnis der einsam begangenen Sünde, oder andernfalls mit jemanden anderen (‘fremde’ Sünden), das Bekenntnis des Umstandes des Gebundenseins mit dem Ehegelöbnis, bzw. mit anderen feierlich abgelegten Gelöbnissen oder Gelübden, oder dem Zölibat, usw.


Fünf Bedingungen der gültigen Beichte

Zur Erinnerung – hier die fünf Voraussetzungen-Bedingungen für eine gültige Sakramentale Beichte:

1. Gewissenserforschung. Man muss sich vor der Wahrheit seines Gewissens stellen. Es geht um die im Angesicht Jesu Christi und des Himmlischen Vaters unternommene, aufrichtige Konfrontation mit dem inneren moralischen Gesetz und den Normen des Evangeliums, wie sie von der Kirche dargestellt werden.
2. Reue für die Sünden. Sie beruht auf Reumut des Herzens, gleichbedeutend mit der Entscheidung, die Sünde von nun an nicht mehr zu begehen – um der Liebe zu Gott und dem Nächsten willen.
3. Starker Vorsatz der Verbesserung. Es muss eine Entscheidung – und nicht nur der gute Wille getroffen werden. Parallel mit Überlegung der Umstände, die zur Sünde zu führen pflegen, und unternommenen Mitteln zur tatsächlichen Beseitigung der Sünde.
4. Aufrichtiges, vollständiges Sündenbekenntnis. Zur Gültigkeit der Heiligen Beichte gehört das Bekenntnis aller Todsünden, was ihre Anzahl und die Umstände angeht, die ihre Qualität ändern können. Es muss das Bewusstwerden sich selbst gegenüber – mit folgendem Bekenntnis aufkommen, dass ich persönlich die Sünde begangen habe, und nicht nur, dass es das ‘Übel’ in der Welt gibt.
5. Genugtuung Gott und den Nächsten gegenüber. Gott verlangt, dass zuerst das dem Nächsten zugefügte Unrecht beglichen wird, wonach man auch Gott um die Vergebung bitten darf. Das gilt nicht nur vom zugefügten materiellen Übel, das wieder gut gemacht werden muss, sondern um so mehr vom moralisch-geistigen Schaden: Niedertretung der Liebe und des Friedens in Ehe und Familie, Demütigung des Nächsten u.dgl. Sollte es schon keine andere Art und Weise geben, wie der Schaden wieder gut gemacht werden kann, bleibt immer noch die ... Bitte, der Nächste möge das ihm zugefügte Übel ... verzeihen.

Sollte die Bitte an die Beschädigten um ihre Verzeihung wegfallen, und sollte der Beichtende den Willen nicht herausarbeiten, das zugefügte Unrecht und die Beleidigungen tatsächlich wieder gut zu machen – samt der Entscheidung, sie nicht mehr zu begehen, ist es zwecklos zur Heiligen Beichte heranzutreten. Die Lossprechung ist jedesmalig ungemein seriöse Wirklichkeit. Die Vergebung einer geringsten ‘lässlichen’ Sünde geschieht um den Preis des Blutes der Erlösung. Dagegen im Fall einer Todsünde geht es immer um die ewige Schuld und die ewige Strafe. Sie sollen in Kraft des Blutes der Erlösung Christi des Gekreuzigten und Auferstandenen getilgt werden.

Die Annahme eines aufständischen Benehmens und Widerspruchs gegen die Bedingungen der guten und gültigen Beichte würde bedeuten, dass der Priester die Lossprechung zu erteilen nicht imstande ist, dass er sie also verweigern muss.
– Anderseits, sollte der Wille bestehen, bei den Umständen der Sünde weiter zu verharren, bedeutete die Lossprechung als Segen für weiteres Begehen der Sünde. Es wäre also Ausspendung des Blutes Christi direkt in Satans Hände. In solcher Lage würde in erster Reihe der Beichtvater selbst – der Priester, das Sakrileg begehen, höchstens er weiß es nicht, dass der Beichtende den gehörigen Vorsatz nicht vornimmt.


Geschlechtlichkeit: den Eheleuten nur zur Verwaltung anvertraut

Wir beschränken uns hier auf Sünden, die von Eheleuten beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe auf eine Art und Weise begangen werden können, die sich der ihnen beim Ehe-Konsens geschenkter Gottes Ermächtigung widersetzte.
– Alles, was hier erörtert wird, betrifft offenbar um so mehr Brautleute und andere Partnerschaften, die ohne Gottes Berechtigung (VI. und IX. Gebot Gottes) das Gebiet der Intimität betreten: diese eigene, oder mit jemandem anderen – desselben oder des entgegengesetzten Geschlechtes.

Die Ehe ist heiliges Sakrament. Sie heißt keine legalisierte Betreibung des Sexus-um-des-Sexus-willen. Die Heilige Schrift sagt, dass die Ehe „im Herrn” (1 Kor 7,39) geschlossen werden soll. Demzufolge: „Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt. Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten(Hebr 13,4). Das bedeutet, dass sich nicht jedes Verhalten in der Ehe dazu eignet, „... auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden(VSp 79) zu können.


Nicht Sex, sondern Vereinigung

Es soll bei denjenigen, die den Ehe-Bund geschlossen haben, zutiefst im Bewusstsein einkodiert bleiben, dass Gott, der sie in der Stunde ihres Ehe-Konsensus auf das Gebiet ihrer ehelichen Intimität einführt, ihnen nicht den ‘Sex’ anbietet, sondern die Gabe ihrer ehelichen Vereinigung.

