![]() Geschichtliches ...Der Verfasser dieser WEB-Site wurde gebeten (Juni 2006), er möge im Anschluss an vorkommende, unglaubliche Entstellungen der Lehre der Kirche das Wort aufgreifen über die Notwendigkeit des Beichtbekenntnisses mit Sünden, die beim ehelichen Verkehr vorkommen können – als Voraussetzung für die Gültigkeit der Sakramentalen Beichte. Ein fertiger Text darüber (geschrieben vom Redakteur einer Zeitschrift), der dem hier schreibenden Autor mit der Bitte vorgelegt wurde, ihn durchzuschauen und ihn falls nötig ein wenig zu korrigieren, eignete sich zu keiner Korrektur. In diesem Text wurden ‘Meinungen’ angeführt, die im totalen Widerspruch zum deutlichen Willen Gottes stehen, dessen authentischer und autoritativer Ausleger – mit dem Siegel Gottes Wahrheit, die Kirche ist. Die Kirche wiederholt nach ihrem Göttlichen Meister immer nur das eine Wort: „Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote” (Mt 19,17). Der Autor hat letztlich einen eigenen Text verfasst, in dem die Lehre der Kirche in dieser Hinsicht in den unterhalb dargestellten ‘Punkten’ zusammengefasst wird. ![]() ‘Beichte’: das Sakrament der Heiligen BeichteDie Heilige Beichte ist keine Sprechstunde beim Psychologen-Psychiater. Sie ist eines der Sakramente der Kirche, die von Jesus Christus eingesetzt wurden. Der Kirche steht keine ‘Macht’ über die Sakramente an sich zu. Ihr wurde dagegen die zuständige Verwaltung der Sakramente anvertraut. Die sakramentale Beichte beruht auf dem Bekenntnis seiner begangenen Sünden in Gottes Angesicht mit der Bitte um ihre Lossprechung. Der Priester, ohne den es (unter gewöhnlichen Umständen) keine Lossprechung gibt, vergegenwärtigt in dieser Stunde auf sakramentale Weise die Person selbst des Gott-Menschen Jesus Christus, des Erlösers des Menschen. Die Heilige Beichte beruht vonseiten des Pönitenten auf seiner Hinwendung an die Barmherzigkeit des Dreieinigen Gottes mit deutlicher Bitte um Gottes Verzeihung der von ihm begangenen Sünden – mit Beruf auf die Erlösungskraft des Blutes des Gottes Sohnes. Für Jesus Christus gibt es keine größere Freude, als wenn Ihm jemand erlaubt, Erlöser für sich sein zu dürfen. Derselbe Erlöser hat aber beschlossen, dass die einzige ordentliche Art und Weise, wie die Lossprechung erlangt werden kann, ausschließlich über die Vermittlung der Kirche vollbracht werden soll, und zwar über das zu diesem Zweck eingesetzte Sakrament der Beichte: der Versöhnung. Voraussetzungen dass die Vergebung der Sünden erlangt werden kannGott verleiht die Lossprechung nicht um jeden Preis. Derjenige, der zum Sakrament der Versöhnung-Beichte herantritt, muss ein paar grundlegende Erfordernisse erfüllen. Die Bedingungen für eine gute, gültige Sakramentale Beichte werden nicht von der ‘Kirche’ festgesetzt, sondern kommen vom Gesetz Gottes her. Sie entspringen der Natur selbst dieses Sakramentes. Der Beichtende ist verpflichtet die fünf, von allen gut bekannte Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte erfüllen. Eine davon, die vom Gesetz Gottes herkommt (nicht aber eine Verfügung der Kirche darstellt), beruht auf vollständigem (integralem) Bekenntnis der schweren Sünden (= Todsünden) – samt ihren Umständen, die die Qualität der Grundsünde modifizieren können. Es handelt sich also um das Bekenntnis solcher Umstände wie: der Anzahl der begangenen Sünden (zumindest was ihre Häufigkeit betrifft), das Bekenntnis, ob die Sünde einsam begangenen wurde oder auch mit jemanden anderen (es wäre zusätzlich ‘fremde’ Sünde), das Bekenntnis des Umstandes, ob jemand mit dem Ehegelöbnis, bzw. mit einem feierlich abgelegten Gelöbnis oder mit Gelübden gebunden ist, z.B. mit dem priesterlichen Zölibat oder der Ordensprofess; und um das Bekenntnis anderer Umstände, die die Grundsünde in sich hinzufügende zusätzliche Sünden, manchmal geradeaus Verbrechen, verändern könnten, wie z.B. im Fall wenn nach Abortivmitteln der Schwangerschaftsverhütung gegriffen wurde. Die fünf Bedingungen für eine gültige BeichteZur Erinnerung hier die fünf Voraussetzungen, dass es eine gültige Sakramentale Beichte geben kann: 1. Gewissenserforschung. Man muss sich vor der Wahrheit seines Gewissens stellen. Es geht um die angesichts Jesu Christi und des Himmlischen Vaters unternommene, aufrichtige Konfrontation mit dem inneren moralischen Gesetz und den Normen des Evangeliums, wie sie von der Kirche dargestellt werden. Sollte die Bitte an die Beschädigten um ihre Verzeihung ausbleiben, und sollte der Beichtende den Willen nicht herausarbeiten, das zugefügte Unrecht und die Beleidigungen tatsächlich wieder gut zu machen – samt der Entscheidung, sie nicht mehr zu begehen, ist es zwecklos zur Heiligen Beichte herantreten zu versuchen. Die Lossprechung ist jedesmalig ungemein seriöse Wirklichkeit. Die Vergebung einer geringsten ‘lässlichen’ Sünde geschieht jedesmalig um den Preis des Blutes der Erlösung. Im Fall einer Todsünde ist das Gewissen des Pönitenten mit ewiger Schuld und der der betreffenden Person gehörigen ewiger Strafe belastet. Die eine, wie die andere Wirklichkeit soll in Kraft des Erlösungsblutes Jesu Christi vergeben-getilgt werden: dieses Gekreuzigten und Auferstandenen. Der Erlöser vergibt leicht und sofort das eine und das andere, allerdings niemals ‘um jeden Preis’. Der Pönitent muss zuerst die erwähnten Voraussetzungen für die Lossprechung erfüllen. Die Annahme vonseiten des Beichtenden einer aufständischen Haltung gegen die Bedingungen einer guten und gültigen Beichte nötigte den Priester, ihm die Lossprechung verweigern zu müssen. Geschlechtlichkeit: den Eheleuten allein zur Verwaltung anvertrautWir beschränken uns hier allein auf Sünden, die von Eheleuten beim Erleben ihrer gegenseitigen Nähe auf eine Art und Weise begangen werden können, die sich der ihnen beim Ehekonsensus von Gott geschenkten Ermächtigung, das Gebiet ihrer geschlechtlichen Intimität zu beschreiten, widersetzten. Die Ehe ist heiliges Sakrament. Sie ist keine Institution, wo ‘legalisierter’ Sexus-um-des-Sexus-willen betrieben werden kann. Die Heilige Schrift betont, dass die Ehe „im Herrn” (1 Kor 7,39) geschlossen werden soll. So hören wir das Wort Gottes: „Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt. Denn Unzüchtige und Ehebrecher wird Gott richten” (Hebr 13,4). Das bedeutet daselbst, dass sich keinesfalls jedes Verhalten in der Ehe dazu eignet, „... auf das letztliche Gute und Ziel, das Gott ist, hingeordnet werden” (VSp 79) zu können. Nicht Sexus, sondern Personenvereinigung gemäß der Friedensordnung des AktesDiejenigen, die im Ehe-Bund leben, sollten sich zutiefst ins Bewusstsein einprägen, dass Gott, der sie in der Stunde ihres Ehe-Konsensus in das Gebiet ihrer ehelichen Intimität einführt, ihnen die Gabe: Die Wirklichkeit dieser zwei Haltungen im Hinsicht auf die Ehe: Vereinigung zweier Personen in Liebe der gegenseitigen Hochachtung und in der „Furcht vor Christus” – und anderseits der Ehe, die als Praxis von nun an zwei legalisierter Sexus begriffen wäre, kann unmöglich aufeinander herabgeführt werden. Sie streben in zwei sich gegenseitig ausschließende Richtungen. a) ‘Sex’-Betreiben: nicht Liebe. Beim Betreiben des ‘Sexus’ (nicht aber Vereinigung ihrer beiden Personen) schwindet den erklärten Worten hinsichtlich der ‘heiß gelebten Liebe’ – die Person sowohl die eigene Person, wie die dieses anderen vom Horizont weg. In den Vordergrund und als Ziel rückt die Wahrnehmung des Lusterlebnisses vor. Die Aufmerksamkeit sammelt sich um den ‘Sexus’, nicht aber um die Person. Diese spielt hier eine nur ‘nebensächliche’ Rolle: als zugänglicher geschlechtlicher Leib ... Das beabsichtigte sexuelle Ausleben heißt gewöhnlich: Dieses Ziel soll erreicht werden mit Hilfe von Techniken zur ‘Absicherung’ vor der Schwangerschaft. Zu diesem Zweck greifen