Diese Wirklichkeiten können nicht aufeinander herabgeführt werden. Beim ‘Sex’-Betreiben schwindet allen erklärten Worten zuwider die Person vom Horizont: sowohl die eigene Person, wie diese des anderen. In den Vordergrund und als Ziel rückt die Wahrnehmung des Lusterlebnisses vor. Es heißt dabei oft, nach immer mehr raffinierten Dopingmitteln zu greifen, und parallel dazu – das für unbeschränkten ‘Sexus’ auftauchende Hindernis zu beseitigen: die Perspektive einer Schwangerschaft.
– Zu diesem Zweck soll die Absicherung gegen die potentielle Schwangerschaft dienen. Es geschieht über Mittel, deren Wirkungs-Mechanismus fast im Prinzip den Tod des Empfangenen nach sich zieht.
– Der ‘Sexus’ an sich strebt dann nicht nach Vereinigung, sondern soll Selbstbefriedigung auslösen (einsam oder zu zweit), nur dass sie über den Leib des Partners mehr attraktiv gestaltet werden kann.

Das Nicht-Nachdenken an den Wirkungsmechanismus der angewandten Verhütungsmittel verdoppelt die Zurechnungsfähigkeit für begangene Taten, die „in Gottes Augen böse” sind. Sie sind in der Regel mit Blut der Unschuldigen getränkt. Die erwähnte Un-Wissenheit zeichnet sich in solchem Fall als beabsichtigte Un-Wissenheit aus: die ethische Zurechnungsfähigkeit wird dann nur um so mehr unausbleiblich.

Gott bereitet dagegen für Eheleute den Akt ihrer sakramentalen Vereinigung dar. Eine Vereinigung soll tatsächlich Vereinigung werden und bleiben. Sie soll auf solche Weise und in diesem einzigen Ort unternommen werden, den Gott zu diesem Zweck erschaffen hat: in der Scheide. Nur hier kann die „Sprache des Leibes” der aktivierten Geschlechtsorgane vollwertig zur Stimme gelangen. Die beiden vereinigen sich mittels ihrer Geschlechtsorgane mit Achtung sowohl vor ihrer Struktur, wie ihrer Dynamik. Die Dynamik aber der erfolgenden Vereinigung [d.h. das sich allmählich entfaltende Erlebnis] schließt sich jedesmalig spontan sperrangelweit für die Empfängnismöglichkeit auf. Denn auch Gott ist Liebe, die ganz Leben ist.

Die vollgestaltete, normale eheliche Vereinigung wird Aktivierung der Ehe als des Sakramentes: des „Zwei-zu-Einem-Fleisch”. Sie soll Erleben sein, das mit Gottes Gnade, Gottes Frieden und Segen erstrahlt. Zielzweck des unternommenen Aktes bleibt die Vereinigung ihrer zweier Personen, wo also Mittelpunkt die Person selbst ihrer beiden bleiben, nicht aber der ‘Sexus-um-des-Sexus’ willen.
– Alles Experimentieren, um eine vermeintliche Vereinigung woanders oder auf andere Weise zu unternehmen, widersprechen jedesmalig Gottes Friedensordnung des Vereinigungs-Aktes. Sie sind daselbst schwere Veruntreuung gegen das Wesen der Ehe als Sakramentes – und folgerichtig widersetzen sich der gelobenen Liebe.

Für den Fall eines in Gottes Augen begründeten Beweggrundes, dass man sich zurzeit auf eine Empfängnis nicht einstellen sollte, hat Gott die Eheleute mit seiner besonders dazu erschaffenen Gabe ausgestattet: des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus. Das Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus auf solche Art und Weise, dass man ihn mit Gewissheitsempfinden auch richtig anwenden kann, wird für Eheleute im Zeugungsalter zur Gewissenspflicht – und daselbst, im Prinzip, zur Voraussetzung, die Lossprechung empfangen zu können.


Verhaltensweisen in Ehe – die Sünde sind

Hier die insbesonderen Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte der Eheleute, die sich wegen einer beim Erleben ihrer gegenseitigen geschlechtlichen Nähe begangenen Sünde schuldig finden:

1. Notwendig für den Fall zwar nicht angewandter technischer Verhütungsmittel gegen die Empfängnis oder die Schwangerschaft selbst, dennoch aber unternommener elterlich-widriger Betätigungen, ist das Bekenntnis des unterbrochenen Verkehrs, und aller naturwidriger Abänderungsformen des Verkehrs.
– Zu dieser Betätigungsgruppe gehören alle Ersatzformen anstatt der geschlechtlichen Vereinigung (an Fruchtbarkeitstagen), also das Petting [1].
– Sowohl der unterbrochene Verkehr, wie das Petting sind objektiv genommen jedesmalig Todsünde. Daher gilt als Voraussetzung für die Lossprechung – außer der Entscheidung, mit der Sünde abzubrechen, das Bekenntnis sowohl der Anzahl, wie der Qualität der begangenen Sünde.
– Diese Gruppe umfängt auch einige Abänderungen des Küssens [2] .

2. Notwendig zur Gültigkeit der Lossprechung ist das Bekenntnis der Sünden, die ‘gegen die Natur’ begangen werden. Es handelt sich um Ersatzformen des Verkehrs außerhalb der Scheide – diesem einzigen Ort, den der Schöpfer der Ehe zum Erleben des Vereinigungsaktes geschenkt hat. Es geht u.a. um den weit beworbenen Akt im Mund, eventuell in anderen Körperteilen. Solche Akte sind objektiv genommen jedesmalig schwerwiegende Beleidigung des Schöpfungswerkes und der ehelichen Liebe (s. ob., unter ‘1’, Fußnote 1 und 2).

3. Notwendig ist das vollständige Bekenntnis falls angewandter irgendwelcher technischer gegen-elterlicher Mittel. Es geht dann jedesmalig um eine Todsünde – und meistens außerdem: um Tat eines Verbrechens gegen das Leben.

4. Die Anwendung gewisser Mittel ‘zur Absicherung-Verhütung’ wird jedes Mal geäußerte Zustimmung auf Tötung des Empfangenen. Ganz unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis kommt oder nicht. In Gottes Antlitz zählt die mit Tat bestätigte innere Haltung: „Es soll Sex geben, nicht aber ein Kind”.

5. Ehegatten (und nicht nur sie) können sich mit Hilfe der Ausrede nicht entschuldigen, sie hätten nie gehört, der unterbrochene Verkehr, das Petting, ein entartetes Verhältnis, die Anwendung eines Kontrazeptionsmittels, und um so mehr eines Abortivmittels – wäre objektiv genommen jedes Mal schwere Sünde, und im Fall eines Abortivmittels außerdem Verbrechen. Gott spricht und warnt bei solchem Tun im Gewissen ganz laut (vgl. Röm 2,15). Jeder Mensch ist auf gleiche Art und Weise Lebendiges Gottes Ebenbild. Unabhängig davon, ob er darüber Bescheid weiß, oder nicht. Gott unterhält dauernden Dialog mit seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau. Auch wenn dieses Gewissen bewusst abgedämpft wird und im Bösen verstockt bleiben will, usw.
– Sucht jemand nach autoritativer Information nicht (falls ein Zweifel vorliegt, was die ethische Bewertung der betreffenden Handlung angeht), weil solche Nachfrage genierend ist, oder schlimmer: wenn das Gewissen klar vorgibt, hier handelt es sich um Todsünde, bzw. um Verbrechen, wobei aber diese Stimme bewusst zum Stillschweigen genötigt und selbst niedergetreten wird – bewirkt es, dass die Zurechnungsfähigkeit in Gottes Augen nicht nur nicht geringer wird, sondern sie nimmt zu. Es geht dann um beabsichtigtes Nicht-Wissen. Der Betreffende hat nicht vor, nachzufragen, weil er besten Bescheid verspürt, er müsste sich von dieser bestimmten Handlung zurückziehen, worauf er allerdings nicht verzichten will. Gemäß des grundsätzlichen Prinzips der Ethik: Keine Handlung darf unternommen werden im Fall des vorliegenden ‘zweifelnden’ Gewissens, was die ethische Qualität der Tat angeht.

6. Möchten Eheleute die Vergebung Gottes durch die sakramentale Vermittlung der Kirche erlangen, müssen sie zur Gültigkeit der heiligen Beichte bekennen (im Fall irgendeines gegen-elterlichen angewandten Mittels; falls es unterbrochenen Verkehr gegeben hat oder das Petting, s. ob. unter ‘1’): ob dieses Mittel vom Mann – oder der Frau angewandt wurde, oder auch beide haben sich entsprechend auf eigene Faust gegen die Schwangerschaft ‘abgesichert’. Es geht dann um die Qualität der Sünde; und außerdem um die ‘fremde’ Sünde: aufgenötigte Sünde, Verführung zur Sünde.

7. Theoretisch genommen gibt es einige mechanische oder chemische strikt Kontrazeptionsmittel, d.h. mit denen der Empfängnisvorgang verhindert werden soll. Sie werden sei es vom Mann angewandt (das Präservativ), sei es von der Frau (verschiedenartige Membranen; manche intravaginale chemische Mittel). Dennoch aufgrund neuer wissenschaftlicher Untersuchungen wurde Jetztzeit eindeutig nachgewiesen, dass auch diesen scheinbar nur samentötenden Mitteln (mit ihnen wird meistens das Präservativ, Häutchen usw. ausgepolstert ...) letztlich ebenfalls abortierende Wirkung eigen ist. Es ist somit ein Umstand, der die ethische Bewertung des angewandten Präservativs, des Scheiden- bzw. Zervixpessars usw., total ändert. Die stattgefundene Empfängnis kommt nicht zum Vorschein, weil der Kleine Mensch in 1-2 Wochen zum Sterben gebracht worden ist. Doch die volle Verantwortung bleibt in Gottes – und der Menschen Augen.

8. Alle übrigen elterlich-widrigen Mittel bringen ihre abortive Wirkung zutage. Hierzu zählen sowohl mechanische Mittel: die intrauterine Einlage (IUD, genauer: IUAD: intra-uterine-abortifiant-device; bei Einlagen neuerer Generationen wird die mechanische und hormonale Wirkung verbunden), wie um so mehr alle hormonale Chemie (Oral-Tabletten-Pillen, Injektionen, Subkutanpräparate, Pflaster u.dgl.). Die so handelnde Person nimmt dann jedes Mal die Verantwortung für das Leben eines Neuen Menschen auf ihr Gewissen. Unabhängig davon, ob die Empfängnis im betreffenden Zyklus eintritt, oder nicht. Diese Mittel wirken nämlich immer zumindest ‘unter anderen’ abortierend. Die Werbungsinformationen aber, es handelte sich hier einzig und allein z.B. um ein ‘Ovulation-hemmendes-blockierendes’ Mittel [Ovulationshemmer], stellen Werbungs-Verlogenheit dar, die darauf abzielt, die Wachsamkeit potentieller Kunden zu täuschen (vgl. dazu z.B.: Evangelium Vitae, 11.58).
– Anders gesagt, der Verkehr mit angewandtem irgendwelchen Abortivmittel stellt immer Suche nach Sex dar um den Preis menschlichen Blutes seines ‘aus Liebe’ empfangenen – und sobald ... getöteten Kindes dar.