die Betreffenden nach Mitteln, deren Wirkungsmechanismus im Prinzip den Tod des Empfangenen nach sich herbeizieht (Pillen-Tabletten; Spirale-Schleife; Pflaster usw.). Andere technische gegen-elterliche Mittel gibt es schlechterdings nicht: alle wirken abortierend. Die angewandte, trügerische ‘Absicherung’ zielt das eine ab: Es soll ... kein Kind geben! Die nach einer der ‘Verhütungs’-Techniken greifenden Personen bejahen dieses Ziel. Zu gleicher Zeit möchten sie in der Regel nichts davon hören, um welchen Preis dieses Ziel erreicht wird. Deutlich beabsichtigt wird dann dieses eine: ein großtmöglicher ‘Taumel’ bei der Masturbation-Erfahrung (also nicht Liebe). Diese wird besonders intrigierend und attraktiv, wenn zum Masturbation-Genuss – der ‘Sexus’, der dank dem Leib des Partners zu Verfügung steht, benutzt werden kann. Besonders grell taucht in solcher Lage der Strich über die ‘Liebe’ und überhaupt über die ‘Person’ – im Fall des ‘Sex’-Betreibens mit dem Präservativ auf. Sollte man schon die Abortiv-Wirkung des Präservativs übergehen, muss man doch zugeben, dass die ‘Wände’ des angewandten Präservativs unmöglich ‘umgestoßen’ werden können. Die Trennungswand zwischen der Ehefrau und dem Ehemann wird klar ‘gewollt-beabsichtigt’. „Ich habe mit dir als Person nichts zu tun. Ich habe absolut nicht vor, mit dir ein ‘EINS’ zu bilden. Ich suche danach, auf deinem Leib, den du mir zum ‘Gebrauch’ bietest, meinen eigenen ‘Sexus’ zu erleben. Mir ist ‘Liebe’ zu nichts nötig. Ich suche nach kräftigem Genuss der Lust des ‘Sexus’. Die Liebe zur Person wird hier zu Tode niedergetreten. Es gibt sie überhaupt nicht ...! Kann es nicht verwundern, dass die Frauen ... dies nicht bemerken (wollen)? b) Das alles geschieht in totalem Widerspruch zum Vorhaben der Liebe, mit dem Gott am Tag des Sakramentes dem Jungen Ehepaar entgegengeht, wobei Er sie in selber Zeit auf das Gebiet der ihnen ab jetzt zugänglich gemachten ihrer geschlechtlichen Intimität einführt. Gott händigt den Neuvermählten (d.h.: niemals Brautpaaren, noch um so mehr irgendwelchen sexuellen ‘Partnerschaften’) die Bevollmächtigung ein, dass sie sich ihre Liebe u.a. mit gegenseitgem Anhaften und Anschmiegung ausdrücken, und selbst auch den Akt der Vereinigung ihrer beiden Personen unternehmen können – zur Besiegelung ihres gesegneten „zwei-zu-EINEM-Fleisch” – in Liebe-Kommunion, die jedesmalig sperrangelweit offen bleiben soll für elterliche Potentialität. Das Nicht-Nachdenken über den Wirkungsmechanismus des angewandten Verhütungsmittels (eines der gerade erst erwähnten – unter ‘a’) verdoppelt nur die Zurechnungsfähigkeit wegen der begangene Betätigungen, die in Gottes Augen an sich „böse sind”, und dazu verbrecherische Taten darstellen. Sie sind mit Blut ihrer Unschuldigen getränkt. Das erwähnte Un-Wissen kennzeichnet sich in solchem Fall mit der Eigenschaft einer beabsichtigten Un-Wissenheit („besser nichts genaueres über den Wirkungsmechanismus des betreffenden gegen-elterlichen Mittels wissen, um deswegen die bequeme ‘Gewissensruhe’ sich nicht trüben zu brauchen”). Das Un-Wissen solcher Art und Weise zieht aber nur eine ernste Zunahme der ethischen Zurechnungsfähigkeit wegen der unternommen Betätigungen nach sich, d.h. der Verantwortung für das Leben des Menschen, sollte es in diesem Zyklus zur Empfängnis selbst nicht einmal gekommen sein. Anders gesagt, Gott möchte die zwei Personen, die miteinander mit dem Bund des Ehesakramentes verbunden sind, mit dem Akt der Vereinigung ihrer zwei Personen, und nicht zwei ‘Sexus’ beschenken, trotzdem ihre Einheit in diesem Fall mit der vollen Vereinigung in ihrem Geschlecht besiegelt werden wird. Diese Vereinigung kann offenbar nur in diesem einzigen Ort stattfinden, den Gott zu diesem Zweck erschaffen hat, und zwar in der Scheide. c) Diese beiden vereinigen sich in dieser Zeit mit voller Achtung sowohl vor der Struktur des unternommenen Aktes (soll die Vereinigung stattfinden – findet tatsächlich die wirkliche Vereinigung statt, nicht aber ihre Absperrung), wie auch vor seiner Dynamik. Die Dynamik aber, d.h. das sich allmählich entfaltende beiderseitige Erlebnis des Aktes (die ‘Dynamik’ des Aktes) schließt sich im unternommenen Akt selbst jedesmalig sperrangelweit für elterliche Potentialität auf. Die vollgestaltete, normale eheliche Vereinigung wird zugleich zu solcher Aktivierung der Ehe als empfangenen Sakramentes: ihres „Zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werdens im Antlitz des Dreieinigen. Sie soll ein Erleben bilden, das mit Gottes Gnade, Gottes Frieden und Segen aufstrahlt. Es soll jedes Mal möglich bewusst gelebt werden als der in dieser Zeit auf solche Weise aktivierten Gnade des Sakramentes. d) Das geschieht aber nicht automatisch! Die Gatten sollen sich dauernd in der Gestaltung ihres Inneren entwickeln – in Strahlen des empfangenen und gelebten Sakramentes. Dennoch jedes Mit-einander-Sein in gegenseitiger Intimität setzt gerade bei so gelebten Zeiten eine Fülle von Feinfühligkeit und wahrhafte Nächstenliebe voraus. Nämlich manche Ehemänner, die geistig zur Ehe und ihrem Mensch-Sein überhaupt nicht gewachsen sind, beharren hartnäckig bei der von ihnen selbst ausgedachten Behauptung, in der Stunde des ehelichen Konsensus hätten sie vom Gott die Frau, die Ehefrau – als ‘lebendige Sache’ zur ausschließlichen Verfügung erhalten haben. ‘Pflicht’ der Frau, der Ehegattin, wäre es in dieser Lage, sich in jeder Zeit zur Verfügung jedes ihres Gelüstes zu stellen. Gott hätte nämlich die ‘Frau’ nur dazu erschaffen, dass sie für ihren Mann lebt, der also dank ihr seine männlichen ‘Sex-Bedürfnisse’ beliebig und zu jeder Zeit ‘befriedigen’ kann. Solche Haltung wäre offensichtlich in totalem Widerspruch zum Willen des Schöpfers, des Schöpfers ebenfalls der Ehe. Die Ehefrau wird niemals ‘Eigentum’ des Mannes, noch umgekehrt. e) Das heißt daselbst, dass die Unternehmung der ehelichen geschlechtlichen Vereinigung keine Betätigung sein darf, die auf ‘ruck-zuck’ berechnet wäre (so pflegt es im Fall zu sein, wenn Zielsetzung der Betätigung der ‘Sexus’ bleibt, wie z.B. beim unterbrochenen Verkehr u.dgl.; das Tun strebt dann niemals die ‘Person’ selbst an), sondern die volle Vereinigung, möglichst friedsam verlängert, beendet immer mit Danksagung sich gegenseitig, und um so mehr Gott gegenüber. Er ist doch der Geber allen Friedens und aller Freude, wie auch der diesen beiden selbst geschenkten Möglichkeit eines so intimen Bleibens-mit-sich-gegenseitig und in-sich. Anders gesagt, Zielabsicht des unternommenen Aktes (nach der Friedensordnung der Liebe, wie sie vom Schöpfer der Ehe angeboten wird) bleibt die Vereinigung dieser zwei Personen, nicht aber der Fieber eines anonym gesuchten ‘Sexus-um-des-Sexus’ willen. Solches Tun wäre unter dem Diktando der Begehrlichkeit und des Zwanges des ‘Fleisches’ erlebt, wo die Würde und Berufung des Menschen als Person zum ewigen Leben vom Horizont völlig schwindet. Jedes irgendwelches Experimentieren, um die unternommene Vereinigung zu fälschen, d.h. dass sie woanders oder auf andere Weise unternommen wäre, widerspricht jedesmalig der Gottes Friedensordnung des Vereinigungsaktes. Es würde dann schwere Veruntreuung gegen das Wesen selbst der Ehe als Bundes unter Personen und Sakramentes. Folgerichtig wäre es Vergehen gegen die eheliche Liebe, die im Fall der Ehegatten Gegenstand ihres GELÖBNISSES der Liebe ist, also nicht allein Ausdruck einer nicht allzu verpflichtenden ‘Lust’, um jemanden ein wenig liebzuhaben. Für den Fall eines in Gottes Augen begründeten Beweggrundes, dass man sich zurzeit auf eine Empfängnis nicht einstellen möchte, hat Gott die Eheleute mit seiner dazu erschaffenen (also nicht von der ‘Medizin’ ersonnenen) besonderen Gabe ausgestattet: des biologischen Fruchtbarkeits-Rhythmus. Das Kennenlernen des Fruchtbarkeits-Rhythmus auf solche Art und Weise, dass man ihn nötigenfalls mit Gewissheitsempfinden auch richtig anwenden kann, wird für Eheleute im Zeugungsalter zur Gewissenspflicht. Der Wille, dass dieses Wissen für sich tatsächlich angeeignet wird, wird dann im Prinzip zur Voraussetzung, zum Sakrament der Buße gültig herantreten zu dürfen. Denn dieses Sakrament setzt die Entscheidung voraus, die Sünde wirksam auszuschalten, falls sich diese beiden mit Sünden belastet finden sollten, die sie beim ehelichen Verkehr begangen haben, indem sie gegen-elterliche Mittel angewandt haben sollten. Verhaltensweisen in Ehe – die Sünde sindHier insbesondere Voraussetzungen für eine gültige Heilige Beichte bei Eheleuten, die sich wegen einer beim Erleben ihrer gegenseitigen geschlechtlichen Nähe begangenen Sünde schuldig finden: 1. Unterbrochener Verkehr. Notwendig für den Fall zwar nicht angewandter technischer Verhütungsmittel gegen die Empfängnis bzw. die Schwangerschaft selbst, dennoch aber unternommener elterlich-widriger Betätigungen, ist das Bekenntnis des unterbrochenen Verkehrs und aller naturwidriger Abänderungsformen des Verkehrs. 