9. Es ist klar, dass im Fall eines beliebigen angewandten Abortivmittels – das betreffende Mittel bei der heiligen Beichte bei Namen genannt werden soll, so dass der Beichtvater Bescheid erfährt, um was für eine Sünde es im betreffenden Fall geht. Sollte der Beichtvater nicht besten Bescheid wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht, obliegt dem Pönitenten die Pflicht, ihn bei der Beichte aufzuklären. Der Beichtvater muss aufgrund Gottes Gesetzes wissen, was für eine Sündenart und wie viel Sünden er absolviert und von wie vielen Sünden er die Lossprechung verleiht. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Beichtende die Entscheidung zutage bringt, diese Sünden und Verbrechen definitiv aufzugeben.

Der Beichtende kann sich auf seine Unwissenheit betreffs des medizinischen Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels nicht berufen. Um so mehr gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung bei etwa solcher Deklaration: „Ich will darüber nichts wissen; Ich muss das nicht wissen; Ich bin kein Arzt; Ich bin nicht verpflichtet über ein genaues diesbezügliches Wissen zu verfügen; Es geht mich nicht an, wie das geschieht, wichtig, dass es kein Kind gibt ...”. Alle solche Entschuldigungen zeugen von vornherein vom bösen Willen und verschuldigter Un-Kenntnis, d.h. die beabsichtigt wird. Diese verdoppelt aber nur die herbeigezogene Verantwortung für die Schuld.

10. Außerdem muss zur Gültigkeit der Beichte bekannt werden, wie lange diese beiden dieses betreffende Abortivmittel anwenden. Wird es ein Jahr hindurch angewandt, gleicht es der potentiellen Tötung von 12 Empfangenen. Ein Abortivmittel, das fünf Jahre lang angewandt wird, bedeutet die Bereitschaft und Zurechnungsfähigkeit in Gottes Antlitz für die Tötung ca. 60 Empfangener (5 Jahre x 12 Zyklen = 60). Sollte es selbst in keinem Zyklus zur Empfängnis gekommen sein.
– Andere Sache, die Tablette u.dgl. führt zur Beraubung des Lebens zu früh, dass selbst die Mutter Bescheid gewinnen kann, dass – und ob eine Empfängnis stattgefunden hat. Kommt die Schwangerschaft ‘nicht sichtbar’ zum Vorschein (das gilt auch z.B. für das angewandte Präservativ), bedeutet das noch in keinem Fall, dass die Empfängnis in diesem Zyklus trotzdem nicht eingetreten ist ... Die Wahrheit wird bei der Überschreitung der Ewigkeitsschwelle offenbar. Dagegen beim Handeln selbst entscheidet über die moralische Verantwortung der Wille des Sünders. Ihm ist es um die ‘Wirksamkeit’ des angewandten Mittels gelegen – alles egal, um welchen Preis sie erreicht werden wird. Wichtig, dass die Schwangerschaft wirksam nicht zum Vorschein kommt.

11. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört in solchem Fall die Entscheidung, die Tablette-Pille u.dgl. sofort abzustellen (Bemerkung: Die in ein paar Tagen nach Abstellung der Pille einsetzende Blutung ist keine Periode! Sie kann mit dem gerade erfolgenden Eisprung einhergehen). Und ähnlich: Die Entscheidung auf Beseitigung der Spirale (Einlage) gegen das Ende der nächstfolgenden Blutung (solcher Termin aus strikt medizinischen Gründen).
– Entscheidet sich der Beichtende auf Erfüllung dieser Voraussetzung nicht, wird die Lossprechung unmöglich. Das Gottes Blut der Erlösung müsste dann Segen zum weiteren Vergießen Menschlichen Blutes gereichen. Der Beichtende würde dann die Gabe der Lossprechung empfangen wollen – und sie zu selber Zeit von vornherein wirksam blockieren. Daher gibt es in solchem Fall die Lossprechung nicht.

12. Die fünfte Voraussetzung für eine gültige Heilige Beichte lautet: Genugtuung ‘Gott und dem Nächsten’ gegenüber. Bevor die Lossprechung erlangt wird, muss der Empfangene-Getötete (bzw. die Getöteten-Empfangenen; sollte es sich selbst nur um ‘potenziell’ Umgebrachte handeln) deutlich gebeten werden, er möge diese Tötung verzeihen und bei Gott für die – Mutter, den Vater, den Arzt beten; für die Angestellten in Apotheken, wo diese Mittel verkauft werden; für diese, die diese Mittel produzieren und ihre ‘Fremden Sünden’, noch ihre Mitarbeit bei Sünden vieler anderer niemals beichten. Sie täuschen sich vor, sie könnten ruhigen Gewissens zur Eucharistie herantreten ...
– Erst dann, nach solchem – gewiss keinesfalls leichtem Gespräch mit seinen Getöteten, darf jetzt auch der Erlöser selbst um Verzeihung gebeten werden. Der Beichtvater wird wohl beim Knüpfen eines solchen Dialogs der Verzeihung mit den Getöteten seine Hilfe leisten (s. u.a.: Evangelium Vitae, 99).

13. Weitere Bedingung, um die tatsächliche Lossprechung erlangen zu können, ist die in solchem Fall ins Leben umgeschmiedene Entscheidung, die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus kennen zu lernen. Auf solche Art und Weise, dass über die Gottes Lösung dieser Frage nicht nur ein ‘Gehör’ vernommen wird und die Frau z.B. folgendes zu sagen versucht (z.B. dem Beichtvater): „Jawohl, ich weiß darüber seit langem besten Bescheid: Frucht dieser ‘Methode’ ist gerade das weitere Kind geworden...”, sondern dass diese Gottes Gabe bei der Gestaltung der Annäherungen tatsächlich schöpferisch benutzt werden kann – offenbar falls in Gottes Augen zählende Gründe bestehen, die Empfängnisse ‘zurzeit’ zu verschieben.
– Ehegatten können sich vor der sich selbst ab und zu vorgelegten Frage nicht drücken: „Gott, Du Vater! Wie ist Deine Erwartung, was unsere elterlichen Fähigkeiten angeht”?