2. Wider-natürliche Sünden. Notwendig zur Gültigkeit der Lossprechung ist das Bekenntnis der Sünden, die ‘gegen die Natur’ begangen werden. Es handelt sich um Ersatzformen der Kopulation außerhalb der Scheide – diesem einzigen Ort, den der Schöpfer den Ehepaaren zum Erleben ihres Vereinigungsaktes geschenkt hat. Es geht u.a. um den weltweit beworbenen, entarteten Akt, der im Mund vollzogen wird (‘Oral-Sexus’), eventuell in anderen Körperteilen. Solche Akte sind objektiv genommen jedesmalig schwerwiegende Beleidigung des Schöpfungswerkes und der gelobenen ehelichen Liebe (s. ob., unter ‘1’, Fußnote 1 und 2). 3. Gegen-elterliche Technik. Notwendig ist das vollständige Bekenntnis falls angewandter irgendwelcher technischer gegen-elterlicher Mittel. Es geht dann jedesmalig um Todsünde – und im Prinzip außerdem um Verbrechenstat gegen das Leben. 4. Tötung des Empfangenen. Die Anwendung irgendwelcher Technik zur ‘ Absicherung-Verhütung’ bedeutet jedesmalig eine von vornherein geäußerte Zustimmung-Bejahung auf Tötung des Empfangenen. Ganz unabhängig davon, ob es im betreffenden Zyklus zur Empfängnis kommt oder nicht. In Gottes Antlitz zählt die mit Tat bestätigte innere Haltung: „Es soll Sex geben (= Selbstbefriedigung-Masturbation)! Es soll um keinen Preis ein Kind erscheinen”. 5. Unkenntnis betreffs der Sünde. Ehegatten (und nicht nur sie) können sich mit Hilfe der Ausrede nicht entschuldigen, sie hätten nie gehört, der unterbrochene Verkehr, das Petting, ein entartetes Verhältnis, die Anwendung eines elterlich-widrigen Mittels – wäre objektiv genommen jedes Mal schwere Sünde, und im Fall eines Abortivmittels außerdem Verbrechen. Gott schreit und warnt bei solchem Tun ganz laut im Gewissen (vgl. Röm 2,15). Jeder Mensch ist auf gleiche Art und Weise Lebendiges Gottes Ebenbild. Unabhängig davon, ob er darüber Bescheid weiß, oder nicht. Gott unterhält dauernden Dialog mit seinem Lebendigen Ebenbild: Mann und Frau. Auch wenn dieses Gewissen bewusst abgedämpft wird und im Bösen verstockt bleiben will. 6. Vom Mann oder Frau angewandte Technik. Möchten Eheleute die Vergebung Gottes durch die sakramentale Vermittlung der Kirche erlangen, müssen sie zur Gültigkeit der heiligen Beichte bekennen (im Fall irgendwelches angewandten gegen-elterlichen Mittels; falls des unterbrochenen Verkehrs oder des Pettings – s. ob. die Erklärung unter ‘1’): ob dieses Mittel vom Mann – oder von der Frau angewandt wurde, eventuell ob sich beide entsprechend auf eigene Faust gegen die Schwangerschaft ‘abgesichert’ haben. Es geht dann um die Qualität der Sünde; und außerdem um die ‘fremde’ Sünde, u.zw. um die aufgenötigte Sünde, bzw. Verführung dieses anderen zur Sünde. 7. Es gibt keine Kontrazeption. Früher wurde geglaubt, es gäbe mechanische oder chemische strikt kontra-zeptive Mittel, d.h. mit denen der Empfängnisvorgang verhindert werden soll; angewandt vom Mann (das Präservativ), sei es von der Frau (verschiedene Arten von Membranen; einige intravaginale chemische Mittel). Hier gibt es in Gottes Augen keine Ausrede, z.B. „Ich muss diese Präparate verkaufen; das ist mein Beruf, meine Arbeit, der Unterhalt meiner Familie ...”, o.dgl. Es geht dann immer um die letztliche Frage: ob ich in den Himmel kommen will und daher entscheide ich mich selbst auf Armut, auf Verfolgung um der Treue Gott gegenüber willen; oder es ist mir alles egal, wo ich nach meinem Tode hinkomme: in den Himmel – oder in die ewige ... Verdammnis ... 8. Alle Techniken sind abortiv. Es muss zur Kenntnis genommen werden, das alle elterlich-widrigen Techniken zugleich Abortiv-Mittel darstellen. Hierzu zählen sowohl mechanische Mittel: die intrauterine Einlage: ‘Spirale’ (IUD, genauer: IUAD: intra-uterine-abortifiant-device; bei Einlagen neuerer Generationen wird die mechanische und hormonale Wirkung zusammengekoppelt), wie um so mehr alle Hormonal-Chemie (Oral-Tabletten-Pillen, Injektionen, Subkutanpräparate, Pflaster u.dgl.). Die so handelnde Person (hier: sowohl Mann, wie auch die Frau; bzw. beide Partner) nimmt dann in jedem Zyklus die Verantwortung für das Leben eines Neuen Menschen auf ihr Gewissen. Unabhängig davon, ob die Empfängnis im betreffenden Zyklus eintritt, oder nicht. 9. Bekenntnis der Umstände. Es ist klar, dass im Fall eines beliebigen angewandten Abortivmittels – das betreffende Mittel bei der heiligen Beichte so dargestellt werden muss, dass der Beichtvater Bescheid bekommt, um was für eine Sünde es im betreffenden Fall geht. Sollte der Beichtvater nicht besten Bescheid wissen, was den Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels angeht (was ziemlich leicht vorkommen kann), obliegt dem Pönitenten die Pflicht, ihn bei der Beichte aufzuklären. Der Beichtvater muss aufgrund des Gottes Gesetzes wissen, was für eine Sündenart und von wie vielen Sünden er die Lossprechung verleiht. Der Beichtvater erfüllt doch im Sakrament der Buße die Funktion des Richters in Gottes Namen. Daher die Notwendigkeit, u.a. den Zeitraum zu bekennen, ab wann diese beiden das betreffende Mittel anwenden. Selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Beichtende die Entscheidung zutage bringt, diese Sünden und Verbrechen definitiv aufzugeben, d.h. alle elterlich-widrigen Mittel definitiv abzustellen. Der Beichtende kann sich auf seine Unwissenheit betreffs des medizinischen Wirkungsmechanismus des angewandten Mittels nicht berufen. Um so mehr gibt es in Gottes Augen keine Entschuldigung bei etwa solcher Deklaration: „Ich mag darüber nichts wissen; Ich muss das nicht wissen; Ich bin kein Arzt; Ich bin nicht verpflichtet über ein genaues diesbezügliches Wissen zu verfügen; Es geht mich nicht an, wie das geschieht; wichtig, dass es kein Kind gibt ...”. Alle derartigen Entschuldigungen zeugen von vornherein vom bösen Willen und verschuldigter Un-Kenntnis, die also beabsichtigt wird. Diese aber verdoppelt nur die herbeigezogene moralische Zurechnungsfähigkeit und die Schuld. 10. Zeitraum der angewandten Technik. Zur Gültigkeit der Beichte muss bekannt werden, wie lange diese beiden dieses betreffende Abortivmittel anwenden, wie es soeben zur Erinnerung gebracht wurde (§ 9). Wird ein Abortivmittel ein Jahr hindurch angewandt, gleicht es der potentiellen Tötung von 12 Empfangenen (12 Zyklen binnen 1 Jahres). Ein Abortivmittel, das 5 Jahre hindurch angewandt wird, bedeutet die Bereitschaft und Zurechnungsfähigkeit in Gottes Angesicht für die Tötung ca. 60 Empfangener (5 Jahre x 12 Zyklen = 60). Sollte es selbst in keinem Zyklus zur Empfängnis gekommen sein. Die ‘Empfängnis’ selbst kann selbstverständlich ‘nicht gesehen’ werden. Die angewandten Pillen, die Spirale, das Präservativ u.dgl. – all das führt zur Beraubung des Lebens zu früh, dass die Mutter selbst Bescheid gewinnen kann, dass es, und ob es in diesem Zyklus zur Empfängnis gekommen ist. Kommt die Schwangerschaft ‘nicht sichtbar’ zum Vorschein (dasselbe gilt auch z.B. für das angewandte Präservativ u.dgl.), bedeutet das noch in keinem Fall, dass die Empfängnis in diesem Zyklus trotzdem nicht eingetreten ist... Die Wahrheit in ihrer ganzen Fülle wird bei der Überschreitung der Ewigkeitsschwelle offenbar werden. Dagegen beim Handeln selbst entscheidet über die moralische Verantwortung der Wille des Sünders. Ihm ist es hier um die ‘Wirksamkeit’ des angewandten Mittels gelegen – alles egal, um welchen Preis sie erreicht wird. Wichtig, dass die Schwangerschaft nicht da ist (dass sie nicht ‘bemerkt wird’). 11. Abstellung der angewandten Technik. Zur Gültigkeit der heiligen Beichte gehört die Entscheidung, die Tablette-Pille u.dgl. sofort abzustellen (Bemerkung: die in ein paar Tagen nach Abstellung der Pille einsetzende Blutung ist KEINE Periode! Sie kann mit dem gerade erfolgenden Eisprung einhergehen). 12. Genugtuung. Die fünfte Voraussetzung für eine gültige Heilige Beichte lautet: Genugtuung ‘Gott und dem Nächsten’ gegenüber. Bevor die Lossprechung erlangt wird, muss dieser sein Empfangene-Getötete (bzw. die Getöteten-Empfangenen; sollte es sich selbst nur um ‘potenziell’ Umgebrachte handeln) deutlich um Verzeihung dieser Mordtat gebeten werden. Man muss diese Kinder bitten, sie mögen die an ihnen vollbrachte Tötung verzeihen, und zu Gott – für die Mutter, den Vater, den Arzt beten; die Angestellten in Apotheken, wo diese Mittel verkauft werden; für diese, die diese Mittel produzieren, und dabei vielleicht niemals ihre ‘Fremden Sünden’, noch ihre Mitarbeit bei fremden Verbrechen niemals beichten. Sie täuschen sich vor, sie könnten ruhigen Gewissens zur Eucharistie herantreten. Bis schließlich sie sich selbst vor Christus dem Richter stellen werden müssen ... 13. Den Fruchtbarkeits-Rhythmus lernen. Dies ist die weitere Bedingung, um die tatsächliche Lossprechung erlangen zu können. Es geht um die ins Leben umgeschmiedene Entscheidung, die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus insofern kennen zu lernen, dass über diese Gottes Lösung seines ehelichen Problems nicht nur ein ‘Gehör’ vernommen wird und die Frau z.B. folgendes (z.B. dem Beichtvater) zu sagen versucht: „Jawohl, ich weiß darüber seit langem besten Bescheid! Gerade Frucht dieser ‘Methode’ ist das weitere Kind geworden...”, sondern dass diese Gottes Gabe bei der Gestaltung der Annäherungen tatsächlich schöpferisch benutzt werden kann, offenbar falls und inwiefern in Gottes Augen zählende Gründe bestehen, die Empfängnisse ‘zurzeit’ für später zu verschieben, oder bisweilen schon für immer überhaupt. Die Ehegatten können sich vor der ab und zu sich selbst vorgelegten Frage nicht drücken – im Anschluss an das Ziel selbst des Sakramentes der Ehe, wie auch der Gott am Tag ihrer Eheschließung angebotenen Aufgeschlossenheit angesichts ihrer Elternschaft: „Gott, Du Vater! Wie ist Deine Erwartung für ‘Jetztzeit’, was unsere elterlichen Fähigkeiten angeht”? Verantwortung für die echte Weitergabe der NFP (Natürliche Familien-Planung)14. Gott ist allzu ‘ehrlich’, um die Empfängnis eines Neuen Kindes irgend jemandem aufzuzwingen. Er hat Mann und Frau so erschaffen, dass Er jedes Mal auf präzise Art und Weise informiert – mit Genauigkeit beinahe bis zur Minute, ob die Empfängnis heutzutage eintreten kann, oder sie heute ausgeschlossen bleibt. Frage des Menschen, also eine der Aufgaben für diese beiden als Ehepaar, bleibt auch dieses: Die Gabe Gottes des biologischen Fruchtbarkeitsrhythmus muss in der Tat zu erlernen gewollt werden. Zu diesem Zweck soll nach Wissen in diesem Bereich dort gegriffen werden, wo es tatsächlich ohne Entstellungen geschöpft werden kann. Der durchschnittliche Leser, und selbst diejenigen, die das Studium in Instituten für Familie absolviert haben, können sich nicht einmal bewusst bleiben, inwieweit diese Inhalte selbst in diesen, scheinbar zuständigen Milieus manipuliert und arbitral verunstaltet werden können. Das geschieht nicht selten aus bestem guten Willen des dort angestellten Personals. Es dürfte nur hervorgehoben und daran erinnert werden, dass in so wichtigem Bereich – die Einführung irgendwelcher willkürlicher Veränderungen in eine bestimmte ‘Methode’, die jemand nicht selbst erarbeitet und dokumentiert hat, als geradeaus Unzulässigkeit, wenn nicht sogar als fast Verbrechen gewertet werden muss. Der Ehemann passt sich an den Fruchtbarkeitsrhythmus seiner Frau außer Zweifel an, wenn diese ihn in diesem Bereich mit Gewissheitsempfinden beschert. Sooft die Frau selbst nicht Bescheid weiß, ob die Empfängnis heutzutage erfolgen kann oder nicht, kommt es beinahe 100% sicher zum Sündenfall ihrer beiden. Die größere Verantwortung lastet dann allerdings auf der Ehefrau, die es nicht gern zu ‘wollen’ mag, den Fruchtbarkeitsrhythmus tatsächlich zu erlernen. Die Frau pflegt manchmal immer andere Pseudo-Gründe zum Unterbau ihres eingeborenen Abscheus gegen die Unternehmung von Beobachtungen und deren Notizführung zu unternehmen, um nur die erwartete Entscheidung auf eine ‘un-bestimmte Zukunft’ zu verschieben. Der Mann soll aber seiner Ehefrau gerade als ihr Ehemann in diesem Bereich mit wahrhafter ehelicher Ermutigung beistehen: dass sie die Natürliche Methode (d.h. die der Würde der Ehegatten als zum ewigen Leben berufenen Personen entspricht) verstehen kann, wie auch bei der systematischen Notizführung ihres Zyklusablaufes. Die „Billings-Methode” (BOM)15. Der Autor des hiesigen Textes empfiehlt mit aller Überzeugung und gemäß seines Wissens (internationale Mitarbeit in diesem Bereich seit 1956) das Erlernen zu diesem Zweck und die Anwendung in eigener Ehe der „Ovulations-Methode (nach Prof. John) Billings” (= BOM). Diese Methode ist perspektivistisch, und setzt – den Meinungen zuwider derjenigen, die sie nicht gut kennen, keine Regelmäßigkeit der Zyklen, noch gynäkologische Gesundheit voraus. Diese Methode ist an den bedeutenden Teil der Europaländer, samt ihrer strikt wissenschaftlichen Dokumentation, über den Verfasser des hiesigen Textes gekommen. Voraussetzung, dass die BOM benutzt werden kann, ist offenbar ihre Anwendung in ihrer echten Form – ohne sie mit Elementen zusammengemischt zu haben, die von anderen Methoden herkommen. Im Fall ihrer willkürlichen ‘Bereicherung’ über Elemente aus anderen Methoden soll ehrlich bekannt werden, es handelte sich dann nicht mehr um die ‘BOM’, sondern um eine neue Methode, die von einer individuellen, nicht bevollmächtigten Person ersonnnen wäre. Diese Person wäre außerstande, irgendwelche wissenschaftliche Dokumentation für dieses von ihr willkürlich gebasteltes ‘Flickwerk’ aufgrund anderer Methoden vorzulegen. Eine so gebastelte ‘Methode’ darf selbstverständlich nicht mit dem Namen von Prof. John Billings verbunden werden. Die Ehrlichkeit und Verantwortung heißt, dass jede ‘modifizierte Methode’, die vermeintlich die ‘Billings-Methode’ sein sollte, unter einem anderen Namen: dem eigenen Namen des neuen Individuums, vermittelt werde. Diese Bemerkungen gelten u.a. für die von den USA (von der Creighton University; prof. Thomas Hilgers) nach Europa umgepflanzte, vermeintlich ‘verbesserte’, ‘leichter’ dargestellte Billings-Methode in Form der „CrMS”. Diese Methode wird bei der Anfangs-Diagnostik der Ursachen der ehelichen Unfruchtbarkeit benutzt. Allerdings die Hilgers-Methode stellt in Wirklichkeit eine völlige Verunstaltung und einen Regress dar im Verhältnis zur authentischen BOM (sieh unterhalb den Link zur kompetenten Vergleichs-Bearbeitung, die von Prof. John Billings selbst verfasst wurde – im Anschluss