Verantwortliches Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus – und die Beichte

14. Gott ist nur allzu ‘ehrlich’, um eine Empfängnis aufzuzwingen. Er hat Mann und Frau so erschaffen, dass Er jedes Mal auf präzise Art und Weise informiert – beinahe bis zur Minute, ob die Empfängnis heutzutage eintreten kann, oder sie heute ganz sicher nicht zustande kommen kann. Frage des Menschen bleibt es: die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus perfekt lernen zu wollen. Und zu diesem Zweck dort nach Wissen in diesem Bereich zu greifen, wo es ohne Entstellungen tatsächlich geschöpft werden kann.

Ein durchschnittlicher Leser, und selbst diejenigen, die das Studium in Instituten für Familie absolviert haben, können sich nicht einmal bewusst bleiben, inwieweit diese Inhalte selbst in so zuständigen Milieus manipuliert und arbitral verunstaltet werden können. Dies geschieht nicht selten aus bestem guten Willen, wobei aber in so wichtigem Bereich die Einführung jeder willkürlichen Veränderung der ‘Methode’ als Unzulässigkeit gewertet werden muss.
– In solcher Situation gibt es keinen anderen Ausweg: es müssen Bemühungen angetreten werden, dass die authentische und autoritative Information an der Quelle selbst der betreffenden ‘natürlichen Methode’ geschöpft werden kann.

Der Mann passt sich an den Fruchtbarkeitsrhythmus seiner Frau außer Zweifel an, wenn diese ihn in diesem Bereich mit Gewissheitsempfinden beschert. Denn sooft die Frau selbst nicht Bescheid weiß, ob die Empfängnis heutzutage erfolgen kann oder nicht, kommt es beinahe 100% sicher zum Sündenfall ihrer beiden. Die größere Verantwortung lastet dann allerdings auf der Ehefrau, die es nicht zu wollen mag, den Fruchtbarkeitsrhythmus tatsächlich zu lernen. Sie ersinnt manchmal immer andere Pseudo-Gründe zum Unterbau ihres eingeborenen Abscheus gegen die Unternehmung von Beobachtungen und deren Notizführung, um so die erwartete Entscheidung auf ‘nicht bekannte Zukunft’ zu verschieben.

– Der Mann soll aber seiner Ehefrau in diesem Bereich mit wahrer ehelicher Ermutigung beistehen: beim Verstehen der Natürlichen Methode [d.h. die der Würde der Ehegatten als zum ewigen Leben berufenen Personen entspricht], wie auch bei der systematischen Notizführung des Zyklusablaufes.


Die „Billings-Methde” (BOM)

15. Der Autor des hiesigen Textes empfiehlt mit aller Überzeugung und gemäß seines Wissens das Erlernen zu diesem Zweck der ‘Ovulations-Methode [nach Prof. John] Billings[= BOM]. Dieses Methode ist perspektivistisch, und setzt – den Meinungen derjenigen, die sie nicht kennen, zuwider, keine Regelmäßigkeit der Zyklen, noch die gynäkologische Gesundheit voraus. Diese Methode ist an den bedeutenden Teil Europas, samt ihrer strikt wissenschaftlichen Dokumentation, über den Autor des hiesigen Textes gekommen.

Voraussetzung, dass die BOM benutzt werden kann, ist ihre Anwendung in ihrer authentischen Form – ohne sie mit Elementen, die von anderen Methoden geschöpft wären, zu vermischen. Falls ihrer willkürlichen ‘Bereicherung’ über Elemente aus anderen Methoden soll ehrlich bekannt werden, es handelt sich dann nicht mehr um die ‘BOM’, sondern um eine neue Methode, die von jemandem Individuellen, nicht bevollmächtigten ersonnnen wäre. Solche ‘Methode’ darf aber nicht mit dem Namen Prof. John Billings gebunden werden. Ehrlichkeitshalber soll jede modifizierte Methode, die vermeintlich ‘Billings-Methode’ sein sollte, unter einem anderen Namen veröffentlicht werden.
– Das betrifft u.a. die von den USA (von der Creighton University; prof. Thomas Hilgers) nach Europa umgepflanzte vermeintlich ‘verbesserte’ Billings-Methode in Form der „CrMS” (diese Methode stellt in Wirklichkeit eine völlige Verunstaltung und einen Regress dar im Verhältnis zur echten BOM).

Hier die Information für diejenigen, die nach nicht entstellter Darlegung der BOM suchen: Öffne die hiesige Seite: http://lp33.de – und geh über zu : 1.Teil, 1.Kap.: „Die ‘Billings-Methode’ zu begreifen und sie auch zu benutzen[wonach es dringend angeboten wird, ebd. das 3.Kap. aufmerksam zu lesen: Die häufigsten Entstellungen einer Belehrung über die BOM.


Nicht befugte Aussagen über ethische Verhaltensweisen

16. Aussagen so manchen Arztes u.dgl. über die Ehe-Ethik, und selbst die strikt medizinische Wirkungsweise des von ihm empfohlenen oder vorgeschriebenen Mittels, können sehr unmaßgebend sein. Es kommt vor, dass die Leute ihnen zufolge deutlich irregeführt werden. Keinem ‘Fachmann’ steht die die Macht zu, über irgendeines der Gebote Gottes zu verfügen. Dasselbe gilt von ‘Meinungen’ von Freunden-Freundinnen, die die Gebote Gottes gemein übersehen und angesichts der Lehre der Kirche nur Zynismus und Hohn zutage zu bringen imstande sind.