an die unwahrscheinlichen Entstellungen der von ihm und seinem Team durchgeführten seiner Untersuchungen durch Prof. Thomas Hilgers, seinem ehemaligen Mitarbeiter. Sieh dazu den Link: Hier die Information für diejenigen, die nach nicht entstellter Darlegung der BOM suchen, die außerdem mit Internationaler Gutheißung vom Zentrum selbst der Billings-Methode, Melbourne, geehrt wurde: Nicht befugte Aussagen über ethische Verhaltensweisen16. Die Aussagen mancher Ärzte u.dgl. über die Ehe-Ethik, und selbst über die strikt medizinische Wirkungsweise der von ihnen empfohlenen oder vorgeschriebenen Mittel zur ‘Schwangerschaftsverhütung’, können sich als entschieden un-maßgebend erweisen. Es kommt vor, dass ein Arzt die Eheleute deutlich in wesentliches Irrtum führt – sowohl was den ethischen, als auch medizinischen Blickpunkt angeht. Ungültige und sakrilege Beichten17. Die heilige Beichte wird aus zwei Gründen ungültig und sakrileg: In solchem Fall erreicht die Lossprechung den Beichtenden nicht, sollte auch der Beichtvater selbst – z.B. unkundig um die Verschweigung – die Lossprechungsformel hergesagt haben. Solange der Pönitent dann eine ‘General-Beichte’ nicht ablegt, d.h. solche, die noch einmal alle Todsünden umfingte, die ab der letzten gültigen Beichte begangen worden sind, bleiben alle nächstfolgenden Beichten und heilige Kommunionen folgerichtig ungültig und sakrileg. Der Wille nicht mehr zu sündigen18. Es gibt keine Lossprechung von Todsünde ‘nur für dieses einzige Mal’, z.B. wegen eines Festtages, wann es ‘sich gehörte’ zur Heiligen Kommunion heranzutreten (z.B. gelegentlich der Ersten Heiligen Kommunion, bei Beerdigung, Trauung, u.dgl.). Die Entscheidung, nicht mehr zu sündigen, muss bei jeder heiligen Beichte als definitiver Akt unternommen werden. Sollte auch der Beichtende um seine moralische Schwäche nur allzu guten Bescheid gewusst haben und vermutete er, dass er in der jetzt gewählten Haltung wahrscheinlich nicht lange ausharrt. Beim Empfangen der Lossprechung zählt die aufrichtige Haltung des Willens in diesem Augenblick: des gerade vollbrachten Sündenbekenntnisses und der geweckten Entscheidung, die Sünde nicht mehr zu begehen. Das Bewusstsein um eigene moralische Schwäche und beinahe die Gewissheit, was das neuerliche Begehen der Sünde, vielleicht in sehr naher Zukunft, angeht, schafft kein Hindernis dafür, dass der Wille Jetztzeit mit aller Aufrichtigkeit entschlossen bleibt, definitiv nicht mehr zu sündigen. Die Wahrnehmung um das eigene moralische Elend in Gottes Angesicht heißt nur mit um so größerer Glut und Zuversicht um Hilfe zu bitten. Es geht dann vor allem um die Fürsprache der Unbefleckten Gottesmutter Maria und seines Heiligen Schutzengels: um die Gnade des wirksamen Verharrens in guten Vorsätzen. Sterilisierung ...19. Sich vorsätzlich sterilisieren lassen zu diesem Zweck, dass es keine Empfängnis mehr gibt, bleibt immer schwere Sünde. Sowohl was den Mann, wie die Frau angeht. Beim sterilisierten Mann hält die Empfängnismöglichkeit weiter an zumindest bis etwa zu einem halben Jahr nachher. Die Tatsache der Unterziehung unter solche Operation muss jedenfalls zur Gültigkeit der Heiligen Beichte bekannt werden. Ethische Bemerkungen zur Gametenabgabe20. Im Anschluss an die Behandlung der ehelichen Unfruchtbarkeit soll vom ethischen Gesichtspunkt aus folgendes festgestellt werden: 21. Befruchtung ‘In Vitro’. Beim Vorgang der Technologie einer künstlichen Befruchtung „In Vitro” (im Gläschen) wird beinahe in der Regel Same benutzt, der aus verschiedenartigen ‘Quellen’ herkommt. Der Samen wird in einer ‘Samen-Bank’ aufbewahrt. Der Eingriff selbst solcher Befruchtung und Zusammenfügung der Gameten wird des Öfteren nicht von Ärzten vorgenommen, sondern von Vieh-Technikern. Auch in Polen wird solche Vorgangsweise vom Ministerium vollwertig genehmigt (7.VI.2010, poln.: Gesundheits-Ministerium. S.: Für die Frau, die Ehegattin, hängen die Prozeduren und Techniken, die bei künstlicher Befruchtung angewandt werden, nicht nur mit Todsünden zusammen, sondern vielfältigen Verbrechen – in der Regel vieler gelegentlich getöteter Kinder (gewöhnlich etwa 30 zusammengefügte Gameten). Der ‘Techniker’ des ‘In Vitro’ muss über mehrere Gameten verfügen, bis es ihm endlich gelingt, eine Zygote, d.h. ein Kind-einen-Menschen ‘aufzuzüchtigen’, die die vielfältigen extrem riskanten technologischen Schwellen überlebt, wogegen sie von anderen schon entstandenen Zygoten nicht bewältigt werden konnten (= Zygote: erste Zelle des Menschen nach der Vereinigung des Chromosomgefüges des Samenfadens mit der Eizelle; Mensch-Person auf der Stufe vor seiner Nidation in der Gebärmutter). Erst diese Zygote wird dann in die Schleimhaut der Gebärmutter eingeimpft – in Hoffnung, sie wird vielleicht ... weiter überleben und sich weiter erfolgreich entwickeln. All das geschieht aber jedesmalig über Leichen der anderen, zuvor empfangenen und danach getöteten Klein-Menschen. Die Verantwortung und Zurechnung in Gottes Augen für den Vorgang ‘In Vitro’ betrifft offenbar nicht nur die Ehefrau, sondern im gleichen Maß ihren Mann, der auf diesen Eingriff seine Zustimmung gibt, wie auch selbstverständlich alle zoologischen und medizinischen ‘Techniker’, ohne deren Anteilnahme der Eingriff nicht unternommen werden könnte. Anders gesagt, vom Gottes Gesichtspunkt her gibt es keine Möglichkeit, sich auf ‘technische’ Herbeiführung einer Schwangerschaft zu fliehen – gegen den Gottes Weg, bzw. selbst deutlich Gott zuwider, um die erwünschte Nachkommenschaft zu erwirken. Gott hat es verfügt, dass das Kind als fast ‘nebenbei’ erscheinende Frucht unterwegs der gegenseitigen Hingabe von Mann und Frau als Personen aufhellt, die sich miteinander mit dem Band der lebenslangen Liebe verbunden haben und die für das Leben aufgeschlossen ist. Unabhängig von den erwähnten Eingriffen: des Versuches, die Befruchtung künstlich herbeizuführen, das Kind darf nicht als ‘Mittel’ betrachtet werden, um irgendein Ziel zu erreichen, z.B. ihre Selbstzufriedenheit, endlich zu Eltern geworden zu sein. Das Kind soll „um seiner Selbst willen gewollt werden”, wie auch Gott jeden Menschen um seiner Selbst willen will: „Es ist nötig, dass sich in dieses Gottes Wollen das menschliche Wollen der Eltern eingliedert; dass sie diesen neuen Menschen mögen, wie ihn der Schöpfer will” (BF 9). Ausführlicher falls Zweifel und Fragen betreffs der Eingriffe, um die Empfängnis gegen Gottes Vorhaben der Liebe zu erpressen – sieh zwei Lehramtlichen Dokumente der Kirche zu diesen Fragen: Ehe und Porno-Blättern22. Enge mit der Sakramentalen Beichte für Eheleute, im Zusammenhang mit dem VI. und IX. Gebot, hängt die Besichtigung – zusammen vonseiten des Ehegatten oder der Ehefrau, bzw. zu zweit – erotischer Bilder, wenn nicht direkt Pornografie-Inhaltes. Solche Inhalte können heutzutage in Fülle leichtestens erreicht werden vor allem über immer neuere Massenmedien-Technik, wie Fernsehen, Video, Illustrierte ‘Porno’-Magazine, Pornoseiten im Internet und immer andere modernste tragbarer Einrichtungen, wie Handy, iPod, iPad, Smartphone, usw. usw. Es muss klar festgestellt werden, dass inkraft Gottes Gebotes und eindeutiger Aussagen des Gottes Sohnes Jesus Christus, wie sie im Evangelium eingetragen sind (sei es nur Mt 5,28: „... Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen”) – das vorsätzliche Blättern von erotischen-pornografischen Stoffen jedesmal Sünde – objektiv genommen schwere Sünde (Todsünde) darstellt. Das gilt nicht nur für Kinder und Jugendliche, die bisweilen gierig nach allem was mit ‘Sexus’ zusammenhängt, nachsuchen, sondern auf gleiche Art und Weise für ältere Leute, Männer und Frauen in der Ehe nicht ausgenommen, und selbst noch Omas und Opas. Das Angucken von ‘Porno’-Stoff führt sehr leicht zur Abhängigkeit davon, ohne das es schwer zu leben ist. Ein Porno-Beglotzer nimmt in seinem Mensch-Sein immer mehr ab. Satan richtet die Menschenwürde ‘ratenmäßig’ – aber systematisch zugrunde, indem er seine destruktive Tätigkeit zugleich gut zu versüßen versteht. Es ist beständig dieselbe Verführungs-‘Methode’, die Satan schon im Paradies bei der Ureltern angewandt hat. Jedes Blättern von ‘Porno’-Bildern und Erotik endet fast in der Regel mit Erregung, die beinahe unausbleiblich zur Masturbation führt – und tiefer Demütigung des Menschen in seinem eigenen Selbstbewusstsein. Voraussetzungen für die Lossprechung von der Sünde ‘Porno’-Anschauen sind genau dieselben, wie bei jeder anderen schweren Sünde. Der Pönitent muss in seinem Herzen den Vorsatz eines entschlossenen ‘Nein’ ab diesem Moment an – angesichts jeder Erotik und jedes Porno erarbeiten. Die Heilige Beichte ist nicht integral-vollständig, und bleibt deswegen vielleicht ungültig, solange die betreffende Person im eigenen Inneren die Haltung nicht erarbeitet eines nicht nur hergesagten, sondern in die Tat umgeschmiedenen: „Ich ‘klicke NIEMALS’ mehr eine Ikone an, unter der Porno bzw. Erotik dahintersteckt”. Die Erarbeitung in sich solcher Haltung ist Notwendigkeit. Sollte sich auch die Versuchung nach wiederholtem, neuerlichem Anblicken immer mehr raffinierter Sex-Entartungen noch so unwiderstehlich aufdrängen. Niemand von Männern, und anderseits Ehefrauen – kann sich auf seine ‘Frigidität’, noch das Argument herbeiberufen, er müsse zuerst einen gewissen Erregungsgrad aufgrund der Absättigung mit Hilfe von ‘Pornobildern’ erreichen, um so die Chance zu gewinnen, die eheliche Nähe mit dem Ehegatten richtig erleben imstande zu sein. Zur Sünde gegen das VI. Gebot (bzw. IX.) würde sich dann die typische Sünde dazugesellen der niedergetretenen Nächstenliebe diesem anderen in der Ehe gegenüber. Jemand, der sich mit Hilfe von ‘Pornobildern’ sättigt, schaut dann seinen Ehegatten bzw. seine Ehegattin – total ehrenlos an: nur noch als (zufällig) lebendiges Porno-Objekt. Nicht um der Liebe willen, sondern um dank diesem lebendigen ‘Objekt’ ein raffinierteres Erleben der Masturbation zu erreichen. Dies würde offenbar dem Vorhaben Gottes Liebe der Ehe gegenüber total widersprechen. Gott schenkt dem Ehepaar die Möglichkeit ihrer gegenseitigen personalen Dahingabe dar – als ihres „zwei-zu-Einem-Fleisch”-Werdens, das ihnen auf dem Weg ihrer ehelichen Kommunion zukommt – als ihrer Wanderung zu zweit, samt ihren Kindern, zum „Haus des Vaters”. Sollte jemand zum Schluss kommen, er ist auf zwar ‘Porno-’ oder ‘Erotikbilder’ gekommen, doch das Kennenlernen des dort enthaltenen Textinhalts könne sich als nötig zur allgemeinen Ausbildung erweisen, bzw. um eine verantwortungsvolle Stimme falls einer Diskussion erheben imstande zu sein, sollte er das weitere Blättern des angetroffenen Textes bzw. von Bildern ablegen. Erst danach, nachdem er seinen Leib und Geist völlig zum Schweigen gebracht hat, seine Absicht reinigte, dass er nämlich diesen Inhalt nicht um der Begehrlichkeit willen studieren möchte, sondern zur weiteren Ausbildung und um sein Wissen zu erweitern, nachdem er sich im Gebet z.B. zur Unbefleckten und zum Hl. Erzengel Michael um Hilfe bei der Bewahrung einer reinen Absicht gewandt hat, und um in dieser Lage in Treue dem Gebot Gottes zu verharren – kann er an das Studium dieser Frage noch einmal herantreten, dieses Mal bewaffnet mit gereinigter Absicht und Entscheidung, in Treue Gottes Erwartung sich gegenüber zu verbleiben. ZUSÄTZLICHES23. ‘Gute-schlechte’ Tat: Absicht und Gegenstand der Tat. BEMERKUNG. Im Anschluss u.a. an die Bücher und die Internet-Seiten des Kapuziner-Paters – Ksawery KNOTZ und des ‘Imprimatur’, das seinem berühmten Buch erteilt wurde: „Sex den ihr nicht kennt. Für Eheleute die Gott lieben” [Edit. St.Paul-Verlag, Czestochowa 2009; Imprimatur: Bisch. Jan Watroba] bittet der hier schreibende Autor (ks. PL), man möge wenn auch nur die Bemerkungen lesen, die im Schluss-Kapitel dieser Homepage enthalten sind, d.h.: VII.Teil, 3.Kap., § H, Pkt. 6. a) Zuständigkeit der Theologen-Moralisten. Aussagen des Sel. Johannes Paul II. „Für die Identitätsbestimmung der Theologie... ist es wesentlich, ihre tiefes Band mit der Kirche, mit ihrem Geheimnis, ihrem Leben und ihrer Sendung anzuerkennen ...” (VSp 109). b) Kriterien, um eine Tat als „gut” einschätzen zu können „... Der Grund, warum die gute Absicht nicht genügt, sondern es auch der ordnungsgemäßen Wahl der Taten bedarf, ist die Tatsache, dass die menschliche Handlung von ihrem Gegenstand abhängt, das heißt davon, ob er auf Gott, auf Den, der ‘allein der Gute ist’ hingeordnet werden kann und ob er die Person so zur Vollkommenheit führt. c) Grundsätzliches Prinzip – 1. Im Fall des gemäß der inneren Friedensordnung untergenommenen Aktes der Vereinigung (bei völliger Ehrung ihrer Struktur und Dynamik), bleibt als Ziel und Gegenstand der Handlung – die sich gerade vollziehende Vereinigung der Personen von Mann und Frau. Voraussetzung für die Friedensordnung der Liebe, als des zu dieser Stunde aktivierten Sakramentes der Ehe, ist, dass voller Feinfühligkeit und mit Aufmerksamkeit, hingerichtet auf die Würde und Berufung der Person (diese eigene und dieses anderen), gehandelt wird – zu Gutem, das im ewigen Leben gerechnet werden kann. Daher das Erfordernis, dass die Vereinigung im Zustand der heiligmachenden Gnade unternommen wird, wie auch im Geist der „Ehrfurcht vor Christus” (Eph 5,21), d.h. dass Christus unbedingt den ersten Platz einnimmt (s. z.B.: Mt 10,37-40; Lk 14,26). Erst ein solcher Akt – nicht ‘Kopulation’, sondern der tatsächlichen ehelichen Vereinigung wird des Menschen würdig, würdig des Sakramentes und des Gerufenwerdens dieser beiden zum ewigen Leben. – 2. Falls ‘Sexus’ betrieben wird, zielt die Absicht der unternommenen Handlungen nicht die Person dieser beiden ab. Die Aufmerksamkeit sammelt sich am ... Sexus, üblich mit einem auf ihm erzwungenen Erlebnis-Maximum. Die in dieser Zeit unternommenen Handlungen – infolge sowohl der Qualität des benutzten ‘Gegenstandes’ (z.B. der elterlich-widrigen Handlungen, des Öfteren einer entarteteten Handlungsweise ...) können keinesfalls dem „letztlichen Ziel untergeordnet”, noch um so mehr „auf Gott hin durch die Liebe hingerichtet” werden (s. ob.: VSp 78; ob.: Gegenstand der Tat). Hierin beruht der Grund dafür, warum das Betreiben von ‘Sexus’ Sünde ist. Es ist objektiv immer Todsünde, und falls nach irgendeinem Abortivmittel gereicht wird (so pflegt es meistens zu sein; nur Kontra-zeptions-Mittel gibt es überhaupt nicht), wird dann außerdem immer ein Verbrechen begangen: der von Vornherein angenommenen Zustimmung auf Tötung, sollte es auch nur ein potentiell empfangenes Kind betreffen. Das Betreiben von ‘Sexus’ bedeutet jedesmalig Niedertretung der gelobenen ehelichen Liebe. Wesen der Liebe sollte es doch sein, eine solche beiderseitige Gabe-Person zu werden, die in Weiterführung des empfangenen Sakramentes zum ewigen Leben zu führen imstande wäre. d) Oral-Sexus e) ‘Tief-Kuss’ f) Um aufmerksame Lektüre im Gebetsklima ... g) Hier alles nur in Punkten dargestellt 24. „Eheleuten ist ‘alles’ erlaubt, nur sie müssen mit Verkehr enden ...” Einem so formulierten Schlagwort als einem ‘Moral-Prinzip’ kann man leicht begegnen. Es wird selbst von vielen ... Glaubens-Lehrern vervielfältigt. Allerdings schon die oben angeführten Fragmente des Kirchen-Magisteriums heißen dieses ‘Prinzip’ stark präzisieren. Es ist klar, dass weder Gott, noch um so mehr die Kirche niemals an irgendjemandem erzwingt, dass er sich nach dem Gottes Gesetz richtet. Die Evangelisation spricht den freien Willen (Befähigung zur Selbst-Bestimmung) der menschlichen Person an. Das bedeutet offenbar nicht, dass die Frage, ob man sich nach den Gottes Geboten richtet oder nicht, irgendetwas wäre, das ebenso gut angenommen, oder auch ebenso gut übergegangen werden kann. Die Lehre der Kirche „cum Petro et sub Petro” freut sich an Gewissheit des Glaubens, dass hinter ihr als Wahrheit der Offenbarung – Jesus Christus selbst stehen bleibt und sie daselbst mit seinem Selbst besiegelt. Wir möchten hiermit das oben angeführte, nicht selten allzu schnell verkündete moralische Schlagwort hinsichtlich dessen, was es den „Ehegatten ... erlaubt” ist, ein wenig präzisieren. a) Entartete Formen. In der Ehe müssen von vornherein alle entarteten Formen des ‘Sex’-Betreibens ausgeschlossen werden. So geht es hier vor allem um den ‘Anal-Sex’ [im After]. Sollten selbst diese zwei verschwört haben, sie würden dann zusätzlich einen normalen Verkehr ... in der Scheide, unternehmen. b) Oral-Sexus. Aufgrund desselben Prinzips: Strich über die Struktur und Dynamik des Aktes, muss von vornherein der Gedanke selbst an Unternehmung des ‘Oral-Sexus’ abgelehnt werden. Die Begründung wurde oben dargestellt – samt dem Link zu mehr ausführlicher Argumentation im letzten Kapitel der hiesigen Homepage (s.:
„Noch einmal: Oral-Sexus”). c) Tief-Kuss. Vieles wurde auch vom ‘Tief-Kuss’ gesagt, d.h. mit der Zunge in den Mund. Trotzdem viele fast in Wut geraten, wenn sich ein Priester gegen diese Praxis äußert, ist es schwer sie anders zu bewerten, als das schon genügend klar im hiesigen Artikel dargestellt wurde (genauer s.: ‘Tief-Kuss’ – und noch: Fußnote 2. Küssen – ad ‘c’). d) Elterlich-widrige Praktiken. Es ist offensichtlich klar, dass Ehegatten, die ihr eheliches Leben als Schüler Christi vorleben möchten, auf keine irgendwelche Formen elterlich-widriger Praktiken überlaufen können. e) Unterbrochener Verkehr. Die gleiche moralische Bewertung gilt vom unterbrochenen Verkehr. Im Unterschied zur Anwendung beim Verkehr verschiedener elterlich-widrigen Techniken, wird selbstverständlich beim unterbrochenen Verkehr das Empfangene Leben an sich nicht beschädigt. „Ich habe dich niemals geliebt – und habe weiter nicht vor, dich zu lieben! Ich benutze deinen Leib, weil du ihn mir zugänglich machst. So kann die von mir erfahrene Masturbation auf mehr intrigante Art und Weise erlebt werden. Die sexuelle Lust muss erleben mein ‘Ich’. Ich habe dich doch gerade ‘dazu’! Inkraft der geschlossenen Ehe musst du mir mit deinem Körper dienen, sooft ich Lust dazu verspüre. Was dabei du erlebst, stellt für mich kein Interesse dar! Nach Liebe suche ich nicht, noch ist sie mir nötig. Ich suche nach ... Sexus!” Wie sehr soll man vor der Eheschließung u.a. die Qualität der Erlebnisweise der Zeiten ehelicher Intimität in all ihren Details festlegen! Stimmt die Ehefrau ihrem Ehemann vor der Hochzeit auf ‘alles’ zu und diese beiden wissen selbst eigentlich keinen Bescheid, was das heißt: Ehe-Sakrament, bereiten sie sich von vornherein eine Hölle-auf-Erden, wobei die Gültigkeit ihres Wortes, das sie Gott gegeben haben, unter großem Fragezeichen stehen bleiben kann. f) Zuerst noch Petting. Es gibt Eheleute, die zwar vor haben, die Intimitäts-Session ihres Verkehrs mit dem ordentlichen Vereinigungs-Akt zu beenden. Dennoch sie planen noch zuvor den Orgasmus zu erleben, einmal oder selbst ein paarmal, unabhängig von der beabsichtigten Beendung ihrer Liebeleien mit normaler, ordentlicher Vereinigung. Zu diesem Zweck erregen sie sich zuerst und führen sich zum Vollerlebnis über vorgeschobenes Pettingbetreiben – nicht als einführende Liebkosungen die ihre Vereinigung vorbereiten sollte, sondern als ‘Sexus-um-des-Sexus-willen’. Erst nachher, nachdem sie die Lust schon einmal oder ein paarmal erfahren haben, treten sie zuletzt auch noch die ordentliche, völlige geschlechtliche Vereinigung an. g) Orgasmus-Training. Zweifellos zutiefst unsittlich sind allerlei ‘Trainings’, die von manchen Jugendlichen, aber ebenfalls schon Ehemännern gepflogen werden. Mit Hilfe immer anderer Künstlichkeiten, und außerdem chemischen Präparaten – erpressen sie an ihrem Leib die Fähigkeit den Orgasmus auf vielfältige Male zu erleben. Sie möchten so ihre Ehefrau beeindrucken, oder auch erst ihre Braut, ihr ‘Mädchen’, und zwar mit ihrer unglaublichen ‘Potenz’. Ein junger Mann, bzw. schon ein Ehemann, der solcher Art ‘Orgasmus-Übungen’ unternimmt, weist in dieser Lage seine weit vorgeschobene geistige und psychische Unreife bei seinem Streben zur Ehe. Ehe ist nicht in erster Reihe ‘Sexus’, sondern Vereinigung der zweien „Personen” – als Weg zu zweit ihrer Lebensberufung: durch die Zeitlichkeit zum „Haus des Vaters”. Dagegen für solche Jungs und schon Männer besteht das Ziel der Ehe in erster Reihe auf ‘Sex-Erleben’ und erstaunenswerter ‘Potenz’, doch diese vergeht wahrscheinlich sehr bald und völlig. Die Frage des Geistes und der ‘Person’ kommt für solche Ehekandidaten beinahe überhaupt nicht zur Rechnung. h) Impotenz. Im Fall der Impotenz, die mit verschiedenen Faktoren bedingt sein kann, sollte man diesen Zustand nicht für ein so großes ‘Übel’ betrachten, dass es die Sichtbarkeit selbst Gottes und der eigenen personalen Würde verdecken sollte. Männer, die die sexuelle Impotenz erfahren, reichen in solcher Lage nicht selten nach ganz nicht proportionellen Bemühungen, um diesen peinlichen Zustand um jeden Preis zu beseitigen. Sie erzwingen an ihrem Leib um jeden Preis die Möglichkeit, ihre Gipfellust zu erleben, und wenden zu diesem Zweck immer andere Chemie nach Chemie an. 25. Ehe: das Heilige Sakrament der Ehe Dem Priester ziemt es sich nicht in noch weitere, besondere Arten und Weisen einzudringen, wie die Ehegatten sich einander ihre Zärtlichkeiten erweisen. Daher beruft er sich immer wieder nur an grundsätzliche Prinzipien für die moralische Bewertung der Ausdrücke aller ehelicher Intimität. Dennoch es wäre gut noch an ein paar weitere Einzelheiten im Anschluss an die eheliche Intimität hinzuweisen. a) Sakrament der Erlösungs-Weitergabe b) Gottes Mäßigkeit bei Erweisen von Zärtlichkeit. c) Tage der Enthaltsamkeit. Das Leben in ehelicher Nähe, mit Berücksichtigung ihrer Fähigkeit das Leben weitergeben imstande zu sein von Zyklus zu Zyklus, heißt die Gatten in sehr vielen Zyklen den Akt ihrer geschlechtlichen Vereinigung an Tagen der Empfängnismöglichkeit zu unterlassen. d) Liebkosung am Tag ohne Verkehr. 26. „Unbeflecktes Ehebett ...” (Hebr 13,4) Zum Ende noch ein paar Aussagen vom Gottes-Geschriebenen-Wort – im Anschluss an die Ehe und die Sexualität der menschlichen Person. Sie bleiben dauernder Hintergrund bei der Bearbeitung und Einwurzelung der Gottes Sicht, die Christi Sicht zugleich darstellt – der Ehe und der geschlechtlichen Unterschiedlichkeit des Menschen. 1. Immer zeitgemäß, auch im Fall der Eheleute zu sich gegenseitig, bleibt das ernste Wort des Erlösers selbst, Jesus Christus: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: ‘Du sollst nicht die Ehe brechen’. Ich aber sage euch: 2. Am Ende des ‘Briefes an die Hebräer’ stehen markante Worte über die Ehe, aber daselbst auch über eheliche Beziehungen: „Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden, und das Ehebett bleibe unbefleckt; 3. In seinem ‘Brief an die Epheser’, wo der Hl. Paulus Jesus Christus darstellt als den Bräutigam-vom-Kreuz, indem er Ihn zugleich als den Lehrer aller ehelichen Liebe schildert, die sich selbst zum Opfer um des Erlösungsgutes der Braut willen dahingibt, lehrt der Völkerapostel in selber Zeit, dass die Eheleute sich gegenüber nach dem Prinzip der „Ehrfurcht vor Christus” verhalten sollen, also so, dass sie mit dem Stil ihrer gegenseitigen Beziehungen ständig die Liebe zu Christus zum Ausdruck bringen: „Ordnet euch einander unter in der Ehrfurcht vor Christus, ...” (Eph 5,21). Und weiter: „Ihr Männer liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt, und sich selbst für sie hingegeben hat,