Ungültige-sakrilege Beichte

17. Die heilige Beichte wird aus zwei Gründen ungültig und sakrileg:
a. Wenn eine Todsünde verschwiegen wird, eventuell ihre wichtigen Umstände nicht offenbart werden, die eine wesentlich andere ethische Bewertung der Tat zutage bringen würden.
b. Falls der Beichtende zwar alles aufrichtig beichtet, doch er nimmt keine Entscheidung vor, die Sünden nicht mehr zu begehen.

In solchem Fall gelangt die Lossprechung an den Beichtenden nicht, sollte auch der Beichtvater selbst – z.B. unkundig um die Verschweigung – die Lossprechungsformel hergesagt haben. Solange der Pönitent dann eine ‘General-Beichte’ nicht verrichtet, d.h. solche, die noch einmal alle Todsünden umfinge, die ab der letzten gültigen Beichte begangen worden sind, bleiben alle nächstfolgenden Beichten und heilige Kommunionen ungültig und sakrileg.
– Der Beichtende hat nämlich kein einziges Mal die Lossprechung ab der letzten gültigen Heiligen Beichte erhalten, dafür aber die Verantwortung für jedesmalige weitere ungültige-sakrilege Heilige Beichte auf sich gezogen, wie auch wegen der ab dieser Tatsache an sakrileg empfangenen Heiligen Kommunionen.


Wille nicht mehr zu sündigen

18. Es gibt keine Lossprechung von Todsünde ‘nur für dieses einzige Mal’, z.B. bei einem Festtag, wann es ‘sich gehörte’ zur Heiligen Kommunion heranzutreten (z.B. im Fall der Ersten Heiligen Kommunion, bei Beerdigung, Trauung, u.dgl.). Die Entscheidung, nicht mehr zu sündigen, muss bei jeder heiligen Beichte als definitiver Akt unternommen werden. Sollte auch der Beichtende um seine moralische Schwäche nur allzu guten Bescheid gewusst haben und vermutete er, dass er in der jetzt gewählten Haltung wahrscheinlich nicht lange verharrt.

19. Beim Empfang der Lossprechung zählt die Haltung des Willens in diesem Augenblick: des gerade vollbrachten Sündenbekenntnisses und der geweckten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen. Das Bewusstsein um die eigene moralische Schwäche und beinahe die Gewissheit, was das neuerliche Begehen der Sünde, vielleicht in sehr naher Zukunft, angeht, schafft kein Hindernis dafür, dass der Wille Jetztzeit mit voller Aufrichtigkeit entschlossen bleibt, definitiv nicht mehr zu sündigen. Die Wahrnehmung des eigenen moralischen Elends in Gottes Angesicht heißt nur mit um so größerer Glut und Zuversicht um Hilfe u.a. der Unbefleckten Mutter Maria und des Heiligen Schutzengels um Gnade des wirksamen Verharrens in guten Vorsätzen zu bitten.


Sterilisierung ...

20. Sich vorsätzlich sterilisieren lassen zu diesem Zweck, dass es keine Empfängnis mehr gibt, ist immer schwere Sünde. Sowohl was den Mann, wie die Frau angeht.
– Die Frau darf ihre Zustimmung auf Sterilisierung z.B. gelegentlich einer nächsten Entbindung durch den Kaiserschnitt in Gottes Angesicht nicht geben, sollten auch die Umstände in Ehe und Familie, die Verhältnisse ihrer Gesundheit und Wohnung – noch so dramatisch aussehen.
– Die einzige Ausnahme gilt für den Fall, wenn infolge z.B. eines Neugebildes die inneren Geschlechtsorgane überhaupt entfernt werden müssen (HV 15). Der Eingriff betrifft dann nicht die Sterilisation der Frau als solche, sondern die Rettung der Gesundheit.
– Die sterilisierte Frau muss wissen, dass in 3-5% Fällen in einiger Zeit sowieso eine neuerliche Empfängnis eintreten kann.
Beim sterilisierten Mann kann die Empfängnis noch zumindest bis zu einem halben Jahr nachher erfolgen.
– Die Tatsache der Unterziehung unter solche Operation muss jedenfalls zur Gültigkeit der Heiligen Beichte bekannt werden. Das Ehepaar soll in solchem Fall ihren ehelichen Verkehr weiter nach dem biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus gestalten, falls in ihrem Fall Gründe bestehen, die in Gottes Beurteilung zählen, um eine Empfängnis zu verlegen.


Ethisches über Gametenabgabe

21. Im Anschluss an Behandlung der ehelichen Unfruchtbarkeit soll vom ethischen Gesichtspunkt folgendes festgestellt werden:
– Die Abgabe des Samens zur Untersuchung – über Onanie o.dgl., ist immer Todsünde gegen das VI. Gebot. Kein Arzt, und sollte es noch in so lobenswerter Absicht geschehen, ist bevollmächtigt, gegen irgendeines der Gebote Gottes vorzukommen.
– Beinahe als Prinzip wird bei einer Befruchtung „In Vitro” – der Same aus verschiedenartigen Quellen herbeigeführt, und zwar von der ‘Samen-Bank’. Der Eingriff wird dann zusätzlich zum Ehebruch. Dasselbe gilt für Abgabe der Eizellen bei der Frau.
– Für die Frau, die Ehegattin, hängen die Prozeduren und Techniken einer künstlichen Befruchtung nicht nur mit Todsünden zusammen, sondern vielfältigen Verbrechen – in der Regel vieler gelegentlich getöteter Kinder, bis es endlich ‘gelingt’, irgendeine Zygote, d.h. ein Kind-einen-Menschen aufzuziehen, der die vielfältigen extrem riskanten Schwellen überlebt, wogegen sie von den anderen schon entstandenen Zygoten nicht bewältigt worden sind. Erst diese Zygote wird in die Gebärmutter eingeimpft – in Hoffnung, sie wird vielleicht ... weiter leben und sich weiter entwickeln. Alles über Leichen der anderen, zuvor getöteten Klein-Menschen.
– Die Verantwortung für ‘InVitro’ betrifft offenbar nicht nur die Ehefrau, sondern im gleichen Maß ihren Mann, wenn er sein Einverständnis auf diesen Eingriff geäußert hat.

Anders gesagt, vom Gottes Gesichtspunkt her gibt es keine Möglichkeit, sich auf ‘technische’ Herbeiführung der Schwangerschaft zu fliehen – gegen den Gottes Weg, oder selbst Gott deutlich zuwider. Gott hat es verfügt, dass das Kind als fast nebenbei erscheinende Frucht unterwegs der gegenseitigen Vereinigung der Ehegatten in Liebe aufhellt. Das Kind kann nicht zum ‘Mittel’ werden, womit die Ehegatten ihren Selbstfrieden erreichen, endlich Eltern geworden zu sein. Ein Kind soll „um seiner Selbst willen gewollt werden sein”, wie auch Gott den Menschen um seiner Selbst willen will: „Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert; dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will(BF 9)

Ausführlicher falls Zweifel, sieh die Lehramtlichen Dokumente:
1) „Donum Vitae: Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung” (22.II.1987); s.   Donum Vitae;
2) Und dessen modernisierte Folge derselben Römischen Kongregation: „Dignitas Personae” (8.IX.2008)
.


Fussnote 1. Das Petting

[1].   Das Petting.

Wegen immer wieder ankommenden Anfragen in diesem Bereich – hier ein Versuch zur Erklärung.

(0,58 kB)a. Das Petting bedeutet Liebkosungen, die an Geschlechtsorganen unternommen werden. Die Ehegatten [Partner] bringen sich zur Erregung als Ersatzform anstatt des normalen Geschlechtsverkehrs. Es geschieht gewöhnlich an einem Tag, an dem Signale der Empfängnismöglichkeit erscheinen, wobei sich aber diese beiden zurzeit auf eine Schwangerschaft entschieden nicht einstellen wollen.
– Das so verstandene ‘Petting’: Selbstbefriedigung zu zweit ohne Geschlechtsvereinigung, ist jedes Mal Todsünde. Sowohl in Ehe, wie um so mehr unter Partnern, die mit keiner Ehe verbunden sind.
(0,58 kB)b. Eine ganz andere Funktion bringt die genitale Liebkosung in der Vorbereitungsphase zum Vereinigungsakt nahe, wenn also die zweien ihr Band mit voller Geschlechtsvereinigung zu besiegeln vorhaben. In solcher Lage gebührt der Liebkosung an Geschlechtsorganen die Beschaffenheit nicht des Pettings, sondern sie bereitet die sich allmählich ereignende normale, volle Vereinigung vor.
(0,58 kB)c. Ethisch genommen muss die Auslösung des Orgasmus im Munde ganz ausgeschlossen sein (dasselbe gilt von Herbeiführung des Lusterlebnisses an irgendeinem anderen Teil des Leibes). Der Orgasmus im Mund widersetzt sich ganz grundsätzlich der Würde des Leibes der Ehegatten als Personen, wie auch der von ihnen gelobenen Liebe und ehelichen Ehrlichkeit. Es ist entartete Form des betriebenen ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’. Daher wird solche Betätigung jedesmalig zur Todsünde. Diese Form ist Ausdruck einer besonders beleidigenden Demütigung, einer Verknechtung und Schändung der Menschenwürde der Frau und Ehegattin zugleich. Dasselbe gilt offenbar auch vom Mann selbst.

Fussnote 2. Das Küssen

[2].   Der Kuss.

Küsse pflegen in ihrer ethischen Bewertung sehr unterschiedlich zu sein. Andere Beschaffenheit gebührt einem Kuss, wenn er tatsächlich Kuss bleibt, und andere, wenn dabei die Erregung angestrebt wird, nicht selten zusätzlich gesteigert mit reizenden Berührungen.

(0,58 kB)a. Das Umfangen der Geschlechtsorgane direkt mit dem Mund um sie zu erregen wirkt im Prinzip stark reizend. Solches Küssen gleicht daselbst dem ‘Petting’, das mit dem Mund zustande gebracht wird – mit seiner ganzen ethischen Qualifikation, zusätzlich belästigt mit Raffiniertheit in Entartung. Die „Sprache des Leibes” der aktivierten Geschlechtsorgane kann in ganzer Wahrheit ausschließlich über die Vereinigung dieser beiden in der Scheide zum Ausdruck kommen. Nur hier findet die Vereinigung ihre volle Deckung im sich in selber Zeit entwickelnden Offenbleiben für elterliche Potentialität – unabhängig von der Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit einer Empfängnis am betreffenden Zyklustag.

(0,58 kB)b. Es gehört sich das Küssen für den Ausdruck des Liebe-Bandes vorzubehalten. Solche Liebe soll nicht von Begehrlichkeit aufgedrungen sein, sondern eine Fülle von Subtilität und Ehrachtung zum Ausdruck bringen für die eigene Würde und diese des anderen als Personen, die auf Ebene ihrer Herzen vereinigt bleiben, voller Frieden und Wahrheit.