um sie heilig zu machen, sie reinigend mit Waschung des Wassers, begleitet mit Wort. So will Er die Kirche für sich persönlich voll Herrlichkeit zuführen, ohne Flecken, Runzeln oder andere Fehler. Heilig soll sie sein und makellos. 4. Und wie dürften in diesem Zusammenhang die starken Wort des Völkerapostels Paulus übergegangen werden aus seinem ‘Ersten Brief an die Korinther’, die wir auf unserer Homepage schon mehrmals angeführt haben: „Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige, noch Götzendiener, weder Ehebrecher, noch Lustknaben, noch Knabenschänder ... werden das Reich Gottes erben” (1 Kor 6,9f; s. auch: Röm 1,21-32). Der Hl. Paulus zeigt hier die Gottes, aber auch die menschliche, weiterhin völlig zeitgemäße Bewertung u.a. der Homosexualität und lesbischer Beziehungen. Gottes moralisches natürliches Gesetz, d.h. das der Würde des Menschen als Person entspricht, ist unabänderlich, universal und unabhängig von kulturellen Veränderungen. Unwandelbar ist auch Gott, dessen Ebenbild und Ähnlichkeit jede menschliche Person ist. Nur dass der Mensch sich in dieser seinen Gott-Ebenbildlichkeit entweder entwickeln kann, oder auch sie ganz erniedrigen und beflecken imstande ist. 27. Das ‘Kreuz’ das die Ehe und Familie begleitet Hier noch das Wort des Sel. Johannes Paul II an Eheleute: über ihr Leben für den Alltag. Das Leben in Ehe und Familie kann vom ‘Kreuz’ nicht befreit werden. Denn auch selbst der Sohn Gottes, der Unschuldigste Erlöser des Menschen, hat sein Leben als Sühneopfer ... am Holz des Kreuzes vollbracht. Es ist das Holz unserer Erlösung. Daher schreibt der Sel. Papst Wojtyla in seiner „Apostolischen Adhortation Familiaris Consortio” u.a.: „... Dementsprechend gehört es zur pastoralen Führung der Kirche, dass die Eheleute vor allem die Lehre der Enzyklika ‘Humanae vitae’ als normativ für die Ausübung ihrer Geschlechtlichkeit klar anerkennen und sich aufrichtig darum bemühen, die für die Beobachtung dieser Norm notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Fussnote 1. Das Petting[1]. Das Petting. Wegen immer wieder ankommenden Anfragen in diesem Bereich – greifen wir den Versuch auf ihre Erklärung anzubieten. a) Das Petting bezeichnet Liebkosungen, die an Geschlechtsorganen unternommen werden. Sie werden von Ehegatten (Partnern) zur Erregung gebracht – im Prinzip als Ersatzform anstatt des normalen Geschlechtsverkehrs. Es geschieht also gewöhnlich an einem Tag, an dem Signale der Empfängnismöglichkeit erscheinen, wobei sich aber diese beiden zurzeit auf eine Schwangerschaft nicht einstellen. b) Sehr leicht kann zur raffinierten Form des Pettings der sog. ‘Tief-Kuss’ umschalten. Zumal er mit erregenden Bewegungen und Berührungen einhergeht. Darüber wird bald unterhalb gesprochen werden – s. Fußnote ‘2’. c) Eine ganz andere Funktion steht der Genital-Liebkosung zu in der Vorbereitungsphase zum Vereinigungsakt, wenn also die zweien ihr Band mit vollständiger Geschlechtsvereinigung zu besiegeln vorhaben. In solcher Lage gebührt der Liebkosung an Geschlechtsorganen die Beschaffenheit nicht des Pettings, sondern sie bereitet die sich allmählich ereignende normale, volle Vereinigung vor. Fußnote 2. – Küsse[2]. Küsse Küsse pflegen sehr unterschiedlich zu sein. Andere Beschaffenheit gebührt einem Kuss, der tatsächlich Kuss bleibt, und eine andere, wenn dabei die Auslösung einer Erregung angestrebt wird, nicht selten zusätzlich gesteigert mit reizendem Betasten und Berührungen. Von ethischer Unterschiedlichkeit der ‘Küsse’ zeugen so manches Mal Aussagen Jugendlicher, wenn die Art und Weise des Küssens bei ihnen Gewissensbisse hervorgerufen hat ... a) Das Umfangen der Geschlechtsorgane direkt mit dem Mund um sie zur Erregung zu bringen, wirkt im Prinzip stark reizend. Solches Küssen, das übrigens nicht mehr ‘Küssen’ ist, sondern Auslösung einer steigernden sexuellen Erregung, stellt daselbst nur eine andere Form des ‘Pettings’ dar, das dieses Mal mit dem Mund betrieben wird – als besonders raffinierte Art und Weise. Das hängt daselbst mit seiner ethischen Qualifikation zusammen, die zusätzlich mit Raffiniertheit in Entartung belästigt ist. Bemerkung. Sieh auch die vertiefte Erwägung über den ‘Tief-Kuss’ unt., im VII. Teil, 3. Kapitel, im § ‘H’. Fußnote 3. – Oral-Sex[3]. Oral-Sex. a) Als ausgeschlossen vom ethischen Gesichtspunkt aus muss die Auslösung des Orgasmus im Munde angesehen werden (dasselbe gilt von Herbeiführung des Lusterlebnisses an irgendeinem anderen Teil des Leibes). Prinzipielle Begründung für eine so formulierte ethische Beurteilung ist die unmittelbare Aktivierung der Geschlechtsorgane. Der einzige ‘Ort’, wo die Wahrheit der Struktur und Dynamik der Geschlechtsorgane zum Ausdruck kommen kann, ist die Scheide. Nur hier kann die Dynamik der Vereinigung ihre Erfüllung finden. Sie schließt sich in dieser Stunde sperrangelweit für die elterliche Potentialität auf. Die Aktivierung allein der Geschlechtsorgane an sich bedeutet jedesmalig die Auslösung der elterlichen Potentialität. Diese ist aber Domäne, die direkt allein Gott unterliegt, nicht aber dem Menschen. b) Daher steht der Orgasmus im Mund, wie auch alle irgendwelche Arten und Weisen, dass die Geschlechtsorgane mit dem Mund oder auch im Mund zur Erregung gebracht werden (mittels ihres Umfangens mit dem Mund, mit erregendem Lutschen-Saugen o.dgl.), immer im Widerspruch zum Gottes Erschaffungswerk des Aktes, so wie er aus Gottes Hand hervorgegangen ist und wie ihn Gott allein den Ehegatten einhändigt. c) Alles Streben danach, dass das Gipfelerlebnis im Mund erfolgt, und übrigens allein schon der Nachdruck darauf (vonseiten des Mannes), dass ihn seine Ehefrau zur Erregung in ihrem Mund bringt, ihn leckt-lutscht, und außerdem die sich dabei auslösende Samenflüssigkeit ‘um der Liebe willen zu ihm’ ... schluckt, wird zutiefste Demütigung der Würde der Leiber der Gatten, zumal der Person der Ehefrau. Solche Betätigungen stellen eine unerhörte Entartung des Inhalts der gelobenen ehelichen Liebe und Ehrlichkeit. d) Daher ist jede Form des ‘Oral-Sexus’ objektiv genommen auch Todsünde. e) Das alles betrifft vor allem den Mann, der seine Ehefrau zu solchen Verhaltensweisen ihm gegenüber vielleicht nötigt. Es kommt offenbar auch umgekehrt vor. f) Es muss festgestellt werden, dass eine ganz prinzipielle Rolle bei der Versuchung sowohl Jugendlicher, wie auch schon Eheleute zum Betreiben von ‘Oral-Sexus’ in seinen immer mehr raffinierten Abänderungen die audio-visuellen ‘Massenmedien’ spielen. Sie sind es, wo Fotos und Filme voller ‘Porno-Erotik’ überreichlich dargestellt werden. Alle diese Stoffen sind leichtestens erreichbar, fast zu Händen – im Komputer-Internet, wie in Handys mit immer weiter entwickelter visueller Technik. Unabhändig davon erscheinen immer weitere Handbücher mit konkreten Hinweisen, wie die Genitalsphäre zu maximalen tollen Erfahrungen-Erlebnissen aufgepeitscht werden kann (in Ehe, und um so mehr im außer-ehelichen Sexus: bei Kindern, Jugendlichen, bei fortgeschrittenen in ihrem Alter ...). g) Es steht offensichtlich ganz fest, dass keine Überschwemmung mit verlockenden, verführenden Bildern und Hinweisen, die das Betreiben allen raffiniertesten Sexualismus empfiehlt, je einmal mächtig sein wird, die Gottes ethische Bewertung jener Entartungen beim Praktizieren des Sexus-um-des-Sexus-willen irgendwie zu verändern oder sie zu modifizieren.. Links zur Dokumentation. Genauer, mit unentbehrlicher Dokumentation hinsichtlich der erörterten Aspekte der heiligen Beichte, s. u.a. auf der Homepage des hier schreibenden Autors: Sieh ferner insbesondere im VI.Teil, 8.Kap., die Dateien: ‘g-h’ u.a.: ![]() P. Pawel Leks, SCJ Druckversion dieser Bearbeitung Kraków, den 14.V.2012 Email an den Verfasser: Sieh auch: |