(0,58 kB)c. Folgerichtig ziemt es sich die Haltung eines ‘Nein’ anzunehmen angesichts der Praktik des tiefen Kusses, d.h. mit Zunge eingeschoben in den Mund. Solche Art und Weise des Küssens sollte ausgeschaltet werden – sowohl in Ehe, wie um so mehr unter Partnerschaften, die mit keinem ehelichem Gelöbnis verbunden sind. Solches Küssen: mit der Zunge im Mund, hängt im Prinzip mit beabsichtigter Reizung zusammen, die des Öfteren zusätzlich mit erregenden Berührungen intensiviert wird.
(0,58 kB)d. Der Verzicht auf tiefen Kuss kann anfangs eigenartig ‘wehtun’. Allerdings der Kuss kehrt dann auf seine eigentliche Rolle zurück: auf Feingefühl beim Ausdruck des Verbundenseins u.a. eben mit zartem Kuss, nicht aber Küssen, das von Begehrlichkeit bestimmt wäre. Muster für den Kuss in seiner ursprünglichen Bedeutung bleiben Küsse, wie sie unter Mutter und Kind, oder Vater und Kind ausgetauscht werden. Sie drücken eine Fülle von Liebe und Freude aus und haben mit Sexualität nichts zu tun.

(0,58 kB)e. Es erscheint die weitere Frage: betreffs der Beurteilung des Anfangsspieles, das mit dem Mund unternommen wird, wenn aber diese beiden ihre vollständige geschlechtliche Vereinigung abzielen. In solcher Situation: der beabsichtigten vollen Vereinigung, wäre diese Form einer Liebkosung annehmbar. Mit deutlichem Vorbehalt, dass sie als Vorbereitungsphase vor dem vollständigen Geschlechtsverkehr gilt und dass das Höchsterlebnis nicht im Mund beabsichtigt wird (das bleibt nämlich objektiv immer Todsünde).

(0,58 kB)f. Es scheint aber, es ist nicht Gottes Wille, dass selbst die Vorbereitungsphase zur ehelichen geschlechtlichen Vereinigung in Form der Reizung über die mit dem Mund selbst umfangenen Geschlechtsorgane unternommen werde (selbst vorausgesetzt, dass der Orgasmus im Mund nicht beabsichtigt wird).
– Das völlige Aufgeben solcher Form der unternommenen genitalen Liebkosungen führt dahin, dass sie schlichter gestaltet werden. Im Laufe der Zeit kommen die Gatten selbst zum Schluss, dass dank der ausgeschlossenen solchen Form der Liebkosung, ihr Band eine immer größere Durchsichtigkeit und Reinheit erfährt. Es kommt mit Frieden des Herzens zum Ausdruck und bringt die Empfindung von Fülle und Vertiefung der Sicht ihrer gegenseitig – als Personen nahe. Diese beiden erblicken die positiven Wirkungen der zutage kommenden Läuterung von auflebenden Reflexen einer Begehrlichkeit. Jene ‘schlichteren’ Formen, wie die gegenseitige Liebe zum Ausdruck gebracht wird, bringen letztlich Frucht mit sich vertiefender Ehrachtung vor der personalen Würde, und folgerichtig mit deutlicher Vertiefung des beiderseitigen Bandes – als Verbundenbleibens mit wahrer Liebe: der „Gabe von Person für die Person(BF 11).



Zur Information. Genauer, mit nötiger Dokumentation hinsichtlich der erörterten Aspekte der Heiligen Beichte, s. u.a. unterhalb auf der Homepage des hier schreibenden Autors:
http://lp33.de   (polnische und deutsche Sprachversion zur Wahl).

Betätige diese Internet-Adresse, klicke auf der PORTAL-Seite: das Inhaltsverzeichnis. Öffne es und finde genauer u.a. die folgenden Stellen aus:

Teil II, Kap. 3-4-5-6 (Dokumentation und Begründungen zu gegen-elterlichen Betätigungen: medizinisch gesehen, anthropologisch, psychologisch, theologisch).
Teil IV, Kap. 3-4 (Individuelle Absolution und Generalabsolution; Voraussetzungen für die heilige Beichte; Inhalt des Bekenntnisses; wichtige Umstände, Integralität des Bekenntnisses; usw.)
Teil IV, Kap. 7 (praktische Bemerkungen usw., wie die Beichte ablaufen soll, samt der Vorbereitung zur Heiligen Beichte, Danksagung nachher, Gebete usw.).
Teil VI.: 1. Kap.: Brautzeit; 2. Kap.: Homosexualität und Partnerschaften.

Sieh ferner insbesondere im: VI.Teil, 8.Kap., Datei ‘g-h’ u.a.:
http://lp33.de/seite-lp33/p6_8h.htm#cogt   (Gedanken des Herzens bei Mann und Frau in der Stunde ihres Zwei-zu-Einem-Fleisch).

(0,58 kB)Lese auch aufmerksam – zu Gutem:
1) Die Bemerkungen von Frau Dr.Ingrid Trobisch mit Bezug auf die eheliche Vereinigung:
http://lp33.de/seite-lp33/p2_1b.htm#trob
2) Wie auch die Bemerkungen von P.Dr.Karol Meissner:
http://lp33.de/seite-lp33/ind3.htm#m2

(8.3)

P. Pawel Leks, SCJ
+

Kraków, den 15.X.2009

Email-Adresse an den Verfasser:
lp33@de11.de
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Fussnote 1. Das Petting
Fussnote 2. Das Küssen

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